1911 / 65 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Mar 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗

maßregeln.

Nach der im Kaiserlichen Gesundheitsamt bearbeiteten Stati ti

über 25 Verbreitung von Tierseuchen im Deutschen Reiche während des 3. Vierteljahrs 1910 trat die Maul⸗ und Klauen⸗ seuche neu auf in 343 Gemeinden (Gutsbezirken) und 867. Gehöften 61 und 126 im 2. Vierteljahr 1910) mit einem Gesamtbestande von 20 349 (4993) Rindern, 17 597 (4225) Schafen, 577 (18) Ziegen, 18 571 (4922) Schweinen. Am Schlusse des Vierteljahres blieben 514 Gehöfte in 249 Gemeinden und Gutsbezirken (gegen 119 und 57

bei dessen Beginn) verseucht.

as Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Maate und eec 1 uche aus Kremmin, Medizinalbezirk Ludwigs⸗ lust, Großherzogtum Mecklenburg⸗Schwerin, und aus dem Stadtbezirk Leipzig, Königreich Sachsen, am 14. 5 1911. Der Ausbruch der Maul⸗ und lauenseuche in Frank⸗ reich ist gemeldet aus den Kantonen Dieppe, Bacqueville und Offran⸗ ville (Departement Seine⸗Införieure) am 14. März 1911.

13“ S chw e d en E18“ v11“ 8 kanntmachung des Königlich schwedischen Kommerz⸗ volle aacg Fsas 9 98 M. ist die Cholera auf der Insel Madeira erloschen. (Vergl. „Reichsanzeiger“ vom 7. Dezember v. J.

P 2 Königlich schwedische Kommerzkollegium hat unter dem

9. d. M. die Stadt Sdessa für pestverseucht erklärt.]

lin, 16. März. (W. T. B.) Aus Deutsch⸗Ostafrika är telegraphisch sfehe daß in Muansa am Viktoriasee neuerdings die Pest auftritt. Nach den eingegangenen

Beri w isher vier Todesfälle vorgekommen.

1 88 März. (W. T. B.) Die Pest ist hier im Er⸗ löschen. In der letzten Woche sind hier und in Fudsiadian vier⸗ lösch Todesfälle vorgekommen und siebzehn Leichen aufgefunden worden. Im Innern bessert sich die Lage gleichfales.

Verdingungen.

Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und Staats⸗ können in den 1ge in dessen Expedition während der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden.)

Türkei. 111“ Marineministerium in Konstantinopel: Vergebung der Lieferung folgender Gegenstände: 3000 Rollen Draht, 200 kg Tschirisch (Stärke⸗ mehlgummi), 2200 Pakete Holznägel Nr. 4, 1500 Pakete Holznägel Nr. 6, 60 Pakete Wachs, 1666 Rollen weißer Draht, 1000 Rollen schwarzer Draht, 600 000 Kapseln. Angebote bis zum 25. März 1911 an die erste Sektion der Ausgabenabteilung des genannten Ministeriums. Sicherheitsleistung von 10 % erforderlich. iegsministerium in Konstantinopel: Beschaffung einer auto⸗ matischen Pistole für die Offiziere der türkischen Armee vgl. „Reichsanzeiger“ Nr. 58 vom 8. März 1911. Die Versuche mit dieser Pistole beginnen erst am 2. April 1911. Angebote spätestens bis zu diesem Termin an die Generaldirektion der Artillerie des ge⸗ nannten Ministeriums, woselbst nähere Bedingungen.

Sroßhandelspreise von

Qualität

gering

mittel gut Verkaufte

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

niedrigster I höchster

niedrigster höchster niedrigster höchster

Doppelzentner

Außerdem wurden pa e 1“ nach (Fhichks licher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

Am vorigen

Durchschnitts⸗ Markttage

preis

Verkaufs⸗ für

EI“ Stargard i. Pomm.. Breslau . . Fr nkenstein i. Schl. üben i. Schl... Fegs FEilenburg . Marne.. Goslar. aderborn.

Dinkelsbühl. Ueberlingen.

Waren. Altenburg .

16,10

17,75 18,00 18,40

18,30 18,50

Weißenhorn Biberach.. Ueberlingen.

Insterburg. Luckenwalde.. 8 Stargard i. Pomm.. . Schivelbein. Stolp i. Pomm.. .. Lauenburg i. Pomm.. 11767776 VI1I116“ Breslau.. eee. i. Schl.. üben i. . Halberstadt. Eilenburg. Marne.. Goslar.. e“ 8 111““ Dinkelsbühl Weißenhorn Biberach .. Waren. Altenburg.

v

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Insterburg

EZEZSI ö1“

i. Pomm... reslau.. 2 1I8“” ¹ KI1I1X“ Braugerste Frankenstein i. Schl.. b Lüben i. Schl..... ““ Halberstadt .. Futtergerste 1 .Braugerste

Eilenburg . Marne.. Goslar ... Dinkelsbühl

Weißenhorn. Biberach.. Waren..

Insterburg.. . EE“ Stargard i. Pomm. Schivelbein... Stolp i. Pomm.. Lauenburg i. Pomm. öööö. Breslau Frankenstein i. Schl. Lüben i. Schl... Halberstadt. . Eilenburg. Marne.. Goslar

aderborn. Neuß. 8 Dinkelsbühl. Weißenhorn. Biberach. 15,00 Ueberlingen. . 16,00 Waren. Altenburg.

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf v

Weizen. (19,50 18,90 19,00 18,20 18 80 18,75 19,60 19,50 19,50 19,00 19,50

19,50 19,20 19,00 19,20 18,80 19,00 19,60 19,70 19,50 19,30 19,50 19,50

20,20 18,70 19,00

18,80 18,10

18,50 18,50

19,25 19,25 19,00 19,00 18,50 19,50 22,40 19,80 20,10 Saens 18,70 18,70

Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen). 20,80 21,00 21,20 21,20

20,80 es 21,30 21,40

18,60 17,20 18,50 18,25

19,00 19,00 18,80 19,00 18,50 21,60 19,80

Roggen. 118-

14,60 14,00 14,30

14,40 14,40 14,20 14,40 13,90 14,30 13,95 15,80 15,00 14,25 14,60 15,00 15,00 17,90 19,00

14,40 14,50

14,50

14,90 14,00 14,40

14,40 14,40 14,20 14,40 14,40 14,30 14,20 15,80 15,20 14,25 14,80 15,20 15,00 18,00 19,00

14,40 14,80

14,00

14,00 12,90 14,20

14.00 13,80 13,80 14,10 13,70 14,50 14,75 14,00 14,50 14 80 14,00 17,70 18,80

er ste. 14,00 15,50 15,20 13,30 16,00 17,30 17,05

21,00 19,00 14,50 17,00 22,80 20,00 20,00 19,60 19,60 16,00 16

14,00 15,80 15,20 14,00 17,50 17.30 17,30

21,00 19,00 14,50 18,00 23,00

ser.

14,80 16,10 15,00 13,20 16,00 15,50 15,60 15,00 15,00 15,35 17,50 18,50 15,00 17,00 17,00 15,00 18,40 17,80 18,20 17,00 15,40 16,10

14,80 16,20 15,00 13,20 16,00 15,50 15,60 15,50 15,00 15,60 17,50 19,00 15,00 17,30 17,80 225 15,00 15 19,60 43 18,00 129 19,00 243 17,80 91 15,80 1 000 16,50 b

14,40 12,80 15,50 15,00 15 40 14,20 14,80 14,85 16,00 16,50 14,60 16,80 16,00 14,00 17 90 17,40 17,60 16,70

12,80 15,50 15,00 15,40 14,70 14,80 15,10 16/00 17,00 14,80 17,00 16 ,50 14,00 18,30 17,40 18,00

17,40 16,70

16,50

00⁰0

NBN

——

90909057.

—, —, —, —,— ,— 92999989”

*

900 999gS g. 2992.289 b8

olle Mark abgerundet mitgetellt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght. 88

8

Weizen

Getreide an deuts⸗ Börsenplätzen

für den Monat Februar 1911 nebst entsprechenden Angaben für den Vormonat.

1000 kg in Mark.

chen und fremden

(Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

eönigsberg. Roggen, guter, gesunder, 714 g das 1 ... Weizen, guter, bunter, 749 bis 754 g das 1 Hefer guter, gesunder, 447 g das 1. erste, Brenn⸗, 647 bis 652 g das .. Breslau.

Roggen, Mittelware.. . . Weizen, 1““

u“ Gerste, ( andere (Futter⸗ usw.) Mais e er LX“

amilerikeetlehea

Berlin.

Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 g das Weizen, 8 755 g das Hafer, 8 8 450 g das Mannheim. Roggen, Pfälzer, russischer, bulgarischer, mittel. Weizen, Pfälzer, russischer, amerik., rumän., mittel Hafer, badischer, russischer, mittel .. ... Gerste badische, Pfälzer, mittel. russische, Futter⸗, mittel

München. Roggen, baverischer, gut mittel. Weizen, Hafer, S 1 sch u“

ungarische, mährische, mittel Gerste bayerische, gut mittel ...

Wien.

Roggen, Pester Boden. Weizen, Theihß. Hafer, Gerste, slovakische... Mais, ungarischer

Budapest.

Roggen, Mittelware.. Weizen,

8b1“ Herfte 8 Math,...

8 6 .

Futter⸗ Odessa. Roggen, 71 bis 72 kg das hl. Weizen, Ulka, 75 bis 76 kg das Riga. Roggen, 71 bis 72 kg das hlä.. Weizen, 78 bis 79 kg das hl.. Paris. lieferbare Ware des laufenden M

Antwerpen.

Donau, mittel.. b“ 1““ 1,gn. Kalkutta Nr. 2..

Amsterdam.

16“ St. Petersburger .. v1““ amerikanischer Winter⸗ amerikanischer bunt . bbb1““

London. Produktenbörse.

engl. weiß (Mark Lane)

I. Weizen La Plata an der Küste (Baltic)

Australier englisches Getreide,

Mittelpreis aus 196 Marktorten 1 (Gazette averageds)

+

Roggen Welgen v

Weizen Hafer

Gerste

Liverpool. ““ roter Winter⸗ Nr. 2. Manitoba Nr. 2. .. EZEä“ eeeeZe“ 11166* Hafer, englischer weißer.. ‚Gerste, SSn Schwarze Meer⸗

d

88 1 amerikan., bunt.. 11X“ Chicago. EET11“ I1“ September ““ Neu York. 8 roter Winter⸗ Nr. 2 .. Weizen Nord Frühjahrs. Nr. 1 Lieferungsware Mais . Buenos Aires.

Weizen Durchschnittsware . . . ..

Mais

8

Monat Februar 1911

145,50 186,95 142,90 149,00

134,20 177,80 142,50 154,50 128,50 137,00 140,00

151,67 198,83 152,98

164,53 220,66 165,39 178,16 130,94

169,50 219,50 174,50

200,50

149,90 218,46 157,56 178,86 113,70

96G1 199,21 151,60 139,51 99,65

I

96,91 139,74 V

107,17 141,33

137,87 219,64

153,41 150,26 155,67 156,07 157,44

107,19 123,50 166,77 168,53

98,37 103,87

150,61 147,39 158,26 164,53

142,88 126,41 138,56

159,83

170,12 157,84 161,77 170,18 129,53 115,95 103,19

95,13 109,48

143,24 140,44 139,04

81,20

148,15 171,89 152,33 150,33

93,88

141,21

Da⸗ gegen im or⸗ monat

143,40 189,90 140,05 137,15

134,10 178,70 141,00 152,20 128,50 134,00 138,00

149,62 201,63 150,10

163,52 223,25 163,61 177,92 126,52

164,50 221,50 164,50 225,00 205,50

147,14 212,63 155,64 177,75 123,32

133,36 192,72 149,01. 130,64

92,11

97,03 141,33

107,45 143,99

137,90 224,50

155,09 152,83 159,12 161,14 161,30

108,62 123,74 166,28 168,40 103,26 102,41

151,10

148,58 161,00 170,40

144,45 124,30 136,09

156,49 166,00 170,97 159,78 163,59 172,08 121,76 111,69 106,19 101,80 107,50

153,99 147,84 145,39

82,62

154,33 188,58 161,00

1“

age

Berlin, Donnerstag, den 16 März

Bemerkungen.

1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz von engl. Weiß⸗ und Rotweizen = 504, für La Plata und Australier (Baltic) = 480 Pfund engl. gerechnet; für die aus den Umsätzen an 196 Markt⸗ orten des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Getreide (Gazette averages) ist 1 Imperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund englisch angesetzt. 1 Bushel Weizen = 60, 1 Bushel Mais = 56 Pfund englisch; 1 Pfund englisch = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2400, Mais = 2000 kg.

Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tagesangaben im „Reichsanzeiger“ ermittelten monat⸗ lichen Durchschnittswechselkurse an der Berliner Börse zugrunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und Neu York die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die Kurse auf St. Peters⸗ burg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze. Preise in Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie. Beerlin, den 16. März 1911. b

Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

8 Deutscher Reichstag. 148. Sitzung vom 15. März 1911, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Das Haus setzt die Spezialveratung des Etats für das Reichsamt des Innern beim Kapitel 7 Titel 1 der fort⸗ dauernden Ausgaben (Staatssekretär) fort.

Ueber den Anfang der Sitzung ist in Nummer d. Bl. berichtet worden. 1 „Abg. Graf von Carmer⸗Zieserwitz (dkons.), in seinen Aus⸗ führungen fortfahrend: Beim Submissionswesen empfiehlt es sich, die preußischen Vorschriften auf das ganze Reich zu übertragen. Durch lächerliche Unterbietungen versucht man den Auftrag an sich zu bringen. In Preußen besteht nun die Uebung, daß sich die Behörden von Handelskammern und anderen gut⸗ achtend beraten lassen. Am besten ist eine Vergebung in kleinen Losen. Die Warenhäuser werden in Preußen seit 1900 besteuert bis zu 3 %. Diese Steuer könnte ruhig auf 4 bis 5 % erhöht werden, unbeschadet der Rentabilität. Die Konsumpereine werden so gut wie gar nicht besteuert. In Preußen werden sie nur zu einem geringen Satz besteuert; denn die Steuer trifft nur diejenigen Vereine, die ein Einkommen haben, und das sind die allerwenigsten. Die Konsumvereine haben gewiß viel gutes geleistet, aber sie machen dem kleinen Gewerbe bei ihrer kolossalen Vermehrung namentlich in kleinen Orten eine ganz außerordentliche Konkurrenz. Es wäre nur billig, die Konsumvereine zur Kommunalsteuer heran⸗ zuziehen, nicht nur die Arbeiterkonsumvereine, sondern auch die Beamtenkonsumvereine, auch die mögen ruhig die Steuer zahlen im Interesse der sozialen Gerechtigkeit. Ein eigenes wichtiges Kapitel ist die Ueberhandnahme der Schmutzliteratur und der Schmutzbildwerke, der obszönen Postkarten usw. Diese Dinge sind eine nationale Gefahr, denn sie vergiften unsere Jugend. Von Kunst ist bei diesen Post⸗ karten nicht die Rede; es wird dadurch nur die Lüsternheit gereizt und die Sittlichkeit untergraben. Ich begrüße es, daß 16 Staaten Zentralstellen eingerichtet haben mit der Aufgabe, alle zur Unter⸗ drückung der Schmutzliteratur gesammelten Berichte sich gegen⸗ seitig mitzuteilen. Deutschland marschiert leider in dieser Industrie mit an der Spitze. Wie sich diese Dinge verbreiten, beweist der Umstand, daß 52 Verlagshandlungen sich damit beschäftigen mit 33 000 Kolporteuren. Schüler, Laufburschen und Dienstmädchen lesen diese Schmutzliteratur, und ein großer Teil der allerschwersten Verbrechen stehen in unmittelbarem Zusammenhange mit dieser Schmutzliteratur. Das beweist auch ein Fall in Cöln, wo im vorigen Jahre ein 15 ½ jähriger Bursche einen 9 jährigen Jungen erdrosselt hatte. Das Motiv der Tat ist in dem „Schwarzen Goliath“ zu suchen, das der Bursche gelesen hatte. Unsere straf⸗ gesetzlichen Vorschriften, scharf und rücksichtslos angewendet, reichen zur Unterdrückung der Schmutzliteratur aus. Aber auch die Gewerbe⸗ ordnung kann zu diesem Zwecke noch weiter ausgebaut werden. Das Automobilgesetz und seine Ausführungsbestimmungen haben sehr gut gewirkt. Die Statistik der Unfälle zeigt einen recht erfreulichen Rückschritt; in Berlin hat sich bei einer Vermehrung allein der Automobildroschken auf beinahe das Doppelte ebenfalls eine Ver⸗ minderung feststellen lassen. Die Chausseen dürfen durch Qualitäts⸗ und Schnelligkeitsprüfungen von Automobilen nicht ruiniert werden; in dieser Beziehung bleibt noch manches zu wünschen. Eine eigene Prüfungsbahn ist auch heute noch nicht für den Automobilismus errichtet; dafür aber scheint man von Schnelligkeitsprüfungen all⸗ gemein Abstand nehmen zu wollen. Bleiben die Qualitätsprüfungen, die ebenfalls für die Chausseen und Landstraßen sehr nachteilig wirken. In einer Form muß die Zwangsversicherung für die Schadenersatz⸗ pflicht zustande gebracht werden; erst dann wird die Gesetzgebung ihre Aufgabe auf diesem Gebiete erfüllen können. Wie weit sind die bezüglichen Vorarbeiten gediehen?

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern, ‿ι I Ir†-

Staatsminister Dr. Delbrück:

Meine Herren! Ich darf vielleicht einen Teil der Anfragen des Herrn Vorredners gleich kurz beantworten.

Der Herr Vorredner ist noch einmal auf die Notwendigkeit der Abänderung unserer gesetzlichen Bestimmungen über den Hausierhandel eingegangen. Ich glaube, ich darf mich in dieser Beziehung auf das beziehen, was ich bereits an einem früheren Tage gesagt habe.

Er ist dann auf ein Thema eingegangen, was auch ein Teil der anderen Herren Redner des Hauses behandelt hat, nämlich auf die Wünsche des Kleingewerbes in bezug auf den „Handel“ der Beamten. Ich stimme mit dem Herrn Vorredner darin überein, daß man die Beamten nicht wohl wird verhindern können, sich die Vorteile des Massenbezugs durch die gemeinschaftliche Beschaffung von wirtschaftlichen Bedürfnissen, wie Kohlen usw., zu sichern. Dagegen bin ich mit ihm der Meinung, daß es unzulässig ist, wenn Beamte einen Detailhandel mit allen möglichen Gegenständen betreiben und womöglich noch die Diensträume dazu benutzen, die ihnen zur Verfügung stehen. Ich habe meinerseits bereits eine Verordnung für mein Ressort dahin ergehen lassen, darauf zu achten, daß derartige Mißbräuche nicht vor⸗ kommen, ich habe mich auch mit den übrigen Ressorts, sowie mit den übrigen Bundesregierungen in Verbindung gesetzt und sie gebeten, auch in ihrem Bereich dafür Sorge zu tragen, daß über derartige Mißstände nicht weiter geklagt werden kann. (Bravo! rechts.) Ich bin mit Herrn Grafen Carmer darin einig, daß wir ein Gesetz, um diese Dinge zu regeln, nicht brauchen.

der gestrigen

1911.

Was die Frage des Submissionsverfahrens betrifft, so habe ich ja neulich schon mitgeteilt, daß im Bereich meines Ressorts bereits nach den preußischen Submissionsbedingungen gearbeitet wird, daß ich aber dabei bin, dieselben umzuarbeiten, namentlich auch um zu versuchen, ob sich nicht noch eine schnellere Entscheidung von Streitigkeiten aus Submissionsverträgen erzielen läßt, und daß ich, wenn ich für mein Ressort darin ins Reine gekommen bin, auch die übrigen Ressorts ersuchen werde, mit mir zu einer gemeinschaftlichen Aktion zu gelangen.

Was nun die Mizßstände betrifft, die dem Kleingewerbe aus dem Bestehen der Warenhäuser und Konsumvereine erwachsen, so hat der Herr Vorredner schon anerkannt, daß wir nicht in der Lage sind, im Wege der Reichsgesetzgebung der Sache zu Leibe zu gehen. Er ist vielmehr der Auffassung, daß man hier in erster Linie nur im Wege der Besteuerung etwas machen kann. Aber ich bin der Meinung, daß es sich hier um Steuern handelt, die bisher zu den den Landes⸗ regierungen vorbehaltenen Steuergebieten gehören, und ich kann es mir deshalb wohl versagen, weiter auf die Frage einzugehen. Wir werden den Bundesstaaten überlassen müssen, inwieweit sie glauben⸗ auf dem von dem Herrn Vorredner angedeuteten Wege berechtigten Wünschen gegenüber Abhilfe zu schaffen.

Der Herr Vorredner hat dann über die Schund⸗ und Schmutz⸗ literatur gesprochen. Nun, meine Herren, der Reichstag hat sich ja schon im vergangenen Jahre mit der Frage beschäftigt, und es ist eine, wenn ich mich recht erinnere, von Herrn Behrens und seinen Freunden auf⸗ gestellte Resolution angenommen worden, die den verbündeten Regie⸗ rungen erneut empfiehlt, ihre Aufmerksamkeit auf die, wie ich an⸗ erkenne, schweren Mißstände zu lenken, die auf diesem Gebiete be⸗ stehen. (Bravo! rechts.)

Bevor diese Resolution angenommen war, hatte bereits das Reichsjustizamt, das ja hier in erster Linie zuständig sein würde, eine

kommissarische Beratung eingeleitet, um festzustellen, inwieweit auf

dem Wege der Gesetzgebung zur Bekämpfung dieser Mißstände etwas geschehen könnte. Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist gewesen, daß, soweit die Schmutzliteratur, also die unsittliche Literatur mit ihren Begleiterscheinungen in Frage kommt, die bestehende Gesetzgebung genügt, wenn sie mit der nötigen Energie und Schärfe zur Anwendung gebracht wird.

Dagegen besteht ja, wie ich im vergangenen Jahre schon auszu⸗ führen die Ehre hatte, die Schwierigkeit in der Ueberwachung. Nun hat der Herr Vorredner bereits darauf hingewiesen, daß die schon be⸗ stehenden Vereinigungen eines Teiles der Kulturstaaten der Welt er⸗ weitert und befestigt sind durch die im vergangenen Jahre in Paris stattgehabten Verhandlungen. Dort ist eine Konvention nahezu aller europäischer Staaten geschlossen worden, und auch die Vereinigten Staaten von Amerika sind ihr beigetreten. Wir werden also gemein⸗ schaftlich dieses Gebiet überwachen, und speziell für Deutschland ist eine Zentralüberwachungsstelle eingerichtet, die mit dem hiesigen König⸗ lichen Polizeipräsidium verbunden ist. Ich hoffe also, daß wir auf diesem Wege in der Bekämpfung der unsittlichen Literatur Fortschritte machen werden.

Was die beinahe ebenso bedenkliche Frage der Schundliteratur betrifft, so ist hier ein gesetzliches Einschreiten, wie das auch bei den Verhandlungen der Justizressorts bestätigt worden ist, um deswillen schwierig, weil es außerordentlich schwer ist, den Begriff der Schund⸗ literatur festzustellen. Meine Herren, wer von Ihnen die Ausstellung besucht hat, die vor einigen Monaten hier im Reichstage stattfand, der wird mir zugeben, daß die Grenzen zwischen Schundliteratur und anderer Literatur flüssig sind und eine Unterscheidung namentlich be⸗ grifflich kaum festzustellen ist. Ich habe mit einem der Herren, die mich auf der Ausstellung führten, versucht, einmal bei einem großen Tische festzustellen, was nach dem Urteil dieses Sachverständigen Schundliteratur war und was nicht, und da sagte er mir: die Häͤlfte des Tisches enthält Sachen, von denen ich selbst noch nicht weiß, ob sie der Schundliteratur zuzurechnen sind oder nicht. (Hört! hört! links.) Hier bestehen also zweifellos große Schwierigkeiten. Gleichwohl haben wir uns an die Bundesregierungen gewandt und gefragt, ob sie Vor⸗ 1 schläge zu machen hätten, wie hier eventuell vorgegangen werden könnte. Die Mehrheit der Aeußerungen ging dahin, daß, wenn man der gesetzgeberischen Schwierigkeiten Herr werden könnte, ein schärferes Einschreiten sicher erwünscht sei. Man hat speziell darauf hingewiesen, daß man vielleicht Erfolge erreichen könnte, wenn man bezüglich der Schundliteratur die Gewerbeordnung dahin abänderte, daß die Kolportage derartiger Literaturerzeugnisse auch innerhalb des Wohn- orts verboten wird, daß eventuell die Beschlagnahme derartiger iim Wege des Kolportagehandels vertriebenen Drucksachen zugelassen wird und daß endlich die Strafbestimmungen für Zuwiderhandlungen ver⸗ schärft werden. Die Frage wird nach dieser Richtung hin weiter ver⸗ folgt werden. Die Herren sehen also, daß wir den Anregungen, die im vorigen Jahre aus Ihrer Mitte gekommen sind, entsprochen haben bezw. daß wir schon in derselben Richtung tätig gewesen waren, ehe diese Anregungen kamen. (Beifall rechts und in der Mitte.)

Endlich ist der Herr Vorredner auf die Mißstände zu sprechen gekommen, die sich beim Automobilbetrieb gezeigt haben, und er hat meine Aufmerksamkeit einmal auf die Wettfahrten gelenkt und zweitens auf die Frage der Haftpflichtversicherung. Was die Wett⸗ fahrten betrifft, so ist in dem § 24 der neuen Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen folgendes bestimmt:

Das Wettfahren und die Veranstaltung von Wettfahrten auf öffentlichen Wegen und Plätzen sind verboten. Für Zuverlässigkeits⸗ fahrten und ähnliche Veranstaltungen zu Prüfungszwecken ist die Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich, soweit mit ihnen Geschwindigkeitsprüfungen verbunden sind, ist die Genehmi⸗ gung der Landeszentralbehörde erforderlich, die im Einzellfalle die Bedingungen festsetzt.

Daraus ergibt sich, meine Herren, daß die Wettfahrten als solche verschwinden. Die Zuverlässigkeitsfahrten können wir zurzeit mit Rücksicht auf die Industrie nicht ganz entbehren. Dadurch, daß sie aber an eine Genehmigung geknüpft sind,