1911 / 71 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Mar 1911 18:00:01 GMT) scan diff

2. Oberrhein. Inf Regts. Nr. 99, Stromsky (II Berlin), des Fnsf. Regts. Prinz Cark (4. Großherzogl. Hess.) Nr. 118, Pfeil 11 Berlin), des 2. Inf. Regts. Nr. 137, Dreyer 1 Berlin), des 4. Heeh nf. Regts. Nr. 164; Hammes, Vizewachtm. (IV. erlin), des Feldart. Regts. General⸗ eldzeugmeister (1. Brandenburg.) Nr. 3; zu Oberlts.: ie Lts.: Hertzer (Sangerhausen) der Res. des Ulan. Regts. Kaiser Alexander III. von Rußland (Westgreng. Nr. 1, v. Criegern (Halle a. S.), Teitscheid (Neuhaldensleben

der Landw. Inf. 1. Aufgebots; zu Lts. der Res.: die Vizefeldwebel:⸗

Menzel (Halle a. S.), des Füs. Regts. F““ Graf Blumenthal (Magdeburg.) Nr. 36, Schulze (Magdeburg), des 2. Lothring. Inf. Regts. Nr. 131, Bergner (Magdeburg), des 3. Lothring. Inf. Regts. Nr. 1355, Ramme (Magdeburg), des 5. Lothring. Inf. Regts. Nr. 144; die Vizewachtmeister im Landw. Bezirk Halle a. S.: Hörning, des Schleswig⸗Holsteinschen Drag. Regts. Nr. 13, Weber, des 2. Hannoverschen Ulan. Regts. Nr. 14, Reuter, des Feldart. Regts. von Scharnhorst 1. Hannov.) Nr. 10, Schultze, des 1. Oberelsäss. Feldart. Regts. Nr. 15, Klang, des 2. Thüring. Feldart. Regts. Nr. 55, Henseler, es 2. Nassau. Feldart. Regts. Nr. 63 Frankfurt; Martin (Alten⸗ urg), Vizefeldw., zum Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots; Klein (Görlitz), Lt. der Res. des Feldart. Regts. von Scharnhorst (1. Hannov.) Nr. 10, zum Oberlt.; zu Lts. der Res.: Salfeld (Rawitsch), Vize⸗ feldw., des Füs. Regts. von Steinmetz (Westpreuß.) Nr. 37; die Vize⸗ wachtmeister: Uhde (Posen), Kulau (Rawitsch), des Ulan. Regts. Kaiser Alexander III. von Rußland (Westpreuß.) Nr. 1, Bxrosig (Hirschberg), des Schles. Trainbats. Nr. 6; zu Oberlts.: die Lts. er Res.: Brückner (Brieg) des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm II. (1. Schlal. Nr. 10, Wiskott (1 Breslau) des Leibkür. Regts. Großer Kurfürst (Schles.) Nr. 1, Dobersch (Oels) des 2. Schles. Feldart. Regts. Nr. 42, Roth 8 des 2. Ober⸗ schles. Feldart. Regts. Nr. 57; Krause (I Breslau), Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Gaertner (Kattowitz), Lt. der Landw. Feldart. 1. Aufgebots; zu Lts. der Res.: die Vizefeldwebel im Landw. Bezirk II Breslau: Wahl, des 4. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 51, Smolla, des 4. Oberschles. Inf. Regts. Nr. 63, Teichert, des 4. Schles. Inf. Regts. Nr. 157. Versetzt: Hoffmann (Waldenburg), Oberlt. der Res. des Schles. Trainbats. Nr. 6, zu den Res. Offizieren der Kraftfahr⸗ truppen. . Befördert: zu Oberlts.: die Lts. der Res.: Klein I des Gren. Regts. König Friedrich I. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, Maly (Düsseldorf) des Inf. Regts. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, Deutsch (Düsseldorf) des Niederrhein. Füs. Regts. Nr. 39, Konen (Münster) des 5. Westfäl. Inf. Regts. Nr. 53, Wiegand Düffecoorf des Inf. Regts. Graf Bülow von Dennewitz (6. West⸗ äl.) Nr. 55, Falkenstein (Düsseldorf) des Inf. Leib⸗ regts. Großherzogin (3. Großherzogl. Hess.) Nr. 117, Leicher (Barmen) des Königsinf. Regts. (6. Lothring.) Nr. 115, Rath (Geldern) des 2. Rhein. Feldart. Regts. Nr. 23; die Lts.: Schrodt (Minden) der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Wiebe (I Essen) der Landw. Inf. 2. Aufgebots; zu Lts. der Res.: die Vize⸗ wachtmeister: Büning (Münster), des Magdeburg. Drag. Regts. Nr. 6, Herwig (Münster), des Feldart. Regts. von Scharnhorst (1. Hannov.) Nr. 10, Danco (I Dortmund), des Holstein. Feldart. Regts. Nr. 24; Grupp (Mülheim a. d. Ruhr), Vizefeldw., zum Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots; zu Oberlts.: die Lts.: Brandt (I Cöln) der Res. des Inf. Leibregts. Groß⸗ herzogin (3. Großherzogl. 94%7 Nr. 117, Gabriel (Saar⸗ brücken) der Res. des 2. estfäl. Feldart. Regts. Nr. 22, Heupgen (Siegburg) der Landw. Inf. 1. Aufgebots; zu Lts. der Res.: die Vizefeldwebel: Rieth (I Gn. des Unter⸗ elsäss. Inf. Regts. Nr. 132, Grebe (Bonn), des 4. Lothring. Inf. Regts. Nr. 136, Jovy, Meyers (Bonn), des 9. Rhein. Inf. Regts. Nr. 160, Ibing (Neuwied), des 10. Rhein. Inf. Regts. Nr. 161, Seyd (Neuwied), des 9. Lothring. Inf. Regts. Nr. 173; Riefer (I Trier), Vizewachtm., des 4. Bad. Feldart. Regts. Nr. 66; zu Oberlts.:· die Lts. der Res.: Leo (I Bremen) des Füs. Regts. General⸗Feldmarschall Graf Blumenthal (Magdeburg.) Nr. 36, Willink (II Hamburg) des Hus. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn (Schleswig⸗Holstein.) Nr. 16; zu Lts. der Res.: die Vizefeldwebel im Landw. Bezirk I Hamburg: des Inf. Regts. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14, 8 des 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32, Bosdorf, des 4. Magdeburg. Inf. Repts. Nr. 67, Gutmann, des 4. Bad. Inf. Regts. Prinz Wilhelm Nr. 112, Reimers, des 4. Unterelsäss. Inf. Regts. Nr. 143, Holst, des 5. Lothring. Inf. Regts. Nr. 144; Cremer (Kiel), Vizefeldw., des 10. Rhein. Inf. Regts. Nr. 161, Petersen (Kiel), Vizewachtm, des Groß⸗ herzogl. Art. Korps, 1. Großherzogl. Fe. veden. Regts. Nr. 25; Funcke (Lüneburg), Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, zum Oberlt.; zu Lts. der Res.: die Vizefeldwebel bzw. Vizewachtmeister: Fulst Hildesheim), des 1. Hannov. Inf. Regts. Nr. 74, Heise (Hildes⸗ eim), des 2. Hannov. Inf. Regts. Nr. 77, Meyer (I Oldenburg), des 8. Thüring. Inf. Regts. Nr. 153, Teubener (Hildesheim), des 2. Hannov. Ulan. Regts. Nr. 14, Bruns (Hildesheim), des 2. Hannov. Feldart. Regts. Nr. 26, Töpfer (Hannover), des Berg. Feldart. Regts. Nr. 59; zu Oberlts.: die Lts. der Res.: Wuhrmann Weimar) des Inf. Regts. von der Goltz (7. Pemm.) r. 54, Gleber (Erfurt) des Inf. MFelts. 1 J Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, Schott (Mühlhausen i. Th.) des 2. Nassau. Ing Regts. Nr. 88, Scheller (Meiningen) des 7. Thüring. Inf. Regts. Nr. 96, Frhr. v. Berlepsch (Meiningen) des Thüring. Hus. Regts. Nr. 12, Kohlmeier (Heidelberg) des 8. Bad. Inf. Regts. Nr. 169, Ladenburg (Mannheim) des Drag. Regts. König Carl I. von Rumänien (1. Nr. 9; zu Lts. der Res.: die Vizefeldwebel: Schmitteckert (Rastatt) des Inf. Regts. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad.) Nr. 111, Kiechle ”. Faller (Donaueschingen), des 8. Bad. Inf. Regts. r. 169. Bank (Lörrach), Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, zu den Res. Offizieren des 9. Bad. Inf. Regts. Nr. 170. 89 Befördert: zu Lts. der Res.: Sohm (Straßburg), Vizefeldw. des Großherzogl. Mecklenburg. Füs. Regts. Nr. 90, Glaser (Straß⸗ burg), Vizewachtm., des 2. Oberelsäss. Feldart. Regts. Nr. 51; Maasberg (Straßburg), Vizewachtm., zum Lt. der Landw. F pan⸗. 1. Aufgebots; zu Oberleutnants: die Lts. der Reserve: chacht (Danzig) des Inf. Regts. Graf Bose (I. Thüring.) Nr. 31, Beyver (Stolp) des 2. Hannov. Ulan. Regts. Nr. 14; Meißner (Schlawe), Vizefeldw., zum Lt. der Res. des 5. Westpreuß. Inf. Regts. Nr. 148; zu Oberlts.: die Lts. der Res.: Beitlich (Siegen) des 6. Rhein. Inf. Regte. Nr. 68, Schrader (Frank⸗ furt a. M.) des 1. Kurhess. Inf. Regts. Nr. 81, Loesch (II Darm⸗ stadt) des Thüͤrin Ulan. Regts. Nr. 6; Rasche (Siegen), Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots; zu Lts. der Res.: die Vizefeldwebel bzw. Vizewachtmeister: Faber (Frankfurt a. M.), Scholl (Mainz), des 1. Nassau. Inf. Regts. Nr. 87, Reinach (Mainz), des 4. Bad. Inf. Regts. Prinz Wilhelm Nr. 112, Müllenbach (Ober⸗ lahnstein), des Inf. Leib⸗Regts. Großherzogin (3. Großherzogl. Hess.) Nr. 117, Grohrock 9 Darmstadt), des Inf. Regts. Prinz Carl (4. Großherzogl. Hess.) Nr. 118. Bleck (Oberlahnstein), des 7. Westpreuß. Inf. Regts. Nr. 155, Merton M.), Boerckel, Gastell (Mainz), des Magdeburg. Drag. Regts. Nr. 6, Kossmann (Frankfurt a. M.), des Feldart. Regts. Großherzog (1. Bad.) Nr. 14, Römheld (Mainz), Roth (Gießen), des 2. Nässan. Feldart. Regts. Nr. 63 Frankfurt. ersetzt: Scharff (Wiesbaden), Lt. der Landw. Inf. 1. Auf⸗ gebots, zu den Res. Offizieren des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116. 1 8* Befördert zu Oberlts.: Geissel (Allenstein), Lt. der Res. des Magdeb. Jägerbats. Nr. 4, Knust (Frankfurt a. O.), Lt. der Res. 9 Lauenburg. Jägerbats. Nr. 9; zu Lts. der Res.: Stenzel (Burg), tzefeldw., des Hannov. Jägerbats. Nr. 10, Korff (Waren), Vize⸗ feldw., des Großherzogl. Mecklenburg. Jägerbats. Nr. 14; zu Oberlts.:

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die Lts.: Mayburg (Düsseldorf) der Res. des Gardefußart. Regts., Müller (II Hamburg) der Landw. Fußart. 1. Aufgebots; zu Lts. der Res.: die Vizefeldwebell Waldow (Gumbinnen), Gassner (IV Berlin), des Fußart. Regts. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, Hauschild (Eisenach), des Fußart. Regts. General⸗Feldzeugmeister (Brandenburg.) Nr. 3, Rieffert (Crefeld), des Rhein, Fußart. Regts. Nr. 8, Eden (Neuwied), des Niedersächs. Fußart. Regts. Nr. 10, Schneiderhan (Straßburg) des Hohenzollern. Fußart. Regts. Nr. 13; zu Oberlts.: Gebauer (Schlawe), Lt. der Res. des Schles. Pion. Bats. Nr. 6, Bergemann (Mühlhausen i. Th.), Lt. der Res. des 2, Fla ger. ats. Nr. 25; Hofmann (Donau⸗ eschingen), Vizefeldw., des Bad. Pion. Bats. Nr. 14, zum Lt. der Res.; zu Oberlts.: die Lts.: Mayer (Oskar) ( Trier) der Res. des Eisen⸗ bahnregts. Nr. 2, Schlochauer (Gnesen) der Res. des Eisenbahnregts. Nr. 3, Köttgen (Crefeld), der Landw. 1. Aufgebots der Eisenbahn⸗ brig.; zu Lts. der Res.: die Vizefeldwebel: Klein (I Oldenburg), Schient (III Berlin), des Eisenbahnregts. Nr. 2, Hetzell (II Hamburg), des Eisenbahnregts. Nr. 3; Rehders (III Berlin) des Telegraphenbats. Nr. 3; Heyden (Halle a. S.), Vizefeldw., zum Lt. der Landw. 1. Aufgebots der Eisenbahnbrig.

Versetzt: Martienssen (Kiel), Oberlt. der Res. des Luft⸗ schifferbats., zu den Res. Offizieren des Telegraphenbats. Nr. 1, Schmincke (I Braunschweig), Lt. der Res. des Eisenbahnregts. Nr. 2, zu den Res. Offizieren des 4. Bad. Inf. Regts. Prinz Wilhelm Nr. 112, Landmann (Frankfurt a. M.), Lt. der Res. des Luftschifferbats., zu den Res. Offizieren des Leibdrag. Regts. (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 24.

Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. Der Abschied bewilligt: Westphal (III Berlin), Rittm. der Res. des Gardetrainbats., mit der Erlaubnis zum Tragen der Armee⸗ uniform. Frhr. v. Heintze⸗Weißenrode (Lübeck), Rittm. der Landw. a. D., zuletzt von der Gardelandw. Kav. 1. Aufgebots, die Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform erteilt.

Der Abschied bewilligt: Dilschneider (Bartenstein), Hauptm. der Res. des 2. Thüring. Inf. Regts. Nr. 32, Strüvy (Barten⸗ stein), Rittm. der Res. des Drag. Regts. König Albert von Sachsen (Ostpreuß.) Nr. 10, beiden mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform, Plehwe (Insterburg), Oberlt. der Res. des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm I. (2. Ostpreuß.) Nr. 3, Kühn (ilsit), Lt. der Res. des Inf. Regts. von Boyen (5. Ost⸗ preuß.) Nr. 41, Mentz (Gustap) (Gumbinnen), Lt. des Landw. Trains 2. Aufgebots, Vorwald (IV Berlin), Rittm. der Res. des Ulan. Regts. Graf Haeseler (2. Brandenburg) Nr. 11, mit der Er⸗ laubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Dihrberg (I Berlin), Oberlt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Eichler (Guben), Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots; diesem unter Verleihung des Charakters als Hauptm. und mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armee⸗ uniform, Meyer (Ruppin), Oberlt. der Landw. Inf. 2. Auf⸗ gebots, v. Boeltzig (Cüstrin), Leutnant der Reserve des Infanterieregiments Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116, Sauer (Wilhelm) (IYV Berlin), Lt. der Res. des Feldart. Regts. General⸗Feldzeugmeister (2. Brandenburg.) Nr. 18, Hintze (1 Berlin), Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Engelhardt (I Berlin), Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, v. Krosigk (Neu⸗ haldensleben), Rittm. der Res. des Königsulan. Regts. (1. Hannov.) Nr. 13, Rosenthal (Dessau), Hauptm. der Landw. Inf. 2. Auf⸗ gebots; diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armee⸗ uniform, Bach (Sangerhausen), Oberlt. der Landw. Inf. 2. Auf⸗ gebots, Wirth (Sangerhausen), Oberlt. der Landw. Kav. 2. Auf⸗ ebots, Rienecker (Halle a. S.), Lt. der Res. des Feldart. Regts⸗ Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern (Magdeburg.) Nr. 4, Zapf (Halle a. S.), Leutnant der Landwehrfeldartillerie 2. Auf⸗ gebots, Müller (Glogau), Rittm. der Landw. Kav. 1. Aufgebots mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Rock stroh (Rawitsch), Rittm. des Landw. Trains 2. Aufgebots, Knönagel (Rawitsch), Hauptm. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots, Heese (Liegnitz), Oberlt. der Landw. Kav. 1. Aufgebots, diesen drei mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Tzscheutschler (I Breslau) Oberlt. der Res. des Inf. Regts. von Courbidère 92. Posen.) Nr. 19, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Rasch (Gleiwitz), Polte (Schweidnitz), Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Schmook (I Breslau), Lt. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots, Kellner (Elberfeld), Hauptm. der Landw. Inf. 1. Auf⸗ gebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Münscher (Mänster), Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Windthorst (Soest), Lt. der Landw. Feldart. 2. Aufgebots, Rehorst (I Cöln), Oberlt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Frhr. v. Heintze (Kiel), Rittm. der Res. des Hus. Regts. Königin Wil⸗ helmina der Niederlande (Hannov.) Nr. 15, Schaumkell (Schwerin), Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, beiden mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform, Schilling (Braunschweig), Oberlt. der Land. Inf. 1. Auf⸗ gebots, Rambeau (Braunschweig), Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Neubarth (Gera), Hauptm. der Landw. Feldart. 1. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Taagen seiner bisherigen Uniform, Pfeiffer (Weimar), Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Stauch (Eisenach), Lt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Schilling (Mann⸗ heim), Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, v. Prittwitz u. Gaffron, (Preußisch⸗Stargard), Rittm. der Res. des Hus. Regts. von Schill, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des genannten Regts., Graf v. d. Schulenburg (Stolp), Rittm. der Res. des Magdeburg. Hus. Regts. Nr. 10, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Witte (Danzig), Oberlt. des Landw. Trains 2. Auf⸗ gebots, Neumann (Danzig), Lt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots, v. Ruperti (Thorn), Lt. der Landw. Kav. 2. Aufgebots, Lotichius (Frankfurt a. M.), Oberlt. der Landw. Kav. 2. Aufgebots, Bux⸗ baum (Worms), Lf. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, v. Rieben (Anklam), Oberlt. der Landw. Jäger 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Armeeuniform, Rockstroh (Oels), Oberlt. der Landw. Jäger 2. Aufgebots, mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Stahl (Insterburg), Oberlt. der Landw. Jäger 2. Aufgebots, Albermann (II Cöln), Oberlt. der Res. des Westfäl. Fußget Regts. Nr. 7, Berkenkamp (Düsseldorf), Lt. der Landw. Fußart. 1. Aufgebots, van Hülst (Aurich), Vogel 8 Lts. der Landw. Pioniere 2. Aufgebots, Grund (I Breslau), Hauptm. der Res. des Eisenbahnregts. Nr. 3, mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Hoepke (Soest), Hauptm. der Landw. 2. Aufgebots der Eisenbahnbrig., Tübben (III Berlin), Oberlt. der Res. des Eisenbahnregts. Nr. 3, Illner (III Berlin), Oberlt. der Landw. 2. Aufgebots der Telegraphentruppen, diesen drei mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Runge ( Essen), Lt. der Landw. 2. Aufgebots der Eisenbahnbrig.

Beamte der Militärjustizverwaltung. 8

Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 7. März. von der Kall, Hecker, Kriegsgerichtsräte bei der 13. Div., letzterer mit dem Amtssitz in Paderborn, zum 1. April 1911 nach Paderborn bzw. zur 39. Div. versetzt.

Beamte der Militärverwaltung.

Durch Allerhöchstes Patent. 10. März. Müller (Gustav), Hengstenberg, Rechnungsräte, Geheime expedierende Sekretäre im Kriegsministerium, der Charakter als Geheime Rechnungs⸗ räte verliehen. 8

Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 2. Februar. Hof S Felügn nechs⸗ für den Wirtschaftsbetrieb in Neuhof

ei Treptow 7. 28 8658 c8 probeweisen Verwalt. des Remonte⸗

ts na rendsee versetzt. 8 bee Die vitemantgezotepinege für den Wirt⸗ schaftsbetrieb: Bergemann in Wirsitz nach Neuhof bei Treptow a. d. Rega, Hachtmann in Bärenklau nach Wirsitz, Ahrens in Ferdinandshof nach Bärenklau, Ritgen in Jurgaitschen nach Ferdinandshof, Pohlenk in Weeskenhof nach Jurgaitschen, versetzt.

24. Februar. Knauth, Millitärbauregistrator in Freiburg nach Colmar versetzt. Die Versetzung des Militärbauregistratorz temeister von Mainz nach Colmar ist aufgehoben worden.

3. März. Sponholz, Regierungsbaumeister in Sensburg nach Thorn, Bohn, Hans, Intend. Sekretär von der Intend. des VI. Armeekorps, zu der Intend. der 11. Div., versetzt.

4. März. Garn. Verwalt. Insp. in Neu⸗Ruppin zum Garn. Verwalt. Oberinsp. befördert. 3

6. März. Versetzt: Zimmermann, Elle, Regierungsbau⸗ meister in Saarbrücken und Glogau, als technische Hilfsarbeiter zur Intend. des XV. bzw. IX. Armeekorps; die Proviantamtsinspektoren: Hernisch Dierske, Amtevorstände in Konstanz bzw. Namslau, nach

ürstenwalde bzw. Leobschütz, Lahrtz, Zweiter Fabrikvorstand von der Armeekonservenfabrik in Spandau, als Amtsvorstand nach Konstanz, Neß, Wolff, Vorstände von Zweigverwaltungen in Breslau bzw. Posen, als Amtsvorstände nach Lüben bzw. Namslau, Walchner, Littwin, Eisenach, Kürschner, Kontrolleführer in Hagenau bzw. Wittenberg, Ludwigslust und Bonn, nach Breslau bzw. Posen, als Vorstände von Zweigverwaltungen, nach Hagenau und Spandau (Armeekonservenfabrik), Zimmer (Johann), Klare, Kanthak in Straßburg i. E., Sagan und Mainz, als Kontrolleführer nach Bonn bezw. Ludwigslust und Wittenberg.

Jacobi, Proviantamtsinsp. und Kontrolleführer bei der Armee⸗ konservenfabrik in Spandau, die Stelle als Zweiter Fabrikvorstand daselbst übertragen.

7. März. Siegloch, Intend. Diätar bei der Intend. des XVI. Armeekorps, zum Militärintend. Sekretär ernannt.

9. März. Kusian, Zahlmstr. vom Ulan. Regt. Hennigs von Treffenfeld (Altmärk.) Nr. 16, der Titel „Oberzahlmeister“ verliehen.

Versetzt: Werner (Armin), Wagner, ZE111* in Posen bezw. Colmar i. E., nach Sagan bezw. Mainz, Rauch, Schild, Garn. Verwalt. Inspektoren in Mainz und Hanau, gegenseitig.

10. März. Scheer, Geheimer Sekretär bei der 8e ; militärkasse, zum Buchhalter, Walter, Unterzahlmstr., zum Zahlmstr. beim I. Armeekorpa, ernannt. Bitter, Ebach, Militärbau⸗ registratoren in Frankfurt a. O. bezw. Rastatt, nach Altona II bezw. Trier versetzt.

11. März. Lekies, Jockheck, Proviantamtsunterinspektoren, mit dem 1. April 1911 als Proviantamtsinspektoren in Posen bzw. Straßburg i. E. angestellt. Pilz, Intend. Kanzlist bei der Intend. des XI. Armeekorps, zum 1. April 1911 zu der Intend.. des XVI. Armeekorps versetzt. Dräger, Militärbauregistrator in Mühl⸗ hausen i. E., auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.

Durch Verfügung der Generalkommandos. Versetzt: Die Zahlmeister: Neuhoff vom II. Bat. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13 zum II. Bat. Westfäl. Fußart. Regts. Nr. 7, Klute vom I. zum III. Bat. 5. Rhein. Inf. Regts. Nr. 65, Henzgen vom III. zum I. Bat. desselben Regts., Camphausen von der II. Abteil. 2. Hannov. Feldart. Regts. Nr. 26 zur Kriegs⸗ schule in Hannover. Königlich Sächsische Armee. 1

Offiziere, Fähnriche usw. Ernennungen, Beförde⸗

ungen, Versetzungen. Im aktiven Heere. 20. März. Die

Gen. Majore: v. Ehrenthal, Kommandeur der 3. Inf. Brig. Nr. 47, unter Beförderung zum Gen. Lt. mit einem Patent vom 28. Januar 1911, zum Kommandeur der 1. Div. Nr. 23 ernannt, Herzog Ernst von Sachsen⸗Altenburg, Hoheit, Chef des 1 Jägerbat. Nr. 12, zum Gen. Lt. befördert.

Die Obersten: Graf Vitzthum v. Eckstädt, Kommandeur des 10. Inf. Regts. Nr. 134, unter Beförderung zum Gen. Major mit einem Patent vom 18. Mai 1910, zum Kommandeur der 3. Inf. Brig. Nr. 47 ernannt, Wilsdorf, Abteil. Chef im Kriegsministerium, zum Gen. Major mit einem Patent vom 11. September 1910 be⸗ fördert, Falcke, Kommandeur des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, unter Beförderung zum Gen. Major, zum Kommandeur der 7. Inf. Brig. Nr. 88, v. Issendorff beim Stabe des 3. Inf. Regts. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, zum Kommandeur des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wil⸗ helm II. von Württemberg, Frhr. v. Falkenstein beim Stabe des 1. (Leib⸗) Gren. Regts. Nr. 100, zum Kommandeur des 10. Inf. Regts. Nr. 134, ernannt.

Die Oberlts.: Heinicke beim Stabe des 5. Inf. Regts. Kron⸗ prinz Nr. 104, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension zur Disp. gestellt und zum Kommandeur des Landw. Bezirs I Leipzig ernannt, Stein, Bats. Kommandeur im Fußart. Regt. Nr. 12, zum Stabe dieses Regts., Kohl, Bats. Kommandeur im 4. Jnf. Regt. Nr. 103, zum Stabe des 3. Inf. Regts. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, v. Kotsch, Bats. Kommandeur im 3. Jnf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, zum Stabe des 1. (Leib⸗) Gren. Regts. Nr. 100, versetzt.

Die Majore: v. Reyher, Bats. Kommandeur im 9. Inf. Regt. Nr. 133, unter Versetzung zum Stabe des 5. Inf. Regts. Kronprinz Nr. 104, Heinicke, Bats. Kommandeur im 14. Inf. Regt. Nr. 179, zu Oberstlts. befördert, v. Eulitz, Bats. Kommandeur im 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, in den Generalstab versetzt und zum Königl. preuß. Froßen Generalstabe kommandiert, Schulz (Her⸗ mann) im Kriegsministerium, in das 5. Feldart. Regt. Nr. 64 ver⸗ setzt und mit der Führung desselben beauftragt, Roeßler, Art. Offizier vom Platz und Vorstand des Art. Depots in Dresden, unter Er⸗ nennung zum Bats. Kommandeur, in das Fußart. Regt. Nr. 12, Eckardt, zugeteilt dem Generalstabe, Linienkommandant, unter S v. zum Bats. Kommandeur, in das 15. Inf. Regt. Nr. 181, Freise beim Stabe des 12. Inf. Regts. Nr. 177, unter Ernennung zum Bats. Kommandeur, in das 9. Inf. me Nr. 133, versetzt, Tridon beim Stabe des Fußart. Regts. Nr. 12, zum Art. Offizier vom Platz und Vorstand des Art. Depots in Dresden ernannt, Volkmann beim Stabe des 4. Inf. Regts. Nr. 103, v. der Foehr beim Stabe des 5. Inf. Regts. Kronprinz Nr. 104; diesen unter Versetzung in das 9. Inf. Regt. Nr. 133, Pilling beim Stabe des 7. Inf. Regts. König Georg Nr. 106, unter Ver⸗ setzung in das 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Graf Kielmannsegg beim Stabe des 1. (Leib⸗ Gren. Regts. Nr. 100, zu Bats. Kommandeureu ernannt, Bo v. Wülfingen, zugeteilt dem Generalstabe, unter Ler. von dem Kommando zur Eisenbahnabteil. des Königl. preuß. Großen Generalstabes, zum Linienkommandanten ernannt.

Den überzähl. Majoren: Müller beim Stabe des 10. Inf. Regts. Nr. 134, Schöne beim Stabe des 14 Inf. Regts. Nr. 179, v. Witzleb en beim Stabe des 2. Jägerbats. Nr. 13, vom 1. Mai d. J. ab die Stabsoffiziergebührnisse bewilligt.

Die überzähl. Majore: Schmalz, Platzmajor in Dresden, zum Stabe des 4. Inf. Regts. Nr. 103 versetzt unter Bewilligung der 1“ vom 1. Mai d. J. ab, Kollmann, aggreg. dem 12. Inf. Regt. Nr. 177, zum Stabe dieses Regts. versetzt.

Den Majoren: Wendt im 3. Feldart. Regt. Nr. 32, ein Patent seines Dienstgrades verliehen unter gleichzeitiger Beurlaubung ohne Gehalt vom 25. März d. J. bis mit 31. März 1912 und Ent⸗

ebung von der Stellung als Abteil. Kommandeur, Eppendorff, Abteil. Kommandeur im 1. Feldart. Regt. Nr. 12, Schlick, Adjutant der 3. Div. Nr. 32, Patente ihres Dienstgrades verliehen.

Die Hauptleute: Pank, Mitglied des Bekleidungsamtes XIX 2. K. S.) Armeekorps, unter Versetzung zum Stabe des 9. Inf. Regts. Nr. 133, v. der Pforte (Kurt), Komp. Chef im Schützen⸗ (F. Regt. Prinz Georg Nr. 108, unter Versetzung zum Stabe dieses Regts., zu überzähl. Majoren befördert, Martini, Komp. Chef im 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, zum Stabe dieses Regts., v. Wuthenau, Komp. Führer bei der Unteroff. Schule, als Komp. Chef in das Schützen⸗(Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, versetzt, Eyl, Komp. Chef im 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, zum Platzmajor in Dresden ernannt, Böhmer, Komp. Chef im 7. Inf. Regt. König Georg Nr. 106, unter Beförderung zum Major, vorläufig ohne Patent, mit seiner bisherigen Uniform dem Generalstabe zugeteilt und zur Eisenbahn⸗Abteil. des Königl. preuß. Großen Generalstabes kommandiert, Frhr. v. Welck, Komp.

Chef im 4. Inf. Regt. Nr. 103, unter Beförderung zum Major, vorläufig ohne Patent, in das Kriegsministerium, v. Pape, Komp. Chef im 9. Inf. Regt. Nr. 133, als Komp. Führer zur Unteroff. Schule, versetzt, v. Göphardt im 5. Inf. Regt. Kronprinz Nr. 104, unter Enthebung von der Stellung als Komp. Chef, auf sechs Monate zur Dienstleistung beim Bekleidungsamt XIX (2. K. S.) Armeekorps kommandiert, v. Zahn im Kriegsministerium, als Komp. Chef in das 5. Inf. Regt. Kronprinz Nr. 104, Kritz im 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, kommandiert zur Dienstleistung beim Bekleidungsamt XIX. (2. K. S.) Armeekorps, als Mitglied zu diesem Bekleidungsamt, Saxe von der Zentralabteil. des Generalstabes, unter Ernennung zum Komp. Chef, in das 7. Inf. Regt. König Georg Nr. 106, v. Zanthier im Generalstabe, unter Enthebung von dem Kommando zum Königl. preuß. Großen Generalstabe und Ernennung zum Komp. Chef, in das 9. Inf. Regt. Nr. 133, Hering, Komp. Führer bei der Unteroff. Vorschule, als Komp. Chef in das 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗ Regent Luitpold von Bayern, v. Hingst, ilttärlehrer beim Kadettenkorps, unter Ernennung zum Komp. Chef, in das 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, Schroeder im Generalstabe des XII. (1. K. S.) Armeekorps, unter Ernennung zum Komp. Chef, in das 4. Inf. Regt. Nr. 103, versetzt, Frhr. v. Friesen im 2. Jäger⸗ bat. Nr. 13, bis 31. März d. J. kommandiert zum Königl. preuß. Großen Generalstabe, in den Generalstab versetzt und dem General⸗ stabe des XII. (1. K. S.) Armeekorps überwiesen.

Die Oberlts.: Hille, Adjutant der 7. Inf. Brig. Nr. 88, zum Haupte, vorläufig ohne Patent, befördert, Thränhardt im 3. Inf.

egt. Nr. 102 Prinzregent Luitpold von Bayern, vom 1. April d. J. ab auf ein weiteres Jahr, v. Loeben im 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, Boisselier im 1. Jägerbat. Nr. 12, Sommer in der 1. Maschinengewehrabteil. Nr. 12, Graf Vitzthum v. Eckstädt im 2. Jägerbat. Nr. 13, Diemer im Schuͤtzen⸗(Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, vom 1. April d. J. ab auf ein Jahr, zur Dienstleistung zum Königl. preuß. Großen Generalstabe kommandiert, Fabian im 5. Inf. Regt. Kronprinz Nr. 104, als Komp. Führer zur Unteroff. Vorschule, v. Wilucki, Erzieher beim Kadettenkorps, in das Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, versetzt, Kauf⸗ mann (Karl) im 9. Inf. Regt. Nr. 133, vom 1. April d. J. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei der Art. Werkstatt kommandiert. Basüner, Lt. im 12. Inf. Regt. Nr. 177, als Erzieher zum Ka⸗ dettenkorps versetzt.

Die Rittmeister: Bramsch, Eskadr. Chef im 2. Ulan. Regt. Nr. 18, mit dem 1. April d. J. zum Adjutanten der 4. Kav. Brig. Nr. 40 ernannt, Frhr. v. Fritsch im 3. Ulan. Regt. Nr. 21 Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, mit dem 1. April d. J. als Eskadr. Chef in das 2. Ulan. Regt. Nr. 18 versetzt.

Die Oberlts.: Frhr. v. Ziegler u. Klipphausen im 3. Ulan. Regt. Nr. 21 Kaiser. Wilhelm II., König von Preußen, vom 1. April d. J. ab auf ein Jahr ohne Gehalt beurlaubt, Bahrdt, Adjutant der 4. Kav. Brig. Nr. 40; diesen unter Versetzung mit dem 1. April d. J. in das 3. Ulan. Regt. Nr. 21 Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, Stengel im 2. Ulan. Regt. Nr 18, vom 1. April d. J. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung zum Königl. preuß. Großen Generalstabe kommandiert.

o“ 154. Sitzung vom 22 März 1911, Nachmittags 2 Uhr. (Bericht von Wolffs YPelegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die dritte Beratung des Ent⸗ wurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des § 15 des Zolltarifgesetzes, vom 25. Dezember 1902 und des § 2 des Gesetzes, betreffend den Hinterbliebenen⸗ versicherungsfonds und den Reichsinvalidenfonds, vom 8. April 1907 in der Fassung, die diese Vorschriften durch das Gesetz vom 11. Dezember 1909 (Reichsgesetzbl. S. 973) erhalten haben.

Abg. Dope (fortschr. Volksp.): Die Begründung meines Freundes Mundan für unsere ablehnende Haltung hatte als wesentliches Moment die Ungewißheit, ob die Reichsversicherungsordnung zu stande kommen würde oder nicht; er erwähnte dabei das von mir früher gebrauchte Wort von den „Scherbenhaufen“. Der Staatssekretär meinte darauf: „Allerdings, wenn man sich freut, vor einem Scherbenhaufen zu stehen ꝛc.“’ Den Vorwurf, der darin liegen kann, daß wir auf das Scheitern der Reichsversicherungsordnung hinarbeiten, daß wir die Erledigung der Geschäfte hindern wollten, lehne ich ab. Ich ver⸗ weise auf unsere Mitarbeit bei der Militärvorlage, bei der Zuwachs⸗ steuer; und gerade mein Freund Mugdan hat in der Kommission für die Reichsversicherungsordnung eine ganz hervorragende Mitarbeit ge⸗ leistet. Wenn trotzdem Zweifel jener Art so beruhen sie auf der politischen Gesamtlage und auf dem geringen Zusammenhang, in dem der Reichskanzler mit dem Reichstage steht. Der Staats⸗ sekretär, der den Verhandlungen über die elsaß⸗lothringische Ver⸗ fassung beiwohnt, wird uns bezeugen, daß wir es nicht sind, die hier die Hindernisse bereiten, sondern, daß es eventuell sogar außer⸗ parlamentarische Hindernisse sind, die sich hier darbieten. Eine Freude an den jezigen parlamentarischen Zuständen im Deutschen Reiche dne88 wohl niemand, das bezeugt auch die gestrige Jubiläumsrede unseres Präsidenten, der der Freude an dem vierzigjährigen Jubiläum des Reichstages einen vorwiegend kalkulatorischen Ausdruck gegeben hat. Diese wenig erfreuliche Stimmung ist auch eine Folge der Reichs⸗ finanzreform und der daraus entstandenen Konstellationen. Wir lehnen unserseits jede Verantwortung dafür ab, wie nach der gegenwärtigen Konstellation die Geschäfte des Landes gesührt werden.

Stellvertreter des Reichskanzlers, Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Delbrück: Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Vorredners knüpfen

an einen Satz an, den ich im Anschluß an ein Zitat des Herrn

Abg. Mugdan gesprochen habe. Inwieweit die recht subjektiv gefärbte Rede des Herrn Abg. Mugdan im Auftrag selner Parteifreunde ge⸗ halten worden ist, vermag ich nicht zu übersehen, kann aber versichern, daß ich nicht angenommen habe, daß er im Auftrag seiner Partei⸗ freunde den Herrn Abg. Dove und in weiterer Linie Emanuel Geibel zitiert hat, sondern ich nehme an, daß er hiermit einer individuellen Eingebung gefolgt ist.

Nun kann man darüber streiten, welchen Eindruck im übrigen die Ausführungen des Herrn Abg. Mugdan gemacht haben. Ich stimme dem Herrn Abg. Dove insofern zu, daß ich für meine Person keine Veranlassung habe, über mangelnde Mitarbeit von seiten seiner Parteifreunde zu klagen (hört! hört! links), auch nicht von seiten des Herrn Abg. Mugdan, ebenso wenig wie der Herr Abg. Mugdan sich seinerseits beklagen kann, daß die verbündeten Regierungen nicht Fühlung über die betreffenden Gesetzentwürfe mit den Parteien ge⸗ sucht hätten. Meine Verhandlungen mit dem Herrn Abg. Mugdan über diesen Gesetzentwurf gehen bis in den vorigen Winter zurück. (Hört! hört! rechts.) Also der Vorwurf gegenüber den verbündeten Re⸗ gierungen, daß sie es an der nötigen Fühlung hätten fehlen lassen und dadurch Schwierigkeiten für Herrn Mugdan und seine politischen Freunde heraufbeschworen hätten, ist unbegründet.

Im übrigen, meine Herren man kann ja nicht in der Seele eines Menschen lesen —, war in der Betrachtung des Herrn Abg. Mugdan über den „Berg von Scherben“ nichts von der tragischen Stimmung des sterbenden Kaisers Tiberius zu finden, dem Geibel

1““

diese Worte in den Mund legt (Heiterkeit), sondern er malte die Situation doch mit einem gewissen Behagen, nicht darüber, daß nichts zustande kam, sondern darüber, daß sich die verbündeten Regierungen in einer seiner Meinung nach schwierigen Situation befanden (Heiter⸗ keit), und darauf habe ich gestern geantwortet.

„Abg. Dr. Mugdan s(fortschr. Vp.): Ich bin über die gegen⸗ wärtige Lage außerordentlich betrübt, nicht erfreut. Die verbündeten Regierungen nehmen tatsächlich nicht die Fühlung mit den Parteien, die sie nehmen sollten. Ich habe zwar mit dem Staatssekretär über die Reichsversicherungsordnung gesprochen, aber er hat niemals unsere Forderungen berücksichtigt; wie kann man das ein Fühlungnehmen nennen?

Der Gesetzentwurf wird im einzelnen und darauf im ganzen unverändert endgültig angenommen.

Darauf wird die Etatsberatung fortgesetzt und die Debatte über die auf den Absatz der Kaliproduktion bezüglichen Titel im Reichsamt des Innern wieder aufgenommen.

Abg. Dr. Bärwinkel (nl.): Die diesjährigen Verhandlungen erinnern an die Beratung des Kaligesetzes im vorigen Jahre. Man konnte sich zunächst nicht einigen und gelangte schließlich zu einem Kompromiß. Daß es sich damals um einen Versuch handelte, beweist die jetzige Erörterung. Das Kaligesetz wurde am 10. Mai vorigen Jahres verabschiedet und erhielt schon am nächsten Tage die Genehmigung des Bundesrats. Es sind gegen diejenigen, die das Gesetz zustande gebracht hatten, heftige Vorwürfe erhoben worden. Es muß aber berücksichtigt werden, daß die Materie neu war, und wir mit manchen Bestimmungen einen Sprung ins Dunkle machten und nicht überall die Zustimmung der verbündeten Regierungen erhielten. So ist es nicht zu verwundern, daß das Gesetz manchen Fehler aufweist. Meine politischen Freunde meinen aber, daß wir mit einer Aenderung des Gesetzes mindestens so lange warten müssen, bis die von uns ge⸗ wünschte Denkschrift über die Wirkungen des Gesetzes vorliegt, und bis der Bundesrat über die Einschätzung der Kaliwerke und die Beteiligungsziffern Bestimmungen getroffen hat. Ein Mangel des Gesetzes ist zu sehen in den Bestimmungen über die Quotenverkäufe; die Denkschrift sollte auf diese Frage eingehen. Jedenfalls ist noch nicht so viel Zeit verflossen, daß wir jetzt schon ein abschließendes Urteil über die Wirkungen des Kaligesetzes abgeben könnten. Die Befürchtung, daß andere Industrien einen ähnlichen Schutz fordern würden wie die Kaliindustrie, ist unbegründet gewesen. Der Absatz der Kaliwerke ist bedeutend gestiegen, sogar nach Spanien; ebenso’ ist der Absatz nach England um 33 % gestiegen. Die Gründungstätigkeit der Kaliwerke hat sich vergrößert, und zwar von 68 auf ungefähr 79. In wenigen Jahren wird sich die Zahl vielleicht verdreifachen. Fiskus und Private sind dabei be⸗ teiligt; wohin soll das noch auf die Dauer führen? Es ist kaum anzunehmen, daß der Absatz sich im Verhältnis zu den Neugründungen steigern wird. Die Kuxen sind zu einem Kurse auf den Markt ge⸗ bracht worden, der in keinem Verhältnis zu ihrem eigentlichen Werte steht. Die Kalikonzerne werden schließlich zu einer Art Trust führen und damit zu einem Raubbau, den der Gesetzgeber doch vermeiden wollte. Das Syndikat sollte sich jetzt schon entschließen, die Preise langsam abbröckeln zu lassen. Auf die Wirkungen des Gesetzes auf die Arbeiterverhältnisse brauche ich nicht näher einzugehen, da wir das Nähere aus der Denkschrift wohl erfahren werden. Interessant war mir aber, daß der Abg. Hue gestern anerkannt hat, daß die Löhne stabil geblieben sind, ja an einzelnen Orten etwas gestiegen sind. Ein Tarifvertrag ist noch nicht zum Abschkuß gelangt, einen Zwang hat das Gesetz also in dieser Richtung nicht geübt. Auch die Besse⸗ rung der hygienischen Verhältnisse hat der Abg. Hue ausdrücklich anerkannt. Der Ruin der Industrie ist jedenfalls durch das Gesetz aufgehalten worden. Die Rentabilität der reinen Kaliwerke be⸗ trug von 1904 1910 7,8 %, 8,6 %, 7,9 %, 6,0 %, 3,7 %, 4,0 %, 1910 bei 36 Werken 7,1 %. Den Kohlenbergbau kann man nicht, wie es der Abg. Hue getan, ohne weiteres mit dem Kalibergbau vergleichen, seine Schlüsse beruhen auf falschen Voraussetzungen. Die vom Gesetz der Industrie auferlegte Ausgabe soll die Kosten der Ausführung des Gesetzes und die Aufwendungen decken, die zur Hebung des gemacht werden. Eine Pre gene muß erfolgen, es bleibt also kein anderes Mittel übrig. Die Vorschrift des Gesetzes, daß diese Aufwendungen zu Propagandazwecken zu verwenden sind, ist eine zwingende, die Abgabe und die Aufwendungen sind im Etat nur der Kontrolle halber aufgeführt und sind ein durchlaufender Posten. Nun ist behauptet worden, daß die Einnahmen und Aus⸗ gaben sich nicht decken, daß man nicht wisse, ob die Ausgaben auch wirklich zu den gesetzlich vorgeschriebenen beiden Zwecken Verwendung gefunden haben. Aus diesem Grunde hat die Kommission eine Spezialisierung beschlossen, mit der wir insofern nicht einverstanden sind, als darin ausdrücktich ein Reservefonds von 300 000 vor⸗ gesehen ist. Da es sich hier gewissermaßen um Mitgliederbeiträge der Kaliwerksbesitzer für ihre Zwecke handelt, so können wir diesen Reservefonds nicht billigen, sondern geben, da eine kräftige Propaganda unter allen Umständen gemacht werden muß, dem Antrage Ablaß den Vorzug, der diese 300 000 „zur Bildung eines Fonds zur weiteren Hebung des Absatzes von Kali“ verwendet wissen will. Daß dem Staatssekretär ein gewisser Appetit nach diesem Schatz kommt, kann ich ihm nachfühlen; es ist begreiflich, daß er, wenn er die Millionen in seinem Säckel wachsen sieht und doch nicht so recht daran kommen kann, die Hoffnung hegt, etwas davon für sich zu erlangen, was er für seine Sanierungszwecke sehr gut gebrauchen kann. Eine Spezialisierung ist ganz schön, es muß aber auch wirk⸗ lich eine Spezialisierung sein. Wohin man sonst kommt, zeigen ja die Vorgänge in der Kommission, wo man Beiträge zur Hebung von Moor⸗, Schälwald⸗, Hopfen⸗ und Weinbergkulturen gefordert hat. Eine allzu große Spezialisierung ist nach meiner persönlichen An⸗ schauung auch gar nicht liberal; es muß hier allen Beteiligten eine gewisse Freiheit gewährt werden, damit wird auch das Verantwortungs⸗ gefühl der ausführenden Behörden gestärkt. Für Propaganda⸗ zwecke im Inlande sollen nach dem Kommissionsantrage 3 100 000 aufgewendet, davon 600 000 an landwirtschaftliche Verbände ge⸗ geben werden. Ein Teil meiner Freunde wird diese letztere Be⸗ dingung ablehnen; man hat doch jede unterschiedliche Behandlung der Korporationen beseitigen wollen, deshalb sind sie für die Streichung, um auch den Schein einer Begünstigung zu vermeiden. Beanstanden müssen wir auch die Theorie der Höchstsätze, die der Unterstaats⸗ sekretär gestern entwickelte. Es ist von Schmiergeldern, von einem Korruptionsfonds gesprochen worden. Die Absicht des Schmierens, des Korrumpierens scheint mir absolut nicht festgestellt, die Antwort auf jene Behauptung überlasse ich den angegriffenen Korporationen, ins⸗

besondere dem Bund der Landwirte. Es ist gesagt worden, der Bund der

Landwirte habe „eingestandenermaßen“ 6 Millionen erhalten. Man hat aber nicht gesagt, was davon Rabatte und was Propagandagelder gewesen sind. Zweifellos ist der größte Teil dvon Rabatt. Propagandagelder sollen 57 000 an den Bund der Landwirte gezahlt sein, die gewiß keine so große Rolle spielen. Eine politische Betätigung bei der Propaganda für das Kali wird sich nie ganz verhindern lassen, es braucht jemand in seinem Vortrage kein Wort von Politik zu sprechen, kann aber hinterher beim Glase Bier sehr wohl Politik treiben. Der Antrag, daß politische Vereine keine Gelder erhalten sollen, war schon in der Budgetkommission gestellt, die Tendenz ist uns sympathisch, aber wir sind der Meinung, daß sie sich durch ein Gesetz nicht zur Durchführung bringen läßt. Wer soll eine Ent⸗ scheidung treffen? Sie kann in Preußen und in Bagyern hinsichtlich desselben Vereins ganz anders ausfallen, im letzten Ende würde der Rechnungshof zu entscheiden haben. Der Satz von 100 000 für Baumwollkulturen erscheint uns noch zu niedrig, auch diese Gelder müßten an Gesellschaften gegeben werden. Die sozialdemokratische Resolution müssen wir ablehnen. Wir wünschen eine Aenderung des Gesetzes zurzeit nicht. Wir hoffen, daß die Kaliindustrie sich nicht nur im Interesse der Produzenten und der Arbeiter, sondern auch der Konsumenten weiter in gedeihlicher Weise entwickeln wird, und daß diese Debatte aufklärend wirkt. Wir sind der Ueberzeugung,

daß sie gewissermaßen eine Reklame für den Kaliabsatz ist, und zwa eine billigere als die, die vom Syndikat vorgenommen wird.

Abg. Dr. Roesicke (dkons—.): Daß man die Mittel aus der Kali abgabe für bestimmte Zwecke festlegt, halten wir für zweckmäßig Die Anregung dazu ist sogar von unserer Seite ausgegangen. 6. fragt sich nur, was unter Propaganda zu verstehen ist. Die Pro paganda soll der Erreichung der objektiven Wahrheit über die Be⸗ deutung des Kalis dienen, der Feststellung und Aufklärung, was da Kali der Landeskultur bringt. Die Arbeit ist eine wi enschaftlich und aufklärende, ganz im Gegensatz zu der rein kaufmännischen Tätigkeit Deshalb ist es auch richtig, daß man genau unterscheidet e. Propagandageldern und Rabatt. Diese Begriffe sind oft miteinande vermischt. „Provisionen“, von denen der Abg. Hue sprach, sind nie ge geben worden. Die Propagandagelder können niemals einen Einfluß au den Preis haben, und sie sind denjenigen Organisationen zu geben deren Aufgabe nicht in erster Linie die Erzielung eines Verdienstes ist die vielmehr nur so viel einnehmen, daß sie bestehen können. Diese sind am ehesten imstande, objektiv Propaganda zu treiben. Man ha geglaubt, es so darstellen zu können, als ob jetzt schon Propaganda⸗ gelder gezahlt seien; seit Bestehen des Gesetzes ist noch nicht ein Groschen hergegeben worden, die ganze Propaganda haben die land⸗ wirtschaftlichen Organisationen auf ihre eigenen Kosten gemacht. (Zuruf des Abg. Gothein.) Herr Gothein meint, dies sei ein Beweis dafür, daß die Propagandagelder nicht notwendig seien, er denkt nicht daran daß, wer etwas ausgeben soll, auch etwas einnehmen muß; damit wir im Interesse der Allgemeinheit die Propaganda treiben können, müssen wir eben die ECC haben. Die Politik soll dabei ausgeschlossen sein. Wenn es nach mir ginge wäre daher auch von den Propaganda⸗ geldern hier gar nicht gesprochen worden. Daß die Empfängerproben zu größerem Ansehen kommen, ist mir durchaus sympathisch. Die Zuverlässigkeit hat durch die Bestimmungen, die wir getroffen haben, anz enorm zugenommen. Wir haben früher viele Klagen darüber ge⸗ hört, daß von den Werken nicht richtig geliefert würde. Bei dem Ab⸗ schluß der S. Verträge ist hierin eine Verbesserung eingetreten. Das hauptsä glichste Moment hierfür ist die Durchführung der Be⸗ stimmung, daß Kalisalze nicht in den Mühlen untersucht und ge⸗ mischt werden, sondern in jedem einzelnen Waggon die Proben ge⸗ nommen werden müssen, die den Berechnungen zugrunde zu legen sind. Der Abg. Hue meinte, das Gesetz hätte die Entstehung neuer Werke nicht verhindert, diesen Wunsch hatten wir bei der Schaffung des Kali⸗ gesetzes wohl, aber keiner der Vorschläge, die damals gemacht wurden, hat sich als zweckdienlich erwiesen. Ueber einen Antrag auf Verstaat⸗ lichung oder ein Verkaufsmonopol würden so viele verschiedene Mei⸗ nungen bestehen, daß er zu keinem Resultat führen würde. Wenn man in dem Gesetz für die Arbeitslöhne eine Mindestgrenze einsetzt, so schafft man damit auch für die Bemessung der Preise für die Industrie ein Präjudiz, das im weitesten Maße berücksichtigt werden muß. Der freisinnige Antrag, wonach Organisationen, die politische Zwecke verfolgen, weder mittelbar noch unmittelbar Propagandagelder erhalten sollen, richtet sich in erster Linie gegen den Bund der Land⸗ wirte. Es gibt aber keine unpolitischere Organisation wie die Ver⸗ kaufsstelle des Bundes der Landwirte. Aber es läßt sich gar nicht entscheiden, welche landwirtschaftliche Organisation eine politische ist und welche nicht. Daß der Bund der Landwirte wirtschaftspolitisch ist, hat niemand bestritten; parteipolitisch ist er in keinem Falle. Er ent⸗ hält auch Mitglieder der nationalliberalen Partei, des Zentrums und der Feelaal . Partei. (Zurufe links.) Ihnen links ist ja der Einfluß des Bundes der Landwirte unangenehm. Wer kann es ihm untersagen, für die Landwirte Kali zu beziehen? Sie sind doch für absolute Freiheit des Gewerbes. Die Propaganda rp keinerlei Einfluß auf den 655 haben. Die ganze Angelegenheit ist ja eigentlich Privatsache, sie geht nur die Vertragschließenden an und diejenigen, die von uns beziehen. Von diesen hat sich niemand beklagt; nur die „Frankfurter Zeitung“, das „Berliner Tageblatt“ und die Sozialdemokraten regen sich daruͤber auf. Die Freisinnigen haben eine Resolution vorgeschlagen, den Bundesrat zu ersuchen, umgehend gemäß § 21 des Kaligesetzes auch für den Bezug von Kali rohsalzen Abzüge festzusetzen, wobei der höchste Rabattsatz bereits bei einem Bezuge von 20 000 dz Reinkali erreicht wird. In der Kommission hat die freisinnige Partei 12 000 dz vorgeschlagen. Das ist doch eine gänzlich willkürliche Grenze. Sie haben keinerlei Grund, gerade 20 000 dz einzusetzen. Warum wollen Sie es den landwirtschaftlichen Organisationen ver⸗ wehren, durch einen Zusammenschluß vom Syndikat mehr heraus⸗ 38 zuschlagen? Würde der Antrag angenommen, so würde nicht eine Verbilligung der Salze erfolgen, sondern eine Verteuerung, denn es würden nicht dieselben Rabattsätze gewährt werden, die wir heute bekommen, sondern weniger. Es würde ein Gegen⸗ zwang herbeigeführt werden, die landwirtschaftlichen Organisationen würden sagen: wir brauchen uns nicht zusammen⸗ zuschließen. Es dürfen auch nicht Bestimmungen getroffen werden, die dem Handel allein zugute kommen. Von der Sozialdemokratie erwarten die landwirtschaftlichen Organisationen jedenfalls nichts Gutes. Sie (zu den Sozialdemokraten) tun so, als ob Sie die kleinen Organisationen unterstützen wollten. Es handelt sich doch nur darum, welche Organisationen den Bauern größere Vorteile gewähren, die größeren oder die kleineren. Der Landwirt hat den größten Vorteil von den großen Organisationen, oder davon, daß kleinere Organisationen sich zusammenschließen. (Vizepräsident Dr. Spahn: Ich habe Ihnen einen großen Spielraum ge lassen, bitte Sie aber, nicht allzu sehr auf diese Frage einzugehen.) Gerade weil die Sozialdemokraten behaupten, sie wollten die kleinen Organisationen unterstützen, müssen wir um so skeptischer sein. Wenn Sie der Landwirtschaft einen Zusammenschluß er⸗ schweren, so erschweren Sie ihr damit auch ein Gegengewicht gegen die Industrie, die sich zu Syndikaten usw. zusammenschließt. Die großen landwirtschaftlichen Organisationen heimsen keineswegs die großen Vorteile ein, an die man auf der Linken zu glauben vor⸗ gibt; zwei Drittel aller Rabatte, die gegeben werden, zahlen sie an 8 die einzelnen Abnehmer wieder zurück. Daß eine Reihe landwirtschaft⸗ licher Organisationen vom billigeren Kalibezug ausgeschlossen worden wäre, oder die großen Organisationen das Fett für sie abgeschöpft hätten, ist unrichtig. Was wir verhindern wollen, ist, daß der Handel einen unberechtigten Vorteil hat. Wir geben dem Landwirt den Ueber⸗ schuß wieder heraus, den der Handel in seine Tasche stecken würde. Wenn man hier von Schmiergeldern und Korruption spricht, so ver⸗ steht man den Sinn dieser Worte nicht (Lachen links); das ist ja eben das für Sie (nach links) so Unangenehme, daß Sie dem Bund der Landwirte keine Korruption nachweisen können. Wir haben nichts zu verheimlichen. 1

Abg. Gothein (fortschr. Volksp.): Die Schmerzen des Abg. Roesicke darüber, daß es ihm nicht gelungen ist, nach mir zu Worte zu kommen, kann . ihm nachfühlen. Ich darf vorher nachholen, daß ich mich bei einer früheren Auslassung insofern geirrt habe, als die scharfen Worte, die Bueck gegen den bei dem Diner des Zentralverbandes der Industriellen anwesenden Staatssekretär Delbrück gesprochen, nicht bei diesem Diner, sondern in der diesem vorangehenden Generalversammlung gefallen sind. Ueber das Kaligesetz, das wir erst am 10. Mai 1910 beschlossen haben, ist heute ein abschließendes Urteil noch nicht möglich; die Verhältnisse in der Zeit der Krise des Syndikats waren eben zu unsicher, als daß man jetzt schon einen Schluß auf die Hebung der Rentabilität ziehen dürfte. Nur in einer Beziehung hat ein ungeahnter Aufschwung tatsächlich stattgefunden, nämlich in der Gründertätigkeit, die durch die Ueber. produktion und durch die falsche Preispolitik des Syndikats noch mehr angefeuert wurde. Die Absicht, dieser Gründungstätigkeit einen Riegel vorzuschieben, scheiterte schon im Bundesrat, und mit Recht; es durfte nicht ein alter, bevorrechteter Stamm von Werken eschaffen werden. Auch die Sozialdemokraten wollten sich an dieser Schafung eines numerus clausus beteiligen, indem sie die Ver⸗ staatlichung betrieben. Harufe links. Vizepräsident Spahn bittet, nicht zu weit vom ema abzuschweifen.) Jedenfalls war der Zeitpunkt für die Verstaatlichung der denkbar ungünstigste. Dem Reichstage hat nun im vorigen Jahre der Mut gefehlt, den natürlichen Gesundungsprozeß eintreten zu lassen; und auch die