1911 / 78 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Mar 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Parlamentarische Nachrichten.

1 Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Losgesellschaften, die Veräußerung von Inhaberpapieren mit Prämien und den Handel mit Lotterielosen, nebst Begründung zugegangen. Der Gesetzentwurf lautet, wie folgt:

G“ Wer gewerbsmäßig zum Zwecke der Ausbeutung der Spielsucht zur Beteiligung an Losgesellschaften auffordert oder die Bildung solcher Gesellschaften betreibt oder mit ihrer Leitung, Vertretung oder Geschäftsführung sich befaßt oder sie in anderer Weise wissentlich fördert, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und zugleich mit Geldstrafe von einhundert bis zu dreitausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Loosgesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Vereinigungen jeder Art, die den Zweck haben. Serien⸗ oder Prämienlose (Inbaber⸗ papiere mit Prämien, Reichsgesetz vom 8. Juni 1871, Reichsgesetzbl. S. 210) oder Lotterie⸗ oder Ausspielungslose oder Anteile an solchen Papieren oder Losen oder sie betreffende Bezugs⸗ oder Anteilscheine für die Vereinigung oder die Mitglieder der Vereinigung zu erwerben oder die Aussichten auf Gewinn aus diesen Papieren oder Losen sonstwie gemeinschaftlich auszunutzen, wenn die Vereinigung sich nicht auf einen durch persönliche Bekanntschaft oder berufliche oder 8 sonstige gemeinsame Beziehungen fest abgeschlossenen Teilnehmerkreis beschränkt. § 2.

Die gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher gewerbsmäßig zum Zwecke der Ausbeutung der Spielsucht Anteile von Serien⸗ oder Prämienlosen (Inhaberpapieren mit Prämien) oder Urkunden, durch die solche Anteile zum Eigentum oder Gewinnbezug übertragen werden, feilbietet oder veräußert, zur zeitweisen Ueberlassung anbietet oder tatsächlich zeitweise an einen anderen überläßt oder eines dieser Ge⸗ schäfte als Mittelsperson fördert.

Mit der in § 1 vorgesehenen Strafe wird auch derjenige bestraft, welcher gewerbsmäßig zum Zwecke der Ausbeutung der Spielsucht in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, unter dem Versprechen

er Stundung des Preises sich erbietet, Serien⸗ oder Prämienlose (FInhaberpapiere mit Prämien) zu veräußern oder zeitweise zu über⸗ assen oder welcher solche Anerbietungen als Mittelsperson fördert. Der Stundung des Preises steht die Beleihung der Papiere in Höhe des Preises oder eines Teils desselben gleich.

Wer, nachdem er wegen eines der in den §§ 1 bis 3 genannten Vergehen rechtskräftig verurteilt worden ist, abermals gegen eine dieser Vorschriften verstößt, wird mit Gefängnis nicht unter einer Woche bis zu einem Jahre und zugleich mit Geldstrafe von dreihundert bis zu sechstausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Jeder fernere Rückfall nach vorausgegangener rechtskräftiger Ver⸗

eil begen eines der angeführten Vergehen im ersten Rückfalle ziebt urteilung wegen eines der angeffihrten Vergehen im ersten Rückfalle zie Gefängnis nicht unter einem Monate bis zu zwei Jahren und zugleich Geldstrafe von sechshundert Mark bis zu zehntausend Mark oder eine dieser Strafen nach sich. § 6.

8 Die Bestimmungen der §§ 4 und 5 finden Anwendung, auch wenn die früheren Gefängnis⸗ und Geldstrafen noch nicht oder nur teilweise vollstreckt oder gezahlt oder ganz oder teilweise erlassen sind; sie bleiben jedoch ausgeschlossen, wenn seit der Vollstreckung oder Zahluna oder dem Erlasse der letzten Strafe bis zur Begehung der neuen Zuwiderhandlung drei Jahre verflossen sind.

Wer die Gewinne oder die Hauptgewinne oder einen Teil der Hauptgewinne für bevorstehende Ziehungen von Serien oder Prämien⸗ losen (Inhaberpapieren mit Prämien) ohne Angabe der Zahl der an den Ziehungen teilnehmenden Stücke durch Veröffentlichung in einer in Preußen erscheinenden Zeitung oder Zeitschrift oder einer mit ihr verbreiteten Beilage oder durch öffentliches Anbringen, Auslegen, Ausstellen oder Aushängen oder durch Zusenden von Schriftstücken, die durch Druck oder andere mechanische oder chemische Mittel vervpfelfältigt sind, bekannt gibt, um dadurch unter Ausbeutung der Spielsucht zum Erwerb oder zur Ausnutzung der Gewinnaussichten derartiger Inhaberpapiere an⸗ wird mit Geldstrafe von zwanzig bis zu zweihundert Mark

EImI.

Im ersten Rückfalle tritt Geldstrafe von einhundert bis zu tausend Mark und in jedem ferneren. Rückfalle Geldstrafe von zwei⸗ hundert bis zu zweitausend Mark ein. Im übrigen finden die Vor⸗ schriften in §§ 4 bis 6 Anwendung.

ein⸗

Wer ohne Ermächtigung der Lotterieverwaltung gewerbsmäßig Lose oder Losabschnitte der Königlich preußischen Staatslotterie oder Urkunden, durch die Anteile an solchen Losen oder Losabschnitten zum Eigentum oder zum Gewinnbenug übertragen werden, feilbietet oder veräußert, zur zeitweisen Ueberlassung anbietet oder tatsächlich zeitweise an einen anderen überläßt, wird mit Geldstrafe von einhundert bis eintausendfünfhundert Mark bestraft.

Wer gewerbsmäßig geringere als die genehmigten Anteile oder Abschnitte von Losen zu Privatlotterien und Ausspielungen oder Urkunden, durch die Anteile oder Abschnitte dieser Art zum Eigentum oder zum Gewinnbezug übertragen werden, feilbietet oder veräußert, zur zeitweisen Ueberlassung anbietet oder tatsächlich zeitweise an einen anderen überläßt, wird mit der gleschen Strafe bestraft.

Auch denjenigen trifft dieselbe Strafe, welcher ein Geschäft der in Abs. 1 oder Abs. 2 bezeichneten Art als Mittelsperson fördert.

Im ersten Rückfalle tritt Geldstrafe von zweihundert bis drei⸗

tausend Mark und in jedem ferneren Rückfall Geldstrafe von fünf⸗ hundert bis sechstausend Mark ein. Im übrigen finden auch hier die Vorschriften in §§ 4 bis 6 eihtspüssenbe Anwendung. 8 Wer bei dem öffentlichen Ankündigen, Anpreisen, Feilbieten oder Vertreiben von Losen oder Losabschnitten einer öffentlichen Lotterie oder Ausspielung den von der zuständigen Behörde bei Genehmigung der Lotterie oder Ausspielung festgesetzten aus dem Lose ersichtlichen Vertriebsbedingungen zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis einhundertfünfzig Mark ““ 8

Jedes einzelne Zuwiderhandeln gegen die Vorschriften dieses Gesetzes, insbesondere jedes einzelne Auffordern zur Beteiligung an Losgesellschaften, jede einzelne Verkaufs⸗, Ueberlassungs⸗ oder Vertriebs⸗ handlung, jedes einzelne Anbieten und jedes einzelne Veröffentlichen und Bekanntgeben von Gewinnen wird als besonderes selbständiges Vergehen bestraft, auch wenn die einzelnen Handlungen zusammen⸗ hängen und auf einen einheitlichen Vorsatz des Täters oder Teil⸗ nehmers zurückzuführen sind.

Gegen denjenigen, welcher mehrere nach diesem Gesetz strafbare Handlungen begangen hat, ist auf eine Gesamtstrafe zu erkennen, die in einer Erhöhung der verwirkten schwersten Strafe besteht.

Das Maß der Gesamtstrafe darf den Betrag der verwirkten Einzelstrafen nicht erreichen, auch zweijähriges Gefängnis und zwanzig⸗ tausend Mark Geldstrafe nicht übersteigen.

Diese Vorschriften finden auch Anwendung, wenn, bevor eine auf Grund dieses Gesetzes erkannte Strafe voststreckt, gezahlt, ver⸗ jährt oder erlassen ist, die Verurteilung auf Grund dieses Gesetzes wegen einer strafbaren Handlung erfolgt, die vor der früheren Ver⸗ urteilung begangen war.

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1911 in Kraft. 8 Mit dem gleichen Tage werden das Gesetz, betressend das Verbot des Privatbhandels mit Staatslotterielosen, vom 18. August 1891

zu

Krakau. Aargau und 1 kerst nachträglich gemeldete) im Kanton Bern. Valladolid die Pocken heftig aufgetreten.

krankungen mit 4 Todesfällen. krankungen, in der Bukowina 3.

13 folgenden bezirk Bez. B r [Bochum Land 1 (1), Hagen Stadt 1)„, Düsseldorf 2 Mörs, Neuß je 1]), Hannover 2 (1) (Syke)], Marienwerder 1 (Graudenz Lands, Oppeln 1 [Tarnowitz), Stade 1 (Geestemünde], Trier 1 (1) [Sankt Wendel]. 1

krankungen, in Mähren 1.

Kanton Bern. 8

krankungen (und 2 Todesfälle) gemeldet worden in folgenden Re⸗ gierungsbezirken

8

Anteilen und Abschnitten von Losen zu Pripatlotterien und Aus⸗ spielungen, vom 19. April 1894 (Gesetzsamml. S. 73) aufgehoben. § 12

Auf die Abwicklung der Eeschäfte von Losgesellschaften findet das Gesetz insoweit keine Anwendung, als die Mitglieder vor seiner Ver⸗ kündung der Gesellschaft beigetreten sind und die Geschäfte innerhalb dreier Monate nach dem Inkrafttreten erledigt werden.

Die Auszahlung von Gewinnen und die Rückzahlung von Bei⸗ trägen bleiben auch nach diesem Zeitpunkte straflos. 6 6

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veräöffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Kr. 13 vom 20. Maärz 1911.)

Pest. E11““ Deutsch⸗Ostafrika. Nachdem in Muanza am 16. No⸗ vember 1 und in der Zeit vom 20. bis 28. Dezember weitere 5 Pest⸗ erkrankungen (darunter 2 Fälle von Lungenpest), von denen 5 tödlich verliefen, festgestellt waren, sind dort zufolge einer am 7. März hier eingetroffenen Drahtnachricht 20 Neuerkrankungen und 1 Todesfall vorgekommen. b Aegypten. Vom 11. bis 17. März wurden 157 Erkrankungen (und 77 Todesfälle) gemeldet, davon 71 (31) in Assuan, 20 (2) in Esna, 18 (23) in Kena, 14 (6) in Kuß, 7 (4) in Edfu, 6 (2) in Sammalut, 5 in Luxor, je 4 (2) in Kafr⸗el⸗Zayat und Manfalut, 2 (2) in Tala, je 1 (1) in Beni⸗Mazar, Deirut und Abu⸗Kerkas, ferner je 1 in Alexandrien, Abnub und Chabin⸗el⸗kom. Von den 18 Erkrankten in Kena litten angeblich 10 an Lungenpest. 8 Britisch⸗Ostindien. In den beiden Wochen vom 5. bis 18. Februar wurden in Indien 24 715 + 22 632 Erkrankungen und 22 278 + 18 978 Todesfälle an der Pest angezeigt. Von den 41 256 Todesfällen kamen 19 766 auf die Vereinigten Provinzen (davon 4366 auf die Division Benares), 5725 auf Bengalen, 5522 auf das Punjabgebiet, 3308 auf die Präsidentschaft Bom bay (davon 143 auf die Stadt Bombay und 98 auf Karachi), 2568 auf die Zentralprovinzen, 1769 auf Rajputana, 847 auf Zentralindien, 521 auf Burma, 495 auf die Präsidentschaft Madras, 396 auf Hyderabad, 327 auf den Staat Mysore, 8 auf Kaschmir und 4 auf die Nordwestgrenzprovinz. China. In Mukden wurden vom 25. Februar bis 3. März 171 neue Pestfälle gemeldet, in der Stadt Changchun vom 21. bis 28. Februar 67 und in deren Vororten 184. In Charbin sind vom 13. bis 19. März nur 4 Chinesen gestorben, außerdem 3 Leichen aufgefunden, und in Fudjadjen sind in dieser Zeit keine Todesfälle an der Pest mehr bekannt geworden. Nach der Mukdener amt⸗ lichen Pestzeitung vom 3. März betrug die Gesamtzahl der Todesfälle in der Mandschurei bisher 96 623 (d. s. 3991 mehr als nach der Mitteilung vom 25. Februar; davon entfallen 22 293 (2890) auf die Provinzen Kirin und Heilungkiang und 4330 (1101) auf die Provinz Fengtien; im Gebiete der südmand⸗ schurischen Eisenbahn sind, derselben Quelle zufolge, außerdem 238 (8) Fälle festgestellt worden. Die erhebliche Steigerung der Zahl für die Provinz Fengtien seit dem 25. Februar ist angeblich zum Teil dadurch bedingt, daß sehr viele Todesfälle nachträglich ge⸗ meldet worden sind. Auf den Stationen der ostchinesischen Eisenbahn sind zufolge Mitteilung vom 7. März seit dem Aus⸗ bruch der Seuche insgesamt 51 Europäer und 1445 Chinesen der Seuche erlegen. In Tschifu sind vom 23. Februar bis 2. März angeblich 242 Personen an der Pest gestorben, insgesamt seit dem 12. Januar 827; jedoch scheinen diese Zahlenangaben nicht ganz zuverlässig zu sein, da einerseits viele durch Hunger und Kälte umgekommene Bettler als Opfer der Pest gezählt wurden, andererseits zahlreiche tödlich ver⸗ laufene Pestfälle den Behörden verborgen geblieben sind. Das Asyl für Obdachlose in Tschifu ist wegen Pestgefährlichkeit zufolge Mit⸗ teilung vom 3. März geschlossen worden. Mauritius. Vom 30. Dezember bis 2. Februar wurden 93 Erkrankungen und 58 Todesfälle an der Pest festgestellt. G

Pest und Cholera. Britisch⸗Ostindien. In Kalkutta starben vom 12. bis 25. Februar 26 Personen an der Pest und 65 an der Cholera.

Cholera.

Türkei. In Medina sind vom 14. Januar bis 13. Februar 446 Choleratodesfälle festgestellt worden, insgesamt seit dem Ausbruch der Krankheit am 4. Januar 667. Hawaiische Inseln. In Honululu bis 1. März 10 Choleraerkrankungen mit 9 worden. 2

. 8

ind vom 25. Februar Codesfällen festgestellt

Es erkrankten (starben) in Para vom 22. bis 28. Januar 3 (1) Personen, in Manaos vom 15. bis 21. Januar (6), in Caracas vom 22. bis 31. Januar 6 (4), in La Guayara vom 22. bis 27. Januar 1 (1) und in Guayaquil vom 16. bis 31. Ja⸗ ““ 8 8 1—

27. war 19 (9).. . Pocken. 1 . Deutsches Reich. In der Woche vom 19. bis 25. März wurden 8 Erkrankungen (darunter 6 bei ausländischen Arbeitern) an⸗ gezeigt, und zwar je 1 in Kohling (Kreis Dirschau, Reg.⸗Bez. Danzig), Alt⸗Klücken (Kreis Arnswalde, Reg.⸗Bez. Frankfurt), Lowkowitz (Kreis Kreuzburg), Rybnik (Reg.⸗Bez. Oppeln), Klein⸗ Ottersleben (Kreis Wanzleben, Reg.⸗Bez. Magdeburg), Zabenstedt (Mansfeder Seekreis, Reg.⸗Bez. Merseburg), Hel⸗ goland (Kreis Süderdithmarschen, Reg.⸗Bez. Schleswig) und Bennigsen (Kreis Springe, Reg.⸗Bez. Hannover). Oesterreich. Vom 12. bis 18. März eine Erkrankung in

Vom 12. bis 18. März 1 Erkrankung im Kanton

1“

1

Schweiz.

panien. Zufolge Mitteilung vom 11. März sind in

Hongkong. Vom 17. bis 23. Januar in Viktoria 5 Er⸗ Fleckfieber. Oesterreich. Vom 12. bis 18. März in Galizien 87 Er⸗ Genickstarre. der Woche vom 12. bis 18. März sind (und 6 Todesfälle) angezeigt worden in Regierungsbezirken [und Kreisen]: Landespolizei⸗ Berlin 2 (2) (Berlin, Schöneberg je 1 (1)], Reg.⸗ Aachen 1 (1) Aachen Stadt], Arnsberg 2 (1)

Preußen. In Erkrankungen

Oesterreich. Vom 5. bis 11. März in Dalmatien 2 Er⸗

Schweiz. Vom 12. bis 18. März 2 Erkrankungen im

Spinale Kinderlähmunlg. Preußen. In der Woche vom 12. bis 18. März sind 2 Er⸗

[und Kreisen]: Landespolizeibezirk Berlin

(Gesetzsamml. S. 35 betreffend den Handel ..“ 6 68

9

mit 1 1 (1) (Berlin] 1“ b-

Verschiedene Krankheiten.

London 1, Moskau 2, St. Petersburg 8, Warsche 2 Todesfälle; London (Krankenhäuser) 1, Odessa 2, Paris 3, St. Petern burg 49. Warschau (Krankenhäuser) 7 Erkrankungen; Varizellen. Budap est 40, New York 147, St. Petersburg 21, Wien 83 Erkrankungen: Fleckfieber: Moskau 49 Todesfalle; Oressa 35, St. Petersburgen; Warschau (Krankenhäuser) 4 Erkrankungen; Rückfallfieher’ Moskau 3 Todesfälle; Odessa 3, St. Petersburg 2 Erkrankun gen. Genickstarre: New York 11 Todesfälle; Kopenhagen 1, Ner York 8, Wien 2 Erkrankungen; Milzbrand: Reg⸗Bezirke Koblenz Magdeburg, Stettin je 1, Budapest 1 Erkrankung; epidemische Vhr. speicheldrüsenentzüng: Wien 74 Erkrankungen; In fluenza. Berlin 7, Halle, Nürnberg je 1, Amsterdam 4, Antwerpen, Brüssel je l. Budapest 7, Kopenhagen 1, London 7, Moskau 4, New York 28, Odessa!“ Püaris 10, St. Petereburg 8, Prag 5, Rom 2 Todesfälle; Nürn⸗ berg 64, Kopenhagen 355, Odessa 44, Stockholm 35 Cr. krankungen; Körnerkrankheit: Regierungsbezirke Danzig 49. Oppeln 49 (darunter 45 Ausländer), Budapest 41 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Scharlach (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1895/190 ¼, 1,04 %): in Buer. Erkrankungen kamen zur Anzeige im Landes. polizeibezirke Berlin 139 (Stadt Berlin 98), in Breslau 30, Reg.⸗Bez. Düsseldorf 123, in Nürnberg 22, Hamburg 40, Budapest 99. Kopenhagen 49, London (Krankenhäuser) 146, New York 519, Paris 75, St. Petersburg 124, Stockholm 24, Wien 109; desgl. an Diphth.⸗ Öund Krupp (1895/1904: 1,62 %): in Braunschweig, Co Hagen Erkrankungen wurden gemeldet im Landespolizeibe Berlin 185 (Stadt Berlin 146), in Breslau 22, in den R Bezirken Arnsberg 150, Düsseldorf 131, Magdeburg 111, Schlest 107, im Hzgt. Braunschweig 100, in Hamburg 113, Budapest 34 Kopenhagen 33, London (Krankenhäuser) 87, New York 359, Paris 73 St. Petersburg 63, Stockholm 27, Wien 69; ferner gelangten krankungen zur Anzeige an Masern und Röteln in Nürnberg4 Budapest 59, London (Krankenhäuser) 210, New York 390, Paris 294 St. Petersburg 72, Prag 41, Wien 212; desgl. an Keuchhuste Kopenhagen 47, London (Krankenhäuser) 25, New York 48, Wien 41: desgl. an Typhus in Paris 26, St. Petersburg 59.

Das Keaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch Maul⸗ und Klauenseuche vom Zentralviehhof zu Berlin, Neuenkirchen, Medizinalbezirk Boizenburg, Großherzogtum Mech burg⸗Schwerin, Dankerode, Mansfelder Gebirgskreis, Regieru bezirk Merseburg, bei Händlervieh, und aus de is Eu Regierungsbezirk Aachen, am 29. März 1911. 1

SHKandel und Gewerbe.

5 en im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Serbien.

Zollbehandlung von gereinigter Essigsäure und Essigessenz bei der Einfuhr aus Vertragsstaaten. Handelsvertrage mit Oesterreich⸗Ungarn ist für gereinigte Essigsäu und für Essigessenz der Nr. 2232, des Tarifs ein Vertragssatz von 120 Dinar für 100 kg vereinbart und während der Vertragsverhe lungen ist durch bindendes Uebereinkommen festgesetzt worden, daß Einfuhrverbot unter der Bedingung aufgehoben wird, daß bei der Emfuhr eine Analyse zur Feststellung der etwaigen Gesundheits schädlichkeit vorzunehmen ist.

Der serbische Finanzminister hat daher durch Erlaß vom 7. 20. Februar d. J.. Z.-Nr. 3268, angeordnet, daß auf gereinigte Essigsäure und auf Essigessenz bei der Einfuhr aus Vertragsstac die Bestimmungen über das Einfuhrverbot im Zollerlaß Z.-Nr. 17 vom 1. Februar 1910 nicht angewendet werden sollen.

Die Analyse der genannten Waren behufs Feststellung Unschädlichkeit für die Gesundheit hat regelmäßig bei der Fim gemäß den bestehenden Vorschriften von Amts wegen zu geschel

8* AA“ (Srpske-Novine.

Handel der Vereinigten Staaten von Amerika mit Deutschland im Kalenderjahr 1910.

Im Kalenderjahr 1910 (und 1909) bewertete sich der Warenhan der Vereinigten Staaten von Amerika mit Deutschland in der Einf auf 166 536 719 Doll. (161 951 687), in der Ausfuhr (inländischer! ausländischer Waren) auf 258 307 490 Doll. (247 310 484).

Die Werte der aus Deutschland eingeführten Ware soweit sie in der amerikanischen Monatsstatistik besonders au geführt sind, waren für 1910 (und 1909) in 1000 Doll. die folgenden Kunstwerke 844 (997), Automobile 315 (321), Roman⸗Portland⸗ und anderer hydraulischer Zement 148 (319), Kohlenteerfarbstoffen farben 4752 (5333), Kupfererz, ⸗Matte und ⸗Regulus 119 (76 Baumwollenstoffe 366 (434), fertige Kleidungsstücke aus Bau wolle 4785 (6971), baumwollene Spitzen, Stickereien usw. 68 (6010), andere Edelsteine als Diamanten, geschliffen, ungefaßt, auch unechte 504 (777), Tonwaren, Steingut und Porzellan 4413 (372 Leinengewebe 2041 (1988), Pelze und Pelzfelle, unbearbeitet 61 (4614), bearbeitete Pelze und Waren daraus 2297 (3905), Kalbfe und Kipse 2320 98 Rindshäute 1399 (1497), Kautschuk usw. 77 (4426), Lederhandschuhe 3335 (3084), Bücher, Musikalien, Lau karten, Gravüren, Stiche, Photographien und andere Drucksach 1204 (1580), Druckpapier 92 (127), seidene Kleidungsstücke 11 (976), seidene Zeuge und Stückwaren 408 (662), seidene Spitzen n Stickereien 437 (786), Schaumwein 145 (139), stille Weine 11 (1566), Zinn 1538 (981), Blättertabak, außer zu Deckblättern 14 (1716), Spielsachen 6789 (5492), Holzstoff 2899 (2425), Wollentn 1280 (1513), wollene Frauen⸗ und Kinderkleiderstoffe 1666 (2407). Nach Deutschland ausgeführt wurden, soweit in d Monatsstatistik angegeben, Waren inländischen Ursprungs in folgend Werten in 1000 : Ackerbaugeräte und Teile davon 1580 (151 Mais 3184 (3170), Weizen 1602 (6829), Weizenmehl 1196 (157. Automobile und Teile davon 332 (181), Kupfer in Masseln, Ingo Barren, Blechen und Altkupfer 22 368 (18 221), Baumwolle 1385 (128 435), Düngemittel 2585 (2674), Obst und Nüsse 3278 (3520 Pelze und Pelzfelle 3950 (3803), Metallbearbeitungsmaschinen und⸗We zeugmaschinen 2288 (1237), Nähmaschinen 1098 (1074), Schreibmaschin 1060 (983), Lederstiefel und schuhe 659 (536), haltbar gemacht Rindfleisch, außer Büchsenfleisch 308 (389), Speck 63 (83), Schme 13 297 (14 888), Schmalzmischungen und andere Schmalzersatzsto 126 (54), Schiffsharz 3932 (2230), Terpentingeist 1593 (1321), Oc. kuchen und Oelkuchenmehl aus Baumwollsamen 3544 (3991), Leuch petroleum 5508 (6695), Schmieröl und schweres Paraffinöl 23.7 (2527), Baumwollsaatöl 683 (1221), Flachs⸗ oder Leinsamen (48 Tabak, unbearbeitet 4696 (4961), Holzstämme, Rundholz, Feuerho behauenes und gesägtes Nutzholz 1246 (1309), Bretter, Diele Planken, kleine Balken und Verbandstücke 2056 (1680). (Na Monthly Summary of Commerce and Finance of the Unite States.)

““ Venezuela.

Beschlagnahme von Briefsendungen usw. mit zoll pflichtigen Waren. Laut Verordnung des Präsidenten der R. publik vom 24. Januar d. J. sollen zollpflichtige Gegenstände, die al Drucksachen, Muster ohne Wert usw., eingeschrieben oder nicht eingehen mit Beschlag belegt und zur Bestreitung der Zollstrafen versteigen werden, wobei ein etwa verbleibender Ueberschuß dem Angeber zufäll In gleicher Weise soll mit geschlossenen und eingeschriebenen Brie sendungen verfahren werden, die den Verbacht erwecken, zollpflichtin Gegenstände zu enthalten; ihre Eröffnung erfolgt in Gegenwart de

88

Reg.⸗Bez. Arnsberg 1

(1) [Gelsenkirchen .

F 85 „8 vor 87 ) der M u el Empfänger oder im; 1 bwesenh it oder W 3

scheinen, selbständig durch den Fiskalbeamten. der Kaiserlichen Ministerresidentur in Caracas.)

8 1““ 8 Geplante Zolltarifänderung für Tabak 1 fabrikate. Dem Gesetzgebenden Ret füh 5 1. März d. J. ein

Gesetzentwurf vorgelegt worden, durch welchen die 8

und Tabakfabrikate der Ziffer 5 in Tabelle II1 de

werden sollen. 8 In Aussicht genommen sind folgende Sätze: 8 8

Tabak: s,n

Nach einem

1 Zollsätze für Tabak Tarifs abgeändert

8

bisher Rup. Annas

1 8 2 8

vbb4* 12e Zigaretten, im Gewichte von weniger als 3 Pfund das Tausend. 116““ Zigaretten, im Gewichte von 3 Pfund oder mehr das ö“*“ bearbeitet, andere Arten

1000 Stück 3

Pfund 1 4 8 1 2 (The Gazette of India.)

Aegypten.

Zollfreiheit für Bücher. Laut Verfügung der ägyptischen Generalzolldirektion ist die bisher gemäß Abschaitt vänh Veöpetfcen des „Code de Padministration des douanes“ nur für Bücher in Postsendungen bestehende Zollfreiheit auf alle Büchersendungen in Kisten oder anderer Verpackung ausgedehnt werden. (Moniteur Officiel du commerce.) 8

186

Konkurse im Auslande. Rumänien.

Anmeldung ü Schluß der

Forderungen Verifizierung bis am

31. März/ 19. April/ 13. Äpril 1911 2. Mai 1911.

Handelsgericht Name des Falliten

Mayer Labis, Bukarest, Strada Apolodor 41

Bulgarien.

Ueber das Vermögen der Firma Agop K. Tschilinguirian, Tabak⸗ und Ansichtskartenhandlunggin Rustschuk, ist Konkurs eröffnet worden. Vorläufiger Konkursverwalter: Advokat D. Athanassoff in Rustschuk. Anmeldefrist bis zum 21. März/3. April d. J. Prüfungs⸗ termin: 31. März/13. April d. J.

Ilfov (Bukarest)

agengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 30. März 1911:

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier 8 Anzahl der Wagen 88 2

1

g. F 8

p Nicht gestellt.

11“ der gestrigen Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft für Elektrische und Untergrundbahnen in Berlin wurde, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin, beschlossen, der

zum 22. April einzuberufenden Generalversammlung für das Jahr 1910 eine Dividende von 5 ½ % vorzuschlagen.

In der gestrigen Aufsichtsratssitzung der Oberschlesischen Eisenindustrie, Aktien⸗Gesellschaft, für Bergbau und Hütten⸗ betrieb, Gleiwitz O.⸗S., legte, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin, der Vorstand den Bericht und Abschluß für 1910 vor. Der Bruttogewinn beträgt 3 082 395,12 (766 736,79 mehr als im Vorjahre), der Nettogewinn, inklusive 50 454,66 Vortrag aus 1909, 1 725 753,48 (im Vorjahre 1 307 454,66 ℳ, wovon 1 500 000 (im Vorjahre 1 200 000 ℳ) zu Abschreibungen verwendet, ferner 42 000 für Talonsteuer (im Vorjahre 42 000 ℳ) sowie 18 000 (im Vorjahre 15 000 ℳ) für Wohltätigkeits⸗ und gemeinnützige Zwecke reserviert und 165 753,48 (im Vorjahre 50 454,60 ℳ) auf neue Rechnung vorgetragen werden sollen. Der Vorstand teilte in der Sitzung noch folgendes mit: Nachdem die Kundschaft seit Beginn des neuen Jahres Zurückhaltung beobachtete, hat sich jetzt ein stärkerer Bedarf an Stabeisen ergeben, sodaß trotz des Scheiterns der Verhandlungen wegen Verlängerung der Stabeisenkonvention der be⸗ fürchtete Preisrückgang nicht eingetreten ist, und die Verkäufe gegen⸗ wärtig zu unveränderten, teilweise sogar etwas höheren Preisen er⸗ folgen können als Anfang März innerhalb der Stabeisenkonvention verkauft wurde. Auch der Bestellungseingang hat sich gehoben, sodaß die Beschäftigung in Stabeisen besser ist als in den Vor⸗ monaten. G

Der Aussichtsrat der Eisenhütte Silesig, Aktiengesell⸗ schaft, beschloß laut Meldung des „W. T. B.“ der Generalver⸗ versammlung eine Dividende von 6 % auf das erhöhte Aktienkapital (10 ,000 000 gegen 4 % auf 7 750 000 im Vorjahre) vor⸗ zuschlagen. Die Verwaltung berichtet, daß sämtliche Abteilungen des Unternehmens gut beschäftigt sind und daß die Geschäftslage im neuen Jahre sich bei besseren Verkaufspreisen befriedigend gestaltet hahe.

Die Generalversammlung der Hamburg⸗Amerika⸗Linie nahm, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Hamburg, einstimmig nach Erledigung der Regularien eine Statutenänderung an, wonach der Aufsichtsrat künftig aus 5 bis 9 Mitgliedern besteht (bisher aus 5 bis 7) und die Hinterlegung der Aktien behufs Teilnahme an der Generalversammlung spätestens am vorletzten Werktag (bisher am letzten) erfolgen muß. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Schinkel äußerte über die Geschäftslage, daß das Frachtgeschäft auf den meisten Linien andauernd lebhaft sei. Vom nordamerikanischen Kajütengeschäft ließe sich sogar sagen, daß es recht gute Ergebnisse verspreche. Trotz⸗ dem die Auswanderung eine nicht unerhebliche Abnahme in den ersten Monaten des Jahres zeige, brauche man daraus noch nicht zu schließen, daß das diesjährige Gesamtergebnis ein schlechteres werden müsse als das vorjährige. Nach dem Umfange des Verkaufs der sogenannten Prepaidfahrkarten sei sogar anzunehmen, daß auch der Auswandererverkehr noch im Laufe des Jahres wieder lebhaftere Gestaltung annehmen werde. Vieles werde natürlich davon abhängen, daß die kürzlich bis Juli vereinbarte freundschaftliche Verständigung süer die Innehaltung normaler Passagiertarife für einen längeren Zeitraum sichergestellt werde. Bs.gr

der Lübeck⸗Büchener Bahn schlägt, laut Meldung des „W. T. B.“, eine Dividende von 8 ½ % vor.

London, 30. März. (W. T. B.) Bankausweis. reserve 30 301 000 (Abn. 1 102 000) Pfd. Sterl., umlauf 27 803 000 (Zun. 436 000) Pfd. Sterl., 39 653 000 (Abn. 667 600) Pfd. Sterl., Portefeuille 37 75 8 (Abn. 1 287 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Pripaten 39 461 00 (Abn. 1 990 009) Pfd. Sterl., Guthaben des Stagts 25 285 200 (Abn. 396 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 29 130 000 (Abn. 1 0200 009) Pfd. Sterl., Hh.sens cherheit 15 138 000 (unverändert) Pfd. 5 8

rozentverhältnis der Reserve zu den Passiven 46 ¾ gegen 498 n 8 orwoche. Glearinghouseumsatz 307 Mihliionen, gegen die ent⸗ sprechende Woche des Vorjahres mehr 115 Millionen. ge⸗

Paris, 30. März. (W. T. B.) Bankausweis. Silber vorrat in Gold 3 241 148 000 (Abn. 9 500 000) Fr., do. in S. 1. 839 450 000 (Abn. 14 000) Fr., Porteseuille der Hauptbank 68 der Filialen 1 201 491 000 (Zun. 200 281 000) Fr., Notenumlauf

Total⸗ Noten⸗ Barvorrat 37 758 000

5 239 372 000 (Zun. 101 372 000) Fr., Laufende Rechnung der Pripaten 711027000 88 137 592 000) Fr., Guthaben des Staaksschatzes 116 260 000 (Abn. 29 963 000) Fr., Gesamtvorschüsse 617 374 000 (Abn. 461 000) Fr., Zins⸗ und Diskonterträgnis 10 912 000 (Zun. 593 000) Fr. Verhältnis des Barvorrats zum Noten⸗ umlauf 77,88. 8 11“

Berlin, 30. März. Maxktyreisee nach Ermittlungen des Königlichen Polizeipraäfidtums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sorte†) 19,50 ℳ, 19,48 ℳ. Weizen, Mittelsortef) 19,46 ℳ, 19,44 ℳ. Weizen, geringe Sorter) 19,42 ℳ, 19,40 ℳ. Roggen, gute Sortef) 14,70 ℳ, 14,68 ℳ. Roggen, Mittelsortet) 14,86 ℳ, 14,64 ℳ. Roggen, geringe Sorte†) 14,62 ℳ, 14,60 ℳ. Futtergerste, gute Sorte ), 17,50 ℳ, 16,50 ℳ. Futtergerste, Mittelsorte*) 16,40 ℳ, 15,50 ℳ. Futtergerste, geringe Sorte*) 15,40 ℳ, 14,50 ℳ. —, Hafer, gute Sorte *) 18,00 ℳ, 17,40 ℳ. Hafser, Mittelsorte*) 17,30 ℳ6, 16,70 ℳ. Hafer, geringe Sorte*) 16,60 ℳ, 16,00 ℳ., Mais (mixed) gute Sorte 13,90 ℳ, 13,20 ℳ. Mais (mixed) geringe Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. Mais (runder) gute Sorte 14,20 ℳ, 13,80 ℳ. Richtstroh —,— ℳ, —, ℳ. Heu —, ℳ, —,— ℳ. (Markt⸗ hallenpreise.) Erbsen, gelbe zum Kochen 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. Speisebohnen, weiße 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. Linsen 60,00 ℳ, 20,00 ℳ. Kartoffeln (Kleinhandel) 8,00 ℳ, 5,00 ℳ. Rindfleisch von der Keule 1 kg 2,30 ℳ, 1,60 ℳ; do. Bauchfleisch 1 kg 1,30 ℳ, 1,20 ℳ. Schweinefleisch 1 kg 1,90 ℳ, 1,20 ℳ. Kalbfleisch 1 kg 2,40 ℳ, 1,20 ℳ. Hammelfleisch 1 kg 2,20 ℳ, 1,40 ℳ. Butter 1 kg 3,00 ℳ, 2,20 ℳ. Fier (Markthallenpreife) 60 Stück 5,00 ℳ, 3,00 ℳ. Karpfen 1 kg 2,40 ℳ, 1,20 ℳ. Aale 1 kg 3,00 ℳ, 1,60 ℳ. Zander 1 kg 3,60 ℳ, 1,50 ℳ. 2 1 kg 2,80 ℳ, 1,30 ℳ. 1- 1 k 2,00 ℳ, 0,80 ℳ. Schleie 1 kg 3,40 ℳ, 1,60 ℳ. Bleie 1 K 1,60 ℳ, 0,80, ℳ. Krehse 60 Stü 28,00 ℳ, 4,00 ℳ.

9 Ab Bahn. 1 3

8

Frei Wagen und ab Bahn.

8 Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.

Hamburg, 30. März. (W. T. B.) (Schluß.) Gold in Ben.8g das 8Se 2790 Sr⸗ 2784 Gd., Silber in Barren das Kilogramm 72,00 Br., 71,50 Gd.

Wien, 31. März, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 4 % Rente M./N. pr. ult. 92,95, Einh. 4 % Rente Januar/Jult pr. ult. 92,95, Oesterr. 40 % Rente in Kr.⸗W. pr. ult. 92,95, Ungar. 4 % Goldrente 111,35, Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W. 91,50, Türkische Lose per medio 255,50, Orientbahnaktien pr. ult. —, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 758,00, Südbahn⸗ gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 116,50, Wiener Bankvereinaktien 557,00, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 674,00, Ungar. allg. Kreditbankaktien 847,00, Oesterr. Länderbankaktien 538,50, Unionbank⸗ aktien 626,00, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 117,42, Brüxer Kohlenbergb.⸗Gesellsch.⸗Akt. 8 Hesterr. Alpvine Montangesell⸗ schaftsaktien 843,00, Prager Eisenindustrieges.⸗Akt. 2745,00, Skoda⸗ aktien 661,00. .

London, 30. März. (W. T. B.) (Schluß.) 2 ½ % Eng⸗ lische Konsols 81 ⅛, Silber prompt 24 16, per 2 Monate 24 1, Privatdiskont 2 ½. S Rente 96,35.

Madrid, 30. März. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 108,65.

Lissabon, 30. März. (W. T. B.) Goldagio 10. 8

Nem York, 30. März. (W. T. B.) (Schluß.) Das Geschäft an der Fondsbörse erfuhr heute eine weitere Einschränkung und die Tendenz war unregelmäßig. Das hauptsächlichste Interesse kon⸗ zentrierte sich auf die Aktien der Erie⸗Bahn und der Canada⸗Pacifie⸗ Linie, für welche wiederum Gerüchte, wonach die Verwaltung des letzteren Systems danach trachte, Einfluß auf die Erie⸗Bahn zu erlangen, stimulierten. Ferner wurden seitens einiger Speku⸗ lantengruppen versucht, für einige Spezialwerte Stimmung zu machen. Verkäufe, die zu dem erhöhten Kursniveau stattfanden, bewirkten jedoch späterhin eine Abschwächung, und da die Un⸗ sicherheit bezüglich der Entscheidung in den schwebenden Trustprozessen eine lebhaftere Unternehmungslust nicht aufkommen ließ, so verfiel der Markt schließlich in Trägheit. Immerhin schloß die Börse in stetiger Haltung; nur Canadas erlitten einen erheblichen Kursrückgang infolge von Gewinnrealisierungen und Abgaben in der Erwartung eines Tendenzumschwunges. Aktienumsatz 250 000 Stück. Tendenz fur Geld: Stetig. Geld auf 24 Stunden Durchschn.⸗Zinsrate 2½8, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Tages 2 ¼, Wechsel auf London 4,8410, Cable Transfers 4,8625.

Rio de Janeiro, 30. März. (W. T. B.) Wechsel auf London 16 16.

—.—

—.—

3 % Franz.

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

Essener Börse vom 30. März 1911. Amtlicher Kursbericht. Kohlen, Koks und Briketts. (Preisnotierungen des Rheinisch⸗ Westfälischen Kohlensyndikats für die Tonne ab Werk.) I. Gas⸗ und Flammkohle: a. Gasförderkohle 12,00 14,00 ℳ, b. Gas⸗ flammförderkohle 11,00 12,00 ℳ, „. Flammförderkohle 10,50 bis 11,00 ℳ, d. Stückkohle 13,50 14,50 ℳ, e. Halbgesiebte 13,00 bis 14,00 ℳ, f. Nußkohle gew. Korn I und II 13,50 14,50 ℳ, do. do. III 12,75 13,25 ℳ, do. do. IV 11,75 12,25 ℳ, g. Nuß⸗ gruskohle 0— 20/30 mm 7,50 8,50 ℳ, do. 0— 50/60 mm. 8,50 bis 10,00 ℳ, h. Gruskohle 5,75 8,50 ℳ; II. a. Förder⸗ kohle 10,50 11,00 ℳ, vb. Bestmelierte Kohle 12,35 12,85 ℳ, c. Stückkohle 13,50 14,00 ℳ, d. Nußkohle gew. Korn 1 13,50 bis 14,50 ℳ, do. do. II 13,50 14,50 ℳ, do. do. III 12,75 13,75 ℳ, do. do. IV 11,75 12,50 ℳ, e. Kokskohle 11,25 12,00 ℳ; III. Magere Kohle: a. Förderkohle 9,50 10,50 ℳ, b. do. melierte 11,25 12,25 ℳ, c. do. aufgebesserte, je nach dem Stück⸗ ehalt 12,25 14,00 ℳ, d. Stückkohle 13,00 15,00 ℳ, oe. Nuß⸗ ohle, gew. Korn I und II 14,50 17,50 ℳ, do. do. 111 16,00 bis 19,00 ℳ, do. do. IV 11,50 13,50 ℳ, f. Antbrazit Nuß Korn 1 19,50 20,50 ℳ, do. do. 11 21,00 24,50 ℳ, g. Fördergrus 8,75 bis 9,50 ℳ, h. Gruskohle unter 10 mm 5,50 8,00 ℳ; IV. Koks: a. Hochofenkoks 14,50 16,50 ℳ, b. Gießereikoks 17,00 19,00 ℳ, c. Brechkoks I und II 19,50 22,00 ℳ; V. Briketts: Briketts je nach Qualität 10,00 13,25 ℳ. Die nächste Börsenversammlung findet am Montag, den 3. April 1911, Nachmittags von 3 ½ bis 4 ½ Uhr, im „Stadtgartensaale“ (Eingang Am Stadtgarten) statt.

Magdeburg, 31. März. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzuder 88 Gra o. S. 9,90 10,00. Nachprodukte 75 Grad o. S. 8,25 8,40. Stimmung: Ruhig. Brotraffin. I o. F. 20,25 20,50. Kristallzucker I m. S. —,—. Gem. Raffinade m. S. 20,00 20,25. Gem. Melis I mit Sack 19,50 19,75. Stimmung: Still. Rohzucker Transit 1. Produkt frei an Bord Hamburg: März 10,30 Gd., 10,35 Br., —,— bez., April 10,32 ½ Gd., 10,37 ½ Br., —,— bez., Mai 10,37 ½ Gd., 10,42 ½ Br., —,— bez., August 10,52 ½ Gd., 10,55 Br., —,— bez., Oktober⸗Dezember 9,77 ½ Gd., 9 80 Br., bez. Stimmung: Ruhig. Wochenumsatz: 78 000 Zentner. Die Vor⸗ räte der ersten Hand an Erstprodukten zu Ende März 1911 betrugen 1 927 000 Zentner gegen 588, 000 Zentner zu Ende März 1910 und gegen 1 504 000 Zentner zu Ende März 19909.

Cöln, 30. März. (W. XT. B.) Rüböl loko 65,00,

(Börfenschlußbericht.)

Mai 63,50. 5 30, März. (W. T. B.)

Bremen rivalnotierungen. Schmalz. Niedriger. Loko, Tubs und Firkin 44 ½,

—,— bez.

oppeleimer 45 ½. Kaffee. Behauptet. Offnztelle Notierungen

spez. Gewicht 0,800 ° loko ruhig, 6,50.

(W. T. B.) Petroleum amerik.

Hamburg, 31. März. (W. TZ. B.) (Vormittagsbericht.) Zaaegcabgs Ruhig.” Rübenrohzucker I. Prohnh 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg M ärs 10,35, April 10,37 ½, Mai 10,40, August 10,57 ½, Oktober⸗Dezem er 9,90, Januar⸗März 9,92 ½. Kaffee. Ruhig. Good 5 Santos März Gd., Mai 54 Gd., September 52 b.

Dezember 51 Gd. 30. März. (W. T. B.) Raps

2 ugust 13,65. 18 B 30. ärz. (W. T. B.) Rübenrohzucker 88 % Javazucker 96 % prompt

London, Standard⸗

Ham bur 30. März.

für

85 16 sh. 3 ¾ 4 1 stetig. 11 sh. 6 d. nominell, stetig. 8 Aurzen don, 30, Man. . 2. 9) (Sclu,) upfer kaum stetig, 54 ⅛, 3 Monat 55. Liverpool, 30. März. (W. T. B.) Haumgolle Umsatz: 12 000 Ballen, davon für Spekulation und Export Ballen. Tendenz: Willig. Amerikanische middling Lieferungen; Stetig. März 7,43, März⸗April 7,43, Avpril⸗Mai 7,43, Ist⸗Jnet 7,43, Juni⸗Juli 7,39, Juli⸗August 7,34, August⸗September 83. September⸗Dktober 6,84, Oktober⸗November 6,71, November⸗

Dezember 6,67. 1b

dun ansgor 2 Se B.) (Schluß.) Roheisen

tetig. Middlesbrough warrants 47/4.

parig, 30. März. (W. T. B.) (Schluß.) Rohzucker Weißer Zucker matt, Mai⸗August 34 ½,

ruhig, 88 % neue Kondition 31 ½ 31 . 18 8 süs 199 as März 34 ½, April 34 ½, ober⸗Januar 31 ¼. Amsterdam, 30. März. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good (W. T. B.)

112. ntwerpen, 30. März. Raffimüiertes Type weiß loko 19 bez. Br., do. März 19 Br., do. F Br., do. Mai⸗Juni 19 ½ Br. Ruhig. Schmalz März —.

dmags Pork, 30. März. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 14,45, do. für Juni 14,16, do. für August 13,66, do. in New Orleans loko middl. 14 ½, Petroleum Refined (in Cases) 8,90, do. Standard white in New York 7,40, do. do. in Pbiladelphta 7,40, do. Credit Balances at Oil, City 1,30, Schmalz Western siteam 8,80, do. Rohe u. Brothers 9,15, Zucker fgir ref. Muscovados 3,36, Getreidefracht nach Liverpool 1 ¼, Kaffee Rio Nr. 7 loko 12 ½, do. für April 10,47, do. für Juni 10,45, Kupf Standard loko 11,70 11,85, Zinn 41,25 41,50.

Petroleum.

„Der Arbeitsmarkt“, Monatsschrift des Verbandes deutscher Arbeitsnachweise (herausgegeben von dessen Geschäftsführer, Verlag von Georg Reimer, Berlin), enthält in Nr. 6 des 14. Jahrgangs u. a. folgende Beiträge: „Arbeitsmarkt und Arbeitsnachweis in Italien“ von A. Cabrini⸗Mailand; „Der Ackerbau und Schwedens öffentliche Arbeitsvermittluns’“ von Sam. Grufman⸗Stockholm; „Fachabteilungen“ von Fritz Lauer⸗Freiburg i. Br. Die Organisation des Arbeitsnachweises in Groß⸗Berlin“ von Dr. J. Rothholz⸗Charx⸗ lottenburg. Ausländischer Arbeitsmarkt: Der Arbeitsnachweis für Jugendliche in England; Der gegenwärtige Stand der Arbeitslosen⸗ versicherung in Belgien; Ausführungsbestimmungen zum englischen Arbeitsnachweisgesetz; Regelung der Streikklausel in Massachusetts. Inländischer Arbeitsmarkt: Rundschau über die Lage des Arbeitsmarkts. Arbeitsnachweise: a. Allgemeines: Ein englischer Kritiker über die deutschen Arbeitsnachweise; Stellenver⸗ mittlung im Krankenpflegerberuf; Stellennachweis für Landwirtschafts⸗ beamte beit der Landwirtschaftskammer Bonn; Die Provinzialverbände und der öffentliche Arbeitsnachweis; b. Oeffentliche Arbeitsnach⸗ weise: Aus der Verwaltung der öffentlichen Arbeitsnachweise; Lehr⸗ stellenvermittlung der Handwerkskammer Dortmund; Zentralverein für Arbeitsnachweis Berlin: c. Paritätische Facharheitsnachweise: Sitzung des Arbeitsausschusses zur Errichtung paritätischer Fach⸗ arbeitsnachweise für das Gastwirtsgewerbe; Facharbeitsnachweis für das Buchbindergewerbe in Berlin; Facharbeitsnachweis für das Maler⸗ und Weißbindergewerbe in Frankfurt a. M.; d Imparitätische Arbeitsnachweise der Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Arbeitsnachweis des Arbeitgeberverbandes für die Kreise Hagen und Schwelm. Arbeitsnachweisverbände: Verband schweizerischer Arbeitsämter; Rhei⸗ nischer Arbeitsnachweisverband. Innere Kolonisation: Verwendung Arbeitsloser in der Kolonisation; Deutsche Rückwanderer als Land⸗ arbeiter; Grundbesitzverteilung und ländliche Abwanderung. Ar⸗ beitslosenfürsorge: Städtischer Zuschuß zur Spareinlage Arbeitsloser in Mannheim; Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Cöͤln; Neue Form der Arbeitslosenunterstützung in Schöneberg; Arbeitslosenzählung in München; Arbeitslosenzählung in Crefeld und Bremen. Wander⸗

armenfürsorge: Die württembergischen Wanderarbeitsstätten im ersten

Betriebsjahre: Wanderarbeitsstätten in Westfalen.

Verkehrswesen.

Die über Sibirien gehenden deutschen Briefposten für Schanghai, Tsingtau, Tschifu und Hongkong werden von jetzt ab wieder ber Mukden⸗Dairen, diejenigen für H an kau über Mukden⸗Schanhaikwan (anstatt wie in den letzten Wochen über Wladiwostok) geleitet werden. Die Posten für Tientsin und Peking werden ebenfalls über Mukden⸗Schanhaikwan befördert. Der Abgang aus Berlin erfolgt in alter Weise jeden Montag, Donnerstag und Sonnabend 7,33 Abends sowie jeden Dienstag 7,52 Vormittags. Ueber Dairen nach Schanghai besteht unmittelbarer Anschluß nur an die Abgänge Montag (Nachversand Dienstag) und Donnerstag ab Berlin.

Geplante Verbesserung der Handelshäfen Rußlands. Nach einer Mitteilung der „Petersburger Handels⸗ und Industrie⸗ Zeitung“ entspricht die Gesamtanordnung der Handelshäfen Rußlands im allgemeinen nicht mehr den heutigen Anforderungen der See⸗ schiffahrt. Die russischen Häfen verfügen nicht immer über die für Weltmeerdampfer erforderliche Wassertiefe und sind mit neuzeitlichen Lösch⸗ und Ladevorrichtungen nur mangelhaft ausgerüstet. Dieser Uebelstand wird darauf zurückgeführt, daß der Staat für Verbesserung der Handelshäfen Rußlands jährlich nur verhältnismäßig geringe Summen aufwendet. Beispielsweise wurden zu diesem Zweck veraus⸗

t im Jahre: üen 8 1904 etwa 10,75 Millionen Mark 1905 10,08 8 3

b 6,00

6,30

5,53 1 5,85 8

Während in den westeuropäischen Staaten Stadtverwaltungen und kaufmännische Vereinigungen, die im allgemeinen über bedeutende Geldmittel verfügen, bei Hafenneubauten sich zu beteiligen pflegen, findet in Rußland eine solche Beihilfe nur sehr selten statt. Die russische Staatsregierung verwendet etwa drei Fünftel der Hafen⸗ abgaben zu Hafenbauten. Durch unvollkommene Lösch⸗ und Ladevorrichtungen und hohe Frachtgebühren ist der russische Seehandel, besonders der Getreidehandel, bisher stark belastet worden. 1905 und 1906 betrug die Seefracht für 1 Pud Weizen von Odessa bis London durchschnittlich 6 Kopeken (etwa 7,90 für 1 Tonne), von New York bis London dagegen nur etwa 4,8 Kopeken für 1 Pud (6,35 ℳ). Russische Getreidehändler müssen mit einem bedeutend niedrigeren Reingewinn arbeiten als ihre Mitbewerber auf dem Weltmarkt. Die Kosten zur Verbesserung und für den Ausbau der Seehandelshäfen im Europäischen Rußland sind von einem besonderen Regierungsausschuß auf rund 217 Mill. Rubel (468,75 Mill. Mark) geschätzt worden, eine Summe, die die russische Staatsregierung demnächst durch eine Anleihe aufzu⸗

der Baumwolldörse. Baumwolle. Stetiger. Upland loko middling 73 ½. 8 1 9 8

nehmen und im Laufe einer neoch sestzusetzenden Frist zu verwenden gedenltt. b