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B * Hafi t im Reichsschatzamt, dem Gymn “““ Professor . Ern Mollmann zu em
n und dem Amts⸗ und Gemeindevorsteher, Gutsbesitzer Paul alchinke zu Zadel im genannten Kreise den Königlichen
Ner Bezugspreis hefrägt viertelzährtich 5 ℳ 40 ₰. Alle Postanstalten nehutrn Brstellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Jeitungsspeditenren fuüͤr Selhstabholer auch die Expedittion SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
888
S.
Insertionspreis für den Raum einer 4 gespaltenen Petit⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Petitzeile 40 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des Ueutschen Rreichsanzeigers und Königl. Preußischen Staats-
anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Kummern kosten 25 ₰4.
8 1 88
s RNeich. Gesetz über die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres.
Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Internationalen
Funkentelegrapherwertrages vom 3. November 1906 durch
Monaco und den Beitritt der esesshen Kolonien, Nieder⸗
ländisch⸗Indiens und der Südafrikanischen Union zu dem⸗ selben Vertrage.
Anzeige, betreffend
Ffsebölatts
Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend die Felix Mendelssohn⸗Bartholdy⸗ Staatsstipendien für Musiker. Bekanntmachung, betreffend die Joseph Joachim⸗Stiftung.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Regierungsrat Dr. jur. Hermann Erythropel, be⸗ Hescha
Königsberg i. Pr. und d upt⸗
lehrer a. D. Heinrich Wagner zu ser i. W., bisher in
Eüigeburg, den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Kreisdeputierten, Rittergutsbesitzer Freiherrn von elsen auf Vietnitz im Kreise Königsberg N.⸗M. und dem üdgerichtspräsidenten Felixr Oehler zu Cassel den Königlichen mponenorden dritter Klasse, dem Rektor a. D. Franz Hollkamm zu Blankenburg a. H., her in Wolmirstedt, dem Mittelschullehrer, Kantor und ganisten Christian Krüger zu Züllichau, dem ena iner Oskar Schneider zu Maifritzdorf im Kreise Franken⸗
bnenorden vierter Klasse, dem Hauptlehrer und Kantor Gustav Karlguth zu Pförten Kreise Sorau, dem Hauptlehrer August Baltruschat zu apillgallen T im Landkreise Tilsit, den Lehrern Reinhold ratke zu Battin im Kreise Prenzlau, Reinhold Gorgaß zu terbog, Friedrich Jahrmann zu Grabkow im Kreise Krossen d Karl Knoth zu Rhina im Kreise Hünfeld den Adler der haber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern sowie dem Oberwächter der Wach⸗ und Schließgesellschaft Emil Apfel zu Mülhausen i. E. die Rettungsmedaille am Bande
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Seine Maj König haben Alergnã
dem General der Artillerie z. D. von Deines in
Wilmersdorf bei Berlin die Erlaubnis zur Anlegung des von
zeiner Königlichen Hoheit dem Prinz⸗Regenten Luitpold von Zayern ihm verliehenen Militärverdienstordens erster Klasse zu 1X1X1X“X“ vl111616““
8
b1“ Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den ordentlichen Professor an der Universität in Prag Otto Plasberg zum ordentlichen Professor in der philo⸗ phischen Fakultät der Kaiser⸗Wilhelms⸗Universität Straßburg
ernennen sowie
dem technischen Eisenbahnobersekretär Schwarz, dem Sisenbahnobersekretär Ritzenthaler in Straßburg und dem Obergütervorsteher Bernion in Neunkirchen bei dem Uebertritt den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Dem Kaiserlichen Vizekonsul von Engelbrechten in El Tumbador (Guatemala) ist die erbetene Entlassung aus dem Reichsdienste erteilt worden.
Der beim Reichsschatzamt beschäftigte Königlich preußische Gerichtsassessor Dr. phil. Friedrich Kestner ist in den Reichs⸗ dienst übernommen und zum Kaiserlichen Regierungsassessor ernannt worden. 8
““ * Berlin, Sonnabend, den 1
Bei der Reichsbank sind ernannt:
der zur Aushilfe im Reichsbankdirektorium kommittierte Bankdir Weinert zum ständigen Hilfsarbeiter des Reichshankdirektoriums in Berlin;
der bisherige Oberbuchhalter Wieprecht sowie die bis⸗ herigen Bankbuchhalter Lausch und Spremberg in Berlin zu Kassieren bei der Reichshauptbank;
die bisherigen Bankbuchhalter Altmann, Beer, Sie⸗ mon, Karl Hauenstein, Hubert Pietler, Knick, Robert Schneider, Hampel und Friedrich Engel — sämtlich in Berlin — zu Oberbuchhaltern bei der Reichshauptbank:
der bisherige Bankkalkulntor Barschke in Berlin zum Oberkalkulator bei der Reichshauptbank;
der bisherige Baukregistrator Hausigk in Berlin zum Geheimen Registrator bei der Reichshauptbank;
der bisherige Bankbuchhalter Thomas in Kirn zum Bankvorstand; 1
die bisherigen Buchhaltereiassistenten Deleurant, Heyner, Emil Zobel und Kohl in Berlin, Zumfelde und Dr. von Hülst in Münster i. W., Hitzinger in Straßburg i. E., Paul Buchholtz in Magzeburg, Reichstein in Mainz, Karl John und Borghard in Hamm i. W., Martin Bürger in sen- Emil Rößler in Halle a. S., Franz rause in Fulda, Gipkens in Crefeld, Then in Wesel, Fißsterbusch in Witten, Schubardt in Kaiserslautern, Mäaz. Innler in Bocholt, Täuber in Mannheim, Mäulen h Heilbrenn, Loyal in Leipzig, Kreyenberg in Elberfeld, —er in Schweidnitz, Tabor in München, Friederich b. Stetsund, Poll in Schwelm, Hugo Schneider in Ners, Joseit er Zannooer und Jürgens in Gera zu Bankbuchaltern;
der Füsber ssisten! Abel in Berlin zum Bankkalkulator.
denspräsensserss des deutschen Heeres. Vom 27. März 1911. 8
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, 8 König von Preußen ꝛc., verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: § 1. Vom 1. April 1911 ab wird die Friedenspräsenzstärke des deutschen s als Jahresdurchschnittsstärke allmählich derart erhöht, daß sie im Laufe des Rechnungsjahres 1915 die Zahl von 515 321 Gemeinen, Gefreiten und Obergefreiten erreicht und in dieser Höhe bis zum 31. März 1916 bestehen bleibt. An dieser Friedenspräsenzstärke sind beteiligt: Preubßen, einschließlich der unter preußischer Militärverwaltung stehenden Kontingente, mit. . 399 026, EEEEeäee“ „ ..“ .ö1ö111.“ . 38 911 und „ Würitemberg wtitit.. . 20 251 Gemeinen, Gefreiten und Obergefreiten. Zur Aufbringung der Württemberg zufallenden Zahl ist von dem im Gesetze, betreffend die Ersatzverteilung, vom 26. Mai 1893, Artikel II § 1 Abs. 5, vorgesebenen Ausgleich Gebrauch zu machen. Die Einjährig⸗Freiwilligen kommen auf die Friedenspräsenzstärke nicht in Anrechnung. 8 offenen Unteroffizierstellen dürfen Gemeine nicht verpflegt werden. Von der Friedenspräsenzstärke geht die Zahl derjenigen Oekonomie⸗ handwerker ab, für die durch Zivilhandwerker Ersatz geschaffen wird; die Verminderung der Stärke tritt mit dem Ersatz ein.
8 —2.
In Verbindung mit der durch § 1 bezeichneten Erhöhung der Friedenspräsenzstärke ist die Zahl der Formationen so zu vermehren, daß am Schlusse des Rechnungsjahrs 1915 bestehen:
bei der Infanterie . 634 Bataillone, “ „ Kavallerie .510 Eskadrons, 8 Fedartigen .3 —. 592 Batterien, „ Fußartillerie .. 48 Bataillone, den Pionieren .. . 29 8 8 „ Verkehrstruppen. 17 28 dem Train.. 5. à In den einzelnen Rechnungsjahren unterliegt die Erhöhung der riedenspräsenzstärke nach Maßgabe des § 1 dieses Gesetzes und die erteilung jener Erhöhung auf die einzelnen Waffengattungen, ebenso wie die Zahl der Stellen für Offiziere, Sanitäts⸗ und Veterinär⸗ offiziere, Beamten und Unteroffiziere der Feststellung durch den Reichshaushaltsetat. 64
Dieses Gesetz kommt in Bayern nach näherer Bestimmung des Bündnisvertrags vom 23. November 1870 (Bundesgesetzbl. 1871 S. 9) unter III, § 5, in Württemberg nach näherer Bestimmung der Militärkonvention vom 21.,25. November 1870 (Bundesgesetzbl. 1870 S. 658) zur Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Segeben Venedig, den 27. März 1911. von Bethmann Hollweg.
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Bekanntmachung,
betreffend die Ratifikation des Internationalen Funkentelegraphenvertrags vom 3. November 1906 durch Monaco und den Beitritt der französischen Kolonien, Niederländisch⸗Indiens und der Süd⸗ aefrikanischen Union zu demselben Vertrage. —
Vom 20. März 1911. 8
Der Internationale Funkentelegraphenvertrag vom 3. No⸗ vember 1906 nebst dem Zusatzabkommen, dem Schlußprotokoll und der Ausführungsübereinkunft vom gleichen Tage (Reichs⸗ gesetzbl. 1908 S. 411 ff.) ist nunmehr auch von Monaco ratifiziert worden.
Die Ratifikationsurkunde ist in Gemäßheit des Artikel 23 des Hauptvertrags und des Artikel III des Zusatzabkommens in Berlin niedergelegt worden. 1
Frankreich ist für seine sämtlichen Kolonien dem Funken⸗ telegraphenvertrag und dem Zusatzabkommten, Großbritannien ist für die Südafrikanische Union dem Funkentelegraphenvertrage, jedoch nicht dem Zusatzabkommen, beigetreten.
Die Niederlande sind für Niederländisch⸗Indien dem Funken⸗ telegraphenvertrag und dem Zusatzabkommen mit Wirkung vom 1. Februar 1911 beigetreten. v““
Berlin, den 20. März 1911. “
Der Reichskanzler 1 In Vertretung: voon Kiderlen⸗Waechter.
te ab zur Ausgabe gelangende Num des 2 enthält unter
Nr. 3861 das Gesetz über die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres, vom 27. März 1911, und unter
Nr. 3862 die Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Internationalen Funkentelegraphenvertrags vom 3. November 1906 durch Monaco und den Beitritt der französischen Kolonien, Niederländisch⸗Indiens und der Südafrikanischen Union zu demselben Vertrage, vom 20. März 1911.
Berlin W., den 31. März 1911.
Kaiserliches Postzeitungsamt.
Krüer.
Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Direktor bei der Oberrechnungskammer von Dobbeler aus Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat mit dem Range der Räte erster Klasse zu verleihen. J1131“ 11“ Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruh den Polizeiassessor Dau in Frankfurt a. M. zum Polizeirat zu ernennen, dem Landesbauinspektor, Baurat Hugo Bernhard Dau in Trier den Charakter als Geheimer Baurat, 1 dem Polizeidistriktskommissar von Winterfeld in Brom⸗ berg aus Anlaß seines Scheidens aus dem Amte den Charakter als Polizeirat und 1 dem Regierungssekretär Schwitters in Berlin, den Polizei⸗ sekretären August Tolksdorff in Wiesbaden, Mathias Eichert in Danzig und Minkwitz in Berlin aus demselben Anlaß den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen sowie infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Oppeln getroffenen Wahl den besoldeten Stadtrat Ernst Brüller in Königshütte O.⸗S. als Zweiten Bürgermeister der Stadt Oppeln für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen. 8 “ 1 “ 8 “ ““ Seine Majestät der König haben A geruht: den Eisenbahnobersekretären Dehmel und Rüdiger in Berlin, Scholtz in Kattowitz, Binroth in Nordhausen, Schneider in Danzig und Schmidt in Stettin, dem technischen Eisenbahnobersekretär Wetzold in Dessau, den Oberbahnhofs⸗ vorstehern Meyer in Hannover und Vollmann in Cuxhaven, dem Eisenbahnoberkassenvorsteher Nübel in Oberhausen und dem Eisenbahnobermaterialienvorsteher Tuhte in Velbert (Rhein⸗ land) bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
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Justizministerium. Versetzt sind die Amtsrichter: Scholz in Hultschin als Landrichter nach Gleiwitz und Dr. Lent in Rhaunen als Land⸗ richter nach Koblenz. “ v“