1911 / 86 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Apr 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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Ehemann, den Tagelöhner Lorenz Müller, früher in Frankfurt a. M., jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte seit bereits 18 Jahren ohne Grund die Klägerin bös⸗ willig verlassen und sich nicht mehr um diese und die Familie gekümmert habe, mit dem Antrage, die am 24. April 1887 vor dem Standesbeamten zu Neuen⸗ gronau geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für schuldig zu erklären und ihm auch die Prozeßkosten aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Frankfurt am Main auf den 12. Juni 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Frankfurt a. M., den 5. Avpril 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[3518] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung. iste Marie Emilie Richter, geb. Wend⸗ ttenburg, vertreten durch Rechtsanwalt 1, ladet ihren Ehemann Rudolf Richard Richter, unbekannten Aufenthalts, zur g des ihm durch Urteil des Landgerich’s umburg vom 9. Dezember 1910 auferlegten Eides vor die Zivilkammer 7 des Landgerichts Hamburg (Ziviljustiggebäude vor dem Holstentor) auf der 36. Mai 1911, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. Hamburg, den 6. April 1911. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts Hamburg. Zivilkammer 7.

[3508]

Anna Clara Bion geb. Richter, in Wurzen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Lengnick in Leipzig, klagt gegen ihren Ehegatten, den Elektrotechniker Franz Ludwig Bion, zuletzt in Wurzen, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung, wegen böslicher Verlassung 15672 B. G.⸗Bs.). Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Ehestreits vor die elrte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig, Harkortstraße 9, auf den 13. Juni 1911, Vormittags 39 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten pertreten zu lassen.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Leipzig, am 6. April 1911.

[3509] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Rost, Amalie, geb. Leiß, in Weimar, Böttgergasse 72, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Frank in Magdeburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Otto Rost, zuletzt in Magdeburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Zerrüttung des ehelichen Lebens und böslicher Ver⸗ lassung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten kostenpflichtig für schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Magdeburg, Halberstädterstr. 131, auf den 12. Juni 1911, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten

ertreten zu lassen.

Magdeburg, den 1. April 1911.

Schildmacher, Landgerichtssekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [3512] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Frau Adolfine Paesch, geb. Müller, in Torgelow, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dr. Franz⸗Jentsch und Dr. Fuhrmann in Stettin, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Bern⸗

aesch, früher in Torgelow, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten von neuem zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Stettin, Albrechtstr. 3 a, Zimmer Nr. 7, auf den 28. Juni 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durcch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten

Stettin, den 1. April 1911.

Frese, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [3513] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Wilhelmine Blank, geb. Prill, in Stettin, Deutschestraße 45, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Stange in Stettin, klagt gegen ihren Ehemann, den Fritz Blank, zuletzt in Stettin, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte arbeitsse d ei Trinker sei und sich seit Juni 1908 gege der Klägerin in böslicher Absicht von Gemeins: -

allein schuldigen Teil zu klagten zu verurteilen, die häusliche Gemeinschaft mit der Klägerin wieder herzustellen, dem Beklagten auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Kägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗

indlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer straße 3 a, Zimmer Nr. 7, auf den 28. Juni 1911, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Stettin, den 1. April 1911. .

Frese, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [3511] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Anna Beeck, geb. Gehm, aus Ducherow, 1.3. in Stolzenbagen,. Proz Sbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Markase in Stettin, klagt gegen ihren Ehemann, den Mauur Otto Beeck, zuletzt in Ducherow bei Jasenitz, jetzt unbekannten Aufenthalts in Argentinien, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte für seine Familie nicht gesorgt und Ende Sertember 1909 die Klägerin boszlich verlassen und die Ebde der Parteien zu scheiden und den Beklagten

all. Teil zu erklären. Die

gerin ladet den sten zur mündlichen Ver⸗ bdes Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer

des Königlichen Landgerichts in Stettin, Albrecht⸗ straße 3a, Zimmer Ir. 7, auf den 5. Juli 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich

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durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗

anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Stettin, den 3. April 1911. Frese, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[3852]

In der Rechtssache der Karoline Renz, geb. Schaal, Fabrikarbeiterin in Reutlingen, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Jäger hier, gegen ihren Ehemann Karl Gottlob Renz, Taglöhner von Nürtingen, z. Zt. mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Ehescheidung bezw. Herstellung der ehelichen Gemein⸗ schaft, wird die Bekanntmachung des Unterzeichneten in diesem Blatt vom 27. März dieses Jahres dahin berichtigt, daß der Beklagte der Karl Gottlob Renz von Nürtingen mit dem Rufnamen Karl ist. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.

Tübingen, 7. April 1911.

(Unterschrift), Gerichtsschreiber K. Amtsgerichts.

[4013] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Helene Katharina Matter, ge⸗ boren am 2. Januar 1911 in Waltenheim, vertreten durch ihren Vormund Jakob Matter, Tagner in Waltenheim, klagt gegen den Theodor Lauth, Schiffszimmermann, zuletzt in Mommenheim wohn⸗ haft, z. Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort, unter der Behauptung, daß derselbe ihr unehe⸗ licher Vater sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an sie von ihrer Geburt an bis zur Vollendung ihres sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich fünf⸗ undvierzig Mark, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 2. Juli, 2. Oktober, 2. Januar und 2. April jedes Jahres, zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Kaiserliche Amts⸗ gericht in Brumath auf Mittwoch, den 14. Juni 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen. Brumath i. Elsaß, den 8. April 1911. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

[3496] Oeffentliche Zustellung. Der am 8. März 1910 geborene Reinhold Kühne zu Magdeburg, vertreten durch seinen Vormund, Magistratsbureauassistenten Rößler in Magdeburg, Spiegelbrücke 1/2, klagt gegen den Arbeiter Theodor Hahn, unbekannten Aufenthalts, früher in Magde⸗ burg, Kleine Storchstraße Nr. 6, unter der Be⸗ hauptung, daß Beklagter seiner Mutter, der Witwe Ahrendt, Marta geb. Kühne, in der gesetzlichen Empfängniszeit, nämlich in der Zeit vom 10. Mai 1909 bis 8. September 1909 beigewohnt habe und er daher als sein unehelicher Vater verpflichtet sei, ihm standesgemäßen Unterhalt zu gewähren, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an ihn z. H. seines Vormunds von seiner Geburt an bis zur Vollendung seines 16 sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geld⸗ rente von vierteljährlich 600 sechzig Mark zu zahlen, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen und das Urteil, soweit es gesetzlich zulässig, für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Magde⸗ burg⸗A., Halberstädterstraße Nr. 131, Zimmer 161, auf den 30. Mai 1911, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Magdeburg, den 5. April 1911.

Schramm, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Oeffentliche Zustellung einer Klage.

Nr. A 6953. Die Frau Fanny Wetzke Witwe, Rentnerin in Baden, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Höwig in Baden, klagt gegen den Kauf⸗ mann Emil Perrin, früher in Zürich, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihr aus Miete für die Zeit vom 1. Juli 1908 bis 1. April 1909 den Betrag von 375 schulde, mit dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare, kostenfällige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung des Teilbetrags von 250 ℳ. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Großherzogliche Amtsgericht in auf Mittwoch, den 21. Mai 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Badeun, den 5. April 1911.

Der Gerichtsschreiber des Großb. Bad. Amtsgerichts:

Braun. 3520]

[3816] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Firma P. H. Hahn & Co. in Dresden, Grünestraße 18/720, vertreten durch die Rechtsanwälte Frhr. von Lobkowitz u. Mitterwallner in Bad Tölz, Klageteil, gegen den Honighändler Otto Steck, zuletzt in Bad Tölz, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Anfechtung, wurde der Verhandlungstermin vom 3. Mai 1911 von Amts wegen aufgehoben und neuer Verhandlungs⸗ termin anberaumt auf Mittwoch, den 7. Juni 1911, Vormittags 8 ½ Uhr, im Sitzungssaale des K. Amtsgerichts Tölz. Zu letzterem Termine wird Beklagter hiermit geladen. Oeffentliche Zu⸗ stellung ist bewilligt.

Bad Tölz. den 7. April 1911.

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Tölz.

9] Oeffentliche Zustellung. er Erbpächter Heinrich Oldach in Drispeth bei iligrad i. M., Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ Ite Dr. L. Steuer und Dr. E. Facklam in rin, klagt gegen den Gastwirt Wilhelm Lamp, er in Sagard, jetzt unbekannten Aufenthalts ter der Behauptung, daß auf dem im Grundbuch m Sagard Band XXII Blatt Nr. 766 ein⸗ etragenen Grundstück des Beklagten in Abt. III Nr. 2 eine Grundschuld von 10 000 ℳ, verzinslich mit 4 %, für die Witwe Friederike Wildt, geb. Zapel, in Blankensee in Mecklenburg⸗Strelitz ein⸗ tragen stehe, von dieser Grundschuld unter Ueber⸗ des Dokuments 5000 auf den Kläger durch ich beglaubigte Abtretungserklärung über⸗ gegangen sei, und die hierauf am 1. August 1910 und am 1I. Februarx 1911 fällig gewesenen Zinsen mit zusammen 20 rückständig geblieben seien, mit dem Antrage, 1) den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 200 aus dem, im Bestandsverzeichnis unter Nr. 1 verzeichneten, in Sagard im Buttergang Nr. 80 be⸗ legenen Anteil an den ungetrennten Hofräumen Band XXII Blott 766, Grundsteuermutterrolle Art. 265, Gebändesteuerrolle Nr. 77 zur Be⸗ friedigung des Klägers wegen seines Anspruches auf die am 1. August 1910 und am 1. Februar 1911 fällig gewesenen Zinsen, auf die im Grundbuche von Sagard (Kreis Rügen) Band XXII Blatt Nr. 766

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10 000 zu zahlen, 2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Bergen (Rügen) auf den 13. Juni 1911, Vormittags 10 Uhr, geladen.

Bergen a. Rügen, den 5. April 1911.

8 Heinsohn, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[3502] Oeffentliche Zustellung.

Der Oberleutnant Gottfried von Lichtenberg in Mainz, Kaiserallee 6, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Isaac in Berlin, Jägerstr. 63, klagt u. a. gegen 1) den Kaufmann Erich Schmidt⸗ Choné, früher in Berlin, Dorotheenstr. 76, 2) die Witwe Anna Schmidt, geb. Choné, früher in Waltersbausen bei Jüterbog, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß er gegen die offene Handelsgesellschaft Anhalt & Wagner eine Forderung in Höhe von 27 420,80 nebst Zinsen habe und die Beklagten für diese Forderung nebst Zinsen als Inhaber der genannten Gesellschaft haften, mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamtschuldner kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, an ihn 27 420 80 nebst 5 % Zinsen seit 1. Januar 1910 zu zahlen und das Urteil eventuell gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, I. Stock, Zimmer 31 a, auf den 20. Juni 1911, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 19. O. 361. 10.

Berlin, den 6. April 1911.

Pelz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

[4011] Oeffentliche Zustellung.

Die offene Handelsgesellschaft in Firma Hahn & Co. in Berlin, Niederwallstraße 16, klagt gegen den Landwirt Rudolf von Bodungen, früher in Zielomischel, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte für käuflich geliefert erhaltene Wäschewaren laut Rechnung vom 16. Oktober 1909 den Kaufpreis verschulde, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 600 sechshundert Mark nebst vier vom Hundert Zinsen von 600 seit dem 1. Juli 1910 zu zahlen. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 15, Zimmer 211/213, erstes Stockwerk, auf den 9. Juni 1911, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 1. April 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 6.

[3492) SDeffeentliche Zustellung.

Der Kaufmann Robert Bergfeld in Berlin, Gitschinerstr. Nr. 79, Prozeßbevollmächtigter: Prozeßagent Schulze in Jüterbog, klagt gegen 1) den Rittergutsbesitzer Georg Freiherrn von Eichstädt, früher in Krugsd rf bei Pasewalk, 2) den Fabrikanten F. Wöhler, früher in Berlin, Alte Jakobstraße Nr. 64 a, beide jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß in der Zwangsvollstreckungs⸗ sache des Klägers gegen den Beklagten zu 2 infolge Widerspruchs des Beklagten zu 1 der Versteigerungs⸗ erlös in Höhe von 126 auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts I zu Berlin vom 25. September 1898 14. M. 54/98 hinterlegt worden sei und daß ihm die 126 zuständen, mit dem Antrage auf kostenpflichtige, vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urteilung der beiden Beklagten, darin zu willigen, daß die von dem Gerichtsvollzieher Kubitz in Berlin laut Erklärung vom 26. September 1898 bei der Königlichen Ministerial⸗, Militär⸗ und Baukommission in Berlin gegen Wöhler zum Akktenzeichen I. E. 2590/99 hiaterlegten 126 nebst den auf⸗ gelaufenen Zinsen an den Kläger ausgezahlt werden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗ Mitte auf den 1. Juni 1911, Vormittags 9 ½ Uhr, Neue Friedrichstraße 15, I. Stockwerk, Zimmer 247/249, geladen. 14. C. 5 98/11.

Berlin, den 1. April 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

Berlin⸗Mitte. Abteilung 14.

4010] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Bernhard Grenzdörffer in Berlin, Zimmerstraße 81, Prozeßbevollmächtigte: Rechts anwälte Justizrat Gimkiewich, Gumpert und Erich Seligsohn in Berlin, Kronenstraße 71, klagt gegen den Leutnant d. R. im Feldart.⸗Rgt. Nr. 45 Baron Werner Elstermann von Eister, zuletzt in Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihr der Beklagte für die laut Rechnung vom 29. März 1911 gelieferten Waren 506,20 schulde, mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige, vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 506,20 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1911 an die Klägerin. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte auf den 1. Juni 1911, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr. Neue Friedrichstraße 15, I. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 247,249, geladen. 14 C. 625. 11.

Berlin, den 3. April 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

Berlin⸗Mitte. Abt. 14.

[34931 SDOeffentliche Zustellung. „Die Firma L. Ettinger in Posen O. 1, Berliner⸗ ftrse le. Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Noetzel in Bischofsburg, klagt gegen den früheren Post⸗ assistenten Fritz König, früher in Bischofsburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter der Klägerin für in der Zeit vom 20. August bis 24. September 1908 geliefert er⸗ haltene Waren 251,50 schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 251,50 nebst 4 % Zinsen seit dem Oktober 1909 zu zahlen, und das Urteil für vor⸗ ufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen zerhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor as Königliche Amtsgericht in Bischofsburg auf den Juni 1911, Vormittags 10 Uhr, geladen. ischofsburg, den 31. März 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

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[3507 Firma A. B. Karwath in Breslau, Feld⸗ 30, Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwälte 89 7

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Dr. Niemann und Dr. Friedensburg in Breslau, klagt gegen den Zahnarzt Julius Krause, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß ihr für die in den Jahren 1907 bis 1909 dem Beklagten käuflich gelieferten Waren ein Anspruch von 654,69 zustehe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 654,69 nebst 4 % Zinsen von 135,85 seit 1. April 1908, von 302,50 seit 1. April 1909, von 216,34 seit 1. April 1910 zu zahlen und das Urteil eventuell gegen Sicherheitsleistung für vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die V. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Breslau auf den 10. Juni 1911, Vormittags 11 Uhr, Zimmer 79, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 58— Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Breslau, den 31. März 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[4014] Oeffentliche Zustellung.

Die Optische Anstalt C. P. Goerz, Aktiengesell⸗ schaft, in Friedenau, Rheinstraße 44— 46, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Justizrat Dr. Beer zu Steglttz, Albrechtstraße 12, klagt gegen den Oberleutnant a. D. Eugen von Rüdiger, unbekannten Auf⸗ enthalts, früher zu Wilmersdorf, Sächsische⸗Str. 42, auf Grund der Behauptung, daß sie dem Beklagten 2 Fernrohre zum Preise von je 95 als Reise⸗ muster übergeben habe und daß der Beklagte von der Klägerin einen Reisekostenvorschuß erhalten habe, aus dem er nach der stattgefundenen Abrechnung der Klägerin den Betrag von 348,70 schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen: a. die der Klägerin gehörigen beiden Goerz⸗ Armee⸗Trieder (08/8 X Nr. 167 102 und Nr. 168 163) an die Klägerin herauszugeben oder für jedes dieser Fernrohre 95 nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung an die Klägerin zu zahlen, b. 348,70 nebst 4 % Zinsen seit 1. November 1910 an die Klägerin zu zahlen, c. das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe des 200 übersteigenden Betrages für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Char⸗ lottenburg, Amtsgerichtsplatz, I Treppe, Zimmer Nr. 38, auf den 3. Juni 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Charlottenburg, den 4. April 1911.

Stolz,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [3517] Oeffentliche Zustellung.

1 Der Ingenieur Otto Scharenberg in Halensee b. Berlin, Ringbahnstraße 111, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Eiswaldt und Heucke in Berlin SW. 61, Belle⸗Allianceplatz 12, klagt gegen die Frau Dr. Elisabeth Bock, früher in Wilmeredorf⸗ Berlin, Fasanenstr. 54, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Grund des Arrestbefehls des Königlichen Amtsgerichts Charlottenburg in Sachen Scharen⸗ berg ¹7. Bock 13. G. 311. 10 mit dem An⸗ trage, die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, darin zu willigen, daß die am 3 Juni 1910 in dieser Arrestsache von der Beklagten bei der Käniglichen Ministerial⸗Militär⸗ und Baukommission zu Berlin, Invalidenstraße 52 Sch 182. 10 —, hinterlegten 8000 nebst den aufgelaufenen Hinterlegungszinsen an den Kläger ausgezahlt werden. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 9 des Königlichen Landgerichts III Berlin in Charlottenburg, Tegeler Weg 17,20, Zimmer 47I, auf den 1. Juni 1911, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Charlottenburg, den 6. April 1911. Ebert, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts III Berlin.

[4016] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Geschw. Schröder, Spezereihandlung in Nieder⸗Jeutz, klagt gegen den Franz Krug, Klempner, zurzeit ohne bekannten Wohnort, früber in Nieder⸗Jeutz, auf Grund Warenkaufs und Dar⸗ lehens, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig und durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung von 99,38 Neun und n⸗unzig Mark 38 Pfg. nebst 4 % Zinsen seit dem Klagetage zu verurteilen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht in Diedenhofen auf den 2. Juni 1911, Nachmittags 3 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht

Diedenhofen, den 7. April 1911.

Schmid, Amtsgerichtssekretär.

[3522] Oeffentliche Zustellung.

Der Bauer Josef Hörl in Witzlhof klagt gegen Josef Stümpfler, Postbotenssohn von Eschenbach, früher als Postaushelfer in München wohnhaft. nun unbekannten Aufenthalts, wegen einer Darlehens⸗ forderung mit dem Antrage, den Beklagten zur Zablung von 50 Hauptsache, 4 % Zinsen hieraus seit 1. Januar 1909 und der Kosten zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist bestimmt auf Samstag, den 20. Mai 1911, Vormittags 9 Uhr, bei dem K. Amtsgerichte Eschenbach, Zimmer Nr. 1. Hierzu wird Beklagter hiermit geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage sowie di Ladung bekannt gemacht.

Escheubach, den 7. April 1911.

Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts. [4018] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Firma N. Stern, Glas⸗ u. Holz⸗ manufaktur in Würzburg, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Röder in Gerolzhofen, gegen den Glaser Michael Wecklein, früher in Gerolzhofen, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung, wird der Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits auf Donnerstag, den 22. Juni 1911, Vormittags 9 Uhr, vor das K. Amtsgericht Gerolzhofen Sitzungssaal ge⸗ laden. Die Klagspartei wird beantragen, zu er⸗ kennen: 1) Beklagter hat an Klägerin 190 10 Hauptsache nebst 4 % Zinsen hieraus seit 1. Januar hlen und die Kosten des Rechtsstreits

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zu tragen, 2 1 8 Oeffentli ustellung ist bewilligt. v den 8. April 1911.

Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.

521 Oeffentliche Zustellung. 1 Firma H. R. Reinken in Bremen, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsgnwälte Dres. Bechtel und Mielsen, das, klagt gegen den Restaurateur Friedrich Nielsen, früher in Nordenham, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte ihr aus Warenlieferung bezw. aus einem Kommissionsvertrage den Betrag von 490,50 schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung von 490,50 nebst 5 % Zinsen auf 324,90 seit dem 1. Januar 1911, auf 92,70 seit dem 1. Februar 1911 und auf 72,90 seit dem 1. März 1911 zu verurteilen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht Butjadingen, Abt. II, in Ellwürden auf Freitag, den 19. Mai 1911, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Ellwürden, den 23. März 1911.

(L. S.) Oetjen, Ger.⸗Akt.⸗Geh., Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts Butjadingen.

[4019] Oeffentliche Zustellung.

Die Witwe Wendorff, geb. Prilipp, in Greifen⸗ hagen, Klägerin Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Pochat in Greifenhagen —, klagt gegen die Gastwirtsfrau Alma Lisock, geb. Lange, fruͤher in Brünken⸗Ausbau, Bahnhof Ferdinandstein, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagte, unter der Be⸗ hauptung, daß die Beklagte als Eigentümerin des Grundstücks Brünken Band III Nr. 79 die Zinsen der im Grundbuche dieses Grundstücks für die Klägerin in Abteilung III Nr. 2 und 3 eingetragenen 2000 und 5000 für die Zeit vom 19. April 1910 bis. 19. Januar 1911 zu 4 ¼ v. Hundert mit 227 25 schulde, mit dem Antrage, die Be⸗ klagte kostenlästig zu verurteilen, an Klägerin 227 25 zu zahlen und wegen dieser Forderung die Zwangsvollstreckung in ihr Grundsfück Brünken Band III Nr. 79 zu dulden, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Greifenhagen auf 2 8 Juni 1911, Vormittags 10 ½ Uhr, eladen.

3 Greifenhagen, den 4. April 1911. Festner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[1972] Oeffentliche Zustellung. . Sg Alexander von Heimendahl in Haus Bockdorf bei Kempen (Rhein), Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Hoersen in Kempen (Rhein), klagt gegen den Gemüsehändler Diedrich Booy, früher in Haus Bockdorf bei Kempen (Rhein), jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm für gepachtetes Land Pacht verschulde und er mit gegenwärtiger Klage von dem fälligen Betrage einen Teilbetrag von 600 fordere, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung zur Zahlung von 600 nebst 4 % Zinsen seit dem Klagetage. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Königliche Amts⸗ gericht in Kempen (Rhein) auf den 22. Juni 1911, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 12, geladen.

Kempen (Rhein), den 24. März 1911.

Schellscheidt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[3514] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Max Stroschke, Berlin, Brunnen⸗ straße 74, Prozepbevollmächtigter: Rechtsanwalt Arnheim, Berlin, Brunnenstraße 194, klagt gegen den Schlächter Reinhold Naschinski, früher in Adlershof, Hackenbergstraße 8, unter der Behauptung, gp Beklagter ihm für am 16. Januar 1911 geliefert erhaltenes Papier 60,75 verschulde. Kläger be⸗ antragt, Beklagten kostenpflichtig und vorläufig voll⸗ streckbar zur Zahlung von 60,75 nebst 5 % Zinsen seit dem 16. Januar 1911 zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das

Khönigliche Amtsgericht in Köpenick ist Termin auf den

9. Juni 1911, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 35,

anberaumt, zu welchem Zwecke der Beklagte geladen

wird. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Köpenick, den 6. April 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[3525)0 Bekanntmachung.. 8

In Sachen Dr. Hugo F. Kunheim in München, gesetz⸗ lich vertreten durch seinen Vormund, Rechtsanwalt Kohlstock in Berlin, Kläger, im Prozesse vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Heinrich Hamburger in München, gegen Grosch, William Daniel, Bar⸗ Keeper, früher in München, nun unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, wegen Forderung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt. Zur Verhandlung über diese Klaße ist die öffentliche Sitzung der V. Zivilkammer des K. Landgerichts Muͤnchen I vom Samstag, den 3. Juni 1911, Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 91I, Justiz⸗ valast, bestimmt. Hierzu wird der Beklagte durch den Prozeßbevollmächtigten des Klägers mit der Auf⸗ forderung geladen, rechtzeitig einen bei dem K. Land⸗ gerichte München I zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der Anwalt des Klägers wird beantragen, zu erkennen: I. Der Beklagte ist schuldig, an den Kläger den Betrag von 25 700 ℳ, m. W.: fünf⸗ undzwanzigtausendsiebenhundert Mark, samt 4 % Zinsen aus 700 seit 1. Januar 1910 und 5 % Zinsen aus 25 000 seit 2. September 1909 zu bezahlen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und zu erstatten. III. Das Urteil wird gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.

München, am 6. April 1911. 8 Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts München I.

[3510] Oeffeutliche Zustellung. 8

Die Arbeiter Friedrich und Johanna, geb. Michalek, Bunkschen Eheleute in Luisenthal, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: die deutsche Mittelstandskasse in Posen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Posen, klagen gegen die Wojciech und Marianna, geb. Michalek, Trzeciatschen Eheleute, unbekannten Aufenthalts, nter der Behauptung, daß die im Grundbuche des dem Kläger gehörigen Grundstücks Kuznica mysln. Blatt 85 in Abteilung III unter Nr. 1 für die Beklagten eingetragene Forderung von 1950 infolge Ruückzahlung getilgt sei und die Beklagten daher verpflichtet seien, die Löschung der Forderung im

das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

11“

Grundbuche zu bewilligen, mit dem Antrage, auf Erteilung der Löschungsbewilligung der im Grund⸗ buche von Kuznica mysln. Blatt 85 in Abteilung III unter Nr. 1 für den Beklagten eingetragenen Forderung von 150 ℳ. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Schildberg, Zimmer Nr. 12, auf den 3. Juni 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen. Schildberg, den 4. April 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

13515] Oeffentliche

Der Königliche Steuersekretär Rohloff in Schöne⸗ berg, Leuthenstr. 12, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Georg Tuch in Schöneberg, Kaiser Wilhelm⸗ platz 2, klagt gegen den Paul Kleibs, früher in Friedenau, Stubenrauchstraße 56, jetzt unbekannten Aufentbalts, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte als Akzeptant des am 6. Januar 1911 mangels Zahlung protestierten Wechsels vom 4. Ok⸗ tober 1910 über 380,— ℳ, zahlbar am 4. Januar 1911, welchen er im Regreßwege eingelöst hat, die Wechselsumme von 380,— sowie die Protestkosten, verauslagte Rikambiospesen und ½ % 1ee. schulde, mit dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 380,— nebst 6 % Zinsen seit dem 6. Januar 1911 und 9,25 Wechselunkosten. Zur muündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Schöneberg, Abtei⸗ lung 23, in Schöneberg bei Berlin, Grunewald⸗ straße 66/67, I Treppe, Zimmer Nr. 30, auf den 7. Juli 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen. 23 D 96. 11.

Schöneberg bei Berlin, den 5. April 1911. Petersen, GEerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts Berlin⸗Schöneberg. Abteilung 23.

[3524] Oeffentliche Zustellung.

Der Hausbesitzer Karl Tomm in Stolp, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Justizrat Zilesch daselbst, klagt gegen den Chauffeur, früheren Fleischermeister Paul Müller, früher in Niederschönhausen, unter der Behauptung, daß der Beklagte von ihm einen Laden und 3 Stuben mit Zubehör gemietet habe und den Mietzins für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. De⸗ 1 1908 mit 135 25 schuldig geblieben seéi, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 135 25 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1909 zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht in Stolp auf den 20. Juni 1911, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stolp, den 30. März 1911.

(Unterschrift), Aktuar,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[1636]

Die Firma Zürn & Glinicke, G. m. b. H. zu Berlin SO., Kottbuserstr. 23, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Jöck zu Weimar, klagt gegen den Elektrotechniker Max Böhme, früher zu Weimar, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, aus käuflicher Liefe⸗ rung von Waren, mit dem Antrag: den Beklagten kostenpflichtig und bei vorläufiger Vollstreckbarkeit des Urteils zu verurteilen, an die Klägerin 200,25 nebst 5 % Zinsen seit 20. Dezember 1910 sowie 33,25 Kosten des Arrestverfahrens zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzogl. S. Amts⸗ gericht zu Weimar auf den 3. Juni 1911, Vormittags 9 Uhr. 88

Weimar, den 3. April 1911. 8—

L1“ als Gerichtsschreiber des Großherzogl. S. Amtsgerichts.

——

rsx-BrrMAsEe A. nAmReN MüEenüen 3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

[437] Bekanntmachung. Donnerstag, den 20. April 1911, Vor⸗ mittags 11 ÜUhr, sollen die im Rechnungsjahre 1911 im Betriebe der Königlichen Gewehrfabrik zu Erfurt entstehenden Altmaterialien, und zwar:

45 kg Aluminiumabfälle,

100 kg Aluminiumspäne,

700 kg Weißblech, altes,

10 kg Filz, alter, aus alten Filzscheihen, und Abfälle,

650 Stck. Glühlampen, unbrauchbare,

0,375 kg Nickel, altes,

1500 kg Stahl, alter, in unbrauchbaren, teils zer⸗ brochenen Feilen,

35 800 kg Flußeisenabfälle Stanzabfälle usw.,

800 kg Flußeisenabfälle aus Heizkörpern,

10 000 kg Gußschrot,

3000 kg Gußeisen in verbrannten Roststäben und Retorten,

1500 kg Blechschrot in verbrannten Glüh⸗ und Härtekästen ꝛc.,

2500 kg Flußeisenblech, altes,

100 kg Messing, altes (aus Wasserhähnen und Abfällen von elektr. Materialien, Waffenteilen und in geringen Mengen Blech), 1

15 000 kg Dreh⸗ und Bohrspäne, trockene (aus Eisen und Stabl),

180 000 kg Dreh⸗ und Bohrspäne mit Oel ge⸗ tränkte (aus Eisen und Stahl), 89

300 kg Zinkblech, altes (aus Bauten),

150 kg Kupfer, altes (aus Kupferrohren und blanken elektr. Drähten),

50 kg Kupfer, altes, in isolierten Leitungsdrähten,

20 kg Kupferspäne,

10 kg Kupferblech, altes,

500 kg Lederabfälle bezw. Leder, altes (in Abfällen von Lederscheiden), b

200 kg Lederabfälle bezw. Leder, altes (in Abfällen von Treibriemen),

20 kg Gumm;, alter (alte Ventilklappen, Hart⸗ gummistücke),

150 kg Tau⸗ und Strickwerk, altes,

100 chm Frässpäne aus Nußbaumhölzern,

50 g Silberdraht, alter, meistbietend verkauft werden.

Vorschriftsmäßige Angebote sind mit der Aufschrift „Verdingung auf alte Materialien, Verdingungstermin am 20. April 1911“ versehen, postmäßig verschlossen der unterzeichneten Gewehrfabrik bis zum genannten Termin portofrei

einzusenden.

Die Bedingungen liegen im Geschäftszimmer der

Gewehrfabrik aus, können auch gegen portofreie Ein⸗

8 5

sendung von 50 abschriftlich bezogen werden. Vorschriftsmäßige Formulare zu Angeboten werden unentgeltlich abgegeben. Königliche Gewehrfabrik zu Erfurt.

4) Verlosung ꝛc. von Wert⸗ poapbieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ papieren befinden sich ausschließlich in Untecabteilung 2.

[3491] Genehmigungsurkunde.

Mit Allerhöchster Ermä tigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buches und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 16. November 1899 der Stadt Altona die Ge⸗ nehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 19 874 000 ℳ, in Buchstaben: „Neunzehn Millionen achthundert vierundsiebzig Tausend Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zur Rückzahlung älterer Schulden.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster auszufertigen, mit 3 ½ oder 4 % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan durch Ankauf oder Verlosung von dem⸗ jenigen Rechnungsjahre ab, welches auf die Ausgabe der Schuldverschreibungen folgt, jährlich mit 1 ¼ % des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen.

Außerdem sind vom 1. April 1925 ab zur außer⸗ ordentlichen Tilgung der Anleihe diejenigen von der Stadt Altona beim Verkauf aus Mitteln des Stadt⸗ erweiterungsfonds erworbener Grundstücke einge⸗ nommenen Kaufgelder zu verwenden, die nach Be⸗ zahlung der Zinsen und der ordentlichen Tilgungs⸗ quoten aus ihnen übrig bleiben.

Diese außerordentlichen Tilgungsbeträge dürfen auf die ordentliche Tilgung in späteren Jahren angerechnet werden, insoweit die Mittel für die ordentliche Tilgung durch die Kaufgeldereinnahme eines Jahres nicht auffshracht werden.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staates nicht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen.

Berlin, den 11. März 1911.

Per Der Sae s vzha a

Minister des Innern.

Hein ke.

M. d. J. IVb 5332. F.⸗M. I. 3665. II. 2830.

Provinz Regierungsbezirk Schleswig⸗Holstein. Schleswig.

Schuldverschreibung

der Stadt Altona.. te Ausgabe Buchstabe ..

über Reichswährung.

Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister des Innern und der Finanzen vom 11. März 1911. (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom . . ten 1

In Gemäßheit verschiedener von dem Bezirks⸗ ausschusse des Regierungsbezirks Schleswig genehmig⸗ ten Beschlüsse der städtischen Kollegien zu Altona wegen Aufnahme einer Anleihe von 19 874 000 bekennt sich die Vertretung der Stadt Altona namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von. BI welche mit Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldver⸗ schreibungen von demjenigen Rechnungsjahr ab, welches auf die Ausgabe der egb e. na. folgt, getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens 1 ¼ Prozent des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind.

Die Auslosung geschieht in dem Monate... jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, vom Jahre 1925 ab eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche, noch im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen auf einmal u kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung er⸗ sparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstock zu⸗

zuführen. 1 Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld⸗ unter Bezeichnung ihrer

verschreibungen werden b Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Schleswig, den Altonaer Nachrichten und der Hamburger Börsenhalle.

Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so ist dieses unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschrei⸗ bungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt zu machen. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrat zu Altona mit Genehmigung des König⸗ lichen Regierungspräsidenten in Schleswig ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen bE“ .. von heute an gerechnet, mit Prozent jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt egen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine 18 dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse zu Altona sowie bei den sonstigen bekannt zu machenden Zahlstellen, und zwar 8 in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein⸗ ereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗ örigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. u 1

Für die . Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. 1

Der heernc süch dieser Schuldverschreibung er⸗

9

1

*

1“

bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Magistrat der Stadt Altona zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der An⸗ spruch in zwei Jahren von dem Ende der Vor⸗ legungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. ““ 8 Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt. 8 b Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung. 1 Iübsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Magistraot der Stadt Altona anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat der Stadt Altona anderweit zur Einlösung vorgelegt oder der An⸗ spruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Sa reu nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren. ““ Mit dieser Schuldverschreibung sind balbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres aus⸗ gegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Altona gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Er⸗ neuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuld⸗ verschreibung beim Magistrat zu Altona der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zins⸗ scheine dem Inhaber der Schuldverschreibung aus⸗ gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt Altona mit ihrem Vermögen, ihren sämtlichen Einnahmen und mit ihrer Steuerkraft. . Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt. Altona, den . . ten 8 1 Der Magistrat. Das Stadtverordnetenkollegium. 1“ (Faksimilierte Unterschriften.) Oberbürgermeister. Bürgerworthalter. (Faksimilierte Unterschriften.)

Senator. stellvertretender Bürgerworthalter.

(Stadtsiegel.) Ausgefertigt: Der Kontrollbeamte. (Elgenhändige Unterschrift.)

Regierungsbezirk

Provinz 8 8 Schleswig.

leswig⸗Holstein. g 49 Zinsschein. EEE zu der Schuldverschreibung der Stadt ö . te Ausgabe, Buchstabe .Nr. .. . über zu Prozent. Zinsen über Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ten.. ab diese Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom. ten . bis bei der Stadtkasse zu Altona oder den sonstigen be⸗ kannt zu machenden Zahlstellen. eabee“; Der Magistrat. Das Stadtverordnetenkollegium. (Faksimilierte Unterschriften oder in Druckschrift.) Ober⸗ bürgermeister. (desgl.) stellvertretender Bürgerworthalter. Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schluß des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist dem Magistrat der Stadt Altona zur Ein⸗ lösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Altona

Bürger⸗

(Trockenstempel worthalter.

der Stadt.)

Senator.

Provinz Regierungsbezirk Schleswig⸗Holstein. Schleswig. Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr. . .. zur Schuldver⸗ schreibung der Stadt Altona, .. te Ausgabe, Buch⸗ stabe Nr. . .. über ℳ. 1 Der Inhaber dieses Scheins Fupfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die w. .. te Reihe von Zinsscheinen für die zehn Jahre von 19.. bis 19 nebst Seenenoee bei der Stadtkasse zu Altona, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bei dem Magistrat der Stadt Altona widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungs⸗ schein dem Inhaber der Schuldverschreibung aus⸗ gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. 4*“” Der Magistrat. Das Stadtverordnetenkollegium.

(Trockenstempel (Namen in Faksimile oder Druck.)

der Stadt.) Oberbürgermeister Bürgerworthalter. 3 stellvertretender

Senator. t. Bürgerworthalter.

v.

[3835] Bekanntmachung.

Die Ausgabe der neuen Zinsscheinreihe V nebst den Anweisungen zur Erhebung der Zinsschein⸗ reihe VI der 3 ½ % Stadtanleihe vom Jahre 1891 erfolgt gegen Rückgabe der Anweisungen zur Reihe V in unferer Stadthauptkasse während der Vormittagsstunden von 8—1 Uhr.

Auswärtigen werden die neuen Zinsscheine nach Einsendung der alten Anweisungen durch die Post auf ihre Gefahr und Kosten zugesandt. 88

Halberstadt, den 4. April 1911.

Der Magistrat.

lischt mit dem Ablaufe von dreigig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗

85 . 1

Dr. Gerhardt.