1911 / 105 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

ddie Behörde die Kasse schließen. Auch wir weisen mit Entschiedenheit

Deutscher Reichstag. 165. Sitzung vom 3. Mai 1911, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung stehen die Fortsetzung der ersten Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Aufhebung des Hilfskassengesetzes und Berichte der Kommission für die Petitionen.

Ueber den Anfang der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Abga. Stadthagen (Soz.), in seinen Ausführungen fortfahrend: Wie haben sich doch die Zeiten geändert! Heute trägt das Zentrum kein Bedenken, die Hilfskassen der Arbeiter der Regierung aus⸗ zuliefern. Wollen Sie den Schwindelkassen wirklich entgegentreten, dann müssen Sie auch die nötigen Kautelen zum Schutze der Arbeiter schaffen. Ich fürchte, daß aus der Kommissionsberatung etwas Er⸗ sprießliches nicht herauskommen wird. Es wird wahrscheinlich ein neues Sr.g.h gegen die Arbeiter zustande kommen. Damit würde man aber Wasser auf die Mühlen der Sozialdemokratie leiten. Die Arbeiter haben dann erkannt, daß auch hier ihnen die Koalitionsfreiheit genommen werden soll und sie dem Aufsichtsamt ausgeliefert werden sollen, in dem offenkundige Scharfmacher sitzen. Vielleicht bringt man auch fertig, den Mörder des Arbeiters Hermann ausfindig zu machen und ihn zum Rendanten einer Kasse zu machen.

Abg. Dr. Neumann⸗Hofer (fortschr. Volksp.): Schwindelkassen bestehen zweifellos; die Ursache dafür ist in der mangelhaften gesetz⸗ lichen Regelung der Materie zu suchen. Eine Aenderung der Gesetz⸗ gebung halten auch wir deshalb für erforderlich, aber unter der Voraussetzung, daß die neuen gesetzlichen Bestimmungen so gefaßt werden, daß die freien Hilfskassen bestehen bleiben, denn diese haben eine große Bedeutung und gute Wirkung, namentlich für die Saisonarbeiter und kleinen Gewerbetreibenden. Entweder gestaltet man zur Beseitigung der Mißstände das be⸗ stehende Gesetz um oder man geht den Weg, den die Vorlage vor⸗ schlägt. Wir geben der letzteren Alternative den Vorzug. Der jetzt vorgelegte Entwurf hat sich im wesentlichen den Beschlüssen unserer Kommission für die frühere Vorlage angeschlossen; diese Beschlüsse geben Garantien gegen die Möglichkeit des Mißbrauchs. Die Einzel⸗ vorschläge des Entwurfs wie die Anregung, die der Vorredner gegeben hat, werden in der Kommission genau zu prüfen sein. Die Arbeiter zu entrechten und parteipolitische Zwecke mit der Vorlage zu verfolgen, ist nicht unsere Absichk. 8

Abg. Dr. Weber (nl.): Die Ausführungen des Abg. Stadt⸗ hagen waren geeignet, nach außen den Eindruck zu erwecken, als sollten die Hilfskassen beseitigt oder doch so umgestaltet werden, daß den Arbeitern die Möglichkeit, sich auf diesem Wege zu koalieren, geraubt wird. Davon ist nicht die Rede. Auch der Abg. Stadthagen wird nicht bestreiten können, daß große Mißstände durch die Schwindelkassen herbeigeführt worden sind; es ist auch ein Irrtum des Vertreters der Sozialdemokratie, mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen dem Schwindel auf diesem Gebiete entgegenzutreten. Das kann der Staat nicht; dahin zielende Vorschläge sind bei der Be⸗ ratung des Gesetzes von 1876 abgelehnt worden; äußerstenfalls kann

gegenüber obwaltet. Die sozialdemokratische Presse hat auch nicht immer in rein objektiver Weise auf solche Mißstände hingewiesen, sondern ließ sich dabei auch dann und wann von politischen Motiven leiten. Es ist festgestellt, daß es sich bei solchen Anzeigen manchmal um Hilfskassen gehandelt hat, die den sozialdemokratischen Arbeitern als Konkurrenten hinderlich gewesen sind. In sozialdemokratischen Kassen wird oft genau derselbe Schwindel getrieben wie in bürgerlichen Kassen. (Große Erregung bei den Sozialdemokraten; Zuruf: Be⸗ weisen Sie das! Allgsmeine Verdächtigung! Gemeinheit! Fort⸗ dauernde Unruhe.) Es ist überall gleich. Wenn die bürgerlichen Kassen beaufsichtigt werden müssen, so ist es auch bei den sozial⸗ demokratischen notig. Meine politischen Freunde halten die Vor⸗ lage ebenfalls für eine geeignete Grundlage für die Kommissions⸗ beratung. 8 eE 1X1.“ Vizepräsident Dr. Spahn: Es ist der Zuruf „Gemeinheit“ ge⸗ fallen. Ich habe den Zwischenrufer nicht erkannt. Wer war es? (Abg. Emmel: Ich bin es gewesen! Abg. Bebel ruft: Sie haben nicht zu antworten, wir sind hier in keiner Schule.) Ich rufe den Abg. Emmel zur Ordnung. (Fortdauernde Unruhe, in der die ersten Ausführungen des folgenden Redners ver loren gehen.) Abg. Behrens (wirtsch. Vgg.): Das Ziel muß sein, daß die

Existenz der berechtigten und soliden Kassen gesichert wird. Dieses

zurück, daß irgendwelche parteipolitische Tendenz bei uns der Vorlage

die Abzahlungsgeschäfte, Rückoergütung der Nachsteuer für verzollten Schaumwein, Einführung einer festen, ausreichenden Entlohnung der Angestellten der Bahnhofswirtschaften und Abschaffung des Trinkgelder⸗ unwesens, Abänderung der Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Wanderlager, Aenderung des Entwurfs eines Reichs⸗Starkstromwege⸗ gesetzes, Aenderung des Nahrungsmittelgesetzes, Zoll auf salpetrigsaure Salze (Nitrite), Maßnahmen zur Behebung der Fleischnot, Einführung des Bedürfnisnachweises im Wandergewerbe, Einführung eines Zolles auf Kieselgur und Kieselgurfabrikate, Erhöhung des Zolles auf Champignons, Herbeiführung einer deutschen Einheitsstenographie, Aenderung der Ortsklasseneinteilung für den Wohnungsgeldzuschuß, Abänderung des Einjährig⸗Freiwilligen⸗Instituts, Errichtung eines

selbständigen Wahlkreises Charlottenburg, Heraufsetzung der Pfänd⸗ barkeitsgrenze des Arbeits⸗ und Dienstlohnes, Aenderung der Haft⸗ pflicht der Straßen⸗ und Kleinbahnen für Körperschäden und Einführung eines einheitlichen gleichen, geheimen Wahlrechts für die Wahlen zu

allen Volksvertretungen.

Uebergang zur Tagesordnung wird beschlossen über

die Petition, betreffend Besteuerung und Benennung der Kaffee⸗ ersatzmittel.

Dem Reichskanzler werden die Petition, betreffend Schaffung

von Stellen für Militäranwärter, als Material, diejenigen

wegen Ausdehnung der Vorschriften des Reichsbesoldungsgesetzes über Anrechnung von Militärdienstzeit der Militäranwärter auf das Besoldungsdienstalter in allen Bundesstaaten zur Berücksichti⸗ gung und die Petition, betreffend Gewährung der Pensionsberechtigung und Hinterbliebenenversorgung nach zehnjähriger Gesamtdienstzeit der

Militäranwärter zur Erwägung überwiesen.

Die Petitionen, die sich auf eine Kalenderreform im allgemeinen beziehen, werden dem Reichskanzler als Material, soweit sie sich auf Festlegung des Osterfestes beziehen, zur Erwägung überwiesen, außerdem gelangt folgende Resolution zur Annahme: „den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, durch geeignete Maßnahmen dahin zu wirken, daß entsprechend den Beschlüssen des Handwerks⸗ und Gewerbetages und des Deutschen Handelstages die großen zeit⸗ lichen Schwankungen des Osterfestes beseitigt und das Osterfest auf einen bestimmten Sonntag festgelegt werde.“

Die Petitionen der deutschen Vereinigungen in Hankau, Kanton, Schanghai und Tientsin, betreffend die Ausgabe kleiner Aktien in den Konsulargerichtsbezirken und im Schutzgebiet Kiautschou, hatte die Kommission dem Reichskanzler zur Berücksichtigung mit dem Zusatze zu überweisen vorgeschlagen, daß die auf Grund des neuen Gesetzes auszugebenden kleinen Aktien an deutschen Börsen nur unter denselben Beschränkungen wie die ausländischen kleinen Aktien zugelassen werden dürfen. Nachdem das betreffende Gesetz wieder vorgelegt ist, werden diese Petitionen für jetzt zurückgestellt.

Darauf wird die Beratung der Kommissionsanträge zu

den die Abänderung des Impfgesetzes betreffenden

Petitionen mit den dazu vorliegenden Anträgen fortgesetzt. Diese Beratung war am 1. Februar begonnen worden.

Abg. Dr. Fleischer (Zentr.): Als zum letzten Male die Petition der Impfgegner hier zur Beratung stand, hat der Geheimrat Kirchner eine überaus geschickte Rede gegen diese gehalten. Er hat die Hoffnung gehegt, dadurch zu einer Beruhigung der erregten Gemüter beizutragen, wird sich aber inzwischen davon überzeugt haben, daß seine Rede das Gegenteil bewirkt hat. Wohl noch nie sind die Wogen der Erregung im Volke so hoch gegangen, wie nach der Beschwichtigungsrede des Geheimrats Kirchner. Ich billige die Vorwürfe gegen die berufsmäßigen Vertreter des Impfzwanges nicht und ebensowenig die Anpöbelungen gegen die Abgeordneten. Ich frage rein sachlich, ob die Ausführungen des Geheimrats Kirchner so stichhaltig waren, daß sie außerhalb jeder Kritik stehen. Er hat die Schuld an den gesundheitlichen Schädigungen im Impfwesen, die er nicht leugnen konnte, den irregeleiteten Eltern gegeben, die die Lymphe abwischten oder nicht genügend auf Sauberkeit hielten. Ich bin selbst zu einem Leidtragenden in letzter Zeit geworden. Eins meiner Kinder übersteht glücklicherweise die Impfung, das andere, ein zjähriger Knabe, der ausdrücklich vorher vom Arzt als gesund bezeichnet worden ist, leidet unter den furchtbarsten Folgen der Impfung. Der Geheim⸗ rat Kirchner berief sich auf die Statistik. Wenn man weiß, von welchem Geiste diese getragen ist, so braucht man sich nicht zu wundern, sie wird ganz im Sinne des Geheimrats Kirchner aufgemacht, sie geht eben von dem Standpunkt aus, daß die Impfung nicht schädlich sein kann. Daher deckt sie sich mit den Anschauungen der Regierung. Aber es kommt nicht darauf an, die eigenen Ansichten als unfehlbar hin zustellen, sondern Gründe und Gegengründe abzuwägen. Es gilt auch nach der Rede des Geheimrats Kirchner noch, was Windthorst bei der Beratung des Impfgesetzes ausführte, daß eine ganze Reihe von Aerzten, nicht nur Allopathen, ganz entschieden Gegner des

gegner eines verbrecherischen Treibens beschuldigt hat. Von einem Vertreter der Regierung sollten solche starken Ausdrücke nicht gebraucht werden. Ich habe schon auf den Fall des Frank⸗ furter Assessors hingewiesen, der sich nicht scheuen würde, Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, in Ketten legen zu lassen. Der Geheimrat Kirchner hat darauf einen schönen Brief des Assessors vorgelesen, der jene Aeußerung bestritt. Daraufhin konstatiere ich, daß mein Gewährsmann seine Behauptung in vollem Umfange aufrecht erhält. Meine Ausfübrungen sind durch den Geheimrat Schwalbe in der „Medizinischen Wochenschrift“ scharf kritisiert worden. Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, und die persönlichen Angriffe des Geheimrats Schwalbe können mich nicht beirren. Es steht fest, daß die Impfung nicht immun macht für das ganze Leben. Impfschäden am gesunden Körper sind massenhaft zu kon⸗ statieren. Der Geheimrat Kirchner ist mit leichtem Lächeln über die Er⸗ fahrungen der Aerzte hinweggegangen. Die Aerzte haben ein großes Material gesammelt, woraus sich ergibt, daß tatsächlich Impfschäden an Leben und Gesundheit durch die Impfung hervorgerufen sind. 1874 dachte kein Mensch daran, ein Zwangsgesetz zu schaffen, wie es jetzt von der Polizei ausgeführt wird. An eine Zwangsimpfung hat auch der Vater des Gesetzes, der Abg. Loewe nicht gedacht. Heute ist man tatsächlich so weit, daß man die Impfung an Gefesselten vollzieht. In einem Orte bei Bielefeld wurde einem Vater ein Kind mit Gewalt entrissen; es entspann sich ein Kampf zwischen den Eltern und den Polizisten; die Frau erhielt einen Schlag gegen die Brust, an dessen Folgen sie gestorben ist. Solche Fälle gibt es mehrere. Eine Anzahl von Leuten ist nach der Schweiz gezogen, weil sie ihre Kinder nicht zwangsweise impfen lassen wollen. Das ist doch ein unerhörter Zustand. Die Gesundheit und nationale

Wohlfahrt muß doch an erster Stelle stehen. Niemand hat das Recht, mit unerlaubten Gewaltmitteln vorzugehen. Die Judikatur in dieser Frage ist eine abweichende. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat den Grundsatz zur Geltung gebracht: ne. bis in idem, aber in München wurde entgegengesetzt entschieden. Alle diese Fragen müßten in der von uns gewünschten besonderen Kommission geprüft werden. Der Geheimrat Kirchner sprach von der Unvernunft der Eltern, die die Impfstellen mit Urin abreiben. Nun, auch in der Medizin ist alles im Fluß; ihre Anschauungen ändern sich, auch über die Wirkung des Urins:; es gibt ein medizinisches Buch von 1734, das alle Schäden mit Kot und Urin heilen will. Man soll also nicht so sehr über die Unvernunft der Eltern herziehen. Ich bitte Sie, unserem Antrag über die Einführung der Gewissensklausel zuzustimmen. 1 Abg. Graf Oppersdorff (Zentr.): Die Stellung zur Impffrage gruppiert sich nicht nach Fraktionen. Mißgriffe der Behörden sollten auf zuständigem Wege abgestellt werden. Begeht ein Gendarm einen Mißgriff, so gibt es dagegen einen Beschwerdeweg. Auch Impf⸗ mißgriffe sind vorgekommen. Mancher Arzt hat auch zuviel Impflinge. In der Beziehung sollte Abhilfe möglichst bald eschaffen werden. Auch die rechtlichen Unklarheiten müßten beseitigt werden, schon damit Ruhe im Volke eintritt. Es ist davon die Rede gewesen, daß der Regierungsvertreter von dem verbrecherischen Treiben gewisser Impfgegner gesprochen habe. Ueber diese Bemerkung wird sich ja wohl der Vertreter der Regierung noch selbst äußern; sicher ist, daß z. B. durch das Berühren der frischen Impfwunde mit schmutzigen Fingern tatsächlich schweres Unheil angerichtet werden kann. Geschlossen stehen den Impfgegnern die Vertreler der zünftigen Medizin, die Professoren und Aerzte gegenüber. Der Streit um die Impfung spielt sich seit Jahr⸗ zehnten in fast allen Kulturstaaten ab, und der feste Zusammen⸗ schluß der Vertreter der Medizin in allen diesen Ländern für die Impfung gibt. doch mindestens zu denken, wenn man auf der anderen Seite die erschreckenden statistischen Zahlen über die Pockenepidemien in den Ländern ohne Impfzwang in Betracht ziehrt. Der Hinweis auf England und seine Gewissensklausel ist auch nicht schlüssig. Die Freunde der Naturheilkunde haben samt und sonders sich noch nicht eine schwere Epidemie, etwa in Rußland, aus aller⸗ nächster Nähe angesehen; das müßte geschehen, dazu sollte die Ra. gierung die erforderlichen 5000 zur Verfügung stellen. Id. persönlich bin ein Gegner der Gewissensklausel, weil da nicht ganz chemisch rein nur das Gewissen entscheidet. Dies würde eine heftige Agitation erzeugen, deren Opfer die ärmere Bevölkerung sein würde; der Standpunkt der persönlichen Entschlüsse und der persönlichen Freiheit kann hier nicht in die erste Reihe gestellt werden. Gewiß schadet die Impfung und ist unter Umständen ge⸗ fährlich; aber auch Mutter sein ist gefährlich, Vater sein ist gefährlich, auch Vorgesetzter beim Militär sein ist gefährlich. Die Pocken schaden jedenfalls viel mehr, als die Impfung schaden kann. Die eigentlichen Schrecken der Pocken sind uns heute un bekannt: ich möchte niemand raten, sich ungeimpfterweise in die Nähe

Regierungsvertreter entgegen. Wir haben es hier nicht mit den

Menschen an Pocken. Halten Sie uns für so gewissenlos, daß wir die Gründe der Impfgegner nicht beachten? Die Berichte über an⸗ gebliche Gesundheitsschädigungen gehen auch an das Kaiserliche Ge⸗ sundheitsamt. Es stellt sich jedesmal heraus, daß die Angaben entweder überhaupt unzutreffend oder fabelhaft übertrieben sind. Die Uebertragung von Syphilis ist ausgeschlossen. Professor Baginski hat dies in der neuesten Auflage seines Werkes zu⸗ gestanden. Es wäre von den Impfgegnern ehrlich gewesen, sich auf diese Auflage zu beziehen. Die vom Abgeordneten Sachse erwähnte Schließung der Lymphanstalt in Hannover hat, was die Gründe anbetrifft, mit der Impffrage gar nichts zu tun. Man sieht, wie aus einer solchen Maßnahme gegen uns Kapital geschlagen wird. Eine Kommission zur Untersuchung der Impffrage einzusetzen, erübrigt

sich, denn die Frage ist vollständig geklärt.

Geheimer Regierungsrat Dr. B reger: Die heutigen Verhandlungen sind die wichtigsten auf sanitärem Gebiete, die seit Jahren hier im Reichstage geführt sind. Robert Koch, der größte Kenner der Seuchen⸗

bekämpfung, hat vor Jahren schon ausgesprochen, daß, wenn einma

das Impfgesetz aufgehoben werden sollte, die Zahl der Todesfälle in Deutschland um 10; bis 15 000 im Jahre zunehmen werde. Die all⸗ gemeinen sanitären Verhältnisse sind ein Schlagwort, das man mit

Bezug auf alle Infektionskrankheiten anwenden kann. Die Todes

fälle haben allerdings infolge Besserung der sanitären Zustände ab⸗ genommen, aber ganz allmählich. Die Kurve ist vergleichbar einem Fluß, der langsam zu Tal fließt. Dagegen sind die Todesfälle seit Einführung des Impfgesetzes mit einem Schlage heruntergegangen.

Daß 8 6 S9 3 8 ; 7 9 Daß es sich bei den Pocken um eine durch Unsauberkeit hervor

gerufene Krankheit handelt, ist unzutreffeud. Es erkranken Arme und Reiche, die Krankheit macht selbst vor Palästen nicht halt, auch die Kaiserin von Oesterreich ist im Jahre 1867 an 3 Pocken erkrankt. Bei anderen Infektionskrankheiten sehen wir nicht die gleich günstige Entwicklung wie bei den Pocken seit Einführung des Impfzwanges. An Masern sterben jährlich noch immer 11 000 Menschen in Deutschland, an Scharlach mehr als 10 000. Vor

dem Erperiment der Gewissensklausel kann man nicht genug warnen. In England befindet sie sich erst im Stadium des Versuchs.

Im englischen Parlament hat ein Arzt auf die Unterschiede der

6 Pockensterblichkeit in Deutschland und England hingewiesen. Die Zeit wird kommen, wo England durch eine große Katastrophe ge⸗ zwungen sein wird, die Geywissensklausel wieder abzuschaffen.

Cin abschreckendes Beispiel haben uns die Mohammedaner geliefert.

8 Sie sind gegen die Impfung der Ungläubigen, und bei ihnen hat die

Pockenepidemie verheerend gewirkt. Gewiß wäre es erwünscht, die Impfung alle zehn Jahre zu wiederholen, anderseits haben wir ja eine Reihe anderer Schutzvorschriften gegen Pocken, wie Des⸗ infektion und so weiter. Inkonsequenz kann man also den Impf⸗ freunden nicht vorwerfen. Man hat gesagt, es fehle an einer er⸗ schöpfenden Pockenstatistik. Dieser Einwand ist nicht stichhaltig. Wir besitzen schon eine umfassende Pockenstatistik, die alljährlich im Reichs⸗ gesundheitsamt gesammelt und verwertet wird.

Abg. Dr. Faßbender (Zontr.) tritt den Ausführungen der

Impfgegnern draußen im Lande zu tun, sondern um Anträge aus em Hause und mit den Ausführungen aus dem Hause. Es ist zweifellos, daß im Lande die Zwangsimpfung eine große Erregung hervor⸗ gerufen hat, und es angezeigt ist, Beruhigung im Volke zu schaffen. Wenn ich auch die Revision des Impfgesetzes anstrebe, so gehöre ich doch keineswegs zu den unbedingten Impfgegnern. Der Schwerpunkt der Verhandlungen liegt in dem Wunsche nach der Finsetzung einer Kommission. Wenn die Regierungsvertreter dieser widerstreben, so beweisen sie nur, daß sie von der Vortrefflichkeit ihrer Sache nicht durchdrungen sind. . Abg. Dr. Mugdan (sortschr. Volksp.): Das Impfgesetz hat sich so ausgezeichnet bewährt, daß ich eine Aenderung nicht für eht halte. Deshalb kann ich mich zu meinem großen Bedauern auch nicht dem on meinen politischen Freunden gestellten Antrage Müller Meiningen anschließen. Eine Kommission hat gar keinen Zweck. Sie vürde, wenn sie zu gleichen Teilen aus Impffreunden und aus Impf⸗ gegnern bestände, doch keine Beruhigung herbeiführen. Wenn wirklich Impfschädigungen vorkommen, so spricht dies doch nicht gegen die Impfuna. Man spricht soviel von Gewissenszwang. Ja, wir leben in einem Staate, wo noch in sehr vielen Punkten ein Gewissenszwang besteht. Für einen Vater gibt es doch keinen größeren Gewissenszwang als den, daß er seine Kinder in eine Schule schicken muß, wo Dinge gelehrt werden, die er nicht für richtig hält, und von Lehrern, die er nicht achten kann. Die Lehrer, die Impfgegner sind, haben am letzten Ursache, sich über Gewissenszwang zu beschweren. Es besteht ja auch eine Militärdienstpflicht, und ohne einen Gevwissens⸗ zwang kann kein Staat auskommen, auch nicht der Zukunftsstaat. Die Impffreunde sind ja vor Pockenerkrankungen sicher, sie werden

mich in diesem Angenblick darauf beschränken, Bestimmungen und Abweichungen von dem bisher geltenden Rechts⸗ zustande kurz hervorzuheben.

Die Vorschriften des Abschnitt 1 Behörden entsprechen im allgemeinen

hauptsächlichsten

der das Verfahr jetzt bestehenden Vor⸗ ich besonders aufmerksam stimmung über die Form der viehseuchenpolizeilichen Anordnungen: an solchen Bestimmungen e Mangel es bedauerlicherweise auch in manchen Fällen verursacht, b 0 V är zeibehörde erlassenen Vorschriften vom Gerichte für ungültig erklärt wurden. Es ist mit Bestimmtheit zu erwarten, daß, nachdem nunmehr gesetzlich seuchenpolizeilichen Anordnungen festgestellt ist, eine Ungültigkeits⸗ erklärung durch die Gerichte aus diesem Grunde ausgeschl

und deren

daß die von der Veterinärpol

ie Form solcher vieh⸗

Was sodann die durch das Reichsviehseuchengesetz und die durch den gegenwärtigen Entwurf getroffenen Anordnungen über die Ent⸗ schädigungen angeht, so darf nicht unerwähnt bleiben, daß schon das Reichsviehseuchengesetz von 1909 die Entschädigungen gegen früher er⸗ heblich erweitert hat. Es führt zunächst für Milz⸗ und Rauschbrand statt der bisherigen fakultativen Entschädigung die obligatorische Ent⸗ schädigung ein; es sieht ferner einen Entschädigungsanspruch auch in den Fällen vor, wo infolge einer polizeilich angeordneten 1 gefallen ist.

1 Reichsviehseuchen⸗ Berechtigung zt

der Polizeibehörde, Klauenscuche in diesen Fällen gesetzlich begründet.

Tuberkulose anzuordnen. Entschädigungsanspruch des Ausführungsgesetzes zum Rei bsviehseuchengesetz geht über die Be⸗ stimmungen des letzteren in dieser Beziehung noch hinaus. Er führt die Entschädigung bei Milz⸗ und Rauschbrand auch für Esel, Maul⸗ tiere und Maulesel ein; dem Milzbrand wird ferner die Wild⸗ und Rinderseuche gleichgestellt; endlich wird auch eine Entschädigung für die an Tollwut gefallenen oder wegen Tollwut getöteten Einhufer und Rinder gewährt.

Besondere Beachtung verdienen die Vorschriften über die Aufbringung der Entschädigung. Soweit der Staat nicht gesetzlich verpflichtet wird. für die Entschädigung einzutreten, liegt sie den Provinzialverbänden und den diesen gleichgestellten Kommunalverbänden ob, welche wie auch bisher berechtigt sind, durch Umlage bei den Viehbesitzern die

dieses Jahres in einer Resolution dieses Hohen Hauses zum Aus⸗ druck gekommen sind. In § 23 des Entwurfs ist den Provinzial⸗ und den gleichstehenden Kommunalverbänden die Ermächtigung ge⸗ geben, auch in weiteren Fällen eine Entschädigung zu gewähren und zur Bestreitung der Entschädigungen auch die Ueberschüsse und Rück⸗ lagen zu verwenden, welche auf Grund der bisherigen für die ECnt⸗ schädigung seitens der Provinzialverbände maßgebenden Gesetze oder auf Grund des vorliegenden Entwurfs zum Zwecke der Entschädigung aus Anlaß von Viehseuchen angesammelt worden sind. Meine Herren, mit dieser Vorschrift wird bei einem entsprechenden Entgegenkommen der Provinzialverbände es möglich sein, nicht nur in dem erwünschten Umfange eine Entschädigung für Viehverluste zu gewähren, sondern auch den notleidenden Viehbesitzern Schäden zu ersetzen, welche ihnen durch die infolge von Viehseuchen angeordneten Sperrmaßregeln entstanden sind. Es ist zu hoffen, daß damit auch in bezug auf die Maul⸗ und Klanenseuche, die leider immer noch in einzelnen Bezirken einen nicht unbedeutenden Fortschritt zu verzeichnen hat, den zweifellos vielfach berechtigten Klagen der Viehbesitzer abgeholfen werden kann. (Bravo!)

Abg. von Stockhausen (kons.): Wir sind der Regierung dankbar afür, daß sie die Fertigstellung des Entwurfs nach Möglichkeit be⸗ chleunigt hat, namentlich angesichts der fortschreitenden Gefährdung der Viehbestände, welche die Maul⸗ und Klauenseuche im Ge olge hat, deren Zurückdrängung noch immer nicht gelungen ist, wozu aber die neuen Bestimmungen des Viehseuchengesetzes der Regierung hoffentlich die Handhabe bieten werden, wenn das Ausführungsgesetz erst Gesetzeskraft erlangt hat. Wir danken der Regierung auch dafür, daß sie die hier im Hause von allen Seiten, namentlich auch von meinen Parteifreunden, laut gewordenen Wünsche berücksichtigt hat. Manche Bestimmungen des Entwurfs erfordern noch eine größere Klarstellung. Bei der Neuregelung der Zuständig⸗ keiten finden sich einige Vorschriften, die wir nicht ohne weiteres gut⸗ heißen können, weil sie unbedingt eine Verlangsamung des Geschäfts⸗ ganges zur Folge haben müssen; es wird reiflicher Erwägung bedürfen, ob hier nicht eine Organisation gefunden werden kann, welche eine raschere Erledigung verbürgt. Die Bestimmungen hinsichtlich der Entschädigungen sind im allgemeinen zu billigen. Eine Selbstversicherung der Tierbesitzer ist selbstverständlich notwendig, um bei ihnen das Interesse für die Fürsorge wachzuhalten. Beim Abschätzungsverfahren muß möglichst mild verfabren werden. Die durch das Reichsgesetz gezogenen Grenzen für die Beteiligung des Staates an der Entschädigung sind in dem Ausführungsgesetzentwurf festgehalten worden. Es wird zu erwägen sein, ob nicht bezüglich der Maul⸗ und Klauenseuche und der Tuberkulose unter gewissen Voraus⸗ setzungen die Beteiligung des Staates an den Kosten höher zu be⸗ messen wäre; das wird Aufgabe der Kommissionsberatung sein. Alle

nötigen Mittel aufzubringen. Es empfahl sich, diese Einrichtung beizubehalten bezw. weiter auszugestalten, weil gerade die verbände auf diesem Gebiete durch eine langjährige Tätigkeit die erforderlichen Erfahrungen gesammelt haben und auch die Organisation besitzen, welche ohne erhebliche Erhöhung der Verwaltungskosten auch den vermehrten Aufgaben gewachsen sein wird. Was die Beteiligung des Staates an der Entsch so ist in Uebereinstimmung mit dem bisherigen Rechtsbestande daran festgehalten, daß der Staat eine Entschädigungspflicht dann nicht übernimmt, wenn Tiere an einer Seuche gefallen sind, oder ab⸗ gesehen von dem Falle einer polizeilich angeordneten Tötung nach dem Tode Seuche bei ihnen festgestellt worden ist. Das gilt ins⸗ besondere auch für die an Milzbrand gefallenen Tiere, für welche eine Entschädigung in vollem Umfange von den Provinzial⸗ und Kommunal⸗ verbänden zu leisten ist. Anders lauten die

Provinzial⸗

digung betrifft,

Zestimmungen bezüglich der auf poltzeiliche Anordnung getöteten Tiere. In diesen Fällen wird auch jetzt staat⸗ licherseits eine Entschädigung gewährt, wenn die Tiere nicht mit der Seuche behastet waren, derentwegen die Tötung erfolgt ist. Grundsatz hat auch das Reichsviehseuchengesetz vom Jahre 1909 fest⸗ gehalten; es macht aber eine nicht unerhebliche Ausnahme bezüglich der Tötungen, die aus Anlaß der Maul⸗ und Klauenseuche oder der Tuberkulose erfolgen. In diesen Fällen übernimmt bei der Tötung

Bestimmungen über die Feststellung der Entschädigung müssen möglichst rasch durchgeführt werden können; auch in dieser Hinsicht wird zu prüfen sein, ob nicht gewisse Wünsche erfüllt werden können, die von den Beteiligten verlautbart worden sind. Die wichtigste Be⸗ stimmung des ganzen Entwurfs ist zweifellos § 23. Das darin ausgesprochene Genehmigungsrecht der Regierung wird aber etwas eimngeschränkt werden“ müssen, da sonst unter Umständen die bei den Beteiligten erweckten Hoffnungen auf dem Papier stehen bleiben würden. Daß die für den Seuchenschutz im engeren Sinne aufzuwendenden Kosten ausschließlich den Beteiligten auferlegt verden, ist nicht zu rechtfertigen; man wird vielmehr zu erwägen haben, ob nicht auch hier eine Beteiligung des Staates Platz greifen muß. Das ist keine agrarische, sondern eine eminent nationalökonomische Forderung, denn der Seuchenschutz liegt im Interesse nicht nur der Landwirtschaft, sondern des ganzen Volkes. Wir beantragen die Verweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern.

Abg. Viereck(freikons.): Auch wir begrüßen den vorliegenden Ent⸗ wurf in der Hoffnung, daß er die Möglichkeit bieten wird, das nene Neichsviehseuchengesetz in diesem Jahre in Kraft treten zu lassen. Dieses neue Reichsgesetz bringt gegen das bisherige Recht wesentliche Fortschritte. Von dem Entwurf des Ausführungsgesetzes können wir anerkennen, daß er zielbewußt und klar abgefaßt ist und auch den Wünschen entspricht, welche der Regierung hier im Hause von allen Seiten zur Kenntnis gebracht worden sind. Das Verfahren muß geeignet sein, die Seuchengefahr zu beseitigen oder doch zu mildern; es darf nicht an starre Formeln gebunden sein, sondern muß Be⸗ wegungsfreiheit lassen. Einverstanden sind wir aus diesen Gesichts⸗ punkten damit, daß das Verwaltungsstreitverfahren nicht zugelassen wird, weil es eine Verzögerung beteuten würde; wir begrüßen auch,

3 rkonk 1 †o 2 noßo Fini Ijnd Sio Nor er j de s z9 ino Faibomio Hraß⸗ 2 üt 8 N 2 . 8 Thes Flent haten an ecen. Einig dc⸗ 1. e 1“ 1 v suso ge von Maul⸗ und Klauenseuche der Staat die Hälste und bei daß die Formen für die Anordnung vereinfacht worden find. Auch Zukunst wieder einmal zusammenberufen werden, das empfehle auch Zahl Kinder in diesem Falle ungeimpft bleibt? Das kann er im der Tuberkulose ein Drittel der zu gewährenden Entschädigung. die Gliederung der Behörden darf nicht schematisch auf Zentralisation ich. Seit vier, fünf Jahrzehnten sind die Pocken tatsächlich bei uns Interesse der Bevölkerung nicht. Das Impfgesetz ist ein gutes Gesetz, Durch diese Vorschriften ist eine nicht unerhebliche Belastung de g eSe. aufgebaut sein, sondern muß ebenfalls Be⸗

das geschützt werden muß, auch gegen die Agitation der Gegner. Stnaatskasse für die Landesregierungen herbeigeführt, und ich möchte Sebates eee Herenpeofn 111

Ziel wird der Gesetzentwurf erreichen, wenn. sich auch noch kleine Impfzwanges seicn, und daß man es daher für eine Gewissens Verbesserungen anbringen lassen. Die Ausführungen, die der Abg. tortur halten müsse, bei einer so umstrittenen Sache jeden zwingen 8 be htösshn 88 Fhehe 1se Se Alles zu wollen, gegen den Rat seines Arztes die Impfung 1

was bisher auf sozialpolitischem Gebiet in en letzten Jahren ge⸗ zu lassen. Die Tatsache steht fest, daß die offizielle Wissenschaft

deee murdfr b Uhäenbenoeraetscher SZelt vantefch ntten f de sic 7 8 Sapteicench 8 e lchwer Bgetäggigt nicht meör hefmefsch, Soz.): Auf die Beschimpfungen der Impfgegner Ich werde mit einem großen Teile meiner F. d lle A ch l Tebeeeee“] 18 &. sich in verhängnisvolle Widersprüche verwicke hat. Die Vor⸗ bg. Sach Soz.): Auf Sae Sn 31gn 8 Frgen lein großen Leile meiner Freunde gegen alle An⸗ auch hier nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, daß gerade diese Vo zur Ueberwe sonder zur DWiirchfüßr 8 vRR. Tüagt verstieg sich der Abg. Stadthagen zu der Behauptung, es solle den aussetzung, unter der der Reichstag dem Impfgesetz zugestimmt hat, durch die Vertreter der ente egengesetzten Richtung gehe ich beute träge und für den Kommissionsantrag auf Uebergang zur Tagesord⸗ e dee . wF. 4 N. vsar e 8e diess eea eet. nch, eür gec enag, he. 8 Arbeitern der letzte Rest der Selbstverwaltung geraubt werden. daß nämlich gesundheitliche Nachteile von der Durchführung des Ge⸗ nicht mehr ein. Daß auch die Regierung genötigt ist, 8 große nung stimmen. ICr as. Sn ees. WPeäun knischen den verbündeten dieser Veebuna vrscen üoe Möelihkeil e Sehse e ahrun we auch be veal er veiis. setzes nicht zu erwarten seien, ist nicht mehr vorhanden. Eine Reibe Mängel in der Handhabung des Impfzwanges Fzutugest vX Le Damit schließt die Diskussion. In der Abstimmung werden Regierungen und dem Reichstage sind, und daß ich nur dringend ministerielle Befugnis nicht nur auf den Reneeragerröndenten, 8 2₰ M (. Sro 2 ; 98 5 z21 8 ; 9 7142 1 ;, 45 5 3 1 S josßrnen H ¹ 9 er. 8 8 . 8 n. 8 8 8 2 8 8 N 8 1 G gspr. man sollte dem Staat kein Aufsichtsrecht zubilligen, sondern alles von bervorragenden wissenschaftlichen Autoritäten hat festgestellt, das doch auch die Schließung der Lymphanstalt in Hannover. Die alle Abänderungsanträge abgelehnt; das Haus geht über die davor warnen kann, bei den Vorschlägen für eine eventuelle Ab⸗ sondern auch auf den Landrat delegiert werden kann. Schwer

den Arbeitern überlassen. Dann würden die sozialdemokratischen ie Lwmhe der Sitz de äbrlichsten Bakterien ist, daß auch infolge] Lymphe ist dort in ununtersuchtem Zustande verschickt worden, und h138 w Fe; ; es hier p 8 Gesetzentwurfs über diese Staat Bedenken haben wir aber ge 2 Berordentlich dommiss Zeitungen jede Kasse 8 Verruf bringen, die sich nicht im Heerbann Sre, d.egikazsce ehlreh anan möglich sind. Nach ves die Regierung trifft dafür die Verantwortung. Auch in Aerztekreisen b zur Tagesordnung über. 88 g 68 1“ 78 6- 81 Mäbehe.n d 8 ageern her S e. der sozialdemokratischen Bewegung befindet. Unter diesen Umständen Zugeständnis des Geheimrats Kirchner kennt man den Erreger der Pocken wird von obiektiv Denkenden ein großer Teil dieser Mängel zu⸗ Dearauf wird Vertagung beschlossen. zugeteilten Leistungen hinauszugehen. Ich⸗ glaube nicht, in Aussicht Felr enn, Linen Kvunmniffar bE1—.—— 97⸗ ist mir die Staatsaufsicht über die freien Hilfskassen tausendmal nicht, trotzdem aber behauptet man, die Impfung sei das einzige, un⸗ gestanden; in diesen Kreisen sieht man auch die schlechten Impf⸗ Schluß 61), Uhr. Nächste Sit 1u“ 8 stellen zu können, daß die Staatsregierung auf weitergehende Wünsche mit fast unbeschränkter Machtbefe 18 g 6s 1232 lieber als die sozialdemokratische Aufsicht über das Kassenwesen. (Zu⸗ feblbare Mittel dagegen. Dabei sind die wissenschaftlichen Zusammen⸗ resultate mit starkem Bedenken an. Daß der Impfschutz zehn Jahre (Rechnu 3 8 Petiti Kächste Sitzung: Donnerstag 2 Uhr. eingehen kann. Die weitere Ausdehnung der Entschäigun ü bee . ruf von den Sozialdemokraten: Ja Ihnen!) Und mit mir Tausenden hänge zwischen Pocken und Lymphe noch ein vollkommenes Geheimnis. wirksam ist, wird bereits von vielen Aerzten in Zweifel gezogen; Rechnungssachen, Petitionen.) Unerwähnt möchte ich auch nicht lassen, daß der Staat allein die zusehen ist jedoch nicht weshalb für woll wutgranke Schwei 9 Sch von Arbeitern im Lande. Sie haben nicht das Privilegium, hier im Auf England ist Geheimrat Kirchner nicht zu sprechen gekommen, der Regierungsvertreter hat auf diese Frage bis jetzt überhaupt 88 1ö11“ ECEntschädi . n Fälle üüber 1 ven E11““ ha Ziegen eine Entschädigun nicht angesetzt 8. Su di Namen der Arbeiter reden, zu können, soweit sind wir denn doch wo 1005 bis 1907 keine Pockenerkrankung vorgekommen ist, obwohl keine Antwort gegeben. Die Zahl der impfgegnerischen Aerzte, die E1.““ “*“ eeeete zee encoloe einer pollgeikich kleinen Leute werden deech gjolche Peruuis anseror Fihich schwer be noch nicht, daß Sie zu bestimmen haben, was den Arbeitern frommt die Gewissensklausel dort eingeführt worden ist. Der Geheimrat Kirchner doch aus der Schulmedizin bervorgegangen sind, ist in etem 1b Pre ßisch angeordnsten Impfung Tiere gefallen sind. troffen. Die Begründung der Regierungsvorlage berücksich igt aber und was nicht. fagte, wenn einmal eine Pockenepidemie in England aufträte, dann Wachsen begriffen. Mit Entschiedenheit unterstützen -. L 8— reußischer Landtag. 1 Bei der Feststellung des Krankheitszustandes der Tiere ist gegen⸗ auch nicht, daß besonders im Nordwesten der Monarchie die Schweine 8 age HSaus der Abgeordneten. über den bisherigen Vorschriften den Viehbesitzern ein weitergehendes zucht im großen betrieben wird. Kleine Leute können durch die Sperr maßregeln oft geradezu in ihrer Existenz gefährdet werden. Deshalb

Abg. Ledebour (Soz.): ver Abg. bet SAa würden die Folgen furchtbar sein. Das ist kein wissenschaftlicher Anregung, eine Reichskommission zur Prüfung der ganzen Schwindler gibt es überall, diese allgemeine Bemerkung ist richtig. Beweis, sondern eine Meinung. Er hat auf die große Zahl der einzusetzen. 88 8 . 8 1. 1 b ““ veh vee vazs e⸗

1 s Ich Preußischer Geheimer Obermedizinalrat, Professor Dr. Kirchner: 1 65. Sitzung vom 3. Mai 1911, Vormittags 11 E1“ Entgegenkommen gewährt; durch § 15 des Reichsviehseuchengesetzes ist muß der Staat noch mehr, als in dem Entwurfe vorgesehen ist, Ent

117, * 1 18 1 1, 1

Schwindler kommen in allen möglichen Organisationen vor. Hier Pockenerkrankungen in der französischen Armee hingewiesen. Her ee 2 ichen K w e. L erkra 8 sch 3 . 84 5 vae 4 H viel fi 0 die Be scho Morf 9 jo * IEv 2 .* C 8 handelt es sich aber um den Kampf gegen Schwindelkassen, frage: War die französische Armee nicht durchgeimpft? Geheimrat In den letzten 30 Jahren ist in keinem Land der Erde foztel fünche⸗ (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) ihnen die Berechtigung gegeben, schon im ersten Verfahren die Zu⸗ schädigungen gewähren. Ueberhaupt ist nach dem Entwurf der Stas gegen Organisationen, die zur svstematischen Beschwindelung Kirchner behauptet: nein; die Franzosen sagen ja. In Frankreich Gesundheitspflege der Bevölkerung geschehen wie ih. heecben u 1“ 8 feg schem Bureau. äiehung eines anderen Tierarztes zu veranlassen und in den Fällen, an der Entschädigungspflicht viel zu wenig beteiligt⸗ 8 der Arbeiter gegründet sind. 8 5 ist auch vor 1870 geimpft worden. Die französische Armee war 86 knen Der ns⸗ eine Slucheng febag zwieRußland 100 000 d Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung wo die Ansicht des beamteten Tierarztes mit der des vom Viehbesitzer Abg. Heine (nl.): Meine Freunde haben gegen den Paragrapben z 5 (S znbo 8 uspi uf 8 üs esre 9 b 7 var LErde uh . Woc 8 v 8 1 . 8 srüähr S 4 1 1 . rat 82 7181 8 der die schöͤdi Ispflich . Staahse] A den Kampf gegen diese Schwindelkassen fäls lich inüberzuspielen auf damals in einer ungünstigeren Lage als die deutsche; sie war der Erde durchgeführ E. sind vankten bei es Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Reichs⸗ zugezogenen Tierarztes nicht übereinstimmt, die Einholung eines Ober⸗ der die Entschädigungspflicht der Staatskasse und der Propinntee! die Bezichtigung von schwindlerischen Privatpersonen. Das ist eine geschlagen, und das mußte notwendig einen Einfluß auf ihren Menschen an der Cholera zu Grunde gegangen un, er verbi Er viehseuchen gesetze. fadtens Larke füh 11“ 8 i2.2 83 85 verbände regeln soll, einige Bedenken. Wir finden, daß der Entwur Irreführung. Hinsichtlich des Kampfes gegen die Schwindelkassen Gesundheitszustand haben. Dieses Moment wird aber in der Statistit uns daran im ganzen nur 60 Personen. Den Sv nh hte. 680, 1 ReS gutachtens herbeizuführen. Der Entwurf enthält die hierꝛ nöligen, die Staatskasse allzusehr schent. Denn die pelizeilichen An⸗ aber, um den es sich in Wirklichkeit handelt, hat mein Freund Stadt⸗ nicht gewürdigt. Die Statistik berücksichtigt auch nicht die Frage, Regierungen ist also die Gesundheit des Volkes ege glesch. 8 Minister für Landwirtschaft ꝛc. Dr. Freiherr von in demselben Sinne gehaltenen Ergänzungsvorschriften. ordnungen werden nicht so sehr im Interesse des Vieh hagen vollkommen recht. wie der Gesundheitszustand, die soziale Stellung und, die Be gültig, bkie die eEh ve. S. 88 Schorlemer: Die Frage der Kosten regelt der Abschnitt 3 des Entwurfs⸗ besitzers, als im Interesse der Allgemeinheit crlatsen. Jar be⸗ 1“ ; 06 t die Dohatt Irß Mar jenigen gewesen ist, die ohne Impfung an Pocken gestorben pflichtmäßig für meine Ueberzeugung etre⸗ bin dafür von Meine N M. prußt 9 2 de e. F. zaberi 8 denklich halte ich es, daß der beamtete Tierarzt unter 8b „Damit schließt die Dehatte. Die Vorlage 5 58 EE1“ Polaae den Impfgegnern in der schamloseiten Weise angegrißen worden Meine Hesren. Der Ihrer Beschlußfassung unterbreitete Ent⸗ Er bleibt in materieller Hinsicht auf dem bisherigen Rechts⸗ Bv die Seeden E“ MReichsversicherungsordnungskommission. ries⸗ Fragen nicht beantwortet sind, hat jede Statistik ihren ich din stolz auf diese Angriffe. Den Ausdruck „verbrecherisch“ habe wurf eines Ausführungsgesetzes zum Reichsviehseuchengesetz bezweckt, zustande bestehen, nach welchem die Staatskasse die Kosten ist nicht unter allen ealden socvechsa Fr. den Wert 7142 7 1 ¹ 9 2 7 8 2 2 2 :, G ; 8 5 . 3 8 8 oj ich Arzt 3 vffo 2 8 G 3i so so 2 8 eitt 2 ins FTj 1 M 8 vi sch⸗ die den grnan., 1 baxes Es folgt die Beratung von 51 Berichten der Petitions⸗ Zweck und ihren Wert verloren. Die Darlegungen der verbündeten ich den Schriften der Impfgegner zentnommen. ich. 585 die Anordnungen zu treffen, welche durch das Reichsviehseuchengesetz, der Anordnung, der Leitung und der Ueberwachung der veterinär⸗ Tieres. Auch wir wünschen die Ausdehnung der Entschädigungen kommission. Regkerungen krauken an dem Fehler, daß sie deduzieren: post hoc bin, habe ich voreihgenmacne Wohl des Feutschen Volkes insbefondere durch den § 2 Abs. 3 und den § 67 dieses Gesetzes, den polizeilichen Maßnahmen trägt und ebenso die Kosten der tierärztlichen Schweine, Schafe und Ziegen. Ueber die Einzelbeiten werden Notwendigkeit, . 8 Landesregierungen vorbehalten sind. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens Amtsverrichtungen übernimmt. Die durch Beaufsichtigung der Vieh⸗ dehs .de [ können. Hoffentlach Pann die Ver des Reichsviehseuchengesetzes ist Kaiserlicher Verordnung vorbehalten märkte, der Vieh⸗ und Schlachthöfe und der zu Handelszwecken oder wesensiche Jschewus erbält. und für den 1. April 1912 in Aussicht genommen. Auch mir wäre sonst zusammengestellten Viehbestände nach § 16 des Reichsgesetzs. Graf von Spee (Zentr.): Den Ausführungen der Vortedner kann es sehr erwünscht gewesen, wenn der Entwurf des Ausführungsgesetzes entstandenen Kosten fallen wie bisher den Unternehmern zur Last. ich im großen und Hanzen, soweit ich sie verstanden habe, zustimmen. dem hohen Hause früher hätte unterbreitet werden können. Allein Schon bei der Beratung des Reichsviehseuchengesetzes im Reichstage Wir becgrüßen die Vorlage insbezondere dezüclich d xe2

asichtlie ell nung 22 Men. 1 1 S Ra i ts ; bs ftigste en Pocken befallen wurden. die sie i er Entschädigu D Lichtigkei - ew 8 2 8 vS7. AeX Volke erheben würde. ie Vertreter Ungeimpften zuerst und am heftigsten von den Pocken osfa v nn r 2 . . 2 1 22ꝗ ver die sie in der Entschädigung bringt. er Wichtigkeit der Vorlage en Be b von Gast⸗ und Schankwirtschaften betreffend Abanderung Entrüstung sich im deutschen Volke erbebe’ 1 b 8 - A 9 K, lal die Bestir n Ausfübhrungsgesetzes 8 ar oltens Staatsre Frkl 8 8 ürbe 8 I der IEn⸗ Acgung diing er Wichtigkeit der Vorlage 8 29 , Zolltarifgesetzes von üecsch grn, berae des Arbeiter⸗ der Zwangsimpfung ziehen also selbit nicht die Konseguenzen ihrer Ich halte an meiner Auffassung nicht aus Eigenbrödelci fest, sonder; Bestimmungen des Ausführungsgesetzes stehen in untrennbarem ist seitens der Staatsregierung die Erklärung abgegeben worden, daß entspricht die Einsezung einer besonderen Kemmission von 21 Mit⸗

schutzes im Malergewerbe, Gewährung von Unterstützungen an Zünd⸗ wissenschaftlichen Ueberzeugung. Die Statistik ist überhaupt un⸗ weil ich durchdrungen bin von der Ueberzeugung, daß wir eine Auf Zusammenhang mit denjenigen Vorschriften, deren Erlaß durch sie nicht in Aussicht stellen könne, in dieser Frage über die bisher gliedern. Em starkes und egergisches Vorgehen gegen die Seuche ist 7 889 8 7 7 1. br U 3 1 G .“ 4. g gik . 241 9 52 de 8 Gesetz von in Wirkf mkeit gewesen wäre So wa * N 8 18„ . Frw iberwiesen werden die Petitionen, betreffend : 2 ne eher ruhen t 88 EZ“ 25 Her gische Kemahme. . 1 die Gewissensklausel einführen wollen. haben. Solche Sprache führen sie; man muß —2 G M 2 ie WViehdesitzer und Qändler erklärten sich bereit, die änderung des § 64 der Gewerbeordnung, Ausdehnung des § 1391 nicht aus der Welt schaffen können; deshalb rate ich, eine Kommission Mitteilungen der Lüg 8 b 1. 1 b vend . 1 22 2 e vorliegende Gesetzentwurf schließt sich in seinen wesentlichen Schließlich mache ich noch auf den § 23 des vorliegenden öoens wnd klaren. In jedem Bestimmungen nach Moöglichkeit dem hisher geltenden Rechte, nämlich Entwurss aufmerksam, welcher, wie ich glaube, soweit wie Anlaß der Maul. und Klauenseuche auf polizeiliche Anordnung de 81 hBB n 8 Näaücace 8 lizeiliche Anorde 4 ge⸗ betreffend Aenderung der Konkursordnung, Aenderung des Gesetzes über die Behauptung des

3.

Zunachst werden diejenigen 38 Petitio lledigt, zu denen An⸗ ergo propter hoc. Eine dauernde Immunitat wird durch die Impfung drungen von der 4 e. 5 Zunächst werden diejenigen 38 Petitionen erledigt, z r30] er h Imm rch d drungen b ür d. ll des de 12 träge aus dem Hause nicht gestellt sind und Wortmeldungen nicht vor⸗ nicht herbeigeführt; das hat der Geheimrat Kirchner selbst zugegeben. zu wirken. Di „Erkenntuis der Wohltat 9 Sea ge nd bng sih liegen 1 Die Iampfung halte nur 10 Jahre vor. Ist dies richtig, dann müßte in der ganzen Welt durchgedrungen; die g eiche i enn nis hat üch 8 Dem Reichskanzler bezw. den verbündeten Regierungen werden er auch den Mut haben, vor den Deutschen Reichstag mit einem bezüglich der Revaccination Bahn gebrochen. Die geimpften Personen zur B erücksichtig ung überwiesen die Petitionen, betreffend Gesetzentwurf hinzutreten, der die Deutschen zwingt, sich alle 10 Jahre haben, das ist statistisch erwiesen, fast e bürg. Fänen Abänderung der Gewerbeordnung hinsichtlich der Bestimmungen über impfen zu lassen. Dann möchte ich aber sühe⸗ welcher Sturm der Lebens den Schutz der Impfung wirksam behalten, waͤhren

8 ; g 221 h 584 8 ros 4 1 s 9 Diese V 8 7 9“ 1 1110 8 rif 1 edi U ig 8 p Teil 8 holzarbeiter und betreffend Abhilfe der Notlage in den rheinpreußischen vollständig und häuft Rätsel auf Rätsel. Auch nach der Rede des hebung des Impfgesetzes nicht e 2 a61 den § 79 des Reichsviehseuchengesetzes dem Bundesrat vor⸗ geltenden Vorschriften hinaus entgegenzukommen und eine weiter⸗ unbedingt vntweshig. Es ware sicher cein großer Teil des Vater⸗ 6 ur 2 zilf l ß ellste 2 Fe. 18 c. . 8 8 0 I 2 81 Die öfge 3 9 1- 2 4 1 n - 8 8 des pPa Ser * aul. und Klar 5 sSonr 2„ . 8 Weinbaugebieten (letztere teilweise auch als Material). Geheimrats Kirchner bleibt die Wissenschaft uneinig, Eö“ ig. gflwortahg 165 nicht b- 8822 bis sie das behalten ist. Die letzigenannten Vorschriften sind in ihren Grund⸗ gehende Uebernahme der Kosten zuzusichern. Meine Herren, ich möchte landes den der Manr⸗ und Rtauenscacde verschene geblfeben, wenn iuf V Genossenschaftsstatistik, Aufhebun IAe E1686 mwanse ben. ihnen den Schleie zügen erst kürzlich fertiggestellt worden; aus diesem Grunde war es auch heute diese Erklärung wiederholen und die dringende Bitte aus⸗ ein Betrag von 100 000 nötig gewesen, um die Seuche zu be⸗ 5 p 1 3 1G 5 1 sste tik, Aufhebꝛ Imp 2 8 128 . 7 S —o 31 11 1 E 421 ¾ r 8 1 35 8 9 7 5† 8 Irfe⸗ .S* 4 4 “] . 8 3 6 reichsftatistische 188e 6 wesersee.2. a- Auch die Ungeklärtheiten der Rechtslage hat Geheimrat Kirchner vom Gesicht reißen. Daß man mich hinsichtlich der statistischen der preußischen Staatsregierung leider nicht möglich, das Ausführungs⸗ sprechen, auch in dieser Beziehung es bei den Vorschriften des Ent⸗ seitigen. D. b bezw. Abänderung der §§ - b 35 siechistabe Ffaher ie gesetz früher vorzulegen. wurfs bewenden zu lassen. Hälfte davon seldft Se. die Stadt Neuß wollte 5000 zablen, see. as, 2 Impff Imvf 3 iese F ößte Mühe gegeben, in langer Arbeit das statistische 2 und Skaat lehnten es ader ad, die restlichen 45 000 auf⸗ vnn ck. Schundliteratur und aus Impffreunden und Impfgegnern zu berufen, um diese Frage zu größte Müh 19G 5 . eeneev. 8* . re. 8 “”“ 1“ 4 t; aller hervorragenden , nachzuprüfen. Es liegt vor, zubringen. Für richtig wärde ich es halten, wenn auch für die avs Lrrich 5 8 . 94 2 1 935 . . 8 2 ischen Protest . d ich bitte, es auch Ihrerseits zu prüsen. Als Material üͤberwiesen werden unter and 97 . Geheintats Kirchner, der gewisse Impf⸗] Jahre sterben allein im europätschen Ausland Millionen von den Vorschriften des Gesetzes vom 12. März 1881, an. Ich möchte! möglich den Wunschen entgegenkommt, welche bereits im Februar teteten Tiere nicht nur die Hälfte, sondern ebenso wie dei der

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