1911 / 105 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Tuberkulose zwei Drittel durch die Provinzialverbände ersetzt würden. Bezüglich der Frage, ob die Provinzialverbände als solche beranzuziehen sind, oder ob nur die Viebbesitzer innerhalb ciner Provinz durch die Propinzialverbände zu den Kosten herangezogen werden seollen, teile 88 ditlerstere eebe e u“ sich um ein Interesse der 2 nheit, denn die Allgemeinheit wie esundes Fleis

erhalten. Wenn schon Wohlhabende unter den ü8 zu leiden haben, wieviel mehr ist das bei den kleinen Be⸗ sitzern der Fall! Die kleinen Bauern können, wenn die Sperre ver⸗ bangt ist, ihre Felder nicht bestellen, da sie das Vieh nicht aus den Ställen berausführen dürfen. Diesen Schaden trägt der kleine Mann nicht für sich selbst, sondern für die Allgemeinheit. Dieser Schaden muß ihm ersetzt werden, und zwar nicht von den Provinzialverbänden, sondern durch die Allgemeinheit, durch den Staat. Abg. Fischbeck (fortschr. Volksp.): Meine Freunde wünschen das Zustandekommen dieses Gesetzes, bedauern aber, daß der Minister kein weiteres Entgegenkommen seitens des Staates in Aussicht gestellt hat, denn bei naherer Prüfung in der Kommission wird sich doch ein weiteres Entgegenkommen als notwendig herausstellen. Die Fleischer klagen darüber, daß sie keine Entschädigung erhalten, wenn auf den Mäͤrkten Fleisch von Vieh konfisziert wird, das in der Nähe von seuchen⸗ behafteten T jeren zur Schlachtung gelangt ist. Es entspricht der Ge⸗ rechtigkeit, zu prüfen, ob in diesen Fällen nicht eine Entschädigung zu gewähren ist. Wir sind mit der Behördenorganisation in diesem Ent⸗ wurfe einverstenden, aber es kommt weniger auf die Behörden⸗ organisation als auf den Geist an, in welchem das Gesetz ausgeführt wird. Es handelt sich hier nicht um eine Aufgabe im Interesse der

Viehbesitzer, sondern um eine allgemeine nationalökonomische Aufgabe,

und wir haben deshalb dem Reichsviehseuchengesetz trotz mancher Be⸗ denken zugestimmt. Wir müssen aber wünschen, daß nicht unter dem Deckmantel von Abwehrmaßregeln gegen die Seuchengefahr Ziele ver⸗ jolgt werden, die mit der Sache nichts zu tun haben, die auf wirt⸗ schaftspolinischem Gebiete liegen und nur die lästige Konkurrenz des Auslandes abwehren sollen. Der Vorwurf, daß wir der Landwirt⸗ schaft nicht genügenden Schutz gegen die Seuchengefahr geben wollen, ist unberechtigt. Jahraus jahrein haben wir auf die lästigen Schädigungen der Vieheinfuhr aus Dänemark durch die Tuberkulin⸗ probe hingewiesen; nach den Gutachten der Tierärzte entspricht die Tuberkulinprobe nicht ihrem Zweck. Die Regierung ist jetzt auch zu dieser Ansicht gekommen, aber erst als bei der Verschickung von deutschem Vieh nach der Ausstellung in Argentinien die Tiere auf Grund der Tuberkulinprobe als krank zurückgewiesen wurden. Im Landwirtschaftsministerium hat man bisher zu großes Gewicht auf die Anschauungen des Herrn Dr. Löffler gelegt. Der Berliner Viehmarkt ist durch die Maßnahmen nach der Vorschrift des Löffler⸗ schen Instituts erheblich geschädigt worden, und es entsteht die Frage, ob der Staat nicht verpflichtet ist, für diesen Schaden einzutreten. Der Staat hat sich gegen unsere Forderungen bezüglich der dänischen Tiereinfuhr immer ablehnend verhalten, dagegen im Interesse der Viehbesitzer Erleichterungen bei den Sperrmaßregeln zugelassen. Wir haben nicht nur die eigentümliche Beobachtung gemacht, daß die Be⸗ stimmungen über den Seuchenschutz angewendet werden, um im wirt⸗ schaftlichen Interesse der Viehbesitzer die Preise hoch zu halten, sondern wir haben auch erlebt, daß unter dem Vorwand des Seuchenschutzes politische Versammlungen verboten wurden, weil die Gefahr vorläge daß dadurch die Maul⸗ und Klauenseuche verbreitet würde, und zwar immer wenn es sich um freisinnige oder sozialdemokratische Versamm⸗ lungen handelte. Dagegen konnte man alle mit dem Vieh beschäftigten Personen auf Wagen laden und zu. konservativen Versammlungen fahren, dagegen hat niemals ein Amtsvorsteher etwas gehabt. Dieser Mißbrauch des Versammlungsrechts muß beseitigt werden. Wir sind damit einverstanden, daß der Entwurf einer Kommission überwiesen wird, und hoffen, daß ein Gesetzentwurf herauskommt, der allen Be⸗ dürfnissen gerecht wird.

Abg. Leinert (Soz.): Wir sind im allgemeinen mit dem Ent⸗ wurf einverstanden, haben aber im einzelnen doch Bedenken. Wir wünschen, daß besondere Beamte mit der Bekämpfung der Viehseuchen befaßt werden. Wenn die Bekämpfung der Viehseuchen im allge⸗ meinen Interesse liegt, so muß sie so gehandhabt werden, daß das Interesse der Allgemeinheit und nicht bloß das Interesse der Vieh⸗ besitzer gewahrt wird. Wir halten es ferner nicht für angebracht, daß die angeordneten Maßnahmen nur in den Kreisblättern bekannt ge⸗ macht werden; es muß in allen Blättern geschehen, nicht bloß in den⸗ jenigen, die die Landrate auswaͤhlen, denn nicht alle Viehbesitzer, namentlich Schweinebesitzer, gehören zu den Agrariern. Wir sind mit der Erweiterung der Ents üdigung auf einen weiteren Kreis von Tieren als bisher einverstanden, ich mache aber auf den sprachlichen Unterschied aufmerksam, daß im § 5 von den infolge einer Seuche gefallenen Tieren und im § 6 nur von behafteten Tieren gesprochen wird. Nicht einverstanden sind wir mit dem Ausschluß der Schweine von der Entschädigung, wir fordern, daß die kleinen Schweinezöchter ebenso behandelt werden wie die großen agrarischen Viehbesitzer. Das Gesetz ist jedenfalls darauf zugeschnitten, daß der Staat nicht allzusehr belastet wird, aber auch wir müssen eine weitere Aus⸗ dehnung der Entschäͤdigung durch den Staat verlangen. Wir der⸗ langen die Einbeziehung der Schweine, Schafe und Ziegen in den Kreis der Tiere, für die nach § 5 eine Entschädigung zu leisten ist. Die Schweinezucht wird zum größten Teil von kleinbäuerlichen Be⸗ sitzern getrieben, deshalb werden durch den Ausschluß der Schweine gerade die kleinen Besitzer von der Wohlthat der Entschädigung aus⸗ geschlossen. Die kleinen Besitzer sollen von dem Wo lwollen der Behörden abhängen, wir wollen ihnen aber einen Rechtsanspruch geben. Für uns wird das Gesetz unannehmbar, wenn nicht in dieser Hinsicht für die kleinen Leute gesorgt wird. Das Schätzungsverfahren ist einigermaßen nach modernen Grundsätzen geregelt, im Gegensatz zu dem Schätzungsverfahren bei unfallverletzten Arbeitern. Das kommt wohl daher, daß es sich hier um die Entschädigung von Großgrund⸗ besitzern und nicht von Arbeitern handelt. Eigentlich müßte der Staat die Viehverluste infolge von Seuchen ganz entschädigen; aber dann müßte auch der Staat die Berechtigung haben, Maßnahmen zur Verhütung von Seuchen zu treffen und Anordnungen über die Ställe usw. zu erlassen. Es liegt die Gefahr vor, daß dieses Gesetz benutzt wird, um die Fleischpreise zu steigern; deshalb wünschen wir eine unparteiische Handhabung des Gesetzes, damit es nicht allein den Großgrundbesitzern dient. Die Grenzsperre gegen das ausländische Vieh kann in der bisherigen Weise nicht aufrechterhalten werden. Im Interesse der Großgrundbesitzer hat ein Erlaß von Maß⸗ nahmen gegen die Maul, und Klauenseuche Ausnahmen für die Rinder zugelassen, die zur Bestellung der Aecker benutzt werden. Da⸗ durch hat gerade cine Verbreitung der Seuche stattgefunden. Ebenso entspricht ein Erlaß des Ministers über die Ausführung der Milch aus seuchenverdächtigen Gehöften den Interessen der Großgrund⸗ besitzer. Sezialdemokratische Versammlungen sind verboten worden, weil in den betreffenden Bezirken die Maul⸗ und Klauenseuche herrschte. Wir protestieren dagegen, daß solche Gesetze angewendet werden, um die Bevölkerung in ihren politischen Re⸗ hten zu beein⸗ trächtigen.

Abg. von Saß⸗Jaworski (Pole): Wir begrüßen die Vorlage mit um so größerer Genugtuung, als sie in der Entschädigungsfrage üiber das Reichsgesetz noch hinausgeht. Mit verschiedenen Einzelheiten wird sich die Kommission aber noch zu beschäftigen haben.

Minister für Landwirtschaft ꝛc. Dr. Freiherr Schorlemer:

Meine Herren! Ich möchte einige Behauptungen des Herrn Abg. Leinert nicht unwidersprochen in die Welt gehen lassen. Ich bin sehr erstaunt gewesen, daß Herr Abg. Leinert hier Ausführungen wiederholt hat, welche ich vor mehr als 8 Tagen schon in gewissen Berliner Blättern, ich glaube z. B. in der „Berliner Morgenpest“, gelesen habe. (Abg. Hammer: Hört, hört!) In diesen Zeitungen ist mit einem gewissen Entsetzen darauf hingewiesen worden, daß der Landwirtschaftsminister bei der Milchzufuhr das Land bevorzugt und die großen Städte erheblich benachteiligt habe. Das gerade Gegenteil

von

ist der Fall. (Sehr richtig! rechts.) Wenn vorgeschrieben worden ist daß der Regierungspräsident Ausnahmen zulassen könne in bezug anf diejenige Milch, welche den großen Städten direkt zugeführt wird, so ist das gerade im Interesse der Volksernährung und der entsprechenden Versorgung der Bevölkerung mit einem notwendigen Lebensmittel geschehen. (Sehr richtig! rechts.) Außerdem mache ich darauf aufmerksam, daß es nicht meine Aufgabe ist, für die menschliche Gesundheit als solche bei dem Erlaß veterinär⸗ polizeilicher Anordnungen zu sorgen (sehr richtig! rechts), daß ich aber selbstredend keine Anordnungen treffen kann, welche eine Schädigung der menschlichen Gesundheit im Gefolge haben würden. Das ist auch bei dieser von mir getroffenen Anordnung in keiner Weise der Fall gewesen. Meine Herren, wer auf dem Lande und mit der Verbreitung von Viehseuchen Bescheid weiß, der ist sich dar⸗ über klar, daß auch die Vorschriften über die Versendung von Milch nicht in erster Linie im Interesse der menschlichen Gesundheit, sondern zum Zwecke der Verhinderung weiterer Seuchenverbreitung erlassen sind. Es liegt auf der Hand, daß diejenige Milch, welche in die Städte hineingebracht wird, sehr viel weniger Gelegenheit bietet, eine weitere Verbreitung der Maul⸗ und Klauenseuche unter den Vieh⸗ beständen herbeizuführen, wie diejenige Milch, welche in Sammel⸗ molkereien gebracht wird und schon durch die Gefäße, in denen sie transportiert wird, und durch die Menschen, die sie transportieren, die Möͤglichkeit weiterer Ansteckung bietet.

Wenn der Herr Abg. Leinert sich dann darüber beklagt hat, daß den Großgrundbesitzern die Möglichkeit gegeben worden sei, mit ihren Kühen und Ochsen das Feld zu beackern (Heiterkeit), so möchte ich ihn doch wirklich bitten, sich, bevor er solche Behauptungen aufstellen will, mit einem landwirtschaftlichen Sachverständigen ins Benehmen zu setzen. (Sehr gut! und erneute Heiterkeit). Ich habe und ich kann mich auf eine lange Praxis berufen einen Großgrundbesitzer, der mit Kühen sein Feld bestellt, überhaupt noch nicht gesehen. (Große Heiterkeit.) Wenn ich mich verpflichtet gefühlt habe, der mir durch das Gesetz zugewiesenen Aufgabe entsprechend, die Maßregeln gegen die Maul⸗ und Klauenseuche unter Beobachtung der wirtschaft⸗ lichen und Verkehrsbedürfnisse zu treffen, dann war ich vor allen Dingen auch genötigt, dem kleinen Landwirt, der mit Kühen arbeitet, die Möglichkeit zu geben, seinen Acker zu bestellen und für die Zukunft seiner Familie und seiner Wirtschaft zu sorgen. (Lebhafte Zustimmung und Beifall.) Ich meine, ein Vorwurf nach dieser Richtung ist so ungerechtfertigt wie so manche Vorwürfe, die von Parteigenossen des Herrn Abg. Leinert erhoben werden. (Sehr richtig! rechts.)

Der Herr Abg. Leinert hat dann noch den § 23 hervorgehoben. Ich möchte dazu bemerken, daß die Fassung dieses Paragraphen und auch die Absicht des Gesetzgebers die Möglichkeit offen läßt, durch entsprechende Bestimmungen der Provinzialverbände auch die von ihm gewünschte Entschädigung für Schweineverluste zu gewähren. Ich mache aber nochmals darauf aufmerksam, daß das Ausführungs⸗ gesetz wie das Reichsviehseuchengesetz eine Entschädigung für Schweine nur in den Fällen vorsieht, wo ihre Tötung auf Grund polizeilicher Anordnung in Fällen der Maul⸗ und Klauenseuche erfolgt. Bei anderen Seuchen ist eine Entschädigung nicht vorgesehen, und meiner Absicht nach ist auch die Möglichkeit ausgeschlossen, die Entschädigung auf andere Fälle auszudehnen. Andererseits wird natürlich auch von den Schweinebesitzern ein Beitrag nicht erhoben, und diese können sich daher auch wohl weniger darüber beklagen, doß ihnen eine Entschädigung nicht zuteil wird.

Meine Herren, wenn alle Steuerzahler gleichzeitig Viehbesitzer wären, dann könnte der Staat mit der Zubilligung der Ent⸗ schädigungen gewiß weiter gehen, als es jetzt der Fall ist. Aber die Sache liegt doch so, daß man unter allen Umständen an dem Grundsatz festhalten muß, daß die Schäden, die durch Seuchen entstehen, in erster Linie auch von der Gesamtheit derienigen zu tragen sind, die durch die Seuchen betroffen werden, also von den Viehbesitzern, und daß sich die Teilnahme des Staates nach dem Interesse berechnen muß, welches die Allgemeinheit an der Bekämpfung und Beseitigung der Viehseuchen hat. (Sehr richtig!) Von diesem Gesichtspunkt aus ist, glaube ich, der Anteil des Staates bei der Festsezung der Entschädigungen richtig bemessen. Ich gebe ja gerne zu, daß gerade der kleine Mann und Schweinehalter in einzelnen Fällen durch Seuchen hart betroffen wird. Aber die Herren, die mit ländlichen Verhältnissen vertraut sind, werden mir auch ohne weiteres zugeben, daß in der Mehrzahl der Fälle durch Schweineseuchen die größeren Viehbestände heimgesucht werden und daher auch den größeren Besitzern empfindliche Verluste durch Schweineseuchen erwachsen können.

Ich möchte dann noch mit einigen Worten auf die Ausführungen des Herrn Abg. von Stockhausen zurückkommen: Durch dieselben klang ja einerseits eine dankbare Anerkennung der Bestrebungen der Staatsregierung, die Viehseuchen unter Mitwirkung der Provinzial⸗ verbände zu bekämpfen, auf der anderen Seite er wird mir das nicht übelnehmen aber auch ein gewisses Mißtrauen gegen die in dem Entwurf vorgesehenen Bestimmungen, welche den Seuchen⸗ kommissar und das Obergutachten betreffen.

Herrn von Stockhausen wird gewiß die Mitteilung interessieren, daß auch bei der gegenwärtig grassierenden Maul⸗ und Klauenseuche aus der Mehrzahl der Provinzen der Wunsch ausgesprochen worden ist, einen Kommissar des Landwirtschaftsministeriums zu entsenden, um mit ihm die zu treffenden Maßnahmen zu beraten. Ich glaube, wir können auch in diesem Entwurf nicht darauf verzichten, die Möglichkeit zu geben, einem besonderen Kommissar die zu treffenden Maßnahmen anzuvertrauen, cinmal, weil ja doch eine gewisse Gleich⸗ mäßigkeit der Maßregeln hergestellt werden muß zwischen Bezirken, die gleiche Verhältnisse aufweisen, und zweitens auch deswegen, weil der Kommissar des Landwirtschaftsministers am ersten in der Lage ist, auf Grund der Seuchenerfahrungen, die er überall sammeln kann, die geeignetsten Maßnabmen in Anregung zu bringen. Im übrigen möchte ich Herrn Abg. von Steockhausen auch in dieser Frage be⸗ ruhigen; wir beabsichtigen bei dem ganzen gesetzgeberischen und veterinärpolizeilichen Vorgehen keineswegs eine Zentralisation, sondern eine möglichste Dezentralisation, die aber selbst⸗ redend ihre Begrenzung in dem Umstande findet, daß auf eine gewisse Gleichmäßigkeit in der Handhabung der veterinärpolizeilichen Vor⸗ schriften nicht verzichtet werden kann.

Das Obergutachten würde in erster Linie von dem Departements⸗ tierarzt zu erstatten sein und erst in zweiter Linie von dem Landes⸗ veterinäramt. Das Landesveterinäramt steht ja dem Landwirtschafts⸗ ministerium nahe, aber es ist doch nicht so bureaukratisch zusammen⸗

gesetzt, wie Herr Abg. von Stockhausen vermutet. aus 10 Mitgliedern;

Es besteht jetzt darunter befinden sich nur 3 Beamte, die als

solche der Veterinärpolizeibehörde zuzurechnen sind; die übrigen sind,

wie ich glaube auch nach Ansicht des Herrn Abg. von Stockhausen in der Lage, unabhängig und unbeeinflußt vom Ministerium für Land⸗ wirtschaft ihre Ansicht zu äußern.

Meine Herren, zum Schluß noch eine Bemerkung: Im Laufe der Verhandlung haben zwei Abgeordnete den Vorwurf erhoben, daß in Bezirken, in denen die Maul⸗ und Klauenseuche herrschte, einige Versammlungen verboten worden sind; dabei ist besonders tadelnd hervorgehoben worden, daß es sich um Versammlungen gehandelt hat, welche von freisinniger oder sozialdemokratischer Seite einberufen worden sind. Meine Herren, auf Grund des Reichsvieh⸗ seuchengesetzes und des zu ihm erlassenen Ausführungsgesetzes kann man Ansammlungen von Menschen nicht verbieten. (Sehr gut! und Heiterkeit.) Insoweit bin also für solche Anordnungen nicht ich, sondern der Herr Minister des Innern verantwortlich. Aber ich glaube doch auch hier hervorheben zu können, daß nach den bei diesem Seuchenausbruch und früher gemachten Erfahrungen die Maul⸗ und Klauenseuche in der Mehrzahl der Fälle durch Menschen verschleppt und übertragen wird. (Sehr richtig! rechts. Abg. Fischbeck: Nur durch freisinnige?! Heiterkeit.) Ich kann mir deswegen sehr gut denken, daß ein Landrat sich verpflichtet fühlt, Versammlungen zu verhindern, deren Teilnehmer vielleicht nicht zum geringsten Teil zur Befürchtung Anlaß geben, daß durch sie die Maul⸗ und Klauenseuche weiter verbreitet wird. (Sehr richtig! rechts.)

z Die Vorlage wird einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.

Es folgt die Beratung des Antrags des Abg. Hammer (kons.), die Regierung zu ersuchen:

„I. bei den verbündeten Regierungen dahin wirken zu wollen, daß dieselben dem Reichstag möglichst noch in der laufenden Session einen Gesetzentwurf vorlegen, durch den der § 56c der Reichs⸗ gewerbeordnung (Wanderlager) durch eine Bestimmung ergänzt wird, wonach für den Betrieb eines Wanderlagers eine be⸗ sondere Erlaubnis erforderlich ist, die von dem Nachweise eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig zu machen ist;

„II. zum § 56c der Reichsgewerbeordnung (Wanderlager) Aus⸗ führungsanweisungen anordnen zu wollen, wonach a. die Erlaubnis nur für längstens 14 Tage erteilt werden darf, und b. die Ge⸗ nehmigung zum Beginn eines Wanderlagers mindestens 8 Tage vorher bei der Ortspolizeibehörde nachzusuchen ist mit Angabe der Zeit und des Ortes, wo sich die Verkaufsgegenstände bis zum Ver⸗ kaufstermin befinden“. 8 8 Zur Begründung erhält das Wort 4 Abg. Hammer (kons.): Der volkswirtschaftliche Schaden der Wanderlager ist auch von der Regierung anerkannt worden. Die Mittelstandsparteien im Reichstage und im Landtage haben ver⸗ schiedentlich entsprechende Maßnahmen gefordert, aber leider ohne den entsprechenden Erfolg. Versammlungen von Handel und Ge⸗ werbe, wie z. B. der Deutsche Rabaktsparverein, die Zentral⸗ vereinigung für Handel und Gewerbe in Berlin, der Detaillisten⸗ verband von Rheinland und Westfalen haben sich energisch für eine Erhöhung der Steuer für Wanderlager ausgesprochen. Auch der Deutsche Handelstag, also die offizielle Vertretung des Handels, hat sich in gleichem Sinne geäußert, ebenso der Handwerks⸗ und Gewerbekammertag, der erhöhte Steuern und den Nachweis des Bedürfnisses für die Errichtung eines Wanderlagers fordert. Meine politischen Freunde wollen die Handelsfreiheit durch übergroße Steuern nicht unterbinden, wollen aber nach unserem Antrage die Bedürfnisfrage zu Grunde gelegt haken. Wir halten es nicht für unnötig, daß der Landtag, wenn es sich hier auch um eine Reichs angelegenheit handelt, mit dieser Frage sich befaßt, damit der Staats sekretär Delbrück veranlaßt wird, 88 einmal ein wenig Zeit für diese Frage zur Verfügung zu stellen. Ich habe mit Befriedigung festgestellt, daß dem ersten Teil des Antrages die verbündeten R gierungen freundlich gegenüberstehen. Zum zweiten Teil möchte ich

bemerken, daß wir die Ausführungsanweisungen nicht allein den Denn sonst könnte es vorkommen,

Einzelstaaten überlassen können. daß in Preußen die Erlaubnis nur für 14 Tage erteilt wird, daß aber andere Bundesstaaten weitere Zeiträume gestatten. Deshalb muß in dem Gesetzentwurf gleich mitbestimmt werden, daß in den Ausführungsanweisungen festgestellt wird, daß die Erlaubnis für Wanderlager nur fuͤr 14 Tage erteilt werden darf. Die Ueber⸗ weisung des Antrages an eine besondere Kommission wird nicht not⸗ wendig sein.

Geheimer Regierungsrat Dr. Neuhaus: Die Frage der Wander⸗ lager ist schon bei dem Handels⸗ und Gewerbeetat gestreift worden. Mein Herr Chef hat schon damals erklärt, daß er es für zweckmäßig

halte, die Erlaubnis zu Wanderlagern von der Bedürfnisfrage abhängig zu machen. Die preußischen Ressorts haben sich schon seit längerer Zeit wie die Auswüchse des Wanderlagerwesens Es sind bereits im Sommer entsprechende Anträge an den Reichskanzler gestellt worden, die sich im großen und Nach den die preußischen Vor⸗

mit der Frage beschäftigt, bekämpft werden können.

ganzen in der Richtung des Antrages Hammer bewegen. vorliegenden Erklärungen ist anzunehmen, daß schläge im allgemeinen auch im Bundesrate sympathische Aufnahme finden werden.

Abg. Cahensly (Zentr.): Das Reichsgesetz hat in dieser Frage versagt, man muß sich also an die Einzelstaaten halten. Die steuer⸗ lichen Leistungen der Wanderlager haben dem großen Umsatz, den sie erzielen, nicht entsprochen. Ich bitte, den Antrag Hammer an⸗ zunehmen, und halte eine Vorberatung in einer Kommission nicht für notwendig.

Abg. Rahardt (frkons.): Meine Freunde stellen sich auf den Boden des Antrags Hammer und werden ihn ohne Kommissions⸗ beratung annehmen. Das Wanderlagergewerbe schädigt die seßhaften Betriebe des Mittelstandes.

Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.): Meine Freunde nehmen die⸗ selbe Stellung ein wie die beiden Vorredner. In der Stadt Cassel haben die Einnahmen aus der Wanderlagersteuer sehr stark geschwankt, in manchen Jahren ist die Stadt von den Wanderlagern stark in An⸗ spruch genommen worden, namentlich haben sich aber auf dem Lande große Mißstände gezeigt; in einem kleinen Orte der Provinz Hessen sind in 5 Wochen 47 Eisenbahnwagen mit Waren im Werte von 50 000 entladen worden. Der Weg, den Wanderlagern durch die Besteuerung beizukommen, ist nicht empfehlenswert; dagegen ist der Weg des Antrags Hammer vorzuziehen, und meine Freunde stimmen daher diesem Antrage zu.

Abg. Hoffmann (Soz.): Ich stimme in die allgemeine Zu⸗ stimmung nicht ein; wenn etwas aus Preußen und nament ich von der rechten Seite kommt, muß man mißtrauisch sein. Man will die Gewerbefreiheit beseitigen. Wir sind gewiß gegen die schwindelhaften Verkäufe, aber nicht nur bei den Wanderlagern, sondern auch bei den stehenden Ge⸗ werben. Der beste. Schutz dagegen ist der Selbstschutz des Publikums. Man will die Wanderlager hinterrücks abwürgen. Es handelt sich um eine Menge von Existenzen, die im Sommer die Jahrmärkte beziehen und im Winter in den kleinen Städten Wander⸗ lager errichten. Die Genehmigung eines Wanderlagers soll vom Bedürfnis abhängig gemacht werden; wer soll das entscheiden?

Schluß in der Zweiten Beilage.)

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Sozialdemokraten angenommen.

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die eine Konkt eeinkommensteuerpflichtig gemacht worden.

Dividenden zu

gewähr geben würden. Wer auf dem Standpunkt steht, daß die Konsum⸗

der Steuer verhindern und für unseren Antrag stimmen. Rabattsparvereine bezieht sich *

8 Konsumvereine bedarf es aber der Ausfüllung dieser Lücke im

wie die Gewerbetreibenden. Ich bitte Sie dringend, meinem Antrage ohne Kommissionsberatung zuzustimmen, und ich hoffe, daß die Re⸗ gierung erklären wird, daß sie dem Antrage Folge leisten wird.

Geheimer Finanzrat Dr. Sander:

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Ich traue Herrn Hammer viel zu, aber doch nicht so viel, daß er in allen kleinen Orten die Bedürfnisfrage feststellen kann. (Zwischenruf des Abg. Hammer.) Herr Abg. Hammer, Sie dürfen nicht von Ihrer Fraktion auf unsere Fraktion schließen. Die Bedürfnis⸗ frage wird in den kleinen Orten von dem Klüngel der Gewerbe⸗ treibenden entschieden werden, die keine fremde Konkurrenz zulassen werden. Seien Sie lieber ehrlich und verbieten Sie das Wander⸗ gewerbe überhaupt, anstatt auf diesem Umwege viele Existenzen un⸗ möglich zu machen. Wir können diesem Antrage nicht zustimmen.

Abg. Rosenow (fortschr. Volksp.): Im Reichstage und in unserer Handelskommission wird dieselbe Sache an der Hand von Petitionen besprochen werden, man hätte diese Verhandlungen abwarten können. Der Abg. Hammer will für den Mittelstand eintreten; das haben wir immer getan. Herr Hammer kann also nicht in dieser Weise politische Geschäfte machen. Wir sind stets für mittelstands⸗ freundliche Gesetze eingetreten, ich erinnere nur an unseren ver⸗ storbenen Freund Alexander Mever. Herr Hammer muß uns also auch zu den mittelstandsfreundlichen Parteien rechnen. Eine gewisse Einschränkung der Wanderlager mag erwünscht sein; insofern können wir dem Antrage zustimmen. Wir sind auch erfreut darüber, daß in dem Antrage nicht eine Erdrosselungssteuer vorgeschlagen wird. Der Verkauf von Schundwaren muß möglichst verhindert werden. Einer Kommissionsberatung können wir entbehren, wir stimmen dem Antrage zu.

Abg. Hammer (kons.): Ich kann mit dem Verlaufe der Debatte zufrieden sein, alle Parteien mit Ausnahme der Sozialdemokraten stimmen unserem Antrage zu. Meine Freunde sind es gewesen, die wiederholt Anträge auf Beschränkung oder auf Verbot der Wander⸗ lager gestellt haben. (Der Redner verliest eine große Reihe solcher Anträne.) Die Freisinnigen sind nicht dabei gewesen.

Abg. Styczynski (Pole) erklärt, daß auch seine Freunde dem Antrage Hammer zustimmen.

Der Antrag Hammer wird gegen die Stimmen der

Es folgt die Beratung des Antrags der Abgg. Hammer (kons.) u. Gen., die Regierung zu ersuchen, bei der organischen Neuregelung der Einkommenbesteuerung zu den Bestimmungen über die Besteuerung der Konsumvereine den Zusatz zu machen:

„Als verteilte Dividende gilt jede an die Mitglieder in Form von Rabatten oder in sonstiger Art gewährte Rückvergütung.“

Abg. Hammer (kons.): Bei allen Steuergesetzen bat man die Konsumvereine möglichst geschont, um den Arbeitern die Bildung von Konsumvereinen zu erleichtern. Aber 1902 hat das Haus eine Petition des Breslauer Vereins zum Schutze von Handel und Gewerbe, an dessen Spitze Herr Vogel steht, der wohl jetzt bei der Nachwahl in das Abgeordnetenhaus gewählt werden wird, um Besteuerung der Komsumvereine der Regierung zur Berücksichtigung über⸗ wiesen, die Ansichten über die Frage haben sich also mit der Zeit geändert, denn die Konsumvereine der Arbeiter, Millionen umsetzen, machen dem kleinen Gewerbetreibenden

schwere Konkurrenz. eshalb sind die Konsumvereine Um sich aber der Steuer sind die Konsumvereine dazu übergegangen, keine zahlen, sondern eine rabattmäßige Rückgewähr. Das Oberverwaltungsgericht hat dann diese Vereine für steuerfrei erklärt, es bleibt also nichts anderes übrig, als das Gesetz selbst zu ändern. Sonst würde vielleicht innerhalb zweier Jahre die Steuerpflicht der Konsumvereine ganz beseitigt sein, weil alle Konsumvereine bis dahin ihre Satzungen dahin ändern würden, daß sie keine Dividende, sondern nur eine rabattmäßige Rück⸗

zu entziehen,

vereine kein Steuerprivileg mehr verdienen, muß diese Umgehung Auf die unser Antrag nicht, diese wollen ir durchaus schonen und nicht der Steyerpflicht unterwerfen. Für

Einkommensteuergesetze, damit sie derselben Steuerpflicht unterliegen

Diese Erklärung kann ich nicht abgeben, ich kann nur erklären, daß die Regierung zu dieser Frage noch keine Stellung genommen hat, daß aber der Finanzminister nicht ermangeln wird, bei der Vorbereitung des neuen Einkommen⸗ steuergesetzes diesen Antrag eingehend zu würdigen. 1

Abg. Herold (Zentr.): Der Antrag wird in der Kommission ein⸗ gehend geprüft werden müssen. Meine politischen Freunde sind seit Jahren darauf bedacht, das Möglichste zu tun, um den Mittelstand zu fördern. Die Unterstützung, die wir darin von anderen Parteien finden, kann uns in der Hoffnung bestärken, daß unsere Ziele erreicht werden. Zweifelhaft kann es aber sein, ob durch den vorliegenden Antrag das Ziel erreicht wird. Deshalb ist eingehende Prüfung in der Kommission nötig, die aber ihre Aufgaben noch erweitern und über Mittel und Wege sinnen könnte, wie überhaupt dem Mittel⸗ stand durch gesetzgeberische Maßnahmen geholfen werden kann. Ins⸗ hesondere wird die Frage der Besteuerung der Warenhäuser von der Kommission erörtert werden müssen. Ich beantrage Ueberweisung des Antrages an die um 7 Mitglieder zu verstärkende Handels⸗ und Gewerbekommission.

Abg. Eckert⸗Potsdam (kons.): Dem Antrage stehen meine Freunde sehr sympathisch gegenüber. Nachdem der Antrag auf Kommissions⸗ heratung gestellt ist, werden wir ihm zustimmen. Die Urteile der Gerichte entsprechen nicht dem Sinne des Gesetzes. Wir steben also vor der Notwendigkeit, eine gesetzgeberische Aenderung herbei⸗ führen zu müssen, um diese Lücke auszufüllen. In den Rabatt⸗ sparvereinen steht sich Verkäufer und Käufer gegenüber; der Ver⸗ käufer gibt für Barzahlung einen Rabatt oder einen Diskont, wie es im geschäftlichen Verkehr allgemein üblich ist. Die Rabattsparbücher sind deshalb etwas ganz anderes als die Dividende, die die Konsum⸗ vereine zahlen. In den Konsumvereinen stehen sich nicht Käufer und Verkäufer gegenüber, sondern die Einkäufer sind die Mitglieder der Konsumvereine. G 8

Abg. Dr. Schröder⸗Cassel (nl.): Die Konsumvereine müssen ebenso besteuert werden wie alle übrigen Handelsbetriebe. Insofern sind wir mit dem Antrage Hammer einverstanden und werden den Antrag auf Kommissionsberatung unterstützen. Auf keinen Fall dürfen aber die Rabattsparvereine getroffen werden.

Abg. Rosenow (fortschr. Volksp.): Wir werden uns gern in der Kommission mit der Frage beschäftigen; ob wir die Rabattsparvereine treffen sollen oder nicht, ist eine sehr schwierige Frage. Wenn aber die Konsumvereine getroffen werden sollen, dann müssen auch die Raiffeisengenossenschaften, die Bezugsgenossenschaften, die Beamten⸗ onsumvereine und Offizierskonsumvereine und ebenso die Verkaufs⸗ stelle des Bundes der Landwirte getroffen werden. Wir haben leider von dem Abg. Dr. Hahn noch keine Auskunft darüber erhalten, welche Artikel diese Verkaufsstelle des Bundes der Landwirte vertreibt.

Abg. Hirsch (Soz.): Wir müssen den Antrag ablehnen. Gewiß sind auch wir der Ansicht, daß die Konsumvereine ebenso behandelt

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8* ] Berlin, Donnerstag, den 4. Mai

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werden müssen wie alle übrigen Handelsbetriebe. Aber gerade deshalb sehen wir in dem Antrage die Forderung nach einer Aus⸗ nahmegesetzgebung. Gerade wir, sind die besseren Freunde des Mittelstandes, indem wir ihm darlegen, welches die Maßnahmen 89 durch die er sich vor der wirtschaftlichen Entwicklung schützen ann.

Der Antrag wird an die um 7 Mitglieder zu verstärkende Handels⸗ und Gewerbekommission überwiesen.

Schluß 4 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr. (Antrag auf Einstellung des ehrengerichtlichen Verfahrens gegen den Abg. Dr. Liebknecht; kleinere Vorlagen; Gesetz über die Beschulung taubstummer Kinder; Gesetz über die Entlastung des Oberverwaltungsgerichts; Anträge.)

Handel und Gewerbe. Konkurse im Auslande.

Bulgarien. Ueber das Vermögen der Manufakturwarengroßhandlung J. Ciprut u. Co. in Rustschuk ist durch Beschluß des Rustschuker Kreisgerichts vom 27. d. M. der gerichtliche Konkurs eröffnet worden. Vorläufiger Konkursverwalter: Advokat J. Palikruscheff in Rustschuk. Erste Gläubigerversammlung zur Wahl des ständigen Konkurs⸗ verwalters: 29. April /12. Mai d. J. Anmeldefrist: 7./20. Mai d. J. Prüfungstermin: 21. Mai/3. Juni d. J.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 3. Mai 1911:

Ruhrrevier Oberschlesisches Revier

Anzahl der Wagen

Gestellt. 85 575 6 Nicht gestellt.

8

Die Generalversammlung der Kölnischen Unfall⸗Ver⸗ sicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft beschloß für das abgelaufene 30. Geschäftsjahr der Gesellschaft die Zahlung einer Dividende von 90 auf jede Aktie über 500 und von 180 auf jede Aktie über 1000 ℳ. Im verflossenen Geschäftsjahre vereinnahmte die Ge⸗ sellschaft an Prämien 6 416 562,44 ℳ, während sie für Schäden 2 989 703,22 zahlte und für noch schwebende Schäden für eigene Rechnung 2 668 365,27 zurückstellte. Der Reingewinn belief sich auf 1 905 605,88 ℳ. Davon wurden der Spezialreserve 92 780,29 und der außerordentlichen Schadenreserve 50 000 überwiesen, sodaß die Spezialreserbve nunmehr 862 934 33 ℳ, die außer⸗ ordentliche Schadenreserve 1 000 600 und die Kapitalreserve 1 550 000 beträgt. Der Ruhegehalts. Witwen⸗ und Waisenkasse für die Beamten der Gesellschaft und deren Hinterbliebenen wurden 50 000 ℳ, dem Konto für Beamtenunter⸗ stützungen und Gratifikationen 60 000 zugewiesen und schließlich 585 690,87 auf neue Rechnung vorgetragen. Ferner beschloß die Generalversammlung, das Aktienkapital um 2 500 000 auf 7 500 000 zu erhöhen durch Ausgabe von 2500 Aktien über 1000 und die neuen Aktien einem Bankenkonsortium zu überlassen mit der Verpflichtung, sie den eingetragenen Aktionären dergestalt zum Bezug anzubieten, daß auf einen Aktienbesitz von 2000 nominal eine neue Aktie zum Preise von 2800 bezogen werden kann.

Unter Mitwirkung erster Bremer Firmen ist laut Meldung des „W. T. B.“ aus Bremen die Bremer Nordwest⸗Kamerun G. m. b. H. mit einem Stammkapital von 350 000 ℳ, die bar ein⸗ gezahlt wurden, gegründet worden. Die Gesellschaft übernimmt das Handelsgeschäft der Gesellschaft Nordwest⸗Kamerun. Letztere hat sich an dem Unternehmen mit 100 000 beteiligt. Die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft um weitere 150 000 ist in Aus⸗ sicht genommen, wodurch das Gesellschaftskapital auf 500 000

gebracht wird.

Nach einer durch „W. T. B.“ übermittelten Meldung der Kaiserlich russischen Finanz⸗ und Handelsagentur ergab der Wochen ausweis der Russischen Staatsbank vom 29. April d. J. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den gleichen Positionen des bekannten Bilanzformulars der Staats⸗ bank bezw. den Ziffern Uder Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Gold in den Kassen und auf besonderen Konten (Nr. 1b und 2) 1243,1 (1234,3), Gold der Bank im Auslande (Nr. 3 und 4) 195,1 (195,7), Silber⸗ und Scheidemünze (Nr. 1e und d) 71,1 (68,8), Diskont⸗ und Spezialrechnungen (Nr. 5) 242,1 (246,5), Spezialrechnungen, sichergestellt durch Wechsel und Wert⸗ bapiere (Nr. 6 und 7) 132,3 (128,8), Sonstige Vorschüsse (Nr. 8— 18) 190,4 (193,6), Protestierte Wechsel und prolongierte Schulden, sicher⸗ gestellt durch unbewegliches Eigentum (Nr. 19 und 20) 4,5 (4,3), Wert⸗ papiere (Nr. 21 u. 22) 116,4 (116,5), Wertpapiere auf Kommission er⸗ worben (Nr. 23) 0,5 (0,9), Summen zur Verrechnung mit den Adels⸗ und Bauernagrarbanken und anderen Regierungsinstitutionen (Nr. 24) 0,1 (0,4), Unkosten der Bank und perschiedene Konten (Nr. 25) 24,0 (22,5), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren .6 (Nr. 26 Aktiva und Nr. 12 Passiva) 1,6 (—), Saldo der Konten mit den Reichsrenteien (27 Aktiva, 13 Passiva) 7,6 (48,0), zusammen 2228,8 (2260,3). Passiva. Kreditbillette (Differenz zwischen 1. psgo und Ia aktiv) 1207,3 (1244,3), Kapitalien der Bank (Nr. 3 4) 55,0 (55,0), Einlagen und laufende Rechnungen (Nr. 5, 6, 7 b, o, d e, 8) 526,6 (497,7), Laufende Rechnungen der Departements der Reichs⸗ rentei g7cn 402,4 (422,5), Verschiedene Konten (Nr. 2, 9, 10, 11) 37,5 (37,0), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 26 Aktiva und 12 Passiva) (3,8), Saldo der Konten mit den Reichsrenteien (Nr. 27 Aktiva und Nr. 13 Passiva) (—), zu⸗ sammen 2228,8 (2260,3). b

Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Canadian Pacific⸗Eisenbahn vom 22. bis 30. April: 2 472 000 Dollars (207 000 Dollars mehr als i. V.). 88 8

“““

Berlin, 3. Mai. Marktpreise nach Ermittlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sorte †) 20,20 ℳ, 20,16 ℳ. Weizen Mittelsorte†) 20,12 ℳ, 20,08 ℳ. Weizen, geringe Sorte †) 20,04 ℳ, 20,00 ℳ. Roggen, gute Sorte †) 16,50 ℳ, 16,46 ℳ. Roagen, Mittelsortet) 16,42 ℳ, 16,38 ℳ. Roggen, geringe Sorte †) 16,34 ℳ, 16,30 ℳ. Fnuttergerste, gute Sorte“*) 18,20 ℳ, 17,30 ℳ. Futtergerste, Mittelsorte*) 17,20 ℳ, 16,30 ℳ. Fnuttergerste, geringe Sorte*) 16,20 ℳ, 15,40 ℳ. Hafer, gute Sorte*) 19,30 ℳ, 18,80 ℳ. Hafer, Mittelsorte“*) 18,70 ℳ, 18,20 ℳ. Hafer, geringe Sorte*) 18,10 ℳ, 17,60 ℳ. Mais (mixed) gute Sorte 15,50 ℳ, 15,00 ℳ. Mais (mixed) geringe Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. Mais (runder) gute Sorte 15,00 ℳ, 14,50 ℳ. Richtstroh 6,00 ℳ, 5,70 ℳ. Heu 7,20 ℳ, 5,20 ℳ. (Markt⸗ hallenpreise.) Erbsen, gelbe, zum Kochen 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. Sprisebohnen, weiße 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. Linsen 00,00 ℳ,

eite Beilage

bise

20,00 ℳ. von der 1,70 ℳ,

Kalbfleisch 1 kg 2,40 ℳ, 1,50 ℳ.

2,20 ℳ,

60 Stück 4,40 ℳ, 2,80 ℳ.

Staatsanzeiger.

E1“

1911.

8

8

H 8

Kartoffeln (Kleinhandel) 9,00 ℳ, 5,00 ℳ. Rindfleisch Keule 1 kg 2,40 ℳ, 1,60 do. Bauchfleisch 1 kg; 1,20 ℳ. Schweinefleisch 1 kg 1,90 ℳ, 1,20 ℳ. Hammelfleisch 1 kg Butter 1 kg 2,80 ℳ, 2,20 ℳ. Eier

Karpfen 1 kg 2,40 ℳ, 1,10 ℳ.

Aale 1 kg 3,00 ℳ, 1,30 ℳ. Zander 1 kg 3,60 ℳ, 1,40 ℳ.

Hecht

e 1 kg 2,80 ℳ, 1,20 ℳ. Barsche 1 kg 2,00 ℳ, 0,80 ℳ.

Schleie 1 kg 3,40 ℳ, 1,20 ℳ. Bleie 1 kg 1,60 ℳ, 0,80 ℳ.

Krebs

e 60 Stück 30,00 ℳ, 2,50 ℳ.

†) Ab Bahn. *) Frei Wagen und ab Bahn.

L6

8s 8 1 1111“” E1““ 1“ Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtvieh⸗

Auftrieb:

Ochsen 2728 St

martr vom 3. Mai 1911. (Amtlicher Bericht.)

Rinder 239 Stück, darunter Bullen 81 Stück, 65 Stück, Kühe und Färsen 93 Stück; Kälber ück; Schafe 784 Stück; Schweine 13 535 Stück.

Kälber: Für den Zentner: 1) Doppellender feinster Mast, Lebend⸗ gewicht 75 102 ℳ, Schlachtgewicht 104 136 ℳ, 2) feinste Mast⸗

kälber, Lg. . Sce. 8 und beste Saugkälber, Lg. 57 64 ℳ, Schlg. 95 107 ℳ, Mast⸗ und gute Saugkälber, Lg. 48 55 ℳ, Schlg.

108 115 ℳ, 3) mittlere Mast⸗ 4) geringe

84 96 ℳ,

65 69 ℳ, Schlg.

5) geringe Saugkälber, Lg. 30 40 ℳ, Schlg. 55 73 ℳ.

Schweine: Für den Zentner: Lebendgewicht, 2) vollfleischige Lg. 46 ℳ, 200 240 Pfd. Lebendgewicht, 4) vollfleischige

1) Fettschweine über 3 Ztr. ℳ, Schlachtgewicht 58 ℳ, Schweine von 240— 300 Pfd. Lebendgewicht, Schlg. 57 58 ℳ, 3) vollfleischige Schweine von Lg. 45 46 ℳ, Sohl 56 58 ℳ,

160 200 Pfd. Lebendgewicht,

Lebendgewicht 46

Schweine von

Lg. 44 46 ℳ, Schlg. 55 57 ℳ, 5) vollfleischige Schweine unter

160 Pfd., Lg. 42 44 ℳ, Schlg. 53 55 ℳ, 6) Sauen, Lg. 40 42

Schlg. 5

Der Der Bei Der

Berlin, 1. Deputation

8

0— 53 ℳ. Marktverlauf:

kleine Rinde rauftrieb war abzusetzen.

Kälber handel gestaltete sich glatt.

den Schafen war gut auszuverkaufen. Schweinemarkt verlief glatt und wurde geräumt.

Monatsbericht der ständige Der vorige Monat

der Wollinteressenten.

verlief für das Wollgeschäft in ruhigem, gleichmäßigem Tempo und die Berichterstattung kann sich daher lediglich auf die Registrierung

der Verk Schweiß nommen

falls ohn

Kapwolle, 2100 Ballen Buenos Aires⸗ und Australwolle, 4900 Ballen.

Amtlich riedrichs . Mittwoch, den 3. Mai 1911.

äufe beschränken, welche in deutscher Wolle 3700 Zentner in betrugen, die zu unveränderten Preisen aus dem Markt ge⸗ wurden. Das Geschäft in Kolonialwollen vollzog sich eben⸗ e Schwankung und die Umsätze beziffern sich auf 2800 Ballen zusammen

er Marktbericht vom Magerbiehhof in felde. Schweine⸗ und Ferkelmarkt am Auftrieb Ueberstand . 4049 Stück Stück 1095

Schweine . Fernkel..

Verlauf des Marktes: Mittelmäßiges Geschäft; Hreise bei

Ferkeln Es

Läuferschweine: 7—8 Monate alt. .

Pene erkel: 9—13 Wochen alt

niedriger.

wurde gezahlt im Engroshandel für:

. Stück 44,00 57,00 34,00 43,00 24,00 33,00 16,00 23,00 11,00 15,00

5 6 Monate alt.. :3—4 Monate alt.... .

Seööö.

Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten. 1

Hamburg, 3. Mai.

Barren

(W. T. B.) (Schluß.) Gold in das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das

Kilogramm 73,25 Br., 72,75 Gd.

Wi

Einh. 4 %

(W. T. B.)

en, 4. Mai, Vormittags 10 Uhr 50 Min. 4 % Rente

Rente M./N. pr. ult. 92,80, Einh.

Januar/ Juli pr. ult. 92,70, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. pr. ult. 92,70, Ungar. 4 % Goldrente 111,45, Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W. 91,25, Türkische Lose per medio 252,50, Orientbahnaktien pr. ult. —,—, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 761,50, Suüdbahn⸗

gesellscha 545,50,

Kreditbankaktien

ft (Lomb.) Akt. pr. ult. 111,50, Wiener Bankvereinaktien Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 650,00, Ungar. allg. —, Oesterr. Länderbankaktien 532,50, Unionbank⸗

aktien 618,00, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 117,37, Brüxer

Kohlenbergb.⸗Gesellsch.⸗Akt. —,—,

Oesterr. Alpine Montangesell⸗

schaftsaktien 816,50, Prager Eisenindustrieges.⸗Akt. 2715, Skoda⸗ aktien 630.

London,

Konsols

3. Mai. (W. T. B.) (Schluß.) 2 ½ % Englische 812⁄16, Silber prompt 24 ⁄6, per 2 Monate 2411⁄16, Privat⸗

diskont 2 16. Bankausgang 160 000 Pfd. Sterl.

Paris, 3.

Mai. (W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz.

Rente 96,00.

Ma

EKissabon, 3. MNew York, 3. Mai.

drid, 3. Mai. Mai.

(W. T. B.) Wechsel auf Paris 108,35. (W. T. B.) (Schluß.)

Nach anfäng⸗

licher Trägheit infolge ungünstiger Nachrichten aus Meriko ee

sich die Deckunge Canada

Haltung der Börse bei lebhaften Umsätzen fester auf n, spekulative Käufe und Manipulationen der Haussecliquen. befeftigten sich auf ein wiederauftauchendes Gerücht, wonach

diese Bahngesellschaft die Kontrolle der Erie⸗Bahn zu erwerben trachte. Steels litten anfänglich unter dem Eindruck, den die beantragte Ver⸗

folgung die Börs⸗ holen, d

des Stahltrustes wegen Verletzung des Antitrustgesetzes auf e ausübte, konnten sich jedoch späterhin gleichfalls gut er⸗ a die allgemeine Stimmung zum Schlusse ausgesprochen fest

war auf Grund umfangreicher Käufe zu Anlagezwecken, wobei sich seitens

der Baissiers eine gewisse Nervosität bemerkbar machte.

495 000

Aktienumsatz:

Stück. Tendenz für Geld: Stetig. Geld auf 24 Stunden

Durchschn.⸗Zinsrate 2 ½, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Tages 2 8, Wechsel auf London 4,8450, Cable Transfers 4,8680.

Kursberlchte von auswärtigen Warenmärkten.

Ma Kornzucke

Kristallzu Gem.

Juli 10,4

—,— bez., Oktober⸗Dezember 9,65 Gd., Stimmung: Stetig.

8

Melis I1 mit 1 Rohzucker Transit 1. Produkt frei an Bord Hamburg: Gd., 10,40 Br., —,— bez,

(W. T. B.) Zuckerbericht. r 88 Grad o. S. 9,90 10,00. Nachprodukte 75 Grad o. S. Stimmung: Ruhig. Brotraffin. 1 o. F. 19,75 20,00. cker 1 m. S. —,—. Gem. Raffinade m. S. 19,50 19,75. Sack 19,00 19,25. Stimmung: Ruhig. Nai 10,37 ½ Juni 10,37 ½ Gd., 10,40 Br., —,— bez., 2 ¾ Gd., 10,45 Br., —,— bez., Saee 0678 Gd., 10,50 Br., 71 r.

gdeburg, 4. Mai.

ü, .