Ein königstreues Volk ist offenbar in Ihren Augen überhaupt kein Volk, für Sie ist ein königstreuer, gottesfürchtiger Mann ein blödsinniges oder verdorbenes Subjekt. (Zwischenrufe bei den özialdemokraten. — Präsident von Kröcher: Herr Abg. Hoff⸗ wann und Herr Abg. Hirsch, Sie haben doch nicht das Wort!) Im Reichstage wurde vor kurzem ein Antrag auf Einstellung eines Strafverfahrens gegen einen Abgeordneten gestellt, der in Bayern eine polizeiliche Verfügung nicht beachtet und die Invalidenversicherungs⸗ bestimmung in bezug auf seine Köchin oder Haushälterin nicht ge⸗ n gend beachtet hatte. Im Reichstage wurde aus dieser Sache eine große Aktion gemacht, und es wurde als unerhört bezeichnet, daß der Keichstag mit solchen Angelegenheiten befaßt werde. Der betreffende bayerische Beamte war aber doch verpflichtet, die Sache ohne Ansehen der Person zu verfolgen, und er verfuhr ganz korrekt, indem er die Genehmigung des Reichstages nachsuchte. Man nahm aber im Reichstage Anstoß daran, daß der Beamte überhaupt diesen Antrag beim Reichstage gestellt hatte. Das heißt doch mit anderen Worten: wenn ein Reichstagsabgeordneter in Frage kommt, soll die Behörde ihre Pflicht nicht erfüllen. Das kann nimmermehr die Absicht einer staatserhaltenden †. sein, in dieser Weise das Recht des Staates in Frage zu stellen. Es würde darauf hinauskommen, das all⸗ gemeine Recht zu unterbrechen, um ein Privileg für die Abgeordneten zu schaffen. Aus diesen Gründen erschien es der Mehrzahl der Kommissionsmitglieder als notwendig, von der bisherigen Praxis, in der⸗ artigen Fällen ohne jede Prüfung die Sache einfach im Sinne des betreffenden Abgeordneten zu erledigen, abzuweichen, und ich hoffe, daß man in künftigen Fällen ebenso verfahren und wenigstens eine Unter⸗ suchung durch die Geschäftsordnungskommission eintreten lassen wird. Gründe, das ehrengerichtliche Verfahren gegen den Abg. Liebknecht einzustellen, liegen nicht vor. Der Abg. Liebknecht wollte ja selbst nicht die Einstellung des Verfahrens, nur seine Freunde haben den Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt, „um die Würde des Hauses zu wahren“. Von Beeinträchtigung eines berechtigten Wunsches des Hauses, Reden des Abg. Liebknecht zu hören, kann doch keine Rede sein, auch wenn das Verfahren seinen Fortgang nimmt. Das Verfahren findet doch in Berlin statt, und zwar zwei Minuten von hier in einem Hause der Prinz⸗Albrecht⸗Straße, wo der Abg. Traeger wohnt. Auch das Kammergericht ist nicht weit von hier. Vorsitzender des Ehrengerichts ist der Zweite Vizepräsident dieses Hauses, der Abg. Krause, dieser würde auch nicht die Gelegenheit benutzen, um den Rechtsanwalt Liebknecht von hier fern zu halten. Die Kommission hat auf Grund dieser Erwägungen mit 11 gegen 3 Stimmen den Antrag auf Einstellung des Perfahrens abgelehnt. Man hätte vielleicht annehmen können, daß die Abstimmung noch günstiger ausfallen würde, denn ein Mitglied der Kommission war sachlich mit mir einverstanden, erklärte sich nur aus politischen Gründen gegen den Kommissionsantrag, weil es sich um einen Sozialdemokraten handelte. Daraus müßte man schließen, daß, wenn es sich um ein konservatives Mitglied oder ein Mitglied einer anderen Partei gehandelt hätte, der betreffende Abgeordnete nicht das mindeste Bedenken getragen hätte, dem Antrage der Kommission zuzustimmen. Wir unsererseits halten uns an den Spruch: Der eine fragt, was kommt danach; der andere, ist es recht? So unterscheidet sich der Freie von dem Knecht. Wir Konservativen fühlen uns frei von jeder Knechtschaft von der Sozialdemokratie. Wir werden deshalb unserer Ueberzeugung folgen, indem wir den Antrag Borgmann auf Einstellung des ehrengerichtlichen Verfahrens gegen den Abg. Liebknecht einmütig ablehnen.
Abg. Viereck (freikons.): Wir werden aus rein rechtlichen Erwägungen an dem Kommissionsbeschlusse festhalten. Wir sind der Meinung, daß wir gegenüber dem bisherigen unrichtigen Gebrauch den Sinn des Art. 84 der Verfassung aufrechterhalten müssen; ohne auf die Schuldfrage einzugeben, sind wir der Meinung, daß der Abg. Liebknecht durch Fortsetzung des Verfahrens an der Ausübung seines Mandates nicht beeinträchtigt werden wird. Sollte dies aber der Fall sein, so würden wir ja zu einem anderen Beschluß kommen können. Zurzeit liegt eine Veranlassung nicht vor, einen anderen Be⸗ schluß zu fassen.
Abg. Brust (Zentr.): Im Verlaufe der Verhandlungen ist auf den Kommissionsbericht Bezug genommen worden, der auch meine Zeugen⸗ vernehmung in dem Essener Meineidsprozeß und die Versagung berührt. Die 85 liegt denn doch anders, als sie im Kommissionsbericht dar⸗ gestellt ist. Es heißt darin: In einem analogen Falle habe die Kom⸗ mission zu Beginn der gegenwärtigen Session aus gleichen Gründen mit der bisherigen Praxis gebrochen, indem die Genehmigung zur Vernehmung eines Abgeordneten als Zeuge außerhalb Berlins — entgegen dem Wunsche des betroffenen Abgeordneten — erteilt sei, obgleich voraus⸗ zusehen war, daß dadurch dem Abgeordneten das Erscheinen im Hause für mehrere Tage unmöglich werden würde. Ich hatte kein Hehl daraus gemacht, daß ich zu der Sache selbst rein gar nichts würde bekunden können, hatte aber dem Gerichts⸗ vorsitzenden k.en geh mitgeteilt, ich würde an dem und dem Tage freiwillig an den Verhandlungen teilnehmen. In der vorliegenden Sache kann ich mich nur den Darlegungen des Abg. Roeren aaschließen.
Abg. von Saß⸗Jaworski (Pole): Wir können mit dem Kom⸗ missionsbeschluß nicht einverstanden sein, können auch nicht besondere Gründe anerkennen, die für eine Aenderung des bisherigen Stand⸗ punkts in diesem Falle sprechen. Das Hen⸗ darf keinen Beschluß fassen, durch den ein Abgeordneter seinen Aufgaben als Abgeordneter entzogen wird. Jeder Wahlkreis muß ständig hier im Hause ver⸗ treten sein. b
Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.): Es ist eigentlich nur die konservative Partei für den Kommissionsantrag. Das haben die Verhandlungen ergeben. Wenn ein Abgeordneter in der Kommission gesagt hat, daß er eigentlich für den Kommissionsantrag sei, aber deshalb nicht dafür stimmen wolle, weil es sich um einen Sozialdemokraten handle, dann soll er nur ruhig für den Kommissionsantrag stimmen. Wir als Minderheitspartei verlangen durchaus keine Ausnahmen, sondern wollen nur so behandelt sein wie die übrigen Fraes (Zuruf rechts.) Vertreter des Volks sind Sie nicht. Sie sind nur Vertreter einer privilegierten Klasse. Wenn Sie wahre Volksvertreter wären, dann dürften Sie nicht hier auf Grund des Dreiklassenwahlrechts sitzen, sondern müßten für das allgemeine gleiche, geheime und direkte Wahl⸗ recht eintreten. Aber Sie sitzen ja nur hier auf Grund dieses Wahlsystems, auf Grund der Wahlkreiseinteilung, mit Hilfe ihres Terrorismus und nicht zuletzt durch die Stichwahlhilfe, die Ihnen die verschiedenen Parteien leisten. Wir werden abwarten, wie es bei den nächsten Wahlen ist. Da werden Sie vielleicht im Reichs⸗ tage in kleinerer Zahl sein als wir jetzt im Abgeordnetenhause. Bei dem vorliegenden Antrage handelt es sich für uns nicht um Parteiinteressen, sondern um das Ansehen des Parlaments.
Abg. Dr. Friedberg (nl.): Die Ausführungen des Abg. von Brandenstein konnten den Anschein erwecken, als ob wir uns bei dem Eintreten für den Antrag Borgmann nicht leiten lassen aus Gründen, die aus der Sache sprechen, sondern aus politischen Erwägungen. Soweit meine politischen Freunde dabei in Betracht kommen, muß ich das unbedingt zurückweisen. Wir haben den Fall geprüft und haben gefunden, daß er nicht dazu angetan ist, von der bisherigen Praxis abzuweichen. Wir halten es für sehr gleichgültig, ob das Verfahren früher oder später zum Abschluß gelangt, allgemeine Inter⸗ essen werden dadurch in keiner Weise beeinträchtigt. Es geht das auch schon daraus bervor, daß die erste Instanz in dem Fall ge⸗ sprochen hat urd zu einem freisprechenden Erkenntnis gekommen ist. Läige der Fall anders, dann würden wir eventuell zu einer anderen Stellung kommen. Ich kann nicht verkennen, daß eine Menge von Gründen, die der Abg. von Brandenstein für seine Anschauungen angeführt hat, mir durchaus zutreffend erscheinen. Wären wir zu einer solchen abweichenden Entscheidung auf der Grund⸗ lage des Falles gekommen, dann wäre es uns selbstverständlich voll⸗ kommen gleichgültig, ob der Abgeordnete der sozialdemokratischen oder einer anderen Partei angehörte. 88 21—
Abg. Dr. Bell⸗Essen (Zentr.): Diese Frage darf nicht von partei⸗ politischen Erwägungen aus behandelt werden. Der vom Abg. von Brandenstein vorgebrachte Fall Brust hat mit dem vorliegenden
Fall nichts zu tun. Denn in diesem Falle hätte der Prozeß auch ohne die ö des Abg. Brust als Zeugen stattgefunden, und es hätte vielleicht das Urteil anders ausfallen können. Hier aber handelt es sich nur um die Aufschiebung des Verfahrens während der Dauer der Session. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß wir nie in schwebende Prozesse eingreifen wollen. Wenn wir nach der Meinung des Abg. von Brandenstein aber in eine materielle Prüfung des Falles eintreten sollen, so würden wir damit zu einem schwebenden Ver⸗ fahren Stellung nehmen. 1
Damit schließt die Besprechung.
In persönlicher Bemerkung verwahrt sich
Abg. Traeger (fortschr. Volksp.) dagegen, daß ihm irgend⸗ welche Rücksichtnahme auf die Sozialdemokratie bei seiner Stellung zu dem Kommissionsantrag untergeschoben werde.
Auf Antrag des Abg. von Pappenheim (kons.) findet eine namentliche Abstimmung statt. Von 240 abgegebenen Stimmen sind 116 Stimmen (Konservative, Freikonservative und der Abg. von dem Hagen ([Zentr.]) für den Antrag der Kommission, 123 gegen ihn; der Abg. Dr. Liebknecht hat sich der Abstimmung enthalten. Der Antrag Borgmann auf Ein⸗ stellung des Verfahrens ist also angenommen.
Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs über die Beschulung blinder und taubstummer Kinder.
Abg. von Kölichen (kons.): Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine unbedingte Notwendigkeit. Die blinden und taubstummen Kinder müssen so unterrichtet und für das Leben vorbereitet werden, sie müssen ein Handwerk erlernen, daß sie Freude am Leben haben können. Von diesem Standpunkt sind wir auch vollkommen damit einverstanden, daß das Herrenhaus über die Vorlage noch hinausgegangen und außer den blinden und taubstummen Kindern auch die stummen Kinder mit herangezogen hat. Das Herrenhaus hat ferner eine Resolution beschlossen, daß auch für die taubstummblinden Kinder die Schul⸗ pflicht eingeführt wird, wenn erst eine geeignete Unterrichtsmethode für diese gefunden ist. Wir begrüßen auch diese Resolution mit Freude. Im Herrenhaus ist ferner der Wunsch ausgesprochen, daß die Anstalten für die blinden und taubstummen Kinder kon⸗ fessionell einzurichten seien. Ich glaube, man wird darin nicht weiter gehen können, als bisher die freiwilligen astalten gegangen sind. Im Herrenhaus ist weiter angeregt worden, daß der Unterricht in der Muttersprache erteilt werden soll, und das bezieht sich natuür⸗ lich auf die Polen. Für die Polen wird der Unterricht in der Unter⸗ stufe polnisch, in der Oberstufe deutsch erteilt, und wir billigen das durchaus und würden einem Antrage auf Aenderung nicht zustimmen können. In der Kostenfrage billigen es meine Freunde nicht, daß die ganzen Lasten auf die Provinzen und die Kreise abgewälzt sind; wir meinen, daß der Staat an den Kosten mitbeteiligt werden muß. Ich bin von meinen Freunden beauftragt, dringend zu bitten, daß von seiten des Staates auch etwas geschieht. Die Provinzialdotationen reichen nicht aus. Das Herrenhaus hat allerdings beftimmt, daß die Kommunalverbände die von dem Ortsarmenverband sich erstatten lassen können; das mag im Westen gehen, aber im Osten, wo die Gemeinden schon so überlastet sind, bedeutet auch jede kleine Ausgabe eine große Belastung. Der vom Herrenhaus leschlossenen Resolution wegen Erhöhung der Provinzialdotationen können wir zustimmen.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons.): Es wäre allerdings erwünscht, wenn die Regierung einen Teil der Kosten den 28 abnehmen würde; dadurch würden zum Teil die Schwierig⸗ eiten aus der Welt geschafft werden, die diesem segensreichen Gesetze noch entgegenstehen, aber nach den Verhandlungen im Herrenhause scheint dazu keine große Aussicht zu sein. Ich erkläre für meine Freunde, daß wir auf keinen Fall dieses Gesetz an der Frage der Beteiligun des Staates an den Kosten scheitern lassen möchten. Es handelt fich um eine Ehrenpflicht gegen die Kinder, und da kann die Frage der Kostenaufbringung nicht so entscheidend ins Gewicht fallen. Es kommen insgesamt etwa 450 000 ℳ Mehrkosten heraus, die sich auf Provinzen, Kreise und Gemeinden verteilen, so daß im einzelnen verhältnismäßig wenig herauskommt. Wir müssen alljährlich in der Belastung des Staates Vorsicht üben; die Zeiten sind vorüber, wo wir alles Mög⸗ liche auf die Staatskasse übernehmen konnten, ohne befürchten zu müssen, daß die Steuerlast steigt. Wir sind jetzt bereits genötigt, von einem Teil unserer Steuerpflichtigen höhere Steuersätze zu nehmen, und wenn wir dem Staat höbere Lasten auferlegen, so werden wir bei der Steuerreform die Steuern wiederum erhöhen müssen. Das Herrenhaus hat angesichts der positiven Ablehnung der Regierung von der Kostenbeteiligung des Staates Abstand genommen. Nach⸗ dem die Regierung und das Herrenhaus einig geworden sind, wäre es mir am liebsten, wenn wir das Gesetz so, wie es aus dem Herrenhaus gekommen ist, glatt verabschiedeten, am besten ohne Kommissionsberatung; ich wurde auch in der zweiten Lesung das Gesetz en bloc annehmen Aber wenn große Parteien die Kommissionsberatung wünschen, so will ich mich nicht widersetzen, aber ich will der Kommission den Wunsch mitgeben, daß sie nicht an kleinen Fragen dieses große Kulturwerk scheitern lassen möge. 8
Abg. Schmedding (Zentr.): Schon vor 14 Jahren ist der Erlaß eines solchen Gesetzes beabsichtigt gewesen, die Regierung hat es wohl aber nicht früher vorgelegt, um erst die Erfahrung mit dem Fürsorge⸗ erziehungsgesetz abzuwarten. Da nach Gerichtserkenntnissen das Fürsorgeerziehungsgesetz hier nicht in Betracht kommt, bleibt nichts anderes übrig, als das vorliegende Gesetz zu machen. Er⸗ fahrungsmäßig werden taubstumme und blinde Kinder in viel zu spätem Alter in die Anskalten gebracht und nicht selten viel zu fruüͤh den Anstalten wieder entzogen. Deshalb kann man sich freuen, daß jetzt für sie der Schulzwang eingeführt wird. Wenn die Vorlage in der ursprünglichen Form, wie sie an das Herrenhaus gelangte, nach verschiedenen Richtungen zu wünschen übrig ließ, so ist sie im Herrenhause so umgestaltet worden, daß ihre An⸗ nahme empfohlen werden kann; das gilt von den Kautelen gegen eine rücksichtslose Durchführung des Schulzwanges, von den Rechten und der Selbständigkeit der Kommunalverbände und von den Kosten. Was die Kautelen gegen die rücksichtslose Durchführung des Schulzwanges betrifft, so hätte man wohl dieselbe Selnn vor⸗ nehmen können wie beim Fürsorgeerziehungsgesetz, wo das Amtsgericht entscheidet, aber es besteht d9 ein großer Unterschied zwischen der Fürsorgeerziehung und der Schulpflicht nach diesem Gesetz. Bei der Fürsorgeerziehung handelt es sich um einen Eingriff in Elternrechte, hier nur um die Einführung des Schulzwangs. Ueber den konfessionellen Unterricht hat das Herrenhaus bestimmt: Bestehen in dem Bezirk des verpflichteten Kommunalverbandes konfessionell getrennte Blinden⸗ und Taubstummenanstalten, so soll die Unterbringung des Kindes in eine Anstalt seines Bekenntnisses erfolgen, soweit die vorhandenen Einrichtungen der Anstalt dies ermöglichen.“ Namens meiner Freunde habe ich zum Ausdruck zu bringen, daß uns diese Bestimmung noch lange nicht genügt, da die vert sebrineuanh in eine Anstalt der Konfession noch von zwei Voraussetzungen abhängig sein soll. Ich verkenne nicht, daß eine schärfere Bestimmung für manche Provinzen große Schwierigkeiten haben mag, aber es muß doch auch in diesen Provinzen die religiös konfessionelle Erziehung sichergestellt werden. Für die Kautelen gegen rigorose Durchführung des Schulzwanges hat das Herrenhaus so vortreffliche Bestimmungen gefaßt, daß sie dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunalverbände gerecht werden. Eine Beteiligung des Staates an den Kosten wäre gewiß wünschenswert, aber nach meinen lang⸗ jährigen Erfahrungen bei der Durchführung des Fürsorgeerziehungs⸗ gesetzes hege ich doch große Bedenken dagegen, den Staat heran⸗ zuziehen und die Basis des Gesetzes zu nesee Den meisten armen Verbänden werden keine neuen Kosten entstehen, da in der Mehrzahl der Provinzen die Regelung der Kostenfrage bereits so vorgenommen ist, wie es hier vorgeschlagen wird. Ich fürchte mit dem Abg. von Zedlitz, daß das Gesetz inem könnte, wenn der Staat an den Kosten beteiligt wird. Ein Scheitern der Vorlage möchte ich im Interesse der blinden und taubstummen Kinder nicht wünschen.
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osten eventuell⸗
Ursprünglich war in Aussicht genommen, daß in der Regel die Provinzialverbände die Kosten tragen, ihnen aber ein Erstattungsrecht eingeräumt wird. Im Herrenhause ist nun die Kostenfrage so ge⸗ regelt, daß sie höchst kompliziert und beschwerlich ist; in jedem Falle muß die Provinzialverwaltung untersuchen, ob die Kosten von den Unterhaltspflichtigen getragen werden können; wenn diese nicht im stande sind, muß der Ortsarmenverband eintreten, und dieses Be⸗ schlußverfahren ist noch nicht endgültig, der Vater des Kindes kann einen langwierigen Zivilprozeß anstrengen und in der Regel wird eine endlose Schreiberei herauskommen. Das ließe sich vermeiden, wenn die Sache genau so geregelt würde wie im Gesetz für die außer⸗ ordentlichen Armenlasten.
Abg. Dr. Schröder⸗Caseel (nl.): Auch meine Freunde begrüßen den Gesetzentwurf mit großer Freude und halten seine Annahme für eine dringende Notwendigkeit. In den bisherigen Gesetzen ist die Schul⸗ pflicht für die blinden und taubstummen Kinder nicht gewährleistet, die Kinder kommen daher viel zu spät in die Anstalten. Es ist allerdings auf diesem Gebiete bisher schon auf freiwilligem Wege Vortreffliches geleistet worden; z. B. in Schlesien in einer Kunst⸗ schnitzereischule. Die Fassung des Herrenbauses ist im großen und ganzen zweckentsprechend. Schwerwiegende Bedenken liegen allerdings in der Kostenfrage vor; auch meine Freunde würden Wert darauf legen, daß sich der Staat irgendwie an den Kosten beteilige, nament⸗ lich wenn sich neue Anstalten als notwendig erweisen Die Kosten⸗ vermehrung wird sicherlich als zu gering berechnet, wenn nur 450 000 ℳ Mehrkosten angenommen werden; die Regierung stützt sich auf die Statistik von 1905, nach der neueren Statistik von 1909 ist aber die Zahl der unbeschulten blinden und taubstummen Kinder noch be⸗ deutend gestiegen. Wenn die Regierung die Provinzen auf die Dotation verweist, so muß doch gesagt werden, daß die Dotation nach den jetzigen Verhältnissen viel zu gering ist. Wenn wirklich eine Erhöbun der Dotation erfolgt, so fürchte ich, daß nur der Osten bedacht wird und der Westen, wie schon so oft, wieder schlechter wegkommt. Die Lösung, die die des Herren⸗ hauses bezüglich der Kostenbeiträge des Staates beschlossen hatte, war nicht nur sehr glücklich, sondern auch sehr gerecht. Das Plenum des Herrenhauses hat leider diesen Kommissionsantrag nicht an⸗ genommen. Wir werden deshalb in unserer Kommission nach einer neuen Regelung suchen müssen. Die Beschlüsse, die das Herrenhaus bezüglich der konfessionellen Frage gefaßt hat, scheinen mir zu weit zu gehen. Danach kann es kommen, daß das Kind, statt in der in der Nähe liegenden Anstalt, in einer weiter entfernten untergebracht wird. Hier sollte der Wille der Eltern maßgebend sein. Ich beantrage Ueber⸗ weisung der Vorlage an die Unterrichtskommission und hoffe, daß das möglichst schnell zustande kommt. 8 8
bg. Ernst (fortschr. Volksp.): Auch meine politischen Freunde stehen dem Gesetzentwurf, der ein Werk barmherziger Menschenliebe darstellt, äußerst sympathisch gegenüber. Wir halten es aber für not⸗ wendig, daß der Staat die kommunalen Verbände unterstützt.
Abg. Styezynski (Pole): Wir wünschen, daß auch bei diesen Schulen der konfessionelle Charakter streng durchgeführt wird. Der polnische Sprachunterricht muß schon in den unteren Klassen gepflegt werden, damit die Kinder die Sprache des Elternhauses erlernen können und nicht aus der Familie gewaltsam herausgerissen werden.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Es gibt nichts Gefährlicheres, als den Nationalitätenstreit in dieses Gebiet, wo sich Krankenpflege und Bildungspflege die Hand reichen, hineinzutragen. Die konfessionelle Gestaltung dieser Anstalten müssen wir auf das entschiedenste ablehnen.
Die Vorlage wird der Unterrichtskommission überwiesen.
Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betressend die Auflösung der Tertialverhältnisse im Regierungs⸗ bezirk Stralsund.
Abg. Freiherr von Maltzahn (kons.): Die Aufhebung des Tertial⸗ rechts in Vorpommern ist in diesem Hause wiederholt gefordert worden, und ich möchte heute dem Minister Dank dafür sagen, daß er diese Gesetz eingebracht hat, auf das wir seit acht Jahren warten. Die Ternal⸗ verhältnisse stellen einen überlebten Rechtsstandpunkt dar. Die Schwedenkönige hatten Domanialgüter verkauft oder verschenkt, diese Güter wurden aber später den gutgläubigen Erwerbern wieder fort⸗ genommen; es wurde ihnen nur eine sog. Tertia gegeben, d. h. sie pachteten die Güter, und es wurde ihnen ein Drittel des Pachtzinses er⸗ lassen. Wir unterscheiden zwei Arten von Tertialgütern: Aoss. mit per⸗ petueller Arrende und solche ohne perpetuelle Arrende. Aus diesen Ver⸗ haͤltnissen baben sich roße 2J..e ergeben sowohl für den Fiskus, als auch für die Tertial Kber selb t, denn als Pächter können diese nicht über ihren Besitz verfügen. Mit den einzelnen Aenderungen, die das Herrenhaus an der Regierungsvorlage vorgenommen hat, sind wir in allen Teilen einverstanden, nur fragt es sich, ob die Frist von zwei Jahren für die im Gesetz densfee. Anmeldung des Tertialrechts nicht abgekürzt werden kann, und wir behalten uns einen Abänderungs antrag für die zweite Lesung vor. Nach dem Gesetz hat der Tertialist die Wahl, das Eigentum des Gutes zu erwerben, und dann erhält der Staat von ihm ein Abfindungskapital in Höhe des fünffachen Grund⸗ steuerreinertrages, das mit 4 % zu verzinsen und mit ½ % zu tilgen ist, oder das Gut ist an den Staat gegen eine Abfindung Höhe des fünfundzwanzigfachen Grundsteuerreinertrags zurückzugeben. Wir werden prüfen, ob der Satz des fünffachen Grundsteuer⸗ reinertrages richtig bemessen ist. Ich möchte dem Hause die Annahme des Gesetzes warm empfehlen und halte auch eine Kommissions⸗ beratung nicht für erforderlich, denn etwaige Anträge können bei der zweiten Lesung gestellt werden. *
Abg. Dr. Rewoldt (freikons.) bemerkt gleichfalls, daß das Tertial⸗ recht eine Antiquität sei, und bittet, das Gesetz ohne Kommissions beratung anzunehmen.
Abg. Lippmann ffortschr. Volksp.) erklärt sich ebenso für die Annahme des Gesetzes. Die Tertialisten säßen auf einem großen Gut, hätten aber keinen Realkredit. Die schwedischen Könige hätte die Güter verkauft oder verschenkt, ohne jemanden zu fragen, und später sei den Besitzern das Eigentum an den Tertialgütern einfas genommen worden, und sie hätten sie nur als Pächter für zwei Dritte⸗ der Pacht behalten können. Diese unaka fsen Verhältnisse, def sie nicht Eigentümer ihrer Güter seien, müssen beseitigt werden. De Grundsätze des Entwurss seien richtig, und es bedürfe keiner Kommissiom beratung. Den Tertialisten stehe das Wahlrecht frei, die Güter? erwerben oder sich abfinden zu lassen.
Minister für Landwirtschaft ꝛc. Schorlemer:
Meine Herren! Ich bin den Herren Vorrednern dankbar dafer daß sie ihr Einverständnis mit dem vorliegenden Gesetzentwurf 8. klärt haben. Ich kann mich deshalb auch auf die Mitteilung schränken, daß die Abänderungen, welche der Gesetzentwurf durch die Beschlußfassung des Herrenhauses gefunden hat, die Zustimmung der Staatsregierung finden. Ich möchte dem noch hinzufügen, daß ich Uebereinstimmung mit dem Herrn Justizminister auch keine Bedenke⸗ dagegen zu äußern habe, wenn die Fristen des § 2, entsprechend der Wünschen der Herren Vorredner, abgekürzt werden. Ebenso würde auch kein grundsätzliches Bedenken dagegen bestehen, daß die Aus⸗ nahme, die bei dem Gute Negenthin gemacht ist, wegen der Gering⸗ fügigkeit des Betrages auch mit dem Gute Mönkvitz gemacht wird.
Damit schließt die erste Lesung; die zweite wird demnächfe im Plenum stattfinden.
Schluß gegen 4 ½ Uhr. (Eisenbahnanleihegesetzz.
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Dr. Freiherr ve
Nächste Sitzung Freitag 12 Uhr
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Zweite Beilage
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chen Reichsanzeiger und Königlich Preußi
Berlin, Freitag, den 5. Mai
Statistik und Volkswirtschaft.
4
Ein⸗ und Ausfuhr von Zucker vom 21. bis 30. April 1911 und im Betriebsjahr 1910/11,
beginnend mit 1. September.
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im Spezialhandel auf Niederlagen
im Spezialhandel
von Niederlagen
1. Sept. 1909 bis 30. April 1910
1. Sept. 1910 bis 30. April 1911
1. Sept. 1909 bis 30. April 1910
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Verbrauchszucker rapfigteres und dem raffinierten glei gestellter ööe11ö1.1“— vͤ1116116A“A“X“X“
davon Veredelungsverkehr.. Rübenzucker: areenr (granulierter), (auch
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davon Veredelungsverkehr ... Platten⸗, ö1. und Würfelzucker (176 c) gemahlener Melis (176 )o) . „davon Veredelungsverker.. Stücken⸗ und Krümelzucker (1762e) . davon Veredelungsverkehr. gemahlene Raffinade (176 f). davon Veredelungsverkehr. Brotzucker (176 3 ) . wüöwbööö11ö1ö“ davon Veredelungsverkehr i . davon Veredelungsverkehr anderer Zucker (176). 111“ . Febee. aeheeeeeeeeee1.—— Rübenzucker, roher, fester und fülgtger AII111“*“
davon Verreh sche J1“
anderer fester und flüssiger Zucker (flüssige Raffinade einschließlich
des Invertzucke 7 1“ davon Veredelungsverkehr
rups usw.) (176 m) 8 Füllmassen und Zuckerabläufe (Sirup, Melasse), Melassekraft⸗ futter; Rübensaft n 881840 8u “ fse 8 davon es delbaictwetbehhr. .. .. .. uckerhaltige Waren unter steueramtlicher Aufsicht: ö dbb1646“ Menge des darin enthaltenen Zuckers.
Berlin, den 5. Mai 1911.
22 393 13 509 1 238 8
8 038 53 995 7 895 8 152
59 046 978
566 117 5 807
184 890 4 894
543 232 161 515
3 350 1 350 1 3
346 8 5 649
11 263 33
183 283 673
458 201 937
235 872 695 123 085
Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.
156 030
110 351 20 896
274 933 273 707
8 507 6 191 3 709
3 938 1 063
1375
3 273 002 2 8 2 183 002
403 237 233 593
178 172 131 098
106 779 16 370
20 749 3 582 oog 3 551 248 2 421 34
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2 979 520
1 994 511 9 113 307 531 233 851 31 706 195 693
104 737 590
83 767 37 928 23 315 21 494
2 643 646 2 612 521 3 033
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28 092 21 289
43 612 16 034
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110 313 7
107 914 2 372
486 618 40
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471 468 2 471 4
1 728
313 552 31 246 811
188 082 54
174 730 5 983 6
32
2 324
54 507 565 2.
Ein⸗ und Ausfuhr einiger wichtiger Waren im Spezial⸗ handel in der Zeit vom 21. bis 30. April 1911 und im Monat April der beiden letzten Jahre.
dz = 100 kg.
Ausfuhr Monat April 1911 1910
36138
Einfuhr
21. — 30. April 1911
19113
2 8 April 1911
118611
Monat April
1911 1910 347522 366848
Baumwolle.
Flachs, ge⸗
81711 32793 37584 1391 brochen, ge⸗
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Jute Jutewerg. Merinowolle im Schweiß Kreuzzucht⸗ welle im Schweiß Eisenerze .. Steinkohlen Braunkohlen[2089090
Erdöl, ge⸗ reinigt.. . 189528 Chilefalpeter 329676 Foßfisen . 54228 Rohluppen, Rohschienen, Rohblöcke usw Träger.. Eisenbahn⸗,
sene⸗ chienen.. Eisenbahn⸗ chwellen aus Eisen. Kupfer.. Feingold, le⸗ giertes Gold Deutsche Goldmünzen 1,43 3,76 Fremde Goldmünzen 0,66 1,41
Berlin, den 4. Mai 1911.
Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.
6414 6531 1877
32723 127825 123685
1953 1432 1146
9450 44994 57094
27910 122594 107976
6387 2080
38498 102746 111871 149 843 1070 4213735 12081456 99023121 728381 2130560 2506709 3456937 10583431 1052133316370499 ,20192014 18896801 5863558 6542194 10742 40543 40116
544652 214 346 191 991136 13014 47968 45270 107034 236572 637932 620122
591615 731385 100901
419588 283907
571225 459256
126859 106413
3069 136
121414 424329
118065 7815 10,36 20,16
15852 2198
1,59 31,47 0,23
155865 52,52
67025 4,71 118,88 83,73
9,36
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
In der von dem Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat Dr. F. Schmidt geleiteten Aprilsitzung der Robert Koch⸗Stiftung zur Bekämpfung der Tuberkulose wurde der Bericht über das am 31. März abgelaufene Geschäftsjahr erstattet und über die Ver⸗ wendung der Stiftungsgelder für das nächste Jahr Beschluß gefaßt. Der Vorstand ist nach dem Tode von Robert Koch durch die Wahl des Geheimen Obermedizinalrats, Professors Dr. Kirchner auf die satzungsgemäße Zahl von elf Mitgliedern ergänzt worden. Das Vermögen der Stiftung (einschließlich des Anna vom Rath⸗Fonds) beträgt zurzeit rund 1 200 000 ℳ. Von den mit den Zinsen der Stiftung im Institut für Infektionskrankheiten noch unter der Leitung von Koch begonnenen, von Geheimrat Gaffky fortgesetzten Untersuchungen sind bisher zwei Reihen (über das Vorkommen des Typus bovinus des Tuberkelbazillus beim Menschen) abgeschlossen worden; sie sind nach dem früher gefaßten Beschluß des Vorstands als vorläufige Mitteilungen in der „Deutschen medizinischen Wochenschrift“ und in Nr. 1 und 2 der unter dem Titel „Veröffentlichungen der Robert Koch⸗Stiftung“ im Buchhandel (Ver⸗ lag von G. Thieme, Leipzig) erscheinenden Hefte veröffentlicht. Weitere Arbeiten (von Professor Kossel in Hen sbn von Frau Dr. L. Rabino⸗ witsch⸗Kempner, im Institut für Infektionskrankheiten) sind im Gange. Von den für das kommende Geschäftsjahr zur Verfügung stehenden Zinsen in Höhe von rund 54 000 ℳ wurden 1000 ℳ dem Professor Schieck (Göttingen) und 1500 ℳ dem Privatdozenten Dr. Krusius (Marburg) für Studien über Tuberkulose des Auges, 1200 ℳ dem Dr. Weinberg (Stutt⸗ art) für statistische Tuberkulosearbeiten, 20 000 ℳ Geheimrat Gaffky zur bee⸗ ung seiner mannigfachen Untersuchungen zur Verfügung gestellt. nsgesamt sind seit Begründung der Stiftung (i. J. 1908) bis sest rund 72 000 ℳ für wissenschaftliche Tuberkulosearbeiten bewilligt worden. Nach einer Bestimmung der Satzungen ist ein „Goldenes Buch“ der Stiftung, in hervorragend künstlerischer Ausstattung, an⸗ gefertigt worden, das die Chronik der Stiftung und auf einzelnen reich geschmückten Blättern die Namen ihrer Donatoren eigenhändig eingetragen enthält. Zu Werbezwecken sollen mit der von Geheimrat Simon hierfür „gewährten Spende verkleinerte Nachdrucke des „Goldenen Buches“ veranstaltet werden. 8
Nachweisung
über den Stand von Tierseuchen im Deutschen Reiche am 30. April 1911.
(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamte.)
Nachstehend sind die Namen gaeg e. Kreise (Amts⸗ ꝛc. Bezirke) verzeichnet, in denen Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche oder Schweineseuche 88. Schweinepest) am 30. April herrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte sind — letztere in Klammern — bei jedem Kreise vermerkt; sie umfassen alle wegen vor⸗ handener Seuchenfälle oder auch nur wegen Seuchenverdachts gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte. 1
Rotz (Wurm).
Reg.⸗Bez. Königsberg: Rostfabarg 1 (1). *
Preußen. 0. Stadtkreis Berlin 100
Bez. Gumbinnen: Gumbinnen 2 (2). 2 Reg.⸗Bez. Stettin: Naugard 1 (1). Reg.⸗Bez. Stralsund: Greifswald 2 (3). Reg.⸗Bez. Posen: Lissa 1 (1), Reg.⸗Bez. Breslau: Reichenbach 3 (3). Reg.⸗Bez. Oppeln: Kattowitz Stadt 1 (1), Kattowitz 3 (4). Reg.⸗Bez. Schleswig: Husum 1 (2), Herzogtum Lauenburg 1 (1). Rien.⸗Bez⸗ Hannover: Han⸗
Lippe.
(einschl. Schweinepest).
Hamburg.
Gelnhausen 1 (1).
8 Lungenseuche. Frei.
Bayern.
Württemberg. Güstrow 1 (1). Schaumburg⸗ Hamburg Stadt 1 (1). Gehöfte.
nover Stadt 1 (1). Reg.⸗Bez. Arnsberg: Gelsenkirchen 1 (1). Reg.⸗Bez. Cassel: Oberbayern: München Stadt 1 (1). kreis: Heilbronn 1 (1). Mecklenburg⸗Schwerin. Mecklenburg⸗Strelitz. Neubrandenburg 1 (1). Bückeburg 1 (1). Zusammen: 26 Gemeinden und 31
Reg.⸗Bez. Neckar⸗
Preußische
Provinzen,
ferner Bundes⸗
staaten,
die in Regierungs⸗
bezirke geteilt sind.
Regierungs⸗ ꝛc. Bezirke
sowie
Bundesstaaten, die nicht in Regierungsbezirke geteilt sind.
22
Maul⸗ und Klauen⸗
seuche
Gemeinden
Gemeinden
1.
3.
0 Gehöfte
Schl.⸗Holstein
Ostpreußen Westpreußen
Brandenburg Pommern Posen —
Schlesien
Sachsen
Westfalen
Rheinprovinz
Hohenzollern
Hessen⸗Nassau
0,— Laufende Nr.
Königsberg. Gumbinnen. Allenstein
Danzig 8 Marienwerder. Ben.
otsdam. rankfurt
Stettin Köslin
Stralsund
2 Posen; . 3 Bromberg Breslau. Liegnitz
Oppeln 8 Magdeburg.
8 Merseburg 19 Erfurt
Schleswig Hannover Hiddesheim
Lüneburg Stade
25 Osnabrück 26 Aurich .
Münster. Minden. Arnsberg .
Wiesbaden
Koblenz
33 Düsseldorf
Cöln. Trier. Aachen Sigmaringen
do gm O0 8
20 U =S Oz 5328 —8 Gehöͤfte
—2 2 —
S
e. Co Co 2 Kreise ꝛc.
90—2—— 90 0.
— 00 12
2
2 121 206 3 226 476 75 166 39 109 186 826 70 242 5 13 47 6 34 81 12 127 819 12 84 304 11 61 193 9 53 235 5 18 42 21] 29 7 59 281 12 36 52 7 20 76 6 12 91 3 6 11 18 163 814 10] 79 335 5 18/170
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