1911 / 108 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. Becker⸗Arnsberg (Zentr.): Die Konsequenz des sozial⸗ demokratischen Antrags wäre, daß der Absatz 3 des § 1555, der den Parteien die Teilnahme garantiert, gestrichen würde. Man braucht nicht im ersten Buche eine Generalklausel einzufügen, wenn späterhin eine Bestimmung darüber getroffen ist. Wo diese steht, wird dem Versicherten vollkommen gleich sein.

Berichterstatter Abg. Dr. Droescher (dkons.): Die Kommission hat geglaubt, alle auf die Beweisaufnahme bezüglichen Vorschriften ein⸗ heitlich und übersichtlich in das Sechste Buch (Verfahren) zu nehmen. Die Vorschrift des Abs. 3 § 1555 soll sich auf alle Beweis⸗ aufnahmen beziehen, gleichgültig von welcher Stelle und Behörde sie erhoben wird, wenn sich der Abschnitt auch nur auf die Unfall⸗ versichernng bezieht.

Abg. Hoch (Soz.) zieht mit Rücksicht auf diese Erklärung den sozialdemokratischen Antrag zurück.

§ 128 wird angenommen.

Zu § 136 (Aerztliche Behandlung bei Zahnkrankheiten) liegt ein Kompromißantrag Trimborn und Gen. vor, dem § 136 folgende Fassung zu geben:

„Bei Zahnkrankheiten, mit Ausschluß von Mund⸗ und Kiefer⸗ krankheiten, kann die Behandlung außer durch Zahnärzte mit Zu⸗ stimmung des Versicherten auch durch Zahntechniker erfolgen. Die oberste Verwaltungsbehörde bestimmt, wieweit auch sonst Zahn⸗ techniker bei solchen Zahnkrankheiten selbständige Hilfe leisten können. Sie kann bestimmen, wie weit dies auch Heildiener und Heilgehilfen tun können. Sie bestimmt ferner, wer als Zahn⸗ techniker im Sinne dieses Gesetzes anzusehen ist.“

Abg. Dr. Fleischer (Zentr.) führt zur Begründung dieses Antrages aus, daß zwar nach § 135 die oberste Verwaltungsbehörde das Recht habe, zu bestimmen, wie weit nichtapprobierte Personen Hilfe⸗ leistungen vornehmen dürfen. Es müßten aber Kautelen getroffen werden für ländliche Gegenden, wo keine Zahnärzte vorhanden sind, damit nicht Versicherte Anspruch erheben könnten, von einem weit entfernt wobnenden Zahnarzte auf Kosten der Kasse behandelt zu werden. Schließlich solle die oberste Verwaltungsbehörde bestimmen, wer als Zahntechniker im Sinne dieses Gesetzes anzusehen sei. Der Zahntechniker habe sich eine große Beunruhigung bemächtigt, weil sie be⸗ fürchteten, daß sie trotz langjähriger einwandfreier Praxis etwa wegen eines zufällig unglücklichen Ausfalles eines Examens nicht mehr zur Behandlung bei den Krankenkassen zugelassen werden könnten. Es wäre sehr erwünscht, wenn diese Beunruhigung durch eine Erklärung beseitigt würde, daß diejenigen Dentisten, die seit Jahren schon eine einwandfreie Praxis ausüben, aus Billigkeitsrücksichten von einer noch⸗ maligen Prüfung befreit werden.

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Es würde dies Gegenstand der Vorschriften sein, die von den Landeszentralbehörden zu erlassen sind. Aber ich glaube, die Ansicht des Vorredners be⸗ stätigen zu können.

Abg. Hoch (Soz.) bittet, die Diskussion auszusetzen, bis der Antrag gedruckt vorliegt, da seine Tragweite schwer zu übersehen sei.

Abg. Dr. Burckhardt (wirtsch. Vgg.): Der Antrag bestimmt im wesentlichen, was in den Kommissionsbeschlüssen zweiter⸗ Lesung steht.

Abg. Hausmann (nl.): Ich habe den Antrag mit unter⸗ schrieben, und zwar deswegen, weil die Fassung der dritten Kommissions⸗ lesung außerordentlich unklar ist.

Der Antrag wird, nachdem ihn der Abg. Dr. Fleischer (Zentr.) nochmals interpretiert hat, angenommen.

§ 157 bestimmt, daß für Beamte, die der Dienstgewalt einer staatlichen oder Kommunalbehörde unterstehen, die Strafbestimmungen dieses Abschnittes nicht gelten ollen.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) befürwortet einen Antrag auf Streichung dieser Bestimmung. Die Dienstvorschriften der Beamten könnten eventuell Lücken enthalten, sodaß keine Bestrafung erfolgen könne. Es müsse dem Grundsatz Rechnung getragen werden, daß alle vor dem Gesetze gleich sein sollen. Allen Versicherten müsse dieselbe Sicherheit gegen Uebergriffe von Beamten gegeben sein. Es würde durch diese Ausnahme eine Unsicherheit in das Gesetz hineingetragen.

Der Antrag wird abgelehnt.

S8S 161—164 betreffen den Ortslohn. Nach § 161 gilt als Ortslohn der ortsübliche Tagesentgelt gewöhnlicher Tages⸗ arbeiter. Das Oberversicherungsamt setzt den Ortslohn fest und macht ihn öffentlich bekannt. Vorher werden die Vor⸗ stände der beteiligten Versicherungsanstalten gehört; das Ver⸗ hat sich nach Anhörung der Gemeindebehörden und der Vorstände der beteiligten Krankenkassen gutachtlich zu äußern.

Abg. Brey (Soz.): Die Anhörung der Gemeindebehörden, also eventuell des Gutsbesitzers, genügt nicht, um eine zuverlässige Fest⸗ setzung des Ortslohnes im Bereich der Landkrankenkassen herbei⸗ zuführen. Es müssen auch die Ausschüsse der Gewerbegerichte und, wo solche nicht vorhanden sind, die Vertreter der beteiligten ge⸗ werkschaftlichen Organisationen gehört werden. Wir beantragen, den § 161 entsprechend zu ergänzen. Man muß der Gefahr vor⸗ beugen, daß die Arbeiter um ihre Rechte betrogen werden. Wir brauchen unparteiische Instanzen, und dazu gehören in erster Linie die Gewerbegerichte; auch der wirtschaftlichen Vertretung der Arbeiter muß man das Recht gutachtlicher Aeußerung geben. Lehnen Sie den Antrag ab, so bekunden Sie hiermit, daß Sie mit zweierlei

Maß zu messen gesonnen sind. § 161 bleibt unverändert.

8 Nach § 162 wird der Ortslohn für Männer und Frauen, sr Versicherte unter 16, von 16—21 Jahren und über 21 Jahre

esonders, im übrigen einheitlich für den ganzen Bezirk jedes

Abg. Brey (Soz.): Die Abstimmung soeben hat gezeigt, daß die Mehrheit auch den berechtigten Forderungen der Arbeiterschaft nicht freundlich gegenübersteht. In § 162 fehlt eine Norm über die Mindesthöhe des Ortslohnes. Dadurch werden die ländlichen Arbeiter aufs schlimmste benachteiligt. Auf die Gefahr hin, daß Sie wieder einen Antrag ablehnen, der den Arbeitern ihr Recht sichern soll, befürworte ich, daß als Ortslohn für männliche Personen über 21 Jahre nicht weniger als 3 ℳ, und für weibliche Personen über 21 Jahre nicht weniger als 2 festgesetzt werden dürfen. Für die ländlichen Arbeiter ist das Maß der Krankenbeihilfe von ganz besonderer Bedeutung; wird nach § 162 verfahren, so ergeben sich, da die Beihilfe nach dem Ortslohn bemessen wird, Sätze, die auch nicht den geringsten Anforderungen für die Wieder⸗ herstellung des Kranken entsprechen.

Versicherungsamtes festgesetzt.

Der Grundlohn geht ja auf 360 ℳ, ja, auf 300 im Jahre für männliche Arbeiter herunter; es ergibt sich Ortslohn von 1 für den Tag, und die Krankenbeihilfe wird auf 50, 48, 47 für den Tag sinken. Das kann man nicht als Krankenbeihilfe bezeichnen; das ist vielmehr cine Ver⸗ höhnung elender, kranker Menschen, und die Bezeichnung Kranken⸗ beihilfe ist nichts als Wortfalschmünzerei. Im Winter kann das Krankengeld auf ¼ des Ortslohnes herabgesetzt werden, dann erhält der Kranke ganze 25 für den Tag eine Karikatur der Kranten⸗ fürsorge! Die Mehrheit des Hauses und die Vertreter der Regierung scheinen ja allerdings von der Mundsperre befallen zu sein, wir werden uns dadurch nicht in der Erfüllung unserer Pflicht den Arbeitern gegenüber beirren lassen. Die Arbeiter sind bereit, für eine höbere Leistung auch eine Erhöhung der Last, die sie ja zum größeren Teile schon jetzt zu tragen haben, auf sich zu nehmen.

Abg. Molkenbuhr (Soz.)⸗ Leider haben die verbündeten Re⸗ gierungen keine Lohnstatistik vorgelegt, aus der man ein Bild der Arbeitslöhne auf dem Lande gewinnen könnte. In den weitaus meisten Fällen wird der Versicherung ein viel geringerer Lohn zu Grunde ge⸗ legt, als die Arbeiter tatsachlich beziehen. In Ostpreußen werden 96 ortsüblicher Tagelohn zu Grunde gelegt, in Schlesien noch

1“

weniger. Die von uns eingesetzten Minimalsätze werden der Wirk⸗ lichkeit entsprechen. 1

Der Antrag Albrecht wird abgelehnt.

§ 169 der Kommissionsbeschlüsse regelt die Versicherung ausländischer Arbeiter. Soweit andere Staaten eine der Reichsversicherung entsprechende Fürsorge durchgeführt haben, kann der Reichskanzler mit Zustimmung des Bundesrats unter Wahrung der Gegenseitigkeit vereinbaren, in welchem Umfang für Betriebe, die aus dem Gebiete des einen Staates in das des anderen übergreifen, sowie für Ver⸗ sicherte, die zeitweise im Gebiete des anderen Staates be⸗ schäftigt werden, die Fürsorge nach der Reichsversicherungs⸗ ordnung oder nach den Fürsorgevorschriften des anderen Staates geregelt werden soll. Auf gleichem Wege kann bei entsprechender Gegenleistung die Versicherung von Angehörigen eines aus⸗ ländischen Staates abweichend von den Vorschriften dieses Ge⸗ setzes geregelt und die Durchführung der Fürsorge des einen Staates in dem Gebiete des anderen erleichtert werden. In diesen Vereinbarungen darf die nach diesem Gesetz bestehende Beitragspflicht des Arbeitgebers nicht ermäßigt oder beseitigt werden.

Abg. Hue (Soz.) will dem Paragraphen folgende Fassung geben: „Für Angehörige der Staaten, in denen deutsche Reichsangehörige in bezug auf die Arbeiterversicherung nicht ungünstiger als die inländischen gestellt sind, gelten während ihres Aufenthalts im Reichsgebiete die Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes wie für die Inländer.“ Die gute Absicht des Gesetzgebers bei diesem Paragraphen müusse klar und deutlich zum Vorteil der bei uns beschäftigten ausländischen Arbeiter und der im Auslande beschäftigten deutschen Arbeiter zum Ausdruck kommen und der Weg zu einer internationalen Verständigung auf sozialreformatorischem Gebiete erleichtert werden. Andere Staaten, wie Holland, Frank reich u. a., seien uns auf einzelnen Versicherungsgebieten schon voraus. Je einheitlicher die einzelnen Staaten hier vorgehen, um so mehr werde auch die Schmutzkonkurrenz aufhören. Um die Förderung der Sozialpolitik hätten sich gerade die internationalen Arbeiterkongresse und nicht zuletzt die deutschen Sozialdemokraten ein großes Verdienst erworben, wie es denn eine Verleumdung sei, daß diese die jetzige Vorlage grundsätzlich zu Fall bringen wollen. Ohne die Anregung der Sozialdemokraten wäre eine Sozialreform überhaupt nicht ins Werk gesetzt worden. Der Antrag seiner Freunde spreche klar und ohne Vorbehalt aus: Was man uns gewährt, gewähren wir den anderen. Damit werden klare Rechtsverhältnisse geschaffen.

Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.): Die Kommissionsfassung zeigt eine durchaus agrarische Tendenz. Die aus Rußland in die ost elbischen Gebiete einwandernden und in der Landwirtschaft Arbeit nehmenden Polen sind darnach von der Krankenversicherung voll⸗ ständig ausgeschlossen, da in Rußland keine Krankenversicherung existiert. Der Anreiz, ausländische Arbeiter zu beschäftigen, muß auf diese Weise bedeutende Verstärkung erfahren. Es kamen nach dem Geschäftsbericht der Feldarbeiterzentrale 1910 aus Rußland⸗ Polen allein 239 000, Galizisch⸗Polen 81 000 solcher landwirtschaft lichen Arbeiter nach Deutschland. Diese Massen können auf An⸗ ordnung des Bundesrats von der Krankenversicherungspflicht aus⸗ geschlossen werden. Besteht eine solche Absicht beim Bundesrat?

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Nur bei ent⸗ sprechender Gegenleistung können Vereinbarungen in dieser Richtung zustande kommen; in diesen Vereinbarungen darf aber die Beitrags⸗ pflicht des Arbeitgebers nicht ermäßigt werden. Darnach erscheinen die Befürchtungen des Vorredners beseitigt.

Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.): Das ist nicht der Fall. Rußland hat eben keine Krankenversicherung und kann also keine Gegenleistung bieten. Daß die Regierung nicht die Absicht hat, die russischen Arbeiter auszuschalten, habe ich aus der Erklärung, die wir eben gehört haben, nicht entnehmen können, vielmehr geht daraus das Gegenteil hervor. Das wäre aber eine große Ungerechtigkeit gegen die ausländischen Arbeiter, deren Arbeitskraft das inländische Kapital autnützt.

Abg. Molkenhuhr (Soz.): Der Bundesrat hat es schließlich in der Hand, auch die Beitragspflicht der Unternehmer zu beseitigen, denn er kann nach dem Krankenkassengesetz die Beschäftigung dieser Aus⸗ länder als vorübergehenden, versicherungsfreien Aufenthalt derselben erklären.

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar erklärt diese Aus⸗ legung der erwähnten Bestimmung des Krankenkassengesetzes für nicht zutreffend.

Nach Ablehnung des Antrags Albrecht wird § 169 in der Fassung der Kommissionsvorschläge angenommen.

§ 171 bestimmt in der Kommissionsfassung, daß die Be⸗ schäftigung der Ehefrau in der Regel keine Versicherungspflicht begründen soll.

Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.) tritt für Beseitigung dieser Vorschrift ein. Das Erwerbsleben greife immer mehr in die Familie ein, dränge die Frau aus dem Hause und treibe sie in das Er⸗ werbsleben.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) weist auf den Umstand hin, daß besonders in der Zigarrenfabrikation die Ehefrauen bei ihren Che⸗ männern als Wickelmacherinnen dauernd und regelmäßig beschäftigt werden.

Der Antrag wird abgelehnt.

Zu § 174 (Hausgewerbetreibende) liegt ein Antrag Albrecht und Genossen vor, den Absatz 1 so zu fagten.

„Als Hausgewerbetreibende im Sinne dieses Gesetzes gelten die⸗ jenigen Gewerbetreibenden, die in eigenen oder fremden Betriebs⸗ stätten im Auftrag und für Rechnung anderer Gewerbetreibender gewerbliche Erzeugnisse herstellen oder bearbeiten, sowie herstellen oder bearbeiten lassen.“

Abg. Albrecht (Soz.) begründet den Antrag. Die Kommissions⸗ fassung leide an erheblicher Unklarheit. Es gebe namentlich in der Kon⸗ fektion eine große Zahl von Arbeitern, die, wie man zu sagen pflege, auf Platz arbeiteten, nicht in eigener Betriebswerkstätte, anderseits hätten auch eine Menge kleiner Zwischenmeister, die vielleicht 5 —6 Arbeiter beschäftigten, keine eigene Werkstätte, sondern gäben die Arbeit nur weiter. Diese Kategorten müßten mit unter den Begriff „Haus⸗ gewerbetreibende“ fallen.

Abg. Dr. Pfeiffer (Zentr.) wendet sich gegen den Antrag; die not⸗ wendige Klarheit würde durch diesen am allerwenigsten erreicht werden. Er wirft dann die Frage auf, ob die Korbmacher in Bayern mit unter diesen Paraaraphen fielen. Nach dem Standpunkt der bayerischen Regierung seien sie als selbständige Handwerker anzusehen, weil sie die Gesellen⸗ und Meisterprüfung ablegten und zu den Handwerks⸗ kammern wahlberechtigt seien. Sie würden durch das Gesetz eine erhebliche Belastung von etwa 120 000 jährlich erleiden.

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Die Begriffsbe⸗ stimmung der Hausgewerbetreibenden im § 174 stützt sich im wesent⸗ lichen auf das, was das Reichsversicherungsamt in langjähriger Praxis festgelegt hat. Es unterliegt jedoch keinem Zweifel, daß das Reichs⸗ versicherungsamt wie bisher, so auch küͤnftig jeden einzelnen Fall unter⸗ 8 und sich bemuhen wird, den Verhältnissen Rechnung zu tragen.

Nach weiteren Bemerkungen des Abg. Albrecht wird der Antrag abgelehnt. Die 88 175 und 176 werden ohne Debatte angenommen.

Damit ist die zweite Lesung des ersten Buches (Gemein⸗ same Vorschriften) erledigt. (Mehrfache Ruse: Vertagung.)

Wizepräsitent Schultz: Ich halte mich nicht für berechtigt, bei der Geschaftslage noch einer vierstündigen Sitzung jetzt schon zu ver⸗ tagen.

Es folgt das zweite Buch: Krankenversicherung., (88 177 bis 559.) Berichterstatter ist der Abg. Horn⸗Reuß (nl.).

Zu § 177 (Versicherungspflicht) befürwortet der

Abg. Büchner (Soz.) einen Antrag Albrecht und Genossen wonach alle gegen Lohn und Gehalt Beschäftigten, auch die selb⸗ ständigen Gewerbetreibenden, der Versicherungspflicht unterliegen sollen: Betriebsbeamte, Handlungsgehilfen sowie andere Angestellte und wissenschaftlich oder künstlerisch berufsmäßig Tätige dann, wenn sie nicht mehr als 5000 Jahresarbeitsverdienst haben. Die selb⸗ ständigen Gewerbetreibenden sollen befreit sein, wenn ihr Jahres⸗ arbeitsverdienst mehr als 5000 beträgt.

Abg. Pauli⸗Potsdam (dkons.): Die Versicherungspflicht der selb⸗ ständigen Handwerker ist von allen Handwerks⸗ und Gewerbekammer⸗ tagen abgelehnt. Auch Graf Posadowslky hat erklärt, daß sich die Regierung nie darauf einlassen würde, denn dann könnte man verlangen, daß jeder andere Selbständige auch unter die Versicherungspflicht fällt. Wir wollen die Selbständigkeit der Handwerker und Gewerbetreibenden erhalten. Auch für eine Heraufsetzung der Grenze des Jahres⸗ arbeitsverdienstes können wir uns nicht erklären. Wer ein höheres Einkommen als 2000 hat, ist wohl in der Lage, für den Fall eintretender Krankheit selbst für sich zu sorgen. Wenn er nicht vor⸗ beugt, so ist es seine Schuld.

Abg. Brühne (Soz.): Unsere kleinen Handwerksmeister sind viel schlechter gestellt als mancher Arbeiter. Man weiß auch nicht, wann das Privatbeamtengesetz zustande kommt. Unter den Privatangestellten haben 52 % ein Einkommen von unter 2000 ℳ. Das schlimmste ist, daß die kleinen selbständigen Handwerker vielfach arbeiten, ohne Geld in die Hände zu bekommen. Sie müssen für ihre l oder 2 Gehilfen Beiträge bezahlen, sind selbst aber nicht versichert. Nach meinen Erfahrungen hat es sich auch bei ihnen zur Gewohnheit herausgebildet, in demselben Augenblick, wo sie selbständig werden, aus der Krankenkasse auszuscheiden. Dazu kommt, daß in Krankheits fällen das Geschäft gänzlich ruht und womöglich zu Grunde geht. Dann ist der kleine Handwerker der erste, der die öffentliche Armen⸗ pflege in Anspruch nehmen muß. Was ist nicht alles in den letzten vier Jahren über die Hilfe für den Mittelstand geredet. Wir Sozialdemokraten sind hier die einzigen, die für die Handwerker ein⸗ treten. Sie können uns zutrauen, daß wir, die wir aus dem Arbeiter stande hervorgehen oder selbst Handwerker sind, die Verhältnisse ganz genau kennen.

Abg. Hoch (Soz.) tritt ebenfalls für den Antrag Albrecht ein; Krankenversicherung und Invalidenversicherung dürften hier nicht in Vergleich gestellt werden.

Abg. Dr. Burckhardt (wirtsch. Vgg.) weist darauf hin, daß nach den sozialdemokratischen Anträgen eine ganze Reihe kleinerec Existenzen unversichert bleiben würden.

Die Anträge Albrecht werden abgelehnt, § 177 in der Fassung der Kommissionsvorschläge angenommen.

§ 180 der Vorlage ermächtigte den Bundesrat für gewisse Berufszweige die Versicherungspflicht auf Gewerbetreibende und Arbeitgeber zu erstrecken, die regelmäßig keine oder höchstens 2 Versicherungspflichtige beschäftigen. Die Kommission hat den Paragraph gestrichen; ein Antrag der Sozialdemokraten auf Wiederherstellung der Vorlage wird abgelehnt.

Ebenso ist von der Kommission auch § 181, der den Gemeindeverbänden die Befugnis der Ausdehnung der Ver sicherung auf Familienangehörige des Arbeitgebers, die ohne Entgelt und Arbeitsvertrag in seinem Betriebe tätig sind, gibt, abgelehnt worden.

Abg. Busold (Soz.) befürwortet einen Antrag Albrecht, auch hier im Interesse des kleinen Handwerkers und des Kleinbauern die Regierungsvorlage wieder herzustellen.

Eine weitere Debatte erhebt sich nicht.

Vor der Abstimmung bezweifelt der Abg. Bebel (Soz.) die Beschlußfähigkeit des Hauses. Da das Bureau einstimmig den Zweifel des Abg. Bebel teilt, muß die Sitzung abgebrochen werden. 1

Präsident Dr. Graf von Schwerin⸗Löwitz beraumt die nächste Sitzung auf Montag 12 Uhr an mit der Tages⸗ ordnung: Fortsetzung der zweiten Beratung der Reichs⸗ versicherungsordnung.

Schluß 5 ½ Uhr.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

68. Sitzung vom 6. Mai 1911, Vormittags 11 Uhr.

(Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der vorgestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Das Haus setzt die erste Beratung des Entwurfs eines Eisenbahnanleihegesetzes fort.

Abg. Dr. Friedberg (nul.) spricht seine Befriedigung über die geplante Vollbahn Wiesenburg-—Roßlau aus, die eine wesentliche Entlastung der Strecke Berlin —Bitterfeld herbeiführen werde.

Abg. Meyenschein (kons.): Die Bahnstrecke Schlüchtern —Steinau schlängelt sich an den Bergen hin und bringt infolgedessen für die Reisenden viele Naturschönheiten, Erinnerungen an Ulrich von Hutten bis in die Neuzeit und an den Grafen Zeppelin. Aber für die Bauern, die im Schweiße ihres Angesichts ihr Brot essen müssen und deren Arbeit erst durch die Bahnverbindung wertvoll wird, bringt diese Linienführung keine Vorteile. Dringend nötig ist es auch, daß in Schlüchtern mehr Schnellzüge halten. Die Zeitungsberichte sprechen oft etwas abfällig von „Bahnschmerzen“; hier handelt es sich aber um Dinge, die für Volk und Staat von der allergrößten Wichtigkeit sind.

Abg. Faltin (Zentr.): Mein Wahlkreis Pleß⸗Rybnik ist von der Kultur noch vollständig unbeleckt. Man muß meilenweit reisen, bis man überhaupt zu einem Bahnhof kommt. Die Nebenbahn von Sorau bis Pawlowitz ist glücklich erreicht. Ihre Weiterführung bis Pleß ist aber eine dringende Notwendigkeit. Ferner muß die Ver⸗ bindung zwischen Oppeln und Beuthen verbessert werden. Es müßte auf jeden Fall noch möglich sein, mit einem Abendzuge von Breslau nach meinem Kreise zu kommen. Jetzt muß man Abends schon um 6 Uhr abfahren.

Abg. von Brockhausen (kons.) wünscht eine bessere Verbindung zwischen Wolgast und der hinterpommerschen Bahn und ferner die Beibehaltung der Sommer⸗D⸗Züge von Kolberg nach Stargard auch im Winter. 1

Abg. von Schubert (nl.) wiederholt seinen vorjährigen Wunsch nach dem Bau der Ostertalbahn im Interesse der Gruben⸗ und Hüttenarbeiter; neuerdings habe auch die Bergwerksdirektion in Saarbrücken ihr Interesse an dieser Bahn bekundet, und es bestebe unter den Interessenten auch der Wunsch nach einer Fortsetzung dieser Bahn in das pfälzische Gebiet, und man wolle bei der bayerischen Regierung deswegen vorstellig werden. Erfreulicherweise seien für diese Bahn bereits Ermittlungen angestellt, und hoffentlich würden die Vorarbeiten bald folgen. Aus dem Orte Freisen liege schon seit 14 Jahren der Wunsch vor, eine Bahn von Kusel über Freisen nach St. Wendel oder Türkismühle zu erhalten. Sodann wüͤnscht der Redner eine Verbindung der Nahebahn mit der strategischen Bahn, etwa von Fischbach nach Lauterecken, die den Bedürfnissen des nördlichen Teiles des Kreifes St. Wendel gerecht werden würde; diese Linie könnte über Sien oder Grumbach gehen; außerdem wünscht er außerhalb seines Wahlkreises noch eine Verbindung von Dortmund über Brambaur nach Recklinghausen und Dorsten. 22

Abg. Klußmann (ul.) wünscht bessere Zugverbindungen für Geestemünde; von den sechs (chnellzügen Cöln. Hamburg habe nur einer Verbindung mit der lintermeser, von den korrespondserenden Schnell⸗ zügen Hamburg, Göln gar keinet. DPer Rerner befürwortet ferner

die Verlängerung der Nebenbahnlinie Hannover —Rotenburg —Bremer⸗ pörde über Bederkesa nach Cuxhaven.

Abg. Freiherr von Eynatten (Zentr.) verlangt bessere, Zug⸗ verbindungen für Geilenkirchen zum Anschluß an die Züge von Aachen nach Berlin; hei dem Bestreben, gute Fernverbindungen zu schaffen, würden leider oft die Interessen des platten Landes zurückgesetzt.

Abg. Sültemsyer (kons.) wlederholt den in den letzten Jahren vorgebrachten Pan fach Weiterführung der Strecke Nienburg —Rahden über Rahden hinaus. 1“ über, Tuercke (kons.) wünscht eine Bahnverbindung Obersuhl Hoheneiche. In Hersfeld und Fulda hätten bisher zwei 1)⸗Züge ge⸗ halten. Fulda habe sich mit Erfolg, gegen das jetzige Nichthalten dieser beiden Züge gewehrt, Hersfeld jedoch vergeblich, so daß dort eine große Entrüstung und Erbitterung entstanden sei. Noch schlimmer sei Rotenburg daran, wo nicht einmal ein Eilzug halte.

Abg. Humann (Zentr.) wünscht eine Verhindung zwischen

Fürstenberg und Lichtenau. 8 1 2 Abg. vom Rath (nl.) unterstützt die vom Abg. von Heimburg vorgetragenen Wünsche und tritt für eine Bahnverbindung von Wetzlar zur Erschließung des Hohensolmser Landes ein. Abg. von Kardorff (frkons.): Ich möchte meinem Bedauern darüber Ausdruck geben, daß die beiden Nebenbahnprojekte, für die ich im vorigen Jahr eingetreten hin, nicht aufgenommen sind, nämlich eine Bahn von Lissa nach Schrimm, die durch hochkultivierte Gegenden führen würde, und die Bahn von Fraustadt nach Neudorf⸗Mauche, die durch eine Gegend führt, die einen guten Boden hat und wirtschaftlich erschlossen werden würde. Daß die Bahn von Lissa nach Schrimm nicht aufgenommen ist, wird vielleicht daran liegen, daß die Klein⸗ bahnen des Schmiegelner und Kostener Kreises, an denen der Staat beteiligt ist, in ihrer Rentabilität zurückgehen würden. Aber wenn wirklich unrentable Kleinbahnen gebaut sind, so ist das kein Grund, anderen Gegenden Bahnverbindungen vorzuenthalten, die im wirt⸗ schaftlichen Interesse notwendig find. 1

Abg. von Waldow (kons.) wendet sich gegen die in der vorigen Sitzung geforderte Verbindung von Birnbaum nach Dratzigmühle. Die Bahn müsse vielmehr von Dratzigmühle über Dratzig, Driesen, Gottschinm nach Schwerin a. Warthe gehen. .“

Abg. Dr. Röchling (nl.) bemerkt, daß er nicht nur fanatischer Anhänger der ; sei, sondern guch die Interessen der Eisen⸗ bahn wahrnehme; so sei er schon früher für die Eisenbahnprojekte im östlichen Saarrevier eingetreten, namentlich für die Ostertalbahn. Da der Abg. von Schubert diese Dinge schon besprochen habe, so bitte er nur den Minister, mit diesen Projekten vorzugehen, sobald die Finanzlage es gestatte.

Abg. Meyer zu Jerrendorf (nl.) tritt für die Herstellung einer direkten Verbindung zwischen Münster und Bielefeld ein.

Abg. Schaube (Frkons.) schließt sich den für das Riesengebirge ge⸗ äußerten Wünschen an, meint aber, daß über dem Riesengebirge nicht die anderen schlesischen Gebirge vergessen werden dürften, und empfiehlt deshalb seinerseits die Herstellung besserer Verbindungen von Breslau nach dem Waldenburger Gebirge, dem Glatzer Gebirge und dem Eulengebirge, die ebensoviele Schönheiten böten, wie das in der Hoch⸗ saison sehr stark überlaufene Riesengebirge, und die gerade dem weniger gut situierten Mittelstande dienten. Der Redner verlangt ferner Ver⸗ beselung des Lokalperkehrs zwischen Breslan und Ohlau- Brieg, sowie den Bau einer Linie Brieg —Namslau.

Abg. Meyer⸗Diepholz (nl.) empfiehlt den Bau einer Linie Diepholz —Quakenbrück über Lohne in Oldenburg und die baldige Aus⸗ führung der Strecke Diepholz —Sulingen Nienburg mit Anschluß nach Schwarmstedt; er wünscht ferner den Bau einer Hauptbahn von Verden nach Rotenburg in Hannover zur Herstellung einer Haupt⸗ strecke für den Verkehr vom rheinisch⸗westfälischen Industriebezirk über Minden, Nienburg und Verden nach Hamburg; eine solche Linie würde auch für das Projekt einer hannoverschen Nordbahn Bremer⸗ vörde- Kuxhaven wesentlich sein. Der Redner wünscht endlich Sonn⸗ tagsfahrkarten von Diepholz nach Lemförde und Osterkappeln und von Bremen nach Bassum.

Abg. Lüdicke⸗Spandau (freikons.) führt darüber Klage, daß neuer⸗ dings die Fahrzeit für die Vorortzüge zwischen Spandau und Friedrich⸗ straße von 29 bis 30 Minuten auf 36 bis 37 Minuten erhöht worden sei, und ebenso die Züge auf der Strecke Spandau-— Lehrter Bahnhof langsamer führen. Wenn auch die Züge jetzt über die Station Renn⸗ bahn gingen, so könnte doch der Zeitverlust durch Abkürzung des Aufenthalts in Charlottenburg wieder eingebracht werden. Nach der Fertigstellung der Bahnhofsbauten in Spandau und der Be⸗ seitigung der Niveaukreuzungen müßte es möglich sein, die frühere Fahrzeit wieder innezuhalten; es könnten auch die Züge von Straus⸗ berg über die alte Linte und nicht über die Station Rennbahn ge⸗ führt werden. Ferner müßte der Vorortverkehr auf der Lehrter Bahn über Spandau hinaus im Interesse der dortigen Kolonien der Vorortverkehr über Velten nach Kremmen ausgedehnt werden.

Abg. von Böhlendorff⸗Kölpin (kons.) empfiehlt dringend die

Herstellung einer Eisenbahnverbindung von Ziegenort über Ueckermünde nach Ducherow; der Kreis Ueckermünde sei bisher am allerwenigsten mit Bahnen bedacht worden. Diese Linie habe aber alle guten Eigen⸗ schaften, sie sei eine Meliorationsbahn, werde die Steuerkraft heben, einem dringenden Verkehrsbedürfnis abhelfen, billig zu bauen und rentabel sein und außerdem die überlastete Linie Pasewalk —Stettin entlasten. Der Redner wünscht ferner eine Beschleunigung der Züge auf der Bahn Stettin—Wietstock —- Misdroy —Swinemünde. Abg. Mogk (nl.) wünscht weitere Erschließung des südlichen Teiles vom Kreise Schlochau. Abg. Hoeveler (Zentr.) spricht für die geplanten Bauten im Kreise Geldern seinen Dank aus und wünscht Zusammenlegung der beiden Bahnhöfe in Geldern, die jetzt durch eine Pendelbahn miteinander verbunden sind. Zu wünschen sei, daß die projektierte Strecke Jülich Dahlheim wieder aufgenommen werde.

Abg. Volger (freikons.) klagt über die ungünstigen Verkehrs⸗

verhältnisse für Uslar. Die Bahn Göttingen Bodenfelde habe keine Abhilfe gebracht. Abg. Dr. Flesch (fortschr. Volksp.) befürwortet eine größere Fürsorge für den Touristenverkehr, insbesondere Ausbau der Sonntags⸗ karten in der Weise, daß der Endpunkt wahlweise verstattet werde, daß die Gültigkeit auf zwei aufeinander folgende Feiertage ausgedehnt wird und die Ausgabe bereits am Sonnabendabend erfolgt.

Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.): Die Verbindung zwischen Cassel, Hannover und Bremen muß beschleunigt werden, jetzt findet in Hannover ein längerer Aufenthalt statt. Zu bedauern ist, daß auf der Strecke Cassel Bebra⸗ Eisenach-Leipzig nicht genug durch⸗ gehende Züge vorhanden sind, sodaß in Bebra ein Umsteigen nötig ist. Von Berlin nach Cassel ist eine recht schlechte Nachmittagsverbindung vorhanden. Die neue Schnellzugsverbindung zwischen Hamburg und Frankfurt könnte auch für eine Schnellzugsverbindung Hamburg München nutzbar gemacht werden, wenn die preußische Eisenbahn⸗ verwaltung einen Anschlußzug von Bebra nach Gemünden stellen würde; für die Fortführung von Gemünden bis München hat sich die baverische Verwaltung bereit erklärt. Es fehlt eine direkte Ver⸗ bindung zwischen Cassel Bebra Hersfeld. Die Verbindung von Cassel nach Spangenberg ist sehr schlecht, weil in Malsfeld kein guter Anschluß vorhanden ist. Das vreett der Oberwesertalbahn va e aufgegriffen werden, ebenso die Bahn Wolfhagen— . Abg. Tourneau (Zentr.) befürwortet den Bau der Strecken Worbis —Großbodungen und Großkeula Silberhausen, den die Eisenbahnverwaltung zwar abgelehnt habe, der aber doch hoffentlich zur Ausführung kommen werde. Die Strecke Friedland-—Arens⸗ bausen müsse mit Schnellzugsverkehr ausgebaut werden, ferner müßten Anschtuß gbedes Harzes an den Frühzug von Magdeburg besseren

8. Schluß 4 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr. (Fortsetzung der Beratung des Eisenbahnanleihegesetzes.)

Wohlfahrtspflege.

Der in New York verstorbene Großkaufmann Thomas Achel is hinterließ, „W. T. B.“ zufolge, neunzehn wohltätigen Vereinen in Bremen 106 000 ℳ.

Handel und Gewerbe. Konkurse im Auslande. Rumänien.

Anmeldung

d Schluß der Name des Falliten Verifizierung

bis am

Handelsgericht

Ilfoy J. H. Barasch, 20. Mai / 27. Mai/ (Bukarest) Bukarest, 2. Juni 1911 9. Juni 1911. Strada Spaniola 19

1 Bukarest,

Calea Mosilor 338838 Jean Schmiedigen, 26. Mai/ 1./14. Juni

Bukarest, 8. Juni 1911 1911. Calea Grivitei

Amtsbezirk des Galatzer Konsulats.

Anmeldung Verifikation

der der Domizil F ardefüngen Forderungen

is am

Fallite Firmen

Dem Inhaber ist ein Moratorium von sechs Monaten, beginnend mit dem 2. Mai/19. April 1911, bewilligt worden.s

Zall Braunstein

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 6. Mai 1911; . Ruhrrevier. Oberschlesisches Revier ö 11“ Anzahl der Wagen Gestellt.. 27 333 3 Nicht gestellt am 7. Mai 1911:

Gestellt.. 4 646 Nicht gestellt

Die Eintragungen in das Reichsschuldhuch für April 1911 belaufen sich laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin auf elf Millionen Mark, wodurch die Gesamteintragungen auf

1048 Millionen Mark gestiegen sind.

Von dem Berliner Pfandbrief⸗Institut sind bis Ende April 1911: 19 590 600 3 ½⅛ % ige, 22 219 800 4 %ige, 46 062 300 4 ½ % ige, 9 985 800 5 %ige alte Pfandbriefe und 18.,895 300 3 % ige, 169 508 400 3 ½ % ige, 113 959 700 4 % ige neue, zusammen 400 221 900 Pfandbriefe ausgegeben worden, wovon noch 5 602 800 3 ½ % ige, 4 433 700 4 %ige, 3 396 600 4 ½ % ige, 606 600 5 %ige alte Pfandbriefe und 12 277 200 3 % ige, 136 201 500 3 %ige, 90 542 500 4 % ige neue, zusammen 253 060 900 Pfandbriefe von den Grund⸗ stückseigentümern zu verzinsen sind. In der Zeit vom 1. Mai 1909 bis zum 30. April 1911 sind 153 Grundstücke mit einenn Feuerkassenwerte von 27 218 950 zur mg mit nenen Berliner Pfandbriefen angemeldet worden.

Zusicherungen sind noch nicht abgehoben worden

In der vorgestrigen Sitzung des er

sichtsrats der Deutsch⸗Asf des „W. T. B.“ aus Berlin Ic eine Dividende von 8 % in Vorschlag ju Nach dem Verwaltungsbericht der I schiefer bauenden Gewerkschaft 1910 hat sich bei dem anhaltenden Tieistand preise im Jahre 1910 das wirtschaftli

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getreten. Dieser Preisausfall bed⸗ wiederum eine Mindereinnahme von etwa 577 000 ℳ. Durch eine mäßige Bessergestaltung des Silberverkaufspreises (um 2 92 pro Kilogramm) ist der Aus⸗ fall nur teilweise gedeckt worden. Es betrug die Produktion an Raffinadkupfer 1910 (1909 einschl. Elektrolytkupfer): 20 312 t (1900: 19 021 t), der Absatz: 21 060 t (18 862 t), ferner die Produktion an Feinsilber: 109 311 kg (100 766), der Absatz: 109 311 kg (100 758). An sämtlichen Einnahmen der Kupferschiefer⸗Berg⸗ und Huttenwerke ergeben sich in 1910 für Raffinadkupfer 25 85 (22,77), für Feinsilber 7,99 (7,07), für verschiedene Nebenprodukte 0,87 (1,95), für Schlacken⸗ fabrikate 2,13 (2,03), im ganzen 36,84 (33,81) Mill. Mark. An Arbeits⸗ löhnen wurden im Jahre 1910 im ganzen 26,5 Mill. Mark gezahl gegen 25,6 Mill. Mark im Vorjahre. Der Ertrag sämtlicher Werke im Jahre 1910 stellte sich auf 7,31 Mill. Mark. Von dem Robgewinn 4,43 Mill. Mark verbleiben nach Abseszung der Abschreibungen 589 6776 10 ₰. Hierzu Vortrag aus dem Jahre 1909 831 859 33 ₰, zusammen 1 421 535 43 ₰. Die Belegschaft der sämtlichen Werke der Mansfeldschen Gewerkschaft, jedoch mit Ausschluß der Werke in Westfalen, bestand Schluß 1910 aus 19 887 (gegen 20 789 in 1909) Arbeitern und Beamten. Außer⸗ dem waren beschäftigt 1791 Mann auf dem Steinkohlenbergwerk Mansfeld in Langendreer (Westfalen), 116 Mann auf der Koksanstalt auf Schacht Colonia in Langendreer. An Unterstützungen sind ge⸗ werkschaftlichen Arbeitern und Unterbeamten sowie ihren Angehörigen aus Mitteln der Gewerkschaft im Jahre 1910 63 572 63 ge⸗ währt worden. Die Silberproduktion Deutschlands betrug nach dem Bericht im Jahre 1910 434 168 kg, im Jahre 1909 410 357 kg, also in 1910 23 811 kg mehr. 1b

Die sächsischen Staatseisenbahnen vereinnahmten im Dezember 1910: 13 733 171 (gegen das Vorjahr + 846 044 ℳ), im Jahr 1910: 166 158 564 (+ 9 742 533 ℳ). Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Anatolischen Eisen⸗ bahnen vom 16. bis 22 Anril 1911: 250 350 Fr. (+ 102 780 Fr.), seit 1. Januar 1911: 3 338 710 Fr. (+ 1 169 116 Fr.). Die Ein⸗ nahmen der Macedonischen Eisenbahn (Salonik Monastir) betrugen vom 16. bis 22. April 1911: Stammlinie (219 km) 44 335 Fr. (weniger 11 179 Fr.), seit 1. Januar 1911: 894 103 Fr. (weniger 4119 Fr.).

Wien, 6. Mai. (W. T. B.) Die Bilanz des Oester⸗ reichischen Lloyd für 1910 weist einen Bruttogewinn von 11 461 921 Kronen und einen Reingewinn von 2 951 733 Kronen auf. Die Dividende wird mit 6 ½ % gleich 26 Kronen für die Aktie bei einem Vor⸗ trag auf neue Rechnung von 114 388 Kronen in Vorschlag gebracht.

London, 6. Mai. (W. T. B.) Nach dem Handelsausweis hat im Monat April gegen den gleichen Monat des Vorjahrs die Einfuhr um 7 705 244 Pfd. Sterl. abgenommen, die Ausfuhr um 400 241 Pfd. Sterl. zugenommen. 1

Santos, 5. Mai. (W. T. B.) Die Surtaxeeinnahmen für die Sao Paulo⸗Kaffeezollanleihe ergaben für die Zeit vom 24. bis 29. April 1911: 24 340 Pfd. Sterl.

Berlin, 6. Maj. Marktpreise nach Ermittlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sorte †) 20,30 ℳ, 20,28 ℳ. 8 Weizen Mittelsorte) 20,26 ℳ, 20,24 ℳ. Weizen, geringe Sortef) 20,22 ℳ, 20,20 ℳ. Roggen, gute Sorte) . ℳ, 2s 2 Roggen, Mittelsorte —X,— ℳ, —,— ℳ. Roggen, geringe Sorte —,— ℳ, —,— g8 Futtergerste, gute Sorte*) 18,60 ℳ, 17,70 N. 4 Futtergerste, Mittelsorte“) 17,60 ℳ, 16,70 ℳ. Futtergers e, geringe Sorte“*) 16,60 ℳ, 15,80 ℳ. Hafer, gute Sorte ) 19,50 R, 19,00 ℳ. Hafer, Mittelsorte“*) 18,90 ℳ, 18,50 ℳ. Pafer, geringe Sorte“) 18,40 ℳ, 18,00 ℳ. Mais (mixed) gute Sorte 15,60 ℳ, 15,20 ℳ. Mais (mixed) geringe Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. Mais (runder) gute Sorte 15,40 ℳ, 15,00 . Richtstroh 6,00 5,82 ℳ. Heu 7,20 ℳ, 4,90 ℳ6. (Markt⸗ hallenpreise.) Erbsen, gelbe, zum Kochen 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. Speisebohnen, weiße 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. Linsen 60,00 , 20,00 ℳ. Kartoffeln (Kleinhandel) 9,00 ℳ, 5,00 ℳ. Rindfleisch von der Keule 1 kg 2,40 ℳ, 1,60 do. Bauchfleisch 1 kg. 1,70 ℳ, 1,20 ℳ. Schweinefleisch 1 kg 1,90 ℳ, 1,20 ℳ. Kalbfleisch 1 kg 2,50 ℳ, 1,50 ℳ. Hammelfleisch 1 kg 2,20 ℳ, 1,40 ℳ. Butter 1 kg 2,80 ℳ, 2,20 ℳ. Eier 60 Stück 4,50 ℳ, 2,80 ℳ. Karpfen 1 kg 2,40 ℳ, 1,10 ℳ. Aale 1 kg 3,00 ℳ, 1,40 ℳ. Zander 1 kg 3,60 ℳ, 1,40 Ab. Hechte 1 kg 2,80 ℳ, 1,20 ℳ. Barsche 1 kg 2,00 ℳ, 0,80 ℳ.

Krebse 60 Stück 30,00 ℳ, 2,50 ℳ. †) Ab Bahn. *) Frei Wagen und ab Bahn.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtvieh⸗ martr vom 6. Mai 1911. (Amtlicher Bericht.) 1 Auftrieb: Rinder 4607 Stück, darunter Bullen 1465 Stüc,

Ochsen 1879 Stück, Kühe und Färsen 1263 Stück; Kälber

1789 Stück; Schafe 8218 Stück; Schweine 14 113 Stück.

Rinder: Für den Zentner: Ochsen: 1) vollfleischige, aut⸗

gemästete, höchsten Schlachtwerts, ungejocht, Lebend ewicht 45 48 ℳ, Schlachtgewicht 78 83 ℳ, 2) vollfleischige, ausgemästete, im Alter von 4—7 Jahren, Lg. 45 47 ℳ, Schlg. 78 81 ℳ, 3) junge, fleischige, nicht ausgemästete und ältere ausgemästete, Lg. 40.—44 ℳ, Schlg. 73 80 ℳ, 4) mäßig genährte junge, gut genährte ältere, Lg. 34 38 ℳ, Schlg. 68 72 ℳ. Bullen: 1) vollfleischige, ausge⸗ wachsene höchsten Schlachtwerts, Lg. 44 47 ℳ, Schlg. 73 73 ℳ, 2) vollfleischige jüngere, Lg. 39 43 ℳ, Schlg. 70 76 ℳ, 3) mäßig genährte jüngere und gut genährte ältere, Lg. 35 38 ℳ, Schlg. 66 —72 ℳ. Färsen und Kühe: 1) pollfleischige, ausgemästete Färsen höchsten Schlachtwerts, Lg. 42 46 ℳ, Schlg. 70 77 ℳ, 2) vollfleischige, ausge⸗ mästete Kühe höͤchsten Schlachtwerts, bis zu 7 Jahren, Lg. 37 40 ℳ, Schlg. 65 70 ℳ, 3) ältere ausgemästete Kübe und wenig gut entwickelte jüngere Kühe und Färsen, Lg. 33 36 ℳ, Schlg. 6065 ℳ, 4) mäßig genährte Kühe und Färsen, Lg. 28 32 ℳ, Schlg. 53 60 ℳ, 5) gering genährte Kühe und Färsen, Lg. bis 27 ℳ, Schlg. bis 60 ℳ. Gering genährtes Jungvieh (Fresser), Lg. 25 38 ℳ, Schlg. 50 76 ℳ.

Kälber: Für den Zentner: 1) Doppellender feinster Mast, Lebend⸗ ewicht 75 102 ℳ, Schlachtgewicht 104 136 ℳ, 2) feinste Mast⸗ älber, Lg. 62 66 ℳ, Schlg. 103 110 ℳ, 3) mittlere Mast⸗ und beste Saugkälber, Lg. 55 61 ℳ, Schlg. 92 102 ℳ, 4) geringe Mast⸗ und gute Saugkälber, Lg. 45 52 ℳ, Schlg. 79 —90 ℳ, 5) geringe Saugkälber, Lg. 29 35 ℳ, Schlg. 53 64 ℳ.

Schafe: Für den Zentner: A. Stallmastschafe: 1) Mastlämmer und jüngere Masthammel, Lebendgewicht 38 40 ℳ, Schlachtgewicht 76 80 ℳ, 2) ältere Masthammel, geringere Mastlämmer und gut genährte junge Schafe, Lg. 35 —38 ℳ, Schlg. 70 76 ℳ, 3) mätzig genährte Hammel und Schafe (Merzschafe), Lg. 29 35 ℳ, Schlg 62 72 ℳ. EB. Wei stschafe: 1) Mastlämmer, 2g9. —,— ℳ, Schlg.⸗ —- ℳ, 2) geringere 8 und Schafe, Lg. —,— ℳ, Schlg. —,— ℳ.

Schweine: Für den Zentner: 1) Fettschweine über 3 Ztr.

240 300 Pfd. Lebendgewicht, ℳ, 3) vollfleischige Schweine von Lg. 42 45 ℳ, Schlg. 53 56 ℳ, 160 200 Pfd. Lebendgewicht, 3 ℳ, Schlg. 51 5) vollfleischige Schweine unter

160 Pfd., 2g. 40 S 38 40

2) vollfleischige LEg. 42 45 ℳ,

200 240 Pib 200— 240

Marktverlauf: 8 1 1 Das Rindergeschäft wickelte sich ruhig ab. Es wird voraus⸗ sichtlich ausverkauft. 2 1 Der Kälber handel gestaltete sich ruhig, verflaute aber zum Bei den Schafen war der Geschäftsgang ruhig, zum Schluß schlexpend. Es wird geräumt. Der Schweine markt verlief ruhig, wird aber geräumt.

Berlin, 6. Mai. Bericht über Speisefette von Gekg. Gause. Butter: Zu den ermäßigten Preisen konnten die Zufuhaen feinster Butter ziemlich geräumt werden, und konnten sich daher bür Preise behaupten. Feinste sibirische Butter bleibt lebhaft gefragt. Die heut Notierungen sind: Hof⸗ und Genossenschaftstmtter Ia Qualitaät 117 119 ℳ, IIa Qualität 114 117 ℳ. Schmalz⸗ Die amerikanischen Börsen verkehrten in ruhiger, aber fester Haltung bei unveränderten Preisen. Die Nachfrage bleibt hier gut. Das Angebot in Lokoware ist klein. Die heutigen Notierungen fimt Choice Western Steam 48—48 ½ ℳ, amerikanisches Tafelschmalz Borussia 50 ½ ℳ, Berliner Stadtschmalz Krone 49 ½ 58 ℳ, Berltner Bratenschmalz Kornblume 50 ½ 58 ℳ. Speck: Bessere Nachfrage

Berlin, 6. Mai. fabrikate und von Max Markt für Kartoffelfabrikate setzte in dieser Woche seine Festigt fort im Anschluß an die stelgenden Getreidepreise; es größeren Abschlüssen nach dem In⸗ und Auslande. toffelstärke 21 21 ½ ℳ, I a. Kartoffelmehl 21 21 ½ ℳ, II. Kam toffelmehl 17 bis 18 ¾ ℳ, feuchte Kartoffelstärle, Frachtnarttüt Berlin —,— ℳ, gelber Sirup 24 24 ½ ℳ, Kap.⸗Sirup 28 ½ 2. ℳ, Exportsirup 25 ½ 26 ℳ, Kartoffelzucker gelb 24 24 ½ ℳ, Kartoffel⸗ zucker kap. 25 25 ½ ℳ, Rumcouleur 35 35 ½ ℳ, Bierrepuleur 34 ½ 35 ℳ, Derxtrin gemh und weiß I a. 27 ¼ 28 ℳ, dv. sekunde 26 26 ½ ℳ, Weizen 3 46 ℳ, do. kleinstückig 42 43 ℳ, do. großstückig 44 46 Reisstärke (Strahlen⸗) 50 51 ℳ, do. (Stücken⸗ 50 51 ℳ. Schabestärke 39 41 ℳ, I a. Maisstärke 34 36 ℳ, WViktorigerbsen 22 27 ℳ, Kocherbsen 22 26 ℳ, grüne Erbsen 35 30 ℳ, Futter⸗ und Taubenerbsen 15 ½ 18 ℳ, inl. weiße Bohnen 26 29 ℳ, flache Bohnen 28.—30 ℳ, ungarische Bohnen 25 27 ℳ, galtzische, russische Bohnen 24 25 ℳ, große Linsen 27 2 ℳ, mitiel ba. 24 27 ℳ, kleine do. 18 24 ℳ, weiße Hirse hb. 65 ℳ, gelber Senf 24 36 ℳ, Hanfkörner 25 30 ℳ, Winterrübsen üö-Eg ℳ, Winterraps 24 ½ 25 ℳ, blauer Mohn 60—70 ℳ, weißer Mohn 72 76 ℳ, Pferdebohnen 18 19 ℳ, Buchmeizen 16 18 ℳ, Mais loko 14 ½ —16 ℳ, Wicken 17 18 ℳ, Leinsaat 36—40 ℳ, Kümmel 65—72 ℳ, 18. inl. Leinkuchen 16 ½ 17 ℳ, Ia. russ. do. 17 17 ½ ℳ, Rapskuchen 10 ¼ 12 ½ ℳ, Ia. Marseill. Erdnußkuchen 15 16 ℳ, 1a. dopp. ges. Baumwollsaatmehl 55 50 % 15 ¾ 16 ¾ ℳ, getr. Biertreber 1öö— Gertreide llempe 14 15. ℳ, aisschlempe 12 12½ ℳ, Malzteime 115 12 ℳ. 10 ½ 11 ½ ℳ, Wetzenkleie 10 ¾ 11 ¾ ℳ. (Anes für 100 kg α Beüm Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg.)

Schleie 1 kg 3,40 ℳ, 1,20 ℳ. Ble 8 kg 1,60 N. 1

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