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Gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Polen wird er Antrag Albrecht und Genossen abgelehnt und § 186 un⸗ verändert angenommen. § 186a lautet: Auf Antrag des Arbeitgebers werden von der Versicherungs⸗ pflicht befreit: 1) Lehrlinge aller Art, solange sie im Betrieb ihrer Eltern beschäftigt sind, 2) Personen, die bei Arbeitslosigkeit in Arbeiterkolonien oder ähnlichen Wohltätigkeitsanstalten vorüber⸗ gehend beschäftigt werden.“ Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.) befürwortet folgenden Zusatz zu Nr. 2: „und für die Zeit der Krankheit Anspruch auf Krankenpflege haben.“ Die Wohltätigkeitsanstalten müßten wenigstens einen Teil der Fürsorge übernehmen. .Abg. Hausmann (nl.): Es handelt sich um Personen, von denen die Erhebung von Geldern ganz unmöglich ist. b Abg. Schmidt ⸗„Berlin (Soz.): Sie erhalten doch Lohn in Ge⸗ stalt von Naturalleistungen, und es liegt eine Arbeitsleistung vor. Nach einigen weiteren Bemerkungen des Abg. Molken⸗ buhr (Soz.) wird der sozialde mokratische Antrag abgelehnt und § 1862a angenommen. 8 8
§ 190 bestimmt: “
1) Versicherungsfreie Beschäftigte,
.1.2) Familienangehörige des Arbeitgebers, die ohne eigentliches Arbeitsverhältnis und ohne Entgelt in seinem Betriebe tätig sind, .3) Gewerbetreibende und andere Betriebsunternehmer, die in ihren Betrieben regelmäßig keine oder höchstens 2 Versicherungs⸗ pflichtige beschäftigen,
z.. önnen der Versicherung freiwillig beitreten, wenn nicht ihr jährliches Gesamteinkommen 2000 ℳ übersteigt.
Der Bundesrat bestimmt, wieweit unter der gleichen Voraus⸗ setzung Personen, welche nach § 182 (vorübergehende Dienstleistung) versicherungsfrei sind, der Versicherung freiwillig beitreten können.
Die Satzung der Krankenkasse kann das Recht zum Beitritt von einer bestimmten Altersgrenze und von der Vorlegung eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses abhängig machen. Die Festsetzung der Altersgrenze bedarf der Zustimmung des Oberversicherungsamts.“
Abg. Hoch (Soz.) macht darauf aufmerksam, daß hier ein Wider⸗ spruch zu der Bestimmung des Gesetzes vorliegt, daß Handlungsgehilfen auch versicherungspflichtig sind, wenn ihr Einkommen über 2000 ℳ beträgt. Um diesem Mißstande und anderen, die sich aus Absatz 3 ergeben, entgegenzutreten, beantragen die Sozialdemokraten, im ersten Absatz die Klausel betreffs der Höchstgrenze von 2000 ℳ zu streichen und im dritten Absatz hinter dem Worte „Beitritt“ einzufügen: „Für Personen, die nicht unmittelbar vorher einer anderen Kranken⸗ kasse angehört haben.“
Ohne weitere Debatte werden diese Anträge abgelehnt und zu § 190 die Kommissionsbeschlüsse unverändert gelassen.
§ 191 der Vorlage lautete: “
„Unter der gleichen Voraussetzung kann ein Gemeindeverband durch Statut für seinen Bereich oder Teile davon sowie eine Krankenkasse durch die Satzung für ihren Bezirk dieses Recht auch anderen Versicherungsfreien einräumen.“
Die Kommission hat den Paragraphen abgelehnt; ein Antrag der Sozialdemokraten, ihn wiederherzustellen, wird, nachdem ihn der Abg. Schm idt⸗Berlin (Soz.) kurz befürwortet hat, verworfen. 8§ 192a ist von der Kommission neu eingefügt: „Die Ver⸗ sicherungsberechtigung erlischt in allen Fällen, wenn das regel⸗ mäßige jährliche Gesamteinkommen 4000 ℳ übersteigt.“
Abg. Molkenbuhr (Soz.) tritt für einen Antrag ein, diese Höchst⸗ grenze auf 5000 ℳ zu erhöhen, wie sie das Unfallversicherungsgesetz normiert. Man dürfe hier keine Lücke und keine Inkongruenz ein⸗ treten lassen.
Abg. Dr. Mugdan sfortschr. Volksp.) hat auch gegen § 192 a sehr schwere Bedenken. Niemand garantiere demjenigen, der ein Ge⸗ halt von 4000 ℳ erreicht habe, daß er dieses Gehalt behalte; gleich⸗ wohl würde es ihm unter Umständen unmöglich gemacht, wieder einer Kasse beizutreten, denn die Aufnahme sei ja abhaͤngig von einer Ein⸗ nahme unter 2000 ℳ. Mindestens müsse in dritter Lesung Remedur geschaffen werden, vielleicht durch Differenzierung zwischen Krankengeld und Krankenpflege. 1
Abg. Hoch (Soz.): Die Väter dieses Paragraphen in der Kom⸗ mission sind gerade die Freunde des Vorredners; die Urheberschaft ist in den Kreisen des Aerzteverbandes zu suchen. Auch dieser Antrag ist gewissermaßen im Sinne der Mehrheit gestellt; wie kann die Mehrheit eine solche Ungerechtigkeit in ihren eigenen Beschlüssen bestehen lassen? Statt dessen sitzen die Herren da wie die Puppen und rühren sich nicht. (Große Unruhe; Vize⸗ präsident Dr. Spahn ruft den Rednce zur Ordnung.) Jetzt vertröstet man auf die dritte Lesung. Dann wird auch nur wieder so etwas Oberflächliches beantragt und beschlossen neerden, aber wirk⸗ liche Mühe wird man sich nicht geben, die vielen Ungerechtigkeiten, die in den Kommissionsbeschlüssen enthalten sind, und die niemand von der Mehrheit verantworten zu wollen die Stirn haben wird, zu beseitigen.
Abg. Molkenbuhr (Soz.): Wenn nach der zweeten Lesung der Block zusammentreten wird, dann werden wir erleben, n'as wir in der Ausgleichslesung der Kommission erlebt haben, daß wir 600 Abänderungs⸗ anträge bekommen, von denen uns die Antragsteller nicht einmal sagen, was sie sich dabei gedacht haben.
Nach einer kurzen Replik des Abg. Dr. Mugdan (fortschr. Volksp.) wird der Antrag Albrecht gegen Sozialdemotraten und fortschrittliche Volkspartei abgelehnt.
Der zweite Abschnitt, §§ 193 — 234, betrifft der Gegen⸗ stand der Versicherung (Krankenhilfe, Wochengeld und Sterbegeld). § 195 bestimmt:
Die baren Leistungen der Kassen werden nach einem Grund⸗ lohn bemessen. Als solchen setzt die Satzung den durchschnitt⸗ lichen Tagesentgelt derjenigen Klassen Versicherter, für welche die Kasse errichtet ist, bis 5 ℳ für den Arbeitstag fest.
Die Satzung kann den durchschnittlichen Tagesentgelt auch nach T1 Lohnhöhe der Versicherten stufenweise bis 6 ℳ estsetzen.
ie Festsetzung bedarf der Zustimmung des Oberversicherungs⸗ amts (Beschlußkammer).
Die Satzung kann statt des durchschnittlichen Tagesentgeltes den wirklichen Arbeitsverdienst der einzelnen Versicherten bis 6 % für den Arbeitstag als Grundlohn bestimmen.
Abg. Sachse (Soz.) befürwortet die Amendements Albrecht zu diesem Paragraphen. Im ersten Absatz soll der zweite Satz lauten: „Als Grundlohn gilt der durchschnittliche Tagesentgelt des Ver⸗ sicherten“. Im zweiten Absatz sollen die Worte: „bis 6 ℳ“ gestrichen werden, ebenso der dritte und vierte Absatz. Er weist darauf hin, daß die besser entlohnten Arbeiter durch die Fassung der Kommissions⸗ beschlüsse ungeheuer geschädigt werden würden.
Die Amendements Albrecht werden abgelehnt.
Nach § 196 der Kommissionsvorschläge kann unter ge⸗ wissen Modifikationen bei Landkrankenkassen die Satzung den Ortslohn als Grundlohn bestimmen, ebenso in Bezirken ohne Landkrankenkassen die Satzung der allgemeinen Ortskranken⸗ kasse für die Versicherten, die nach der Art ihrer Beschäftigung einer Landkrankenkasse anzugehören hätten.
Abg. Büchner (Soz.) befürwortet einen Antrag Albrecht auf Streichung dieses Paragraphen.
Abg. Fegter (Fortschr. Volksp.) schließt sich diesem Antrage aus allgemeinen und prinzipiellen Gründen an. Man sollte bei der Arbeiterversicheryng nicht Arbeiter erster und zweiter Klasse schaffen und die Landarbeiter nicht schlechter stellen als die gewerblichen
8
Abbeiter.
Der Antrag
Albrecht wird ge Sozialdemokraten
gegen die Stimm und der fortschriftlichen Volkspartei ab⸗
in der Fassung der durch die Kommissions⸗ rändert gebliebenen Re
Als Krankenhilfe wird gewährt:
1) Krankenpflege von Beginn ärztliche Behandlung und Vers Bruchbändern und ande
2) Krankengeld in Arbeitstag, wenn die macht; es wird vom Arbeitsunfähigkeit erst s
Die Anträge Albrecht wollen die Worte: mitteln“ ersetzen durch die mittel, die erforderlich sind, um den Er zu sichern oder die Nachteile der K soll der ganze Grundlohn für jeder zwar in jedem Falle vom soll das Krankengeld3 Zusatz gemacht werden
„Jedoch ist es schon vom ersten Tage der Arbeits an zuzubilligen bei Krankheiten, zum Tode führen oder durch Betri
Abg. Sachse (Soz.) begründet dies
Abg. Molkenbuhr (Soz.): nicht geändert wird, eine Anzahl von Proze sind kleinere Heilmittel? Die Menge Führung der Geschäf haben davon den Schaden. nur an Arbeitst soll also auch d nur um den versicherten, halbe Grundlohn ist d alte Unrecht der dreitägigen Karenz
Dr. Spahn schließt die Debatte und erteilt dem ort; die Abgg. Korfanty und Dr. M önnen es nicht mehr erhalten, ung nicht vorher beim Bureau angebracht war. Die Hauptanträge Albrecht werden abgelehnt. Ueber den Eventualantrag, statt des halben Grundlohns ¾ desselben zu gewähren, wird namentlich abgestimmt. Der Antrag wird mit 212 gegen 59 Stimmen abgelehnt; ebenso der zweite Eventualantrag wegen Beseitigung der dreitägigen Karenzzeit. Zu § 199, der unter gewissen Voraussetz die Befugnis gibt, an Stelle der Krankengeldes Krankenhauspflege treten Abg. Zubeil (Soz.) eine hauspflege gewähren muß, Gutachten des behandelnden Ar erwerbsunfähige Kranke hat und Krankenhauspflege verlangt. Fraktionsgenossen auspflegerin stellen, wenn die Leiterin eines ihre Erkrankung an der ordnungs⸗ Haushalts verhindert ist und diese deren Ehemann verlangt wird. für die sie eine Hauspflegerin Er bitte die Mehrheit, die Taktik der Wanzen gen, die, wenn sie sich vollgesogen hätten, sich Wolle die Mehrheit zum Aus⸗ ie in die Reichs⸗ habe und nichts
beschlüsse unve gierungsvorlage: der Krankheit an; sie umfaßt orgung mit Arznei sowie Brillen, ren kleineren Heilmitteln, und
Höhe des halben Grundlohns für jeden den Versicherten arbeitsunfähig ankheitstage an, wenn aber die päter eintritt, vom Tage ihres Eintritts an
vierten Kr.
„kleineren Heil⸗ orte: „Heilmittel und die Hil folg des Heilverfahrens rankheit zu mildern; ferner n Tag gewährt werden, und Beginn der Krankheit an. Eventuell 4 des Grundlohns betragen und folgender
unfähigkeit die länger als eine Woche dauern, fall verursacht worden sind.“ e Anträge.
Der § 197 wird, wenn sein Wortlaut ssen zur Folge haben. Was Diese Kassen denken über Zahnersatz anders daraus entstehender Scherereien wird die te verzögern anstatt fördern, und die Kranken 3. Der Mensch ist doch in der Regel nicht agen krank, wenn die Krankheit länger dauert; man en Sonntag entschädigen; es handelt sich stets immer nicht um den wirklichen Tagelohn, der aher absolut unzureichend. des Krankengeldes
Ferner muß das endlich aus⸗ geräumt werden. Vizepräsident Referenten das W die noch das Wort nehmen wollten, k weil ihre Wortmeld
zungen der Kasse Krankenpflege und des zu lassen, befürwortet der Fassung, wonach die Kasse Kranken⸗ die Krankenhauspflege nach dem ztes notwendig ist, und ferner dann, Haushalt nicht Der Redner befürwortet zu⸗ beantragten
einen eigenen
„Die Kasse muß eine H Haushaltes erkrankt mäßigen Aufrechterhaltung des Leistung von der Kranken oder kann das Krankengeld für die Zeit, stellt, um ¼ kürzen.“ nicht weiter zu verfol nicht mehr von der druck bringen, daß sie sich durch das Gift, das s versicherungsordnung hineingebracht habe, vollgesogen als Anträge niederstimmen, so möge der Präsident in Zukunft nur noch negative Abstimmungen vornehmen, damit die Herren in ihrer Ruhe nicht gestört würden. Vizepräsident Schultz: Ich muß so abs. Geschäftsordnung vorschreibt. Die Anträge Albrecht werden abgelehnt. § 201 bestimmt: „Wird Krankenhauspflege einem
und durch
Stelle bewegten.
mehr tun wolle,
assen, wie es
Versicherten gewährt, der seinem Arbeitsverdienst Angehörige ganz oder über⸗ wiegend unterhalten hat, so ist daneben ein Hausgeld für die Angehörigen im Betrage des halben Krankengeldes zu zahlen.“
Soz.) begründet einen Antrag Albrecht, anstatt Es würden sonst Bettelpfennige für die sicht auf die Armenpflege der allerdings Auch dann wären die Arbeiterfamilien noch
bisher von
Abg. Huber ( des halben — 1t Familien herauskommen. erfordere die Annahme des Antrages, mission abgelehnt sei. nicht vor Not geschützt.
Vizepräsident Schultz bittet mit Rücksicht auf die im Hause herrschende Unruhe um Ruhe, damit die Redne sich über Teilnahmlosigkeit zu beschweren.
Abg. Molkenbuhr (Soz.): Von je 100 ℳ entfallen nur 1 ½ ℳ auf die Familienunterstützung, bei Annahme unseres Antrages würden sich also die Ausgaben der Krankenkassen gar nicht erheblich steigern; nach dem gegenwärtigen Stand um 2,2 Millionen. % der Krankenkassenbeiträge aus, eine Ausgabe, Aber man läßt lieber einen kranken Familien⸗ daß man dem Unternehmer
Schon die Rück
r nicht Grund hätten,
Das macht nur die leicht auf⸗ gebracht werden kann. vater und seine Familie verhungern, als den Bruchteil eines Pfennigs auferlegt. Vizepräsident Schultz: von den Sozialdemo
Das war ein sehr hartes Wort. (Zuruf kraten; Aber zutreffend!)
Abg. Hue (Soz.): Aus den Kreisen der Berg⸗ und Hütten⸗ Klagen über nachlässige und lieblose usern an die Oeffentlichkeit gelangt. äuser nicht nur dazu, um die Kranken zu so merkwürdig es klingt — um Krankheits⸗ In Oberschlesien ist die erblüffend hoch, fast 90 % der ungewöhnlich heitsziffer gegenüber, 60 bis 70 % in anderen Oberschlesien und Lohnverhältnisse, die Ernährungs⸗ und Wo ganz besonders ungünstig sind. Ziff wenn nicht hervorginge, daß die K. sich lieber auf eigene Kosten kurieren lassen. Umständen soll man ihnen wenigstens die Sorge um die zurück⸗ 1854 bekamen die Knappen als wird nur die Hälfte, und zwar en Lohn gezahlt. b
arbeiter sind eine Unmenge von Behandlung in Man benutzt die Krankenh heilen, sondern auch — anmeldungen v Zahl der Krankenhausbehandlungen v Lazarett geschafft. hohen Ziffer steht eine erstaunlich niedrige Krankl 32 % Erkrankungen
den Krankenhä
on vornherein auszuschließen.
hnungsverhältnisse Man könnte sich über diese niedrige aus den mir zugegangenen Mitteilungen rankenhausbehandlung derart ist, daß die Ar⸗ Unter diesen
gebliebene Familie nehmen. Krankengeld ihren vollen Lohn, jetzt nicht einmal von dem wirklich verdient also unseren Antrag an.
Gegen die Stimmen der Sozialdemokraten wird der An⸗ trag Albrecht abgelehnt. § 204 hat die Krankenkasse, wenn ein Versicherter Krankengeld gleichzeitig aus einer anderen Versicherung erhält, ihre Leistung so weit zu kürzen, des Mitgliedes den verdienstes nicht übersteigt. ganz oder teilweise ausschließen.
Nach § 205 der Kommissionsbeschlüsse kann die Satzung die Mitglieder verpflichten, dem Vorstand, wenn sie Kranken⸗ geld oder die Ersatzleistung dafür beanspruchen, Bezüge mitzuteilen, die sie gleichze
Nehmen Sie
daß das gesamte Krankengeld Durchschnittsbetrag seines täglichen Arbeits⸗ Die Satzung kann die Kürzung
die Höhe der itig aus einer anderen Kranken⸗
versicherung erhalten. Die Frage, aus welcher Krankenver⸗ sicherung die Bezüge herrühren, ist nicht gestattet. Die Sozialdemokraten beantragen, beide Paragraphen zu streichen, event. wollen sie in § 204 hinter dem Worte „Ver⸗ sicherung“ entsprechend dem Kommissionsbeschlusse erster Lesung die Worte einschalten: „die ihm einen Rechtsanspruch auf Krankenhilfe gibt“, in § 205 das Allegat „S 204“ hinter „Krankenversicherung“ einzufügen und hinter „erhalten“ den Zusatz machen: „sofern die Bezüge zusammen mit dem Krankengeld den Durch⸗ e he ea des täglichen Arbeitsverdienstes des Kranken über⸗ tteigen.“
Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.): Große Parteien haben sich s. Z. bei Beratung des § 63 H.⸗G.⸗B. dafür ausgesprochen, daß Handlungsgehilfen das Recht haben, neben dem Krankengeld ihre Gehaltsbezüge fortzubeziehen. Von diesem Standpunkt, den allerdings schließlich das Zentrum wie die Nationalliberalen in der Kommission, wo es sich ja in der Hauptsache nur um Arbeiter handelt, verlassen haben, geht unser Antrag auf Streichung aus. Noch in der ersten Lesung der Kommission hatte die Mehrheit wenigstens nach unserem jetzigen Eventualantrage beschlossen.
Abg. Mugdan (fortschr. Volksp.): Für die völlige Beseitigung der §§ 204 und 205 stimme auch ich, kann mich aber für den Eventualantrag nicht entscheiden, der eine große Ungerechtigkeit gegen⸗ über der Mehrzahl der Gewerkschaften bedeuten würde.
Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.) bestreitet letzteres, da bei den Gewerkschaften gar kein Versicherungsverhältnis vorliege. 88
§§ 204 und 205 werden unverändert angenommen.
§ 206 lautet nach den Kommissionsbeschlüssen:
„Die Satzung kann das Krankengeld bis auf 4 des Grund⸗ lohns erhöhen und es allgemein für Sonn⸗ und Feiertage zubilligen. Sie kann es schon vom ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit an zubilligen bei Krankheiten, die länger als eine Woche (Vorlage: zwei Wochen) dauern, zum Tode führen oder durch Betriebsunfall verursacht worden sind.“ Die Sozialdemokraten haben beantragt, für „“ zu setzen „den vollen Betrag“.
Abg. Dr. Mugdan (sortschr. Volksp.) führt aus, daß die Fassung „länger als eine Woche dauern, zum Tode führen ꝛc.“ eine Verschlechterung gegen den bisherigen Zustand enthalte; bisher habe es geheißen „oder zum Tode führen“.
Abg. Brühne (Soz.): Aus denselben Gründen haben wir die Streichung des ganzen Zusatzes hinter „zubilligen“ beantragt.
§ 206 wird von der Mehrheit unverändert nach den Kom⸗ missionsvorschlägen angenommen. § 207 sieht vor, daß das Krankengeld im Falle strafbaren
Verschuldens ganz oder teilweise versagt werden kann.
Abg. Busold (Soz.) befürwortet einen Antrag Albrecht, in solchen Fällen das Krankengeld etwaigen Familienangehörigen des Ver⸗ sicherten zu gewähren. Wenn das Krankengeld versagt werde, falls sich ein Versicherter schuldhaft an einer Schlägerei beteiligt habe, so müsse er darauf hinweisen, daß diese Schlägereien vielfach eine Folge des Alkoholgenusses seien, den seine Freunde mit Erfolg bekämpfen, der aber in agrarischen Kreisen wie Ostelbien und Niederbayern als „gute deutsche Sitte“ gepflegt werde.
Abg. Brühne (Soz.): Wie leicht man ganz unschuldig in Schlägereien verwickelt werden kann, zeigen die Moabiter Vorgänge. Ist aber jemand in eine solche Schlägerei verwickelt und wird dafür bestraft, so ist er schon stark genug bestraft, und seine Familie darf
man nicht auch noch leiden lassen. Wir bitten Sie deshalb, dieser
das Krankengeld zuzubilligen. 1
Der Antrag Albrecht wird abgelehnt. “
§ 208 der Kommissionsvorschläge bestimmt, daß Satzung mit Zustimmung des Oberversicherungsamts für kleinere Heilmittel einen Höchstbetrag festsetzen, auch bestimmen kann, daß die Kasse bis zu dieser Höhe einen Zuschuß sür größere Heilmittel gewähren darf. —
Abg. Albrecht (Soz.) befürwortet einen Antrag, die Worte: „mit
Zustimmung des Oberversicherungsamtes“ zu streichen.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die §§ 210 — 213 regeln die Wochenhilfe.
Die Sozialdemokraten haben eine anderweite Formulierung
dieser Bestimmung in 6 Paragraphen beantragt, während ein Antrag Hufnagel (dkons.) und Irl (Zentr.) dahin geht: „für landwirtschaftliche Betriebe wird die Wochenhilfe durch die Satzung geregelt“. Ueber beide Abänderungsanträge ist namentliche Abstimmung beantragt.
Abg. David (Soz.): Die Mehrheit hat bisher trotz der gründ⸗ lichsten Begründung unsere Anträge abgelehnt. Ich hoffe, daß Sie unsere Anträge im Interesse der Mütter und der heranwachsenden Generation annehmen werden. Die Menschlichkeit erfordert, der werdenden Mutter jede materielle Sorge während dieser schweren Zeit abzunehmen. Das liegt im eigensten vitalsten Interesse der Gesellschaft. Unsere Zukunft liegt nicht im Wasser, sondern in der jungen heranwachsenden Generation. Es handelt sich um die Gesund⸗ erhaltung der Gattung, um unser höchstes nationales Gut. Wie schützt heute das deutsche Volk dieses höchste nationale Gut? Die Statistik gibt uns darüber eine sehr trübe Auskunft. In der Er⸗ haltung und in dem Schutz der Säuglinge rangiert Deutschland an sehr ungünstiger Stelle. Nur in Rußland und Ungarn ist es noch schlimmer bestellt. Deutschland hat eine Säuglingssterblichkeit von 17,8 %, Italien nur 15,6, England 12,1 und Norwegen nur 6,7 %. Gegenüber diesen Tatsachen ist unsere Forde⸗ rung nach einem weitergehenden Schutz der Mütter eine durch⸗ aus begründete. Die Prophylaxe im frühesten Stadium der heranwachsenden Menschen ist eine dringende Notwendigkeit. Mutterschutz ist nichts anderes als Kinderschutz. Im Lande der berühmten Sozialpolitik hungern Hunderttausende von Kindern schon im Mutterleibe. Das ist kein Wunder bei Frauen, die im erwerbs⸗ tätigen Leben stehen, die gezwungen sind, mit für die Erhaltung der Familie zu sorgen. Die Zahl dieser Frauen hat sich von 4,2 Millionen im Jahre 1882 bis 1907 nahezu verdoppelt. Die Kinder leiden an Unter⸗ ernährung, weil im Zeitalter der Lebensmittelzölle auch die Mütter immer schlechter sich ernähren müssen. Das wirkt natürlich überaus schädigend auf die werdenden Menschlein ein. Nach der Ansicht der medizinischen Wissenschaft müßten die Mütter drei Monate bis zur Niederkunft ruhen, die Statistik zeigt, daß die Zahl der Früh⸗ und Fehlgeburten bei Frauen, die bis zur Niederkunft arbeiten müssen, siebenmal so groß ist, wie bei den anderen Frauen. Das ist nur der Durchschnitt; bei Wäͤscherinnen, Plätterinnen, beim Ladenpersonal, bei Metallpolierinnen staigt dieser Prozent⸗ satz sogar von 25 bis 53 %. Angesichts dieser Tatsachen hoffe ich, daß Sie sich noch besinnen und unsere bescheidenen Forderungen annehmen werden, die weit zurückbleiben hinter dem, was die medizinische Wissenschaft verlangt. Wir wollen das, was die Vorlage als fakultative Leistung vorschlägt, als Pflichtleistung in das Gesetz aufnehmen. Während die Vorlage nur ein Wochengeld gewähren will für 8 Wochen, wovon 6 Wochen nach der Niederkunft liegen müssen, während sie also nur für 14 Tage ein Schwangerengeld gewähren will, verlangen wir ein solches für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit während der Schwangerschaft. Nach der Niederkunft verlangen wir ein Wochengeld auf die Dauer von 8 Wochen. Außerdem wollen wir auch das Stillgeld in Höhe des halben Krankengeldes für die Dauer von längstens 26 Wochen nach Fortfall des Wochengeldes obligatorisch machen. Der Antrog Hufnagel⸗Irl bringt es fertig, das bißchen, was die Kommission bietet, noch zu verschlechtern, indem er die in der Landwirtschaft und als Dienstboten beschäftigten Wöchnerinnen dem Belieben der Kasse über⸗ liefern will. Pfuinuse bei den Sozialdemokraten. Präsident Dr. Graf Schwerin⸗Löwitz: Ich bitte, solche Zurufe gegenüber Antragstellern
aus dem Hause zu unterlassen!) Die Antragsteller hoffen wohl, daß es recht viele Kassen in Deutschland geben möchte, die den Wöchnerinnen auch diese Hilfe versagen. Deshalb haben wir über diesen Antrag namentliche Abstimmung beantragt. Schließlich verlangen wir, daß der Wöchnerin auf ihr Verlangen und auf Verlangen ihres Ehemannes durch die Kasse eine Hauspflegerin für die Zeit, wo das Schwangeren⸗ oder Wochengeld zu zahlen ist, gestellt werden mu ß. Endlich soll die Kasse befugt sein, wie es ja auch die Kommission will, n Stelle des Schwangeren⸗ und Wochengeldes und der ärztlichen Be⸗ bandlung Kur und Verpflegung in einem Entbindungsheim zu gewähren. Die Statistik zeigt ferner, daß die Kinder, die nicht mit Muttermilch genährt sind, sehr viel mehr Entwicklungsstörungen, Krankheiten und dem Tode ausgesetzt sind. Diese Entziehung der natürlichen Nahrung in der für den Aufbau des kindlichen Körpers wichtigsten Zeit wirkt Jahre nach, noch während der Schulpflichtigkeit und selbst, der Heerespflichtigkeit. In Berlin waren ein Zehntel der Kinder körperlich nicht so weit entwickelt, daß sie eingeschult werden konnten. Ein hoher Prozentsatz stand unter ständiger Be⸗ obachtung der Schulärzte wegen Krankheitserscheinungen, die als Folgen ungenügender Ernährung während des ersten Lebensjahres angesehen werden mußten. Der Prozentsatz der Militärtauglichen ist bei den mit Muttermilch ernährten Militärpflichtigen unendlich viel größer. Die Mütter, die ihre Kinder selbst stillen, nehmen in Deutschland in erschreckender Weise ab. 1890 waren es in Berlin noch 50,7 v. H., 1900 nur noch 32,5 v. H. Man könnte dies als ein Zeichen von Degeneration deuten; dann wäre allerdings ein rapider Verfall unserer Rasse festgestellt. Der wirkliche Grund aber ist ein unzureichender Ernährungszustand der Mütter. Diejenigen, die aus Eitelkeit ihre Kinder nicht selbst nähren wollen, sind nicht in den unteren Bevölkerungsschichten zu suchen, sondern in den hohen und höheren Gesellschaftsklassen. Demgegenüber sollte man wie in Frankreich durch Gesetz verbieten, daß eine Mutter ihre Nahrung einem anderen Kinde gibt, solange ihr eigenes Kind derselben bedarf. Man sollte mit Verachtung auf jede Frau sehen, die ihre Pflicht ihrem Kinde und der Gesellschaft gegenüber nicht leistet. Wir wollen alle Mütter in die Lage versetzen, diese Pflicht erfüllen zu können. Keine Kapitalsanlage verzinst sich so gut, ist so produktiv wie diese. Der Staatssekretär hat erklärt, wenn der Reichstag die Forderungen unseres Antrages, auch nur die, daß die Hebammen⸗ und die ärztliche Hilfe, wo es notwendig ist, als Regelleistung eingeführt wird, an⸗ nimmt, so sei für die verbündeten Regierungen das ganze Gesetz un⸗ annehmbar. (Lebhaftes Hört, hört! bei den Sozialdemokraten. Zwischen⸗ rufe. Der Präsident bittet wiederholt, die Zwischenrufe zu unter⸗ lassen.) Wenn die verbündeten Regierungen sich einen Punkt aussuchen wollten, an dem sie ihr Unannehmbar aussprechen wollten, so war dieser der ungeeignetste; indem sie es fertiaggebracht haben, die Forderung, daß zum Schutze des Lebens von Mutter und Kind von Staats wegen Hilfe geleistet werden muß, abzulehnen, haben Sie mit einem grellen Schlaglicht beleuchtet, wie tief das Niveau ihrer sozialpolitischen Einsicht und Empfindung ist. Es gibt ein Unannehmbar in der Geschichte der deutschen Reichsgesetzgebung beim B. G.⸗B., daß den Hasenschaden betraf. Dieses Monument, das sich die Konservativen damit gesetzt haben, wird nicht untergehen. Hier setzt sich die Regierung ein Monument in der Geschichte der Reichsgesetzgebung, daß dem deutschen Volke einen Fingerzeig gibt, was es von all den schönen Worten von der Fürsorge für das Volt erwarten darf. So groß ist der Einfluß der Kapitalisten, daß die Re⸗ gierung hier ein Unannehmbar spricht! Man sagt, daß sie von der preußischen Regierung dazu gezwungen sei; das ist auch ein Charakte⸗ ristikum. 1890 hat der Kaiser erklärt, wo es sich um das Leben von Mutter und Kind handle, dürfe das Geld keine Rolle spielen und zwei Jahrzehnte später pflanzt die Reichsregierung ihr Unannehmbar auf, weil die Kapitalisten die maßgebenden Instanzen so beeinflussen, daß das Geld doch in diesen wichtigen Lebensfragen eine Rolle spielt. Das Unannehmbar der verbündeten Regierungen hat den Sinn, daß die Blockparteien sich dem Lande gegenüber darauf sollen berufen können. Niemand im Reichstage glaubt, daß die verbündeten Regierungen den moralischen Mut haben würden, das Gesetz wirklich daran scheitern zu lassen. Die ganze Verantwortung fällt auf die Blockparteien allein. Meine Partei, die Sie bei jeder Gelegenheit als antinational ausschreien wollen, fordert Sie auf, mit ihr ein wirklich nationales Werk zu vollbringen, dafür zu sorgen, daß der Widerstand der Regierungen zusammebricht. 8 können Sie wirklich etwas für die Nation tun. Freilich werden Sie anerkennen müssen, daß die Sozialdemokraten Sie erst haben dazu aufpeitschen müssen. Aber trotzdem hoffen wir noch, daß Sie das nationale Werk mit uns vollbringen werden. Abg. Irl (Zentr.): Die Ziffern, die der Abg. David über die Säuglingssterblichkeit auf dem Lande beigebracht hat, sind keineswegs beweisend für seine Anträge und gegen den unseren. In den Städten werden aus gewissen Gründen gar nicht so viel Kinder geboren als auf dem Lande, hier kann man sich auch nicht so viel Ammen halten wie in den Städten. Auf die weiteren Einzelheiten gehe ich nicht ein, denn sonst würden wir mit der Reichsversicherungsordnung überhaupt nicht fertig. Wir wollen ja den Wöchnerinnen alles Gute gönnen, aber hier handelt es sich in erster Linie um die Krankenversicherung. Bei allen sozialen Fragen muß doch zunächst gefragt werden, was die Sache kostet. Was kosten die „bescheidenen“ Anträge der Sozialdemokraten? Auch müßte doch zuvor in anderen Staaten und international über⸗ haupt erst das gewährt werden, was wir sozialpolitisch bereits gewähren. An den Beschlüssen der Kommission wollen wir im allgemeinen ja festhalten; aber ganz anders liegt es mit den Arbeiterinnen, die in der Landwirtschaft und als Dienstboten beschäftigt werden. Wir können uns nicht dafür erwärmen, daß die Bauern gezwungen werden sollen, den großen neuen Schritt auf einmal zu machen; mit der Zeit werden die Landkranken⸗ kassen ganz von selbst dazu kommen, ihre Satzungen den Forderungen des § 210 der Kommission anzupassen. Um 6 ¾ Uhr wird die Fortsetzung der Beratung auf Dienstag 1 Uhr vertagt.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
69. Sitzung vom 8. Mai 1911, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen
Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus setzt die erste Beratung des Entwurfs eines
Eisenbahnanleihegesetzes fort. 1 Abg. Dinslage (Zentr.) wiederholt seine früheren Wünsche wegen des Baues einer Zweigbahn von Balve⸗Voklum nach Ollendorf im Anschluß an die im Bau begriffene Hennetalbahn und befürwortet bessere Zugverbindungen zwischen der Bahnlinie Paderborn — Brilonwald und der Ruhrtalbahn und eine bessere Verbindung zwischen der Bahn Cassel — Frankenberg und der Ruhrtalbahn. .
Abg. Goeb el (Zentr.) dankt dem Minister dafür, daß er seine im vorigen Jahre geäußerten Wünsche zum Teil erfüllt habe durch die Ein⸗ legung eines neuen 1)⸗Zugpaares von Berlin nach Kattowitz, wodurch die ve in neun Stunden zurückgelegt werden könne, empfiehlt jedoch die Mitführung eines Schlafwagens bis Kandrzin; er dankt ferner Mür⸗ daß der Endpunkt verschiedener Linien von Kattowitz nach Wünsehei verlegt sei, und spricht die Hoffnung aus, daß auch die Sain e wegen des Umbaues des Bahnhofs Myslowitz erfüllt werden. 85 * zur hent er Recner den Wunsch nach Verhandlungen mit Oester⸗ Rievien nach Winn g besserer Reiseverbindungen vom oberschlesischen Labisg. Dr. Busse (kons.) wünscht Erschließung der Gegend 2 v ’1 8 1 Erschließung der Gegend um Lahischin duch Es Bahn in der Richtung von Bartschin über Kreise St 5 Grünhagen oder Schubin, ferner Erschließung der
relno und Hohensalza durch eine Bahn von Goplosee
nach Chelmee, über Luisenfelde nach Hohensalza oder Argenau. Alle diese Projekte dienten der Förderung des Deut
Abg. Graf von Wartensleven⸗Ro Strecke Berlin —Magdeburg den Kreis
Abg. Peters (frkons.) wünscht weitere Ausgest im Kreise Süderdithmarschen und bes büttelkoog.
Abg. Dr. Heß (Zentr.): Der pre kanntlich das Schoßkind wegen, weil er alle T kommender und liebenswürdi Gunsthascherei!) Wenn Sie meinen, pliment sage, damit meine Ich mache das Kom hat. Ich bedauere, daß er daß die Herren Räte ihm mein wünscht bessere Zugverbindungen le es an einer guten Mechernich.
Abg. Dr. König⸗Crefeld (Zentr.)
der Strecke Kleve — Mörs — die Erhaltung des Eilzugs⸗ Rheinseite, die Erbauung einer Kurve Bahn Oberhausen —Geldern an die Einrichtung eines Nachtschnel Reichshauptstadt. g. Dr. Arning (nl.) betont, daß die in der Vorl⸗ 8 ahn projektierte Linie Uelzen —D sie als Hauptbahn gebaut werden mü führung der Bahn haven. Für die in der Vorlage enthalten mit einer Abzweigung von Leese nach Sta noch eine Abzweigung von Leese Nienburg — Wunstorff befürwortet zwischen Hagen und Neustadt.
Abg. von Kalckreuthlkons.) tri geforderte Verbindung von Dr nach Schwerin geht, Schwerin-— Landsberg mündet. vwabach (nl.) bittet, bei dem beabsichtigten Brückenbau eine Eisenbahnverbindung mit vorzusehen, damit ein Anschluß an die beschlossene Strecke Kaukehmen-—Karkeln
Bell⸗Essen Industriebezirks Eisenbahnlinien in dem Umfange Rechnung getragen Industriegebiets Verkehr entspricht. Beschwerden nicht anerkannt. Dieselben Herrenhause vom Oberbürgerme Der Minister steht wiederholt darauf hingewies
utschtums in der Ostmark. gäsen (kons.) bittet, auf der Jerichow mehr zu berück⸗
altung des Bahnnetzes ere Zugverbindungen für Bruns⸗
rpreußische Eisenbahnminister ist be⸗ des preußischen Abgeordnetenhauses Vünsche erfüllt, sondern
füllt, s ein weil er ein entgegen⸗ ger Herr ist. (Ab
g. Hoffmann (Soz.): 1 daß ich ihm nur das Kom⸗ Wünsche erfüllt werden, pliment deshalb, augenblicklich nicht
en, so irren Sie weil er es verdient zur Stelle ist, hoffe Kompliment überbringen Der Redner kirchen; besonders feh Verbindung zwischen Eus⸗ kirchen und fordert den zweigleisigen Ausbau Trompet — Uerdingen bezw. Friemersheim, Ulzugsverkehrs auf der linken von der im Bau begriffenen Kleve⸗Mörser Bahn und die lzugspaares zwischen Rheinland und der
und Schne
annenberg so wichtig sei, daß sse, und bittet ferner um Fort⸗ von Hannover über Bremervörde bis nach Cux e Linie Nienburg — Minden dthagen wünscht der Redner auf der Strecke er die Errichtung einer Haltestelle
nach Stolzenau;
htritt dafür ein, daß die schon mehrfach atzigmühle nach dem Südwesten nicht ondern bei Berkenwerder
Abg. Schr. bei Ruß auch
werden kann.
rheinisch⸗westfälischen verbindungen, Bahnhofsbauten worden, wie es der Bedeutung gesteigerten eine Berechtigung dieser Beschwerden sind aber auch im ister von Essen unterstrichen und ergänzt in seiner Auffassung allein da. iesen worden, daß die Bahnhofsbauten in Essen klein sind. Um dem Uebelstande abzuhelfen, hat die Bahn⸗ verwaltung einfach zwei wichtige D⸗Züge von Essen ausgeschaltet. Von den fünf Zügen von Hamburg nach Cöln berührt nur ein cht charakteristisch für die dortigen Ver⸗ nd Essen nicht einmal durch eine Bahn Als außerordentlich großer Mangel wird g von Norden nach Süden im rheinisch⸗ empfunden.
Der Minister
einziger die Strecke Essen. Re⸗ hältnisse ist es, daß Borbeck u miteinander verbunden sind. das Fehlen einer Verbindung westfälischen Industriegebiet
Abg. Kriege (frkons.) wünscht besseren An Bentheim an das holländische Eisenba Kuhn⸗Ahrweiler (Zentr.) befürwortet Strecke Sinzig —Ahrweiler —-Adenau nach Hilles
Abg. Kesternich (Zentr.) bemerkt, für einen Abgeordneten gehöre, für seinen Wahlkreis vorbringen zu dy⸗Montjoie gehöre zu den wirt⸗ infolge des mangelnden Eisenbahn ßeren und kleineren Ortschaften des ch der Eisenbahnverbindung und lägen teilweise von einer Bahn entfernt; es müsse von dort eine joie hergestellt werden; in diesem eit langem projektierte Höhenbahn Linie Losheim —S heim gebaut werden. tritt entschieden dafür ein, daß das Elektri be einzurichtenden Bahnen in aldenburg gewünscht habe, im Neurode, und zwar in Mittel⸗ und daß auch die Strecke Dittersbach trieb eingerichtet werde. daß endlich Sonntagsfahrkarten von der St und Habelschwerdt eingeführt werden.
Abg. Gerhardus (Zentr.) bespricht Kleinbahnverb Neuwied und Altenkirchen und verlangt den Bau im Interesse der Steinindustrie des Kreises landes, die Herstellung einer Verbindung zu Westerwaldes und den Bau einer Bahn Fehlritzhausen —Dorden.
Abg. Freiherr von Twickel (Zentr.) wünscht eine direkte Linie Dortmund — Münster und die Linien Bochum Warendorf Essen sowie eine direkte Verbindung zwischen durch den Ausbau der Zwischenstrecken N Westerholt — Dorsten.
Abg. Dr. Gottschalk⸗Solingen (nl.) wünscht eine direkte Ver⸗ bindung der bergischen Industriestädte mit Cöln. Verkehr würde Strecke Lennep —
schluß des Kreises
Fortführung
Annehmlichkeiten Jahr für Jahr dieselben Eisenbahnwünsche müssen. Der Kreis Schleiden schaftlich schwächsten Kreisen Die zahlreichen grö Ourtales entbehrten no 20 bis 30 Kilom. Verbindung mit dem Kreise Mont Kreise selbst müsse endlich die Kalterherberg —Heimbach und eine Linie Münstereifel -Müll Abg. Geisler (Zentr.) zitätswerk für die zum elektri Schlesien nicht, wie der Abg. Krause⸗W Kreise Waldenburg, sondern im Kreise steine errichtet werde, für den elektrischen Be
und ferner eine
schen Betrieb
Außerdem wünscht er, adt Neurode nach Glatz
indungen zwischen der Wiedtalbahn Neuwied wie des Sieger⸗ n Braunkohlenz
Siegerländer Industrierevier
Münster, Münster — Welwer, Haltern — Buer
Dortmund und Dorsten kengede —Recklinghausen und
dem starken ahn sicher rentieren.
üsseldorf habe das vergangene Jahr zw Verbesserungen gebracht, es bleibe aber doch noch
Abg. Dr. Wuermeling (Zentr.) fordert planten Kleinbahn Warburg— Brakel
Abg. Bartling (nl.) befürwortet eine Bahn von Idste der Aarbahn zur Erschließung des mittleren Taunus. auch der weitere Ausbau der Taunusquerbahn. Schnellzügen, die nicht in Eltville hielten, habe der eine in Wies⸗ haden einen Aufenthalt von fünf, der andere von neun Minuten. Es ließe sich also sicher bei dem einen Zuge ein Halten in Eltville er⸗
Abg. Freiherr von Maltzahn (kons.) bahnverhältnisse auf Rügen hin, die no
manches zu wünschen
den Ausbau der ge⸗ Steinheim als Nebenbahn.
Notwendig sei
weist kurz auf die Eisen⸗ ch in keiner Weise normal seien. Dr. Varenhorst (freikons.) wünscht die Errichtung ver⸗ schiedener Güterbahnhöfe an einzelnen Stationen seines Wahlkreises Die Zugverbindungen zwischen Bremen und Hamburg müßten beschleunigt werden, ebenso auch die Verbindung zwischen Buchholz und Hannover, die billiger sei als der Weg von Harburg nach Hannover über Bremen. müßten auch für Fahrten von dem Lande in die Stadt ausgegeben werden; denn die Landbevölkerung müsse auch Fühlung mit der Stadt haben, damit die Gegensätze zwischen Stadt und Land ausgeglichen g von Verden nach Rotenburg sei eine der Regierung zur Er⸗
Verden⸗Rotenburg⸗Zeven.
Sonntagsfahrkarten
Eine Verbindunf dringende Notwendigkeit; z schließung der Moore und Oedländereien würde dadurch sehr ge⸗ fördert werden, weil gerade der Kreis Rotenburg außerordentlich viel Moore besitze. 3
Abg. von Bülow⸗Homburg (nl.) spricht seinen Dank für das geforderte zweite Gleis auf der Strecke Höchst —- Niedernhausen — Eschhofen aus und bringt noch einige Wünsche für den Taunus vor.
Abg. Drinnenberg (Zentr.) tritt für eine direkte Bahnverbindung zwischen den Staaten Preußen, Sachsen⸗Meiningen, Sachsen Weimar und Hessen durch Herstellung einer Bahn von Fulda nach Meiningen ein.
Abg. Wichert (Zentr.) begrüßt die in der Vorlage enthaltene Strecke Bartenstein —Heilsberg und wünscht die Weiterführung bis Friedland. 58
Abg. Dr. Hahn (kons.): Die Zugverbindungen der unterelbischen Eisenbahnen entsprechen nicht den Wünschen der Anwohner. Der Lokalverkehr von Hamburg muß vom unterelbischen Verkehr getrennt werden. Jetzt sind die unterelbischen Züge gezwungen, auf allen kleinen Stationen zu halten. Ferner ist dringend die Weiterführung der Bahn Hannover —Rotenburg— Bremervörde über Lamstedt nach Norden bis zur unterelbischen Bahn auf der Sackbahn Geestemünde — Bederkesa bis Basbeck nötig. Die Verbindungen von Bremen nach Norderney lassen viel zu wünschen übrig. In Curhaven muß der Güterverkehr verbessert werden. Der Redner unterstützt ferner die Wünsche des Abg. Varenhorst und der anderen Redner aus Hannover und wünscht, daß der Ankauf von alten Eisen⸗ bahnwagen durch Private erleichtert werde; jetzt sei der Bezug nur durch den Zwischenhandel möglich. 8
Darauf vertagt sich das Haus. 1
Vizepräsident Dr. Porsch bemerkt, daß heute 36 Redner zum Worte gekommen seien, daß noch 51 Redner sich gemeldet hätten, daß es aber notwendig sei, am Dienstag diese Beratung zu beendigen.
Schluß nach 5 ½ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag 11 Uhr. (Fortsetzung der Beratung des Eisenbahnanleihegesetzes; Gesetz über die Entlastung des Oberverwaltungsgerichts; Gesetz über die Umlegung von Grundstücken in der Stadt Posen.)
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Saatenstand in Italien während des zweiten Drittels des Monats April 1911.
Das während der Berichtsperiode herrschende schöne Wetter hat das Wachstum der Saaten merklich gefördert und die Ausführung der Feldarbeiten begünstigt. Die Getreidefelder und Wiesen zeigten eine vielversprechende Entwicklung. Die Obstbäume weisen, soweit sie nicht noch in Blüte standen, einen guten Fruchtansatz auf. Die Weinstöcke und Maulbeerbäume zeigten reiches Grün. Die Keimung der Früh⸗ jahrssaaten ging regelmäßig vor sich. In einigen Gegenden des Latiums und Süditaliens klagte man über zu niedrige Temperatur. Die auf Sizilien gefallenen Mererschläge kamen den dortigen Feldern, die jetzt im allgemeinen ein befriedigendes Aussehen zeigen, sehr zu statten. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Genua vom 3. Mai 1911.)
Washington, 8. Mai. (W. T. B.) Nach dem Monatsbericht des Ackerbaubureaus beträgt der Durchschnittsstand fü Winterweizen am 1. d. M. 86,1 % gegen 88,3 % am 1. Apri d. J. und 82,1 % am 1. Mai des Vorjahres. Die Anbaufläche umfaßte nach Abzug der infolge Auswinterung aufgegebenen Flächen 31 367 000 AÄcres gegen 29 044 000 Acres im Vorjahre. Der Durch⸗ schnittsstand für Winterroggen wird mit 90 % gegen 89,3 % am 1. April d. J. und 91,3 % am 1. Mai des Vorjahres angegeben.
— 8
Handel und Gewerbe. Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom G. M. 11 betrugen (+ und — im Vergleich zur Vorwoche):
Aktiva: 1911 1910 1909
Metallbestand (Be⸗ ℳ stand an kurss fähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Kilogr. fein zu 2784 ℳ berechnet) 1 139 314 000 1 086 977 000 (+ 4 635 000) (— 2146 000) (— 8 974 000 9. darunter Gold. 826 720 000 803 083 000 785 022 000 (+ 8 614 000) (+ 1 898 000) (— 5 459 000) Bestand an Reichs⸗
kassenscheinen. . 64 019 000 66 840 000 70 222 000 (+ 466 000) (+ 506 000) (+4 6 3 Bestand an Noten
anderer Banken. 21 649 000 20 037 000 16 509 000 (+ 11 169 000) (+. 11 520 000) —4 7 735 000) Bestand an Wechseln
und Schecks 115 962 854 000 944 748 000 799 404 000 (— 51 853 000) (s— 38 614 000) (— 34 738 000) Bestand an Lombard⸗
forderungen.. 66 695 000 77 455 000 69 430 000 8 (s— 45 344 000) (— 48 196 000) (— 18 873 000) Bestand an Effekten 2 540 000 80 191 000 488 278 000 (+ 156 000) (+† 1 850 000) (- 59 913 000) Beffnnd an sonstigen
iven .181 951 000 153 344 000 130 113 000 (— 11 753 000) (+ 2 040 000) (— 10 560 000)
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Passiva: Grundkapital... 180 000 000 180 000 000 180 000 000 (unverändert) (unverändert) (unverändert) Reservefonds... 64 814 000 64 814 000 64 814 000 (unverändert) (unverändert) (unverändert)
Betrag der um⸗ laufenden Noten . 1 613 253 000 1 607 967 000 1 568 536 000
(— 45 839 000) (— 58 575 000) (— 54 420 000) sonstige täglich fällige
Verbindlichkeiten. 554 949 000 546 655 000 (s— 47 836 000) (s— 15 906 000) (+ 49 597 000) sonstige Passiva.. 26 006 000 30 156 000%% 27 129 000
W“” (+ 1151 000) (+ 1 441 000) (— 3 000)
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(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Chile.
Pflanzeneinfuhr. Laut Dekrets des Präsidenten der Republik dürfen lebende Pflanzen, wie Obst⸗ und Waldbäume, Sträucher und Zierpflanzen, Kartoffeln oder Wurzelknollen, Zwiebeln und Wurzel⸗ tecklinge, die zur Züchtung gewisser Pflanzen dienen, ferner Wein⸗ reben über die Zollaͤmter erst eingeführt werden, wenn sie von dem Institut für vegetabilische Pathologie untersucht worden sind; wenn sie etwa mit einer Krantheit behaftet befunden werden oder aus einem der Ansteckung verdächtigen Lande kommen, so müssen sie desinfiziert und gemäß den auf wissenschaftlicher Grundlage für den Einzelfall vorgesehenen Bestimmungen behandelt werden. Vollständig ver⸗ boten ist die Einfuhr wurzelechter Weinrehen: die gleiche Vorschrift soll für Pfirsichbäume gelten bei der Einfuhr aus den Vereinigten Staaten von Amerika, China, Japan und Argentinien.
Der Untersuchung unterliegen auch die Samen der Obst⸗ und Waldhäume, der Zierpflanzen, Futterpflanzen und insbesondere der Gemüse wie Bohnen, Pferdebohnen, Linsen, Wicken, Luzerne und Kleec. Die Einfuhr der vorstehend aufgeführten Gattungen kann nicht mehr über die Zollämter von Valparaiso und Talcahuano be⸗ wirkt werden, auch darf sie nicht über die Cordillerenpässe erfolgen. Die durch die Untersuchungen usw. entstehenden Kosten fallen dem Beteiligten zur Last. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen General⸗ konsulats in Valparaiso.)