1911 / 112 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

““ iüg- weite Beilage chen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Freitag, den 12. Mai

A᷑TxareA e ew

ddie Regierung zu ersuchen, 1) bei den Distriktsämtern be⸗ Die Kommission beantragt, die Regierung zu ersuchen soldete Bureauassistenten anzustellen, 2) den Distriktskommissaren diesen Ausführungsbestimmungen den § 4 (Zwang zu Dienstreisete i volle Entschädigung für die übrigen Bureauunkosten und die Pferde-. Sonn⸗ und Festtagen), dc (Anrechnung von Zugverspätun haltung zu gewähren, 3) im nächsten Etat besondere Titel für eine Stunde) und § 21 Abs. 2 (Erhöhung einiger Kostensäger über Bureauunkosten und Pferdehaltung einzuführen“. geee Umständen) zu streichen und den 8* (Zulässigkeit der nunte Abg. Dr. Busse (kons.) befürwortet den Antrag von Blanckenburg, brechung einer Reise zum Zweck der Uebernachtung bei mehr an indem er nachweist, daß die jetzige Dienstaufwandsentschädigung den zwölfstündiger Fahrzeit) abzuändern, im übrigen aber die Ausführungt wirklichen Ausgaben der Distriktskommissare nicht entspreche. bestimmungen durch Kenntnisnahme für erledigt zu erklären. 8 Abg. Viereck (frkons.) erklärt, daß seine Freunde dem Antrage von Ebenso beantragt die Kommission die Erledigung durch Kenntrit Blanckenburg zustimmten, ebenso auch dem Antrag Aronsohn in nahme für einige weitere Verordnungen und Verfügungen über 8 Nr. 2, die sich mit dem ersteren Antrage inhaltlich decke, und Nr. 3. Tagegelder, Fuhrkosten und Umzugskosten der gesandtschaftlichen ae Auch die Anregung Nr. 3 sei zu begrüßen; es müßten den Distrikts⸗ s n.

amten, der bei der Abschätzung von Manöverflurschäden usw. tätig kommissaren zuverlässige Bureaubeamte beigegeben werden, aber es Beamten, über die Tagegelder und Reisekosten der Beamten bei e sprächen doch formale Bedenken gegen diesen Antrag, denn der

g haltung der staatlichen Wanderkurse für Heizer und Maschinisten und Distriktskommissar habe schon jetzt die Möglichkeit, sich Bureauhilfe der Justizbeamten bei Dienstgeschäften außerhalb des Gexichtsorts.” zu besorgen, und es sei nicht angebracht, die bisherigen privaten Die Ausführungsbestimmungen des Staatsministeriums zu de Bureauhilfen einfach zu beseitigen. Zudem strebe die in Aussicht Vorschriften über die Tagegelder und Fahrkosten der Justizbeamten stehende Verwaltungsreform nach einer möglichsten Verringerung der haben in der Kommission zu der Erörterung geführt, ob nicht nas Beamtenzahl, deshalb sei jetzt nicht der Zeitpunkt für diesen Antrag. 8 17 des Reisekostengesetzes die Form einer Königlichen Verordnung

Abg. Peltasohn (fortschr. Volksp.) befürwortet den Antrag Aron⸗ erforderlich gewesen wäre, um die bisher geltenden Sätze abzuändem sohn. Die Distriktskommissare müßten ständige, zuverlässige Hilfsbeamte Die Kommission beantragt, die Auffassung des Hauses über die für das Bureau erhalten, das Publikum habe Anspruch darauf, daß im rechtliche Bedeutung des § 17 des Reisekostengesetzes dahin zusammen⸗ Bureau immer ein Vertreter des Distriktskommissars anwesend sei. zufassen, daß diejenigen Vorschriften, die fur einzelne Dienstzweige Das jetzige Pauschquantum, das die Distriktskommissare für den über die Tagegelder und Fahrkosten der Beamten ergangen und nach Dienstaufwand erhielten, reiche nicht aus, es müsse aber vermieden

§ 17 des Reisekostengesetzes vorläufig in Kraft geblieben sind, set

2 8 2 8 4 bF 9 a Mossokosto MWx ü 53„,, IE fell werden, daß staatliche Beamte aus eigenen Mitteln Zuschüsse dem Erlasse des Reisekostengesetzes nur noch durch Königliche Ver für ihren Dienstaufwand geben. Seine Freunde hätten diesen

ordnung abgeändert werden können. besonderen Antrag gestellt, um zugleich darin die Wege anzugeben, Der Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.) beantragt mit Unter wie die jetzigen Mißstände eseitigt werden könnten. Ein

stützung von Mitgliedern der anderen Parteien, den Eingang diesen

solches Mittel sei die Anstellung von Bureauassistenten. Nur in Resolution folgendermaßen zu fassen: die Regierung zu ersuchen, den festangestellten Beamten seien die zuverlässigen Kräfte zu finden, § 17 des Reisekostengesetzes rechtlich dahin auszulegen, daß diejenigen die den Distriktskommissar in allen Angelegenheiten vertreten Vorschriften usw. 8 könnten. Der Redner beantragt nach den Vorschriften der Geschäfts⸗ Abg. Weissermel (kons.): Alle Parteien in der Kommission nit ordnung die Ueberweisung des ersten Punktes des Antrags Aronsohn Ausnahme der Polen und Sozialdemokraten haben sich auf den Stand⸗ zur Vorberatung an die Budgetkommission. Der Antrag unter 2 punkt gestellt, daß die Regierung das Reisekostengesetz in viela decke sich inhaktlich mit dem Antrag von Blanckenburg, bedürfe also Punkten nicht zutreffend ausgelegt hat. Es ist sehr zu bedauern, di nicht mehr einer Kommissionsberatung. Der Antrag 3 empfehle sich sich die Regierung nicht ohne weiteres auf den Standpunkt e aus praktischen Gründen, er bedürfe nicht mehr einer Kommissions⸗ Kommission gestellt hat, der in den verschiedenen Anträgen niche beratung, da er nicht neue Mittel, sondern nur die formale Auf⸗ gelegt ist. Der Hauptstreitpunkt war in der Kommission g stellung des Etats betreffe. ob die Regierung selbständig gesetzliche oder sonstige W.

Abg. Dr. Mizerski (Pole) verurteilt das Verhalten der Distrikts⸗ schriften über Tagegelder und Fahrkosten, die nach dem Reiseked kommissare gegen die Polen und erinnert besonders an die Tätigkeit gesetz noch in Kraft geblieben sind, abändern könne. Es ist da des Distriktskommissars von Carnap, die vor einigen Jahren eine große eine Resolution angenommen worden, wonach derartige Abänder Rolle gespielt habe. 8 nur durch Königliche Verordnung. geschehen können. Die Auslega

Abg. Mogk (nl.) bemerkt, daß im vorigen Jahre zwar die Be⸗ welche die Regierung dieser Bestimmung des Reisekostengesetzes; züge der Distriktskommissare erhöht worden seien, daß sie aber noch bat, entspricht nicht der Auffassung, welche das Abgeordnect immer nicht die Höhe des Dienstaufwandes decken könnten. Es handle haus zum Ausdruck bringen wollte. S 8 sich um Beamte, die auf verantwortlicher Stelle in der Provinz Abg. Peltasohn (Fortschr. Volksp.): Meine Freunde stimna Posen ständen, die Regierung müsse daher das Interesse haben, diesen den Kommissionsbeschlüssen ebenfalls zu. Beamten genügende Entschädigung zu geben. Seine Freunde stimmten Die Abgg. Riesch Erkons.), Dr. Lohmann (nl.) und Dins daher dem Antrag Aronsohn zu. lage (Zentr.) erklären ebenfalls ihre Zustimmung zu den Kommissien⸗

Abg. Kindker⸗Posen (fortschr. Volksp.) beschlüssen; letzterer betont noch besonders, daß es sich bezüglich trag von Blanckenburg und hofft, daß die Konservativen auch Kommissionsbeschlüsse über die Streichung von Sonntagsreisen dan dem Antrag Aronsohn zustimmen würden, der nur den gehandelt habe, daß den Beamten nicht der Besuch des Gottesdienstes konservativen Antrag ergänze. Die gegenwärtigen privaten verkürzt werden dürfe. 8 1 Bureauassistenten der Distriktskommissare brauchten nicht ent⸗ Ministerialdirektor Halle: Abgesehen von einer Bestimmung 2 I lassen zu werden, wenn die feste Anstellung solcher Beamten handelt es sich bei den Maßnahmen der Regierung nur um altes Rett e. 6“ beschlossen würde. Die Dienstaufwandsentschädigung bedürfe der wie es seit jeher gehandhabt worden ist. Die Wünsche des Hauss Breszlan. . Erhöhung, weil die eigenen Kosten der Distriktskommissare, namentlich bezüglich der Sonntage gehen hauptsächlich darauf hinaus, daß de Striegau . . s s- gottesdienstlichen Verrichtungen nicht gestört werden. Diesem Wunsche Hirschberg i. Schl.

für Wohnungsmieten und Fuhrwerksunterhaltung, gestiegen seien. Die 1 1 dr:; stimmt die Regierung vollkommen zu. Ueber die Benutzung der Ratibor .. .

en findet in einer rührenden Volkssitte Ausdruck. Es ist 1 9 in manchen Gegenden Sitte, daß man bei dem Ableben des Bienenzüchters den Bienen den Tod mit den Worten verkündet: „Euer treuer Herr ist gestorben!“ Die Bienenzucht entspricht so recht der religiösen Innigkeit des deutschen Gemüts. Der auptgrund für das Daniederliegen der Bienenzucht ist die schlechte Honigernte der letzten Jahre, durch die die Imker entmutigt worden sind. Wie beim Viehseuchengesetz der Grundsatz anerkannt worden ist, daß der Staat die Aufgabe hat, den notleidenden Viehzüchtern zu Hilfe zu kommen, so muß auch der Staat den bedrängten Bienenzüchtern zu Hilfe kommen. Er muß Musterbienenstöcke anlegen, um mit dem rationellen Betrieb der Bienenzucht weitere Kreise bekannt zu machen. Das Vorgehen der Eisenbahnverwaltung ist zu begrüßen. Viel könnte getan werden, wenn man den reinen Honig auf gesetzlichem Wege schützen würde. Wenn alle wüßten, was ihnen oft unter dem Namen „Honig“ vorge⸗ setzt wird, so würden sie solchen „Honig“ mit Entrüstung und Abscheu beiseite stellen. Ich erinnere nur an den sogenannten amerikanischen Honig, dessen Geruch schon genügt, um festzustellen, daß es sich um ein Produkt handelt, das so wenig Beziehung zur Bienenzucht hat, wie sie die Baumwolle zur Schafzucht ausweisen kann. Wer wirklich reinen Bienenhonig haben will, darf nicht auf einen Groschen sehen. Der gesetzliche Schutz des Honigs ist bisher deshalb nicht möglich gewesen, weil es kein Verfahren zur Feststellung der Reinheit des Honigs gab, sodaß dem Betruge aller mögliche Vorschub geleistet wurde. In letzter Zeit soll es jedoch gelungen sein, ein einfaches chemisches Verfahren zu finden. Ich hoffe, daß sich auch die jüngeren Volksschullehrer mehr als bisher mit der Bienenzucht beschäftigen bweerden. Deutscher Geist ist es gewesen, welcher der modernen Bienen⸗ zucht ihr wissenschaftliches und praktisches Gepräge gegeben hat. Gerade die deutsche Bienenzucht muß deshalb auch in erster Linie dazu berufen sein, die Früchte dieser Geistesarbeit einzuheimsen.

Abg. Gyßling (fortschr. Volksp.): Die Lage der Bienenzucht ist allerdings nicht günstig; die Honigernte ist seit 1909 sehr gering ge⸗ wesen. Der ehrliche Honighandel hat viel mit unlauterem Wett⸗ bewerb zu kämpfen, aber die Bestimmungen des Nahrungsmittelgesetzes

reichen aus, wenn sie wirksam und sachgemäß gehandhabt werden. Die Frage eines Zollschutzes für Honig darf nicht allein vom Stand⸗ punkt der Produzenten, sondern muß auch vom Standpunkt der Kon⸗ fumenten aus betrachtet werden, und sie kann nur in Zusammenhang mit

dem gesamten Zolltarif gelöst werden. Erfreulich ist es, wenn der Eisenbahnminister dafür sorgt, daß die Böschungen an Eisenbahnen im Interesse der Bienenzucht bepflanzt werden. Die staatlichen Auf⸗ wendungen für die Förderung der Bienenzucht müssen verstärkt werden. Die Lehrer haben sich ein großes Verdienst dadurch erworben, daß sie die Pioniere der Bienenzucht geworden sind.

Regierungskommissar, Regierungs⸗ und Landesökonomierat Thomsen: Die Regierung erkennt die schwierige Lage der Bienenzucht an und ist bereit, die Anregungen des Hauses u prüfen und ihnen so weit wie möglich Folge zu geben.

In der Frage des Schutzes gegen die Bienenfäule schweben Ver⸗ handlungen zwischen der Reichsregierung und den Einzelstaaten, und die Verhandlungen sind so weit gediehen, daß sich ein Gesetz⸗ entwurf in Vorbereitung befindet. Die Fragen des Honighandels sind verschiedentlich Gegenstand der Erörterungen im Reichstag gewesen, und die Regierung hat dabei den Standpunkt vertreten, daß die Be⸗ stimmungen des Nahrungsmittelgesetzes eine volle Handhabe bieten, um hUebelstände zu beseitigen. In diesem Sinne ist den Regierungs⸗

präsidenten aufgegeben worden, den Handel mit Honig zu überwachen.

Immerhin können auch durch Abänderung des Nahrungsmittelgesetzes die

Berichte v

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

Qualität mittel V

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

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Am vorigen Markttage

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18,50 19,00 19,20 19,80

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18,00

18,00 18,10 18 80 19,80

20,30 19,40 19,10 22,80 22,80 19,80 20,00

Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen). 22 60 22,80] 23,00 23,00

Roggen.

14,50 15,20

16,30 16,90

15,00 15,60 15,70 15,80 15,90 16,10 16,00 16,50

16,30 16,50 16,50 15,70

16,70 16,00 16,10 18,00 18,25 16,00 Gerste. 16,00 17,00 15,00 15,60 14,20 14,80 15,00 15,20 14,50 15,00 S8g 15,00 14,70 14,70

19,80 19 60 20,00 20,00 20,10 19 30 20,80 20,40 20,00

19 80 19,00 19,10 19,60 20,10 19,30 20,60 20,40 19,80

Goldap . Landsberg a. W. . . . . Wongrowitz.. . . Breslau. .

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2 36 Langenau.

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Chäͤteau⸗Salins

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unterstützt den An⸗

G old ap 11 .

Uebelstände beseitigt werden; es wird sich darum handeln, daß Merk⸗ male dafür aufgestellt werden, wie natürlicher Honig beschaffen sein soll. Zur Förderung der Bienenzucht hat der Staat jährlich 40 000

bereit gestellt, die Beihilfen werden den Landwirtschaftskammern

überwiesen. Größere Mittel können im nächsten Jahre zur Ver⸗ fügung gestellt werden, wenn die Finanzlage es gestattet. Der Antrag des Abg. Dr. Varenhorst wird einmütig an⸗

genommen. 8 Es folgt die Beratung des Antrags der Abgg. zu ersuchen, eine

Lieber (nl.) und Genossen, „die Regierung - 3 Repision des Gebührentarifs für dir Kataster⸗ ämter vom 16. März 1909 in dem Sinne vorzunehmen, daß die im Interesse unserer kleinen und mittleren Grundbesitzer (Landwirte, Handwerker, Arbeiter) erforderlichen Kataster⸗ arbeiten nicht mit übermäßig hohen Gebühren belastet werden“. Abg. Lieber (nl.): Wegen der Höhe der Gebührensätze sind von zahlreichen Landwirtschaftskammern Beschwerden vorgebracht worden. Daß die Gebührenordnung von 1892 einer Aenderung be⸗ durfte, war klar. Aber der alte Tarif schonte vor allem die kleinen und mittleren Grundbesitzer; der neue Tarif nimmt dagegen auf diese keine Rücksicht. Die Regierung hatte ja eine gleichmäßige Erhöhung des alten Tarifs um 10 % vorgeschlagen; das Haus stellte sich aber auf einen anderen Standpunkt und nahm eine größere Erhöhung der niederen Gebühren vor. Zweck dieser Maßnahme war es, eine Deckung der Kosten herbeizuführen. Das Ergebnis ist aber, daß 800 000 mehr als erforderlich jetzt durch Gebühren eingenommen werden. Der Redner führt verschiedene Beispiele für die schwere Be⸗ lastung durch die neue Gebührenordnung und für verschiedene un⸗ klare Bestimmungen bei der Erhebung der Gebühren an und bittet um Annahme seines Antrags. Ministerialdirektor der direkten Steuern Heinke: Der Finanz⸗ minister steht dem Antrage sympathisch gegenüber. Der Antrag wird geeignet sein, den geäußerten Wunsch in die Praxis zu über⸗ setzen. Bei dem Tarif von 1909 sind jedoch schon die mittleren und

kleineren Grundbesitzer gegenüber den größeren bevorzugt. Außerdem

sind die Provinzialverwaltungen ermächtigt, die Gebührensätze zu er⸗

mäßigen. Am 27. März 1911 ist noch eine Verfügung erlassen worden, worin ausdrücklich festgestellt ist, daß bei allen kleinen Objekten in gewissen Fällen die Ermäßigung von der Regierung niemals versagt werden darf. Diese Verordnung ist erst kürzere Zeit in Geltung, sodaß man ihre Wirkung noch nicht übersehen kann. Der gegenwärtige Zustand ist aber ein ganz anderer als der, von dem der Vorredner bei seinen Beispielen ausgegangen ist.

Abg. Veltin (Zentr.) bringt zur Begründung des Antrages noch verschiedene weitere Beispiele vor.

Abg. Dr. Bell⸗Essen (Zentr.): Es ist jetzt eine doppelte Tarifierung, einmal nach dem Werte und dann nach der Größe des Grundstücks vorgesehen. Es wäre vielleicht zu erwägen, ob nicht auch das Interesse des Eigentümers und die für die Verbesserungen aufgewandte Arbeit mitberuͤcksichtigt werden könnten. Die Vermessung eines Grund⸗ stücks von 200 Wert ist ebenso teuer wie die eines Grundstücks von 1000 Wert; dann endigt der Tarif mit 10 000 ℳ. Es liegt

Trennung der einzelnen Ausgaben im Etat nach Antrag 3 empfehle sich, um übersehen zu können, was für die einzelnen Zwecke verwendet werde. Die Regierung möge ferner eine Dienstinstruktion erlassen, damit die Distriktskommissare ersehen, welche dienstlichen Verpflichtungen ihnen obliegen, und damit nicht von den Vorgesetzten Pflichten auf sie abgewälzt werden. Es sei auch wohl nicht erforderlich, daß die Distriktskommissare immer in Uniform erscheinen; sie würden beim Publikum vielleicht in Zivil mehr Vertrauen er⸗ wecken, als wenn sie mit der blanken Säbelscheide auftreten.

Abg. Winckler (kons.): Die Distriktskommissare sind Organe des Landrats, die Landräte sind ihre Vorgesetzten. Ich muß gegen die letzten Ausführungen des Vorredners aufs schärfste protestieren. Er meint, die Distriktskommissare würden mehr Vertrauen sich erwerben, wenn sie in Zivil kommen;: das heißt doch die Stellung der Beamten verkennen. Entschiedenen Widerspruch muß ich auch dagegen erheben, daß der Vorredner sagt, bei Gelegenheit der finanziellen Regelung möge eine Dienstinstruktion ergehen, in welcher gesagt werde, welche Befehle ihrer Vorgesetzten die Distriktskommissare zu erfüllen hätten und welche nicht. Ich erhebe den schärfsten Widerspruch dagegen, daß hier solche Wünsche ausgesprochen werden, die das Verhältnis zwischen den Beamten und ihren Vorgesetzten betreffen. Die Ziffer 2 des Antrags Aronsohn enthält nichts anderes als der Antrag Blanckenburg, sie ist wohl nur nach dem Grundsatz beantragt: Doppelt hält besser. Gegen die Ziffer 3 muß ich mich aussprechen; ich kann sie nicht anders auffassen, als daß dem Distriktskommissar statt eines Pausch⸗ guantums, aus dem er das Fuhrwerk und die Besoldung des Gehilfen zu bestreiten hat, zwei Pauschquanten gegeben werden, für den einen und für den anderen Zweck. Aus rein praktischen Gründen sind wir dagegen. Wenn ein Beamter verschiedene Zwecke zu erfüllen hat und dafür ein Aversum vom Staate erhält, so muß er die Freiheit haben, Ersparnisse bei dem einen Zweck für den anderen Zweck ver⸗ wenden zu können. Was heute der Regierung für die Unzulänglichkeit der Entschädigung der Distrikskommissare vorgetragen ist, wird für sie hoffentlich lehrreich sein. Man könnte auch den Antrag ver⸗ allgemeinern, die Regierung sollte bei allen Staatsbeamten, die ein Aversum bekommen, aus welchem sie Fuhrkosten und Gehälter für Gehilfen zu bestreiten baben, einmal nachforschen, ob die Beamten bei den finanziellen Verhältnissen, die vergangenen Zeiten angehören, noch ihre Pflichten erfüllen können. Es liegt schon ein Antrag Schroeder für die Landräte vor, der sich nur mit den Fuhrkosten befaßt. Die Landräte müssen auch ihre Gebilfen so besolden können, wie es unter heutigen Verhältnissen nötig ist. Man darf doch nicht bei der Anstellung der Beamten nur reiche Leute auswählen. Ob Privat⸗ beamte oder Staatsbeamte als Bureauassistenten besser geeignet sind, kann hier nicht entscheidend sein, das würden wir aber sagen, wenn wir den Antrag 1 an die Kommission überweisen würden. Deshalb werden wir den Antrag auf Ueberweisung an die Kommission nicht unterstützen. Das ganze System der Dienstaufwandsaversa muß aus praktischen Gründen aufrecht erhalten werden, das ist aber nur mög⸗ lich, wenn das Pauschquantum im Einklang mit den Lasten steht, die den Beamten erwachsen.

Abg. Kindler 6598 (fortschr. Volksp.): Ich habe nur sagen wollen, daß die Geschäfte der Distriktskommissare immer mehr ge⸗ wachsen sind und daß der Umfang der Geschäfte festgestellt werden

Automobilen werden besondere Bestimmungen kommen. 2 Kommission kritisierten Erlasse basieren gar nicht auf einer de

sonderen Vorschrift des Reisekostengesetzes, sind keine Ergänzunge

dazu, sondern nur interne Kommentare für die nachgeordneten Be⸗ hörden.

Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Dr. Schroeden Cassel (nl.) und Weissermel (kons.) und einer Erwiderm des Ministerialdirektors Halle werden die Anträge der Ks⸗ mission mit der vom Abg. Dr. Schroeder beantrag redaktionellen Aenderung angenommen.

Es folgt die einmalige Beratung der Denkschrift, treffkend die Entwicklung des Verkehrs und des 2 triebes der Eisenbahn auf der Insel Rügen und Verbindung mit Stralsund.

Abg. Graf von der Groeben (kons.): Ich beantrage nau meiner Freunde, die Denkschrift an die Budgetkommission zu utk weisen, da wir hier das reiche Material derselben nicht prüfen köm Welche der vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung des Verk⸗ gutgeheißen werden können und welche nicht, kann nur in der Kommiss untersucht werden.

Die Denkschrift wird an die Budgetkommission überwie

Darauf erledigt das Haus noch eine größere Reihe Petitionen persönlichen Inhalts nach den Anträgen der K. mission ohne Debatte.

Ferner werden Petitionen, darunter eine vom Verbꝛ pensionierter Reichs⸗ und Staatsbeamten in Breslau um Erbätd der Pension der aus dem Privateisenbahndienst übernomme pensionierten Staatseisenbahnbeamten um den Betrag, der ihnen Kriegsteilnehmer nach Art. 11 des Pensionsgesetzes vom 2. 2 1907 zusteht, aber nicht zur Auszahlung gelangt, der Regierunz Berücksichtigung überwiesen.

Eine Petition des Rektorenvereins der Provinz Posen um and Festsetzung der Amtszulage für Rektoren wird durch Ueberganz Tagesordnung erledigt.

Darauf vertagt sich das Haus.

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (freikons. Geschäftsordnun: Ich bitte den Herrn Präsidenten, eine engeren Kreise getroffene Vereinbarung über die Wünsche Mehrheit des Hauses bezüglich der Ordnung unserer schäfte bis zur Pfingstpause vortragen zu dürfen. Die 3 verbandsgesetze werden voraussichtlich fünf Tage in Ama nehmen, es ist zweckmäßig, sie in rascher Folge hintereinander s⸗ ledigen. Einzuschieben wären vielleicht nur die kleinen Gesche die Stadterweiterung von Elberfeld und die Vereinfachum e Rechnungswesens. Dann könnte die zweite Lesung des ae bestattungsgesetzes herankommen, darauf der Bericht der kuf kommission üͤber das Ergebnis der staatlichen Bergwerke, hirue dritte Lesung des Feuerbestattungsgesetzes, die ’2. erledigt nene könnte, wenn alle Redner sich urz fassen. Wir minca doch alle, daß wir rasch vorwärts kommen. Sodann könnte des d

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Landsberg a. W. Kotktbus .. Wongrowitz. Breslau. Striegau Se erg i. Schl. e“ cr Geldern... 8 16,00 Neuf nes Kaufbeuren. . Döbeln . 3 Winnenden.. Langenau. Chateau⸗Salins

Die verkaufte Menge

15,40 15,90

19,60

Bemerkungen. Ein liegender Strich (—) in den Beerlin, den 12. Mai 1911.

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15,90 16,20

16,50

19,60

wird auf volle Doppelzentner un Spalten für Preise hat die Bedeutung,

15,00

15,60

17,60 14,80 16,00 16,40 15,60

16,50 16,00

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erliches Statistisches Amt. J. V.: Dr.

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15,60 16,60 16,90 16,00 18,00 17,00 17,00 19,80 17,20 20,60

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Der Durchschnittsprei kt C.) in den letzten sechs Svpalten,

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15,60

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Statistik und Volkswirtschaft.

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Vierteljahr 1911, verglichen mit dem I. Vierteljahr 1910.

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doch wirklich keine Veranlassung vor, hier Halt zu machen. Wenn

der Gebührentarif weiter ausgebaut würde, könnten infolge der Mehr 2 598 895

11 620 300

3 772 648 15 256 178

50 347

richt der Ansiedlungskommission auf die Tagesordnung gesetzt; dann die beiden Ausführungsgese ze zu Reichegesetzen sowie 1 1111“ Gesetz über die Entlastung des Oberverwaltungsgerichts. 32 Summe II Woche vor Pfingsten könnte dann noch die zweite und dritte ratung der Eisenbahnvorlage erledigt werden, und die Pfingstfer könnten am 1. Juni beginnen. 8 Präsident von Kröcher: Ich bin mit diesen Vorschlägen 8 verstanden und behalte mir nur vor, noch einen mir geeignet e⸗ maßregeln. scheinenden Tag einzuschieben, an dem Petitionen behandelt wer⸗ können. e.= haß cte Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Abg. Soz.): Wi sere Maßnabtno⸗, üean d Iig . handelt hat. Wir sehen nicht ein, daß solche Dinge besch 1 1“ werden, ohne daß alle Parteien hinzugezogen werden, und daß. 8858 eine Art Durchpeitschung vorgenommen werden soll nachdem Aegypten. Vom 22. bis 28. April wurden 70 Erkrankungen Eisenbahnvorlage so viel Zeit gewesen ist. Es tut nichts, weal 85 48 Todesfälle) gemeldet, davon 20 (19) in Kuß, 12 (8) in noch länger tagen. Wenn wir nicht früher fertig werden, so enuf, 7 (7) in Assuan, 5 (2) in Sammalut, 5 in Beni die Regierung künftig im Oktober einberufen. n 11 Uhb 6 89) i, Sen ures, 4 Esemn Nac Hema i,g 868 in per Schluß gegen 4 ¾ Uhr. Nächste Sitzung Freitag 28 * un Manfulut, 2 (1) in Deirut, 1 n Mallawi, Personen, in (Zweite Beratung des Zweckverbandsgesetzes.) in Assiut Fachu, Favum und Abn C0) in EPdfm. Janeiro vom

7

13 260 510 10 047 764 57 072

muß, damit man ihnen auch den zur der Geschäfte nötigen Aufwand gewährt. Ich habe ferner nicht davon gesprochen,

einnahmen entsprechende Ermäßigungen für die kleineren Grundstücke · 1 rt. be r daß die Landräte den Distriktskommissaren vorschreiben, wann sie im ollen, sondern es handelt sich um eine An⸗

eintreten. Ich beantrage Verweisung an die Budgetkommission. ß d n

Nach einem Schlußwort des Abg. Lieber wird der An Dienst Uniform tragen sollen, sondem es sich un trag an die Budgetkommission überwiesen. ordnung der Regierung, daß sie im Dienst immer die Uniform tragen Es folgt der Antrag der Abgg. von Blanckenburg sanlen unter Umständen sogar

(kons.) und Genossen: he ö es. 1 „‚die Regierung zu ersuchen, den Etatsfonds für die Der Antrag Aronsohn Nr. 1 wird an die Budgetkommission

Bureaukosten der Polizeidistriktskommissare in der überwiesen; der Antrag von Blanckenburg wird als Antrag

Provinz Posen im nächsten Jahre dergestalt zu erhöhen, daß der Kommission angenommen, damit ist der Antrag Aronsohn 2

die Distriktskommissare nicht mehr genötigt sind, ihren notwendigen erledigt; der Antrag Aronsohn 3 wird abgelehnt.

Dienstaufwand zum Teil aus eigenen Mitteln zu bestreiten’. In einmaliger Beratung wird die Rechnung über die Ver⸗ wendung des zum Zwecke der Errichtung von Rentengütern aus

Der Antrag hat bereits die Budgetkommission beschäftigt, und deren Berichterstatter Abg. Dr. Busse teilt mit, daß die dem Reservefonds der Rentenbanken gewährten Zwischenkredits durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt.

Kommission den Antrag angenommen habe und ihn ihrerseits dem Plenum zur Annahme empfehle. Die Ausführungsbestimmungen des Staats⸗ Von den Abgg. Aronsohn (fortschr. Volksp.), ministeriums zu den Vorschriften über die Reisekosten der Staatsbeamten vom 24. September 1910 sind von einer

Lusensky (nl.) u. Gen. ist dazu folgender Antrag gestellt n. tem! worden besonderen Kommission von 14 Mitgliedern geprüft worden.

55 457 356

China. In Mukden wurden am 31. März 3 neue Pestfälle und am 12. April 1 solcher angezeigt; Changchun ist seit dem 26. Mäͤrz pestfrei geblieben. Auch aus den übrigen Bezirken der 2 Südmandschurei lauten die Berichte so günstig, daß die Epidemie wurden 2 hier, wenn auch noch einzelne Erkrankungen vorkommen, als erloschen

angesehen wird. 8 Cholera.

Bis zum 14. März wurden insgesamt t; seitdem

und das ist nicht nötig, sondern Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗

Deutsches Reich. kangen f

Reindörfel und Tscha

r Woche dom 30. April bis 6. 3. und je 1 in Münsterberg,

8 Münsterberg, Reg.⸗Bez.

Reg.⸗Bez. Merseburg), raunschweig) und

Fee

Tilleda (Kreis Sang

Breslau), 2 in Blankenburg,

ie 1 m Walkenried Ereis

Hamdurg. Oesterreich.

Galizien.

Hawaiische Inseln. B. 31 Erkrankungen und 22 Todesfälle an der Choler a gemeld

ist die Seuche erloschen. 1 Es erkrank b -v 19. bis 25 Mäͤr. Fleckfieber. 88 es erkrankten (starben) in Para vom 19. bis 25. Mär⸗ in M W os vom 5. bis 18. März (25) und in Ri Oesterreich 23. bis 29. April 63 C 21. Februar bis 11. März 1 (1). Galizien.

Pest. . 23. bis 29. April 5 Erkrankungen in

Vom

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