Abg. Molkenbuhr (Soz.) befürwortet einen Antrag, die Be⸗ stimmung über den Vorsitz zu streichen.
Der Antrag wird abgelehnt. .
Nach § 353 ist für den Vorstand oder Ausschuß der Betriebskrankenkassen weder wählbar noch wahlberechtigt, wer die Mitgliedschaft freiwillig fortsetzt.
Abg. Sachse (Soz.) befürwortet Streichung. Es gebe Fälle, wo in Knappschaftskassen Arbeiter schon deswegen entlassen seien, weil sie als Kandidaten aufgestellt wurden, so auch auf den Fürst Pleßschen Gruben. Es scheine, als ob man annehme, daß ein Arbeiter, der nicht mehr in Arbeit stehe, mit einem Male zum niederträchtigsten Menschen ausarte.
§ 353 wird unverändert nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen.
Nach § 354 wird u. a. der Innung das Recht gegeben, den Vorsitzenden und seine Stellvertreter aus den Vorstands⸗ mitgliedern zu bestimmen. Ferner sollen die Arbeitgeber und die Versicherten, wenn sie je die Hälfte der Beiträge tragen, je die Hälte der Vertreter im Ausschuß und diese Vertreter je
ie Hälfte der Vorstandsmitglieder wählen.
Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.) befürwortet die Streichung beider Bestimmungen. 1
§ 354 bleibt unverändert. .
Einen sozialdemokratischen Antrag auf Einfügung § 354 a „Einem Arbeitervertreter im Ausschuß oder im Vorstande
einer Betriebskrankenkasse kann zu einem früheren Zeitpunkt als zum Ablauf seiner Wahlperiode das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grunde gekündigt werden,“
begründet der 3
Abg. Emmel (Soz.) mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit, den Arbeitervertretern einen ausreichenden Schutz zu geben.
Abg. Dr. Potthoff (fortschr. Volksp.) spricht sich ebenfalls für diesen Antrag aus. ü
folgenden
Wenn man den Arbeitern Ehrenämter über⸗
trage, so müsse verhindert werden, daß Arbeitgeber ihre finanzielle
Uebermacht gegen diese ha um sie zu maßregeln. Beim
preußischen Bergrecht sei den Sicherheitsmännern ein noch weiter⸗ gehender Schutz gewährt worden. 8
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Abgg. Albrecht und Genossen
genden § 355 a: „Der Vorstand ist verpflichtet, den Gewerbeaufsichtsbeamten auf Verlangen Auskunft über Zahl und Art der Erkrankungen zu
erteilen.“ Für den Fall der Annahme dieses Antrags beantragen die Abgg. Schultz und Genossen den Zusatz: „Die oberste Verwaltungsbehörde kann hierüber Näheres be⸗ timmen.“
Abg. Severing (Soz.) begründet den sozialdemokratischen Antrag. Es handle sich um berufliche Krankheiten. Mit dem Kompromiß⸗ antrag Schultz sei seine Partei einverstanden.
Abg. Schickert (dkons.) erklärt, daß seine Freunde für beide Anträge stimmen werden.
Die Anträge Albrecht und Schultz werden angenommen.
§ 358 bestimmt über die Zuständigkeit des Ausschusses. Unter anderm solle dem Ausschuß vorbehalten bleiben, die Satzung zu ändern und die Kasse aufzulösen oder mit andern Krankenkassen freiwillig zu vereinigen. .
Nach den Beschlüssen der Kommission sollen diese letzteren Beschlüsse der Mehrheit sowohl der Arbeitgeber als der Ver⸗ sicherten bedürfen.
Abg. Kuntze (Soz.) befürwortet einen Antrag, diese Bedingun zu beseitigen. 4 WI“
Se5 5 4*“
Die übrigen Bestimmungen über Obliegenheiten von Ver⸗ band und Ausschuß (§§ 359 bis 361) ergeben keine Debatte.
Die Vorschriften über Angestellte und Beamte (§§ 361 a bis 371 a) sind bereits gestern erledigt worden. §§ 372 bis 376 handeln von der Verwaltung der Mittel.
88
§ 372 bestimmt: 8 Die Mittel der Kasse dürfen nur zu den satzungsmäßigen Leistungen, zur Füllung der Rücklage, zu den Verwaltungskosten und für allgemeine Zwecke der Krankheitsverhütung verwendet werden. Nach Bestimmung der obersten Verwaltungsbehörde ist es zulässig, Kassenmittel für den Besuch von Versammlungen zu verwenden, die
den gesetzlichen Zwecken der Krankenversicherung dienen sollen. Abg. Büchner (Soz.) tritt für eine Aenderung des zweiten
Satzes dahin ein, daß die Kassen die erwähnte Befugnis selbständig
und nicht nach Bestimmung der obersten Verwaltungsbehörde aus⸗
üben sollen. Der Redner kommt auf die Debatte über die Mißbräuche in den Ortskrankenkassen zurück und wirft dem Zentrum vor, daß es durch die Billigung der Kommissionsbeschlüsse zu den betreffenden
Paragraphen einen schlimmen Verrat an den Arbeitervertretern geübt
habe und die Arbeiter in schnöder Weise entrechtet hätte. (Vize⸗
präsident Schultz rügt beide Vorwürfe; man dürfe solche Ausdrücke gegenüber Beschlüssen des Hauses nicht gebrauchen.) Der Antrag wird abgelehnt.
. §§ 377 — 407 betreffen das Verhältnis der Kassen zu Aerzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Apotheken. Es wird zunächst die Arztfrage gesondert verhandelt.
Die Kommission hat die §§ 377—398 der Vorlage Verhältnis zu den Aerzten) abgelehnt und dafür folgende
378, 379 und 380 deschlofsen; 8
§ 378: „Die Beziehungen zwischen Krankenkassen und Aerzten werden durch schriftlichen Vertrag geregelt; die Bezahlung anderer
Aerzte kann die Kasse, von dringenden Fällen abgesehen, ablehnen.“
379: „Soweit es die Kasse nicht erheblich mehr belastet, soll sie ihren Mitgliedern die Auswahl zwischen mindestens zwei Aerzten freilassen. Wenn der Versicherte die Mehrkosten selbst übernimmt, steht ihm die Auswahl unter den von der Kasse bestellten Aerzten frei. Die Satzung kann jedoch bestimmen, daß der Behandelte während desselben Versicherungsfalles oder Geschäftsjahres den Arzt nur mit Zustimmung des Vorstandes mecfseln darf.“
§ 380: „Wird bei einer Krankenkasse die ärztliche Versorgung dadurch ernstlich gefährdet, daß die Kasse keinen Vertrag zu an⸗ emessenen Bedingungen mit einer ausreichenden Zahl von Aerzten chließen kann, oder daß die Aerzte den Vertrag nicht einhalten, so ermächtigt das Oberversicherungsamt (Beschlußkammer) die Kasse auf ihren Antrag widerruflich, statt der Krankenpflege oder sonst erforderlichen ärztlichen Behandlung eine bare Leistung bis zu zwei Dritteln des Durchschnittsbetrages ihres gesetzlichen Krankengeldes zu gewähren. Das Oberversicherungsamt (Beschlußkammer) kann zugleich Fetsomen: 1) Wie der Zustand dessen, der die Leistungen erhalten soll, anders als durch ärztliche Bescheinigungen nachgewiesen werden darf, 2) daß die Kasse ihre Leistung solange einstellen oder zurück⸗ behalten darf, bis ein ausreichender Nachweis erbracht ist, 3) daß die Leistungspflicht der Kasse erlischt, wenn binnen einem Jahre nach Fälligkeit des Anspruchs kein ausreichender Nachweis erbracht ist, 4) daß die Kasse diejenigen, denen sie ärztliche Behandlung zu ge⸗ währen hat, in ein Krankenhaus verweisen darf.“
Die Polen beantragen, im § 378 hinter „geregelt“ ein⸗ zustellen:
8
(Soz.) beantragen fol⸗
Arzt, der
„Ist ein solcher Vertrag geschlossen, so kann jeder approbierte im Bereiche der Kasse wohnt, wenn er dem Vertrag
Kassenmitglieder zu behandeln nur ausgeschlossen werden, wenn ein ebehriger Grund vorliegt, der weder religiöfer noch politischer Natur ein darf.“
Abg. Hoch (Soz.) befürwortet Abänderung des § 380, wonach im Absatz 1 statt „ermächtigt bis widerruflich: gesetzt werden soll: „gewährt die Kasse auf Antrag des Vorstandes mit Zustimmung des Ausschusses statt der Krankenpflege usw. eine bare Leistung bis zu zwei Drittel des Durchschnittsbetrages ihres gesetzlichen Kranken⸗ geldes“. Mit der vereinzelten Bestimmung im § 380 der Kommissions⸗ beschlüsse allein sei gar nichts getan, um den Kassen ihr Verhalten zu den Aerzten zu erleichtern. Innerhalb des Systems von Be⸗ stimmungen, wie sie die Vorlage enthalte, die aber die Kommission beseitigt habe, hätte die betreffende Bestimmung eine wesentlichere Bedeutung gehabt, darum müßten die Kommissionsbestimmungen nach dem Antrage seiner Partei geändert werden. Zu dem Ober⸗ versicherungamt als Aufsichtsbehörde könne man auch nach Er⸗ fahrungen, die man mit der behördlichen Aufsicht bezüglich gewisser Verträge gemacht habe, kein Vertrauen haben. In dieser schwierigen Situation müßten die Vertreter der Arbeiter entscheiden.
Abg. Korfanty (Pole): Durch die Kommissionsfassung wird den Aerzten die Möglichkeit, sich zu betätigen und ihr Brot zu verdienen, genommen. Die Sache liegt doch so, daß die Ueberzahl der Aerzte, die in den verschiedenen Landesteilen verschieden ist, aus politischen und anderen Rücksichten von der Kassenpraxis ausgeschieden wird zum Schaden der Versicherten. In meiner Heimat ist in weiten Bezirken der Zustand der, daß polnische Aerzte grundsätzlich von den Keant ausgeschlossen sind. Ich verweise auf Ober⸗ schlesien. In den Knappschaftsvereinen, sowohl im schlesischen wie im Bochumer, ist eine Bestimmung getroffen, daß auf einen Kassenarzt höchstens 2000 oder 2500 Mitglieder kommen. Es ist bedauerlich, daß von der Kommission nicht eine solche Ein⸗ schränkung akzeptiert ist. Die Stellung der Sozialdemokraten zur Arztfrage nimmt lediglich Rücksicht auf die Kassen. Es ist ein anz einseitiger arbeiterfeindlicher Standpunkt. Für den Arbeiter önnen wir kein anderes System verlangen als das der freien Arzt⸗ wahl. Ich kenne Fälle, wo ein Kassenarzt. in einer Stunde 73 Patienten abgefertigt hat. Man kann ermessen, wie gründlich da die Behandlung des Einzelnen sein muß. Solche Aerzte haben das Monopol und verdienen 20⸗ bis 40 000 ℳ, weil andere Aerzte, die sich gern auch betätigen würden, in die Kasse nicht hineinkommen können. Diesen Zustand wollen die Sozialdemokraten aufrecht erhalten. Ich bitte Sie daher, der freien Arztwahl zuzustimmen. Der Antrag der Polen wird abgelehnt, ebenso die Anträge Albrecht. Die §§ 378 bis 380 bleiben nach der Kommissions⸗ fassung unverändert.
§ 381 der Kommissionsvorschläge bestimmt, daß der Vor⸗ stand durch die Satzung ermächtigt werden kann, die Kranken⸗ hausbehandlung nur durch bestimmte Krankenhäuser zu ge⸗ währen. Dabei dürfen Krankenhäuser, die lediglich zu wohl⸗ tätigen oder gemeinnützigen Zwecken bestimmt oder von öffent⸗ lichen Verbänden oder Körperschaften errichtet und die bereit sind, die Krankenhauspflege zu den gleichen Bedingungen wie andere Krankenhäuser zu leisten, nur aus einem wichtigen Grunde mit Zustimmung des Oberversicherungsamts aus⸗ geschlossen werden.
1 Abg. Binder (Soz.) tritt ein für die Einfügung eines neuen § 381 a: „Die in § 381 im Schlußsatz angeführten Krankenhäuser
dürfen die Annahme von Kassenpatienten nur aus einem wichtigen
Grunde ablehnen. Ein Streit der Kassen mit Aerzten wegen der
Regelung des ärztlichen Dienstes gilt nicht als wichtiger Grund.“
Der Antrag wird ohne weitere Diskussion abgelehnt.
Die §§ 385 und 386 betreffen das Verhältnis zu den Apothekern. § 385 lautet folgendermaßen:
„Die Satzung kann den Vorstand der Kasse ermächtigen, wegen Lieferung der Arznei mit einzelnen Apothekenbesitzern oder ⸗ver⸗ waltern oder, soweit es sich um die freigegebenen Arzneimittel handelt, auch mit einzelnen anderen Arzneimittelhändlern Vorzugs⸗ bedingungen zu vereinbaren. Alle Apothekenbesitzer und ⸗verwalter im Bereich der Kasse können solchen Vereinbarungen beitreten. Der Vorstand kann dann, von dringenden Fällen abgesehen und vorbehaltlich des § 386 Absatz 3, die Bezahlung der von anderer Seite gelieferten Arznei nicht ablehnen.“
Dieser Absatz 3 besagt:
„Beziehen die Berechtigten die im Handverkauf abgegebenen Arzneimittel zu einem Preise, der die Festsetzung durch die höhere Verwaltungsbehörde nicht übersteigt, aus einer Apotheke, so kann die höhere Verwaltungsbehörde anordnen, daß die Kasse die Be⸗ zahlung nicht deshalb ablehnen darf, weil sie nach § 385 mit Arzneihändlern anderer Art niedrigere Preise vereinbart hat.“
bg. Schickert (dkons.) befürwortet folgende Fassung des ersten
Satzes des § 385: „Die Satzung kann den Vorstand ermächtigen, inner⸗ halb des Kassenbereichs oder mit Genehmigung des Versicherungsamtes darüber hinaus wegen Lieferung der Arzneien mit einzelnen Apotheken⸗ besitzern oder ⸗verwaltern oder, 885 es sich um die dem freien Ver⸗ kehr überlassenen Arzneimittel handelt, auch mit anderen Personen, die solche feilhalten, Vorzugsbedingungen zu vereinbaren.“ Diese Fassung benachteilige nicht etwa die Drogisten gegenüber den Apothekern oder umgekehrt, sie bedeute aber eine gewisse Bevorzugung der im Kassenbereich wohnhaften Apotheker und Drogisten gegenüber den auswärtigen.
Abg. Geck (Soz.) erklärt, daß die Sozialdemokraten diesem Antrage wohl zustimmen könnten, und befürwortet im übrigen eine Aenderung der Kommissionsbeschlüsse dahin, daß der zweite Satz des § 385 der Kommissionsfassung und der vorhin mitgeteilte dritte Absatz des § 386 gestrichen werden. Er begründet dies Leiloa. namentlich durch die notwendige Rücksicht auf die Drogisten. ie ungesunde
reistreiberei mit den Apotheken führe zum Ruin der kleinen
ristenzen. Das hänge damit zusammen, daß die Handverkaufsartikel zum Rezepturwert abgegeben würden, um ein bestimmtes Aktenmaterial über den Umsatz für etwaige Verkaufsverhandlungen zu haben, damit der Käufer der Apotheke um so besser hineingelegt werden könne. Die Hohenzollernapotheke in Cöln sei 1897 für 380 000 ℳ verkauft, 1908 für 640 000 ℳ. Die Ausdehnung der Krankenfürsorge auf weitere 6 bis 9 Millionen Personen werde diese Entwicklung im Apothekenwesen noch fördern, da den Apothekern gesetzlich die Kund⸗ schaft zugetrieben werde. In der Kommission habe er die Ver⸗ staatlichung der Apotheken und die Gründung eigener Kassenapotheken empfohlen, leider ohne Erfolg. Der Redner bittet, die sozialdemo⸗ kratischen Anträge anzunehmen.
Unter Ablehnung derselben werden die §§ 385 und 386 nach der Kommissionsfassung mit dem Antrage Schickert an⸗
genommen. Damit ist der vierte Abschnitt des
fassung) erledigt. 11 Um 4 ¼ Uhr vertagte das Haus die Fortsetzung der Be⸗
ratung auf Montag 12 Uhr. 1
zweiten Buches (Ver⸗
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 74. Sitzung vom 13. Mai 1911, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Ueber den Beginn der Sitzung ist in der vorgestrigen
Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus verhandelt in zweiter über den
Beratun Entwurf eines Zweckverbandsgesetzes p
8
Die Kommission beantragt, der Regi b Gesetzesvorschlag als Material zu überweisen, erung ein der § 53 des Kommunalabgabengesetzes f dem Gemeinden Groß⸗Berlins abgeändert werden soie von diesen Gemeinden soll jährlich gemeinsam eine Sum sol. Mark aufgebracht werden, die dem sechsfachen in der Gesamtbevölkerung entspricht, und zwar von den ei etrage Gemeinden nach dem Verhältnis ihres Real⸗ und Einkenelnen steuersolls; von der Gesamtsumme soll die Stadt Berlin 1 men⸗ einen Betrag als Zuschuß für die Fürsorge für Obda chiofäcse halten, während der Rest an sämtliche Gemeinden na se er Verhältnis ihrer Bevölkerungszahlen für die kommunalen 9 gaben nach § 53 des Kommunalabgabengesetzes p Auf⸗ werden foh. vraze bh erteilt § 1 der Vorlage bestimmt in der Kommissions wesentlichen folgendes: s fassung im (Absatz 1.) Die Stadtkreise Berlin, Charlottenburg Schö berg, Füpdorf Deutsch⸗Wilmersdorf, Lichtenberg und Spandau sne die Landkreise Teltow und Niederbarnim werden zu einem Jneh verband vereinigt, dem folgende kommunale Aufgaben — 1) Regelung des Verhältnisses zu öffentlichen, auf Schienen betriebden Transportanstalten mit Ausnahme der Staatseisenbahnen, 2) Bernen gung an der Feststellung der Fluchtlinien⸗ und Bebauun splaͤn 9 das Verbandsgebiet und Mitwirkung an dem Erlaß von Baunnics ordnungen (die Regierungsvorlage sah hier nur eine .gutachtligen Mitwirkung vor), 3) Erwerbung und Erhaltung größerer n8 Bebauung frei zu haltender Flächen (Wälder, Parke, Wiefen ee Schmuck⸗, Spiel⸗, Sportplätze usw.), 4) Erwerbung von Flächen sn den Bau von Kleinwohnungen. (Nr. 4 ist Zusatz der Kommissionf (Absatz 2.) Von den Landkreisen Teltow und Niederbarnim ¹) hören die Gemeinden Steglitz, Groß⸗Lichterfelde, Friedenau, Köpent
Verbande als selbständige Glieder an.
(Absatz 3.) Andere Gemeinden dieser Landkreise werden sih, ständige Glieder des Verbandes, wenn sie nach dem Verhältnit i Einwohnerzahl zu der Einwohnerzahl threr Kreise rechnerisch hee Anspruch auf Zubilligung mindestens eines Vertreters in dar ch⸗ bandsversammlung haben. (Die Regierungsvorlage 1i statt ag⸗ stimmungen in Abs. 2 und 3 nur zu, daß aus den reiser düim und Niederbarnim Gemeinden nur dann auf ihren Antrag ch ich⸗ ständige Glieder des Verbandes zugelassen werden können, um sie mehr als 60 000 Einwohner haben.)
(Absatz 4.) Der Landkreis Osthavelland oder Teile deßfela können mit Zustimmung des Kreises durch Beschluß der Verbmth. versammlung mit dem Verbande vereinigt werden; die Zußtimnmg des Kreises kann im öffentlichen Interesse auf Grund des allgemena Zweckverbandsgesetzes ergänzt werden. (Die Regierungsvorlage de⸗ stimmte, daß der ganze Kreis Osthavelland nur auf seinen Antrag ah Verbandsglied zugelassen werden könne.
Die Abgg. von Brandenstein (kons.) und Dr. von Kries (kons.) beantragen, unter den Zweckbestimmungen ie Erwerbung von Flächen für den Bau von Kleinwohnungen
sowie den Absatz 4 (Osthavelland betreffend) zu streichen.
tragen, zu den Zweckbestimmungen noch hinzuzufügen:
5) Regelung des Volksschulwesens, 6) Regelung der Armn⸗ Waisen⸗ und Krankenpflege, 7) Regelung des Steuerwesens.
Die Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch, Lüdicke (freikons.) und Genossen beantragen zu Alsetz über „Spandau“ besonders abzustimmen und für den zul⸗ der Streichung dieses Wortes den Stadtkreis Spandau in da Absatz 4 einzusetzen, für ihn also nur die fakultative Zutelng zum Verbande, ebenso wie für Osthavelland, zu bestimmm
Nachdem Abg. Dr. von Kries (kons.) über die Verhanoͤlmga der Kommission berichtet hat, erhält das Wort
Abg. Cassel (fortschr. Volksp.): Gegen den § 1 haben wir deilla⸗ größten Bedenken. Wir können nicht anerkennen, daß es notwana Foßfen sei, die beiden Kreise Teltow und Niederbarnim in i
erbandsgebiet hineinzunehmen. Wenn man von der Schaffung eines Groß⸗Berlins früher gesprochen hat, so hat man dooch nur an e Ortschaften gedacht, die mit Berlin eine wirtschaftliche Einbet bilden oder von denen man annehmen kann, daß sie in absehbang Zeit mit Berlin eine Einheit bilden werden. in sehr großer Kal der Orte, um die es sich hier handelt, hat keine wirtschaftliche Ver bindung mit Berlin, diese Orte haben sogar ganz andere Bedäülf⸗ nisse als Berlin. Dazu handelt es sich um weitausgedehnte Land⸗ strecken, die viel größer sind als das eigentliche Groß⸗ Berliner Gebiet. Dadurch wird in die Verwaltung des Zweckperbantet ein Fremdkörper hineingetragen, sodaß mancherlet Reibungen entstehen werden, zumal da diese Teile 18 Vertreter zu wälle haben. Die Vertreter der entfernten Städte und Landgemeinda werden fürchten müssen, zu Projekten, von denen sie keinen Nupen haben, herangezogen zu werden. Andererseits wird aber auch de Verband Groß⸗Berlin sich um Aufgaben kümmern müssen, die iin eigentlich ganz und gar fernliegen. Auch das Vertreterpririrh bietet durch die Hinzuziehung der ganzen Kreise viele Schwierigkeita. indem die Interessen der kleineren Gemeinden von Vertretern wabht⸗ genommen werden, die nicht von den Gemeinden selbst, sondern ben⸗ den Kreistagen gewählt sind. Außerdem wird die Regienmg durch die Kreistage einen außerordentlich großen Einfluß gewinnen Es wird also eine Fülle von Umstimmigkeiten in den Ta⸗ band Groß⸗Berlin hineingetragen. Ein wirklich einheitlite Kommunalgebilde wird der Verband nicht sein; dies würde al der Fall sein, wenn die Vertreter aus direkten Wahlen der Bewchun des Verbandsgebiets hervorgehen würden. Den Antrag der Kangs vativen, der die Kleinwohnungsfrage dem Verbande Groß⸗Vmn wieder nehmen und die See- Hineinbeziehung Osthaveime⸗ streichen will, müssen wir entschieden ablehnen. Aber auch a sozialdemokratischen Anträge gehen viel zu weit. Wie sol ne Verband das Volksschulwesen, das Armen⸗ und Krankenmwesen 1 das Steuerwesen regeln? Dazu ist der geplante Verband ja gar mcg in der Lage. Wenn das Ziel erreicht werden sollte, müßte eine⸗ len kommen andere Organisation vore Efer werden. In Berlin alf sind an 10 000 Bürger ehrenamtlich tätig. In den Vororten nen⸗ sich dies ebenso. Wie soll diese ganze Arbeit ersetzt vencger, Etwas anderes ist es, über dieses Gesetz hinaus eine größere Ein⸗ einigung Berlins und der Vororte zu erzielen oder auf me vaht gemeindung in weiterem Maße hinzustreben. Gegen den erdae, daß der Verband Groß⸗Berlin nur dazu dienen solle, dem Erzielung eines höheren Preises für seine Waldverkäufe zu ermog hat sich das Ministerium verwahrt. Die Erklärung ist her, über die See der Walderwerbungen ch aber no bekannt geworden. Von einem Ministerium wird die Entscheidunge das andere verschoben; ich habe doch die Empfindung, daß man den Zweckverband wartet, um günstigere Bedingungen durch zu koͤnnen. Trotz unserer Bedenken werden wir nach Zal⸗ Kraft für das Gedeihen des Verbandes Groß ⸗ Be, arbeiten. Es wird eine große Aufgabe für alle C. meinden sein, in möglichster Eintracht vorzugehen
die Schwierigkelten zu überwinden zu suchen durch gemeinsame un fassung der Bedürfnisse der Selbstverwaltung. Wir hoffen, * wenn wir in dieser Weise wirken, dazu beitragen werden, daß gen 3 einst Schritte erfolgen, die die Bildung eines einheitlichen C wesens Groß⸗Berlin herbeiführen. — 3 8
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch freikons)⸗ alle Gemeinden in dem opferwilligen Sinne mitarbeiten, wie 96 Vorredner ausgeführt hat, wird der Verband Groß⸗Berlin sicher bhlage eeee Zirkung sein. Der von der Regierung eingeschee
Wenl
5 2 1 8 ammen⸗ eg war der einzig mögliche; wenn man einen größeren susabang⸗ schluß erstrebt hätte, würden wir sicher die Bildung des rch de
ür Groß⸗
schriftlich beitritt: 1) Kasenmitglieder behandeln, 2) von dem Rechte,
Berlin auf Grund des Berichts der 13. Kommission.
u nicht mehr erlebt haben. Es ist nicht zutreffend, daß du
Borhagen⸗Rummelsburg, Pankow, Weißensee und Reinickendorf den
Die Abgg. Hirsch⸗Berlin (Soz.) und Genossen bean⸗ 8
rreterprinzip sich kein reges kommunales Leben und Zu. indirette Zerteeiisgefübh entwickeln könnte; den Gegenheweis geben “ Kreise deren Vertretung ebenfalls auf dem indirekten Ver⸗ unsere Knice Heruht. Die Bedenken, die der Vorredner vorgebracht 86 kann ich nicht als stichhaltig anerkennen. Meine Freunde hanzfinden eine Befriedigung darüber, daß, während noch im vorigen Jahre das Bedürfnis der Schaffung eines solchen Zusammen⸗ Plusses bestritten wurde, heute über die Zweckmäßigkeit keine Zweifel schhr sgeäußert werden. Den freikonservativen Antrag möchte ich Ihnen zur Annahme empfehlen; der Streit ist am einfachsten gelöst, wenn wir für Spandau dieselben Bestimmungen treffen wie fuͤr den Rreis Osthavelland. Die sozialdemokratischen Anträge hat schon der Abg. Cassel durchschlagend zurückgewiesen, so daß es nicht nötig ist, medr darüber zu sagen. Der konservative Antrag will die Wohnungs⸗ fürsorge dem Zweckverbande nehmen. Ich bitte, diesen Antrag ab⸗ zulehnen. Denn die Kleinwohnungsfrage steht in unmittelbarem Zu⸗ sammenhange mit der Verkehrspolitik; beide sind nicht voneinander autrennen. Ebenso bitte 19 auch um Ablehnung des konservativen Antrags, der den Kreis Osthavelland ganz herausnehmen möchte.
Minister des Innern von Dallwitz:
Meine Herren! Gestatten Sie mir, zunächst der Hoffnung, daß die heutigen Beratungen auch zu einem günstigen Erfolge führen mögen, und zugleich der Ansicht Ausdruck zu geben, daß die so außer⸗ ordentlich erschöpfenden, fleißigen und mit großem Sachverständnis ge⸗ führten Verhandlungen der Kommission ganz wesentlich dazu beitragen werden, ein günstiges Ergebnis herbeizuführen, wenn das Gesetz zu⸗ stande kommen sollte.
Herr Abg. Freiherr von Zedlitz hat meines Dafürhaltens die Ausführungen des Herrn Abg. Cassel zutreffend widerlegt, die dahin gingen, daß die Regierung einen falschen Weg insofern eingeschlagen
babe, als sie nur mit einer beschränkten Anzahl von Mitgliedern stüdtischer Körperschaften Verhandlungen gepflogen und nicht ganz allgemein mit den offiziellen Vertretungen aller beteiligten Gemeinden vor Einbringung und Ausarbeitung des Gesetzentwurfs verhandelt habe⸗ Ich glaube, daß, wie Herr Freiherr von Zedlitz das zutreffend ausgeführt hat, die Staatsregierung, wenn sie diesen Weg hätte ein⸗ schlagen wollen, nicht in der Lage gewesen wäre, Ihnen in diesem Jahre eine Vorlage zu bringen, und wohl auch nicht in der Lage ge⸗ wesen sein würde, Ihnen in absehbarer Zeit den so dringend not⸗ wendigen Entwurf zu bringen. Ein anderer Weg, als den, welchen die Regierung eingeschlagen hat, um zu einem positiven Ergebnis, zu positiven Vorschlägen zu kommen, war meines Dafürhaltens nicht gegeben.
Die Bedenken, die Herr Abg. Cassel gegen die Beteiligung
speziell der Landräte der beiden Nachbarkreise an den Verhandlungen des zu bildenden Zweckverbandes ausgesprochen hat, halte ich nicht für begründet. Ich bin im Gegenteil der Ansicht, daß gerade das Zusammenarbeiten in wichtigen Angelegenheiten, welche die Interessen Berlins wie der größeren Vororte einerseits, andererseits der Kreise berühren, dazu beitragen wird, das ohnehin schon gute Verhältnis, welches zu meiner Freude zwischen den städtischen Behörden Berlins und den Landräten der Nachbarkreise wie auch zwischen der Be⸗ röllerung Groß⸗Berlins und den Bewohnern der beiden benachbarten, Berlin umschließenden Kreise jetzt schon besteht, noch weiter zu be⸗ fördem und zu vertiefen. Ich glaube, daß gerade in gemeinsamer Arbeit das Verständnis für die gegenseitigen Bedürfnisse und Interessen wachsen wird, und daß etwaigen Mißstimmungen und Unzuträglichkeiten, wie sie jetzt ab und zu hervortreten, in Zukunft durch dieses Zusammenarbeiten wird vorgebeugt werden. — Auf die sonstigen Ausführungen des Herrn Abg. Cassel, glaube ich, jetzt bei diesem Anlaß nicht eingehen zu sollen. Es wird sich bei der Beratung der einzelnen Paragraphen noch Anlaß bieten, einzelne Anregungen, die er gegeben hat, noch näher durchzusprechen und zu erläutern. Ich möchte mich daher darauf beschränken, die vorliegenden 19 zum § 1 vom Standpunkt der Regierung aus kurz zu be⸗ euchten.
Der Antrag der Herren Abgg. Freiherr von Zedlitz und Genossen, der die Einbeziehung von Spandau in den Zweckverband fallen lassen will, scheint mir dem Interesse des künftigen Zweckverbandes nicht dien lich zu sein. Ich möchte bitten, ihm nicht zuzustimmen. Es liegt auf der Hand, daß das allgemeine Verkehrsinteresse in allernächster Zeit dahin führen wird, daß das Groß⸗Berliner Bahnnetz auch nach Svandau ausgedehnt werden muß, daß die Verkehrsbeziehungen zwischen Spandau und Groß⸗Berlin im Laufe der Jahre, und zwar wahrscheinlich schon in naher Zeit, sich erweitern werden. Es ist meines Dafürhaltens daher nicht möglich, eine verständige Verkehrspolitik in Groß⸗Berlin zu treiben, ohne Spandau dabei mitzuberücksichtigen und die Verkehrsverhältnisse zwischen Spandau und Groß⸗Berlin der Regelung durch den Verband mitzuunterwerfen. Dasselbe gilt auch für die Festsetzung von Baufluchtlinien, den Erlaß von Bauordnungen und so fort, wie sich daraus schon ergibt, daß Charlottenburg und Spandau räumlich aneinander stoßen, daß am Nonnendamm speziell das Stadtgebiet von Spandau und das Gebiet des Zweckverbands ineinander übergehen, sodaß eine Regelung der Wohnungs⸗, Bau⸗ und Baufluchtlinienverhältnisse ohne gegenseitige Rücksichtnahme zu sehr schwierigen, bisweilen unerträglichen Zuständen führen muß.
Also auch wegen der Aufgabe, die dem Zweckverband unter hüner 2 des § 1 zugewiesen ist, scheint mir die Einbeziehung von e unerläßlich zu sein. Spandau ist ja, wie wohl gesagt werden en wirtschaftlicher Beziehung in manchen Richtungen jetzt schon 88 erlin abhängig, und diese wirtschaftliche Abhängigkeit von Berlin 28. bezw. die wirtschaftlichen Beziehungen, die zwischen Berlin und 9⸗ jetzt schon obwalten, werden im Laufe der Jahre immer
ehr zunehmen, sodaß auch aus diesem Grunde die Nichteinbeziehung 8 räumlich schon mit dem Gebiet von Groß⸗Berlin zu⸗ amenhängenden Spandauer Stadtgebiets nicht angebracht sein nade. Daß die Stadt Spandau besondere Nachteile erleiden würde, düenr ich nicht einzusehen; im Gegenteil, ich bin der Ansicht, die Stadt Spandau ein Interesse daran hat, in den Verband eb Mogen zu werden, damit diejenigen Teile der Waldungen, die seinerseits als Freiflächen in Aussicht genommen hat und als von der Bebauung ausschließen will, eventuell seitens des Ver⸗ babes der Stadt Spandau abgenommen werden können. Die Stadt 1 wird ebenso, wie es seitens der Stadt Köpenick anerkannt 8G 29 ist nach dieser Richtung Vorteile davon haben, wenn sie in ³ Verbandsgebiet aufgenommen werden sollte. n 1“ nun für den Fall der Ausschließung der Stadt Spandau 28 S Nr. 388 weiter vorgeschlagen worden ist, daß dann selbere. telle der Worte „der Landkreis Osthavelland oder Teile des⸗ den“ die Worte gesetzt werden sollen „die Stadt Spandau und der
Landkreis Osthavelland oder Teile dieses Kreises“, so würde diese Fassung das Bedenken gegen sich haben, daß unter Umständen Spandau später seinen Beitritt zu dem Verband wünschen könnte, die benach⸗ barten Bezirke von Osthavelland aber ihren Beitritt zum Verbande ablehnen könnten. Das würde eine Zerreißung des Verbandsgebiets herbeiführen, die nicht zweckmäßig wäre. Oder umgekehrt, wenn der Kreis Osthavelland oder die Spandau berachbarten Teile des Kreises Osthavelland dem Verbande beitreten würden Spandau aber bei seiner Weigerung, dem Verbande beizutreten, beharren sollte, so würde das eine Defiguration des Verbandsgebiets zur Folge haben, die nicht wünschenswert wäre.
Ebensowenig kann ich mich für den Antrag der Abgg. von Brandenstein und Gen. aussprechen, den letzten Absatz des § 1 zu streichen, wonach der Landkreis Osthavelland oder Teile dieses Kreises mit Zustimmung des Kreises durch Beschluß der Verbandsversamm⸗ lung mit dem Verbande vereinigt werden können. Wenn der Kreis Osthavelland nicht jetzt schon mit dem Verband vereinigt werden soll so liegt das daran, daß die industrielle Entwicklung des Kreises Ost⸗ havelland, die für die Beziehungen des Kreises oder einzelner Kreis⸗ teile zu Groß⸗Berlin maßgebend sein wird, noch wenig geklärt sind. Es wird das im wesentlichen von der Ausgestaltung des Groß⸗ schiffahrtsweges abhängen. Es wäre daher verfrüht, jetzt schon den Kreis Osthavelland oder einzelne Teile dieses Kreises mit dem Ver⸗ bandsgebiete zu vereinigen. Es ist aber anzunehmen, daß in nicht zu ferner Zeit, vielleicht in einigen Jahren schon, die Fertigstellung des Großschiffahrtsweges erfolgen wird, und daß dann das dringende Bedürfnis hervortreten könnte, den Kreis Ost⸗ havelland oder einzelne Teile mit dem Zweckverband zu vereinigen. Wenn man diese Perspektive vor Augen hat, so würde es nicht zweckmäßig sein, es lediglich der Gesetzgebung zu über⸗ lassen, diese eventuell in einigen Jahren bereits hervortretende Not⸗ wendigkeit zu berücksichtigen, sondern es erscheint mir zweckmäßig, jetzt schon im Gesetz die Möglichkeit zu geben, daß ohne Erlaß eines neuen Gesetzes der Anschluß des Kreises Osthavelland oder einzelner Teile dieses Kreises an den Zweckverband erfolgen kann.
Die Anträge der Herren Abgg. Hirsch und Genossen lassen die Tendenz des vorliegenden Gesetzentwurfs vollkommen unberücksichtigt. (Sehr richtig! rechts.) Der vorliegende Gesetzentwurf geht davon aus, daß es notwendig ist, einzelne Aufgaben, welche von Berlin und den es umgebenden Ortschaften und Kreisen allein nicht zweckmäßig durch⸗ geführt werden können, einem aus diesen einzelnen Kommunalgebilden zusammengesetzten Zweckverband zu überweisen unter tunlichster Schonung der kommunalen Selbstverwaltung. Es sollen also in den Kreis der Wirksamkeit des neu zu bildenden Zweckverbandes nur diejenigen Aufgaben einbezogen werden, welche tatsächlich nicht von den einzelnen Gemeinden allein gelöst werden können. Im übrigen besteht aber nicht die Ab⸗ sicht, die kommunale Selbständigkeit der einzelnen Gemeinden über Gebühr anzutasten und zu beeinträchtigen. Das würde bei all den Aufgaben, die der Antrag Nr. 370 dem Zweckverbande überweisen will, der Fall sein. Die Regelung des Volksschulwesens ist eine Auf⸗ gabe, die jede Gemeinde für sich lösen kann. Zur Lösung der Auf⸗ gaben des Volksschulwesens bedarf es daher der Bildung eines Zweck⸗ verbandes nicht. Die Tendenz geht auch wohl dahin, einen Ausgleich zwischen den pekuniären Belastungen herbeizuführen, die das Volks⸗ schulwesen den einzelnen Gemeinden auferlegt. Daß das nicht möglich sein würde, ohne gleichzeitig die Verwaltung des Volksschul⸗ wesens dem Zweckverbande zu überweisen, das haben die Herren durch⸗ gefühlt und infolgedessen nicht nur den pekuniären Ausgleich verlangt, sondern die Uebertragung der gesamten Regelung des Volksschul⸗ wesens einschließlich der Verwaltung an den Zweckverband. Dann geht aber der Antrag nicht weit genug. Wenn Sie das Volksschulwesen nicht nur in bezug auf seine finanzielle Seite, sondern auch auf die ganze übrige Verwaltung einem größeren Verbande überweisen wollen, so würden Sie dabei nicht stehen bleiben können, sondern Sie müßten das Mittelschulwesen und das höhere Schulwesen in gleicher Weise be⸗ handeln, weil die Verwaltung der verschiedenen Zweige des Schul⸗
wesens, Volksschulwesen, Mittelschulwesen und das höhere Schul⸗
wesen, nicht wohl auseinandergerissen werden können. Wenn Sie die Volkoschule allein dem Zweckverbande übertragen wollen, so würden Sie zweifellos eine Schädigung des Mittelschulwesens und des höheren Schulwesens in einem Teile der in Frage stehenden Gemeinden herbei⸗ führen. Daß aber endlich die Uebertragung des Volksschulwesens, und zwar insbesondere der Verwaltung des Volksschulwesens, auf einem großen Komplex von Gemeinden auf einen Zweckverband, der eine ganze Reihe großer Städte und zwei Kreise umfaßt, an sich mit den Bestimmungen der Verfassung und auch mit dem Volks⸗ schulunterhaltungsgeset überhaupt nicht im Einklang steht, ist in der Kom mission des näheren ausgeführt und auch im Bericht eingehend erläutert worden.
Ein praktisches Bedenken aber, das noch gegen diese Anregung spricht, besteht darin, daß die gemeinsame Regelung des Volksschul⸗ wesens naturgemäß nicht für den gesamten Bezirk des Zweckverbandes stattfinden könnte, sondern nur für Berlin und die räumlich mit Berlin unmittelbar zusammenhängenden Ortschaften. Es würde mithin die Bestimmung, die hier vorgeschlagen worden ist, nicht durchführbar sein; denn eine gemeinsame Verwaltung und Regelung des Volks⸗ schulwesens in Ortschaften, wie Bernau, Teltow, Berlin u. s. f., seitens des Verbandes kann nicht in Frage kommen. Es könnte sich mithin nur um die Bildung eines neuen, kleineren Zweckverbands mit be⸗ sonderen Aufgaben handeln, die mit den Aufgaben des allgemeinen Zweckverbandes nichts zu tun haben. (Sehr richtig! rechts.)
Ebenso sind die Armen⸗, Waisen⸗ und Krankenpflege keine inter⸗ kommunalen Aufgaben. Auch für diese Aufgaben trifft das zu, was ich vorhin gesagt habe, daß sie von jeder Gemeinde an sich befriedigt werden können. Wenn man einwenden wollte, daß unter Umständen der Bau von Krankenhäusern, wie sie hier in Berlin und Umgegend erforderlich sind, die Leistungsfähigkeit einzelner Gemeinden übersteigen könnte, so ist dem entgegenzuhalten, daß nicht nur Berlin, sondern auch die Vororte und die Kreise in völlig ausreichender Weise für die Bedürfnisse auf diesem Gebier gesorgt haben, und dasß die Kreis⸗ krankenhäuser vollkommen den Anforderungen entspres die an sie gestellt werden können.
Die Regelung des Steuerwesens schlieslich würde überhaupt die kommunale Selbständigkeit der einzelnen Gemeinden heseitügen (sehr richtigh; denn das Stevuerwesen ist keine Aufgabe an sich, sondern es ist ein Mittel zum Zweck; ist abhängig den den Auf⸗ gaben, die die einzelnen Gemeinden seldst aus
untergraben, die Bestimmung darüber, welche Aufgaben die einzelnen Gemeinden überhaupt in Angriff nehmen sollen, einem Faktor über⸗ tragen, der außerhalb dieser Gemeinden steht. Es würde mithin der Verbandsausschuß dadurch, daß ihm die Regelung des Steuerwesens übertragen würde, zu bestimmen haben, welche Ausgaben z. B. die Stadt Berlin, die Stadt Lichtenberg, die Stadt Rixdorf usw. zu leisten und welche Aufgaben sie zu erfüllen berechtigt sein sollen. Damit würde die Wirksamkeit der Selbstverwaltungsorgane der ein⸗ zelnen Gemeinden vollständig beseitigt und ausgeschaltet sein.
In dem Antrag des Herrn Abg. von Brandenstein und Genossen auf Nr. 375 ist beantragt worden, im § 1 den Absatz 1 Ziffer 4 zu 1 streichen. Meine Herren, ich möchte Sie bitten, diesem Antrag nicht Folge zu geben. Er wird wahrscheinlich mit denselben Argumenten begründet werden, die ich soeben geltend gemacht habe, um die Anträge der Herren Sozialdemokraten zu bekämpfen. Es wird wohl gesagt werden, es sei dies keine interkommunale Aufgabe, son⸗ dern eine Aufgabe, die die Gemeinden allein für sich wohl erfüllen könnten, und für die es mithin der Bildung eines Zweckverbandes 1 nicht bedürfe. Ich halte das nicht für zutreffend. Es ist bekannt, daß Gemeinden wie Berlin und manche Vororte alle Bauflächen, die ihnen zur Verfügung stehen, bereits mit Gebäuden besetzt haben und daher garnicht in der Lage sind, dem Bedürfnis, kleine Wohnungen zu schaffen, aus eigenen Kräften zu genügen. Sie sind genötigt, zu diesem Zweck auf das Gebiet anderer Gemeinden überzugreifen, und dadurch gewinnt diese Aufgabe — speziell unter den hier obwaltenden Verhältnissen den Charakter einer interkommunalen Aufgabe.
Diese Aufgabe steht meines Dafürhaltens aber auch in einem ganz natürlichen und logischen Zusammenhang mit den anderen Aufgaben, die dem Zweckverband bereits überwiesen sind; es sind das namentlich die Aufgaben unter Nr. 2 und 3 des § 1: Beteiligung an der Feststellung der Baufluchtpläne, Mitwirkung an dem Erlaß von Bauordnungen, Erwerbung von Freiflächen. Das sind Aufgaben, welche den Zweck verfolgen, bessere hygienische und sanitäre Verhältnisse für Groß⸗ Berlin und seine Umgebung zu schaffen, als sie zurzeit obwalten, und dafür zu sorgen, daß Verschlechterungen in Zukunft nicht eintreten. Nun ist aber der Bau, von kleinen Wohnungen ein sehr wichtiges Mittel, um gute sanitäre und hygienische Zustände herbeizuführen, sodaß die Uebertragung dieser Aufgabe an den Zweckverband, die seitens der Kommission erfolgt ist, sich ganz konsequent an die Auf⸗ gaben anschließt, die nach der Regierungsvorlage von den Zweck⸗ verbänden wahrgenommen werden sollen. Ich möchte Sie daher bitten, es in dieser Beziehung bei dem Kommissionsbeschluß bewenden zu lassen, zumal gerade in Berlin und Vororten eine Verbesserung der Wohnungsfürsorge dringend not tut und mit allen Mitteln ge⸗ fördert werden sollte.
Abg. Dr. Keil (nl.): Wir stehen auf dem Boden der Kom⸗ missionsarbeit. Gegen den Antrag, die Kleinwohnungsfürsorge wieder herauszulassen, müssen wir uns erklären. Die Gemeinden sind zum. Teil gar nicht mehr in der Lage, freies Terrain herbeizuschaffen. Ich begreife nicht, warum man diese Kompetenzerweiterung heraus⸗ nehmen will. Das scheint so, als ob man auf dem kleinlichen Standpunkt der Hausbesitzervereine steht, die sich gegen jede Bautätig⸗ keit der Gemeinden wenden. Die sozialdemokratischen Anträge sind von allen Rednern als völlig unannehmbar bezeichnet worden. Sie fallen ganz aus dem Rahmen des Gesetzes heraus, und sind auch schon in der Kommission eingehend behandelt worden. Das Gesetz soll doch nur ein Versuch sein. Durch diese Anträge werden den Gemeinden ja alle Grundlagen entzogen. Es scheint mir aus dem Grunde auch nicht richtig, eine anderweite Zusammensetzung der Verbandsversamm⸗ lung zu erstreben, wie es der Abg. Cassel mit der Wahl der Verbands⸗ vertreter durch allgemeine Wahl will. Die Reibungsflächen würden sich dadurch nur vermehren. Denn eine Versammlung, die aus Dele⸗ gierten der verschiedenen bestehenden Körperschaften hervorgeht, wird viel eher mit diesen Hand in Hand arbeiten. Den übrigen freisinnigen Anträgen werden wir zustimmen, weil sie Verbesserungen bringen. Wir glauben, daß die Kommission Erspießliches geleistet hat und daß die Erfolge des Gesetzes gut sein werden und nicht die befürchtete Beschränkung der Selbstverwaltung eintritt.
Abg. Dr. Wuermeling (Zentr.): Mit dem Entwurf haben wir sicherlich einen guten Schritt vorwärts getan. Es kommen nicht nur die 4 Millionen Einwohner Groß⸗Berlins in Betracht, sondern di gesunde Entwicklung von Groß⸗Berlin ist eine Notwendigkeit für unser ganzes Vaterland. Wir stehen im großen und ganzen auf dem Boden der Vorlage und der Kommissionsbeschlüsse. Auf die sozial⸗ demokratischen S brauche ich wohl nicht einzugehen, da es sich um Aufgaben handelt, die viel zu weit gehen, und den Gemeinden die Selbständigkeit genommen würde. Handelt es sich um Auf⸗ 2 die wirklich geeignet sein sollten, so kann die Ein⸗ eziehung immer noch später erfolgen; dieses Gesetz ist dazu vollkommen ungeeignet. Die Einbeziehung der Wohnungs fürsorge halten wir für durchaus notwendig und sind infolgedessen energisch gegen den konservativen Antrag. Wir begrüßen es, daß hier der Wersuch gemacht wird, die unglückselige Wohnungsfrage zu lösen. Hier ist die Gelegenheit dazu. Hic Rhodus, hie salta! Wir sind in der Wohnungsfürsorge gegenüber anderen Staaten noch weit im Hintertreffen. Vorn sind in den Wohnungen die feinen Zimmer, fragt mich aber nur nicht, wie es hinten aussieht. Ent⸗ spricht das unserem deutschen Gefühl? Wir wollen eine gefunde Wohnungspolitik, es muß ein größerer Zug in die Sache hinein⸗ ommen. Das ist eine Frage vdon der größten Wichtigkeit, die unser ganzes Volk betrifft. 3
Abg. Dr. Liebknecht (Scz.): Das Gesetz ist nur ein Verlegen⸗ heitsprodukt. Daß man die Wohnungsfürsorge hineinbezogen hat, ist nur unserem Drängen zu derdanken. Viel mützen wird es ja auch nicht, denn in den Kommunen wie in dem Verbande wird auch weiter die Macht in den Händen der Hausbesitzer liegen. Man sieht den Boden nu⸗ als Spekulationsobiekt an. (Abg. Hoffmann: Siehe —, Feld!) Zu dem vorgesehenen Vermaltungsarparat kann man kein Vertrauen hahen. Ich weiß nicht, wie man gegenüber der dem Selbstverwaltung reden kann. Dieses Groß⸗Berlin wird ein Zweck⸗ verband mit bureaukratischem Humpelrack sein. Van einer Ab⸗ trennung Spandaus kan nicht die Rede sein, mie es der freikonservatide Antrag will. Spandau gehüört mirtschaftlich ganz zu Berlin. Den Widerstand Spandaus würde man nicht finden. wenn man die Bevölkerung hefragen mürde und nicht eine auf Grund des Dreiklaffenmahlrechts gemählte Kärgerschaft, die dun engherzigen Kirchturmsinteressen ausgeht. Daß Spandau ganz zu Berlin gehärt. zeigt auch der Umstamd, daß es in Spandeu nur sehr mwenige vorfintflutliche Zeitungen gibt. da dun dem : Teil der Bevölkerung Berliner Zeitungen gelesen werden. Der Reduer begründet im übrigen die sozialdemukratischen Antnäge, die nur eine dernünftige —— des Encrurss seien. en der Bodensvekd und einer kurFfichtigen Wohnungswolitik hade eme dollkammene Treonnung zwischen Wohn und Ardeidestätde den. Manche Gemeinden hätten sich au in Ardeiterwohnungsstu ausgebildet, sodaß diese unter den sozialen Lasten, besonders unter den Schullasten, außerurdentlich lttten, nur durch diese Trer don dem Gruß Berlin. mit dem se eine wirtschaftliche Eirheit dildeten. Es gete infulge der
üder die Aufgaben des einzelnen Gemeinmesfens hi . Memn
könne cher sagen, daß die sozialdemokrattschen Antnäge zu choden