—
— Ausfuhr
April I JZanuar April
April
Januar / April
Tarif⸗
1911 1911 1910
1911
1910 schnitt
ab⸗
Einfuhr
Ausfuhr —
Januar / April
April JanuarApn
1911 1911 1910
Erzengnisse der Land⸗ und Forstwirtschaft und andere tierische u. pflanzliche Natur⸗ erzeugnisse: Fehe. und v14““
Erzeugnisse des Acker⸗, Garten⸗ und Wiesenbaues..
Erzeugnisse der Forstwirtschaft
Tiere und tierische Erzeugnisse
Erzeugnisse landwirtschaftlicher
ebengewerbe.
vaegaie der Nahrungs⸗ u. Genußmittel⸗Gewerbe, in den Unterabschnitten A bis D nicht inbegriffen....
Minneralische und fosstle Roh⸗ stoffe; Mineralöle. . .. Erden und Steinee... Erze, Schlacken, Aschen... Fesfhr Brennstoffe)... ineralöle und sonstige fossile ““ Steinkohlenteer, Steinkohlen⸗ rteeeröle und Steinkohlen⸗
II11“
Zubereitetes Wachs, feste Fett⸗ scuren, Parafsin und ähnliche Kerzenstoffe, Lichte, Wachs⸗ waren, Seifen und andere unter Verwendung von Fetten, Oelen oder Wachs herge⸗ EEE1ö“
Chemische und pharmazentische Erzeugnisse, Farben und Farbwaren ... “
Chemische Grundstoffe, Säuren, Salze und vöstzge
Verbindungen chemischer Grundstoffe, anderweit
Ficaht 11656* arben und Farbwaren... irnisse, Lacke, Kitte . ..
Aether; Alkohole, anderweit nicht genannt oder inbe⸗ griffen; flüchtige scthe⸗
ische) Oele, künstliche Riechstoffe, Riech⸗ und Schönheitsmittel (Par⸗ fümerien und kosmetische
WAEETE111“”“
Künstliche Düngemittel ...
Spreng soffe/Schießbebarfund
E18181“
Chemische und ee
icht
. .
Erzeugnisse, anderweitni genannkktk
Tierische und pflanzliche Spinu⸗ stoffe und Waren duraus:; Menschenhaare; zugerichtete Schmuckfedern; Fächer und
Wolle und andere Tierhaare 8 Ausnahme der Pferde⸗
aare aus der Mähne und dem Schweife).. 2.S1II116“
Andere pflanzliche Spinnstoffe
Buchbinderzeugstoffe, Paus⸗ leinwand, wasserdichte Ge⸗ webe, Gewebe mit aufge⸗ tragenen Schleif⸗ oder Po⸗ liermitteln; Linoleum und
ähnliche Stoffe .. ..
Watte, Filze und nicht genähte 6“*“
Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweife) und
T1“
Kleider, Putzwaren und sonstige
Pnn hte Gegenstände aus espinstwaren oder Filzen, anderweit nicht genannt.
Künstliche Blumen aus Ge⸗ spinstwaren, Regen⸗ und Sonnenschirme, Schuhe aus Gespinstwaren oder öö1ö1ö1ö“
Menschenhaare und Waren da⸗ raus, zugerichtete Schmuck⸗ federn, Fächer und Hüte.
Abfälle von Gespinstwaren
und dergleichemn..
*) Die Werte werden, soweit sie nicht anzumelden sind, nach den für das Vorjahr festgesetzten Einheits Wertzahlen für die Einfuhr von Wertpapieren (674 d) sind noch nicht festgestellt, für die Ausfuhr werden die
Berlin, den 15. Mai 1911.
493 175 2 049 277 1 976 300
217 0136 978 058 896 484 46 103 203 592 199 047 189 447 709 682 733 272
146 170 136 955
10 542
253 499 234 114 40 121 39 781 97 367 80 056 71 772 70 863
42 277 41 417
1 997
127 337
““
86 319
121 975
107 935
“
19 689
69 021
17 988
16 525
8
33 240 7 774 25 338
8
4 324
45 759 4 286 1 819
35 408
1 397
469 696 174 611 29 746 96 b15
158 424
51 299
10 400
164 525 13 529
130 541
78 949
31 877 73 871
131 590 145 583 14 940
.
SSemwg 98
üE
—
6 495
4 392
9 568]
2 075 1 V
V
n. 2₰
HSESSA FCE
Unvollständig angemeldete Waren
Leder und Lederwaren, Kürschner⸗ waren, Waren aus Dürmen
44“ʒ
Lederwaren....
Kürschnerwaren...
Waren aus Därmen .
v.ö111“
Kantschukwaren . . . . .. Waren aus weichem Kautschuk Hartkautschuk und Hart⸗
kautschukwwaren...
Geslechte und Flechtwaren aus pflanzlichen Stoffen mit Aus⸗ nahme der Gespinstfasern
Geflechte (mit Ausnahme der eeeeeeeöö“
Flechtwaren (mit Ausnahme der Hüte und Sparterie⸗ 16“
Sparterie und Sparteriewaren
Besen, Bürsten, Pinsel und “
Waren ans tierischen oder pflanz⸗ lichen Schuitz⸗ oder Former⸗ X““
Waren aus tierischen Schnitz⸗ 111“ En, ZZ1X““ EV““ Waren aus anderen pflanz⸗ lichen Schnitzstoffen als Holz und Kork oder aus anderweit nicht genannten Formerstoffen...
Papier, Pappe und Waren darans
Bücher, Bilder, Gemälde.
Waren ans Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (mit Ausnahme der Tonwaren) sowie aus fossilen Stoffen.
Touwaren . . . Glas und Glaswaren
Edle Metalle und Waren daraus II“ q1111“”“;
Unedle Metalle und Waren
e*“ Eisen und Eisenlegierungen. Aluminium und Aluminium⸗
legierungen ““ Blei und Bleilegierungen. Fer und Zinklegierungen .
.
inn und Zinnlegierungen. Nickel und Nickellegierungen. Kupfer und Kupferlegierungen Waren, nicht unter die Ab⸗ schnitte A bis G fallend, aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler “*“
Maschinen, elektrotechnische Er⸗
zeuguisse, Fahrzeuge .. . 6*“ Elektrotechnische Erzeugnisse. L111AA1AA6“*“
Feuerwaffen, Uhren, Tonwerk⸗
zeuge, Kinderspielzeug ... IE 1ö11“ eeeeö—. Kinderspielzaug..
1000 ℳ
29 558 124 743 15 257 67 396 6 371 24 082 7 791 42 97-
4 274 3 322
3 239 16 845
7 364 27 504 32 702 41 575
25 631 15 944
422 205 297 435 268
2 983 2155 6 772 47⁰⁰ 21 506 16 357 11 089 111 8 142 52 405
25 097
280 014 155 600 75 209 49 205
51 486 4 913 8 721
21 546 1
16 306 1
7690 898
Zusammen... Davon
Reeinner Warenverkehr. Gold (769 a — e) .. Silber (772 a — d) ..
614 036 2 572 161 2 433 351
601 366 2 544 813 2 359 87
9 845 16 236 2 825 11 112
152 177
12670 27 348¹/ 233
Zusammen wie oben
6 3 118 749 3 106 310
514055 2 572 161 289830
Gegen 1910 mehr (+) weniger —6) .
werten berechnet. Für Getreide und
angemeldeten Werte noch nicht veröffentlich.
E4
Mehl sind besonde
etzt. “ 8
Berichte von deutschen Fruchtmärkten.
uss — ☛
Qualttät
gering
mittel aut Verkaufte
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge
niedriaster böchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner ℳ ℳ ℳ V
VV—
Am vortgen
Markttage na
1 Doppel⸗ 8 Schätzung verkauft
zentner Doppelzentner
(Preis unbekannt)
Bemerkungen.
Berüh⸗ EC111“ Breslau . . Strehlen i. Schl.. Löwenberg i. Schl.. Neuß 1161616“ Illertisen .. . . Meßkirch..
Babenhausen Aalen... Geislingen.
üeer . Breslau Strehlen i. Schl. Grünberg i. Schl. vwenberg i. Schl. Oppeln... . Neuß. Aalen.
Hirrowwhh 6. eb Strehlen i. Schl. Riedlingen
Ostrowo. 88 Bretlan.. . Strehlen i. Schl. Grünberg i. Schl. Löwenberg i. Schl. Oppeln .. 8 Neuß
Illertissen . Aalen.. “ Riedlingen...
Berlin, den 16. M
Die verkaufte Menge Eäin liegender Strich (—) in den Spalten für Preise b
18,40
wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt.
15,60 16,10 16,10 16,60 16,60 16,00 16,20
18,60 18,80 19,40 19,60. 19,80
Weizen. 19,00 19,40 0 y19 60 19,80 18,30 19,20 19,30 20,20 19,00 19,00 19 80 19,80 19,40 19,60 19,80 20,00 19,70 19,70 20,70 20,70 21,80 21,80 — —
20,40 20,40 — —
Kernen (eunthülster Spelz, Dinkel, Fes — — 21,80 21,80 23,20 24,8) 24,80
;00 22,00 22,00 22,20 23,00
Roggen. 15,60 15,80 16,00 16,20 15,00 15,90 16,00 16,50 15,65 15,65 16,30 16,30 15,80 15,80 16,00 16,00 15,60 15,80 16,00 16,20
— — 16,00 16,00 16,00 16,00 17,00 17,00 19,80 20,60 21,40 21,40
Gerste. 13,75 14,00 14,50 15,00 13,50 14,20 14,80 15,50 16,75 16,75 17,50 17,50 20,40 20,60 22,00 22,00
Hafer. 16,20 16,40 G ꝑ16,60 16,80 16,10 16,60 16,70 17,20
17,00 17,00 17.50 17,50 16,40 16,70 16 80 — 16,60 16 80 17 00 17,00 — 16,30 16,30 17,30 17,30 18,00 18,40 18,60 18,60
20,00 20,00 % 88 ds
18,71 20,20
20,00
21,60 24,45
Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.
z letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.
175. Sitzung
Ueber den Anfang Nummer d. Bl. berichtet worden.
Nach § 43a, den die Kommission neu eingeschaltet hat, dürfen Kassenmittel für Kassenvereinigungen anderer Art, die den allgemeinen Zwecken der Krankenhilfe dienen, nur mit Zu⸗ stimmung beider Gruppen im Vorstande verwendet werden. Abg. Molkenbuhr (Soz.) will die Worte: „nur mit Zu⸗ mung“ usw. streichen. Der Antrag wird abgelehnt.
Es folgt der 8. Abschnitt:
§ 447: Arbeitgebers befreit, wer auf eine Unterstützung hat, Krankenkasse gleichwertig ist.
eistungsfähigkeit sicher ist, in der Landwirtsch
bst oder auf A cht leistungsfähig ist.“ Die Sozialdemokraten und die fortschrittliche Volkspartei daben die Streichung der §§ 447 und 447a beantragt.
“ Sozialdemokraten wollen epentuell dem § 447 hinzu⸗
„Dem
und dem
dng der Ver
hendelte a hauptsä mentliche Ab
mmissionsbeschlü e, eine sh 1
Landkrankenkassen
ck gehabt zu werden. erklärt den
u“
des Entwurfs
Deutscher Reichstag.
vom 15. Mai 1911, Mittag (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)
Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten
Reichsversicherungs⸗
der Sitzung
1 12 Uhr.
ist in der gestrigen
„Besondere Ferafegmeigs.
520). §§ 447 und 447 a werden zusammen beraten.
zur Kasse anmeldet,
§§ 447 und 447 a sind von der Kommission in der Aus⸗ chslesung neu eingefügt worden, sie lauten: „Von der Versicherungspflicht wird auf Antrag des an diesen bei Erkrankung Rechtsanspruch die den Leistungen der zuständigen Voraussetzung ist, daß 1) der Arbeit⸗ ber die volle Unterstützung aus eigenen Mitteln deckt, 2) seine 3) er den Antrag für seine sämtlichen aft Beschäftigten stellt, soweit sie durch Vertrag zur regelmäßigen Arbeit für mindestens 2 Wochen verpflichtet sind.” § 447a: „Die Befreiung gilt nur für die Dauer des Arbeits⸗ vertrages, sie erlischt vorher, wenn der Arbeitgeber seine sämtlichen oder wenn das Versicherungsamt von ntrag eines Befreiten feststellt, daß der Arbeitgeber
Versicherungpflichtigen steht die Auswahl unter den
zuständigen Kasse für den Aufenthaltsort des Kranken
bestellten Aerzten frei“, 8 dem § 447 a wollen sie hinz „Tritt im ersten Jahre nach dem 2 — sicherungsfall ein, so hat der Arbeitgeber, der von Gebrauch gemacht hat, der Kasse den Ueberschuß der Auf⸗
eginn der Weiterversiche⸗
n über die eingezahlten Beiträge zu ersetzen.“
zu tragen!
egünstigung des Gro se würde darnach gar keine e notwendig zu haben, so muͤsse sie ihm auch 1 Konstruktion des Gesetzes fallen ja auch die Dienstmädchen 1 der Unternehmer kann sie, wenn sie er⸗ uf diesem Wege los werden, und die Landkrankenkasse hat
rnstadt (dkons.) tritt für die Beschlüsse der Kommission ein; sich hier um Naturalleistungen auf dem Lande, die er⸗ a werden müßten. Die Bestimmungen der §§ 447 und 4472 hauptsächlich dem mittleren Grundbesitz zugute. gepräsident Schultz teilt mit, daß ein Antrag Bebel auf 1 stimmung über § 447 einge st wwischen 5—6 Uhr abgestimmt werden 1 . d.Busold (Soz.) empfiehlt die sozialdemokratischen Anträge. sse seien Ausnahmestimmun ggrundbesitzes.
angen ist, über den
in der schlimmsten n einer Kranken⸗ Rede sein; wenn der Kranke glaube, gewährt werden.
98 (fortschr. Volksp.): Ich babe in den letzten Tagen „von der Presse der rechtsstehenden Parteien an⸗ (Unruhe rechts; Präsident Graf Schwerin⸗
1 Ausdruck für nicht parlamentarisch zulässig. Große
links.) ch verweise auf die gegen mich gerichteten Aus⸗
führungen der „Konservpativen Correspondenz“, worin mir bewußte Fälschung und grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird und ähnliche iebenswürdigkeiten gesagt werden. Wenn ich diese Aeußerungen hier annagele, so geschieht es nicht, weil ich mich gekränkt fühle, dazu reicht es von dieser Seite nicht, sondern um die Tonart dieser 1- einmal von dieser Tribüne aus der vollen Oeffentlichkeit ekanntzugeben. (Präsident: Wenn Sie nur von der Presse gesprochen hätten (Zurufe)... . Ich habe Sie so verstanden, als wenn Sie von der agrarkonservativen „Seite“ sprachen (Rufe: Nein!) dann war das ein Mißverständns, und ich nehme zurück, daß der Ausdruck „angepöbelt“ nicht zulässig ist.) Der preußische Landrat, wie wir ihn kennen, könnte leicht einen liberalen Grundbesitzer für nicht leistungsfähig, einen konserva⸗ tiven für leistungsfähig erklären, ohne daß ihm auch nur zum bb kommt, daß er damit gegen das Gesetz verstößt. Die Bauern sollen mit dieser Vorschrift des § 447 geködert werden, der eigentliche Begünstigte aber ist und bleibt der Großgrund⸗ besitzer. Es fehlt ja jedes Kriterium für die Leistungsfähig⸗ keit. Es werden und müssen ja alle mittleren Grundbesitzer sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes die Befreiung beantragen, schon weil sie bezüglich ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit nicht in schlechten Geruch kommen wollen. Welcher Mißmut wird entstehen, wenn etwa erklärt wird: bei 40 ha hört die Leistungs⸗ fähigkeit auf! Vielleicht ist es beabsichtigt, einen solchen Zwie⸗ spalt in die bäuerliche Klasse hineinzutragen; es wird hier viel⸗ leicht der Versuch gemacht, durch ein künstliches Mittel wieder einen Teil des bäuerlichen Mittelstandes an die Fahne des Bundes der Landwirte zu fesseln. So harmlos § 447 aussieht, so gemein⸗ gefährlich ist er in Wirklichkeit. Im Oldenburgischen gibt es landwirtschaftliche Arbeiter, die für mindestens zwei Wochen ver⸗ pflichtet sind, kaum einen einzigen außer den eigentlichen Dienst⸗ boten. Die landwirtschaftlichen Dienstboten werden ausnahmslos von der Versicherungspflicht ausgenommen, das sind die besseren Risiken; ferner alle, die nicht in fester Arbeit stehen, die sich nicht für zwei Wochen verpflichtet haben, das sind meistens ältere, verheiratete Leute und auch Frauen, und bei uns ist es glücklicherweise noch so, daß die verheirateten Frauen häufiger schwanger werden als die ledigen! Die Landkrankenkasse, die so wie so schon arg gefährdet ist, wird weiter geschädigt, und in die ländlichen Kreise wird Zwie⸗ tracht zum Nachteil des Gemeindelebens hineingetragen. Die Folge des § 447 wird sein. daß die Landkrankenkasse ge⸗ chädigt wird, daß sie die Mitglieder aufnehmen und eventuell sofort verpflegen muß, für die sie keine Beiträge erbält. Andererseits kann der Arbeitnehmer, der von der Versicherungspflicdt ausgenommen war, in die Lage geraten, überhaupt keine Kranken⸗ verpflegung zu hekommen. Ein armer Tagelöhner muß, um die ohne⸗ hin minimalen Krankengroschen zu bekommen, zunöchst einen Prozeß führen, Pfändungen vdornehmen lassen usw. Wenn in dem Kommissionsbericht die Rede davon ist, daß es nicht angebracht wö die Landkrankenkasse zu schädigen, so wäre der Paragraph zu fassen gewesen, daß nicht dem Versicherten die Pflicht erlegt wäre, auf irgend eine Weise sein Recht sich zu erschlei sondern daß man idn in die Landkrankenkasse verwiesen hätte dann ihrerseits sich an den Unternehmer halten könnde. D sollen künftighin nan aach noch das Gesinde und die behandeln. Ob das geden wird, dleidt abzuwarten. Es falls auch in der Jakauft nech Fälle Fnug geben eber zum Tierarht schäckt, als zam Mernschenarzt. Interess⸗ 2d Haltung, die das Zentrum wäödrend der Entstehu schachte deeser beiden aragrapben eingenoemmen hat. Es wat erst seldst abledmend und sollte uns dabder mn Hilse kemmen, damit dirse Un. erechtigkeit aus dem Geseße deseitet wird., Jar Eintracht Präschen Arbeitgebern und ve † Nard se edt Nüdren.
Abg. Neuner enl) Give ArRadmedeste Sorte handelt es sich nicht sonders um neae 2 g2p für 8
einbezogene Berufsklassen, r die die Grfahrersen 8 eine Regelung den Großgrunddesteerh berndelt e* sic cben⸗ 1
Betriebskasse zu gruͤnde n
esse des Kleinbesitzers geschaffen werden. Daß ehn
alls nicht. Diese haden das Rocht, 2 Ardeitern — 89. en. Weimedt sel die Beste 2 —
mmra. ümmeder
ausginge, trifft nicht zu mit Rücksicht auf den § 187, wonach ja zum Ausdruck gebracht ist, 9 in erster Linie der Kassenvorstand über die Befreiung entscheidet. us allen diesen Gründen bitte ich, den An⸗ trägen keine Folge zu geben.
Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.): Durch Bundesratsverordnung kann ein großer Teil der ausländischen ländlichen Arbeiter von der Kranken⸗ versicherung ausgeschlossen werden. Das ist auch eine für die Land⸗ arbeiter ungünstige Ausnahmestellung, die die Industriearbeiter nicht trifft. Die langjährigen Erfahrungen mit der Krankenversicherung sind auch für die Einbeziehung der landwirtschaftlichen Arbeiter hin⸗ reichend; organisatorische Echwierigkeiten wären nicht zu befürchten. Die Bestimmung kann dem kleinen Besitzer außerordentlich gefährlich werden, das Krankengeld bei der Kasse ist nicht erheblich, aber die Kosten für die Krankenpflege während 26 Wochen können ihm sehr hoch zu stehen kommen. Hinzu kommt, daß die Landkrankenkassen an und für sich den ländlichen Arbeitern nur 50, in den Wintermonaten sogar nur 25 ₰ Krankengeld gewähren, ein reines Almosen.
Abg. Dr. Mugdan (fortschr. Volksp.): Die landwirtschaftliche Krankenversicherung stellt allerdings eine Belastung für die landwirt⸗ schaftlichen Unternehmer und Arbeiter dar. Ist dies richtig, so muß die Last auf möglichst leistungsfähige Schultern gelegt werden. Die Kommissionsfassung dient lediglich dem Interesse der Agrarter. Das geht aus den Kommissionsberatungen klar hervor. Die bayerischen und württembergischen Bundesbevollmächtigten haben dargelegt, daß für diese Staaten, nämlic die mittleren und kleinen Besitzer, ein Bedürfnis zu ei solchen Bestimmung nicht besteht; sie fügten aber vorsichtig hi ie Verhältnisse im Osten Preußens könnten sie ni ie
treten und den Bruder
macht man diesen P
deshalb gegen diesen Paragrapben,
Gesetzes, stimmen.
sicherung der Landarbe : eser Auf Antrag wurden die betreffenden Bestimmungen d gestrichen. †
nun die Rechte auf demselben Standpunkt wie das Zentrum will mit ihm die Versicherung der Landarbeiter verbinderz
kleinen Grundbesiter freilich müssen 1 besitzer nicht. Die Herren irgend eine Krankenbälfe zu gkn einer gleichwertigen Unterftüäßung. ich hungrig bin, mir ein Paar b essen kann. Ueder daie Gleicherertügkrit der Landrat, und ich möchte den Landeat nimmt, gegen einen hechfendalen Leistung nächt gleichmertig ist, und daese 2 Hen und äbulichem bestehen. Die Wrsttungem miässern Mmert, den daee Kasse gibt lrikmertig 1 da den ant Seterud emae üeden d, * St nuht zu üöderschen, daß dem mecüere n üe Besitzer dasselde Nedde geg Sregrundwitzen, und doesß & si un Mechender Nach Us Fegter Gerrar Brrrd.) Bn der Julrfffung er een Lnd- Üdben trebeernsen s dar dengeng deeeheden d
krankenkrasen macbc Trfükeder daer Nede. Aeebl dadunch dr 1 mErrFx Ke d dürse Partri n. 2. den sehr derf aemn Ancrag er darze daß dem dem derr bemgeder Conr Sitherhens. — derlangt werden kömnte. Jeßzt dämngt dae Derstungs⸗ Sbokrit der Ardertgeder rin in der Luft. In der Irit do dae Kemnsecrdartden noch sur die rüchemmng der Bandardeiter Cin⸗ traten, Dab es noch Urinem Wund der damdmerct.
—