1911 / 115 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Ausfuhr

April I JZanuar April

April

Januar / April

Tarif⸗

1911 1911 1910

1911

1910 schnitt

ab⸗

Einfuhr

Ausfuhr

Januar / April

April JanuarApn

1911 1911 1910

Erzengnisse der Land⸗ und Forstwirtschaft und andere tierische u. pflanzliche Natur⸗ erzeugnisse: Fehe. und v14““

Erzeugnisse des Acker⸗, Garten⸗ und Wiesenbaues..

Erzeugnisse der Forstwirtschaft

Tiere und tierische Erzeugnisse

Erzeugnisse landwirtschaftlicher

ebengewerbe.

vaegaie der Nahrungs⸗ u. Genußmittel⸗Gewerbe, in den Unterabschnitten A bis D nicht inbegriffen....

Minneralische und fosstle Roh⸗ stoffe; Mineralöle. . .. Erden und Steinee... Erze, Schlacken, Aschen... Fesfhr Brennstoffe)... ineralöle und sonstige fossile ““ Steinkohlenteer, Steinkohlen⸗ rteeeröle und Steinkohlen⸗

II11“

Zubereitetes Wachs, feste Fett⸗ scuren, Parafsin und ähnliche Kerzenstoffe, Lichte, Wachs⸗ waren, Seifen und andere unter Verwendung von Fetten, Oelen oder Wachs herge⸗ EEE1ö“

Chemische und pharmazentische Erzeugnisse, Farben und Farbwaren ...

Chemische Grundstoffe, Säuren, Salze und vöstzge

Verbindungen chemischer Grundstoffe, anderweit

Ficaht 11656* arben und Farbwaren... irnisse, Lacke, Kitte . ..

Aether; Alkohole, anderweit nicht genannt oder inbe⸗ griffen; flüchtige scthe⸗

ische) Oele, künstliche Riechstoffe, Riech⸗ und Schönheitsmittel (Par⸗ fümerien und kosmetische

WAEETE111“”“

Künstliche Düngemittel ...

Spreng soffe/Schießbebarfund

E18181“

Chemische und ee

icht

. .

Erzeugnisse, anderweitni genannkktk

Tierische und pflanzliche Spinu⸗ stoffe und Waren duraus:; Menschenhaare; zugerichtete Schmuckfedern; Fächer und

Wolle und andere Tierhaare 8 Ausnahme der Pferde⸗

aare aus der Mähne und dem Schweife).. 2.S1II116“

Andere pflanzliche Spinnstoffe

Buchbinderzeugstoffe, Paus⸗ leinwand, wasserdichte Ge⸗ webe, Gewebe mit aufge⸗ tragenen Schleif⸗ oder Po⸗ liermitteln; Linoleum und

ähnliche Stoffe .. ..

Watte, Filze und nicht genähte 6“*“

Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweife) und

T1“

Kleider, Putzwaren und sonstige

Pnn hte Gegenstände aus espinstwaren oder Filzen, anderweit nicht genannt.

Künstliche Blumen aus Ge⸗ spinstwaren, Regen⸗ und Sonnenschirme, Schuhe aus Gespinstwaren oder öö1ö1ö1ö“

Menschenhaare und Waren da⸗ raus, zugerichtete Schmuck⸗ federn, Fächer und Hüte.

Abfälle von Gespinstwaren

und dergleichemn..

*) Die Werte werden, soweit sie nicht anzumelden sind, nach den für das Vorjahr festgesetzten Einheits Wertzahlen für die Einfuhr von Wertpapieren (674 d) sind noch nicht festgestellt, für die Ausfuhr werden die

Berlin, den 15. Mai 1911.

493 175 2 049 277 1 976 300

217 0136 978 058 896 484 46 103 203 592 199 047 189 447 709 682 733 272

146 170 136 955

10 542

253 499 234 114 40 121 39 781 97 367 80 056 71 772 70 863

42 277 41 417

1 997

127 337

““

86 319

121 975

107 935

19 689

69 021

17 988

16 525

8

33 240 7 774 25 338

8

4 324

45 759 4 286 1 819

35 408

1 397

469 696 174 611 29 746 96 b15

158 424

51 299

10 400

164 525 13 529

130 541

78 949

31 877 73 871

131 590 145 583 14 940

.

SSemwg 98

üE

6 495

4 392

9 568]

2 075 1 V

V

n. 2₰

HSESSA FCE

Unvollständig angemeldete Waren

Leder und Lederwaren, Kürschner⸗ waren, Waren aus Dürmen

44“ʒ

Lederwaren....

Kürschnerwaren...

Waren aus Därmen .

v.ö111“

Kantschukwaren . . . . .. Waren aus weichem Kautschuk Hartkautschuk und Hart⸗

kautschukwwaren...

Geslechte und Flechtwaren aus pflanzlichen Stoffen mit Aus⸗ nahme der Gespinstfasern

Geflechte (mit Ausnahme der eeeeeeeöö“

Flechtwaren (mit Ausnahme der Hüte und Sparterie⸗ 16“

Sparterie und Sparteriewaren

Besen, Bürsten, Pinsel und

Waren ans tierischen oder pflanz⸗ lichen Schuitz⸗ oder Former⸗ X““

Waren aus tierischen Schnitz⸗ 111“ En, ZZ1X““ EV““ Waren aus anderen pflanz⸗ lichen Schnitzstoffen als Holz und Kork oder aus anderweit nicht genannten Formerstoffen...

Papier, Pappe und Waren darans

Bücher, Bilder, Gemälde.

Waren ans Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (mit Ausnahme der Tonwaren) sowie aus fossilen Stoffen.

Touwaren . . . Glas und Glaswaren

Edle Metalle und Waren daraus II“ q1111“”“;

Unedle Metalle und Waren

e*“ Eisen und Eisenlegierungen. Aluminium und Aluminium⸗

legierungen ““ Blei und Bleilegierungen. Fer und Zinklegierungen .

.

inn und Zinnlegierungen. Nickel und Nickellegierungen. Kupfer und Kupferlegierungen Waren, nicht unter die Ab⸗ schnitte A bis G fallend, aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler “*“

Maschinen, elektrotechnische Er⸗

zeuguisse, Fahrzeuge .. . 6*“ Elektrotechnische Erzeugnisse. L111AA1AA6“*“

Feuerwaffen, Uhren, Tonwerk⸗

zeuge, Kinderspielzeug ... IE 1ö11“ eeeeö—. Kinderspielzaug..

1000

29 558 124 743 15 257 67 396 6 371 24 082 7 791 42 97-

4 274 3 322

3 239 16 845

7 364 27 504 32 702 41 575

25 631 15 944

422 205 297 435 268

2 983 2155 6 772 47⁰⁰ 21 506 16 357 11 089 111 8 142 52 405

25 097

280 014 155 600 75 209 49 205

51 486 4 913 8 721

21 546 1

16 306 1

7690 898

Zusammen... Davon

Reeinner Warenverkehr. Gold (769 a e) .. Silber (772 a d) ..

614 036 2 572 161 2 433 351

601 366 2 544 813 2 359 87

9 845 16 236 2 825 11 112

152 177

12670 27 348¹/ 233

Zusammen wie oben

6 3 118 749 3 106 310

514055 2 572 161 289830

Gegen 1910 mehr (+) weniger —6) .

werten berechnet. Für Getreide und

angemeldeten Werte noch nicht veröffentlich.

E4

Mehl sind besonde

etzt. 8

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

uss

Qualttät

gering

mittel aut Verkaufte

Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge

niedriaster böchster niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner V

VV—

Am vortgen

Markttage na

1 Doppel⸗ 8 Schätzung verkauft

zentner Doppelzentner

(Preis unbekannt)

Bemerkungen.

Berüh⸗ EC111“ Breslau . . Strehlen i. Schl.. Löwenberg i. Schl.. Neuß 1161616“ Illertisen .. . . Meßkirch..

Babenhausen Aalen... Geislingen.

üeer . Breslau Strehlen i. Schl. Grünberg i. Schl. vwenberg i. Schl. Oppeln... . Neuß. Aalen.

Hirrowwhh 6. eb Strehlen i. Schl. Riedlingen

Ostrowo. 88 Bretlan.. . Strehlen i. Schl. Grünberg i. Schl. Löwenberg i. Schl. Oppeln .. 8 Neuß

Illertissen . Aalen.. Riedlingen...

Berlin, den 16. M

Die verkaufte Menge Eäin liegender Strich (—) in den Spalten für Preise b

18,40

wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt.

15,60 16,10 16,10 16,60 16,60 16,00 16,20

18,60 18,80 19,40 19,60. 19,80

Weizen. 19,00 19,40 0 y19 60 19,80 18,30 19,20 19,30 20,20 19,00 19,00 19 80 19,80 19,40 19,60 19,80 20,00 19,70 19,70 20,70 20,70 21,80 21,80

20,40 20,40

Kernen (eunthülster Spelz, Dinkel, Fes 21,80 21,80 23,20 24,8) 24,80

;00 22,00 22,00 22,20 23,00

Roggen. 15,60 15,80 16,00 16,20 15,00 15,90 16,00 16,50 15,65 15,65 16,30 16,30 15,80 15,80 16,00 16,00 15,60 15,80 16,00 16,20

16,00 16,00 16,00 16,00 17,00 17,00 19,80 20,60 21,40 21,40

Gerste. 13,75 14,00 14,50 15,00 13,50 14,20 14,80 15,50 16,75 16,75 17,50 17,50 20,40 20,60 22,00 22,00

Hafer. 16,20 16,40 G ꝑ16,60 16,80 16,10 16,60 16,70 17,20

17,00 17,00 17.50 17,50 16,40 16,70 16 80 16,60 16 80 17 00 17,00 16,30 16,30 17,30 17,30 18,00 18,40 18,60 18,60

20,00 20,00 % 88 ds

18,71 20,20

20,00

21,60 24,45

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

z letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

175. Sitzung

Ueber den Anfang Nummer d. Bl. berichtet worden.

Nach § 43a, den die Kommission neu eingeschaltet hat, dürfen Kassenmittel für Kassenvereinigungen anderer Art, die den allgemeinen Zwecken der Krankenhilfe dienen, nur mit Zu⸗ stimmung beider Gruppen im Vorstande verwendet werden. Abg. Molkenbuhr (Soz.) will die Worte: „nur mit Zu⸗ mung“ usw. streichen. Der Antrag wird abgelehnt.

Es folgt der 8. Abschnitt:

§ 447: Arbeitgebers befreit, wer auf eine Unterstützung hat, Krankenkasse gleichwertig ist.

eistungsfähigkeit sicher ist, in der Landwirtsch

bst oder auf A cht leistungsfähig ist.“ Die Sozialdemokraten und die fortschrittliche Volkspartei daben die Streichung der §§ 447 und 447a beantragt.

Sozialdemokraten wollen epentuell dem § 447 hinzu⸗

„Dem

und dem

dng der Ver

hendelte a hauptsä mentliche Ab

mmissionsbeschlü e, eine sh 1

Landkrankenkassen

ck gehabt zu werden. erklärt den

u“

des Entwurfs

Deutscher Reichstag.

vom 15. Mai 1911, Mittag (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten

Reichsversicherungs⸗

der Sitzung

1 12 Uhr.

ist in der gestrigen

„Besondere Ferafegmeigs.

520). §§ 447 und 447 a werden zusammen beraten.

zur Kasse anmeldet,

§§ 447 und 447 a sind von der Kommission in der Aus⸗ chslesung neu eingefügt worden, sie lauten: „Von der Versicherungspflicht wird auf Antrag des an diesen bei Erkrankung Rechtsanspruch die den Leistungen der zuständigen Voraussetzung ist, daß 1) der Arbeit⸗ ber die volle Unterstützung aus eigenen Mitteln deckt, 2) seine 3) er den Antrag für seine sämtlichen aft Beschäftigten stellt, soweit sie durch Vertrag zur regelmäßigen Arbeit für mindestens 2 Wochen verpflichtet sind.” § 447a: „Die Befreiung gilt nur für die Dauer des Arbeits⸗ vertrages, sie erlischt vorher, wenn der Arbeitgeber seine sämtlichen oder wenn das Versicherungsamt von ntrag eines Befreiten feststellt, daß der Arbeitgeber

Versicherungpflichtigen steht die Auswahl unter den

zuständigen Kasse für den Aufenthaltsort des Kranken

bestellten Aerzten frei“, 8 dem § 447 a wollen sie hinz „Tritt im ersten Jahre nach dem 2 sicherungsfall ein, so hat der Arbeitgeber, der von Gebrauch gemacht hat, der Kasse den Ueberschuß der Auf⸗

eginn der Weiterversiche⸗

n über die eingezahlten Beiträge zu ersetzen.“

zu tragen!

egünstigung des Gro se würde darnach gar keine e notwendig zu haben, so muͤsse sie ihm auch 1 Konstruktion des Gesetzes fallen ja auch die Dienstmädchen 1 der Unternehmer kann sie, wenn sie er⸗ uf diesem Wege los werden, und die Landkrankenkasse hat

rnstadt (dkons.) tritt für die Beschlüsse der Kommission ein; sich hier um Naturalleistungen auf dem Lande, die er⸗ a werden müßten. Die Bestimmungen der §§ 447 und 4472 hauptsächlich dem mittleren Grundbesitz zugute. gepräsident Schultz teilt mit, daß ein Antrag Bebel auf 1 stimmung über § 447 einge st wwischen 5—6 Uhr abgestimmt werden 1 . d.Busold (Soz.) empfiehlt die sozialdemokratischen Anträge. sse seien Ausnahmestimmun ggrundbesitzes.

angen ist, über den

in der schlimmsten n einer Kranken⸗ Rede sein; wenn der Kranke glaube, gewährt werden.

98 (fortschr. Volksp.): Ich babe in den letzten Tagen „von der Presse der rechtsstehenden Parteien an⸗ (Unruhe rechts; Präsident Graf Schwerin⸗

1 Ausdruck für nicht parlamentarisch zulässig. Große

links.) ch verweise auf die gegen mich gerichteten Aus⸗

führungen der „Konservpativen Correspondenz“, worin mir bewußte Fälschung und grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird und ähnliche iebenswürdigkeiten gesagt werden. Wenn ich diese Aeußerungen hier annagele, so geschieht es nicht, weil ich mich gekränkt fühle, dazu reicht es von dieser Seite nicht, sondern um die Tonart dieser 1- einmal von dieser Tribüne aus der vollen Oeffentlichkeit ekanntzugeben. (Präsident: Wenn Sie nur von der Presse gesprochen hätten (Zurufe)... . Ich habe Sie so verstanden, als wenn Sie von der agrarkonservativen „Seite“ sprachen (Rufe: Nein!) dann war das ein Mißverständns, und ich nehme zurück, daß der Ausdruck „angepöbelt“ nicht zulässig ist.) Der preußische Landrat, wie wir ihn kennen, könnte leicht einen liberalen Grundbesitzer für nicht leistungsfähig, einen konserva⸗ tiven für leistungsfähig erklären, ohne daß ihm auch nur zum bb kommt, daß er damit gegen das Gesetz verstößt. Die Bauern sollen mit dieser Vorschrift des § 447 geködert werden, der eigentliche Begünstigte aber ist und bleibt der Großgrund⸗ besitzer. Es fehlt ja jedes Kriterium für die Leistungsfähig⸗ keit. Es werden und müssen ja alle mittleren Grundbesitzer sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes die Befreiung beantragen, schon weil sie bezüglich ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit nicht in schlechten Geruch kommen wollen. Welcher Mißmut wird entstehen, wenn etwa erklärt wird: bei 40 ha hört die Leistungs⸗ fähigkeit auf! Vielleicht ist es beabsichtigt, einen solchen Zwie⸗ spalt in die bäuerliche Klasse hineinzutragen; es wird hier viel⸗ leicht der Versuch gemacht, durch ein künstliches Mittel wieder einen Teil des bäuerlichen Mittelstandes an die Fahne des Bundes der Landwirte zu fesseln. So harmlos § 447 aussieht, so gemein⸗ gefährlich ist er in Wirklichkeit. Im Oldenburgischen gibt es landwirtschaftliche Arbeiter, die für mindestens zwei Wochen ver⸗ pflichtet sind, kaum einen einzigen außer den eigentlichen Dienst⸗ boten. Die landwirtschaftlichen Dienstboten werden ausnahmslos von der Versicherungspflicht ausgenommen, das sind die besseren Risiken; ferner alle, die nicht in fester Arbeit stehen, die sich nicht für zwei Wochen verpflichtet haben, das sind meistens ältere, verheiratete Leute und auch Frauen, und bei uns ist es glücklicherweise noch so, daß die verheirateten Frauen häufiger schwanger werden als die ledigen! Die Landkrankenkasse, die so wie so schon arg gefährdet ist, wird weiter geschädigt, und in die ländlichen Kreise wird Zwie⸗ tracht zum Nachteil des Gemeindelebens hineingetragen. Die Folge des § 447 wird sein. daß die Landkrankenkasse ge⸗ chädigt wird, daß sie die Mitglieder aufnehmen und eventuell sofort verpflegen muß, für die sie keine Beiträge erbält. Andererseits kann der Arbeitnehmer, der von der Versicherungspflicdt ausgenommen war, in die Lage geraten, überhaupt keine Kranken⸗ verpflegung zu hekommen. Ein armer Tagelöhner muß, um die ohne⸗ hin minimalen Krankengroschen zu bekommen, zunöchst einen Prozeß führen, Pfändungen vdornehmen lassen usw. Wenn in dem Kommissionsbericht die Rede davon ist, daß es nicht angebracht die Landkrankenkasse zu schädigen, so wäre der Paragraph zu fassen gewesen, daß nicht dem Versicherten die Pflicht erlegt wäre, auf irgend eine Weise sein Recht sich zu erschlei sondern daß man idn in die Landkrankenkasse verwiesen hätte dann ihrerseits sich an den Unternehmer halten könnde. D sollen künftighin nan aach noch das Gesinde und die behandeln. Ob das geden wird, dleidt abzuwarten. Es falls auch in der Jakauft nech Fälle Fnug geben eber zum Tierarht schäckt, als zam Mernschenarzt. Interess⸗ 2d Haltung, die das Zentrum wäödrend der Entstehu schachte deeser beiden aragrapben eingenoemmen hat. Es wat erst seldst abledmend und sollte uns dabder mn Hilse kemmen, damit dirse Un. erechtigkeit aus dem Geseße deseitet wird., Jar Eintracht Präschen Arbeitgebern und ve Nard se edt Nüdren.

Abg. Neuner enl) Give ArRadmedeste Sorte handelt es sich nicht sonders um neae 2 g2p für 8

einbezogene Berufsklassen, r die die Grfahrersen 8 eine Regelung den Großgrunddesteerh berndelt e* sic cben⸗ 1

Betriebskasse zu gruͤnde n

esse des Kleinbesitzers geschaffen werden. Daß ehn

alls nicht. Diese haden das Rocht, 2 Ardeitern 89. en. Weimedt sel die Beste 2

mmra. ümmeder

ausginge, trifft nicht zu mit Rücksicht auf den § 187, wonach ja zum Ausdruck gebracht ist, 9 in erster Linie der Kassenvorstand über die Befreiung entscheidet. us allen diesen Gründen bitte ich, den An⸗ trägen keine Folge zu geben.

Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.): Durch Bundesratsverordnung kann ein großer Teil der ausländischen ländlichen Arbeiter von der Kranken⸗ versicherung ausgeschlossen werden. Das ist auch eine für die Land⸗ arbeiter ungünstige Ausnahmestellung, die die Industriearbeiter nicht trifft. Die langjährigen Erfahrungen mit der Krankenversicherung sind auch für die Einbeziehung der landwirtschaftlichen Arbeiter hin⸗ reichend; organisatorische Echwierigkeiten wären nicht zu befürchten. Die Bestimmung kann dem kleinen Besitzer außerordentlich gefährlich werden, das Krankengeld bei der Kasse ist nicht erheblich, aber die Kosten für die Krankenpflege während 26 Wochen können ihm sehr hoch zu stehen kommen. Hinzu kommt, daß die Landkrankenkassen an und für sich den ländlichen Arbeitern nur 50, in den Wintermonaten sogar nur 25 Krankengeld gewähren, ein reines Almosen.

Abg. Dr. Mugdan (fortschr. Volksp.): Die landwirtschaftliche Krankenversicherung stellt allerdings eine Belastung für die landwirt⸗ schaftlichen Unternehmer und Arbeiter dar. Ist dies richtig, so muß die Last auf möglichst leistungsfähige Schultern gelegt werden. Die Kommissionsfassung dient lediglich dem Interesse der Agrarter. Das geht aus den Kommissionsberatungen klar hervor. Die bayerischen und württembergischen Bundesbevollmächtigten haben dargelegt, daß für diese Staaten, nämlic die mittleren und kleinen Besitzer, ein Bedürfnis zu ei solchen Bestimmung nicht besteht; sie fügten aber vorsichtig hi ie Verhältnisse im Osten Preußens könnten sie ni ie

treten und den Bruder

macht man diesen P

deshalb gegen diesen Paragrapben,

Gesetzes, stimmen.

sicherung der Landarbe : eser Auf Antrag wurden die betreffenden Bestimmungen d gestrichen.

nun die Rechte auf demselben Standpunkt wie das Zentrum will mit ihm die Versicherung der Landarbeiter verbinderz

kleinen Grundbesiter freilich müssen 1 besitzer nicht. Die Herren irgend eine Krankenbälfe zu gkn einer gleichwertigen Unterftüäßung. ich hungrig bin, mir ein Paar b essen kann. Ueder daie Gleicherertügkrit der Landrat, und ich möchte den Landeat nimmt, gegen einen hechfendalen Leistung nächt gleichmertig ist, und daese 2 Hen und äbulichem bestehen. Die Wrsttungem miässern Mmert, den daee Kasse gibt lrikmertig 1 da den ant Seterud emae üeden d, * St nuht zu üöderschen, daß dem mecüere n üe Besitzer dasselde Nedde geg Sregrundwitzen, und doesß & si un Mechender Nach Us Fegter Gerrar Brrrd.) Bn der Julrfffung er een Lnd- Üdben trebeernsen s dar dengeng deeeheden d

krankenkrasen macbc Trfükeder daer Nede. Aeebl dadunch dr 1 mErrFx Ke d dürse Partri n. 2. den sehr derf aemn Ancrag er darze daß dem dem derr bemgeder Conr Sitherhens. derlangt werden kömnte. Jeßzt dämngt dae Derstungs⸗ Sbokrit der Ardertgeder rin in der Luft. In der Irit do dae Kemnsecrdartden noch sur die rüchemmng der Bandardeiter Cin⸗ traten, Dab es noch Urinem Wund der damdmerct.