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meinden nicht erfüllen können, dem Verbande übertragen werden. Wir müssen hier aus Billigkeitsgründen einen Ausgleich finden; denn in Groß⸗Berlin liegen ganz eigenartige Verhältnisse vor. Irgend⸗ welche Verfassungsbedenken bestehen nicht, es handelt sich ja gar nicht darum, den Gemeinden die Schulverwaltung zu nehmen. Eine Ge⸗ fahr, daß sich andere Gemeinden dann auf Berlin berufen können, liegt nicht vor; denn auch bei dem Zweckverbandsgesetz sind die eigen⸗ artigen Verhältnisse Groß⸗Berlins berücksichtigt worden. Wir werden für die Kommissionsresolution, eventuell für den Antrag Treskow stimmen.
Abg. Cassel (fortschr. Volksp.): Die Vorgeschichte dieser Resolution ist außerordentlich interessant. In der Kommission erklärte der Minister, daß das ganze Zweckverbandsgesetz nicht zustande komme, wenn diese Resolution mit dem Gesetz verbunden werde. Der Kultusminister hat zu wiederholten Malen die Forderung der Re⸗ solution als verfassungswidrig bezeichnet. Selbst ein konservatives Mitglied mußte die schwerwiegenden Bedenken gegen die Resolution anerkennen. Aber wenn es sich um Berlin handelt, so wird der Maßstab der Gerechtigkeit durchaus verlassen. Da greift man zu Maßnahmen, die sonst im Lande unerhört sind. In der Kommission erklärte der Vertreter der Regierung, daß ein Bedürfnis nicht vorhanden sei. Die Vertreter des Antrages operierten mit allen möglichen Statistiken. Jetzt liegt ein Gutachten des Statistischen Amtes von Charlottenburg vor, in dem erklärt wird, daß die methodischen Unterlagen für die Statistik durchaus ungleichmäßig seien. Die Gemeinde, um die es sich hauptsächlich handelt, Lichtenberg, erhebt 100 % Zuschläge zur Einkommensteuer. Als es sich domals darum handelte, die Steuern für Groß⸗Berlin einheitlich auf 110 % festzusetzen, war gerade Lichtenberg die erste Gemeinde, welche die Erhöhung ablehnte, obwohl dort die Schullasten so außerordentlich hoch sein sollen. Das ist doch ein Zeichen dafür, daß Lichtenberg sehr gut mit diesem Zuschlage auskommen kann. Es sprechen schwere verfassungsmäßige Bedenken gegen die Resolution; in dem § 53 K.⸗A.⸗G. handelt es sich um etwas ganz anderes, als was man hier herbei⸗ führen will. Die Resolution ist nur zurückzuführen auf die Begehr⸗ lichkeit einzelner Herren des Hauses, die Mitglieder großer Parteien des Hauses sind und die die Bedenken, die selbst in diesen Parteien vorhanden sind, wegen ihrer besonderen Interessen zu be⸗ seitigen bemüht sind. Berlin muß für den Zweckverband schon viele Opfer bringen, aber was hier verlangt wird, geht über die Grundsätze der Gerechtigkeit und Billigkeit weit hinaus. Der hier vorgeschlagene Weg würde eine maßlose Begehrlichkeit im ganzen Lande wecken, er würde auch die Schule schließlich auf den Weg zur Staatsschule drängen.
Abg. Meyer⸗LTilsit (kons.): Die große Mehrheit meiner Freunde wird gegen die Resolution Treskow stimmen; die Minderheit, zu der ich auch gehöre, ist für dieselbe, sie findet darin nur das Streben nach einer zweckmäßigen und gerechten Ausgestaltung des § 53 des Kommunalabgabengesetzes.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Das Parlament hat die Frage in der Vorlage selbst nicht regeln wollen; es zeigt damit, daß es nicht die Energie zu einem selbständigen, entschlossenen Vorgehen hat, sondern alles auf die Initiative der Regierung schieben will. Aber immerhin ist die Resolution der Kommission doch etwas. Die ärmere Bevölkerung Groß⸗Berlins ist in gewisse Bezirke zusammengedrängt worden, und dadurch sind die Lasten der betreffenden Gemeinden so stark gestiegen, daß ein Ausgleich zwischen den Gemeinden gefunden werden muß. Ich bitte, die Resolution der Kommission anzunehmen.
Abg. Bitta (Zentr.): Es liegen zwischen Berlin und den Vororten Interessengegensätze vor, meine Freunde haben sich bemüht, einen ge⸗ rechten Ausgleich zu finden. Wir wollen nicht einfach, daß den Reichen etwas genommen und den Armen etwas gegeben wird, sondern der Hinweis auf den § 53 K.⸗A.⸗G. zeigt, wie wir den Ausgleich gemacht haben wollen.
Nach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Cassel und Dr. von Campe wird der Antrag von Treskow gegen die Stimmen eines. Teiles der Rechten, der Freikonservativen und des Zentpums abgelehnt; die Anträge der Kommission werden gleichfalls abgelehnt; für den ersteren Antrag (Schul lasten) stimmt nur das Zentrum und ein Teil der Freikonser⸗ vativen, für den zweiten Antrag stimmen nur Freikonservative.
Es folgt die dritte Beratung des Entwurfs eines Zweckverbandsgesetzes.
In der allgemeinen Besprechung erklärt
Abg. Büchtemann (fortschr. Volksp.) kurz, daß seine Freunde nicht für das Gesetz stimmen könnten, weil es einen Eingriff in die Selbstverwaltung mache und die Eingemeindung erschwere.
Abg. von Saß⸗Jaworski (Pole) spricht sich gleichfalls gegen die Vorlage aus.
Abg. Dippe (nl.): Durch die zweite Lesung sind einige unserer Bedenken noch verschärft worden; es bleibt die Möglichkeit bestehen, daß das Gesetz gegen die Interessen der größeren Gemeinden an⸗ gewendet werden könnte. Viele größere Gemeinden leisten schon auf sozialem und hygienischem Gebiete Vortreffliches, und wir wünschen nicht, daß in dieser Beziehung ihre weitere Entwicklung beschnitten werden könnte. Der Zweckverband ist nur ein Palliativmittel an Stelle der Eingemeindung, die vielfach aus Städtefeindlichkeit ab⸗ gelehnt wird. Allerdings erkennen meine Freunde an, daß nicht jeder Eingemeindungswunsch einer größeren Stadt berechtigt zu sein braucht, daß vielmehr auch die Erhaltung selbständiger kleinerer und mittlerer Gemeinden erwünscht ist. Die Mehrheit meiner Freunde glaubt, daß die Vorteile des Zweckverbandsgesetzes die Nachteile über⸗ — die daraus entstehen köͤnnten, und wird deshalb für das Gesetz timmen.
Abg. Dr. Bell⸗Essen (Zentr.): Bei uns liegt keine Städte⸗ feindlichkeit vor. Nach Ansicht meiner Freunde ist die Ein⸗ gemeindung nicht für alle Fälle ausgeschlossen; es wird Fälle geben, wo trotz des Zweckverbandsgesetzes überwiegende Gründe für eine Eingemeindung sprechen. Ich muß der Auffassung entgegentreten, als ob wir, die wir auf dem Boden des Zweckverbandes stehen, für die Zukunft jede Eingemeindung ausschließen wollen; wir werden in jedem einzelnen Falle die Zweckmäßigkeit einer Eingemeindung prüfen.
Damit schließt die allgemeine Besprechung.
In der Spezialdiskussion werden die §§ 1 bis 11 ohne Debatte in der Fassung der zweiten Lesung angenommen.
In § 12 wird bestimmt, daß dem Verbandsausschusse ohne Wahl als Abgeordneter einer Gemeinde der Bürgermeister bezw. Gemeindevorsteher oder ein von ihm zu bestimmendes Mitglied der Gemeindeverwaltung angehören soll, daß in West⸗ falen an Stelle des Gemeindevorstehers aber auch der Amt⸗ mann treten kann.
Die Abgg. Westermann inl.) und Genossen beantragens daß nicht nur in Westfalen der Amtmann, sondern auch in der Rheinprovinz der Bürgermeister zum Mitgliede des Verbands⸗ ausschusses an Stelle des Gemeindevorstehers gewählt werden kann. — Ein zweiter Antrag Westermann will statt „an Stelle des Gemeindevorstehers“ „neben dem Gemeindevorsteher“ setzen.
Abg. Dr. von Kries (kons.) beantragt, daß diese Stellvertretung nur auf Antrag des Gemeindevorstehers er⸗ folgen darf.
Abg. Westermann (nl.): Die Beschlüsse der zweiten Lesung sind inkonsequent gewesen. Denn in der Rheinprovinz hat der Bürger⸗ meister neeselbe Stellung, die der Amtmann in Westfalen hat. Die Ausdehnung der Vertretungsmöglichkeit muß also auch auf die Bürgermeister der Rheinprovinz ausgedehnt werden. Die Bedenken dagegen, daß der Gemeindevorsteher ausgeschaltet wird, sind wohl durch meinen zweiten Antrag beseitigt, daß der Bürgermeister neben dem Gemeindevorsteher dem Verbandsausschusse angehören soll.
bg. Dr. von Kries (kons.): Ich erkenne an, daß eine differentielle Behandlung nicht gut möglich ist, weil sich die Amtmänner und
Bürgermeister in ihrer Stellung sehr ähnlich sind. Die Beschlüsse der zweiten Lesung müssen also abgeändert werden. Der Antrag Westermann scheint das Richtige zu treffen. Durch die Tendenz des Antrages werden aber die Gemeindevorsteher von Rheinland und West⸗ falen gegenüber den Gemeindevorstehern des Ostens zurückgestellt. Denn es kann gegen den Willen des Gemeindevorstehers der Amt⸗ mann oder Bürgermeister in den Ausschuß berufen werden. Um das zu verhindern, haben wir unseren Antrag gestellt, daß die Bestellung des Amtmanns oder Bürgermeisters nur auf den Antrag des Gemeindevorstehers zulässig sein soll. Der zweite Antrag Wester⸗ mann ist natürlich für uns unannehmbar, weil er die Zusammen⸗ setzung der Verbandsausschüsse vollständig verschiebt.
Minister des Innern von Dallwitz:
Meine Herren! Der Antrag 432 enthält gegenüber dem Be⸗ schluß, den dieses hohe Haus in zweiter Lesung gefaßt hat, eine wesent⸗ liche Verbesserung. Es war in der Tat nicht ganz annehmbar, daß eine differentielle Behandlung der Provinz Westfalen und der Rhein⸗ provinz stattfinden sollte, obwohl die Verhältnisse in beiden Provinzen annähernd die gleichen sind. Der Antrag 432 mit dem Unterantrage 433, wonach der Bürgermeister an Stelle des Gemeindevorstehers nur auf dessen Antrag in den Ausschuß delegiert werden soll, enthält überdies eine sehr wesentliche Annäherung an die Regierungsvorlage, welche von vornherein in Aussicht genommen hatte, daß die Ver⸗ tretung auch in der Rheinprovinz und in Westfalen nur durch den Gemeindevorsteher stattfinden solle. Die Regierung hätte mithin gegen die Annahme des Antrages 432 mit dem Unterantrag 433 Be⸗ denken nicht geltend zu machen.
Zu dem Antrage 434 habe ich dasselbe Bedenken geltend zu machen, das Herr Abg. von Kries soeben erwähnt hat. Der Antrag 434 würde dann nicht praktisch in Frage kommen können, wenn, wie es in der Mehrzahl der Fälle wohl sein wird, bei kleineren Gemeinden die Einzelgemeinde nur durch einen Vertreter im Ausschuß vertreten sein darf. (Abg. Linz: Sehr richtig!) Es würde dann für den Gemeindevorsteher plus Bürgermeister nicht Raum vorhanden sein. Aus diesem Grunde glaube ich, daß der Antrag 434 in dieser Fassung nicht zur Annahme geeignet ist.
Abg. Büchtemann (fortschr. Volksp.): Wir werden für den Antrag Westermann in der ursprünglichen Form stimmen. Den konservativen Antrag müssen wir ablehnen, denn er bringt den Bürgermeistern Abhängigkeit von den Gemeindevorstehern.
Abg. Dr. Bell⸗Essen (Zentr.): Da überall der Gemeindevorsteher dem Verbandsausschusse angehört, so liegt kein Anlaß vor, in der Rhein⸗ provinz eine unterschiedliche Behandlung der Gemeindevorsteher vorzusehen. Wir sind deshalb für den Antrag Westermann, nur mit dem konservativen Zusatz. Unmöglich erscheint es uns, den Bürgermeister neben dem Gemeindevorsteher in den Verbandsausschuß zu delegieren.
Abg. Westermann (nl.) befürwortet noch einmal seinen Antrag, für dessen Annahme viele sachliche Gesichtspunkte sprächen. Von einer Beschränkung der Selbstverwaltung könne doch keine Rede sein.
Abg. Linz (Zentr.): Die Regierung hat die Möglichkeit gegeben, daß der Gemeindevorsteher auf eigene Füße gestellt wird. Der nationalliberale Antrag will jetzt den Gemeindevorstehern wieder die Füße absägen.
Der erste Antrag Westermann wird darauf mit dem An⸗ trage von Kries angenommen, ebenso der § 12 im ganzen.
Der Rest des Gesetzes wird ohne Debatte angenommen, darauf auch der Gesetzentwurf im ganzen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der Volkspartei und einer Minderheit der Nationalliberalen.
Es folgt die Beratung von Petitionen.
Eine Petition der Vereinigung selbständiger in Preußen ver⸗ eideter Landmesser in Berlin wünscht Verstaatlichung des selb⸗ ständigen Landmesserwesens. Die Petitionskommission bean⸗ tragt Uebergang zur Tagesordnung.
Abg. Dr. Wagner⸗Breslau (freikons.): Der Finanzminister hat in einer Verfügung den gewerbetreibenden Landmessern die Befugnis ge⸗ währt, sich die zur Ausführung ihrer Arbeiten notwendigen Notizen aus den Katastermaterialien zu entnehmen, und hat ferner verfügt, daß den gewerbetreibenden Landmessern ihre Arbeit nicht unnötig erschwert werden solle. Mehr hat die Regierung aber nicht getan. In der Kommission ist auch erklärt worden, daß die Regierung die Verstaatlichung des Landmesserwesens für völlig unausführbar hält. Durch die Heraufsetzung der Ansprüche an die Vorbildung der Land⸗ messer wird es wohl gelingen, ungeeignete Elemente fern zu halten und dadurch die soziale Lage der Landmesser zu heben. Der Konkurrenz der staatlichen Beamten wird aber dadurch nicht wirksam be⸗ egnet werden können. Hinzu kommt, daß nur ein kleiner Teil der Arbeiten der Landmesser eine vollständige Durchbildung in höherer Mathematik erfordert. Deshalb ist es das beste Mittel, vor dem Ergreifen des Landmesserberufs dringend zu warnen. Die Regierung muß es als ihre Aufgabe betrachten, eine solche Warnung so schnell wie möglich an die Schüler höherer Lehranstalten zu richten. Darüber hinaus muß aber die Regierung doch in Erwägungen eintreten, und zwar in recht ernstliche Erwägungen, ob nicht doch eine Verstaatlichung, wie in Bavern, möglich ist.
Abg. Witzmann (nl.): Die Lage der privaten Landmesser bedarf tatsächlich einer Verbesserung; die ungünstige Lage ist durch die Konkurrenz der Katasterämter und durch das mangelnde Entgegen⸗ kommen der Regierung verursacht. Dazu kommt, daß der Beruf überfüllt ist. Die Regierung sollte die jungen Leute vor dem Ergreifen dieses Berufs warnen und außerdem alle Maßregeln ergreifen, welche die Lage der privaten Landmesser verbessern können.
Das Haus beschließt nach dem Antrage der Kommission.
Petitionen der Kammergerichts⸗ und Oberlandes⸗ gerichtssekretäre in Berlin u. a. O. um Wiederverleihung des früheren, infolge der rückwirkenden Kraft der Besoldungsgesetze herab⸗ gesetzten Besoldungsdienstalters beantragt die Budget⸗ kommission, Berichterstatter Abg. von dem Hagen, der Regierung zur Erwägung zu überweisen.
Abg. Schulze⸗Pelkum (kons.) befürwortet den von ihm mit Unter⸗ stützung von Mitgliedern der freikonservativen Partei, des Zentrums und der Nationalliberalen gestellten Antrag, die Petitionen der Re⸗ gierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Es sei ein Unrecht ge⸗ schehen, das wieder aus der Welt geschafft werden müsse.
Abg. Dr. Bell⸗Essen (Zentr.) schließt sich dem Vorredner an. Der Vorteil der rückwirkenden Kraft des Gesetzes sei hier in sein Gegen⸗ teil verkehrt worden, ganz entgegen der Absicht des Gesetzes. Wenn es noch andere Kategorien von Beamten gebe, die in dieselbe Lage gebracht sind, so fehlten darüber noch nähere Angaben, jedoch würde dann auch für diese eine Aenderung getroffen werden müssen. Abg. Dr. Runtze (fortschr. Volksp.) befürwortet gleichfalls für seine Partei die Ueberweisung der Petition zur Berücksichtigung.
Abg. Boisly (nl.) erklärt dasselbe für seine Fraktion: die Re⸗ gierung könne durch einfache Verfügung die Aenderung vornehmen.
Kommissar des Justizministeriums, Geheimer Oberjustizrat Fritze erklärt, daß die Justizverwaltung bereit sei, alles zu tun, was nötig sei. Es handle sich hier aber um eine logische Konsequenz der rückwirkenden Kraft des Gesetzes, ein formelles Unrecht sei also den Beamten nicht geschehen, sie hätten daher nur einen Billigkeitsanspruch, und es sei immerhin bedenklich, an der einmal bei der Besoldungsordnung ge⸗ troffenen Regelung wieder zu ändern.
Das Haus beschließt die Ueberweisung zur Berücksichtigung. Ueber Petitionen um Festsetzung des Besoldungsdienstalters der Kammergerichts⸗ und Oberlandesgerichtssekretäre auf den Tag der ersten etatsmäßigen Anstellung, um Gewährung einer pensionsfähigen Stellen⸗ zulage für die Oberlandesgerichtssekretäre sowie um Festsetzung
1
8
des Höchstgehalts der Justizhauptkassenkassierer auf 5000 ℳ oder Gewährung eines Gehalts von 2100 ℳ bis 4500 ℳ und eg. Stellenzulage von 500 ℳ geht das Haus nach den Kommissiond⸗ anträgen zur Tagesordnung über. 3 8s
Petitionen um Erhöhung des Anfangsgehalts der Gerichts⸗ assistenten auf 1800 ℳ und Festsetzung der Gehaltsstufen wie bei den Assistentenklassen der Reichsbehörden beantragt die Budget⸗ kommission der Regierung als Material zu überweisen.
Kommissar des Finanzministeriums, Geheimer Oberfinanzrat Hergt gegen den Kommissionsantrag Bedenken. Man habe seinerzeit allerdings dieselbe Regelung für die Eisenbahnassistenten vor⸗ geschlagen, aber damals sei im Hause ausdrücklich erklärt worden, daß sich diese Aktion auf die Eisenbahnassistenten beschränken sollte. Es würde immerhin ein Verstoß gegen die Besoldungsordnung vor. liegen, und das Haus würde durch eine solche Stellungnahme viel⸗ leicht das Wohlwollen gefährden, das es für die Eisenbahnassistenten gewünscht habe. 8
Abg. Peltasohn (fortschr. Volksp.) stimmt dem Kommissions⸗ antrage zu. b
Abg. Pappenheim (kons.) bemerkt gegenüber dem Regierungs⸗ kommissar, daß, wenn die Kommission die Ueberweisung als Material vorschlage, sie damit keine Stellung zu der Petition nehme und der Regierung nur anheim gebe, nach pflichtmäßigem Ermessen zu prüfen.
Das Haus beschließt nach dem Kommissionsantrage und erledigt ferner eine Reihe von Petitionen um Gewährung einer persönlichen pensionsfähigen Zulage von 300 ℳ an die vor dem 1. April 1903 dauernd in den Justizdienst übernommenen Gerichtsassistenten nach dem Antrag der Budgetkommission durch Uebergang zur Tages ordnung. ““
Darauf vertagt sich has Kans.
Schluß gegen 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 12 Uhr. (Zweite Lesung des Gesetzes über die Feuerbestattung; erste Lesung des Gesetzes über die Prüfung der Rechnungen.)
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Ein wissenschaftlicher Lehrgang in der Bienenzucht für Wanderlehrer, Vereinsvorstände und andere fortgeschrittene Imker findet unter der Leitung Pfarrer Gerstungs aus Oßmannstedt und unter Mitarbeit der Herren Professor Dr. Windisch, Dr. Ehertz, Oberlehrer Mangler und Oberlehrer Herter an der Landwirtschaftlichen Akademie in Hohenheim bei Stuttgart in der Pfingstwoche d. J. (6.—10. Juni) statt. Der Lehrgang steht für jeden deutschen und ausländischen Imker offen, der die moderne Betriebsweise Pfarrer Gerstungs theoretisch und praktisch im Zusammenhang kennen lernen will. Der Kursus ist kostenlos, doch haben die Teilnehmer für Kost und Wohnung selbst aufzukommen. Meldungen nimmt bis zum 20. Mai der Oberlehrer Herter in Hohenheim entgegen.
Die Landwirtschaftskammer für die Provinz Branden⸗ burg förderte in den letzten Jahren besonders den Obstbau in dieser Provinz durch Raterteilung bei Neuanpflanzungen von Obst⸗ anlagen, durch Unterstützung mustergültiger Anlagen ꝛc. Der Obstbau hat infolgedessen bedeutend an Umfang zugenommen. In gleicher Weise ist die Landwirtschaftskammer bemüht, der vermehrten Produktion gegenüber für eine gute Verwertung der Erzeugnisse zu sorgen und Absatz und Bezug von Obst zu er⸗ leichtern. Besonders soll dies durch die seit Jahren bestehende Obstvermittlungsstelle erreicht werden. Diese Einrichtung ver⸗ mittelt die Adressen der Käufer bezw. Verkäufer unter gleichzeitiger Angabe der Obstmengen, die verkauft werden können bezw. die zu 8 beabsichtigt werden. Die Tätigkeit der Obstvermittlungsstele beginnt Anfang Juni. Die Grundsätze für die Benutzung derselb werden an Interessenten auf Wunsch unentgeltllch durch die Oti⸗ vermittlungsstelle der Landwirtschaftskammer für die Provinz Branden⸗ burg, Berlin NW. 40, Kronprinzenufer 5/6, versandt.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche vom Viehhofe zu Straßburg i. E. am 16. Mai 1911. 1
Der Ausbruch und das Erlöschen der Maul⸗ und Klauen⸗ seuche ist gemeldet vom Viehmarkte zu Breslau am 15. Mai 1911.
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Der Internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat für
die Herkünfte von Taganrog eine ärztliche Untersuchung bei der Ankunft im ersten türkischen Hafen, wo sich ein Sanitätsarzt befindet, angeordnet.
Statistik und Volkswirtschaft.
Ein⸗ und Ausfuhr einiger wichtiger Waren in der Zeit vom 1. bis 10. Mai der beiden letzten Jahre.
—
Einfur s. Auofuhr im Spezialhandel
dz = 100 kg
1910 1911
Warengattung
1911 Baumwolle. 110 165 Flachs, gebrochen, ge⸗ 8 wungen usw.. . 7 393 5 611 18 Hanf, gebrochen, ge⸗ schwungen usw... 4 921 Jute und Jutewerg. 60 185 Merinowolle im Schweiß 22 107 Kreuzzuchtwolle im 1n; 26 787 28 187 36 66% Eisenere 3 081 507 6 328 630 29 694 613 Steinkohlen.. 2 527 931 3 077 662] 6 172 823 Braunkohlen. .2 140 726 1 951 467 22 8 921 Erdöl, gereinigt,. 169 517 153 515 28 Chilesa ö1X““ 395 371 291 924 12 955 15 287 Foheälen E“ 25 4599 43 795 109 716 140 231 Rohluppen, Rohschienen, 8 Rohblöcke usw.. . 2 783 2 030% ß172 250 13879 1118“” 134 4 91 4111 956 55 Eisenbahn⸗, Zahnrad⸗, latt⸗(Flach⸗)schienen 18 202 147 Eisenbahnschwellen aus 1u F6“ — — 20 051 E11“ 68 054 49 140 Fngg. legiertes Gold 5,93 41,83 eutsche Goldmünzen. 1,56 2,18 Fremde Goldmünzen. 0,64 0,37 Berlin, den 17. Mai 1911. 1 1ö1.“ 1.“ . Kaiserliches Statistisches Amt.
Dr. Zacher.
94 222 3 10 521
7 5009 4 9⁰5 27 448 v 17 407 8
6 062 323
Die häufigsten Preise wichtiger Lebens⸗ und Verpflegungsmittel (außer Fleisch) betrugen
1 Wochendurchschnitt des Monats April 1911 1
für 1000 kg
im Großhandel
im Kleinhandel für [Schock
V
Roggen (mittel) Braugerste (mittel)
Futtergerste (mittel)
zum Kochen
e
Preßstroh
peisebohnen weiße)
Eßbutter
1
zum Kochen Eßkartoffeln
Krumm⸗ und S
Erbsen (gelbe)
— Erbsen (gelbe)
2
Pfenni
an einem der letzten Tage des Monats Avril 1911
im Kleinhandel für 1 Kilogramm
8
Roggenmehl
Schweine⸗
preußischen Orten
1z (inl.)
Weißbrot
(Semmel)
Roggen Graubrot ²)
Weizenmehl schma Fadennudeln
Pfennig
—
Königsberg i. Pr. 19. 18 Memel. 2 130 vül 162
Tilsit... 1 62
Allenstein . 9 155 240 Graudenz. 51 200 2 8 b 174 340
Berli 1“ 886 Berlin (195 172 350 320 40
Potsdam . . . . .. 5 2 . Brandenburg g. Havel 2 167 300
Frankfurt a. E“”] 168 330 250 48 52 88 60
Kottbus.. 205 165 90 340 Stettin . 1 5 164 320 Köslin... 143 240 380 Stralsund. V 5. 152 280 310 Posen... 90 - 163 220 320 . . 55 151 175 340 Breslau.. . 82 35 153 195 270 Götlitz.. 8 151 232 239 Liegnitz 1““ db 154 ggs. Königshütte in Oberschlesien 171 260 280 Geibrt 159 210 250 .öö 173 169 255 280 Halle a. Saale. 172 272 285 8vvnH“ . 175 220 280 Altonau.. . 176 255 305 ü“ 165 260 300
Flensburg... . 201 V 176 300 300 240 3 48 32 2700% 3890
Hannover.. . 2 73 300 360 vildecheim.. V 169 320 400 Harburg a. Elbe 99 173 250 330 EEE11“ V 156 300 360 Oanabrück.. 3 164 270 320
Emden.. 154 300 290 320 90 2488 360 16 Münster.. 164 275 320 240 85 33 31 241 393 17 Bielefeld . 94 218 176 335 340 280 80 5 34 250% 360 17 168 300 320 260 81 35 260% 366 18
Paderborn.
Dortmund. . 196 157 22 32 168 263 295 219 83 50 Cassel... 1 165 181 315 320 260 79 38 36 270 417 20 Hanau.. 170 250 280 266 86 42 36 2 278 4200 22
Frankfurt a. 8 174 320 320 Wiesbaden.. ’ V 4 1 170 380 320 Koblenz.. 2 1 174 300 290 disseldorf. 152 131 163 333 369 e“ 158 275 320 Crefeld.. b 1 152 280 330 Neuß.... 1 149 310 315 LE1X“ . ’ 163 300 340 11616X“ 1 172 217 320
Aachen.. 169 260 320 Sigmaringen. „y .. — 190 360 260 Wilhelmshaven.. 30 165 320 360
150 39 88 8 395 32 8 60 6 292 3 360 310 345 296 365 440 366 384 390 387 318 360 360 320 332 335 320 340 335
—
240 30 200 30
220 37 29 320 40
250 46 45 40
2* SS=SSUSI2ISSSNS
253 . 40 300 40 50 320 7 50 360 50 250 2 33 30 224 31 28 298 b 3 240 . 30 195 . 40 265 70 42 51 428 220 b 0 348 280 429 260 — 426
22O 82 S
— 0 =eA£S
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260 74 400 240 6 — 8 386 250 72 32 40 420 200 65 44 345 20 240 91 34 11] 260 342 19
276 418 20
300 108 43 40 3 260 390 22 260 89 3 40 46 40 2900 465 22 300 78 6 40 38 33 275 360% 20 368 85 5 38 40 40 2751 426 21 220 81 49 38 30 280 360 y20 310 90 37 38 38 270% y480 y20 240 92 32 38 36 260 480 20 270 88 69 40 42 11 280 364 22 300 88 3 — 40 40 10 275 475 20 220 110 38 42 32 12 260 420 20 270 — 50 32 34 12] 260% 380 20 300 80 60 40 33 9 280 380 18
im Durchschnitt: V lausschl. Wilhelmshaven)
. 194,2 7
7
7
Ant 52 März 1911. .. 193,0 148 V April 19—0 18,7 155, ,3 143,7 162,9 290,0 319,2 April 190u9 235,2 174,2 195,6 157,6 182,8] 288,1 286,3
1¹) ausschließlich gehandelte „gute“ Ware, die demgemäß berücksichtigt ist.
²) mit Zusatz von Weizenmehl.
9,8 150,2 166,8 281,5 319,7 8,0 146,8 162,1]/ 283,9 319,7 4 ¼
Im Durchschnitt der Berichtsorte haben die häufigsten Preise sämtlicher Getreidearten mittlerer Güte im April d. J. gegen den Vormonat eine Erhöhung erfahren, die (abgesehen vom Weizen) schon seit mehreren Monaten anhält. Am meisten, nämlich um 4,7 ℳ für die Tonne, ist gegen März d. J. der Hafer, am wenigsten, um 12 ℳ, der Weizen in die Höhe gegangen. Gegen den gleichen Monat des Vorjahres zeigen die diesjährigen Aprilpreise einen Rück⸗ gang beim Weizen um rund 24 und beim Roggen um 3 ℳ. Da⸗ gegen ist bei den übrigen Getreidearten eine Aufwärtsbewegung der Preise zu verzeichnen, und zwar bei der Braugerste um rund 6, bei der Futtergerste um 7 und beim Hafer um 4 ℳ auf die Tonne. „Im einzelnen hat sich im April d. J. gegen den Vormonat die Mittelware der verschiedenen Getreidearten am meisten im Preise er⸗ höht beim Weizen in Emden (um 6 ℳ), in Memel, Liegnitz und Düsseldorf (um je 4 ℳ), beim Roggen in Crefeld (um 8 ℳ), in Oönabrück (um 7 ℳ), in Cöln und Aachen (um je 6 ℳ), bei der Brau⸗ gerste in Dortmund (um 14 ℳ), in Memel (um 11 ℳ), in Erfurt und Essen (um je 8 ℳ), bei der Futtergerste in Memel (um 15 ℳ), dn Flensburg und Düsseldorf (um je 6 ℳ), beim Hafer in Trier ind Sigmaringen (um je 15 ℳ), in Tilsit (um 13 ℳ), in Cassel, Hankfurt a. M. und Aachen (um je 12 ℳ), in Erfurt (um 9 ℳ), in örlitz Königshütte und Neuß (um je 8 ℳ), in Allenstein (um 7 ℳ). nverändert gegen den Vormonat blieb der häufigste Preis für Müizen (mittel) in Allenstein, Kottbus, Stettin, Erfurt, Kiel, künster, Cassel und Wilhelmshaven, für Roggen in Hanau, nankfurt a. M. und Wilhelmshaven, für Braugerste in Allen⸗ gig, Brandenburg a. H., Breslau, Liegnitz, Gleiwitz, Halle a. S., Vünfter, Bielefeld, Hanau und Wiesbaden, für Futtergerste in Alenstein, Görlitz, Gleiwitz, Halle a. S., Paderborn und Wilhelms⸗ wen, für Hafer in Altona, Emden, Essen und Wilhelmshaven. ksunken ist der Preis gegen den Vormonat für Weizen in
276,2 67,5 63,2 50,2 41,8] 37,3 39,4 39,4 8,6 269,4 380,6 19,9 274,8 64,9 61,8 47,8 39,31 37,4 39,3 39,3 8,2/270,5 435,6] 19 279,0 54,8 89,2 57,9 48,6° 37,6 39,341,0 7,2 284,0 377,9 19,9 336,1] 70,7 67,0 51,0 38,2 36,0 37,447,41 8,8,255,9] 423,4 19,2
bei Feststellung des Gesamtdurchschnitts der Berichtsorte nicht mit⸗
Frankfurt a. M. um 5 ℳ, in Stralsund, Altona, Dortmund, Hanau und Koblenz um je 1 ℳ, für Roggen in Allenstein und Emden um je 1 ℳ, für Braugerste in Danzig um 4 ℳ, in Magdeburg um 2 ℳ, in Koblenz um 1 ℳ, für Hafer in Kottbus um 2 ℳ. ö Futtergerste hat der Preis an keinem der Berichtsorte eine Ermäßi gung erfahren.
Der Aprilpreis für Getreide mittlerer Qualität erreichte den höchsten Betrag für Weizen in Königshütte mit 212 ℳ, für Roggen in Trier mit 166 ℳ (neben Wilhelmshaven mit 170 ℳ), für Braugerste in Essen (233 ℳ), für Futtergerste in Altona (175 ℳ), für Hafer in Sigmaringen (190 ℳ). Am niedrigsten stellte sich der Preis für Weizen, Roggen und Hafer in Memel mit 182 (ebenso in Breslau) bezw. 135 (ebenso in Allenstein) und 130 ℳ, für Braugerste in Allenstein (149 ℳ), für Futtergerste in Graudenz (128 ℳ).
Die Preise für Hülsenfrüchte weisen weder im Groß⸗ noch
im Kleinhandel gegen den Vormonat wesentliche Veränderungen auf. .
Dagegen haben sich die bereits seit November v. J. steigenden Kartoffelpreise in beiden Handelsarten sowohl gegen den Vor⸗ monat wie gegen das Vorjahr weiter erhöht. Die Heu⸗ und Strohpreise sind gegen den Vormonat ein wenig gestiegen, gegen das Vorjahr dagegen beträchtlich gesunken.
Der Eßbutterpreis hat gegen März im Durvchschnitt aller Orte ein wenig nachgelassen, während sich im einzelnen, besonders in den östlichen Provinzen, vielfach ein geringes Anziehen der Preise bemerkbar macht; gegen den Butterpreis des Vorjahres bleibt der diesjährige um rund 15 ₰ für ein Kilogramm zurück. Die Eier sind, der Jahreszeit entsprechend, gegen den Vormonat wiederum
billiger geworden und haben ungefähr den Stand im gleichen Monat des Vorjahrs erreicht.
Königsb. i. Pr. 32 2282 4 160 80 Memel 829 24 . 160 80 “ 4 23 36 223 180 105 Allenstein . 2 23] 22 180 80 ans 2 22 2 18080 180 80
Graudenz .. 6d Perlin .. 28 160 80 Potsdam.. 22 28] 35 200 80 Brandenburg ’ 5v. 23 180 100 Frankfurta. O. 20 22 200 70 Kottbus .. 1 160 80 Stettin . 2 V 180 90 Köslin . 3. 16080 Stralsund 20 160] 100 Posen. 8 2 160 110 Bromberg 25 200 80 Breslau . 2: 28 175 100 Görlitz.. 3. 5 170 64 Liegnitz.. 1 1906 Königshütte V Gleiwitz .. 28 30 180 Magdeburg. 1 25 180 Halle a. Saale 2: 135 Erfurt 29 232 8 . 200 Altona.. 28 32 24 155 Flensburg . 120 Hannover . 7 2 1 60 Hildesheim. 28 86 28 180 Harburg a. E. 2 30 . 180 Stade . 32 225 45 160 Osnabrück . 28 23 28 175 Emden 29 2 32 62 130 Münster 28 26 4 160 Bielefeld.. 30 22 25 170 Paderborn . 2318 25 180 Dortmund . 23¹ 32 28 37 8 169 Fss. . 6 190 Hanau. . 170 Frankf. a. M. 5 40 4 1 170 Wiesbaden. 22 3 1 190 Koblenz. 1 180 Düsseldorf . 32 22 V 170 Essen. 28 224 150 Crefeld 2⸗ 160 Neuß. 23 89 150 Cöln. 2* nt. 164 Trier. 8 29 — 8 180 Aachen.. 266369 40 170 Sigmaringen 22 32] 50 200 Wilhelms⸗ haven.. 32 180 im Durch⸗ schnitt: (ausschl. Wil⸗ helmshaven) April 1911 März 1911
327,3 28,3 52,2 29,9 167,2 80,6 45,3 48,5 3 4 37,2 28,3 52,0 29,8 174,8 80,6,45,6 48,7 April 1910 38,5 29,8 53,0 32,2 185,9 83,547,5 51,8 April 1909 37,9 31,5,53,9 30,5, 167,3 78,0 44,5
Bei den in der zweiten, kleineren Uebersicht mitgeteilten Groß⸗
und Kleinhandelspreisen einiger wichtiger Lebensmittel ist gegen den April v. J. in den Durchschnittspreisen ganz allgemein eine Abwärts⸗
bewegung festzustellen, während sich gegenüber dem Vormonat die
Preise (ausgenommen die für inländisches Schweineschmalz, die etwas zurückgegangen sind) nur ungwesentlich oder gar nicht geändert haben. Die Preise des gehandelten ausländischen Getreides be⸗ trugen für guten Weizen in Frankfurt a. M. 223, in Dortmund 226 ℳ, für Mittelware in Danzig (unverzollt) 140, in Gleiwitz 187, in Münster 210, in Altona 212, in Trier 215, in Cöln 217, in Essen 218, in Wiesbaden, Crefeld und Aachen je 220, in Düsseldorf 228 ℳ, 3 für guten Roggen in Kiel 175, in Stade 180, in Dortmund 186, in Düsseldorf 193 ℳ, für Mittelware in Gleiwitz 147, in Altona 170, in Frankfurt a. M. 173, in Trier 174, in Münster, Crefeld und Aachen je 175, in Essen 178, in Cöln 179 ℳ, für Braugerste mittlerer Sorte in Gleiwitz und Kiel je 160, in Münster 190, in Altona und Essen je 223 ℳ, für Futtergerste mittlerer Sorte in Aachen 120, in Danzig (unverzollt) 127, in Königsberg i. Pr. 129, in Gleiwitz 130, in Düsseldorf 131, in Bielefeld 136, in Magdeburg 139, in Stade 140, in Altona und Cöln je 142, in Essen 143, in Berlin, Kiel und Münster je 145, in Dortmund 146, in Hannover 147, in Hildesheim 148, in Osnabrück 153, in Harburg 168 ℳ, 8 für Hafer mittlerer Sorte in Danzig (unverzollt) 114, in Gleiwitz 167, in Aachen 168, in Münster und Düsseldorf je 170, in Altona 172, in Berlin 173, in Cöln 177, in Essen 178, in Crefeld 180, in Dortmund 185, in Frankfurt a. M. 188 ℳ. (Stat. Korr.)
Handel und Gewerbe.
Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Griechenland. 8 azufschtebung, des Zuckermonopols und ginführung 1 onopols für Saccharin und andere künstliche Suͤß⸗ Cenepl⸗, Die griechische „Regierung ist durch ein von der Kammer norünigtes Gesetz ermächtigt worden, die Einführung des Zucker⸗ bin ovols auf weitere 2 Jahre, d. h. bis zum 1./14. Dezember 1913, eenschieben und das Monopol für Saccharin und andere künst⸗ he Süßstoffe am 1./14. Oktober 1911 einzuführen. (Tho Board
Ol Pr;⸗ Trade Journal.)
Sibirischer Industrie⸗ und Handelskalender für 1911.
eüch Der sibirische Industrie⸗ und Handelskalender für 191] ist über 9 Der Kalender bietet eine Fülle wertvoller Nachrichten rssis iesen reichen, aber bis jetzt noch wenig ausgeheuteten Teil des benschen Reichs; er enthält u. a. eine eingehende Beschreibung der
ernements und Gehiete Sibiriens sowie Angaben über neue⸗
Eisenbahnen in Westsibirien, über die Binnenwasserwege Sibiriens usw. Der Informationsteil behandelt das Gerichtswesen⸗, Poft⸗, Telegraphen⸗, Zollwesen, gibt ein Verzeichnis der zollfreien Waren, Informationen über den Eisenbahn⸗, Dampfer⸗ und Landpostverkehr usw. Ein Teil des Werkes bringt einen Adreßkalender Sibiriens, der für alle Städte sowie auch für die größeren Dörfer Sibiriens Be⸗ schreibungen aufweist, ferner Angaben über die örtlichen Autoritäten, über Aerzte, Notare usw. und schließlich ein nach Branchen geordnetes Verzeichnis der örtlichen industriellen und kommerziellen Unter⸗ nehmungen. Ein anderer Teil gibt noch Informationen über die Butterproduktion Sibiriens. Auch hier führt der Kalender Firmen⸗ register für die einzelnen Städte und Dörfer auf. (Nach der St. Petersburger Zeitung.) 8 11“
Konkurse im Auslande. Galizien. 8 Konkurs ist eröffnet über das Vermögen der Kommerziellen Kreditanstalt, eingetragenen Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Chrzanéw mittels Beschlusses des K. K. Landesgerichts, Abteilung VI, in Krakau vom 9. Mat 1911
Nr. S. 1/11. — Provisorischer Konkursmasseverwalter: Landesadvokat
Dr. Karl Lepkowski in Krakau. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 22. Mai 1911, Vormittags 11 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 30. Juni 1911 bei dem ge⸗ nannten Gericht anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Krakau wohnhafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liquidie⸗ rungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 25. Juli 1911, Vormittags 11 Uhr.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Brikett
“ am 16. Mai 1911: —
Ruhrrevier Oberschlesisches R.
“ Anzahl der Wagen
Gestellt . 26 449 8 470
Nicht gestellt. 308
1““ “ Zum „Verzeichnis der Kontoinhaber dei den
scheaͤmtern im Reichspostgebiet“ erscheint in den nüäch Tagen der 1. Nachtrag nach dem Stande dom 1. Mai. Exemplar wird zum Preise von 40 ₰ Publikum verkauft. 1
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