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Volke Vorschub zu leisten, daß sie vielmehr, wenn ihres Dafürhaltens ein derartiger Erfolg von der Vorlage möglich wäre, diese Vorlage Ihnen nicht gebracht haben würde, und daß sie lediglich aus sachlichen Gesichtspunkten und aus dem Gesichtspunkt der Toleranz, wie ich sie verstehe und wie ich sie mir soeben darzulegen erlaubt habe, zu dem Entschluß gekommen ist, eine Vorlage einzubringen, die geeignet ist, den Mißständen, wie sie bei der Verbringung von Leichen über die Grenze zurzeit obwalten, vorzubeugen, ohne irgend welchen Schaden 8 Beziehung für unser Volk im Gefolge zu haben. (Bravo! inks.
Abg. Dr. Schrock (freikons.): Ein großer Teil meiner politischen Freunde ist Gegner der Feuerbestattung. Es gibt auch Fanatiker der Feuerbestattung, und diese haben kein Gefbl für die Gründe, die die Gegner der Feuerbestattung vorbringen. Wir würden entschiedene Gegner der Vorlage sein, wenn sie nur den Zweck verfolgte, einen Uebergang zur obligatorischen Einführung der Feuerbestattung zu ermöglichen. Die Linke bemüht sich jetzt, auf dem Verwaltungswege die Zulassung der Feuerbestattung zu erreichen, obwohl sie sonst doch ein so großer Gegner eines Vorgehens auf diesem Verwaltungswege ist. Es ist deshalb erfreulich, daß die Regierung diesen Weg nicht ringeschlen hat, sondern auf dem Wege der Gesetzgebung vor⸗ egangen ist.
3 lbg. Styezynski (Pole): Die Kommissionsverhandlungen haben unsere Bedenken nicht zu zerstreuen vermocht. Wir sind auch jetzt Gegner der Vorlage.
Abg. Dr. Pachnicke (fortschr. Volksp.): Das Vorgehen der Rechten und des Zentrums wäre zu verstehen, wenn es sich um einen Feuerbestattungszwang handelte. Diese Meinung sucht man im Lande zu verbreiten, um den Boden für die Agitation gegen die Vorlage zu schaffen. Der Entwurf bringt wenig Neues, so wenig, daß die Regierung in der Lage wäre, auf dem Verwaltungs⸗ wege die Zulassung der Feuerbestattung zu ermöglichen. Alle Ein⸗ wände gegen die Feuerbestattung sind widerlegt worden, in religiöser, kriminalistischer und hygienischer Hinsicht. Infektions⸗ bazillen werden vollständig zerstört. Durch die Fassung der Kommission
sind alle kriminalistischen Bedenken hinweggeräumt; es ist die allergrößte Sicherheit gegeben worden, die man sich denken kann.
Man male doch nicht das Gespenst einer großen steuerlichen Be⸗ lastung durch die Errichtung von Krematorien an die Wand; im Gegenteil, die Gemeinden werden viel Kosten ersparen, die ihnen jetzt durch die Anlegung von Kirchhöfen auferlegt sind. Religiöse Be⸗ denken stehen ebenfalls nicht entgegen. Freiherr von Richthofen, der ein sehr positiver Mann ist, hat selbst anerkennen müssen, daß die Verbrennung mit dem Glauben an die Auferstehung nichts zu tun hat. Der Redner des Zentrums hat zugeben müssen, daß das Be⸗ gräbnis zwar eine christliche Sitte, aber keine durch ein Dogma ge⸗ heiligte Sitte sei. Im Staate Friedrichs des Großen konnte jeder nach seiner Fasson selig werden; in den Kulturstaaten der Gegen⸗ wart sollte sich wenigstens jeder so bestatten lassen dürfen, wie s seiner Anschauung entspricht. Die Feuerbestattung soll ein Werk der Loge, ein Werk des Freidenkertums sein. Wer war denn der oberste Leiter der Logen? Der alte Kaiser Wilhelm! Halten Sie Kaiser Wilhelm für einen Freidenker? Sein Nachfolger war Kaiser Friedrich. War Kaiser Friedrich ein Freidenker? Loge und Freidenkertum können Sie doch wirklich nicht auf eine Stufe stellen. Wenn der Körper der reinen Flamme übergeben wird, so ist das nicht unästhetisch. Wenn Sie (zum Zentrum) aber in der Kom⸗ mission die Leichenöffnung in allen Fällen fordern, wenn Sie be⸗ antragt haben, daß die Verbrennung erst nach acht Tagen stattfinden darf, nachdem der Prozeß der Verwesung schon begonnen hat, so ist das würdelos. Das verletzt das Gefühl weitester Kreise unseres Volkes auf das tiefste. om parteipolitischen Standpunkt aus könnten wir die Ablehnung der Vorlage nur wünschen. Sie würde ein neues Kennzeichen für den schwarz⸗blauen Block sein. Ich beantrage die namentliche Abstimmung. 3
Abg. Dr. Bell⸗Essen (Zentr.): Ein Zeichen für die Intolerenz der Freunde der Feuerbestattung ist es, wie in der Presse die Antrag⸗ steller in der Kommission geradezu beschimpft worden sind, wie hier im Hause die stärksten Ausdrücke gerade mit Beifall unter⸗ strichen werden. Geradezu unerhört ist es aber, daß unserem Redner, einem siebzigjährigen Mann, von einem Fraktionskollegen des Vorredners zugerufen wurde, er solle sich möglichst bald begraben lassen. (Präsident von Kröcher: Die Bemerkung hatte ich gerügt, darauf dürfen Sie nicht mehr zurückkommen.) Das Wort Feuerbestattung ist nicht richtig gebildet. Unter Bestattung versteht man das Erdbegräbnis; das beweist das Grimmsche Wörterbuch. Auch im „Brockhaus“ steht unter Feuerbestattung: siehe Leichenverbrennung. (Zuruf des Abg. Hoffmann.) Herr Hoffmann, Sie sind ja einer der größten Bibelkenner: Sie werden nach mir sprechen können. Die Sache wird so dargestellt, als ob lediglich die sachlichen Erwägungen in den letzten Jahren eine Aenderung erfahren hätten. Es hat einmal einen politischen Zweckverband gegeben, und in der damaligen seligen Blockzeit hat der Ministerpräsident der Linken dieses Feuerbestattungs⸗ gesetz versprochen. (Ruf links: Sie verschieben die Beweislast!) Fragen Sie doch einmal nach, was seinerzeit in Norderney verhandelt worden ist. Ich muß mit allem Nachdruck der Behauptung wider⸗ sprechen, daß sich die Sachlage in kriminalistischer Beziehung geändert habe; geändert hat sich nur die Stellungnahme der Regierung nach der liberalen Richtung hin. Die Regierung hat die kriminalistischen Bedenken früher mit allem Nachdruck betont, wie kommt also jetzt die Aenderung? (Ruf links: Die Regierung ist klüger geworden!) Jawohl, den Liberalen gegenüber ist sie klüger geworden. Die Statistik liefert keinen Anlaß dazu, daß die Bedenken in krimi⸗ nalistischer Hinsicht sich verschoben haben. Die Fälle haben zu⸗ genommen, wo durch Exhumierung nachträglich Verbrechen festgestellt worden sind. Die Leichenschau bietet keine genügende Gewähr, denn in den meisten dieser Fälle hat eine Leichenschau statt⸗ gefunden. Jeder Arzt wird bestätigen, daß durch eine Leichenschau in zahlreichen Fällen eine Vergiftung nicht festgestellt werden kann. Sogar bei Leichenöffnungen kann das nicht immer geschehen: damit ist bewiesen, daß selbst die Leichenöffnung nicht die kriminalistischen Bedenken beseitigt. Deshalb halten wir uns für verpflichtet, dafür zu sorgen, daß alle Maßregeln getroffen werden, um eine spätere Feststellung eines Verbrechens sicher⸗ zustellen. Daß die Leichenöffnung immerhin noch sicherer ist als die Leichenschau, wird jeder medizinische Sachverständige be stätigen. (Abg. Leinert: Ein zuverlässiger!) Gewiß, ein zu⸗ verlässiger Sachverständiger, aber nicht der Abg. Leinert! Als im Jahre 1869 das vatikanische Konzil stattfand, wurde ein internationaler Freimaurerkongreß nach Rom berufen, auf dem sich die Freimaurer verpflichteten, mit allen Mitteln, revolutionäre Gewalt nicht aus⸗ geschlossen, auf die schleunige Beseitigung des Katholizismus hinzu⸗ arbeiten, und als Mittel dazu wurde hingestellt, die Verweltlichung der Kirchhöfe und die Abschaffung der Erdbestattung. Man sagt, das Gesetz sei aus Toleranz gemacht; Toleranz ist ein Schlagwort. Gerade diejenigen, die die Toleranz immer im Munde führen, sind dieselben, die im Kulturkampf den Beweis der größten Intoleranz erbracht haben. Wenn die fakultative Feuerbestattung eingeführt ist, wird man schon Mittel und Wege finden, um in der Praxis die obligatorische Feuerbestattung zu erreichen. Dazu ist nicht einmal der Weg der Gesetzgebung nötig. In einem christlichen Staat darf man nicht ungestraft an einer durch Jahrtausende geheiligten christ⸗ lichen Sitte rütteln.
Justizminister Dr. Beseler:
Meine Herren! Gestatten Sie mir, mit einigen Worten auf die juristische Seite der heute zu behandelnden Frage einzugehen. Die Herren Vorredner haben ja bereits und mit vollem Recht betont, daß gerade diese Seite der Frage von besonderer Bedeutung bei der Beratung des Gesetzes sei. Ich kann versichern, daß die Justizverwal⸗
tung das niemals verkannt hat, sondern daß gerade diese rechtlichen
Gesichtspunkte auf das eingehendste geprüft worden sind, als die Frage, ob eine Gesetzesvorlage im gegenwärtigen Sinne gemacht werden solle, erörtert wurde. Ich kann ferner versichern, daß ich mit voller Unbefangenheit an die Frage herangetreten bin, daß ich sogar von den früheren Verhandlungen über die die Feuerbestattung betreffenden Petitionen anfangs keine Kenntnis gehabt habe. Ich mußte mir die Frage vorlegen: muß, wenn eine Beseitigung des menschlichen Körpers durch Feuer gestattet wird, nicht die Garantie geschaffen werden, daß die Strafrechtspflege dabei nicht leidet, weil etwa durch die Beseitigung des Körpers die Beweisführung dafür, daß ein Verbrechen vorliegt, wesentlich erschwert werden würde, und wie würde sich diese Gefahr beseitigen lassen.
Nun ergab sich als erste Frage, ob es nicht möglich sei, wenn ein solcher Fall der Bestattung eintreten sollte, vorher eine Untersuchung vornehmen zu lassen, welche annähernd Sicherheit dafür gewährt, daß hier ein Verdacht nicht vorliegt. Wir haben in unseren Strafrechts⸗ bestimmungen bereits die Vorschrift, daß unter Umständen eine Leichenschau stattfinden soll und daß je nach deren Ergebnis eingehende Maßnahmen Platz greifen sollten, um Ermittlungen anzustellen, ob ein gewaltsamer Tod eingetreten ist, insbesondere ob ein Giftmord vorliegt. Wenn wir die Kautelen, welche unsere Strafprozeßordnung bereits an die Hand gibt, für alle Fälle der Feuerbestattung als Regel ausbilden, so läßt sich nach meiner vollen Ueberzeugung eine genügende Gewähr dafür finden, daß eine Mordtat nicht deshalb unentdeckt bleiben wird, weil man die Leiche vollkommen beseitigt hat. Daher der Vorschlag, daß zwei Aerzte in der Regel eine Besichtigung nicht nur, sondern, wenn es notwendig ist, auch eine Leichenöffnung vornehmen sollen. Der zunächst berufene Arzt ist der⸗ jenige, welcher den Verstorbenen während seiner Krankheit behandelt hat. Aber die Frage, ob nachher, wenn der Tod eingetreten ist, Symptome vorliegen, welche auf ein gewaltsames Ende hinweisen, allein zu lösen, ist er nicht immer ausreichend qualifiziert. Es erfordert das eine große Erfahrung und eine große Praxis. Diese haben gerade die beamteten Aerzte, und wenn sie in Verbindung mit dem behandelnden Arzte, der den Krankheitsverlauf schildern kann, die Leichenbeschau vornehmen, so ist mit fast voller Sicherheit anzunehmen, daß, wenn Symptome vorliegen, die auf eine Gewalttat deuten, sie entweder alsbald finden oder, wenn sie der Sache nicht sicher sind, sie sich durch die vorzunehmende Leichenöffnung Gewißheit ver⸗ schaffen. Es ist diese Frage zu beantworten weniger eine juristische Angelegenheit, als eine medizinische, und es ist von sehr sachkundiger Seite die Versicherung abgegeben, daß diese Untersuchung zu sehr be⸗ achtenswerten Resultaten führen müsse, und daß die Gefahr, daß der Körper vollständig beseitigt wird und die Spuren verwischt werden, sehr gering ist, wenn diese Untersuchungen sorgfältig erfolgen und wenn im Zweifelsfalle die Obduktion stattfindet; so wird in der Regel volle Aufklärung erbracht werden.
Es ist aus der Mitte der Kommission, wie bereits erwähnt ist, eine statistische Nachweisung gewünscht, um einen Ueberblick zu ge⸗ winnen, wie sich diese Dinge in der Praxis gestalten. Ich habe sosort gesagt, als ich davon erfuhr, man möge diese Statistik geben, soweit wir sie in aller Eile beschaffen können, d. h. soweit uns das Material im Ministerium vorlag, soweit wegen Mordes, namentlich wegen Giftmordes — auf diese Fälle kam es besonders an — eine Verurteilung erfolgt war. Die Erhebungen haben sich auf eine Reihe von Jahren erstreckt, und wir sind im Hinblick auf die Erklärungen medizinischer Sachverständiger zu der Ueberzeugung gekommen, daß in allen diesen Fällen, wenn hier eine sorgfältige amtsärztliche Besichtigung vorgenommen worden wäre, nimmermehr eine Bestattung durch Feuer stattgefunden hätte. Es würden nämlich dann die Bedenken jedenfalls sogleich zu Tage ge⸗ treten sein, und man hätte ihnen dann sofort näher nachgehen können, sodaß nicht erst die Exhumierung den Beweis für den Verdacht hätte erbringen müssen; dieser würde sich eben schon bei der amtsärztlichen Leichenschau ergeben haben. Ich bitte auch zu beachten, daß in den⸗ jenigen Fällen, für welche jetzt diese genaue Besichtigung angeordnet wird, die Möglichkeit, daß eine strafbare Handlung zu Tage tritt, größer ist als früher. Wenn jetzt die Besichtigung vorgenommen wird, und es finden sich Spuren von Gift, dann wird alsbald Verdacht entstehen, und es wird dem Fall nachgegangen werden, während bei dem bisherigen Mangel einer amtsärztlichen Leichenschau viele Erdbestattungen stattfinden können, ohne daß die Frage, ob eine Ver⸗ giftung vorliegt, überhaupt angeregt wird. Es ist also in gewissem Sinne sogar eine Erleichterung für die Aufklärung von strafbaren Handlungen, wenn die jetzige Gesetzesvorlage angenommen wird.
Es kommt aber noch hinzu, daß das nicht die einzigen Garantien sind, sondern daß auch dann, wenn der Polizeibehörde Verdachts⸗ momente nach irgend einer Richtung hin bekannt werden, die Feuer⸗ bestattung unterbleiben soll. In der Kommission ist dieser sehr richtige Gedanke durch die Einführung der Genehmigung der Ortspolizei⸗ behörde des Verbrennungsorts noch in verschärftem Maße zum Aus⸗ druck gekommen durch einen Zusatzantrag, der, wie ich sehe, jetzt wieder zu erwarten ist.
Wenn wir dies alles zusammenfassen, so ist nach menschlicher Berechnung eine Gefährdung der Rechtspflege nicht zu befürchten. Wenn wir in der Justizverwaltung diese Ueberzeugunz gewonnen haben, und wenn wir sie verantworten zu können vermeinen, so glaube ich, daß sehr wesentliche Gründe dafür sprechen dürften, diese Be⸗ denken zurückzustellen. (Bravo!)
Abg. Hoffmann (Soz.): Ob man es Feuerbestattung oder Leichenverbrennung nennt, wird an sich niemand aufregen, aber wenn man der Kommissionssitzung beigewohnt hat, wie ich als Zaungast, so weiß man, daß damit eine gewisse Tendenz verbunden war; sprach man doch in der Kommission von Leichenbrand und Leichenbrennung. Die Katholiken waren nicht so zimperlich, wenn es sich darum handelte, Lebendige zu verbrennen. Die Sozialdemokratie hat niemals die Feuerbestattung zu einer Prinzipienfrage gemacht. Wir haben Leute unter uns, die sich durchaus als Christen fühlen und doch für die Feuerbestattung eintreten; wir wollen ja nur die Feuerbestattung zulassen, ebenso wie die Erdbestattung. Nur deshalb haben unsere Freunde in Nürnberg der Errichtung eines Krematoriums zugestimmt. Herr Müller⸗Koblenz beklagt sich über schlechte Witze; wenn heute jemand an schlechten Witzen etwas ge⸗ leistet hat, so war es Herr Müller⸗Koblenz. (Präsident von K röcher: Sie dürfen von einem Mitgliede des Hauses wohl sagen, daß er Witze macht, aber nicht, daß er schlechte Witze macht.) Ich folge dem Präsidenten und hoffe nur, daß ich denselben Schutz ge⸗ nieße. Herr Müller⸗Koblenz hat z. B. den Witz gemacht — welche Sorte Witz das war, will ich Ihrem Urteil uberlassen —, daß jemand sich nicht in Spiritus setzen lassen darf. Sie sprechen von den Kosten, die die Allgemeinheit mitzutragen habe, aber Sie
haben sich doch erst wieder 15 Millionen für die Geistlichen und die Kirchen von der Allgemeinheit im preußischen Staate geben lassen. Wenn die Regierung jetzt dem Beispiel aller anderen Staaten ringsherum folgt, so tut sie es wohl nur, um nicht weiter Preußen als den rückständigsten Staat zu blamieren. ( räsident von Kröcher: Sie dürfen nicht sagen, daß die Regi 9 den Staat blamiert!) An allem soll die Sozialdemokratie schuld sein; wenn die Kartoffeln nicht geraten sind, ist die Sozialdemo⸗ kratie schuld, so soll sie auch an der Feuerbestattung schuld sein Es hat aber Leute für diese Bestattuug gegeben, ehe es Sozial. demokraten gab, z. B. einen Mann, dem Graf Spee noch extra 10 Stimmen zubilligen würde, nämlich Friedrich den Czroßen, und genau so wie dieser hat auch die Markgräfin von Bayreuth, seine Tante über ihre Leiche verfügt. Die Städte wissen nicht mehr, wo sie Fried⸗ hofsland herbekommen sollen; um die Städte sammeln sich große Schädelstätten, die auch für das Land nicht angenehm sein können⸗ Wenn die Vorlage abgelehnt wird, wird die Anwendung der Feuer⸗ bestattung doch durchgesetzt werden; gesetzliche Hindernisse bestehen nicht, es muß hoͤchstens die Polizeistrafe gezahlt werden. So wird die Sache zu einem Privileg der Besitzenden. Wenn aber erst eine Reihe von Fällen das Polizeiverbot durchbrochen hat, wird die Re⸗ gierung gar nicht anders können, als auf dem Verordnungswege die Feuerbestattung zuzulassen. Die Regierung hat Festheftelh in wie vielen Fällen durch Exhumierung Verbrechen festgestellt sind. Davon entfallen 16 Fälle auf den Osten, zwei auf Berlin, einer auf Altona und einer auf Verden. Die meisten Fälle kommen also dort vor, wo die Gegner der Feuerbestattung sitzen. Lehnen Sie die Vorlage ab, so werden Sie in weiten Kreisen große Unzufriedenheit hervorrufen; es wird sich wieder zeigen, daß das Haus keinen Schritt vorwärts tun kann. Nach den in der Kommission gestellten Anträgen hätte man nur einen einzigen Paragraphen zu machen brauchen: Die Feuerbestattung ist in Preußen gestattet, aber in jedem einzelnen Falle von der Ortspolizeibehörde zu versagen. Wir werden mit einem nassen und mit einem heiteren Auge der Vorlage zustimmen. Wenn sie abgelehnt wird, schadet es uns auch nichts.
Auf Vorschlag des Präsidenten von Kröcher vertagt sich das Haus. “ “ In persönlicher Bemerkung erklärt 8 3
Abg. Wenke (fortschr. Volksp.), daß er seinen burschikosen Zuruf während der Rede des Abg. Müller „Sie können sich sobald als mög⸗ lich begraben lassen“ nicht auf dessen Person, sondern nur auf seine Anschauungen über die Feuerbestattung bezogen habe. Der Präsident habe dadurch, daß er nur eine Rüge und keinen Ordnungsruf erteilt habe, gezeigt, daß er diesen Zwischenruf weniger streng genommen habe als die Herren im Zentrum.
Schluß nach 3 ½ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 12 Uhr Cortseßung der zweiten Lesung des Feuerbestattungs⸗ gesetzes; Denkschrift über die Tätigkeit der Ansiedlungs⸗ kommission).
Nr. 20 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts: vom 17. Mai 1911 hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen ansteckende Krankheiten. — Desgl. gegen pest. — Desgl. gegen Cholera. — Gesetzgebung usw. (Preußen. eg.⸗Bez. “ Fleischverkehr. — (Sachsen.) Maul⸗ und Klauenseuche. — Anzeigepflichtige Tierseuchen. — (Hessen.) Apotheken. — (Hamburg.) Apotheken. — (Oesterreich.) Kampfergeist ꝛc. — Lierseuchen. Rauschbrandschutzimpfungen in Bayern, 1910. — Tierseuchen im Aus⸗ lande. — Desgl. in Oesterreich, 1. Vierteliahr. — Desgl. in Norwegen. — Desgl. in Spanien, 4. Vierteljahr 1910. — Zeitweilige Maßregeln gegen Tierseuchen. (Mecklenbun⸗ Strelitz, Sachsen⸗Meiningen, Anhalt, Elsaß⸗Lothringen, Uruguay.)- Vermischtes. (Bayern.) Pferdeversicherung, 1909/10. — (Algerien) Gesundheits⸗ und Desinfektionsdienst. — Geschenkliste. — Wochen⸗ tabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und meht Einwohnern. — Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgleichen in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. — Grundwasser⸗ stand und Bodenwärme in Berlin und München, April. — Beilage:
Gerichtliche Entscheidungen, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln
Statistik und Volkswirtschaft.
Nachweisung
der Rohsolleinnahme an Reichsstempelabgabe für Wertpapiere.
Wertpapiere 6 April 1911] ꝑApril 1910
1
2 690 272/60
Inländische Aktien und Interims⸗ Anteilscheine der deutschen Kolonial⸗ gesellschaften und der ihnen gleich⸗ gestellten deutschen Gesellschaften. Ausländische Aktien und Interims⸗ Inländische Renten⸗ und Schuld⸗ verschreibungen und Interimsscheine außer den unter V genannten.. Inländische auf den Inhaber lautende und auf Grund staatlicher Genehmi⸗
ung ausgegebene Renten⸗ und E der Kom⸗ munalverbände und Kommunen, der Korporationen ländlicher oder städtischer Feeecsbee r, der Grund⸗ kredit⸗ und Hypothekenbanken oder
der Eisenbahngesellschaften sowie Iertes teiheheskite ...“ .Renten⸗ und Schuldverschreibungen und Interimsscheine ausländischer Staaten, Kommunalverbände, Kom⸗ munen und Eisenbahngesellschaften VII. Ausländische Renten⸗ und Schuld⸗ verschreibungen und Interimsscheine außer den unter VI genannten 101 703/40
VIII. Bergwerksanteilscheine und Ein⸗ 1
zahlungen auf solche .. .. .. 92 865 50 I0“*“ 35, —
zusammen .4 550 021 20 Berlin, den 18. Mai 1911. Kaiserliches Statistisches Amt. X& B.: Dr. Zacher.
651 234 50
341 200 —
48 539 20
22 80650 15 064 —
Deutsche Seefischerei und Boden
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Berlin, Donnerstag, den 18.
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zusammen. 1 8 1 1“ 1“ 2²) Die Angaben einer Fischereigesellschaft stehen Berlin, den 17. Mai 1911. Kaiserliches Statistisches Amt.
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Saatenstand in Belgien Anfang Mai
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(Nach einem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsuls in
Eingeführt wurden: Roggen: aus Deutschland.
“ Rumänien. Bulgarien b den Niederlanden Rusland .. Argentinien..
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1911.
Der Saatenstand ist hinsichtlich aller Getreidearten befriedigend; Klagen sind nicht laut geworden. Man hofft, wenn die Witterungs⸗
(Bericht des
Kaiserlichen Generalkonsuls in Antwerpen vom 8. Mai d. J.)
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über die Ein⸗ und Ausfuhr von Getreide und Kartoffeln in Antwerpen im Monat April 1911.
Antwerpen.)
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aus Deutschland
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der Türkei. Argentinien.. den Niederlanden Großbritannien.
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1 200 740 200
aus Deutschland. Rusßbernth . . Argentinien.. Rumänien. Großbritannien.
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5 830 10
aus Deutschland. ““ den Vereinigten Staaten von JEö1ö111“ HFißlanbd. .... I 111144““ dem Südafrikanischen Gebiet .
den Niederlanden
den portugiesischen Besitzungen
an der ostafri nischen Küste
97 120 480 167 990
82 930 63 180 43 480 13 230
5 540
110
aus Deutschland. den Niederlanden Großbritannien . Algier 565 Dänemark. . Rußland. Spanien. Schweden.
376 940 13 720 8 640
1 000
Ausgeführt wurden: Roggen: nach Deutschland. den Niederlanden
nach Deutschland. den Niederlanden 8 Spanien.. Großbritannien.
Weizen:
8 “
7
Amerika .
Brasilien.. dem Congo .
Deutschland
Dänemark. Spanien...
Großbritannien Mert dem Congo . Griechenland. Frankreich
Konstantinopel,
17. Mai. sind in der Zeit vom 26. Ap
Nach der Wochenübersicht de 1911 betrugen (+ und — im Verg Aktiva: I Metallbestand (Be⸗ ℳ tand an kurs⸗ fähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus⸗ ländischen Münzen, das Kilogr. fein zu 2784 ℳ berechnet) 1 180 433 000
+ 41 119 000 darunter Gold. - —
861 964 000
(+ 35 244 000) Bestand an Reichs⸗ kassenscheinen...
66 014 000
(+ 1 995 000) Bestand an Noten anderer Banken .
Argentinien..
Handel und Gewerbe.
31 470 000 (+ 9 821 000) Bestand an Wechseln
Bestand an Lombard⸗ forderungen...
Bestand an Effekten
(+ 325 000) 2 229 000 (— 311 000)
186 148 000 (+ 4197 000)
Bestand an sonstigen Aktiven...
Grundkapital...
Reservefonds..
180 000 000 (unverändert) 64 814 000 (unverändert)
Betra der um⸗ e Ae. Noten . 1 525 060 000
sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten.
sonstige Passiva.
660 695 000 25 717 000
(— 39 882 000) 67 020 000
und Schecks . 922 972 000 39
(+ 105 746 000) — ([— 289 000) (—
nach Deutschland... den Vereinigten Staaten
“ 88 2 500
den Niederlanden... 9 1 340
24 340 40
20
80
14 780
den Niederlanden.... 65 810
11 000
5 160 96 750 CT116-- 11““ “ -M“ 20
10
2 170
u
esundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. 8
(W. T. B.) In Smyrna
ril bis zum 14. Mai neun Chol fälle vorgekommen, von denen sieben tödlich verliefen. —
1.X“ r Reichsbank vom leich zur Vorwoche): 1910 ℳ
1110 750 000 1 080 505 000 (+ 23 773 000) ℳ 30 972 000)
68 212 000 71 651 000 (+ 1 372 000) (+ 1 429 000)
24 239 000 26 024 000 (+ 4 202 000) (+ 9 515 000)
931 645 000 894 528 000 (s— 13 103 000) (+ 95 124 000)
62 511 000 99 705 000 (s— 14 944 000) (+ 30 275 000) 79 300 0000 508 689 000 (s— 891 000) († 20 411 000)
133 879 000 166 070 000 (s— 19 465 000) (+ 35 957 000)
180 000 000 180 000 000 (unverändert) (unverändert) 64 814 000 64 814 000 unvberändert) (underäündert)
1 533 496 000 1 479 171 000
(ß— 88 193 000) —q— 74 471 000) — 88 25.5 000)
602 591 000 1 054 501 230 55 935 000) (yr 21,1 891 000) 22 635 000 28 685 000
521 000) ( 1 557 000)
Rumänien.
Handelsgericht V Name des Falliten der
Anmeldung Schluß 8
V Forderungen Verifizierung
Ilfov Isac u. IJlie (Bukarest) Goldstein, O** 8 ECalea Mazilor 227 Strada Campoduci 8 (verhaftet)
Bukarest,
am 17. M
eaeheg Gestellt. n Nicht gestellt. 188
Eisenbahnbedarfs⸗Gesellschaf
arbeiten befriedigend. Die Dividende
wird sofort in die Beratung der techni⸗
arbeitung des neuen Vertragsentwurfs 8 v 8
Strada Carol 67.
Hamburg, 17. Mai. (W. T. svyndikat und sämtlichen in Hamburg vertretenen amerikanischen Kaliinteressenten ist am Nachmittag völliges Einverständnis üder die Preise und Rabatte für den neuen Kalivertrag erzielt worden. Es
9. Juni 1911 13
Teodorescu,
V
Wagengestellung für Kohle, Ko
— In der gestrigen Generalversammlung der Oberschlestschon
t in Breslam bernbarar der
Vorstand, „W. T. B.“ zufolge, daß die Beschäftigung auf dem Uornhem Werken in fast allen Abteilungen gegen das Verjad ngeemeen habe, daß die Preise aber weiter gedruückt seien. Die Entwicklung des Baumarktes verspreche eine baldage Eisenmarktes, auch bezüglich der Preise. Die d
wurde auf 2 ¾⅜ 0 fr. 2 B.) Zwischen dem Xali⸗
schen Einzelheiten und die Aus⸗ eingetreten werden.
Feis Ne e exX berre evwvemeevee