1911 / 120 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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durch den Oberbürgermeister Dr.

Regisseur Bachmann. Anfang 7 ½ Uhr.

hervorrief. Dieses Luftdruckmaximum wurde dann allmählich durch ein vom hohen Norden kommendes umfangreiches Tiefdruckgebiet nach Süden gedrängt, sodaß im Gefolge der jetzt aus West⸗ und Süd⸗ west wehenden Winde milderes Wetter eintrat. Ein neues im Westen der britischen Inseln erschienenes, in nördlicher Richtung weiter⸗ ziehendes Minimum bewirkte darauf in Verbindung mit einem im Osten liegenden Hochdruckgebiet, daß um den 20. April herum die Witterung ein ganz sommerliches Gepräge erhielt. Weitere in den nächsten Tagen im Norden vorbeiziehende Depressionen riefen nur in Küstengebieten leichte Niederschläge hervor. Als jedoch in den letzten Monatstagen auf südlicherer Bahn sich bewegende Minima Einfluß auf die Witterung in Mitteleuropa erlangten, traten allenthalben ergiebigere Niederschläge auf, während gleichzeitig die Temperatur wesentlich zurückging. C6

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8 Posen, 20. Mai. (W. T. 89) Die heute unter Vorsitz des Abgeordneten von Schenckendorff und unter Teilnahme zahlreicher Vertreter von Staatsbehörden, Städten, Schulen und Vereinen eröffnete Hauptversammlung des Deutschen Vereins für Knaben⸗ handarbeit und Werkunterricht ist aus allen Teilen Deutsch⸗ lands stark besucht. Nach einer Eröffnungsansprache des Herrn von Schenckendorff wurden Begrüßungstelegramme an Seine Majestät den Kaiser und den preußischen Minister der geistlichen zc. Angelegenheiten abgeschickt. Sodann hielt unter großem Beifall der Gewerbeschullehrer Baumann⸗ Hildesheim einen Vortrag „über methodische Richtlinien für den erziehlichen Knaben⸗ handarbeitsunterricht“. Eine reich beschickte Ausstellung bietet einen vortrefflichen Ueberblick über den gegenwärtigen Stand der Knaben⸗ handarbeit und des Werkunterrichts. 85 88

Nordhausen, 22. Mai. (W. T. B.) In der vergangenen Nacht ist in dem gesamten Gebiete des Harzes ein starker Temperaturrückgang eingetreten. Das Thermometer sank unter Null. Die Saaten sind nach einer Meldung der „Nordhäuser Zeitung“ teilweise erfroren. Besonders die Kartoffeln und Rübenfelder haben Schaden gelitten.

Augsburg, 21. Mai. (W. T. B.) Als der Gradeflieger Ingenieur Schwandt heute abend nach einigen wohlgelungenen Rundflügen in die Zelthalle zurückkehren wollte, durchbrach die nach vielen Tausenden zählende Menschenmenge den Kordon Bei dem Gedränge wurde die Frau des Schlossermeisters Weiß von dem Propeller derart am Kopf getroffen, daß sie einen schweren Schädelbruch erlitt. Ihr Zustand ist hoffnungslos. Zwei andere Personen wurden gleichfalls nicht unbedenklich verletzt.

Dresden, 21. Mai. (W. T. B.) Die Teilnehmer an der österreichisch⸗deutschen Elbefahrt Leitmeritz Berlin trafen gestern, nachdem sie Pirna ohne Aufenthalt passiert hatten, kurz nach ein Uhr vor dem Königlichen Schloß Pillnitz ein. Hier erwartete der sächsische Protektor der Elbewettfahrten, Seine Königliche Hoheit der Prinz Johann Georg, die Boote und bestieg die Jacht „Lens“, die sich darauf an die Spitze der Boote setzte. Gegen Uhr erfolgte die Einfahrt in Dresden. An der Landungsstelle defilierten sämkliche 32 Boote vor dem Prinzen Johann Georg. Nachdem die Boote angelegt hatten, wurden die Teilnehmer Beutler und Vertreter der städtischen Körperschaften begrüßt. Heute begaben sich die Motor⸗ boote im Laufe des Vormittags nach Pirna, woselbst um 12 Uhr Mittags für die Fahrtteilnehmer ein von dem Königlich Sächsischen Automobilklub gegebenes Frübstück stattfand. Um 2 ½ Uhr Nachmittags begann der Start zur Vorgabewett fahrt Pirna— Dresden. Die Bosote starteten in verschiedenen Gruppen nach ihrer Größe und Geschwindigkeit. Um 3 Uhr 50 Minuten traf das erste Boot in Dresden ein. Eine Stunde später war die Wettfahrt beendet- Sämtliche Boote landeten am Terrassenufer neben der Jägerkaserne. Heute abend 8 Uhr wurden die Fahrt⸗ teilnehmer im Festsaale des neuen Rathauses durch die Stadtvertretung empfangen, woselbst auch nach der Be⸗ grüßung die Bekanntgabe der Preise für die Sieger der Wettfahrt erfolgte. Dem Empfangsabend wohnte Seine Königliche Hoheit der Prinz Johann Georg in Begleitung seines Adjutanten bei. Morgen vormittag 8 Uhr erfolgt die Abfahrt der Boote nach

Wittenberg. 2

Chemnitz, 21. Mai. (W. T. B.) Im Flug um den Er⸗ öffnungspreis der Sachsenflugwoche errang den ersten Preis Jahnow, den zweiten Lindpaintner, den dritten Büchner, den vierten Grade. Bei der zweiten Konkurrenz kleiner Ueberland⸗ flüge über 20 km errang den ersten Preis Lindpaintner, den weiten Hoffmann, den dritten Laitsch und den vierten

Kahnt. Zu der dritten Konkurrenz, Preis von Limbach (30 km), starteten Lindpaintner, Laitsch und Kahnt. Ersterer errang den ersten Preis, Laitsch den zweiten und Kahnt den dritten. In der Konkurrenz um den Höhenpreis errang Lindpaintner den ersten Preis, Röver den zweiten und Grade den dritten.

Karlsruhe, 20. Mai. (W. T. B.) Auf der Landstraße nach Ettlingen ist ein Automobil mit einem Zuge der Alp⸗ talbahn zusammengestoßen, wokbei die Insassen des Auto⸗ mobils, Direktor der Rheinischen Automobilgesellschaft in Mann⸗ heim Neumaier, Kaufmann Rosenthal aus Mannheim und der Chauffeur Roß getötet wurden.

Baden⸗Oos, 21. Mai. (W. T. B) Zuverlässigkeits⸗ flug am Oberrhein (vgl. Nr. 119 d. Bl.). Um 5 Uhr früh begann heute der Start nach Freiburg i. Br. Es starteten Jeannin, Hirth, Laemmlin, Ingenieur Brunhuber, der als Passagier den Leutnant Coch vom Mannheimer Grenadierregiment mitnahm, und Diplomingenieur Witterstätter, der seine Frau mit⸗ nahm. Der Start ging glatt vonstatten. Als erster traf auf dem Flugplatz in Freiburg i. Br. Jeannin um 7 Uhr 19 Minuten ein, nachdem er um 6 Uhr 37 Minuten als erster die Zwischenlandung in Offenburg vorgenommen hatte. Als zweiter traf Brunhuber eine Minute später ein, der um 6 Uhr 32 Minuten in Offenburg ge⸗ landet war. Um 7 Uhr 25 Minuten erreichte Laemm lin das Ziel; er war um 6 Uhr 40 Minuten in Offenburg wieder auf⸗ estiegen. Hirth, der um 9 Uhr 40 Minuten in Offen⸗

urg aufgestiegen war, traf in Freiburg um 10. Uhr

14 Minuten ein. In einer Vormittags zwischen den Fliegern und der Oberleitung abgehaltenen Konferenz wurde beschlossen, daß die Flieger bei günstiger Witterung, Nachmittags, Schauflüge aus⸗ führen und im Anschluß daran nach Mülhausen (Elsaß) weiterfliegen sollen. Der Flieger Hirth ist dann als erster um 7 Uhr 30 Minuten nach Mülhausen aufgeflogen. Der letzte der Piloten hat den Flugplatz um 8 Uhr 15 Minuten verlassen.

Prag, 21 Mal. (W. T. B), Zwischen Hochwesely und Smidar entgleiste heute mittag ein Eisenbahnzug und stürzte vom Damm ab. Es wurden 13 Personen verletzt, einige von

ihnen schwer. .“

Brünn, 20. Mai. (W. T. B.) In einem Teile Mährens ist seit gestern bedeutendes Hochwasser aufgetreten. Die Roznauer Betschwa ist um 1 ½ m gestiegen, mehrere Orte im Wsetiner Be⸗ zirke sind überschwemmt, große Verwüstungen sind auch im Holle⸗ schauer Bezirke angerichtet worden. Wie aus Troppau be⸗ richtet wird, ist das ganze Land durch schwere Wasserschäden heim⸗ gesucht, die Flüsse steigen rasch, sodaß eine Katastrophe befürchtet wird. Ein Wolkenbruch hat sämtliche Felder in Weißwasser überschwemmt, der Ort Wildschütz ist durch Hagelschlag ver⸗ wüstet.

Innsbruck, 20. Mai. (W. T. B.) Meldungen aus Nord⸗ und Westtirol berichten über neue Unwetterschäden. Infolge andauernder Regengüsse sind alle Flüsse hoch angeschwollen und teil⸗ weise aus den Ufern getreten. Viele Brücken wurden weg⸗ gerglen und viele Straßen überflutet. Das regnerische Wetter dauert an.

Paris, 21. Mai. (W. T. B.) Beim Start der Flieger für den Wettflug Paris Madrid stürzte heute früh 6 ½ Uhr das Flugzeug des Fliegers Train, der wegen schlechten Funktionie⸗ rens des Motors noch einmal landen wollte, in eine Menschen⸗ gruppe, in der der Ministerpräsident Monis, der Kriegs⸗ minister Berteaux, der Polizeipräfekt Lépine und andere hochgestellte Persönlichkeiten sich befanden. Der Kriegsminister Berteaux wurde getötet, der Ministerpräsident Monis schwer verletzt Eine ausführlichere Meldung schildert den Unfall folgendermaßen: Anläßlich des vom ‚Petit Parisien“ veranstalteten Wettfluges Paris —Madrid hatte sich eine große Menschenmenge auf dem Flugfelde Issy⸗les⸗Moulineaux engefunden. Das Wetter war trübe, und es herrschte beson⸗ ders in den höheren Luftschichten ziemlich starker Nordwind. Die Flüge sollten in Intervallen von fünf Minuten erfolgen. Es hatten bis 6 ¼ Uhr zwei Flieger den Flug angetreten. Mehrere andere gaben den Flug auf, zum Teil wegen des heftigen Windes. Ein Aeroplan, welcher von de Nissot gelenkt war, kippte, doch blieb der Flieger unverletzt. Gegen 6 ½ Uhr stieg mit seinem Aeroplan der Flieger Train, der als ein sehr kühner Flieger gilt, auf und machte eine halbe Runde in einer Höhe von dreißig Meter. Man sah, daß sein Apparat stark schwankte. Train kehrte um und machte dabei der Menge, die ihm Beifall spendete, mit der Hand ein Zeichen, sich nicht zu nähern. In diesem Augenblick sah man eine Gruppe das

Flugfeld durchqueren anscheinend vor dem Aeroplan flüchtend. Tragj

der in einer Höhe von drei Meter fuhr, fuhr mitten in die Grvan. hinein, welche er nicht gesehen zu haben scheint oder der auezuweicge schon zu spät war. Man sah sechs oder sieben Personen hinstürzen teils unter dem Eindecker begraben, teils durch die Flugschrauden, getroffen. Ein Augenzeuge, der sich in der Gruppe der verle Persönlichkeiten befand, erzählt: Der Polizeipräfekt Lépine gab 8. den Rat, uns auf die gegenüberliegende Seite des Flugfeldes geben, da man von dort aus ein weiteres Gesichtsfeld habe. Wir taten dies, und als wir ungefähr in der Mitte des Flugfelden angelangt waren, sahen wir Train heranfliegen. Wir hatten en den Eindruck, als ob er nicht recht wisse, was er tun oder noeen landen folle. Dann schien es, als wollte er einer Kürassierabteilun ausweichen, die gerade über das Flugfeld ritt. Berteaux, Monis 8n Lépine befanden sich mit mehreren Mitgliedern des Aeroklubs n diesem Augenblicke links von den Kürassieren. Plötzlich machte Train eine Wendung, um zu landen, und ein Schraubenflügel r. faßte Berteaux, Monis und den Großindustriellen Beutsch de la Meurthe. Berteaux, dem der Schraubenflügel den Hals und den linken Arm zerschnitt und außerdem eine Schädelbruch verursachte, blieb auf der Stelle tot. Moni

welcher trotz seiner schweren Verletzungen bei vollem Bewußtsein blieh verlangte sofort nach dem Ministerium des Innern gebracht zau werden, doch legten die Aerzte ihm erst einen Not⸗ verband an. Deutsch de la Meurthe war mit Quetsch wunden davon gekommen, hatte aber einen schweren Nervencht⸗ erlitten. Dem einige Meter entfernt stehenden Polizeipräfekte Lépine ging das Flugzeug noch eben über den Kopf hinweg ohne ihn zu verletzen. Antoine Monis, der Sohn des Ministerpräsidenten, ist ebenfalls bei dem Unfall verletzt worden

Ein heute vormittag über das Befinden des Minister präsidenten Monis ausgegebener Krankheitsbericht besagt Der Unglücksfall hat einen schweren komplizierten Bruch der beiden Knochen des rechten Unterschenkels zur Folge gehabt. der jetzt eingerichtet ist, ferner eine QOuetschung und eine Wunde an den Augenlidern und im Gesicht, die vernäht werden muß, während die Augen unverletzt sind, endlich einen Bruch des Nasenbeins. Die Schädeldecke ist nicht verletzt. Der Ministerpräsident verspürt Schmerzen in der Brust und im Unterleib. Nach einem Abends um 6 Uhr aus⸗ gegebenen Bulletin haben die Schmerzen in der Brust und im Unter⸗ leib nachgelassen. Der Präsident Fallidres besuchte Monis im Ministerium, auch die anderen Minister kamen, wurden aber nicht vorgelassen. Der Kaiser von Rußland hat an den Präsidenten ein Telegramm gesandt, in dem er in besonders herzlicher Weise zum Ausdruck bringt, welchen Anteil er an der Trauer der Regierung und dem Ministerpräsidenten Monis baldige Wiederherstellung wünscht.

Auf Wunsch des Ministerpräsidenten Monis hat das Ministe⸗ rium des Innern angeordnet, den Wettflug Paris Madrid nicht zu unterbrechen. Die Kommission des Aeroklubs hat dem zufolge beschossen, den Wettflug Paris Madrid morgen früh 4 Uhr wieder aufzunehmen.

22. Mai. Der Ministerpräsident Monis verbrachte die Nacht ganz ruhig. Sein Zustand ist zufriedenstellend. Eine Kom⸗ plikation ist nicht eingetreten. 8 Nancy, 22. Mai. (W. T. B.) Gestern vormittag stürzte infolge der Explosion eines Gasrohres ein Hochofen der Firma Wendel in Joeuf ein. Dreizehn Arbeiter wurden verletzt, von denen einer gestorben ist.

St. Petersburg, 21. Mai. (W. T. B.) Seit gestern wütet in St. Petersburg ein heftiger Sturm mit Regen und Schnee. Das Gleiche wird aus Reval und Libau gemeldet.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

New York, 22. Mai. (W. T. B.) Nach einem Tel⸗ gramm aus Juarez ist das Friedensübereinkommen gestern abend unterzeichnet worden. Ein anderes Telegramm aus Laredo (Texas) besagt, daß die Aufständischen Torreon gestern vor acht Tagen nach dreitägigem Gefecht genommen haben. Die Bundestruppen hatten zweihundert Tote

Dritten Beilage.)

jali : in fünf Bildern nach E. Pohl und H. Wiltens. Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern ch E. Pohl und H. Wi

b; ““ . onnerstag, Nachmittags 3 Uhr: Einer von Text von Emanuel Schikaneder. Neueinrichtung für unsere Leut. Abends: Bummelstudenten.

Freitag und Sonnabend: Bummelstudenten.

haus. 135. Abonnementsvorstellung. Die Zauberflöte. Oper in vier Akten von Wolfgang Amadeus Mozart.

Musikalische Leitung: Herr

die Königliche Oper. Dr. Muck.

Generalmusildirektor Regie: Herr Schauspielhaus. 138. Vorstellung. Das Abonne⸗

Freiplätze sind aufgehoben. 14. Vorstellung im Lust⸗ pielzyklus zu volkstümlichen Preisen. Der Krampus. Lustspiel in drei Aufzügen von Hermann Bahr. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur Patry. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. stellung. D. Reservate sowie die Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ gehoben. 3. Vorstellung im Sonderabonnement des

in drei Akten von Richard Wagner. Anfang 7 ½ Uhr. Million Schauspielhaus. 139. Vorstellung. Das Abonne⸗ 3 ment, die ständigen Reservate sowie die Dienst⸗ und Freiolätze sind aufgehoben. Zu volkstümlichen Preisen. I. Zyklus der Shakespeareschen Königs dramen. Vierter Abend. König Heinrich der Fünfte. Schauspiel in fünf Aufzügen von William Shake⸗ Unterwelt. speare. Mit Benutzung der Uebersetzung von August Donnerstag,

Tosca.

gerichtet von W. Oechelhäuser. Anfang 7 ½ Uhr.

Deutsches Theater. Dienstag, Abends 7 ½ Uhr: Gast.) Hamlet.

Mittwoch: Zum ersten Male: Banus⸗Bank.

Donnerstaa: Faust, 2. Teil.

Freitag: Banus⸗Bank.

Sonnabend: Zum 50. Male: Faust, 2. Teil. Heller.

Kammerspiele.

Mittwoch: Die Königin. 2v] Sumurün. glavaine und Selysctte.

1 onnabend: Sumurün. h“

Berliner Theater. Dienstag, Abends 8 Ukr: Bummelstudenten. Posse mit Gesang und Tanz Apends: übnig Heinrich.

ment, die ständigen Reservate sowie die Dienst⸗ und F Die Tragödie eines Volkes. Drei Akte von Karl Schönherr. Mitnwoch und Donnerstag: Glaube und Heimat. 8

8 üstspielhaus. (Friedrichstr. 236.) Dienstag, Neues Schauspielhnns. Dienstag, Abends 1 aes. 36. 3 8 8 ““ bends 8 Fel 1. S 8 1 zfin Ff (Gewöhnliche praije Ixxö 8 Uhr: Eine Millivn. (Burleske Spiele unter 8 eg- arnbr., denn üherrnhü FFle dhe rre Verlobt: Erdmuthe Gräfin Finck von Finckensten 8 4 gen Leitung von Arthur Retzbach.) ceßch Ps hr ei. Eine meinlen.

Richard Wagner⸗Zyklus. Tannhäuser und der Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Fünfte und 41 5 jsche Op etzte Aufführung der Opernschule des Steru⸗ Sängerkrieg auf Wartburg. Romantische Oper schen Konservatoriums.

Komische Oper. Dienstag, Abends 8 Uhr: Mitrwoch: Zum 25. Male: Orpheus in der Nachmittags 3 Uhr: Hoffmanns

(Jeanne Korolewicz als Gast.) Freitag: Volkstümliche Vorstellung: Don Juan. Sonnabend: Die Boheème. (Alice Nielsen als

Schillertheater. Dienstag, Abends 8 Uhr: Im Klubsessel. Lust⸗ spiel in drei Aufzügen von Karl Rößler und Ludwig

Mittwoch: e⸗ een ein Leben. G 9 . Deenstag, Abends 8 Uhr. Frühlings Erwachen. AfDcmceaag, deach nigtans 3 Uhr: Die Ehre.

Charlottenburg. Der große Na⸗ ictor Léon und

Garten. Kantstr. 12.)

Abends: Eine J Gilbert. schaft.

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Dienstag, Abends 8 Uhr:

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Mittwoch: Liebelei. Hierauf: Literatur. Donnerstag, Nachmittags 3 Uhr: Zapfenstreich. Dienstag, Abends 8Uhr: Große Galavorstellung.

Ein Walzertraum. Operette von Franz Lehar. 8 Ein

8 onnerstag, Nachmtttags 3 ½¼ Uhr: Die lustigen nsl 8

Dienstag, Abends 8 Uhr: Nibelungen. Abends: Die geschiedene Frau. ausstattungspantomime

Freitag: Die geschiedene Frau.

Sonnabend: Der fidele Bauer.

Mittwoch und folgende Tage: Meyers.

Thaliathenter. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Polnische Wirtschaft. Jedoören⸗ Schwank mit Gesang und Tanz in drei Akten von Kraatz und Okonkowsky, bearbeitet von J. Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld, Musik von

Mittwoch und folgende Tage: Polnische Wirt⸗

Am 29., 30. und 31. Mai wird Polnische Wirt⸗

Wilbelm von Schlegel, für die deutsche Bühne ein Erzählungen. Abends: Der Troubadour. schaft im Neuen Operntheater aufgeführt. Vom 1. Juni ab wieder im Thaliatheater.

Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnbof

111“ Friedrichstr.) Dienstag, Abends 8 ½ Uhr: Gastspiel 0. (Wallnertheater.) des „Neuen Schauspielhauses“: Das Prinzchen. Z Liebesschwank in 3 Akten von Robert Misch. Verantwortlicher Redakteur:

Mittwoch und folgende Tage: Das Prinzchen.

Modernes Theater. (Königgrätzer Str. 57/58.) Druck der Norddeutschen Dienstag, Abends 8 Uhr: Gastspiel des „Neuen . : Schauspielhauses’: Wienerinnen. me. Lustspiel in drei Akten von drei Akten von Hermann Bahr. Leo Feld 2 Mttwoch und folgende Tage: Wienerinnen.

Birkus Busch. (Schluß der Saison: 30. Mat.)

U. a.: Ermakov, der Meister tatarischer Kriegswaffen. Der urkomische Jansly⸗ Jansen mit seinen dressierten Tieren.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Ferner; Herr Burkhardt⸗Foottit, Schulreiter. Dienstag, Abends 8 Uhr: Herr Ernst Schumann, Freiheitsdressuren.

Reiterfamilie Frediand. 3 Gebr. Fratellinis, urkom. Elowns. Zwergelown Francois alz Kunstreiter. Um 9 ½ Uhr: Die neue Origiual⸗ „Ein Jagdfest am Hofe Ludwigs XIV.“

Familiennachrichten.

mit Hrn. Oberleutnant Albrecht von Bredom (Reitwein). Frl. Else Gravenstein mit Hrn. Dr. Otto H. Frommel (Stolpe, Kr. Nieder⸗ barnim Leipzig).

Ein Sohn: Hrn. Hrupmemga⸗ Hellermann (Berlin). Eine Tochter⸗ gar. Regierungsafsessor Reinhold von Schierstädt (b Gr.⸗Machnow).

Gestorben: Hr. General d. Art. Kall. Tbeodor von Sauer (München). Hr. Albrecht Frhr. ven Hammerstein⸗Equord (Schierke bei Hämelermarn, Kr. Peine) Hr. Geheimer Komwerzi nrat he mann Wirth (Berlin). Fr. Charlott bei Bodenhausen, geb. von Trützschler ( öh eb Jocketa i. V.). Fr. Cäcilie von Kauffberg, aea von Vogel (Sondershaufen). Frl. Bertha Bally (Breslau).

Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin. Buchdruckerei und Verlagl⸗ Instalt Berlin SW., Wülbelmstraße N. 32. Dreizehn Beilagen (elnschließlich Börsen⸗Beilage).

Lustspiel in

(11882)

Neichsanzeiger und Königlich

Berlin, Montag, den 22.

1A1X“ Deutscher Reichstag. 180. Sitzung vom 20. Mai 1911, Vormittags 11 Uhr. 8 (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten

—28

des Entwurfs einer Reichsversicherungs⸗

Beratung

ung. 1 den Anfang der Sitzung ist in der vorgestrigen

Kummer d. Bl. berichtet worden.

Nach § 1244 erhalten nach dem Tode des versicherten Vaters Waisenrente seine ehelichen Kinder unter 15 Jahren und nach dem Tode einer Versicherten ihre vaterlosen Kinder unter 15 Jahren. Als vaterlos gelten auch uneheliche Kinder.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) will die Waisenrente auch den un⸗ thelichen Kindern gewähren, jedoch nur dann, wenn der Verstorbene sinen nach üe ziccher Pflicht Unterhalt gewährt hat. 8

Der Antrag wurde abgelehnt. 1.“

Präsident Graf von Schwerin⸗Löwitz teilt mit, daß von dem Abg. Albrecht und Genossen (Soz.) ein Antrag auf namentliche Ab⸗ smmung über § 1341 (Festsetzung des Voranschlags durch den Aus⸗

scuß der Versicherungsanstalt) eingebracht sei. Er knüpft daran die Mitkeilung von seiner Absicht, namentliche Abstimmungen, die noch 80h 1 Uhr beantragt werden sollten, erst am Montag vornehmen zu

n.

e,, Dr. Mugdan (oortschr. Volksv.) hat nichts dagegen, daß in Interesse derjenigen Mitglieder, die E abreisen wollen, so verfahren wird, will aber nur unter der Bedingung zustimmen, daß die heutige Sitzung nicht über 5 Uhr ausgedehnt wird. 8

Abg. Becker⸗Arnsberg (Zentr.) meint, daß der Vorschlag des praͤsidenten wohl mehr den Wünschen der Linken entspräche.

Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fortschr. Volksp.) hält diese Auf⸗ vsang sür ganz verfehlt; es geschehe allen Seiten des Hauses damit in Gefallen.

8 Abg. Bassermann (nl.): Wir unsererseits wünschen, daß nach z Uhr keine namentlichen Abstimmungen heute mehr vorgenommen verden.

Präsident Graf von Schwerin⸗Löwitz: Das Haus wird ja jber die Dauer der heutigen Sitzung zu entscheiden haben.

Die §§ 1245 und 1252 a, zu denen ebenfalls Amendements des Abg. Albrecht und Genossen vorlagen, werden nach Ab⸗ lehnung dieser Amendements in der Kommissionsfassung genehmigt. 3

Die §§ 1253 ff. das Heilverfahren. Nach § 1253 der Vorlage kann die Versicherungsanstalt ein Heilverfahren einleiten, um die infolge einer Erkrankung drohende Inva⸗ liditäat eines Versicherten oder einer Witwe abzuwenden. Die Kommission hat diese Fassung in der Ausgleichslesung schließ⸗ lich unverändert angenommen.

Die Abgg. Faber (Soz.) und Stolle (Soz.) befür⸗ worten einen Zusatz folgenden Wortlauts:

„Sie hat ein Heilverfahren einzuleiten, wenn es zur Ab⸗ wendung einer infolge einer Erkrankung drohenden Invalidität er⸗ pederlich erscheint, und der Versicherte es beantragt.“

Der Antrag wird abgelehnt.

Nach § 1255 erhalten Angehörige des Erkrankten, deren nterhalt er ganz oder überwiegend aus seinem Arbeits⸗ udienst bestritten hat, während des Heilverfahrens ein Haus⸗

auch dann, wenn er an keine Krankenkasse oder Ersatzkasse

spprüche hat. Das Hausgeld beträgt ¼ des Ortslohns für

machsene Tagearbeiter.

Ein Antrag Albrecht, der die Leistung für den Fall er⸗ hihen will daß der Versicherte mehrere Kinder unter 15 Jahren int, wird nach Befürwortung durch den Abg. Binder (Soz.)

vn der Mehrheit abgelehnt. 1u16“ § 1257 a, von der Kommission neu eingefügt, läßt mit genehmigung der Aufsichtsbehörde Maßnahmen der Ver⸗ scherungsanstalt behufs Durchführung eines vorbeugenden beilverfahrens zu. Die Genehmigung kann auch für Pauschbeträge erteilt werden. Abg. Dr. Mugdan k(fortschr. Volksp.) tritt für einen Antrag ein, diesen Schlußsatz und die Worte „mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde“ zu streichen. (Auf die wiederholte Beschwerde des Redners über die während seiner Ausführungen in den Reihen des Zentrums herrschende laute Unterhaltung und störende Unruhe erklärt der Vizepräsident Spahn, daß er nicht gegen jedes Geräusch Ruhe schaffen könne, und daß das Geräusch auch nicht stärker sei als sonst.) Im Interesse einer gründlichen Durchführung der vorbeugenden Krankenfürsorge müsse der Antrag angenommen werden. b Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Eine Meinungs⸗ verschiedenheit über die Wichtigkeit der Vorbeugungsmaßregeln zwischen dem Reichsversicherungsgamt und dem Reichsamt des Innern besteht nicht, ebensowenig darüber, deß eine gewisse Aufsicht über die Ver⸗ scherungsanstalten vorhanden sein muß. Die Aufsichtstätigkeit des Reichsversicherungsamts ist bisher auch nicht hemmend auf die Ver⸗ scherungsanstalten gewesen. Ich glaube also, daß der Paragraph aufrechterhalten werden kann. 1b Abg. Dr. Potthoff (fortschr. Volksp.): Der eigentliche Zweck der Kommis ionsbeschlüsse ist, die vorbeugende Heilfürsorge der Landes⸗ dersicherungsanstalten einzuschränken. Das ist sowohl vom ärztlichen wie vom nationalökonomischen Stundpunkte sehr zu bedauern, denn die Vor⸗ heugung der Invalidität bedeutet eine Verbesserung der Finanzen der kandesversicherungsanstalten und des Reiches, das mit der Invalidität der Leute belastet ist. Jede ersparte Invalidenrente erspart dem Reiche den Zuschuß von 50 zur Invalidenrente. Vielleicht kommt uns veute die Mehrheit entgegen, nachdem sie unseren gestrigen Beschluß sum § 1242 abgelehnt hat. 1 Direktor im Reichsamt des Innnern Caspar: Von einer Ein⸗

tränkung des Heilverfahrens kann hier nicht die Rede sein. Die

orschriften über das Heilverfahren unterliegen nicht der Genehmigung. Abg. Hoch (Soz.): Diese Darstellung ist geeignet, den Reichstag mezuführen. Die Heilbehandlung ist vun einen anderen Paragraphen segelt. Hier handelt es sich um vorbeugende Maßregeln. In der

klage war eine Bestimmung, die das Heilverfahren ein chränken lte, überhaupt nicht vorhanden. In der Kommission schickte die Fgerung Konservative vor, um zu beantragen, daß über 7 %. für die Ibehandlung der Genehmigung des Reichsversicherungsamtes unter⸗ igen sollten. Der Direktor Caspar selbst hat sich in der Kommission gagegen ausgesprochen, daß zu viel Geld für diese Zwecke ausgegeben vürde. Die Mehrheitsparteien lehnten zwar jenen Antrag ab, mahmen aber den § 1341 an, wonach in dem Abschnitt über die Ver⸗ nögensverwaltung im § 1341 bestimmt wird, daß der Voranschlag urch die Aufsichtsbehörde zu beanstanden sei, wenn er gegen das seßset oder Satzung verstößt oder die Leistungsfähigkeit der Ver⸗ sherungsanstalt zur Erfüllung der ihr obliegenden gesetzlichen erpflichtung gefährdet. „Berücksichtigt der Ausschuß die An⸗ ande nicht, so muß der Vorstandsvorsitzende die Aufsichtsbehörde anrufen. Er hat dies zu tun, wenn es die Aufsichtsbehörde verlangt.“

Die ganze Maßgabe ist darauf gerichtet, die wertvollste Leistung der Invalidenfürsorge möglichst aus der Welt zu schaffen. Gerade die Peonfhene in denen die Agrarier eine Rolle spielen, haben mit den

usgaben für das Heilverfahren zurückgehalten. Anders die Ver⸗ sicherungsanstalten für die großen Städte, und nun haben jene Angst bekommen, daß man zu weit gehen könne, deshalb sollen diese unter Polizeiaufsicht Pfht werden, damit die Junker nicht zu viel zu zahlen haben. eshalb diese gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Sinne hat sich auch ein Rundschreiben des Versicherungsamts bewegt.

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Ich muß entschieden bestreiten, daß meine Bemerkungen das Haus hätten irre führen können. Der Abg. Hoch hat selbst anerkennen müssen, daß von einer Genehmigungsbefugnis hinsichtlich der Krankenbehandlung nicht die Rede ist. Für die vorbeugenden Maßnahmen hat eine Genehmigung des Reichsversicherungsamts bestanden, jetzt aber besteht sie nicht mehr. Die Kommission hat eine andere Fassung beliebt, sie hat nicht das Genehmigungsrecht vorgeschrieben, sondern nur ein Beanstandungsrecht, das ist etwas ganz anderes. Es soll nur verhütet werden, daß einzelne Ver⸗ sicherungsanstalten in ihren anschlagsmäßigen Ausgaben für Fürsorge⸗ zwecke zu weit gehen. Das Rundschreiben des Reichsamts des Innern ist von diesem durchaus ohne irgendwelche Einwirkung erlassen, weil es gegenüber Vorgängen in einzelnen Versicherungsanstalten notwendig war. Um eine „Polizeiaufsicht“ handelt es sich nicht.

ah. Dr. Mugdan (fortschr. Volksp.): Hier werden gerade die Maßnahmen unter Aufsicht gestellt, die einzig und allein die Kranken⸗ fürsorge erfolgreich machen. Dagegen laufen alle Versicherungs⸗ anstalten von Ostpreußen bis Bayern und Württemberg Sturm, alle sind sich darin einig, daß durch diese Befugnis der Aufsichtsbehörde die vorbeugende Fürsorge eingeschränkt werden soll.

Abg. Hoch (Soz.): Ich kann meine Vorwürfe gegen den Ministerial⸗ direktor nicht zurücknehmen. § 1253 handelt vom Heilverfahren, und es ist augenscheinlich beabsichtigt, die Ausgaben für dieses zu be⸗ schränken. Im § 1341 ist allerdings nicht von der Genehmigung die Rede, aber die Beanstandung läuft auf dasselbe hinaus.

Abg. Giesberts (Zentr.): Wenn man den Paragraphen im Rahmen des Ganzen nüchtern betrachtet, so handelt es sich nicht um eine Ein⸗ schränkung des Heilverfahrens, sondern nur um eine Regelung in ge⸗ mwissen Grenzen. Unbestreitbar ist doch, daß, wenn eine Versicherungs⸗ anstalt nur Aufwendungen für das Heilverfahren macht, die Sicher⸗ heit für die Rentenauszahlung beeinträchtigt werden kann. Wenn da der Aufsichtsbehörde ein Beanstandungsrecht eingeräͤumt wird, so halte ich das nur für richtig. Was für ein Interesse sollte auch das Reichsversicherungsamt haben, das Heilverfahren einzudämmen? Die Sozialdemokraten haben das Reichsversicherungsamt selbst als eine vorzügliche und objektive Behörde bezeichnet. Die großen Kranken⸗ plantagen werden schon jetzt nicht mehr überall für das Ideal ge⸗ halten. Die medizinische Wissenschaft kann leicht zu anderen An. sichten über die vorbeugende Krankenfürsorge gelangen. Ich bitte aber um Auskunft, ob den Versicherungsanstalten auch die Unterlagen bei etwaigen Beanstandungen zugängig gemacht werden sollen. 89 habe keine Ursache, gegen den Paragraphen zu stimmen.

Direktor im Reichsamt des Innern Caspar: Nach § 1341 hat über Beanstandungen der Beschlußsenat des Reichsversicherungsamts zu befinden. Darin liegt schon, daß nicht aus heiterem Himmel eine Be⸗ anstandung kommen kann, sondern daß die Versicherungsanstalt zuvor Gelegenheit erhält, sich über diese Bedenken zu äußern.

Abg. Hoch (Soz.): In der Vorgeschichte dieses Paragraphen treten die Korsserbatsven auf und beklagen sich, daß für die Heilbehandlung viel zu viel ausgegeben wird. Dadurch ist die Absicht einer Ein⸗ schränkung der Heilbehandlung erwiesen. Zum Reichsversicherungsamt haben wir durchaus nicht mehr in demselben Maße Zutrauen. Ich könnte Ihnen Fälle aus dem Reichsversicherungsamt vorführen, bei denen man den Kopf schütteln muß; aber das Reichsversicherungsamt ist ja auch gar keine selbständige Behörde, sondern es untersteht dem Reichsamt des Innern.

Abg. Giesberts (Zentr.): Ich habe das Heilverfahren seit Jahren mit Waͤrme befürwortet und gebe zu, daß hier im Gesetz eine Lücke bleibt. Ich erinnere daran, baß gestern mein Fraktionsfreund Becker und ich erklärt haben, daß, wenn noch Geld verfügbar ge⸗ macht werden könnte, wir hier einzusetzen hätten, und nicht bei der Herabsetzung der Altersgrenze. Wir müssen die Sicherheit für die Auszahlung der Renten im Auge behalten, wenn wir auch der An⸗ sicht sind, daß das Heilverfahren als der wichtigste Zweig des Versicherungswesens keinen Schaden leiden darf. Die Kontrolle be⸗ zieht sich nur auf die Rentensicherheit, und diese gilt mir als Prioritätsaufgabe.

Abg. Dr. Mugdan (fortschr. Volksp.): Das Reichsversicherungs⸗ amt hat ohnehin schon den Voranschlag zu genehmigen. Es bekommt also ein doppeltes Recht. Wenn sämtliche Versicherungsanstalten ohne Unterschied sich über die Frage einig sind, so kann man ihnen auch den Willen tun und den Antrag meiner Freunde annehmen.

Abg. Dr. Hitze (Zentr.): Cs handelt sich nicht um die Begrenzung der 7 % schlechthin, sondern bis 7 % ist keine Genehmigung notwendig, sondern erst darüber hinaus. Das ist also keine Be⸗

rrenzung auf 7 %, sondern die Bestimmung ist nur dahin zu ver⸗ tehen, daß nicht schablonenhaft vorgegangen werden soll. Selbst⸗ verständlich können die Versicherungsanstalten in großen Städten höhere Aufwendungen machen, während bei den Anstalten in länd⸗ lichen Gebieten vielfach ein Notstand besteht. Das Reichsversicherungs⸗ amt will nur prüfen, ob die Verwendung der Mittel für die

Krankenfürsorge sich in den Grenzen hält, daß die nächsten Auf⸗

aben der Versicherungsanstalt erfüllt werden können. Es muß ein

Maß gegeben sein, um unzweckmäßigen Aufwendungen vorzubeugen.

AgHoch (Soz.): Ich habe keineswegs gemeint, daß mit den 7 % eine feste Grenze gezogen sein sollte. Der Kollege Becker hat sich tatsächlich in der Kommission für diese unhaltbaren 7 % aus⸗

esprochen; er begnügte sich mit einer beruhigenden Versicherung des Regierungövertreters, daß nichts gegen das Heilverfahren unternommen werden sollte. Die Bestimmung des § 1341 richtet sich gegen die

Anstalten, die für das vorbeugende Heilverfahren besonders Hervor⸗ ragendes leisten. Wenn man jetzt sagt, gegen die wirklich leistungs⸗ fähigen Anstalten richte sich die Bestimmung nicht, dann frage ich: Gegen wen sonst? Auch der Abg. Hitze meinte ja, es solle der Miß⸗ brauch verhindert werden. Also was die Landesversicherungsanstalt Berlin auf diesem Gebiete leistet, ist Mißbrauch. Es kommt schließ⸗ lich nicht auf die Auslegung an, die der Abg. Hitze den einzelnen Be⸗ stimmungen gibt, sondern auf die, die ihnen die Bureaukratie gibt.

Abg. Becker (Zentr.) bestreitet, daß er einer der wärmsten Freunde der Beschränkung auf 7 % der Beitragseinnahmen gewesen sei. Er habe nur den Bedenken der Regierung in irgend welcher Weise ent⸗. gegenkommen wollen; er habe sich auch für die Erhöhung auf 10 % ausgesprochen. Auf sein Drängen seien in der Ausgleichs⸗ lesung die 7 % wieder gefallen und dafür § 1341 geändert worden.

Abg. Dr. Mugdan ffortschr. Volksp.) Auch der Abg. Hitze wird nicht leugnen können, daß gewisse Beschlaf der Komnmission ia direkt eine lex Beelitz darstellen. Vielleicht darf ich ihn auch daran erinnern, daß der Präsident Bödiker den Ausspruch getan hat, daß wir vielleicht schon in weniger als zehn Jahren für sehr einfach erklären würden, was uns beute noch als Luxus erscheint. Zum Reichsversicherungsamt habe ich volles Vertrauen: aber es untersteht doch dem Reichsamt des Innern, und darum fürchte ich gerade in diesem § 1257 a die Genehmigung der Aufsichtsbehörde. b 8

1911.

Abg. Fegter ffortschr. Volksp.): Die Aufsichtsbehörde sollte sich doch etwas mehr der ihr obliegenden Kontrolle des Markenklebens zuwenden. Mir sind Fälle bekannt, wo in dieser Beziehung von den verpflichteten Arbeitgebern grobe Verstöße begangen sind, ohne daß man von einer Bestrafung der Herren etwas gehört hätte.

Damit schließt die Beratung. Der Antrag Mugdan wird abgelehnt. b

Nach § 1269 lebt bei der Selbstversicherung die An⸗ wartschaft wieder auf, wenn der Versicherte wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung annimmt oder durch freiwillige Beitragsleistung das Versicherungsverhältnis erneuert und danach eine Wartezeit von 200 Beitrags⸗ wochen zurücklegt. Hat der Versicherte bei Wieder⸗ aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung oder bei der Erneuerung des Versicherungsverhältnisses durch freiwillige Beitragsleistung das 60. Lebensjahr vollendet, so lebt die An⸗ wartschaft nur auf, wenn er vor dem Erlöschen der Anwart⸗ schaft mindestens 1000 Beitragsmarken verwendet hatte. (Dieser Satz ist Zusatz der Kommission.)

Abgg. Göhre (Soz.) und Dr. Potthoff (fortschr. Volksp.) empfehlen einen Antrag, diese Erschwerung für die 60 jährigen auf den Fall der freiwilligen Versicherung zu beschränken, also die Worte „bei Wiederaufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung oder“ zu streichen. Die Frage habe für die qualifizierten Arbeiter wie für die Handlungsgehilfen eine große Bedeutung. 8

Der Antrag wird abgelehnt.

§§ 1270 bis 1285 betreffen die Berechnung der Versiche⸗ rungsleistungen, diese bestehen aus einem festen Reichszuschuß und einem Anteil der Versicherungsanstalt.

Nach § 1271 beträgt der Reichszuschuß jährlich 50 für jede Invaliden⸗, Alters⸗, Witwen⸗ und Witwenrente und 25 für jede Waisenrente, einmalig 50 für jedes Witwengeld und 16 für jede Waisenaussteuer.

Die Sozialdemokraten beantragen statt dieser Zahlen zu setzen: 80, bezw. 40, 80, 25.

Abg. Molkenbuhr (Soz.): Unser Antrag will nur das aus⸗ führen, was die Herren vom Zentrum bei der lex Trimborn und sonst dem Volke versprochen haben. Da nach den bis⸗ herigen Beschlüssen nicht jeder Witwe, sondern nur jeder invaliden Witwe die Rente gezahlt werden soll, so bleibt unser Antrag sogar hinter den Versprechungen des Zentrums zurück. Die Witwen selbst müssen ja erhebliche Beiträge zahlen. Die Invalidität einer 8 festzustellen ist sehr schwer. So wurde eine an beiden Füßen gelähmte Frau für erwerbsmäßig er⸗ klärt. Solche Frauen erhalten keine Invalidenrente. Wir verlangen nur, daß die Summen eingesetzt werden müssen, die Sie seinerzeit versprochen haben. Die Herren vom Zentrum werden doch ihren Wählern gegenüber nicht wortbrüchig werden wollen.

Der Antrag wird abgelehnt.

Nach § 1274 wird der Grundbetrag der Invalidenrente stets nach 500 Beitragswochen berechnet. Für jede Beitrags⸗ woche werden angesetzt in der 1.—5. Lohnklasse je 12, 14, 16, 18, 20 ₰. Ein Antrag Albrecht will den Grundbetrag au 80 festsetzen und den Anteil der Versicherungsanstalt an den Altersrenten entsprechend erhöhen.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) befürwortet diesen Antrag, der den Zweck he. eine Verschlechterung gegenüber dem bisherigen Zustande zu verhüten.

Abg. Dr. Potthoff (fortschr. Volksp.) erklärt sich für diesen Antrag und befürwortet einen Antrag seiner Parteifreunde zu § 1277, wonach der Anteil der Versicherungsanstalt bei Witwen⸗ und Witwerrenten 26, bei Waisenrente für eine Waise ½0, für jede weitere Waise ¼0 des Grundbetrages und der Steigerungssätze der Invalidenrente betragen soll. Er beantragt, die Worte: „für jede weitere Waise 10 zu streichen. Man möchte diese Dinge hier nicht als Rente bezeichnen, es wäre ein Zuschuß zur Armenunterstützung. Nach dem Antrag würde eine Witwe mit fünf Kindern etwa 20 25 Monatsrente be⸗ kommen. Das sei gewiß eine sehr bescheidene Forderung.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) weist darauf hin, daß die Kinder⸗ renten so niedrig seien, daß keine Armenverwaltung die Kinder dafür unterbringen könne.

Die Anträge Albrecht und Potthoff werden abgelehnt.

Nach § 1279 fte die Renten der Hinterbliebenen zu⸗ sammen nicht mehr betragen als das Anderthalbfache der Invalidenrente. Waisenrenten allein dürfen zusammen nicht mehr betragen als diese Invalidenrente.

Abg. Dr. Potthoff (fortschr. Volksp.) beantragt die Streichung des letzten Satzes.

Der Antrag wird abgelehnt.

§§ 1307 1309 regeln das Verhältnis zu Fabrik⸗, See⸗ manns⸗ und Knappschaftskassen.

Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.) befürwortet einen Antrag auf Streichung der §§ 1307 1309, um zu verhindern, daß Fabrik⸗ und Knappschaftskassen irgendwelche Revenuen aus der Reichsinvdaliden⸗ versicherung beziehen. ür den Fall der Ablehnung des Antrages soll wenigstens der Reichszuschuß von der Aufrechnung ausgenommen werden. Diese Anträge entsprächen den Wünschen der gesamten Bergarbeiterschast.

Die Anträge werden abgelehnt.

88 1312 bis 1344 betreffen die äußere und innere Ver⸗ assung der Versicherungsanstalten als Träger der Versicherung. Nach § 1341 hat, wie schon oben erwähnt, der Ausschuß der Versicherungsanstalt den von ihm festgesetzten Voranschlag mindestens 2 Wochen vor der Festsetzung der Aufsichts⸗ behörde vorzulegen. Die Aufsichtsbehörde beanstandet ihn, wenn er gegen Gesetz oder Satzung verstößt oder die Leistungsfähigkeit der Versicherungsanstalt gefährdet. Berück⸗ sichtigt der Ausschuß die Anstände nicht, so muß der Vorstands⸗ vorsitzende die Aufsichtsbehörde anrufen. Er hat dies zu tun, wenn es die Aufsichtsbehörde verlangt. Es entscheidet der Be⸗ schlußsenat. b

Ein Antrag Albrecht bezweckt Wiederherstellung der Vor⸗ lage, die den Passus, betreffend die Leistungsfähigkeit, und die beiden Schlußsätze nicht enthält. b

Abg. Büchner (Soz.): Wenn der Paragraph in der Kommissions. fassung bestehen bleidt, so ist an eine Ausdehnung des Heilverfabrens nicht zu denken. Der Begriff der Gefährdung ist viel un- bestimmt. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde kann eventur bei einer Aufwendung von 4 % der Beiträge für Heildeha eine Gefährdung eintreten. Selbst in solchen Fülen, wo Gesundung durch Heilbehandlung noch möglich wärc, wird sie aus⸗ geschlossen, weil jeden Augenblick die Polizeidehörde erklären die Leistungsfähigkeit der Kasse wird gefährdet. Erfreulicher⸗ n die Versicherungz⸗

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weise haben aber in den Jah