Im Schlußwort bemerkt .“ Abg. Hirsch⸗Essen (nl.): Mit seinen Ausführungen über die volkswirtschaftlichen und sozialen Aufgaben des staatlichen Bergbaues hat der Abg. Gyßling offene Türen eingerannt. Ich verweise ihn darauf, was der Bericht der Unterkommission darüber sagt. Die Kommission hat nicht bestritten, daß der Staat und auch der Privat⸗ bergbau neben den Rücksichten der Rentabilität auch noch andere Pflichten für die Allgemeinheit zu erfüllen haben. Wie die Post und die Eisenbahn nicht wegen der Angestellten, die Gerichte nicht wegen der Richter da sind, so ist auch der staatliche Bergbau für die Allgemeinheit und nicht der Angestellten und Arbeiter wegen da. Der Minister wird bei weiterer Ueberlegung hoffentlich seine Bedenken gegen die Wertberechnung der Felder fallen lassen, denn wenn wir die Rentabilität berechnen wollen, so ist es richtiger, daß die Schätzungen dieses Wertes von der Regierung selbst vorgenommen werden, als wenn wir Jahr für Jahr sie versuchen. Wegen der Ausnahmetarife will der Minister mit dem Eisenbahn⸗ minister in Verbindung treten, es herrscht wohl darüber Einmütigkeit im Hause, daß nach dieser Richtung vorgegangen wird. Im Inter⸗ esse der Allgemeinbeit wie auch der Arbeiter liegt es, daß über die Neubildung des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlensvndikats bald Klar⸗ heit geschaffen wird. Es würde zweckmäßig sein, daß der Staat bei den Verhandlungen darüber teilnimmt und die Schwierig⸗ keiten beseitigt werden. Die überwiegende Mehrheit des Hauses begrüßt die Erklärung des Ministers, daß die Regierung bereit sei, wenn von anderer Seite Anregungen an sie herantreten, in die Verhandlungen einzutreten. Herr Gyßling will noch warten, weil über die Ziele des Syndikats niemand unterrichtet sei. Der. einfachste Weg, darüber Klarheit zu schaffen, ist doch, daß die Regierung sich an den Verhandlungen beteiligt, um sich zu informieren und je nachdem mitzumachen. Herr Gyßling wirft den Konservativen vor, daß sie ihre Haltung dem Syndikat gegenüber geändert hätten. Wie kann man jemandem, der durch Erfahrungen seine Meinung äͤndert, daraus einen Vorwurf machen? Ich möchte, ohne Herrn Gyßling zu nahe treten zu wollen, sagen: Die durch Irrtum zur Wahrheit reisen, das sind die Weisen; die im Irrtum beharren, das sind die — Nichtweisen. Der Oberberghauptmann will einen Ver⸗ gleich zwischen dem Saarrevier und dem Ruhrrevier nicht zulassen. Mit dieser Annahme wird er wohl ziemlich allein stehen; andere Fachleute haben diesen Vergleich nicht für unzulässig erklärt. Selbstverständlich muß man dabei die technischen Ver⸗ schiedenheiten würdigen. Die natürlichen Unterschiede halten andere Fachmänner zwar für vorliegend, aber nicht für so weitreichend, daß nicht auch Mängel organisatorischer Art und Mängel in den Arbeitsverhältnissen an dem Rückgang mitgewirkt haben könnten. Vielleicht ist, auch die ungünstigere Aenderung der natürlichen Verhältnisse im Saarrevier auf organisatorische Mängel zurück⸗ zuführen; der Hinweis, daß im Saarrevier jetzt vielfach alte Reste aufgearbeitet werden, macht mich stutzig. Der Oberberg⸗ hauptmann hat einen Blick auf die Zukunft geworfen: ich freue mich, daß die Betrieksverhältnisse im Harz jetzt zufriedenstellend sind; wir werden den dortigen Verhältnissen besondere Aufmerksamkeit zuwenden müssen. Der Erzbergbau wird vielleicht auch rentabel ge⸗ macht werden können. Ueber die westfälischen Zechen stellte der Ober⸗ berghauptmann ein Prognostikon, über das wir uns nur freuen können. Bezüglich des Verhältnisses der mittleren Beamten hat sich die Re⸗ gierung in der Kommission selbst nicht gegen den Staatsbeamten⸗ charakter und zugunsten des Vertragsverhältnisses ausgesprochen. Daraus hat mit Recht die Kommission ihre Schlußfolgerung ein⸗ stimmig gezogen. Wenn die Kommission feststellen sollte, wie die Rentabilität erhöht werden könne, so konnte sie gar nicht anders, als den Vorschlag machen, den sie gemacht hat, und wenn einige Kommissionsmitglieder, die in der Kommission mit großer Ent⸗ schiedenheit für die vertragsmäßige Stellung der Steiger eingetreten sind, nachher eine andere Stellung eingenommen haben, so ändert das an der Sache nichts. Wenn man sich im Interesse der Ren⸗ tabilität von der Notwendigkeit einer organisatorischen Aenderung überzeugt hat, so kaͤnn man sich davon nicht durch eine Er⸗ regung der Beamten abhalten lassen. Wenn man sich um deswillen
von organisatorischen Aenderungen abbringen ließe, weil es sich um einen Staatsbetrieb handelt, so wäre das die schärfste Verurteilung des Staatssystems, und ich will den sehen,
es S d der dann noch Lust hat, die Staatsbetriebe zu erweitern, wenn es nicht mehr möglich ist, über die personellen Verhältnisse frei zu disponieren. In meinem ersten Referat sagte ich, daß die Staatsbeamten bei den west⸗ fälischen Werken gar nicht Staatsbeamten sein möchten, das hat mir eine Depesche eingetragen, die eigentlich an die Adresse des Oberberghauptmanns hätte gerichtet werden müssen, worin die Behauptung für unrichtig erklärt und auf die Notwendigkeit von Gehaltserhöhungen hingewiesen wird. Durch die sämtlichen Aus⸗ führungen des Abg. Leinert zieht sich wie ein roter Faden der
Wunsch, die Unzufriedenheit der Bergleute im Saarrevier zu erhalten. Er meint, man wolle den mittleren Beamten Prämien geben, damit sie die Arbeiter schikanieren, und behauptet, daß das Prämiensystem zu Katastrophen führe. Die Bergverwaltung hat aber wiederholt festgestellt, daß ein Zusammenhang zwischen dem Prämiensystem und der Unfallziffer absolut nicht besteht. Herr Leinert sagt weiter, man wolle die Beamten des Beamtencharakters entkleiden, weil sie die Arbeiter nicht genügend ausbeuteten. Wir wollen aber diese Maßregel, um dem Staate zu nützen und auch um den Beamten in dem Wunsch nach besserer Bezahlung entgegenkommen zu können. Verschiedentlich wurde bei der Beratung gefordert, daß die Löhne der Arbeiter erhöht werden müßten. Der springende Punkt für eine Er⸗ höhung der Löhne ist aber gar nicht erwähnt worden. Das, was die Regierung bezüglich der mittleren Beamten gesagt hat, möchte ich auf die Arbeiter anwenden: wenn preußische Arbeiter sehen, daß sie bei größerem Fleiß und besserem Erfolg keine besseren Löhne bekommen als die unfleißigen Arbeiter, dann fehlt ihnen der Antrieb zu intensiver Arbeit. Würde man die Arbeiter nach ihren Leistungen bezahlen, so würde man nicht nur dem Wunsche nach Erhöhung der Löhne zu entsprechen vermögen, sondern auch dem Staatsbetriebe den besten Dienst leisten. Davon, daß, wie der Abg. Leinert bemerkt hat, in der Kommission die Arbeiter beschimpft worden seien, ist mir nichts bekannt. Aus den Berichten wird sich auch schwerlich etwas der⸗ artiges nachweisen lassen. Gegenüber dem Lob der Tarifverträge möchte ich den Abg. Leinert doch bitten, einmal nach England zu sehen, wie man dort über Tarifverträge im Bergbau denkt. Ich bitte, den Antrag der Budgetkommission anzunehmen.
3 Die Resolution wird darauf gegen die Stimmen der Volkspartei und der Sozialdemokraten angenommen.
Eine Petition aus Bergarbeiterkreisen wird, entgegen dem Antrage des Berichterstatters, sie als erledigt zu be⸗ trachten, und entgegen einem Antrage des Abg. Leinert auf Ueberweisung zur Berücksichtigung, auf Antrag des Abg. Imbusch (Zentr.) der Regierung als Material überwiesen.
Es folgt die erste Beratung des Entwurfs eines Bullenhaltungsgesetzes für die Rheinprovinz.
Abg. Dr. von Voß (kons.) beantragt Ueberweisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern. .
Abg. Heine (nl.) erklärt sich gleichfalls für die Einsetzung einer besonderen Kommission.
8 Abg. Müller⸗Prüm (Zentr.): Bei dieser zarten und delikaten Frage und der zweifellos nicht besonders großen. Sachkenntnis des Hauses wird es das beste sein, über das Gesetz selbst in der Kom⸗ mission zu sprechen.
Abg. von Dewitz Oldenburg (frkons.) spricht sich ebenfalls für Kommissionsberatung aus.
Die Vorlage wird einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.
1 Schluß 5 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 11 Uhr. (Interpellation der Abgg. Aronsohn u. Gen. wegen 8 Fe hanhs des Studenten Dubrowsky von der Universität Berlin; Rechnungssachen; Anträge aus dem Hause; kleiner Vorlagen.)
Statistik und Volkswirtschaft.
ljeber die Sparkassen in Preußen und einigen anderen Ländern gibt das preußische Statistische Landesamt auf Grund der neuesten internationalen Veröffentlichungen in der „Stat. Korr.“ eine ver⸗ gleichende tabellarische Uebersicht. Jeder Statistiker weiß, daß selbst
in einem national, gesetzlich oder wirtschaftlich gleichartigen Gebiete bei
statistischen Aufnahmen sich Unebenheiten einschleichen können, welche die Vergleichbarkeit der schließlich gewonnenen Ziffernstören, namentlich wenn es sich um schwer abzugrenzende oder flüssige, fast unmerklich in einander übergehende Begriffe handelt. Viel größer ist natürlich diese Gefahr bei internationalen Vergleichungen, und doch sind sie nicht entbehrlich, können vielmehr bei hinreichender Vorsicht recht wertvolle Ergebnisse liefern. Was besonders Deutschland betrifft, so wird man sich daran erinnern müssen, daß bei uns ein großer Teil der Aufgaben, ür die in anderen Ländern die Spartätigkeit sorgen muß, durch die E“ zum Teil auch durch Genossenschaften usw. gelöst wird, sodaß man unter sonst gleichen Umständen in Deutschland geringere Spareinlagen als anderswo erwarten müßte. Auf der anderen Seite fehlen bei zahlreichen deutschen Kassen Vorschriften über eine Höchsteinlage sowie das Verbot der Erwerbung mehrerer Bücher durch eine Person, wie z. B. Frankreich sie besitzt. Auch die soziale Gliederung eines Volkes ist von Bedeutung: ein überwiegend aus selbständigen Kleinbürgern bestehendes Volk wird seine Ersparnisse gern in eigener Wirtschaft anlegen und deshalb weniger Spareinlagen haben als ein anderes, ebenso sparsames, bei dem die große Masse unselbständig ist und zur Anlegung ihrer Ersparnisse eines Vermittlers bedarf, wie die Sparkassen ihn bieten. Aus diesen und ähnlichen Gründen wäre es durchaus unrichtig, die Sparsamkeit und den Wohlstand der Volksmassen international an den Ergebnissen der Sparkassenstatistik messen zu wollen. Mit den Vorbehalten, von denen hier nur einige angedeutet werden konnten, würden diese aber immerhin beachtenswert sein, und für die volkswirtschaftlich ebenso wichtige Bedeutung der Sparkassen als Kreditgeber sind sie gänzlich einwandfrei. Betrachtet man die vom preußischen Statistischen Landesamt ver⸗ öffentlichte vergleichende Uebersicht näher, so ergibt sich für Deutsch⸗ land und Preußen ziffernmäßig eine recht vorteilbafte Stellung. In Deutschland kamen 1908 auf je 100 Einwohner 31,28, in Preußen 30.22, i. J. 909 31,04 Sparkassenbücher. Das ist un⸗ gefähr die Stufe, von der sich gegen Deutschland nach den neuesten Nachrichten Australien und Frankreich und namentlich Belgien mehr oder weniger merklich nach oben, Großbritannien und die Niederlande etwas nach unten entfernen. Wesentlich höher steht die Schweiz mit 55,23, Dänemark mit 54,49, Norwegen mit 38,59 und Schweden mit 37,96 Büchern, während Oesterreich und Italien, namentlich aber die Vereinigten Staaten von Amerika, Ungarn und Rußland weit zurückbleiben. Besonders günstig erscheint das Ergebnis für die Be⸗ völkerung Frankreichs, wenn man sich der dort bestehenden Beschrän⸗ kungen des Emlageverkehrs sowie der vorherrschenden Neigung der französischen Kleinbürger zur Anlegung ihrer Ersparnisse in Staats⸗ rente erinnert. Was die Höhe der Einlagen betrifft, so standen die Vereinigten Staaten von Amerika mit 15,60 Milliarden Mark an der Spitze; dicht hinter diesen folgte Deutschland mit 14,55 Milliarden (in Preußen allein ergaben sich für 1908 9,57, für 1909 10,33 Milliarden), während alle anderen Staaten unter 5 Milliarden Mark blieben. Die Berechnung auf ein Sparkassenbuch und auf den Kopf der Bevölkerung ergibt natürlich ein ganz anderes Bild. Es kamen auf ein Sparkassenbuch in den Vereinigten Staaten von Amerika 1766 ℳ, in Ungarn 1000, in Oesterreich 783, im Deutschen Reiche 733 — in Preußen allein dagegen i. J. 1908 808, i. J. 1909 836 —, in Australien (einschließlich von Neuseeland) 706, in Dänemark 656, in der Schweiz 649, in Norwegen 560, in Schweden 436, in Italien 412 ℳ, in allen übrigen Ländern geringere Beträge, auf den Kopf der Be⸗ völkerung in der Schweiz 358 ℳ, in Dänemark 357, in Australien 232, im Deutschen Reiche 229 — in Preußen allein dagegen i. J. 1908 244, i. J. 1909 259 ℳ, mithin ebensoviel wie in der Schweiz und Dänemark —, in Norwegen 216, in den Vereinigten Staaten von Amerika 176, in Oesterreich 169, in Schweden 166, in Frank⸗ reich 102, in allen übrigen Ländern weniger als 100 ℳ.
Zur Arbeiterbewegung. 88
Wegen Lohnstreits haben, wie die „Köln. Ztg.“ mitteilt, 82 Weber der Spinnerei und Weberei Heinrich Boetzeler jun. in München⸗Gladbach die Kündigung eingereicht.
In Osnabrück ist, wie die „Rh.⸗Westf. Ztg.“ meldet, eine Lohnbewegung unter den Zim mergesellen eingetreten. In einigen Betrieben haben die Gesellen die Arbeit schon niedergelegt.
Die Bedingungen der Beendigung des Ausstandes in den Cambriankoblengruben, wie sie in einer Konferenz zwischen den Vertretern der Vereinigung der Kohlengrubenbesitzer von Süd⸗ Wales und des Bergarbeiterverbandes am 15. d. M. fest⸗ gestellt wurden, sind gestern, „W. T. B.“ zufolge, von dem Exekutiv⸗ ausschuß des Bergarbeiterverbandes von Süd⸗Wales in Erwägung gezogen worden. (Vgl. Nr. 118 d. B.) Da man nicht zu einem einstimmigen Beschluß zu gelangen vermochte und sich ein starker Widerspruch gegen die Bedingungen bemerkbar machte, wurde eine Versammlung von Abgeordneten des gesamten Kohlengebietes auf nächsten Sonnabend anberaumt, um eine Ent⸗ scheidung zu treffen. Der Bergarbeiterverband von ganz Groß⸗ britannien hat die Annahme der Bedingungen empfohlen. Sollte man nicht darauf eingehen, so wird er wahrscheinlich die Zablung seiner Beiträge an die Ausständigen einstellen, die sich auf 3000 Pfund wöchentlich belaufen.
Die Stahlwerke und Koksbrennöfen in Ebbw Vale werden, wie dem „W. T. B.“ aus Cardiff gemeldet wird, gegen Ende des Monats wegen schlechten Geschäftsganges den Betrieb ein⸗ stellen. 3500 Arbeiter werden in Mitleidenschaft gezogen werden.
In Paris haben gestern, „W. T. B.“ zufolge, die Chauffeure der Automobiltaxamete rdroschken beschlossen, heute (Dienstag) für 24 Stunden in den Ausstand zu treten, um gegen die Erhöhung der Benzinsteuern Einspruch zu erheben. 11““
8
Literatur.
3 1“ 8 Perfcass des Deutschen Reichs mit Einleitung und Kommentar von Dr. Adolf Arndt, Geheimem und Oberbergrat, o/. ö. Professor der Rechte an der Universität Königsberg i. Pr. Vierte, stark vermehrte und verbesserte Auflage. 475 Seiten. Berlin, J. Guttentag, Verlagsbu handlung. Geh. 450 ℳ. — Die charakteristischen Züge der Arndtschen Bearbeitung der Reichs⸗ verfassung, die man in den früheren Auflagen seines Kommentars kennen gelernt hat, kehren in der neuen wieder. In klaren, über⸗ übersichtlich angeordneten Erläuterungen erhält der Leser zu jeder einzelnen Bestimmung der Reichsverfassung ein Bild vom derzeitigen Stande der Rechtslehre, in dem die neuesten Erscheinungen in Gesetzgehung, Literatur und Praxis sorgfältig berücksichtigt sind, zu den zahlreichen Streitfragen selbständig, von der herrschenden Ansicht vielfoch abweichend Stellung genommen ist und daneben die ver⸗ schiedenen anderen Lehrmeinungen kurz hervorgehoben, weit ausgedehnte Auseinandersetzungen mit fremden Ansichten dagegen vermieden sind. Ein Vorzug des Buches liegt in der umfassenden Heranziehung der zur Ausführung der einzelnen Verfassungsartikel ergangenen Reichs⸗ gesetze, deren Grundzüce bei den einschlägigen Normen der Reichs⸗ verfassung dargelegt sind. Von den neuen Gesetzen und Verordnungen, die in der vierten Auflage des Kommentars berücksichtigt sind, seien u. a. hervorgehoben die Kaiserliche Verordnung vom 23. November 1907, durch die dem gegenwärtigen Statthalter in Elsaß⸗Lothringen landes⸗ herrliche Befugnisse übertragen worden sind, das Reichsbeamtengesetz in der Fassung vom 18. Mai 1907, das Doppelsteuergesetz vom 22. März
8 s Unte stützungswohn tgesetz in der Fassung vom 7. Juni 1908,
8u 1 8 8
das Reichsvereinsgesetz vom 19. April 1908, die Novellen zum Muünz und zum Bankgesetz vom 1. Juni 1909. Zweckmäßig ist der 8 Kommentar ausführlich erläuterte Text der Reichsverfassung Pg. einmal im Zusammenhange und zwar in einem kurzen ersten Abschnitte des Buches wiedergegeben. Ferner ist dem Kommentar eine 35 Seit⸗ G einnehmende Einleitung vorausgeschickt, die die Enrstehungsgeschicht des Norddeutschen Bundes, die Errichtung des Deutschen Reichs g staatsrechtliche Natur desselben und das rechtliche Verhältnis po Reich und Einzelstaaten zueinander, insbesondere die sich an ds Charakter des Deutschen Reichs, an dessen Kompetenz und diejenie der Einzelstaaten anknüpfenden Streitfragen behandelt. Wer eingehender mit diesen und anderen Fragen des Reichsstaats rechts beschäftigen will, findet dazu hier und im Kommentar zur Ve⸗ fassungsurkunde die wichtigste einschlägige Literatur angeführt. De Schluß des Buches bilden ein Abdruck der Novemberverträge zwischen dem Norddeutschen Bunde und den süddeutschen Staaten über die Annahme der Bundesverfassung und ein sorgfältig zusammengestelltes alphabetisches Sachregister. Wenn auch die Ausführungen des Ver⸗ fassers in manchen Punkten Widerspruch finden werden, ist dock der Kommentar eine sehr anerkennenswerte Leistung, die das Ves⸗ tändnis fur das Staatsrecht des Deutschen Reiches wesentlich förder und erleichtert. Auch dem angehenden Juristen, der ihn neben den systematischen Darstellungen von Laband und Hänel benutzt, wird e reiche Anregung bieten. 1
„Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich nebst dem Einfcdrr cc eel s herausgegeben und erläutert von Dr. Reinhar Frank, Professor der Rechte in Tübingen. Achte bis zehnte, n bearbeitete Auflage. Lieferung 1. Preis 3,20 ℳ. Tübingen, Verl⸗ von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). — Der große Erfolg der letzten (5 bis 7.), vor kaum zwei Jahren abgeschlossenen Auflage seine Theorie und Praxis in geschickter Weise verbindenden, für das Studimn und die Praxis gleich brauchbaren und wertvollen Kommentars zun St.⸗G.⸗B. hat Frank veranlaßt, die Darstellung des geltenden Straf⸗ rechts, obwohl dessen Reform beporsteht, noch in einer neuen Auflage erscheinen zu lassen, sie wissenschaftlich weiter zu vertiefen und nach Verabschiedung der sogenannten kleinen Novelle zum St.⸗G.⸗B. ein auf der Höhe der Zeit stehendes Handbuch für Studium und Praxls auch für die nächsten Jahre bis zum Inkrafttreten des neuer Strafgesetzbuchs zu liefern, an dessen Gestaltung mitzuarbeiten der Verfasser infolge seiner Ernennung zum Mitglied der Vorbereitungs⸗ kommission berufen ist. Die vorliegende erste Lieferung umfaßt den allgemeinen Teil und die ersten sechs Abschnitte des speziellen Teilz des St.⸗G.⸗B. Die Erläuterungen, und zwar sowohl die sich an die einzelnen Paragraphen des Gesetzes anschließenden Erörterungen wie die ganzen Abschnitten vorausgeschickten Ausführungen, haben die Form knapper, übersichtlicher systematischer Darstellungen, in denen der Verfasser auch zu ahen Streitfragen Stellung nimmt, und sind nach dem neuesten Stande der Wissenschaft und der Praxis umgearbeitet. Die Rechtsprechung wird zwar nicht in der Vollständigkeit geboten, wie im Kommentar von Olshausen, aber die Literatur ist in weitgehendem Maße herangezogen. — Die zweite und die dritte Lieferung des Werkes sollen erscheinen, sobald die sogenannte kleine Novelle zum St.⸗G.⸗B. im Kommentar berücksichtigt werden kann.
Jahrbuch des Strafrechts und Strafprozesses, heraus⸗ gegeben von Dr. Soergel und Landgerichtsrat Krause. V. Jahr⸗ gang: Rechtsprechung 1910. XXXVI und 450 Seiten. Helwingsche Verlagsbuchhandlung. — Der fünfte Jahrgang gibt den wesentlichen strafrechtlichen und strafprozeßrechtlichen Inhalt der im Jahre 1910 veröffentlichten Entscheidungen des Reichsgerichts, des Reichsmilitär⸗ gerichts, des baverischen Obersten Landesgerichts und der einzelstaatlichen Oberlandesgerichte in prägnantester Form wieder. Sie sind 78 Fach⸗ zeitschriften einschließlich der offiziellen Sammlungen entnommen und erläutern Vorschriften von 223 Gesetzen und Verordnungen des Reicht und der Einzelstaaten. Bei der Fülle des Materials an Ert⸗ scheidungen strafrechtlichen Inhalts, das die Praxis der oberen und obersten deutschen Gerichte alljährlich liefert, entspricht ein die Ergebnisse der Rechtsprechung zusammenfassender Führer wie das vorliegende Jahrbuch, das den Leser in vielen Fällen auch der Not⸗ wendigkeit überbebt, die Quellen nachzuschlagen, einem vorhandenen Bedürfnis. Wer sich eingehender über die mitgeteilten Entscheidunm unterrichten will, findet bei jeder derselben die offiziellen Sammlung und alle Zeitschriften zitiert, die sie ausführlicher wiedergegeben haba Vorausgeschickt ist diesem Jahrgang eine Uebersicht über sämtliche — mehr als 480 — Gesetze, zu denen in Band 1 bis 5 des Jahrbucht Entscheidungen abgedruckt sind, und ein alphabetisches Sachregister zum 5. Bande bildet den Schluß.
Gutachten der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr, im Auftrage des Aeltestenkollegiums herausgegeben von Professor Dr. Max Apt, Syndikus der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin. Neue Sammlung, zweiter Band. Karl Heymanns Verlag, Berlin. Geh. 5 ℳ. — Eine der Hauptaufgaben der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin bildet die Feststellung der im Handelsverkehr geltenden Gebräuche auf gerichtliche Anfragen hin, und es ist dankenswert, daß diese wichtigen Gutachten in systematischen Zusammenstellungen der größeren Oeffentlichkeit unterbreitet werden. Bereits im Jahre 1900 haben die Aeltesten mit einer Sammlung ihrer Gutachten be⸗ gonnen, die 1904 und 1905 Nachträge erhielt. Als Ersatz dieser drei Bände erschien dann im Jahre 1907 unter dem Titel „Neue Sammlung“ eine einheitliche Zusammenfassung aller von den Aeltesten bis zum 1. April 1907 erstatteten Gutachten. Hierzu liegt jetzt der zweite Band vor, der die seit dem 1. April 1907 bis zum 1. Juli 1910 abgegebenen Gutachten umfaßt. Dieser zweite stattliche Band behandelt in einem ersten Buch Handelsgebräuche allgemeiner Natur, den Handelsstand, die Handelsgesellschaften, die Handelsgeschäfte, das Bant⸗, Geld⸗ und Börsenwesen, den Wechsel⸗, Scheck⸗ und Konto⸗ korrentverkehr sowie den Zivilprozeß, das Schiedsgericht und den Konkurs betreffend. Das zweite Buch enthält Gutachten über spezielle Gebräuche in den einzelnen Handelszweigen in nicht weniger als 57 Abschnitten, von denen diejenigen über Getreide und Hülsen⸗ früchte, Mühlenfabrikate, Holz und Konfektion als besonders inter⸗ essant hervorgehoben sein mögen. In einem Anhang sind Ge⸗ schäftsbedingungen, kodifizierte Handelsgebräuche und Reglements für den Handel mit Butter, Leder, Metall, Obst⸗ und Gemüsekonserven sowie Ziegelsteinen mitgeteilt. Außerdem ist am Schlusse noch eine Zusammenstellung der in den Gutachten erläuterten Handelsklauseln und kaufmännischen Redewendungen, die im geschäͤftlichen Leben häufig die Veranlassung zu Meinungsverschiedenheiten sind, gegeben und ein ausführliches alphabetisches Sachregister beigefügt. Dieser neue Gutachtenband ist in gleichem Maße für die Handelswelt wie für den praktischen Richter von Wichtigkeit, dem die Gutachten. im Prozesse eine nicht selten unentbehrliche Handhabe zur sachgemäßen Entscheidung eines Rechtsstreits bieten. 8
Grundriß des gewerblichen Rechtsschutzes ven Dr. Philipp Allfeld, Professor der Rechte an der Universität Erlangen. 220 Seiten. Verlag von G. A. Gloeckner, Leipzig. Geb. 4,60 ℳ. — Das Buch gibt, um in das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes einzuführen, eine in knappem Rahmen gehaltene systematische Darstellung des Patentrechts, des Geschmacksmuster, und des Gebrauchsmusterrechts, des Warenzeichenrechts und der auf den Schutz gegen unlauteren Wettbewerb bezüglichen Rechtssätze. In der Hauptsache les bränkt sich der Verfasser auf die Wiedergabe dessen, was nach positiber Satzung und übereinstimmender Auslegung außer Zweifel steht, und gibt nur an einzelnen Stellen seiner subjektiven Meinung Ausdruck, eine Auteinandersetzung mit entgegenstehenden Ansichten ist dem Zwecke des Buches entsprechend vermieden. Der Darstellung des geltenden Rechts geht überall ein geschichtlicher Rück⸗ blick voran. Bi jeder einzelnen Materie ist ferner der internationale Rechtsschutz muberücksichtigt. Das Werk ist in erster Linie für Studierende der Handelshochschulen bestimmt, wird aber auch in weiteren Kreisen nicht ohne Nutzen Verwendung finden, insbesondere für den Juristen eine Grundlage zu eingehenderem Studium dieses Rechtszweiges darbieten. 8
Deutsches Aerzterecht mit Einschluß der landes⸗ gesetzlichen Bestimmungen. Handbuch für Aerzte und Juriften
.“
Dr. Heinrich Joachim, Sanitätsrat, und Dr. Alfred Justizrat, Rechtsanwalt beim Kammergericht. Erster Band. III und 449 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geb. 9 ℳ. — Der vorliegende Band des verdienstvollen Werkes behandelt in ersten Teil die öffentlichrechtliche und im zweiten die privatrecht⸗ liche Stellung des Arztes. Die Verfasser erörtern zunächst die Stellung des ärztlichen Berufs in der Gesetzgebung, die Approbation und ibre Vorbedingungen, die Besteuerung der ärztlichen Be⸗ rufstätigkeit, dann die Rechte und Pllichten des Arztes als Zeugen und Sachverständigen, die vom Arzt zu beachtenden straf⸗ rechtlichen Bestimmungen und in
in dem letzten, dem umfang⸗ reicssten Kapitel des ersten Teils die öffentliche Gesundheits⸗
pflege (die Organisfation der Medizinalbehörden, der beamtete
Arzt in der Lokalinstanz, die einzelnen Aufgaben der öffentlichen Ge⸗
sundheitspflege). Der zweite, über die privatrechtliche Stellung des Arztes unterrichtende Teil des vorliegenden Bandes behandelt zunächst
den Dienstvertrag zwischen Arzt und Patienten usw., dann die
Schadensersatzpflicht, das Verfügungsrecht über Körperteile und Krank⸗ heitsprodukte und in einem Schlußkapitel besonders eingehend den Honoraranspruch des Arztes. Als Material haben die Verfasser für ihre Darstellung nicht nur das Reichs⸗ und das preußische Recht er⸗ schöpfend verwertet, sondern auch die Gesetze und Verordnungen der anderen deutschen Staaten und die gesamte Rechtsprechung benutzt, wobei viele wichtige Gesetzesbestimmungen, Verordnungen und Ge⸗ richtsentscheidungen im Wortlaut beigefügt sind. In dieser Voll⸗ ständigkeit ist das Aerzterecht bisher nicht behandelt worden. Das Werk wird daher auch Juristen als Nachschlagebuch willkommen sein. Ganz besonders geeignet aber ist es, dem Arzte das Verständnis ür die in seinem Beruf vorkommenden Rechtsfragen zu erleichtern und ihm zugleich in Zweifelsfällen als Wegweiser zu dienen. Der zweite Band soll nach Verabschiedung der neuen Reichsversicherungs⸗ ordnung erscheinen und das Verhältnis des Arztes zu seinen Standes⸗ genossen, die besonderen Arten der ärztlichen Tätigkeit und die Stellung des Arztes in der sozialpolitischen Gesetzgebung behandeln.
Dr. J. A. Seufferts Blätter für Rechtsanwendung, zerausgegeben von Dr. K. Kober und Dr. Th. Engelmann, Oberlandesgerichtsräten in München. Verlag von U. E. Sebald, Rürnberg. Preis vierteljährlich (6 Hefte) 3 ℳ. — Die Hefte
bis 10 vom 76. Jahrgang enthalten außer zahlreichen ausführlicher wiedergegebenen Entscheidungen des Reichsgerichts, des preußischen Kammergerichts, des bayerischen Obersten Landes⸗ gerichts und der Oberlandesgerichte in München. Nürnberg, Dresden, Stuttgart und Hamburg sowie Literaturbesprechungen die folgenden Aufsätze: „Die Haftung des Grundbuchbeamten für die Gebühren von Grundbucheintragungen“ von Oberamtsrichter Meikel (München); ‚Schadensersatzpflicht bei Verletzung der aus den persönlichen Be⸗ jiehungen zwischen Eltern und Kindern sich ergebenden Pflichten“ von Dr. Karl Strupp (Frankfurt a. M.); „Beitrage zum Mietrecht“ von Oberlandesgerichtsrat Dr. Mittelstein (Hamburg); „Der historische und der grundbuchmäßige Begriff des Grundstücks und die neueste Rechtsprechung des Reichsgerichts’“ von Alexander Schneider München); „Das Münchener Jugendgericht, ein Rückblick auf das Jahr 1910“„ von Staatsanwalt Rupprecht (München); „Stellvertretende Namensunterschrift und mechanische Schreibhilfe“ von Amtsgerichtsrat a. D. Voß (Stralsund); „Zum Begriffe der Veräußerung“ in § 69 des Versicherungsvertragsgesetzes, besonders hei der bäuerlichen Gutsabtretung“ von Rechtsanwalt Dr. Eugen Josef (Freiburg i. B.); „Der zivilrechtliche Inhalt des 74. Bandes der Reichsgerichtsentscheidungen“ von Rechtsanwalt, Justizrat Bendix (Breslau); „Das Wesen der strafrechtlichen Haftung des verantwort⸗ lichen Redakteurs unter besonderer Berücksichtigung des Reichspreß⸗ gesetes vom 7. Mai 1874 §§ 20 und 21“ von Wirklichem Geheimen Rat. Professor Dr. Karl Binding (Leipzig); „Können Ordnungsstrafen verfiähren?“ von Rechtspraktikanten Dr. Biensfeld (Erlangen); „Wann titt die Erklärung des Gläubigers, daß er die Anzeige von der Ab⸗ tretung der Forderung zurücknehme, dem Schuldner gegenüber in Wirksamkeit? (zu §§ 407, 409 B. G.⸗B.)“ von Gerichtsassessor Hans Grau (Berlin); „Gerichtliche Entscheidungen zur Trächtigkeits⸗ garantie“ von Rechtsanwalt Dr. Stölzle (Kempten); „Verhältnis des § 831 zu § 833 Satz 2 B. G.⸗B.“ von Dr. jur. Oskar Schwartz Berlin); „Vorläufige Vollstreckbarkeit von Versäumnisurteilen“ von Rechtspraktikanten Frank (Hersbruck); „Zum Erfüllungsort bei Entrichtung des Mietzinses“ von Rechtsanwalt Landau (Nürnberg); Erbscheinserteilung und ⸗ausfertigung“ von F. Hesselbarth (Forch⸗ zim); „Zur Anwendung des § 81 St.⸗P.⸗O.“ von Landrichter Dr. Voß (Hamburg); „It ein Rückforderungsanspruch der Post gegenüber dem Empfänger egründet, wenn der Absender einer Post⸗ unweisung den Postanweisungsauftrag rechtzeitig zurückgenommen, die Post aber versehentlich trotzdem den Betrag an den Adressaten aus⸗ gezahlt hat?“ von Dr. Richter (Düsseldorf⸗Obercassel). Ganz be⸗ sonders sei auf die Ausführungen Bindings über „das Wesen der strafrechtlichen Haftung des verantwortlichen Redakteurs“ hingewiesen, die in den Kreisen der Wissenschaft wie der Presse das lebhafteste Interesse find de
Kurze Anzeigen neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt. Einsendungen sind nur an die Redaktion, Wilhelmstraße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.
Das Zuwachssteuergesetz vom 14. Februar 1911 nebst den Ausführungsbestimmungen des Bundesrats. Erläutert von Richard Becher und Dr. jur. Heinz Henneberg. Gebdn. 3,60 ℳ. — Kommentar zum Reichsgesetz, betreffend die Abzahlungsgeschäfte, vom 16. Mai 1894. Von M. K. Samter. Gebdn. 3 ℳ. — Wie hat der Schiedsmann sein Amt zu führen? Von E. Christiani. 4. Aufl. Gebdn. 1,50 ℳ. Berlin W. 35, Potsdamerstr. 121 k. H. W. Müller.
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Monarchisches Prinzip und Ministerverantwortlich⸗ keit. Eine politische Studie von P. G. Hoffmann. 2 ℳ. Jena, Gustav Fischer.
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Die Preußisch⸗Hessische Eisenbahngemeinschaft. Von Professor Dr. jur. u. phil. Magnus Biermer. Sammlung nationalökonomischer Aufsätze und Vorträge. Zweiter Band, Heft 8 und 9. 3 ℳ. Gießen, Emil Roth.
„„Was man vom russischen Heere wissen muß. Der Hatrouillendienst im Felde inbezug auf das russische Von Immanuel. 1 ℳ. — Wasß der Deutsche von er französischen Fremdenlegion wissen muß. Aufklärung 98 Warnung. Von von Witzleben. 0,25 ℳ. Berlin W. 57. urfürstenstr. 18. Liebelsche Buchhanlung. 8
(Aus den im Rei
Geplante
lassen. Die wichtigst Mit Ausnahme Saccharin und Schweden verboten.
Genußmitteln sowie
und Genußmittel v gegen eigenhändig un Vergehen gegen
können, soll
ein äußerst wichtiges
obert haben.
auf unsolider Basis
der Fahrradbranche,
dieser Firmen von
Stadium getreten, Grossistenfirmen,
sichtlich nicht mehr
haben fast ohne Au.
und hierin liegt in
träge haben notieren
geltend machen.
fabrikanten, die Vereine mit einem
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Modelle zeigt.
in Zukunft, neben englischen Modellen
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serbische Finanzmin
vom 9.,22. Januar
darauf der Stempel den Originalpaketbe
letzter Absatz, kein Zeugnis über d
gegeben sind.
Handels⸗ und Indu öffentlicht worden. meinen Bericht üb
kehrswesen,
enthält. Das drei
und Industrie“,
Regelung Die schwedische Regierung hat dem Parlament eine Vorlage, betreffend die Einfuhr, die Herstellung und den Verkauf von Saccharin, zugehen
von Saccharinzusätzen
in Tabletten von gewisser Empfangsbescheinigung verabfolgt werden, Zwecken und an Fabrikanten, die 1 Uubnis erhalten haben, zur Herstellung anderer Waren als Nahrungs⸗
von 20 bis 500 Kronen geahndet werden. Saccharin betroffen wird, ohne sich mit Geldstrafe von S - (Bericht der Kaiserlichen Gesandtschaft in Stockholm.)
fuhr deutscher Fahrräder und Fahrradteile besonders stark. Jahre gegeben, wo schätzungsweise circa 60 000 Fahrräder aus Deutsch⸗ land eingeführt worden sind. 18
Die verschiedenen Geldkrisen in Dänemark und besonders das Zusammenbrechen verschiedener Banken haben gezeigt, daß ein großer Teil dieser Fahrradverkäufe seitens eines Teils der dänischen Grossisten
als überforciert bezeichnet werden großen Teile der Banken Broß unter Mitwirkung eines Staatsbevollmächtigten Konkurse, Liquidationen und Sanierungen ins Werk gesetzt wurden,
sondern zum Teil direkt ins Leben gerufen worden war. Die dänische Fahrradbranche ist
lebensfähig sind und das Geschäft so Basis betreiben, daß
der Branche sind sich bei ihren Dispositionen der gegenüber den Banken, mit denen sie arbeiten, bewußt.
sind und noch weiter fallen . he, de Schweden und die Norweger mehr und mehr ihren Bedarf im eigenen
Lande decken, anstatt
Nicht unerwähnt mag bleiben, früher den Besuch England entgegennahmen und bei notierten, in neuerer Zeit Vertreter nach Dänemark schicken, die im
Diese veränderte Taktik in nit 3 Fabrikanten ihre Preise ganz erheblich ermäßigt haben, den allerbilligsten deutschen Offerten gleichstehen,
den dänischen Grossissen anbieten würden; Doppelglockenlager überdri .
Da die dänischen Grossisten breits im Juli / August nächstkommende Saison auf Reisen gehen, müssen bemusterte Offerten bereits vor dieser Zeit eingereicht werden.
Ursprungszeugnisse
2) Die Zollämter haben von G Sch. protokoll zum Handelsvertrage mit Oesterreich⸗Ungarn, zu Artikel VIII, aufgezählten Kolonialwaren und anderen Erzeugnisse
in Käfen und Orten der 88
zuwachs teuer usw. behandelt, und einen speziellen — a berichte über die wichtigeren Handelszweige und Industrien Basels Berichtsheft Wochen im Bureau
Zimmer 152 für Interessenten Ein weiteres Exemplar essenten auf Antrag für Die Anträge sind an das genannte Bureau zu
Handel und Gewerbe.
chsamt des Innern zusammengestellten
„Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Schweden. “ des Verkehrs mit Saccharin.
en Bestimmungen sind folgende: näher bezeichneter Fälle ist die Einfuhr von
sgechre et 6. Nahrungs⸗ und Genußmitteln nach
Die Herstellung von Saccharin, die Verwendung zu gewerbsmäßig hergestellten Nahrungs⸗ und das Feilhalten von Saccharin und saccharin⸗
haltigen Genußmitteln sind gleichfalls untersagt.. Fn den Apotheken darf Saccharin nur zu medizinischen Zwecken
in gewisser Anzahl gegen ferner zu wissenschaftlichen Kommerzkollegium die Er⸗
Süße und
vom
on bestimmten Apotheken Saccharin zu kaufen, terzeichnete Empfangsbescheinigung des Bestellers. die geplanten Vorschriften sollen mit Geldstrafen Wer im Besitze von
darüber genügend ausweisen zu 5 bis 10 Kronen bestraft werden.
Absatz von Fahrrädern nach Dänemark. Für die Fahrradbranche ist Dänemark schon seit vielen Jahren
Gebiet. In früheren Jahren waren die eng⸗
lischen und amerikanischen Fabrikate vorherrschend, während seit etwa
1900 sich die deutschen Erzeugnisse mehr und mehr den Markt er⸗ Befonders in den Jahren 1905 bis 1908 war die Ein⸗
Es hat
vorgenommen worden ist und daß diese Ver äufe müssen. Dadurch, daß bei einem auf Veranlassung der 5 Großbanken und
kamen diejenigen Firmen
die speziell diese auf unsolider Basis bewerk⸗
stelligten Massenverkäufe betätigt hatten, zu Fall, da ein großer Teil
den betreffenden Banken nicht allein gestützt,
nun insofern in ein neues als angenommen werden kann, daß diejenigen
die jetzt noch bestehen, mit wenigen Ausnahmen so
solid und auf so gesunder Verluste für den Lieferanten voraus⸗ denn alle bestehenden Firmen Verantwortung
Die Banken snahme schlechte Erfahrungen mit der Fahrrad⸗
bei diesen Vo zu erwarten sind;
branche gemacht und verhalten sich deshalb seit den Krisenjahren 1909/10 äußerst zurückhaltend und
eschränken ihr Entgegenkommen
2
dieser Branche gegenüber auf das allergeringste Maß. Dieser Umstand hat zur Folge gehabt, Grossistenfirmen bei
daß seitens der noch existierenden Fahrrad⸗ Einkäufen äußerst vorsichtig disponiert wird, erster Linie der Grund, weshalb die deutschen
Fahrradfabrikanten nicht die von früher her gewohnten großen Auf⸗
können und weshalb die Exportziffern gefallen werden. Auch die Tatsache, daß die wie bisher über Kopenhagen, wird sich hierbei daß die englischen Fahrrad⸗ ihrer dänischen Abnehmer in dieser Gelegenheit die Ordres
die Kundschaft besuchen. daß die englischen sodaß diese hat bei ebe vieler dänischen Grossisten für englische Artikel
dänischen Platzagenten di Verbindung damit,
und für Enland nicht unwesentliche günstige Resultate gezeitigt, wenn auch im allgemeinen die kontingent der Käufer stellt,
dänische Landbevölkerung, die das Haupt⸗ mehr Vorliebe für die deutschen
Immerhin wäre es angebracht, wenn deutsche Fahrradfabrikanten
ihren regulären Modellen, auch einen mehr den entsprechenden Typ für Herren und für Damen denn die Kundschaft fängt
üssig zu werden. für die
¹ 8 Serbien.
für die durch Erlaß
Wareneinfuhr. Der
ister hat vom 23. Februar d. J.,
Z. Nr. 4548, in eh und Abänderung des Erlasses Z. Nr. 631
d. J. folgendes bestimmt:
1) Bei Postpaketen, außer solchen, bei denen je nach der Herkunft unterschiedliche Zölle in Anwendung kommen, Rücksicht auf die Person des Adressaten als nachweise die ausländischen Zollinhaltserklärungen zu gelten, wenn sich
haben in Zukunft ohne vollgültige Ursprungs⸗
des Aufgabepostamts befindet und wenn sie mit
gleitadressen (Frachtbriefen) einlangen. den Einführern der im Schluß⸗
en Ursprung der Waren zu verlangen, wenn diese ertragsstaaten zur Beförderung auf⸗
Handelsverhältnisse in Basel 1910. .“ Der Jahresbericht der Handelskammer in Basel an den Basler
strieverein über das Jahr 1910 ist vor kurzem ver⸗ Der Bericht zerfällt in zwei Teile, einen allge⸗ er die Tätigkeit der Handelskammer im Jahre
1910 (S. 3 — 34), der die Geschäftslage, die Handelspolitik, das Ver⸗ die Sozialpolitik, die Mobiliarversicherung,
die Wert⸗ Teil, der die Fach⸗
liegt während der nächsten der „Nachrichten für Handel Wilhelmstraße 74 III, im zur Einsichtnahme aus. kann sofort deutschen Inter⸗ kurze Zeit übersandt werden. richten.
Berlin W. 8,
“
Katalogsammlung des Kaiserlichen Konsulats
in Johannesburg.
Der Hand -lssachverständige für Südafrika (zugeteilt dem Kaiser⸗ lichen Konsulat in Johannesburg) macht bekannt, daß bei dem Kaiserlichen Konsulat in Johannesburg die Einrichtung einer Katalogsammlung besteht. Sie hat sich gut bewährt und wird in ausgedehnten Maße von Interessenten in Anspruch genommen. Deutsche Exvorteure werden eingeladen, der Sammlung ihre Kataloge einzusenden und dazu beizutragen, daß die Sammlung stets auf dem Laufenden erhalten wird. Zu diesem Zwecke ist stetige Nachlieferung der neuesten Auflagen der Drucksachen geboten. Der zur Verfügung stehende Raum ist aber beschränkt, und das eingesandte Material sollte daher aus praktisch verwendbaren Preis⸗ listen bestehen und nicht aus Fabrikansichten und anderem Reklame⸗ material. Es wird gebeten, nur einen Katalog bezw. einen Satz Drucksachen zu senden. — Nur Drucksachen in englischer Sprache bieten gute Aussicht darauf, zur Anknüpfung von Geschäften zu führen. Deutsche Drucksachen haben wenig Wert und solche in anderen Sprachen, wie Französisch, Spanisch usw., sind vollständig wertlos, da diese Sprachen dort fast von niemand verstanden werden. Drucksachen in solchen Sprachen können deshalb auch nicht in die Sammlung aufgenommen werden. Warenproben können wegen Platzmangels nicht ausgelegt werden. Mit der Verteilung von Drucksachen, Warenproben usw. können sich die Konsularbehörden nicht befassen; überhaupt ist jede irgendwie geartete Propaganda für einzelne Firmen seitens der konsularischen Behörden ausgeschlossen; die alleinige Ausnahme hiervon besteht in der Vorlage von vorhandenen Drucksachen usw. an Interessenten, die sich auf dem Konsulat einfinden.
Der Arbeitsmarkt in Deutschland im Monat April 1911. 8
Die Besserung der Lage des Arbeitsmarkts, die im März bereits gemeldet wurde, hat im April, wie das „Reichsarbeitsblatt“ be⸗ richtet, weiter angehalten. Besonders im Baugewerbe, das im Vormonat noch ziemlich still lag, bat infolge der günstigen Witterung der Beschäftigungsgrad in den meisten Teilen Deutschlands wesentlich zugenommen. Auch auf dem Ruhrkohlenmarkte machte sich eine Besserung geltend. Gut war der Geschäftsgang der elektrischen und der chemischen Industrie. Befriedigend war der Geschäfts⸗ gang im mitteldeutschen Braunkohlenbergbau, in der Roheisenerzeugung und in den Stahlwerken. Auch die Maschinenindustrie hatte zumeist zufriedenstellend zu tun, nur wird vielfach über gedrückte Preise geklagt. In der Kali⸗ industrie war der Geschaftsgang normal, doch zeigte sich eine Ver⸗ schlechterung gegenüber dem Vormonat. Ueber unbefriedigenden Absatz klagten die ober⸗ und niederschlesischen Steinkohlen⸗ werke. Recht ungünstig lauten auch die Berichte aus der Textil⸗ industrie; als besonders schlecht wird die Lage der Baumwoll⸗ spinnereien und der Tuchindustrie bezeichnet. Unbefriedigend beschäftigt war auch die Fenster⸗ und Spiegelglasindustrie sowie die Möbelfabrikation.
Nach den Berichten der Krankenkassen hat der Beschäftigungs⸗ grad im April stark zugenommen. Es ergab sich am 1. Mai 1911 gegenüber dem 1. April eine Zunahme der versicherungspflichtigen Mitglieder abzüglich der erwerbsunfähig krank Gemeldeten von insgesamt 120 621 (102 494 männlichen und 18 127 weiblichen Mitgliedern). Gegenüber dem 1. Januar ist der Beschäftigungsgrad der männlichen Personen von 100 auf 107, der der weiblichen von 100 auf 103 gestiegen.
Ueber die Arbeitslosigkeit im April berichteten 21 Fach⸗ verbände mit 1 283 736 Mitgliedern; von diesen waren am Ende des Monats 1,8 v. H. arbeitslos: Ende April 1910 betrug die Arbeits⸗ losenziffer bei den gleichen Verbänden 1,9 v. H., Ende März d. J. 2,1 v. H. Es ist also gegen beide Vergleichstage eine Besserung festzustellen. 2
Auch die Arbeitsnachweisziffern lassen auf eine Besserung gegenüber dem Vormonat und dem Vorjahre schließen. Bei der Ge⸗ samtzahl der berichtenden Arbeitsnachweise, für die vergleichbare Zahlen vorliegen, kamen im Aprel 1911. auf je 100 offene tellen bei den männlichen Personen 143, bei den weiblichen Personen 79 Arbeits⸗ gesuche gegen 157 bezw. 76 im März 1911 und 166 bezw. 86 im April 1910.
Auf dem Berliner Arbeitsmarkte flaute die allgemeine Lage nach Beendigung der Vierteljahrs⸗ und Saisonarbeiten wie alljährlich etwas ab: im Vergleich mit dem Vorjahr ist jedoch eine Besserung für männliche Arbeitskräfte zu verzeichnen. In Schleswig⸗Holstein, Lübeck und Hamburg war die Erwerbsmöglichkeit für ungelernte und gelernte Arbeiter günstig. Auch im Rheinland und in Westfalen wird die Lage des Arbeitsmarkts im allgemeinen als nicht unaünstig be⸗ zeichnet. Nach Berichten aus Hessen, Hessen⸗Nassau und Waldeck waren die Arbeitsverhältnisse durchaus günstig. Die Auf⸗ wärtsbewegung des Beschäftigungsgrades hat in Bayern und Württemberg angehalten, in Baden ist ein gewisser Stillstand eingetreten. 1 8*
Die Einnahmen aus dem Güterverkehr deutscher Eisen⸗ bahnen betrugen im April 143 688 575 ℳ, das sind 3 011 506 ℳ mehr als im gleichen Monat des Vorjahrs. Dies bedeutet eine Mehreinnahme von 21 ℳ oder 0,77 v. H. auf 1 km. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Ostern in diesem Jahre in den Berichtsmonat, im vorigen Jahre in den März fiel.
1I1““ 1
*
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 22. Mai 1911:
Ruhrrevier Oberschlesisches Revier 8 Anzahl der Wagen Gestellt. 26 266 “ Nicht gestellt. 55 “
MNieach den Ergebnissen der Salzgewinnung des Halleschen Oberbergamtsbezirks im 1. Quartal 1911 förderten: zwei Werke (Vorj. ebenso) 109 236 t (+ 14 533 U) Steinsalz. Die mittlere Beleg⸗ schaft betrug 499 (— 2), darunter eigentliche Berg⸗ bezw. Salinen⸗ arbeiter 277 (Vorj. ebenso). Der Absatz einschließlich der Deputate betrug 90 550 t (+ 11 273 t). Zur Bereitung anderer Produkte ein⸗ schließlich Einmaß wurden verwendet 21 805 t (+ 4389 t). Der Bestand am Quartalsende betrug 83 310 t (— 6453 t). Ferner förderten 41 (+ 7) Kalisalzwerke 944 625 t (+ 79 822 t). Die mittlere Belegschaft betrug 9711 (+ 1877), darunter eigentliche Berg⸗ und Salinenarbeiter 5907 (+ 1107). Der Absatz einschließlich der Dexutate betrug 474 601 t (— 32 363 t). Zur Bereitung anderer Produkte ein⸗ schließlich Einmaß wurden verwendek 474 707 t (+ 88 682 t). Bestand am Vierteljahrsschluß 26 047 t (+ 12 958 t). Ferner förderten 6 Werke (wie im Vorj.) 29 254 t (+ 1329 t) Speisesalz. Die mittlere Beleg⸗ schaft betrug 636 (— 4), darunter eigentliche Berg⸗ bezw. Salinen⸗ arbeiter 229 (+ 1). Der Absatz einschließlich Deputate betru 24 902 t (+ 1359 t). Zur Bereitung anderer Produkte mnschließlich Einmaß wurden verwendet 1278 t (— 428 t). Der Bestand am Vierteljahrsschluß betrug 11 568, t (+ 1837 t). Ferner förderten sie 1286 t (— 430 t) Vieh⸗ und Gewerbesalz. Der Absatz einschließlich Deputate betrug 1490 t (— 121 t). Der Bestand am Vierteljahrsschluß betrug 151 t (— 211 t).
— Die Rheinische Kreditbank hat laut Meldung des „W. T. B.“ aus Mannheim mit der Pfälzischen Bank in Lud⸗ wigshafen eine Interessengemeinschaft be ründet, die auf die Dauer von 30 Jahren festgelegt ist und ihren äußeren Aus⸗
aus diesem Anlaß vereinbarten Personalunion findet.