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Im Schlußwort bemerkt 1 Abg. Hirsch⸗Essen (nl.): Mit seinen Ausführungen über die olkswirtschaftlichen und sozialen Aufgaben des staatlichen Bergbaues hat der Abg. Gyßling offene Türen eingerannt. Ich verweise ihn darauf, was der Bericht der Unterkommission darüber sagt. Die Kommission hat nicht bestritten, daß der Staat und auch der Privat⸗ bergbau neben den Rücksichten der Rentabilität auch noch andere Pflichten für die Allgemeinheit zu erfüllen haben. Wie die Post und die Cisenbahn nicht wegen der Angestellten, die Gerichte nicht wegen der Richter da sind, so ist auch der staatliche Bergbau für die Allgemeinheit und nicht der Angestellten und Arbeiter wegen da. Der Minister wird bei weiterer Ueberlegung hoffentlich seine Bedenken gegen die Wertberechnung der Felder fallen lassen, denn wenn wir die Rentabilität berechnen wollen, so ist es richtiger, daß die Schätzungen dieses Wertes von der Regierung selbst vorgenommen werden, als wenn wir Jahr für Jahr sie versuchen. Wegen der Ausnahmetarife will der Minister mit dem Eisenbahn⸗ ninister in Verbindung treten, es herrscht wohl darüber Einmütigkeit 1 Hause, daß nach dieser Richtung vorgegangen wird. Im Inter⸗ se der Allgemeinheit wie auch der Arbeiter liegt es, daß über die Neubildung des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlenspndikats bald Klar⸗ heit geschaffen wird. Es würde zweckmäßig sein, daß der Staat den Verhandlungen darüber teilnimmt und die Schwierig⸗ n beseitigt werden. Die überwiegende Mehrheit des Hauses begrüßt die Erklärung des Ministers, da die Regierung bereit sei, wenn von anderer Seite Anregungen an sie herantreten, in die Verhandlungen einzutreten. Herr Gpßling will noch warten, weil über die Ziele des Syndikats niemand unterrichtet sei. Der einfachste Weg, darüber Klarheit zu schaffen, ist doch, daß die Regierung sich an den Verhandlungen beteiligt, um sich zu informieren und je nachdem mitzumachen. Herr Gyßling wirft den Konservativen vor, daß sie ihre Haltung dem Syndikat gegenüber geändert hätten. Wie kann man jemandem, der durch Erfahrungen seine Meinung ändert, daraus einen Vorwurf machen? Ich möchte, ohne Herrn Gyßling zu nahe treten zu wollen, sagen: Die durch Irrtum zur Wahrheit reisen, das sind die Weisen; die im Irrtum beharren, das sind die — Nichtweisen. Der Oberberghauptmann will einen Ver⸗ gleich zwischen dem Saarrevier und dem Ruhrrevier nicht zulassen. Mit dieser Annahme wird er wohl ziemlich allein stehen; andere Fachleute haben diesen Vergleich nicht für unzulässig erklärt. Selbstverständlich muß man dabei die technischen Ver⸗ schiedenheiten würdigen. Die natürlichen Unterschiede halten andere Fachmänner zwar für vorliegend, aber nicht für so weitreichend, daß nicht auch Mängel organisatorischer Art und Mängel in den Arbeitsverhältnissen an dem Rückgang mitgewirkt haben könnten. Vielleicht ist auch die ungünstigere Aenderung der natürlichen Verhältnisse im Saarrevier auf organisatorische Mängel zurück⸗ zuführen; der Hinweis, daß im Saarrevier jetzt vielfach alte Reste aufgearbeitet werden, macht mich stutzig. Der Oberberg⸗ hauptmann hat einen Blick auf die Zukunft geworfen; ich freue mich, daß die Betrieksverhältnisse im Harz jetzt zufriedenstellend sind; wir werden den dortigen Verhältnissen besondere Aufmerksamkeit
zuwenden müssen. Der Erzbergbau wird vielleicht auch rentabel ge⸗
macht werden können. Ueber die westfälischen Zechen stellte der Ober⸗ berghauptmann ein Prognostikon, über das wir uns nur freuen können. Bezüglich des Verhältnisses der mittleren Beamten hat sich die Re⸗ gierung in der Kommission selbst nicht gegen den Staatsbeamten⸗ charakter und zugunsten des Vertragsverhältnisses ausgesprochen. Daraus hat mit Recht die Kommission ihre Schlußfolgerung ein⸗ stimmig gezogen. Wenn die Kommission feststellen sollte, wie die Rentabilität erhöht werden könne, so konnte sie gar nicht anders, als den Vorschlag machen, den sie gemacht hat, und wenn einige Kommissionsmitglieder, die in der Kommission mit großer Ent⸗ schiedenheit für die vertragsmäßige Stellung der Steiger eingetreten sind, nachher eine andere Stellung eingenommen haben, so ändert das an der Sache nichts. Wenn man sich im Interesse der Ren⸗ tabilitäut von der Notwendigkeit einer organisatorischen Aenderung überzeugt hat, so känn man sich davon nicht durch eine Er⸗ regung der Beamten abhalten lassen. Wenn man sich um deswillen von organisatorischen Aenderungen abbringen ließe, weil es sich um einen Staatsbetrieb handelt, so wäre das die schärfste Verurteilung des Staatssystems, und ich will den sehen, der dann noch Lust hat, die Staatsbetriebe zu erweitern, wenn es nicht mehr möglich ist, üuͤber die personellen Verhältnisse frei zu disponieren. In meinem ersten Referat sagte ich, daß die Staatsbeamten bei den west⸗ fälischen Werken gar nicht Staatebeamten sein möchten, das hat mir eine Depesche eingetragen, die eigentlich an die Adresse des Oberberghauptmanns hätte gerichtet werden müssen, worin die Behauptung für unrichtig erklärt und auf die Notwendigkeit von Gehaltserhöhungen hingewiesen wird. Durch die sämtlichen Aus führungen des Abg. Leinert zieht sich wie ein roter Faden der Wunsch, die Unzufriedenheit der Bergleute im Saarrevier zu erhalten. Er meint, man wolle den mittleren Beamten Prämien geben, damit sie die Arbeiter schikanieren, und behauptet, daß das Prämiensystem zu Katastrophen führe. Die Bergverwaltung hat aber miederholt festgestellt, daß ein Zusammenhang zwischen dem Prämiensystem und der Unfallziffer absolut nicht besteht. Herr Leinert sagt weiter, man wolle die Beamten des Beamtencharakters entkleiden, weil sie die Arbeiter nicht genügend ausbeuteten. Wir wollen aber diese Maßregel, um dem Staate zu nützen und auch um den Beamten in dem Wunsch nach besserer Bezahlung entgegenkommen zu können. Verschiedentlich wurde bei der Beratung gefordert, daß die Lohne der Arbeiter erhöht werden müßten. Der springende Punkt für eine Er⸗ höhung der Löhne ist aber gar nicht erwähnt worden. Das, was die Regierung bezüglich der mittleren Beamten gesagt hat, möchte ich auf die Arbeiter anwenden: wenn preußische Arbeiter sehen, daß sie bei großerem Fleiß und besserem Erfolg keine besseren Löhne bekommen als die unfleißigen Arbeiter, dann fehlt ihnen der Antrieb zu intensiver Arbeit. Würde man die Arbeiter nach ihren Leistungen bezahlen, so würde man nicht nur dem Wunsche nach Erhöhung der Löhne zu entsprechen vermögen, sondern auch dem Staatsbetriebe den besten Dienst leisten. Davon, daß, wie der Abg. Leinert bemerkt hat, in der Kommission die Arbeiter beschimpft worden seien, ist mir nichts bekannt. Aus den Berichten wird sich auch schwerlich etwas der⸗ artiges nachweisen lassen. Gegenüber dem Lob der Tarifverträge möchte ich den Abg. Leinert doch bitten, einmal nach England zu sehen, wie man dort über Tarifverträge im Bergbau denkt. Ich bitte, den Antrag der Budgetkommission anzunehmen. —
3 Die Resolution wird darauf gégen die Stimmen der Volkspartei und der Sozialdemokraten angenommen.
Eine Petition aus Bergarbeiterkreisen wird, entgegen dem Antrage des Berichterstatters, sie als erledigt zu be⸗ trachten, und entgegen einem Antrage des Abg. Leinert auf Ueberweisung zur Berücksichtigung, auf Antrag des Abg. Imbusch (Zentr.) der Regierung als Material überwiesen.
Es folgt die erste Beratung des Entwurfs eines Bullenhaltungsgesetzes für die Rheinprovinz. Abg. Dr. von Voß (kons.) beantragt Ueberweisung an eine Kommission von 14 Mitgliedern.
Abg. Heine (nl.) erklärt sich gleichfalls für die Einsetzung einer besonderen Kommission. 88 Abg. Müller⸗Prüm (Zentr.): Bei dieser zarten und delikaten Frage und der zweifellos nicht besonders großen Sachkenntnis des Hauses wird es das beste sein, über das Geset selbst in der Kom⸗ mission zu sprechen.
Abg. von Dewitz Oldenburg (frkons.) spricht sich ebenfalls für Kommissionsberatung aus.
. Die Vorlage wird einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.
Schluß 5 ½¼ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch, 11 Uhr. (Interpellation der Abgg. Aronsohn u. Gen. wegen 55 eisung des Studenten Dubrowsky von der Universität 2 erlin;
echnungssachen: Anträge aus dem Hause; kleinere Vorlagen.)
Statistik und Volkswirtschaft.
Ueber die Sparkassen in Preußen und einigen anderen Ländern
gibt das preußische Statistische Landesamt auf Grund der neuesten internationalen Veröffentlichungen in der „Stat. Korr.“ eine ver⸗ gleichende tabellarische Uebersicht. Jeder Statistiker weiß, daß selbst in einem national, geseßiich oder wirtschaftlich gleichartigen Gebiete bei statistischen Aufnahmen ich Unebenheiten einschleichen können, welche die Vergleichbarkeit der schließlich gewonnenen Ziffernstören, namentlich wenn es sich um schwer abzugrenzende oder flüssige, fast unmerklich in einander übergehende Begriffe handelt. Viel größer ist natürlich diese Gefahr bei internationalen Vergleichungen, und doch sind sie nicht entbehrlich, können vielmehr bei hinreichender Vorsicht recht wertvolle Ergebnisse liefern. Was besonders Deutschland betrifft, so wird man sich daran erinnern müssen, daß bei uns ein großer Teil der Aufgaben, für die in anderen Ländern die Spartätigkeit sorgen muß, durch die zum Teil auch durch Genossenschaften usw. gelöst wird, sodaß man unter sonst gleichen Umständen in Deutschland geringere Spareinlagen als anderswo erwarten müßte. Auf der anderen Seite fehlen bei zahlreichen deutschen Kassen Vorschriften über eine Höchsteinlage sowie das Verbot der Erwerbung mehrerer Bücher durch eine Person, wie z. B. Frankreich sie besitzt. Auch die soziale Gliederung eines Volkes ist von Bedeutung: ein überwiegend aus selbständigen Kleinbürgern bestehendes Volk wird seine Ersparnisse gern in eigener Wirtschaft anlegen und deshalb weniger Spareinlagen haben als ein anderes, ebenso sparsames, bei dem die große Masse unselbständig ist und zur Anlegung ihrer Ersparnisse eines Vermittlers bedarf, wie die Sparkassen ihn bieten. Aus diesen und ähnlichen Gründen wäre es durchaus unrichtig, die Sparsamkeit und den Wohlstand der Volksmassen international an den Ergebnissen der Sparkassenstatistik messen zu wollen. Mit den Vorbehalten, von denen hier nur einige angedeutet werden konnten, würden diese aber immerhin beachtenswert sein, und für die volkswirtschaftlich ebenso wichtige Bedeutung der Sparkassen als Kreditgeber sind sie gänzlich einwandfrei.
Betrachtet man die vom preußischen Statistischen Landesamt ver⸗ öffentlichte vergleichende Uebersicht näher, so ergibt sich für Deutsch⸗ land und Preußen ziffernmäßig eine recht vorteilhafte Stellung. In Deutschland kamen 1908 auf je 100 Einwohner 31,28, in Preußen 30.22, i. J. 1909 31,04 Sparkassenbücher. Das ist un⸗ gefähr die Stufe, von der sich gegen Deutschland nach den neuesten Nachrichten Australien und Frankreich und namentlich Belgien mehr oder weniger merklich nach oben, Großbritannien und die Niederlande etwas nach unten entfernen. Wesentlich höher steht die Schweiz mit 55,23, Dänemark mit 54,49, Norwegen mit 38,59 und Schweden mit 37,96 Büchern, während Oesterreich und Italien, namentlich aber die Vereinigten Staaten von Amerika, Ungarn und Rußland weit zurückbleiben. Besonders günstig erscheint das Ergebnis für die Be⸗ völkerung Frankreichs, wenn man sich der dort bestehenden Beschrän⸗ kungen des Emlageverkehrs sowie der vorherrschenden Neigung der französischen Kleinbürger zur Anlegung ihrer Ersparnisse in Staats⸗ rente erinnert. Was die Höhe der Einlagen betrifft, so standen die Vereinigten Staaten von Amerika mit 15,60 Milliarden Mark an der Spitze; dicht hinter diesen folgte Deutschland mit 14,55 Milliarden (in Preußen allein ergaben sich für 1908 9,57, für 1909 10,33 Milliarden), während alle anderen Staaten unter 5 Milliarden Mark blieben. Die Berechnung auf ein Sparkassenbuch und auf den Kopf der Bevölkerung ergibt natürlich ein ganz anderes Bild. Es kamen auf ein Sparkassenbuch in den Vereinigten Staaten von Amerika 1766 ℳ, in Ungarn 1000, in Oesterreich 783, im Deutschen Reiche 733 — in Preußen allein dagegen i. J. 1908 808, i. J. 1909 836 —, in Australien (einschließlich von Neuseeland) 706, in Dänemark 656, in der Schweiz 649, in Norwegen 560, in Schweden 436, in Italien 412 ℳ, in allen übrigen Ländern geringere Beträge, auf den Kopf der Be⸗ völkerung in der Schweiz 358 ℳ, in Dänemark 357, in Australien 232, im Deutschen Reiche 229 — in Preußen allein dagegen i. J. 1908 244, i. J. 1909 259 ℳ, mithin ebensoviel wie in der Schweiz und Dänemark —, in Norwegen 216, in den Vereinigten Staaten von Amerika 176, in Oesterreich 169, in Schweden 166, in Frank⸗ reich 102, in allen übrigen Ländern weniger als 100 ℳ.
1* Zur Arbeiterbewegung.
Wegen Lohnstreits haben, wie die „Köln. Ztg.“ mitteilt, 82 Weber der Spinnerei und Weberei Heinrich Boetzeler sjun. in München⸗Gladbach die Kündigung eingereicht.
In Osnabrück ist, wie die „Rh.⸗Westf. Ztg.“ meldet, eine
Lohnbewegung unter den Zimmergesellen eingetreten. In einigen Betrieben haben die Gesellen die Arbeit schon niedergelegt. Die Bedingungen der Beendigung des Ausstandes in den Cambriankoblengruben, wie sie in einer Konferenz zwischen den Vertretern der Vereinigung der K ohlengrubenbesitzer von Süd⸗ Wales und des Bergarbeiterverbandes am 15. d. M. fest⸗ gestellt wurden, sind gestern, „W. T. B.“ zufolge, von dem Exekutivp⸗ ausschuß des Bergarbeiterverbandes von Süd⸗Wales in Erwägung gezogen worden. (Vgl. Nr. 118 d. B.) Da man nicht zu einem einstimmigen Beschluß zu gelangen vermochte und sich ein starker Widerspruch gegen die Bedingungen bemerkbar machte, wurde eine Versammlung von Abgeordneten des gesamten Kohlengebietes auf nächsten Sonnabend anberaumt, um eine Ent⸗ scheidung zu treffen. Der Bergarbeiterverband von ganz Groß⸗ britannien hat die Annahme der Bedingungen empfohlen. Sollte man nicht darauf eingehen, so wird er wahrscheinlich die Zablung seiner Beiträge an die Ausständigen einstellen, die sich auf 3000 Pfund wöchentlich belaufen.
Die Stahlwerke und Koksbrennöfen in Ebbw Vale werden, wie dem „W. T. B.“ aus Cardiff gemeldet wird, gegen Ende des Monats wegen schlechten Geschäftsganges den Betrieb ein⸗ stellen. 3500 Arbeiter werden in Mitleidenschaft gezogen werden.
In Paris haben gestern, „W. T. B.“ zufolge, die Chauffeure der Aukomobiltaxameterdroschken beschlossen, heute (Dienstag) für 24 Stunden in den Ausstand zu treten, um gegen die Erhöhung der Benzinsteuern Einspruch zu erheben. “ 8
8 8
8 8 Literatur.
8 5 “ 1 2 8 4 6 31“ b Verfassung des Deutschen Reichs mit Einleitung und Kommentar von Dr. Adolf Arndt, Geheimem und Oberbergrat, o/. 5. Professor der Rechte an der Universität Königsberg i. Pr. Vierte, stark vermehrte und verbesserte Auflage. 475 Seiten. Berlin, J. Guttentag, Verlagsbuchhandlung. Geh. 4 50 ℳ. — Die charakteristischen Züge der Arndtschen Bearbeitung der Reichs⸗ verfassung, die man in den früheren Auflagen seines Kommentars kennen gelernt hat, kehren in der neuen wieder. In klaren, über⸗ übersichtlich angeordneten Erläuterungen erhält der Leser zu jeder einzelnen Bestimmung der Reichsverfassung ein Bild vom derzeitigen Stande der Rechtslehre, in dem die neuesten Erscheinungen in Gesetzgebung, Literatur und Praxis sorgfältig berücksichtigt sind, zu den zahlreichen Streitfragen selbständig, von der herrschenden Ansicht vielfoch abweichend Stellung genommen ist und daneben die ver⸗ schiedenen anderen Lehrmeinungen kurz bervorgehoben, weit ausgedehnte Auseinandersetzungen mit fremden Ansichten dagegen vermieden sind. Ein Vorzug des Buches liegt in der umfassenden Heranziehung der zur Ausführung der einzelnen Verfassungsartikel ergangenen Reichs⸗ gesetze, deren Grundzüce bei den einschlägigen Normen der Reichs⸗ verfassung dargelegt sind. Von den neuen Gesetzen und Verordnungen, die in der vierten Auflage des Kommentars berücksichtigt sind, seien u. a. hervorgehoben die Kaiserliche Verordnung vom 23. November 1907, durch die dem gegenwärtigen Statthalter in Elsaß⸗Lothringen landes⸗ herrliche Befugnisse übertragen worden sind, das Reichsbeamtengesetz in der Fassung vom 18. Mai 1907, das Doppelsteuergesetz vom 22. März 9, da rstützungswohnsitzgesetz i
sen Fassung vom 7. Juni 1908,
das Reichsvereinsgesetz vom 19. April 1908, die Novellen zum Müng und zum Bankgesetz vom 1. Juni 1909. Zweckmäßig ist der 8 Kommentar ausführlich erläuterte Text der Reichsverfassung Ec einmal im Zusammenhange und zwar in einem kurzen erften Abschnil des Buches wiedergegeben. Ferner ist dem Kommentar eine 35 Seit 8 einnehmende Einlettung vorausgeschickt, die die Entstehun ggeschicht des Norddeutschen Bundes, die Errichtung des Deutschen Reiah dn staatsrechtliche Natur desselben und das rechtliche Verhältnis voß Reich und Einzelstaaten zucinander, insbesondere die sich an e Charakter des Deutschen Reichs, an dessen Kompetenz und diejenig der Einzelstaaten anknüpfenden Streitfragen behandelt. Wer s eingehender mit diesen und anderen Fragen des Reichsstaats
rechts beschäftigen will, findet dazu hier und im Kommentar zur Ver fassungsurkunde die wichtigste einschlägige Literatur angeführt. De Schluß des Buches bilden ein Abdruck der Novemberverträge zwische dem Norddeutschen Bunde und den süddeutschen Staaten über de Annahme der Bundesverfassung und ein sorgfältig zusammengestellte alphabetisches Sachregister. Wenn auch die Ausführungen des Ver fassers in manchen Punkten Widerspruch finden werden, ist dos der Kommentar eine sehr anerkennenswerte Leistung, die das Ver ständnis für das Staatsrecht des Deutschen Reiches wesentlich fördert und erleichtert. Auch dem angehenden Juristen, der ihn neben den systematischen Darstellungen von Laband und Hänel benutzt, wird reiche Anreaung bieten. 8
Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich nebst dem Einführungsgesetze, herausgegeben und erläutert von Dr. Reinhar Professor der Rechte in Tübingen. Achte bis zehnte, ne earbeitete Auflaage. Lieferung 1. Preis 3,20 ℳ. Tübingen, Verla⸗ von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck). — Der große Erfolg de letzten (5 bis 7.), vor kaum zwei Jahren abgeschlossenen Auflage seines Theorie und Praxis in geschickter Weise verbindenden, für das Studimn und die Praxis gleich brauchbaren und wertvollen Kommentars zum St.⸗G.⸗B. hat Frank veranlaßt, die Darstellung des geltenden Stre rechts, obwohl dessen Reform beporsteht, noch in einer neuen Aufla erscheinen zu lassen, sie wissenschaftlich weiter zu vertiefen und no Verabschiedung der sogenannten kleinen Novelle zum St.⸗G.⸗B. ei auf der Höhe der Zeit stehendes Handbuch für Studium und Praxk auch für die nächsten Jahre bis zum Jçnkrafttreten des neu 1 Strafgesetzbuchs zu liefern, an dessen Gestaltung mitzuarbeiten der Verfasser infolge seiner Ernennung zum Mitglied der Vorbereitungs⸗ kommission berufen ist. Die vorliegende erste Lieferung umfaßt den allgemeinen Teil und die ersten sechs Abschnitte des speziellen Teils des St.⸗G.⸗B. Die Erläuterungen, und zwar sowohl die sich an die einzelnen Paragraphen des Gesetzes anschließenden Erörterungen wie die ganzen Abschnitten vorausgeschickten Ausführungen, haben die Form knapper, übersichtlicher systematischer Darstellungen, in denen der Verfasser auch zu allen Streitfragen Stellung nimmt, und sind nach dem neuesten Stande der Wissenschaft und der Praxis umgearbeitet. Die Rechtsprechung wird zwar nicht in der Vollständigkeit geboten, wie im Kommentar von Olshausen, aber die Literatur ist in weitgehendem Maße berangezogen. — Die zweite und die dritte Lieferung des Werkes sollen erscheinen, sobald die sogenannte kleine Novelle zum St.⸗G.⸗B. im Kommentar berücksichtigt werden kann.
Jahrbuch des Strafrechts und Strafprozesses, heraus⸗ gegeben von Dr. Soergel und Landgerichtsrat Krause. V. Jahr⸗ gang: Rechtsprechung 1910. XXXVI und 450 Seiten. Helwingsche Verlagsbuchhandlung. — Der fünfte Jahrgang gibt den wesentlichen strafrechtlichen und strafprozeßrechtlichen Inhalt der im Jahre 1910 veröffentlichten Entscheidungen des Reichsgerichts, des Reichsmilitär⸗ gerichts, des baverischen Obersten Landesgerichts und der einzelstaatlichen Oberlandesgerichte in prägnantester Form wieder. Sie sind 78 Fach⸗ zeitschriften einschließlich der offiziellen Sammlungen entnommen und erläutern Vorschriften von 223 Gesetzen und Verordnungen des Reich und der Einzelstaaten. Bei der Fülle des Materials an Ent scheidungen strafrechtlichen Inhalts, das die Praxis der oberen und obersten deutschen Gerichte alljährlich liefert, entspricht ein die Ergebnisse der Rechtsprechung zusammenfassender Führer wie das vorliegende Jahrbuch, das den Leser in vielen Fällen auch der Not wendigkeit überbebt, die Quellen nachzuschlagen, einem vorhandenen Bedürfnis. Wer sich eingehender über die mitgeteilten Entscheidungn unterrichten will, findet bei jeder derselben die offiziellen Sammlung und alle Zeitschriften zitiert, die sie ausführlicher wiedergegeben habe Vorausgeschickt ist diesem Jahrgang eine Uebersicht über sämtliche — mehr als 480 — Gesetze, zu denen in Band 1 bis 5 des Jahrbuche Entscheidungen abgedruckt sind, und ein alphabetisches Sachregiste zum 5. Bande bildet den Schluß. 1
Gutachten der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin über Gebräuche im Handelsverkehr, im Auftrag⸗ des Aeltestenkollegiums herausgegeben von Professor Dr. Max Apt, Syndikus der Korporation der Kaufmannschaft von Berlin. Neue Sammlung, zweiter Band. Karl Heymanns Verlag, Berlin. Geb. 5 ℳ. — Eine der Hauptaufgaben der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin bildet die Feststellung der im Handelsverkehr geltenden Gebräuche auf gerichtliche Anfragen hin, und es ist dankenswert, daß diese wichtigen Gutachten in systematischen Zusammenstellungen der größeren Oeffentlichkeit unterbreitet werden. Bereits im Jahre 1900 haben die Aeltesten mit einer Sammlung ihrer Gutachten be⸗ gonnen, die 1904 und 1905 Nachträge erhielt. Als Ersatz dieser drei Bände erschien dann im Jahre 1907 unter dem Titel „Neue Sammlung' eine einheitliche Zusammenfassung aller von den Aeltesten bis zum 1. April 1907 erstatteten Gutachten. Hierzu liegt jetzt der zweite Band vor, der die seit dem 1. April 1907 bis zum 1. Juli 1910 abgegebenen Gutachten umfaßt. Dieser zweite stattliche Band behandelt in einem ersten Buch Handelsgebräuche allgemeiner Natur, den Handelsstand, die Handelsgesellschaften, die Handelsgeschäfte, das Bank⸗, Geld⸗ und Börsenwesen, den Wechsel⸗, Scheck⸗ und Konto⸗ korrentverkehr sowie den Zivilprozeß, das Schiedsgericht und den Konkurs betreffend. Das zweite Buch enthält Gutachten über spezielle Gebräuche in den einzelnen Handelszweigen in nicht weniger als 57 Abschnitten, von denen diejenigen über Getreide und Hülsen⸗ früchte, Mühlenfabrikate, Holz und Konfektion als besonders inter⸗ essant hervorgehoben sein mögen. In einem Anhang sind Ge⸗ schäftsbedingungen, kodifizierte Handelsgebräuche und Reglements für den Handel mit Butter, Leder, Metall, Obst⸗ und Gemüsekonserver sowie Ziegelsteinen mitgeteilt. Außerdem ist am Schlusse noch eine Zusammenstellung der in den Gutachten erläuterten Handelsklauseln und kaufmännischen Redewendungen, die im geschäͤftlichen Leben häufig die Veranlassung zu Meinungsverschiedenheiten sind, gegeben und ein ausführliches alphabetisches Sachregister beigefügt. Dieser neue Gutachtenband ist in gleichem Maße für die Handelswelt wie für den praktischen Richter von Wichtigkeit, dem die Gutachten m Erafehl eine nicht selten unentbehrliche Handhabe zur sachgemäßen
ntscheidung eines Rechtsstreits bieten. 8— Grundriß des gewerblichen Rechtsschutzes von Dr. Philipp Allfeld, Professor der Rechte an der Universität Erlangen. 220 Seiten. Verlag von G. A. Gloeckner, Leipnig. Geb. 4,60 ℳ. — Das Buch gibt, um in das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes einzuführen, eine in knappem Rahmen gehaltene systematische Darstellung des Patentrechts, des He dabmfgmmuster⸗ und des Gebrauchsmusterrechts, des Warenzeichenrechts und der auf den Schutz gegen unlauteren Wettbewerb bezüglichen Rechtssätze. In der Hauptsache les bränkt sich der Verfasser auf die Wiedergabe dessen, was nach pesiti ber Satzung und übereinstimmender Auslegung außer Zweifel steht, ud gibt nur an einzelnen Stellen seiner subjektiven Meinung Ausdruck, eine Auseinandersetzung mit entgegenstehenden Ansichten ist dem Zwecke des Buches entsprechend vermieden. Der Darstellung des geltenden Rechts geht überall ein geschichtlicher Rück⸗ blick voran. Bi jeder einzelnen Materie ist ferner der internationale Rechtsschutz maberücksichtigt. Das Werk ist in erster Linie für Studierende der Handelshochschulen bestimmt, wird aber au. n weiteren Kreisen nicht ohne Nutzen Verwendung finden, insbesondere ür den Juristen eine Grundlage zu eingehenderem Studium dieses echtszweiges darbieten. 1 28
Deutsches Aerzterecht mit Einschluß der landes⸗
gesetzlichen Bestimmungen. Handbuch für Aerzte und Juristen
“ 1“
von Korn,
Dr. Heinrich Joachim, Sanitätsrat, und Justizrat, Rechtsanwalt beim Kammergericht.
—
„II und 449 Seiten. Berlin, Verlag von Franz
0 ℳ. — Der vorliegende Band des verdienstvo
28 Teil die öffentlichrechtliche und im liche Stellung des Arztes.
rechtlichen Bestimmungen und in dem I
reichsten Kapitel des ersten Teils die öffentliche Gesundheits⸗
zweiten
Die Verfasser erörtern zunächst die Stellung des ärztlichen Berufs in der Gesetzgebung, die Approbation vd ihre Vorbedingungen, die Besteuerung der äarztlichen Be⸗ rufstätigkeit, dann die Rechte und Pflichten des Arztes als zeugen und Sachverständigen, die vom Arzt zu beachtenden straf⸗
etzten,
pflege (die Organisation der Medizinalbehörden, Arzt in der Lokalinstanz, die einzelnen Aufgaben der
fundheitspflege).
Der zweite, über die privatre⸗
Arztes unterrichtende Teil des vorliegenden Bandes be
den Dienstvertrag zwischen Arzt und Patienten usw., dann die Schadensersatzpflicht, das Verfügungsrecht über Körperteile und Krank⸗ beitsprodukte und in einem Schlußkapitel besonders eingehend den Honoraranspruch des Arztes. Als Material haben die Verfasser für ihre Darstellung nicht nur das Reichs⸗ und das preußische Recht er⸗ chöpfend verwertet, sondern auch die Gesetze und; anderen deutschen Staaten und die gesamte Rechtsprechung benutzt,
wobei viele wichtige Gesetzesbestimmungen, richtsentscheidungen im Wortlaut beigefügt
Werk wird daher auch Juristen als Nachschla
Verordn
sind. In dieser Voll⸗ ständigkeit ist das Aerzterecht bisher nicht behandelt worden. Das
gebuch willkommen sein. Ganz besonders geeignet aber ist es, dem Arzte das Verständnis für die in seinem Beruf vorkommenden Rechtsfragen zu erleichtern
und ihm zugleich in Zweifelsfällen als Wegweiser zu
weite Band soll nach Verabschiedung der neuen Reichsversicherungs⸗ ordnung erscheinen und das Verhältnis des Arztes zu seinen Standes⸗ genossen, die besonderen Arten der ärztlichen Tätigkeit und die Stellung des Arztes in der sozialpolitischen Gesetzgebung behandeln.
Dr. J. A. Seufferts Blätter für Rechtsanwendung, zerausgegeben von Dr. K. Kober und Dr. Th. Engelmann, Oberlandesgerichtsräten in München. Verlag von U. E. Sebald, Rürnberg. Preis vierteljährlich (6 Hefte) 3 ℳ. — Die Hefte 7 bis 10 vom 76. Jahrgang enthalten ausführlicher wiedergegebenen Entscheidungen des preußischen Kammergerichts, des baverischen Obersten Landes⸗ bn und der Oberlandesgerichte in München
tuttgart und Hamburg sowie Literaturbesprechunge
Aufsätze: „Die Haftung des Grundbuchbeamten Grundbucheintragungen? von Oberamtsrichter „Schadensersatzpflicht bei Verletzung der aus den b jichungen zwischen Eltern und Kindern sich ergebenden Pflichten“ von Dr. Karl Strupp (Frankfurt a. M.); „Beitrage zum Mietrecht“ von Oberlandesgerichtsrat Dr. Mittelstein (Hamburg); . und der grundbuchmäßige Begriff des Grundstücks und die neueste Alexander Schneider
Rechtsprechung des Reichsgerichts’ von⸗ München); „Das Münchener Jugendgeri das Jahr 1910“„ von Staatsanwalt
„Veräußerung
(Breslau); „Das Wes
lichen Redakteurs unter besonderer Berücksichti⸗ gesetes vom 7. Mai 1874 §§ 20 und 2 ¼ von heim Rat. Professor Dr. Karl Binding (Leipzig); „Können Ordnungsstrafen verjähren?“ von Rechtspraktikanten Dr. Biensfe
witt die Erklärung des Gläubigers, daß er
des § 831 zu § 833 Satz 2 B. G.⸗B.“ von
Berlin); „Vorläufige Vollstreckbarkeit von Versäu
Rechtspraktikanten Frank (Hersbruck); „
Entrichtung des Mietzinses“ von Rechtsanw
cht, ein
Rupprecht (München); „Stellvertretende Namenzunterschrift und mechanische Schreibhilfe“ von Amtsgerichtsrat a. D. Voß (Stralsund); f in § 69 des Versicherungsvertragsgesetzes, besonders zei der bäuerlichen Gutsabtretung“ von Rechtsanwalt Dr. Eugen Josef (Freiburg i. B.); „Der zivilrechtliche Inhalt des 74. Bandes der Reichsgerichtsentscheidungen“ von Rechtsanwalt, Justizrat Bendix en der strafrechtlichen Haftung des verantwort⸗ gung des Reichspreß⸗ Wirklichem Geheimen
Zum E
Erbscheinserteilung und ⸗ausfertigung“ von F. He
eim); „Zur Anwendung des § 81 St.⸗P.⸗O.“ 1 gsanspruch der Post der Absender einer Post⸗ anweisung den Postanweisungsauftrag rechtzeitig zurückgenommen, die
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gegenüber dem Empfänger begründet, wenn
dr. Voß (Hamburg); „Ist ein Rückforderun
Post aber versehentlich trotzdem den Betrag an den
gezahlt hat?“ von Dr. Richter (Düsseldorf⸗Obercassel). Ganz be⸗ sonders sei auf die Ausführungen Bindings über „das Wesen der Redakteurs“ hingewiesen,
strafrechtlichen Haftung des verantwortlichen
die in den Kreisen der Wissenschaft wie der Presse
Interesse find
Kurze Anzeigen
neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt.
Einsendungen sind nur an die Redaktion, Wilhelmstraße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.
Das Zuwachssteuergesetz vom 14. Februar 1911 nebst den
Ausführungsbestimmungen
8
des Bundesrats. Erläutert
von Richard Becher und Dr. jur. Heinz Henneberg. Gebdn. 3,60 ℳ. — Kommentar zum Reichsgesetz, betreffend e
Abzahlungsgeschäfte, vom 16. Mai 1894. Samter. Gebdn. 3 ℳ. — Wie hat der Schi
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der deutschen Ver⸗ fuͤr die Reform des
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llen Werkes behandelt
chtliche Stellung des
Verordnungen der
außer zahlreichen des Reichsgerichts,
„Nürnberg, Dresden,
für die Gebühren von Meikel (München); persönlichen Be⸗
„Der historische
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ld (Erlangen); „Wann die Anzeige von der Ab⸗ tretung der Forderung zurücknehme, dem Schuldner gegenüber in Wirksamkeit? (zu §§ 407, 409 B. G.⸗B.)“ von G essor He Grau (Berlin); „Gerichtliche Entscheidungen zur Trächtigkeits⸗ garantie’ von Rechtsanwalt Dr. Stölzle (
erichtsassessor Hans Kempten): „Verhältnis Dr. jur. Oskar Schwartz mnisurteilen“ von
alt Landau (Nürnberg);
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Handel und Gewer
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten
„Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Schweden.
plante Regelung des Verkehrs mit Saccharin.
edische Regierung hat dem Parlament eine Vorlage, betreffend hr, die Herstellung und den Verkauf von Saccharin, zugehen
Die wichtigsten Bestimmungen sind folgende:
Mit Ausnahme näher bezeichneter Fälle ist die Einfuhr von Saccharin und saccharinhaltigen Nahrungs⸗ und Genußmitteln nach Schweden verboten. Die Herstellung von Saccharin, die Verwendung von Saccharinzusätzen zu gewerbsmäßig hergestellten Nahrungs⸗ und
. 2
Genußmitteln sowie das Feilhalten von Saccharin und saccharin⸗ haltigen Genußmitteln sind gleichfalls untersagt... n den Apotheken darf Saccharin nur zu medizinischen Zwecken
in Tabletten von gewisser Süße und in gewisser Anzahl gegen Empfangsbescheinigung verabfolgt werden, ferner zu wissenschaftlichen Zwecken und an Fabrikanten, die vom Kommerzkollegium die Er⸗ jaubnis erhalten haben, zur Herstellung anderer Waren als Nahrungs⸗ und Genußmittel von bestimmten Apotheken Saccharin zu kaufen, gegen eigenhändig unterzeichnete Empfangsbescheinigung des Bestellers. Vergehen gegen die geplanten Vorschriften sollen mit Geldstrafen von 20 bis 500 Kronen geahndet werden. Wer im Besitze von Saccharin betroffen wird, ohne sich darüber genügend ausweisen zu können, soll mit Geldstrafe von 5 bis 10 Kronen bestraft werden.
(Bericht der Kaiserlichen Gesandtschaft in Stockholm.)
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Absatz von Fahrrädern nach Dänemark.
unter Mitwirkung eines Staatsbevollmächtigten § und Sanierungen ins Werk gesetzt wurden, kamen diejenigen Firmen der Fahrradbranche, die speziell diese auf unsolider Basis bewerk⸗ stelligten Massenverkäufe betätigt hatten, zu Fall, da ein großer Teil dieser Firmen von den betreffenden Banken nicht allein gestützt,
Für die Fahrradbranche ist Dänemark schon seit vielen Jahren ein äußerst wichtiges Gebiet. In früheren Jahren waren die eng⸗ lischen und amerikanischen Fabrikate vorherrschend, während seit etwa 1900 sich die deutschen Erzeugnisse mehr und mehr den Markt er⸗ obert haben. Besonders in den Jahren 1905 bis 1908 war die Ein⸗
fuhr deutscher Fahrräder und Fahrradteile besonders stark. Es hat Jahre gegeben, wo schätzungsweise circa 60 000 Fahrräder aus Deutsch⸗ land eingeführt worden sind. 3 Die verschiedenen Geldkrisen in Dänemark und besonders das Zusammenbrechen verschiedener Banken haben gezeigt, daß ein großer eil dieser Fahrradverkäufe seitens eines Teils der dänischen Grossisten auf unsolider Basis vorgenommen worden ist und daß diese Verkäufe als überforciert bezeichnet werden müssen. Dadurch, daß bei einem großen Teile der Banken auf Veranlassung der 5 Großbanken und
Konkurse, Liquidationen
zum Teil direkt ins Leben gerufen worden war.
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hig
Ursprungszeug n serbische Finanzminister hat durch Erlaß vom 23. Februar d. J., 2. Nr. 4548, in Ergänzung und Abänderung des Erlasses Z. Nr. 631. vom 9. 22. Januar d. J. folgendes bestimmt:
1) Bei Postpaketen, außer solchen, bei denen je nach der Herkunft unterschiedliche Zolle in Anwendung kommen, haben in Zukunft ohne Rücksicht auf die Person des Adressaten als vollgültige Ursprungs⸗ nachweise die ausländischen Zollinhaltserklärungen zu gelten, wenn sich darauf der Stempel des Aufgabepostamts befinde den Originalpakerbegleitadressen (Frachtbriefen) einlangen.
2) Die Zollämter haben von den Einführern der im Schluß⸗ protokoll zum Handelsvertrage mit Oesterreich⸗Ungarn, zu Artikel VIII, letzter Absatz, kein Zeugnis über den Ursprun der Waren zu verlangen, wenn diese in Häfen gegeben sind.
dänische Fahrradbranche ist nun insofern in ein neues
getreten, als angenommen werden kann, daß diejenigen
Grossistenfirmen, die jetzt noch bestehen, mit wenigen Ausnahmen so
sind und das Geschäft so solid und auf so gesunder
Basis betreiben, daß bei diesen Verluste für den Lieferanten voraus⸗
sichtlich nicht mehr zu erwarten sind; denn alle bestehenden Firmen der Branche sind sich bei ihren Dispositionen der Verantwortung den Banken, mit denen sie arbeiten, bewußt. Die Banken haben fast ohne Ausnahme schlechte Erfahrungen mit der Fahrrad⸗ branche gemacht und verhalten sich deshalb seit den Krisenjahren 1909/10 außerst zurückhaltend und bes - dieser Branche gegenüber auf das allergeringste Maß. Dieser Umstand hat zur Folge gehabt, daß seitens der noch existierenden Fahrrad⸗ Grossistenfirmen bei Einkäufen äußerst vorsichtig, disponiert wird, und hierin liegt in erster Linie der Grund, weshalb die deutschen Fahrradfabrikanten nicht die von früher her gewohnten großen Auf⸗ träge haben notieren können und weshalb die Exportziffern gefallen noch weiter fallen werden. Auch die Tatsache, daß die Schweden und die Norweger mehr und mehr ihren Bedarf im eigenen Lande decken, anstatt wie bisher über Kopenhagen, wird sich hierbei geltend machen. 38 8
Nicht unerwähnt mag bleiben, daß die englischen Fahrrad⸗ fabrikanten, die früher den Besuch ihrer dänischen Abnehmer in England entgegennahmen und bei dieser Gelegenbeit die Ordres notierten, in neuerer Zeit Vertreter nach Dänemark schicken, die im Vereine mit einem dänischen Platzagenten die Kundschaft besuchen. Diese veränderte Taktik in Verbindung damit, daß die englischen Fabrikanten ihre Preise ganz erheblich ermäßigt haben, sodaß diese um Teil 8 besonderen Vorliebe vieler dänischen Grossisten für englische Artikel und für Enland nicht unwesentliche günstige Resultate gezeitigt, wenn auch im allgemeinen die dänische Landbevölkerung, die das Haupt⸗ kontingent der Käufer stellt, mehr Vorliebe für die deutschen Modelle zeigt.
Immerhin wäre es angebracht, wenn deutsche Fahrradfabrikanten in Zukunft, neben ihren regulären Modellen, auch einen mehr den englischen den dänis
chränken ihr Entgegenkommen
den allerbilligsten deutschen Offerten gleichstehen, hat bei
Modellen entsprechenden Tvyp für Herren und für Damen
chen Grossissen anbieten würden; denn die Kundschaft fängt an, der schweren Doppelglockenlager überdrüssig zu werden.
Da die dänischen Grossisten breits im Juli/August für die nächstkommende Saison auf Reisen gehen, müssen bemusterte Offerten bereits vor dieser Zeit eingereicht werden.
“ Serbien. nisse für die Wareneinfuhr. Der
indet und wenn sie mit
aufgezählten Kolonialwaren und anderen Erzeugnisse und Orten der Vertragsstaaten zur Beförderung auf⸗
Handelsverhältnisse in Basel 1910.
Der Jahresbericht der Handelskammer in Basel an den Basler Handels⸗ und Industrieverein über das Jahr 1910 ist vor kurzem ver⸗ öffentlicht worden. Der Bericht zerfällt in zwei Teile, einen Füge.
Bericht über die Tätigkeit der Handelskammer im Jahre 1910 (S. 3 — 34), der die Geschäftslage, die Handelspolitik, das Ver⸗
kehrswesen, die Sozialpolitik, die Mobiliarversicherung, die Wert⸗
s teuer usw. behandelt, und einen speziellen Teil, der die Fach⸗
An
berichte über die wichtigeren Handelszweige und Industrien Basels enthält. 2
80s Wochen im Bureau der „Nachrichten für Handel und Industrie“, Berlin W. 8, Wilhelmstraße 74 III, im Zimmer 152 für Interessenten zur Einsichtnahme aus. FEin weiteres Exemplar kann sofort deutschen Inter⸗ essenten auf Antrag für kurze Zeit übersandt werden.
Das Berichtsheft liegt während der nächsten
träge sind an das genannte Bureau zu richten.
8.
Katalogsammlung des Kaiserlichen Konsulats
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8 in Johannesburg.
Der Hand⸗lssachverständige für Südafrika (zugeteilt dem Kai
lichen Konsulat in Johannesburg) macht bekannt, daß bei d
Kaiserlichen Konsulat in Johannesburg die Einrichtung einer Katalogsammlung besteht. Sie hat sich gut bewährt und wird in ausgedehntem Maße von Interessenten in Anspruch genommen. Deutsche Exvorteure werden eingeladen, der Sammlung ihre Kataloge einzusenden und dazu beizutragen, daß die Sammlung stets auf dem Laufenden erhalten wird. Zu diesem Zwecke ist stetige Nachlieferung der neuesten Auflagen der Drucksachen geboten. Der zur Verfügung stehende Raum ist aber beschränkt, und das eingesandte Material sollte daher aus praktisch verwendbaren Preis⸗ listen bestehen und nicht aus Fabrikansichten und anderem Reklame⸗ material. Es wird gebeten, nur einen Katalog bezw. einen Satz Drucksachen zu senden. — Nur Drucksachen in englischer Sprache
bieten gute Aussicht darauf, zur Anknüpfung von Geschäften zu
führen. Deutsche Drucksachen haben wenig Wert und solche in anderen Sprachen, wie Französisch, Spanisch usw., sind vollständig wertlos, da diese Sprachen dort fast von niemand verstanden werden. Drucksachen in solchen Sprachen können deshalb auch nicht in die Sammlung aufgenommen werden. Warenproben können wegen Platzmangels nicht ausgelegt werden. Mit der Verteilung von Drucksachen Warenproben usw. können sich die Konsularbehörden nicht befassen; überhaupt ist jede irgendwie geartete Propaganda für einzelne Firmen seitens der konsularischen Behörden ausgeschlossen; die alleinige Ausnahme hiervon besteht in der Vorlage von vorhandenen Drucksachen usw. an Interessenten, die sich auf dem Konsulat einfinden.
Der Arbeitsmarkt in Deutschland im Monat April 1911.
Die Besserung der Lage des Arbeitsmarkts, die im März bereits gemeldet wurde, hat im April, wie das „Reichsarbeitsblatt“ be⸗ richtet, weiter angehalten. Besonders im Baugewerbe, das im Vormonat noch ziemlich still lag, hat infolge der günstigen Witterung der Beschäftigungsgrad in den meisten Teilen Deutschlands wesentlich zugenommen. Auch auf dem Ruhrkohlenmarkte machte sich eine Besserung geltend. Gut war der Geschäftsgang der elektrischen und der chemischen Industrie. Befriedigend war der Geschäfts⸗ gang im mitteldeutschen Braunkohlenbergbau, in der Roheisenerzeugung und in den Stahlwerken. Auch die Maschinenindustrie hatte zumeist zufriedenstellend zu tun, nur wird vielfach über gedrückte Preise geklagt. In der Kali⸗ industrie war der Geschäftsgang normal, doch zeigte sich eine Ver⸗ schlechterung gegenüber dem Vormonat. Ueber unbefriedi enden Absatz klagten die ober⸗ und niederschlesischen Steinkohlen⸗ werke. Recht ungünstig lauten auch die Berichte aus der Textil⸗ industrie; als besonders schlecht wird die Lage der Baumwoll⸗ fpinnereien und der Tuchindustrie bezeichnet. Unbefriedigend beschäftigt war auch die Fenster⸗ und Spiegelglasindustrie sowie die Möbelfabrikation. 8
Nach den Berichten der Krankenkassen hat der Beschäftigungs⸗ grad im April stark zugenommen. Es ergab sich am 1. Mai 1911 gegenüber dem 1. April eine Zunahme der versicherungspflichtigen Mitglieder abzüglich der erwerbsunfähig krank Gemeldeten von insgesamt 120 621 (102 494 männlichen und 18 127 weiblichen Mitgliedern). Gegenüber dem 1. Januar ist der Beschäftigungsgrad der männlichen Personen von 100 auf 107, der der weiblichen von 100 auf 103 gestiegen.
Ueber die Arbeitslosigkeit im April berichteten 21 Fach⸗ verbände mit 1 283 736 Mitgliedern; von diesen waren am Ende des Monats 1,8 v. H. arbeitslos: Ende April 1910 betrug die Arbeits⸗ losenziffer bei den gleichen Verbänden 1,9 v. H., Ende März d. J. 2,1 v. H. Es ist also gegen beide Vergleichstage eine Besserung festzustellen. 1 8 28
Auch die Arbeitsnachweisziffern lassen auf eine Besserung gegenüber dem Vormonat und dem Vorjahre schließen. Bei der Ge⸗ samtzahl der berichtenden Arbeitsnachweise, für die vergleichbare Zahlen vorliegen, kamen im Aprel 1911 auf je 100 offene Stellen bei den männlichen Personen 143, bei den weiblichen Personen 79 Arbeits⸗ gesuche gegen 157 bezw. 76 im März 1911 und 166 bezw. 86 im April 1910. 1
Auf dem Berliner Arbeitsmarkte flaute die allgemeine Lage nach Beendigung der Vierteljahrs⸗ und Saisonarbeiten wie alljährlich etwas ab; im Vergleich mit dem Vorjahr ist jedoch eine Besserung für männliche Arbeitskräfte zu verzeichnen. In Schleswig⸗Holstein, Lübeck und Hamburg war die Erwerbsmöglichkeit für ungelernte und gelernte Arbeiter günstig. Auch im Rheinland und in Westfalen wird die Lage des Arbeitsmarkts im allgemeinen als nicht unaünstig be⸗ zeichnet. Nach Berichten aus Hessen, Hessen⸗Nassau und Waldeck waren die Arbeitsverhältnisse durchaus günstig. Die Auf⸗ wärtsbewegung des Beschäftigungsgrades hat in Bavyern und Württemberg angehalten, in Baden ist ein gewisser Stillstand eingetreten. 8
Die Einnahmen aus dem Güterverkehr deutscher Eisen⸗ bahnen betrugen im April 143 688 575 ℳ, das sind 3 011 506 ℳ mehr als im gleichen Monat des Vorjahrs. Dies bedeutet eine Mehreinnahme von 21 ℳ oder 0,77 v. H. auf 1 km. Dabei ist zu berücksichtigen, daß Ostern in diesem Jahre in den Berichtsmonat, im vorigen Jahre in den März fiel. 8
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tellung für Kohle, Koks und Brikett am 22. Mai 1911:
Ruhrrevier BOberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestellt. 26 266 85 Nicht gestellt I1MI“ 8
Nach den Ergebnissen der Salzgewinnung des Halleschen Oberbergamtsbezirks im 1. Quartal 1911 förderten; zwei Werke (Vorj. ebenso) 109 236 t (+ 14 533 t) Steinsalz. Die mittlere Beleg⸗ schaft betrug 499 (— 2), darunter eigentliche Berg⸗ bezw. Salinen⸗ arbeiter 277 (Vorj. ebenso). Der Absat einschließlich der Deputate betrug 90 550 t (+ 11 273 t). Zur Bereitung anderer Produkte ein⸗ schließlich Einmaß wurden verwendet 21 805 t (+ 4389 t). Der Bestand am Quartalsende betrug 83 310 t (— 6453 t). Ferner förderten 41 (+ 7) Kalisalzwerke 944 625 t (+ 79 822 t). Die mittlere Belegschaft betrug 9711 (+ 1877), darunter eigentliche Berg⸗ und Salinenarbeiter 5907 (+ 1107). Der Absatz einschließlich der Dexutate betrug 474 601 t (— 32 363 t). Zur Bereitung anderer Produkte ein⸗ schließlich Einmaß wurden verwendet 474 707 t (+ 88 682 t). Bestand am Vierteljahrsschluß 26 047 t (+ 12 958 t). Ferner förderten 6 Werke swie im Vorj.) 29 254 t (+ 1329 t) Speisesalz. Die mittlere Beleg⸗ chaft betrug 636 (— 4), darunter eigentliche Berg⸗ bezw. Salinen⸗ arbeiter 229 (+ 1). Der Absatz einschließlich Deputate betru 24 902 t (+ 1359 t). Zur Bereitung anderer Produkte ünüschließlich Einmaß wurden verwendet 1278 t (— 428 t). Der Bestand am Vierteljahrsschluß betrug 11 568 t (+ 1837 t). Ferner förderten sie 1286 t (— 430 t) Vieh⸗ und Gewerbesalz. Der Absatz einschließlich Deputate betrug 1490 t (— 121 t). Der Bestand am Vierteljahrsschluß betrug 151 t (— 211 t).
— Die Rheinische Kreditbank hat laut W wang des „W. T. B.“ aus Mannheim mit der Pfälzischen Bank in Lud⸗
wigshafen eine Interessengemeinschaft beg ründet, die auf die Dauer von 30 Jahren festgelegt ist und ihren äußeren Aus⸗
druck in der aus diesem Anlaß vereinbarten Personalunion findet.
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