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Es ist nicht schön, wenn sich die Regierung hinter dem Zeugnis des schwerperwundeten, bald sterbenden Menschen auf dem Krankenlager verschanzt. Die Blutschuld lastet in diesem Falle auf der Regierung, nichts kann sie abwälzen. Dubrowsky ist allerdings vom Universitäts⸗ richter empfangen worden, aber man kennt ja aus eigener Erfahrung die Energie dieses Herrn und weiß, was es bedeutet, wenn er sagt: Erkundigen Sie sich beim Polizeipräsidium. Der eigentliche Gründer und Leiter der russischen Landsmannschaft, dieses Vereins echt russischer Studenten, ist der russische Botschafter. Daß der Verein trotzdem nur 16 oder 17 Mitglieder hat, ist ein Zeichen für das starke Reinlichkeitsgefühl unserer russischen Stnudentenschaft. Daß der Geheimerlaß nicht bestehen soll, ist eine ungeheure Beruhigung für uns; es genügt für uns, daß nach diesem Erlaß ge⸗ handelt wird. Die Antwort des Ministers war doch ein wenig zu spitzfindig. Die Unzuverlässigkeit der Beamten, die sich auch in diesem Falle gezeigt hat, ist nur eine Folge der politischen Geheim⸗ polizei. Dieses Sypstem, das keine Kontrolle zuläßt, erzieht direkt Lügner und unwahrhaftige Menschen. Politische Provokateure und Agenten halten sich hier mit Genehmigung der Polizei auf. Auch jetzt hat sich wieder ein Attaché bei der russischen Botschaft, ein Herr von Zakrewski, in unwürdiger Weise an Russen heran⸗ geschlichen. Ich nenne diesen Namen, um den Mann vor der ganzen Welt zu brandmarken. Die Universitätsverwaltung füblt sich nur noch als Dependance der politischen Polizei. Ich möchte einmal einen preußischen Professor sehen, der dagegen einmal als Mann aufstebt. Wo ist der Mann? Auch für den Kultusminister und die Universitätsverwaltung heißt es nur: Ein treuer Knecht war Fridolin, ein treuer Knecht der politischen Polizei. Man hat dem Untersitätsrektor die Reden Fichtes an die deutsche Nation vorgehalten; aber zu diesem Mut kann sich kein Rektor jetzt aufraffen. Die Herren auf der Rechten sind jetzt die Angeklagten, denn sie haben dieses System geschaffen; aber auch diese Gelegenheit benutzen die Konservativen, um zum Erlaß eines Soialisten⸗ gesetzes aufzufordern. Der Redner der Konservativen versuchte, den Tod des unglücklichen jungen Mannes der Sozialdemokratie an die Rockschöße zu hängen. Wir aber sind die einzige wirkliche Kultur⸗ partei; nur die Sozialdemokratie hat das Richtige und Wesentliche aus diesem Fall herausgeschält, um die Ehre und das Ansehen des deutschen Namens zu wahren.
Abg. Dr. von Liszt (fortschr. Volksp): Wenn ich einmal in die Lage kommen sollte, Reden an die deutsche Nation zu halten, so würde ich sie wenigstens kürzer halten, als die Rede des Abg. Dr. Liebknecht jetzt war. Mit dem Ergebnis der Debatte können wir durchaus zufrieden sein, da die Tatsachen klargestellt worden sind. Besonders erfreulich ist die Feststellung, daß kein Geheimerlaß be⸗ steht, sondern daß die Anfrage an das Polizeipräsidium freiwillig ven der Universitätsbehörde ausgeht.
Damit schließt die Besprechung
Persönlich bemerkt
Abg. von Dewitz⸗Oldenburg (freikons.): Es war vorhin ein An⸗ trag auf Schließung der Debatte in der Schwebe. Ich habe dem Abg. Dr. Liebknecht mitgeteilt, daß ich diesem Antrage beitreten würde, aber noch bereit sei, ihm das Wort zukommen zu lassen, habe ihn jedoch gebeten, sich wie die übrigen Redner auf eine bestimmte Zeit von 10 oder 15 Minuten zu beschränken. Das ist ein Verfahren, welches bekanntlich überall bei uns gang und gäbe ist. Herr Dr. Liebknecht hat mir darauf keine bestimmte Antwort gegeben; nach etwa 5 Minuten ist er aber zu mir gekommen und hat gesagt, er könne nicht mit 15 Minuten auskommen, er brauche eine halbe Stunde, es sei für ihn entwürdigend, auf meine Bedingung einzugehen. Nachher hat Herr Liebknecht erklärt, dieses ganze Verfahren sei ein Skandal. Wenn der Abg. Liebknecht sich selbst im politischen Leben keines größeren Skandals schuldig gemacht hat, kann ich ihm nur gratulieren. Ich bin jedenfalls gegen Versuche, mit ihm oder anderen Herren seiner Partei zu verhandeln, jetzt dauernd gefeit.
Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Der Abg. von Dewitz hat mir gesagt: Wenn Sie sich verpflichten, nur 10 Minuten zu sprechen, dann wird kein Schlußantrag gestellt. Wie sollte ich bei einer derartigen Angelegenbeit, die wahrhaftig kein Pappenstiel ist, mit 10 Minuten auskommen? Um überhaupt zu Worte zu kommen, sagte ich schließlich mit einem Achselzucken, ich würde mir Mühe geben, nach Möglichkeit in 10 Minuten fertig zu sein. (Zuruf: Anderthalb Stunden haben Sie gesvrochen!) Meine übrigen Parteigenossen forderten aber nachber kategorisch, daß ich auf ein derartiges unwürdiges Ansinnen nicht eingeben solle. Ich bin dann zum Abg von Dewitz gegangen und habe erklärt, daß ich nicht auf die Zumutung eingehen koͤnne. Das Verfahren von Herrn von Dewitz kann ich natürlich in keiner Weise als unrecht⸗ mäßig bezeichnen. (Rufe rechts: Skandal haben Sie es genannt!) Ja, es ist ein politischer Skandal (Sehr wahr! bei den Sozial⸗ demokraten), daß ei ige Zumutung gestellt wird, wodurch die ganze Besprechung zu einer Farce geworden wäre. Es ist gar nich von einer Verständigung die Rede gewesen, sondern von einem kate⸗ gorischen Befehl an uns. Diese Vergewaltigung habe ich als einen Skandal bezeichnet. 8
Abg. von Dewitz⸗Oldenburg (freikons.): Wenn der Abg. Lieb⸗ knecht auf meinen Vorschlag zuerst eingegangen war, so bezeichnet er damit selbst sein Vorgehen als einen Skandal.
Abg. Dr. von Hepdebrand und der Lasa k(kons.): Von einer Vereinbarung, russische Angelegenheiten nicht zu erörtern, ist meinen politischen Freunden nichts bekannt. Und da ich als Vor⸗ sitzender meiner Partei in solchen Fragen nicht glaube umgangen werden zu können, so glaube ich in der Lage zu sein, die Behauptung des Abg. Liebfnecht als unwahr zu bezeichnen.
Abg. Dr. Friedberg (nl.): Die Behauptung des Abg. Liehknecht ist, wenn sie sich auf meine Fraktion mitbeziehen sollte, vollständig aus der Luft gegriffen.
Abg. Dr. Dittrich (Zentr.): Ich kann im Namen freunde erklären, daß mir von einer derartigen Abmachung nichts be⸗ kannt ist.
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ardorff (fFreikons.): Ich bin in der Lage, für meine nde dieselbe Erklärung abzugeben.
en Freu t g. Gyßling (fortschr. Volksp.): Ich kann dasselbe auch für meine politischen Freunde erklären.
Abg. Dr. Liebknecht (Soj.): Die Logik, wie mein ursprüng⸗ liches Eingehen auf die Forderung des Abg. von Dewitz ein Skandal sein soll. kann ich nicht verstehen. (Vizepräsident Dr. Porsch: Die nähere Auseinandersetzung darüber, wodurch der Skandal entstanden sein sollte, geht zu weit.) Die Erklärungen der verschiedenen Parteien eigen allerdings, daß Abmachungen dieser Art nicht bestehen. Aber es gibt vielerlei Zwischenstufen, man braucht nicht immer den offiziellen Weg einzuschlagen. Ich habe jedenfalls aus guter Quelle Kenntnis erhalten. (Zuruf: Welche Quelle 2)
Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Nachdem meine Erklärung abe worden ist, daß die Behauptung des Abg. Liebknecht unwahr, glaube ich, cigentlich wäre es richtig ge⸗ wesen, daß er meine Erklärung in vollem Umfange angenommen hätte. Die die er jetzt gegeben hat, weise ich mit Entschieden⸗
1 . 8 8 Dr. Friedberg (nl.): Vom Abg. Liebknecht wäre es anstän⸗ diger gewesen, meine Worte nicht auszudenten. Da er es aber doch tut. so will ich weiter erklären, mir auch von inoffiziellen An⸗ regungen nichts bekannt ist. viel Vertrauen sollte er doch zu seinen Kollegen im Hause haben, daß er ihr Wort nicht anzweifelt.
Abg. Dr. Liebknecht (Sos.): Darüber, was anständia oder unan⸗ stindig ift, unterhalte ich mich nicht. Die ersten Erklärungen schlossen aber nicht aus, daß doch Besprechungen startgefunden hatten. Nach diesen letzten Erklärungen nehme ich jedoch meine Behauptungen
zurück.
Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs zur Abänderung der Vorschriften über die Abnahme und Prüfung der Rechnungen.
Finanzminister Dr. Lentze:
Meine Herren! Der zur Beratung stehende Gesetzentwurf ist das erste Gesetz, welches zur Durchführung der Verwaltungereform Ihnen vorgelegt ist. Wenn man die Bedeutung des Gesetzes nach seinem Umfange einschätzen wollte, so würde man es sehr gering ein⸗ schätzen; denn sein Umfang ist klein, und sein Aussehen ist auch nicht so, daß man glaubt, es wäre ein schwerwiegendes Gesetz. Man würde ihm aber unrecht tun; denn an sich ist das Gesetz doch von sehr weit⸗ tragender und großer Bedeutung. (Sehr richtig!)
Es war eine der genialsten und lebensvollsten Schöpfungen Königs Friedrich Wilhelm I., als er die preußische Oberrechnungs⸗ kammer ins Leben rief. Fast 200 Jahre lang — die Oberrechnungs⸗ kammer ist am 16. Junt 1717 ins Leben gerufen — hat sie ihre segens⸗ reiche Tätigkeit entfaltet, und ich behaupte wohl nicht zu viel, wenn ich sage, daß gerade die Oberrechnungskammer wesentlich mit dazu beigetragen hat, unsere Beamtenschaft und damit auch unser Volk zur Sorgfalt, zur Rechtlichkeit und zur Gewissenhaftigkeit zu erziehen. (Sehr richtig!) Denn dadurch, daß eine besondere Behörde, welche, unabhängig von allen Ministerien. die fämtlichen Staatseinnahmen und Staatsausgaben auf das eingehendste kontrollierte, wurde es unmöglich gemacht, daß im Rechnungswesen und bei den Einnahmen und Ausgaben des Staats irgendwelche Unregelmäßigkeiten vorkommen konnten, und dadurch, daß dieses Gesetz bestand und diese Behörde ihres Amtes waltete, ist es Gemeingut unseres Volkes geworden, daß Rechtlichkeit und Gewissen⸗ haftigkeit bei sämtlichen Rechnungen unserer Staatsverwaltung ihre Heimstätte haben.
Meine Herren, im Laufe der Zeit ist das Gebiet, für welches die Oberrechnungskammer die Kontrolle ausüben muß so unendlich gewachsen und so groß geworden, daß es dringend notwendig ist, die Ober⸗ rechenkammer zu entlasten; es drobt sonst die Gefabr, daß sie erstickt unter der Fülle der Arbeit, und daß sie nicht mehr imstande ist, ihrer Hauptaufgabe, in wirtschaftlicher und etatsrechtlicher Hinsicht die Kontrolle zu üben, gerecht zu werden.
Die Oberrechenkammer hat, trotzdem alle die großen Betriebs⸗ verwaltungen des Staats den immer weiter ausgedehnten Staats⸗ verwaltungen binzugetreten sind, mit nur geringer Vermehrung ihrer Arbeitskräfte ihres Amtes gewaltet. Sie werden aus der Begründung ersehen haben, daß, obschon die Geschäfte sich seit dem Jahre 1872 versiebenfacht haben, nichtsdestoweniger in demselben Zeitraum das Personal der Oberrechenkammer in erheblich geringerem Maße ver⸗ mehrt worden ist. Bisber hatte die Oberrechenkammer versucht, sich dadurch Entlastung zu schaffen, daß sie kleinere Rechnungen auf andere Behörden zur Revision delegierte. Diese Rechnungen mußten aber, so Lautete das Kriterium, von „untergeordneter“ Bedeutung sein, und infolgedessen wurden nur solche Fonds, deren Entlastung nach dem Staatshausbalt und für den Landtag keine besondere Bedeutung hatte, auf die unteren Behörden überwiesen. Im übrigen mußte aber die Oberrechenkammer die sämtlichen Prüfungen selbst vornehmen.
Es wird nunmehr vorgeschlagen, daß die Oberrechenkammer Rechnungen von „geringerer“ Bedeutung auf die unteren Behörden delegieren kann, und zwar nicht allein Nebenfonds, sondern auch Fonds⸗ welche vollständig für sich bestehen und welche bis dahin von der Oberrechenkammer selbständig revidiert werden müssen. Die Ober⸗ rechenkammer soll also Rechnungen von geringerer Bedeutung und Rechnungen, bei denen erfahrungsmäßig die bestehenden Vorschriften und Bestimmungen beobachtet sind und bei denen erfabrungsmäßig auch finanziell bedeutsame Abweichungen von den Vorschriften nicht
orzukommen pflegen, an die unteren Behörden überweisen können. Sie soll zu gleicher Zeit auch die Art und den Umfang der Revision zu bestimmen in der Lage sein. Wenn man der Oberrechenkammer diese Befugnis einräumt, dann können die Behörden, denen die Rech⸗ nungen delegiert sind, gerade wie die Oberrechenkammer nach ibrer Anweisung die Prüfung vornebmen und können sowobl durch Stich⸗ proben wie auch durch Verzicht auf Vorlegen einzelner Beläge bei größeren Rechnungen sich von dem Bestande der Rechnungen überzeugen.
Diese Delegierung hat außerdem den großen Vorzug, daß die Rechnungsrevision unmittelbar, nachdem das Rechnungsgeschäft seine Erledigung gefunden hat, an Ort und Stelle selbst vorgenommen rerden kann, daß also eine Reihe von Rückfragen und sonstigen Schwierigkeiten, welche entstandeu, wenn die Rechnungen erst nach
bschluß des Rechnungsjahrs zur Revision kamen, sofort unmittelbar klargestellt und erledigt werden können. Es liegt auf der Hand, daß dadurch eine große Zahl von Schreibereien, Rückfragen und Miß⸗ verständnissen beseitigtwird. Ferner ist es auch möglich, daß auf diese Weise die Oberrechenkammer sich im Laufe der Zeit immer weiter entlastet. ade die Rechnungen von Bebörden, welche einer anderen Behörde unterstellt sind, also von Lokalbebörden, welche die selbständige Anweisung der Einnahmen und Ausgaben haben, werden sich zur Delegierung ganz besonders eignen. Es wird infolgedessen Aufgabe der Staatsregierung sein, wenn dieses Gesetz zur Annahme gelangt ist, durch Uebertragung des Rechtes zur Anweisung von Einnahmen und Ausgaben an Lokal⸗ behörden die Möglichkeit zu eröffnen, daß noch eine weitere Ueber⸗ weisung von Rechnungen stattfindet, als wie es sonst möglich wäre. Ich verweise besonders darauf, daß z. B. bisher die Forderungs⸗ nachweise, die in der Kreisinstanz entstehen, erst auf dem Umwege über die Regierungsinstanzen wieder an die Kreiskassen zurückgehen. Fär sie kann ohne Bedenken in Zukunft dem Landrat das Recht der Einnahme und Ausgabe überwiesen werden. Es ist dann die Revisions⸗ stelle bei der Regierung imstande, die Rechnungsrevision vorzunehmen, ohne daß man mit dem Bedenken zu rechnen hat, daß dieselbe Be⸗ hörde, welche die Einnahmen und Aunsgaben angewiesen hat, nun auch die Rechnungskontrolle vornimmt. Nur die übergeordneten Behörden würden die Rechnungskontrolle vornehmen, und sie würden sie daher auch unbedenklich vornehmen dürfen.
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Moniten, die in der Oeffentlichkeit so oft bespöttelt und bewitzelt worden sind, wenn zu wenig eingezahlt worden oder zu viel aus⸗ gegeben ist oder wenn zu viel eingezahlt und zu wenig ausgegeben worden ist, in Zukunft seitens der Oberrechnungskammer richt mehr gezogen zu werden brauchen. Es soll in Zukunft nach dem Ermessen
Es ist ferner in dem Gesetz vorgeseben, daß gerade die kleineren
Die Oberrechnungskammer wird dadurch gleichfalls in die Lage ver⸗ setzt werden, sich ihrer Haupttätigkeit mehr zu widmen.
Das Gesetz sieht ferner vor eine Deklaration des Begriffes der Etatsüberschreitung. Gerade bei den übertragbaren Etatstiteln oder bei solchen Fonds, welchen wieder Einnahmen zufließen, bei denen also die Ausgaben durch den Etat nicht ganz fest limitiert sind, waren bisher oft Zweifel entstanden, ob es sich wirklich um Etatsüber⸗ schreitung handelte oder nicht. Das neue Gesetz deklariert den Be⸗ griff der Etatsüberschreitung für diese Fälle, und es ist dadurch in Zukunft die Oberrechnungskammer von der Pflicht enthoben, in solchen Fällen Monita zu ziehen. Zum Schluß gibt das Gesetz der Ober⸗ rechnungskammer das Recht in Fällen, in denen die Rechnung legenden Behörden eine materielle Vorprüfung vorzunehmen haben, diesen Be⸗ hörden die materielle Vorprüfung zu erlassen. Es hat sich nämlich
in der Praxis herausgestellt, daß diese sogenannte materielle Vor⸗ üf in vieler Hinsicht versagt. Weil die Obe gska
prüfung in vieler Hinsi ersagt. eil die Oberrechnungskammer doch hinterher die materielle Nachprüfung vornimmt, erstreckte sich diese materielle Vorprüfung meist mehr auf Aeußerlichkeiten und Förmlichkeiten, als auf eine wirklich materielle Prüfung.
Wenn der Oberrechnungskammer durch diese Entlastungen die Arbeit etwas abgenommen wird, bekommt sie Luft zu ihren weiteren größeren Aufgaben. Die Königliche Staatsregierung ist überzeugt, daß die Oberrechnungskammer dann weiterhin ihrer hohen Aufgaben auch in der modernen Zeit gerecht werden kann in derselben Weise, wie sie das früher getan hat zu einer Zeit, wo der Verwaltungs⸗ apparat noch nicht so ausgedehnt war. Durch die Delegierung mancher Rechnungen und den Fortfall kleinlicher Rügen wird die Ober⸗ rechnungskammer für die größeren Aufgaben wieder frei, und das ist der Zweck des Gesetzes. Die Immediatkommission, welche zur Ver⸗ waltungsreform niedergesetzt ist, hat diesen Gesetzentwurf eingehend begutachtet und nach einer gründlicheren Beratung sowohl im Aus⸗ schuß wie im Plenum einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes befürwortet, indem auch sie mit der Königlichen Staatsregierung der Meinung ist, daß das Gesetz einen großen Fortschritt bedeutet und
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wesentlich zu einer Verwaltungsreform mit beiträgt. (Bravo!)
Abg. von Goßler(kons.): Gewiß war es immer unbequem, wenn ganz kleine Beträge nachgefordert wurden, aber im Grunde waren wir doch alle in Preußen recht froh darüber, daß wir die Ober⸗ rechnungskammer haben. Wenn sich die preußische Beamtenschaft ihr persönliches Verantwortungsgefühl erhalten hat in dieser Zeit, in der wahrlich nicht mehr so auf das Geld gesehen wird, so ist das ein Verdienst der Oberrechnungskammer. Es fragt sich, od die Vorlage nicht dieses Verantwortungsgefühl etwas abstumpfen und eine zu moderne Auffassung in Geldsachen herbeiführen wird. Diese unsere Bedenken sind nicht ganz von der Hand zu weisen, aber durch die Begründung der Vorlage sind sie be⸗ seitigt, und wir verschließen uns nicht der Notwendigkeit der Aenderung. Der Weg, bei den Provinzialbehörden besondere Rechnungs⸗ ämter einzusetzen, ist gangbar, wenn daraus nicht Beamten⸗ vermehrung und Mehrkosten hervorgehen; aber die Oberrechnungs⸗ kammer muß die Verantwortung selbst behalten, die Delegierung von Rechnungen darf nur auf Beschluß des Gesamtkollegiums und nicht durch die einzelnen Beamten erfolgen. Im einzelnen ist die Vorlage so, daß wir sie ohne Kommissionsberatung annehmen können; wenn aber von dritter Seite Kommissionsberatung gewünscht wird, so sind wir damit einverstanden und empfehlen nur, die Rechnungskommission dafür zu bestimmen. “ * 1
Abg. Dr. König⸗Crefeld (Zentr.): Meine Freunde wünschen, daß
die Oberrechnungskammer nach wie vor die strenge Hüterin des Etatsrechts bleiben möge. Unser Etat ist jetzt fast auf 4 Milliarden angewachsen, die Arbeitslast der Oberrechnungskammer ist gewaltig gestiegen, und wir können deshalb mit dem Gedanken der Vorlage einverstanden sein. Durch Stichproben kann die Oberrechnungskammer prüfen, ob die delegierten Rechnungen ordnungsmäßig erledigt sind. Darüber sind wir wohl alle einig, daß die jetzige Art der Prüfung aller Einzel⸗ heiten durch die Oberrechnungskammer zu weit geht, aber es fragt sich, ob die Vorlage mit dem Artikel 104 der Verfassung zu vereinbaren ist, wonach die Rechnungen über den Staatshaushalt von der Ober⸗ rechnungskammer geprüft werden. Es wird also doch eine eingehende Prüfung der Vorlage stattzufinden haben, auch nach der Richtung, ob eine Beamtenvermehrung notwendig werden wird, oder ob eine Ersparnis zu erwarten ist. Daß geringfügige Beträge nicht nach⸗ gefordert werden sollen, mag richtig sein, aber es überrascht mich, daß man dazu auch Beträge über 100 ℳ rechnen soll. Ich halt eine eingehende Prüfung der Vorlage in der Kommission für not⸗ wendig, und ich beantrage namens meiner Freunde die Ueberweifung an die Rechnungskommission, die zu diesem Zweck um 7 Mitglieder zu verstärken ist. .
Abg. Eckert (freikons.): Meine Freunde sind der Ansicht, daß die
Oberrechnungskammer ihrer segensreichen Tätigkeit erhalten werden muß, und deshalb begrüßen wir diese Vorlage, weil die Ober⸗ rechnungskammer bei der jetzigen Art der Geschäfte ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen kann und entlastet werden muß. Seit dem letzten Gesetz, das die Befugnisse der Oberrechnungskammer geregelt hat, von 1872, haben sich die Verhältnisse gewaltig geändert; die Ge⸗ samtsumme unseres Etats hat 8 seitdem versiebenfacht, ferner ist die Verstaatlichung der Eisenbahnen hinzugekommer. Das Personal der Oberrechnungskammer hat sich nur um ein Drit vermehrt. Durch die Delegation von Rechnungen an die unteren Behörden darf die Kontrolle des Landtages nicht beschränkt werden. Sehr erfreulich ist die Bestimmung, daß geringfügigere Beträge nicht mehr nachgefordert werden sollen; das wird bei allen Beamten greße Freude erregen. Die Oberrechnungskammer ist dadurch etwas ur⸗ populär geworden, daß sie ganz geringfügige Beträge noch n Jahren eimtreibt; man hat da die Oberrechnungskammer nicht ganj emmst genommen. Ich schließe mich dem Antrage auf Kommissicns⸗ beratung an. 1
Abg. Aronsohn (fortschr. Volksp.) spricht sich gleichfalls kurz ja Gunsten der Vorlage aus und erklärt sich mit der Kommiff beratung einverstanden.
Abg. Schwabach (nl.): Auch nach der Meinung meiner poli⸗ ischen Freunde darf an der Grundlage der Tätigkeit der Oberrechnungskammer nicht gerüttelt werden: daran bat in erster Linie das Parlament ein Interesse. Aber die Verhältnisse haben sich doch vollkommen geändert. Eine Vermehrung des Beamten⸗ personals bei der Oberrechnungskammer entsprechend der Zunahme der Geschäfte darf nicht in dem bisberigen Umfange fortgesetzt werden, weil sonst die Einbeitlichkeit des Versabrens verloren geht. Wir müssen die Entlastung der Oberrechnungskammer auf anderem Wege suchen. Der vorliegende Entwurf ist im großen und ganzen dem ens. sprechenden Reichsgesetz nachgebildet worden. Die unteren Revisions⸗ instanzen sind verfassungsmäßig als Orgone der Oberrechnungs⸗ kammer anzusehen. Die Vorlage ist ein Stück der sog. kleinen Verwaltungsreform; die finanzielle Folge wird nicht bedeutend 1e9. Im Kassenwesen wie in der ganzen Verwaltung müssen noch ve mehr Vereinfachungen vorgenommen werden; nach dem, was 2 vorgesehen ist, scheint mehr oder weniger alles beim alten zu bleiben, und dann werden jedenfalls e 8. 3eee e leichterun ür die Steuerzahler n. erauskommen. 8 — . en ebenfalls die Ueberweisung der Vorlage an die um sieben Mitglieder verstärkte Rechnungskommission.
der Oberrechnungskammer davon abgesehen werden können, hier no
Artache Zakrewski, der den Schutz fremder Diplomaten genießt, ich den Abg. 8 zur Orbdnung.
Vizeprösident Dr. Porsch: Wegen seiner Bemerkung über den „
Nachforderungen ju erheben oder entsprechende Erinnerungen zu ziehen. 1
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Dritte Beilage
Reichsanzeiger und Königlich Preußi chen taatsanzeiger
Abg. Bartscher (Zentr.): Die Oberrechnungskammer ist igentlich ein Organ des Landtags. Sie hat, schon durch ihre bloße Existenz, das Verantwortungsgefühl der Beamten gestärkt. Eine Entlastung der Oberrechnungskammer ist notwendig geworden und die Vorlage trifft im allgemeinen das Richtige; die Oberrechnungskammer soll sich mit allgemeinen etatsrechtlichen Gesichts⸗ punkten beschäftigen und nicht mit kleinlicher Pfennigfuchserei. Mit dieser Vorlage, mit der Dezentralisation allein ist noch nichts für die Vereinfachung der Verwaltung getan, es müssen auch die Anordnungen der Zentralbehörden an die mittleren Behörden, die das schwierige Rechnungswesen zu verwalten haben, klarer werden damit die Arbeit dieser Behörden einfacher wird. Dann wird die Verwaltungsreform auch für die Steuerzahler von Nutzen sein.
Die Vorlage wird an die verstärkte Rechnungskommission überwiesen. 1
In der Beratung des Berichts der Rechnungskommission über die allgemeine Rechnung über den Staatshaus⸗ halt für das Etatsjahr 1907 werden auf Antrag der Kom⸗ mission die Etatsüberschreitungen und außeretatsmäßigen Aus⸗ gaben nachträglich genehmigt. In der Beratung der Uebersicht von den Staats einnahmen⸗ und ⸗ausgaben für das Etatsjahr 1909 beschließt das Haus auf Antrag der Rechnungskommission die
Genehmigung der Etatsüberschreitungen und außeretatsmäßigen Vorlagen.)
Berlin, Freitag, d
kammer. Für die Rechnung der Kasse der Oberrechmungskammer für das Etatsjahr 1909 wird Entlastung erteilt.
In erster Beratung wird dann die von dem Abg. Albers (Zentr.) mit Unterstützung anderer westfälischer Abgeordneten beantragte Novelle zur Provinzialordnung für West⸗ falen, wonach für jeden Kreis mit weniger als 60 000 Ein wohnern ein Abgeordneter, für jeden Kreis rnir 60 000 oder mehr Einwohnern zwei Abgeordnete gewählt, werden sollen (bisher ist die Grenze 35 000 Einwohner), nach kurzer Empfehlung durch den Abg. Schulze⸗Pelkuem (kons.) an die Gemeindekommission zur Vorberatung überwiesen.
In erster und zweiter Beratung wird ohne Debatte der von dem Abg. von Pappenheim (kons.) beantragte Gesetz⸗ entwurf angenommen, wonach in dem ehemaligen Kur⸗ 8 rstentum Hessen bestimmt wird, daß die Bezirksregierung für die Schulversäumnisse Geldstrafen bis zu 3 ℳ oder Haftstrafen von einem Tag für jeden Tag Schulversäumnis festsetzen kann.
Schluß nach 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Freitag 12 Uhr (Gesetz über die Zuwachssteuer; Wegeordnung für Ostpreußen:
Gesetz über die Beschulung taubstummer Kinder; kleinere
Statistik und Volkswirtschaft.
er vom 11. bis 20. Mai 1911 und im Betriebsjahr 1910/11, beginnend mit 1. September.
.
———
Einfuhr
im Spezialhandel
1. Sept.
11. bis 127g 20. Mai 20. Mai Nai] 20. Mai
1911
dz rein
Verbrauchszucker, raffinierter und dem raffinierten gleichgestelkter er ( 8 “ 111611616 8 „davon Veredelungsverkerr Rübenzucker: Kehnzcker (granulierter), (auch Sandzucker) 1 5555 davon Veredelungsverkehyy.. Platten⸗, Stangen⸗ und Würfelzucker (176 c) gemahlener Melis (176 )„)„) davon Veredelungsverkehr.. Stücken⸗ und Krümelzucker ] davon Veredelungsverkehr.. gemahlene Raffinade (176 f).. davon Veredelungsverkehr. Brotzucker (176 vẽoẽg.. . böö1“ davon Veredelungsverkehr Kandis 1089) 85 1“ 88 davon Veredelungsverkehr anderer Zucker (176 k/n)). “ Rohrzucker, roher, fester und flüssiger (176 k). . Rübenzucker, roher, fester und flüssiger (1761). 1 E 8 siogon Vercdelungenerkehe “ anderer fester und flüssiger Zucker (flüssige Raffinade einschließli des Invertzuckersirups usw.) (176m) 9 12 98 8 8— 8 88 8 davon Veredelungsverke²⁶ll . Füllmassen und Zuckerabläufe (Sirup, Melasse), Melassekraft⸗ futter; Rübensaft, Ahornsaft (1767n)) davon Veredelungsverkehrhrl Zuckerhaltige Waren unter steueramtlicher Aufsicht: Gesamtgewicht.. 4“
Menge des darin enthaltenen Zuckers . . . . . . . . . . . Berlin, den 24. Mai 1911.
Kaiserliches Statistisches Amt. van der Boraht.
12 630 164 563 3 610 316 3 197 956 11 462 2 8 1 515 8 Üecs * —
125 566 2 430 444 2143 067 “ ü — 9 113 111 16 652 442 783 331 033 er 11 477 256 131 250 220 — — 31 706 2681 185 162 199 930
3 481 140 212 115 889 — — 590 3 129 115 320 96 848 385 17 621 38 509 23 315
1192 22 641 22 452
302 278 4137 328 2 764 766 V 2
301 692 V 2 722 020
138 2 562 3 065 65
39 681 21 894 32 583
51 468 46 645 20 041 17 158
vom 11.
Ein⸗ und se einiger wichtiger Waren in der Zeit
20. Mai der beiden letzten Jahre.
Einfuhr [Alusfuhr im Speztalhandel
dz = 100 kg
1911 1910 1911 hy1910
Warengattung
Baumwolle.. Flachs, gebrochen, ge⸗ schwungen usw.. . 7 177 4 958 2 108 1 519 Hanf, gebrochen, ge⸗ 1 schwungen usw.. . 9 502 4 628 4 109 1 138 Jute und Jutewerg . 36 418 24 144 3 179 3 031 Merinowolle im Schweiß 14 803 18 80; 75 189 Kreuzuchtwolle im Schweiß E8ö 29 960 17 169 352 42 Eisenerle .2467 656 827 379 1 326 890 728 710 Steinkohlen.. 4 015 204 2 967 413] 7 238 078 5 020 319 Braunkohlen.. . 1 950 051] 1) 671 285 18 681 19 674 Erdöl, gereinigt, . 122 481 143 721 230 3 Chilesalpeter.. —.1 384 310 267 842 18 472 6 883 Roheilen 16““ 53 877 41 761 383 643 204 556 Robluppen, Rohschienen, Rohblöcke usw.. . 2 328 1 673] 183 364 908 8285 bEE1111A1“”“ 1381 361 101 8811 106 72 Eisenbahn⸗, Zahnrad⸗, “ Platt⸗(Flach⸗)schienen 1 56 120 069 71 907 Eizenbahnschwellen aus Iö¹ — 16 864 33 390 ipser. . . . .. 51 655 1 606 1 B3 8 Feingold, legiertes Gold 6,78 3,01 1,10 Deutsche Goldmünzen. 1,26 2,08 — Fremde Goldmünzen. 0,19 0,26 Kaiserliches Statistisches Amt. voan der Borght.
100 427 99 459 17 880 15 024
1 Verkehrswesen.
Von jetzt ab können im Verkehr zwischen Deutschland und Bolivien Postpakete, die nach bolivianischen Postorten an einer Eisenbahn bestimmt sind, bis zum Gewichte von 5 kg — bisher nur bis 3 kg — versandt werden. Die Taxen sind dieselben wie für Pakete bis 3 kg. Diese sind fortan auch nach allen übrigen Orten in Bolivien zugelassen. Nach welchen Orten Postwvakete bis 5 kg versandt werden können, darüber geben die Postanstalten Auskunft 4
“
Vom 1. Juni ab werden von den deutschen Postanstalten ge⸗ wöhnliche Pakete im Gewicht von mehr als 5 bis 20 kg nach Siam (nur nach Bangkok) zur Versendung über Hamburg oder Bremen zum unmittelbaren Austausch zwischen den deutschen und siamesischen Posten angenommen werden. Auskunft über die Ver⸗ sendungsbedingungen erteilen die Postanstalten. 8
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Jahresberichte der amerikanischen Konsulate für 1909. Von den Jahresberichten der amerikanischen Konsulate (Com⸗
mercial Relations of the U'nited States with foreign Countries) für das Jahr 1909 sind Abdrücke hier eingegangen. Sie Uegen während der nächsten drei Wochen im Bureau der „Nach⸗ richten für Handel und Industrie“, Berlin W. 8, Wilbelm⸗ straße 74 III, im Zimmer 154 zur Einsichtnahme aus und können [nländischen Interessenten auf Antrag füͤr kurze Zeit übersandt werden. Die Anträge sind an das genannte Bureau zu richten.
Zahlungsbedingungen im Verkebhr mit Cbile.
8 Die üblichen Zahlungsbedingungen im Verkehr zwischen euro⸗ päischen Fabrikanten bezw. Exportkommissionren und deren Käukern
Ausgaben vorbehaltlich der Prüfung durch die Obe rrechnungs⸗
1911.
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in Curopa senden die Verschiffungsdokumente an eine er Banken in Chile, und zwar deutsche Fabrikanten usw. zumeist an die deutschen Banken Banco Alemúàn Pransatläntico. Banco de. Chile y Alemania, Banco Germanico de la America del Sud in Valparagiso, Santiago usw., mit der Weisung, diese “ dere. Igert,90 Tage nach Sicht, in Ausnahmefällen bis 180 Tage ach Sicht, und da wohl auch darüber hinaus bis E em Käufer auszuhändigen. Es ist notwendig, in die Ver aufsbedingungen vorher die sogenannte Kursklausel auf⸗ venehmen, d. h. festzusetzen, ob der Kunde am Verfalltag seinen in 3 ark, Pfund Sterlin oder Franks ausgestellten Wechsel mit Avista⸗ “ Tage Sichtkurs auf Europa zu zahlen hat. Letzteres pflegt die Regel zu sein. Es ist selbstverständlich, daß die Kurs⸗ klausel, ob zahlbar zum Ziehungskurse für 90 Tage Sicht⸗ oder zum Ziehungskurse für Sichtwechsel, nichts mit der Verfallzeit des Wechsels zu tun hat. Praktisch liegt es mit der Annahme der Wechsel übrigens so, daß letztere eigentlich ausnahmslos erst bei Ankunft des Schiffes, welches die betreffenden Waren bringt, akzeptiert werden. Im allgemeinen erfolgt Bezahlung an den europäischen Verkäufer in guten Bank⸗ oder guten kommerziellen Wechseln. Exrportkom⸗ missionäre bedingen sich in der Regel in der Order Zinsen aus, die am Schlusse der Faktura berechnet zu werden pflegen, und zwar bei Dampferladungen 9 Monate Zinsen, bei Seglerladungen 10 Monate en dje nach den Verkaufsbedingungen, zumeist 6 % für das Jahr. Fabrikanten verkaufen großtenteils ohne Berechnung besonderer Zinsen; sie kalkulieren dieselben in den Preis der Ware hinein. Die Kaufer in Chile zahlen nie gern Zinsen. Die Banken in Chile klagen darüber, daß die europäischen Fabrikanten usw. es ihnen gegen⸗ über häufig an den nötigen Weisungen fehlen lassen, so beispielsweise für den Fall der Nichtannnahme oder Nichtzahlung des Wechsels, ob also Protest erfolgen soll, ob eventuell Zielverlängerung oder Nachlässe, und in welcher Ausdehnung beziehungsweise in welcher Höhe einzuräumen sind usw. Wichtig ist auch die Benachrichti⸗ gung, ob Aussteller an dem betreffenden Platze (VPalparaiso, Santiago usw.) einen Vertreter besitzt, und wie weit dessen Befug⸗ nisse gehen. Die Inkassobanken in Chile versenden auf Wunsch spezielle Inkassotarife, die detaillierte Weisungen für den Verkehr mit Chile enthalten.⸗
Nimmt man an, daß die Verkaufsbedingungen gegen „Akzept 90 Tage nach Sicht“ lauten, so kann Verkäufer (Fabrikant usw.) eigentlich erst nach folgendem Zeitraum das Geschäft mit Chile als gänzlich abgewickelt beziehungsweise gänzlich risikofrei ansehen:
a. nach rund 60 Tagen, nämlich Reisezeit der Waren bis Chile, bei deren Ankunft, wie erwähnt, der Wechsel erst akzeptiert wird;
b. nach weiteren 90 Tagen: Laufzeit des Akzepts; ““ 85” weiteren 30 Tagen: falls Käufer mit Avistakurs zahlt, in diesem Falle also nur Reisezeit Chile — Europa, welche die Rimesse braucht, dn b . d. nach noch weiteren 90 Tagen: falls Käufer zum Ziehungsku für 90 Tage Sichtwechsel 1— ble I
In Wirklichkeit kann ja aber das Geschäft für den Fabrikanten schon als abgewickelt, d. h. ohne weiteres Risiko für ihn gelten, so⸗ bald der Kunde in Chile der mit dem Inkasso betrauten Bank in Valparaiso usw. Zahlung leistet. (Bericht des Handelssachverständigen bei dem Kaiserlichen Generalkonsulat in Valparaiso.) “ Winke für die Ausfuhr nach Chile, Bolivien und Peru.
Reisende der Exportkommissionäre und Fabri⸗ kanten für Chile, Bolivien und Peru. Es ist äußerst wichtig, daß die Reisenden, speziell der sogenannten Export⸗ kommissionäre die erforderlichen Waren⸗, vor allem aber die nötigen Markt⸗ und Platzkenntnisse mitbringen. Der Reisende eines Exportkommissionärs, der von den verschiedensten Fabri⸗ kanten kauft kann natürlich nicht in dem Maße Waren⸗ kenntnis besitzen, wie etwa ein Fabrikreisender. Da ersterer unter Umständen die verschiedenartigsten Artikel mit sich führt, so ergeben sich in der Tat große Schwierigkeiten für ihn, die Waren, welche er verkaufen soll, auch wirklich gut zu kennen. Wegen mangelnder Sachkenntnisse sind Reisende haufig nicht in der Lage, über die Natur der Ware, Abänderungsmöglichkeiten, zuweilen selbst über Preise im Falle größerer Verkäufe usw, genügenden Aufschluß zu geben. Die Folge davon ist dann leicht die, daß der Reisende bei der Aufnahme seiner Orders eventuell mehr oder aber überhaupt etwas verspricht, was nicht ausgeführt werden kann. Darunter leidet die Exaktheit der Lieferung und natürlich auch der Ruf der ein⸗ heimischen Industrie im allgemeinen.
Jeder Provisionsreisende hat ganz begreiflicherweise das Be⸗ streben, möglichst große Umsätze zu machen, und wendet sich daher auch zunächst an die Großimporteure, an die sogenannten Erstehand⸗ Häuser, bei denen er freilich in der Regel kein Glück hat, da diese ja durchweg ihre eigenen Einkaufshäuser in Europa oder in den Vereinigten Staaten von Amerika besitzen. Auch bei den Zweite⸗ hand⸗Häusern gehts ihm wohl zumeist nicht viel besser: auch sie importieren schon vielfach durch eigene Einkaufshäuser oder aber kaufen von der ersten Hand am Platze. So blei d senden dann in der Regel nichts anderes übrig, als si
mittleren Ladengeschäfte zu wenden, von de
nicht in Frage kommt.
Fird in solchen Fällen vorsichtig zu Werk
artigen Kundenkreis genau anseden. Diejenigen Reisenden jedoch, welche ihren Posten nur für eine Reisetour angenommen daben, sehen natürlich auf solcher Reise zu, soviel wie möglich zu der⸗ kaufen, um die Unkosten der Reise und selbst gut zu verdienen, wobei dann leicht die Qualit Kundschaft zu kurz kommt. Zuweilen hört man auch, daß die Reisenden Artikel, welche sie an Erste⸗ und Zweiteband Häuser vderkauft haben, auch den kleineren Ladengeschäften andieten, und zwar dielfach zu den gleichen Prrisen. also der Ersten und Zweiten⸗Hand die Moöglichkeit des Absaßes nehmen. Weiß der Reisende vorher, daß er niemals wieder nach der Westküste von Südamerika kommen wird, so nimmt er es damit nicht so genau. Seinen Nachfolgern aber, wie überhaupt allen fremden Reisenden erschwert er dadurch für später die Situatten andererdentlich. zumal man ja speziell in den Kreisen der diesigen Grosimperteure d allgemeinen nicht gut auf die europäischen Reisjenden zu sprechen ist. Besonders wichtig ist für den Retenden Markt⸗ und Platz kenntuis dieser Länder. Er musß den dernherein meFen, wal de Markt brauchen kann, und sollte imstande sein, diee Tanden nach dieser Richtung sachgemäsß zu deraten, und idnen dader auch nur solche Waren vorlegen, die sich dem Geschenake, der Taufkraft dem Kliuma, kurz, der gegedenen Lage anda sen. Wars für Chüe paßt, paßt noch lange nicht für Beleien, ar* faàr Boldien ikbnast wirr, ist zumeist in Peru uiccht vdimeren. Zeizt der Nvende einmal. daß er etwar den den Artekeln serdit dersteht, daß er de der oden angedeuteten Weode da Jatere Fe seiner Kandscharlk wabren sucht, so dat er wäter lesdeere? Soal Er 8 rm schen mehr Vertranges. Daraus beamt & ader bedn Sechet. spesiell mit der WeKkbase, enders . d Köeker e ͤenNR hn .e NMIGderd derher. Ars alle diese Meowente BX Kess * NnNNNRH und
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