1911 / 124 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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Bestimmungen sind verschieden. Dieser Antrag hat schon früher eine

Kommission des Hauses beschäftigt, es wurde damals gesagt, es müsse ein Unterschied zwischen Stadt und Land gemacht werden. In einem einheitlichen Gesetz kann es sich um einen solchen Unterschied nicht handeln. Allerdings haben sich territoriale Uebungen ent⸗ wickelt, so daß es auf dem Lande sogar vorkommt, daß die Kinder vor dem vollendeten 14. Lebensjahre aus der Schule entlassen werden. Das ist aber ein Brauch, dessen Bruch besser wäre als die Be⸗ folgung. Nach dem Gesetz soll das Kind nicht über die Vollendung des 14. Jahres hinaus in der Schule gehalten werden, aber dem Kreisschulinspektor ist es gestattet, unter Umständen die Schulpflicht bis zu einem Jahre zu verlängern; damit soll nicht gesagt sein, daß nun das Kind ein volles Jahr länger festgehalten werden soll, sondern nur bis zu dem nächsten allgemeinen Schulentlassungstermin. Zum Teil wird das System beselet daß die Kinder allgemein nach Vollendung des 14. Jahres bei dem nächsten allgemeinen Entlassungs⸗ termin die Schule verlassen. Jedenfalls bestehen überall Verschieden⸗ heiten, und damit hängen auch die Verschiedenheiten in der Be⸗ strafung der Schulversäumnisse zusammen. Das Geschwür ist also da, und es muß eine Operation vorgenommen werden. Das Kammer⸗ gericht hat in diese vielfach veralteten, vermoderten Verwaltungs⸗ bestimmungen über die Bestrafung der Schulversäumnisse hineingeleuchtet. Warum will nun die Regierung unseren Anregungen, die wir seit Jahren gegeben haben, nicht folgen? Im vorigen Jahre wurde uns gesagt, daß wir uns mitten in der Verwaltungsreform befänden, die erst abgewartet werden müsse, und daß auch erst die Frage der Pflichtfortbildungsschule erledigt werden müsse. Ein Baumeister baut erst das Erdgeschoß und dann den ersten Stock; hier soll aber erst der erste Stock, die Fortbildungsschule, fertig gemacht und dann das Erdgeschoß in Angriff genommen werden. Auf die Verwaltungs⸗ reform brauchen wir nicht zu warten. Ich bitte, den Antrag an⸗ zunehmen; er schreibt gar keine Bestimmungen vor, sondern überläßt die Einzelheiten vollkommen der Regierung. Darum hätte auch eine Kommissionsberatung keinen Zweck, die Kommission könnte auch keine einzelnen Vorschläge machen, es würde dabei nicht mehr heraus⸗ kommen, als bei der Debatte im Plenum.

Abg. Dr. Kaufmann (Zentr.): Es handelt sich um eine sehr schwierige Materie, und eine Regelung außerhalb des Rahmens eines allgemeinen Schulgesetzes erscheint uns als bedenklich. Starre Vor⸗ schriften über die Schulpflicht möchte ich nicht empfehlen. Der frühere Zedlitzsche Schulgesetzentwurf von 1892 enthielt einen Abschnitt „Schulpflicht und Eö“ aber dieser Gesetzentwurf ist nicht zustande gekommen. In diese Frage spielen die schwierige Frage des Privatunterrichts und andere wichtige Fragen, wie der Besuch auswärtiger Schulen usw., hinein. Die Grundlage der Schulpflicht bildet noch immer die alte Kabinettsorder von 1825, wonach der Schulbesuch so lange fortzusetzen ist, bis das Kind nach der Meinung seines Seelsorgers die nötigen Kenntnisse erworben hat. Große Schwierigkeiten sind bisher nicht entstanden, ich kann deshalb eine einheitliche starre Regelung für den ganzen Staat nicht empfehlen. Man kann mit den provinziellen Bestimmungen auskommen. Ich beantrage die Ueberweisung des Antrags an die Unterrichtskommission.

Abg. Hoffmann (Soz.): Wir stimmen dem Antrage zu. Wenn ein allgemeines Schulgesetz, wie das von 1892, das gescheitert ist, jetzt möglich wäre, würde das Zentrum für eine einheitliche Regelung sein, so aber glaubt das Zentrum mit der alten Kabinetts⸗ order von 1825 es ist ja noch keine hundert Jahre her aus⸗ kommen zu können, wonach der Seelsorger zu entscheiden hat. Mit der Volksbildung hat man es allerdings in Preußen nicht sehr eilig, namentlich nicht auf seiten derjenigen, die billige Arbeitskräfte haben wollen. Ist doch einmal gesagt worden, zum Kartoffel⸗ buddeln lernen unsere Jungen noch viel zu viel. Ich erinnere nur an das System der Halbtagsschulen, ja sogar der Dritteltags⸗ schulen und an das System der Hütejungen und der Rübenferien. Das sind die Zustände in einem Staate, der in der Welt voran sein soll. Zum Teil gilt die Bestimmung, daß das Kind mit der Konfirmation aus der Schule entlassen wird, und daß es, wenn es an einer Konfirmation nicht teilnimmt, weil es z. B. freireligiös ist, noch ein Jahr länger in der Schule festgehalten werden kann. Alle diese Dinge zeigen die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der Schulpflicht. In einer Schule sind den Kindern Schläge an⸗ gedroht worden, wenn sie ihre Schulbücher in einer Buchhandlung kaufen, wo der sozialdemokratische Volksbote zu haben ist. Ein Kind sollte von der Schule verwiesen werden, weil es nicht an der Kaisergeburtstagsfeier teilgenommen hatte. Auf der einen Seite nennt man die Eltern der Kinder Leute, nicht wert, den Namen „Deutsche“ zu tragen, und auf der anderen Seite verlangt man, daß die Kinder an Feiern teilnehmen und Hurra rufen. Es ist eine Schmach, daß wir es mit einer Gesetzgebung zu tun haben, die nicht einmal das dringende Bedürfnis eines allgemeinen Schulgesetzes be⸗ friedigen kann.

Abg. Waldstein (fortschr. Volksp.): Wir stimmen dem Antrage zu und sind mit einer Kommissionsberatung einverstanden. Eine ein⸗ heitliche Regelung ist erwünscht, der Antrag selbst läßt aber eine Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Landesteile zu. Die Einführung der Fortbildungsschulpflicht macht es ebenfalls not⸗ wendig, einen Grenztermin zwischen der Volksschule und der Fort⸗ bildungsschule festzusetzen. Wir halten es nicht für nötig, daß zu⸗ gleich die Schulpflicht in Privatschulen und in Ersatzschulen ge⸗ regelt wird.

Abg. Dr. Gottschalk⸗Solingen (nl.): Es ist nichterichtig, daß nur die Kabinettsorder von 1825 die Grundlage bildet, ich habe schon in früheren Jahren alle die einzelnen provinziellen Bestimmungen an⸗ geführt, die ergangen sind. Da eine Kommissionsberatung gewünscht worden ist, so bin ich damit einverstanden.

Der Antrag wird der Unterrichtskommission überwiesen.

Es folgt die zweite Beratung des Entwurfs einer Wegeordnung für die Provinz Ostpreußen auf Grund des Berichts der 18. Kommission.

Berichterstatter Abg. Braemer (kons.) referiert über die Kom⸗ missionsverhandlungen und beantragt die Annahme des Entwurfs in der vom Herrenhause beschlossenen Fassung. Auf eine Anfrage erwidert

Unterstaatssekretär Dr. Freiherr von Coels von der Brügghen, daß die Bestimmungen über das Verfahren der Ablösung von privat⸗ rechtlichen Verpflichtungen sich schon in den Wegeordnungen für Sachsen, Westpreußen und Posen befinden. Es sei nicht beabsichtigt, an dem Gesetz von 1850 zu rütteln; man wolle nicht ungünstigere Ablösungs⸗ verhältnisse für die schon nach früheren Ablösungsgesetzen ablösbaren Wegeverpflichtungen schaffen.

Abg. Glatzel (nl.) spricht seine Befriedigung über die Regierungs⸗ erklärung aus und erklärt die Zustimmung seiner Freunde zu den Kommissionsbeschlüssen. b

Auf eine Anfrage des Abg. Gyßling (fortschr. Volksp.) wiederholt

Geheimer Oberregierungsrat Dr. Hecht die Erklärung, die er bereits in der Kommission über den Paragraphen, der die Teilnahme der Gemeinden an den Wegebaulasten regelt, abgegeben hat.

Der Gesetzentwurf wird darauf ohne weitere Debatte un⸗ verändert angenommen, ebenso in dritter Lesung.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Beschulung blinder und taubstummer Kinder. Bericht über die Kommissionsberatung erstattet Abg. Graf Clairon d'Haussonville k(kons.).

Die Unterrichtskommission hat die Vorlage fast ganz in der Herrenhausfassung angenommen und nur im § 6 folgende ver⸗ änderte Fassung beschlossen:

„Das Kind ist, soweit das in dem Bezirk desselben Kommunal⸗ verbandes möglich ist, in einer Anstalt seines Bekenntnisses unter⸗ zubringen. Wenn es nicht in der Anstalt wohnt, muß es tunlichst in einer Familie seines Bekenntnisses untergebracht werden. Dem Antrag der Eltern und des gesetzlichen Vertreters des Kindes auf

111“

anderweite Unterbringung ist Folge zu geben.“ (Die Herrenhaus⸗ fassung lautete: „Bestehen in dem Bezirk des verpflichteten Kommunal⸗ verbands konfessionell getrennte Blinden⸗ und Taubstummenanstalten, so soll die Unterbringung des Kindes in eine Anstalt seines Be⸗ kenntnisses erfolgen, soweit die vorhandenen Einrichtungen der An⸗ stalt dies ermöglichen.“)

Die Kommission beantragt ferner zwei Resolutionen, wonach

a, auch für die Taubstummblinden die Schulpflicht eingeführt werden soll, sobald sich die Ausbildungsmethode bewährt hat und sich die Anstaltsunterbringung ermöglichen läßt, b. baldigst eine Erhöhung der Provinzialdotationen erfolgen soll, da diese ins⸗ besondere auf dem Gebiete der Fürsorge für Irre, Idioten, Epi⸗ leptiker, Taubstumme, Blinde und Sieche nicht mehr der gegen⸗ wärtigen Größe der Aufgaben entsprechen. 1

§ 1 setzt für blinde Kinder vom sechsten, für taubstumme Kinder vom siebenten Lebensjahre ab die Schulbpflicht in den Anstalten fest.

Die Abgg. Styczynski (Pole) und Genossen bean⸗ tragen den Zusatz:

„Die Schulpflicht tritt erst dann ein, wenn durch den Arzt festgestellt ist, daß das Kind kräftig genug ist, erstens um die mütterliche Pflege ohne Störung seines Wohlbefindens und seines Gemütslebens entbehren zu können und zweitens um die strenge schematische Zucht namentlich im Internat ertragen zu können.“

Zu § 4 (Ueber den Eintritt der Schulpflicht beschließt die Schuldeputation bezw. die Schulaufsichtsbehörde) beantragt Abg. Styczynski (Pole) folgenden Zusatz:

„In den Landesteilen mit sprachlich gemischter Bevölkerung erhalten die Taubstummen und Blinden von den unteren Klassen an fakultativen Unterricht auch in der nichtdeutschen Umgangssprache ihres elterlichen Hauses. In größeren Taubstummenanstalten werden die Schüler vom zweiten Schuljahre ab beim Unterricht nach Fähig⸗ keiten getrennt; und zwar erhält der Kursus für die schwächer be⸗ anlagten Schüler einen in den Lehrzielen beschränkten Lehrplan, in welchem die Zulässigkeit der Anwendung der gemischten Lehr⸗ methode ausgesprochen sein muß.“

Zu § 6 beantragen die Abgg. Bresler (Zentr.) u. Gen. die folgende Fassung:

„Im Falle der Anstaltserziehung ist das Kind, soweit möglich, in einer Anstalt seines Bekenntnisses unterzubringen. Wenn es nicht in der Anstalt wohnt, muß es tunlichst in einer Familie oder Pflegeanstalt seines Bekenntnisses untergebracht werden. Aus⸗ nahmen sind mit Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Ver⸗ treter zulässig.“

Für den Fall der Ablehnung dieses Antrages beantragen dieselben Abgeordneten zu der Kommissionsfassung einen Zusatz, wonach das Kind wenigstens in einer Anstalt unterzubringen ist, in welcher die regelmäßige Erteilung des Religionsunter⸗ richts sowie der regelmäßige Besuch des Gottesdienstes seines Bekenntnisses gesichert ist.

Nach § 11 fallen die Kosten, welche durch die Ueberführung des Kindes in die Anstalt und durch seine reglementsmäßige erste Ausstattung entstehen, dem Ortsarmenverbande zur Last; die übrigen Kosten des Unterhalts, des Unterrichts und der Er⸗ ziehung tragen die verpflichteten Kommunalverbände.

Die Abgg. Hirsch⸗Berlin (Soz.) und Genossen be⸗ antragen, daß die erstgenannten Kosten vom Staat getragen werden, und daß eine Erstattung aller Kosten durch die Unter⸗ haltspflichtigen nicht stattfinden soll.

Abg. Styezynski (Pole) begründet seine Anträge. In der Kommissionsfassung sei das Gesetz ein Ausnahmegesetz gegen die polnische Bevölkerung; denn die polnischen Kinder würden ihrer Muttersprache gewaltsam entfremdet und aus ihrer Familie heraus⸗

erissen.

Abg. von Kölichen (kons.): Wir werden für das Gesetz in der Kommissionsfassung stimmen und alle Abänderungsanträge ablehnen. Auf die vom Herrenhause gefaßte Resolution legen meine Freunde ganz befonderen Wert und bitten dringend um deren Annahme.

Abg. von Kardorff (freikons.): Auch wir werden alle Anträge ab⸗ lehnen. Ich muß es aufrichtig bedauern, daß die Regierung sich nicht hat bereitfinden lassen, sich an den Mehraufwendungen, die durch das Gesetz für die Provinzen geschaffen werden, zu beteiligen. Die Provinzen sind schon jetzt außerordentlich hoch belastet. Ich muß es auch bedauern, daß das Herrenhaus nicht die Fassung seiner Kom⸗ mission angenommen hat, nur weil die Regierung das Unannehmbar erklärt hatte. Aber wann hat die Regierung nicht schon ein Un⸗ annehmbar ausgesprochen und nachher doch nachgegeben. Wenn das Herrenhaus seinen Kommissionsantrag angenommen und auch dieses Haus zugestimmt hätte, hätte die Regierung nicht die Verantwortung vor dem Lande auf sich genommen, dieses Gesetz scheitern zu lassen. Auf jeden Fall bitte ich um Annahme der Resolution, und spreche lebhaft die Hoffnung aus, daß die Regierung sie nicht in den Papier⸗ korb wandern lassen wird.

Abg. Bresler (Zentr.) begründet seine Anträge und bemerkt: Wir legen außerordentlichen Wert darauf, daß die konfessionelle Erziehung gewahrt wird. Gerade bei den Blinden und Taubstummen ist die religiöse Erziehung besonders notwendig; denn vor dem Eintritt in die Schule konnte von einer religiösen Unterweisung gar keine Rede sein. Wenn Sie unseren Hauptantrag nicht annehmen, dann müssen wir aber unbedingt die Annahme unseres Eventualantrags fordern. Das ist das Mindeste, das wir verlangen müssen. Die katholischen Taub⸗ stummenlehrer werden erheblich zurückgesetzt. Wir müssen für die Durchführung einer wirklichen Parität eintreten.

Abg. Ernst (fortschr. Volksp.) erklärt seine Zustimmung zu dem Gesetz, bedauert jedoch, daß das Herrenhaus die von seiner Kommission vorgesehene Beteiligung des Staates an den Kosten nicht angenommen habe. Die Regierung würde das Gesetz an dieser Bestimmung nicht haben scheitern lassen.

Akg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl.) führt gus, daß seine Freunde zwar Bedenken hätten, daß sie aber, um das so dringend notwendige Gesetz zustande zu bringen, der Kommissionsfassung zustimmen würden. ebenso auch den Resolutionen. Wie ein Ausnahmegesetz gegen die Polen vorliegen solle, könne er nicht verstehen; es komme do vor allen Dingen darauf an, die taubstummen Kinder erwerbsfähig zu machen. Den Zentrumsanträgen könnten seine Freunde nicht zu⸗ stimmen; den konfessionellen Forderungen trügen die Kommissions⸗ beschlüsse schon genügend Rechnung.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) bedauert, daß das Gesetz einen wenig weitherzigen Standpunkt eingenommen habe, und begründet den sozialdemokratischen Antrag, der das Mindeste fordere, das noch an dem Entwurf verbessert werden müsse.

Abg. Burchard (kons.) kommt noch einmal auf die Kostenfrage zu sprechen und erklärt im Namen eines kleinen Teils seiner Freunde, daß sie der Vorlage nicht zustimmen könnten, wenn die Regierung nicht eine bündige Erklärung darüber abgebe, daß sie der Neuregelung der Provinzialdotationen vcbersede werde.

Abg. Schmedding (Zentr.) führt ein Beispiel für eine angebliche Zurücksetzung der katholischen Taubstummenlehrer an und bittet noch⸗ mals um die Zustimmung zu den Zentrumsanträgen.

Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten D. von Trott zu Solz:

Meine Herren! Nach den bisherigen Ausführungen der Herren Redner ist wohl die Annahme berechtigt, daß der vorliegende Gesetz⸗ entwurf in der Form, wie er aus Ihrer Kommission hervorgegangen ist, Annahme finden wird, und daß damit zugleich auch die Vorlage in der Form Annahme findet, wie sie das Herrenhaus beschlossen hat,

mit Ausnahme des § 6, dessen vierter Absatz von Ihrer Kommission einer Abänderung unterzogen worden ist.

Die Regierungsvorlage hatte eine Bestimmung über die in diesem Absatz geregelten Verhältnisse nicht enthalten, und zwar aus der Erwägung heraus, daß es einer solchen Regelung in dem Gesetz nicht bedürfte. Was in dem Absatz 4 des § 6 in der Fassung des Herrenhauses gesagt ist, entspricht dem, was in der Praxis tatsächlich geschieht. (Abg. Dr. Schroeder (Cassel): Sehr richtig!) Es ist ja auch ganz selbstverständlich, daß man, wenn in einer Provinz Taub⸗ stummenanstalten oder Blindenanstalten mit konfessionellem Charakter vorhanden sind, die Kinder dann in diejenige Anstalt gibt, die der Konfession entspricht, der das Kind selbst angehört. Dafür wird nun eine Direktive auch noch in dem Gesetz beabsichtigt. Dagegen hat die Staatsregierung selbstverständlich nichts einzuwenden, und ich glaube, daß es genügen würde, wenn die Bestimmung auch hier Annahme fände, die im Herrenhause Annahme gefunden hat. Ich glaube das umsomehr, weil, wie Sie wissen, dieser Antrag im Herrenhause von einer Stelle ausgegangen ist, die gerade auf diesem Gebiete gewiß sich autoritativ äußern kann und auch als autoritativ angesehen wird.

Nun aber, meine Herren, haben Sie in Ihrer Kommission eine andere Fassung dieses Absatzes beschlossen. Ich kann meinerseits er⸗ klären, daß auch gegen diese Fassung nichts einzuwenden ist; auch sie entspricht dem, was bisher in der Praxis geschehen ist, was aller Voraussicht nach in Zukunft auch ohne diesen Paragraphen geschehen würde. Insbesondere würde ich es als selbstverständlich ansehen, daß, wenn ein Kind nicht in einer Anstalt untergebracht wird, sondern in

einer Familie, dann auch eine Familie derselben Konfession ausgesucht

wird, welcher das Kind angehört. Wenn daher eine solche Bestim⸗ mung nicht in das Gesetz aufgenommen würde, könnte ich Ihnen ohne weiteres hiermit zusagen, daß ich sie in die Ausführungsanweisung aufnehmen würde. Vielleicht könnte das dazu führen, daß Sie sich dazu noch entschlössen, die Vorlage so anzunehmen, wie sie aus dem Herrenhause an dieses Haus gekommen ist. Das würde den Vorteil haben, daß wir mit dem Entwurf nicht noch einmal in das Herrenhaus müßten, und zwar wegen einer Angelegen⸗ heit, die eigentlich in der Sache gar nicht strittig ist, und bei der es, wie mir scheint, auf die Fassung nicht so sehr ankommt, bei der die Fassung nicht von großer Bedeutung ist. (Sehr richtig! bei den Freikonservativen.) Wenn Sie aber darauf bestehen, so wird, wie gesagt, die Regierung sich damit abfinden, und ich hoffe, daß dann auch das Herrenhaus der Bestimmung zustimmen wird.

Bedenken aber muß ich erheben gegen den Antrag, der sich auf Nr. 511 der Drucksachen befindet und von den Beschlüssen Ihrer Kommission sich insofern unterscheidet, als danach unabhängig von den Grenzen der Provinz die Angelegenheit geregelt werden soll, daß also auch ein Kind in einer konfessionellen Anstalt untergebracht werden muß, wenn in der Provinz selbst eine solche gar nicht vorhanden ist. Das würde ich für eine sehr erhebliche Erschwerung der Verwaltung halten (sehr richtig! bei den Freikonservativen und Nationalliberalen) und für einen Eingriff in die Verwaltung der Provinz, der in der Praxis schwer oder kaum zu ertragen ist. (Sehr richtig! bei den Freikonservativen und Nationalliberalen.) Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden; aber praktisch stehen so große Bedenken entgegen, daß ich dringend bitten muß, diesen Antrag nicht anzunehmen.

Der Befürworter dieses Antrages hat ferner ausgeführt, daß, falls der Antrag etwa abgelehnt werden sollte, der Antrag Nr. 512 als Eventualantrag in Betracht käme, daß die Herren, die für diesen Eventualantrag eintreten, ihn aber fallen lassen würden, wenn ich eine Erklärung hier abgäbe, die das sicher stellte, was in diesem Antrag beabsichtigt wird. Meine Herren, das kann ich ohne jedes Bedenken tun. Denn auch der Inhalt dieses Antrages entspricht der Praxis, die geübt wird, wie Sie auch schon aus den Verhandlungen der Kommission entnommen haben; und wenn etwa in Zukunft von dieser Praxis abgewichen werden sollte, so würde ich es für meine Aufgabe halten, dafür zu sorgen, daß diese Praxis beibehalten wird. Ich hoffe, daß ich hiermit die Erklärung abgegeben habe, die der Herr Antrag⸗ steller gewünscht hat, und daß er mit Rücksicht hierauf den Antrag Nr. 512 zurückzieht.

Im übrigen bitte ich, meine Herren, der Vorlage so zuzustimmen, wie sie aus dem Herrenhause bei Ihnen eingegangen ist.

Bei der Abstimmung wird § 1 unter Ablehnung des An⸗ trags Styczynski angenommen.

Zu § 4 erklärt sich

Abg. Schmedding (Zentr.) gegen den Antrag der Polen, der den Unterricht unnötig erschwere, da schon der Unterricht in einer Sprache genug Schwierigkeiten bereite. Jedenfalls würden die Kosten ganz erheblich anschwellen.

Abg. Dr. Schroeder⸗LCassel (nl.) schließt sich den Ausführungen des Vorredners an und erklärt, daß auch seine Freunde den Antrag Stycwyunski ablehnen.

Abg. Styczynski (Pole): Es wundert mich, daß der Zentrums⸗ redner denselben Nationalhaß angewandt hat, wie die Nationalliberalen. In der Provinz Posen wird der Unterricht an die taubstummen Kinder in polnischer Sprache erteilt, aber erst vom fünften Schuljahre ab. Das genügt nicht zur Erlernung der polnischen Sprache; dazu ist erforderlich, daß der polnische Unterricht schon in den unteren Klassen erteilt wird. Vom pädagogischen Standpunkt ist es gerecht⸗ fertigt, daß die polnischen Kinder in zwei Sprachen unterrichtet werden; daß das möglich ist, das sehen wir in der Provinz Posen. Wenn es aber wirklich nicht möglich sein sollte, dann müssen wir verlangen, daß die polnischen taubstummen Kinder nur in der polnischen Sprache unterrichtet werden. Polen werden Polen bleiben und werden schon für ihre taubstummen Kinder sorgen. Die ganze Schulpolitik in unserer Provinz ist verfehlt, aber die Germanisierungspolitik auf die Taubstummen anzuwenden, ist gänzli unangebracht. Das Unglück ist international, gegen die ungluͤcklichen Taubstummen ist nur die wahre Humanität am Platze, nicht die Barbarei. Ferner verlangen wir für die schwächer beanlagten taub⸗ stummen Kinder die Zulassung der gemischten Lehrmethode, das heißt der Lautsprache und der Geberdensprache. 1

Abg. Dr. Schroeder⸗Cassel (nl): Die ins einzelne gehenden Aus⸗ führungen des Vorredners können mich nicht zu anderer Stellungnahme bestimmen; er hätte diese Ausführungen in der Kommission machen sollen, aber in der Kommission wurde nicht einmal eine zweite Lesung beliebt. Im Plenum können wir alle diese Ausführungen nicht prüfen. Vom Standpunkt nationalen Hasses hat Herr Schmedding nicht ge⸗ sprochen, sondern ich habe lediglich schultechnische Ausführungen von ihm gehört. Ich erhebe für meine Freunde gegen die Bemerkung des Vorredners entschiedenen Protest; unsere Haltung wird durch das Wohl des Staats bestimmt, aber nicht durch Nationalhaß. bbgzm

Abg. Styczynski (Pole); Mit Rücksicht auf diese? gs führungen beantrage ich nunmehr die Zurückweisung der Vorlage a die Kommission. b111““

Dieser Antrag wird abgelehhlhltu.

Abg. Schmedding (Zentr.): Bei unserer Beschlußfassung ist lich politischen Tendenzen nicht die Re⸗ die Anträge ledigli

8

H a. Saale.

Altona Kiel

im Durchschn.

(und Deirut, 8 (5) in

Leneh, 3 (4) in Menuf, 3 in Abnub, 2 in Fachu und 1 in

Pest 6 Personen erkrankt und 5 gestorben. 15. April wurden in Indien 47 029 + 48 0238 + 42 363 Er⸗ Poezeigt. Von den 121 188 Todesfällen kamen 66 029 auf die

aus schultechnischen Gründen ablehnen. Wir bedaue in der Kommission von dem Antragsteller ö daß diese schultechnischen Gründe nicht zutreffen; der Antragsteller bätte in zwei Sitzungen Gelegenheit gehabt, uns darüber zu belehren. In der ersten Sitzung ist aber kein Vertreter der Polen erschienen und in der zweiten Sitzung hat der Abgeordnete es unterlassen uns irgend welche Aufklärungen zu geben, er hat auch für die Verzicht⸗ leistung auf die zweite Lesung in der Kommission gestimmt. Erst heute sind uns die Motive des Antragstellers erklärt worden. Meine können jetzt für den ersten Teil des Antrags stimmen der Antrag wegen der schwächer begabten Kinder gehört dagegen nicht in das Gesetz, sondern in die Ausführungsbestimmungen.

z .

S. S t9 zy 2 38 bbö11““ sion hat keinen

Ve 2 Polen. 8. eantragte deshalb bei 9 92 Ss. 1 888⸗ Slh eir der ertteh nn diee Vorlage die Verstärkung der Kommission, damit Da onnten, die Verstärkung wurde aber abgelehnt. 111“ fahf Fäne Bitte einen Sitz in der ission eten, ich erfuhr die sehr schnell anberaumte öö“ in meiner Heimat durch Telegramm und nünirs nich rechtzeitig nach Berlin kommen, telegraphierte aber meine Fraktionsgenossen, der sie auch einem Herrn vom E“ übergab. Ein Antrag auf eine zweite g in der Kommission war gestellt worden, wurde aber abgelehnt.

Der Antrag der Polen wird ab 8 rag d elehnt, und zwar der Teil gegen die Stimmen des 11“ Polen

demokraten, während für den zweiten Tei „wa für zweiten Teil des Antrags vom Zentrum nur ein Teil stimmt. 1— § 4 wird unverändert angenommen. Aunuf Vorschlag des Präsidenten von Kröcher vertagt das Haus die weitere Beratung dieses Gegenstandes und erledigt 88 noch ohne 11“* von Petitionen nach den ommissionsanträgen; die Petitionen betreffen meist persönli igen; d. ist persönliche bbe Fndh 1 Durch Uebergang zur Tagesordnung werden erledigt m. Petitionen um Berücksichtigung der Amtszulage der ei . Hauptlehrer in Posen und Westpreußen bei Berechnung der Ost⸗ markenzulage sowie eine Petition aus Görlitz um Verlängerung der Verkaufszeit für Wild auf vier Wochen nach Schluß der Jagd und fine Hetition des Vereins der Oberschweizer in Steinau (Oder) um Errichtung von Zwangsinnungen für die Oberschweizer. 1 ninh bünh des Gemeindevorstehers in Lübars Erhaltung der fiskalischen Forsten im Norden Berlins der Regie⸗ nus Fberaen F Norden Berlins der Regie⸗ ur Berücksichtigung überwiesen werden Petitio 2 1 gung nen um Ab⸗ änderung des § 8 des Einkommensteuergesetzes Fachet von zinsen von dem Rohertrage eines Grundstücks). Schluß nach 5 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr. Gefles taubstummer und blinder Kinder; 6 über den Erwerb von Fischereiberechtigungen durc Staat; Anträge; Petitionen.) 1u“

Statistik und Volkswirtschaft.

Die häufigsten Preise für Fleisch im Klei 8 nhandel betru im W 1. Hälfte des Monats Mal 4911 ochen durchschnitt der

Ir

1 Kilogramm

Rindfleisch

Kalbfleisch Hammel⸗

Schweinefleisch inländischen,

preußischen

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lume, Kugel, Nuß, Oberschale)

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(Schulterblatt, vom Bug (Schulter, Blatt)

von der Keule (Schlägel)

E1“ Schulterstück, Schuft) im Gesamt⸗ durchschnitt im Gesamt⸗ V durchschnitt von der Keule

von der Keule

(Schlägel)

flei ise ch (einschl. von Rückenfett) geräucherten

Schweine⸗ Schinken

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(Hinterschinken) Vorderschinken)

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von der Keule Rückenfett

Königsberg i. Pr. Memel. Tilsit.. Allenstein Danzig. Graudenz. Berlitk.. Potsdam. Brandenburg a. H. aHbe⸗ 1“““ Stettin.. Kösitn. Stralsund. posen⸗ 1““ Bromberg... Hreslaun Görah .. Kec.n Königshütte O.⸗S† Gleiwbit.. .. Magdeburg

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Flensburg ... Hannover Hdildesheim. Harburg a. Elbe E11u1“ Osnabrück.. Emndeng . . .. Münster Bielefeld Fedeetühg ortmund. Cas. Haertc Frankfurt a. M. Wiesbaden.. Koblenz.. Düsseldorf.. Essen.. 3 Crefeld. Neuß.. Cöln Z68 Bö“ Sigmaringen. Wilhelmshaven

(ausschließl. von Wilhelmshaven):: I. Hälfte Mai 111Sh ““ II. Hälfte vaann bin Hälfte Apri 10h fte 84 . Hälft Lai b I. .Hälft 1909

181,08 162,3,145,3 165,5,198,4 177,1189,9 1 180,2 162,0 145,5 165,00195,4177,51882 179,6 162,0145,4 164,7194,5175,5 186,9 169,2 154,1 137,4 155,9 185,8 163,71770 167,4 155,3 132,7,154,41183,5 163,7175,5

166,9,1772, 1652 152,6 78,31427 147,8 77,37248,9341,1 173

9 166,3176,3 163,60 152,3 79,7143,0 147,1]†77,6 249,5 342,2 175,7 165,3 175,32 164,11 152,8 82,1 143,6 148,0 77,5 249,4 342,0 178,6

159,7170,1 174,56 164,5 91,5 161,2 160,1] 74,9 254,6,340,0 186,9 V

153,0 162,80 171,2 162,2 83,9151,3 155,01 73,858 255,7 177,0. (Stat. Korr.)

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, 1 Nr. 21 vom 24. Mai 1911.)

1 en. Vom 6. bis 12. Mai wurden 50 Erkrankungen

egyp

40 Todesfälle) gemeldet, davon 14 (16) in Kuß, 8 (8) in

enures, 7 (2) in Sammalut, 4 (5) in

Persien. In Buschär sind vom 23. bis 27. April an der Britisch⸗Ostindien. In den 3 Wochen vom 26. März bis

kungen und 41 070 + 42 770 + 37 348 Todesfälle an der Pest

reinigten Provinzen (davon 19 851 auf die Division keri)e Ns as Punlabgebiet (davon 11 709 auf die

und Umgegend seit dem 14. April keine neuen Pestfälle mehr vor⸗ . 8n 8 8 8 7 8 Sb

Division Delhi), 12 283 auf Bengalen, 5796 auf Rajputana 4843 auf die räsidentschaft 95706 nf 6. 919 auf die Stadt Bombay⸗ und 656 auf Karachi), 1955 auf die Zentralprovinzen, 1262 auf Zentralindien, 304 auf Burma (davon 133 auf die Stadt Rangun), 254 auf die Präsidentschaft Madras, 194 auf Hyderabad, 169 auf den Staat Mysore, 167 auf Kaschmir, 54 auf die Nordwestgrenz⸗ provinz und 4 auf Ostbengalen.

Innerhalb von 3 Monaten, vom 15. Januar bis 15. April, sind vee. in Ostindien nicht weniger als 379 439 Personen der Pest erlegen.

Niederländisch⸗Indien. Auf Java sind in der Abteilung Malang am 4. Mai 23 Erkrankungen und 14 Todesfälle an der Pest festgestellt worden; von den Erkrankten der vorhergegangenen Tage sind 5 gestorben, darunter 1 an Lungenpest. Soerabaya ist am 5. Mai 1ehn erklärt e. 8

Siam. In Bangkok wurden im März 31 Pestfälle, davon 26 mit tödlichem Verlauf, gemeldet. pefif g

China. Zufolge Mitteilung vom 27. April sind in Tschifu

b (mehr 30 65 E, seit I. : 23 926 F 8288 Fr.), se Januar 1911: 5 123 926 Fr. (wenäger

frei erklärt worden. Die Gesamtzahl der in der Prov. Schantung seit dem Auftreten der Pest bis zum 13. April festgestellten Fälle wird auf 3060 angegeben.

Mauritius. Vom 3. bis 30. März wurden 4 Erkrankungen und 2 Todesfälle an der Pest festgestellt.

Ecuador. Im März wurden aus 3 Ortschaften 20 Er⸗ krankungen (und 10 Todesfälle) an der Pest gemeldet, davon 18 (9)

aus Guayaquill. Pest und Cholera.

Britisch⸗Ostindien. In Kalkutta starben vom 9. bis 15. April 163 Personen an der Pest und 77 an der Cholera.

Cholera.

Türkei. In Smyrna sind weiterhin vom 27. April bis 6. Mai 7 Personen an der Cholera erkrankt und 3 gask cben.

ee. nen an der Cholera, davon 289 innerhalb der beiden letzten

20. April 3 neue Cholerafälle gemeldet; sie sind ebenso wie die 3 bisher seit dem 12. d. M. festgestellten Erkrankungen tödlich verlaufen.

Gelbfieber.

Es erkrankten und (starben) vom 1. bis 31. März in 3 Orten von Ecuador 45 (16) Personen, davon in Guayaquil 41 (14), in Naranjito 3 (1) und in San Antonio 1 (1); ferner

19. bis 25. März in Manaos (9).

Pocken.

wurden 7 Erkrankungen (darunter 4 bei Personen aus dem Ausland) festgestellt, und zwar je 1 in Bauditten (Kreis Mohrungen, Reg.⸗ Bez. Königsberg), Eydtkuhnen (Kreis Stallupönen, Reg.⸗Bez. Gumbinnenz, Dirschau (Reg.⸗Bez. Danzig), Misburg (Landkreis und Reg.⸗Bez. Hannover), Mühlau (Amtshauptm. Rochlitz, Kreis⸗ hauptm. Leipzig), 2 in Hamburg.

Oesterreich. Vom 7. bis 13. Mai in Triest 1, in Galizien 4 1 ongkong. Vom 2. bis 8. April 11 Erkranku

in der Stadt Viktoria) mit 9 Tobesfäͤllen. 5 3

1 Fleckfieber.

Deutsches Reich. In der Woche vom 14. bis 20. Mai wurde Ertrankungsfall (bei einem galizischen Arbeiter) in Speck (Mediz.⸗ Bez. Waren, Mecklenburg⸗Schwerin) festgestellt.

Oesterreich. Vom 7. bis 13. Mai in Galizien 63 Er⸗ krankungen.

1

8 Genickstarre.

„Preußen. In der Woche vom 7. bis 13. Mai sind 10 Er⸗ krankungen (und 3 Todesfälle) angezeigt worden in folgenden Re⸗ gierungsbezirken sund Kreisen): Allenstein 1 ([Rössel] Arnsberg 2 [Schwelm], Koblenz 1 (1) [Neuwied]!, Cöln 1 (Cöln Stadt], Düsseldorf 2 (1) [Duisburg 1 (1), Essen Land 1] Magdeburg 1 (1) [Magdeburg], Oppeln 2 Pleß)]. Oesterreich. Vom 30. April bis 6. Mai in Böhmen 2 Er⸗ krankungen, davon 1 in Prag, ferner in Steiermark, Mähren und der Bukowina je 1.

Waadt.

Spinale Kinderlähmung. Preußen. In der Woche vom 7. bis 13. Mai ist 1 Erkrankung gemeldet worden im Kreise Ruppin des Reg⸗Bez. Potsdam. Oesterreich. Vom 30. April bis 6. Mai in Oberösterreich

1 Erkrankung. 8 Verschiedene Krankheiten. ocken: Moskau 9, Odessa. St. Petersburg je 2 Kalkutta (9. bis 15. April) je 4 Todesfälle; London (Krankenhäuser Odessa je 7, Paris 1, St. Petersburg 13, Warschau (Krankenhäuser)

Moskau 10, Odessa, Warschau je 1 Todesfälle; Odessa 40, Warsch (Krankenhäuser) 1 Erkrankungen; Rückfallfieber: Moskau, Ode je 1 Todesfall; Odessa 7 Erkrankungen; Genickstarre: Kon⸗ stantinopel (1. bis 7. Mai) 1, New York 5 Todesfälle; New York 13 Wien 2 Erkrankungen; Tollwut: Reg.⸗Bez. Düsseldorf 1 Er⸗ krankung; Milzbrand: Reg.⸗Bezirke Breslau 4, Düsseldorf 1 Liegnitz 2, Mosen, Potsdam je 1 Erkrankungen, Trichinose: Reg.⸗Bez. Magdeburg 1 Erkrankung; epidemische Ohrspeichel⸗ drüsenentzündung⸗ „Wien 47 Erkrankungen: Influenza: 2 erlin 3, Halle 2, Brüssel, Budapest, Edinburg, Kopenhagen je 1, London 7, Moskau 8, New York 10, Paris 4, St. Petersburg 7, Rom 12 Todesfälle; Kopenhagen 78, Odessa 38 Erkrankungen; Körnerkra nkheit: Reg.⸗Bezirke Allenstein 80, Marienwerder 48, Budapest 23 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Scharlach (Durchschnitt aller deutschen Berichtsorte 1895/1904: 1,04 %); in Buer Erkrankungen wurden gemeldet im Landespolizeibezirke Berlin 170 (Stadt Berlin 120), in Breslau 21, in den Reh Hgeürte Arnsberg 114, Düsseldorf 145, in Hamburg 51, Budapest 100, Kopenhagen 44, London (Kranken⸗ häuser) 167, New York 573, Paris 85, St. Petersburg 48, Prag 26, Stockholm 27, Wien 101; desgl. an Masern und Röteln (1895/1904: 1,10 %): in Dessau Erkrankungen kamen zur Anzeige im Reg.⸗Bezirk Frankfurt 82 (im Kreise Luckau), in Nürnberg 48, Hamburg 32, Budapest 114, Christiania 26, Kopenhagen 185, London (Krankenhäuser) 129, New Pork 1025, Odessa 26, Paris 146, St. Petersburg 83, Prag 36, Wien 197; desgl. an Diphtherie und Krupp (1895 1904: 1,62 %): in Gr. Lichterfelde Erkrankungen wurden angezeigt im Landespolizeibezirk Berlin 204 (Stadt Berlin 137), in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 103, Düsseldorf 128, Potsdam 109. Schleswig 116, in Hamburg 103, Budapest 22, Kopenhagen 25. London (Krankenhäuser) 96, New York 254, Odessa 23, Paris * St. Petersburg 53, Wien 50; ferner gelangten Erkrankungen zur Anzeige an Keuchhusten in Kopenhagen 79, London (Kranken⸗ häuser) 29, New York 54, Wien 39; desgl. an Typhus in New York 23, Paris 31, St. Petersburg 40.

1“

Handel und Gewerbe.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts Rhuhrrevier Oberschlesisches Revi Anzahl der Wagen ““ 25 997 8 999

Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Macedonischen ö (Salonik Monastir) vom 7. bis 13. Mai 1911: Stammlinie (219 km) 85 305 Fr. (weniger 8835 Fr.) seit 1. Januar 1911: 1 107 108 Fr. (mehr 39 050 Fr.). Die Ein. nahmen der Anatolischen Eisenbahnen betrugen vom 7. bus 13. Mai 1911: 284 886 Fr. (+ 138 141 Fr.), seit 1. Januar 1911: 4 067 042 F. (+ 1 494 713 Fr.). Die Bruttoeinnahmen der

n betrugen vom 14. bis 20. Mai 1911: 265 135 Fr.

Leipzig, 27. Mai. (W. T. B.) Laut Mitteilung der Handels⸗

kammer wird die Leipziger Garnhörse in Zukunft jädrlich diermal abgehalten werden. Die nächste Garnbörse findet am 9. Juni im Saale der alten Handelsbörse am Naschmarkt statt.

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gekommen; die Prov. Schantung ist seit dem 14. April für pest⸗

Siam. Vom 26. Februar bis 1. April starben in Bangkok

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Hawaiische Inseln. In Honolulu wurden vom 15. bis

Deutsches Reich. In der Woche vom 14. bis 20. Mat

Schweiz. Vom 7. bis 13. Mai 1 Erkrankung im Kanton

4 Erkrankungen; Varizellen: Budapest 40, New York 101, St. Petersburg 25, Wien 55 Erkrankungen; Fleckfieber: