1911 / 127 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 May 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Regierungskommissar Geheimer Oberregierungsrat Dr. Beck⸗ mann sucht nachzuweisen, daß die rechnerischen Darlegungen des Direktors Caspar sich durchaus mit den Angaben der Begründung decken, daß insbesondere auch die angegebene Mehrbelastung von 523 Mill. Mark durchaus der Wirklichkeit und unserer mehr als 20 jährigen Erfahrung entspricht. Das Märchen von der 10⸗Millionen⸗Ersparnis erledigt sich dadurch, daß diese Summe zur Vermeidung der Beitragserhöhung erspart worden ist.

Artikel 58 und 59 werden in der Fassung der Anträge Schultz angenommen, Art. 59 in namentlicher Abstimmung mit 225 gegen 63 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen.

Nach Artikel 61 der Kommissionsbeschlüsse sollen keinen Anspruch auf Fürsorge nach dem 4. Buche der Reichsversiche⸗ rungsordnung die Hinterbliebenen solcher Versicherter haben, welche am 31. Dezember 1911 bereits verstorben waren.

Abg. Molkenbuhr (Soz.) befürwortet einen Antrag Albrecht statt 21911“ zu setzen „1909“, seine Partei wolle die Mitglieder des Reichstags vor dem Vorwurf ihrer Wähler bewahren, Unwahres ge⸗ sagt zu haben. Die lex Trimborn habe allen Witwen eine Rente von 1910 ab ohne Beitragszahlung in Aussicht gestellt. Der Antrag seiner Partei wolle die Witwen wenigstens einigermaßen besser

ellen. „DSirektor im Reichsamt des Innern Caspar: Dieser Antrag ist nicht annehmbar, weil weder das Reich noch die Versicherungs⸗ anstalten das nötige Geld zur Verfügung haben.

Der Antrag wird abgelehnt.

Von seiten der Kompromißpartei liegt der Antrag vor, hinter Art. 71 a folgenden Artikel 71 b einzuschalten:

„Der Bundesrat hat im Jahre 1915 dem Reichstag die esetzlichen Vorschriften über die Altersrente zur erneuten Beschluß⸗ assung vorzulegen.“

*

Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück: *)

Abg. Dr. Potthoff (fortschr. Volksp.): Die eben gehörte Erklärung enthält nicht nur nichts, sondern weniger als nichts. Denn der Antrag Schultz verpflichtet wenigstens die verbündeten Regierungen, dem Reichstage eine Vorlage zur Beschlußfassung vorzulegen. Die Erklärung des Staatssekretärs kann man aber so auslegen, als ob die Regierung eventuell nur eine Denkschrift vorzulegen hätte. Ich weiß nicht, ob die Ge⸗ e“ oder die Verfassung vorgesehen hat, daß man über eine enkschrift der Regierung zu einer Beschlußfassung kommen kann.

Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück: *)

Abg. Dr. Südekum (Soz.): Nach der Erklärung des Staats⸗ sekretärs würde die Lage des Reichstags erheblich verschlechtert, denn wir könnten ja schon vor 1915 zu der Ueberzeugung kommen, daß eine Aenderung notwendig ist.

Staatssekretär des Innern Dr. Delbrück:*)

Abg. Bassermann (nl.): Die Vorlage einer Denkschrift ent⸗ spricht zweifellos dem Antrage nicht. Denkschriften werden uns nicht zur eüschußfafsgnge sondern nur zur Kenntnisnahme vorgelegt. Es m u duns ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.

bg. Schultz (Rp.) schließt ich den Ausführungen des Abg. Bassermann an.

Hierauf wird § 71b vom Hause einstimmig ange⸗ nommen, ebenso ohne Debatte der Rest des Gesetzes, das damit bis auf die in die Kommission verwiesenen Teile in zweiter Lesung erledigt ist.

Hierauf wird die Sitzung nach zehnstündiger Dauer vertagt.

Schluß 8 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr. (Handelsabkommen mit Schweden und Japan; Einführungs⸗ gesetz zur Reichsversicherungsordnung.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 87. Sitzung vom 30. Mai 1911, Vormittags 11. Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) 1

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Die daselbst kurz erwähnte Erklärung, die der Minister er öffentlichen Arbeiten von Breitenbach zu dem Antrage der Abg. Wenke, Delius und Gantert e Volksp.),

die Petition um Erbauung einer Abkürzungsstrecke von einer Station der Linie Königszelt (Canth oder Ingramsdorf) nach Striegau sowie Erbauung einer Bahn Merzdorf— Landeshut und Schmiedeberg —Krummhübel der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen,

bgegeben hat, hatte folgenden Wortlaut:

3 Ich möchte die Bitte aussprechen, daß die Petition, wie es Ihre Kommission beschlossen hat, der Regierung nur als Material über⸗ wiesen werden möge. Ich habe mir bereits in der Kommission auszu⸗

ühren erlaubt, daß für den Verkehr von Breslau nach dem Riesen⸗ gebirge in den letzten Jahren außerordentliches geplant und geschehen ist, sowohl auf dem Gebiete des Baues wie auch des Betriebes. (Abg. Dr. Wagner: Sehr richtig!) Das Haus hat vor zwei Jahren den Ausbau der Linie von Striegau nach Merzdorf zur Hauptbahn bewilligt. Bei Striegau wird eine Abkürzungskurve gebaut, die Ein⸗ mündung in Merzdorf wird ebenfalls so gewählt, daß es nunmehr möglich ist, auf dieser Linie direkte Züge durchzubringen, sodaß man von Breslau über Striegau nach Hirschberg, ohne zu wenden, durch⸗ fahren kann. Dadurch werden gegenüber dem, was bereits heute durch die Gestaltung des Betriebes geschaffen ist, weitere Vervollkommnungen erlangt werden. Ich bitte Sie, sich zu vergegenwärtigen, daß wir in der Lage sind, von Breslau nach Hirschberg Züge ohne Aufenthalt durchzubringen in rund 2 Stunden. Die Züge sind so gelegt, daß damit den Bedürfnissen des Großstadtverkehrs von Breslau in vollem Maße genügt ist.

Was den Wunsch betrifft, die Linie von Schmiedeberg nach Krummhübel als Staatsbahnlinie zu bauen, so haben innerhalb meiner Verwaltung sehr gründliche und eingehende Erwägungen und Erhebungen stattgefunden, und wir sind der Meinung, daß angesichts dessen, was bereitsbvon seiten des Staats geschehen ist, es durchaus genügen wird, wenn durch eine Kleinbahn abgeholfen wird, der ja wiederum Mittel des Staats zur Verfügung stehen werden.

Meine Bitte geht dahin, es bei dem Beschluß der Kommission zu belassen, die Anträge der Petenten der Regierung als Material zu

überweisen.

*) Die Reden des Staatssekretärs des Innern D können wegen teilweise verspäteten Eingangs der St morgen im Wortlaut veröffentlicht werden. 8

Nachdem das Haus, wie berichtet, die Petition dem Antrag der Budgetkommission gemäß der Regierung nur als Material überwiesen hat, folgt die zweite Beratung des Entwu rf s eines Eisenbahnanleihegesetzes.

Die Kommission beantragt die unveränderte Annahme der Vorlage.

„Berichterstatter Abg. Macco referiert zunächst über die Kom⸗ missionsverhandlungen über den allgemeinen Teil der Vorlage, in dem u. a. zur Beschaffung von Fahrzeugen für die neu zu bauenden Linien 8 185 000 und für die bestehenden Staatsbahnen 82 Millionen Mark gefordert werden.

Die Forderungen werden ohne Debatte bewilligt.

Zur Einrichtung elektrischer E auf der Strecke Magdeburg —Bitterfeld —Halle a. S. werden als weitere Kosten 17430 000 und für die Strecke Lauban Dittersbach —Königszelt mit den Zweigstrecken Hirchberg i. Schl. Grünthal, Hirschberg⸗ Schmiedeberg —Landeshut, Ruhbank Liebau und Nieder⸗Salzbrunn —Halbstadt neu 9 900 000 gefordert.

Berichterstatter Abg. Schmeddin 8 teilt mit, daß der Minister in der Kommission erklärt habe, daß bei Zerstörung der elektrischen Oberleitung durch Luftballons oder Flugapparate die Reparaturen sehr schnell würden gemacht werden können. Für die Einführung des elektrischen Betriebes auf der Berliner Stadt⸗ und Ringbahn habe der Minister einen Termin noch nicht angeben können, jedoch solle die Sache nach Möglichkeit betrieben werden.

Abg. von Quast (kons.): Bezüglich der Elektrisierung der Berliner Stadt⸗ und Ringbahn habe ich mich eines Auftrages meiner Freunde zu entledigen, nämlich den Minister zu bitten, daß er möglichst bald den elektrischen Betrieb einführen möge. Ein Mitglied in der Kommission hat gesagt, man möge erst die nötigen Erfahrungen sammeln, der Minister bemerkte aber, daß Erfahrungen mit dem Schnell⸗ betrieb, der schnellen Zugfolge bereits auf der Linie Blankenese Hamburg—Ohlsdorf vorliegen. Der Minister legt Wert darauf, den elektrischen Betrieb bald einzuführen, damit bald Tarifänderungen eintreten können. Meine Freunde le en auch Wert auf die Finanzierung. (Abg. von Pappenheim (kons.): Sehr richtig!) Es ist bekannt, daß die Stadtbahn ohne Nutzen und die Vorortbahnen nur mit ganz geringer Verzinsung arbeiten. Bei der Elektrisierung würden Tarifänderungen eintreten und damit pekuntäre Erfolge erzielt werden können.

Abg. Hoffmann (Soz.): Es kommt weniger die Finanzierun als die Transportierung der Personen in Betracht. Es haben sc auf der Stadt⸗ und Ringbahn Zustände entwickelt, daß in manchen Stunden der Betrieb Verkehr nicht mehr genannt werden kann. Es wird wohl erst Abhilfe geschaffen werden, wenn einmal ein großes Unglück passiert ist. Unter Umständen kommt man mit der Straßen⸗ bahn schneller fort. Die der Abteile wird nur geduldet, weil es eine Staatsbahn ist. Deshalb ist die baldige Einrichtung der elektrischen Zugförderung nötig.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach: Miine Herren! Die Staatseisenbahnverwaltung nimmt für den Betrieb auf der Stadt⸗ und Ringhahn in Anspruch, daß die Sicher⸗ heit trotz stärkster Belastung in keiner Weise gefährdet ist; unsere Sicherheitseinrichtungen stehen durchaus auf der Höhe. Ich gebe ohne weiteres zu, daß der sich riesenhaft entwickelnde Verkehr, der auf der Stadt⸗ und Ringbahn weit stärker gestiegen ist als der Verkehr sonst im Lande, die stärksten Ansprüche an die Leistungen der Stadt⸗ und Ringbahn stellt, und daß zu gewissen Tages⸗ und Abendstunden eine außerordentliche Anhäufung des Verkehrs eintritt (Abg. Hoffmann: Hört, hört!), deren Bewältigung der Verwaltung selbstverständlich erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Daß sich aber hieraus außer den zweifellosen Unbequemlichkeiten für das Publikum besondere Gefahren entwickeln könnten, das stelle ich rundweg in Abrede.

Angesichts der stark zunehmenden Belastung der Stadt⸗ und Ringbahn muß unter allen Umständen auf Mittel und Wege ge⸗ sonnen werden, wie wir unter Aufwendung erträglicher Mittel die Stadt⸗ und Ringbahn leistungsfähig machen. Das kann nach unserer Auffassung nur geschehen, wenn wir alsbald und soweit wie möglich zum elektrischen Betriebe übergehen. (Abg. Leinert! Sehr richtig!) Wenn wir das tun, werden wir die Frage vom technischen Stand⸗ punkt aus zu beurteilen haben, und da sind wir der Auffassung, daß die elektrische Großindustrie und mit ihr die Staatseisen⸗ bahnverwaltung die einschlägigen Fragen so weit geprüft hat, daß wir im Stadt⸗ und Ringbahnbetriebe mit vollkommenster Ruhe den elektrischen Betrieb einführen können. Wir werden die Frage aber bei der großen Bedeutung des Unternehmens der Stadt⸗ und Ringbahn ganz selbstverständlich auch vom wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkte zu prüfen haben; das sind wir ebenfalls dem Lande schuldig; denn wir sind außerstande, für die Reichshaupt⸗ stadt große Mittel ohne Aussicht auf ausreichende Verzinsung aufzu⸗ wenden. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Es scheint mir notwendig, dieses ausdrücklich zu betonen. Darin liegt durchaus keine unfreund⸗ liche Gesinnung gegen die Reichshauptstadt. Im Gegenteil, als Verkehrsminister wünsche ich, daß die Verkehrseinrichtungen der Reichshauptstadt auf der Höhe istehen. Aber es muß der mittlere Weg gegangen werden. Wenn wir erhebliche Mittel aufwenden, müssen wir auch die Sicherheit haben, daß sie eine erträgliche Ver⸗ zinsung bringen. (Sehr richtig! rechts.)

Abg. Hoffmann (Soz.): Ich erinnere an den Prozeß über das

Unglück bei Johannisthal, in dem Freisprechung erfolgen mußte, weil

festgestellt wurde, daß die Weiche nicht funktioniert hat. Der Ver⸗ kehr ist auch dort überlastet. Wenn die Abteile mit 21 bis 28 Per⸗ sonen vollgepfropft sind und nur der geringste Unfug verübt wird, welche Schäden kann dann das Publikum haben! Hier muß Abhilfe geschaffen werden. Das hängt auch mit den Einnahmen zusammen; wenn der Verkehr bewältigt werden kann, wie es für Berlin not⸗ wendig ist, werden sich von selbst finanzielle Erträgnisse heraus⸗ stellen, denn ein Teil der Leute wendet sich jetzt von der Staatsbahn ab. Die Stadtbahn ist nicht in der Lage, ihre Aufgaben zu erfüllen.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:

Meine Herren! Ich möchte nur feststellen, daß aus dem sehr bedauerlichen Unfalle am Baumschulenwege, dessen der Herr Vor⸗ redner Erwähnung getan hat, keinerlei Schlüsse dahin gezogen werden können, daß die Betriebssicherheit auf der Stadt⸗ und Ringbahn nicht voll gewahrt ist. Ich will auf den Unfall nicht des näheren eingehen. Es ist gestern ein Freispruch in erster Instanz erfolgt; damit ist die Frage noch nicht erledigt. Es stehen sich Zeugenaussagen und objek⸗ tiver Befund gegenüber, ein objektiver Befund, der sich auf die Ab⸗ hängigkeit unserer Signale stützt. Der Richter erster Instanz hat gegenüber einer eidlichen Aussage angenommen, daß die objektive Fest⸗ stellung, soweit sie sich auf die Abhängigkeit bezieht, nicht genüge. Ich meine, es ist durchaus nicht richtig, es ist nicht zweckmäßig, das Publikum dadurch zu beunruhigen, daß aus einem solchen Vorkommnis, das wir in erster Linie lebhaft beklagen, so weitgehende und ungünstige Schlüsse gezogen werden dürfen Herr Abg. getan haat. 88

Abg. Hoffmann (Son.): Es lag mir nicht daran, das

Publikum zu beunruhigen, sondern dem Ministerium etwas Beine zu machen.

Die Forderungen für die Einrichtung elektrischer Zug⸗ förderung auf den oben angeführten Linien werden scefnigug Berichterstatter Abg. Brütt referiert dann über die For⸗ derung von 6 Millionen Mark zur weiteren Förderung des Baues von Kleinbahnen; auf seinen Antrag wird die Forderung bewilligt, und die Denkschrift und die Nachweisungen über die Kleinbahnen werden für durch Kenntnisnahme erledigt erklärt. Ueber die in der Vorlage vorgesehenen neuen Linien für Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg und Pommern berichtet

Abg. Gyßling (fortschr. Volksp.) befürwortet eine ti Fortführung der Essenbahn Pbehlau⸗ Feiebland Harlenslast geuen berg bis Guttstadt, die die Budgetkommission der Staatsregierung als Material überwiesen haben will. Die Fortführung sei aus wirtschaft⸗ lichen Gründen unbedingt nötig, auch würde dadurch Guttstadt mit Bartenstein, dem Sitz des Bezirkskommandos, verbunden.

Ddie in der Vorlage vorgesehenen Linien werden bewilligt, die Petition wird der Regierung als Material überwiesen, ebenso eine Petition um Schaffung eines normalspurigen Durch⸗ gangsverkehrs nach den südöstlichen Badeorten der Insel Rügen. Die Denkschrift, betreffend den Eisenbahnverkehr auf Rügen, wird für erledigt erklärt.

Die Neuanlagen für die Provinzen ve (Thüringen) und Hannover werden nach einem Bericht des Abg. von Quast (kons.) 1 MUeber die vorgesehenen neuen Bahnen und Gleisanlagen in Westfalen und Hessen⸗Nassau berichtet Abg. von Pappen⸗ heim Conf.) über die in Posen, Schlesien und der Rheinprovinz Abg. Wallenborn (Zentr.). Die Vorlage wird in allen Teilen nach den Beschlüssen der Kommission angenommen; die

dazu vorliegenden Petitionen werden der Regierung als Material

überwiesen.

Es folgt sofort die dritte Lesung.

In der Generaldiskussion befürwortet Abg. von Hagke⸗Schilfa (kons.) eine Petition, die den Bau einer Linie Großgottern Eisenach wünscht. Großgottern sei eine Station der Bahn Gotha-Leinefelde. Die Gründe, welche für die Herstellung dieser Bahn sprächen, seien in der Petition klar und überzeugen dargelegt.

Abg. Lüdicke (freikons.) wünscht für die vorgesehene Berliner

Umgehungsbahn die Führung von Nauen über Kremmen. Durch das

jetzige Projekt werde die Stadt Kremmen stark geschädigt.

Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach:

Wenn der Herr Abgeordnete mich vorher informiert hätte, würde ich in der Lage sein, hier ausführliche Auskunft zu erteilen. So muß ich mir vorbehalten, eine Untersuchung eintreten zu lassen, um weitere Aufklärung herbeizuführen. Nur eins möchte ich feststellen: aus der Bewilligung vom Jahre 1907 folgt noch keinesfalls, daß die Linie hart an Kremmen vorbeigeführt werden muß, denn auf Grund der Bewilligung wird die Linie nur in ihren Endpunkten und in ihrem Zuge ungefähr festgestellt. So viel ich unterrichtet bin, liegt die ganze Schwierigkeit darin, daß bei der Führung der Linie hart an Kremmen vorbei ganz ungemein hohe Grunderwerbskosten ent⸗ standen sein würden, und daß lediglich, um diese Kosten herabzu⸗ mindern, erwogen worden ist, eine Linienverlegung vorzunehmen. Die

Frage ist noch nicht an mich herangetreten; ich hoffe aber, daß sie

sich in befriedigender Weise lösen lassen wird.

Abg. Schreiner (Zentr.) wünscht eine Haltestelle in Geisfeld und den Bau einer Bahn von Türkismühle nach Kusel in der Pfalz.

„Abg. Klausener (Zentr.) wünscht einen v Anschluß an das belgische zur Herstellung einer Verbindung Aachen Tongern Brüssel. Diese kürzere Verbindung sei im Interesse von Handel und Industrie dringend notwendig. Abg. Rehren⸗Hamelspringe (freikons.) wünscht für den Osten seines Kreises eine bessere Verbindung mit Hannover, das jetzt nur auf großen Umwegen zu erreichen sei. 1

Abg. Dr. Faßbender (entr.) befürwortet den möglichst baldigen Ausbau einer Strecke von Liblar nach der Ahr. Die Fahrpläne der Strecke Cöln —Euskirchen —Trier Düren —Bonn bedürften dringend der Aenderung und Ergänzung. Der Redner tritt ferner für den

Ausbau der Strecke Jülich —Elsdorf Bergheim Brauweiler —-Cöln ein, der im militärischen Interesse und auch zur Entlastung der

Strecke Cöln Düren—Aachen nötig sei.

Abg. Busch (Zentr.) erinnert den Minister an die längst ver⸗ sprochene Verbindung der Strecke Bonn Euskirchen mit der Ahr und unterstützt die Bitten des Vorredners.

Damit schließt die allgemeine Besprechung. Die einzelnen Teile der Vorlage werden in der Spezialdiskussion 38 De⸗ batte angenommen, darauf das Gesetz im ganzen bei samtabstimmung.

Damit ist die Tagesordnung erldiig.

Präsident von Kröcher erbittet die Ermächtigung, Tag un Tagesordnung für die nächste Sitzung nach Pfingsten fetsa sen. je nachdem genügend Beratungsstoff aus den Kommissionen vorlie

t. Abg. von Pappenheim (kons—.): Die Mitglieder des Hauses sind an der unbequemen Geschäftslage nicht schuld; sowohl das Plenum wie

die Kommissionen haben in eifriger Arbeit ihre Geschäfte gefördert. Die Schuld liegt zum Teil aber bei den Dispositionen des Herren⸗ hauses, das sich eine lange Zeit zum Studium der Zweckverbands⸗ vorlage vorbehalten hat. Ob das Studium zu einem günstigen Resultat geführt hat, 1 sich zurzeit noch nicht sagen. Das, was man gehört hat, macht aber den Eindruck, als ob die Zeit nicht so ausgenutzt worden ist, wie es nötig gewesen wäre. Wenn z. B. be⸗ hauptet wird, daß das Abgeordnetenhaus sich die Aufgabe leicht gemacht hat, so muß ich doch konstatieren, daß dieses Haus in seiner Kommission die Vorlage sehr eingehend und mit großem Eifer beraten hat, sodaß ein solches Urteil nicht der Wirklichkeit entspricht. Ich bitte den Präsidenten, die nächste Sitzung nicht später als für den 16. Juni anzuberaumen, die Kommissionen werden bis dahin ihre Arbeiten schon erledigt haben.

Präsident von Kröcher: Ob es möglich sein wird, den 16. Juni festzuhalten, hängt davon ab, ob mir die Kommissionen bis dahin genügend Beratungsstoff liefern werden.

Schluß gegen 3 Uhr.

Nr. 29 des „Zentralblatts fürdas Deutsche Reich“, heraus⸗ gegeben im Reichsamt des Innern, vom 26. Mai, hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Ernennung; Bestellung: e zur Vor⸗ nahme von Zivilstandshandlungen; Exequaturerteilung; Entlassung; Todesfall. 2) Handels⸗ und Gewerbewesen: Verlängerung des Freund⸗ schafts⸗, Handels“⸗, Schiffahrts⸗ und Konsularvertrags zwischen dem Deut⸗ schen Reiche und dem Freistaat Guatemala vom 20. September 1887.— 3) Zoll⸗ und Steuerwesen: Erteilung des Rücksendungsnachweises für die zur internationalen Industrie⸗ und Gewerbeausstellung in Turin 1911 gesandten deutschen Güter seitens des Kaiserlichen Konsuls in Turin; Personalveränderung bei den Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern; Ausführungsbestimmungen zum Reichsbesteuerungs⸗

esetze vom 15. April 1911. 4) Polizeiwesen: Ausweisung von Kuskändern aus dem Reichsgebiet.

papier. Ueber die Zollbehandlung von Pergamyn⸗ oder Kristall⸗

Prüfung der Frage befaßte Comité consultatif des arts et manu-

außerdem besonders geglättet wird, wodurch es eine glänzende Ober⸗ fläche erhält.

zulegen: 1) Schiffspapiere (Musterrolle usw.); 2) Manifeste für die

zeichnung der Waren (allgemeine

eingeführt werden. Ausgenommen von diesem Verbot sind aus⸗

jedoch nicht Konserven aus Schweinefleisch sowie andere daraus her⸗

abkommen zwischen Portugal und Frankreich vom 17. Februar 1911.

er Ge⸗ 16 der Zollsatz für die unter diesen Artikel fallenden Waren von

begünstigung kommt diese Zollermäßigung auch dem deutschen Er⸗ ö.. zugute. (Nach einem Bericht der Kaiserlichen Gesandtschaft

1 Vergebung von Regierungslieferungen gemacht hat, haben das türkische

Vertreter eines solchen ein von der türkischen Handelskammer in

kammer ihres Bezirks.

wichtigen und umfangreichen Leferungen

weiteres Exemplar kann inländischen Interessenten auf Antrag für

8

zum Deutschen Reichsan

127.

Handel und Gewerbe. 1

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „‚Nachrichten für Handel und Industrie“.) . Frankreich.

Zollbehandlung von Pergamyn⸗ oder Kristall⸗

papier sind wiederholt Beschwerden eingegangen. Das mit der

tactures hat sich in einem Gutachten dahin ausgesprochen, daß 11. r.SJ aus einer gleichartigen Masse wie das mit Schwefel⸗ äure oder nach einem ähnlichen Verfahren behandelte bergestellt und

Infolgedessen müsse es dem mit Schwefelsäure be⸗

handelten Tarif⸗Nr. 461, Absatz 4, Hollsah⸗ 20 Fr. (Mindesttarif) für 100 kg gleichgestellt werden. Dieser Vorschlag ist von den in Bettracht kommenden Ministerien gebilligt worden. (Rundschreiben der Generalzolldirektion vom 17. März 1911, Nr. 4121.)

Rußland.

1 Erforbernlsse für Schiffsmanifeste, Konnossemente usw. in Wladiwostok. Nach Ankunst eines Dampfers in Wladiwostok hat der Kapitän dem Zollamt folgende Papiere vor⸗

ganze zur Entlöschung kommende Ladung; 3) einen vollständigen Satz der Konnossemente (Kapitänsabschriften), die entweder von dem Kapitän oder von dem Agenten des Verschiffungshafens unterzeichnet sein müssen; 4) eine Passagierliste nebst Angabe der Stückzahl der den Passa⸗ gieren gehörigen Gepäckstücke; 5) ein genaues Verzeichnis der Vorräte und des Proviants. Außer den vorstehenden Papieren ist eine von dem Kapitän auszufertigende sogenannte Kapitänsanmeldung einzu⸗ reichen, in der angegeben sein müssen: a. Anzahl der Packstücke, welche laut Manifests zu entlöschen sind, b. alle an Bord befindlichen Waren oder Gegenstände, die in dem Verzeichnis der Vorräte und des Proviants nicht aufgeführt sind.

Nach Einreichung dieser Anmeldung, welche vom Kapitän unter⸗ zeichnet sein muß, wird das Schiff von Zollbeamten untersucht. Werden bei der Untersuchung Waren oder Gegenstände, die einen Handelswert haben und nicht im Manifest, in der Kapitäns⸗ anmeldung oder in dem Verzeichnis der Vorräte und des Proviants 2ü. sind, versteckt vorgefunden, so werden sie als Konterbande behandelt. 8

b Die Konnossemente müssen enthalten: a. eine eingehende genaue Be⸗ Benennung wie SFe fernnchns, oder Drogen;“ ist nicht statthaft), b. das Gewicht der Ware, welches für jeden Posten besonders anzugeben ist. An Stelle des Gewichts kann die Zahl der in dem Packstück enthaltenen Stücke angegeben werden, z. B. 1 Kiste, enthaltend 300 Paar Schuhe, c. für alle ver⸗ packten Waren: Zeichen und Nummer oder statt dessen die Adresse, die Anzahl der Packstücke und die Art der Verpackung (Kiste, Bündel, Fässer). Eine allgemeine Bezeichnung, wie „Kolli“, ist unstatthaft. Das zefamtgewich und die Gesamtzahl der zu jedem Konnossement ehörigen Packstücke soll nicht nur in Zahlen, sondern auch in Buch⸗ saben angegeben sein.

Das Manifest muß von dem Agenten des Verschiffungshafens unterzeichnet sein. Alle Ausradierungen oder Aenderungen im Kon⸗ nossement sind zu vermeiden. Sollte eine Aenderung nötig sein, so ist sie von einer Hafenbehörde (Zollamt, Hafenamt usw.) oder einem russischen Konsul zu beglaubigen. Die Manifeste sind mit einer ebenso genauen Angabe wie die Konnossemente zu versehen.

Waren, deren Einfuhr in das Priamurgebiet ver⸗ boten ist. Diejenigen Waren oder Gegenstände, deren Einfuhr nach Rußland verboten ist, dürfen auch in das Priamurgebiet nicht

ländische Silbermünzen und Waren aus Schweinefleisch, von letzteren

estellte Artikel in luftdicht verschlossenen Behältern. Ferner ist die Einfuhr von Lumpen verboten.

Portugal. 1 Zoll fierung von Sandpapier, Schmirgelpapier und Schmirgelleinen. Sandpapier, Schmirgelpapier und Schmirgelleinen werden nach Artikel 386 des Tarifs verzollt. In dem am 22. Februar d. J. in Kraft getretenen vorläufigen Handels⸗

60 auf 20 Réis für 1 kg ermäßigt worden. Vermöge der Meist⸗

in Lissabon.)

Beibringung von Identitäts⸗ und Kreditfähigkeits⸗ en beider Vergebung von Regierungslieferungen

nach der Türkei.

Ueble Erfahrungen, die die Armeeverwaltung wiederholt bei der

Kriegsministerium veranlaßt, die auch in Konstantinopler Zeitungen veröffentlichte Bestimmung zu treffen, daß in Ausschreibungsangelegen⸗ heiten fortan jeder dem Ministerium nicht bekannte Bewerber oder

Konstantinopel beglaubigtes Zeugnis über seine Identität und Kredit⸗ ähigkeit vorzuweisen hat.

Nach den auf dem 1 eingezogenen Erkundigungen bezieht sich diese Bestimmung über Lieferungen für das türkische Kriegsministerium auch auf außertürkische Bewerber. Jedoch genügt für diese zum Beweis ihrer Kreditfähigkeit auch ein von dem zuständigen türkischen Konsul legalisiertes Zeugnis der Handels⸗

Uebrigens sollen die fraglichen Vorschriften nur bei besonders nwendung finden.

Entwicklung des canadischen Handels.

Der englische Trade Commissioner for the Dominion of

Canada hat dem Board of Trade einen Bericht über die Entwick⸗ lung des canadischen Handels in der Zeit vom 1. Juli 1906 bis 31. März 1910 erstattet. 8

Der Bericht (Blaubuch) liegt während der nächsten drei Wochen im Bureau der „Nachrichten für Handel und Industrie“, Berlin W. 8, Wilhelmstraße 74 III, im Zimmer 154 zur Einsichtnahme aus. Ein

kurze Zeit übersandt werden. Die Anträge sind an das genannte Bureau zu richten.

Baumwollenwaren in Latein⸗Amerika.

Von den dem Departement für Handel und Arbeit in Washington seitens des Spezialagenten W. A. Graham Clark erstatteten Be⸗ richten über die Lage des Marktes für Baumwollenwaren in Latein

tzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Mittwoch, den 31. Mai

Ein Exemplar der Drucksache (Cotton Goods in Latin America, Part IV) liegt während der nächsen drei Wochen im Bureau der „Nachrichten für Handel und Industrie“, Berlin W. 8, Wilhelm⸗ straße 74 III, im Hennher 154 zur Einsichtnahme aus. Ein zweites Exemplar kann inländischen ..“ auf Antrag für kurze Zeit übersandt werden. Die Anträge sind an das genannte Bureau zu

richten.

Das Biergeschäft in San Salvador. Ausländisches Bier wird nach San Salvador hauptsächlich in Pintflaschen (0,437 1) eingeführt; in Quartflaschen geht nur wenig ein, sodaß auf 50 Barrels Pintflaschen 1 Barrel Quartflaschen kommen. Das Bier aus den Vereinigten Staaten ist gewöhnlich in Barrels mit 10 Dutzend Pintflaschen, das europäische in Kisten mit 6 Dutzend Pintflaschen verpackt. Der Jahresverbrauch von aus⸗ ländischem Bier beträgt rund 1000 Barrels mit 10 Dutzend Flaschen. Das amerkkanische Bier stellt sich im Einkaufspreis in der Stadt Salvador einschließlich Fracht, Zoll und Nebenkosten auf 26 Doll. das Barrel und wird zu 28 Doll. im Großhandel verkauft. Die amerika⸗ nische Packung wird der europäischen vielfach vorgezogen, weil sie leichter ist, also den Rohgewichtszoll und die Fracht verbilligt, und weil die Barrels nicht so leicht erbrochen und wieder verschlossen werden können wie die Kisten.

Die meisten deutschen und dänischen Biere verkauft man in der Stadt Salvador zu demselben Preise wie die nordamerikanischen, nämlich 120 Pints zu 28 §; Löwenbräu sowie engliches Ale und Stout kosten 10 v. H. mehr. Auch mexikanisches Bier wird jetzt ein⸗ geführt und zu gleichem Preise wie das aus der Union abgesetzt. Nordamerikanische und die meisten anderen fremden Biere werden an Kleinhändler mit 3 5 das Dutzend Pints (Ale und Stout zu 3,20) vertanfrgund 9 88 Cafés zu 30 bis 35 Cent (35 bis 40 Cent) die

intflasche verschänkt.

v 9 Samdechr gibt es eine Brauerei zu Santa Ana, deren Er⸗ zeugnis minderwertig ist und mit 1,40 s für das Dutzend Pintflaschen berfauft wird. Hohe Zölle und Analysegebühren verhindern eine erhebliche Zunahme des Verbrauchs ausländischer Biere.

(Nach Daily Consular and Prade Reports.)

Südafrikanischer Bund.

Geplante Regelung des Maß⸗ und Gewichtswesens. Die Regierung des Südafrikanischen Bundes hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der bezweckt, das Maß⸗ und Gewichtswesen neu zu regeln. Das metrische System soll zunächst als gleichberechtigt mit dem eng⸗ lischen eingeführt werden. Fuͤr Apotheker und Drogenhandlungen soll im Kleinhandel das metrische System vom 1. Juli nächsten Jahres ab allein maßgebend sein. Betreffs der englischen Gewichte erfolgt insofern eine Einschränkung, als die sogenannte lange Tonne (2240 Pfund), der Hundredweight oder Cwt. (112 Pfund) und Quarter (28 Pfund) fort⸗ fallen sollen. Statt dessen soll die „kurze Tonne“ von 2000 Pfund und der Zentner, englisch „Cental“, von 100 Pfund eingeführt werden. Bei Längen⸗ und Flächenmaßen wird außer dem metrischen und dem englischen System noch das alte System der Kapkolonie bis auf weiteres zugelassen werden. Die wichtigste Bestimmung des Gesetz⸗ entwurfs ist die, daß vom 1. Juli 1912 ab alle Waren, die sich ihrer Natur nach zum Verkauf nach Gewicht eignen, nach dem Reingewicht ver⸗ kauft werden müssen, und daß alle Pakete, Dosen, Gebinde usw. die Angabe des Reingewichts in deutlicher Aufschrift tragen müssen. Ausgenommen von dieser Bedingung sind Waren, die infolge klimatischer Einflüsse einer Gewichtsveränderung unterworfen sind. Solche Waren müssen die deutliche Aufschrift: „Gewicht nicht gewährleistet“ (englisch: „weight not guaranteed“) tragen. Die Handelskammer in Kapstadt rechnet bereits bestimmt mit der Annahme des Gesetzentwurfs und empfiehlt ihren Mitgliedern, schon jetzt den Zentner bei allen Berechnungen usw. zugrunde zu legen. Sie empfiehlt fern bei der Aufmachung von Waren von den alten Gewichten abzugehen, die auf dem Hundredweight beruhen, wie z. B. die bisher üblichen Packungen von 7, 14, 28 und 56 Pfund; die Kaufleute sollen dagegen folgende Gewichte für die Packungen einführen: 1, 2, 3, 4, 5, 10, 15, 25 und 50 Pfund. Es sei wünschenswert, sich in dieser Weise schon von jetzt ab anf die Neuordnung einzurichten. Auf allgemeine Annahme des metvrischen Systems ist allerdings noch für lange Zeit nicht zu rechnen. Es wird sich deshalb empfehlen, etwaige Angebote nach wie vor in englischen Maßen und Gewichten zu machen. Ausgenommen hiervon sind allein Apothekerwaren und Drogen, da die Apotheken und Drogenhand⸗ lungen, wie schon oben gesagt, dem Gesetzentwurf zufolge wenigstens im Kleinhandel am 1. Juli 1912 zum metrischen System übergehen müssen. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Johannesburg.)

ngestellung für Kohle, Koks und Briketts 4“ Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestelt 26 373 8 952 Nicht gestellt .

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Die Bilanzen der Bank für Handel und Industrie, der Commerz⸗ und Discontobank, der Deutschen Bank, der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, der Dresdner Bank, der Mitteldeutschen Credit⸗ bank, der Nationalbank für Deutschland, des A. Schaaffhausen’schen Bankvereins sowie verschiedener Finanzbanken für Ende April 1911 befinden sich im Anzeigenteil dieser Nummer d. Bl.

Budapest, 30. Mai. (W. T. B.) Eine heute abgehaltene ö“ der Oesterreichisch⸗Ungarischen Bank ver⸗ längerte das Ende Mai ablaufende Bankprovisorium bis Mitte November. Der Gouverneur der Bank, Geheimrat Dr. Popovics er⸗ klärte, daß er bei den beiderseitigen Finanzministern für die in dieser Richtung unterbreiteten Darlegungen vollstes Verständnis gefunden habe. York, 30. Mai. (W. T. B.) (Meldung des „Reuterschen Bureaus“*). Der Vorsitzende des Verbandes der Stahlfabrikanten Gary erklärte nach einer gestern abgehaltenen Versammlung, man habe einstimmig die Ansicht ausgedrückt, daß das ge⸗ meinsame Vorgehen der Subsidiar⸗Kompagnien fortgesetzt werden solle und daß die kürzlichen Entwicklungen einige Preis⸗ änderungen erforderlich machten. Die Subsidiar⸗Kompagnien hätten daher beschlossen, folgende Aenderungen mit dem 1. Juni in Kraft treten zu lassen: die Preise für Stahlstäbe werden um 15 Cents und diejenigen für Stahlblech und Baustahl um 5 Cents für den Zentner herabgesetzt. Die Stahlknüppel von vier Zoll im Quadrat und ersben sollen 21ode Selesbe 22 Dollars für

Bruttotonne frei an Bor ittsburg kosten. 1 889 Vrutt nos gree,- 30. Mai. (W. T. B.) Die Kammer hat die Gesetzvorlage über eine innere Anleihe in Höhe von 70 Millionen Piaster Gold angenommen, die Regierung hatte nur 60 Millionen vorgeschlagen.

Berlin, 30. Mai. Marktpreise nach Ermittlungen des

Amerika ist der IV. Teil erschienen, der sich auf Chile, Bolivien, Peru, Ecuador, Jamaica und Porto Rico bezieht.

Doppelzentner

(Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber

Mittelsorte 20,46 ℳ, 20,44 ℳ. Weizen, geringe Sorte 20,42 ℳ, 20,40 ℳ. Roggen, gute Sortef) 16,70 ℳ, 16,68 ℳ. Roggen, Mittelsorte†) 16,66 ℳ, 16,64 ℳ. Roggen, geringe Sorte†) 16,62 ℳ, 16,60 ℳ. Futtergerste, gute Sorte*) 18,20 ℳ, 17,40 ℳ. Futtergerste, Mittelsorte*) 17,30 ℳ, 16,50 ℳ. Futtergerste, geringe Sorte*) 16,40 ℳ, 15,60 ℳ. Hafer, gute Sorte?) 19,30 ℳ, 18,80 ℳ. Hafer, Mittelsorte*) 18,70 ℳ, 18,20 ℳ. Hafer, geringe Sorte“) 18,10 ℳ, 17,70 ℳ. Mais (mixed) gute Sorte 15,50 ℳ, 15,20 ℳ. Mais 8 geringe Sorte —,— —,— ℳ. Mais (runder) gute Sorte 15,40 ℳ, 15,00 ℳ. Richtstroh 5,50 ℳ, 5,24 ℳ. Heu 6,90 ℳ, 4,50 ℳ. (Markt⸗ hallenpreise.) Erbsen, gelbe, zum Kochen 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. Speisebohnen, weiße 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. Linsen 60,00 5 20,00 ℳ. Kartoffeln (Kleinhandel) 9,00 ℳ, 6,00 ℳ. Rindfleis von der Keule 1 kg 2,40 ℳ, 1,60 ℳ, do. Bauchfleisch 1 kg 1,70 ℳ, 1,20 ℳ. Schweinefleisch 1 kg 1,90 ℳ, 1,20 ℳ. Kalbfleisch 1 kg 2,50 ℳ, 1,40 ℳ. Hammelfleisch 1 kg 2,20 ℳ, 1,40 ℳ. Butter 1 kg 2,80 ℳ, 2,20 ℳ. Eier 60 Stück 4,40 ℳ, 2,80 ℳ. Karpfen 1 kg 2,00 ℳ, 1,20 ℳ. Aale 1 kg 3,00 ℳ, 1,40 ℳ. Zander 1 kg 3,80 ℳ, 1,40 ℳ. Hechte 1 kg 2,80 ℳ, 1,20 ℳ. Barsche 1 kg 2,00 ℳ, 0,80 ℳ. Schleie 1 kg 3,40 ℳ, 1,20 ℳ. Bleie 1 kg 1,60 ℳ, 0,80 ℳ. Krebse 60 Stück 36,00 ℳ, 2,00 ℳ.

9 Ab Bahn.

en und ab Bahn.

Kurs erichte von auswärtigen Fond n Hamburg, 30. Mai. (W. T. B.) eee. Gold in

iI Barren das Kilogramm 72,75 Br., 72,25 Gd.

..“ 31. Mai, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 4 % Rente M./N. pr. ult. 92,35, Einh. 4 % Rent Januar,Juli pr. ult. 92,35, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. pr. ult. 92,35, Ungar. 4 % Goldrente 111,90, Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W. 91,35, Türkische Lose per medio 249,00, Orientbahnaktien pr. ult. 722,00, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 754,00, Südbahn⸗ gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 110,00, Wiener Bankvereinaktien 540,00, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 643,50, Ungar. 22 Kreditbankaktien 817,00, Oesterr. Länderbankaktien 530,50, Unionbank⸗ aktien 614,50, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 117,40, Brürer Kohlenbergb.⸗Gesellsch.⸗Akt. —,—, Oesterr. 88 Montangesell⸗ schaftsaktien 806,50, Prager Eisenindustrieges.⸗Akt. —,—, Skoda⸗ aktien 628,50.

London, 30. Mai. (W. T. B.) (Schluß.) 2 ½ % Englische Konsols 815⁄1 6, Silber prompt 24 ½, per 2 Monate 24 ⁄18, Privat⸗ diskont 2 16.. Bankeingang 157 000 Pfd. Sterl.

Paris, 30. Mai. (W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz. Rente 96,07.

Madrid, 30. Mai. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 107,95.

Lissabon, 30. Mai. (W. T. B.) Goldagio 10.

Rio de Janeiro, 30. Mai. (W. T. B.) Wechsel auf London 167⁄12.

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkt

Magdeburg, 31. Mai. (W. T. B.) Zuckerbericht⸗ Kornzucker 88 Grad o. S. —,—. Nachprodukte 75 Grad o. S. 8,15 8,25. Stimmung: Ruhig. Brotraffin. I o. F. 20,25 20,50. Kristallzucker Im. S. —,—. Gem. Raffinade m. S. 20,00 20,25. Gem. Melis I mit Sack 19,50 19,75. Stimmung: Still. Rohzucker Transit 1. Produkt frei an Bord Hamburg: Mai 10,50 Gd., 10,52 ½ Br., —,— bez., Juni 10,45 Gd., 10,47 ½ Br., —,— bez., Juli 10,50 Gd., 10,52 ½ Br., —,— bez., August 10,55 Gd., 10,57 ½ Br.,

Stimmung: Ruhig. Sonnabend geschlossen. Eöln; 30. Mai. (W. T. B.) Rüböl loko 64,50, Oktober 63,00. Bremen, 30. Mai. (W. T. B.) (Börsenschlußbericht.) Privatnotierungen. Schmalz. Ruhig. Loko, Tubs und Firkin 43 ¾, Doppeleimer 44 ½¼. Kaffee. Behauptet. Offizielle Notierungen der Baumwollbörse. Baumwolle. Ruhig. Upland loko middling 79. Hamburg, 30. Mai. (W. T. B.) spez. Gewicht 0,800 ° loko lustlos, 6,50. Hamburg, 31. Mai. (W. T. B.) (Vormittagsbericht.) Zuckermarkt. Ruhig. Rübenrohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, Mai 10,50, Juni 10,47 ½, Juli 10,50, August 10,55, Oktober⸗Dezember 9,65, Januar⸗März 9,75. Kaffee. Stetig. Good abverage Santos Mai Gd., September 55 ½ Gd., Dezember

54 d., März 54 ¼ Gd. 1

30. Mai. (W. T. B.) Raps für August 14,30. . 1

London, 30. Mai. (W. T. B.) Rübenrohzucker 88 % Mai 10 sh. 5 d. Wert, ruhig. Javazucker 96 % prompt 11 sh. 3 d. nominell, ruhig. 18

London, 30. b 172 T. B.) (Schluß.) Standard⸗ Kupfer fest, 55 ¼, 3 Monat 55 ⅞.

30. Mai. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz: 4000 Ballen, davon für Spekulation und Export Ballen. Tendenz: Träge. Amerikanische middling Lieferungen: Träge. Mai 8,00, Mai⸗Juni 8,00, Juni⸗Juli 7,90, Juli⸗August 7,85, August⸗September 7,56, September⸗Oktober 7,13, Oktober⸗November 6,95, November⸗Dezember 6,89, Dezember⸗Januar 6,87, Januar⸗ Februar 6,87. 8

Slefgow. Mai. (W. 3 B.) (Schluß.) Roheisen tetig. Middlesbrough warrants 4671 ½. 8 Paris, 30. Mai. (W. T. B.) (Schluß.) Rohzucker

31 ⁄¼. Weißer a fest, ugust 35 ⅛,

stetig, 88 % neue Kondition Nr. 3 für 100 kg Mai 34 ¾, Juni 34 ½⅛, Juli⸗ Oktober⸗Januar 30 ⅞.

Amsterdam, 30. Mai. 88 T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 47. Bancazinn 117.

Antwerpen, 30. Mai. (W. T. B.) etroleum. Raffiniertes Type weiß loko 19 bez. Br., do. Mat 19 Br., do. Juni 19 ½ Br., do. Juni⸗Juli 19 ½ Br. Ruhig. Schmalz Mai —.

Verdingungen.

(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim Reichs⸗und Staats⸗ anzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden.)

Oesterreich⸗Ungarn.

Längstens 10. Juni 1911, 12 Uhr. Donau⸗Regulierungskommission in Wien: Verpachtung der Eisgewinnung auf den im alten Donaubett oberhalb der Kagraner⸗Reichsstraßenbrücke gelegenen Bassins VI, VIII und IXa und auf dem im Inundationsgebiete oberhalb der Kaiser⸗Franz⸗ Joseph⸗Brücke gelegenen Bassin I1I. Näheres bei der vorgenannten Stelle in Wien, I., Kaiser⸗Ferdinands⸗Platz Nr. 2, 2. Stock, und beim

1 Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der eee vescdenr aute Cor e†) 20,50 ℳ, 248 ℳ. Weizen

„Reichsanzeiger“.

—,— bez., Oktober⸗Dezember 9,65 Gd., 9,67 ½ Br., —,— bez.

Petroleum amerik.

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