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Rechtsstreits zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1V. Zivilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts in Metz auf den 5. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Metz, den 7. Juni 1911. b Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts.
[25700] Oeffentliche Zustellung.
Die Oktavie Michel, geborene Schlosser, zu Neu dorf, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Jaeglé und Weber, klagt gegen den Buchbinder⸗ meister Georg Michel, früber in Straßburg, auf Grund des Paragraphen 1568 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mit dem Antrage, die am 20. November 1909 zwischen den Parteien vor dem Standesbeamten zu Straßburg geschlossene Ehe zu trennen, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und demselben die Kosten des Rechtsstreits aufzu⸗ erlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts in Straßburg i. Els. auf den 2. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Straßburg, den 9. Juni 1911.
Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Landgerichts.
[25701] Bekanntmachung.
In Sachen Seestaller, Anna, Werkmeistersehefrau und Näherin in München, Tegernseerlandstraße 34/IV, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Seidenboeck in Straubing, gegen Seestaller, Johann, Werk⸗ meister, zuletzt wohnhaft in Straubing, nun un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehe⸗ scheidung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt. Zur Verhandlung über diese Klage wurde unter Entbehrlichkeitserklärung eines ö die öffentliche Sitzung der I. Zivilkammer des K. Landgerichts Straubing vom Dienstag, den 31. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr. be⸗ stimmt. Hierzu wird der Beklagte durch den kläge⸗ rischen Vertreter mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig einen bei dem K. Landgerichte Straubing zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der kläge⸗ rische Anwalt wird beantragen, zu erkennen: 1) Die Ehe der Streitsteile wird dem Bande nach geschieden. 2) Der Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung. 3) Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bezw. zu erstatten.
Straubing, den 10. Juni 1911. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts Straubing.
[25676] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Wilhelmine Koslowski aus Kommorowen, vertreten durch den Vormund Inst⸗ mann Friedrich Koslowski in Kommorowen, klagt gegen den Maler Max Kruppa, früher in Bialla, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte ihr Erzeuger sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin von ihrer Geburt an bis zur Vollendung ihres sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 36 ℳ und zwar die rückständigen Beträge sofort und die künftig fällig werdenden am 12. September, 12. Dezember, 12. März und 12. Juni jedes Jahres zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtegericht in Bialla auf den 18. Juli 1911, Vormittags 10 Uhr, geladen. AA11X“
Bialla, den 19. Mai 1911. .“
Knestermann, *
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[25679] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Else Schaaf in Wettin, ver⸗ treten durch ihren Vormund, Bergmann Hermann Reinboth in Wimmelburg, Prozeßbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Brücher in Darmstadt, klagt gegen
den Bäcker Wilhelm Naumann, geboren am 15. April 1886 zu Leopoldshall bei Staßfurt, früher in Darmstadt, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter er Behauptung, daß der Beklagte ihr außerehelicher Vater und ihr gegenüber zur Gewährung von Unter⸗ halt verpflichtet sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin von ihrer Geburt (25. Januar 1909) an bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 45 ℳ, nd zwar die rückständigen Beträge sofort, die
künftig fällig werdenden am 1. April, 1. Juli,
1. Oktober und 1. Januar jedes Jahres, zu zahlen, ie Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ agte vor das Großherzogliche Amtsgericht I in Darmstadt auf Freitag, den 4. August 1911, Vormittags 8 Uhr, Zimmer 219, geladen. Darmstadt, den 9. Juni 1911. Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts I.
[25694] Oeffentliche Zustellung. Der minderjährige Karl Erich Lundner in Dresden,
gesetzlich vertreten durch seinen Vormund, den Kauf⸗
mann Franz Hermann Noch in Dresden, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Bienengräber in Dresden, klagt gegen den Handelsmann Karl Arthur Eugen Augustin, früher in Dresden, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund von §§ 1719 f.
. G.⸗Bs., mit dem Antrage, festzustellen, daß der Beklagte der Vater des Klägers ist, und daß der
Kläger durch die am 28. Mai 1904 erfolgte Ehe⸗ schließung des Beklagten mit der Mutter des Klägers
die rechtliche Stellung eines ebelichen Kindes des Beklagten erlangt hat. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts
zu Dresden auf den 9. Oktober 1911, Vor⸗
ittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt ls Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Dresden, den 8. Juni 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
25686] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Karl Mathes, vertreten durch seinen Vormund Karl Mathes II. zu Udenheim und dieser vertreten durch Rechtsanwälte Justizrat
Görz, Dr. Pagenstecher und Dr. Ehrhard in Mainz,
1“ d2.
klagt gegen den Metzger Lorenz Frees aus Uden⸗ heim, zule tzt in Kreuznach, z. Zt. in Amerika unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen Alimentation, mit dem Antrage: den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahres eine vierteljährliche Rente von ℳ 60,—, beginnend am 23. Januar 1911, zu zahlen, und zwar die rück ständigen Beträge sofort, die übrigen zu Beginn jeden Vierteljahres, ihm die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen und das ergehende Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Nieder⸗Olm auf Freitag, den 28. Juli 1911, Vor⸗ mittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Nieder⸗Olm, den 9. Juni 1911.
Der Gerichtsschreiber des Großh. Amtsgerichts.
[25675] Oeffentliche Zustellung.
Der Adam Knödler, Bauer und Anmwalt in Lutzen⸗ berg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Höchel in Backnang, klagt gegen den Johann Schäfer, früher in Althütte, jetzt mit undekanntem Aufent⸗ halt abwesend, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte ihm für am 26. März 1910 auf Bestellung geliefertes Buchenholz den Betrag von 22 ℳ schulde, mit dem Antrage, durch vorläufig vollstreckbares Urteil für Recht zu erkennen: der Beklagte ist schuldig, an den Kläger den Betrag von 22 ℳ zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Backnang auf Montag, den 7. August 1911, Vormittags 10 Uhr, geladen. Die Sache ist zur Feriensache erklärt.
Backnang, den 9. Juni 1911.
Prinz, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[25707] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann J. Fischbein jr., Bremen, Obern⸗ straße, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Joh. Weber, Aug. Friße u. Dr. Ph. Ed. Meyer, Bremen, klagt gegen den Max Zelnik, früher in Bremen, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus Kauf und Lieferung von Waren, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von ℳ 231,20 nebst 5 % Zinsen seit dem I. Mai 1911, dem Tage der Mahnung, sowie in die Kosten des Rechtsstreits zu verurteilen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Bremen, Gerichts⸗ haus, I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 82 (Eingang Ostertorstraße), auf den 1. August 1911, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung werden dieser Auszug der Klage und diese Ladung bekannt gemacht.
Bremen, den 9. Juni 1911. 3 Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Oestmann.
[25677] Oeffentliche Zustellung.
Der Rentier A. Bechmann, vertreten durch den Verwalter Georg Reib in Charlottenburg, Sophie⸗ Charlottenstraße 104, Kläger, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Buka und Schnurre zu Char⸗ lottenburg, Berlinerstraße 124, klagt gegen: 1) den Buchhalter Paul Grandke, früher in Charlotten⸗ burg, Sophie⸗Charlottenstraße 104, zurzeit un bekannten Aufenthalts, 2) dessen Ehefrau Charlotte Grandke, geb. Ranz, in Charlottenburg, Sophie⸗ Charlottenstraße 104, zurzeit Stralsund, Mauer⸗ Ecke Badenstraße bei Born, Beklagte, unter der Be⸗ hauptung, daß die Beklagten den aus dem Miets⸗ vertrage vom 10. März 1911 am 1. Mai 1911 fällig gewesenen Mietszins mit 50 ℳ nicht bezahlt, auch zu erkennen gegeben haben, die weiteren Miets⸗ beträge nicht zahlen zu wollen, und Kläger daher die am 1. Mai bis Ende September 1911 fällig ge⸗ wesenen bezw. fällig werdenden Mistszinsbeträge von zusammen 250 ℳ beanspruche, mit dem Antrage: a. die Beklagten zu verurteilen: 1) als Gesamt⸗ schuldner 250 ℳ, und zwar: 50 ℳ sofort, 50 ℳ am 1. Juni 1911, 50 ℳ am 1. Juli 1911, 50 ℳ am 1. August 1911, 50 ℳ am 1. September 1911 an Kläger zu zahlen, 2) den Beklagten zu 1 zu ver⸗ urteilen, die Vollstreckung in das eingebrachte Ver⸗ mögen seiner Ehefrau, der Beklagten zu 2, zu dulden, b. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte zu 1 wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht in Charlottenburg auf den 16. August 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.
Charlottenburg, den 7. Juni 1911.
von Lebkowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[25678] Oeffentliche Zustellung.
Der Schornsteinfegermeister Edmund Jeenicke in Czarnikau, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dobberstein in Czarnikau, klagt gegen die Geschwister Clemens und Ignaß Czerniewicz, früher in Czarnikau, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß im Grundbuche des Grundstücks Czarnikau Blatt Nr. 54 in Abteilung III unter Nr. 1 für die Beklagten ein Erbteil von je 15 ℳ, zusammen 30 ℳ, eingetragen ständen und daß die Beklaaten wegen ihrer Forderungen nebst Zinsen vom Kläger längst befriedigt seien, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung der Beklagten, in die Löschung dieser Post zu willigen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Czarnikau auf den 2. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Czarnikau, den 8. Juni 1911.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[25680] Oeffentliche Zustellung.
Die offene Handelsgesellschaft in Firma Schneider und Ehefrau in Ershausen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Doernberg in Eschwege, klagt gegen I. den Ziegeleiarbeiter Johann Martin Hoß⸗ bach, früher in Gröna bei Bernburg, II. die Erben der Ehefrau Katharine Elise Hoßbach, geb. Zeuch, 1) deren Ehemann zu I, 2) deren minderjährige Kinder Christine, Karl, Sabine Emma, Anna und Elisabeth Hoßbach, gesetzlich vertreten durch ihren Vater, den Beklagten zu I, unter der Behauptung, daß für die Klägerin auf dem im Antrag bezeichneten Grundstück der Beklagten eine Hypothek von 800 ℳ eingetragen und hiervon die Zinsen zu 4 ½ % vom 24. Juli 1907 bis 24. Juli 1908 rückständig seien, mit dem Antrage: die Beklagten als Gesamtschuldner
kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu ver⸗
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klagt gegen den Adolf Keller, Maler, früher in
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urteilen, an die Klägerin 36 ℳ zu zahlen bei Meidung der Zwangsvollstreckung in das im Grund⸗ buche von Oberdünzebach Artikel 4 b Abt. I Nr. 1 eingetragene Grundstück zum ideellen †¼ der Beklagten aus der daselbst Abt. 1II Nr. 2 eingetragenen Hypothek. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Eschwege auf Montag, den 25. Sep⸗ tember 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Eschwege, den 8. Juni 1911.
Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
[25681)0 SOeffentliche Zustellung.
Die Bierbrauerei Glauchau, Aktiengesellschaft in Glauchau, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Buscher daselbst, klagt gegen den Schankwirt Richard Landgraf, bisher in Niederlungwitz, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß sie dem Beklagten in der Zeit vom Dezember 1910 bis Februar 1911 Biere geliefert und letzterem hierüber spezielle Rechnungen ausgehändigt habe, wofür dieser ibr 915 ℳ 48 ₰ schuldig geworden sei und wovon sie sich 181 ℳ 50 ₰ kürzen lasse, sodaß Beklagter noch 733 ℳ 98 ₰ schulde, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, ihr 733 ℳ 98 ₰ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Mai 1911 zu zahlen sowie die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, auch das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und mit der Aufforderung an den Beklagten, einen beim Prozeßgerichte zugelassenen Anwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen beim Kgl. Amtsgerichte Glauchau auf Donnerstag, den 1911, Nachmittags 3 Uhr, hiermit geladen.
Glauchau, den 8. Juni 1911.
Der Gerichtsschreiber der Kammer für Handelssachen beim Königlichen Amtsgericht.
[25682] Oeffentliche Zustellung.
Der Apotheker Alfred Schierholz in Hannover, Kestnerstraße 6 III, Prozeßbevollmächtigte: Rechts anwälte Justizrat Dr. Linckelmann und Dr. Krieger in Hannover, klagt gegen den Wäscher Adolf Weber, früher in Hannover, ““ 20, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte Eigentümer des im Grundbuche von Hannover⸗Schloßwende Band V Blatt 165 ein⸗ getragenen, am Kleinenfelde 7 in Hannover belegenen Grundbesitzes ist und die am 1. April 1911 fällig gewesenen, postnumerando für ½ Jahr zu zahlenden Zinsen der auf diesem in Abteilung III Nr. 1 des Grundbuchs jetzt für den Kläger eingetragenen Hypothek von 6000 ℳ im Betrage von 120 ℳ trotz Mohnung nicht gezahlt ist, mit dem Antrage: den Beklagten mittels vorläufig vollstreckbaren Urteils kostenpflichtig zu verurteilen, die Befriedigung aus dem im Grundbuche von Hannover⸗Schloßwende Band V Blatt 165 eingetragenen Grundbesitz wegen 120 ℳ rückständiger Zinsen der in Abteilung II1. unter Nr. 1 eingetragenen Hypothek zu dulden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht, Abteilung 14, in Hannover, Volgersweg 1, Zimmer Nr. 360, auf den 17. Oktober 1911, Vormittags 10 Uhr, geladen.
Hannover, den 1. Juni 1911.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
25683 Oeffentliche Zustellung.
Die Kirchengemeinde Gr.⸗Jestin, vertreten durch den Gemeindekirchenrat daselbst, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Justizrat Grieser in Kolberg, klagt gegen den früheren Rittergutsbesitzer Erich Laue, früher zu Kolberg wohnhaft gewesen, unter der Behauptung, daß Beklagter als früherer Schutzpatron 3 zu den Kosten des Ausbaues der Schule in Gr.⸗Jestin bei⸗ zutragen habe, mit dem Antrage, den Beklagten kostenlästig zu verurteilen, an Klägerin 287,90 ℳ nebst 4 vom Hundert Zinsen seit 8. Januar 1911 zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Heklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Kolberg auf den 26. Ok⸗ tober 1911, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht. “
Kolberg, den 1. Juni 1911. 8
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Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [25684] Oeffentliche Zustellung.
Der Wirt Stanislaus Rogal in Borzencice, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Czypicki in Koschmin, klagt gegen den Knecht (Arbeiter) Josef Zawada, früher in Borzencice, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte verpflichtet sei, in die Löschung der auf dem Grundstück Borzencice Bl. Nr. 59 in Abt. III unter Nr. 4 eingetragenen Kaufgeldforderung von 10 Taler = 30 ℳ zu willigen, mit dem Antrage: 1) den Beklagten zu verurteilen, die Löschung der für ihn im Grundbuche des Grundstücks Borzencice Bl. Nr. 59 in Abt. III Nr. 4 eingetragenen 10 Taler = 30 ℳ Kaufgeld zu willigen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, 2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu ecklären. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Koschmin auf den 6. Ok⸗ tober 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Koschmin, den 8. Juni 1911.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[25685) DOeffentliche Zustellung. Der Eugen Knecht, Eigentümer in Brunstatt,
8.
Brunstatt, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, unter der Behauptung, daß Beklagter ihm für Wohnungsmiete und Miete einer Werkstatt für das laufende Jahr den Betrag von 68,65 ℳ schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig zu verurteilen, an den Kläger acht und sechzig Mark 65 Pfennig zu zahlen, demselben auch die Kosten des Arrestverfahrens — G 69/11 — zur Last zu legen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht in Mülhausen i. Els. auf Freitag, den 29. Sep⸗ teber 1911, Vormittags 9 Uhr, Saal 23, geladen. Mülhausen i. Els., den 9. Juni 1911.
Der Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[25699) Bekanntmachung. Carl Ensmann, Güterhändler, und Julius Reich⸗ mannsdörfer, Kaufmann, beide in Nürnberg, ver⸗
treten durch die Rechtsanwälte Dr. Erlanger und
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Lieberich in Nürnberg, klagen gegen die Kommandit⸗ gesellschaft Firma Suiter & Co., vertreten dur
den versönlich haftenden Gesellschafter Anselm Suiter in Nürnberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Löschung, mit dem Antrage, 1) Beklagte hat den Klägern gegenüber in die Löschung eines Teilbetrags von ℳ 20 200,— der für die Firma Heinrich Hagen⸗ bauer, Bankgeschäft in Nürnberg, auf dem Grund⸗ stück Pl. Nr. 256 1/9 der Steuergemeinde Gibitzen⸗ hof, Bauplatz an der Gabelsbergerstraße, im Grund⸗ buch für Gibitzenhof Bd. 34 S. 185 eingetragenen Höchstbetragshypothek von ℳ 40 700,— zu willigen und die Löschung des Teilbetrags von ℳ 20 200,— dieser Höchstbetragshypothek dem Grundbuchamt gegenüber zu erklären. 2) Beklagte hat die Prozeß⸗ kosten zu tragen. 3) Das Urteil ist gegen Sicherheit vorläufig vollstreckbar. Die Klagspartei ladet die beklagte Partei zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer III für Handels⸗ sachen des K. Landgerichts Nürnberg auf Freitag, den 28. Juli 1911, Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 30 im Oberlandesgerichtsgebäude, Weintraubengasse 1, mit der Aufforderung, recht⸗ zeitig einen bei dem K. Landgerichte Nürnberg zug
lassenen Anwalt zu bestellen. Die öffentliche Z)
stellung der Klage wurde bewilligt, die Sache al
Feriensache erklärt und die Einlassungsfrist auf dre Tage abgekürzt.
Nürnberg, den 9. Juni 1911. Der Gerichtsschreiber des K. Landgerichts.
[25687] Oeffentliche Zustellung. Rechtsanwalt Dr. Süßheim dahier hat als Ver treter des Schmiedegeschäftsinhabers Friedrich Fuch in Nürnberg, Ammonstraße 7, Klägers, gegen die Firma Suiter & Co. und deren Alleininhaben Anselm Albert Suiter, Baugeschäft in Nürnberg der letztere nun unbekannten Aufenthalts, beklagt Partei, wegen Forderung für gelieferte Waren und Schmiedearbeiten Klage zum K. Amtsgericht Nür⸗ berg erhoben mit dem Antrage. zu erkennen: I. I beklagte Partei hat an den Kläger 94 ℳ nebst 4 ¼ Zinsen hieraus seit dem Tage der Klagezustellung n bezahlen. II. Dieselbe hat die Kosten des Rechte⸗ streits zu tragen bezw. dem Klageteil zu erstatten. III. Das Urteil wird für vorläufig pollstreckbar erklänt Die öffentliche Zustellung der Klage ist bewilligt und die Sache als Feriensache bezeichnet. Verhandlungs⸗ termin ist anberaumt auf Donnerstag, den 27. Juli 1911, Vormittags 9 Uhr, im Zimmer Nr. 15 des Justizgebäudes an der Augustiner⸗ straße, zu welchem die beklagte Partei hiermit ge⸗ laden wird. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Nürnberg.
[25688] Oeffentliche Zustellung.
Der praktische Zahnarzt A. Krug in Barr i. Els., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Nast in Straß⸗ burg, klagt gegen 1) Marie Schoepfer, 2) Anna Bernhardt, früher in Straßburg, z. Zt. ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthalisort, auf samtverbind⸗ liche, vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung von vierhundertsechsundsechzig Mark 65 Pfennig nebst 4 % Prozeßzinsen für Miete aus dem Jahre 1909. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Kaiserliche Amtsgericht in Straßburg i. E. auf den 24. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, Saal 49, geladen.
Straßburg, den 9. Juni 1911.
Gerichtsschreiberei bei dem Kaiserlichen Amtsgericht.
[25689] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Eugen Gustav Maehn in Straß⸗ burg i. E., Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Reis u. Breuer daselbst, klagt gegen den Kaufmann Albrecht Lenz, früher in Salzuflen, jetzt ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Be⸗ hauptung, daß er zur Entlastung des Beklagten an 1. Juni 1910 an die Osnabrücker Bank 200 ℳ be⸗ zahlt habe, und daß das angerufene Gericht lut Vereinbarung zuständig sei, mit dem Antrage, auf kostenfällige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung von 200 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Juni 1910. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Kaiserliche Amtsgericht in Straßburg i E., Saal 49, auf den 30. Ottober 1911, Vormittags 9 Uhr, ge⸗ laden. 8 Straßburg. den 10. Juni 1911. 1 Gerichtsschreiberei bei dem Kaiserlichen Amtsgericht.
[25690] Oeffentliche Zustellung.
Die Gastwirtsfrau Leonarda Harte, geb. Mallik, in Gr.⸗Bislaw, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Tschoeke in Tuchel, klagt gegen die Eigen⸗ tümerin Constantia Lipinski, früher in Gr.⸗Bislam, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung⸗ daß für sie im Grundbuche der Beklagten Gr.⸗Bislaw Blatt 74 in Abteilung III unter Nr. 4 eine Grund⸗ schuld von 100 ℳ nebst 6 % Zinsen eingetragen stehe, die Grundschuld bereits fällig und die Zinsen seit dem 11. Dezember 1910 rückständig seien, auf Zahlung von 100 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 11. Dezember 1910 durch vorläufig vollstreckbares Urteil. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird die Beklagte vor das Königliche Amts⸗ gericht in Tuchel auf den 20. September 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Tuchel, den 8. Juni 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[25691] Oeffentliche Zustellung mit Ladung. Auszut Zum Kgl. Amtsgerichte Waldmohr. Klageschrift für Elisabetha Appel, geb. Maum. Witwe von Ludwig Appel in Schönenberg, Klägern. durch Rechtskonsulent Roth in Waldmohr alz Prozeßbevollmächtigten vertreten, gegen 1) Gottli Maurer, Grubenschmied, früher in Schönenberg, z. Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, 2) dessen Ehefrau Anna Maurer, geb⸗ Fischer, ohne Gewerbe, in Schönenberg wohnhaft, Beklagte, wegen Forderung. Klägerin beantragt 1⸗ erkennen: I. Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin den Betrag von ℳ 500, geschuldet für ein bares Darlehen vom 18. November 1910, nebst 3 % Zinsen hieraus vom 18. November 1910 an, zu be⸗ zahlen, II. die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, III. das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt. Vorstehende Klage⸗ schrift wird dem zurzeit ohne bekannten Wohn⸗ 8 Aufenthaltsort abwesenden Beklagten Gottlieb Maurer mit dem Bemerken öffentlich zugestellt, daß zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits unter Bezeichnung der Sache als Feriensache Termin 2. stimmt ist auf Mittwoch, den 26. Juli 1911,
Vormittags 8 ½ Uhr, im Sitzungssaale des Kol⸗
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M. d. J. IVa. 315.
Amtsgerichts Waldmohr, Zimmer Nr. 11, wozu der Beklagte Gottlieb Maurer hiermit öffentlich vor⸗ geladen wird, nachdem die öffentliche Zustellung be⸗ willigt ist. Waldmohr, den 10. Juni 1911. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts.
[25692] Oeffentliche Zustellung.
Die Zentrale für sämtliche Bäckerei⸗Bedarfsartikel G. m b. H. in Berlin NO. 43, Neue Königstraße 16, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Appelrath in Weißensee bei Berlin, Berliner Allee 238, klagt gegen den Bäckermeister Gustav Bayer, früher in Weißensee bei Berlin, Charlottenburgerstraße 111, unter der Behauptung, daß der Bektagte von der Klägerin in der Zeit vom 13. Januar bis 3. März 1911 Waren im Gesamtbetrage von 116,50 ℳ auf Bestellung geliefert erhalten hat, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig einschließlich der Kosten des Arrestverfahrens zur Zahlung von 116,50 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Mai 1911 zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Weißensee bei Berlin, Parkstraße Nr. 52, Zimmer Nr. 18, 1 Treppe, auf den 10. Oktober 1911. Vormittags 11 Uhr, geladen. Akten: 2. C. 703. 11.
Weißensee bei Berlin, den 7. Juni 1911.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[25716’8 Zahlungsaufforderung.
Ausweislich der Ihnen früher zugegangenen Rech⸗ nung verschulden Sie hierher noch 213,80 ℳ Gerichts⸗ kosten. Sie werden hiermit aufgefordert, diesen Betrag alsbald an die unterzeichnete Gerichtskasse zu zahlen oder unter Angabe des Kassenzeichens B. 12/16 portofrei hierher einzusenden.
Braubach, den 31. Mat 1911.
Königliche Gerichtskasse.
An Herrn Wilhelm Löwenstein, Landwirtschafts⸗ kehirfe von Frücht, z. Zt. mit unbekanntem Auf⸗ enthalt.
3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Die Domäne Neudamm im Kreise Königsberg Nm., dicht an Stadt und Bahnhof Neudamm der Eisenbahn Küstrin — Neustadt —Stargard, soll am Freitag, den 14. Juli 1911, Vormittags 11 Uhr, hier, im Sitzungssaale, Zimmer Nr. 120, unseres Dienstgebäudes, für die Zeit von Johannis 1912 bis Ende Juni 1930 meistbietend zur Ver⸗
chtung ausgeboten werden.
88 4645 ha.
I166 Grundsteuerreinertrag 5 027,25 ℳ, 114 000 ℳ,
Erforderliches verfügungsfreies eigenes Vermögen.. Bisheriger Pachtzins. 1.14 668,93 ℳ, Brennereikontingentae .35,373 1. Nähere Auskunft, auch über die Voraussetzung zum Mitbieten, exteilt die unterzeichnete Behörde und nach vorheriger Anmeldung Herr Oberamtmann Iffland in Neudamm. „Frankfurt a. O., den 7. Juni 1911. Königliche Regierung. Abteilung für direkte Steuern, Domänen u. Forsten B.
osung ꝛc. von Wert⸗ papieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.
[25718] Genehmigungsurkunde.
Mit Allerhöchster erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen. Gesetz⸗ buches und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 16. November 1899 dem Provinzialverbande von Pommern die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Be⸗ trage von 2 000 000 ℳ, buchstäblich „Zwei Millionen Mark“, behufs Beschaffung der Mittel zur Be⸗ teiligung des Provinzialverbandes an der „Pom⸗ res Landgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter
aftung“.
„Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster auszufertigen, mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane vom Jahre der Ausgabe ab durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen jährlich wenigstens mit einundeinviertel vom Hundert des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen.
Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt. Fuür die Befriedigung der Inhaber der Sch Adverschreibungen wird eine Ge⸗ vährleistung seitens des Staates nicht übernommen.
Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im
Datschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen. “
Berlin, den 19. Mai 1911.
Der Finanzminister. Im Auftrage: (Unterschrift.)
F.⸗M. I. 7368, II. 6166.
Der Minister des Innern. Im Auftrage: (Unterschrift.)
Provinz Pommern. Schuldverschreibung des Provinzialverbandes von Pommern. 9 Elfte Ausgabe. Buchstabe .(Wappen der Provinz) Nummer ... über ℳ Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister des nern und der Finanzen vom 19. Mai 1911. Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer taatsanzeiger vom .. Juni 1911). Auf Grund des von den Herren Ministern des unern und der Finanzen unter dem 7. Februar 1911
bestätigten Beschlusses des Provinziallandtages der
Hrovinz Pommern vom 18. März 1910 und des Be⸗ chlusses des Provinztalausschusses vom 18. März 1910, betreffend die Aufnahme einer Anleihe von zwei Millionen Mark, bekennt sich der Provinzialverban
von Pommern durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von . , die mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen ist.
Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldver⸗ schreibungen vom Jahr der Ausgabe ab spätestens binnen 36 Jahren getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, dem jährlich wenigstens einundeinviertel vom Hundert des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschrei⸗ bungen zuzuführen sind.
Die Auslosung geschieht im Monat März jedes Jahres. Dem Provinzialverbande blibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche, noch im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung er⸗ sparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstock zu⸗ zuführen.
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld⸗ verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, drei Monate vor diesem Termine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger und in den Amtsblättern der Königlichen Re⸗ gierungen zu Stettin, Köslin und Stralsund bekannt gemacht. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschrei⸗ bungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an ü Stelle von dem Provinzialausschuß mit Genehmigung des König⸗ 8 Oberpräsidenten ein anderes Blatt bestimmt.
is zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 1. April und 1. Oktober mit vier vom Hundert jährlich verzinst. 8
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuldverschreibung bei der Provinzial⸗ hauptkasse in Stettin, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein⸗
reichten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗ hörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablaufe der dreißig Jahre dem Landeshauptmann zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der An⸗ spruch in zwei Jahren von dem Ende der Vor⸗ legungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche “ des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung.
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, der den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vorlegungsfrist bei dem Landeshauptmann anzeigt, nach dem Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein zur Einlösung vorgelegt oder der An⸗ spruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltendmachung nach dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden ebenfalls für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Provinzialhauptkasse in Stettin gegen Ab⸗ lieferung des der älteren Zinsscheinreihe bei⸗ gedruckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bei dem Landeshauptmann der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle und beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet der Provinzialverband von Pommern mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.
bööö1ö11ö Seitens des Provinzial⸗ Der laausschusses. Landeshauptmann.
(Siegel des Landeshauptmanns.) Ausgefertigt: merkung. Die Unterschriften der beiden Mit⸗ glieder des Provinzialausschusses und des Landes⸗ hauptmanns können im Wege mechanischer Verviel⸗ fältigung hergestellt werden.
Der Vermerk „Ausgefertigt“ muß von dem damit beauftragten Kontrollbeamten eigenhändig unter⸗ schrieben werden. 1u1A““
Provinz Pommern. . .. ter Zinsschein.... te Reihe zu der Schuldverschreibung des Provinzialverbandes von Pommern, 11te Ausgabe, Buchstabe .. . . .. Nr. . über. .. ℳ, zu vier vom Hundert Zinsen über. 11““ Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 1 ten . 19‧. ab die Zinsen der vorbenannten Schuldver⸗ schreibung für das Halbjahr vom lten.... . .. 19. bHiS .e.11I (in Buch⸗ staben) .ℳ X bei der Provinzial⸗ hauptkasse in Stettin. Sieaaacbhh 11 Seitens des Provinzial Der ausschusses. Landeshauptmann. 8 (Trockenstempel 11“
des Landeshauptmanns.)
Der Anspruch aus diesem Zinsscheine erlischt mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schluß des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablaufe dieser Frist zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach dem Ablaufe der Vorlegungsfrist. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Anmerkung: Zur Unterzeichnung genügen die mechanisch hergestellten Unterschriften. Provinz Pommern.
Erneuerungsschein Ginsscheinreihe Nr. . . . . . ..... zur Schuldverschreibung des Provinzialverbandes von Pommern, 11 te Ausgabe, Buchstabe. .Nr....
über C11““
Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die w .. te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre vom E11888 “X“ nebst Erneuerungsschein bei der Provinzialhauptkasse in Stettin, sofern nicht der Inhaber der Schuld⸗ verschreibung der Ausgabe bei dem Landeshauptmann widersprochen hat. In diesem Falle und beim Ver⸗ luste dieses Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuld⸗ verschreibung vorlegt.
“ “
Seitens des Provinzial⸗ Der ausschusses. Landeshauptmann (Trockenstempel des Landeshauptmanns.) 8
Anmerkung: Zur Unterzeichnung genügen die mechanisch hergestellten Unterschriften.
Der Erneuerungsschein ist zur Unterscheidung von den Zinsscheinen auf der ganzen Blattbreite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit Lettern, die von dem Drucke der Zinsscheine abweichen, in nach⸗ stehender Art abzudrucken:
...ter Zinsschein. ...ter Zinsschein.
Erneuerungsschein.
[25630] Bekanntmachung.
Bei der Auslosung von Teilschuldverschrei⸗ bungen behuf Tilgung der 4 % Anleihe der Stadt Harburg von 215 000 ℳ, Buchstaben J— M, sind gezogen:
J Nr. 49 über 2000 ℳ, K Nr. 46 über 1000 ℳ.
Die Rückzahlung erfolgt vom 1. Oktober d. J. ab bei unserer Kämmereikasse oder bei der Hannoverschen Bank in Hannover und deren Filialen. Die Zinszahlung hört mit dem Fällig⸗ keitstage auf.
Harburg, den 7. Juni 1911. Der Magistrat. Denicke.
“ Der am 1. Juli 1911 fällige Zinsschein unserer 5 % igen Teilschuldverschreibungen wird von diesem Tage ab b bei der Kasse der Gewerkschaft, Vogelbeck bei Salzderhelden, 8 bei der Deutschen Bank, Berlin, . bei der Bergisch⸗Märkischen Bank, Düssel⸗ dorf, bei dem Essener Bankverein, Essen⸗Ruhr, bei der Essener Credit⸗Anstalt, Essen⸗Ruhr, sowie den anderen Niederlassungen genannter Banken eingelöst.
Der Grubenvorstand der Gewerkschaft Siegfried I. 8 H. Compes. “
[26098] 8 1“
Gewerkschaft Kaiseroda, Kaliwerk,
Tiefenort.
Der am 1. Juli 1911 fällige erste Zinsschein Reihe II unserer 5 ,% igen Obligationen wird von diesem Tage ab bei der Essener Credit⸗ Anstalt in Essen (Ruhr) und deren Zweig⸗ anstalten eingelöst.
Die noch rückständigen Erneuerungsscheine (Talons) sind zwecks Aushändigung der Zinsschein⸗ bogen Reihe II umgehend bei unserer Gewerk⸗ schaftskasse in Tiefenort ceinzureichen.
“ Der Grubenvorstand. Dr. Fritz Eltzbacher.
[26119] 4 ½ % Obligationen der 1 Siemens⸗Schuckertwerke G. m. b. f. Die am 1. Juli 1911 fälligen Zinsscheine
obiger Anleihe gelangen vom 15. Juni cr. ab
zur Einlösung außer an der Kasse der Gesell⸗ schaft in Berlin: bei der Deutschen Bank, bei der Commerz⸗ und Disconto⸗Bank, bei der Mitteldeutschen ECreditbank, München: bei der Bayerischen Vereinsbank, bei der Bayerischen Hypotheken⸗ u. Wechsel⸗ Bank. bei der Deutschen Bank Filiale München, Frankfurt a. M.: bei der Deutschen Bank Filiale Frankfurt, bei der Mitteldeutschen Creditbank, bei dem Bankhause Lazard Speyer⸗Ellissen, bei dem Bankhause Jacob S. H. Stern, bei dem Bankhause E. Ladenburg, bei dem Bankhause J. Dreyfus & Co., Hamburg: bei der Commerz⸗ und Disconto Bauk, bei der Deutschen Bank Filiale Hamburg, Elberfeld: bei der Bergisch Märkischen Bank, bei dem Bankhaus von der Henydt, Kersten & Söhne, Mannheim: bei der Rheinischen Creditbank, bei der Süddeutschen Disconto⸗Gesellschaft 9
. „„ Nürnberg: bei der Deutschen Bank Filiale Nürnberg, bei der Bayerischen Vereinsbank Filiale Nürnberg, G bei der Mitteldeutschen Creditbank Filiale Nürnberg,
1“
bei dem Bankhause Anton Kohn. 8 “
5) Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellsch.
[26107]
Herr Kommissionsrat Bernh. Baumann ist in⸗
folge Ablebens aus dem Aufsichtsr at ausgeschieden.
Dresden, 8. Juni 1911. 88 Aktienverein „Zoologischer Garten“ zu Dresden.
8 Der Vorstand. [26110]
Wir machen hierdurch bekannt, daß Herr Ingenieur Svend Aage Faber, Berlin, aus dem Aufsichtsrate unserer Gesellschaft ausgeschieden ist.
b Berlin, 10. Juni 1911. Ahtiengesellschaft für Gas-, Wasser- und Elektricitüts-Anlagen.
Schwabe. Faber.
[26146]
Die ordentliche Jahresversammlung der Aktiengesellschaft Charitas findet statt am 3. Juli 1911 im katholischen Vereinshause zu Hildesheim Nachmittags 5 Uhr.
Tagesordnung:
1) Rechnungsablage für 1909.
2) Bericht der Revisionskommission.
3) Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.
4) Neuwahl für ein ausscheidendes Mitglied des
Aufsichtsrats. Hildesheim, den 10. Juni 1911. Der Vorstand. Der Aufsichtsrat. Wiechers. Förster. [26040] 1 ha § 282 H.⸗G.⸗B. wird hierdurch bekannt gemacht:
In der Generalversammlung vom 25. April 1911 ist die Erhöhung des Grundkapitals um 1 Million Mark auf 4 Millionen Mark beschlossen.
Die neuen Aktien werden an die Aktionäre zum Kurse von 110 % nebst 5 % Stückzinsen seit dem 1. Januar 1911 ausgegeben.
Die Frist für die Ausübung des Bezugsrechtes beträgt zwei Wochen von dem auf diese Be kanntmachung folgenden Tage ab.
Sande⸗Bergedorf, den 12. Juni 1911. Bergedorfer Eisenwerk Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
Beskow.
— —
[25531]
Die Rheinische Vergbau⸗ und Hüttenwesen⸗ Aktien⸗Gesellschaft zu Duisburg hat ihr Ver⸗ mögen als Ganzes auf das Eisenwerk Kraft, Aktien⸗ Gesellschaft, zu Stolzenhagen⸗Kratzwieck übertragen und ist dadurch aufgelöst. Die Auflösung ist in das zuständige Handelsregister eingetragen worden.
Unter Bezugnahme auf die §§ 306, 297 und 301 des H.⸗G.⸗B. fordern wir die Gläubiger der Rheinischen Bergbau⸗ und Hüttenwesen⸗Aktien⸗Ge⸗ sellschaft hiermit auf, ihre Ansprüche bei uns anzu⸗ melden.
Stolzenhagen⸗Kratzwieck, den 9. Juni 1911.
Eisenwerk Kraft, Aktien⸗Gesellschaft.
Der Vorstand.
Grau.
[26118] Bekanntmachung.
Die am 1. Juli 1911 fälligen Zinscoupons unserer sämtlichen Pfandbriefe werden bereits vom 15. Juni d. Js. ab 8
hits an unserer Kasse, Hundegasse Nr. 56/57,
owie
in Berlin bei der Preußischen Pfandbrief⸗
bank, Voßstraße Nr. 1, in Königsberg i. Pr. bei dem Bankhause S. A. Samter Nachf., 1
in Marienwerder bei dem Vorschußverein eingelöst.
Danzig, im Juni 1911.
Danziger Hypotheken⸗Verein. Die Direktion. Waechter.
[26149] 1
Zu der auf Sonnabend, den 1. Juli 1911, Vormittags 11 Uhr, in Linden, Bornumer⸗ straße 37, anberaumten 32. ordentlichen General⸗ versammlung werden die nach § 21 des Statuts zur Teilnahme berechtigten Aktionäre hiermit ein⸗ geladen.
Tagesordnung:
1) Erledigung der in § 25 des Statuts unter a, b, c
vorgesehenen Gegenstände. — 1t
2) Beschlußfassung über die Verlegung der Zünd⸗
hütchen⸗ und Patronenfabrik von Linden nach Empelde. b 8
3) Verschiedenes.
Linden, den 12. Juni 1911. Lindener Zündhütchen⸗ und 11I1.“ aee“ b if
Thonwaaren⸗Fabrik. Der Aufsichtsrat. — Fr. Buresch.
Elsüssische Aktiengesellschaft für Buch⸗ handel & Publiritüt vorm. A. Ammel. Erstes Elsaß-LCothr. Plakat-Institut. Straßburg i’ Elf.
9
den 3. Juli 1911, Vormittags 11 Uhr, im Lokal der Straßburger Bank Ch. Staehling, L. Valentin & Cie., am alten Weinmarkt, in Straßburg stattfindenden Generalve hiermit ergebenst eingeladen. Tagesordnung: 1) Bericht des Vorstands.
2) Bericht des Aussichtsrats.
3) Genehmigung der Bilanz pro 30. April 1911.
4) Verwendung des Reingewinns.
5) Entlastung des Vorstands.
6) Entlastung des Aufsichtsrats.
Diejenigen Herren Aktionäre, welche der General⸗ versammlung deiwohnen wollen, sind gebeten, ihre Aktien bis spätestens den 29. Junt bei oben⸗ genannter Bank zu hinterlegen. [26156]
Straßburg, den 12. Juni 1911.
Der Vorsitende des Aufsichtsratso;
.(1 „ * -v Kieffer.