1911 / 140 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Jun 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Warengruppe

88

D

8

6

eutschlands nach Warengruppen. 2) Werte. 9

EE“

Ausfuhr

Januar / Mai

Mai

Januar/Mai

1911 1910

1911

1911

1910

Tarif⸗ ab- [schnitt

Erzeugnisse der Land⸗ und Forstwirtschaft und andere tierische u. pflanzliche Natur⸗ erzeugnisse; Nahrungs⸗ und Genußmittel . . . ..

Erzeugnisse des Acker⸗, Garten⸗ und Wiesenbaues . .

Erzeugnisse der Forstwirtschaft

Tiere und tierische Frzeugist

Erzeugnisse landwirtschaftlicher Nebengewerbee...

Erzeugnisse der Nahrungs⸗ u. Genußmittel⸗Gewerbe, in den Unterabschnitten A bis D nicht inbegriffen..

Mineralische und fossile Roh⸗ stoffe; Mineralöle.... Erden und Steine... Erze, Schlacken, Aschen.. Fefäl⸗ Brennstoffe.... ineralöle und sonstige fossile Rohstoffe .. .

Steinkohlenteer, Steinkohlen⸗

teeröle und Steinkohlen⸗ 6e11““]

Zubereitetes Wachs, feste Fett⸗ süuren, Paraffin und ähuliche Kerzenstoffe, Lichte, Wachs⸗ waren, Seifen und andere unter Verwendung von Fetten, Oelen oder Wachs herge⸗ steute Waren..

Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Farben und Farbwaren.. . Chemische Grundstoffe, Säuren, Salze und sonstige Verbindungen chemischer Grundstoffe, anderweit sicht genannt . arben und Farbwaren.. irnisse, Lacke, Kitte... Aether; Alkohole, anderweit t genannt oder inbe⸗ 8 griffen; flüchtige (äthe⸗ rische) Dele, känstliche Riechstoffe, Riech⸗ und Schönheitsmittel (Par⸗ fhnneren und kosmetische Zö1ö11“ Künstliche Düngemittel .. Sprengstoffe, Schießbedarf und Zündwarenn Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, anderweit nicht 14“

ni

Tierische und pflanzliche Spinn⸗ stoffe und Waren daraus: Menschenhaare; zugerichtete Schmuckfedern; Fücher und

EEbe11ö1.“““

Wolle und andere Tierhaare (mit Ausnahme der Pferde⸗

heaare aus der Mähne und ddem Schweife).

Baumwoölle. Andere pflanzliche Spinnstoffe Buchbinderzeugstoffe, Paus⸗

leinwand, wasserdichte Ge⸗

moebe, Gewebe mit aufge⸗ rtragenen Schleif⸗ oder Po⸗

liermitteln; Linoleum und ähnliche Stoffe .. Watte, Filze und nicht genähte Ee VI1“ 8 . . .9 (aus der Mähne oder dem Schweife) und Waren daraus . . .. Kleider, Putzwaren und sonstige genähte Gegenstände aus Gespinstwaren oder Filzen, anderweit nicht genannt Künstliche Blumen aus Ge⸗ spinstwaren, Regen⸗ und Sonnenschirme, Schuhe aus Gespinstwaren oder kb““ Menschenhaare und Waren da⸗ raus, zugerichtete Schmuck⸗ federn, Fächer und Hüte. Abfälle von Gespinstwaren und dergleichen..

*) Die Einfuhrwerte werden, soweit sie nicht anzumelden sind, nach den für das Vorjahr festgesetzten Einheitswerten berechnet

Ausfuhrwerte sind anzumelden. Wertzahlen für die Ein⸗ und Ausfuhr von Wertpapieren (674 d) sind noch nicht festgestellt, für die Ausfuhr werden die angemeldeten Werte noch nicht veröffentlicht.

2

9.

510 553

229 727 53 140 179 598

44 103

8

3 985

72 608 15 877 26 634 21 665

7 798

2 581 567

1 229 522 256 732 889 280

190 273

““

15 760

326 151 55 998 124 045 93 437

50 075

107 892 8 218 1 910

2 441 608

1 100 435 260 511 894 527

172 128

298 855 51 860 105 735 90 957

47 889

108 366 7 852 1 995

357 772 114 704

115 727 83 798

124 339

27 985 7 310 27 946

112 421 20 015

31 650 37 438 3 303

1000

621 826 198 105

35 973 122 981

G

8

246 395 19 926 8 110 196 856 V

6 827

128 299 105 649 2 846

95 669

173 097 196 788 17 741

243 572

21 195

573 967

576 055

204 983 38 01] 120 400

199 287

13 374

209 935 18 202 8 225 165 012

5 774

12 722

115 953 99 258

2 818

28 082

531 000 92 835

160 528 177 832 182

40 169

2

.

HES HPSSgbxF

2.

Einfuhr

Mai

1911

Januar / Mai

1911 1910

1911

Januar Mai

1910

1000

1000

³eschs

Leder und Lederwaren, Kürschner⸗ waren, Waren aus Därmen

X““

Lederwaren....

Kürschnerwaren

Waren aus Därmen.

IZ111“

Kautschnkwaren. . Waren aus weichem Kautschuk Hartkautschuk und Hart⸗

kautschukwaren..

Geflechte und Flechtwaren aus pflanzlichen Stoffen mit Aus⸗ nahme der Gespinstfasern.

Geflechte (mit Ausnahme der Fyarteetbkb Flechtwaren (mit Ausnahme der Hüte und Sparterie⸗ waten) Sparterie und Sparteriewaren

Besen, Bürsten, Pinsel und ““

Waren aus tierischen oder pflanz⸗ lichen Schnitz⸗ oder Former⸗ btth.c“

Waren aus tierischen Schnitz⸗ stoffeen i Fer. ““ *,83,90293218 38AI“ Waren aus anderen pflanz⸗ lichen Schnitzstoffen als Holz und Kork oder aus anderweit nicht genannten Formerstoffen.

Papier, Pappe und Waren daraus Bücher, Bilder, Gemälde ...

Waren aus Steinen oder anderen mmineralischen Stoffen (mit Auenahme der Tonwaren) sowie aus fossilen Stoffen.

EX“ Glas und Glaswaren..

Edle Metalle und Waren daraus C;eeuö“ 8 Silber. .

Unedle Metalle und Waren vüiraguu“ Eisen und Eisenlegierungen. Aluminium und Aluminium⸗ legierungen . Blei und Bleilegierungen Zink und Zinklegierungen . Zinn und Zinnlegierungen. Nickel und Nickellegierungen. Kupfer und Kupferlegierungen Waren, nicht unter die Ab⸗ schnitte A bis G fallend, aus unedlen Metallen oder

h*“

5 aus Legierungen unedler 8

Maschinen, elektrotechnische Er⸗ zeugnisse, Fahrzeuge. Maschinen . . . . . . Elektrotechnische Erzeugnisse. “*“ Fenerwaffen, Uhren, Tonwerl⸗ zeuge, Kinderspielzeug.. Feuerwaffen . 4“ Tonwerkzeuge.. .. Kinderspielzaug.

Unvollständig angemeldete Waren Zusammen...

Davon Reiner Warenverkehr

Gold (769 a e). Silber (772a d).

Mai 1910

Gegen 1910 mehr .

1

1

4

1

1 633 5 404

5 185

2 658

5 718

3 434

694 1 887 5506

7 712 7 794

2 721 8 743

1 159 2 243 2 153 3 834 1 091

0 070 778

8 885

2 297 142 1 776 325

54 516

62 634 10 875 23 193 26 747

1 2 179 166 14 874 12 297 14 6111 12 064

233

66 568 28 519 11 134

11 448 21 183

10 965 2 791

7 226 189 568 163 767 25 801

12 199 2 983 8 228

104 317 76 031 28 286

193 950 180 830 39 510 37 757

4 747 8 994 10 152 17 522

4 899

SUSIS 229Sg— SAEESS2 SSE=SSSS

0

63 690

35 113 15 452 5 723

159 856 82 848 29 805 46 197

2 405 8 185 8 462

9 516 5 998 3 518

114 629 81 975

766

1 853 5 272 2 975 1 039 14 391

18 594 90 312

35 690 41 164 51 091

31 629 19 462

536 979

379 555 3 749

31 455

40 810 9 631 13 249

14 518

952 1 872 5 380 6 314

2 774

343 704 196 410 84 840 62 454

66 005

5 865 10 594 26 926 22 620

10 464

8 575 30 964 37 123

104 381 85 477 18 904

477 68³ 338 849

2 696 6 185 20 290 13 973 2 075 65 909

V 297 439

161 211 88 138 51 090

57 57 23 22 21 641

12 183

81

9 508

805 955

6 312 7 241

3 960 116 3 648 368

3 866 683 3 669 005 67 690 155 707 25 743 23 656

1

3 553

93433 179 363

657 576

652 839 2 634 2 103

41 737

3 229 885

3 197 800

18 870 LE 215 32 085

3 023 815

2 937772 V 73 718 12 323

hdee

72

6 692

588 671

Für Getr

X 111 748

eide u

nd Mehl sind besonde

1 Sttatistik und Volkswirtschaft. ““ Ein⸗ und Ausfuhr von Zucker vom 1. bis 10. Juni 1911 und im Betriebsjahr 1910

beginnend mit

1. September.

im Spezialhandel im Spezialhandel

1. Sept. 1. Sept. 1. Sept. 1. bis 1910 1909 1. bis 1910 1909 bis bis b bis V bis 10. Juni 10. Junt 10. Juni 10. Juni 10. Juni 10. Juni 1911 1910 1911 1910

1. Sept. I

a

dz rein dz rein

rbrauchszucker, raffinierter und dem raffinierten Ve NN(1..2 Yʒ-;kbbbvbblöe. davon Veredelungsverkeke. . Rübenzucker: .“ (granulierter), (auch Sandzucker) davon Veredelungsverkehlrl... Platten⸗, Stangen⸗ und Würfelzucker (176 c) . beee]; davon Veredelungsverkehr.. Stücken⸗ und Krümelzucker (176 e) davon Veredelungsverkehr .. . gemahlene Raffinade (176 f). davon Veredelungsverkehr. Weohh 66). ee“ davon Veredelungsverkehr ee11ö1“; davon Veredelungsverkehr 6 Moe Rohrzucker, roher, fester und flüssiger (176 k) . Rübenzucker, roher, fester und flüssiger (1761). 8. dapon Veredelungsverkel) .. anderer fester und flüssiger Zucker (flüssige Raffinade einschließlich

des Invertzuckersirups usw.) (176 m) . 8* davon Veredelungsverkeh.. Füllmassen und Zuckerabläufe (Sirup, Melasse), Melassekraft⸗ EEebeeeeeeheeeheeeen“; b davon Veredelungsverkerherl Zuckerhaltige Waren unter steueramtlicher Aufsicht: Gesamtgewicht. Menge Berlin, den 16. Juni 1911.

SE1115 13“ . 2„ 2

3 946 694 2

13 412 154 263 12 187 Sa 1 711 1 36:

90 109 536

0 0 9 0 Sco + +—S Sg

0 d0 —◻

149 943 105 458 39 253 23 377 25 156

2 866 665

2 820 467

126 850 18 713

24 599

4 502 782 2

4 465 691

1 206 117 534 116 426 2 751 3 284

41 65

43 114 35 593

48 634

34 338 23 871

3 493 2 673

Kaiserliches Statistisches Amt

J. A.: Fuhry.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gesundbeitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, Nr. 24 vom 14. Juni 1911.)

Pest.

Großbritannien. Im Hafen von Glasgow ist zufolge Mitteilung vom 7. Juni 1 tödlicher Pestfall an Bord eines Schiffes vorgekommen.

Belgien. Auf einem englischen Dampfer, der am 30. Mai aus Odessa auf der Schelde angekommen war, wurde von der Quarantänestation Doel eine pestverdächtige Erkrankung unter der Besatzung ermittelt. Der Kranke wurde in das Lazarett bei Doel übergeführt; über das Schiff und die übrige Besatzung wurde eine btägige Quarantäne verhängt. Durch die bakteriologische Unter⸗ suchung ist bei dem Kranken nunmehr Pest festgestellt worden.

Sultanat Oman. In Maskat wurden vom 24. bis 30. Mai 3 Erkrankungen und 2 Todesfälle gemeldet.⸗

Persien. In Buschär sind vom 14. bis 30. Mai 17 Er⸗ krankungen und 16 Todesfäͤlle festgestellt worden.

Niederländisch⸗Indien. Auf Java wurden in der Ab⸗ teilung Malang vom 14. bis 27. April 213 Erkrankungen und 86 Todesfälle, darunter 7 an Lungenpest, gemeldet; die Zahl der pest⸗ verdächtiagen Fieberfälle betrug 523, von denen 43 tödlich verliefen und 23 nachträglich als Pestfälle festgestellt wurden. In Kediri, der Hauptstadt der gleichnamigen Residentschaft, erkrankten vom 31. März bis 25. April 38 Personen an der Pest.

Hongkong. In der Stadt Viktoria sind vom 23. bis 29. April 7 Pesterkrankungen mit 1 Todesfall angezeigt worden.

EChina. Zufolge Mitteilung vom 18. Mai tritt in Canton die Pest seit einiger Zeit epidemisch auf; die Zahl der Sterbefälle soll beträchtllch sein. In einem chinesischen Krankenhause, das sich dort vornehmlich der Pestbekämpfung widmet, starben kürzlich 20 Kranke während einer Nacht. Zahlreiche Pestfälle werden auch aus der Umgegend Cantons gemeldet, insbesondere aus Fatschan, Samschui, Wutschou und Wattschou.

Pest und Cholera.

In Kalkutta starben vom 30. April bis 6. Mai 136 Personen an der Pest und 41 an der Cholera.

Cholera.

Oesterreich. Am 31. Mei ist eine unter ärztlicher Beobachtung stehende Schwägerin des an Cholera verstorbenen Postbeamten aus Waltendorf bei Graz unter choleraverdächtigen Erscheinungen er⸗ krankt. Sie wurde in das Krankenhaus in Graz übergeführt; dort wurde bei ihr am 1. Juni Cholera bakteriologisch festgestellt.

Auf der Fahrt von Neapel nach Triest erkrankte am 4. Juni auf dem Dampfer „Saxonia“ unter Choleraverdacht ein ungarischer Zwischendeckreifender; er starb in Triest am 6. Juni. Durch die bakteriologische Untersuchung wurde der Choleraverdacht bestätigt.

Türkei. In Samsun wurden am 29. und 30. Mai 23 Er⸗ krankungen und 13 Todesfälle gemeldet, auf Kamaran am 28. Mai

Erkrankung. . Britisch⸗Ostindien. Zufolge einer Mitteilung vom 18. Mai sind auf Ceylon in der Kuli⸗Quarantänestation Ragama (an der Eisenbahnstrecke Colombo Kandy), in der sich etwa 4000. Kulis be⸗ finden, zahlreiche Choleraerkrankungen aufgetreten; in 14 Tagen wurden 75 Erkrankungen mit 45 Todesfällen gezählt.

Straits Settlements. Im Balik Pulau⸗Distrikt der Insel Penang ist die Cholera ausgebrochen; bis zum 10. Mai sollen 21 Fälle vorgekommen sein.

Niederländisch⸗Indien. Auf Java wurden in Batavia vom 15. bis 28. April 225 Erkrankungen und 192 Todes⸗ fälle (davon 7 und 4 bei Europäern) gemeldet; die Stadt und der Hafen sind demgemäß am 24. April von neuem für choleraverseucht erklärt worden. In Soerabaya und Umgegend erkrankten vom 1. bis 20. April 10 und starben 6 Personen. In Band oeng sind auch neuerdings Cholerafälle vorgekommen. Auf der Insel Celebes ist in Bwool, einem Goldbergbaugebiet * der Residentschaft Menado, ein Choleraherd festgestellt worden.

3 Gelbfieber. z2 In Bahia wurden vom 16. bis 22. April 5 Todesfälle, in Para am 20. Mai 1 solcher gemeldet. Ferner ist aus Portu⸗ giesisch⸗Guineg am 24. Mai über das Auftreten von Gelbfieber⸗ erkrankungen berichtet worden.

8 8 8 4 Deutsches Reich. In der Woche vom 4. bis 10. Juni wurden 4 Erkrankungen festgestellt, und zwar 1 in Fellhammer Kreis Waldenburg, Reg.⸗Bez. Breslau) und 3 in Hamburg. 8 Oesterreich. Vom 28. Mai bis 3. Juni 2 Erkrankungen in Böhmen, 1 in Galizien. Hongkong. Vom 23. bis 29. April 14 Erkrankungen (darunter 13 in der Stadt Viktoria) mit 12 Todesfällen. Fleckfteber. ““ . Vom 28. Mai bis 3. Juni 57 Erkrankungen in

““

Oesterreich.

Galizien. Genickstarre.

Preußen. In der Woche vom 28. Mai bis 3. Juni sind 6 Erkrankungen (und 4 Todesfälle) gemeldet worden in folgenden Regierungsbezirken und Kreisen]: Landespolizeibezirk Berlin (1) ([Berlin], Reg.⸗Bez. Arnsberg 1 (1) [Dortmund Land], Düsseldorf 1 (Essen Stadt]’, Hannover (1) [Syke), Königs⸗ berg 1 (1) (Pr.⸗Evlaus, Posen 1 (Schroda, Trier 1 (Saar⸗ brücken Stadt]!, Wiesbaden 1 (Frankfurt a. M. Stadtl.

Spinale Kinderlähmung. Preußen. In der Woche vom 28. Mai bis 3. Juni sind Er⸗ krankungen und Todesfälle nicht gemeldet worden. Oesterreich. Vom 21. bis 27. Mai in Steiermark 1 Er⸗

krankung. Verschiedene Krankbheiten.

Pocken: Moskau 12, Odessa 1, St. Petersburg 5, Warschau 2, Wien 1, Kalkutta (30. April bis 6. Mai) 3 Todesfälle; Odessa 1, Paris 3, St. Petersburg 31, Warschau (Krankenhäuser) 8 Erkran⸗ kungen; Varizellen: Budapest 27, New York 183, St. Peters⸗ burg 26, Wien 73 Erkrankungen; Fleckkieber: Moskau 9, Odessa 3, St. Petersburg 1, Warschau 3 Todesfälle; Odessa 12, Warschau (Krankenhäuser) 10 Erkrankungen: Rückfallfieber: Moskau, Odessa je 1 Todesfall; Odessa 8, St. Petersburg 1 Er⸗ krankungen; Genickstarre: Kopenhagen 1, New York 6 Todes⸗ fälle; New YVork 9, Wien 1 Erkrankungen; Milzbrand: Reg.⸗Bez. Düsseldorf 1 Todesfall; Reg.⸗Bezirke Düsseldorf, Erfurt, Hannover je 1, Posen 2 Erkrankuugen; epidemische Ohrspeicheldrüsenentzündung: Wien 40 Erkrankungen; Influenza: Berlin 2, Budapest 1, Kopenhagen 2, London 4, Moskau 7, New York 4, Paris 1, St. Petersburg 4, Rom 8 Todes⸗ fälle; Kopenhagen 41, Odessa 40 Erkrankungen, Körnerkrankheit: Reg.⸗Bezirke Allenstein 52, Königsberg 54, Posen 44 Erkrankungen; spinale Kinderlähmung: Stockholm 1 Todesfall. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Scharlach (Durchschnikt aller deutschen Berichtsorte 1895/1904: 1,04 %): in Bottrop Erkrankungen wurden gemeldet im Landespolizeibezirk Berlin 167 (Stadt Berlin 106), in Breslau 22, in den Reg.⸗Be⸗ zirken Arnsberg 159, Düsseldorf 144, in Hamburg 54, Budapest 106, Kopenhagen 44, London (Krankenhäuser) 186, New York 707, Paris 88, Petersburg 71, Wien 103; desgl. an Masern und Röteln (1895/1904: 1,10 %: in Bottrop, Borhagen⸗Rummels⸗ burg, Harburg Erkrankungen kamen zur Anzeige in Nürn⸗ berg 28, Hamburg 56, Budapest 158, Kopenzagen 23, London (Krankenhäuser) 86, New York 1271, Paris 581, St. Peters⸗ burg 108, Prag 33, Wien 286; desgl. an Keuchhusten in Steglitz Erkrankungen wurden angezeigt in Hamburg 21. Kopenhagen 84, London (Krankenhäuser) 34, New York 173, Odessa 22, Wien 29; ferner gelangten Erkrankungen zur Anzeige an Diphtherie und Krupp im Landesvpolizeibezirk Berlin 165 (Stadt Berlin 118), in den Reg.⸗Bezirken Düsseldorf 119, Schleswig 104, in Hamburg 90, Budapest 31, Kopenhagen 186, London (Krankenhäuser) 120, New York 384, Paris 80, St. Petersburg 70, Stockholm 31, Wien 29: desgl. an Typhus in New York 28, Paris, St. Peters⸗ burg je 272.

8

11“

8 8 1“

In Malta ist durch eine Regierungsverfügung vom 8. d. M. Samsun für choleraverseucht erklärt worden. Von dort kommende Schiffe unterliegen nebst ihren Passagieren den vorgeschrie⸗ benen gesundheitspolizeilichen Maßnahmen. 88 9

Italien. Die italienische Regierung hat durch seesanitätspolizeiliche Ver⸗

ordnung vom 9. d. M. die Häfen von Bahrein und Debai (Persischer Meerbusen) für pestverseucht erklärt. 8

Durch Verfügung des belgischen Ministers des Innern vom 5. d. M., veröffentlicht in Nr. 160 des „Moniteur Belge“ vom 9. d. M., sind zur Verhütung der Einschleppung der Pest in Belgien die Bestimmungen der Artikel 1 bis 6 der Königlich belgischen Verordnüng vom 26. September 1907 (vgl. ⸗„R.⸗Anz.“ vom 28. Oktober 1907, Nr. 257) für Herkünfte aus Auckland (Neu⸗ seeland) in Wirksamkeit gesetzt worden. Solche Herkünfte von See sollen an den Quarantänestationen der Schelde und in den Häfen von Ostende, Nieuport und Zeebrügge sowie in Selzaete nach Maß⸗ gabe des Titels 1, Kapitel 11, Sektion 1I1I der Pariser Sanitäts⸗ konvention vom 3. Dezember 1903 behandelt werden.

Rumänien.

Laut Bekanntmachung im Amtsvlatt vom 8. d. M. hat die rumänische Regierung infolge der in Konstantinopel festgestellten Cholera für die Reisenden und Herkünfte aus dieser Stadt die folgenden Maßnahmen angeordnet: 1) Der Eintritt in das Land ist für Reisende und Herkünfte aus Konstantinopel auf dem Wasser⸗ wege nur über die Häfen Sultna und Constantza und auf dem Landwege nur über Galatz, Giurgiu und T. Magurele gestattet. Alle anderen Eintrittspunkte sind für sie geschlossen. 2) Schmutzige Wäsche muß desinfiziert werden. 3) Die aus Konstantinopel ankommenden Reisenden sind einer fünftägigen ärzt⸗ lichen Ueberwachung an ihrem Aufenthaltsort unterworfen. 4) Arbeiter⸗ trupps und Auswanderern aus Konstantinopel ist der Eintritt in das Land verboten. 5) Desgleichen frischen tierischen Nahrungsmitteln, Früchten und Gemüsearten.

Amsterdam, 15. Juni. (W. T. B.) In der gene Woche sind auf Java 45 Erkrankungen und 41 Todesfälle an Pest vorgekommen. .“ . b

““ b Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusa engestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Einsendung von Katalogen an das Kaiserliche General⸗ konsulat in Genua.

Um Anfragen dortiger Firmen über deutsche Fabriken und deren Erzeugnisse tunlichst bald sachgemäß beantworten zu können, erscheint es zweckmäßig, daß die Interessenten ihre Kataloge an das Kaiserliche Generalkonsulat in Genua einreichen, damit ihre Fabriken hinsichtlich der in Deutschland hergestellten Warengattungen als Bezugsquellen namhaft gemacht werden können. Aus diesen Katalogen müssen Preise, Rabatte und Verkaufsbedingungen unbedingt ersichtlich sein. Es empfiehlt sich, diese Kataloge außer in deutscher Sprache tunlichst auch in italienischer oder französischer Sprache zu verfassen.

Entsendung eines Handelssachverständigen aus Chicago nach Argentinien.

Die Association of Commerce in Chicago, der etwa 4000 Ge⸗ schäftsleute der Stadt angehören, hat beschlossen, zwecks Erweiterung der Handelsbeziehungen zwischen Chicago und Argentinien einen eigenen Handelssachverständigen in Buenos Aires zu bestellen.

Die unmittelbare Veranlassung zu diesem von der Association of Commerce seit einiger Zeit geplanten Unternehmen scheinen die Eindrücke gewesen zu sein, welche die Vertreter der Vereinigung auf der im Februar d. J. in Washington stattgehabten Konferenz der Pan⸗Amerikanschen Union von der Bedeutung des südamerikanischen Handels gewonnen haben, sowie ein Vortrag, den der amerikanische Gesandte in Buenos Aires, Sherrill, vor kurzem über die wirtschaf lichen Verhältnisse Argentiniens in Chicago gehalten hat. Sherrill der ähnliche Vorträge auch in anderen amerikanischen Städten hielt hob in seinem Vortrag hervor, daß die wirtschaftliche Entwicklung Argentiniens zurzeit etwa doppelt so große Fortschritte mache als diejenige der Vereinigten Staaten, daß der Außenhandel Argentiniens im letzten Jahre einen Wert von 700 Mill. Dollar gehabt habe, und daß die Geringfügigkeit der amerikanischen Beteiligung an diesem Handel (80 Mill. Dollar) ihren Grund hauptsäaͤchlich darin habe, daß die amerikanischen Exportfirmen nicht über eine ausreichende Zah geschulter kaufmännischer Vertreter an Ort und Stelle verfügen. Der von der Association of Commerce gewählte Handelssach verständige ist der frühere argentinische Vizekonsul für Chicago, Enright. Er hat sich zunächst bis zum 31. Dezember 1912 ver⸗ pflichtet, als Handelsagent und kaufmännischer Berater für die Mitglieder der Association of Commerce in Buenos Aires tätig zu sein, wofür er aus Mitteln des Vereins ein festes Gehalt beziehen wird. Seine Aufgabe soll darin bestehen, den exportfähigen Waren, welche die Mitglieder des Vereins herstellen oder in den Handel bringen, in Buenos Aires und in Argentinien überhaupt Absatz zu verschaffen.

Association Cf Commercèe ein Bureau in Buenos Aires errichten, woselbst die Geschäftskataloge sämtlicher am Exporthandel nach Argentinien interessierten Mitglieder zur Auskunfterteilung an argen⸗ tinische Importinteressenten zur Verfügung stehen sollen. Außerdem hat Enright seine Beobachtungen über die jeweiligen argentinischen Marktverhältnisse der Association of Commerce fortlaufend zu be⸗ richten. 8

Das Vorgehen der Association of Commerce sollte, wenn es auch vorläufig wohl nicht von großer praktischer Bedeutung sein wird, von seiten der nach Argentinien exportierenden deutschen Firmen nicht unbeachtet gelassen werden, weil es für das amerikanische Kapital eine neue Anregung bieten mag, sich mehr als es zurzeit der Fall ist, in Argentinien festzusetzen. In dieser Hinsicht verdient er⸗ wähnt zu werden, daß der in Südamerika tätige Handelsagent der amerikanischen Regierung, Whelpley, in einem in der März⸗ nummer der amerikanischen Zeitschrift „Century“ unter der Ueberschri „Progressive Argentinas erschienenen Artikel für die Anlage amerikanischen Kapitals in Argentinien mit der Begründung eintritt, daß der Handel zwar nicht notwendigerweise der Flagge, wohl aber dem Kapital folge, eine Wahrheit, die der englische Kaufmann schon seit langer Zeit zu seinem Vorteil erfaßt habe. Noch den Angaber Whelpleys in dem fraglichen Artikel sollen zurzeit von britische Kapital etwa 1 Milliarde Dollar, von deutschem Kapital etwa 60 Millionen Dollar und von amerikanischem Kapital nur 5 Millionen

Dollar in Argentinien angelegt sein.

Einsendung von Katalogen an das Kaiserliche General konsulat in Kalkutta.

Deutsche Firmen werden im eigenen Interesse ersucht, den Generalkonsulate regelmäßig ihre neuesten Kataloge zugehen zu lassen. Es wird empfohlen, Kataloge nach Britisch⸗Indien nur in englische Sprache zu senden, ferner Preise und Gewichte stets nach englischem System 1 11““

Gambia.

Vorschriften für die Ausfuhr von Elefantenzähnen Durch Verordnung vom 27. März 1911 (Nr. 6/1901) ist die „Wil⸗ Animals Birds and Fish Preservation Ordinance, 1911“ dahir abgeändert worden, daß für den Ankauf, Verkauf, Tauschhandel und die Ausfuhr von Elefantenzähnen ein Mindestgewicht der Zähne fest⸗ gesetzt worden iitt. (The Board of Trade Journal.)

Einsendung von Katalogen an die Handelsabteilung des Kaiserlichen Generalkonsulats für Australien in Sydney.

In der Handelsabteilung des Kaiserlichen Generalkonsulats für Australien in Sydney ist eine Sammlung von Katalogen deutscher

Zu diesem Zwecke wird er unter der Firma der

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