1911 / 141 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Jun 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Qualität

gering

mittel b V Verkaufte

arktorte

a Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

niedrigster

höchster

niedrigster höchster niedrigster höchster Doppelzentner

ℳ: t

————

Am vorigen Außerdem wurden Markttage am Markttage Fraattah nach überschlägliche 8 ea; begache em DOoppelzentner (Preis unbekannt)

Durchschnitts⸗ preis

für Durch⸗ 1 Doppel⸗ schnitts⸗

zentner preis V

Allenstein Thorn. Lissa i. Pos. Krotoschin. Schneidemühl. Vteslaa Strehlen i. Schl. Schweidnitz.. Crefeld.. Geldern.

13,00

15,00 15 60 13,00 15,80 13,50 13,60 13,70

Allenstein. VEW116 Poser 1“ 8 Lissa i. Pos. Krotoschin ... 16,20 Schneidemühl . 16,40 Preslau. .. 15,50 Strehlen i. Schl. 15.80 Schweidnitz.. 16,00

16,50

15,40

Glogau . . Liegnitz. . Hildesheim 8 8 8 Mayen. 1 8 6 8 Crefeld

16,00

Geldern . 6* Nenß. . Trier.

Saarlouis

Landshut

Augsburg 11.1X“

Mainz. 4 3 B 8

Bemerkungen.

19,00 19,89 20,00 17,25

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt.

Gerste. 16 00 15 60

17,00 16 60 14 80 17,00 14,50 14,50 14,30 14,30

Hafer. 16 70 V 18,00 16 20 16,40 18,20 18,60 17,00 16,70 16,90 16,60 16 40 16,80

17,00 19,00

16 00 17 00 16 00 20,20 21,00

16,00 16 00

17.00 16 60 15,50 17,00 15,00

14,70

14,50 14 80 16,80 16,00 16,10 13,50 16,40 14,00

14,00

14,50 15,20 16 80 16 00 16,10 14,20 I

13,00

15,00 15 60 13,40 15 80 14,00 13,80 14,00

16,40

18 00 16 60 18,60

15,40 16,70 16,20 18,20

17,00

16,70

16,90

16,10

16 40

16,40

17 00

18,00

4220 17,20 17,40 17,40 16,70 17,20 17,00 17 00 16,80 17,20 17,60 17,60 17,50 17,50

18 00 18,00 65 17 00 17,00 17,00 17,50 80 17,00 17,00 40 20,40 20,60 21,00 22,00 116 21,51 22,04 23,12 30 21,20 21,40 22 00 203

16,20 16,40 16,00 15,80 16,40

16,50

16,00 16,50 16,00 20,00 20,00 20 97 20,70 17,90

16 50

20 00 20,43 20,60

17,25 17,90 18,60 18 60 .

17,00 17,50 h .

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2828 DO.,

955558*

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SSeo H9o. 0.

85A9—

11“

Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Fin liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt. b

Berlin, den 17. Juni 1911.

Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.

Preußischer Landtag. W“ Herrenhaus. ““ 11. Sitzung vom 16. Juni 1911, 2 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Der Präsident von Manteuffel eröffnet die Sitzung nach 2 ½ Uhr mit geschäftlichen Mitteilungen.

Der Präsident hat Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen zu dessen Geburtstage die Glückwünsche des Herrenhauses übermittelt und darauf folgendes Dank⸗ telegramm erhalten:

Potsdam. Ich danke Ihnen für die mir im Namen des Herren⸗ hauses ausgesprochenen freundlichen Glückwünsche zu meinem Ge⸗ burtstage. Wilhelm, Kronprinz.

Das Andenken des inzwischen verstorbenen erblichen Mit⸗ gliedes des Herrenhauses Fürsten von Hatzfeldt⸗Wilden⸗ bura ehrt das Haus in der üblichen Weise.

Neu berufen sind auf Grund erblichen Rechts die Herren Graf von Ballestrem und Graf von der Schulenburg⸗ Nieberose, auf Grund von Präsentationswahlen: der Ober⸗ bürgermeister Dr. Stapen horst⸗Bielefeld und die Herren von Jagow⸗Altmann und von Selchow⸗Fürstentum Ratibor.

Der Präsident macht sodann Mitteilung darüber, wie über die inzwischen vom anderen Hause und von der Staats⸗ regierung eingegangenen Vorlagen usw. geschäftlich disponiert worden ist.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die einmalige Schluß⸗ beratung des vom Abgeordnetenhause in abgeänderter Fassung zurückgelangten Gesetzentwurfs wegen Auflösung der Tertial⸗ verhältnisse im Regierungsbezirk Stralsund.

Der Referent Graf von Behr⸗Behrenhoff beantragt, dem Entwurf in der ihm vom anderen Hause gegebenen Fassung die Zustimmung zu erteilen.

DOhne Debatte beschließt das Haus demgemäß.

Zur einmaligen Schlußberatung steht ferner der Gesetz⸗ entwurf über die Beschulung blinder und taubstummer Kinder. Der Entwurf hatte bereits dem Herrenhaus vorge⸗ legen, ist aber voöm anderen Hause in einem Punkte abgeändert worden und muß daher das Herrenhaus nochmals beschäftigen. Der Referent Herr Voigt⸗Barmen empfiehlt die Annahme der vom anderen Hause beschlossenen Fassung. Zum § 6 Unter⸗ bringung der betreffenden Kinder) hatte das Herrenhaus folgenden Zusatz beschlossen:

„Bestehen in dem Bezirk des verpflichteten Kommunalverbandes konfessionell getrennte Blinden⸗ und Taubstummenanstalten, so soll die Unterbringung des Kindes in eine Anstalt seines Bekenntnisses erfolgen, soweit die vorhandenen Einrichtungen der Anstalt dies ermöglichen.“

Das Abgeordnetenhaus hat diesen Zusatz, wie folgt, ab⸗ geändert:

8 „Das Kind ist, soweit das in dem Bezirk des Kommunal⸗ verbandes möglich ist, in eine Anstalt seines Bekenntnisses unter⸗ zubringen. Wenn es nicht in der Anstalt wohnt, muß es tunlichst in eine Familie seines Bekenntnisses untergebracht werden. Dem Antrage der Eltern und des gesetzlichen Vertreters des Kindes auf anderweite Unterbringung ist Folge zu geben.“

Herr Dr. von Dziembowski beantragt, den letzten Satz dieser vom anderen beschlossenen Fassung des Absatzes zu streichen, eventuell den Schluß zu fassen: ist tunlichst Folge zu geben“. Er führt zur Unterstützung seines Antrages aus: Prinzipiell hat sich das andere Haus mit der Aufrollung der konfessionellen Frage bei dieser Gelegenheit befreundet, aber dem Absatz einen letzten Satz angefügt, der das Prinzip wieder umstößt, indem er den Eltern ein unbeschränktes Wahlrecht gibt. Um allen aus diesem Schlußsatze sich ergebenden rechtlichen und tatsächlichen Bedenken aus dem Wege zu gehen, empfiehlt sich in erster Linie die Streichung des Schlußsatzes.

Unterstaatssekretär D. Schwartzkopff: Die Regierung hatte

ihrer Vorlage den Wunsch, die konfessionelle Frage aus⸗ zuscheiden, weil sie in der Praxis nach ihrer Ansicht zu Schwierig⸗ keiten führen müßte. Das Herrenhaus ist anderer Ansicht ge⸗ wesen und das Abgeordnetenhaus hat sich dem gefügt, aber, um eine Ueberspannung zu vermeiden, auch den Schlußsatz hinzugefügt. Dieser Satz kann ohne Schaden in dem Gesetz verbleiben, zumal

Hause

Da praktische Schwierigkeiten nicht zu besorgen sind, könnte man also den Wünschen des Abgeordnetenhauses entgegenkommen. Auch das „tunlichst“ ist tatsächlich schon in dem Terxte des Absatzes enthalten, denn es handelt sich hier überall nur um eine „Unter⸗ bringung“ innerhalb des Kommunalverbandes und im Rahmen der Möglichkeit.

Herr von Dziembomski ist bereit, nach den ehen gehörten Er⸗

läuterungen seinen Prinzipalantrag zurückzuziehen, hält aber an der

für die Verwaltung möglichst zu erleichtern. 1“ In der Spezialberatung zu § 6 spricht sich

Dziembowski aus, da die in dem letzten Satze der Beschlusse des Abgeordnetenhauses den Eltern gegebene Befugnis eine ganz all⸗ gemeine sei; die Angelegenheit der Unterbringung werde dadurch gänzlich in die Willkür der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter ge⸗ legt. Dem solle der Eventualantrag vorbeugen. Sonst könnte die Kommunalverwaltung unter Umständen in die übelste Lage kommen.

Der Referent hält diese Interpretation für nicht völlig zutreffend. Die Eltern hätten nicht ein beliebiges Wahlrecht, sondern nur das Recht der Wahl zwischen zwei konf ssionellen Anstalten. Praktisch werde die Bestimmung ohnehm nur sehr selten werden. Die Aufsichts⸗ behörden wüͤrden nach der authentischen Erklärung des Vertreters des Kultusministers zu verfahren haben. Man solle doch auch die Geschäftslage beruͤcksichtigen.

§ 6 wird mit dem Eventualantrage von Dziembowski an⸗ genommen.

Ferner gelangt ein Antrag Voigt zur Annahme, der den Eltern und gesetzlichen Vertretern gegen Verfügungen der Kom⸗ munalverbände über die Unterbringung die Beschwerde an die Aufsichtsbehörde zuspricht. Der Rest des Gesetzes ergibt keine Debatte mehr; das Gesetz im ganzen wird mit großer Mehrheit angenommen.

Herr Veltmann referiert über die zur einmaligen Schluß⸗ beratung stehende Vorlage, betreffend die Umlegung von Grundstücken in Cöln, und empfiehlt den Gesetzentwurf zur unveränderten Annahme.

Unterstaatssekretär Freiherr von Coels van der Brügghen: Der Entwurf bezweckt, das wohlbewährte, seit 1902 bestehende Frank⸗ furter Zwangsgesetz für Cöln in Geltung zu setzen. Ich kann Sie nur bitten, den Entwurf, dessen Notwendigkeit sich aus den ver⸗ änderten Rayon⸗ und Parzellierungsverhältnissen in Cöln ergibt, an⸗ zunehmen.

Der Gesetzentwurf wird einstimmig angenommen.

Zur einmaligen Schlußberatung ist sodann vorgelegt der Staatsvertrag zwischen Preußen und Sachsen⸗ Meiningen zur Erweiterung und Abänderung des am 18. Juni 1868 unterzeichneten Vertrags wegen Uebertragung der Leitung der Grundstückszusammenlegungen und Hutab⸗ lösungen auf die Königlich preußischen Auseinandersetzungs⸗ behörden.

Referent ist Herr Dr. von Burgsdorff.

Seinem Antrage gemäß wird der Vertrag genehmigt.

Die Denkschrift über die staatliche Hilfsaktion aus Anlaß der Hochwasserschäden im Jahre 1909 wird nach dem Referat des Herrn Dr. Graf Yorck von Wartenburg durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt.

Derselbe Referent berichtet über die Uebersichten über die Verteilung der nach dem Lehrerbesoldungsgesetz zur Ge⸗ währung von Ergänzungsüberschüssen an Schulverbände mit 25 oder weniger Schulstellen im Geltungsbereich des Volksschulunter⸗ haltungsgesetzes bereitgestellten Fonds von 15,10 Millionen Mark.

Auch diese Uebersichten werden durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt, desgleichen nach dem Referat und Antrag des Herrn Dr. Rive⸗Halle die statistischen Mitteilungen, betreffend das Turnwesen in Preußen, nachdem Herr Dr. Gerhardt⸗ Halberstadt auf die hohe Bedeutung des orthopädischen Turnens hingewiesen und ein Regierungskommissar bestätigt hat, daß mit den bisherigen Kursen im orthopädischen Turnen recht günstige Erfahrungen gemacht worden sind.

Ueber den 62. Bericht der Staatsschuldenkommission über die Verwaltung des Staatsschuldenwesens referiert Herr Delbrück.

Auf seinen Antrag tritt das Haus dem Beschluß des Abgeordnetenhauses auf Verteilung der Entlastung ohne

Debatte bei.

Einfügung des Wortes „tunlichst“ fest, um die Auslegung des Gesetzes

Graf Botho zu Eulenburg für den Eventualantrag von

In Uebereinstimmung mit dem Hause der Abgeordneten erklärt hierauf das Haus nach dem Antrage des Bericht⸗ erstatters Grafen von der Schulenburg⸗Grünthal die Rechnung über die Verwendung des aus dem Reservefonds der Rentenbanken zum Zwecke der Errichtung von Rentengütern gewährten Zwischenkredite für die Zeit vom Inkrafttreten der bezüglichen Gesetze bis Ende Dezember 1910 durch Kenntnis⸗ nahme für erledigt.

Es folgen Kommissionsberichte über Petitionen.

Herr Dr. Rive referiert in eingehendem Vortrage namens der Unterrichtskommission über die Petitionen von Dethlessen zu Tombüll und anderer Lehrer aus dem Kreise Apenrade um Be⸗ setzung der Lehrerstellen an Mädchen Mittelschulen zur Hälfte mit Lehrern, nicht vorwiegend mit Lehrerinnen, und um Aufhebung der Gleichstellung von Männern und Frauen in bezug auf die Leitung öffentlicher Mädchenschulen sowie über die dazu gehörigen Anschluß⸗ petitionen und über die Petition von Helene Lange zu Grunewald und von anderen, namens des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnen⸗ vereins, um Ablehnung der vorstehend genannten Petitionen. Der Kommissionsantrag geht dahin, über die Petition Dethlefsen und die Anschlußpetitionen zur Tagesordnung überzugehen und durch dier Beschlußfassung die Petition von Helene Lange für erledigt zu erkläre.

Ohne Diskussion erhebt das Haus den Antrag der Kommission zum Beschluß.

Dr. Freiherr Lucius von Ballhausen erstattet den mündlichen Bericht der Finanzkommission über die Petition wegen Wiederherauf⸗ setzung der Städte Cassel, Erfurt, Kottbus und Breslau in die nächst⸗ höhere Servisklasse. Ob eine Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit vorliegt, diese Städte wieder in eine höhere Klasse zu sebzen, darüber finden zurzeit amtliche Ermittlungen statt. Bei dieser Sach⸗ lage beantragt die Kommission die Ueberweisung der Petitionen an die Staatsregierung als Material. Urheber der Petitien aus Cassel ist der Schutzmann Eisenacher; für Erfurt hat der Erfurter Beamtenausschuß, für Kottbus der Kottbuser Beamtenverein, für Breslau Prof. Dr. Meister namens des preußischen Beamtenvereins zu Breslau petitioniert.

Der Kommissionsantrag wird ohne Debatte angenommen.

Es folgt der Bericht der Unterrichtskommission über die Petition der Berliner Freien Studentenschaft und der Freien wissenschaftlichen Vereinigung an der Universität Berlin um Reform der akademischen

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Die Kommission hat Uebergang zur Tages⸗

—έ⁹ 8

isziplinarvorschriften. ordnung beantragt. Auf Antrag des Herrn Dr. Rive, der darauf verweist, daß neues Material eingegangen sei, welches die Unterrichtskommission noch prüfen sollte, wird der Gegenstand von der Tagesordnung ab⸗ gesetzt und in die Kommission zurückverwiesen. Schluß 5 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend 1 Uhr. (Zweckverbandsvorlage für Groß⸗Berlin.)

28₰

1“ Haus der Abgeordneten. ““] . Z1ö1“ 88. Sitzung vom 16. Juni 1911, Nachmittags (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Das Andenken des am 31. Mai verstorbenen Abg. Kirsch⸗ Düsseldorf (Zentr.) ehrt das Haus in der üblichen Weise. Eingegangen ist eine Interpellation des Abg. Ahrens⸗ Kl.⸗Flöthe (kons.) und Gen. wegen Verbreitung der Maul⸗ und Klauenseuche durch die Abhaltung von Manövern. Auf der Tagesordnung stehen zunächst einige prüfungen. Die Wahl des Abg. Spinzig (frkons.) im Wahlkreise Zellerfeld⸗Ilfeld und der Abgg. Thurm (frkons.) und Sch midt Forst (nl.) im Wahlkreise Guben⸗Sorau⸗Forst werden nach den Anträgen der Wahlprüfungskommission ohne Debatte für gültig erklärt. 2 Es folgt 8. des Antrages der Abgg. Lüders, Spinzig (freikons) u. Gen.: b c 5Be zu ersuchen, im nächsten Etat erhebliche Mittel zur Förderung der Ziegenzucht vorzusehen.“ Berichterstatter der Budgetkommission Abg. v. Arnim⸗ Züsedom (kons.) beantragt die Annahme des Antrages in folgender Fassung: „Die Regierung zu ersuchen, in Erwägungen darüber ein⸗ zutreten, ob vom nächsten Etatsjahre ab größere Mittel im Etat zur Förderung der Ziegenzucht vorgesehen werden können. 2” Abg. Lüders (frkons.) weist in der Befürwortung des Antrage darauf hin, daß der größere oder geringere Umfang der Ziegenzu⸗ 11“ * 5

Wahl⸗

im Zusammenhang mit dem geringeren oder größeren Umfange der Kindersterblichkert stehe; die Zlegenzucht have also einen erheblichen Einfluß auf die Kinderernährung. Der Staat müsse die Be⸗ strebungen der kleinen Leute auf dem Lande in der Ziegenzucht unter⸗ stützen, und er bitte deshalb um Annahme des Antrages.

Abg. Tou rneau (Zentr.) befürwortet gleichfalls den Antrag unter Hinweis auf die Erfahrungen mit der Ziegenzucht im Eichsfeld. Abg. Linneweg (kons.) führt aus, daß die Ziegenzucht in den letzten Jahrzehnten in Deutschland sehr stark zugenommen habe. Zuerst hätten die Leute im Südwesten des Vaterlandes gutes Material für die Zucht aus der Schweiz bezogen, dann habe man aber gesehen, daß sich die Ziege bei uns gut akklimatisierte, und so habe das Bestreben, selbst Ziegen zu züchten, immer mehr zugenommen. Es sei namentlich Aufgabe der Landwirtschafts⸗ kammern, die Ziegenzucht zu fördern und zu organisieren. Durch geschickte Kreuzungen sei unser heimisches Ziegenmaterial so gut geworden, daß keine Zuchttiere mehr aus dem Auslande bezogen zu werden brauchten. Nicht nur das Interesse des kleinen Mannes, sondern des ganzen Vaterlandes erfordere die Förderung der Ziegen⸗ zucht durch den Staat. 1 1u

Abg. Gyßling (fortschr. Volksp.) wünscht, daß die Regierung nicht bei den Erwaͤgungen stehen bleibe, sondern wirklich im nächsten Etat größere Mittel für die Ziegenzucht vorsehe. Es handle sich nicht allein um die Unterstützung der Ziegenhaltung, sondern auch um die Schaffung edler Rassen. 8 “““

Abg. Heine (nl.) bittet gleichfalls namens seiner Freunde die

gierung um Bewilligung größerer Mittel für die Ziegenzucht.

Der Antrag wird in der Kommissionsfassung angenommen. Die von der Regierung vorgelegten statistischen Mit⸗ teilungen, betreffend das Turnwesen in Preußen, beantragt der ““

Berichterstatter der Budgetkommission Abg. Heckenroth (kons.) durch Kenntnisnahme für erledigt zu erklären.

Abg. von Schenckendorff (nl.) betont besonders die Not⸗ wendigkeit der Förderung der Jugendspiele. 8

Abg. Kreitling (fortschr. Volksp.) wünscht eine größere Aufsicht in den Turnsälen in der Richtung, daß die jungen Leute von den sportmäßigen Uebertreibungen, bei denen sie teils zu übergroßen Anstrengungen angehalten werden, teils sich selbst anhalten werden. 8

Die Denkschrift wird für erledigt erklärt.

Es folgt die Beratung des Antrags des Abg. Dr. von Woyna (frkons.) u. Gen.:

„Die Regierung zu ersuchen, im nächstjährigen Etat Mittel für die Errichtung eines Laboratoriums zur Erforschung der industriellen Verwertung der preußischen Moore in Angliederung an die Technische Hochschule in Hannover vorzusehen.“

Die Budgetkommission beantragt die Annahme des Antrags.

Abg. von Arnim⸗Züsedom (kons.): Der Antrag ist ausführlich erörtert und hat in der Budgetkommission einstimmige Annahme gefunden. Es erübrigte sich, darauf näher einzugehen, wenn nicht die Budget⸗ kommission vor wenigen Tagen in die oftfriesischen Moore gereist wäre und dadurch die Ueberzeugung gewonnen hätte, daß noch ganz außer⸗ ordentliche Bodenschätze zu heben sind. Allein in der Provinz Hannover gibt es 300 000 Hektar Moore, davon 50 000 Hektar noch un⸗ kultiviert. Rechnet man eine Durchschnittsstärke von 5 Meter, so kann man sich ein Urteil bilden, welche außerordentlichen Werte da vor handen sind. Die Budgetkommission ist absichtlich in diese Gegenden gereist, um ihrerseits dazu beizutragen, daß diese Werte in nächster Zukunft erschlossen werden. Wir haben auch zum Landwirtschafts

und zum Finanzminister das Vertrauen, daß sie das Ihrige tun und

Mittel flüssig machen werden.

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und ungeheure

Aber es sind enorme Flächen, Mengen von Torf und Erde können noch Deswegen bin ich mit dem Abg. von daß es richtig ist, eine industrielle Aus⸗ Wege zu leiten. Die Umsetzung in elektrische wichtiger Faktor. Selbstverständlich soll e landwirtschaftliche Ausbeutung nicht vernachlässigt werden, vir wünschen sogar die baldige Vorlage eines Verfehnungsgesetzes. In Holland hat man mit der Verfehnung glänzende Ergebnisse erzielt.

werden.

ausgebeutet e Ansicht,

Woyna der nutzung in die W Kraft ist schon ein

Aber es muß auch an eine industrielle Verwertung herangetreten

verden, und um diese in die Wege zu leiten, ist die Annahme des Antrags unbedingt erforderlich.

Berichterstatter Abg. Heine (nl.) hebt in seinem Referat hervor, daß auch die Staatsregierung schon zu einem früheren Anttage des Abg. von Woyna aus dem Jahre 1908 eine sympathische Stellung eingenommen habe, daß die Ausführung des Gedankens aber haupt⸗ sächlich an dem Mangel einer geeigneten Persönlichkeit zur Leitung eines derartigen Instituts gescheitert sei. Die Budgetkommission sei daher zu dem Ergebnis gekommen, daß es sehr zu begrüßen sein würde, wenn jetzt eine geeignete Persönlichkeit der wissenschaft!ichen Durcharbeitung dieser Materie gefunden würde.

Abg. von dem Hagen (Zentr.): Die Reise in die Moorgegenden hat tiefen Eindruck auf uns gemacht. Die Anregung, daß möglichst bald ein Verfehnungsgesetz vorgelegt werden möge, ist zu begrüßen. Obne staatliche Hilfe lassen sich die großen Schaͤtze nicht beben. Ich kann mich darauf beschränken, zu empfehlen, den Antrag der Budget⸗ kommission auch hier einstimmig anzunehmen.

Abg. Gyßling (fortschr. Volksp.): Die Thronrede, mit der die laufende Tagung eröffnet wurde, enthielt die Verheißung, daß die Königliche Staatsregierung die Kultivierung der Moore in ver⸗ stärktem Maße in Angriff nehmen würde. Da nichts geschehen ist, können wir um so mehr die Erwartung aussprechen, daß die Regierung im nächsten Jahre energischer auf diesem Wege vor⸗ geht. Einen Schritt dazu bedeutet der Beschluß der Budget tommission, dem meine politischen Freunde einmütig zustimmen. Der Beschluß der Budgetkommission geht aber nicht weit genug. Auch die anderen Provinzen können die Schritte unternehmen, die an der Technischen Hochschule in Hannover in Aussicht genommen sind. In Ostpreußen spielen die Moore eine große Rolle. Auch Ostpreußen hätte einen Anspruch darauf, daß die Re⸗

gierung an den landwirtschaftlichen Instituten oder anderen Organisationen ein solches Laboratorium schaffte. Es wären auch geeignete Personen zu finden, wenn nur erst die nötigen Mittel bereitgestellt sind. Ich möchte auch bitten, daß die Minister und Regierungsvertreter die ostpreußischen Moore einer Besichtigung und Prüfung vom Standpunkt der industriellen Verwertungs⸗ möglichkeit unterziehen. Fast ein Fünftel des ganzen preußischen Moorgebiets, das 2 5 Mill. Hektar umfaßt, entfällt auf Westpreußen und Ostpreußen. Die Kultivierung würde auch auf die Bevölkerungs⸗ zunahme günstig einwirken. In Ostpreußen hat dies in den Jahren 1905 bis 1910 1,65 % gegen 7,68 % im Durchschnitt des preußischen Staates betragen, und diese Zunahme entfällt ausschließ⸗ lich auf die Städte. Dazu ist der Osten geradezu industriearm, und auch die Seßhaftigkeit der Bevölkerung, die im Vergleich zu den übrigen Gegenden sehr gering ist, würde sich heben. Die Bevölkerung hat auch selbst ihr Augenmerk schon auf diese Frage gerichtet und dies in einer Petition zum Ausdruck gebracht. Jedenfalls sind die vorgezeichneten ege energischer zu beschreiten als bisher.

Abg. Dr. Rewoldt (fFreskons.): Es handelt sich hier um eineFrage, an der die ganze Bevölkerung und alle Parteien, ohne Unterschied ihrer politischen Stellung, interessiert sind. Die Reise, die wir

unmittelbar vor der Beratung des Antrages unternommen haben, hat

8

uns die Größe und Bedeutung der Aufgabe klar vor Augen gefuührt.

M 2 5 Wir haben gesehen, was uns bisher noch nicht so vor Augen getreten

war, daß es sich hier um eine Kolonisationsfrage von so erheblicher Wichtigkeit handelt, daß sie gar nicht von einzelnen Personen und auch nicht von einzelnen Ressorts gelöst werden kann. Schon 84 Umfang der Moorgebiete 2,5 Millionen Hektar ergibt, 1 S Aufgabe richtig und energisch in Angriff genommen werden, teil⸗ üaber anderseits eige gewisse Selbstbeschränkung bei allen Be⸗ eiligten obwalten muß, daß sie nicht glauben, binnen weniger Jahre

11““ C11 88

sei die Lösung zu bewältigen. Die intensive blühende Kultur in Holland ist innerhalb der letzten Jahrbunderte erzielt worden. Man muß über die landwirtschaftliche und industrielle Verwertung dort staunen, und wir müssen uns jedenfalls die holländischen Erfahrungen zunutze machen, natürlich weder vom rein landwirtschaftlichen, noch vom rein industriellen, sondern vom allgemeinen kulturellen Standpunkt. Wir müssen dafür sorgen, daß die Wohnungen der anzusiedelnden Be⸗ völkerung auf einen gesunden festen Boden gesetzt werden. Wir empfehlen den Antrag zur einstimmigen Annahme.

Abg. Meyver⸗Diepholz (nl.) stimmt auch für seine Freunde dem Antrage zu. Bei der verschiedenartigen Zusammensetzung der Moore bedürfe es der wissenschaftlichen Erforschung der Möglichkeiten für ihre Verwertung. 1“ 1“

Der Antrag wird angenommen. 8

Den Antrag der Abgg. Lieber (nl.) und Genossen wegen Revision des Gebührentarifs für die Katasterämter beantragt der

Berichterstatter der Budgetkommission Abg. Schmedding

(Zentr.) in folgender Fassung anzunehmen:

„Die Regierung zu ersuchen, eine Revision des Gebührentarifs für die Katasterämter vom 16. März 1909 in dem Sinne vorzu⸗ nehmen, daß .. . erforderlichenfalls unter Erhöhung der Gebühren für größere und wertvollere Objekte . . . die im Interesse unserer kleinen und mittleren Grundbesitzer (Landwirte, Handwerker, Arbeiter usw.) erforderlichen Katasterarbeiten nicht mit übermäßig hohen Gebühren belastet werden.“ Der Berichterstatter teilt aus den Kommissionsverhandlungen mit, daß eine möglichst all⸗ gemeine Herabsetzung der Katastergebühren gewünscht worden sei, und daß die Regierung sich zwar dem Antrage sympathisch gegen⸗ über gestellt habe, aber zur Vorsicht wegen der finanziellen Nach⸗ teile gemahnt habe. Die Kommission habe deshalb, um einen Einnahmeausfall auszugleichen, in dem Antrag die Worte ein⸗ gefügt „erforderlichenfalls unter Erhöhung für größere und wert⸗ vollere Objekte“.

Das Haus beschließt ohne Debatte nach dem Kommissions⸗ antrage und erklärt eine Petition um Ermäßigung der Kataster⸗ gebühren durch die Annahme dieses Antrages für erledigt.

Den Antrag der Abgg. Aronsohn (fortschr. Volksp.) und Lusensky (nl.), die Regierung zu ersuchen, bei den Distriktsämtern in der Provinz Posen besoldete Bureauassistenten anzustellen, beantragt die Budgetkommision abzulehnen.

Abg. Peltasohn (fortschr. Volksp.) erklärt, daß die Antragsteller den Antrag zurückziehen.

Der Antrag ist damit erledigt.

Es folgt die Beratung von Petitionen.

Die Petition des Bundes Deutscher Buchbinder⸗ innungen in Berlin, betreffend den Wettbewerb der Gefangenen⸗ anstalten und das Unterbieten der freien Arbeit durch Gefängnisarbeit, beantragt die Kommission für Handel und Gewerbe, Berichterstatter Abg. Karow (kons.) der Regierung zur Erwägung zu überweisen.

Abg. Hammer (kons.) führt aus, daß die Petition sich abermals über die Konkurrenz der Gefängnisbetriebe beschwere und ihre An⸗

griffe namentlich gegen die Buchbinderei in der Gefangenenanstalt in

Breslau richte. Der freikonservative Abg. Wagner habe den dortigen Betrieb sich angesehen und gemeint, daß dieser Betrieb keinen Fabrikbetrieb darstelle, die Petition bestreite dies aber, da in diesem Betrieb auch die Beschneidemaschinen eingeführt seien. Der Oberstaatsanwalt in Breslau habe schon einmal die Gefängnis⸗ inspektion rektifiziert, weil sie Aufforderungen zur Uebergabe von Lieferungen in das Land gesandt habe. Aber auch neuerdings seien wieder solche Aufforderungen verschickt worden. Redner befürwortet die Annahme des Kommissionsantrages.

Abg. Felisch (kons.) schließt sich dem Vorredner an, weil endlich einmal Remedur für die Mißstände auf diesem Gebiete geschaffen werden müsse, und beantragt, die Petition zur Berücksichtigung zu überweisen.

Abg. Wallenborn (Zentr.) schließt sich diesem Antrage an: seine Partei sei im Reichstage und in diesem Hause stets dafür eingetreten, daß die Konkurrenz der Gefängnisarbeit eingeschränkt werde.

Abg. Dr. Gottschalk⸗Solingen (nl.) beantragt gleichfalls, die Petition zur Berücksichtigung zu uͤberweisen. Die Oberrechnungs⸗ kammer habe bei der Durchsicht der Buchbinderrechnungen alle die⸗ jenigen Arbeiten moniert, welche nicht in den Gefängnissen an⸗ gefertigt seien; dieses Verfahren der Oberrechnungskammer sei aber unberechtigt.

Abg. Kopsch (fortschr. Volksp.) schließt sich dem Antrage auf Ueberweisung zur Berücksichtigung an. Die Petition verlange nament⸗ lich, daß die Strafanstalten nicht unter den ortsüblichen Preisen arbeiten sollten. Dieses Verlangen sei ebenso berechtigt, wie es im Reichstage bei der Konkurrenz der Militärmusiker für die Zivilmusiker als berechtigt anerkannt worden sei.

Abg. Karow (kons.) empfiehlt ebenfalls die Ueberweisung zur Berücksichtigung.

Das Haus beschließt, die Petition zur Berücksichtigung zu über⸗ weisen.

Petitionen des Verbandes obergäriger Brauereien im Brausteuergebiet Charlottenburg, um Gestattung des Feilbietens von obergärigem Bier bis zu 2 % Alkohol im Umherziehen auf Grund steuerfrei zu erteilender Gewerbescheine, und des Bundes der mittleren und kleinen Brauereien der Norddeutschen Brausteuergemeinschaft in Berlin, um Beseitigung der Wandergewerbesteuer für den Klein⸗ vertrieb von Bier mit weniger als 2 % Alkoholgehalt, werden nach dem Antrage der Kommission für Handel und Gewerbe der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen.

Petitionen des Oberbürgermeisters in Hagen in Westfalen und des Magistrats der Stadt Hamm in Westfalen, um Abänderung der §§ 47 und 51 des Kommunalabgabengesetzes nach der Richtung, daß an Stelle der zum Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerung stattfindenden Verteilung des gemeindesteuerpflichtigen Einkommens aus dem Besitze oder Betriebe einer über mehrere preußische Gemeinden sich erstreckenden Gewerbe⸗ oder Bergbauunternehmung in dem Falle der Satz der Staatseinkommensteuer verteilt werde, wenn eine Veranlagung zur Staatseinkommensteuer stattgefunden hat, werden nach dem Antrage der Gemeindekommission der Regierung als Material für die bevorstehende allgemeine Revision des Kommunal⸗ abgabengesetzes überwiesen. 4

Als Material überwiesen wird fernts die Petition des Gemeinde⸗ vorstandes in Zabrze um Abänderung des Kommunalabgabengesetzes bezüglich der gesetzlichen Festlegung der Befugnisse des Gemeinde⸗ vorstandes zur Ermittlung der steuerlichen Unterlagen.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Abg. Hirsch⸗Berlin (Soz.) fragt an, wann die Initiativanträge

verhandelt werden sollen; es bestehe die Gefahr, daß sie wegen Schlusses der Session überhaupt nicht mehr erledigt werden würden, und doch müßten seine Freunde ebenso wie Mitglieder anderer Parteien auf manche Anträge, z. B. den freisinnigen Wahlrechts⸗ antrag, großen Wert legen.

Prasident von Kxvocher erklärt, daß er die Beratung der Anträge vorschlagen würde, nachdem die Regierungsvorlagen und die Petitionen, welch' letztere für ihn noch den Anträgen vorgingen, erledigt seien. Wann die Anträge auf die Tagesordnung kommen könnten, tönne er noch nicht sagen, das hänge eben davon ab, wann die Regierungs⸗ vorlagen erledigt seien.

Schluß gegen 5 Uhr. Nächste Sitzung Sonnabend, 11 Uhr (zweite Lesung der Novelle zur Rheinischen Gemeindeordnung).

und Landbezirken.

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Nr. 24 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ vom 14. Juni 1911 hat folgenden Inhalt: Medizinal⸗ statistische Mitteilungen aus dem Kais. G.⸗A., XV. Bd., 1. Heft. (Ankündigung.) Gesundheitsstand und Gang der Volkskrank⸗ heiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. Desgl. gegen Cholera. Gesundheitsverhältnisse des Oesterreichisch⸗Ungarischen Heeres, 1910. Sterbefälle ꝛc. in Oesterreich, 1907. Desgl. in Städten Dänemarks, 1909. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich) Aenderungen der Brennereiordnung, der Weinzollordnung. Maul⸗ und Klauenseuche. (Preußen.) Desinfektion. Sonntagsruhe. (Sachsen.) Desinfektion. (Schweiz.) Tuberkulinimpsungen. Tierseuchen im Auslande. Desgl. in Großbritannien, 1. Viertel⸗ jahr. Desgl. in der Präsidentschaft Madras, 1908/10. Zeit⸗ weilige Maßregeln gegen Tierseuchen. (Preuß. Reg.⸗Bezirke Potsdam, Münster; Bayern, Mecklenburg⸗Schwerin, Lübeck, Hamburg, Elsaß⸗ Lothringen.) Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen, Kongressen usw. (Deutsches Reich.) XXXVIII. Deutscher Aerztetag. Vermischtes. (Deutsches Reich) Jahresberichte der Gewerbeaufsichtsbeamten usw., 1909. (Sachsen.) Sterblich⸗ keit in Dresden, 1898 bis 1909. (Frankreich.) Sterbefälle, 1906 bis 1908. (Vereinigte Staaten von Amerika.) Gesundheits⸗ verhältnisse im Territorium Hawaii, 1909/10. (Brasilien.) Sterbefälle usw. in Sao Paulo, 1909. (Argentinien.) Bevölkerungs⸗ zunahme in Rosario, 1901 bis 1910. (Chile.) Sterbefälle usw., 1909. Geschenkliste. Wochentabelle uüber die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Kranken⸗ häusern deutscher Großstädte. Desgleichen in deutschen Stadt⸗ Witterung. Beilage: Gerichtliche Ent⸗ scheidungen auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege (Heil⸗ mittel, Gifte.) Desgl. Titelblatt und Inhaltsverzeichnis.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Vereinigte Staaten von Amerika.

Ausgabe der Dreasury Decisions und Reappraise- ment Circulars. Die unentgeltliche Ausgabe der Preasurv Decisions und Reappraisement Circulars an andere Personen als Regierungsbeamte ist vom 1. April 1911 ab eingestellt worden. Fortan hat jeder, der diese Sammlungen zu erhalten wünscht, darauf zu einem Jahrespreise von 1,75 Doll. für die Preasury Decisions und 60 Cent für die Reappraisemement Circulars zu abonnieren. Anträge sind zu richten an den Superintendent of Documents. Government Printing Office, Washington. D. C., mit Post⸗ anweisung, Expreßanweisung oder Wechsel auf New York. Bargeld kann auf Gefahr des Absenders geschickt werden. Postmarken, fremdes und abgenutztes Geld werden nicht angenommen. Schatzamts vom 10. März 1911.)

Einsendung von Katalogen an die Handelsauskunft⸗ stelle beim Kaiserlichen Generalkonsulat in Kapstadt. Seitens der in den Räumen des Kaiserlichen Generalkonsulats in Kapstadt errichteten Handelsauskunftstelle werden sämtliche von deutschen Firmen eingehenden Kataloge, Zeitschriften usw. sowie die zur Verfügung stehenden deutschen Adreßbücher ausgelegt und den Interessenten an der Hand eines in einem deutschen und englischen Exemplar vorhandenen Firmenregisters, in dem die in den Kata⸗ logen usw. deutscher Firmen erwähnten Waren in alphabetischer Reihenfolge und daneben Vermerke über liefernde Firmen und ihre Kataloge usw. enthalten sind, zur Verfügung gestellt. Da die englischen Firmen in Südafrika nur selten Angestellte haben, die des Deutschen mächtig sind, so kommen in erster Linie in englischer Sprache abgefaßte Kataloge usw. in Betracht, deren Einsendung an das Kaiserliche Generalkonsulat in Kapstadt den deutschen Interessenten anheimgestellt wird. Die Verteilung von Katalogen und Warenproben lehnt die Handelsauskunftstelle ab. vX“

Winke für den Absatz von Kolonialmaterial nach dem belgischen Congo.

Dem Märzhefte der „Renseignements de l'Office Colonial“, herausgegeben vom belgischen Kolontalministerium, wird folgendes ent⸗ nommen:

Den Herstellern von zerlegbaren Häusern dürfte es von höchstem Interesse sein, wenn sie ihre Preiskurantlisten dem General⸗ gouverneur in Boma einreichen würden. Mehrere Anfragen nach Katalogen liegen ihm bereits vor. Die Kataloge müssen Auskunft geben über die Dimensionen der zerlegbaren Häuser, über die Be⸗ schaffenheit der verwendeten Materialien sowie über die Verkaufs⸗ bedingungen Preis und Art der Bezahlung —.

Auch die Erbauer von Benzinmotorbooten werden aufge⸗ fordert, ihre Kataloge dem Generalgouverneur einzusenden. Der Ge⸗ brauch von Benzinmotorbooten hat sich im Congo verbreitet. Dieses Schiffahrtsmittel scheint die größte Zukunft zu haben. Die Boote müssen aber den besonderen Bedingungen entsprechen. Es wird ver⸗ langt, daß sie genügend über dem Wasser hervorragen und hinreichende Motorkraft haben, den Widerstand der Strömung zu brechen. Augen⸗ blicklich werden Boote amerikanischer Fabrikmarke am meisten begehrt. Sie verdanken dies hauptsächlich ihren vorteilhaften Verkaufsbedin⸗ gungen, womit dort notwendigerweise zu rechnen ist.

Ferner werden in Katanga Teer und andere ähnliche Stoffe verwendet, um die Stützpfähle der zerlegbaren Häuser sowte der Wellblechhäuser zu schützen. Der Teer, relativ wohlfeil, hat aber den Uebelstand, daß er austrocknet und nach einem oder zwei Jahren seine Eigentümlichkeit als Konservierungsmittel verliert. Ein englisches Erzeugnis, das „Solignum“, ist für diesen Zweck viel vorteilhafter. In Bulawayo kostet das „Solignum“ im Einzelverkauf 9,35 Franken für die Korbflasche von ungefähr 23 1. Das Gewicht einer Korbflache beträgt 29 ½ kg. Der Verkaufspreis in Elisabethville beträgt 13 bis 14,5 Franken die Korbflasche. Dieses Produkt kann in verschiedenen Farben, schwarz, braun, grün und rot, gekauft werden. Das beste Mittel, um teer⸗ oder kreosothaltige Erzeugnisse, die für die Konservierung der Hölzer bestimmt sind, in Katanga abzusetzen, dürfte das sein, den Verkauf einem Repräsentanten oder Vertreter zu übertragen, welcher am Platze für sofortige Lieferung ein hinreichendes Lager hat. Der Verkaufspreis müßte auch ein mäßiger sein, um der Konkurrenz ähn⸗ licher, bereits auf dem Markte eingeführter Artikel die Spitze zu bieten.

gestellung für Kohle, Koks und Briketts 8“ 1“ Ruuhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen 1717775 9 Nicht gestellt.

Nach dem Rechenschaftsbericht der Lebensversicherungs⸗

anstalt für die Armee und Marine, Berlin, für das Jahr 1910 betrug der Zugang im Versicherungsbestande 2246 Personen, 2479 Versicherungen mit 4 137 000 Versicherungssumme, wovon 978 500 obltgatorisch, der Abgang 766 Personen, 824 Versiche⸗ rungen mit 1 183 900 Versicherungssumme, wovon 320 800 obligatorisch. Der Bestand war Ende 1910 41 318 Personen (an⸗ fangs 39 838), 43 395 (41 740) Versicherungen mit 47 000 150 (44 047 050 ℳ), wovon 17 711 000 (17 053 300 ℳ) obligatorisch. Von dem Bestande entfallen auf Preußen 33 405 Personen, 35 144 Versicherungen mit 37 961 650 ℳ; auf die Marine entfallen 5578. Personen, 5842 Versicherungen und 6 441 500 ℳ. Der Reinzuwachs

(Verfügung des

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