1911 / 147 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Jun 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 18 94. Sitzung vom 23. Juni 1911, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphischem Bureau.) Auf der Tagesordnung steht zunächst die Interpellation der Abgg. Ahrens (Klein⸗Flöthe) und Genossen, betreffend die

Weiterverbreitung der Maul⸗ und Klauenseuche durch die Abhaltung von Manövern.

Nach der Begründung der Interpellation durch den Abg.

Busse (kons.) ergreift das Wort der

Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten

Freiherr von Schorlemer:

Meine Herren! Ich muß leider dem Herrn Vorredner darin recht geben, daß ein wesentlicher Rückgang der Maul⸗ und Klauen⸗ seuche auch heute noch im allgemeinen nicht zu verzeichnen ist, wenn⸗ gleich in einzelnen Bezirken die Seuche erheblich nachgelassen hat und andere Bezirke schon jetzt als seuchenfrei zu bezeichnen sind.

Was nun die Verbreitung der Maul⸗ und Klauenseuche durch Truppenmärsche und insbesondere durch Manöver angeht, so liefert die seitherige Statistik keinen strikten Beweis dafür, daß in einzelnen Fällen durch die Truppen die Maul⸗ und Klauenseuche weiter ver⸗ breitet worden ist. Es ist aber trotzdem ohne weiteres zuzugeben, daß schon mit Rücksicht darauf, daß der Ansteckungsstoff nach den gemachten Erfahrungen sehr oft durch Menschen übertragen wird, auch größere Truppenbewegungen in den Gebieten, in denen die Maul⸗ und Klauenseuche herrscht, zur Weiterverbreitung dieser Seuche in erheblichem Maße beitragen können.

Als mir die Interpellation des Herrn Abgeordneten Ahrens vor⸗ gelegt wurde, bin ich sofort mit dem Herrn Kriegsminister ins Be⸗ nehmen getreten. Es haben Verhandlungen unserer Kommissare stattgefunden, und ich kann auf Grund dieser Verhandlungen folgende Mitteilungen machen. Es erscheint aus militärischen, nahe liegenden Rücksichten ausgeschlossen, wegen der Maul⸗ und Klauenseuche die Manöver ganz ausfallen zu lassen. Es kann auch mit Rücksicht auf die inzwischen schon getroffenen weitgehenden Vorkehrungen eine wesentliche Verschiebung des Manövergeländes kaum eintreten. Dagegen wird eine Reihe von Maßnahmen in Betracht gezogen werden, durch welche die Ansteckungsgefahr nach Möglichkeit verringert werden soll. Hierzu gehört zunächst die Anordnung, daß der Trans⸗ port der Truppen ins Manövergelände und aus diesem zurück möglichst durch die Eisenbahn erfolgen soll. Bisher ist die Infanterie schon regelmäßig mit der Eisenbahn transportiert worden; es wird nunmehr auch der Transport der Kavallerie und der Artillerie mittels der Eisenbahn in Aussicht genommen werden.

Sodann soll das Belegen von Seuchengehöften ganz und ebenso das Belegen von verseuchten Ortschaften, soweit es möglich ist, die Truppen anderweitig unterzubringen, ebenfalls unterbleiben. Zu diesem Zwecke soll auf ein vermehrtes Biwakieren der Truppen, soweit es die Witterungs⸗ und örtliche Verhältnisse gestatten, hingewirkt werden.

Es werden ferner Kuh⸗ und Schweineställe nicht mit Pferden belegt werden; man wird dafür sorgen, daß die Pferde entweder in Scheunen oder in den vorhandenen Pferdeställen Unterkunft finden; soweit es möglich ist, sollen Pferde selbst im Freien untergebracht werden.

Ich gebe ja zu, daß diese letztgenannte Maßnahme nicht ver⸗ hindern kann, daß die Mannschaften mit Personen in Berührung kommen, die von verseuchten Tieren den Ansteckungsstoff aufgenommen haben. Da aber eine ausreichende Belehrung der Offiziere wie der Mannschaften über die Seuchengefahr stattfinden und außerdem den Militärpersonen strengstens das Betreten von Seuchengehöften unter⸗ sagt werden wird, so wird auch diese Maßnahme dazu beitragen, die Ansteckungsgefahr erheblich herabzusetzen.

Eine weitere Gefahr der Ansteckung liegt zweifellos in der Re⸗ quirierung von Gespannen aus Ortschaften, welche in Seuchen⸗ oder in Beobachtungsbezirken liegen. Auch das soll nach Möglichkeit ver⸗ mieden werden, ebenso auch der Bezug von Rauhfutter und von Stroh aus solchen Ortschaften.

Die landwirtschaftliche Verwaltung wird außerdem dem Kriegs⸗ ministerium regelmäßig eine Uebersicht über die vorhandenen ver⸗ seuchten Bezirke vorlegen. Eine diesbezügliche Karte kann ich heute auch in einigen Exemplaren zur Verfügung des hohen Hauses stellen. Auf dieser Karte bedeuten die rot bezeichneten Stellen diejenigen Be⸗ zirke, in denen augenblicklich die Maul⸗ und Klauenseuche herrscht, während durch blaue Eintragungen die Gegenden bezeichnet sind, in denen gegenwärtig die Abhaltung von Manövern in Aussicht ge⸗ nommen ist. Die Landräte sollen schließlich auch angewiesen werden, von neuen Seuchenausbrüchen, erforderlichenfalls auch telegraphisch, das Generalkommando zu verständigen, damit noch rechtzeitig verhindert werden kann, daß die Truppen in verseuchten Ortschaften Quartier beziehen. Im übrigen wird meine Verwaltung natürlich dauernd ihr Augenmerk auf diese Angeleger heit richten und nach Möglichkeit dazu beizutragen suchen, daß die in Aussicht genommenen Maßnahmen in dem Mandövergelände zur Durchführung gelangen.

Eine Besprechung der Interpellation wird nicht beantragt; der Gegenstand ist erledigt.

Der vom Herrenhause in abgeänderter Fassung zurück⸗ gelangte Entwurf eines Zweckverbandsgesetzes wird auf Antrag des Abg. von Heydebrand (kons.) ohne Debatte an die Kommission überwiesen.

Es folgt die dritte Beratung der Novelle zur Gemeinde⸗ ordnung für die Rheinprovinz. Hierzu sind von den ein⸗ zelnen Parteien, namentlich vom Zentrum, zahlreiche in der zweiten Lesung abgelehnte Anträge wieder eingebracht worden; ferner sind verschiedene Resolutionen beantragt worden.

In der allgemeinen Besprechung erhält das Wort der

Abg. Leinert (Scz.): Der Entwurf in der jetzigen Gestalt ist für uns unannehmbar. Der Kampf, der sich hier im Hause bei dieser Beratung abgespielt hat, ist ein Kampf zwischen dem industriellen und dem landwirtschaftlichen Kapital. Um die Rechte des Volkes kümmert man sich gar nicht. Wir können nicht einsehen, wieso das industrielle Kapital Bernechte erhalten soll. Wir verlangen gleiches Recht für alle Gemeindebürger, deshalb mössen wir auch das Recht der Meisthegüterten verwersen. Es ist das das System des Herrenhauses, übertragen auf die Gemeindevertretungen. Daß die

der Einführung des gebeimen Wahlrechts Widerstand

8 fürchten, daß dann auch im was den Zasammenbruch ihrer TDarum sagen sie: principiis obesta!

e tech eigentlich sar das geheuae

Wahlrecht stimmen müssen, haben sich auch hier wieder als in höchstem Maße unzuverlässig gezeigt, wo es sich um Volksrechte handelt. Sie hätten es in der Hand gehabt, das geheime Wahlrecht durchzudrücken; aber es ist ihnen nicht ernst mit ihren liberalen Forderungen. Wir werden aber draußen im Lande dafür sorgen, daß diese Unzuverlässigkeit bekannt wird. Bei den vorliegenden Anträgen werden wir für diejenigen stimmen, die eine größere Demokratie in den Rheinlanden herbeiführen wollen. Der nationalliberalen Resolution, die die allgemeine Beseitigung der Arreststrafe für Gemeindebeamte fordert, werden wir zustimmen; aber wenn die Nationalliberalen so energisch für die Beseitigung der Arreststrafe eintreten, dann hätten sie die beste Gelegenheit gehabt, hier bei diesem Gesetz dem Paragraphen zuzustimmen, der die Arreststrafe aufhebt. Die kon⸗ servative Resolution, die eine Beseitigung der „von den beteiligten Bevölkerungskreisen mißliebig empfundenen vielfachen Mängel“ der rheinischen Landgemeindeordnung fordert, ist nur aus taktischen Gründen gestellt worden. Diese Resolution bedeutet nichts. Ebenso⸗ gut könnte die konservative Partei eine solche Resolution bezüglich des preußischen Landtagswahlrechts beantragen. Wird der Antrag auf geheime Stimmabgabe angenommen, dann werden wir dem Gesetzentwurfe zustimmen; nicht weil wir ihn dann für gut halten, sondern weil wir den größten Wert darauf legen, in dieser Beziehung einen Fortschritt zu erreichen.

Abg. von Gescher (kons.): Sie werden es nicht von mir erwarten, daß ich bei der gegenwärtigen Geschäftslage die Ausführungen des Vorredners widerlege. Aber die Ausführungen des Vorredners haben mir die dankenswerte Veranlassung gegeben, für unsere Resolution ein kurzes allgemeines Wort zu sagen. Wir denken gar nicht daran, alle Anregungen, die in diesem Hause gegeben sind, wie z. B. die von sozialdemokratischer Seite, der Regierung als Material für eine Reform der rheinischen Landgemeindeordnung zu überweisen. Der wesentliche Zweck des Gesetzentwurfs ist der, der Industrie eine bessere Stellung zu gewähren. Die berechtigte Stellung des Grund⸗ besitzes in den Gemeinden müssen wir allerdings aufrecht erhalten, wenn wir es auch als eine Forderung der Billigkeit ansehen, der Industrie entgegenzukommen. Von diesem Standpunkt werden wir bei der Stellungnahme zu den vorliegenden Anträgen ausgehen. Der größte Teil meiner Freunde wird auch für die nationalliberale Resolution auf Beseitigung der Arreststrafe stimmen. Der weiteren nationalliberalen Resolution, die die Verselbständigung des Gemeinde budgetrechts und die Hebung der Gemeindevorsteher fordert, können meine Freunde nicht zustimmen, da diese Resolution nur die Hebung der Stellung der Gemeindevorsteher in einzelnen Punkten fordert. Wir aber wollen die Stellung der Gemeindevorsteher wirklich erhöhen. Weiter halten wir auch eine gesetzliche Regelung der Anstellung der rheinischen Landbürgermeister und der westfälischen Landamtmänner für nötig. Wir wollen keines⸗ vegs eine Wählbarkeit, wie sie von links gefordert wird; wobl aber sind wir der Meinung, daß die Stellung der Bürgermeister und Amtmänner einer grundsätzlichen Regelung bedarf. Ob unsere Resolution, die eine allemeine Reform der rheinischen Landgemeindeordnung fordert, angenommen wird, ist mir aller⸗ dings zweifelhaft nach den Erklärungen, die die Regierung in der zweiten Lesung abgegeben hat. Der Vertreter des Staats⸗ ministeriums sprach davon, daß die Regierung in eine nähere Prüfung eintreten werde. Das ist doch aber etwas Selbstverständliches, was soll sonst die Regierung mit einer Resolution des Hauses machen? Wir wollen aber hoffen, daß die Regierung zunächst Erhebungen in der Rheinprovinz darüber anstellt, welche Reformen dort dringend gefordert werden, und dann einen Gesetzentwurf vorlegt.

Abg. Fleuster (Zentr): Durch die Bestimmung, daß bei der Fest⸗ setzung der Meistbegüterten die am Orte wohnenden den auswärtigen vorgehen sollen, hat die Kommission an der Vorlage eine Ver⸗ besserung herbeigeführt. Ein Fortschritt ist auch die Aufhebung der Arreststrafe für die Unterbeamten und die Bestimmung, wonach § 6 der Gemeindeordnung über die Vereinigung von Gemeinden verbessert werden soll. Wir haben unsere Antrage der zweiten Lesung, soweit sie nicht angenommen wurden, wiedetholt, sie betreffen die anderweite Regelung des Meistbegütertenrechts, die Bürgermeisterwahl, die geheime Stimmabgabe und die Kontingentierung der ohne Wahl zum Gemeinde⸗ rat gehörenden Mitglieder in der Bürgermeistereiversammlung. Von den Anträgen der anderen Parteien deckt sich im großen und ganzen der Antrag der Nationalliberalen über die bei der Verleihung des Meistbegütertenrechts an juristische Personen heranzuziehende Ein⸗ kommensteuer mit dem unsrigen. Falls der § 46 nicht nach unserem jetzigen Antrage angenommen werden sollte, haben wir bereits weitere Anträge gestellt, wonach für juristische Personen das Erfordernis mindestens eines kleinen landwirtschaftlichen Grundbesitzes aufgestellt werden soll. Ferner ist in den Anträgen eine Einschränkung der Gesamtzahl der juristischen Personen auf ein Sechstel der gewählten Gemeinderatsmitglieder statt wie bisher ein Viertel gefordert. Die Resolutionen, die von den Konservativen und Nationalliberalen zu dem Gesetzentwurf eingereicht worden sind, begrüßen wir insofern, als darin eine Begründung und Anerkennung unserer Verbesserungs⸗ bestrebungen zu erkennen ist.

Abg. Dr. Gottschalk⸗Solingen (nl.): Der Abg. Leinert vergegen⸗ wärtigt sich bei seinem Vorwurf gegen meine Partei gar nicht, um was es sich bier überhaupt gehandelt hat, nämlich nicht um ein neues Gesetz, bei dem über alle Fragen, die überhaupt aufgerollt werden können, entschieden werden muß, sondern um eine Novelle zur rheinischen Landgemeindeordnung, die den besonders zu Tage getretenen Mängeln Abhilfe schaffen sollte. Die Regierung hat in ihrer Vorlage mit gutem Blick die Hauptmängel erkannt, wie ich bereits in der ersten Lesung ausgeführt habe. Wenn im Verlauf der Verhandlungen alle möglichen besonderen Wünsche hervorgetreten sind, so werden wir uns dagegen ablehnend verhalten müssen, wenn wir die Abstellung der Mißstaände, die hier Berücksichtigung finden sollen, wirklich erreichen wollen; wir gehen auf unserem Wege an allen den verlockenden Sachen, die uns unterwegs gezeigt werden, vorbei, um ans Ziel zu gelangen. Was haben wir davon, wenn hier große Fragen, wie die Wahlrechtsfrage, aufgeworfen werden, und wir schließlich gar nichts erhalten? Das Verdienst des Kollegen Linz um die Vorlage haben wir verschiedentlich hervorgehoben. Dem Artikel 1, der die Beseiti⸗ gung der Zwerggemeinden ermöglichen soll, werden wir zustimmen, ebenso werden wir die Form akzeptieren, in der im § 46 die Rechte der Meistbegüterten neu geordnet werden sollen. Bezüglich der juristischen Personen ist das Zentrum auf einen Gedanken eingegangen, den wir in der zweiten Lesung in die Debatte geworfen hatten. Wir waren von vornherein der Meinung, daß die direkten Staatssteuern, die zur Gemeinde in gar keiner Beziehung stehen, ausgeschaltet werden müssen. Wenn der Abg. Fleuster heute der Form, in der das Zentrum seinen Antrag vorlegt, den Vorzug gibt, so erkennt er den springenden Punkt nicht, daß nämlich der Fiskus keine direkten Staatssteuern zahlt und also für diesen Vergleich nicht herangezogen werden kann. Dieser Umstand allein hat uns veranlaßt, unseren Antrag ein⸗ zubringen. Den juristischen Personen wird nur ein sehr bescheidenes Maß von Gemeinderecht zuteil, und auch das zu erlangen, soll ihnen durch die Zentrumsanträge noch erschwert werden. Es hat wohl zum Ausdruck gebracht werden sollen, daß eine gewisse Stufenleiter maßgebend sein soll, daß der Mann ganz oben an der Spitze, wenn er wirklich als ein beachtenswertes Individuum angesehen werden soll, wenigstens einen solchen Mindestbetrag an Grundsteuer zahlt. J kenn nur wünschen, daß dieser Antrag nicht angenommen wird⸗ Ebenso muß ich dringend bitten, den Antrag, der das „Viertel“ durch das „Sechstel“ ersetzen will, abzulehnen. Neben dieser kleinen Kon⸗ zession an die Meistbegüterten bringt die Novelle, wenigstens in be⸗ schränktem Umf⸗ die Oeffentlichkeit für die einderats⸗ verhand lungen. nun die Resolution der Konservativen betrifft, so stimmt das, was ker Abg. von Gescher als Absicht der Resolution hin⸗ stellte, nicht vollkommen mit dem Wortlaut uͤberein. Die spricht von den zu Tage getretenen Wuünschen und Mängeln; sie kennzeichnet

icht auch sachlich, was als empfunden, was als ver⸗

ngsfähig angesehen wird. Eine solche Präzisierung hätte vor⸗ genommen werden müssen. (Zuruf des Abg, Leinert.) Ja, rer Abg. Leivert hat dieses grotze Vertrauen zur Retzietung, daß sie das Richtige

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schon erkennen wird. Wir haben uns unserseits darauf beschränkt die in der Praxis besonders hervorgetretenen Mängel hervorzuheben! wir wollen nicht, daß einfach der Hobel angesetzt und danach gearbeitet wird, sondern wir wollen, daß lediglich besondere Mängel, die sich da gezeigt haben, für wert erachtet werden, in der Resolution Auf⸗ nahme zu finden.

Geheimer Oberregierungsrat Dr. Freund: Die Erklärungen, die Sie von der Staatsregierung zu den einzelnen Anträgen erwarten werde ich der Kürze halber bei der Spezialberatung abgeben. 1

Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch (frkons.): Ich werde wirklich kurz sein. Die Zentrumsanträge, die bereits in der zweiten Lesung abgelehnt und jetzt wieder, zum Teil in abgeschwächter Form, eingebracht worden sind, werden wir ah⸗ lehnen. Was die Resolutionen anlangt, so empfiehlt es sich nicht, dem nationalliberalen Antrag in der von ihm beantragten spezialisierten Form zuzustimmen. Wir ziehen den konservativen An⸗ trag vor. Ich möchte aber ganz besonders hervorheben, daß wir grundsätzlich an der Ernennung der Landbürgermeister festhalten. Wir bitten die Staatsregierung, von ihrem Standpunkt nicht ab⸗ zuweichen. Gewiß sind wir bereit, der Selbstverwaltung weitere Rechte einzuräumen, als sie jetzt hat, aber an der Ernennung der Landbürgermeister halten wir fest.

Abg. Dr. Eickhoff (fortschr. Volksp.): Namens meiner Freunde habe ich zu erklären, daß wir diesem Gesetze in der Endabstimmung unsere Zustimmung geben werden. Von einer wirklichen Reform der rheinischen Landgemeindeordnung kann allerdings nicht die Rede sein. Wir begrüßen aber in dieser Novelle insofern einen Fort⸗ schritt, als nunmehr auch der Industrie, wenn auch nur ein kleiner Einfluß im Gemeinderat gewährt werden soll, der In⸗ dustrie, die schließlich die größten Lasten zu tragen hat. Von einer wirklichen Reform kann schon deshalb nicht die Rede sein, weil nach den Beschlüssen zweiter Lesung die Wahl der Mit⸗ glieder des Gemeinderats nach wie vor eine öffentliche sein soll. Nur durch die geheime Wahl ist auch in den Kommunen wie im Staat und Reich die völlige Freiheit der Wahl gewährleistet, und wir begrüßen es mit Genugtuung, daß das Zentrum sich unserem Ver⸗ langen angeschlossen hat. Daß der Antrag, der die Wahl der Land⸗ bürgermeister bezweckte, keine Mehrheit in diesem Hause gefunden hat, bedauern wir. Wir werden für den Antrag des Zentrums stimmen. Wir bedauern ferner, daß die nationalliberale Partei sich in dritter Lesung auf eine Resolution zugunsten der Aufhebung der Arreststrafen für die Unterbeamten gestellt hat. Wir werden natürlich dieser Resolution zustimmen, da sie einen Wunsch enthält, den wir wiederholt ausgesprochen haben. Einverstanden sind wir mit der Resolution Gottschalk, die eine größere Selbständigkeit der Gemeinden bezweckt und die Stellung der Gemeindevorsteher heben will. Nach unserer Meinung bedarf nicht nur die Bürgermeister⸗ versammlung, sondern auch der Gemeinderat einer Geschäftsordnung, die die Verhandlungen erleichtert. Die industriefeindlichen Anträge des Zentrums lehnen wir ab. Wir hoffen namentlich, daß der Antrag, der die Vertretung der Industrie von ein Viertel auf ein Sechstel reduzieren will, im Hause keine Zustimmung finden wird, und ich bin ganz erstaunt, daß der Vertreter der Sozialdemokratie sich fur diesen Antrag erklärt hat. Ich kann nur annehmen, daß er es deshalb getan hat, weil er die rheinischen Verhältnisse nicht kennt. Durch diesen Antrag wird tatsächlich der bescheidene Einfluß, den die Re⸗ gierungsvorlage der Industrie gewähren will, wieder beseitigt. Im großen und ganzen enthält dieser Gesetzentwurf nur Flickwerk, wir werden aber für ihn stimmen, weil er der Industrie einen gewissen Einfluß gewährt.

Abg. Leinert (Soz.): Wenn der Abg. Gottschalk gesagt hat, daß wir mit unserem Votum für die Resolution der Konservativen der Regierung Vertrauen entgegenbringen, so befindet er sich im Irrtum. Wenn er dann weiter gesagt hat: wir Nationalliberalen steuern auf das Ziel los, das uns die Regierung gesteckt hat, und beachten nicht dasjenige, was uns am Wege gezeigt wird so

ist das auch nicht richtig; die Nationalliberalen heben wohl auf,

was am Wege liegt, aber nur, was in ihren Parteikram paßt. QNos 8 . 8 8 Deshalb haben sie auch den Antrag über die Arreststrafen auf⸗ genommen, weil sie die Stimmen der Unterbeamten bei den Wahlen

nicht verlieren wollen. Der Abg. Eickhoff hat gemeint, daß wir

nicht in liberalem Sinne handelten, wenn wir für den Zentrums⸗ antrag hinsichtlich der Vertretung der Industrie mit einem Sechstel stimmten. Uns ist es vollständig gleichgültig, ob das Kapital in industrieller Form auftritt, die Hauptsache ist für uns, daß wir diesen Einfluß der privilegierten Kapitalisten herabdrücken, 1 das geschieht, wenn wir nur den sechsten Teil der Vertreter zulassen.

Abg. Eickhoff (fortschr. Volksp.): Ich möchte dem Vorredner nur bemerken, daß ich von einer Verstärkung des liberalen Ein⸗ flusses in meiner Rede mit keiner Silbe gesprochen habe.

Abg. Leinert (Soz.): Ich habe dies angenommen, weil er es mir persönlich gesagt hat. Haͤtte ich gewußt, daß er es öffentlich nicht zesagt hat, so würde ich diese Mitteilung natürlich nicht vorgebracht haben.

Damit schließt die Generaldiskussion.

„‚In der zweiten Lesung hat der § 6 der geltenden Ge⸗ meindeordnung auf Antrag des Abg. Dr. Bell (Zentr.) eine Abänderung durch eine Reihe von Bestimmungen erhalten, wonach behufs Beseitigung der sogenannten Zwerabildungen die Zusammenlegung von Landgemeinden untereinander oder von Gutsbezirken mit Landgemeinden durch Königliche Ge⸗ nehmigung vorgesehen ist. Das mangelnde Einverständnis der Beteiligten kann durch den Kreisausschuß ersetzt werden; gegen die Entscheidung des Kreisausschusses wird die Beschwerde an den Bezirksausschuß und weiter an den Provinzialrat zugelassen.

Der Abg. Dr. Bell (Zentr.) beantragt nunmehr, diese Bestimmung wieder dahin zu ändern, daß die Bestimmungen über die Beschwerdeinstanzen gestrichen werden, sowie ferner die Bestimmung, daß den bisherigen Einzelgemeinden eine Ver⸗ tretung im Gemeinderat der neuen Gemeinde zu sichern ist. Ein Regierungskommissar: Die Staatsregierung hat bereits in der zweiten Lesung erklärt, daß sie diesem Antrage im wesentlichen zustimmend gegenübersteht.

§ 6 wird in der Form der neuen Anträge des Abg. Bell angenommen.

Zu § 46, der Bestimmungen über die sogenannten ge⸗ borenen Gemeindevertreter, die Rechte der Meistbegüterten, der industriellen Gesellschaften und des Fiskus enthält, hat der Abg. Dr. Bell (Zentr.) seine in der zweiten Lesung abgelehnten An⸗ träge wieder eingebracht. Danach sollen die außerhalb wohnenden meistbegüterten Grundeigentümer nicht überhaupt Vertreter stellen können, sondern sich nur durch Pächter, Verwalter oder Söhne, die innerhalb der Gemeinde berechtigten Grundbesitz dauernd in Pacht oder Verwaltung haben, vertreten lassen können. Das Gemeindevertreterrecht der juristischen Personen (der Industriegesellschaften) und des Fiskus soll ganz gestrichen werden, dafür sollen die Haus⸗ und Grundbesitzer, die seit zehn Jahren in der Gemeinde wohnen und seit 5 Jahren mit 150 Grund⸗ und Gebäudestener veranlagt sind, das Ge⸗ meindevertreterrecht erhalten.

Die Zahl der meistbegüterten Grundeigentümer darf nach dem Beschluß der zweiten Lesung die Hälfte, die Zahl der Vertreter der juristischen Personen und des Fiskus ein Viertel der gewählten Verordneten nicht überschreiten. Der Abg. Dr. Bell beantragt, statt „ein Viertel“ „ein Sechstel“ zu sagen und hinzuzufügen, daß sich die Reihenfolge der letzt⸗ genannten Vertreter nach der Höhe der Gesamtgrund⸗ und Gebäudesteuer bestimmt.

3 Für den Fall der Ablehnung dieser seiner Anträge be⸗ antragt der Abg. Bell (Zentr.), daß die juristischen Personen zu mindestens 32 Grundsteuer von Grundbesitz im Gemeinde⸗ bezirk veranlagt sein müssen und daß der Fiskus im Gemeinde⸗ bezirk Grundstücke in bestimmtem Umfange besitzen muß.

Der Staatsfiskus soll nach den Beschlüssen der zweiten esung das Gemeindevertreterrecht nur haben, wenn er zu den irekten Gemeindesteuern mit einem höheren Betrage heran⸗

gezogen wird als der höchstbesteuerte Gemeindeangehörige an direkten Staats⸗ und Gemeindesteuern, beide zusammengerechnet, entrichtet.

Der Abg. Dr. Bell (Zentr.) beantragt die Einschaltung: Hierbei sind die direkten Staatssteuern nur zu demjenigen Be⸗ trage zu berücksichtigen, der sich bei der Veranlagung nach dem in der Gemeinde steuerpflichtigen Einkommen ergibt.

Ferner stellt der Abg. Dr. Bell (Zentr.) auch den Eventual⸗ antrag, das Wort „Viertel“ durch „Sechstel“ zu ersetzen.

Der Abg. Dr. Gottschalk (nl.) beantragt, daß bei der Be⸗ stimmung oder Voraussetzung einer gewissen Steuerleistung für die ju ristischen Perso nen die direkten Staatssteuern zu dem Betrage zu berücksichtigen sind, der sich bei der Veranlagung nach dem in der Gemeinde steuerpflichtigen Gesamteinkommen ergeben würde.

Geheimer Oberregierungsrat Dr. Freund: Die Regierung würde den Grundgedanken dieses Antrages Gottschalk für diskutierbar erachten. Der Antrag ist aber technisch nicht durchfübrbar. Ich möchte also bitten, diesen Antrag abzulehnen, ebenso den Antrag Bell, der sich auf die Veranlagung des Staatsfiskus bezieht.

In der Abstimmung wird der Prinzipalantrag des Zentrums gegen die Stimmen des Zentrums und der Polen abgelehnt, desgleichen die Eventualanträge derselben Fraktionen.

§ 46 wird nach den Beschlüssen zweiter Lesung unverändert angenommen.

Im § 55 hat die zweite Lesung in Uebereinstimmung mit dem Herrenhause beschlossen, daß die Wahlen durch mündliche Stimmabgabe zu Protokoll erfolgen.

Die Abgg. Aronsohn (fortschr. Volksp.) und Gen. be⸗ antragen die Stimmabgabe mittels verdeckter Stimmzettel, und zwar nach den für das Reichstagswahlrecht geltende Vor⸗ schriften.

Dasselbe beantragen die Abgg. Dr. Bell (Zentr.) und Gen.

§ 55 wird unter Ablehnung dieses Antrags unverändert in der Fassung der zweiten Lesung angenommen. Das Resultat kann erst nach Probe und Gegenprobe und abermaliger Probe festgestellt werden und ergibt eine sehr gerinae Mehrheit gegen den Antrag, für den Zentrum, Volkspartei, Polen und Sozial⸗ demokraten stimmen. Die Verkündigung des Resultats wird von der Linken mit lauten Rufen des Unwillens und des Zweifels begleitet.

Für den § 83 der geltenden Gemeindeordnung hat die zweite Lesung die Aufhebung der Arreststrafe für die Unter⸗ beamten beschlossen.

Die Abgg. Dr. Gottschalk⸗Solingen (nl.) u. Gen. be⸗ antragen, diese Aenderung wieder zu streichen und dafür folgende Resolution zu beschließen: „die Regierung wiederholt zu ersuchen, spätestens in der nächsten Session einen Gesetz⸗ entwurf vorzulegen, durch den die Arreststrafen gegen alle unteren Beamten im ganzen Umfange der Monarchie auf⸗ gehoben werden.

Ferner liegt eine schon am 2. Februar eingebrachte Re⸗ solution der Abgg. Eckert (frkons.) u. Gen. wegen Aufhebung der Arreststrafen gegen untere Beamte sowie eine Petition des Bundes der deutschen Militäranwärter, die den gleichen Wunsch enthält, vor. Die Petitionskommission beantragt, diese Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Unterstaatssekretär, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Holtz erhebt Bedenken gegen die allgemeine Aufhebung der Arreststrafen; es würde große Schwierigkeiten machen, wenn bi dieser Gelegenheit die Aufhebung beschlossen würde, dagegen sei die Regierung bereit, die Frage zu prüfen, ob die Arreststrafe auch für die militärisch organisierten Beamten abgeschafft werden könne.

Abg. Fritsch (nl.) spricht sich entschieden für die Beseitigung der Arreststrafe aus.

Abg. Eckert (frkons.) tritt gleichfalls für die Aufhebung der Arrest⸗ strafe ein und drückt seine Freude über die Erklärung der Regierung aus, daß die Frage geprüft werden solle, ob die Arreststrafe auch für die militärisch organisierten Beamten, also die Feuerwehr und die Schutzmannschaft, aufgehoben werden könne. Die Regierung habe sich bisher darauf berufen, daß beim Militär die Arreststrafe nicht als Ehrenstrafe angesehen werde; nun stelle man sich aber einmal vor, daß ein alter Polizeiwachtmeister, der verheiratet sei und Kinder habe, plötzlich in Arrest gehen müsse. Seine Ehre sei dadurch total abgeschnitten. 1 Abg. Kopsch (fortschr. Volksp.): Die Geschichte dieser Frage bietet ein typisches Beispiel dafür, wie die Staatsregierung und die Be⸗ hörden Beschlüsse des Hauses, auch wenn sie fast einstimmig ge⸗ faßt worden sind, glauben behandeln zu können. Obwohl sechsmal das Haus einen Beschluß auf Beseitigung gefaßt hat, ist nicht die Spur eines Entgegenkommens bei der Regierung zu bemerken; der Unterstaatssekretar erklärt es im Gegenteil für unmöglich für die Regierung, den Wünschen des Haufes entgegenzukommen. Der vor⸗ sährige Bericht der Petitionskommission ergibt, daß eine Reihe von Ressorts solche Arreststrafen nicht mehr verhängen. Wenn die Auf⸗ rechterhaltung der Arreststrafen notwendig sein soll zur Aufrecht⸗ erhaltung der Disziplin, so müßte dies doch besonders auf das Eisenbahn⸗ ressort zutreffen; dieses aber verhänge schon lange keine Arreststrafen mehr.

iesmal hat in der Petitionskommission nicht der Ministerpräsident, sondern ein Reaierungsassessor vom Ministerium des Innern die Regierung vertreten, und das arme Wurm kann ja nicht anders, als die Meinung seines Chefs vortragen. Wir hören, daß die Arreststrafen im Bereich des Ministeriums des Innern als Disziplinarstrafen hei den militärisch organisierten Beamtenkörpern nicht entbehrt merden können. Wie stimmt das zusammen mit dem Vorschlag der Cahlrechtsvorlage, wonach die Schutzleute, die Gendarmen usw. als

9 turträger ein Vorrecht vor dem gemeinen Urwähler haben sollten? Jetzt sinnt man uns an, unseren Beschluß zweiter Lesung, der in dieses verrottete Unrecht Bresche legen wollte, wieder aufzuheben und uns mit einer Resolution zu begnügen. Das machen wir nicht mit; wir werden an dem Beschluß zweiter Lesung festhalten.

Darauf wird ein Schlußantrag angenommen.

lbg. Bartscher (Zentr.) erklärt zur Geschäftsordnung sein Be⸗ eecn durch den Schluß der Diskussion verhindert worden zu sein, 5 Stellung des Zentrums in dieser Frage nochmals in aller Kürze sa. vräzisteren, und beantragt bei dem Werte, den die Partei auf W“ lege, namentliche Abstimmung über den Beschluß zweiter der Abg. Dr. Lie bknecht (Soz.); Daß man gerade dem Vertreter rine zialdemokratse das Wort abschneidet, beweist nicht nur, daß

sebrHelt also auch kein Interesse für diese wichtige Frage bei der 86in vorhanden ist, sondern guch, daß man Angst daver hat, Befeidie Sozlaldemokratie sich durch energisches Eintreten für die 8; u gung dieses Spückes mittelalterlichen Preußens die Sympathien

nterbeamten noch mehr erwirbht, als sie sie schon besitzt.

Lesn In na men tlicher Abstlmmung wird der Beschluß zweiter ig mit 132 gegen 110 Stim ein Mitglied. 8 His 8

enthält sich der Abstimmung. Die Resolution Gottschalk wird hierauf gegen Zentrum und Polen angenommen, ebenso die Resolution Eckert. Auch der Antrag der Petitionskommission gelangt zur Annahme.

Die Abgg. Dr. Bell (Zentr.) u. Gen. haben ihren An⸗ trag wieder eingebracht, im § 103 der geltenden Gemeinde⸗ ordnung die Wahl der Bürgermeister durch die Bürgermeisterei⸗ versammlung vorzuschreiben.

Abg. Hoeveler (Zentr.) tritt kurz für diesen Antrag ein und beantragt darüber namentliche Abstimmung.

Nachdem der Unterstaatssekretär Holtz das Haus ersucht hat, den Antrag aus denselben Gründen, die bereits in der zweiten Lesung vom Regierungstisch angeführt worden seien, ab⸗ zulehnen, wird zur namentlichen Abstimmung geschritten.

Die Abstimmung ergibt die Anwesenheit von nur 176 Mit⸗ gliedern; das Haus ist also nicht beschlußfähig, die Verhandlung muß abgebrochen werden.

Präsident von Kröcher beraumt die nächste Sitzung an auf Montag 1 Uhr. Die Tagesordnung wird den Mitgliedern mitgeteilt werden. (Schluß 5 Uhr.)

Statistik und Volkswirtschaft. 8 vom 11. bis 20. Juni 1911 und im Betriebsjahr 1910/11, beginnend mit 1. September.

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Berlin, den 24. Juni 1911.

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16 aaaiserliches Statistisches Amt. 8 van der Borght.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Frankreich.

Zolltarifänderung. Laut Gesetzes vom 7. Juni 1911 wird die Tabelle A zum Gesetze vom 11. Januar 1892, betreffend den

allgemeinen Zolltarif, wie folgt ergänzt:

11“ b General⸗ Mindest⸗ Nummer Bezeichnung für 100 kg Franken 252 bis Nikotin und nicht alkoholhaltige L— sungen von Nikotin; Nikotinsalze und 8b nicht alkoholhaltige Lösungen von Ni⸗ kotinsalzen (1) . . . . .„. 0,50 0,25.

(1) Die Verwaltung kann, abweichend von den Bestimmungen in Nr. 109 des Zolltarifs, unter Bedingungen, die geeignet sind, Mißbräuchen vorzubeugen, durch Verordnung gestatten, daß Tabak⸗ brühe (jus ou sauces de tabac) zu den durch den gegenwärtigen Artikel festgesetzten Zöllen eingeführt wird.

Die Einfuhr von Tabakbrühe (jus ou sauces de tabac), von Nikotin, von Nikatinsalzen sowie von ihren Lösungen für Rechnung der Monopolverwaltung wird gestattet unter Besreiung von jeder Einfuhrabgabe. (Journal officiel de la République Française.)

Zolltarifierung von Waren, Eine Bekanntmachung der Generalzolldirektion im „Journal ofliciel de la République Fran- çaise“ vom 7. Juni 1911, S. 4446 bis 4452, enthält weitere Ent⸗ scheidungen über die Tarifierung einer Reihe von Waren, über deren Zollbehandlung weoer im Zolltarif selbst noch in den Notes expli- catives und im Répertoire fgénéral Bestimmung getroffen ist. U. a. ist darin bestimmt worden, daß Eisschränke aus gewöbhn⸗ lichem Holze, innen mit Zink oder Eisen⸗ oder Stahlblech ausgestattet, wie Hauswirtschaftsgeräte (Tarifnr. 569) behandelt werden sollen. Die vernickelten Teile, sofern ihr Gewicht 5. v. H. des Gesamtgewichts übersteigt, werden besonders verzollt.

Ferner sind die Zollämter ermächtigt, bei Lokomotiven mit getriebenen oder ohne Schweißnaht hergestellten schmiedeeisernen oder stählernen Roöͤbren in solchen Fällen. wo kein Verdacht des Mißbrauchs vorliegt, das angemeldete Gewicht der Verzollung zugrunde zu legen, wenn eine Einzelaufstellung vor⸗ gelegt wird, worin das Gewicht und die Abmessungen der Röbren sowie die Stellen angegeben sind, wo sie in den Apparaten ange⸗ bracht sind. 3

.“

Portugal und Italien.

„Vorläufiges Handelsabkommen zwischen deiden Ländern. Zwischen dem portugiesischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten und dem italienischen Gesandten in Lissabom iit durch Notenaustausch vom 9. Mai d. J. vereinhart worden daß dis zum

Abschluß eines Handelsvertrags zwischen Jtalten und Pertihal deide

Länder sich hinsichtlich der Ein⸗ und Aussuhrzolle, des Joüͤber hrens. der Umladung und der Ausübung von Handel und Schthahrt dem allgemeinen die Behandlung als meistdeguͤnstigte Natteon wicherne. Aus den Bestimmungen des Abkommens kann inden dein Rocht aus die Sondervergünstigungen abgeleitet werden, die Spanten nd Brasilien von Pertugal eingetäumt sind oder cingerAumt Nerden möchten, auch nicht auf die Vergünstigungen, welche Wrtugol und Italien den angrenzenden Staaten eingeräumt haden oder kanfti Lnn⸗ raäumen werden in der Absicht, den Grenzverkedr zu erlerers⸗ Italienische Weine sollen in Portugal und portugiestsche Weine e Italten den in beiden Ländern bestehenden döchsten Jesützen wre wügen. Ausgenommen sind indes Marsalawein uͤnd Kalkenescher

Wermut, die in Portugal die Vergünstigung der niedrigsten Zölle für Weine und Wermut genießen sollen, die aus irgend einem anderen Platze kommen, vorausgesetzt, daß Marsalawein auf Sizilien oder

den anliegenden Inseln gewonnen und von einem von dem Bürgermeister (syndic) der Ortschaft ausgestellten Zeugnis begleitet ist. Anderseits sollen die portugiesischen Port⸗ und Madeiraweine in

Italien die ermäßigten Zollsätze für Weine genießen, die von irgend

einem anderen Orte kommen, vorausgesetzt, daß der Portwein in der Gegend des Douro und der Madeirawein auf der Insel Madeir

gewonnen ist und beide Weine von Zeugnissen begleitet sind,

die von den Zollbehörden in Porto und Funchal ausgestellt sin Die portugiesische Regierung willigt ein, die Einfuhr, den Ver⸗ trieb, die Ausstellung und den Verkauf von Wein mit der Bezeich⸗ nung „Marsala“ oder mit einem ähnlichen Namen in Portugal zu

verbieten, wenn er nicht auf Sizilien oder den anliegenden Inseln

gewonnen und mit einem von den zuständigen italienischen B ausgestellten Ursprungszeugnis begleitet ist, und umackehrt willi italienische Regierung ein, die Einfuhr, den Vertried, die Ausft und den Verkauf von Wein mit der Bezeichnung „Portwei Madeirawein“ oder mit ähnlichen Namen in Italt

wenn er nicht in den portugiesischen Bezirken des

der Insel Madeira gewonnen und mit einem

portugiesischen Behörden ausgestellten Ursprung

Die Behandlung als meistbegünstigte Nation

Anwendung auf Italien und anderseits auf Portugal liegenden Inseln M Se 1

5—

Nadeira, Porto Saunto und die Azcoren. zeitig ist vereinbart worden, daß die Erzeugniße Kolonien bei ihrer unmittelbar oder 1 festländische Perungal oder über die anliegenden Inseln erfolgten Einfahr nach Irelien und die Erzeugnisse der italienischen Kolonten bei ibrer unmirteldar oder über das festländische Italien erfolgten Einfudr nach Pordagal be⸗ handelt werden sollen, als 2 Erzeugnise Pertngals und Iraluens wären. Das Abkommen i 3 in Kraft arterten md fel m Geltung bleiden bis zum Adbschluß eines endgältigen Vertuages, der in möglichst kurzer Frift zwischen den boden dertnagschlarhenden untergeichnet werden soll; jedem Teile Fedt mmdes et der Board of Trade Journal.)

der poram. ——

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iffesn mit der Ware

Waren mrtters Fakter emklacdert

Unterabschnirt 5 den Adschuett I des Ir Areege⸗ dei der Einklarderung demn Zenkelecher des Erklärung der Wareneendtererk 1rdoden 4 för ihn in dem detressenden Sfe eingepangenen det Waren anoegeden . daß anderr Fabdane üder d. nicht verhanden and daß AMe ddnd üm. ön en . Ae 8 2 1 hs A AR n esknct dad kan perchend Im er r Ner Noen eüddem Ierdem. d n Andren n CNersdümenRbchuanen m merdeld emem CEmAden doer der ½S.â r dehnden Warc eefüder rden Aem ed wdee r n b &NNNSLANN d do düor Föünbhagberne d

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