1911 / 149 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jun 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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utes Erträgnis. Ferner haben im Osten des Landes die Nachtfröste n der Zeit vom 9.—13. Juni den Feldfrüchten auf dem Moor⸗ und Sandboden sehr geschadet. So ist auf vielen Kartoffelfeldern das Laub ganz oder teilweise abgefroren, auch hat der Buchweizen stellen⸗ weise sehr gelitten. Weizen und Gerste stehen überall gut, letztere in Friesland sogar sehr gut. Der Stand des Roggens ist trotz der Wirkung der Trockenheit jetzt noch gut, in einigen Gegenden sogar sehr gut. Nur auf dem Sandboden in Groningen, Overyssel und Drenthe steht er ziemlich gut. Der Hafer hat besonders auf Sandboden sehr durch die Trockenheit gelitten. Er steht dort daher auch nur mittelmäßig, während sein Stand auf Lehmboden zum größten Teil als gut und in den Moorkolonien als mittelmäßig bis ziemlich gut bezeichnet wird. Sommergerste steht in den beiden Hauptproduktionsprovinzen Nordholland und Seeland gut. Der Stand der Bohnen ist auf Lehmboden fast überall gut, dagegen auf den anderen Bodenarten weniger befriedigend. Die Nachrichten über die Erbsen lauten ver⸗ schieden. Während sie in Groningen seit Jahren nicht so gut wie in diesem Jahre gestanden haben, wird der Stand in Seeland als ziemlich chlecht bis ziemlich gut, in Südholland und im westlichen Teil von Kordbrabant als ziemlich gut bezeichnet. Sonst stehen sie überall ut. Der Stand der weißen und braunen Bohnen ist in Süd⸗ olland und Seeland gut, in Nordholland dagegen nur ziemlich gut. Der Flachs steht durchschnittlich nicht besser als mittel⸗ mäßig. Guter Flachs ist nur wenig vorhanden und bereits zu hohen Preisen (450 570 Fl. für den Hektar) verkauft. Der Stand der Kanariensaat und der blauen Mohnsaat wird ziemlich gut bis gut, der der Senfsaat gut genannt. Der Kümmel steht dicht, stellenweise sogar zu dicht. Sein Stand wird überall als gut, häauf dem Moorboden in Nordholland sogar als sehr gut be⸗ zeichnet. Die Kartoffeln stehen auf Lehmboden überall gut; der Schaden, der ihnen auf Sandboden durch die Nachtfröste im Juni zugefügt ist, läßt sich jetzt noch nicht übersehen. In den Moorkolonien stehen die zu Fabrikationszwecken angebauten Kartoffeln infolge des Frostes nur mittelmäßig. Die Zuckerrüben sind gut aufgegangen, sodaß ein Nachsäen selten erforderlich war. Sie stehen im allgemeinen gut, in Friesland sogar sehr gut. Der Stand der Zwiebeln ist mittelmäßig in Nordholland, ziemlich gut in Südholland und Sceland. Die Zichorie steht ziemlich gut in Groningen, gut in Südholland und Seeland, sehr gut in Fries⸗ land. Der rote Klee, welcher auf Lehmboden einen reichlichen Schnitt gibt, beginnt durch die Trogkenheit zu leiden. Auf Sandboden ist man daher mit seinem Stande nur mäßig zufrieden. Auch die Grasweiden stehen infolge des trockenen Wetters im all⸗ emeinen nicht günstig. Nur auf dem Sandboden in Utrecht und Rordholland sowie auf dem Lehmboden in Limburg und auf dem Moorboden in Südholland wird ihr Stand als gut und auf dem Moorboden in Utrecht als gut bis sehr gut bezeichnet. Das gleiche gilt im großen und ganzen von den Wies en.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Nach der im Kaiserlichen Gesundheitsamt bearbeiteten Statistik über die Verbreitung von Tierseuchen im Deutschen Reiche während des 4. Vierteljahrs 1910 trat die Maul⸗ und Klauen⸗ seuche neu auf in 3791 Gemeinden (Gutsbezirken) und 10 156 Gehöften (343 und 867 im Vorvierteljahre) mit einem Gesamtbestande von 322 360 (20 349) Rindern, 272 917 (17 597) Schafen, 5310 (577) Ziegen, 273 520 (18 571) Schweinen. Am Schlusse des Vierteljahres blieben 4853 Gehöfte in 2096 Gemeinden und Gutsbezirken (gegen 514 und 249 bei dessen Beginn) verseucht.

Astrachan, 26. Juni. (W. T. B.) Im Narvynteile der Kir⸗ isensteppe sind drei Todesfälle an Pest festgestellt worden.

8 Verdingungen.

(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und Staats⸗ nzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden.) Türkei.

Drittes Armeekorps in Kirk⸗Kilissa: Vergebung der Lieferung von 6000 m Canevas, 1000 m Madapolam, 1000 m Faden, 4000 m American für Unterschlag, 15 000 m Dimi. Angebote bis zum 29. Juli 1911 an das genannte Korps, woselbst Muster und nähere

Bedingungen. Auf Wunsch Lieferung bei der Station Apollt. Sicherheitsleistung von 10 % erforderlich.

Kriegsministerium in Konstantinopel: Vergebung der Lieferung von 1000 Tornistern für Sanitätssoldaten. Angebote baldmöglichst an die Sanitätsabteilung des genannten Ministeriums, woselbst Modelle und nähere Bedingungen.

8 Rumänien.

Verwaltung des St. Spiridon⸗Stifts in Jassy. 30. Juni 1911 (17. Juni alten Stils). 10 12 Uhr Vormittags: Vergebung der Lieferung nachstehender Gegenstände: 2500 m Baumwollgewebe (Amerika), 85 cm breit; 1000 m Barchentflanell, weiß, 80 cm breit; 1200 m leichtes Baumwollgewebe (Hassa), 90 cm breit; 400 m Livreezeug, 80 cm breit; 500 m Barchentflanell, bunt, 80 cm breit; 100 Stück wollene Decken, 140 % 220 cm, mit den Initialen E. S. S.; 1000 Stück Servietten aus Leinen, 60 % 85 cm; 1000 m Leinen, 80 cm breit; 400 m Gewebe, schwarz und weiß, 115 cm breit, Ersatz für Drill zu Kleidern; 300 m Tuch melange, 138 cm breit; 150 m blaues Tuch, 138 cm breit. Vorläufige Sicherheitsleistung 1000 Fr., endgültige 10 % des Lizitationswerts. Die ausgeschriebene Lieferung wird nach dem Ermessen der Verwal⸗ tung ganz oder teilweise vergeben. Näheres bei der Verwaltung des genannten Stifts in Jassy an allen Werktagen

Donnerstag:

Theater. Erzählungen.

Neues Operntheater. user und der Sängerkrie omantische Oper Wagner. Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag: Tristan und Isolde. (Gastspiel Marg. Matzenauer.) Die Meistersfinger von Nürnberg. Sonnabend: Lohengrin. Sonntag: Tannhäuser.

Mittwoch: Tann⸗

Sonnabend:

ETessingtheater. Mittwoch, Abends 8,20 Uhr: Ensemblegastspiel von Mitgliedern des Thaliatheaters“: Sommerspuk. Spiel in vier Akten von Kurt Küchler.

Donnerstag und folgende Tage: Sommerspuk.

7

Punkt.

Ensemblegaftspiel des „Neuen Operetten⸗ Die keusche Susanne. Operette in Engel. Musik von Jean

8 Uhr:

von Ganr PSöeggubene. 1 Seorg Dtontowsty.

Donmnerstag und folgende Tage:

Susanne.

Sonnabend: Die keusche Eskadron.

mit

Zum letzten Male:

Freitag: Zum letzten Male: Tiefland. auf Wartburg 3 Eröffnung der erspielzei in deri Aren von Richatb Zum ersten Male: Der verbotene Kuß. (Gast⸗

8 piel Anniette von Cwiklinska vom Kaiserlichen Theater in Warschau.)

Mittwoch, Abends 8 Uhr: Panne. drei Akten von Richard Skowronnek. Donnerstag und folgende Tage: Panne. Charlottenburg. itt neF-gs 8* dunkle Punkt. Feüllbiflpe Raee Akten von Ein fröhliches Donnerstag und folgende Tage: Der dunkle

1 8 Lustspielhaus. (Friedrichstr. 236.) Mittwoch, Neues Schauspielhans. Mittwoch Abends Abends 5,20 Ubr⸗ Gastspiel Pepi Gläöchner: Unsere 8 epi. Schwank in drei Akten von Alexander

Vommnerstag und Freitag: Unsere Pevi. Zum ersten

ang und

8

Financial Secretar „War Office in Kairo: 31. Juli 1911, Vormittags 11 Uhr. Verkauf von Altmetall. Bedingungen in

englischer Sprache beim „Reichsanzeiger“. 8 ““

Theater und Musik.

Ddie Titelpartie in der morgigen Aufführung von „Tannhäuser“ im Neuen Königlichen Operntheater singt Herr Trostorff; für die Elisabeth ist die Kammersängerin Katharina Fleischer⸗Edel ser,ns den Wolfram von Eschenbach singt der Kammersänger

ador. Die übrige Besetzung ist dieselbe wie am Sonnabend. Am onnerstag verabschiedet sich die Kammersängerin Margarete Matzenauer als Brangäne in „Tristan und Isolde“.

Ida Perry vom Metropoltheater wurde mit Genehmigung des Direktors Schulz von der Sommerdirektion des Lust spielhauses, Ernst Bach, für die Darstellung einer Hauptrolle in dem Militär⸗ schwank „Die dritte Escadron“ von Bernhard Buchbinder, dessen Erstaufführung am kommenden Sonnabend stattfindet, verpflichtet.

„Norachen“, Komödie in drei Akten von Hermann Katsch, wurde von der Direktion Wauer für das Kleine Theater erworben. Die Uraufführung findet Anfang Juli statt. Das Werk ist im Verlage gen Vertriebsstelle des Verbandes Deutscher Bühnenschriftsteller er⸗

ienen.

Der Direktor Paul Werning⸗Berlin, dessen Festspiele: „Der deutsch⸗französische Krieg 1870/71“, „Deutschlands Erwachen, Er⸗ hebung und Einigung“ und „Luise, Königin von Preußen“ nun auch

in Berlin und seiner näheren Umgebung zugunsten patriotischer und

humanitärer Zwecke durch vaterländische und Wohlfahrtvereine auf⸗ geführt werden sollen, hat seinem Spielplan noch ein Festspiel in vier Abteilungen und 17 Bildern „Martin Luther“ eingereiht.

Freitag, den 30. Juni, Abends 8 Uhr, findet in der St. Georgen⸗ kirche (Alexanderplatz) ein Konzert statt, zu dem u. a. Frau Anna von Pilgrim (Konzert⸗ und Oratoriensängerin), Konzertmeister Willi Deckert (Cello), Orgelvirtuos Johannes Happach, Königlicher Kammervirtuos Felix Meyer (Violine) und Anton Sisster⸗ mans (Konzert⸗ und Oratoriensänger) ihre Mitwirkung zu⸗ gesagt haben. Der gesamte Reinertrag ist zum Besten des Baues des Diakonissenmutterhauses bei Kloster Lehnin, zu dem Seine Majestät der Kaiser den Grund und Boden gestiftet hat (Grundsteinlegung 8. Juli d. J.), bestimmt. Eintritts⸗ karten zu 0,50, 1, 2, und 3 sind in der Hofmusikalienhandlung von Bote u. Bock (Leipziger Straße) und in der Küsterei zu haben.

Die Gesellschaft der Musikfreunde wird im kommenden Winter unter der Leitung von Oskar Fried eine Gedächtnis⸗ feier für Gustav Mahler veranstalten. Aufgeführt wird die Symphonie Nr. 2 in C⸗Moll, mit Schlußchor, die vor sechs Jahren in Anwesenheit des dahingegangenen Komponisten hier in Berlin ebenfalls unter Frieds Leitung gespielt wurde.

8 8

Mannigfaltiges. 8

osen, 26. Juni. (W. T. B.) Heute vormittag ist die türkische Studienkommission (vgl. Nr. 148 d. Bl.) hier ein⸗ getroffen. Um 10 Uhr fand eine Rundfahrt durch die Stadt, Be⸗ sichtigung der Kaiser Wilhelmsbibliothek, des städtischen Wasserwerks und einer städtischen Schule statt. Hierauf begaben sich die Herren zu Wagen nach der Ostdeutschen Ausstellung. Um 1 ½ Uhr gab die Ausstellungsleitung den türkischen Gästen ein Frühstück.

Kiel, 26. Juni. (W. T. B.) Der Kaiserlichen Jacht „Meteor“ wurde für die gestrige Wettfahrt außer dem ersten Preise auch der Jubiläumswanderpreis als der mit Vergütung schnellsten Jacht zuerkannt.

Die heutige dritte Sonderklassenwettfahrt auf der Kieler Föhrde hatte folgendes Ergebnis: „Tilly X“ gewann den ersten Preis und den Kronprinzenpokal. „Seehund III“ den zweiten Preis. „Wannsee“ den dritten Preis. „Wittelsbach VII“” den vierten Preis. „Lunula“ den fünften Preis. „Irrwisch III“ den sechsten Preis. „Jugend II“ den siebenten Preis. „Erika“ den achten Preis. „Margarethe“ den neunten Preis. „Jutta III“ den zehnten Preis, „Resi IV“ den elften Preis: „Jeck II“ und „Jenny“ hatten aufgegeben. „Ahoi“ nicht gestartet. Bei der inter⸗ nationalen Segelwettfahrt erhielten in der 8 m⸗Klasse: „Woge 5“ den ersten Preis, „Decima“ den zweiten Preis, „Stint“ den dritten Preis; aufgegeben hatten: „Toni VIII“, „Taifun“ (Havarie erlitten), „Johanna VIII“ und „Hummel“'. In der 7 m⸗Klasse erhielten „Melusine II“ den ersten Preis, in der 6 m⸗Klasse „Windspiel XV“ den ersten Preis und den Ehrenpreis des Herrn Lange, „Schelm“ den zweiten Preis, „Harald IV“ den dritten Preis, „Gefion III“ den vierten Preis; „Hanna“, „Mien Jung I1“, „Undine“ und „Trom“ hatten aufgegeben. In der 5 m⸗Klasse erhielten „Bajazzo“ den ersten Preis, „Panther“ den zweiten Preis; „Grünau I1V“ hatte aufgegeben.

Seine Majestät der Kaiser begab sich Abends um 7 ¾ Uhr nach dem Kaiserlichen Jachtklub, wo er die Preisverteilung für die Kriegsschiffbootswettfahrten vornahm, und sodann an dem Festmahl des Kaiserlichen Jachtklubs in den Klubräumen teilnahm. Bei der Tafel saßen rechts von Seiner Majestät zu⸗ nächst der Botschafter Hill, der Generaloberst von Kessel, der Admiral Graf von Baudissin, der Admiral von Müller, links der Reichskanzler, der Großadmiral von Tirpitz, der Admiral von Holtzendorff und der amerikanische Bundesadmiral Badger. Gegenüber Seiner Majestät saß der Admiral von Arnim. Rechts von diesem folgten zunächst Seine Königliche Hoheit der Prinz Adalbert, H. Howard, der Schloßhauptmann Graf von Hahn⸗ Neuhaus; links Seine Königliche Hoheit der Prinz Wal⸗ demar, Adolf Burmester und der Geheime Regierungsrat Professor Buslev. Im Verlaufe des Mahles brachte der Admiral von Arnim einen Trinkspruch auf Seine Majestät aus, auf den Allerhöchstderselbe erwiderte.

fl Z. Gilbert. Sommerspielzeit.

schaft.

Mittwoch, Abends 3 Uhr:

Verlobt: Frl. Anni mit

Christel von

Male: Die dritte

Po Lanz in brei A 8 at Neils (Glatz).

Hoffmanns Kraatz und Okonkowsky, bearbeitet von J. Kren. Gesangstexte von Alfred Schönfeld, Musik von

E Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof R4h 3 Friedrichstr.) Mittwoch, Abends 8 ½ Uhr: Gastspiel Schillertheater. 9. (Wallnertheater.) des „Neuen Schauspielhauses“:

Lustspiel in Liebesschwank in 3 Akten von Robert Misch. Donnerstag und folgende Tage: Das Prinzchen.

Das Prinzchen.

Familiennachrichten.

von Heydebrand und der Lasa Hrn. Leutnant Heinz Grafen von Matuschka hrn. von Toppolczan und Spaetgen (Schlo Storchnest, Prov. Posen Potsdam). Fel. Monroy mit Hrn. Oberförster R.

Frhrn. Spiegel von und zu Peckelsheim (Schwerin,

Meckl. Haigerloch, Hohenzollern) Frl. Auguste Nr. 2 veröffentlichten Bekanntmachungen),

bo. Vere sehe. Hen. bnann betreffeud Kommanditgesellschaften auf Aktien

““ venedec9. . ben Leer Thesgehene undb Thalia theater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Ritgn Z“ luische Wirtschaft. Geboren: Ein Sohn: Hrn. Staatsanwaltschafts⸗ Kommunalobligationen der Schlesischen Boden⸗

1 lkten von Hin. Hauptmann Wilhelm CECredit⸗Actien⸗Bank zu Breslau.

Kiel, 27. Juni. (W. T. B.) Seine Majestät des Kaiser begab sich heute morgen gegen 8 Uhr 8 Bord 88 „Meteor“, um an der Wettfahrt des Kaiserlichen Jacht⸗ klubs von Kiel nach Eckernförde teilzunehmen, zu der die Starts auf 9 und 10 Uhr Vormittags angesetzt sind. Zum Mit⸗ segeln an Bord des „Meteor“ sind geladen und haben sich an Bord begeben: der Reichskanzler, die Admirale Schröder, von Fischel und von Müller, der Oberpräsident von Bülow, der Graf Wilding von Königsbrück, der Graf Pückler, der Kapitän zur See Behring, die Herren Delbrück und Max Schinckel und der Hauptmann von Caprivi.

„Hannoversch⸗Münden, 26. Juni. (W. T. B.) Das Luft⸗ schiff „P. V.“, das gestern nachmittag zu Passagierfahrten hier eingetroffen war, fing heute Ueenctt 1 Uhr 20 Minuten bei Reparaturarbeiten an dem Ventil des Motors k. und ver⸗ brannte vollständig. Ueber den Unfa wird von zu⸗ ständiger Stelle mitgeteilt! Gegen 1 ¾ Uhr herrschte in Han⸗ noversch⸗Münden starker Sturm, sodaß der Führer des Luft⸗ schiffes, Oberleutnant Forsbeck, sich veranlaßt sah, die Reißleine zu ziehen, um den Ballon zu entleeren. Der Motor stand still. Als das Schiff zum erheblichen Teil entleert war, entstand plötzlich in der Hülle eine Explosion, die die Ballonhülle vernichtete. Hierbei erlitten sieben Personen Brandwunden, unter ihnen zwei am

im und im Gesicht ziemlich erhebliche Verletzungen, während die der anderen fünf Personen unbedeutend sind. Die Gondel und der Motor sind nur ganz unerheblich beschädigt und werden heute

nachmittag nach Bitterfeld verladen werden, wo eine Reservehülle in

Bereitschaft liegt. Der Schaden ist durch Versicherung gedeckt.

Münster i. W., 27. Juni. (W. T. B.) Deutscher Rund flug. In Münster sind heute früh eingetroffen Vollmöller und Lindpaintner. Bielefeld abgefahren und landete nach einem Fluge von 57 Minuten glatt um 5 Uhr morgen 3 Uhr 47 Min. in Minden abgeflogen, traf um 5 Uhr 1 Min in Bielefeld ein, machte dort die vorgeschriebene Landung, stieg um 6 Uhr 2 Min. wieder auf und erreichte nach einem Fluge von 58 Minuten glatt um 7 Uhr 4 Min. den hiesigen Flugplatz. König traf um

3 Uhr 30 Min. von seiner Landungsstelle Stadthagen in Minden

ein. Er verließ dann 3 Uhr 57 Min. Minden. kehrte aber nach 20 Minuten zurück, da sein Motor nicht ordentlich ziehen wollte. Thelen traf 4 Uhr 34 Min. in Minden von seiner gestrigen Notlandungsstelle ein und fuhr um 5 Uhr wieder von Minden ab. Der Flieger mußte drei Kilometer vor Bielefeld niedergehen, weil sein Motor plötzlich stehen blieb. Bei der Landung wurde Thelen aus der Maschine geschleudert, blieb aber glück⸗ licherweise unverletzt. Die Maschine lief ohne Thelen noch eine kurze Strecke weiter, überschlug sich und wurde erheblich beschädigt. Schauenburg startete heute morgen um 3 Uhr 58 Min. in Minden, mußte aber wieder bei Rothenuffeln im Wiehengebirge eine Landung vornehmen, weil sein Motor versagte. Lange, Wiencziers und Büchner werden ihre Apparate voraussichtlich abmontieren und erst von Cöln ab weiter am Fluge teilnehmen.

Flugfeld Puchheim, 26. Juni. (W. T. B.) Der Ober⸗ ingenieur Hirth ist heute nachmittag 6 Uhr 41 Minuten in Be⸗ gleitung des Luftschiffers Dierlamm aus Stuttgart als Passagier als Bewerber um den Kathreiner⸗Preis von 50 000 nach Nürnberg und Berlin abgeflogen. Er mußte wegen Motor⸗ defekts zwischen Treuchtlingen und Tauberfeld landen.

London, 26. Juni. (W. T. B.) Heute nachmittag wurde die internationale Kautschukausstellung eröffnet, an der Kautschuk, und verwandte Industrien Deutschlands sowie Kautschukproduzenten der deutschen Kolonien lebhaft beteiligt sind. Der Eröffnung wohnten der Generalkonsul als Kommissar der deutschen Konsulatsbeamte und zahlreiche Mitglieder der deutschen Kolonie bei.

Amsterdam, 26. Juni. (W. T. B.) Zur vierten Etappe des europäischen Rundfluges (vgl. Nr. 148 d. Bl.) sind heute nachmittag auf dem Flugfelde von Soesterberg Beaumont, Garros, Kimmerling, Vedrines und Gibert aufgesti gen. Die anderen Flieger hielten den Aufstieg für äußerst gefährlich. Auf dem Flugplatz von Berchen bei Brüssel kam als erster Beaumont um 5 Uhr 24 Minuten an, als zweiter Kimmerling um 5 Uhr 45 Minuten. Ferner trafen ein Vedrines, Garros und Gibert.

Kopenhagen, 26. Juni. (W. T. B.) Ein Ballon mit zwei Insassen, der Sonnabendabend 7 Uhr in Paris auf⸗ gestiegen war, ist gestern glatt bei Nibe (Nordjütland) gelandet.

New York, 26. Juni. (W. T. B.) Wie dem ‚Reuterschen Bureau“ aus Port Arthur in Texas gemeldet wird, brach in den Tanks der Texas Oil Company Speicher und auf eine Anzahl in der Nähe verankerter Schiffe über⸗ riff. Exp losionen folgten. Fhee Fuß hochgeschleudert, außerdem wurden noch zwei andere Personen getötet. Verlust auf eine Million Dollars geschätzt.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

von Renthe gen. Fink (Torgau). Hrn. Landra Hans Joachim von Graevenitz (Perleberg). Eine Tochter: Hrn. Hans von Bülow (Tessin).

Donnerstag und folgende Tage: Polnische Wirt⸗ Gestorben: Hr. Geheimer Ministerialrat Dr.

Friedrich Stegemann (Schwerin). Hr. Professor Dr. Friedrich Traugott Theodor Harmuth (Berlin). Verw. Fr. Geheimrat Louise Weppler, geb. Tiede (Neu⸗Globsow). Fr. Elisabeth von Eick⸗ stedt (Tantow). Fr. Oberstleutnant Elise See⸗ feld, geb. Henschel (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur:

Ee a x n Axxxnmammemmen Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Zehn Beilagen 1 (einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichen⸗ beilage Nr. 51 A und 51 B),

sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 5 des öffentlichen Anzeigers (einschließlich der unter

n

ktiengesellschaften, für die Woche vom 19. bis 241. Juni 1911,

und eine Liste verloster Pfandbriefe und

Vollmöller war um 4 Uhr 20 Min. in

Min. in Münster. Lindpaintner war heute

Feuer aus, das auf zwei Ein Schiffskapitän wurde

Nach den bisherigen Berichten wird der k111“”

zum Deuts en Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staats

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Beschluß des Bundesrats, betreffend die Handelsbank für Ostafrika. Vom 11. Mai 1911.

82

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. Mai 1911 beschlossen, der Handelsbank für Ostafrika auf Grund ihrer nachstehenden vom Reichskanzler genehmigten Satzungen die ENöb nach § 11 des Schutzgebietsgesetzes zu verleihen. Berlin, den 24. Juni 1911. v“ Reichskolonialamt. 1““ J. V.: 1

Satzungen der Handelsbank für Ostafrika

1I. Allgemeine Bestimmungen. 8

8

Unter der Firma „Handelsbank für Ostafrika“ wird auf Grund des § 11 des Schutzgebietsgesetzes (Reichsgesetzbl. 1900, S. 813) eine Kolonialgesellschaft errichtet.

§ 2.

Die Gesellschaft hat den Zweck, Bankgeschäfte jeglicher Art zu betreiben, insbesondere den Geld⸗ und Kreditverkehr in Handel, Ge⸗ werbe, Industrie und Landwirtschaft Deutsch⸗Ostafrikas und der be⸗ nachbarten und Hinterlandegebiete zu fördern.

S .

Die Gesellschaft hat ihren Sitz und allgemeinen Gerichtsstand in Berlin. Sie ist berechtigt, in den in § 2 angeführten Gebieten Zweigniederlassungen zu errichten. In anderen als diesen Gebieten dürfen Zweiganstalten nur errichtet werden, wenn deren Geschäfts⸗ betrieb innerhalb der Grenzen bleibt, die durch den Gegenstand des Unternehmens vorgezeichnet sind. 8

Die Aufnahme der Gesellschaft ins Handelsregister ist zu bean⸗ tragen.

§ 4. Die Dauer der Gesellschaft Die Organe der Gesellschaft sind: 8 der Vorstand, 8 der Verwaltungsrat, 8 die ““

11“

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen rechtswirksam durch einmalige Veröffentlichung im „Deurschen Reichsanzeiger“. Der Geschäftsbericht ist im Auszuge, die Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung und die Verteilung des Gewinns sind im „Kolonialblatt“ zu veröffentlichen. Die Gesellschaft behält sich jedoch vor, ihre Bekannt⸗ machungen außerdem durch andere vom Verwaltungsrate zu be⸗ stimmende Blätter zu veröffentlichen, ohne daß von dieser Veröffent⸗

lichung die Rechtswirksamkeit der Bekanntmachung abhängt. Bei

bekanntgemachten Fristen wird der Tag der Ausgabe des Blattes mit⸗

erechnet. 8 M. Grungkapital⸗

.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt drei Millionen Mark, eingeteilt in 6000 Anteile von je 500 ℳ. Auf die Anteile werden bei Errichtung der Gesellschaft 50 % eingezahlt; weitere Einzahlungen oder die Vollzahlung kann der Vorstand auf Beschluß des Ver⸗ waltungsrats mit vierwöchiger Frist einfordern.

Wird die Zahlung in der festgesetzten Frist nicht geleistet, so kann der Säumige zur Zahlung der fälligen Beträge nebst 5 % Zinsen vom Fälligkeitstermin ab im Rechtsweg angehalten werden. Statt dessen kann nach zweimaliger Zahlungsaufforderung, welche in gleicher Frist und unter Androhung des Ausschlusses stattzufinden hat, durch Beschluß des Verwaltungsrats der Säumige seines Anteils zu⸗ gunsten der Gesellschaft für verlustig und der über den Anteil ausge⸗ stellte Schein für kraftlos erklärt werden. Diese Erklärung wird ihm schriftlich mitgeteilt und der für verfallen erklärte Anteil der Gesell⸗ schaft zugeschrieben; die letztere ist berechtigt, ihr zugeschriebene An⸗ teile zu verwerten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Die Erklärung ist auch 8 bekanntzumachen. 8

§ 8.

Ddie Gesellschaft ist berechtigt, ihr Grundkapital durch Ausgabe weiterer Anteile von je 500 zu erhöhen. Zu einer Erhöhung des Grundkapitals ist ein Beschluß der Hauptversammlung erforderlich. Ein solcher Beschluß bedarf, falls das Grundkapital über den Betrag von fünf Millionen Mark erhöht werden soll, der Bestätigung des Reichskanzlers. Ist eine Erhöhung des Grundkapitals beschlossen, so werden der Betrag und die Modalitäten der Einzahlungen vom Vor⸗ stande auf Grund eines Beschlusses des Verwaltungsrats sescgesege. Die Ausgabe neuer Anteilscheine darf erst erfolgen, nachdem auf die alten Anteilscheine die volle Einzahlung geleistet ist. Die Ausgabe von Anteilen zu einem höheren Betrage als dem Nennbetrage ist statthaft.

§ 9. „Die Zeichner der Anteile und demnächst deren Rechtsnachfolger bilden die Gesellschaft. Die Anteile sind unteilbar. Einzelne Mit⸗ glieder können nicht auf Teilung 8

Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen.

§ 11.

Der Zeichner eines Anteiles ist für die Zahlung des vollen Nenn⸗ beteh sowie des etwa festgesetzten Agios verhaftet.

Fflich arüber hinaus haben die Mitglieder der Gesellschaft keine Ver⸗ ichtung.

Die Zeichner von Anteilen und deren Rechtsnachfolger können von den ihnen obliegenden Leistungen nicht befreit werden und sind nicht befugt, gegen das Recht auf diese Leistung eine Forderung an die Gesellschaft aufzurechnen. 8

§ 12.

Die Urkunden über die Anteile der Gesellschaft (Anteilscheine) lauten, solange dieselben nicht voll eingezahlt sind, auf den Namen und werden mit Angabe der Eigentümer nach Namen, Stand und

ohnort in die Stammbücher der Gesellschaft eingetragen. Nach der Vollzahlung lauten die Anteilscheine auf den Inhaber, können aber au auf den Namen umgeschrieben werden und sind dann in die Stammbücher der Gesellschaft einzutragen. 1

Sind Anteile oder andere von der Gesellschaft ausgefertigte Urkunden beschädigt oder unbrauchbar geworden, jedech in ihren wesentlichen Teilen noch dergeslalt erbalten, daf dem Verwaltungsrat über ihre Identität kein Zweifel obwaltet, so ist der Verwaltungsrat ermächtigt, gegen Einreichung der beschädigten Papiere diese auf Kosten des Inhabers gegen neue gleichartige Papiere umzutauschen. Im übrigen ist die Ausfertigung und Ausreichung neuer Anteile an Stelle

der beschädigten oder verloren gegangenen nur nach gerichtlicher Kraft⸗ r b1111“*“ 116“ 88

ung zulässig.

Beilage

Verlin, Dienstag, den 27. Juni

§ 13.

Mit den Anteilscheinen erhält der Eigentümer zugleich die Dividendenscheine für die nächsten zehn Jahre und einen Erneuerungs⸗ schein zur Abhebung neuer Dividendenscheine nach Ablauf des zehn⸗ jährigen Zeitraums. Die Dividendenscheine und Erneuerungsscheine lauten auf den Inhaber.

Die Ansprüche aus den Dividendenscheinen erlöschen mit dem Ablauf von vier Jahren, wenn nicht der Schein vor dem Ablauf der Frist zur Einlösung vorgelegt wird. Die Frist beginnt mit dem Schluß des Jahres, in welchem die Fälligkeit eingetreten ist. Erfolgt die Vorlegung des Scheines vor dem Ablauf der Frist, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruches aus der Urkunde gleich.

Dividendenscheine werden nicht für kraftlos erklärt. Zeigt der be⸗ rechtigte Inhaber eines Dividendenscheins jedoch innerhalb der Vor⸗ legungsfrist den Verlust der Gesellschaft an, ohne daß innerhalb dieser Frist der Schein von anderer Seite eingereicht wird, so erhält er den auf den Dividendenschein entfallenden Betrag; dieser Anspruch erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach dem Ende der Vorlegungsfrist.

Die Gesellschaft wird durch die Annahme der Anzeige des Ver⸗ lustes weder verpflichtet, die Legitimation eines etwaigen Präsentanten zu prüfen, noch die Realisation zu verweigern, noch die Präsentation dem Anzeigenden mitzuteilen.⸗ M

Solange die Anteile nicht voll eingezahlt sind, gelten nur die in Eingetragenen der Gesellschaft gegenüber als Mit. glieder.

Wenn das Eigentum eines Anteils vor der Vollzahlung auf einen anderen übergeht, so ist dies unter Vorlegung des Anteilscheines bei der Gesellschaft anzumelden und in den Stammbüchern sowie auf dem Anteilscheine zu vermerken. Miteigentümer eines Anteils sind erst dann als Mitglieder legitimiert, wenn sie die Eintragung eines gemeinschaftlichen Bevollmächtigten im Anteilsbuche bewirkt haben.

§ 15. Zurch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen unterwerfen sich die Mitglieder für alle Streitigkeiten mit der Gesellschaft aus dem Ge⸗ sellschaftsverhältnisse dem in Berlin zuständigen Gerichte erster Instanz.

III. Bilanz, Ermittlung und Verwendung des Ertrags, Reservefonds. . § 16.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr umfaßt die Zeit von der Errichtung der Gesellschaft bis zum 31. De⸗ zember 1911. Auf den 31. Dezember ist von dem Vorstande die Bilanz für das abgelaufene Geschäftsjahr zu ziehen. Diese muß mit der Gewinn⸗ und Verlustrechnung und mit einem den Vermögens⸗ stand und die Verhältnisse entwickelnden Berichte des Vorstandes sowie mit dem von dem Verwaltungsrat zu erstattenden Revisionsberichte der Hauptversammlung alljährlich vor dem 30. Juni vorgelegt ”” Die Bilanz atk den Vorschriften des § 261 H.⸗G.⸗B. zu entsprechen.

Der Hauptversammlung ist die Genehmigung der Bilanz sowie die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung des Vorstandes und Verwaltungsrats vorbehalten.

§ 17. Auf Vorschlag des Verwaltungsrats St die Hauptversamm⸗ lung über die Höhe der vorzunehmenden Abschreibungen und der für besondere Rücklagen zu reservierenden Beträge.

Aus dem nach Abzug der Abschreibungen und der für besondere Rücklagen reservierten Beträge verbleibenden Reingewinn ist ein Re⸗ servefonds dergestalt zu bilden, daß letzterem mindestens 10 % des Reingewinns zugewiesen werden, solange er 25 % des ihhe Grundkapitals nicht überschreitet. Eine weitere Erhöhung des Reserve⸗ fonds ist auf Beschluß der Hauptversammlung zulässig.

Alsdann wird den Anteilseignern eine ordentliche Dividende bis zu 4 % des eingezahlten Grundkapitals berechnet.

Von dem alsdann verbleibenden Ueberschusse werden

Betrag von 10 % als Tantieme an den Verwaltungsrat gewährt,

2) der Rest entweder als Superdividende an die Anteilseigner verteilt oder auf das nächste Jahr vorgetragen.

Die Zahlung der zur Verteilung gelangenden Beträge erfolgt spätestens am 1. Juli nach dem abgelaufenen Geschäftsjahre.

Die Hauptversammlung kann die Abschreibungen und die für be⸗ sondere Rücklagen bestimmten Beträge nicht geringer, den zu ver⸗ teilenden Reingewinn nicht höher festsetzen, als der Verwaltungsrat

vorschlägt. § 18.

Der Reservefonds dient zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes. Ueber die ausnahmsweise Verwendung des Reservefonds zu anderen Zwecken beschließt der Verwaltungsrat.

In den Reservefonds sind einzustellen:

1) der. Betrag, welcher bei der Errichtung der Gesellschaft oder bei einer Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe der Anteil⸗ scheine für einen höheren als den Nennbetrag über diesen und über den Betrag der durch die Ausgabe der Anteilscheine entstehenden Kosten hinaus erztielt wird,

2) der Betrag von Zuzahlungen, die ohne Erhöhung des Grund⸗ kapitals von Gesellschaftern gegen Gewährung von Vorzugsrechten für ihre Anteile geleistet werden, soweit nicht eine Verwendung dieser Zahlungen zu außerordentlichen Abschreibungen oder zur Deckung außerordentlicher Verluste beschlossen wird,

3) die auf die nach § 7, Absatz 2 für kraftlos erklärten Anteil⸗ scheine bereits geleisteten Zahlungen.

IV. Verwaltung. a. Der Vorstand.

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Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten einschließlich der⸗ jenigen, welche nach den Gesetzen eine Spezialvollmacht erfordern. Er führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe dieser Satzungen und nach den ihm vom Verwaltungsrat zu erteilenden Ferstunhinnen Dritten gegenüber ist jedoch eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Vorstandes unwirksam.

Die Mitglieder des Vorstandes, die ihre Obliegenbeiten vernach⸗ lässigen § 276 des B. G.⸗B. haften der Gesellschaft für allen daraus entstehenden Schaden.

Diese Haftung sowie die in diesen Bestimmungen ihnen noch be⸗ sonders auferlegten Schadenersatzpflichten müssen sie bei ihrer Be⸗ stellung ausdrücklich übernehmen.

Alle für die Mitglieder des Vorstandes geltenden Vorschriften finden auch auf ihre eee Anwendang.

§ 20.

Der Vorstand besteht aus zwei oder mehreren Mitgliedern, von denen eins seinen Wohnsitz in Groß⸗Berlin haben muß. Die Mit. glieder werden vom Verwaltungsrat gewählt. Ihre Wahl unterliegt der Bestätigung des Reichskanzlers. Die Mitglieder müssen die deutsche Reschsangehöriakeit besitzen. Sie können durch den Ver⸗ waltungsrat jederzeit abberufen werden, jedoch unbeschadet etwaiger Entschädigungsansprüche aus den mit ihnen abgeschlossenen Verträgen.

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Alle die Gesellschaft verpflichtenden Erklärungen müssen von zwei

zeichnungsberechtigten Personen abgegeben werden. Zu diesen gehören

die Vorstandsmitglieder, die Prokuristen und die 8 sbevoll⸗ mächtigten. Willenserklärungen der Gesellschaft müssen, um für diese verbindlich zu sein, unter deren Namen (Firma) abgegeben werden. Der Verwaltungsrat ist jedoch berechtigt, für die Leitung der über⸗ seeischen Niederlassungen Bevollmächtigte zu ernennen, welche auf Grund der ihnen zu erteilenden Vollmacht die Gesellschaft allein ver⸗ treten können. 1

Der Vorstand ernennt und entläßt, von der in § 21 vorgesehenen Ausnahme abgesehen, die Beamten der Gesellschaft; für die Ernennung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten hat der Vorstand die Genehmigung des Verwaltungsrats einzuholen. Die Vollmacht der Beamten der Gesellschaft erstreckt sich im Zweifel auf alle Rechts⸗ handlungen, welche die Agesfücrung der dem Beamten oder Bevoll⸗ mächtigten aufgetragenen Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt, soweit es nicht nach den zur Anwendung kommenden Gesetzen einer ausdrück⸗ lichen Pollmacht bedarf. 28

§

Die Bestellung der Vorstandsmitglieder, der Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten geschieht zu notariellem Protokoll und ist bekanntzumachen. Das Protokoll dient als Legitimation. 8 8

b. Der Verwaltungsrat.

- § 24. 8 Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern; die Mitglieder müssen Reichsangehörige sein, soweit nicht der Reichs⸗ kanzler im einzelnen Fall Ausnahmen zuläßt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats können nicht zugleich Mitglieder des Vorstandes oder dauernde Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern sein. Nur für einen im voraus bedrenzten Zeitraum kann der Verwaltungsrat einzelne seiner Mitglieder zu Stellvertretern behinderter Vorstands⸗ mitglieder bestellen; während dieses Zeitraumes und bis zur Ent⸗ lastung des Vertreters darf der letztere eine Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrats nicht ausüben.

Die Mitglieder werden aus den Mitgliedern der Gesellschaft durch die Hauptversammlung gewählt. Ihre Wahl erfolgt auf drei Jahre. Von den gewählten Mitgliedern scheidet jährlich ein Drittel aus. In den ersten drei Jahren entscheidet über den Austritt das Los, später die Reihenfolge des Eintritts. Die ausscheidenden sind wieder wählbar.

Die Wahl zum Mitgliede des Verwaltungsrats kann auch vor Ablauf des Zeitraumes, für welchen die Wahl erfolgt ist, durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der ver⸗ tretenen Stimmen widerrufen werden.

Scheiden Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtsdauer aus, so bedarf es nur dann der Einberufung einer besonderen Haupt⸗ versammlung zur Vornahme der Ersatzwahl, wenn nicht noch mindestens drei Mitglieder vorhanden sind.

Werden Mitglieder durch eine außerordentliche Hauptversamm⸗ lung gewählt, so gilt hinsichtlich der Amtsdauer der so Gewählten die Zeit von der Wahl bis zum Schlusse der nächsten ordentlichen Hauptversammlung als ein Amtsjahr.

Ueber die Wahlen zum Verwaltungsrat ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen.

D0.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats können Ersatz der durch 1eg ihrer Amtspflichten entstandenen Auslagen beanspruchen. Ueber die Verteilung der ihnen nach § 17 zustehenden Tantieme ent⸗ scheidet der Verwaltungsrat.

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Der Verwaltungsrat wählt jährlich in seiner ersten Sitzung nach der ordentlichen Hauptversammlung einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter desselben. Der Vorsitzende und seine Stellver⸗ treter müssen Reichsangehörige sein.

Der Verwaltungsrat hält seine Sitzungen in Berlin ab und wird von dem Vorsitzenden durch eingeschriebene Briefe unter Angabe der Beratungsgegenstände mit mindestens siebentägiger Frist so oft berufen, als die Geschäfte es erfordern, mindestens aber zweimal in jedem Jahre. Er muß außerdem binnen 14 Tagen berufen werden, wenn es von wenigstens zwei Mitgliedern oder dem Vorstande schriftlich beantragt wird.

Die Mitglieder des Vorstandes können mit beratender Stimme an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen; sie sind auf Beschluß des Verwaltungsrats zu einer solchen Teilnahme verpflichtet.

Für Ausnahmefälle kann schriftliche oder telegraphische Abstimmung gestattet werden. Doch ist alsdann zur Beschlußfassung Stimmen⸗ einheit der sämtlichen in Europa anwesenden Verwaltungsratsmitglieder mit der Maßgabe erforderlich, daß jedenfalls eine § 27 entsprechende Mindestzahl der sämtlichen Mitglieder befragt werden muß. Der Vor⸗ sitzende hat vor der Herbeiführung einer schriftlichen oder telegraphischen Abstimmung dafür Sorge zu tragen, daß der gemäß § 45 bestellte Kommissar seine Aufsichtsrechte FFaa men vermag.

Der Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.

Die Mitglieder haben gleiches Stimmrecht, bei Stimmengleich⸗ heit entscheidet der Vorsitzende.

Vorbehaltlich der im vierten Absatz des § 26 getroffenen Be⸗ werden die Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt.

Abwesende Mitglieder können anwesenden eine schriftliche Voll⸗ macht zur Abstimmung über solche Gegenstände erteilen, die auf der bekanntgemachten Tagesordnung *

§ 28. Der Verwaltungsrat beschließt seine Geschäftsordnung.

Die Erklärungen des Verwaltungsrats sind rechtsgültig vollzogen, wenn sie die Unterschrift „Der Verwaltungsrat der Handelsbank für Ostafrika“ und die Namensunterschrift des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters tragen. Die Legitimation des Verwaltungsrats wird durch ein auf Grund der Wahlverhandlung ausgefertigtes notarielles Zeugnis erbracht.

§ 30

Der Verwaltungsrat überwacht die gesamte Geschäftsführung in allen Zweigen der Verwaltung und unterrichtet sich zu diesem Zweck von dem Gange der Angelegenheiten der Gesellschaft. Er kann jederzeit Berichterstattung über dieselben von dem Vorstande verlangen und durch seinen Vorsitzenden oder durch einzelne von dem Ver⸗ waltungsrat zu bestimmende Mitglieder auch durch dritte Sachver⸗ ständige die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen sowie den Bestand der Gesellschaftskasse und die Bestände an Wertpapieren, Handelspapieren und Waren untersuchen.

Der Verwaltungsrat ist befugt, die Gesellschaft bei der Vor⸗ nahme von Rechtsgeschäften mit den Vorstandsmitgliedern sowie bei Rechtsstreitigkeiten mit diesen zu vertreten.

Die Vorschriften des § 19 über Haftpflicht der Vorstandsmit⸗ glieder finden 2. die Verwaltungsratsmitglieder entsprechende An⸗ wendung.

§ 31.

Der Verwaltungsrat beschließt insbesondere:

1) über die Grundsätze, nach welchen die Gesellschaft unter Beruͤ tigung dieser Satzungen Bankgeschäfte betreiben darf;

2) über die Errichtung von Zweigniederlassungen und Agenturen;

3) über die Bestellung der Vorstandsmitglieder 20) und der mit der Leitung der überseeischen Niederlassungen zu betrauenden