1911 / 150 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Jun 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen

bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu

bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 24. Juni 1911.

Raabe, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

[30638] Oeffentliche Zustellung.

1) Die Frau Witwe Louise Kuntze, geb. Schmidt, zu Berlin, 2) der Regierungsrat Friedrich Kuntze zu Steglitz, 3) der Kaufmann Karl Kuntze zu Steglitz, 4) die Frau Louise Swoboda, geb. Kuntze, zu Steglitz, zu 1—4 vertreten durch den Kaufmann Walter Swoboda zu Steglitz, Mariendorferstraße 30, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Alfred Eisenstaedt in Berlin W. 8, Friedrichstraße 181, klagt in den Akten 31. O. 298.11 gegen den Zimmer⸗ meister Carl Strew, unbekannten Aufenthalts, früher in Berlin, Gartenstraße 77, auf Grund der Behauptung, daß der bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks von Steglitz Band 76 Blatt 2336 10. K. 158. 10 des Königlichen Amtsgerichts Schöneberg im Teilungsplan vom 16. Mai 1911 dem Beklagten zugewiesene und für den Beklagten

hinterlegte Betrag von 921,81 den Klägern zu⸗ steht, mit dem Antrage, den in der Zwangsver⸗ steigerungssache Strew 10. K. 158. 10 des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Schöneberg auf⸗ gestellten Teilungsplan vom 16. Mai 1911 dahin abzuändern, daß der dem Beklagten nach IV Ziffer 2. des Teilungsplans überwiesene Betrag von 921,81 nebst den aufgelaufenen Hinterlegungszinsen den Kllägern zugeteilt wird. Die Kläger laden den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 19. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts 121 in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29 31, Zimmer 10, auf den 18. Oktober 1911, Vormittags 10 Uhr, mit der Auffor⸗ derung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Berlin, den 23. Juni 1911.

Dehlen,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.

[31057] Oeffentliche Zustellung.

Der Deutsche Offizier⸗Verein (Armeemarinehaus), Berlin NW. 7, Neustädtische Kirchstraße 4—5, ver⸗ treten durch sein Direktorium, Prozeßbevollmächtigter: Buchhalter August Heise ebenda, klagt gegen den Königlichen Leutnant der Reserve Joseph Würth, früher in Starnberg bei München, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behanptung, daß der Be⸗ klagte dem klägerischen Verein für die im Juni 1910 gelieferten Waren noch den Restbetrag von 830,55 verschulde, und daß Berlin als Erfüllungsort ver⸗ einbart sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver⸗ urteilen, an den Kläger den Teilbetrag von 600 nebst 4 % Zinsen seit 1. Juli 1910 zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Be⸗ klagte wird hierdurch zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Neue Friedrichstr. 13/14, Z'mmer 59/161, II. Stockwerk, auf den 30. Oktober 1911, Vormittags 11 Uhr, geladen, Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 112. C. 374. 11.

Berlin, den 10. Juni 1911.

Behrendt, Gerichtsschreiber es Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 112.

31060] Oeffentliche Zustellung.

Der Deutsche Offizier⸗Verein (Armeemarinehaus) Berlin NW. 7, Neustädrische Kirchstraße 4—5, ver⸗ treten durch sein Direktorium, Prozeßbevollmächtigter: Buchhalter August Heise ebenda, klagt gegen den Königl. Leutnant der Reserve Franz Würth, früher in Starnberg bei München, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem klägerischen Verein für die im Dezember 1906, Februar 1907 und Mai 1910 gelieferten Waren und für Eintrittsgeld noch den Restbetrag von 775,90 verschulde, und daß Berlin als Erfüllungs⸗ ort vereinbart sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger den Restbetrag von 175 nebst 4 % Zinsen von 169,60 seit 1. Juli 1910 zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits ein⸗ schließlich der des Mahnverfahrens zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird hierdurch zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht in Berlin⸗Mitte, Neue Friedrichstr. 13/14, Zimmer 159/161, II. Stockwerk, auf den 30. Ok⸗ tober 1911, Vormittags 11 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 112. C. 377. 11. Berlin, den 10. Juni 1911.

Behrendi, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 112.

[31058]1 SOeffentliche Zustellung.

Der Deutsche Offizier⸗Verein (Armeemarinehaus), Berlin NW. 7, Neustädtische Kirchstraße 4—5, ver⸗ treten durch sein Direktorium, Prozeßbevollmächtigter: Buchhalter August Heise ebenda, klagt gegen den Königlichen Leutnant der Reserve Josepb Würth, früher in Starnberg bei München, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte dem klägerischen Verein für die im Juni 1910

elieferten Waren noch den Restbetrag von 830 55 erschulde, und daß Berlin als Erfüllungsort ver⸗ inbart sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver⸗

teilen, an den Kläger den Restbetrag von 230,55

bst 4 % Zinsen von 228,25 seit 1. Juli 1910

u zahlen, die Kosten des Rechtsstreits einschließlich

s Mahnverfahrens zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckvar zu erklären. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

treits vor das Königliche Amtsgericht in Berlin⸗ Mitte. Neue Friedrichstraße 13/14, Zimmer 159/161, II. Stockwerk, auf den 30. Oktober 1911,

ormittags 11 Uhr, geladen. Zum 2 öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage

Berlin, den 10. Juni 1911. bekannt gemacht. 112. C. 375. 11. 16—

Behrendt, Gerichtsschreiber des Königlichen

Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 112.

31059] Oeßentliche Zustellung. Der Deutsche Ofsizier Verein (Armeemarinehaus), Berlin NW. 7. Neuftädtische Kirchstr. 4—5, vertreten ich sein Direktorium, Prozeßbevollmächtigter: Buchbalter August Heise ebenda, klagt gegen den Königl. Leutnant der Reserbve Franz Würth, früher

Z1“

in Starnberg bei München, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem klägerischen Verein für die im Dezember 1906, Februar 1907 und Mai 1910 gelieferten Waren und für Eintrittsgelder noch den Restbetrag von 775,90 verschulde, und daß Berlin als Erfüllungsort ver⸗ einbart sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver⸗ urteilen, an den Kläger den Teilbetrag von 600 nebst 4 % Zinsen seit 1. Juli 1910 zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird hierdurch zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗ Mitte, Neue Friedrichstr. 13/14, Zimmer 159/161, II. Stockwerk, auf den 30. Oktober 1911, Vormittags 11 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 112. C. 376. 11.

Berlin, den 10. Juni 1911.

Behrendt, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 112. [30679] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Berta Reinecke, geb. Gricks, in Berlin, Bergstraße 27, Quergeb. 1V Tr., klagt neben 3 anderen Bellagten auch gegen den Hausdiener Oskar Gricks, früber in Berlin, Hasenhaide 50, jetzt unbekannten Aufenthalts, 17 C. 1159. 11, auf Grund der Behauptung, daß ihr die fünf Miterben in den Nachlaß ihres Vaters, von denen die Mit⸗ erbin Frau Ida Klobe ihre Ansprüche anerkannt habe; an verauslagten Verpflegungs⸗, Begräbnis⸗ und Versäumniskosten 256 verschulden, mit dem Antrage, die Beklagten kostenpflichtig und vorläufig. vollstreckbar zu verurteilen, darin zu willigen, daß von den bei dem Notar, Justizrat Krafak in Angermünde für die Erben des Drechflermeisters Karl Rudolf Gricks hinterlegten 518 256 an Klägerin gezahlt werden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Hausdiener Otto Gricks vor das Königliche Amtsgericht in Berlin⸗Mitte, Ab⸗ teilung 17, auf den 11. November 1911, Vor⸗ mittaos 10 Uhr, Neue Friedrichstraße 15, I. Stock⸗ werk, Zimmer 244/246, geladen.

Berlin, den 20. Juni 1911.

Torner, Amtsgerichtssekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 17.

[31063] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Rechtsanwalts Dr. Bruno Grün⸗ wald in Berlin W. 8, Behrenstr. 27, als Verwalter des Nachlasses der am 22. Januar 1909 in Berlin, Feilnerstr. 13, verstorbenen Frau Auguste Wagner, geb. Thiele, gegen den Kqufmann Heinrich Kosch, jetzt unbekannten Aufenthalts, zuletzt Berlin, Belle⸗ Alliancestraße 74, ist der Beklagte durch Versäumnis⸗ urteil vom 13. April 1911 verurteilt, den Offen⸗ barungseid dahin zu leisten, daß er die in seinem Schreiben vom 15. März 1911 gemachten Angaben nach bestem Wissen so vollständig gemacht hat, als er dazu imstande ist. Auf Antrag des Klägers wird der Beklagte zur Leistung des Offenbarungseides und zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Charlottenburg, Amts⸗ gerichtsplatz, Zimmer 21 I, auf den 31. Ok⸗ tober 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.

Charlottenburg, den 17. Juni 1911.

Richter, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

31064] Oeffentliche Zustellung.

Der Eeneralagent Fr. Gramenz in Düsseldorf, Klosterstr. 41, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Groos, hier, klagt gegen den Georg Meden, früher in Barmen, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Rückzahlung von 30 gegebenen Provisions⸗ vorschuß, mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 30,— nebst 4 % Zinsen seit 1. Januar 1911. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Düsseldorf, am Königsplatz, Zimmer 63, Zugang durch das Gittertor am Königsplatz, auf den 2. November 1911, Vormittaas 9 Uhr, geladen. Der Termin vom 2. Oktober 1911 ist auf⸗ gehoben. 1

Düsseldorf, den 21. Juni 1911.

Siede, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[30691] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Werstarbeiters Richard See⸗ mann, Anna geb. Becker, in Kiel, Markt 7, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Alfred Grüne⸗ baum in Frankfurt a. M., klagt gegen den Tischler Max Kramer, früher in Frankfurt a. M., Gold⸗ federgasse 8, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß die nachstehend auf⸗ geführten Gegenstände, die im April 1908 bei der Verhaftung des Beklagten beschlagnahmt worden sind, ihr Eigentum seien, mit dem Antrage: König⸗ liches Landgericht, Zivilkammer, wolle den Beklagten verurteilen, einzuwilligen, daß die in dem Straf⸗ verfahren gegen ihn wegen Diebstahls im Jahre 1908 von der Polizeibehörde dahier beschlagnahmten Gegen⸗ stände und laut den Akten 8 J. 1051/08 der Staats⸗ anwaltschaft des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. bei letzterer Behorde in Verwahrung befindlichen Gegenstände, nämlich: a. 1 Anhänger 3 Münzen, b. 1 silberne Herrnuhr 401 296, c. 1 gold. Herrn⸗ uhr mit Sprungdeckel, defekt, d. 1 gold. Herrnuhr mit gold. Kette und Medatllon, e. 1 silberne Herrn⸗ uhr mit silberner Kette, f. 1 silberne Damenuhr, g. 1 Korallenuhrkette mit Herz, h. 1 goldener Schlangenring (grün Ro.), i. 1 goldener Herrnring mit weißem Stein, k. 1 goldener Herrnring mit blauem Stein, 1. 1 Kette mit vier Anhbängern, m. 1 Meerschaumzigarrenspitze mit Etui, an die Klägerin herausgegeben werden, auch das Urteil, eventuell gegen Sicherheitsleistung, für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Frankfurt a. M. auf den 19. Ok⸗ tober 1911, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 104, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 24. Juni 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[31065] Oeffentliche Zustellung.

Die Rechtsanwälte Büchenbacher, Dr. Neubürger J.

und Regl in Fürth stellen als zertre

vatiers Heinrich Stöber in Fürth, Kläger, gegen den Händler Fausto Rullan aus Spanien, früher in Fürth, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Mietzinsforderung Klage zum Kgl. Amts⸗ gericht Fürth, mit dem Antrage, durch für vorläufig vollstreckbares Urteil den Beklagten kostenfällig zu verurteilen, an den Kläger 750 zu bezahlen. Die öffentliche Zustellung der Klage ist bewilligt und Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits auf Montag, den 16. Oktober 1911, Vormittags 8 ¾ Uhr, im Zimmer Nr. 45/II, an⸗ beraumt. Zu diesem Termine wird der Beklagte hiermit geladen. 8 Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Fürth.

[30680] Oeffentliche Zustellung.

Der Architekt Walter Fischer in Hagen i. W., Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Geilen Vund Sommer in Hagen i. W., klagt gegen 1) den Maler Emil Uphoff, früher in Hagen, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, 2) c..... auf Grund der Behauptung, daß die Beklagten durch schriftlichen Mietvertrag vom 18. März 1910 gemeinschaftlich von dem Kläger eine Wohnung am hohen Graben Nr. 6 zum jährlichen, am ersten eines jeden Mo⸗ nats in Teilbeträgen von je 47 zahlbaren Miet⸗ preise von 564 gemietet haben und sei 1. Mai d. J. mit Zahlung der Miete im Rückstande sind, mit dem Antrage, die Beklaaten zu verurteilen, 1) anzuerkennen, daß das Mietverhältnis zwischen dem Kläger und den beiden Beklagten bezüglich der Wohnung am hohen Graben Nr. 6 mindestens bis 31. März 1912 zu Recht besteht. 2) an den Kläger sofort 94 nebst 4 % Zinsen seit 1. Juni 1911. sowie 1 Unkosten, ferner am 1. Juli 1911 = 47 und so fort am 1. eines jeden Monats bis zum 1. April 1912 monatlich 47 zu zahlen, 3) die Möbel, die dem Vermieterpfandrecht des Klägers unterliegen, in die Wohnung am hohen Graben Nr. 6 zurückzuschaffen, 4) den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, 5) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Hagen i. W. auf den 27. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 25, geladen.

Hagen i. W., den 14. Juni 1911.

Lippert,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [29895] Oeffentliche Zustellung.

In der Zivilprozeßsache Müller gegen Lisek und Genossen klagt der Uhrmacher Paul Müller zu Gostyn, vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat Wolff und Dr. Wolff zu Lissa, unter anderen gegen: 1) die Beklagte zu 58, die Häuslerwitwe Michalina Michalska, geb. Lisek, aus Podrzewie, 2) den Be⸗ klagten zu 59, den Arbeiter Vinzent Lisek aus Podrzewie, 3) die Beklagte zu 61, die Wirtsfrau Susanna Chermula, geb. Chuda, aus Podrzewie, 4) die Beklagte zu 66, die Frau Petronella Gol⸗ kowska, geb. Lisek, aus Pinne⸗Abbau, 5) den Be⸗ klagten zu 74, den Franz Sobierajski aus Bielsko, Kreis Birnbaum, 6) die Beklagte zu 87, die Schmieds⸗ frau Balbina Nieszkowska, geb. Pacholak, aus Luboszczesnica bei Pinne, 7) die Beklagte zu 104, die Eleonora Wilijalla aus Podrzewie, 8) die Be⸗ klagte zu 106, die Marianna Wilijalla aus Podrzewie, 9) die Beklagte zu 107, die Pelagia Wilijalla aus Podrzewie, 10) die Beklagte zu 115, die Pelagia Schulz aus Koninek bei Lekno, 11) den Beklagten zu 117, den Johann Pacholak aus Podrzewie, 12) den Beklagten zu 118, den Josef Pacholat aus Podrzewie, 13) die Beklagte zu 119, die Balbina Nieszkowska, geb. Pacholak, aus Podrzewie, 14) die Beklagte zu 121, die Anna Pacholak aus Podrzewie, 15) die Beklagte zu 123, die Antonina Pacholak aus Podrzewie, 16) die Be⸗ klagte zu 124, die Rosalie Pacholak aus Podrzewie, 17) den Beklagten zu 125, den Jakob Pacholak aus Podrzewie, 18) den Beklagten zu 127, den Ignatz Pacholak aus Podrzewie, 19) den Beklagten Franz Lisek aus Bythin, als Miterben nach dem Beklagten zu 1, Wirt Franz Lisek aus Zembowo, 20) die Beklagten Andreas und Magdalena Kacz⸗ marek, als Miterben nach der Beklagten zu 108, Tagelöhnerfrau Marianna Paetzelt, verwitwet ge⸗ wesenen Kaczmarek, geb. Musiol (Muschel), aus Scharzig, 21) die Beklagte zu 75, die Frau Caecilie Blechstein, geb. Schild, aus Berlin, Kirchenstr. 19, 22) die Beklagte zu 76, die Frau Therese Viktoria Kulse, geb. Schild, aus Berlin 48, Wormser⸗ straße 1, Hof 2, sämtlich unbekannten Aufenthalts, wegen: Beseitigung von Vorbehalten in einem Aus⸗ schlußurteil auf Grund folgender Behauptungen: Auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks Gostyn Bd. 1 Bl. 14 haftet in Abt. III Nr. 13 eine Hypothek (rechtskräftig erstrittene Forderung) von 1200 Taler = 3600 nebst 5 % Zinsen von 811 Taler 7 Sgr. 6 Pf. seit dem 23. Mai 1862 und von 40 Taler 29 Sgr. 8 Pf. seit dem 12. Mai 1864 für die unbekannten Erben des verstorbenen Amtmanns Anton Silecki, vertreten durch ihren Kurator, den Justizrat Tschuschke zu Posen. Ferner haftet auf dem Grundbuchblatt von Gostyn Bd. 5 Bl. 125 Abt. III Nr. 11 eine Hypothek aus dem gleichen Rechtsgrunde von 363 Taler 4 Sgr. 8 Pf. für dieselben unbekannten Erben des Anton Silecki. Die Gesamtforderung aus dem rechtskräftigen Urteile betrug 1563 Taler 4 Sgr. 8 Pf. nebst 5 % Zinsen von 811 Taler 7 Sgr. 6 Pf. seit dem 23. Mai 1862 und ist in der angegebenen Weise geteilt auf den Grundstücken Gostyn Nr. 14 und Nr. 125 ein⸗ getragen worden. Von der Judikatsschuld ist durch Zahlung aus den Mitteln der Schuldner soviel ezahlt, daß nur noch ein Betrag von 2611 und Farsen ungetilgt ist. Es ist dadurch die Hypothek auf Gostyn Nr. 125 vollständig, auf Gostyn Nr. 14 bis auf 2611,18 und Zinsen ungetilat, auf letzterem Grundstäcke also in Höhe von 988,82 durch Zahlung getilgt. Eingetragene Eigentümer der Grundstücke waren früher die Schuldner Rosen⸗ zweigschen Eheleute. Sie sind gestorben und haben ihre Kinder, die Geschwister Rosenzweig, 1) den gaufmann Emil Rosenzweig zu Berlin, 2) den Kaufmann Eduard Rosenzweig zu Breslau, 3) die Frau Martha Köniosfeld, geb. Rosenzweig, zu Breslau, 4) den Kaufmann Max Rosenzweig zu Oppeln, als Erben binterlassen. Die Rosenzweigschen Erben haben die gedachten Grundstücke verkauft und sich in den Kaufverträgen verpflichtet, die Hvyothek auf Gostvuvn Nr. 125 ganz und auf Gostyn Nr. 14 bis auf den Betrag von 2100 zur Löschung zu bringen. Sie sind auch zur Herbeiführung der Löschung der Hypothet Gofmn Nr. 14 Abt. 111

Nr. 13 in bohe von 1500 dur il de

gerichts worden. Kläger ist im Wege der Zwangsvollstreckung durch Beschluß des Landgerichts vom 27. November 1907 ermächtigt worden, auf Kosten der Rosen⸗ zweigschen Erben die Löschung eines Teilbetrages von 988,82 der Post Gostyn Nr. 14 Abt. III Nr. 13 herbeizuführen. Auf ihre Veranlassung und auf ihre Kosten haben die eStgen Eigentümer von Gostyn Nr. 14 (und bez. 125), die Uhrmacher Paul und Elise, geb. Schulz, Müllerschen Eheleute zu Gostvn (und bez. die Schuhmacher Ludwig und Stanislawa, geb. Sawolinska, Grodzkischen Eheleute zu Gostyn) das Aufgebot des Teilbetrages der Post Gostyn Nr. 14 Abt. III Nr. 13 von 988,82 (und bez. der Post Gostyn Nr. 125 Abt. III Nr. 11 von 363 Taler 4 Sgr. 8 Pf.) beantragt. Der Antrag ist von ihnen ausgegangen, weil sie zur Zeit des Aufgebots eingetragene Eigentümer waren. Sie hatten als bekannte Rechtsnachfolger nach Anton Sielecki die Beklagten zu 1—42 und 44—127 be⸗ zeichnet. Die Beklagten zu 43, 128, 129 und 130 haben sich im Aufgebotstermin gemeldet und Rechte geltend gemacht. Es sind deshalb den sämtlichen Beklagten Rechte auf den Teilbetrag von 988,82 der Hypothek Gostyn Nr. 14 Abt. III Nr. 13 von 1200 Taler und auf die Hypothek Gostyn Nr. 125 Abt. III Nr. 11 von 363 Taler 4 Sgr. 8 Pf. in dem Ausschlußurteil des Königlichen Amtsgerichts zu Gostyn vom 24. November 1900 vorbehalten worden. Es liegt auf der Hand, daß dieser Vor⸗ behalt grundlos ist, da, wie oben angeführt und wie die angezogenen Gerschtsakten ergeben, die Hypo⸗ theken soweit getilgt sind, als es in dem Aufgebots⸗ antrag bez. in dem Ausschlußurteil erwähnt ist. 1“ beantragt bezüglich der Beklagten zu 1 is 20:

1) zu erkennen, daß der in der Aufgebotssache F6 7/99 enthaltene Vorbehalt (Ausschlußurteil vom 14. November 1900) beseitigt ist, und daß die vor⸗ stehend bezeichneten Beklagten zu 58, 59, 61, 66, 74, 87, 104, 106, 107, 115, 117, 118, 119, 121, 123, 124, 125, 127 der Klage, ferner der in der Ladungs⸗ schrift vom 31. Juli 1910 zu 18 beieichnete Franz Lisek, als Erbe des am 28. Mai 1896 in Zembowo verstorbenen Beklagten zu 1 Franz Lisek, und die in der erwähnten Ladungsschrift zu 13 b 2 und 3 ange⸗ gebenen Andreas Kaczmarek und Magdalena Kaczmarek, als Erben der Beklagten zu 108. Marianna Petzelt, geb. Musiol I, voto Kaczmarek, zu verurteilen, die Hypothek Gostyn Bl. 14 Abt. III Nr. 13 von 1200 Talern in Höhe von 988 82 zur Löschung zu bringen.

2) Die Rechtsnachfolger der Beklagten zu 1 bezw. 108, nämlich Franz Lisek und Andreas und Marianna Kaczmarek zu verurteilen, ihre Erbeslegitimation nach ihren Rechtsvorgängern zu führen und den bezüglichen Erbschein dem Kläger herauszugeben,

3) das Unteil gegen Sicherheit für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären; und bezüglich der Beklagten zu 21 und 22: 1

1) zu erkennen, daß der in der Aufgebotssache F 6/99 enthaltene Vorbehalt (Ausschlußurteil vom 14. November 1900) beseitigt ist und die Beklagten zu verurteilen, die Hypothek Gostyn Blatt 14 Abt. III Nr. 13 von 1200 Talern in Höhe von 988 82 zur Löschung zu bringen. 2) die Kosten den Beklagten aufzuerlegen. Der Kläger ladet die vorstehend namentlich bezeich⸗ neten Beklagten zu 1 bis 22 zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Lissa auf den 14. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lissa, den 2. Juni 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[30720] Oeffentliche eee Die Firma August Becker in Essen, Heinicke⸗ straße 61, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Eicker, Osterfeld, klagt gegen den Kaufmann Carl Kampmeier, früher in 3 jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter ihr für käuflich geliefert erhaltene Waren den Betrag von 550 72 verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von fünfhundertfünfzig Mark 72 Pfg. nebst 5 % Zinsen seit 1. April 1908 sowie auch die Kosten des vorauf⸗ gegangenen Mahnverfahrens zu verurteilen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Mörs auf den 22. September 1911, 9 ½¼ Uhr, Zimmer Nr. 6, geladen. 8 Mörs, den 26. Juni 1911. 1“ Bardenberg, Sekretär, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[30721]

Oeffentliche Zustellung. 8 Feriensache. 1“ Der Fischhändler Christian Weiß in Ay, Post Senden, Bavern, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Knodel u. Huß in Nagold, klagt gegen den Müller Johannes Hörz, früher in Rotfelden, zur⸗ zeit mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Forderung aus Darlehen und Kauf, mit dem An⸗ trage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung von 146,80 nebst 4 % Zinsen seit 1. Oktober 1909 und zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits zu verurteilen. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Nagold auf Dienstag, den 22. August 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen. Durch Beschluß vom 24. Juni 1911 wurde die Rechtesache zur Feriensache erklärt, dem Antrag des Klägers entsprechend. 8 8 Nagold, den 26. Juni 1911. Rombold, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[31017] Oeffentliche Zustellung. Georg Schiermeier, Bauer in Kellberg, klagt gegen Hermann Steiniger, vorm. Sägebesitzer in Unter⸗ satzbach, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, denselben zur Bezahlung von 210 Haurt⸗ sache sowie zur Kostentragung zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstredbar zu erklären. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlurng des Rechtsstreits auf Montag, den 18. Sep⸗ tember 1911, Vormittags 8 ½ Uhr, vor das K. Amtsgericht Passau Zummer 14/1 geladen. Bessan. den 20. Jung 1911.

151 des K.

Lissa vom 14. Dezember 1903 verurteilt

Vormittags

Deutschen Neichsanzeiger und Königli

Berlin, Mittwoch, den 28. Juni

1. Untersuchungssachen. 8 2 dbole,a 1 . äufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapi r

ieren. 5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

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6. Erwerbs⸗ und Wirtschaft 8. misderlaffung ꝛc. 8 nfall⸗

9. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

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2) Aufgebote, Verlust⸗u. Fund⸗ sachen, Zustellungen u. dergl.

[30723]

Prcsisgev mmrchigter: Recht ennacs ceen eg

Weber, früher in

Willenserklärung, mit dem Antrage: 1)

wechsels über 500 ℳ, gezogen am 17. April 1911

von Paul Weber auf den Steinsetzmeister Robert Michael in Chemnitz und von diesem angenommen,

fällig am 17. Juli 1911, an den Kläger zu willigen. 2) Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Be⸗ klagten auferlegt. 3) Dieses Urteil ist gegen Sicher⸗ heitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Rochlitz auf den 10. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Rochlitz, den 22. Juni 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[30721] Der Steinsetzmeister Robert Michael zu Chemniß, Fesseenoanchtigter: Rechtsanwalt Dr. Driver in ochlitz, klagt gegen den Handelsfleischer Paul Weber, früher in 8ee wegen Abgabe einer Willenserklärung, mit dem Antrage: 1) Der Be⸗ klagte wird verurteilt, in Aushändigung des von ihm oder seinem 3 helmachtigten bei der Geringswalder Bank, Filiale Rochlitz, hinterlegten reeeenechselc über 581 60 ₰, gezogen am 2. Mai 1911 von Paul Weber auf den Steinsetzmeister Robert Michael in Chemnitz und von diesem angenommen, fällig am 2. August 1911, an den Kläger zu willigen. 2) Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auf⸗ erlegt. 3) Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Rochlitz auf den 10. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen. Rochlitz, den 22. Juni 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen c. [30582]

Die Rohbauarbeiten und Lieferungen für Los I. Wohnungen für Festungsbaupersonal, Los II. Wohnungen für 2 Stabsoffiziere mit je ca. 600 cbm Mauerwerk, 40 Bauholz

(666“ Dachdeckung sollen vergeben werden.

Frist für Vertragserfüllung Jahr.

uschlag spätestens 12 Wochen nach der auf Montag, den 10, Juli d. Js., Nachmittags 5 ½ Uhr, im Bureau der Verwaltung stattfindenden Eröffnung der Angebote.

Unterlagen, solange der Vorrat reicht, erhältlich gegen Einsendung von 5 für Los I und 4 ür Los 11. Zeichnungen liegen auf dem Bureau zur Einsichtnahme auf.

Angebote sind vor dem Eröffnungstermin, unter⸗ schrieben, versiegelt mit der Aufschrift „Verdingung“ portofrei einzusenden.

Helgoland, den 21. Juni 1911.

Kaiserliche Neubauverwaltung.

4) Verlosung ꝛc. von We⸗ papieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust von W papieren benedenüsch ausschließlich in Unterabteil

1“ ““ 8

Mit Allerhöchster Ermächtigung ir durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt M.⸗Gladbach die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 12 200 000 ℳ, ’2 Buchstaben: „Zwölf Millionen Zweihunderttausend Marke, behufs Beschaffung der Mittel zur Flösgeßung älterer Schulden, zur Erweiterung der Schlachthofs⸗ und Elektrizitätswerkganlagen sowie zur Bestreitung onstiger außerordentlicher Bedürfnisse. Die Sceldherschret ungen sind nach dem an⸗ iegenden Muster auszufertigen, je nach Lage des Peldmarktes bei Ausgabe der Anleihe oder einzelner nleiheteile mit 3 ½ oder 4 % jährlich zu verzinsen 88 vom 1. April des auf die Begebung folgenden Zahree ab in der Weise zu tilgen, daß alljährlich re Tilgungsrate von wenigstens 2 vom Hundert es Anleihekapitals einem besonderen, hinsichtlich der Anlegung und Kontrolle der Aufsicht des Königlichen 8 sigierungspräsidenten in Düsseldorf⸗ unterstellten 1 gungsfonds zugeführt wird, dessen Beträge, soweit g deiche zum Rückkauf der im Umlaufe befindlichen uldverschreibungen Verwendung finden, auf Zins

Der Steinsetzmeister Robert Michael zu Fhen. n

chselb Abgab g8e echselburg, wegen Abgabe einer Der Be⸗ klagte wird verurteilt, in Aushändigung des von ihm oder seinem Bevollmächtigten bei der Gerings⸗ walder Bank, Filiale Rochlitz, hinterlegten Prima⸗

legung steht die gerichtliche Geltendmachung des An⸗ spruchs aus der Ürkunde gleich.

vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, 8 bestimmte Zeit eintritt.

gekommener oder vernichteter Schuldvers erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung.

papieren mit der Maßgabe,

Städtischen Sparkasse gelten. bleibt 82 Rech ber .

Kündigung hat längstens inner

im Umlaufe befindli keefenbäichen

Rechte Dritter erteilt.

währleistung seitens des Diese aeee

anzeiger bekannt zu vathae. 2 19. November 1910. Berlin, 8 . n, den 15. Mäarz 1911.

Der 1 Minister des Innern. Der Finanzminister. J. V.: Holtz Genehmigungsurkunde. Min. d. J. IVb 3781/IV b 675. 8 Fin.⸗Min. 1 20 340, II 15 395/I 4327, 3321.

Rheinprovinz. Schuldverschreibung der Stadt M.⸗Gladbach VIII. Ausgabe Buchstabe.. Nr. ü

Mark Reichswährung.

Ermächtigung erteilten Minister des Innern und der 19. November 1910 und 15. März 1911

Ktag sdaneisee vom .. 19 „In Gemäßheit des von dem Bezirksausschusse des Regierungsbezirks Düsseldorf genehmigten Beschlusses

und 22. Februar 1911 wegen Aufnahme einer Anleihe von 12 200 000 bekennen sich die Unterzeichneten namens der Stadt M.⸗Gladbach durch diese für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehensschuld von ℳ, welche mit. % jährlich zu ver⸗

Die Schuldverschreibungen werden vom 1. April des auf die Begebung folgenden Jahres ab in der Weise getilgt, daß alljährlich eine Tilgungsrate von wenigstens 2 vom Hundert des Anleihekapitals einem besonderen, hinsichtlich der Anlegung und Kontrolle der Aufsicht des Königlichen Regierungspräsidenten in Düsseldorf unterstellten Tilgungsfonds zugeführt wird, dessen Beträge, soweit sie nicht zum Rückkauf der im Umlaufe befindlichen Schuldverschreibungen Verwendung finden, auf Zins und Zinseszins angelegt werden, und zwar entweder in Hypotheken oder Grundschulden oder in Wertpapieren mit der Maß⸗ fab⸗ daß für die Anlegung die diesbezüglichen Be⸗ 1-S-z des Statuts der Städtischen Sparkasse gelten. Der Stadt M.⸗Gladbach bleibt das Recht der Kündigung der in Umlauf zu setzenden Schuldver⸗ schreibungen vorbehalten. Die Kündigung hat längstens innerhalb von 5 Jahren zu erfolgen, nach⸗ dem der heseefndf die Höhe der im Umlaufe befindlichen Schuldverschreibungen erreicht hat. Die Kündigung wird unter Bezeichnung des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Staatsanzeiger, in dem Amtsblatte der König⸗ lichen Regierung zu Düsseldorf, in der Kölnischen eitung, in der Berliner Börsenzeitung, in dem Kreisblatte des Stadtkreises M. Gladbach und in der Westdeutschen Landeszeitung. Geht eines der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von der Stadtverwaltung mit Genehmigun des Königlichen Regierungspräsidenten zu Düsseldor ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit Prozent jährlich verzinst.

ie ö der Zinsen und des Kapitals er⸗ feigt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zins⸗ cheine bezw. dieser Schuldverschreibung bei der Stadtkasse in M.⸗Gladbach oder bei den durch die vorbezeichneten Blätter öffentlich bekannt gemachten Einlösungsstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals einge⸗ reichten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗ hörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Finsscheine wird der Behlag vom Kapital abgezogen.

„Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablaufe von 30 . nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablauf der 30 Jahre der Stadtver⸗ waltung zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjähr! der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vor⸗

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist n welchem die für die Zahlung Das Aufgebot und die Feftlg eellaeann asbanden

reibungen

Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für

und Zinseszins anzulegen sind, und zwar entweder!

in Hypotheken oder e oder böö nit daß für die Anlegun die diesbezüglichen g des Statutg” b- Der Stadt M.⸗Glad⸗ 88 t der Kündigung der in Umlauf zu setzenden Schuldverschreibungen vorbehalten. Die alb von 5 Jahren zu erfolgen, nachdem der Tülgane e die Höhe der

schuldverschreibungen er⸗

Vorstehende Genehmigung 82 Vorhehalnich 28 8 ür die Befriedigung der Jahren. Inhaber der Scaltre Füib diges wird 28 Ge⸗ . Staats nicht übernommen. Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗

Regierungsbezirk Düsseldorf. über Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Genehmigung der inanzen vom

(Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer 11).

der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Juli 1910

Inhaber von Zinsscheinen, dem Ablauf der vierjährigen

ausgezahlt wer wenn der abhanden

spruch aus dem Scheine gerichtli worden ist, es sei denn, daß die

erichtliche Geltendmachung nach dem 8 erfolgt ist.

Zeiträume ausgegeben werden. neuen Reihe von Zinsscheinen Stadtkasse in M.⸗Gladbach oder durch Ablieferun druckten

5 der Ausgabe widersprochen h Falle

werden die Zinsscheine dem Inhaber der schreibung vorlegt.

pflichtungen haftet die Stadt mit und mit ihrer Steuerkraft. Dessen zu Urkunde haben wir unter unserer Unterschrift erteilt. M.⸗Gladbach, den .. 1 Zberhärgermeistes aksim. Unterschrift. tilgungskommission. (Siegel der Stadt.) (Faks 8 1 „Ausgefertigt: Der städtische Kontrollbeamte: 8 (Eigenhändige Unterschrift.)

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Zinsschein

der Schuldverschreibu 5 1— dt M.⸗G zu der uldverschreibung der Sta ⸗Gladbach, VIII. Ausgabe, Ufab⸗ ... N 8 über .. Prozent Zinsen über

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt decen Rhexgabe in e 8 8 88 .. ten 888 8.na ie Zinsen der vorbenannten uldverschreib für das Halbjahr vom ... 8 2 8e bis —... ten 1 m v5 bei der Stadtkasse in M.⸗Gla oder bei den öffent⸗ lich bekannt gemachten Zahlungsstellen. 75 8

er Oberbürgermeister: e städt. Schulden⸗ (Faksim. Unterschrift.) tilgungskommission.

(Faksim. Unterschriften.)

(Trockenstempel des Stadtsiegels.)

Fällig am.. (Rückseite:) Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablaufe von 4 Jahren vom Sein. des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig ge⸗ worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem 1 . lauf dieser Frist der Stadtverwaltung zur Einlösung borbaneht wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf Der Vorlegung steht die ge⸗ eltendmachung des Anspruchs aus der

der werlgeift

richtliche

ide gleich. Ungültig nach de......

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. 8 Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr zur Schuld⸗ verschreibung der Stadt M.⸗Gladbach, VIII. Aus⸗ gabe, Buchstabe .. „Nr über ℳ. Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschrelbung die te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre 191 bis 19 nebst Erneuerungsschein bei der Stadtkasse in M.⸗Gladbach oder bei den öffentlich bekannt gemachten Zahlungsstellen, sofern

welcher den Verlust vor Vorlegungsfrist bei der Stadtverwaltung anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der Zinsscheine gegen Quittung en. Der Anspruch ist ausgeschlossen,

ekommene Schein der Stadt⸗ verwaltung zur Einlösung vorgelegt oder der An⸗ uheg, gemacht or egung oder die 1 Ablauf der Der Anspruch verjährt in vier

it dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche bis zum 30. September 1921 .- ie ferneren Zinsscheine werden für zehnjährige Die Ausgabe einer 8” Fit der

d ermittlu der öffentlich bekannt gemachten Zahlungsstellen Sen des 8 ülteren ö beige⸗ rneuerungsscheins, sofern nicht der 3 haber der Schuldverschreibung bei der Gearder S. b at. In diesem sowie beim Verlust eines Erneuerungss 8 eine Schuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldver⸗

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ ihrem Vermögen

diese Ausfertigung

Die städtische Schulden⸗ m. Unterschriften.)

nicht der abe bei n diesem Falle sowie beim Verluste dieses Schein werden die neuen Zinsscheine nebst Erneuerungsschein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. 8 eseea 5 1I1“ 1II er Oberbürgermeister: Die städt. Schulden⸗ (Faksim. Unterschrift). ( dag wnaskemm hen aksim. Unterschriften. (Trockenstempel des Stlarfiegelezsch 8.

Inhaber der Schuldverschreibung der Aus⸗

[28692] Obligationsverlosung der Gemeinde Rockenberg. In der Gemeinderatssitzung wurden aus Lit. A Nr. 4 mit 1000 ℳ, Lit. C Nr. 7 mit 200 ℳ, Lit. C Nr. 12 mit 200 ℳ. 1.“ Rückzahlun Firee am 1. Oktober d. JIs gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen und Zins coupons bei der Gemeindekasse in Rockenberg und dem Bankhause Jakob Grünewald in Gießen und hört an diesem Tage die Verzinsung auf. Rockenberg, den 17. Juni 1911. Großh. Bürgermeisterei Rockenberg. Wettner. .

[2995⁵2] Bekanntmachung.

In der Verhandlung vor Herrn Notar Justizrat Lützeler hierselbst vom heutigen Tage sind die nach⸗ stehenden Teilschuldverschreibungen der An⸗ leihe vom Jahre 1902 zur Rückzahlung aus⸗ gelost worden:

Nr. 19 21 55 58 77 81 87 90 91 95 103 134 140 171 172 216 217 233 236 250 257 261 284 333 346 354 360 365 435 471.

Die entsprechenden Beträge gelangen am 1. Ok⸗ tober 1911 an der Kasse der Bergisch Mär⸗ kischen Bank Barmen in Barmen gegen Rück⸗ abe der Anteilscheine nebst den noch anhaftenden Fnnöschehe zur Auszahlung an die legitimierten

nhaber. 9

Barmen, den 23. Juni 1911.

Otto Kötter Ges. m. b. H [30982]

4 ½ % Sterlinganleihe der Kaiserlich Japanischen Regierung von 1905

(2. Serie). Die Einlösung der am 10. Juli d. J. fälligen Zinsscheine e vgt vom Tage der Fälligkeit ab bei folgenden Banken und Bankhäusern: in Berlin: Bank für Handel & Industrie, Delbrück, Schickler & Co.,

Deutsch⸗Asiatische Bank, uUnter den Linden 31, Deutsche Bank, 11 Dresdner Bank, 8 Nationalbank für Deutschland, A. Schaaffhausen scher Bankverein, in Hamburg: Deutsch⸗Asiatische Bank, Schauenburgerstraße 34, Deutsche Bank Filiale Hamburg, Dresdner Bank in Hamburg, Norddeutsche Bank in Hamburg, M. M. Warburg . Co., in Frankfurt a. Main: Deutsche Bank Filiale Frankfurt, Dresdner Bank in Frankfurt a. Main, .e der Bank für Handel & Industrie, Jacob S. H. Stern, in Cöln: Sal. Oppenheim jr. & Cie., , ½☚0 85—ö in ünchen: ay e otheken⸗ und Wechsel⸗Bank, heeehs Deutsche Bank Filiale München, Dresdner Bank Filiale München zum festen Kurse von 20,45 für 1 £ Sterling. Berlin, im Juni 1911.

Deutsch⸗Asiatische Bank.

[30678]

Abstempelung vorgemerkt wird.

Luzern, den 24. Juni 1911.

rklärt werden. Doch wird dem bisherigen

Gotthardbahngesellschaft in

Gotthardbahn⸗Gesellschaft

in Liquidation. Gemäß Beschluß der Liquidationskommission wird auf die Aktien der Gotthardbahn für die Zeit vom 1. Juli 1910 bis zins von 7 % = Fr. 35,— per Aktie Dieser Zinsbetrag kann vom 30. Juni an bei den bekannten stellen in der Schweiz, Deutschland Markwährung mit Umrechnung zum ungefähren Tageskurse der Schweizerfranken) gegen Vorweisung der Aktientitel erhoben werden, auf denen die Zahlung mittels

30. Juni 1911 ein Jahres⸗ zur Auszahlung gelangen. Zahl⸗

und Italien (in Deutschland in

In Luzern findet die Auszahlung bei der Kreiskasse V der Schweiz. Bundesbahnen im Verwaltungsgebäude statt.

Die Aktien sind in Begleit von arithmetisch geordneten, vom Vor⸗ weisenden zu unterzeichnenden Nummernverzeichnissen einzureichen Formulare bei den Zahlstellen bezogen werden können.

für welche

Liquidation.

der Stadtverwaltung widersprochen hat 1