1911 / 159 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Jul 1911 18:00:01 GMT) scan diff

[34187] Oeffeutliche Less es.

Die verehelichte Brenner Ottilie Sommer, geb. Sontowski, in Freythen bei Passenheim O.⸗Pr., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justtzrat Gorke in Glogau, klagt gegen ihren Ehemann, den Brenner Reinhold Sommer, früher in Schlawe Schl., jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten kostenpflichtig für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Glogau auf den 3. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Glogau. den 29. Juni 1911.

Der Gerichtsschreiber des Köntglichen Landgerichts.

[34200] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau Fabrikarbeiters Karl Weselau, Wilhelmine geborene Koch, in Hamm, Mittelstraße 2, Klägerin und Berufungsklägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Seidenstücker in Hamm, gegen den Fabrikarbeiter Karl Weselau, früher in Hamm, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten und Berufungsbeklagten, wegen Ehe⸗ scheidung, hat Klägerin gegen das die Klage ab⸗ weisende Urteil des Königlichen Landgerichts in Dortmund vom 16. Februar 1911 Berufung ein⸗ gelegt. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung über die Berufung vor das Königliche Oberlandesgericht, Zivilsenat I, zu Hamm i. W. zu dem auf den 16. Dezember 1911, Vor⸗ mittags 9 ½⅛ Uhr, anberaumten Termine mit der Aufforderung geladen, zu seiner Vertretung einen bei dem bezeichneten Berufungsgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.

Hamm i. W., den 28. Juni 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Oberlandes⸗ gerichts: Wiegers, Amtsgerichtssekretär.

[34192] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbelterfrau Anna Lesching, geb. Feuerhahn, in Neubukow, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Lente daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Heinrich Lesching, früher in Neubukow, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß derselbe sie böswillig verlassen habe. mit dem Antrage, die Ehe zu scheiden, den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Großherzoglich Mecklen⸗ burgischen Landgerichts in Rostock auf den 1. No⸗ vember 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Rostock, den 3. Juli 1911. Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Landgerichts.

34188] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Martha Schwarz, geb. Bürdt, in Stettin, Unterwiek 16, Prozeßbevollmachtigter Rechts⸗ anwalt Dr. Petrich in Stettin, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Max Schwarz, zulett in Stettin, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behaup. tung, daß der Beklagte die Klägerin am 6. Juni 1897 böslich verlassen, seitdem für seine Familie nicht mehr gesorgt habe und daß er arbeitsscheu, dem Trunke ergeben, auch wiederholt wegen Bettelns bestraft set, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Stettin, Albrechtstraße Za, Zimmer Nr. 7, auf den 20. Dezember 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Stettin, den 4. Juli 1911. Frese, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[34194] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Marie Sudergat, geb. Aschmutat, in Szillutten, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Krantz in Tilsit, klagt gegen den Landwirt Karl Sudergat, früher in Kindschen, Kreis Ragnit, unter der Be⸗ hauptung, daß Beklagter durch rechtskräftiges Urteil des Königlichen Landgerichts Tilsit vom 19. März 1910 zur Wiederherstellung der häuslichen Gemein⸗ schaft verurteilt sei, daß er trotz seiner Verurteilung die häusliche Gemeinschaft mit der Klägerin nicht hergestellt habe, vielmehr Anfang April 1910 nach Amerika ausgewandert sei, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestebende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu er⸗ klären, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Tilsit auf den 16. Dezember 1911, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

ilsit, den 4. Juli 1911. Bendigkeit,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[34181] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Gertrud Wittke, vertreten durch ihren Vormund Schuhmachermeister Hermann Engel aus Gerdauen in Ostpreußen, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Scherk zu Berlin, Kommandantenstraße 46, klagt gegen den Schlächter Otto Sträßtner zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Alimente, mit dem Antrage: 1

Der Beklagte wird verurteilt, dem Kinde von seiner Geburt an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unter alt eine im voraus zu ent⸗ richtende Geldrente von vierteljährlich 24 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fallig werdenden am 21. Mai, 21 August, 21. No⸗ vember und 21. Februar jedes Jahres zu zahlen, die Kosten des Rechtestreits zu tragen, das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 68, Neue Friedrichstraße 13 bis 14, I. Stockwerk, Zimmer 158, auf den 11. Sep⸗

tember 1911, Vormittags 10 uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht. 1 Katerbow, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 68. 68. C 932/10. 14.

[34180]

In Sachen des minderjährigen Erich Hellmuth Suͤßmilch in Wahnsdorf, gesetzlich vertreten durch seinen Vormund, den Kutscher Paul Hermann Süß⸗ milch in Dresden, Bautznerstr. 33, Hhs. I, Klägers, gegen den Schlosser Erich Freitag in Dresden, Wettinerstr. 42 111 b, Höselbarth, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Unterhaltskosten aus §§ 1708 flg. d. B. G.⸗B., wird der Beklagte zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits auf den 21. August 1911, Vormittags 9 Uhr, vor das Kgl. Amtsgericht zu Dresden, Lothringerstr. 1 II, Zimmer 189, geladen.

Dresden, den 5. Juli 1911.

Der Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[34177] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Elisabeth Hildegard Genau in Mühlhausen in Thür., vertreten durch ihren Vor⸗ mund, den Kaufmann Karl Beyreiß in Mühlhausen in Thüringen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Meng in Meiningen, klagt gegen den Arbeiter Heinrich Siebert, früher in Meiningen wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behaup⸗ tung, daß der Beklagte als Vater der am 18. April 1910 von der ledigen Marie Genau in Mühlhausen in Thüringen außerehelich geborenen Klägerin zu gelten habe und als solcher verpflichtet sei, der Klägerin den der Lebensstellung der Mutter ent⸗ sprechenden Unterhalt zu gewähren, mit dem An⸗ trage, den Beklagten zu verurteilen: 1) dem klagenden Kinde von seiner Geburt an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von viertel⸗ jährlich 45 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 1. Juli, 1. Oktober, 2. Januar und 1. April jedes Jahres, zu zahlen, 2) die Kosten des Rechsstreits zu tragen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Herzogliche Amts⸗ gericht, Abt. V, in Meiningen auf den 12. Ok⸗ tober 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen. Fum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 8

Meiningen, den 5. Juli 1911. 8

Dr. Schlesinger, Referendar, 1 als Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts. 5.

[34197] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Else Hedwig Hoffmannbeck in Dillstädt, vertreten durch ihren Vormund, den Stell⸗ macher Gottfried Hoffmannbeck daselbst, Prozeß⸗ bevollmächtigte: die Rechtsanwälte Dr. Härtrich und Dr. Dreysigacker in Meiningen, klagt gegen den Schlosser Karl Büchling, früher zu Dillstädt, auf Gewährung von Unterhalt nach § 1708 B. G.⸗B. mit dem Antrage: den Beklagten unter Aufhebung des Urteils des Königlichen Amtsgerichts zu Suhl vom 28 April 1910 zu verurteilen, der Klägerin von ihrer Geburt an bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 42 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts zu Meininigen auf den 6. November 1911, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus dem Schriftsatze vom 27. Juni 1911 bekannt gemacht.

Meiningen, den 5. Juli 1911. 6

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[34170] Oeffentliche Zustellung.

Die Wirtin Ida Brasas aus Neuhof⸗Krakonischken, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Friese in Ragnit, klagt gegen den Besitzer Georg Kosgalwies, früher in Bittehnen⸗Uszbitschen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß sie am 13. Juni 1911 von Zwillingen entbunden sei und sie den Beklagten als Erzeuger der Kinder in Anspruch nehme, da er ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt habe, mit dem Antrage, Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 60 Entbindungskosten durch vorläufig vollstreckbares Urteil zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Ragnit auf den 23. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Ragnit, den 4. Juli 1911.

Pugehl,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[34183] Oeffentliche Zustellung. 1

Die Firma S. Juda, hier, Burgstr. 30, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Breslauer, Dr. Hantke und Dr. Leszynsky, hier, Kaiser Wilhelm⸗ straße 3, klagt im Wechselprozeß gegen Fräulein Auguste Schneider, früher in Berlin, Waldstraße 55, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der von der Beklagten akzeptierten und von der Klägerin aus⸗ gestellten Wechsel:

1) vom 23. Juni 1910, fällig am 28. Juli 1910. über 500,— ℳ,

2) vom 23. Juni 1910, fällig am 5. August 1910. über 569,90 ℳ,

3) vom 29. Juni 1910, fällig am 19. August 1910 über 500,— ℳ,

4) vom 29. Juni 1910, fällig am 3. September 1910 über 500,— ℳ,

5) vom 29. Juni 1910, fällig am 17. September 1910 über 630,— ℳ,

6) vom 21. Jult 1910, fällig am 25. September 1910 über 300,— ℳ,

7) vom 21. Juli 1910, fällig am 1. Oktober 1910 über 359,60 ℳ,

mit dem Antrage: 1) die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 3359,50 nebst 6 % Zmsen von 500,— seit dem 28. Juli 1910, von 569,90 seit dem 5. August 1910, von 500,— seit dem 19. August 1910, von 500,— seit dem 3. Sep⸗ tember 1910, von 630,— seit dem 17. September 1910, von 300,— seit dem 25. September 1910, von 359,60 seit dem 1. Oktober 1910 zu zahlen. 2) Die Kosten des Arrestverfahrens und des Rechts⸗

streits der Beklagten aufzuerlegen. 3) Das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Ferienkammer für Handels⸗ sachen des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Neue Friedrichstraße 16/17, I. Stock, Zimmer 2.—4, auf den 30. August 1911, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Aktenzeichen 56. P. 130. 11.

Berlin, den 5. Juli 1911.

Ebeling, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

[34182]. Oeffentliche Zustellung.

Der Ingenieur Wilhelm Lausmann in Charlotten⸗ burg, Schloßstraße 34, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dr. Ballhorn u. Eggers hier, Chaussee⸗ straße 129, klagt gegen den Kaufmann Paul Bruch⸗ horst, früher in Berlin, Potsdamerstraße 56, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß ihm gegen die offene Handelsgesellschaft in Firma Bruchhorst & Schultz zu Berlin, Taubenstraße 54, aus Ein⸗ und Verkaufskommission von Wertpapieren der Betrag von 503 zustehe, daß der Saldo vom 1. Dezember 1910 von ihm richtig anerkannt worden sei und der Beklagte als Gesellschafter der Firma hafte, mit dem Antrage, den Beklagten eventuell gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 503 nebst 5 % Zinsen feit 1. Dezember 1910 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abt. 8, in Berlin, Neue Friedrichstraße 12 15, 1. Stock⸗ werk, Zimmer 253 255, auf den 6. November 1911, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen.

Berlin, den 29. Juni 1911.

8 Koch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung S9.

1388175‧9. Oeffentliche Zustellung. Der Matthias Mahler, Geschirrhändler von Unter⸗ deufstetten, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wagner & Schach hier, klagt gegen den Anton Schramm, Geschirrhändler von Unterdeufstetten, ohne Wohnsitz, als Hausierhändler im Lande herum⸗ ziehend, wegen Forderung aus unerlaubter Handlung, mit dem Antrage, durch ein für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklärendes Urteil zu erkennen: Der Beklagte sei schuldig, an den Kläger 108 50 nebst 4 % Prozeßzinsen daraus zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königl. Amtsgericht in Biberach auf Montag, den 16. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen. 1 Biberach, den 5. Juli 1911. Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts. Sekr. Kühfuß.

[34193] Oeffentliche Zustellung. 6

Der Spar⸗ und Vorschußverein Wiedensahl, C. G. m. u. H. in Wiedensahl, vertreten durch den Vor⸗ stand: die Landwirte C. Buhr, A. Blaaß und H. Deterding in Wiedensahl, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Böttcher in Stadthagen, klagt gegen den Kaufmann Carl Eilers in Stadthagen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Fürstlichen Landgerichts in Bückeburg auf den 2. Oktober 1911. Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Bückeburg, den 29. Juni 1911. Fiedler, Gerichtsschreiber Fürstlichen Landgerichts.

[34184] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Rittmeisters Curt Sachse, Posen, Auguste⸗Viktoriastraße 13, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Benno Mühsam und Illch, Berlin, gegen den Kaufmann Walter Köster⸗ mann, Berlin, Templinerstraße 6, b. Krause, jetzt unbekannten Aufenthalts, ist der Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung vom 5. September 1911 auf den 14. September 1911., vor die 1. Ferienkammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts III in Berlin zu Charlottenburg, Tegeler Weg 17—20, Sitzungssaal 38 l1, verlegt, zu welchem der Beklagte hiermit geladen wird. (Aktenzeichen: 22. P. 226. 11.)

Charlottenburg, den 5. Juli 1911.

Schneiderreit, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts III in Berlin.

[34176] Oeffentliche Zustellung.

Der Christian Kullmann, Inhaber der Annoncen⸗ expedition Rudolf Mosse zu Darmstadt, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Schneeberger in Darm⸗ stadt, klagt gegen den César Sidoli, Inhaber des Königlich rumän. Zirkus „César Sidoli“, früher zu Bukarest in Rumänien, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte für Zeitungsannoncen restlich 100 90 schuldig sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an Kläger oder dessen zum Geldempfang legitimierten Anwalt 100,90 nebst 4 % Zinsen seit 12. Mai 1910 zu bezahlen, und die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, auch das ergehende Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Großherzogliche Amtsgericht I in Darmstadt auf Donnerstag, den 28. September 1911, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer 219, geladen.

Darmstadt, den 4. Juli 1911.

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts I.

[33374] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma „Union“ Leipziger Preßhefefabrik und Kornbranntweinbrennerei, A. G. in Leipzig⸗Mockau, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hölzer in Pirna, klagt gegen den Architekten F. Habrich, früher in Dresden, Hübnerstraße 22, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung: Ein gewisser Bernhard Matthiae in Schöneberg bei Berlin sei der Klägerin, mit der er in laufender Geschäfts⸗ verbindung stand, für käuflich gelieferte Waren, für ein ihm gewährtes bares Darlehen, an Gerichts⸗, Rechtsanwalts⸗ und Gerichtsvollzieherkosten, an Wechselregreßspesen und Verzugszinsen ins esamt 2771 48 schuldig geworden, auf die die Klägerin bisher nur zusammen 2473 63 in bar oder in Akzepten erhalten habe, sodaß der ge⸗ nannte Matthiae der Klägerin zurzeit noch einen

Richtigkeit dieser auch anerkannt habe. Für die vor⸗ bezeichnete Schuld des Bernhard Matthiae hatte sich vor Beginn der Geschäftsverbindung des letzteren mit der Klägerin ein gewisser Fritz Matthiae in Berlin, Steglitzerstraße 14, schriftlich der Klägerin gegenüber unter deren Annahme selbstschuldnerisch verbürgt. Später, und zwar am 11. Januar 1909, habe sich auch der Beklagte der Klägerin gegenüber unter deren. Annahme für die von Bern⸗ hard Matthiage unter selbstschuldnerischer Bürg⸗ schaft des Fritz Matthiage eingegangene, oben näher angegebene Schuld schriftlich als Selbst⸗ 8;. verbürgt. Der Beklagte habe auch seiner⸗ erts der Klägerin gegenüber die Richtigkeit des noch offenen Saldos an 297 85 anerkannt und sich zu dessen Bezahlung bis spätestens zum 15. No⸗ vember 1910 schriftlich verpflichtet, Zahlung bisbher jedoch, Mahnens ungeachtet, nicht geleistet. Die Klägerin sei bereit, gegen Zahlung der Klagforde⸗ rung dem Beklagten den am 15. November 1910 fällig gewesenen und diesem unter dem 26. Juli 1910 gutgeschriebenen Wechsel über 290 einschließlich Protest herauszugeben. Die Parteien sowohl als auch Bernhard und Fritz Matthigae seien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches. Zur Zeit der Entstehung des Schuldverhaltnisses habe der Be⸗ klagte seinen Wohnsitz in Wachwitz bei Dresden, Villa Offermann, Pappritzer Allee, gehabt und mit dem Antrage, zu erkennen: 1) der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 297 85 nebst Zinsen zu 5 vom Hundert seit dem 16. November 1910 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreites zu tragen, 2) das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Dresden⸗A., Lothringerstraße 1 II, Zimmer Nr. 196, auf den 18. August 1911, Vorm. 19 Uhr, geladen. Die Sache ist als Feriensache bezeichnet. Dresden, den 3. Juli 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. E““

[34179] 8 8

Anstalt in Greiz, Prozeßbevollmächtigte: die Rechts⸗ anwälte Dres. Wauer und Böhmig in Dresden, klagt gegen den Baugewerken Paul Reinh. Winkler, früher in Laubegast, Gustav Hartmannstr. 16, jetzt unbekannten Aufenthalts. Die Klägerin behauptet: Auf Blatt 200 des Grundbuchs für Dippelsdorf sei für sie eine jährliche Rente von 33 ℳ, im Säumnis⸗ falle 36,30 ℳ, als Reallast verlautbart. Als Eigen⸗ tümer des Grundstücks sei der Beklagte im Grund⸗ buche eingetragen. Die Rente sei vereinbarungsgemäß in gleichen, halbjährlichen Raten am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres dergestalt pünktlich an sie abzuführen, daß im Falle unpünktlicher Zahlung der erhöhte Rentenbetrag gefordert werden könne. Der am 1. April 1911 fällig gewesene Rentenbetrag sei nicht gezahlt worden. Sie fordere ihn daher nach dem erhöhten Satze im Betrage von 18,15 ℳ. Die Klägerin beantragt, zu erkennen: Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin aus dem Grundstücke Blatt 200 des Grundbuchs für Dippelsdorf 18,15 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Dresden, Lothringer straße 1 I, Zimmer 110, auf den 29. September 1911. Vormittags ½19 Uhr, geladen. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsg. Dresden, am 4. Juli 1911.

Oeffentliche Zustellung.

[34190]

Filzhutfabrik in Dresden⸗N., Fritz Reuterstr. 10, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hermann Zimmer in Dresden⸗A., klagt gegen den Kaufmann J. C. G. Heidsieck, früher zu Dresden⸗N., Bischofs⸗ weg 30, II, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihr der Beklagte aus käuflich ge⸗ lieferten Waren 2205 61 schulde, mit dem Antrage, der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2205 61 nebst 6 % Zinsen von 1800 54 seit dem 1. Juni 1911 und von 405 07 seit dem 1. Januar 1911 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig voll streckbar. Unter Erklärung der Sache zur Ferien⸗ sache und Abkürzung der Einlassungsfrist auf eine Woche ladet die Klägerin den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Ferienkammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Dresden auf den 22. August 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

Dresden, am 5. Juli 1911.

[34169] Oeffentliche Zustellung. 10. C. 808/11.4. Die Firma Ostfeld & Fruchtzweig in Sterkrade klagt gegen den Bergmann Heinrich Geroeling, früher in Dbg.⸗Beeck, Grünstr. 134 b. Rinnebach, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß derselbe ihr für käuflich geliefert erhaltene Waren den Restbetrag von 120 verschulde, mit dem An⸗ trage auf Verurteilung zur Zahlung von 120 sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklaate vor das Königliche Amtsgericht in Duisburg⸗Ruhrort auf den 23. Oktober 1911, Vormittags 10 Uhr. Zimmer 27, geladen. Duisburg⸗Ruhrort, den 3. Juli 1911. Kieffer,

[34171] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Conrad Jacobsberg in Königs⸗ berg, Pr., Poststraße 13, klagt gegen den stud. jur. Boehnert, früher in Königsberg, Pr., jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß dieser von ihm in der Zeit vom 26. Mai bis 3. Juli 1909 Waren gekauft und empfangen habe, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung des Kaufgeldes von 113,35 nebst 5 % Zinsen seit dem Zustellungs⸗ tage der Klage und vorläufige Vollstreckbarkeits⸗ erklärung des Ürteils. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagie vor das König⸗ liche Amtsgericht in Königsberg, Pr., Zimmer 46, auf den 8. November 1911, Vorm. 9 Uhr, geladen.

Königsberg, Pr., den 30. Juni 1911.

Saldobetrag von 297 85 schulde, dessen

Eckert, Gerichtsschreiber

11“

Die Aktiengesellschaft Mitteldeutsche Bodenkredit⸗

erichts

Frau Emmy Busch, Inhaberin einer Stroh⸗ und

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

des Königl. An tegerichts.

1“

[34173] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Richard Bartel in Labiau, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Drews in Labiau, klagt gegen die Schuhmachermeister Weißschen Erben, u. a. auch gegen den Fleischergesellen Rudolf Weiß, früher in Berlin, Wilhelmshapenerstr. 44, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund des bei den Grundakten befindlichen Vertrags vom 21. Mai 1880 und der im Grundbuche von Labiau Nr. 130 in Abt. II Nr. 2 erfolgten Eintragung: die Ver⸗ pflichtung des Eigentümers, den Besitzern von Labiau Nr. 99 das Recht der Ueberfahrt vom Grundstücke des Hofes Labiau Nr. 99 über den Hof des Grund⸗ stücks Labiau Nr. 130 zu gestatten, unter der Be⸗ hauptung, daß die Betlagten, Besitzer des Grund⸗ stücks Labiau 130, seit einiger Zeit den Auffahrts⸗ weg, der von dem Hofe des Grundstücks Labiau Nr. 99 an dem Weißschen Hause in der Schön⸗ dörfferstraße (Labiau Nr. 130) vorbeiführt, durch Vorlegung eines angeschlossenen Hebebaumes ge⸗ sperrt haben, mit dem Antrage, die Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, den oben erwähnten Hebe⸗ baum zu entfernen und die Ueberfahrt über den Hof des genannten Grundstücks bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu dulden, das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Königliche Amts⸗ gericht in Labiau auf den 26. September 1911, Vorm. 11 Uhr, geladen.

Labiau, den 14. Juni 1911.

Weiße, Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.

[33373] Oeffentliche Zustellung. Die Allgemeine Deutsche Spar⸗ und Vorschußkasse für Lehrer, Eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Leipzig, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Max Berger in Leipzig, klagt gegen den Lehrer Hugo Lieske, früher in Coupet (Schweiz), jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er sich gemeinschaftlich mit dem Lehrer Franz Mankowski in Gnesen für den Lehrer Felix Wilezek, früher in Gnesen, jetzt in Schwedenhöhe, der Klägerin gegenüber für ein Darlehn von 500 verbürgt habe und daß Leipzig als Erfüllungsort vereinbart sei, mit dem Antrage: der Beklagte und der Lehrer Mankowski werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 375 89 nebst 6 % Zinsen davon seit 19. August 1910 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig voll⸗ streckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Leipzig, Peterssteinweg 8, auf den 25. August 1911, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 162, geladen. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Leipzig, den 27. Juni 1911.

[33375] Oeffentliche Zustellung.

Die Gaßner Franz und Josefa Thienelschen Ehe⸗ leute in Bladen, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Kassel in Leobschütz, klagen gegen die 1) verehelichte Mathilde Kutaschnik, geb. Beier, 2) deren Ehe⸗ mann Josef Kutaschnik, früher in Schacht Julius, Warschauer Aktionsgesellschaft in Porombka, Russisch⸗ Polen, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß auf dem den Klägern gehörigen Grundstück 361 dom. Bladen Abteilung III Nr. 3 für die vier Geschwister Johann, Josefa, Mathilde und Franz Beier 150 Kaufgeld zu gleichen An⸗ teilen von je 37,50 eingetragen und daß diese Posten längst bezahlt sind, mit dem Antrage, die be⸗ klagte Ehefrau Mathilde Kutaschnik, geb. Beier, zu verurteilen, anzuerkennen, daß ihr Ansprüche an die Kläger wegen der Post Abteilung 3 Nr. 3 auf Blatt 361 dom. Bladen nicht zustehen und in die Löschung des eingetragenen Anteils von 37,50 ℳ, Teil der Post von 150 ℳ, zu willigen, den be⸗ klagten Ehemann Josef Kutaschnik zu verurteilen, der Erklärung seiner Ehefrau seine Einwilligung zu erteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Leobschütz auf den 25. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 13, geladen.

Leobschütz, den 30. Juni 1911.

Grüner, Aktuar,

als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[33041] Nr. 5763. Der Metzger und Wirt Johann Bau⸗ mann in Wenkheim, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Spiegel in Tauberbischofsheim, klagt gegen Ludwig Martin Landeck aus Steinbach bei Würz⸗ burg, z. Zt. unbekannt wo, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte am 26. März 1910 vom Klaͤger dessen in Wenkheim gelegene Hofraite um 20 500 ℳ, verzinslich zu 4 ½ % seit 1. Juni 1910, gekauft habe, daß der Kauf sowie ein Ver⸗ zugsrecht des Klägers im Grundbuch Wenkheim Bd. 25 Nr. 24 S. 139 eingetragen sei, mit dem Antrage auf Urteil dahin: Beklagter hat in Höhe der dem Kläger gegen ihn zustehenden Forderung von 20 500 nebst 4 ½ % Zins seit 1. Juni 1910 die Vollstreckung in die Liegenschaft des Beklagten, eingetragen Grundbuch Wenkheim Bd. 25 Nr. 24 S. 139, zu dulden und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger Jadet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Großh. Landgerichts zu Mosbach auf Samstag, den 21. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Mosbach, den 1. Juli 1911.

Der Gerichtsschreiber des Großh. Landgerichts. [34199] Bekanntmachung.

In Sachen Gstaudinger, Thomas, Kaufmann hier, Senefelderstraße 10 b/1I, Klageteil, pertreten durch Rechtsanwalt Schlelein hier, gegen Kanzler, Josef, Brauereipraktikant, früher hier, nun unbe⸗ kannten Aufenthalts, und 1 Genossen, Beklagte, wegen Wechselforderung, wurde die öffentliche Zu⸗ stellung der Klage in der Richtung gegen den Mit⸗ beklagten Josef Kanzler bewilligt, und ist zur Ver⸗ handlung über diese Klage die öffentliche Sitzun der II. Ferienzivilkammer des K. Landgerichts München I vom Freitag, den 18. August 1911, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 85/1, bestimmt. Hierzu werden Beklagte durch den klägerischen Ver⸗ treter mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig einen bei diesseitigem K. Landgerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen. 0Der klägerische Anwalt wird beantragen, zu erkennen: I. Die Beklagten werden

1131u“

verurteilt, an Klageteil samtverbindlich 1500 Wechselsumme nebst 6 % Zinsen hieraus seit 24. Mai 1911, 6 25 Protestkosten und 5 ½ Prozent gesetzliche Provision zu bezahlen. II. Die Beklagten haben samtverbindlich sämtliche Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen beziehungsweise zu erstatten. III. Das Urteil wird vorläufig vollstreckbar erklärt.

München, den 30. Juni 1911.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts München I.

[34196] Oeffentliche Zustellung. Der Molkereibesitzer Heinrich Zimmermann in Köttichau bei Hohenmölsen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Reichardt in Naumburg a. S., klagt gegen den früheren Molkereibesitzer Franz Eduard Euwecke, früher in Leipzig, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die in dem Antrage näher bezeichnete Hypotheken⸗ forderung von 12 000 getilgt sei, mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, in Löschung der für ihn auf dem Grundbesitz des Klägers Band IV Blatt 98 des Grundbuchs von Köttichau in Abteilung III Nr. 2 eingetragenen Hypothekenforderung von 12 000 nebst den ein⸗ getragenen Zinsen zu willigen und den darüber ge⸗ bildeten Hypothekenbrief an den Kläger heraus⸗ zugeben. Das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Naumburg a. S. auf den 27. Oktober 1911, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechrsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Naumburg a. S., den 4. Juli 1911.

Bruͤckner, Landgerichtssekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[34178] Oeffentliche Zustellung.

Im Grundbuche des Amtsgerichts Roth bei Nürn⸗ berg für Spalt, Band XIII, Seite 463, ist auf dem dort beschriebenen Grundbesitze der Taglöhners⸗ witwe Anna Maria Riedl von Spalt und deren drei Kinder Walburga, Georg und Anton Riedl von dort, wovon letzterer unbekannten Aufenthalts ist, auf Grund einer Zession für den Kaufmann Hermann Süß⸗Schülein in Regensburg ein mit 5 % verzinslicher und gegenseitig vierteljahrig künd⸗ barer Kaufschillingsrest von 1600 nebst 160 Sicherungshypothek eingetragen. Dieser Kauf⸗ schillingsrest wird nun namens des Gläubigers durch Rechtsanwalt Dr. Heidecker in Regensburg, nachdem es bezüglich der übrigen Schuldner bereits erfolgt ist, dem Mitschuldner Anton Riedl zur Heim⸗ zahlung binnen eines Vierteljahres vom Tage der Zustellung der Kündigung ab gekündigt. Diese Bekanntmachung erfolgt zum Zwecke der öffentlichen Zustellung, nachdem mit Beschluß vom 3. Fult d. . die Bewilligung hierzu seitens des hiesigen Amts⸗ gerichts erteilt ist. 9

Roth, den 4. Juli 1911.

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.

33784] Oeffentliche Zustellung.

Der Likörfabrikant Wilhelm Reinhardt in Ilmenau, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Schenk da⸗ selbst, klagt gegen den früheren Gastwirt Heinrich Wilke, s. Zt. in Stützerbach Pr. Ant., z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm noch den Kaufpreis für in der Zeit vom 1. Oktober 1909 bis 16. Mai 1910 käuklich gelieferte Waren und Wechselspesen schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 117 80 nebst 5 % Verzugszinsen seit dem 16. Mai 1910 zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Schleusingen auf den 29. September 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Schleusingen, den 3. Juli 1911. Der Gerichtsschreiber des Koniglichen Amtsgerichts.

[33787] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Martha Frankel in Berlin SW., Friedrichstr. 9, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Teusch in Berlin SW., Charlottenstr. 87, klagt gegen das Fräulein Gertrud Arndtstein, fruüͤher in Berlin W., Potsdamer Str. 98a, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Be⸗ klagte ihr für im August 1909 gelieferte Waren den Restbetrag von 255 verschulde und, obwohl ein Zahlungsziel nicht vereinbart sei, trotz Aufforderung weitere Zahlungen nicht geleistet habe, mit dem An⸗ trag, die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 255 nebst 4 vom Hundert Zmsen seit dem 1. September 1909 zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗ Schoneberg, Grunewaldstr. 66/67, auf den 1. Sep⸗ tember 1911, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 34, geladen. Durch Beschluß vom 30. Juni d. JIs. ist die Sache zur Feriensache erklärt worden. Akten⸗ zeichen 2 C. 305. 10.

Schöneberg, den 3. Juli 1911. Rudzewski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Schöneberg. Abt. 2.

[34172) SOeffentliche Zustellung.

Der Schneidermeister Eugen Behrend in Stettin, Mönchenstraße 21 bis 22, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Justizräte Wehrmann und Baar in Stettin, klagt gegen den Techniker Wilhelm Quaas, zuletzt in Stettin, 138 II, bei Frau Arnold wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm für am 11. März 1911 käuflich gelieferte 2 Anzüge 165 schulde, mit dem Antrage: Der Beklagte wird verurteilt, 165 nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem 29. Juni 1911 an den Kläger zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des voraufgegangenen Arrestverfahrens zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Stettin, Zimmer 88, auf den 31. Oktober 1911, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.

Stettin, den 1. Juli 1911.

Pahnke, 8

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [34520]0 Oeffentliche Zustellung.

Der Friedrich Vogel, Ehe . eitter hier, Silberburgstraße 163, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗

anwalt Dr. Liebmann, hier, klagt gegen die Frau

Anna Eberbach, mit unbekanntem Aufenthalt

wesend, früher in Stuttgart, wegen Forderung aus Werkvertrag (Fertigung von Stiefeln), mit dem Antrage, es wolle durch vorläufig vollstreckbares Urteil für Recht erkannt werden: Die Beklagte ist ver⸗ pflichtet, an den Kläger den Betrag von 32 50 nebst 4 % Zinsen seit 1. April 1911 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der⸗ jenigen des vorangegangenen Arrestverfahrens, zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird die Beklagte vor das Königliche Amts⸗ sericen 8 Stuttgart⸗Stadt, Justizgebäude, Urban⸗ traße 18, auf Mittwoch, den 6. September 1911, Vormittags 9 Uhr, in Saal 55, geladen. Die Sache ist als Feriensache bezeichnet.

Stuttgart, den 6. Vuli 1911

Not.⸗Praktikant Umbach, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Stuttgart⸗Stadt.

[332931 SOeffentliche Zustellung.

Die Firma S. & A. Weil, Großhandlung in Frankfurt am Main, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dr. Frank und Güntzer in Trier, klagt gegen den Julius Heymann, Kaufmann, früher in Trier, jetzt ohne bekannten Wohnort, unter der Behauptung, daß Beklagter ihr für käuflich gelieferte Waren 566,16 verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläͤufig vollstreckbares Erkenntnis kostenpflichtig zu verurteilen, an Klägerin den Betrag von 566,16 nebst 5 % Zinsen vom Klagetage ab zu zahlen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Trier auf den 30. Ok⸗ tober 1911, Vormittags 9 ¼ Uhr, Zimmer 5. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Trier, den 26. Juni 1911.

8 Mülders, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 5.

[34521] Oeffentliche Zustellung.

„Der J. Müller, vorm. O. Kappis, 88 Hoflieferant in Tübingen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schoffer daselbst, klagt gegen den Ludwig Lang, Glasermeister von Walddorf, Oberamts Tübingen, z. Zt. mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, aus Kauf, mit dem Antrag, durch ein für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklärendes Urteil für Recht zu erkennen: der Beklagte ist schuldig, an den Kläger die Summe von 99 98 nebst 4 % Zinsen aus 99 68 seit 1. Januar 1911 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen. Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das K. Amtsgericht Tübingen auf Dienstag, den 22. August 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen. (Die Sache ist Feriensache.)

Tübingen, den 5. Juli 1911. Gerichtsschreiber K. Amtsgerichts. Gornberger.

[34191] Oeffentliche Zustellung einer Klage.

Nr. 5012. Die Anna Wetzel, geb. Reppel, Witwe des Linoleumlegers Lorenz Wetzel, früher in Mann⸗ heim, jetzt zu Neustadt a. d. H., Friedrichstr. 43, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hauger in Waldshut, klagt gegen den Berthold Gerspacher, Techniker, jetzt unbekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ orts, früher zu Zell i. W., auf Grund der §§ 1298, 1300 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Verurteilung des Letzteren zur Zahlung einer Entschädigung von 3 ℳ,, eventuell in gerichtlich festzusetzender Höhe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Waldshut auf Samstag, den 11. November 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Waldshut, den 4. Juli 1911.

Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[34174] Oeffentliche Zustellung und Ladung. G Die Firma Modehaus Bab Gebrüder zu Char⸗ lottenburg, Tauentzienstraße 7 b, vertreten durch den Rechtsanwalt Wunsch zu Charlottenburg⸗Berlin W. 50, bbüekrcg⸗ 13 a, Klägerin, hat mit Schriftsatz vom 30. Juni 1911 gegen die Frau Emmi Scheuer, geschiedene Lazarus, zuletzt in Steglitz, Petschkestraße 6, wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Forderung, Klage zum K. Amtsgerichte Würzburg als dem nach § 23 der R.⸗Z.⸗P.⸗O. zuständigen Gerichte erhoben und bean⸗ tragt, die Beklagte zu verurteilen: 1) an die Klägerin 198 70 Hauptsache für geliefert er⸗ haltene Waren nebst vier vom Hundert Zinsen seit dem 15. Juni 1911 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreites einschließlich des in den Akten C. 240/1911 des K. Amtsgerichts Würzburg voran⸗ gegangenen Arrestverfahrens zu tragen, 2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zum Zwecke der mündlichen Verhandlung der Klage ist Termin auf Dienstag, den 17. Oktobex 1911, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im Sitzungssaale Nr. 72/I. Stock des Justizgebäudes dahier anberaumt. Nach Be⸗ willigung der öffentlichen Zustellung wird die unbe⸗ kannt wo sich aufhaltende Beklagte Emmi Scheuer zu diesem Termine hiermit geladen. Würzburg, den 6. Juli 1911. Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichtt..

[34442] Oeffentliche Zustellung.

Durch Beschluß des Amtsgerichts Bremen vom 4. Juli 1911 ist die öffentliche Zustellung nach⸗ stehender Aufforderung bewilligt worden, welche durch den Rechtsanwalt Dr. Kind als Bevoll⸗ mäͤchtigten der Witwe des Bauunternehmers Arend Mester, Johanne Lucie geb. Tümler, und des Bau⸗ unternehmers Heinrich Carl Friedrich Fick erfolgt ist:

3 „Bremen, den 23. Juni 1911.

Herrn Heinrich Appel, Inhaber eines Baugeschäfts, früher in Bremen, Steffensweg Nr. 1, wohnhaft.

Im Auftrage der Witwe des Bauunternehmers Arend Mester, Johanne Lucie geb. Tümler, wohn⸗ haft in Lankenau Nr. 13a, und des Bauunter⸗ nehmers Heinrich Carl Friedrich Fick, wohnhaft hierselbst, Vagtstraße Nr. 56, teile ich Ihnen fol⸗ gendes mit:

Laut notariellen Vertrages vom 14. Juni 1910 haben Sie von meinen Auftraggebern 3 an der Bingerstraße belegene Bauplätze, die demnächst die Nummern 16, 18 und 20 erhalten, gekauft und sind Ihnen die Plätze auch peliefert worden. Nach § 4 des Vertrages mußten die Bauplätze spätestens am 1. April 1911 bar bezahlt sein. Ihre Verkäufer

sind immer bereit und in der Lage gewesen und sind ge g.

es auch noch, die fraglichen Plätze auf Sie zu ver⸗ lassen gegen Zahlung des Kaufpreises. Nach dem genannten Paragraphen haben die Verkäufer das Recht, von dem Vertrage einseitig zurückzutreten, so⸗ bald Sie nach einmaliger Zahlungsaufforderung Ihren Verpflichtungen aus dem Vertrage nicht nach⸗ gekommen sind. Ich fordere Sie hiermit auf, den Kaufpreis für die genannten Bauplätze, welcher nach § 4 des Vertrages bei einer Gise moröte von 378 qm 10 158,75 beträgt, innerhalb 3 Tagen nach erfolgter Zustellung dieses zu zahlen, andernfalls die Verkäufer von dem Vertrage zurück⸗ treten. Verlassung der Bauplätze auf Sie oder Ihre Käufer biete ich hiermit namens Ihrer Ver⸗ käufer ausdrücklich an. Ergebenst (gez.) Dr. Kind.“

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Schuldner wird diese Aufforderung hiermit bekannt gemacht.

Bremen, 5. Juli 1911.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Freund, Sekretär.

3) Verkäufe, Verpachtungen, 8 Verdingungen ꝛc. [34091

Die Lieferung von jährlich: etwa 24 000 m Baumwollflanell, blau, 160 000 m Moleskin, breit, 155 000 m Moleskin, schmal, 15 000 m Braundrell, 1 000 m Khakikordstoff, 10 000 m Futterkallikot, grau, 2 900 m Futterkallikot, feldgrau, 5 500 m Futterkallikot, blau, 65 000 m Doppelkattun, schwarz, 4 000 m Pilotstoff, blau, 70 000 oder 45 000 m Nanking, indanthrenblau 150 000 m Kottondrill, breit, 180 000 m Kottondrill, schmal, 12 000 m Segeltuch, braun, zu Schuhen, 9 000 m Segeltuch, braun, zu Vorratstaschen 20 000 m Band, schwarzwollenes, 70 000 1““ mit Messinghülsen Mützen für die Marine soll vom 1. April 1912 ab entwede auf ein Jahr oder auf dret oder auf fünf Jahr mit dem beiderseitigen Recht der Kündigung bis zum 30. 9. jeden Jahres zum 1. IV. des nächsten Jahre vergeben werden. Ablieferungen erfolgen ratenweise. Lieferungsbedingungen liegen zur Einsichtnahme ir der Registratur des Bekleidungsamtes aus ode werden gegen Einsendung von 2 abgegeben Nachproben werden gegen Erstattung der dafür fest gesetzten Kosten abgegeben. Angebote, getrennt von den Proben verpackt, gut verschlossen, versehen mit der äußeren Aufschrift: „Angebot auf Baumwollstoffe“, „Angebot auf schwarzwollenes Band“, „Angebot auf Bronzereifen für Mützen“ sind bis zum Eröffnungstermin am 18. September d. Js., Vormittags 9 Uhr, dem Bekleidungs⸗ amt einzusenden. 1 Angebotsproben sind von allen Bewerbern, auch von den bisherigen Lieferern, einzureichen. Nicht mit Proben belegte Angebote, von wem immer si abgegeben sind, bleiben unberücksichtigt. Zuschlagsfrist 6 Wochen. Marinebekleidungsamt Wilhelmshaven.

X. von papieren.

Die Bekanntmachungen über den Verlust pon Wert⸗ papteren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.

Verlosung ꝛc.

2 8

34554] Bekanntmachung. 8 Bei der heute auf dem Rathause dahier vorge⸗ nommenen 14. Verlosung der 3 ½ % igen städtischen Schuldobligationen wurden die Nummern B 29 und 86 Lit. A zu je 400 ℳ, 28 unb 118 gezogen.

Die Rückzahlung derselben erfolgt am 1. Oktober 1911 gegen Rückgabe der Schuldscheine und Coupons mit Talon bei der Pfälzischen Bank in Frankfurt a. Main und endigt an diesem Tage die Verzinsung.

Rückständig und seit 1. Oktober 1908 außer

Verzinsung sind die Nummer 90 Lit. A zu 400

und Nummer 55 Lit. B zu 100 und seit

1. Oktober 1910 die Nummern 119 und 123 Lit

zu 100 ℳ. B

Bischofsheim v. Rhöu, den 1. Juli 1911 Die Stadtverwaltung. Hauck, Bürgermeister.

[34557 Aufkündigung der ausgelosten Kreis⸗ obligationen des Kreises Dels.

Bei der im Beisein der Kreiskommission und eines

Notars stattgefundenen Verlosung der auf Grund

des Allerhöchsten Privilegs vom 7. Dezember 1885

ausgefertigten und am 2. Januar 1912 einzulösenden Kreisobligationen des Kreises Oels sind die nachstehenden Nummern gezogen: Lit. A über je 1000 ℳ:

Nr. 17 70 und 78. Lit. B über je 500 ℳ:

Nr. 13 84 166 205 216 225 248 und 254. Lit. C über je 200 ℳ:

Nr. 13 245 400 412 433 444 und 486.

Die Besitzer der vorbezeichneten, zum 2. Januar

1912 hiermit gekündigten Obligationen werden auf⸗

gefordert, den Nennwert gegen Rückgabe der Obli⸗

gationen nebst den Zinsscheinanweisungen und den noch nicht fälligen Zinsscheinen vom 2. Januar

1912 ab bei der Kreiskommunalkasse hierselbst

in Empfang zu nehmen. Eine weitere Verzinsung

der ausgelosten Obligationen findet von dem ge⸗

nannten Tage ab nicht statt und wird der Wert der 8

etwa nicht zurückgelieferten Zinsscheine von den

Kapitalien in Abzug gebracht. 8

Oels. den 3. Juli 1911. Der Vorsitzende des Kreisausschusses

Königliche Landrat. b

Graf YVorck von Wartenburg, Kreisdeputierter. 8 j