Dr. Kuznitzky in Berlin, Belle Allianceplatz 6a, hat beantragt, die verschollene Reisende Chaja Liba — genannt Friederike — Woitowska, geboren un⸗ gefähr im Jahre 1848 als Tochter des Hirsch Woitowski und der Feiga Woitowska, geb. Leib, in Wolkowyschki, Gouvernement Suwalkt in Rußland, deren letzter Wohnsitz unbekannt ist, für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf den 24. Januar 2., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stock⸗ werk, Zimmer 113/115, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls sie mit Wirkung für diejenigen Rechtsverhältnisse, welche sich nach den deutschen Gesetzen bestimmen, sowie mit Wirkung für ihr im Inland befindliches Vermögen für tot erklärt werden wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin, den 19. Juni 1911. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 154.
[35028] Alufgebot.
Sofie Bolzhauser, geb. Schedel, Ehefrau des Fabrikarbeiters Johann Friedrich Bolzhauser in Bietigheim, hat beantragt, den verschollenen Karl Jakob Schedel, geb. in Bietigheim am 7. Okt. 1853, Sohn des † Wilhelm Friedrich Schedel, Bäckers, u. der † Christiane Barbara geb. Zeh daselbst, zulktzt wohnhaft in Bietigheim und seit 1880 mit unbe⸗ kanntem Aufenthalt abwesend, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 25. Ja⸗ nuar 1912, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. 1“
Besigheim, den 7. Juli 1911.
8 Königliches Amtsgericht Oberamtsrichter Kehrer
[35036] Aufgebot.
Der Maurer Ivhann Wroniecki in Culm, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Blumenthal in Culm, hat beantragt, den verschollenen Franz Wroniecki, geboren am 20. September 1848 in Culm, zuletzt wohnhaft in Culm, welcher als Soldat des 33. Infanterieregiments den französischen Feldzug mitgemacht und seitdem verschollen ist, für tot zu rklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ ordert, sich spätestens in dem auf den 4. April 1912, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 3, anberaumten e ne zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Culm, den 6. Juli 1911. Königliches Amtsgericht. 16
[35032] Aufgebot.
Das Amtsgericht Hamburg hat heute beschlossen: Auf Antrag der Schwester des verschollenen See⸗ manns Albert Friedrich Eduard Manns, nämlich der Anna Marie Auguste Manns in Hamburg, vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Dr. C. v. Duhn, wird ein Aufgebot dahin erlassen: 1) Es wird der in Hamburg als Sohn des Peter Manns und dessen Ehefrau, Maria Anna Christine Albertine . geb. Jörns, am 5. August 1853 geborene Seemann Albert Friedrich Eduard Manns, welcher zuletzt im Mai 1884 von Hamburg in See ging und seit dem 13. Mai 1891, wo er aus London zuletzt an die Antragstellerin geschrieben hat, verschollen ist, hiermit aufgefordert, sich bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Ziviljustizgebäude, Holsten⸗ platz, Erdgeschoß, Mittelbau, Zimmer Nr. 165, spä⸗ testens aber in dem auf Freitag, den 29. März 1912, Vormittags 11 ½ Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermin, daselbst, Heiligengeistfeldflügel, Erd⸗ geschoß, Zimmer Nr. 145, zu melden, widrigenfalls en odeserklärung erfolgen wird. 2) Es werden alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, hiermit aufgefordert, dem 1 Amtsgerichte spätestens im Aufgebots⸗ termine Anzeige zu machen.
Hamburg, den 29. Mai 1911.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[35034] Aufgebot. Die Ehefrau des Gymnasialprofessors Dr. phil. Karl Krüger, Elisabetha geb. Stiebing, zu Cassel, E11 Rechtsanwalt Dr. Bruno Müller zu Cassel, hat beantragt, die verschollenen Gebrüder 1) Karl Martin Günste, geboren am 11. Januar 1823 zu Marburg, 2) Karl Wilhelm Friedrich Günste, geboren am 13. Mai 1835 zu Marburg, zuletzt Hohabaft in Marburg, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 29. März 1912, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufge⸗ botstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Marburg, den 6. Juli 1911. 8 8 Königliches Amtsgericht. 1
[35029]/ K. Sae 8-5 Neuenbürg. ufgebot. “ Gottlob Stoll, Gemeinderat in Engelsbrand, hat die Todezerklärung der am 14. Juni 1851 zu Engels⸗ brand geborenen, zuletzt in Grunbach, O.⸗A. Neuen⸗ bürg, wohnhaften Gottliebin Friedrike Burghardt, Ehefrau des J. F. Fischer, Metzgers, für welche in Engelsbrand ein Vermögen von ca. 82 ℳ öffent⸗ lich verwaltet wird, im Wege des Aufgebotsver⸗ fahrens beantragt; der Antrag ist zugelassen. Es ergeht nun die Aufforderung: 1) an die Verschollene, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 23. Ja⸗ nuar 1912, Vormittags 9 ¼ Uhr, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen würde; 2) an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Den 7. Juli 1911. Hilfsrichter Kauffmann.
[35027] . Aufgebot.
Der Kirchspielsaktuar Meier in Lüdingworth hat beantragt, den verschollenen Hinrich Wilhelm Rohde, geboren am 5. Mai 1845 in Nordleda, welcher vor vielen Jahren nach Amerika ausgewandert ist, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 28. März 1912, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Otterndorf. den 6. Juli 1911.
Königliches Amtsgericht. 1.
[35033] Aufgebot.
Der Rechtsanwalt Heinrich in Eberswalde hat als Nachlaßpfleger für diejenigen, welche Erben des am 6. Januar 1905 in Berlin verstorbenen Kaufmanns Hermann Hugo Bodstein werden, das Aufgebots⸗ verfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nach⸗ laßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Hermann Hugo Bodstein spätestens in dem auf den 9. Ok⸗ tober 1911, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweis⸗ stücke sind in Urschrift oder in Abschrift bei⸗ zufügen. Die Nartlaf läubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Sb- nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.
Eberswalde, den 6. Juli 1911.
Königliches Amtsgericht. 8 “
[35037] Bekanntmachung. Die Besitzerfrau Berta Dirksen, geb. Schubert, aus Wengelwalde hat die ihrem Ehemann, dem Besitzer Abraham Dirksen in Wengelwalde am 13. November 1905 erteilte Generalvollmacht wider⸗ rufen. Die öffentliche Zustellung der Kraftlos⸗ erklärung dieser Urkunde wird hiermit bewilligt. Marienburg, den 7. Juli 1911.
Königliches Amtsgericht.
[350433 Im Namen des Königs! In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todes⸗ erklärung des verschollenen Schuhmachers Anton Wennemann in Düsseldorf hat das unterzeichnete Königliche Amtsgericht für Recht erkannt: Der verschollene, am 28. Januar 1862 in Harz⸗ berg, Kirchspiel Lügde, geborene Schuhmacher Anton Wennemann wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1907, Nachts 12 Uhr, festgestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlasse zur Last. 1111“ Düsseldorf, den 1. Juli 1911. Königliches Amtsgericht.
[35066] 1 Oeffentliche Zustellung mit Vorladung. Zum Kgl. 1 Frankenthal, I. Zivil⸗ kammer, hat Sophia Mary Steger, geb. Glen, wohnhaft 335, Great Western Road, Glasgow, Schottland, Klägerin, durch Rechtsanwalt Justizrat Schweickert in Frankenthal vertreten, gegen ihren Ehe⸗ mann Albert Hermann Steger, Friseur, früher in Neustadt a. H. wohnhaft, z. Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, Beklagten, Klage auf Ehescheidung erhoben, mit dem Antrage: Es ge⸗ falle Kgl. Landgericht Frankenthal, I. Zivilkammer, zu erkennen wie folgt: I. Die Ehe der Parteien wird geschieden. II. Der Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung. III. Der Beklagte hat die Prozeß⸗ kosten zu tragen. IV. Die öffentliche Zustellung des Urteils wird bewilligt. Klägerin ladet den Beklagten in die Sitzung des Kgl. Landgerichts Frankenthal, I. Zivilkammer, vom Donnerstag, den 23. No⸗ vember 1911, Vormittags 9 Uhr, im kleinen Sitzungssaale des K. Landgerichts Frankenthal zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor mit der Aufforderung, einen bei dem Prozeßgerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. In Ausführung der bewilligten öffentlichen Zustellung wird vor⸗ stehendes bekannt gegeben. 18“ Frankenthal, den 8. Juli 1911.
Kgl. Landgerichtsschreiberei.
[35082] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Anna Maaß, geb. Bondeur, in Friedland i. Meckl., Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Moldenhauer daselbst, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schlächter Ferdinand Maaß, früher zu Friedland i. Meckl., auf Grund der §§ 1567 und 1568 B. G.⸗B. auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2 Zivilkammer des Groß⸗ herzogl. Landgerichts zu Neustrelitz auf Dienstag, den 7. November 1911, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Neustrelitz, den 7. Juli 1911.
Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[35069] Oeffentliche Zustellung. “ Die Ehefrau des Malers Paul Schrader, Ottilie geb. Nehrkorn, in Braunschweig, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Heymann hier⸗ selbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher in Braunschweig, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte am 6. April 1911 heimlich die Klägerin verlassen, an dieselbe einige Tage nach seinem Fortgange von Ahrendsburg bei Hernsae und einige Tage später von Hamburg aus geschrieben, seitdem aber nichts von sich habe hören lassen und der Aufenthalt des Beklagten als unbekannt bescheinigt set, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zu verurteilen, die häusliche Gemeinschaft
Veröffentlicht durch Amtsgerichtssekretär Knodel.
ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Herzoglichen Landgerichts in Braunschweig auf den 20. Dezember 1911, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen.
Braunschweig, den 5. Juli 1911.
„Jürgens, Gerichtsobersekretär, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
[35075] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Helene Weidemann, geb. Frimond, in Völklingen, Kreppstraße 19, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Dr. Albert Löwenthal und Dr. Richard Rheinstein in Frankfurt a. M., klagt gegen ihren Ehemann Friedrich Weidemann, zur⸗ zeit unbekannten Aufenthalts, früher in Frankfurt a. M., auf Grund der Behauptung, daß die Parteien schon seit langer Zeit getrennt leben, der Beklagte sich um seine Frau E nicht kümmere, auch sein Aufenthalt zurzeit unbekannt sei, mit dem Antrage: Königliches Landgericht wolle den Be⸗ klagten kostenfällig verurteilen, die eheliche Gemein⸗ schaft mit der Klägerin wieder herzustellen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die sechste Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Frankfurt a. M. auf den 23. November 1911, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer 162 II, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage nebst Ladung zum Termin bekannt gemacht. Frankfurt a. M., den 6. Juli 1911.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[35070] Oeffentliche Zustellung.
Die geschiedene Ehefrau des Kaufmanns Theodor Becker, Gerhardine Wilhelmine geb. Stubbmann, in Bremen, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Barkhausen, Degener⸗Grischow u. Lürman in Bremen, klagt gegen ihren vormaligen Ehemann, früher in Bremen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhaltsforderung, mit dem Antrage: den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an die Klägerin vierteljährlich im voraus ℳ 120,— vom 22. März 1907 an zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Landgericht, Zivil⸗ kammer I, zu Bremen, im Gerichtsgebäude, 1. Ober⸗ geschoß, auf Donnerstag, den 16. November 1911, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bek⸗ gemacht. 8
Bremen, den 7. Juli 1911. 8 Deerr Gerichtsschreiber des Landgerichts: Rodewald, Sekretär.
E11“ [35058] Oeffentliche Zustellung.
Die Köchin Elisabeth Dunkel zu Frankfurt a. M., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kintzen zu Düsseldorf, klagt gegen den Bildhauer Peter Müller, früher in Düsseldorf, Nordstraße 50, dann in Basel, jedoch dort nicht zu ermitteln, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte, welcher der Vater ihres unehelichen Kindes Joseph sei, ihr die Kosten für Entbindung und Pflege mit 129,— ℳ verschulde, mit dem Antrage auf kostenfällige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 129,— ℳ. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Düsseldorf auf den 2. November 1911, Vormittags 9 Uhr, in Saal 63 im Justizgebäude am Königsplatz, Zugang durch das Gittertor am Königsplatz, geladen.
Düsseldorf, den 3. Juli 1911.
Siede, Aktuar,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[35050] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Friedrich Wilhelm Bormann, vertreten durch den Vormund, Direktor des Waisen⸗ hauses Dr. Petersen zu Hamburg, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Assessor Dr. Poel zu Hamburg, Adresse: Waisenhauskollegium, Averhoffstraße Nr. 19, klagt gegen den Kaufmann Ludwig Wilhelm Kraemer, früher zu Hamburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten, dem Kläger von seiner Geburt, dem 23. Mai 1909, bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahre desselben eine Geldrente von jährlich 360 ℳ zu zahlen, und zwar vierteljährlich im voraus, die verfallenen sofort, unter der Begründung, daß der Beklagte der Mutter des Klägers in der gesetz⸗ lichen Empfängniszeit beigewohnt habe. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Amtsgericht Hamburg, Zivilabteilung X, Ziviljustiggebäude vor dem Holstenkor, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 114, auf Freitag, den 1. Sep⸗ tember 1911, Vormittags 10 ¾ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. —
Hamburg, den 26. Juni 1911. 8
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[35052] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Thekla Lindmeier, uneheliches Kind der Marie Lindmeier in Frankfurt a. M., Röderbergweg 22, vertreten durch den Sammelvor⸗ mund Stadtsekretär Heinrich Orf in Frankfurt a. M., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Noack in Lorsch, klagt gegen den Metzger Peter Utz in Heppenheim a. d. Bergstr., z. Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter der Mutter des Kindes während der gesetzlichen Empfängniszeit, d. i. in der Zeit vom 19. Juni 1910 bis 19. Oktober 1910, geschlechtlich beigewohnt hat, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an das Kind Thekla Lindmeier z. H. seines Vormundes Heinrich Orf vom 17. April 1911 bis zum 17. April 1917 vierteljähr⸗ lich im voraus 75 ℳ, vom 17. April 1917 bis zum 17. April 1927 vierteljährlich im voraus 90 ℳ sowie 200 ℳ als Kosten der Vorbildung für einen Beruf in vierteljährlich im voraus zu zahlenden Raten von 25 ℳ vom 17. April 1925 ab zu zablen und das Urteil hinsichtlich der fälligen Unterhalts⸗ beträge gemäß § 708 Z.⸗P.⸗O. für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Groß⸗ herzogliche Amtsgericht in Lorsch auf Dienstag, den 19. September 1911, Vormittags 8 ½ Uhr, geladen.
Lorsch, den 5. Juli 1911.
350802 Oeffeutliche Zustellung.
Die minderjährigen Geschwister Walter und Elisabeth Bartels, vertreten durch ihren Pfleger, den Berufsvormund Rößler in Magdeburg, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Kaufmann hier, klagen gegen ihren Vater, den Dreher Otto Bartels, früher in Magdeburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der gesetzlichen Unterhaltspflicht, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, vom Tage der Klagezustellung ab an jeden der Kläger jährlich 180 ℳ Unterhaltsgeld in vierteljährlichen Raten im voraus zu zahlen und das Urteil, erforder⸗ lichenfalls gegen Sicherheitsleistung, für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
gerichts in Magdeburg, Halberstädterstraße Nr. 131, auf den 20. November 1911, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Magdeburg, den 6. Juli 1911. 8 Schildmacher, Landgerichtssekretär,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [35060] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Heinrich Hubert Schumacher in Allerheiligen, vertreten durch seinen Vormund Heinrich Schumacher daselbst, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Richen in Neuß, klagt gegen den Ackergehilfen Heinrich Schnitzler, früher zu Allerheiligen, jetzt ohne bekannten Aufenthalt, unter der Behauptung, daß der Beklagte der außereheliche Erzeuger des Klägers sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger von seiner am 27. November 1910 erfolgten Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 45 ℳ und für die Schuljahre 54 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 1. Juni, 1. September, 1. Dezember und 1. März jedes Jahres, zu zahlen und die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Neuß, Sitzungssaal, auf den 19. Sep⸗ tember 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Neuß, den 28. Juni 1911. (L. S.) Stratmann, Amtsger.⸗Sekr.,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[35079) SOeffentliche Zustellung.
Der Händler Georg Stoiber in Tiefenbach, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Steininger in Amberg, erhebt Klage gegen den Häusler Anton Schuster von Tiefenbach, nun unbekannten Aufenthalts, wegen eines demselben am 27. März 1910 gegebenen Dar⸗ lehens, mit dem Antrage zu erkennen: 1. Be⸗ klagter ist schuldig, an Kläger 832 ℳ Hauptsache nebst 4 % Zinsen hieraus seit 27. Dezember 1910 sowie 9 ℳ 60 ₰ Kapitalskündigungskosten zu be⸗ zahlen; II. derselbe hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; III. das Urteil wird gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar erklärt. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits auf Mittwoch, den 25. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, vor die II. Zivilkammer des K. Landgerichts Amberg mit der Aufforderung, einen bei dem Prozeßgericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum 3ge der öffentlichen Zustellung an den Beklagten wird dieser Auszug der Klage hiermit bekannt gemacht.
Amberg, den 8. Juli 1911.
[35065] Oeffentliche Zustellung. bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Stubenrauch in Berlin, Charlottenstr. 84, klagt gegen die Frau Clotilde Simon, geb. Stier, früher in Wickrath, Poststr. 6 bei Louis Stier, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß ihm durch rechtskräftige vollstreckbare Urteile des Kgl. Landgerichts Kaiserslautern vom 5. 1. 10 und des Kgl. Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 26. 9. 10 ein Anspruch auf Zahlung von 85 239,74 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 24. III. 08 und 105,60 ℳ Kosten gegen den Kaufmann Albert Simon in Bordeaux zustehe. Das Geld ist hinter⸗ legt, der Kläger verlangt mit vorliegender Klage Einwilligung der Beklagten, welche das Depot eben⸗ falls gepfändet hat, mit dem Antrage, die Beklagte zu verurteilen, darin zu willigen, daß die auf den Namen ihres Chemannes Kaufmann Albert Simon bei der Kgl. Ministerial⸗, Militär⸗ und Bau⸗Kom⸗ mission zu Nr. 3. 808. 07 hinterlegten Wertpapiere a. 30 000 ℳ 3 % Bayerische Eisenbahnanleihe von 1896, b. 19 500 ℳ 3 % Deutsche Reichsanleihe, c. 35 500 ℳ 3 % Deutsche Reichsanleihe je mit den anhängenden Zinsscheinen und Erneuerungs⸗ scheinen an den Kläger ausgehändigt werden. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 29. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Gruner⸗ straße, 2. Stock, Zimmer 27, auf den 23. No⸗ vember 1911, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht. Aktenz. 64. O. 143. 11. Berlin, den 5. Juli 1911. . Oreczykowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Z.⸗K. 29.
[35041] Aufgebot. Die Eheleute Mathias Dalboth, Ackerer, und Elisabeth geb. Peetz, zu Freilingen haben das Auf⸗ gebot zum Zwecke der Ausschließung des Gläubigers der auf dem Grundbuchblatte von Freilingen Artikel 157 Abteilung III Nr. 2 und 3, Artitel 158 Abteilung III Nr. 2 und 3, Artikel 159 Abteilung III Nr. 2 und 3 für den Handelsmann Salomon Kauf⸗ mann zu Binningen bei Carden auf Grund Urteils des Königlichen Amtsgerichts zu Blankenheim vom 13. Juni 1893 eingetragenen, mit 5 % verzinslichen Sicherungshypotheken von 30 ℳ und 276 ℳ gemäß § 1170 B. G.⸗B. beantragt. Die Rechtsnachfolger des Hypothekengläubigers werden aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 12. September 1911, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihrem Rechte erfolgen wird. Blankenheim (Eifel), den 5. Juli 1911. Königliches Amtsgericht. F. 1/11.
mit der Klägerin wieder herzustellen. Die Klägerin
Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts.
1
streits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Land⸗
Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts Amberg. 8
Der Bankier Leon Kehr in Kaiserslautern, Prozeß⸗
.Untersuchungssachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 1. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften. 1
Offentlicher Anzeiger.
Preis für den Raum einer 4gespaltenen Petitzeile 30 ₰.
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
2) Aufgebote, Verlust⸗u. Fund⸗ sachen, Zustellungen u. dergl.
[35071] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Wilhelm Rathjen in Bremen, Bernhardtstraße 6, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Otto Cohn und R. Wedemeyer in Bremen, klagt gegen den Kaufmann Carl Haude, früher in Bremen, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage: den Beklagten aus der offenen Handels⸗ gesellschaft Haude & Co. auszuschließen und ihn zur Zahlung von ℳ 1500,— nebst 4 % Prozeßzinsen fostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar event. gegen Sicherheitsleistung zu verurteilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht, II. Kammer für Handels⸗ sachen, zu Bremen, im Gerichtsgebäude, 1. Ober⸗ geschoß, auf Dienstag, den 31. Oktober 1911, Nachmittags 4 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. .
Bremen, den 8. Juli 1911.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts Kammern für Handelssachen: Degenhardt, Sekretär.
[35056] Oeffentliche nsaa. 1) Der Eigentümer Johann Gottlieb Bähr, 2) die Witwe Mathilde Schätzke, geb. Schmidt, beide in Putzighauland, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dobberstein in Czarnikau, klagen gegen die Justine Schätzke, früher in Putzighauland, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß im Grund⸗ buche der Grundstücke Putzighauland Blatt Nr. 20 und 94, deren eingetragene Seh die Kläger seien, in Abteilung III unter Nr. 1 bezw. 13 für die Beklagte eine elterliche Abfindung von 300 ℳ eingetragen, und daß die Beklagte wegen ihrer Forderung bereits befriedigt sei, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig durch vorläufig vollstreck⸗ bares Urteil zu verurteilen, in die Löschung dieser elterlichen Abfindung von 300 ℳ zu willigen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Czarnikau auf den 30. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, eladen. 8 Czarnikau, den 8. Juli 1911. 8 1 Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [35054] Oeffentliche Zustellung. 1
Der Metzgermeister Nikolaus Ehlinger in Groß⸗ hettingen klagt gegen 1) den Bergarbeiter David Detto Meloni, 2) den Bergarbeiter Ernst Meloni, beide früher in Großhettingen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß ihm die Beklagten für im Jahre 1911 käuflich geliefert erhaltene Waren den Betrag von 123,00 ℳ verschulden würden, mit dem Antrage auf Ver⸗ urteilung der Beklagten zur Zahlung von 123,00 ℳ (in Worten: Einhundertdreiundzwanzig Mark), und zwar: des Beklagten zu 1 zur Zahlung von 84,00 ℳ (in Worten: Vierundachtzig Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung, und des Beklagten zu 2 zur Zahlung von 39,00 ℳ (in Worten: Neun⸗ unddreißig Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung, sowie zur Tragung der Kosten des Rechtestreits einschließlich derjenigen des vorher⸗ gegangenen Arrestverfahrens. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Kaiserliche Amtsgericht in Diedenhofen auf den 25. September 1911, Nachmittags 3 ⅛ Uhr, geladen.
Diedenhofen, den 5. Juli 1911.
Der Gerichtsschreiber bei dem Kaiserlichen Amtsgericht. [34168] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Hannoversches Pianohaus Thielbörger & Pröhl in Hannover, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heinr. Müller II. in Hannover, klagt gegen die Frau Sofie Riisgaard, zuletzt in Hannover wohnend, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagte ihr aus dem Kauf eines Pianos auf Teilzahlung noch einen Restbetrag schulde, mit dem Antrage auf kostenfällige und vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung von 486,10 ℳ nebst 4 % Zinsen seit der Klage⸗ zustellung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird die Beklagte vor das Königliche Amts⸗ gericht in Düsseldorf auf Dienstag, den 5. Sep⸗ tember 1911, Vormittags 9 Uhr. im Saal 24 des Königlichen Amtsgerichts, Josefinenstraße 8, II. Etg., geladen. “
Düsseldorf, den 5. Juli 1911.
NerhIIIIT556‧,,;ö
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
35057] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Alfons Homann in Werne a d L., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Potthoff in Werne, klagt gegen den Josef Laumann, früher in Bergkamen, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund Klageschrift, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten zur Zahlung von 24,64 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1911 und in die Kosten des Verfahrens und des Mahnverfahrens zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Kamen auf den 22. Sep⸗ tember 1911, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Kamen, den 4. Juli 1911. 88
(L. S.)
Fabilera 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[35074] Bekanntmachung.
Dr. Stölzle in Kempten, gegen Huber, Anton, Gastwirt, früher in Niederstaufen, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage mit diesgerichtlichem Beschluß vom 6. Juli 1911 bewilligt und ist zur Verhand⸗ lung über diese Klage die öffentliche Sitzung der Zivilkammer des K. Landgerichts Kempten vom Montag, den 2. Oktober 1911, Vor⸗ mittags 9 Uhr, bestimmt, wozu Beklagter ge⸗ laden wird mit der Aufforderung, rechtzeitig einen bei dem diesseitigen K. Landgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Klägerischer Anwalt wird beantragen, zu erkennen: J. Die beklagte Partei ist schuldig, an Kläger in einem halben Jahre nach Zustellung der Klage 1000 ℳ und 4 % Zinsen bieraus seit 24. Februar 1910 zu bezahlen. II. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil wird, eventuell gegen Sicherheitsleistung, vorläufig voll⸗ streckbar erklärt. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts Kempten.
[35073] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma R. Wittenberg in Rawitsch, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jacobsohn in Lissa in Posen, klagt gegen den Bauunternehmer Michael Kreuz, früher in Kriewen, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte laut Rechnung Ware im Gesamtbetrage von 3307,00 ℳ von ihr bezogen hat und nach Ab⸗ zug von Abschlagszahlungen noch 2299,22 ℳ ver⸗ schuldet, mit dem Antrage 1) den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an die Klögerin 2299,22 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Junt 1911 zu zahlen, 2) das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Lissa (Posen) auf den 30. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der ögent ichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lissa, den 7. Juli 1911.
Der Gerichtsschreiber des Köntglichen Landgerichts.
[35053] Oeffentliche Zustellung.
Die Rechtsanwälte Dr. Teutsch und Regelsberger dahier stellen als Vertreter des Dachdeckungs⸗ und Holzzementgeschäftsinhabers Johann Haussen daselbst Klage im Wechselprozesse gegen: 1) die Firma Suiter & Cie., Betonbauunkernehmung in Nürn⸗ berg, vertreten durch Anselm Albert Suiter, früher hier, Wodanstraße 64, nun unbekannten Aufenthalts, 2) Anselm Albert Suiter selbst, mit dem Antrage, zu erkennen: I. Die Beklagten haben samtverbindlich an Kläger 409 ℳ 48 ₰ Wechselsumme nebst 5 % Zinsen hieraus seit dem 17. Juni 1911 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das K. Amtsgericht Nürnberg hat die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und Termin zur Verhandlung des Rechts⸗ streits anberaumt auf Donnerstag, den 24. August 1911, Vormittags 9 Uhr, im Zimmer Nr. 15 des Justizgebäudes an der Augustinerstraße. Zu diesem Termin wird die beklagte Partei hiermit geladen. 8
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Nürnberg.
[35077] Oeffentliche Zustellung.
In der Streitsache 1) des Bahnarbeiters Johann Rottner in Nürnberg, Schwabacherstraße Nr. 79, 2) dessen minderjährigen Kinder: Paul Rottner, Lorenz Rottner, Babette Rottner, Johann Veit Rottner, gesetzlich vertreten durch ihren Vater Johann Rottner ad 1, 3) dessen minderjährigen Stiefkinder: Marie Zölls, Barbara Zölls, gesetzlich vertreten durch ihren Vormund Johann Kandel in Nürnberg, Wilhelmstraße 26/I11, Kläger, sämtlich vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rein in Nürn⸗ berg, gegen den Holz⸗ und Kohlenhändler Johann Körber, zuletzt in Nürnberg wohnhaft, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung, ist zur mündlichen Verhandlung über die eingereichte Klage die öffentliche Sitzung der II. Zivilkammer des K. Landgerichts Nürnberg vom Dienstag, den 17. Oktober 1911, Vormittags 8 ½ Uhr, Sitzungssaal Nr. 62 des alten Justizgebäudes, Augustinerstraße, bestimmt. Hierzu wird der Be⸗ klagte durch die Kläger mit der Aufforderung ge⸗ laden, rechtzeitig einen beim K. Landgerichte Nürn⸗ berg zugklassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. Der Vertreter der Klagspartei wird beantragen, zu erkennen: I. Der Seeli hat an den Kläger ad 1 Johann Rottner 400 ℳ nebst 4 % Zinsen hieraus seit dem Tage der Klagszustellung an zu bezahlen. II. Der Beklagte hat an die Kläger zusammen zu Händen des Klägers ad 1, Johann Rottner, 900 ℳ zu bezahlen. III. Der Beklagte hat auf die Dauer von 20 Jahren an die Kläger zusammen zu Händen des Klägers ad 1 ab 1. Sep⸗ tember 1911 eine in vierteljährlichen Raten voraus⸗ zahlbare Rente von monatlich 100 ℳ zu bezahlen. IV. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bezw. zu erstatten. V. Das Urteil wird ohne eventuell gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar erklärt. Den Klägern wurde das Armenrecht bewilligt. Die öffentliche Zustellung der Klage wurde angeordnet.
Nürnberg, den 8. Juli 1911. Der Gerichtsschreiber des K Landgerichts Nürnberg.
[35059] Oeffentliche Zustellung. Das K. Amtsgericht Regensburg hat in Sachen des Viehhändlers Michael Fischer in Stadtamhof,
N. Gutmann, beide Viehhändler in Regensburg nunmehr unbekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Forderung, Verhandlungstermin auf: Freitag, 25. August 1911, Vormittags 8 ½ Uhr, Zimmer Nr. 21/I, anberaumt unter gleichzeitiger Er⸗ klärung der Sache als Feriensache. Zu diesem Termine werden die Beklagten hiermit vorgeladen. Klagepartei wird im Termine beantragen, Urteil zu erlassen: I. Die beiden Beklagten sind samtverbindlich schuldig, an Kläger 370 ℳ Hauptsache nebst 4 % Zinsen seit Zustellung der Klage zu bezahlen. II. Die Beklagten haben samtverbindlich die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil wird gegen Sicherheitsleistung für vorläu erklärt. Regensburg, den 7. Juli 1911. . Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.
[35063] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Else Heinrich in Charlottenburg, Goethe⸗ straße 14, ladet den Reisenden Leo Heinrich, früher in Weißensee b. Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, 8 er seit seiner Leistung des Offenbarungseides im Jahre 1908 wieder Ver⸗ mögen erworben hat, von neuem zur Fesean des Offenbarungseides, mit dem Antrage, den Beklagten aufzufordern, ein Vermögensverzeichnis, welches namentlich enthält: 1) sämtliche ihm gehörigen Gegen⸗ stände, auch diejenigen, welche nicht gepfändet werden können; 2) sämtliche ausstehenden Forderungen unter “ des Grundes und der Beweismittel; 3) genaue Angabe über seine Beschäftigung und Be nennung aller seiner Erwerbs⸗ und Einnahmequellen und Angabe des Verdienstes. Zur Abnahme des Offenbarungseides wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht in Weißensee b. Berlin, Park⸗ straße 52, Zimmer 30, auf den 9. September 1911, Vormittags 10 Uhr, geladen, mit der Aufforderung, ein Vermögensverzeichnis zu über⸗ reichen, welches namentlich enthält: 1) sämtliche ihm gehörigen Gegenstände, auch diejenigen, welche nicht gepfändet wergen können; 2) sämtliche ausstehenden Forderungen unter Bezeichnung des Grundes und der Beweismittel; 3) genaue Angabe über seine Beschäf⸗ tigung und Benennung aller seiner Erwerbs⸗ und Einnahmequellen und Argas⸗ des Verdienstes. Weißensee b. Berlin, den 3. Juli 1911. Königliches Amtsgericht. Abteilung 1 b.
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[35461]
Der Bedarf an Gemüsekonserven in Dosen für die Küchen der III. Matr.⸗Artl.⸗Abtlg. soll für die Zeit vom 1. November 1911 bis 31. Oktober 1912 ver⸗ geben werden. Die näheren Bedingungen können vom unterzeichneten Kommando gegen Beifügung von 10 ₰ Porto bezogen werden. Versiegelte Offerten sind bis zum 10. August 1911 einzureichen.
Kommando III. Mtr.⸗Artl.⸗Abtlg.
4) Verlosung z. von Wert⸗ papieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ vapteren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.
[35471]
Bekanntmachung, betr. Auslosung von 4 % hypothekarischen Obligationen der Firma Thyssen & Comp. in Mülheim n. d. Ruhr. Auf Grund des § 2 der Anleihebedingungen, welcher vom Jahre 1901 ab jährlich die Rückzahlung von mindestens 2 ½ % des ursprünglichen Anleihe⸗ betrages von nom. ℳ 4 000 000,— vorschreibt, sind durch eine vom A. Schaaffhausen’'schen Bankverein in Berlin zu Protokoll des Königlichen Notars Herrn Justizrat Benno Mühsam, daselbst, am 7. Juli cr. vorgenommene Auslosung folgende
100 Nummern obiger Obligationen 12 18 27 70 83 126 127 132 172 185 224 248 251 269 408 412 463 515 596 741 760 866 957 969 989 1009 1071 1089 1093 1195 1294 1371 1469 1540 1597 1664 1677 1728 1731 1762 1845 1853 1890 1904 1949 1959 1963 1966 1992 2003 2006 2010 2012 2018 2033 2103 2118 2143 2166 2168 2171 2186 2313 2332 2377 2378 2439 2483 2511 2576 2592 2683 2757 2773 2789 2860 2906 2943 2969 3043 3160 3255 3274 3280 3377 3467 3478 3479 3481 3592 3599 3640 3651 3688 3736 3777 3815 3829 3911 3980 zur Rückzahlung am 1. November 1911 aus⸗ gelost worden. Die Rückzahlung erfolat zum Nomi⸗ nalbetrage, also mit ℳ 1000,— per Stuͤck, bei dem A. Schaaffhausen’schen Bankverein in Berlin, Cöln, Düsseldorf, der Essener Credit⸗Anstalt in Essen, Dort⸗ mund. Bochum, Gelsenkirchen, Mülheim a. d. Ruhr, der Rheinischen Bank in Essen und der Kasse unserer Gesellschaft in Mülheim . d. Ruhr. 1
[35470] Bekanntmachung. Breslauer Stadtanleihe von 1906. Die IX. und X. Ausgabe der Breslauer Stadtanleihe von 1906 im Betrage von 4 Millionen und 6 Millionen Mark werden dem⸗ nächst an der Börse in Breslau eingeführt. Sie sind mit 4 % jährlich verzinslich; die Zinstermine sind der 1. April und der 1. Oktober; die Zinsscheine lauten für die Zeit vom 1. Oktober 1911 bis 30. Sep⸗ tember 1921 — der erste Zinsschein ist also fällig am 1. April 1912 und der letzte am 1. Oktober 1921 —. Die IX. Ausgabe ist eingeteilt in: 177 Abschnitte zu je 5000 ℳ, Buchstabe A
Nr. 1424 — 1600. 558 Abschnitte zu je 2000 ℳ, Buchstabe B Buchstabe C
zu je
Nr. 6309 — 6866,
1411 Abschnitte 1000 ℳ,
Nr. 18992 — 20402,
888 Abschnitte zu je 500 ℳ, Buchstabe D Nr. 29630 — 30517,
553 Abschnitte zu je 200 ℳ, Buchstabe E Nr 9629,,86849, 1 Buchft
334 nitte zu je 100 ℳ, u M Nr. 40351 — 40684, ü 1 und die X. Ausgabe in: “ 266 Abschnitte zu je 5000 ℳ, Buchstabe Nr. 1601 — 1866,
836 Abschnitte zu je 2000 ℳ, Buchstabe B Nr. 6867 — 7702,
2115 Abschnitte zu je 1000 ℳ, Buchstabe C Nr. 20403 — 22517,
1332 Abschnitte zu je 500 ℳ, Buchstabe D Nr. 30518 — 31849,
835 Abschnitte zu je 200 ℳ, Buchstabe E. Nr. 36850 — 37684,
500 Abschnitte zu je 100 ℳ, Buchstabe F Nr. 40685 — 41184.
Die Schuldverschreibungen lauten auf den In⸗ haber und können von den Gläubigern nicht ge⸗ kündigt werden.
Die I. Ausgabe der Anleihe wird nach einem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung aus⸗ zulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von solchen vom 1. April 1909 ab in längstens 39 Jahren getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, dem jährlich wentgstens 1 ½4 % des Anleihekapitals sowie die Zinsen von den ge⸗ tilgten Schuldverschreibungen zuzuführen sind. Die II. bis X. Ausgabe werden von dem jeweiligen Gesamtbetrage der begebenen II. bis X. Abteilung derart getilgt, daß jeder zur Begebung gelangte Teil⸗ betrag von dem 1. April des seiner Begebung fol⸗ genden zweiten Rechnungsjahres den vorher be⸗ gebenen Beträgen hinzugerechnet wird. Der Stadt bleibt jedoch — für die VII. bis X. Ausgabe frühestens zum 1. April 1921 — das Recht vor⸗ behalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlaufe befindlichen Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke zuuführen. Die Aus⸗ losung geschieht im Monat Dezember j. J., falls nicht die Tilgung durch Ankauf von Stücken in der vorgeschriebenen Höhe erfolgt.
Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld⸗ verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an dem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung wird drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau und in zwei hiesigen Zeitungen veröffentlicht. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen be⸗ wirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der zur Veröffentlichung bestimmten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Magistrat mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗ räsidenten ein anderes Blatt bestimmt. In den⸗ felben Zeitungen erfolgen auch sonstige auf die An⸗ leihe bezügliche Bekanntmachungen. Zinsen und Kapital werden gegen Rückgabe der fälligen Zins⸗ scheine und der ausgelosten Schuldverschreibungen kostenfrei bei der 8
Stadthauptkasse in Breslau und bei den Bank⸗ häusern 8 †
Delbrück, Schickler & Co.,
Georg Fromberg & Co.,
S. L. Landsberger,
Nationalbank für Deutschland,
Bank für Handel und Industrie, ausgezahlt. 4 8
Dieselben Stellen geben auch gebührenfrei di neuen Reihen von Zinsscheinen gegen Ablieferun des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Er⸗ neuerungsscheins aus, sofern nicht der Inhaber de Schuldverschreibung beim Magistrat der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zins scheine dem Inhaber der Schuldverschreibung aus⸗
Die Talonsteuer wird von der Stadt Breslau über⸗ nommen.
Für den Fall einer Konvertierung geschieht die Konvertierung kostenfrei bei der Stadthauptkasse in Breslau.
Nach der Anordnung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 29. Mai 1911 1 IIb 4586 — bedarf es vor der Einführung der IX. und X. Ausgabe an der Börse in Breslau der Ein⸗ reichung eines Prospekts ncht.
Breslau, 7. Juli 1911. 8
Der Magistrat
„In Sachen Schmid, Ludwig, Pribatier in St. Anton in Montafon, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt
Klägers, vertreten durch die Rechtsanwälte Zeitler und Clos dortselbst, gegen Justin Bechhöfer und
11“ * 8 “
Mülheim a. d. Ruhr. im Juli 1911. Thyssen & Comp. 8
hiesiger Königlichen Haupt⸗ und Residen
Trentin. Matthes.
gehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.
eh⸗⸗76————— —— ——— 8 S E.2