Karl Lichnock an der städtischen Höheren Mädchenschule i lberfeld⸗West, Dr. Max Baumann an der Victoriaschule in erlin, Dr. Ernst Meybrinck an der städtischen Höheren Nädchenschule I in Kiel, Dr. Heinrich Löbner an der Victoria⸗
schule in Danzig, Felix Haese an der Königin Luiseschule in
Nordhausen, Karl zur Nieden ander städtischen Höheren Mädchen⸗
schule in Elberfeld⸗Ost, Johannes Achelis an der städtischen
Studienanstalt in Berlin, Jakob Conrath an der Königin Luise⸗
schule in Cöln, Ernst Heyn an der Sophienschule in Hannover,
Wilhelm Korte an der städtischen Höheren Mädchenschule in ortmund, Dr. Ludwig Faßbender an der städtischen Höheren
Mädchenschule in Altona, Dr. Max Rohde an der städtischen
Höheren Mädchenschule in Goslar, Dr. Ernst Moebius an
der städtischen Höheren Mädchenschule . in Kiel, Dr. Hugo
Brückner an der städtischen Höheren Mädchenschule in Rheydt, Heinrich Bradhering an der Auguste Victoriaschule in
Memel, August Velde an der Victoriaschule in Frankfurt
a. Main, Rudolf Tiemann an der Augustaschule in Kottbus,
Dr. Paul Wolff an der Kaiserin Auguste ictoriaschule in
Bielefeld, Dr. Henry Philipsen an der städtischen Höheren
Mädchenschule I in Hannover, Eugen Brack an der städtischen
Höheren Mädchenschule in Altona, Oskar Bethge an der
Hoencbeldtschule in Frankfurt a. Main, Dr. Hermann Kienast n der Königin Luiseschule in Königsberg i. Pr., Dr. Adolf
Mahlert an der Sophienschule in Hannover, Heinrich Hohl
an der städtischen Höheren Mädchenschule in Dortmund,
Wilhelm Briecke an der Sophienschule in Hannover, Dr. Max
Kloß an der städtischen Höheren Mädchenschule I in Wiesbaden,
Traugott Lehmann an der städtischen Höheren Mädchenschule
in Halle, August Hoffmann und Otto Koldewey an der
Königin Luiseschule in Erfurt, Ferdinand Jäkel an der
Luisenschule in Allenstein, Dr. Friedrich Beyte an der
Sophienschule in Hannover, Paul Schultz an der
Augustaschule in Kottbus, Paul Hoffmann an der
städtischen Höheren Mädchenschule in Bochum, Dr. Willy
Mettin an der Viktoria Luisenschule in Deutsch⸗Wilmers⸗
dorf, Dr. Ludwig . an dem städtischen Lyzeum nebst
Studienanstalt in Entwicklung in Stettin, Dr. Karl Fromm⸗
knecht an der städtischen Höheren Mädchenschule in Thorn,
Albert Esderts an der Luisenschule in Berlin, Dr. Richard
Hintz an der Victoriaschule in Berlin, Dr. Max Kuttner
an der Augustaschule in Berlin, Georg Kemlein an der
städtischen Höheren Mädchenschule in Flensburg, Albert
Elgeti an der Luisenschule in Mülheim, Ruhr,
Dr. Kurt Mützel an der Victoriaschule in Breslau,
Dr. Eduard Moritz an der Sophienschule in Berlin, Dr.
August Müller an der Elisabethschule in Berlin, Ernst
Heinzelmann an der Humboldtschule in Frankfurt a. Main,
Friedrich Vogt an der städtischen Höheren Mädchenschule in
Elberfeld⸗Ost, Franz Blume an der Victoria Luisenschule in
Deutsch⸗Wilmersdorf, Emil Martin an der Augustaschule
in Breslau, Karl Grosch an der städtischen Höheren
Mädchenschule in Elberfeld⸗West, Dr. Gustav Reischel
an der städtischen Höheren Mädchenschule I in Hannover,
Dr. Wilhelm Bernhardt an der Elisabethenschule in Frank⸗
furt a. Main, Dr. Wilhelm Ellmer an der Humboldtschule
in Frankfurt a. Main, Gustav Wolter an der städtischen
Höheren Mädchenschule in Duisburg, Dr. August v. Leng erken
an der Viktoriaschule in Danzig, Franz Richter an der Luisen⸗
schule in Essen, Paul Hoffmann an der Augustaschule in
Breslau, Dr. Friedrich Braß an der Augustaschule
in Kottbus, Joseph Schlitt an der städtischen Höheren
Mädchenschule I in Wiesbaden, Dr. Karl Olbrich und
Dr. Oskar Lengert an der Viktoriaschule in Breslau,
e Döhler an der Auguste Victoriaschule in Itzehoe, rnst Abicht an der Viktoriaschule in Danzig, Hans Priewe
an der städtischen Studienanstalt in Berlin, Richard Brandes
an der Chamissoschule in Schöneberg, Dr. Max Rackwitz an der Charlottenschule in Berlin, Dr. Hermann Ullrich an der städtischen Höheren Mädchenschule in Brandenburg,
Max Bender an der öffentlichen Höheren Mädchenschule
in Friedenau, Hermann Gehlsdorf an der öffent⸗
lichen Höheren Mädchenschule in Groß⸗Lichterfelde,
Otto Rasch an der Chamissoschule in Schöneberg, Dr. Jo⸗
hannes Teufer an der Rückertschule in Schöneberg, Karl
Wilcke an der Kaiserin Auguste Victoriaschule in Dirschau,
Dr. Karl Vögler an der Schillerschule in Frankfurt a. Main,
Ludwig Bottler an der Luisenschule in Mülheim (Ruhr)
Dr. Richard Köhler und Hans Sumpff an der Viktoria⸗
schul⸗ in Breslau, Dr. Robert Burg an der Auguste Victoria⸗
ule in Charlottenburg, Erwin Schneider an der öffentlichen Höheren Mädchenschule in Grunewald, Dr.
Eduard Dittmar an der Luisenstiftung in Posen,
Dr. Hermann Buchegger an dem städtischen Höheren Lehrerinnenseminar in Frankfurt a. Main, Heinrich Werner
an der Viktoria Luisenschule in Deutsch⸗Wilmersdorf, Otto
an der städtischen Höheren Mädchenschule in Iser⸗ lohn, Philipp Offermann an der Königin Luiseschule in Cöln, Johann Wittenburg an der städtischen
Höheren Mädchenschule in Elmshorn, Heinrich Ieeselhet
Langla an der Luisenschule in Naumburg, Robert
Roedtke an der städtischen Höheren Mädchenschule in
Kolberg, Wilhelm Grube an der städtischen Höheren Mädchen⸗
schule in Spandau, Richard Czwalina an der Kaiserin
Auguste Victoriaschule in Osterode, Ostpr., Dr. Egon Frey⸗
berg an der städtischen Höheren Mädchenschule in Osnabrück,
Hermann Huwe an der öffentlichen Höheren Mädchenschule in
Boxhagen⸗Rummelsburg, Dr. Paul Lampe an der städtischen
Heßeren Mädchenschule in Quedlinburg, Hans Stobbe
an der Königin Luiseschule in Tilsit, Karl Behrens
an der Kaiserin Auguft Victoriaschule in Emden, Richard
Grabig an der städtischen Höheren Mädchenschule in Guben,
Ernst Donath an der städtischen Höheren Mädchenschule in
Kattowitz, Richard Meusel an der städtischen Höheren Mädchen⸗
schule I in Kiel, Ludwig Tappenbeck an der Königin Luise⸗
sgu in Nordhausen, Dr. Fritz Sommerlad an der Luisen⸗ schule in gne Theodor Gissel an der städtischen
Höheren Mädchenschule in Hamm, Dr. Richard Fricke an der
Kaiserin Auguste Victoriaschule in Halberstadt, Aggo Reinders
an der städtischen Höheren Mädchenschule in Leer, Dr. Alfred
Teßmann an der Margaretenschule in Berlin, Robert Ficker
an dem städtischen Höheren Lehrerinnenseminar in Aachen,
ES Becker an der Auguste Victoriaschule in Saar⸗
brücken, Dr. Heinrich Küentzle an der Sophienschule in
Hannover, Dr. Franz Koch an der Königin Luiseschule in
Tilsit, Johannes Junius an der städtischen Höheren Mädchen⸗
n. in RNastenburg, August Rohmann an der Sophien⸗
schule in Berlin, Dr. Frans Berger an der Sophie Char⸗
lottenschule in Charlottenburg, Dr. Arthur Wohlthat an der
Lmuisenschule in Düsseldorf, Martin Deutsch an der Auguste
8 8 18 11“ 8 8 8 8. 116““ 185
Dr. Max Lipp an der Auguste Victoriaschule iu Charlottenburg, Dr. th. Hermann Kapelle an dem städtischen Höheren Lehrerinnen⸗ seminar in Aachen, Friedrich Kosnick an der Kaiserin Auguste Victoriaschule in Elbing, Edmund Göhring an der öffent⸗ lichen Höheren Mädchenschule in Pankow, Dr. Max Laux an der Sophie Charlottenschule in Charlottenburg, Wilhelm Mohs an der Augustaschule in Magdeburg, Arthur Huld an der Luisenschule in Naumburg, Max Jahn an der Augustaschule in Frankfurt a. Oder, Ludwig Weyrauch an der städtischen Höheren Mädchenschule in Rathenow, Dr. Oskar Motz an der städtischen Höheren Mädchenschule in Neumünster, Otto Borbein an der städtischen Höheren Mädchenschule in Herford, Otto Gerlach an der städtischen Höheren Mädchenschule in Göttingen, August Sannes an der Sophienschule in Hannover, Paul Dehnel an der städtischen Höheren Mädchenschule in Bunzlau. 1
Seine Majestät der König haben ferner⸗Allergnädigst
geruht:
der Wahl des Oberlehrers Franz Meinecke an der Oberrealschule in Altona zum Direktor der Realschule in Cronenberg,
der Wahl des bisherigen Leiters des in der Entwicklung begriffenen Realprogymnasiums nebst Realschule in Opladen, Oberlehrers Karl Metzen zum Direktor dieser Anstalt und
der Wahl des Direktors Franz Mantau an dem bis⸗ herigen Realprogymnasium in Sterkrade zum Direktor des nunmehrigen, in der Entwicklung begriffenen Realgymnasiums daselbst die Allerhöchste Bestätigung zu erteilen.
Victoriaschule in Itzehoe,
8 Eeageztans Se Lress
9
Justizministerium.
Der Rechtsanwalt, Justizrat Davidsohn in Hildesheim ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Celle, “ seines Amtssitzes in Hildesheim, ernannt worden. 3
88 8. “
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Die Lehrerinnen Marie Will, Margarete Hoppe und Helene Dreeßen sind zu Königlichen Gewerbeschullehrerinnen, und zwar erstere an der Handels⸗ und Gewerbeschule für Mädchen in Posen, letztere an der in Potsdam ernannt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Da in den für die Geflügelausfuhr nach Deutschland in Betracht kommenden Ländern übertragbare Gesthberssuchen (Geflügelcholera, Hühnerpest) in einem für den inländischen Geflügelbestand bedrohlichen Umfange herrschen, wird auf Grund des § 7 des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unter⸗ drückung von Viehseuchen, vom 1. Mai 1894 (Reichsgesetzblatt S. 409) und des § 3 des Ausführungsgesetzes vom 12. Mai 1881 (Gesetzsamml. S. 128) in der Fassung des Gesetzes vom 22. Juli 1905 (Gesetzsamml. S. 318) folgendes bestimmt.
§ 1. Als Geflügel im Sinne dieser Anordnung gelten Gänse, Enten, aushühner, einschließlich Perlhühner, Truthühner, Pfauen und Schwäne. § 2
1) Lebendes Geflügel darf aus dem Auslande nur an den von den
Reg'erungspräsidenten der Grenzbezirke bestimmten Grenzübergangs⸗ stellen eingelassen werden. -2) Die Einfuhr darf nicht mittels Fußtransports und nur in solchen Wagen, Käfigen, Körben oder ähnlichen Behältnissen erfolgen, deren Einrichtung cin Herausfallen von Kot, Futterresten und Streu tunlichst verhindert.
3) Die Regierungspräsidenten der Grenzbezirke können aus⸗ nahmsweise das Treiben von Gänsen auf bestimmten Straßen von ee nach der nächsten Eisenbahnstation zur Verladung ge⸗ tatten.
4) Sie sind ferner befugt, die Einfuhr an den einzelnen zu⸗ gelassenen Eirgangsstellen auf bestimmte Tage und Tagesstunden zu beschränken.
§ 3.
1) Die aus dem Auslande kommenden Geflügelsendungen sind an den Einlaßstellen einer amtstierärztlichen Untersuchung zu unterwerfen. Gänse, die von der Grenze nach der nächsten Eisenbahnstation ge⸗ trieben werden dürfen, sind spatestens bis zur Verladung amtstier⸗ ärztlich zu untersuchen. .
2) Unberührt bleiben die für einzelne Grenzübergangsstellen bereits erlassenen oder künftig ergehenden Vorschriften, wonach unter be⸗ stimmten Voraussetzungen aus dem Ausland eingeführtes Geflügel nach der erstmalinen Untersuchung auch einer polizeilichen Be⸗ obachtung zu unterwerfen und wiederholt amtstierärztlich zu unter⸗ suchen ist.
§ 4
1) Die mit der Eisenbahn in ganzen Wagenladungen — lose oder in Stiegen verpackt — aus dem Ausland eingehenden Geflügel⸗ sendungen sind auf der Grenzstation, die Gänsetransporte, die von der Grenze zur nächsten Station getrieben werden dürfen, bei der Verladung auf dieser Station dergestalt eisenbahnamtlich unter Blei⸗ verschluß zu nehmen, daß eine Beseitigung von Tieren oder Kadavern ohne sichthare Beschädigung des Verschlusses nicht möglich ist.
„2) Muß während der Beförderung, 3. B. zum Zwecke der
Fütterung oder Tränkung, der Bleiverschluß gelöst werden, so darf dies nur eisenbahnamtlich und unter eisenbahnamtlicher Ueberwachung des Transports bis zur Wiederanlegung des Bleiverschlusses geschehen. Der Bleiverschluß darf am Entladeorte nur unter polizeilicher Ueber⸗ wachung und nur derart gelöst werden, daß eine unbemerkte Be⸗ seitigung etwa erkrankter und verendeter Tiere ausgeschlossen ist. . 3) Ist der Bleiverschluß während der Beförderung unbefugt ge⸗ öffnet worden und liegt der Verdacht vor, daß dies zur Beseitigung kranker oder verendeter Tiere geschehen ist, so ist die Sendung bis zur Feststellung der Seuchenfreiheit, mindestens aber 24 Stunden lang, abzusondern und unter polizeiliche Beobachtung zu stellen, sofern der Besitzer nicht etwa die sofortige Abschlachtung vorzieht.
4) Falls die Sendung binnen 24 Stunden einen Standort erreichen kann, wo die Tiere geschlachtet oder abgesondert und beob⸗ achtet werden sollen, kann die Ortspolizeibehörde die Weiterbeförderung dorthin unter der Bedingung gestatten, daß die Tiere auf der Eisen⸗ bahn oder zu Schiff befördert werden, und daß sie unterwegs mit anderem Geflügel nicht in Berührung kommen. Vor Erteilung der Erlaubnis zur Ueberführung, in einen anderen Ortspolizei⸗ bezirk zum Zwecke der Absonderung und Beobachtung ist bei der Ortspolizeibehörde des Bestimmungsorts anzufragen, ob die Tiere dort Aufnahme finden können. Zutreffendenfalls ist ebenso wie im Falle der Ueberführung in einen anderen Ortspolizeibezirk zum Zwecke der Schlachtung die Ortspoltzeibehörde des Bestimmungsortes von dem bevorstehenden Eintreffen der Tiere unter Angabe ihrer Gattung und Stückzahl rechtzeitig zu benachrichtigen. Die Ab⸗ schlachtung des zu diesem Zweck ausgeführten Geflügels am Be⸗ stimmungsorte polizeilich zu überwachen.
11“ TT11““
1) Bei der Entladung oder, sofern es sich um Stückgut⸗ sendungen handelt. vor der Auslieferung ist das mit der Eisen⸗ bahn oder zu Schiff eingegangene oder weiter beförderte ausländische eekloßer einer abermaligen amtstierärztlichen Untersuchung zu unter⸗ werfen.
2) Von der in Absatz 1 vorgeschriebenen Untersuchung sind solche
Sendungen befreit, bei denen zwischen der Untersuchung an der Grenze und der Ankunft am Orte der Entladung nscht mehr als 12 Stunden verstrichen sind.
3) Weitergehende allgemeine Anordnungen, die in einzelnen Regierungsbezirken über die amtstierärztliche Untersuchung von Ge⸗ flügel bei der Entladung auf der Eisenbahn erlassen sind, bleiben hiervon unberührt. 1
4) Wird bei der Untersuchung nach Abs. 1 die Geflügelcholera oder die Hühnerpest oder der Verdacht einer dieser Seuchen festgestellt so ist nach den für die Bekämpfung dieser Seuchen im Inlande maß gebenden Vorschriften zu verfahren. Sofern sich bei der Untersuchung einer Sendung Umstände ergeben, die zur sicheren Feststellung der Seuchenfreiheit eine polizeiliche Beobachtung und nochmalige Unter suchung wünschenswert erscheinen lassen, sind die Ortspolizeibehörden befugt, zu bestimmen, daß die im § 5 Abs. 3, 4 vorgesehenen Maß⸗
regeln zur Anwendung kommen. 1 8
S' 88* 8 1) Auf das im Post⸗ und Reisegepäckverkehr und auf das über
See aus dem Ausland eingebende Geflügel sowie auf die unmittelbare Durchfuhr von lebendem Geflügel durch das Reichsgebiet findet diese Anordnung keine Anwendung.
2) Das Gleiche gilt für nicht mit der Eisenbahn oder zu Schiff eingehendes Geflügel, das sich im Bereiche des Grenzverkehrs bewegt sofern es sich um Transporte von weniger als 100 Stück handelt Die Regierungspräsidenten der Grenzbezirke haben für die Kontrolle dieser Ausnahme die erforderlichen Bestimmungen zu erlassen. Auch sind sie befugt, im Falle des Mißbrauchs oder aus anderen dringenden Gründen die Ausnahme aufzuheben hees einzuschränken.
1 Für die Bemessung der von den Besitzern der Geflügelsendungen für die Untersuchungen nach Maßgabe dieser Anordnung zu ent richtenden Gebühren bleibt die “ eines Tarifs vorbehalten Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1911 in Kraft.
Berlin, den 1. August 1911.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Frreiherr von Schorlemer.
AKicchlamtliches. 1 Deutsches Reich. Preußzen. Berlin, 11. August.
Der Königlich niederländische Gesandte Baron Gevers hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationssekretär Jonkheer Clifford Kocq van Breugel die Geschäfte der Gesandschaft.
8
““ 8 8 “ 8.
—
Laut Meldung des „W. T. B.“ sind vorgestern S. M. S. „Loreley“ in Saloniki, S. M. S. „Panther“ in Vlissingen, S. M. S. „Möwe“ in Lome (Togo), S. M. S. „Scharn⸗ horst“ mit dem Chef des Kreuzergeschwaders, S. M. S. „Nürnberg“ und „S. 90“ in Wladimir⸗Bay und S. M. S. „Ja guar“ in Yokohama angekommwen.
Mainz, 11. August. Seine Majestät der Kaiser und König traf mit den Herren des Gefolges heute früh 6 Uhr von Wilhelmshöhe bei der Wärterbude 39 der Strecke Mainz-Alzey ein, wo sich, „W. T. B. zusfolge, Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Hessen sowie die Kronprinzessin von Griechenland, die jüngeren Prinzen, der kom⸗ mandierende General, General der Infanterie von Eichhorn und der japanische General Nogi eingefunden hatten. Nach der Begrüßung begab sich Seine Majestät der Kaiser nach dem Großen Sand, um einer Truppenübung der 25. (Großherzog⸗ lich hessischen) Division und anderer Truppenteile beizuwohnen. An die Uebung schloß sich eine Parade an, nach deren Ab⸗ nahme Seine Majestät der Kaiser mit Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog an der Spitze der Fahnenkompagnie und der Standarteneskadron zur Stadt und unter Glockengeläute und dem Jubel einer ungeheuren Menschen⸗ menge durch die festlich geschmückten Straßen um Großherzoglichen Schloß ritt. Vor dem Schloß wohnte Seine Majestät dem Abbriagen der Feldzeichen bei und nahm im Vestibül die Begrüßung des Oberbürgermeisters Dr. Cöttel⸗ mann im Namen der Stadt Mainz entgegen. Bald darauf fand Frühstückstafel statt. 81“ Elsaßz⸗Lothringen. “ Als Tag für die allgemeinen Wahlen zur Zweiten Kammer des Landtags für Elsaß⸗Lothringen ist, wie „W. T. B.“ meldet, durch Anordnung des Statthalters der 22. Oktober d. J. festgesetzt worden. Etwa erforderliche Nach wahlen haben demgemäß am 29. Oktober stattzufinden.
8 Oesterreich⸗Ungarn.
Die ungarische Regierung hat laut Meldung des „W. T. B.“ verfügt, daß vom 1. September ab in den Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen die deutsche Sprache als einzige fremde Sprache in sämtlichen Klassen obligatorisch gelehrt werden soll. Der Lehrer hat von der ersten Stunde an mit den Schülern ausschließlich in ’ Sprache zu verkehren und die Schüler deutsch hrrecheg
en. 1“
Großbritannien und Irland.
Im Oberhause gab gecherm der Lordpräsident des Ge⸗ heimen Rates Viscount Morley in Erwiderung auf Anfragen Lansdownes und Middletons folaenbe Erklärung ab:
Wenn die Parlamentsbill heute abend fallen sollte, wird Seine Majestät einwilligen, so viele Peers zu ernennen, 5 ihre Zabl hin⸗ reicht, um jeder möglichen Kombination der Opposttionsparteien zu begegnen, durch welche die Parlamentsbill zum zweiten Male einer Niederlage ausgesetzt werden könnte. Jede Stimme, die gegen den Vorschlag abgegeben wird, daß die Lords auf ihren Amendements nicht bestehen wollen, wird zugunsten einer ausgedehnten, beschleunigten Er⸗
nennung von Peers abgegeben.
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Hierauf setzte das Haus die Verhandlung über die arlamentsbill fort und nahm die Bill nach sehr erregter Debatte mit 131 gegen 114 Stimmen an. Ueber den Verlauf der Verhandlungen berichtet das „W. T. B.“, je folgt: 8 -o Rosebery unterzog das Verhalten der Regierung gegen⸗ über dem König einer Kritik, erklärte jedoch, die Gesetzesvorlage müsse durchgebracht werden. Wenn die Vorlage heute abend angenommen werden würde, ohne daß die Notwendigkeit gegeben sei, neue Peers zu ernennen, würde Europa und dem Reiche ein Skandal erspart werden, der das Mutterland schwächen würde. Im weiteren Verlaufe der Verhandlungen wuchs die Erregung außer⸗ ordentlich. Der Unionist Camperdown erklärte, er beab⸗ chtige, mit der Regierung zu stimmen, um die Schaffung von Peers zu verhindern. Darauf erklärte der Herzog von Norfolk, er würde mit Halsbury stimmen, um die Abstimmung Camperdowns unwirksam zu machen. Ebenso sagte Halifax, daß er auf Grund des Vorgehens Camperdowns Halsbury unterstützen werde. Der Herzog von Devonshire erklärte, daß, wenn der Ratschlag der Führer der Unionisten verworfen werden sollte, ihre Stellung unhaltbar werden würde. Nach einigen weiteren Erörterungen wurde der Antrag Morleys, in die Beratung der Amendements einzutreten, angenommen, worauf Morley be⸗ antragte, das Haus wolle an dem ersten Amendement, betreffend das Finanzgesetz, nicht festhalten. Der Erzbischof von Canterbury erklärte, er habe ursprünglich die Absicht gehabt sich der Abstimmung zu enthalten. Die Gleichmütigkeit jedoch, mit der emige Peers die Ernennung von 500 neuen Peers betrachteten, die das Haus und England zum Gespött der ganzen Welt machen würde, veranlasse ihn, die Regierung zu unterstützen. Im letzten Augenblick erklärte sich auch Lord Rosebery bereit, die Regierung zu unterct geh. Nach dem leidenschaftlichen Appell Lord Selbornes und Lord Curzons, der Vertreter der beiden in der Opposition herrschenden Anschauungen, schritt das Haus zur Abstimmung.
— Im Unterhause wurden gestern eine Reihe von Anfragen erledigt, nachdem das Haus mit 256 gegen 158 Stimmen die Entschließung angenommen hatte, daß seinen Mitgliedern 400 Pfund jährlich ausbezahlt werden sollen.
Nach dem Bericht des „W. T. B.“ fragte Mills an, ob der Staatssekretär des Auswärtigen Amts auf die Verhaftung eines britischen PVeomanryoffiziers in Deutschland aufmerksam geworden sei und welche Schritte die Regierung in dieser Sache zu unternehmen beabsichtige. Grey erwiderte: Nach dem Bericht des stellvertretenden britischen Generalkonsuls in Hamburg ist ein britischer Untertan unter der Beschuldigung der Spionage verhaftet worden. Der Verhaftete hat den Beistand eines Rechtsanwalts und steht in Verbindung mit seinen Verwandten und Freunden in Eng⸗ land. Es scheint, daß dieser Fall nach den Regeln des deutschen Gerichtsverfahrens behandelt werden muß, es liegt deshalb kein Grund für eine Einmischung der britischen Regierung vor. Die britische Botschaft in Berlin ist an⸗ gewiesen, diejenige Unterstützung, die dem gesetzmäßigen Vertreter des Angeklagten billig gewährt werden kann, zu leisten. Der Abg. Bull fragte an, ob ein Grund vorhanden wäre zu der Behauptung, daß der Angeklagte mit Brandon und Trench in Verbindung gestanden habe. Grey antwortete, er habe eine solche Darstellung nicht gelesen. Soweit er sehen könne, sei sie unbegründet. Auf die Anfrage Afhleys, ob der Angeklagte tatsächlich Offizier der Beomanry ge⸗ wesen wäre, antwortete Grey, er wisse darüber nichts Gewisses. Er habe keinen Grund zu der Annahme, daß diese Angabe falsch sei, aber er könne sie nicht aus eigener Kenntnis bestätigen.
Der Handelsminister Buxton gab bekannt, daß der Ausstand der Kohlenträger beendet sei und daß die Unterhandlungen der Auslader und der Fuhrleute mit den Unternehmern heute fortgesetzt würden. Der Minister des Innern Churchill sagte in Beantwortung mehrerer Anfragen über die Unruhen, der Polizeipräsident von London habe für den Augenblick aus⸗ reichende Kräfte zu seiner Verfügung. Aber wenn die Ruhe heute nicht wiederhergestellt werden sollte, so werde die Regierung eine Erklärung abgeben über die Schritte, die zur ferneren Aufrecht⸗ erhaltung der Ordnung und zur Sicherung der Lebensmittelzufuhr in London unternommen werden würden. Churchill fügte hinzu, der Poltzeipräsident sei beauftragt, alle notwendigen Maßregeln für die Aufrechterhaltung der Gesetze und der Ordnung zu treffen. Personen, die sich Ruhestörungen oder Bedrohungen zuschulden kommen ließen, würden sofort verhaftet werden. 8
Auf mehrere Anfragen erklärte der Staatssekretär Sir Edward Grey, die russische Regierung widersetze sich der Ernennung des Majors Stokes aus dem Heunde. weil diese sich auf Nordpersien beziehe. Die Ernennung verletze keinen Buchstaben des englisch⸗ russischen Uebereinkommens, aber es könnte behauptet werden, daß sie, insoweit der Norden Persiens in Betracht komme, gegen den Geist des Uebereinkommens verstoße. Ein ent⸗ sprechender Standpunkt hätte ohne Zweifel von der britischen Regie⸗ rung eingenommen werden können, wenn ein russischer Offizier beim Ablauf seiner Stellung als Militärattaché in Teheran dazu gewählt worden wäre, die Gendarmerie in dem der indischen Grenze benach⸗ barten Teile Persiens zu organisieren.
Asien.
Nach Meldungen des „Reuterschen Bureaus“ aus Teheran bleibt die Frage der Ernennung des Majors Stokes immer noch unentschieden, da die indische Regierung seinem Aus⸗ scheiden aus der indischen Armee nicht zugestimmt hat. Einstweilen ist so die Bildung einer Zollgendarmerie praktisch unmöglich gemacht. Ein Amerikaner, namens Merill, der bei der Polizei auf den Philippinen gedient hat und der als Gehilfe für die Reorganisation der Zollgendarmerie engagiert ist, ist in Baku angekommen; schwedische Offiziere, die bei der Reorgani⸗ sation der Gendarmerietruppen beschäftigt sind, und zwei fran⸗ zösische Berater der Ministerien des Innern und der Justiz sollen in Persien angekommen sein.
Die Bewegungen des früheren Schahs sind in Dunkel gehüllt; es ist schwer, genau festzustellen, welche mili⸗ tärischen Maßregeln von der Regierung getroffen werden.
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
3000 Elektromonteure und Helfer Groß⸗Berlins, organisiert im „Deutschen Metallarbeiterverband“, beschlossen, wie die „Voss. Zig.“ berichtet, gestern abend in einer Versammlung, in eine Lohnbewegung einzutreten. Sie gaben einem neuen Lohntarif ihre Zustimmung, die folgende wesentliche Bestimmungen auf⸗ weist: „Arbeitszeit 9 Stunden, Mindeststundenlohn für Monteure 70 ₰, Hilfsmonteure 55 ₰; Monteure die diesen Lohn oder höheren bezogen, erhalten 5 v. H. Zuschlag. Montage 4 ℳ Zuschlag den Tag. Ueberstunden, Nacht⸗ und Sonntagsarbeit 25, 50 und 75 v. H. Zuschlag. Akkordarbeit ist unzulässig. Tarifdauer bis zum 15. August 1913“. Der Tarif soll den Arbeitgebern sofort unterbreitet werden. In Frage kommen gegen 5000 Arbeiter. Die ausständigen Bergarbeiter des mitteldeutschen Kohlenbezirks, die seit drei Monaten im Lohnkampf stehen und am Montag beschlossen haben, den Ausstand fortzuführen, entsandten, wie der „Köln. Ztg.“ aus Halle 8 hiert wird, am 9. d. M. Arbeiterausschüsse auf die Werke zur Einleitung von Verhandlungen. Die Unternehmer haben alle Forderungen abgelehnt. Viele Berg arbeiter haben inzwischen Beschäftigung bei Landwirten gefunden.
In Wien traten, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, Polierer,
Vizepolierer und Bauschreiner gestern auf 200 Baustellen in
1111“ 8 EE11.“ 8 8 8
“ 8
den Ausstand; auf den übrigen wurden die Forderungen bewilligt, nämlich ein Wochenlohn von 70, 50 und 40 Kronen.
Aus London wird dem „W. T. B.“ gemeldet, daß der Streik der Fuhrleute (vgl. Nr. 187 d. Bl.) beigelegt ist. Der Aus⸗ stand, von dem die Allgemeinheit am empfindlichsten betroffen wurde, erstreckte sich auf 30 000 Mann. Jetzt verbleiben nur noch 12 000 Auslader und Stauer im Ausstand, da ihre Beschwerden noch nicht erledigt sind. Im Handelsamt wurde auch zwischen den Kohlenträgern und ihren Arbeitgebern ein Uebereinkommen getroffen, wonach die Arbeiter eine Lobnerhs u und andere Zugeständnisse er⸗ halten. — Die durch den Streik geschaffene Lage war gestern früh sehr ernst. Die Kais sind überfüllt mit Vorräten an Lebensmitteln, die in Fäulnis übergehen. Die Eingänge zu den Docks sind gesteckt voll mit ruhenden Frachtkähnen, die Straßen waren erfüllt von einer erbitterten Menge, die alle Wagen, die Waren führen, überfiel und umstürzte. Polizei war wohl in großer Stärke aufgeboten, doch unzulänglich gegenüber den Volksmassen, die sich auf so viele Plätze verteilten. Die Vorräte an Benzin nahmen schnell ab, sodaß die Omnibusgesellschaften und Selbstfahrer in zwei Tagen gezwungen gewesen wären, den Betrieb einzustellen. Die Garnisonen von Aldershot, Dover und Colchester hatten Befehl erhalten, sich zum Abmarsch nach London bereit zu halten. — Aehnlich schwierig war gestern die Lage in Liverpool, wo gestern früh Anstrengungen gemacht wurden, alle Güter, die auf der Zentralstation aufgehäuft sind, abzuladen. Dies ist zwar gelungen, aͤber erst nach angestrengten Bemühungen der Polizei, die un⸗ ausgesetzt von ihren Knüppeln Gebrauch machen mußte, so⸗ daß sie sich schließlich erschöpft zurückzog und durch Be⸗ rittene ersetzt wurde. Hundert Polizeibeamte, die von Birmingham dort ankamen, wurden unter Hohngeschrei der Menge mit allen mög⸗ lichen Wurfgeschossen empfangen. Die Volksmenge hieb auf die Helme einiger Offiziere ein und jagte wild hinter den Polizeibeamten her, als diese sich s6. der Hauptpolizeistation begaben. Ein Polizei⸗ beamter, der einen Ausständigen verhaftete, wurde von der Menge
verfolgt und mußte in einem Laden Zuflucht suchen.
Die St. Petersburger Hafenarbeiter haben, „W. T. B.“ zufolge, beschlossen, die Arbeit wieder aufzunehmen, nachdem ihnen versprochen worden war, daß ihnen anstatt Tagelohn Stücklohn ge⸗ zahlt werden solle. (Vgl. Nr. 186 d. Bl.)
Weitere „Statistische Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)
Wohlfahrtspflege.
In Brüssel tagte in der Zeit vom 17. bis 21. Juli d. J. der Internationale Kongreß für den Schutz der entlassenen Sträflinge und der verwahrlosten Kinder. Wie die „Sozialkorrespondenz“ berichtet, erörterte man die Frage, ob die Fürsorgebestrebungen für die entlassenen Sträflinge in dem Augenblick einsetzen sollten, in dem ein Sträfling das Gefängnis ver⸗ lasse. Die Hälfte der Teilnehmer bejahte diese Frage, weil sonst der Entlassene, der nicht die Willenskraft dazu besitze, sich aus freien Stücken nach dem Sitze des Fürsorgevereins zu be⸗ geben, Gefahr laufe, in die alte verhängnisvolle Umgebung zu geraten, und dann für immer verloren sei. Die andere Hälfte dagegen vertrat die Ansicht, daß der entlassene Sträfling aus eigenem Antrieb den Fürsorgeverein aufsuchen müsse; dieses freiwillige Kommen bezeuge den ehrlichen Willen des Gefallenen, die Wieder⸗ aufnahme in die menschliche Gesellschaft zu erreichen. Auch die Frage, ob der Arbeitgeber, bei dem der entlassene Sträfling untergebracht wird, über dessen Vorleben unterrichtet werden soll oder nicht, wurde verschieden beantwortet. Schließlich einigte man sich in einer gemein⸗ samen Beschlußfassung auf eine vermittelnde Formel: Der Fürsorge⸗ verein hat die Aufgabe, den Sträfling während der Verbüßung seiner Strafe auf seine Freilassung vorzubereiten und auf die dem Verein zu Gebote stehenden Mittel, ihm Arbeit zu verschaffen, hinzuweisen. Ferner sei zu wünschen, daß die Entlassenen in den Fällen, in denen der Fürsorgeverein es für geboten erachtet, bei ihrer Freilassung in Empfang genommen und im Schutzheim untergebracht werden. Nur diejenigen Entlassenen sollen jedoch dort bleiben können, die sich bemühen, die Kosten ihres Aufenthalts durch Arbeit zu verdienen. Auf Grund der gesammelten Erfahrungen sprach sich diese Abteilung des Kon⸗ gresses ferner für eine Ausdehnung der bedin ungsweisen Freilassung von Strafgefangenen aus. — Die Abteilung für Jugendgerichts⸗ höfe war einig über die Notwendigkeit der Errichtung s olcher Gerichts⸗ höfe und stellte im ütbrigen folgende Grundsätze für diese Einrichtungen auf: Es erweist sich als nötig, der Einsperrung der Kinder durch die Maßregel der beaufsichtigten Freiheit vorzubeugen. Der Richter muß in Beziehung zu den überwachten Kindern bleiben. Die Jugendgerichts⸗ höfe sollen ihre Tätigkeit sowohl auf die Kinder erstrecken, die eine Handlung begangen haben, die nach dem Sinne des Gesetzes ein Vergehen darstellt, wie auf die verwahrlosten und die geistig und sittlich zurückgebliebenen Kinder. Erwähnenswert ist hier noch die Forderung, daß die Kinder, die Hang zum Verbrechen, zur Bettelei und zum Landstreichertum zeigen, bevor sie in Besserungsanstalten unter⸗ gebracht werden, zuvor einer eingehenden medizinal⸗pädagogischen Be⸗ obachtung in besonderen Anstalten unterworfen werden sollen, damit man ein klares Bild über ihre seelische und körperliche Verfassung und den Zu⸗ sammenhang mit ihren Schwächen gewinnen kann In den Besserungs⸗ anstalten soll neben der Erziehung gewerblicher und landwirtschaft⸗ licher Unterricht erteilt werden; die Zöglinge sollen nicht früher frei⸗ gelassen und in die Lehre gegeben werden, als bis sie eine hinreichende berufliche Vorbildung besitzen. — Weitere Kongreßbeschlüsse bezogen sich auf eine planmäßige Irrenfürsorge durch Bildung besonderer. Landesverbände, auf vorbeugende Maßregeln zur Bekämpfung der Bettelei und des Landstreichertums und auf eine energische Bekämpfung des Alkoholismus als des eigentlichen Grundübels der Verwahrlosung und des Verbrechertums.
“ Kunst und Wissenschaft.
Die Königlich preußische Akademie der Wissen⸗ schaften hat am 27. Juli unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn Diels eine Gesamtsitzung gehalten, in der Herr Brandl über die aͤlteste Shakespearebiographie von Rowe 1709 las. Er untersucht ihre Quellen, prüft die Angaben mit Hilfe der Urkundenforschung vnd findet, daß Rowe wohl öfters ungenau erzählt, entsprechend der Ungunst der Verhältnisse, aber niemals aus der Luft griff und unter plutarchischem Einfluß sogar geschickt auf die wirklichen Lebens⸗ probleme drang. Seine Berichte über Shakespeares Schule, Heirat, Theateranfänge, Freunde und letzte Jahre sind daher im wesentlichen ernsthaft zu nehmen. Hr. von Wilamowitz⸗Moellendorff legte eine Mitteilung, ein Stück aus dem Ancoratus des Epiphanios, vor. In seiner Polemik gegen die Griechengötter benutzt Epiphanios Clemens und Theophilos flüchtig und mit groben Entstellungen; doch führt er zur Verbesserung eines berühmten Wortes des Protagoras. In anderm stellt sich der Schein der Gelehrsamkeit als trügerisch heraus.
Das korrespondierende Mitglied Hr. Wien in Würzburg hat eine Abhandlung über die Bestimmung der mittleren freien Weglänge der Kanalstrahlen eingesandt. Der Verfasser läßt ein Kanalstrahlenbuͤndel durch zehn unmittelbar hintereinanderliegende elektrische Kondensatoren gehen, deren jeder unabhängig von den übrigen geladen werden kann, und gewinnt so die Möglichkeit, an einer beliebigen Stelle des Strahlenbündels die dort vorhandenen geladenen Atome durch elektrische Ablenkung aus dem Bündel heraus⸗ zunehmen. Das übrigbleibende, durch das ganze System gegangene Bündel wird durch seine a auf eine Rubensche Thermosäule gemessen. Da die Ladungen der Atome sich bei den Zusammenstößen der Kanalstrahlteilchen mit den ruhenden Gasmolekülen stets wieder zum Teil regenerieren, so ist hierdurch ein Mittel gegeben, die Schnelligkeit der Regeneration und damit auch die mittlere freie Weglänge der Kanalstrahlteilchen zu bestimmen. Diese ergibt sich von derselben Größenordnung wie in der kinetischen Gastheorie.
Der Vorsitzende legte den von dem Generalsekretar des Kaiser⸗ lichen Archäologischen Instituts Prof. Dr. H. Dragendorff ein⸗ gereichten Jahresbericht des Instituts für das Rechnungsjahr 1910 vor. Ferner wurden das mit Unterstützung der Akademie erschienene Werk R. Unger, Hamann und die Aufklärung, Bd. 1, 2, Jena 1911, und das von dem korrespondierenden Mitglied Herrn P. Vinogradoff eingesandte Werk: The Growth of the Manor, 2. Edition, London. 1911, vorgelegt.
Deer bekannte Bismarckforscher Heinrich Ritter von Poschinger ist, „W. T. B.“ zufolge, gestern in La Bolléne (Seealpen) kurz vor der Vollendung seines 66. Lebensjahres gestorben.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Der Stand der Weinberge im Regierungsbezirk Trier kann als besonders gut bezeichnet werden. ie vorherrschende trockene Witterung hat die Arbeiten wesentlich erleichtert, sodaß die Weinberge in bezug auf Bearbeitung ein erfreuliches Bild abgeben. Die Ernte⸗ aussichten haben 1.. eine Trübung erfahren durch die noch teil⸗ weise während der Blüte einsetzende nasse Witterung und das starke Auftreten des Heuwurms, der übrigens mit allen Mitteln energisch bekämpft wird. Im allgemeinen kann man aber noch auf eine reich⸗ liche und auch gute Ernte hoffen, letzteres besonders deshalb, weil S. etwa drei Wochen früher einsetzte, als in den vorhergehenden Jahren.
Saatenstand, Ernteaussichten und Getreldehandel in Rußland.
Der Kaiserliche Konsul in Saratow berichtet unterm 3. d. M.: Der Monat Juli war im russischen Südosten durchweg sehr heiß; besonders das erste Drittel zeichnete sich durch ungewöhnliche Wärme aus, dann trat für kurze Zeit kühleres Wetter ein, um bald darauf wieder den hohen Temperaturen des Monatsanfangs Platz zu machen. Indessen muß zugegeben werden, daß die Nächte jetzt wenigstens einige Erfrischung bringen, während den Tag über sengende Glut herrscht. Regen ist nur äußerst spärlich niedergegangen. Daß die Ernte unter diesen Umständen mehr oder minder hoffnungslos ist, braucht kaum wiederholt zu werden.
Die Berichte der zum diesseitigen Amtsbezirk gehörenden Börsen⸗ komitees sprechen sich fast gleichmäßig schlecht aus und es ist schwer zu sagen, welches der Gouvernements am Unterlauf der Wolga mit ihren Hinterländern, nämlich den Gouvernements Orenburg und Ufa und dem Gebiete der Uralkosaken, am schlechtesten abgeschnitten hätte. Verpflegungsgetreide ist in diesen Strichen überall erforderlich. Dazu kommt noch, um die Not voll zu machen, der außer⸗ ordentliche Ffiterumehhac der die Bauern häufig nötigt, ihr Vieh zu jedem Preise loszuschlagen. Im Gouvernement Orenburg z. B. kostet in den Kreisen Troizk und Tschjeliabinsk eine ilchkuh 9 Rubel, ein Pferd 12 — 15 Rabel, ein Schaf 0,80 — 1,00 Rubel, ein Kalb 1,00 bis 1,50 Rubel und Hühner werden das Paar zu 0,10 Rubel fortgegeben. Leider wird der Fehlbetrag der Körner⸗ und der Grasernte auch nicht durch andere Bodenerzeugnisse ausgeglichen; so hat im Gouvernement Astrachan der Obst⸗ und Gemüsebau ver⸗ sagt, aus welchem sonst die Bevölkerung einen nicht zu unter⸗ schätzenden Erwerbszuschuß zu erzielen pflegte. Und des weiteren sieht es mit den Oelsaaten schlecht aus, in denen für das Gouvernement Ssaratow ein Ergebnis unter Mittel und für das Gouvernement Orenburg ein Ausfall erwartet wird.
Die Marktlage ist natürlich während des Berichtsmonats von der drohenden Mißernte stark beeinflußt gewesen. Die Preise schnellten wesentlich in die Höhe und haben Cch bis zum Schlusse des Monats entsprechend gehalten. Den Getreide⸗ händlern dürfte daraus ein gutes Geschäft erblühen, um so mehr, als sie noch vielfach mit vorjährigem Korn versehen sind, das sie seinerzeit erheblich billiger gekauft haben. Und ein wenig wird von diese Hrees auch dem Produzenten zugute kommen, der freilich nicht den Preis erhält, den der Aufkäufer seinen späteren Kunden ansetzt. Aber immerhin steigert sich au für ihn der Erlös, da er seine Getreide teurer verkaufen wird, obschon allerdings nicht teuer genug, um das Weniger des diesjährigen Er⸗ trägnisses mit dem Mehr des Preises ausgleichen zu können. Das Geschäft setzte zu Beginn des Monats sehr fest ein, um erst gegen Ende Juli schwächer zu werden. Man zahlte Anfang Juli: 8
Russischer Weizten. 0,99 - 1,05 Rbl. Roggen 8 0,69 — 0,72 „ Hafer (Pererod)... 0,65 — 0,68 „ Russischer Hafer 0,60 — 0,64 „ Mitte Juli:
Russischer Weizen. 1,04 — 1, 10 Rbl. Roggen. 0,79 — 0,80 „ Hafer (Pererod) 0,71 0,75 „
Russischer Hafer . . 0,66 — 0,70 „ „ das Pud, und
0
Ende Juli: 1,07 — 1,17 Rbl.
b das Pud
Russischer Weizen 8 Roggen.. .. 0,86 —-— 0,88 Hafer (Pererod). 0,74 — 0,77 „
. Russischer Hafer 0,67 — 0,73
Gerste wurde überhaupt nicht gehandelt.
Was das Geschäft in Oelsaaten anlangt, so war dies Sonnenblumenkuchen fast den ganzen Monat über fest und ließ erst zum Schluß ein wenig nach. Sonnenblumenöl und Sonnenblumen⸗ samen hielten sich Fefangi⸗ gleichfalls sehr beständig, begannen jedoch im letzten Monatsdrittel beweglicher zu werden. Gezahlt wurd
Anfang Juli: Sonnenblumenkuchen.. 0 66 Rbl. 1,10 — 1,32 „
Sonnenblumensamen... Sonnenblumenöl. . 4,85 - 4,90 „ „ das Pud, 0,68 Rbl.
Mitte Juli:
Sonnenblumenkuchen
Sonnenblumensamen 1,10 — 1,35 „
Sonnenblumenöl . 2 5,10 „ das Pud, und
Ende Juli:
Sonnenblumenkuchen — Sonnenblumensamen 1,10 — 1,30 Rbl. 8 Sonnenblumenöl... . 5,15 „ „ das Pudb.
Das Kaiserliche Konsulat in Kowno berichtet unterm 4. d. M.: Nach den in dem Wilnaer Blatt „Wilenskij Westnik“ vom 4. d. M. veröffentlichten, im statistischen Zentralkomitee in St. Petersburg zu⸗ sammengestellten Nachrichten war der Stand des Getreides am 1. Juli 1911 folgender: Im Gouvernement Wilna: Winterkorn über befriedigend, Sommerkorn befriedigend. Im Gouvernement Kowno: Winter⸗ und Sommerkorn F bedeutend über Mittel. Im “ Grodno: Winter⸗ und Sommerkorn bedeutend über ittel. Im Kreise Swenziany, Gouvernement Wilna, hat ein starkes
H 8 “ das Winter⸗ und Sommergetreide vieler Dörfer stark beschädig
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
“ Malta. 1 In Malta sind durch Regierungsverfügung vom 4. d. M. die
Stadt und die Provinz Triest für choleraverseucht erklärt worden. Von dort kommende Schiffe unterliegen nebst ihren Passa⸗ gieren den vorgeschriebenen gesundheitspolizeilichen Maßnahmen.
Aegypten.
Der Internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat beschlossen, die Maßregeln gegen Herkünfte von Marseille mit der Wefasg aufzuheben, daß die ärztliche Untersuchung und die Des⸗ infektion weiter durchgeführt wird, falls es von der Gesundheitsbehörde für erforderlich erachtet wird
(Vergl. „Reichsanzeiger“ vom 5. d. M.,