Statistik und Volkswirtschaft. “
Ein⸗ und Ausfuhr von Zucker vom 1. bis 10. August 1911 und im Betriebsjahr 1910/11 beginnend mit 1. September.
Einfuhr Ausfuhr
im Spezialhandel im Spezialhandel
1. bis bis 10. August 10. August 10. August 10. August 10. August 10. August 191 1910
1. Sept. 1. Sept.
1. Sept. 1. Sept. Sö 1908
1910 1909 bis bis bis
1911 1910 1
dz rein dz rein
Verbrauchszucker, raffinierter und dem raffinierten glei gestellter 11161414*“ 4* davon Veredelungsverkehr ...
Rübenzucker: .“ (granulierter), (auch Sandzu
er)
. .
davon Veredelungsverkehr . . . . ... Platten⸗, ö und Würfelzucker (176 c) gemahlener Melis (176 1i) .. davon Veredelungsverkehr ... Stücken⸗ und Krümelzucker (176 e) davon Veredelungsverkehr ... gemahlene Raffinade (176 f) . . . davon Veredelungsverkehr Brotzucker [176 v8) . .. 1114“A“ “ davon Veredelungsverkehr 11X6“ davon Veredelungsverkehr anderer Zucker 1.79 h. 114“; Rohrzucker, roher, fester und flüssiger (176 kK).. .“ Rübenzucker, roher, fester und flüssiger (1761) .. . -8 davon Veredelungsverkerhrr anderer fester und flüssiger Zucker (flüssige Raffinade einschließlich des Invertzuckersirups usw.) (176 m) . 1 davon Veredelungsverkh .. Füllmassen und Zuckerabläufe (Sirup, Melasse), Melassekraft⸗ futter; Rübensaft, -;. , ““ davon Veredelungsverkehr .... Zuckerhaltige Waren unter steueramtlicher Aufsicht: e44*“ Menge des darin enthaltenen Zuckers.
Berlin, den 16. August 1911.
⸗.
. .2 . 2„ .
8 IIZE111“
Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borgh
4 051 042
14 903 9
13 435
4 808 327 3
12² 327
77 872 3 284 657
18 208 562 800 8730 332 095
41784 237 274 1755 186 473
7612 155 234 71 20 869
295 29 422 228 835 5 344 828 227 486
2 729 326 9 113
421 518 300 328 31 706 239 100
147 799 590
141 163 40 935 23 377 30 864
2 62 490 2 912 109
—
5 301 876 3 752 65
46 628 37 451
59 494 22 012
39 223 26 715
69 771 27 5³³
Deutschlands Ein⸗ und Ausfuhr von Fleisch, Fleisch⸗ waren und Speisefetten im Jahre 1910 und im I. Halbjahre 1911.
Im Anschluß an die in Nr. 189 des „Reichs⸗ und Staats⸗ anzeigers“ (Erste Beilage) enthaltenen Mitteilungen über Deutsch⸗ lands Ein⸗ und Ausfuhr von lebendem Vieh und Geflügel im Jahre 1910 und im I. Halbjahre 1911 lassen wir heute einige Angaben über die deutsche Ein⸗ und Ausfuhr von Fleisch, Fleischwaren und Speise⸗ fetten in denselben Zeiträumen folgen.
Nach den „Monatlichen Nachweisen über den auswärtigen Handel Deutschlands“ wurden an Fleisch und Fleischwaren in das deutsche Zollgebiet eingeführt:
im Jahre 1910 im I. Halbjahre 1911. 88 Wert in dis Wert in
3 1000 ℳ 4 1000 ℳ 158 732 14 476 95 923 9 305 13 963 1 020 6 844 513 37 247 3 561 6 761 798 34 329 3 186 19 440 2 099
Rindfleisch, frisch . 1 einfach zubereitet Schweinefleisch, frisch ... „ einfach zubereitet Schweineschinken . . . . 5 423 896 2 641 424 Hammelfleisch .2 954 399 1 024 144 Ziegen⸗ und zum feineren Tafelgenuß zuber. Fleisch Gö 9 34 8 Schweinespeck. 8 313 1 006 3 026 382 Fleischwürste “ 324 58 116 21 zusammen. 261 374 24 611 135 809 13 689. Die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren unterliegt je nach der Preisgestaltung im In⸗ und Auslande großen Schwankungen. Während daher im Jahre 1909 bei den höheren Schweinepreisen in Deutschland die Einfuhr von Schweinefleisch um rund 60 000 dz gestiegen war, hat sie im Jahre 1910 infolge des erheblichen Sinkens der Schweinepreise in Deutschland um 58 465 dz ab⸗ genommen. Die Emfuhr von Rindfleisch ist allerdings auch 1910 noch erheblich — um 37 010 dz — gestiegen, aber die Gesamteinfuhr on Fleisch und Fleischwaren zeigt doch einen Rückgang um 25 028 dz. ie Mehrzufuhr von ve entfällt hauptsächlich auf Dänemark, das 2 175 dz frisches Rindfleisch mehr als im mirgica3. sandte. Auch aus Frank⸗ reich sind 1036 dez frisches Rindfleisch mehr bezogen worden, und die Ein⸗ fuhr dieser Fleischart aus Schweden ist von 48 dz im Jahre 1909 auf 7663 dz i. J. 1910 gestiegen. Dagegen hat die Einfuhr frischen Rind⸗ fleisches aus den Niederlanden und aus Oesterreich⸗Ungarn abge⸗ nommen. Die Zufuhr von frischem Schweinefleisch aus den Nieder⸗ landen hat nur noch 18 084 dz gegen 73 465 dz im Jahre 1909 be⸗ ragen, während die Einfuhr aus Rußland, 13 185 dz, die sich aus⸗ schließlich aus dem im kleinen Grenzverkehr zollfrei eingeführten frischen Schweinefleisch zusammensetzt, fast unverändert ge⸗ blieben ist. An Schweinespeck, dessen Einfuhr um 3180 dz ab⸗ genommen hat, sandten die Vereinigten Staaten von Amerika 2709 dz und Frankreich 711 dz weniger als im Vorjahre. m ersten Viertel des Jahres 1911 nahm die Einfuhr von Fleisch von neuem um 6122 dz zu. Der Hauptanteil an der Steigerung entfällt auf die Zufuhr frischen Rindfleisches, wovon nicht weniger als 22 331 dz mehr eingeführt worden sind als im ersten Vierteljahr 1910. Dieser starken Zunahme der Einfuhr frischen Rindfleisches steht ein fast ebenso starker Rückdang — um 20 314 dz — in der infuhr frischen Schweinefleisches gegenüber. Im zweiten Viertel⸗ jahr 1911 blieb die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren hinter der des ersten Vierteljahrs um 16 523 da zurück, sie war aber noch um 1586 ⸗2 größer als im zweiten Viertel des Vorjahrs. Im ganzen beträgt die Mehreinfuhr für das I. Halbjahr 1911 7708 dz. An frischem Rind⸗ fleisch wurden aus dem Auslande 27 265 dz mehr (aus Dänemark 20 582 dz, aus Schweden 11 085 dz mehr, dagegen aus den Nieder⸗ landen 3430 dz, aus Oesterreich⸗Ungarn 1133 dz weniger) als im I. Halbjahr 1910 bezogen. Dieser Mehreinfuhr frischen Rind⸗ fleisches steht eine Mindereinfuhr von 22 141 àdz frischen Schweinefleisches gegenüber, wovon allein aus den Nieder⸗ landen 15 971 dz weniger geliefert worden sind. Die starke Abnahme der Einfuhr frischen Schweinefleisches (gegenüber dem I. Halbjahr 1909 sind es 46 974 dz weniger) hängt aufs engste mit dem Sinken der Schweinepreise in Deutschland zusammen, das eine Einfuhr von Schweinefleisch nicht mehr als rentabel erscheinen läßt. Es erhellt dies auch daraus, daß selbst im zollfreien kleinen Grenzverkehr 4142 dz weniger als im I. Halbjahr 1911 eingeführt worden sind. Aus dem deutschen Zollgebiet ausgeführt wurden an Fleisch und Fleischwaren:
2 4 6
im I. Halbjahre 1911 —, Wert in ¹ Wert in 5 1000 ℳ 1000 ℳ
Rindfleisch, frisch... 819 135 311 47 Rindfleisch, einfach zubereitet 359 34 239 17 Schweinefleisch, frisch... 443 70 1 045 135 Schweinefleisch, einfach zu⸗
“ 280 66 157 35 Schweineschinken „ 14 941 3 389 6 883 1 567 Hammelfleissch. 157 27 68 12 Ziegen⸗ und zum feineren
Tafelgenuß zuber. Fleisch 1 212 265 518 118 Schweinespcct „ 350 66 390 60 wvSeeeee11613“ 1 252 2 800 712 Fleisch, unvollst. angemeldet 369 100 173 47
zusammen . 23 883 5 404 12 584 2 750.
Die Ausfuhr von Fleisch und Fleischwaren, die schon 1909 um 579 dz abgenommen hatte, verminderte sich im Jahre 1910 weiter um 396 dz und im ersten Viertel des Jahres 1911 noch um 100 d gegenüber der gleichen Zeit des Vorjahres. Aber im zweiten Viertel⸗ jahr 1911 hat sie nicht unerheblich zugenommen, gegenüber dem vor⸗ ausgegangenen ersten Vierteljahr um 1218 dz und im Vergleich mit dem zweiten Vierteljahr 1910 um 1132 dz.
Der Wert der Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren berechnet sich für das Jahr 1910 auf 24 611 000 ℳ und ist damit um 2 656 000 ℳ kleiner als im Vorjahre. Der Wert der Ausfuhr beträgt 5 404 000 ℳ und ist trotz der Abnahme nach der Gewichtsmenge um 177 000 ℳ höher als im Vorjahre. Der Einfuhrüberschuß hatte demnach einen Wert von 19 207 000 ℳ. Für das I. Halb⸗ jahr 1911 ergaben sich ein Einfuhrwert von 13 689 000 ℳ, d. s. 230 000 ℳ weniger, und ein Ausfuhrwert von 2 750 000 ℳ, d. s. 162 000 ℳ weniger als im I. Halbjahr 1910.
An Speisefetten wurden in das deutsche Zollgebiet einge⸗
führt 8 1“ im Jahre 1910 im I. Halbjahre 1911 8 Wert in A⸗ Wert in be- 1000 ℳ 1000 ℳ 583 879 69 482 457 802 54 478 284688 2776892 121 357 13 107 mark usw.
1“ 2 529 196 995 Schweine⸗ und Gänfefett,
111141“ 35 2 25 Schweineflomen .. 233 33 51 BPrSS1525-89 12298 37 198 3 794 Talg von Rindem 221 711 138746 94 079 6 397
zusammen .1 168 557 123 449 711 507 77 863.
Die Einfuhr von Speisefetten hat sich in den letzten Jahren ständig vermindert; aber im Jahre 1910 war der Ruckgang noch erheblich größer als in den Vorjahren. Während 1909 die Abnahme der Gesamteinfuhr von Speisefetten 100 742 dz betragen hatte, belief sie sich 1910 auf 273 180 dz, und zwar ist es in der Hauptsache die Einfuhr von Schweineschmalz, die in ganz außerordentlichem Maße zurückging (1910 um 353 977 dz), während die von Premier jus und Rindertalg in den letzten Jahren zugenommen hat (1910 um 29 718 bezw. 47 463 dz). Dieser Rück⸗ gang der Einfuhr von Schweineschmalz ist auf eine Abnahme der Produktion in den Vereinigten Staaten von Amerika zurückzuführen. Während 1908 noch 1 046 955 dz Schweineschmalz aus den Ver⸗ einigten Staaten geliefert worden waren, wurden im Jahre 1910 von da nur noch 531 086 dz, also etwa die Hälfte, eingeführt. Dagegen hat sich die Zufuhr von Oleomargarin und Premier jus aus den Vereinigten Staaten wieder gehoben (1910 um 8346 bezw. 22 042 dz). Im ersten Viertel des Jahres 1911 ist die Einfuhr von Schweine⸗ schmalz von neuem um 69 789 dz gestiegen; infolgedessen zeiate auch die Gesamteinfuhr von Speisefetten eine Zunahme von 72 325 dz. Das zweite Vierteljahr 1911 weist gegenüber dem vorausgegangenen ersten eine weitere Steigerung der Gesamteinfuhr um 61 247 dz und gegenüber dem zweiten Vierteljahr 1910 eine Zunahme von 126 479 dz
im Jahre 1910
Schweineschmalz . eeeeeeeeee; Schmalz von Gänsen, Rinder⸗
us dem deutschen Zollgebiet ausgeführt wurde:
8 im Jahre 1910, im I. Halbjahre 191
“ -. Wert in ¹ Wert in “ 1990 .
Schmalz von Schweinen,
Oleomargarin, Schmalz
von Gänsen usw. . . . 53
“ und Gänsefett,
Schweineflomen... 2
o“ 65
Talg von Rindern 3 899 306 1 243 95
zusammen 4 329 367 1 391 116.
„Diee deutsche Ausfuhr von Speisefetten, die noch geringer als die von Fleisch und Fleischwaren ist, hat in den Jahren 1910 und 1911 noch weiter abgenommen, 1910 um 3673 und im 1. Halbjahr 1911 um 1309 dz. Insbesondere ist die Ausfuhr von Rindertalg, die bisher noch einen nennenswerten Umfang hatte, 1910 um 2783 und im I. Halbjahr 1911 um 1222 daz zurückgegangen. 1
Der Wert der Einfuhr von Spessefetten stellt sich für das Jahr 1910 auf 123 449 000 ℳ; dies bedeutet eine Abnahme von 35 533 000 ℳ gegenüber dem Vorjahre. Der Wert der Ausfuhr von Speisefetten betrug nur neoch 367 000 ℳ und war damit um 202 000 ℳ kleiner als im Vorjahre. Demnach hatte der Einfuhr⸗ überschuß für 1910 einen Wert von 123 082 000 ℳ. Für das I. Halbjahr 1911 ergeben sich ein Einfuhrwert von 77 863 000 ℳ, d. s. 23 519 000 ℳ mehr, und ein Ausfuhrwert von 116 000 ℳ, d. s. 113 000 ℳ weniger als im 1. Halbjahr 1910. 8 Im ganzen sind im Jahre 1910 für 148 060 000 ℳ und im I. Halbjahr 1911 für 91 552 000 ℳ Fleisch, Fleischwaren und Speisefette eingeführt und für 5 771 000. ℳℳ bezw. 2 866 000 ℳ ausgeführt worden. Der Wert des Einfuhrüberschusses an Fleisch, Fleischwaren und Speisefetten beläuft sich demnach für das Jahr 1910 auf 142 289 000 ℳ und für das I. Halb⸗ jahr 1911 auf 88 686 000 ℳ.
Deutschlands Gesamteinfuhr von lebendem Vieh und Geflügel, von Fleisch, Fleischwaren und Speisefetten hatte im Jahre 1910 einen Wert von 402 144 000 ℳ, im I. Halb⸗ sahr 1911 einen solchen von 218 943 000 ℳ, die Gesamtausfuhr m Jahre 1910 einen Wert von 12 721 000 ℳ, im I. Halbjahr 1911 einen solchen von 8 337 000 ℳ. Somit beträgt der. Wert des Ueberschusses der Gesamteinfuhr von lebendem Vieh und Geflügel, von Fleisch, Fleischwaren und Speise⸗ fetten über die Gesamtausfuhr für das Jahr 1910 389 423 000 ℳ, für das I. Halbjahr 1911 210 606 000 ℳ.
1 Handel und Gewerbe. G
„Nachrichten für Handel und Industrie“.) Deutsches Reich.
Aenderungen der Zuckersteuerausführungsbestim⸗ mungen. Der Bundesrat hat am 14. Juni d. J. verschiedenen Aenderungen der Zuckersteuerausführungsbestimmungen die Zustimmung erteilt. Die Aenderungen sind in Nr. 38 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“ vom 7. Juli d. J. veröffentlicht.
Deutsches Reich, Belgien, Frankreich, Italien, Luxem⸗ burg, Niederlande, Oesterreich⸗Ungarn, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien und Spanien.
Behandlung der Postsendungen mit Pflanzen im wechselseitigen Verkehre der der Internationalen Reb⸗ lauskonvention angeschlossenen Staaten. Die Aushändi⸗ gung mit der Post eingehender Pflanzensendungen aus den der Inter⸗ nationalen Reblauskonvention angehörenden Staaten erleidet dann eine Verzögerung, wenn die nach Artikel 3 der Reblauskonvention vom 3. November 1881 ¹) den Sendungen beizugebenden Bescheinigungen — vpgl. auch § 4 Ziffer 3 der Kaiserlichen Verordnung vom 4. Juli‚ 1883, betreffend das Verbot der Einfuhr und der Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Wein⸗ und Gartenbaues,ꝛ) und die Deklaration zur Internationalen Reblauskonvention vom 15. April 1889 ²) während des Transportes verloren gegangen sind. Die Einfuhr der Sendung wird nämlich in diesem Falle von der Grenzeingangsstelle erst zugelassen, wenn entweder neue Be⸗ scheinigungen von dem Empfänger der Sendung beigebracht sind oder von der Postbehörde der Aufgabestation bestätigt ist, daß die vorschriftsmäßigen Bescheinigungen der Sendung bei der Aufgabe beigegeben waren, oder endlich, wenn eine auf Kosten des Empfängers vorgenommene sachverständige Untersuchung die Unverdächtigkeit der Pflanzen ergeben hat. Solche Verzögerungen, die bei empfind⸗ lichen Pflanzen zu Verlusten für Empfänger oder Versender geführt haben, sollen nach Uebereinkommen mit den Vertragestaaten im wechselseitigen Postverkehre künftig vermieden werden, wenn die Be⸗ scheinigungen nicht nur wie bisher der Begleitadresse — pgl. letzten Absatz des § 2 der Postzollordnung vom 10. Februar 1909 ¹) — bei⸗ gefügt, sondern außerdem Dovppelschriften in dem Pakete selbst ver⸗ wahrt werden. Daß dies geschehen, hat der Absender auf der Be⸗ gleitadresse wie auf dem Pakete selbst zu vermerken. In diesem Falle sollen bei Verlust der der Postpaketadresse beigefügten Bescheinigungen die Grenzeingangsstellen nach Oeffnung des Pakets durch die die Sendung vorführenden Postbeamten die Einfuhrfähigkeit auf Grund der dem Paket entnommenen Doppelschriften ohne weiteren Verzug feststellen.
Das vereinbarte Verfahren soll vom 1. November 1911 ab be⸗ obachtet werden.
(Nach einem Rundschreiben des Reichskanzlers [Reichsamt des Innern] vom 24. Juli 1911.)
¹) Deutsches Handels⸗Archiv 1882 I S. 643. ²) Ebenda 1883 I S. 466. z) Ebenda 1890 I S. 22.
““] W16“ R ußland.
Zollfreier Einlaß von Ausstellungsgegenständen. Der russische Finanzminister hat den zollfreien Einlaß von aus⸗ ländischen Ausstellungegegenständen für die Fubiläumsausstellung in Zarskoje Selo in diesem Jahre mit der Maßgabe gestattet, daß eine Sicherheit im Betrage des Zolles für die Gegenstände zu hinterlegen ist. Diese Sicherheit ist im Laufe von 6 Monaten, vom Tage der Ablassung der Gegenstände aus dem Zollamt ab gerechnet, dem Eigentümer zurückzugeben. (Zirkular des Zolldepartements vom 28. Juni d. J. Nr. 19 893.)
d1“
Aufschiebung des Zuckermonopols. Verordnung vom 19. Mai 1911 ist in Ausführung des Gesetzes Nr. 3759 vom 7. März 1911 bestimmt worden, daß die Anwendung der Vorschriften des Gesetzes Nr. 3511 vom 4. Januar 1910, be⸗ treffend die Einführung des Zuckermonopols in Griechenland, soweit sie sich lediglich auf das Monopel des Zuckers beziehen, auf weitere 2 Jahre, vom 1./14. Dezember 1911 ab gerechnet, hinausgeschoben
auf, sodaß sich für das I. Halbjahr 1911 im Vergleich mit derselben Zeit des Vorjahres eine Mehreinfuhr von 198 804 dz, darunter 192 680 dz Schweineschmalz, ergibt. Die Vereinigten Staaten von Amerika lieferten 200 282 dz Schweineschmalz mehr, Dänemark sandte 5255 dz mehr als im I. Halbjahr 1911. Diesen Zahlen stehen Minderzufuhren aus Frankreich (— 3329 dz), aus den Nieder⸗
landen (— 2219 dz) und aus Serbien (— 5636 da) gegenüber. 8
wird. (Griechische Regierungszeitung.)
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten
A. In Großbritannien
ö“ Durch Köntgliche
ZEEEETET1A111
weite Beilage
Neichsanzeiger und Königlich Preußischen
Handel und Gewerbe. (Schluß aus der Ersten Beilage.)
Zu ker⸗Ein⸗ und Ausfuhr Großhritanniens im ersten Halbjahr 1911.
“ 1. Halbjahr Finfuhttt e. 1910 1911 8 Menge in cwts (englische Raffinierter u. Kandis⸗ EFssitschern Zentnern) zucker: Rußland . . 525 982 Deutschland. . 4 811 179 Miederlande ... 1 56.. g 44“* 271 836 Et kreith . 632 810 Oesterreich⸗Ungarn.. 2 225 493 Andere Ländere. 3 380 228 Einfuhr überhaupt 10 114 351 8 Einfuhr zum inländi⸗ 1 schen Verbrauche. 9 932 735
Nichtraffinierter Zucker: 1111664“*“ I(skand .. Niederlande... öö1“ beer1se11ö6“ Oesterreich⸗Ungarn. 11A1A6“*“ v88“ Niederländ. Guagyana. Haiti u. San Domingo. “ Z“ “ Britisch⸗Ostindien Straits⸗Settlements ein⸗ schließlich der Malayi⸗ schen Schutzstaaten. . Britisch: Westindien, Guayana, Honduras Andere Länder.. Einfuhr überhaupt Einfuhr zum inländi⸗ sschen Verbrauche. üͤcker, unter Zollaufsicht raffiniert, für den inländi⸗ schen Verbrauhh.
Ausfuhr:
1 886 3 721 256 888 803 283 828 986 957
2 031 913 829 151
8 743 794
8 065 813
600 184 4 302 894 1 255 726
377 240
60 137
2 157 221 3 797
8 757 199
8 667 136
9 995 3710 117 110 308 127 931 11 105
1 042 830 184 569 21 150 29 297 347 626
1 61 002 563 103 742 889 237 025 34 448
12 181 5 745 452 107 771 65 326 60 068 71 305 125 942 802 031 746 964 22 259 32 219 1 802 792 64 771 1 240 577 200 003 658 487 930 697 454 724 123 250
1 834 394
21 151 718 883 31 252 8004 681
15 834 1 060 966 311 130 9 697 926
197 515 9 367 608
1 217 471
1181 517 1 323 437
5 792 491 5 974 220 6 545 713.
1. Halbjahr:
bergestellter Zucker: 1909 1910 “ Raffinierter u. Kandis⸗ Menge in ewts (englischen Zentnern)
zucker: 14““ 67 998 40 723 50 119 31 223 30 387
Niederlande 8 Portugal, Azoren und ö*“ 13 693 12 854 56* 2 683 16 833 * 1 68 095 77 790 Andere Länder.. 9 890 77 632 122 437 Zusammen. 234 051 310 420. B. Fremder Zucker:
Raffinierter u. Kandiszucker Nicht raffinierter Zucker . Verschiedene Sorten, unter 8 Zollaufsicht gemischt.. 204 1 500 Zusammen 48 257 60 203 98 917. (Accounts relating to Trade and Navigation of the United Kingdom.) 8
7 445 51 258
““
Vereinigte Staaten von Amerika.
Vorschriften über die Aufsicht und Quarantäne von
Pferden, Rindvieh, Schafen, Schweinen und anderen eingeführten Tieren. Am 5. April d. J. hat das Ackerbau⸗ departement neue Vorschriften über die Aufsicht und Quarantäne von
Pferden, Rindvieh, Schafen, Schweinen und anderen eingeführten Tieren zur Verhinderung der Verbreitung von ansteckenden Krank⸗ heiten erlassen.
Als Aufsichts⸗ und Quarantänestationen sind vor⸗ gesehen: an der atlantischen Küste Boston, New York und Balti⸗ more, an der pazifischen Küste San Francisco, San Diego und Port Townsend.
Pferde werden bei ihrer Einfuhr im Eingangshafen einer tierärztlichen Beschau unterzogen. Wird eine ansteckende Krankheit festgestellt, so werden die Pferde abgesondert. Die Landung kann ab⸗ gelehnt werden.
Bei Wiederkäuern und Schweinen ist die Vorlage zweier Bescheinigungen erforderlich. Die eine muß ausgestellt sein von der Ortsbehörde der Gegend, wo sich die Tiere in den letzten sechs Monaten vor der Einfuhr befunden haben; die zweite ist eine eides⸗ stattliche Versicherung des Eigentümers darüber, daß die Tiere ohne Unterbrechung in der Gegend, aus der sie versandt worden sind, innerhalb der letzten sechs Monate gehalten worden sind, daß keine ansteckende Krankheit in dieser Zeit unter den Tieren geherrscht und daß keine Impfung im letzten Jahre stattgefunden hat.
Die Quarantänezeit beträgt für das aus anderen Gegenden der Welt als Nordamerika, Großbritannien, Irland und den Kanal⸗ inseln eingeführte Rindvieh 90 Tage, gerechnet vom Tage der Ver⸗ frachtung der Tiere. Schafe und andere Wiederkäuer und Schweine aus anderen Ländern als Nordamerika unterliegen einer Quarantäne von 15 Tagen, gerechnet vom Tage der Ankunft in der Quarantäne⸗ station. Rindvieh und Schafe zur unmittelbaren Schlachtung im Ein⸗ gangshafen dürfen ohne Quantäne gelandet werden. Mit Tuberkulin geprüftes, aus bestimmten Ländern (darunter auch Deutschland) stammendes Rindvieh, über 6 Monate alt, kann, wenn sich keine Reaktion zeigt, eingeführt werden. Kollies und Schäferhunde aus anderen Ländern als Nordamerika sollen einer Quarantäne für einen zwei Wochen nicht überschreitenden Zeitraum unterworfen werden oder bis durch Prüfung entschieden werden kann, ob sie Bandwürmer be⸗ sitzen. Ist dies der Fall, so werden sie tierärztlich behandelt und zur Einfuhr erst zugelassen, wenn entschieden ist, daß sie frei von an⸗ steckender Krankheit sind. (Department, of Agriculture, Bureau of Animal Industry Order 180 v. 5. April 1911.) 8
———
Berlin, Mittwoch, den 16. August
Nleer Bunt.
Erläuterungen und Ergänzungen zum Gesetz über die Handelsbezeichnung gewisser Waren. Laut einer Ver⸗ ordnung des Handels⸗ und Zolldepartements des Australischen Bundes (Nr. 1430) sind die Bestimmungen über die Handelsbezeichnung auf zur Einfuhr bestimmten Stiefeln und Schuhen auch auf solche Stiefel und Schuhe anzuwenden, die nur zur Einfuhr als Muster bestimmt sind. Wenn solche Muster ganz oder teilweise aus Leder oder einer Nachahmung davon hergestellt sind, so wird streng darauf gehalten werden, daß die vorgeschriebene Bezeichnung auf jedem einzelnen Stück angebracht ist. (Phe Board of Trade Journal.)
Abzug der Einkaufsprovision von den Fakturen⸗ preisen. Laut einer Verordnung der Zollverwaltung (Nr. 1421) ist der Abzug einer Einkaufsprovision von den Fakturenpreisen für ein⸗ geführte Waren nur zulässig, wenn die erforderliche Erklärung von den Einkaufsagenten im Ausfuhrland abgegeben ist. (The Board of Prade Journal.)
Vorschriften für die Zulassung von nur teilweise in Großbritannien hergestellten Waren zum britischen Vorzugstarif. Nach einer vom Generalzollkontrolleur in Mel⸗ bourne erlassenen Anweisung sind die Worte „holly produced or manufactured“ im Abschnitt 2 des Formulars für die Erklärung, die bei der Einfuhr von Waren mit dem Anspruch auf den briitischen Vorzugstarif abzugeben ist, nicht auf Waren anzuwenden, die im Vereinigten Königreich aus eingeführten Rohstoffen hergestellt sind. Solche Waren sollen vielmehr zu den unter die Abschnitte 3 und 4 der Erklärung fallenden Waren gerechnet werden. Waren, die voll⸗ ständig im Vereinigten Königreich aus eingeführten Rohstoffen herge⸗ stellt sind, werden nur zum Vorzugstarif zugelassen werden, wenn die Kosten für britische Erzeugung und Arbeit (berechnet in der im Ab⸗ schnitt 4 des Formulars vorgesehenen Weise) nicht geringer sind als t der Fabrikations⸗ oder Arbeitskosten für die Waren in ihrem fertigen Zustande. (Ebenda.)
J“
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 15 August 1911:
Mauhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
Gestellt.... 9 450
Nicht gestellt. — —
1“
Nach den Ergebnissen der Salzgewinnung des Halleschen Oberbergamtsbezirks im 2. Quartal 1911 förderten: zwei Werke (i. Vorj. 2) 124 454 t (+ 10 895 t) Steinsalz. Die mittlere Beleg⸗ schaft betrug 537 (— 3), darunter eigentliche Berg⸗ bezw. Salinen⸗ arbeiter 291 (— 1). Der Absatz einschließlich der Deputate betrug 115 050 t (+ 18 184 t). Zur Bereitung anderer Produkte ein⸗ schließlich Einmaß wurden verwendet 12 692 t (— 3003 t). Der Bestand am Quartalsende betrug 80 022 t. (— 10 739 t). Ferner förderten 44 (+ 10) Kalisalzwerke 700 468 t (+ 44 519 t). Die mittlere Belegschaft betrug 10 285 (+ 2277), darunter eigentliche Berg⸗ und Salinenarbeiter 6057 (+ 1211). Der Absatz einschließlich der Dexutate betrug 199 876 t (— 37 519 t). Zur Bereitung anderer Produkte ein⸗ schließlich Einmaß wurden verwendet 468 559 t (+ 66 368 t). Bestand am Vierteljahrsschluß 58 080 t (+ 28 627 t). Ferner förderten 6 Werke (wie im Vorj.) 23 769 t (— 2545 t) Speisesalz. Die mittlere Beleg⸗ schaft betrug 626 (+ 7), darunter eigentliche Berg⸗ bezw. Salinen⸗ arbeiter 211 (†+† 4). Der Absatz einschließlich Deputate betrug 24 251 t (— 310 t). Zur Bereitung anderer Produkte einschließlich Einmaß wurden verwendet 1646 t (+ 134 t). Der Bestand am Vierteljahrsschluß betrug 9 439 t (— 531 t). Ferner förderten sie 1657 t (+ 135 t) Vieh⸗ und Gewerbesalz. Der Absatz einschließlich Deputate betrug 1486 t (— 27 t). Der Bestand am Vierteljahrsschluß betrug 323 t (— 48 t).
Ueber zweifelhafte ausländische Firmen in Paris (Teppichfabrikation und Ausfuhr von Waren aller Art), Rustschuk (Uhren⸗ und Goldschmiedewarenhandlung), Kairo (Kommissions⸗ geschäft), Smyrna (Agent, Kommissionär, Damenhuthändler, Kolonialwaren), Karaoli (Britisch⸗Indien) (Gerberei, Schuhmacherei, Export in Fellen und Därmen) sind den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin Mitteilungen zugegangen. Vertrauenswürdigen Interessenten wird im Zentralbureau der Korporation, Neue Friedrichstraße 51 I, an den Werktagen zwischen 9 und 3 Uhr mündlich oder schriftlich nähere Auskunft gegeben.
— Die gestrige Stadtverordnetenversammlung genehmigte laut Meldung des „W. T. B.“ aus Düsseldorf den Ankauf der elek⸗ trischen Bahnstrecke Düsseldorf — Vohwinkel — Ohligs von der bergischen Kleinbahn Aktiengesellschaft Elberfeld für 3,6 Millionen Mark. Den Betrieb der Strecke übernimmt die Rheinische Bahngesellschaft Düsseldorf, an der die Stadt Düsseldorf stark beteiligt ist, gegen eine Jahrespacht von 144 000 ℳ.
New York, 15. August. (W. T. B.) Der Wert der in der tesengehen Woche 8868 16 Waren betrug 13 670 000 Dollars gegen 11 720 000 Dollars in der Vorwoche.
Berlin, 15. August. Marktpreise nach Ermittlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sorte †) 20,30 ℳ, —,— ℳ. — Weizen Mittelsorte —,— ℳ, —,— ℳ. — Weizen, geringe Sorte —,— ℳ,
— ℳ. — Roggen, gute Sorte †) 16,85 ℳ, 16,84 ℳ. — Roagen, Mittelsorte†) 16,83 ℳ, 16,82 ℳ. — Roggen, geringe Sorte †) 16,81 ℳ, 16,80 ℳ. — Futtergerste, gute Sorte*) 18,60 ℳ, 17,90 ℳ. — Futtergerste, Mittelsorte“*) 17,80 ℳ, 17,20 ℳ. — Fruttergerste, geringe Sorte“*) 17,10 %, 16,50 ℳ. — Hafer, gute Sorte*) 19,40 ℳ, 19,00 ℳ. — Hafer, Mittelsorte*) 18,90 ℳ, 18,50 ℳ. — Hafer, geringe Sorte“) 18,40 ℳ, 18,00 ℳ. — Mais (mixed) gute Sorte 16,80 ℳ, 16,40 ℳ. — Mais (mixed) geringe Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. — Mais (runder) gute Sorte 16,40 ℳ, 16,00 ℳ. — Richtstroh 6,00 ℳ, —,— ℳ. — Heu, alt —X,— ℳ, —,— ℳ, neu 9,40 ℳ, 7,20 ℳ. (Markthallenpreise.) — Erbsen, gelbe, zum Kochen 50,00 ℳ, 30,00 ℳ. — Speisebohnen, weiße 50,00 ℳ. 30,00 ℳ. — Linsen 60,00 ℳ, 20,00 ℳ. — Kartoffeln (Kleinhandel) 16,00 ℳ, 11,00 ℳ. — Rindlleisch von der Keule 1 kg 2,40 ℳ, 1,60 ℳ, do. Bauchfleisch 1 kg 1,70 ℳ, 1,20 ℳ. — Schweinefleisch 1 kg 1,80 ℳ, 1,20 ℳ. — Kalbfleisch 1 kg 2,40 ℳ, 1,30 ℳ. — Hammelfleisch 1 kg 2,30 ℳ, 1,50 ℳ. — Butter 1 kg 3,00 ℳ, 2,20 ℳ. — ECEier 60 Stück 5,20 ℳ, 3,00 ℳ. — Karpfen 1 kg 2,40 ℳ, 1,40 ℳ. — Aale 1 kg 3,20 ℳ, 1,60 ℳ. — Zander 1 kg 3,60 ℳ, 1,40 ℳ. — Hechte 1 kg 2,80 ℳ, 1,40 ℳ. — Barsche 1 kg 2,00 ℳ, 1,00 ℳ. — Schleie 1 kg 3,50 ℳ, 1,40 ℳ. — Bleie 1 kg 1,60 ℳ, 0,80 ℳ.
Krebse 60 Stück 36,00 ℳ, 2,00 ℳ.
†) Ab Bahn.
*) Frei Wagen und ab Bahn.
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
15. August. (W. T. B.) (Schluß.) Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das Kilogramm 71,25 Br., 70,75 Gd.
Wien, 16. August, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 4 % Rente M./N. pr. ult. 92,15, Einh. 4 % Rente Januar / Juli pr. ult. 92,15, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. pr. ult. 92,10, Ungar. 4 % Goldrente 111,35, Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W. 91,15, Türkische Lose per medio 252,00, Orientbahnaktien pr. ult. —,—, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 744,75, Südbahn⸗ gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 125,00, Wiener Bankvereinaktien 550,00, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 658,00, Ungar. all Kreditbankaktien 853,50, Oesterr. Länderbankaktien 546,50, Unionbank⸗ aktien 631,00, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 117,48, Brüxer Kohlenbergb.⸗Gesellsch.⸗Akt. —,—, Oesterr. Alpine Montangesell⸗ schaftsaktien 844,50, Prager Eisenindustrieges.⸗Akt. —,—.
London, 15. August. (W. T. B.) (Schluß.) 2 ½ % Englische Konsols 78 ½, Silber prompt 24, per 2 Monate 24 ½, Privat⸗ diskont 2½3. — Bankausgang 8000 Pfd. Sterl. 8
New York, 15. August. (Schluß.) (W. T. B.) Bei leb⸗ haften Umsätzen, die in der Hauptsache von der berufsmäßigen Spe⸗ kulation bestritten wurden, zeigte die Börse zu Beginn keine einheit⸗ liche Stimmung, doch war die Haltung vorwiegend schwach, da in⸗ folge von Liquidationen von Hausseengagements, die kürzlich zu Inter⸗ ventionszwecken eingegangen worden waren, ziemlich beträchtliches Material an den Markt kam. Seitens der Baissespekulation fanden Blankoabgaben besonders in Unions statt, wodurch der Kurs dieser Werte gedrückt und auch die übrigen Umsatzgebiete ungünstig beeinflußt wurden. Zu den niedrigeren Kursen zeigte sich späterhin einige Kauflust, da man von der Annahme auseging, daß die jüngsten Kursrückgänge wesentlich zur Gesundung der allgemeinen Marktlage beigetragen hätten. Es erfolgten auch Anschaffungen zu Anlagezwecken, und die Nachfrage nach Leihstücken gestaltete sich dringender, doch verhielten sich einflußreiche Kreise zunächst noch zurückhaltend. Gegen den Schluß nahm das Geschäft einen ruhigeren Charakter an und beschränkte sich haupt⸗ sächlich auf Maßnahmen der Tagesspekulation. Die Börse schloß in stetiger Haltung, Aktienumsatz 435 000 Stück. Tendenz für Geld: Stetig. Geld auf 24 Stunden Durchschn.⸗Zinsrate 2 ⅞, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Tages 2, Wechsel auf London 4,8375, Cable
Transfers 4,8625. 18 Rio de Janeiro, 15. August. (W. T. B.) Feiertag.
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.
Magdeburg, 16. August. (W. T. B.) uckerbericht. Kornzucker 88 Grad o. S. —,—. Nachprodukte 75 Grad o. S. —,—. Stimmung: Ruhig. Brotraffin. I o. F. 25,00 — 25,25. Kristallzucker Im. S. —,—. Gem. Raffinade m. S. 24,75 — 25,00. Gem. Melis I mit Sack 24,25 — 24,50. Stimmung: Stetig. Rohzucker Transit 1. Produkt frei an Bord Hamburg: August 14,50 Gd., 14,70 Br., —,— bez., September 14,60 Gd., 14,80 Br., —,— bez., Oktober 14,05 Gd., 14,12 ½ Br., —,— bez., Oktober⸗ Dezember 14,00 Gd., 14,10 Br., —,— bez., Januar⸗März 14,10 Gd., 14,15 Br., —,— bez. — Stimmung: Behauptet.
Cöln, 15. August. (W. T. B.) Rüböl loto 66,50, Oktober 66,00.
Bremen, 15. August. (W. T. B.) (Börsenschlußbericht.) Privatnotierungen. Schmalz. Stetig. Loko, Tubs und Firkin 47 ½, Doppeleimer 48 ½. — Kaffee. Behauptet. — Offizielle Notierungen der Baumwollbörse. Baumwolle. Lustlos. Upland loko
middling 65. (W. T. B.) Petroleum amerlk.
Hamburg, 15. August. spez. Gewicht 0,800 ° loko lustlos, 6,50.
Hamburg, 16. August. (W. T. B.) (Vormittagsbericht.) Zuckermarkt. Schwächer. Rübenrohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, August 14,50, September 14,55, Oktober 14,12 ½, Dezember 14,07 ½, Januar⸗ März 14.07 ½, Mai 14,17 ½. — Kaffee. Schleppend. Good aperage Santos September 57 ¾ Gd., Dezember 57 Gd., März 57 Gd., Mai 57 Gd.
London, 15. August. (W. T. B.) Rübenrohzucker 88 % August 15 sb. 3 ¾ d. Wert, stetig. Javazucker 96 % prompt 15 sh. 6 d. Wert, stetig.
London, 15. August. (W. T. B.) (Schluß.) Standard⸗ Kupfer willig, 56 ½, 3 Monat 57 ¼.
Liverpool, 15. August. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz: 1000 Ballen, davon für Spekulation und Export — Ballen. Tendenz: Träge. Amerikanische middling Lieferungen: Stramm. August 6,45, August⸗September 6,36, September⸗Oktober 6,17, Oktober⸗November 6,11, November⸗Dezember 6,07, Dezember⸗Januar 6,06, Januar⸗Februar 6,07, Februar⸗März 6,08, März⸗April 6,10, April⸗Mai 6,11.
Manchester, 15. August. (W. T. B.) 20 r Water courante Qualität 9 ¼, 30r Water courante Qualität 10, 30r Water bessere Qualität 11, 40r Mule courante Qualität 11, 40r Mule Wilkinson 11 ½, 42r Pincops Reyner 9 ⅛, 32r Warpcops Lees 9 ⅛, 36r Warpcops Wellington 11 ½, 60r Cops für Nähzwirn 19 ⅜, 80r Cops für Nähzwirn 22 ½, 100r Cops für Nähzwirn 31, 120r Cops für Nähzwirn 36, 40r Double courante Qualität 13, 60r Double courante Qualität 14 ½, Printers 31r 125 Yards 17/17 20/9. Tendenz: Ruhig.
Glasgow, 15. August. (W. T. B.) (Schluß.) Roheisen fest, Middlesbrough warrants 47/3 ⅛.
Amsterdam, 15. August. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 47. — Bancazinn —.
New York, 15. August. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 12,60, do. für November 11,29, do. für Januar 11,28, do. in New Orleans loko middl. 11 ⅞, Petroleum Refined (in Cases) 8,75, do. Standard white in New York 7,25, do. do. in Philadelphia 7,25, do. Credit Balances at Oil City 1,30, Schmalz Western steam 9,35, do. Rohe, u. Brothers 9,55, Zucker fair ref. Muscovados 4,42, Getreidefracht nach Liverpool 2, Kaffee Rio Nr. 7 loko 13 ¼, do. für Septbr. 11,80, do. für Novbr. 11,20, Kupfer Standard loko 12,17 ½ — 12,37 ½, Zinn 43,30 — 43,70.
“
Die Nr. 707 der volkswirtschaftlichen Zeitschrift „Die Spar⸗ kasse“, amtliches Fachblatt des Lchen Heie Sparkassenverbandes Herausgeber: L. Götting in Hildesheim) hat u. a. folgenden In⸗
alt: Rheinisch Westfälischer Sparkassenverband. Mitgliederversamm⸗
lung. — Rheinisch⸗Westfälischer Sparkassenverband. Vorlesungen für
Sparkassenbeamte. — Zwangsgesetz in Preußen über Anschaffung von Staatspapieren. — Giroverbände. — Das Sparen, die Sparkassen
und die öffentliche Meinung. — Die Ueberschüsse der preußischen
Sparkassen. Wiederauszahlung einer amortisierten Hypothek. —
Volkswirte in Großbetrieben. — Das Rekordjahr der Sparkassen
1909. — Offene Stellen. — Kursbericht. 1