1911 / 196 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Aug 1911 18:00:01 GMT) scan diff

110 % Bruttoanteil an der Naphthagrube „Fortuna“, lautend auf Karl Keim in Eßlingen a. N., beantragt von Karl Keim in Eßlingen. Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. März 1912, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13/14, III. Stockwerk, Zimmer 106/108, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. Verlin, den 18. Juli 1911. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84.

46300] Aufruf.

Es ist uns angezeigt und glaubhaft gemacht, daß die nachbemerkten Scheine abhanden gekommen seien, und zwar:

2) der von uns unter unserer früheren Firma „Lebensversicherungs⸗ und Ersparnisbank in Stutt⸗ gart“ am 31. Dezember 1885 auf das Leben des Herrn Heinrich Christian Horn, Geschäftsführers, nun Kaufmanns hier, ausgestellte Versicherungsschein Police) Nr. 64 974 über 1000,—,

2) der von uns am 11. März 1907 ausgestellte für die Lebensversicherungspolice Nr. 130 600 vom 1. Novbr. 1898 über 2000,—, lautend auf das Leben des inzwischen verstorbenen Herrn Christian Heinrich Hirsch, Vizefeldwebels in Ludwigsburg, zuletzt Eisenbahnschaffner hier. Die Inhaber dieser Scheine werden hiermit auf⸗ gefordert, innerhalb zweier Monate ihre Rechte bei uns anzumelden und die Scheine vorzulegen, widrigenfalls wir auf Grund der allg. Versicherungs⸗ bedingungen die Scheine für kraftlos erklären und em Versicherungsnehmer zu 1 eine Ersatzurkunde ausstellen und der Alleinerbin des verstorbenen Ver⸗ sicherungsnehmers zu 2 die Versicherungssumme uszahlen werden. tuttgart, den 18. August 1911. Stuttgarter Lebensversicherungsbank a. G. (Alte Stuttgarter). w.

Dörr. ppa. Heubach.

46524] Zahlungssperre. 8. Auf den Antrag des Kaufmanns Joseph Nolte in Cloppenburg als alleinigen Inhaber der Firma Carl Nolte daselbst wird bezüglich folgender, angeb⸗ lich verloren gegangener Oldenburgischer Konsols 1) 1000 Bd Nr. 947, letzter Coupon fällig 1./12. 11, 2) 300 Be Nr. 998, letzter Coupon ällig 31./12. 11, 3) 500 Ac Nr. 2166, letzter Coupon fällig 31./12. 26, 4) 600 A d Nr. 2348, letzter Coupon fällig 31./12. 26, Nr. 2923, letzter Coupon fällig ) 500 Ac. Nr. 363, 31. 12. 26, 7) 600 A d Nr. 1773, letzter Coupon fällig 88n 26, 8) 300 Ab Nr. 2426, letzter Coupon fällig 31./12. 26, 9) 500 Ac Nr. 1704, etzter Coupon fällig 31./12. 26, 10) 600 A d Nr. 1774, letzter Coupon fällig 31./12. 26, 1) 500 Ac. Nr. 2288, letzter Coupon fällig 1./12. 26, Zinsfuß 3 ½ %, die Zahlungssperre ver⸗ ügt gemäß §§ 1019 Z.⸗P.⸗O., 1020, 1007 Z.⸗P.⸗O. Der Aussteller der Papiere sowie sämtliche Zahl⸗ stellen dürfen an den Inhaber der Papiere eine Leistung nicht mehr bewirken, insbesondere keine euen Zinsscheine oder Erneuerungsscheine ausgeben. Oldenburg, den 12. August 1911. Großherzogliches Amtsgericht. Abt. I.

46528] Beschluß. In der Aufgebotssache der Firma Karl Becker II. n Gießen, vertreten durch die Rechtsanwälte Justiz⸗ rat Katz und Kaufmann in Gießen, ist das Verfahren infolge Zurücknahme des Antrags erledigt. Der Termin vom 15. Januar 1912 und die durch Be⸗ chluß vom 22. Juni 1911 angeordnete Zahlungs⸗ perre werden aufgehoben. Frankfurt a. M., den 16. August 1911.

Kgl. Amtsgericht. Abt. 18.

31./12. 26,

39646] Die Bekanntmachungen des Untersuchungsrichters es Landgerichts III vom 20. Juni und 9. August 1910, betreffend Abhandenkommen von Wertpapieren, ist durch Einstellung des gegen die angeblichen Diebe eingeleiteten Strafverfahrens (17) A. 3. J. 475/10 er⸗

ledigt. Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht III, Berlin.

[46262] Aufgebot.

Heerrn Landwirt Albert Gluschke in Betsche ist der on uns auf sein Leben ausgestellte Versicherungsschein

Nr. 618 177 vom 26. Juli 1909 über 3000,— ab⸗

handen gekommen. Der Inhaber der Urkunde wird

aufgefordert, sich binnen 4 Monaten ab heute bei ns zu melden, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos

erklärt und neu ausgefertigt werden wird.

Scstettin, den 18. August 1911.

„Germania“, Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft zu Stettin.

88 1462644)4) Aufgebot. 8 Die Witwe des verstorbenen Notars Justizrats Schaltenbrand, Klara geb. Wirth, in Koblenz hat das Aufgebot des ihr abhanden gekommenen Hypo⸗ thekenbriefs vom 7. Juni 1908 über 2200 ℳ, einge⸗

ragen im Grundbuch von Namedy Band III Artikel 120 Abt. III unter Nr. 4, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. November 1911, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Andernach, den 14. August 1911. Köniagliches Amtsgericht. [6710] Herzogliches Amtsgericht Braunschweig hat nach⸗ stehendes Aufgebot erlassen: Laut des Hypo⸗ thekenbriefs vom 11. Mat 1887 stehen für

den verstorbenen Schmied Hermann Kramer von hier und dessen Witwe, Karoline geb. Handwerk,

1500 als Hypothek auf dem hier an der Leopold⸗

straße No. ass. 357 belegenen Hause eingetragen. Nachdem das Aufgebot des Hypothekenbriefs be⸗ antragt ist, werden die unbekannten Inhaber desselben aufgefordert, ihre Ansprüche an den Brief spätestens in dem auf den 26. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 22, angesetzten Termine anzumelden und den Brief vor⸗ zulegen, widrigenfalls er für kraftlos erklärt werden

wird. 9 1 Braunschweig, den 7. April 1911.

Der Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts, 22:

5) 600 Ad letzter Coupon fällig

[46266] Aufgebon 8 G

Der Gastwirt Robert Volkmann in Berlin, Beusselstraße 22, vertreten durch Justizrat Sandberg in Eberswalde, hat das Aufgebot des verloren ge⸗ gangenen Hypothekenbriefs über die auf den Grund⸗ stücken Steinfurth Band 6 Bl. Nr. 247 und Schöp⸗ furth Band 4 Blatt Nr. 130 in Abteilung III unter

liche Gesamthypothek (Restkaufgeld) von noch 1200. zwölfhundert Mark beantragt. Der Inhaber

auf den 16. Dezember 1911. Vormittags

10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer

Nr. 2, anberaumten An gebolstermine seine Rechte

anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗

falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Eberswalde, den 15. August 1911. 8 Königliches Amtsgericht.

[27571] Aufgebot. Der Rentier Moritz Rosenbaum in Posen hat das Aufgebot nachbezeichneter, wie folgt lautender Wechsel: 1) Fällig am .. Posen, den 15. Jan. 1903. Mark 424,30. Am 15. Februar 1903 zahlen Sie gegen diesen Wechsel an die Ordre von mir selbst 8 Mark Vier Hundert vier und zwanzig auch 30 Pfg. An Herrn Heinrich Wollerich in Tarnowo. 8 .. gez. Moritz Goldring. Moritz Goldrin Holzhandlung Nr. 4887 1 zahlbar i./ Posen b./Moritz Goldring. 2) Fällig am... . Posen, den 29. Dezember 1902. 572,00. Am 28. Februar 1903 zahlen Sie an Ordre gegen diesen Wechsel Mark Fünf Hundert zwei Herrn Hch. Rudolf in Romianek. 6 gez. H. Wollerich. Moritz Goldring Holzhandlung Nr. 4861 Posen.

zahlbar i./Posen Goldring. A“

Posen, den 27. Dezember 1902. Für 963,55 ₰.

Am 15. März 1903 zablen Sie für diesen Prima⸗Wechsel an die Ordre von mir selbst die Summe von Neun Hundert drei und sechzig Mark auch 55 Pfennige, den Wert in mir selbst und stellen ihn in Rechnung laut Bericht.

Herrn W. Stönner

in Tarnowo.

Moritz Goldring Holzhandlung Nr. 4859 Posen.

zahlbar Goldring. Pr. ..guf.. Posen, den 27. Dezember 1902. Für 795,—. Am 25. März 1903 zahlen Sie für diesen Prima Wechsel an die Ordre von mir selbst die Summe von Mark Siebenbundert fünf und neunzig den Wert in mir selbst und stellen ihn in Rechnung laut Bericht. Herrn G. Bodemann H. Wollerich. in Tarnowo. Moritz Goldring Handlung Nr. 4860

1 1 1 zahlbar in Posen bei Moritz Goldring beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird qauf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 27. Februar 1912, Vormittags 11 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 39, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kre fftlos⸗

erklärung der Urkunden erfolgen wird. H 2. Juni 1911. königliches Amtsgericht.

Wechsel.

gez. H. Rudolf

W. Stönner.

gez. H. Wollerich.

Prima Wechsel.

gez.

Prima Wechsel.

gez. G. Bodemann.

[46526] Aufgebot. Die Ehefrau Kotte, geb. Gies, in Bonn, Peter⸗ straße 12, hat beantragt, den verschollenen Bäcker Gottfried Josef Gies, zuletzt wohnhaft in Rech a. d. Ahr, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 25. Mai 1912, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.

Ahrweiler, den 14. August 1911.

Königliches Amtsgericht. 3. [45906]

Das Großh. Amtsgericht Durlach hat folgendes Aufgebot erlassen: 19 Philipp Rau, Landwirt in Hohenwettersbach, 2) Landwirt Christof Kuppinger Ehefrau, Christine geb. Rau, daselbst, 3) Landwirt Jakob Morlock Ehefrau, Magdalene geb. Rau, in Durlach, alle vertreten durch Rechtsanwalt Neukum in Durlach, haben beantragt, den verschollenen Land⸗ wirt Johann Rau, geboren am 1. April 1845 in Langensteinbach, zuletzt wohnhaft in Jamaika, Staat New York, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Montag, den 18. März 1912, Vormittags 9 Uhr, vor dem Gr. Amtsgericht Durlach, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Durlach, den 14. August 1911.

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. [46263] Aufgebot.

Der Pfleger Wilhelm Nier in Nonnenroth hat

beantragt, den verschollenen Johannes Heinrich Roth,

ereenete Verschollene wird aufgefordert, sich späte⸗ tens 1912, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu widrigenfals die Todeserklärung erfolgen wird. Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht Nr. 4 bezw. Nr. 4 für ihn aus der Urkunde vom die Aufforderung, 25. September 1903 eingetragene, zu 5 % verzins⸗ dem Gericht Anzeige zu machen.

der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem 146265]

Gleesen hat beantragt, die verschollenen 1) Johann Bernhard Sillies, 2) Johann Albert Sillies, zuletzt wohnhaft in Gleesen, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich b. spätestens in dem auf den 2. März 1912, Vor⸗v mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht b anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. welche Auskunft über Leben oder Tod der Ver⸗ 1 schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

[46527]

in München, Maistr. 79 I, hat beantragt, die ver⸗. schollene Gertrud Michler, ledig, geblich in den 1890 er Jahren in Wien einem Ver⸗ brechen Markelsheim, für tot zu erklären. 8 Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 28. Februar 1912, Vormittags 10 Uhr, Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.

erklärung des am 6. Juli 1841 in Taubenheim ge⸗

30 Jahren verschollenen Karl Eduard Herrmann ist auf Antrag des für ihn bestellten Abwesenheits⸗ pflegers, des Landwirts Karl Wilhelm Gutsche in Taubenheim⸗Wassergrund, wird der Aufgebotstermin auf den 23. Februar 1912, Vormittags 10 Uhr, bestimmt. Der

zeichneten Gericht spätestens im Aufgebotstermine zu melden, andernfalls wird er für tot erklärt werden.

in dem auf Donnerstag, den 7. März

An alle, welche Auskunft über Leben oder spätestens im Aufgebotstermine

Laubach, den 16. August 1911. Großherzogliches Amtsgericht.

Aufgebot. - Der Kolon Wilhelm Daling gen. Sillies in

An alle,

Lingen, den 14. August 1911. Königliches Amtsgericht.

Aufgebot. 1 Die Sägersehefrau Margarethe Hofer, geb. Michler,

geb. 9. März 1851, in Markelsheim, O.⸗A. Mergentheim, an⸗

zuletzt wohnhaft in

zum Opfer gefallen, Die bezeichnete

vor dem unterzeichneten

Mergentheim, den 18. August 1911. Königliches Amtsgericht. Gerichtsassessor Roser. Veröffentlicht durch: Ger.⸗Sekr. Ohrnberger.

[46532] Aufgebot. Das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todes⸗

borenen, von da ausgewanderten und seit ungefähr

eingeleitet worden. 8

Verschollene wird aufgefordert, sich bei dem unter⸗

An alle, die über Leben oder Tod des Verschollenen Auskunft zu geben vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine de richt darüber Anzeige zu machen. 8 Neusalza, den 15. August 1911. Königliches Amtsgericht.

[46 494] Im Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todes⸗ erklärung der Frau Amalie Wollich, geb. Goth, zuletzt in Chicago wohnhaft, ist Aufgebotstermin nicht auf 29. Mat 1912, sondern auf: Samstag, 25. Mai 1912, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Pforzheim, den 16. August 1911.

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. AIV.

[46530] 1 Am 27. August 1910 ist in Celle der Photograph Gustav Spinner gestorben. Alle diejenigen, denen Erbrechte auf den Nachlaß des Verstorbenen zu⸗ stehen, werden aufgefordert, sich spätestens am 1. Dezember 1911 bei dem unterzeichneten Gericht zu melden. Der Nachlaß beträgt ungefähr

Celle, den 14. August 1911. Königliches Amtsgericht. 4.

[45280] Beschluß.

Der am 22. Januar 1910 in der Blattsammlung 96 IX 358. 06 erteilte Erbschein, betreffend die Erb⸗ folge nach dem am 26. Januar 1906 zu Berlin ver⸗ storbenen Dr. jur. Karl Rudolph Christian Back⸗ offner wird hiermit für kraftlos erklärt.

Berlin, den 28. Juli 1911.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 96.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt gemacht.

Berlin, den 3. August 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

Berlin⸗Mitte. Abt. 96. 96 1X 358. 06.

““

[465250) Beschluß. 1 Der Erbschein des Amtsgerichts Königsberg vom 10. August 1901 nach der am 16. Dezember 1899 er2es Caroline Luise Schütz wird für kraftlos erklärt. Königsherg i. Pr., den 15. August 1911. Königl. Amtsgericht. Abt. 2. [46529] 1 Durch Ausschlußurteil vom 4. August 1911 ist der am 1. Oktober 1845 in Zingst geborene, zuletzt wohnhaft im Inlande zu Zingst, verschollene See⸗ fahrer Christoph Kramer für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1901 festgestellt. Barth, den 4. August 1911. Königliches Amtsgericht.

[45971] Bekanntmachung. b Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 8. August 1911 sind die Verschollenen: 1) Jakob Büöcher II. Ehefrau, Elisabeth geb. Hartmann, von Eschenrod, geboren am 8. September 1850 zu Fränkisch⸗Crumbach, Kreis Dieburg, sowie 2) deren Tochter Elisabethe Böcher II. von da, geboren am 31. Dezember 1878 zu Eschenrod, für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes wird bezüglich der Jakob Böcher Ehefrau der 1. Januar 1900 und bezüglich der Elisabethe Böcher II. der 31. Dezember 1909 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Nachlasse zur Last. Schotten, 14. August 1911.

[45973]

[46531]

[46286]

Die Schuldurkunde vom 18. Mai 1908 über die

im Grundbuche von Pivitsheide V. H. Band IV. Blatt 5 in Abt. III unter Nr. 2 für den Kauf⸗ mann Heinrich Schulenberg in Detmold eingetragene Hypothek zu 45 000 ist 1 unterzeichneten Amtsgerichts vom heutigen kraftlos erklärt.

durch Ausschlußurteil des Tage

ür

Detmold, den 11. August 1911. Fürstliches Amtsgericht. 18

Bekanntmachung. Durch Ausschlußurteil vom 8. August 1911 werden: IJ. der Hypothekenbrief vom 11. Juni 1877 über

die auf dem Grundbuchblatte Mohrungen Nr. 568 Abt. I1I Nr. 1 für Hedwig Passarge, jetzt Frau Kopp,

eingetragene Darlehnsforderung im Rest⸗ etrage von 771,36 ¼ sowie der Hypothekenschein om 26. Mai 1843 über die auf dem Grundbuch⸗ latt Georgenthal Nr. 48 Abt. III Nr. 2 für die

Geschwister Henriette und Gottfried Freytag ein⸗ Se 11 von 77 Tlr. 23 Sgr.

6 Pf. für kraftlos erklärt;

II. der Gläubiger der auf dem Grundbuchblatte

von Georgenthal Nr. 3i und 48 Abt. III Nr. 1 bezw. 6 fur Dorothea Till eingetragene Darlehns⸗ von 1 Tlr. 23 Sgr. 9 Pf. mit seinem Recht auf diese Hypothek ausgeschlossen.

Mohrungen, den 10. August 1911. Königliches Amtsgericht.

46284] Oeffentliche Zustellung.

Frau Luise Schulze, geb. Westphal,

den Bureaudiener lufenthalts, früher in

Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, auf den 7. De⸗

zember 1911, Vormittags 10 Uhr, mit der

Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 16. August 1911. 8 Grüß, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

Oeffentliche Zustellung. Die Frau Erdwine Darge, geborene Cordura, in Tempelhof, Kaiserin Augustastraße 85, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Schreuer in Berlin, Link⸗ straße 25, klagt gegen ihren Ehemann, den Reisenden Otto Darge, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Tempelhof, Friedrich Wilhelmstraße 108, in den Akten 1. R. 362. 11 mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts II in Berlin auf den 25. November 1911, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 17. August 1911.

[46283] Oeffentliche Zustellung. R. 258. 11. Z.⸗K. 20. Die Frau Louise Augar, geborene Kollaschewski, in Marienburg, Pastinakstraße 8, Prozellbevoll⸗ mächtigter: Justizrat Herrmann hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Tischler Paul Augar, früher in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 20. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Gruner⸗ straße, II. Stockwerk, Zimmer 27, auf den 13. De⸗ ember 1911, Vormittags 10 Uhr, mit der cde. einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öͤffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 17. August 1911. Lehmann, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts 1. Zivilkammer 20.

[46281] Oeffentliche Zustellung. 2 R. 78/10. 16.

In Sachen der Frau Martha Emma Philipp, geborene Dorn, zu Berlin, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Dr. Schmidt in Gera, gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Oskar Bruno Philipp, zuletzt wohnhaft in Köstritz, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten anderweit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zwil⸗ kammer des gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera⸗ Reuß auf den 13. Dezember 1911, Vormittags 9 Uhr, mit der Fee ordegth einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Gera, den 14. August 1911. b

Petersen, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts i. V.

[46492) Oeffentliche Zustellung. D I 469,10.

Ju Sachen der Schriftsetzersehefrau Rosa Bürkner in Veitshöchheim, Klägerin, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Risch hier, gegen den Schriftsetzer Johann Bürkner, früher in Veitshöchheim, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, lädt die Klägerin den Beklagten neuerdings zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits in die öffent⸗ liche Sitzung des K. Landgerichts Würzburg vom Dienstag, den 21. November 1911, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Sitzungssaal Nr. 138, III. Stoc, unter der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Der Klagsantrag geht dahin: 1. Die am 3. Oltober 1908 vor dem Standesamte zu Würzburg geschlossene Ehe der Streitsteile wird aus alleinigem Verschulden des Beklagten geschieden. 11. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bezw. zu erstatten.

Würzburg, 16. August 1911.

Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts.

geboren am 28. Februar 1820 zu Villingen, zuletzt

W. Sprinkstub, Gerichtsobersekretär.

wohnhaft in Villingen, für tot zu erklären. Der

Großherzogliches Amtsgericht Schotten.

in Treptow, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Carl Müller hier, Französischestr. 59, klagt gegen

Carl Schulze, unbekannten 2 Berlin, unter der Behauptung, daß Beklagter durch ehrloses Verhalten die Ehe zerrüttet hat, mit dem Antrag auf Ehescheidung gemäß § 1568 B. G.⸗B. Klägerin ladet Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Zivilkammer des König⸗ lichen 85 Stockwerk, Zimmer 2— 4,

stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.

8*

j. Gte seügun ssachen.

2. Aufgebote,

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 3. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Berlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl⸗

8

Dritte

Beilage

zeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Montag, den 21. August

ffentlicher Anzeiger.

Preis für den Ranm eiuer 4gespalteuen Petitzeile 20 ₰.

1911.

6. Erwerbs⸗ und Z enoffenschaften. 8 ihderlafung v. ech 1

. Unfall⸗- und In itäts- ꝛc. Ve rung. 9. Bankausweise. 8 1 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

tsanwälten.

2) Aufgebote, Verlust⸗u. Fund⸗

sachen, Zustellungen u. dergl.

[46282] v ustellung. Die Ehefrau

Magdeburg, Braunehirschstr. 18 b,

mann mit dem Antrage, den Bek

wiederherzustellen. zur mündlichen vor die 4. Zivilkammer des

mit der Au Gerichte zugelassenen mächtigten vertreten zu Magdeburg, den 16. August 1911. Schildmacher, Landgerichtssekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[46268] Oeffentliche Zustellung. Der Tagelöhner Otto Hansen, früher in

in Sachen Gajek gegen Hansen wegen welchen beantragt ist:

1911, Vormittags 10 Uhr, geladen.

bekannt gemacht. Toftlund, den 7. Juni 1911.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[46287]. Oeffentliche Zustellung.

Der Metzgermeister W. H. Eidmann in Offenbach am Main, vertreten durch die Rechtsanwälte Justiz⸗ rat Freund und Dr. Bangel in Offenbach a. M., klaat gegen o Friedrich Wilhelm Ludwig Mohr,

s enbach a. M., 2) dessen Ehefrau Elise Mohr, geb. Reum, ebenfalls früher in Offen⸗ w beide jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Löschung einer Eigentümerhypothek auf Grund ausdrücklicher Verpflichtung des Beklagten inhaltlich des bei den Grundakten befindlichen notariellen Pro⸗ tokolls vom 20. Oktober 1910, mit dem Antrage a. die beiden Beklagten als Gesamtschuldner kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, in die Löschung der auf den ihnen zugeschriebenen Grundstücken der Gemarkung Flur VIII Nr. 17 ¼ 0

Gastwirt in bach a. M.,

Offenbach a. M. Bürgel: elsenkeller am Steinbruch 2132 qm und Flur VIII

tr. 17 5⁄1% Acker daselbst 2155 qm an 2. Stelle zu Gunsten des Freiherrn von Cancrin, auf Weiberhöfe eingetragene Sicherungehypothek von 1976,19 einzuwilligen, b. das Urteil auch für vorläufig vollstreckbar

b. Aschaffenburg,

gegen vG“ zu erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivil⸗

kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Darm- 45907

stadt auf Dounerstag, den 9. November 1911,

Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich

durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗

anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Darmstadt, den 31. Juli 1911. Levi, Ger.⸗Ass.,

als Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

(46550] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann J. H. Minnemann in Delmen⸗ horst bei Bremen, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Dr. Schlechtriem und Claesgens hier, klagt gegen die Firma Westdeutsche Korkinduftrie Hugo Kocks, dieser unbekannten Aufenthalts, früher in Düsseldorf, auf Grund Warenlieferung aus Januar 1911, mit dem Antrage: die Beklagte kostenfällig zu verurteilen, an Kläger 37 75 nebst 5 % Zinsen seit dem 18. April 1911 zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Düsseldorf, Josefinenstraße 8, Zimmer 24, auf den I. No⸗ vember 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Düsseldorf, den 15. August 1911.

Osterloh, Assistent,

laachrichtaschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

49] v

Oeffentliche Zustellung. Feriensache. Die Firma A. Friedländer in Düsseldorf, Schadow⸗ sraße 70, Prozeßbevollmächtigter: Buchhalter Max zemmer daselbst, klagt gegen den Schuhmacher Franz Dieedmer, unbekannten Aufenthalts, früher in hüsseldorf, auf Grund Warenkaufs aus 1911, unter bostentumsvorbehalt, mit dem Antrage: Beklagten 9 fäpflichtig zur Herausgabe von: 1 8 Reform⸗ ketiste e, 1 3tl. Matratze u. Keil, Oberbett,

Kleiderschrank, 1 Tisch, 2 Stühlen, 1 weißen Wasch⸗ üemoße m. Spiegel, 1 Bettbezug, 1 Kissen, zu werurteilen, indem Klägerin vom Vertrage zurücktritt, ch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. ur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird er Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in

üsseldorf, Josefinenstraße 8, Zimmer 24, auf den lieOktober 1911, Vormittags 9 Uhr, ge⸗ Düsseldorf, den 15. August 1911. 6

Osterloh, Assistent, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

ranziska Ruschke, geb. Kramsky, in Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Böcker in Magdeburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Handels⸗ Karl Ruschke, früher in Magdeburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, böslichen Verlassens, agten kostenpflichtig zu

verurteilen, das eheliche Leben mit der Klägerin Die Klägerin ladet den Beklagten Verhandlung des Rechtsstreits 1 Königlichen Land⸗ gerichts in Magdeburg, Halberstädkerstr. 131, auf den 18. 1911, Vormittags 10 Uhr, forderung, sich durch einen bei diesem echtsanwalt als Prozeßbevoll⸗

s Hürup bei Toftlund, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wird Alimente, in 1) den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, der Klägerin vom Tage ihrer Geburt, dem 31. Dezember 1910, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 50 (Fünfzig Mark) zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort und die künftig fällig werdenden am ersten eines jeden Kalendervierteljahres, 2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht in Toftlund auf den 31. Oktober Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung

[46544] Oeffentliche Zustellung.

Der Milchpächter Franz Gansczyk in Preiswitz, Kreis Gleiwitz, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Max Geisler in Gleiwitz, klagt gegen den Arbeiter Michael Leschnick, zuletzt in Gleiwitz, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Ehefrau des Michael Leschnick, Frau Julie Leschnick, geborene Adamick, in der notariell be⸗ glaubigten Urkunde, d. d. Warnemünde, den 17. Juli 1911, anerkannt habe, es stände den Erben des Häuslers Georg Zapp an dem Grundstück Schön⸗ wald Blatt Nr. 256 ein Anteil von ½¾ und dem Arbeiter Karl Adamick ein Anteil von †¼ zu, daß diese Erklärung aber von dem Beklagten 88 nicht genehmigt sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, die in der erwähnten Verhandlung abgegebenen Erklärungen der Julie Leschnick zu genehmigen, und das Ürteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Gleiwitz, Zimmer Nr. 247, auf den 20. September 1911, Vor⸗ P 9 ¼ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht 12. C. 717/11.

Gleiwitz, den 12. Juli 1911.

1 Thieme, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[46267] Oeffentliche Zustellung.

Der Besitzer Emil Eschner in Tillitz, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Groening in Stras⸗ burg Wpr., klagt gegen den Ansiedler Wilhelm Steinke, früher in Irglacken Ostpr., jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, 5 Grund der Behauptung, daß Beklagter dem Kläger 308,50 schulde, er mit dieser Klage aber nur 8,50 fordere, mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 8,50 nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klage⸗ zustellung zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Strasburg Wpr. auf den 3. Januar 1912, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Strasburg, Wpr., den 4. August 1911.

Ziegenhagen,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [46493] Oeffentliche Zustellung. CNr. 10 585/1909.

Sebastian Brugger, Söldner in Unteraichen, 113131““ Rechtsanwälte Widmaier, Thalmessinger und Menzel in Stuttgart, klagt gegen die Frau Therese Störk, geb. Höhl, Gastwirts⸗ witwe, früher in Stuttgart, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Forderung aus Pfändung und Ueberweisung, mit dem Antrage, die Beklagte zur Zahlung von 100 nebst 4 % Prozeßzinsen hieraus kostenfällig zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Stuttgart Stadt, Justizgebäude, Urbanstraße 18, auf Donners⸗ tag, den 26. Oktober 1911, Vormittags 9 Uhr, in Saal 53, geladen. 1 Stuttgart, den 18. August 1911.

Süßer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Stuttgart Stadt.

8

Oeffentliche Zustellung. Die Pauline Zagst in Eggingen, O.⸗A. Blaubeuren, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Betzler in Ulm, klagt gegen den Hermann Strobel, Ingenieur, früher in Hermsdorf, jetzt mit unbekanntem Kufent⸗ halt abwesend, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte am 8. September 1909 von Gottlieb Moll in Ulm ein zu 5 % verzinsliches Darlehen von 500 erhalten, welches dieser an die Klägerin ab⸗ getreten und Gegenleistung in bar erhalten habe, auch sei das Darlehen auf 1. Januar 1911 zur Heim⸗ zahlung fällig gewesen, mit dem Antrage, durch ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil zu erkennen: der Beklagte sei schuldig, an die Klägerin 500 nebst 5 % Zinsen hieraus seit 10. September 1909 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des zur Feriensache erklärten Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Ulm auf Donnerstag, den 5. Oktober 1911, Nach⸗ mittags 3 Uhr, geladen. Ulm, den 14. August 1911.

Goeser, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[45908] Oeffentliche Zustellung.

Die Wally Widmaier, ““ in Ehingen a. Donau, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Betzler in Ulm, klagt gegen den Hermann Strobel, Ingenieur, früher in Hermsdorf, jetzt mit unbe⸗ kanntem Aufenthalt abwesend, unter der Behauptung, daß der Beklagte am 8. September 1909 von Gottlieb Moll in Ulm ein zu 5 % verzinsliches Darlehen von 500 erhalten, welches dieser an die Klägerin abgetreten und Gegenleistung in bar er⸗ halten habe, auch sei das Darlehen auf 1. Januar 1911 zur Heimzahlung fällig gewesen, mit dem An⸗ trage, durch ein gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil zu erkennen: Der Beklagte sei schuldig, an die Klägerin 500 nebst 5 % Zinsen hieraus seit 10. September 1909 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des - Feriensache erklärten Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Ulm auf Donnerstag, den 5. Ok⸗ tober 1911, Nachmittags 3 Uhr, geladen. Ulm, den 14. August 1911.

werker⸗ und Sheegesdesn zu Friedhofsanlagen, zu ers enter

3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

[46228] Verkauf alter Metalle.

Die in der Zeit vom 1. Oktober 1911 bis 30. Sep⸗ tember 1912 von der Feldartillerieschießschule zur Abgabe kommenden alten Metalle sollen öffentlich verkauft werden.

Schriftliche, verschlossene Angebote mit deutlicher Aufschrift „Verkauf alter Metalle“ sind bis zum 22. September ds. Js., Mittags 12 Uhr, an das Kommando der F.⸗A.⸗S. einzusenden. Alle näheren Angaben enthalten die besonderen Be⸗ dingungen, die im Geschäftszimmer Sekt. III a der F.⸗A.⸗S. eingesehen oder gegen Einsendung von 50 bezogen werden können. 9

Metallproben werden nicht abgegeben.

Feldartillerieschießschule Jüterbog.

4) Verlosung ꝛc. von Wert⸗ papieren.

b Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung?.

[46294] Genehmigungsurkunde.

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Essen die Ge⸗ nehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 25 000 000 Fünfundzwanzig Millionen Mark zwecks Beschaffung der Mittel zur Erweiterung der städtischen Ver⸗ waltungsgebäude, der Badeanstalt, des Schlacht⸗ und Viehhofs, des Gas⸗ und Wasserwerks und einer höheren Mädchenschule, zur Errichtung einer Bade⸗ anstalt im Staditteil Rüttenscheid, eines Wöchnerinnen⸗ heims, eines Krankenhauses, eines Realgymnasiums, einer höheren Mädchenschule, einer staatlichen Ma⸗ schinenbau⸗ und Baugewerksschule sowie einer Hand⸗

rungen und Straßenverbreiterungen, zur Anlegung von freien Plätzen, Spiel⸗ und Sport⸗ plätzen, zur Ausstattung des Industriefonds und des Gruadstücksfonds, zur Zahlung von Abfindungen in⸗ folge der Eingemeindungen und zur Abstoßung von Schulden der früheren Gemeinde Rüttenscheid. „Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster auszufertigen, mit 3 ½ bis 4 % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane durch Ankauf oder Verlosung von dem auf die Ausgabe eines jeden Teiles der Anleihe folgenden Etatsjahres ab jährlich wenigstens mit 17⁄10 % des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen. Der erste zu begebende Teil der Anleihe wird auf den Betrag von 16 000 000 Sechzehn Millionen Mark beschränkt. Wir behalten uns vor, Zeitpunkt und Betrag der Ausgabe weiterer Anleiheteile je nach dem Finanzbedarfe der Stadt zur Zeit der Aus⸗ gabe auf den Antrag der städtischen Verwaltung unsererseits zu bestimmen. Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Nechte Dritter erteilt. Fuͤr die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ge⸗ währleistung seitens des Staats nicht übernommen. Diese Genehmigung ist mit den Anlagen im Deutschen Reichs⸗ und Koniglich Preußischen Staats⸗ anzeiger bekannt zu machen. Berlin, den 1. April 1909.

Finanzminister. Im Auftrage: Unterschrift. Fin.⸗Min. 5745. II 3617.

Hierdurch erteilen wir der Stadt Essen die Ge⸗ nehmigung zur Begebung des Restbetrags der durch Urkunde vom 1. April 1909 genehmigten Anleihe

von insgesamt 25 000 000,—. Berlin, den 12. März 1910. D

Der Unterschrift

Der Minister des Innern. In Vertretung:

2 er Finanzminister.

Unterschrift. IV b 741. Fin.⸗Min. II 3346. 8 68

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Schuldverschreibung der Stadt Essen, XIII. Ausgabe, Buchstabe

Nr. . . über Reichswährung. Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom .. ten April 1909 (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats⸗ anzeiger vom . . ten 1909).

In Gemäßheit des von dem Heretsanescu des Regierungsbezirks Düsseldorf genehmigten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 6. November 1908 wegen Aufnahme einer Anleibe von 25 000 000 bekennen sich der Oberbürgermeister und die Anleihe⸗ und Schuldentilgungskommission namens der Stadt Essen durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuld⸗ verschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkünd⸗ baren Darlehnsschuld von . . ℳ, welche mit. Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten

Goeser, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldver⸗

1

öffentlich bekannt gemacht.

schreibungen von dem auf die Ausgabe eines jeden Teiles der Anleihe folgenden Etatsjahre ab in läng⸗ stens 36 Jahren getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens 1 ½10 Prozent des Anleihekapitals sowie die Zinse Fon den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführe

nd.

Die Auslosung geschieht im Monat Januar jede Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vor behalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die dürch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstocke

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld⸗ verschreibungen werden unter Se ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Düsseldorf und in den in Essen er⸗

sscheinenden Zeitungen, Rheinisch Westf. Zeitung, Essener Volkszeitung und Generalanzeiger

sowie durch die Berliner Börsenzeitung. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eines der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von der Stadtverordnetenversammlung mit Genehmigung des Königlichen Regiexungspräsi⸗ denten ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Januar und 1. Juli, von heute an gerechnet, mit Prozent jährlich verzinst.

Die Auszahlung der silsen und des Kapitals erfolgt

egen Rückgabe der fällig Zinsscheine ezw. dieser Schuldverschreibung bei der Stadt⸗ kase in Essen, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals ein⸗ Schuldverschreibung sind auch die dazu ge⸗ hörigen Zinsscheine der spateren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

„Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er⸗ lischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine, wenn nicht die Schuldverschrei⸗ bung vor dem Ablauf der dreißig Jahre der städtischen Verwaltung zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der An⸗ spruch in zwei Jahren von dem Ende der Vor⸗ legungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerichtliche vu des Anspruchs aus der Urkunde

gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil⸗ I insscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vierjährigen Vorlegungsfrist bei der Stadiverwaltung anzeigt, nach Ablauf der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist aus⸗ Pschlossen, wenn der abhanden gekommene Schein der

tadtverwaltung zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die erichtliche Geltendmachung 8 dem Ablauf der

ist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier ahren.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis Ende Dezember des Jahres.... ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für finähre Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Essen gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Erneuerungs⸗ scheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschrei⸗ bung bei der städtischen Verwaltung der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungsscheins werden die Zins⸗ scheine dem Inhaber der Schuldverschreibung ausge⸗ händigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver⸗ pflichtungen haftet die Stadt mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.

Essen, den... 1

er Oberbürgermeister.

(Stadtsiegel.)

(Die Namen können mit Lettern oder Faksimile stempeln gedruckt werden.) Ausgefertigt u““ .“ (Eigenhändige Unterschrift des damit von der städtischen

Verwaltung beauftragten Kontrollbeamten.)

Rheinprovinz. Regierungsbezirk Düsseldorf. Zinsschein

v. te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Essen XIII. Ausgabe, Buchstabe Nr. über zu Prozent Zinsen über

Zinsscheines empfängt gegen eit vom. . ten; . .ab

Der Inhaber diefes dessen Rückgabe in der 3