Staatssekretär des Reichsschatzamts W
Meine Herren! Ich beabsichtige nicht, mich über die finanziellen Wirkungen des Einfuhrscheinsystems zu äußern. Der Herr Reichs⸗ kanzler hat bereits festgestellt, daß jetzt der wirtschaftliche Einfluß dieses Systems im Vordergrunde steht. Es kann deshalb für jetzt nicht meine Aufgabe sein, die Frage auch vom finanziellen Gesichts⸗ punkte zu behandeln.
Ich habe mich zum Wort gemeldet, um einen kleinen Ausschnitt aus der reichhaltigen Rede des Herrn Vorredners zu beleuchten, und zwar den, der von der provisorischen Suspension oder der Rück⸗ vergütung des Futtergersten⸗ und des Maiszolles handelt.
Ich finde, daß das Loblied, das der Herr Dr. Heim soeben auf die Schutzzölle und deren Wirkung angestimmt hat, nicht ganz im Einklang mit seiner Haltung zu der Frage der zeitweiligen Aufhebung steht. (Sehr richtig! rechts und links.) Der Herr Abg. Dr. Heim will durch sie eine Festigung des Schutzzollssystems erreichen. Meiner Ueberzeugung nach erreicht er aber nur dessen Unterminierung. (Sehr richtig! rechts.) Ein Provisorium im Zollsystem hat immer etwas hochgradig Be⸗ denkliches und Unerwünschtes. (Sehr richtig! rechts.) Es ist un⸗ erwünscht vom Standpunkt des Produzenten, des Konsumenten, des Reichsfiskus und ebenso auch des Handels. Der Handel selbst liebt derartige Provisorien, eine derartige Unsicherheit in der Gesetzgebung durchaus nicht. Aber wenn sie eintritt, dann sucht er sich natürlich so geschwind wie möglich der Situation zu bemächtigen. Er sucht sich die Vorteile zu verschaffen, die aus der Suspension entstehen. Und das kann er; denn er ist geschwinder als der Produzent, er ist geschwinder als der Konsument kraft seiner gesamten Struktur und kraft seiner Hilfsmittel. Auch das Genossenschaftswesen hilft dagegen nicht entscheidend. Ich glaube nicht, daß sich die landwirtschaftlichen Genossenschaften vollständig von dem Zwischenhandel und von dem Großhandel emanzipieren können. Versuchen Sie das einmal — und Sie werden sehen, daß am Ende eine größere Erschwerung und Ver⸗ teuerung eintritt, die wieder dazu führt, daß man sich den früheren Wegen zuwendet, und die vielleicht das Genossenschaftswesen selbst diskreditiert.
Wenn man glaubt, die Zolldifferenz, die durch eine derartige Suspension entsteht, für den Konsumenten bei Seite bringen zu können, so kommt mir das vor, als wenn einer aus einem ungeheuren Behälter einen Eimer Wasser schöpft und nun glaubt, daß an der Schöpfstelle ein leerer Raum fest stehen bleibt. (Sehr richtig! rechts.) In einem Moment ist die Schöpfstelle wieder überflutet und die Fläche glatt. Dafür hat der Herr Reichskanzler Ihnen ein ausländisches Beispiel schon angeführt; es ließen sich deren mehrere finden. Wir haben demgegenüber — und deshalb sind bei uns solche Beispiele n cht zu finden — durchaus daran festgehalten, daß solche Provisorien nicht eintreten dürfen; wir haben sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit abgelehnt, und es scheint doch, als ob die Erfahrung, die man im Auslande gemacht hat, auch dort einigermaßen zu der Ueberzeugung geführt habe, daß man mit derartigen Eingriffen nicht recht weiter kommt; denn es ist gegenwärtig überaus still von ähnlichen Maßregeln im Auslande. (Hört, hört! rechts.) Maßnahmen zu nennen, welche uns diesmal als Beispiel vorgeführt verden können. 1
Nun macht der Herr Abg. Dr. Heim ja bei dem Mais und der Futtergerste den besonderen Versuch, das Loch im Wasser festzuhalten; er will, wenn ich ihn recht verstanden habe, das Verfahren so ein⸗ richten, daß der Mais direkt an den Viehzüchter durch Vermittlung der Genossenschaft geht, daß der Zoll vorläufig unerhoben bleibt, demnächst formell zurückvergütet wird, daß Bescheinigungen ausgestellt werden müssen, wonach der Viehstapel bis zum Sommer durch⸗ gehalten ist, und daß auf irgend eine Weise, mutmaßlich kontraktlich, der Viehzüchter die Verpflichtung übernimmt, den Mais nur zum Zweck der Fütterung innerhalb des zollfreien Zeitraums zu verwenden. Wir haben diese wohlgemeinte Idee sehr eingehend geprüft und sind zu der Ueberzeugung gekommen, daß sie zolltechnisch undurchführbar
Wir würden einen ungeheuren Apparat von Bescheinigungen, on Kontrollen aufbieten müssen, der die Zollverwaltung, die Kom⸗ munen, die Genossenschaften und die Viehzüchter selbst auf das schwerste belasten würde, und schließlich wird irgend eine Sicherheit nicht herbeigeführt. Ich bitte doch zu bedenken, daß es sich um ein Quantum von 7 Millionen Doppelzentnern Mais handelt, das in die allerverschiedensten Kanäle fließt und sich in große und kleine Mengen zerteilt. Wie soll da eine Kontrolle derart stattfinden, daß sie wirksam ist? Die Bescheinigungen, die wir den Genosseenschaften auferlegen, können immer nur unvollkommener Natur sein. Jede Kontrolle muß unfehlbar endigen mit dem Zeitpunkt, wo die Zollfreiheit abgelaufen ist; wir können nicht in alle Ewigkeit den Empfänger unter Kon⸗ trolle halten! Das würde zur Folge haben, daß derjenige Mais und diejenige Gerste, die sich noch weiterhin im Besitz des Empfängers befindet, beliebig verwendet werden könnte. Die kontraktliche Ver⸗ pflichtung, an die man gedacht hat, führt zu irgendwelchen Kontroll⸗ wirkungen nicht; im Gegenteil, sie hat nur die Folge, daß der minder Gewissenhafte Vorteile für sich erlangen kann, die der Gewissenhafte von sich abweist; und gerade das ist es, was dem ganzen System der Zoll⸗ und Steuerverwaltung am meisten zuwiderläuft. Das Schlimmste ist aber von dem Standpunkte des Herrn Abg. Dr. Heim, daß durch die Rückvergütung der Zollbetrag in keiner Weise dem Handel entzogen wird. Ich muß das, was der Herr Minister für Landwirtschaft gesagt hat, dahin ergänzen, daß Klauseln, wie „die Frachtermäßigung zu meinen Gunsten“, sich in großer Zahl schon ausgedehnt finden auf den Zoll.
Ich bitte, mir ausländische
derartige Klausel für zulässig halten würden, ob Sie es für juristisch möglich und für wirtschaftlich denkbar ansehen, in ein zu erlassendes Gesetz zu schreiben: der Händler darf sich aber nicht in einem Kontrakt den Vorteil des Zolles seinerseits sichern. Ich halte es für ganz ausgeschlossen, einen derartigen Bestandteil aus dem Ganzen des Vertrages herauszuschneiden, und selbst wenn uns das gelänge, so würde der Händler doch immer noch die Möglichkeit finden, sich den Vorteil auf irgend eine andere Weise durch die Art der Kalkulation zuzuführen.
Meine Herren, das sind, kurz gefaßt, die technischen Bedenken, welche uns gegen jedes Provisorium einnehmen. Ein derartiges Pro⸗ visorium würde wirtschaftlich und auch für die Reichskasse von der einschneidendsten Wirksamkeit sein. Ich möchte dabei gleich die An⸗ nahme des Herrn Abg. Dr. Heim abweisen, als ob die landwirt⸗ schaftlichen Zölle in keiner Weise für die Stärkung der Reichsfinanzen bestimmt seien. Diese Annahme verstehe ich nicht. Von jeher, schon vom Fürsten Bismarck her, ist der Schutzzoll auch als ein Finanzzoll, als ein Mittel zur Stärkung des Reichs behandelt worden. Und wenn nun der Herr Abg. Dr. Heim erklärt, die Reichsfinanzen kämen bei der Frage nicht in Betracht, so möchte ich mir doch die Frage er⸗ lauben: wollen Sie denn der unmittelbar bevorstehenden Gesundung der Reichsfinanzen wieder den Boden dadurch entziehen, daß Sie über außerordentlich hohe Beträge dieponieren, ohne mitzuteilen, was an deren Stelle treten soll? (Sehr richtig! rechts.) Es handelt sich um ganz beträchtliche Summen. Schon ein Jahres⸗ betrag dessen, was der Herr Abg. Dr. Heim uns entziehen will, beläuft sich für Futtergerste und für Mais zusammen auf 50 bis 60 Millionen Mark. (Hört, hört! rechts.) Etwas teurer ist schon das, was beispielsweise von den Aeltesten der Kaufmannschaft in Berlin vorgeschlagen wird; da handelt es sich um Beträge von 70 und mehr Millionen Mark. (Hört, hört! rechts.) Sie werden die Eingabe zur Hand haben; es ist eine sehr ausgedehnte Zahl von Artikeln, in denen die Zollfreiheit eintreten soll. Am teuersten ist natürlich der Wunsch der Herren von der äußersten Linken. Diese wünschen eine Zollfreiheit im Werte von reichlich 150 Millionen Mark.
Nun, meine Herren, möchte ich doch hinzufügen, daß es mit dem einzelnen Jahresbetrag nicht reicht, sondern daß wir mit einer ganz erheblichen Vermehrung dieses Betrages werden rechnen müssen. Denken Sie sich, daß wir vor dem Wieder⸗ eintritt des zollpflichtigen Zustandes nicht die mindesten Garantien schaffen wollen und schaffen können. Schaffen wir sonst ein Zoll⸗ gesetz, so schaffen wir gleichzeitig ein Sperrgesetz, sodaß die Waren nicht, bevor der Zoll in Kraft tritt, zollfrei oder zum niedrigeren Be⸗ trage eingehen können. Hier würden der zollfreie und der wieder zollpflichtige Zustand vollständig ineinander überlaufen. Es würde also Gelegenheit zu einer Vorversorgung gegeben sein, wie wir sie bei den Reichsfinanzgesetzen schaudernd selbst erlebt haben, und wie sie dort auf Jahre hinaus die Ergebnisse einzelner Steuern in Frage gestellt hat. Das kann in so hohem Maße eintreten, merne Herren, daß die immerhin recht stattlichen Zahlen, welche ich vorhin nannte, noch um eine ungemessene Millionenziffer überschritten werden dürften. Wenn ich auf die Frage vom finanziellen Standpunkt nicht weiter eingehe, so glaube ich doch, spiegeln die zahlenmäßigen Angaben auch ein Bild dessen wider, was an wirtschaftlicher Mißwirkung eintreten würde, wenn wir Quantitäten, die auf lange hinaus den Vorrat decken können, in das Land zollfrei einführten. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, vom Standpunkt derjenigen, die den Schutz der Land⸗ wirtschaft beseitigen und allmählich abbauen wollen, verstehe ich ein derartiges Vorgehen vollkommen. (Sehr richtig! rechts.) Aber die⸗ jenigen, die diesen Schutz beibehalten wollen, möchte ich denn doch
fragen, ob sie nicht mit derartigen Vorschlägen den Schutz der in⸗ ländischen Arbeit gegen ein Linsengericht preisgeben. (Beifall rechts.)
Hierauf wird um 7 Uhr die weitere Besprechung auf Mittwoch 1 Uhr vertagt.
Statistik und Volkswirtschaft.
Nachweisung der Rohsolleinnahme an Reichsstempelabgabe für Wertpapiere
April 1911] April 1910 Seyfemcbher bis Septbr. bis Septbr⸗ 1911 1910
1“
Wertpapiere
Inländische Aktien 1“ u“ und Interimsscheine 2 095 879 60715 304 329 69113 779 781 95 Anteilscheine der G“ 8 2sc chen⸗ “ esellschaften und der snen gleichgestellten deutschen Gesell⸗ 8— “ 4 ““ 34 494 50% 94 153 70% 28 285— Ausländische Aktien V 8. V und Interimsscheine 176 261 60%⁷y627 494 40] 2 131 753 60 Inländische Renten -² 8 und Schuldverschrei⸗ 1 88 bungen und Interims -— “ scheine außer den V x unter V genannten. 611 451 4 592 759 — 2 536 727 40 Inländische auf den Inhaber lautende und auf Grund staatlicher Genehmigung aus⸗ gegebene Renten⸗ und Schuldverschreibungen — Kommunalver⸗ bände und Kommunen, der Korporationen ländlicher oder städti⸗ scher Grundbesitzer, der Grundkredit⸗ und Hypothekenbanken oder der Eisenbahn⸗ gesellschaften sowie Interimsscheine.. VI. Renten⸗ und Schuld⸗ verschreibungen und Interimsscheine aus⸗ ländischer Staaten, Kommunalverbände, Kommunen undEisen⸗ bahngesellschaften. VII. Ausländische Renten⸗ und Schuldverschrei⸗ bungen und Interims⸗ scheine außer den unter VI genannten Bergwerksanteil⸗- scheine und Einzah⸗ lungen auf solche.
369 736, —]—3 323 989
8
1 783 327
2 281 179
60 y784 292 20 y262 894
VIII.
117 428 50% y678 036 30% y635 160 95 IX. Genußscheine.. 2 190— 9 920 — 26 463 —
zusammen . 3 430 063 80827 198 302 29/24 621 04970 Berlin, den 24. Oktober 1911.
Kaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.
Ein⸗ und Ausfuhr von Zucker vom 11. bis 20. Oktober 1911 und im Betriebsjahr 1911/12,
beginnend mit
1. September.
i Ausfuhr
im Spezialhandel im Spezialhandel
1. Sept. 1. Sept. 1911 1910 bis bis 20. Okt. 20. Okt. 1911 1910
1. Sept. 1. Sept. 1911 1910 bis bis 20. Okt. 2o0. Okt. 1911 1910
11. bis 20. Okt.
11. bis 20. Okt.
dz rein dz rein
Verbrauchszucker, raffinierter und dem raffinierten areidseteittee“ MRxʒe 5h. davon Veredelungsverkelbhzkbee. „ Rübenzucker: irtee ühn (granulierter), (auch Sandzucker) davon Veredelungsverkeyr.. Platten⸗, und Würfelzucker (176 c gemahlener Melis (176 1so)) davon Veredelungsverkehr.. Stücken⸗ und Krümelzucker (176 e) davon Veredelungsverkehr. emahlene Raffinade (176 f). davon Veredelungsverkehr. Brotzuchat 7265 8 davon Veredelungsverkehr Fhanadad M66 davon Veredelungsverkehr anderer Zucker 1179,b . Rohrzucker, roher, fester und flüssiger (176 k) 1 Rübenzucker, roher, fester und flüssiger (1761)..
255 364
3 487 22 195
3225 — 203 w— be 28 5] 12 389 139 067 159 497
2442 35 426 22 792 2266 21 841 14 45
1423 21 30 15 529 1 318 12 624 9 942
18565 19 600 12 089 183 1 920 1 098
18 3488 2 822 10 122 104 711 194 485 98 911 190 442
3 056 2 884 365
23³8 88
“
Wohlfahrtspflege.
Christiania, 24. Oktober. (W. T. B.) Andrew Carnegi 8 „ 24. Dlnlch . W. DB v C gie bat e1n0 000 Dollars zu einem Heldenfonds für Norwegen
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der 1“ “ vom I“ zu Stuttgart, Viehhof zu C p iehho 8 88 öln un om Viehhof zu Mannheim am
Türkei. Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat folgende Verfügungen erlassen: Die Herkünfte von Fatza (am Schwarzen Meere) und von Phéniké bei Adalia unterliegen der ärztlichen Untersuchung 88 8 Ankunft im ersten türkischen Hafen, wo sich ein Sanitätsarzt efindet. Die für die Herkünfte von Ranias (Syrien) und von Marseille angeordnete ärztliche Untersuchung ist aufgehoben. Die Herkünfte von Katif unterliegen einer ärztlichen Unter⸗ suchung nebst Desinfektion im Lazarett von Salahieh. b Die Herkünfte von Haiffa unterliegen außer der angeordneten ärztlichen Untersuchung einer 24stündigen Beobachtung und der Des⸗ infektion. Die Maßnahmen haben entweder in einem Lazarett oder in einer der Sanitätsstationen der Türkei zu erfolgen. Alle für die Herkünfte von dem Küstenstrich von Kon⸗ stantinopel, einschließlich bis Silipri, ausschließlich, und gegen die Herkünfte der verseuchten Häfen des Marmara⸗ meeres angeordneten Quarantänemaßregeln sind aufgehoben. An deren Stelle tritt eine ärztliche Untersuchung bei der Ankunft im ersten türkischen Hafen, wo sich ein Sanitätsarzt befindet. In den Häfen des Marmarameeres, wo ein Sanitätsarzt nicht vorhanden ist, erfolgt diese Untersuchung durch die Munizipalitätsärzte. Der Hafen von Panderma wurde als cholerafrei erklärt.
Essfen (Ruhr), 24. Oktober. (W. T. B.) In den von den Wasserwerken an der unteren Ruhr versehenen Städten und Ort⸗ schaften herrscht seit einiger Zeit der Typhus. In Essen sind im September 38, im O ktoler 19 Fälle vorgekommen, von denen 6 töd⸗ lich verlaufen sind. Aus Borbeck werden täglich an zwanzig Fälle von Neuerkrankungen gemeldet; die Gesamtzahl der Erkrankten beträagt dort 150, von denen 12 gestorben sind. In Bottrop gab es 150 Erkrankungen und 8 Tote; in Gladbeck 123 Erkrankungen; in Oberhausen 30; in Mülheim a. d. Ruhr seit dem 1. Juli 175; in Ham born 215 Erkrankungen und seit August 22 Todesfälle: in Duisburg 143 Erkrankungen, wovon 11 tödlich verliefen. Die Gesamtzahl der bisher festgestellten Er⸗ krankungen beträgt etwa 1200. Durchgängig verlaufen die Erkrankungen günstig, denn die Anzahl der Todesfälle ist durchschnittlich gering. Da seit einigen Tagen Typhusbazillen im Ruhrwasser nachgewiesen werden, warnen die Behörden überall vor dem Gebrauch ungekochten Wassers.
Haäandel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Von der im Reichsamt des Innern unter dem Titel Zoll⸗ un handelsrechtliche Bestimmungen des Auslandes und der Königlichen Hofbuchhandlung E. S. Mittler u. Sohn, Berlin SW. 68, Kochstraße 68/71) länderweise bearbeiteten Zusammenstellung der für unseren Handel wichtigsten ausländischen Bestimmungen er⸗ scheint jetzt Heft 6 (Oesterreich⸗Ungarn). Der Preis beträgt 6 ℳ.
Das Heft enthält u. g. Vorschriften über: die Zollförmlichkeiten bei der Ein⸗, Aus⸗ und Durchfuhr, die Zollbebandlung der Waren, Muster und Muüsterkarten, die Zahlung der Zölle, die Ursprungs⸗ zeugnisse und Konsulargebühren, das Zollstreitverfahren, die Erteilung von Zolltarifauskünften, die Befugnisse der Zollämter, die Handels⸗ und sonstigen Warenbezeichnungen, die Handlungsreisenden, die eisen⸗ hahnamtlichen Erleichterungen für die letzteren, die Zollbefreiungen, Zollrückerstattung, Zollerlaß und Zollnacherhebung, den Veredelungs⸗, Reparatur⸗, Vormerk., Rückwaren⸗, Meß⸗ und Marktverkehr, die Ein⸗, Aus⸗ und Durchfuhr sowie den inneren Verkehr für verschiedene Waren und den Verkehr mit Edelmetallwaren.
„FEine Uebersicht über die handelepolitischen Beziehungen Oester⸗ ö und ein ausführliches Sachregister sind dem Hefte bei⸗ egeben.
Die bereits herausgegebenen Hefte 1 bis 5 enthalten die für den Verkehr nach Spanien, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz und Schweden in Betracht kommenden Bestimmungen. Der Preis beträgt für: Heft 1 (Spanien) 2 ℳ, Heft 2 (Belgien) 1,25 ℳ, Heft 3 2,25 ℳ, Heft 4 (Schweiz) 4 ℳ und Heft 5 (Schweden) 1 3
“ Frankreich. — Hinausschiebung des Inkrafttretens Tarabestimmungen. Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten der
1 Tarabestimmungen ist bis zum 1. Februar 1912 hinausgeschoben vorden.
Muster von billigen, in Kalkutta marktgängigen Bleistiften.
„Beim Reichsamt des Innern sind Muster von billigen Blei⸗ stiften eingegangen, wie sie in dem Basar in Kalkutta verkauft werden. Darunter befinden sich ein japanisches Fabrikat (Racket Pencils) sowie zwei Muster aus zwei kleinen Bleistiftfabriken, die in den letzen Jahren in der Nähe von Kalkutta entstanden sind. Es sind dies ein Muster mit der Aufschrift „Taj“ made in Kalkutta, sowie ein Bleistift in weißer Holzschale mit Aufdruck in Bengalischrift⸗ zeichen „Tara“ made in Kalkutta. .
Die Muster liegen während der nächsten drei Wochen im Bureau der „Nachrichten für Handel und Industrie“, Berlin W. 8, Wilhelm⸗ straße 74 III, im Zimmer 154 zur Ansicht aus und können nach
Ablauf dieser Frist inländischen Interessenten auf Antrag für kurze Zeit übersandt werden. Die Anträge sind an das genannte Bureau zu richten. “ 9* 1“
Absatz von Kafferna Das Kaiserliche Konsulat in Johannesburg berichtet: Mehrere
Rheinischer Braunkohlenbezirk
Gesamtsumme in den 5 Bezirken.
EFiine Aufzeichnung, die eine Reihe von Angaben über die in Transvaal gangbarsten Sorten solcher Artikel, wie Draht aller Art, Kaffernkochtöpfe, Decken und Laken, enthält, liegt während der nächsten drei Wochen im Reichsamt des Innern im Bureau der „Nachrichten für Handel und Industrie“, Berlin W. 8, Wilhelm⸗ straße 74 III, im Zimmer 154 zur Einsichtnahme aus. Abschrift der⸗ selben kann inländischen Interessenten übersandt werden. Anträge sind an das Reichsamt des Innern zu richten. Es ist auch beab⸗ sichtigt, Proben von derartigen Artikeln durch das Kaiserliche Konsulat beschaffen zu lassen. 8 ““
8
1 rschriften über die Vorlage der Fakturen. Die früher mitgeteilten Vorschriften über die Vorlage der Fakturen bei den Einfuhranträgen sind durch folgende weitere Erläuterungen er⸗ gänzt worden:
Die Abschrift der Faktur, welche mit dem Anspruch auf Rück⸗ gabe zugleich mit dem Einfuhrantrage vorgelegt wird, muß gleich⸗ zeitig mit dem Original in dem Lande, wo der letzte Verkauf statt⸗ gefunden hat, von dem letzten Verkäufer ausgestellt und unterzeichnet sein. Sind die Einführer in Japan entweder ein Zweiggeschäft oder Vertreter der ausländischen Fabrikanten, so können die von solchen Fabrikanten auf das Zweiggeschäft oder die Vertretung aus⸗ gestellten Fakturen als solche im Sinne der vorstehenden Vorschrift nicht angesehen werden. Indessen dürfte in solchem Falle dem nichts entgegenstehen, daß mit dem Einfuhrantrag eine Erklärung über den Preis, die Fracht⸗ und Versicherungskosten sowie sonstige die
Waren betreffenden Einzelheiten vorgelegt wird, die den Zollbeamten bei der Zollfestsetzung als Anhalt, dienen kann. (The Board of Trade Journal.)
Japanisches Gesetz, betreffend Regelung Elektrizitätsunternehmungen.
Im „Japanischen Staatsanzeiger“ vom 30. März d. J. ist ein Gesetz (Nr. 55 vom 29. März), betreffend Regelung es Föen tactn unternehmungen, veröffentlicht worden. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist einer Kaiserlichen Verordnung vorbehalten, die jedoch noch nicht ergangen ist.
Die im Gesetz behandelte Materie war bisher im wesentlichen durch Verordnungen des Verkehrsministeriums geregelt, die indessen keine Vorschriften für den Fall der Vnteressenkohligton⸗ zwischen den Elektrizitätsunternehmungen einerseits und Einzelpersonen, öffentlichen Anlagen sowie anderen Elektrizitätsunternehmungen andererseits enthielten. Auf das hieraus entstandene praktische Bedürfnis dürfte der Erlaß des Gesetzes zurückzuführen sein, von dessen 22 Para⸗ graphen allein 10 (§§ 7 bis 16) der Regelung dieser Frage gewidmet sind.
Eine deutsche Uebersetzung des Gesetzes liegt während der nächsten drei Wochen im Bureau der „Nachrichten für Handel und Industrie“, Berlin W. 8, Wilhelmstr. 74 III, im Zimmer 154 zur Einsichtnahme aus. Eine Abschrift desselben kann inländischen Inter⸗ essenten auf Antrag übersandt werden. Die Anträge sind an das ge⸗
nannte Bureau zu richten. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Yokohama.)
Wagengestellung für Kohlen, Koks und Briketts (in Einheiten zu 10 t) für die Zeit vom 1. bis 15. Oktober 1911
A. Steinkohlenbezirke.
in den großen Kohlenbezirken
Arbeits⸗
Jahr tage
gestellt
nicht recht⸗ zeitig gestellt v. H.
Im Durchschnitt für den Föseimhn,
deacfh Bemerkungen
1911 12 1910 13
307 539 322 591 — 15 052 9 932
10 299 367
35 275
38 066
2 791 1911 11 672 1910
1 10 569
Gegen das Vorjahr () + 1103 Oberschlesien. 1911 6 110 536 1910 115 033 Gegen das Vorjahr () — 4 497
Miederschlesien...... 1911 16 859
1910 16 998 Gegen das Vorjahr (†)
139 Sächsischer Steinkohlenbezirk... 1911 19 452
1910 19 463 Gegen das Vorjahr (c.) 11
. 114“
Gesamtsumme in den 7 Bezirken 1911 511 265 1910 533 019 Gegen das Vorjahr (c)
Gegen das Vorjahr (†)
achener Bezik. 1911 12
1910 13 Gegen das Vorjahr (†) Warbezintk..“ 1911 1910 SGSegen das Vorjahr (†)
Elsaß⸗Lothringen (Saarbezirk)..
.
1911 1910
Gegen das Vorjahr g2 weeeeö—— 1911 1910 Gegen das Vorjahr 1 büe v767275 1911 1910 Gegen das Vorjahr 1 aaa.
Sächsischer Braunkohlenbezirk 1911 15 519 1910 14 489 Gegen das Vorjahr + 1911 1910
(4) “
1911 8 117 871 1910 118 621
49 792 48 085
20 964 29 696
7 219 8 574
24 377
8ö2⸗ö
17777 ESegen das Vorjahr
Gegen das Vorjahr (4+) .
— 757= 4,1 % B. Braunkohlenbezirke.
+ 1707 = 3,5 % + — 8722 = 29,4 % — 1 355 = 15,8 % 1 030 = 7,1 % V I + 8600 = 37,1 %
750 = 0,6 %
37 349 12,1 25 628 s 24 815
1 766 0,5 8 V + 8135 = 3,3 % 1 136 11,4 828 57 792 + 36 = 4,5 % 2 940 2 928 2 = 973 160 = 19,7 %
0,4 ⁄%
42 606 41 002 + 1 604 =
3 133 516
4 149 3 699 450 =— 1188 2 284 537 = 23,5 % 602 660 58 = 8,8 % 1 293
—90
1 114
1 610
223
179 = 16,1 % 2 031 1 367 664 = 48,6 % 9 822 9 124 698 = 7,7 %
“
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 24. Oktober 1911: Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Fehlefi 22 632 7513
6 080
Nicht gestellt.
Rumänien. “ Amtsbezirk des Galatzer Konsulats.
rnendumns Verigteation
e S: z er er
Fallite Firmen V Domizil Forderungen Forderungen bis am
David D. Kofler V Foczani V 30./17. Okt. 9. November/
1911 27. Okt. 1911.
— In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsrats der Berliner
der auf den 23. November zu berufenden ordentlichen Generalver sammlung bei Abschreibungen in vorjähriger Höhe die Verteilung einer Dividende von 6 % für das verflossene Geschäftsjahr und eine Kapitalserhöhung von 2 000 000 ℳ vorzuschlagen. Die Aktien sollen zu 140 % ausgegeben werden und sind zu diesem Kurse den Aktionären im Verhältnisse von 2:1 anzu⸗ bieten. Das neue Kapital dient zur Errichtung eines neuen Röhren⸗ werkes in England in Gemeinschaft mit einem englischen Röhren⸗ werke. Bei der zu errichtenden Gesellschaft werden die beiden Gesell schaften, die englische und die Wittener Stablröhrenwerke, zu gleichen Teilen beteiligt. Außerdem erhalten die Wittener Stahlröhrenwerke eine hesondere Entschädigung, aus Patentansprüchen herrührend. Der 38 1 neuen Kapitals dient zur Verstärkung der eigenen Betriebs⸗ mittel.
— Nach einer durch „W. T. B.“ übermittelten Meldung der Kaiserlich russischen Finanz, und Handelsagentur ergab der Wochenausweis der Russischen Staatsbank vom 21. Ok⸗ tober d. J. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den gleichen Positionen des neuen Bilanzformulars der Staatsbank bezw. den Ziffern der Vorwoche), alles in Millionen Rubel: Aktiva. Gold (in Münzen, Barren und Anweisungen der Minen⸗
Maschinenbau⸗Aktiengesellschaft vormals L. Schwartz⸗ kopff legte der Vorstand den Abschluß für das mit dem 30. Juni d. J. abgelaufene Geschäftsjahr vor. Vorbehaltlich der Revision der Bücher und der Zustimmung der Generalversammlung genehmigte der Aufsichtsrat die Bilanz sowie die Gewinn⸗ und Verlustrechnung und setzte bei ebenso reichlich bemessenen Abschreibungen wie im Vorjahre die Dividende auf 13 ½ % fest. Wie im Vorjahre wird bei der Generalversammlung beantragt werden, aus dem verfügbaren Reingewinn wiederum der Beamtenvorschuß⸗ und Unterstützungskasse 100 000 ℳ und der Fabrikarbeitervorschuß⸗ und Unterstützungskasse 50 000 ℳ zu überweisen, außerdem für die Talon⸗ steuer 20 000 ℳ aus dem Reingewinn zurückzustellen. Der derzeitige Auftragsbestand erreicht die Höhe von rund 14,3 Millionen Mark gegen 14 Millionen Mark um die gleiche Zeit des Vorjahrs. Aus der Herbstvergebung der preußischen Staatseisenbahnverwaltung wird in Zeit ein weiterer Auftrag von etwa 4 ½ Millionen Mark artet.
verwaltung) (Nr. 1) 1263,8 (1261,9), Gold im Auslande (Nr. 2) 165,9 (166,6), Silber⸗ und Scheidemünze (Nr. 3) 60,4 (60,6), Wechsel und andere kurzfristige Verpflichtungen (Nr. 4) 430,1 (418,0), Vorschüsse, sichergestellt durch Wertpapiere (Nr. 5) 192,7 (195,8), Sonstige Vorschüsse (hierher gehören: Vorschüsse, sichergestellt dur Waren; Vorschüsse an Anstalten des Kleinen Kredits; Vorschüsse an Landwirte; Industrielle Vorschüsse; Vorschüsse an das St. Peters⸗ burger und Moskauer Leihhaus; Protestierte Wechsel) (Nr. 6 bis 11) 185,2 (179,5), Wertpapiere im Besitz der Staatsbank (Nr. 12) 119,2 (116,6), Verschiedene Konten (Nr. 13) 36,5 (38,5), Saldo der Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 14) 3,3 (3,0), zusammen 2457,1 (2440,5). Passiva. Kreditbillette, welche sich im Umlaufe befinden (Nr. 1) 1387,4 (1377,2), Kapitalien der Bank (Nr. 2) 55,0 (,5,0), Laufende Rechnungen der Departements der Reichsrentei
Nr. 4) 443,9 (451,4), Einlagen, Depositen und laufende Rechnungen verschiedener Anstalten und Personen (Nr. 3, 5 und 6) 509,5 (498,2),
4 — 8 Verschiedene Konten (Nr. 7, 8, 9 und 10) 61,3 (58,7), Saldo der
„— In der gestrigen Aufsichtsratssitzung der Wittener Stahl⸗ Rechnung der Bank mit ihren Filialen (Nr. 11) — ( ), zusammen röhrenwerke wurde, laut Meldung des „W. T. B.“, beschlossen, 2457,1 (2440,5). 8
Der Händler hat sich beizeiten vorgesehen. Ich weiß nicht recht, wie er das deshalb getan haben könnte, weil der Zoll in der Kalkulation liegt, wie der Herr Abg. Dr. Heim eben meinte: denn er kann ja nicht wissen, ob der Zoll erstattet wird oder nicht. Wird er also unerwarteterweise nachträglich erstattet, so ist das ein barer Vorteil, der dem Händler zufließt, derselbe Vorteil, der dem Konsumenten zugedacht ist. 1“ Nun hat der Herr Abg. Dr. Heim zwar nicht hier, aber in der Menge des darin enthaltenen Zucke. . . . . . . . .. 8 bayerischen Kammer der Abgeordneten den naheliegenden Einwand, Berlin, den 25. Oktober 1911. Kaiserliches Statistisches Amt. den ich erhebe, zu widerlegen gesucht. Er hat gesagt: wenn wir einen van der Borght. Zweifel haben, ob der Händler sich vorsehen wird, so setzen wir eben eine diesbezügliche Klausel in das Gesetz hinein, daß zuwiderlaufende Verträge einfach ungültig sind. Ja, meine Herren, von der Linken, die Sie so lebhaft dem Gedanken des Herrn Abg. Dr. Heim zu⸗ gestimmt haben, ich erlaube mir die Anfrage an Sie, ob Sie eine
88 —
davon Veredelungsverker⁶lr
anderer fester und flüssiger Zucker (flüssige Raffinade einschließlich des Invertzuckersirups usw.) (176 )ẽ . .
davon Veredelungsverkehr..
üllmassen und Zuckerabläufe (Sirup, Melasse),
futter; Rübensaft, Ahornsaft (1767n) .
Importeure von sogenannten Kaffernartikeln und ähnlichen Waren haben zur Sprache gebracht, die deutschen Exporteure wüßten häufig nicht recht darüber Bescheid, in welchen Maßen und in welcher sonstigen Beschaffenheit sowie in welcher Aufmachung und Verpackung diese Actikel hier zu Lande benötigt werden.
Der Kaffer hängt bekanntlich äußerst zäh an seinen Gewohn⸗ hriten. Es ist nahezu unmöglich, ihn zum Kauf einer Ware zu be⸗ wegen, die auch nur um eine Kleinigkeit von der ihm geläufigen abweicht. Zum Teil hängt dies mit dem Stammesgefühl der Ein⸗ geborenen zusammen.; Verschiedenheiten im Schmud oder in den Kleidungsstücken, die so unbedeutend sind, daß ein Uneingeweihter sie kaum bemerkt, bilden oft das unterscheidende Kennzeichen zwischen benachbarten Stämmen. Daher ist es notwendig, daß die europäischen Fabrikanten sich aufs genaueste an die von den hiesigen Importeuren ausgesprochenen Wünsche halten. Daher ist es aber auch umgekehrt kacglich, * eine Ware, die genau dem Bedürfnis Ahes käuflich “ schon in Süd⸗Rhodesien oder Zululand unver⸗
Melassekraft⸗ davon Veredelungsverkehr . . . Zuckerhaltige Waren unter steueramtlicher Aufsicht: