3 Artikel IV.
Die technische Kommission und die mit der im vorhergehenden Artikel genannten Grenzvermarkung beauftragten Beamten sind befugt, in gemeinsamem Einvernehmen der Bodengestalt und den örtlichen Umständen Rechnung zu tragen, wie zum Beispiel den Bedürfnissen der Grenzüberwachung und der Rassengemeinschaft der Volksstämme. Sie sollen bei der Festlegung der Grenze tunlichst die natürlichen, durch Wasserläufe angezeigten Grenzen berücksichtigen und, falls die Grenze die Richtung der Flüsse schneidet, sie an die Wasserscheide an⸗
lehnen.
Artikel V.
Die gegenwärtigen Gebietsaustauschungen erfolgen unter den Verhältnissen, unter denen die betreffenden Gebiete sich zur Zeit des Abschlusses der gegenwärtigen Vereinbarung befinden, das heißt unter der Verpflichtung für beide Regierungen, die etwa von einer derselben bewilligten öffentlichen und privaten Konzessionen zu achten. Beide Regierungen werden sich den Wortlaut der Urkunden mitteilen, durch die diese Konzessionen verliehen worden sind.
Ddie deutsche Regierung tritt in alle Vorteile, Rechte und Ver⸗ bindlichkeiten der französischen Regierung ein, die sich aus den vor⸗ erwähnten Urkunden hinsichtlich der Konzessionsgesellschaften ergeben. Diese treten unter die Staatshoheit, Staatsgewalt und Gerichtsbarkeit des Deutschen Reichs. Eine besondere Uebereinkunft wird die An⸗ wendung der fraglichen Bestimmungen regeln.
Dasselbe gilt für den fremos een Staat hinsichtlich der Kon⸗ zessionen, die etwa in den Gebieten belegen sind, die an seine Staats⸗ hoheit, Staatsgewalt und Gerichtsbarkeit übergehen.
Artikel VI. - 8 8 Die deutsche Regierung wird der Ausbeutung sowie der Unter⸗ baltung und den Ausbesserungs⸗ und Erneuerungsarbeiten an der längs des Ubangi laufenden französischen Telegraphenlinie kein Hindernis in den Weg legen. Dieselbe bleibt auf ihrem Verlaufe durch deutsches Gebiet französisch. Den deutschen Behörden wird die Benutzung der Linie unter später festzusetzenden Bedingungen freistehen.
Artikel VII.
Wenn die französische Regierung durch das deutsche Gebiet eine Eisenbahn zwischen Gabun und Mittelcongo und zwischen dieser letzteren Kolonie und dem Ubangi⸗Schart fortzuführen wünscht, so wird die deutsche Regierung dem nichts in den Weg legen. Die Vor⸗ studien und Arbeiten werden gemäß den zur henn Mhe. Zeit zwischen beiden Regierungen zu treffenden Vereinbarungen erfolgen, wobei die deutsche 9 .eehe sich vorbehält IHer ob sie sich an der Aus⸗ führung dieser Arbeiten auf ihrem Gebiete zu beteiligen wünscht.
Wenn die deutsche Regierung eine in Kamerun bestehende Eisen⸗ bahn durch das französische Gebiet fortzuführen wünscht, so wird die französische Regierung dem nichts in den Weg legen. Die Vorstudien und Arbeiten werden gemäß den zur gegebenen Zeit zwischen beiden
Regierungen zu treffenden Vereinbarungen erfolgen, wobei die franzö⸗
sische Regierung sich vorbehält anzugeben, ob sie sich an der Aus⸗
führung dieser Arbeiten auf ihrem Gebiete zu beteiligen wünscht. Artikel VIII.
Die Kaiserliche Regierung wird an die französische Regierung unter den in einer besonderen Abmachung festzusetzenden Bedingungen längs der Benue und des Mayo Kébi sowie weiter in der Richtung auf den Logone zu Grundstücke verpachten, die im Hinblick auf die Errichtung von Verproviantierungs⸗ und Magazinstationen auszuwählen sind und der Errichtung einer Etappenstraße dienen sollen. Jedes dieser Grundstücke, deren Länge am Flusse bei hohem Wasserstand höchstens 500 m sein darf, soll einen 50 ha nicht übersteigenden Flächeninhalt haben. Die Lage dieser Grundstücke wird nach Maß⸗ gabe der örtlichen Verhältnisse bestimmt werden.
Wenn die französische Regierung künftig zwischen dem Benue und dem Logone südlich oder nördlich des Mayo Kébi eine Straße oder eine Elsenbahn anzulegen wünscht, so würde die Kaiserliche Regierung dem nichts in den Weg legen. Die deutsche und die französische Re⸗ gierung werden sich über die Bedingungen verständigen, unter denen die Arbeiten ausgeführt werden könnten.
Artikel IX.
In dem Wunsche, ihre guten Beziehungen in ihren zentral⸗ afrikanischen Besitzungen zu bekräftigen, verpflichten sich Deutschland und Frankreich, keine Befestigungen längs der Wasserläufe anzulegen, die der gemeinsamen Schiffahrt dienen sollen. Diese Vorschrift hat keine Anwendung zu finden auf bloße Sicherheitsanlagen zum Schutze der Stationen gegen Einfälle der Eingeborenen.
Artikel X.
Die deutsche und die französische Regierung werden sich über die Arbeiten verständigen, die auszuführen sind, um den Verkehr der Schiffe und Boote auf den Wasserläufen zu erleichtern, auf denen die Schiffahrt ihnen gemeinschaftlich zusteht.
Artikel XI.
Bei Einstellung der Schiffahrt auf dem Congo oder dem Ubangi erhalten Deutschland und Frankreich das Recht des freien Uebertritts auf die der anderen Nation gehörigen Gebiete an den Stellen, wo dieselben diese Ströme berühren. v1“
Artikel XII.
Die deutsche und die französische Regierung erneuern die Er⸗ klärungen, die in der Berliner Akte vom 26. Februar 1885 enthalten sind und die Handelsfreiheit und Schiffahrtsfreiheit auf dem Congo und den Nebenflüssen dieses Stromes sowie auf den Nebenflüssen des Niger sichern. Demgemäß werden die deutschen Waren, die durch westlich vom Ubangi belegenes französisches Gebiet hindurchgehen, und die französischen Waren, die die an Deutschland abgetretenen Gebiete
passieren oder den im Artikel VIII bezeichneten Straßen folgen, von
jeder Abgabe befreit sein. 65 8
Ein zwischen beiden Regierungen zu schließendes Uebereinkommen wird die Bedingungen dieser Durchfuhr und die ihr dienenden Ein⸗ und Ausgangspunkte regeln.
Artikel XIII.
Die deutsche Regierung wird auf dem Congo, dem Ubangi, dem Benue, dem Mayo Kébi sowie auf der im Norden von Kamerun zu bauenden Eisenbahn den Durchzug der Truppen, ihrer Waffen und Munition, wie auch der ihrer Verpflegung dienenden Waren nicht behindern.
Die französische Regierung wird auf dem Congo, dem Ubangi, dem Benue, dem Mayo Kebi und der von der Küste nach Brazzaville eventuell zu erbauenden Eisenbahn den Durchzug der deutschen Truppen, ihrer Waffen und Munition wie auch der ihrer Verpflegung dienenden Waren nicht behindern. 1 In beiden Fällen müssen die Truppen, wenn es ausschließlich eingeborene sind, stets von einem europäischen Vorgesetzten begleitet sein. Die Regierung, durch deren Gebiet die Truppen ziehen sollen hat alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit ihre Durchfahrt keine Erschwerung erfährt. Sie kann dieselben nötigenfalls durch einen Beamten begleiten lassen. Die örtlichen Behörden haben für diese Truppendurchzüge die näheren Bedingungen festzusetzen.
Artikel XIV.
Den Angehörigen beider Nationen wird auf den Eisenbahnen ihrer im Congo und Kamerun belegenen Besitzungen für die Be⸗ förderung der Personen und Waren gleiche Behandlung zugesichert.
Artikel XV.
Die deutsche Regierung und die französische Regierung hören auf, irgend eine Art Schutz und Gewalt über die Eingeborenen der von ihnen abgetretenen Gebiete auszuüben von dem Tage an, wo die gegenseitigen Abtretungen perfekt werden.
Artikel XVI.
Für den Fall, daß die territorialen Verhältnisse des vertraglichen Congobeckens, wie sie in der Berliner Akte vom 26. Februar 1885 festgelegt sind, von seiten des einen der vertragschließenden Teile ge⸗ ändert werden sollten, werden diese sowohl mit einander wie auch mit den übrigen Signatarmächten der erwähnten Berliner Akte dar⸗ über ins Benehmen treten.
Artikel XVII. Das vorliegende Abkommen ist zu ratifizieren und die Ratifikations⸗ urkunden so bald wie möglich in Paris auszutauschen.
So geschehen in doppelter Ausfertigung zu Berlin am 4. November 1911. ) Kiderlen.
(gez.) Jules Cambon.
88 1“ 8
Berichte von deutschen Fruchtmärkten.
Qualität
gering
mittel Verkaufte
Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner
Menge
niedrigster V ℳ
höchster
niedrigster, höchster niedrigster höchster Doppelzentner
ℳ ℳ ℳ ℳ ℳ
Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)
Am vorigen
Durchschnitts- Markttage
Verkaufs⸗ preis
für wert 1 Doppel⸗
zentner schnitts⸗
preis I ℳ ℳ ℳ
Posen. strowo .
Breslau... Strehlen i. Schl. Löwenberg i. Schl. e. Geislingen... Meßkirch.
18,00 V 17,20 18,20 18,80
21,60
2 2 ⸗
Babenhausen Illertissen. Geieslingen .
Meßkir 8
“
öe. Breslau. Strehlen i. Schl. 16,00 Grünberg i. Schl. — Löwenberg i. Schl. 16,50 “”“; 4 — Neuß. . 1 Illertissen
16,40 15,20
hh .. .. t.. . . 1 8
Bretlan. “ 1öueu“ Braugerste Strehlen i. Schl. 1161“ Löwenberg i. Schl. 8 eim .. 8 Laupheim. 3 Riedlingen....
11I11“” Oftecwvo. Breslau. .. Strehlen i. Schl.. Grünberg i. Schl. Löwenberg i. Schl. Oppeln . . 3 ö. 8 Illertissen. 4 1 Laupheim . 1 1 3 Riedlingen . 1 . . Meßkirch. . Bemerkungen. Ein liegender Strich (—) in den Spa
veeeeeebb]
18,20
18,20 18,20 19,20 19,20
21,60
Die verkaufte Hr wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. b een für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender
Weizen. 19,60 19,50 19,20 19,00 19,60 19,40
21,60
19,60 19,40 18,30 19,00
19,80 20,20 19,80 20,00
19,70 19,30 19,80
V 19,60 19,40 V 20,40 20,40
21,60 21,80 22,00
Kernen (euthülster Spelz, Dinkel, Fesen). — 21,60 21,60 — 21,60 21,60
21,60 22,00 22,40
21,60 21,70 21,70
19,00 V
Roggen.
17,40 17,20 17,50 17,50 17,30
18,40 22,00
DOSSSo
—,—ön— 2ö222ö2ög2 SSSSZS8
88
0—Z R8g9
er st e.
19,10 16,00 15,70 19,00 19,40 19,00 20,00
21,00
Hafer.
18,80 17,20 117,20 6 17,30 18,90 18,90 17,40 17,6 17,40 17,40 18,00 18,00 18,80 18,80
19,20 16,25 16,00 19,50 19,40 19,20 20,00
21,00
18,30 18,80 19,60 20,20 20,80
18,80 17,50 17,70
828
22,90
888829S888
— —2 ◻
—
8888888
h9AOhOh9Aò9 S99022ö859ͤU8SSg&
— . ——
—.
*
090902ö2ö-2295,98 888
18,80
EGaAAäAäAüAAäA
1 19,20 19,40
+‿
7
Kaiserliches Statistisches Amt. J. V.: Dr. Zacher.
Der Durchschnittspreis wird aus den una
19,80
19,00 19,90 21,70
21,60 22,10
30. 10. 4.11.
30. 10. 30. 10. 30. 10.
erundeten
II“ 17,20 875 17,50 1 661 18,50
171 18,75 5 893 19,03
hlen berechnet. ericht fehlt.
Flachs, ge⸗ schwungen
Hanf, ge⸗
lichen Revision und der Deratisation;
Statistik und Volkswirtschaft.
Ein⸗ und Ausfuhr einiger wichtiger Waxen im Spezial⸗ handel in der Zeit vom 21. bis 31. Oktober 1911 und im Monat Oktober der beiden letzten Jahre.
dz = 100 kg.
Einfuhr Ausfuhr
Monat Oktober 21.— 31. Monat Oktober Oktober ———— — 1911 1910
17802
21. — 31. 1911 1911 1910 1911
33605 255104 3850
Baumwolle. 325066
8626 brochen, ge⸗ 6
1.“ 11119 14229 3698 3620 brochen, ge⸗ schwungen ö“ Jute und Jutewerg. Merinowolle im Schweiß
Kreuzzucht⸗ wolle im 8 Schweiß. 9583 20940 28377 74 1136 p 123
Eisenerze . 4061823 9093317 12663329 854045 2117111] 2581 167
Steinkohlen 13838190 9336903 1047689609497225 24953451 22489680
Braunkohlen [2953581 7166917 6803931 16648 50123 43186
Erdöl, ge⸗ reinigt.. .299682 669343 875762 333 365 114 Ehilesalpeter 193705 635607 334928 7905 21557 5244 Roheisen ..25902 98458 266631 737485 747969 Rohluppen, 1 86 “ ““ e Rohblöcke 5 2130 216795 548268 407963 Pier ... 6 136435 440411 299881 Eisenbahn⸗, 8 Zahnrad⸗, — 8 Platt⸗ (Flach⸗) 5 schienen.. 363 Eisenbahn⸗ schwellen aus Eisen. Kupfer... Feingold, le⸗
23653 24791 9984 4883 47353
23166
44877 110509 39489
70523 4608 6013
29546 65 544 2485
101229 407669 — — 23212 54988
47246 145408 193921 1883 7¹02 giertes Gold
10,07 31,77 32,61 1,42 4,31 Deutsche
Goldmünzen 2,32 5,20 8,133 1,86 4,63 Fremde 1 Goldmünzen 0,14 0,58 1,64 7,67 16,91
Berlin, den 6. November 1911.
ssaiserliches Statistisches Amt. van der Borght.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Naul⸗ und Klauenseuche vom Schlachthof zu Mannheim am .November 1911.
Malta. In Malta ist durch eine Regierungsverfügung vom 30. Oktober d. J. Smyrna als cholerafrei erklärt worden. (Vergl. „Reichs⸗ anzeiger“ vom 11. Mai d. J., Nr. 111.) 11“ Türkei. 3 Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat den
Hafen von Guemlek als cholerafrei erklärt und die für Her⸗ künfte von Samsun angeordnete ärztliche Untersuchung
wieder aufgehoben. 6“ Griechenland.
Nach Mitteilungen der griechischen Regierung sind folgende Aenderungen der Quara ntänebestim mungen verfügt worden:
1) Die bisherige Z tägige Quarantäne gegen Port Said wird aufgehoben. Die von dort kommenden Schiffe unterliegen einer ärzt⸗ aus Tripolis sind einer dreitägigen
2) die Herkünfte
Quarantäne nach den Vorschriften zur Verhinderung der Cholera⸗ einschleppung unterworfen; die Fahrt kommt nicht in Anrechnung;
eine gleiche dreitägige Quarantäne ist gegen die Herkünfte von der Donaumündung bis Sulina ohne Anrechnung der
Ueberfahrt verhängt worden;
4) die bisher gegen die Herkünfte von Odessa angewandte Desinfektion wird aufgehoben. Die Schiffe erhalten, Lade erloubnis nach einer ärztlichen Untersuchung der an Bord befindlichen Personen. (Vergl. „R.⸗Anz.“ vom 1. August d. J., Nr. 179.)
Verkehrswesen.
Laut Telegramm aus Warnemünde ist die Post aus Däne⸗ mark, die gestern abend um 9 Uhr in Berlis. cas war, aus⸗ eblieben, weil wegen Sturmes und niedrigen Wasserstandes Fähr⸗
schiffe nicht verkehren.
Nach einem Telegramm aus Saßnitz vom gestrigen Nachmittag ist ferner die Post aus Schweden ausgeblieben, weil das Fährschiff
den Hafen in Trelleborg wegen niedrigen Wasserstandes nicht ver⸗
lassen kann.
Handel und Gewerbe.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts 1m 6. Noyvember 1911: Ruhrrevier Okberschlesisches Revier Anzahl der Wagen 23 710 11 92
8 3 670
on dem Berliner fandbriefinstitut sind bis Ende Oktobsen 1911: 19 595 100 9 3 ½ % ige, 22 286 900 ℳ 4w %o ige, 46 062 300 ℳ 4 ½ %ige, 9 985 800 ℳ 5 % ige alte Pfandbriefe und 18 912 100 ℳ 3 %ige, 170 238 300 ℳ 3 ⅛ oige, 119 694 000 ℳ 4 % ige neue, zusammen 406 724 500 ℳ Pfandbriefe ausgegeben worden, wovon noch 5 587 800 ℳ 3 ½ % ige, 4 388 100 ℳ 4 %öige, 3 336 600 ℳ 4 ½ % ige, 596 700 ℳ 5 % ige alte Pfandbriefe und 11 904 2000 ℳ 30 % ige, 134 766 700 ℳ 3 ½ % ige, 96 237 300 ℳ 4 % ige neue, zusammen 256 817 400 ℳ Pfandbriefe von 8 Fesnd stückseigentümern zu verzinsen sind. In der Zeit vom 1. November 1909 bis zum 31. Oktober 1911 sind 169 Grundstücke ütt einem euerkassenwerte von 30 950 275 ℳ zur Beleihung mit neuen Berliner Feuerlassenn angemeldet worden. Von den darauf erfolgten Zu⸗ sicherungen sind noch nicht abgehoben worden: 17 357 600 ℳ. 1 — Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Oesterreichischen Südbahn vom 1. bis 31. Oktober: 13 000 806
Gestellt.. Nicht gestellt .
Kronen, gegen die endgültigen Einnahmen des entsprechenden Zeitraums des Vorjahres Mindereinnahme 419 257 Kronen und gegen die vor⸗ läufigen Einnahmen mehr 151 195 Kronen. Richtigstellung: Juni Mehreinnahme 304 110 Kronen. — Die Einnahmen der Anato⸗ lischen Eisenbahnen betrugen vom 15. bis 21. Oktober 1911: 379 870 Fr. (+ 19 143 Fr.), seit 1. Januar 1911: 10 862 695 Fr. (+ 2 897174 Fr.). — Die Einnahmen der Macedonischen Eisenbahn (Salonik — Monastir) betrugen vom 15. bis 21. Ok⸗ tober 1911: Stammlinie (219 km) 79 177 Fr. (mehr 2073 Fr.), seit 1. Januar 1911: 2 646 390 Fr. (weniger 43 764 Fr.). Washington, 6. November. (W. T. B) Die amerikanischen Konsuln in allen Weltteilen schätzen den Baumwollbedarf des Auslandes mit Ausnahme Italiens und Englands bis zum 1. Sep⸗ tember 1912 auf 12 518 000 Ballen von je 500 Pfund. Diese Information ließ der Gouverneur von Texas für die Baumwoll⸗ konferenz sammeln. 111“
Berlin, 6. November. Marktpreise nach Ermittlungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelzentner für: Weizen, gute Sorte †) 20,50 ℳ, 20,48 ℳ. — Weizen, Mittelsorte †) 20,46 ℳ, 20,44 ℳ. — Weizen, geringe Sorte †) 20,42 ℳ, 20,40 ℳ. — Roggen, gute Sorte†) 18,20 ℳ, —,— ℳ. — Roggen, Mittelsorte —,— ℳ, —,— ℳ. — Roggen, geringe Sorte —,— ℳ, —,— ℳ. — Futtergerste, gute Sorte*) 19,40 ℳ, 18,80 ℳ. — Futtergerste, Mittelsorte*) 18,70 ℳ, 18,10 ℳ. — Futtergerste, geringe Sorte*) 18,00 ℳ, 17,50 ℳ. — Hafer, gute Sorte*) 20,40 ℳ, 19,90 ℳ. — Hafer, Müutelsorte“*) 19,80 ℳ, 19,40 ℳ. — Hafer, geringe Sorte“*) 19,30 ℳ, 18,90 ℳ,. — Mais (mixed) gute Sorte 18,10 ℳ, 17,80 ℳ. — Mais (mixed) geringe Sorte —X,— ℳ, —,— ℳ. — Mais (runder) gute Sorte 18,00 ℳ, 17,60 ℳ. — Richtstroh —,— ℳ, —,— ℳ. — Heu —,— ℳ, —,— ℳ. — (Markthallen⸗ preise.) Erbsen, gelbe, zum Kochen. 50,00 ℳ, 36,00 ℳ. — Speisebohnen, weiße 60,00 ℳ, 40,00 ℳ. — Linsen 80,00 ℳ, 40,00 ℳ. — Kartoffeln (Kleinhandel) 10,00 ℳ, 7,00 ℳ. — Rindfleisch von der Keule 1 kg 2,40 ℳ, 1,60 ℳ, do. Bauchfleisch 1 kg 1,70 ℳ, 1,30 ℳ. — Schweinefleisch 1 kg 1,80 ℳ, 1,20 ℳ. — Kalbfleisch 1 kg 2,40 ℳ, 1,50 ℳ. — Hammelfleisch 1 kg 2,00 ℳ, 1,30 ℳ. — Butter 1 kg 3,20 ℳ, 2,60 ℳ. — Eier 60 Stück 6,40 ℳ, 3,80 ℳ. — Karpfen 1 kg 2,40 ℳ, 1,00 ℳ. — Aale 1 kg 2,80 ℳ, 1,20 ℳ. — Zander 1 kg 3,60 ℳ, 1,40 ℳ. — Hechte 1 kg 2,60 ℳ, 1,10 ℳ. — Barsche 1 kg 2,00 ℳ, 0,80 ℳ. — Schleie 1 kg 3,00 ℳ, 1,40 ℳ. — Bleie 1 kg 1,60 ℳ, 0,80 ℳ. — Krebse 60 Stück 24,00 ℳ, 2,40 ℳ.
†) Ab Bahn.
*) Frei Wagen und ab Bahn.
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
Hamburg, 6. November. (W. T. B.) (Schluß.) Gold in Barren das Kilogramm 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren das Kilogramm 74,50 Br., 74,00 Gd.
Wien, 7. November, Vormittags 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Einh. 4 % Rente M./N. pr. ult. 91,95, Einh. 4 % Rente Januar/ Jult pr. ult. 91,80, Oesterr. 4 % Rente in Kr.⸗W. pr. ult. 91,80, Ungar. 4 % Goldrente 110,90, Ungar. 4 % Rente in Kr.⸗W. 90,75, Türkische Lose per medio 239,50, Orientbahnaktien pr. ult. —,—, Oesterr. Staatsbahnaktien (Franz.) pr. ult. 734,00, Südbahn⸗ gesellschaft (Lomb.) Akt. pr. ult. 111,00, Wiener Bankvereinaktien 543,25, Oesterr. Kreditanstalt Akt. pr. ult. 648,25, Ungar. allg. Kreditbankaktien 843,00, Oesterr. Länderbankaktien 546,00, Unionbank⸗ aktien 623,50, Deutsche Reichsbanknoten pr. ult. 117,80, Brüxer Kohlenbergb.⸗Gesellsch.⸗Akt. —,—, Oesterr. Alpine Montangesell⸗ schaftsaktien 825,50, Prager Eisenindustrieges.⸗Akt. —,—, Skoda⸗ aktien 683,00.
London, 6. November. (W. T. B.) (Schluß.) 2 ½ % Eng⸗ lische Konsols 797⁄16, Silber prompt 25, per 2 Monate 2415⁄16, Privat⸗
diskont 37716. (W. T. B.) (Schluß.) 3 % Franz.
Paris, 6. November. Rente 95,67.
Madrid, 6. November. (W. T. B.) Wechsel auf Paris 108,85.
Lissabon, 6. November. (W. T. B.) Goldagaio 9 ½. 3
New York, 6. November. (W. T. B.) (Schluß.) Die Börse eröffnete bei lebhaftem Geschäft in stetiger Haltung. Das Gesamt⸗ interesse richtete sich heute hauptsächlich auf Steels und Readings, von denen die letzteren eine feste Tendenz bekundeten auf wieder auf⸗ tauchende Gerüchte bezüglich der Abtrennung der Kohlenländereien. Auch Smelters und Hillwerte waren fest auf günstige Einnahme⸗ aussichten. Die Tendenz gewann im weiteren Verlaufe an Festigkeit, da man wissen wollte, daß der Reorganisationsplan des Tabaktrusts nunmehr angenommen werden dürfte. Auch die optimistischen Auslassungen des Präsidenten der Pennsyl⸗ vaniabahn fanden an der Börse weiteste Beachtung und waren von stimulierendem Einfluß. Späterhin wurde die Haltung chwächer infolge von Realisierungen. Angesichts des morgigen eiertags gestaltete sich der Verkehr ruhiger und beschränkte sich in der Hauptsache auf Glattstellungen der Tagesspekulation. In der letzen Börsenstunde wurde das Geschäft wieder lebdafter und die Börie schloß in strammer Haltung. Aktienumsatz 671 000 Stück. Tendenz für Geld: Stetig. Geld auf 24 Stunden Durchschn.⸗Zins⸗ rate 2 ½, do. Zinsrate für letztes Darlehn des Tages 28½. Wechsel auf London 4,8380, Cable Transfers 4,8735.
Morgen wegen der Wahlen geschlossen. Riido de Janeiro, 6. November. (W. T. B.) London 1617⁄14. .“
Wechsel auf
““ Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.
Essener Börse vom 6. November 1911. Autlicher Kursbericht. Kohlen, Koks und Briketts. (Preisnotierungen des Rheinisch⸗ Westfälischen Kohlensyndikats für die Tonne ab Werk.) I. Gas⸗ und Flammkohle: a. Gasförderkohle 11,50 — 13,50 ℳ, b. Gas⸗ flammförderkohle 10,75 — 11,75 ℳ, c. Flammförderkohle 10,25 bis 10,75 ℳ, d. Stückkohle 13,25 — 14,25 ℳ, e. Halbgestebte 12,75 bis 13,75 ℳ, f. Nußkohle gew. Korn 1 und II 13,25 — 14,25 ℳ, do. do. III 12,75 — 13,25 ℳ, do. do. IV 11,75 — 12,25 ℳ, g. Nuß⸗ gruskohle 0—20/‚30 mm 7,50 — 8,50 ℳ, do. 0 — 50/60 mm. 8,50 bis 10,00 ℳ, h. Gruskohle 5,75 — 8,50 ℳ; II. Fettkohle: a. Förder⸗ koble 10,50 — 11,00 ℳ, b. Bestmelierte Kohle 12,00 — 12,50 ℳ, c. Stückkohle 13,25 — 13,75 ℳ, d. Nußkohle gew. Korn I 13,25 bis 14,25 ℳ, do. do. II. 13,25 — 14,25 ℳ, do. do. III 12,75 — 13,75 ℳ, do. do. IV 11,75 — 12,50 ℳ, e. Kokskohle 11,25 — 12,00 ℳ; III. Magere Kohle: a. Förderkohle 9,50 — 10,50 ℳ, b. do. melierte 11,25 — 12,25 ℳ, c. do. aufgebesserte, je nach dem Stück⸗
ehalt 12,25 — 14,00 ℳ, d. Stückkohle 13,00 — 15,00 ℳ, e. ü soble, gew. Korn I und II 14,50 — 17,50 ℳ, do. do. III 16,00 bis 19,00 ℳ, do. do. IV 10,50 — 13,00 ℳ, f. Anthrazit Nuß Korn 1 19,50 — 20,50 ℳ, do. do. II 21,00 — 24,50 ℳ, g. Fördergrus 8,75 bis 9,50 ℳ, h. Gruskohle unter 10 mm 5,50 — 8,00 ℳ; IV. Koks: a. Hochofenkoks 14,50 — 16,50 ℳ, b. Gießereikoks 17,00 — 19,00 ℳ, c. Brechkoks I und II 19,00 — 22,00 ℳ: V. Briketts: Briketts, je nach Qualität 10,00 — 13,25 ℳ. Dringende Nachfrage infolge Zurückbleibens der Lieferungen durch Wagenmangel. — Die naͤchste Börsenversammlung findet am Mittwoch, den 8. November 1911, Nachmittags von 3 ½ bis 4 ½ Uhr, im „Stadtgartensaale“ (Eingang Am Stadtgarten) statt.
Magdeburg, 7. November. (W. T. B.) Zuderbericht. Kornzucker 88 Grad o. S. 17,10 — 17,20. Nachprodukte 75 Grad oc. S. 13,90 — 14,30. Stimmung: Schwächer. Brotraffinade 1 ohne Faß 28,00 bis 28,25. Kristallzucker Im. S. —,—. Gem. Raffnade m. S 27,75 bis 28,00. Gem. Melis I mit Sack 27,25 — 27,50. Stimmung; Ruhig. Rohzucker Transit 1. Produkt frei an Bord Hamburg: Novemb⸗
16,20 Gd., 16,30 Br., —,— bez., Dezember 16,22 ½ Gd., 16,32 ½ Br., —,— bez., Januar⸗März 16,50 Gd., 16,55 Br. —,— ber, Mai 16,67 ½ Gd., 16,72 ½ Br., —,— bez., August 16,75 Gd., 16,80 Br.,
—,— bez., Oktober⸗Dezember 1912 12,27 ½ Gd., 12,30 Br., —,— bez. — Stimmung: Matt. (W. T. B.) Rüböl loko 72,00,
Cöln, 6. November. 6. November. (W. T. B.) (Börsenschlußbericht.)
Mai 69,00. Bremen, Privatnotierungen. Schmalz. Stetig. Loko, Tubs und Firkin 48 ¼,
Doppeleimer 49 ¾, — Kaffee. Behauptet. — Offizielle Notierungen
der Baumwollbörse.
middling 48 ½. Baumwolle.
Ruhig. Upland loko Hamburg, 7. November. (W. T. B.) (Vormittagsbericht.) Zuckermarkt. Matt. Rübenrohzucker I. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg, November 16,30, Dezember 16373. Januar⸗März 16,57 ½, Mai 16,75, August 16,80, Oktober⸗Dezember 12 32 v½. — Kaffee. Stetig. Good average Santos Dezember 70 ¼½ Gd., März 69 ½ Gd., Mai 69 ½ Gd., September 69 Gd.
1 London, 6. November. (W. T. B.) Rübenrohzucker 88 % November 16 sh. 6 ¾ d. Wert, ruhig. Javazucker 96 % prompt 17 sh. 9 d. Verkäufer, ruhig.
London, 6. November. (W. T. B.) (Schluß.) Kupfer stetig, 55 ⅞, 3 Monat 565.
Liverpool, 6. November. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz: 10 000 Ballen, davon für Spekulation und Export — Ballen. Tendenz: Matt. Amerikanische middling Lieferungen: Stetig. November 4,95, November⸗Dezember 4,86, Dezember⸗Januar 4,86, Januar⸗Februar 4,88, Februar⸗März 4,90, März⸗April 4,91, April⸗Mai 4,93, Mat⸗Juni 4,94, Juni⸗Juli 4,95, Juli⸗ veeeee-
Glasgow, 6. November. (W. T. B.) (Schluß.) Roheisen stetig, Middlesbrough warrants 46/5 ½. ) Shtats)
Paris, 6. November. (W. T. B.) (Schluß.) Rohzucker
Weißer Zucker rubig,
Standard⸗
zuhig, 88 ve. -- . 47 ½ — 47 ⅛. Nr. 3 für kg November 51, Dezember 51 ⅛, Januar⸗April 52 ½, März⸗Juni 52 ½. 8 8 3 Amsterdam, 6. November. (W. T. B.) T. B.) Petroleum.
good ordinary 52. — Bancazinn 115.
Antwerpen, 6. November. (W.
Raffiniertes Type weiß loko 19 ¼¾ bez. Br., do. November 19 ¾ Br., do. Dezember 20 Br., do. Januar⸗März 20 ¼ Br. Fest. — Schmalz für November 115 ½.
New York, 6. November. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 9,40, do. für Februar 9,00, do. für April 9,11, do. in New Orleans loko middl. 9 ½, Petroleum Refined (in Cases) 8,85, do. Standard white in New York 7,35, do. do. in Philadelphia 7,35, do. Credit Balances at Oil City 1,30, Schmalz Western steam 9,40, do. Rohe u. Brothers 9,75, Zucker fair ref. Muscovados 4,75, Getreidefracht nach Liverpool 3, Kaffee Rio Nr. 7 loko 15 ⅞, do. für Dezember 14,61, do. für Februar 14,05, Kupfer Standard loko 11,90 — 12,10, Zinn 41,50 — 41,75. — Die Visible Supplies betrugen in der vergangenen Woche: an Weizen 65 199 000 Bushels, an Canadaweizen 10 734 000 Bushels, an Mais 1 703 000 Bushels. 1“
Java⸗Kaffee
Verdingungen.
(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim, Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition waͤhrend der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden.) Türkei.
Marineministerium in Konstantinopel: Lieferung von a. 200 t konischen Eisens für Gitter. zum 11. November 1911 an die 4. Abteil der Intend dem genannten Ministerrum; b. 28 verschiedenen Musikinstrumenten für die Marinemusikschule. Muster und Bedingungen können bis zum 7. November 1911 bei der 4. Abteilung der Intendantur ein⸗
gesehen werden. 1 . riegsministerium in onstantinopel: Vergebung der Lieferung von 1200 Filzunterlagen für Artilleriesättel. Angebote bis zum 13. November 1911 an die Ankaufskommission der General⸗ intendantur bei dem genannten Ministerium, woselbst Modelle und nähere Bedingungen.
Serbien.
Direktion der Staatlichen Klassenlotterie in Belgard. 18. No⸗ vember /1. Dezember 1911: Schriftliche Verdingung behufs Lieferung von 350 000 Bogen Papier für die Herstellung von Lotterielosen. Bedingungen sind im Sekretariat obiger Direktion zu erfragen. Kaution 1200 Fr.
Theater und Musik. Konzerte. “
Im Saale der Singakademie brachte am Mi
erste Trioabend der Herren G. Schumann., W. Heß zwischen Trios von Smetana und Brahms als Neubeit „ für Klarinette, Bratsche und Klavier von Max Bruch zu Gehör. kleinen, fein gsarbeiteten Tondichtungen erwärmten die Herzen d ihre gefälligen' Melodien und ihre originellen Klangreize: bekundeten sich in diesen Kompeosittenen wieder die leicht⸗ quellende Erfindungsgabe, die Üebenswürdige Frische des Ge⸗ fühls, welche Bruchs Arbeiten stets ausgezeichnet haben. Als Klarinettist wirkte, Max Felix Bruch mit und ließ in seinem Spiel ein bemerkenswertes musikalrsches Feingefühl erkennen⸗ Daß alle Nummern des Programms mit herzlichstem Beifall aufge⸗ nommen wurden, versteht sich bei den eichneten musikalis Eigenschaften aller Mitwirkenden fast von selbst. — Die Pianistin Elsa Rau spielte, gleichfalls am Mutwoch, im Blüthnersaal mit Unter⸗ stützung des Blüthnerorche sters unter der Leitung des Kömig⸗ lichen Kapellmeisters Edmund von Strauß Konzerte von Mozart, Chopin, Saint⸗Sasns; die Dame wirkte vorzüglich durch ihren weichen Anschlag, dem auch eine sorgfältig entwickelte Technik und ein zartes G fühl zur Seite stehen; wenn auch hin und wieder mehr Kraft und Fülle des Tons und des Ansdrucks wünschenswert waren, konnten die gedotenen Leistungen doch schon erfreullch wirken. — Um dieselbe Zeit gab Frau Susanne Dessoir im Beethopensaal einen Liederabend, der wie die voraufgegangenen musikalischen Ver⸗ anstaltungen der beliehten Konzertsängerin einen starken Besuch aufwies. Ueber ihren Gesang, der für eine bestimmte Gattung, de⸗ sonders volkstümlicher und Kinderlieder, schlechthin eine Nollkommen⸗ beit ist, ist Neues nicht zu sagen. Wie schen oft, begleitete sie am Klavier Bruno Hinze⸗Reinhold in feinfühligster Weise. — Die norwegische Lautensängerin Astrid Jordan dat die Zahl der Lautenschläger und Volksliedersänger zwar vermehrt, reicht mit ibrem Können aber doch nicht an ihre Verbilder heran. Wohl besst Ke, wie sich am Mittwoch im Harmoniumsaal zeigte, ein sympathisches Organ und trägt mit Hingabe vor, ihre Leistung hat aber noch das Gepräge des Dilettantischen und entbehrt der natürlichen Anmut, die nun einmal zu dieser Art von Darbietungen gehört. Auch feblt bisweilen der innige Zusammenhang von Stimme und Instrument, wie dies u. a. dei der schwedischen Ballade „Liten Karin“ sich bemerkbar machte. Von den anderen Gesängen gefielen am besten: „Medié“ (arabische Romanze), „la druneée Thérèse“ (Bergette), „Matten Has“ sowie „Musikantenlied* (H. Albert) und „Jetzt tanzt Hannemann“ (alter märkischer Bauerntanz). — Ueber den ersten dieszährigen Liederadend von Elisabeth Obl⸗ hoff, der um dieselbe Zeit im Bechsteinsgal statrfand ist nur gutes zu berichten. Ihre weiche, bdiegsame Stimme dat wohl kaum e schöner und voller geklungen als jetzt. Auch in musikalischer Hin⸗ cht scheint die Künstlerin von Jahr zu Jahr zu wachsen, und, als e eine anfängliche Befangenheit üderwunden hatte, bot jshre Leistung bis zum Schluß einen ungetrüdten Genuß. Das selten gehörte Lie Mainacht“ Schudert war in seiner
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