Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau im Deutsche
Zahl der
im 3. Vierteljahr 1911 beschauten Schlachttiere. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amte.
Staaten
und Pferde und andere
Einhufer
“
Ochsen Bullen
Zahl der Tiere, an denen die Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau vorgenommen
8 Kälber 8
bis Schweine
Jung⸗ rinder über
3 Monate alt
Provinz Ostpreußen p„ Westpreußen Stadt Berlin .. Provinz Brandenburg bommern . Pssen.. 6 Schlesien... Sachsen . .. Schleswig⸗Holstein Hannover. . Vbbb6 Hessen Nassau 8 höö Hohenzollern . . . .
Königreich Preußen
Bayern rechts des Rheines. links des Rheines. —Königreich Bayern Königreich Sachsen.. .
Württemberg... 1“
1 152 097 631 692 17 176 592 5 664 9 679 474 4 030 569 1 938
3 516 16 150 2 582 6 900 4 925 1 302 4 758 4 925 2 144 5 104 7 904 1 531 16 160 7 764 139
67 794 27,385 1 960 29 345 8 165 4 548 340 8 128 2 623 21 8752 388 268 122 1 973 100 , 315 46 73 158 132 1 852 142
29 20
2 641 296 % 151
2 724
1 810 908
1 672
2 338 552
3 506
19 260
2 077 159
2 236
2 353 146
Mecklenburg⸗Schwerin Großherzogtum Sachsen Mecklenburg⸗Strelitz. Oldenburg.. . Braunschweig 16] Sachsen⸗Meiningen.. Sachsen⸗Altenburg. Sachsen⸗Coburg⸗Gotha 153 Eö11ö“ “ 1 601 Schwarzburg⸗Sondershausen⸗ 4 6 Schwarzburg⸗Rudolstadt 73 11X“ 106 Keuß älterer Linie. 145 Reuß jüngerer Linie 249 Schaumburg⸗Lippe. 18 1u1“”“ . Hamburg “ 1 Elsaß⸗Lothringen ... Deutsches Reich. 3. Vierteljahr 29 557 3. “ 30 306 3 26 581 27 205 b 26 369 3 1905 28 907
1 748 113 517 127 995 137 037 136 717 121 047 120 254 128 975
5 319 139 206
152 784 161 756 155 348 147 114 153 915 152 604
97 483 90 339 317 190 55 493 239 825 24 543 95 304 28 714 135 288 103 3588 363 796 39 250 215 655 19 028 95 747 32 106 150 166 41 902 199 551 54 519 145 388 103 035 464 292 1 092 1 702 573 833 2 611 726 192 197 487 155 14 328 56 877 206 525 544 032
116 545 338 949 53 042 134 690 48 687 134 717 22 387 99 544 15 383 38 478
7 977 26 280 1 852 5 733
16 257
43 722
16 480
13 529
20 835
25 140 6 881 6 513 2 016
1 184 5 336
2 595 12 668
58 354 22 400 141 253 42 462 41 705 16 088 23 027 31 675 19 170 56 855 8 112 14 224 32 289 38
507 652
39 332 436 39 768 50 114 5 727 6 137 2232 15 957 5 049 2 089 3 838 7 224 2 263 963
4 670 3 406 1 120 1 019 676 895
2 005 179 308
2 170 5 835 26 468 9 852
707 616
802 393 40 157 1 141 799 786 43 693 1 041 742 663 838 378 1 018 707 865 39 332 952 742 347 41 484 1 032 840 881 88 015 1 017.
15 003 15 811 39 979
8 076 5 045 13 072 2 981 7 012 23 284 12 212 8 714 8 568 10 454 16 535 28 437 654 151 331
39 374 10 226 49 600 7 832 28 540 20 360 10 813 2 264 249
1 725
2 977
1 829 686
1 735
1 059 433 594 678 289 836
88
321
634
1 086
7 938 14 335
8 447 41 810 304 666 1 147 744 298 219 1 071 129 354 371 1 313 202 312 260 1 136 182 02 277 457 1 090 978 3 257 998 1 008 933 407 086 275 619 1 032 920
265 679
41 819 2 729
44 548
40 102 11 187 10 595 9 792 4 993 2 29] 641 2225 1 399 1 373 1 793 1 681 1 314 1 013 610 249 449 355 321 771
3 934 1 195 3 557 19 264
2 1
+, — —
-—2gASn= 32 SSnX
Sco U;S
4 527
122 834 93 1077 4 367 734
3 883 310 3 574 008 3 813 083 3 749 660 3 109 611 3 030 792
*) Die Vergleichszahlen sind die vom Kaiserlichen Statistischen Amte erstmalig veröffentlichten.
Berlin, den 9. November 191=1.
Kaiserliches Statistischs Amt.
van der Borght.
Dem Reichstag ist die folgende Denkschrift über die neuen Erwerbungen in Aequatorialafrika nebst einer Karte zugegangen:
I. Bewertung der Neuerwerbungen im Verhältnis zu dem abgetretenen Gebiet.
1) Im allgemeinen.
Das Zwischenstromland (zwischen Logone und Schari) hat eine Fläche von 12 000 qkm. Wir erhalten 775 000 qkm, d. h. Kamerun wird um die Häͤlfte seiner jetzig n. Fläche (498 000 qkm) ver⸗ größert und kommt mit einem Flächeninhalt von 761 000 qaxm beinahe dem südwestafrikanischen Schutzgebiet gleich. Die reine Ver⸗ größerung beträut das Dreifache unseres Schutzgebiets Togo. Das ist keine Grenzberichtigung, das ist ein beträchtlicher Zu⸗ wachs. Für ein Volk, das sich entschlossen hat zu kolonisieren, ist jeder Zuwachs von kolonialem Gebiet mit Freuden zu begrüßen, selbst wenn man zunächst die Frage nach dem wirtschaftlichen Wert dieses Zuwachses zurücktreten lassen müßte. Wer die Kolonialpolitik bejaht, muß grundsätzl’ch für jeden Zuwachs kolonialen Gebiets, für jedes Stück kolonialen Neulandes sein, und eine Gebietsmasse von 750 000 qkm bedeutet zweifellos einen Vorteil gegenüber einer Gebietsmasse von nur 500 000 qkm.
Für den wirtschaftlichen Wert des Zuwachses mag zunächst weniger der gegenwärtige Zustand maßgebend sein, als zukünftige Ent⸗ wicklungsmöglichkeiten. Es beweist deshalb nichts, daß diejenige fran⸗ zösische Kolonie, zu der die abgetretenen Gebiete bisher gehörten, einen Zuschuß zu den Kosten der Bestreitung ihrer Verwaltungsausgaben nötig hat. Auch Kamerun verlangt noch rund 2 ½ Millionen Reichszuschuß, ohne daß es jemandem einfallen könnte, Kamerun als minderwertige Kolonie zu bezeichnen. Im Gegenteil wird Kamerun als eine der aus⸗ sichtsreichsten, von manchen als die aussichtsreichste Kolonie Deutsch⸗ lands angesehen. Ferner ist zu berücksichtigen, daß Französisch Aequatoriglafrika bisher von Frankreich als Stiefkind behandelt worden ist, während das Hauptinteresse Französisch Westafrika in An⸗ spruch nahm und nimmt. Nachdem dort bisher 165 Millionen Francs aus Anleihefonds für öffentliche Zwecke (Bahn⸗ und Hafenbauten, Sanitätswesen usw.) bereits voll verwendet worden sind, und ein Projekt für weitere 480 Millionen Fkancs, wovon zunächst 150 Mil⸗ lionen angefordert oder bereits bewilligt sind, aufgestellt worden ist, hat Franzöosisch Aequatorialafrika bis 1909 nur etwas über eine Million und bis heute nur etwas über 22 Millionen auf Anleihe erhbalten, wovon erst ein Teil ausgegeben ist. Dieses mangelhafte Interesse des Mutterlandes für die Kolonie war in der Hauptsache eine Folge davon, daß ein großer Teil des Landes im Jahre 1899, nach dem Muster des belgischen Congostaats, auf die Dauer von 30 Jahren an Konzessions⸗ gesellschaften vergeben war, von denen der Staat feste Ein⸗ nahmen aus Pacht⸗ und Gewinnanteil einzog, im übrigen aber erwartete, daß sie ihm die wirtschaftliche Erschließung des Landes abnehmen würden. Daß dieses System Fiasko gemacht hat und immer wieder machen muß, wird heutzutage kaum bezweifelt. Die französische Regierung hat dies seit einigen Jahren erkannt und ein⸗ gesehen, daß das System geändert werden müsse. Mitte 1910 und Anfang 1911 ist denn auch eine Einigung mit einer Reihe von Kon⸗ zessionsgesellschaften zustande gekommen. Auf die mit diesen Gesell⸗ schaften getroffenen Vereinbarungen wird später näher einzugehen sein. Hier kommt es lediglich darauf an, zu zeigen, wie es verständ⸗ lich ist, wenn unter diesem System und bei der sonstigen Vernach⸗ lässigung der Kolonie durch das Mutterland ihre wirtschaftliche Ent⸗ wicklung und Erschließung nicht diejenigen Fortschritte gemacht hat, die den narürlichen Quellen seines Reichtums entsprechen.
Im Jahre 1910 endlich hat unter Generalgouverneur Merlin eine neue Entwicklungsphase eingesetzt, die am besten sich dadurch veranschaulicht, daß die Zahl der Verwaltungsbezi ke von nicht ganz 200 im Jahre 1909 auf 257 im Jahre 1910 und die der Posten mit Polizeitruppe (Gardes indigènes) auf 116 vermehrt wurde. Die Folgen dieser intensiveren Verwaltung zeigten sich sofort: die Korf⸗ steuer, die 1909 2 050 000 Fr. betragen hatte, hat 1910 nach den bisherigen Angaben rund 3 000 000 Fr. ergeben. Der Gesamt⸗ handel, der sich in den letzten Jahren um 27 Millionen Francs bewegt hatte, ist 1910 auf 37 8 Millionen gestiegen. Dies ist aller ings mit der Entwicklung des Handels in Kamerun, der von 33 Millionen Mark im Jahre 1909 auf 45 Millionen Mark im Jahre 1910 gestiegen ist, nicht zu vergleichen. Immerhin zeigt aber die Tatsache, daß die französische Kolonie auf die intensivere Inver⸗ waltungnahme in derart günstiger Weise reagiert hat, daß bei fort⸗ dauernd sachgemäßer Ausgestaltung der Behördenorganisation und der Verwaltungstfätigkeit und bei der Einführung unserer bewährten Kameruner Verwaltungsgrundsätze in das Neuland für die Folge günstige Resultate mit Sicherheit zu erwarten sind. 8
Geht nun ein Teil dieser Gebiete in deutschen Besitz über, so werden einerseits ihre Naturprodukte dem deutschen Markt, hier vor allem dem deutschen Kautschukmarkt, dessen Stellung dem Ausland gegenüber durch eine weitere Zufuhr aus deutschen Schutzgebieten nur günstig beeinflußt werden kann, zugute kommen; anderseits wird, da sich in den deutschen Schutzgebieten trotz des Prinzips der offenen Tür der deutsche Kaufmann dem ausländischen, besonders dem französischen gegenüber in der Regel überlegen gezeigt hat, dem deutschen Ausfuhr⸗ handel ein neues Absatzgebiet von beträchtlichem Umfang eröffnet. Die in Kamerun tätigen Firmen werden mit Freuden die Gelegen⸗ heit ergreifen, dieses neue Gebiet dem deutschen Handel als Absatz⸗ gebiet zu erobern.
Vom militärischen Standpunkt wäre zu erwähnen, daß, je größer ein Schutzgebiet, es um so leichter ist, die im Lande angeworbenen Soldaten an Orten zu garnisonteren, in denen sie im Falle des Auf⸗ standes keine Fühlung mit der eingeborenen Beyölkerung haben. Für Kamerun, dessen Schutztruppe mit den Jahren immer mehr über den Mangel an Ersatz landfremder Söldner klagt, ist hiermit ein nicht zu unterschätzender Vorteil verbunden, zumal die Franzosen schon seit längerer Zeit einen Teil ihrer Truppen und ihrer Polizeitruppen aus den Gebieten, die wir jetzt erhalten sollen, rekrutiert haben.
Nicht unerwähnt darf bleiben, daß jedes neuerworbene Land die Möglichkeit in sich schließt, Mineralschätze zu enthalten; bis jetzt ist z. B. das Vorkommen von Kupfer am oberen Sanga, das in das abzutretende Gebiet fällt, bekannt geworden.
2) Im einzelnen.
Wir treten das Land zwischen Logone und Schari an die Fran⸗ zosen ab. Dies Gebiet gehört in seinem kleineren nördlichen Teil zum Sultanat Logone*), im südlichen breiteren Teile ist es von dem unter dem Namen Musgumheiden bekannten Volksstamm bewohnt, die tüchtige Ackerbauer sind und auch Rindviehzucht treiben. Sie drängen sich an den Ufern des Logone zusammen, während die südöstliche Hälfte des abgetretenen Gebietes sehr wenig bewohnt ist. Der Scharizipfel ist allerdings durch seinen selbst für aftikanische Steppen⸗ gebiere außerordentlichen Reichtum an jeder Art von Wild aus⸗ gezeichnet, und es wäre wünschenswert, wenn die Franzosen nach der Abtretung veranlaßt werden könnten, gerade dieses Gebiet Lenüüh den demnächst wohl zu ratifizierenden Beschlüssen der Londoner Wildschutz⸗ konferenz als Schongebiet zu erklären.
*) Das kleine Dreieck im äußersten Norden, das dem Sultan von Kusserie untersteht, ist nur wenige Quadratkilometer groß und nicht dauernd bewohnt, kann daher hier außer B.
Für das abgetretene Gebiet wäre das Gebiet als Aequivalent anzusehen, das, unmittelbar südwestlich davon liegend, von dem östlichen Arm des oberen Logone und der bisherigen Kameruner Osterenze ein⸗ geschlossen ist. Hier finden sich ebenfalls, besonders bei Lome, Lere und Binder, stärkere Bevölkerungszentrten mit erheblichem Ackerbau und nicht geringer Viehzucht. Für das fruchtbare rechte Ufer des unteren Logone finden wir Ersatz flußaufwärts in dem linken Ufer des östlichen Logone und in den beiden Ufern des westlichen Logone, die das, was sie an Güte dem abgetretenen Stück nachstehen mögen, durch größere Flächen ausgleichen. d
Der Tatsache, daß der Sultan von Logone einen Teil seines Landes (den kleineren, und dazu bleibt seine Residenz deutsch) verliert, steht gegenüber, daß der Sultan von Binder, dessen Hauptstadt in 3 folge des Grenzabkommens von 1908 an Frankreich abgetreten werden mußte und der infolgedessen unter Preisgabe dieser seiner Residenz und eines großen Teils seines Gebietes sich in einem kleinen Ort auf deutschem Gebiet (jetzt Deutsch⸗Binder genannt) niederließ, weil er die dem Deutschen Kaiser gelobte Treue nicht brechen wollte, sein ganzes Land wieder erhält und in seine alte Residenz wieder einziehen kann. Der Verlust an Prestige, der bei der mohammedanischen Be⸗ völkerung des Sudans durch die Verkleinerung des Gebietes Logone⸗Sultans von manchem vorausgesetzt wird, würde hierdur mehr als ausgeglichen. 8
Der übrige an die Ost⸗ und Südostgrenze Kameruns anstoßende Teil des Zuwachses ist teils offenes Steppenland, his ungefähr in die Breite von Kunde, teils, südlich von dort, Urwaldgebiet mit reichen Beständen an Kautschuk.
Den gleichen Charakter trägt das an die Südgrenze von Kamerun und an die Ostgrenze von Spanisch⸗Muni anstoßende spitze Dreleck. Diesen ganzen Gebieten muß der gleiche Wert beigemessen werden wie den G bieten Kameruns, an die sie grenzen. Das Ost- gebiet enthält zudem das wichtige Handelszentrum Kunde, das wir leider im Vertrag vom 18. April 1908“ nicht erhalten konnten. Ueber Kunde läuft die wichtige Handelsstraße Englisch⸗Yola — Ngaundere — Kunde —- Gasa — Banja, die schon im Grenzabkommen vom 15. März 1894 erwähnt und ausdrücklich als für beide Teile offen bezeichnet worden ist, was im Abkommen vom
18. April 1908 bestätigt wurde. Jetzt fällt die Straße, die die Ver⸗
bindung zwischen dem Congobecken und dem Nigerbecken herstellt, ganz in deutsches Gebiet, bis auf das kurze Stück vor Yola.
Es bleibt noch zu erwähnen das kleinere Dreieck südlich des spa⸗ nischen Munigebietes, das schon deshalb von besonderem Wert ist, weil es an der Küste liegt. Wie hoch diese Lage ein⸗ zuschätzen ist, dürfte daraus zur Genüge hervorgehen, daß die Engländer bei Grenzregulierungen grundsätzlich kein noch so kleines Stück der Küste abtreten. Der Streifen Küstenlandes hat für den Fall ganz außerordentlichen Wert, daß wir das spanische Munigebiet erhalten, da er uns den vollen Besitz des Hafens von Rio⸗Munt gibt, der bei guter Betonnung und Befeuerung dem Hafen von Duala an Güte mindestens gleichzustellen ist. Der Hafen wird später neben dem Hafen von Duala das Haupteinfallstor für den Handel bilden, da an der ganzen Südküste von Kamerun und an der ganzen Küste von Spanisch⸗Muni (im ganzen über 300 km Küstenlinie) ein für Seedampfer geeigneter Hafen sich nicht findet. 1
8 II. Einwände und Versuch ihrer Widerlegung. 1) Schlafkrankheit. ““
Es ist richtig, daß in Französisch⸗Aequatorialafrika ebenso wie im Belgischen Congostaat die Schlafkrankheit große Verbreitung gefunden hat. Dies wäre wahrscheinlich nicht in dem Umfange geschehen, wenn die Franzosen rechtzeitig die nötigen Maßnahmen gegen sie ergriffen hätten, wie wir es in Kamerun getan haben, sobald die Krankheit dort festgestellt wurde. Wenn erst eine systematische Bekämpfung einsetzt, ist auf Grund der verhältnismäßig guten Erfolge, die wir in Ostafrika und vor allem in Togo erzielt haben, anzunehmen, daß die Gefahr überwunden wird. Erleichtert wird uns dies dadurch, daß wir den Herd der Schlafkrantheit am Sanga direkt an⸗ greifen können. Die Bekämpfung der Schlafkrankheit im bisherigen Gebiet von Kamerun dürfte hierdurch wesentlich vereinfacht werden. Besonderen Erfolg wird man sich von einem Zusammenarbeiten der interessierten Mächte versprechen können, wie es zwischen Deutschland und England sowohl für Ostafrika wie für Togo durch besondere Ab⸗ kommen gewährleistet ist. Es ist nicht daran zu zweifeln, daß auch Frankreich bereit sein wird, mit uns hierin Hand in Hand zu arbeiten.
2) Konzessionsgesellschaften. 8 Für uns kommen in der Hauptsache nur zwei Konzessionsgesell⸗ schaften in Frage.*) 3
a. In dem an Südkamerun angrenzenden länglichen Dreieck die Gesellschaft Ngoko⸗Sangha. Diese Gesellschaft ist insofern in einer mißlichen Lage, als sie den größten Teil ihres Konzessionsgebietes auf dem Wege über den Sanga wegen der großen örtlichen Entfernung nicht gewinnbringend ausbeuten kann. Der natürliche Abfuhrweg für die größere westliche Hälfte ihres Gebietes führt nach den örtlichen geographischen Verhältnissen an die jetzige Kameruner Südküste. In der Tat ist das Konzessionsgebiet, ehe die Kameruner Südgrenze in Natura festgelegt war, von Norden her durch die Kameruner Süd⸗ firmen mit ausgebeutet worden. Die Gesellschaft sah sich in vorigen Jahre veranlaßt, eine Interessengemeinschaft mit den deutschen Firmen jenseit der Kamerungrenze anzubahnen. Die damaligen Ver⸗ handlungen, die von deutscher beteiligter Seite mit Interesse auf⸗ genommen wurden, zerschlugen sich alsdann aus Gründen, die von dem Willen der beiden Parteien unabhängig waren. Es ist daß die Verhandlungen, sobald das Konzessionsgebiet der Gesellschaf Ngoko⸗Sangha deutsch wird, wieder aufgenommen und zu einem Zusammenarbeiten führen werden.
b. Das Gebiet zwischen Sanga und Ubangi ist das Konzessions⸗ gebiet der Compagnie Forestibère Sangha —- Oubanghi. Sie ist in Jahre 1911 aus elf Gesellschaften entstanden, die sämtlich durch Ver⸗
trag mit dem französischen Staate in eine Abänderung ihrer Kon⸗
zessionsbedingungen eingewilligt hatten. Durch diese Abänderung is das Konzessionssystem erheblich gemildert worden. Kautschukmonopol erlischt 1919 anstatt 1929. Die Grundrechte der Eingeborenen und ihre gute Behandlung durch die Gesellschaften sind in erhöhtem Maße gesichert worden. Am Ende der Konzessionsdaue (1929) werden die Komessionsgesellschaften Eigentümer lediglich des⸗ jenigen Teiles ihres Gebietes, das sie tatsächlich in Kultur genommen haben, und das wird voraussichtlich nur ein kleiner Prozeutsatz ihre ursprünglichen Konzessionsgebietes sein. Die Gesellschaft schätzt diesen Teil auf höchstens 5000 qkm bei einer Größe des gesamten Kon⸗ zessionsgebietes von rund 170 000 qkm. dann in das Eigentum des Fiskus zurück. Wenn die jetz'gen Kon⸗ zessionsbestimmungen in Praxi so gehandhabt werden, wie sie lauten und gemeint sind — und daß dies geschieht, wird die deutsche Regie⸗ rung durchsetzen —, dürfte die Sicherheit geboten sein, daß dem Land die reichen wirtschaftlichen Werte, die die Natur ihm gegeben hat, trotz des oben bereits bedauerten Konzessionssystems erhalten bleiben. Die Schwierigkeiten, die daraus sich ergeben, daß die neue Grenze das Konzessionsgebiet durchschneidet, werden durch ein hesondere Vereinbarung mit der französischen Regierung, wie im Artikel 5 ausdrücklich vorgesehen, aus dem Wege geräumt werden.
Es soll hier noch einmal betont werden, daß die Konzessionen
die Bodenschätze nicht mitumfassen, siehe oben unter I. 1 am Ende. 3) Grenzführung. b 6
Bei der Grenzführung ist zu bedauern, daß das Prinzip der natürlichen Grenzen nicht überall durchgeführt ist. Demgegenüber ist aber zu bemerken, daß in Artikel 4 besonders vorgesehen ist, daß die Vermessungskommission soweit wie möglich die Grenzen den natür⸗ lichen Verhältnissen des Geländes (Flußläufen, Wasserscheiden)
*) Die Gesellschaft Sangha Equatoriale am rechten Unterlau des Sanga scheint nur noch zu vegetieren, Kurs in den „Annales Coloniales“ vom 17. Oktober 1911 gegenüber den Kursen der übrigen Gesellschaften außerordentlich niedrig (15). 8 Die Compagnie Commerciale de Colonisation du Congo Françai
diesem Kurszettel überhaupt nicht mehr enthalten
8
st i
8
anzunehmen, Das allgemeine
Alles übrige Land fällt
und
den Stammeszusammengebzeigkeiten anvassen soll. Es liegt in der Abficht beider Parteien, daß die Kommissare von dieser Befugnis den weitgehendsten Gebrauch machen.
Anderseits kann nicht verkannt werden, daß die Grenze, so wie
sie jetzt vereinbart ist, für uns große Vorteile bietet: Die Grenze läuft den Kandeka, Bokiba, Liknala abwärts, Sanga und Likuala aux herbes aufwärts, dann ungefähr auf der Wasserscheide zwischen Sanga und Ubangi zum Lobaye, den Lohaye abwärts, dann unter Benutzung des Mbi ungefähr über die Wasserscheide zwischen Ubangi — Sanga⸗ und Logone⸗Becken zum Logone und diesen hinunter bis zu seiner Mündung. Diese Grenzführung bedeutet zweifellos eine Abrundung der Gestalt des Schutzgebiets Kamerun, da der sogenannte Entenschnabel weggenommen und der Entenhals bedeutend erweitert wird. Diese Verbreiterung der Würgestelle bedeutet eine ganz erheb⸗ liche Erleichterung für die Verwaltung der beiden Residenturbezirfe, die durch die in unser Gebiet hineinspringende Leere⸗Ecke bisher behindert war. Sie bringt ferner die durch die Tuburisümpfe her⸗ gestellte Verbindung zwischen dem Stromsystem des Benue —Mao Kebi und dem des Logone, so unvollkommen sie jetzt auch sein mag, ganz in deutschen Besitz. Gleichzeitig wird das Handelsgebiet für die Handelsniederlassungen in Garua bedeutend erweitert. 1 Als ein. Schönheitsfehler in der Grenzführung müssen die im Osten und im Südosten vorspringenden Ecken angesehen werden. Betrachtet man sie aher nicht vom ästhetischen, sondern vom wirt⸗ schaftlichen Standpunkt, so kann ihr Vorteil nicht hoch genug einge⸗ schätzt werden. Diese Ausläufer unseres Gebietes bringen uns in indirekte Verbindung mit der Hauptlebensader Zentralafrikas, dem Congostrom und seinen großen Nebenflüssen mit ihren mehreren tausend Kilometer Wasserstraßen. Sie eröffnen dadurch einerseits dem Schutzgebiet Kamerun zwei Tore für den Handel selnes östlichen und füdöstlichen Teils von und zu der Küste: anderseits gewähren sie Kamerun die Möglichkeit, bei weiterem Ausbau seines Wege⸗ und Eisenbahnnetzes, in großen Teilen fremdländischen Kolonialbesitzes den Handel an sich zu ziehen und auf seine Bahnen zu lenken.
Angesichts dieser weitägehenden Entwicklungsmöalichkeiten wird man sich auch mit der Tatsache abfinden können. daß die weitere rationelle Erschließung der erworbenen Gebiete nicht ohne erbebliche Kosten möglich sein wird. Die Kosten müssen wir auf umns nehmen, wie sie willig und hoffnungsfreudig für unsere bisherigen Schutzgebiete auf uns genommen haben. Einen nicht unerheblichen Beitrag zur Bestreitung der Kosten wird uns die Konzessionsgesellschaft Sanaha⸗ Uhangi leisten, die zurzeit allein an Pachtgebühr jährlich ungefähr 170 000 Franes und ferner 15 % ihres bedeutenden jährlichen Rein⸗ gewinns an den Staat abzugeben hat.
4) Etapvenstraße.
Einwendungen vom militärischen und politischen Standpunkt sind ganz besonders gegen die den Franzosen bezüglich einer Etappen⸗ straße über den Benue — Mao Kebi — Logone eingeräumten Befugnisse erhoben worden. Die Sicherheit des nördlichen Teiles des Schutz⸗ gebiets sei dadurch gefährdet, daß französische Truppentransporte öfters durch unser Gebiet marschierten und daß für die Etappe feste Stütz⸗ punkte gegeben seien. Demgegenüber ist zu bemerken, daß die den Franzosen pachtweise eingeräumten Grundstücke (im Umfang von höchstens je ½ qkm) nur der Verproviantierung und der Stapelung von Material dienen, daher nicht befestigt und nur mit
em für die Beaufsichtigung und Bewachung der gestapelten Waren nötigen Personal nebst Familie und Dienern dauernd besetzt sein dürfen: ferner, daß die Position der Franzosen in Wadai für abseh⸗ bare Zeit eine exponierte bleiben wird, sodaß sie kaum daran denken können, sich in einen ernsten Konflikt mit der Kameruner Schutz⸗ truppe einzulassen. Der ganze Sinn des Marokkoabkommens ist doch aber der, daß es eine neue Aera der Verständigung und der Kooperation mit Frankreich auch auf kolonialem Gebiet einleiten soll. Darauf zielen im Abkommen selbst schon die Bestimmungen in Artikel 7, betreffend Eisenbahnbau durch Französisch Aequatortial⸗ afrika unter Beteiligung der deutschen Strecken nach gemeinsamer Uebereinkunft, in Artikel 6 die Mitbenutzung des französischen Telegraphen durch Deutschland, in Artikel 9 die Nichtbefestigung der Punkte an schiffbaren Flüssen, in Artikel 10 eine gemeinsame Be⸗ stimmung über die Flußschiffahrt und in Artikel 12 der freie Transit. Von demselben Geiste ist auch der Artikel 13 diktiert, der den ungehinderten Durchzug französischer Truppen durch bestimmte deutsche Gebiete und deutscher Trupven durch bestimmte französische Gebiete vorsieht. Von diesem Gesichtspunkte betrachtet, muß man zugeben, daß die natürliche Etappenstraße für die wichtige und exponierte Stellung der Franzosen in Wadai durch deutsches Gebiet geht, sei es, daß sie dem Benue folgt, sei es, daß sie später, wenn einmal die Kamerun⸗Nordbahn das ganze Schutzgebiet durchquert, diese Bahn be⸗ nutzt Die jetzt von den Franzosen benutzte Etappenstraße ist un⸗ natürlich; sie hat die doppelte Länge und ist sehr kostspielig. Wenn wir den Franzosen die für sie so wertvolle kürzere Etappenstraße, die wir ihnen übrigens für einen eiligen Truppentransport mit Rücksicht auf die gefährliche Lage, in der sie sich im vorigen Jahre in Wadai befanden, schon einmal zugestanden haben, dauernd öffnen, so leisten wir ihnen damit einen großen Dienst, den sie dauernd anerkennen müssen und werden. Die guten Beziehungen zwischen den beiden Mächten werden hierdurch gefördert werden. Die Ein⸗ räumung von kleinen Grundstücken an eine fremde Macht im Wege der Pacht zur Ueberwindung von nichtschiffbaren Strecken sonst schiffbarer Flüsse und zur Erleichterung des Schiffsverkehrs hat übrigens sein Vorbild in dem englisch französischen Vertrag vom 14. Juni 1898, in welchem England Frankreich je ein Grundstück am unteren und mittleren Niger unter ähnlichen Bedingungen, wie jetzt vorgesehen, verpachtet. Hervorzuheben ist hier, daß die französische Etappenstraße über den Benue zum weitaus größten Teil auf englischem Gebiet liegt und daß offenbar die Engländer keine politische Bedenken gegen die Beförderung französischer Truppen durch englisches Kolonialgebiet haben, ferner, daß schon seit mehreren Jahren regelmäßig die Ab⸗ lösungstransporte unserer Schutztruppenkompagnien in den Residentur⸗ bezirken über den Niger⸗Benue durch englisches Gebiet gehen.
Für uns ergeben sich aber aus der Einräumung der französischen Etappenstraße auch direkte Vorteile: Politische, das Gefühl der Solidarität der Weißen gegenüber den Eingeborenen, das bei schlechten Beziehungen zwischen den europäischen Nationen leicht leidet, wird gestärkt. Besonderen Wert hat dlese Tatsache in mohammedanischen Gebieten, wo der religiöse Fanatismus leicht zu umfangreichen, durch mehrere Kolonien gehenden Erhebungen führen kann. Wirtschaftliche Vorteile: In Wadai stehen allein 12 französische Kompagnien, worunter 2 Kompagnien Kamelreiter und ein Artilleriedetachement, mit einer Gesamtstärke von 2400 Schwarzen, dazu das weiße Personal an Offizieren und Unteroffizieren, die mit ihrer Verpfleguag fast aus⸗ schließlich auf die Nachschübe von Europa angewiesen sind. Das ungefähr am Endpunkt der Schiffbarkeit des Benue gelegene Garua wird daher bei einigermaßen geschicktem Vorgehen unserer Kaufleute als Handelsplatz einen großen Aufschwung nehmen, die wirtschaftliche Erschließung des nördlichen Teiles von Kamerun auf seine natürlichen Reichtümer erhält dadurch einen kräftigen Anstoß und dauernde er⸗ hebliche Förderung (vor allem kommt hier die Viehzucht in Frage), wodurch kie Aussichten auf Rentabilität und damit auf Erbauung der oben erwähnten Kameruner Nordbahn steigen. 1
Die Einräumung der Etappenstraße ist also anzusehen als ein Stück internationaler Verkehrspolitik, einer Politik, deren Aufgaben in der Vergangenheit im großen noch so gut wie gar nicht an uns herangetreten sind, weil ihre Verwirklichung im allgemeinen einen höheren Entwicklungsstand unseres kolonialen. Verkehrs⸗ und namentlich Eisenbahnwesens voraussetzt, als wir ihn bis heute erreicht haben; einer Politik aber, die in kommenden Zeiten unsere Aufmerksamkeit in starkem Maße auf sich gelenkt zu sehen verdient: die großen Verkehrslinien des afrikanischen Kontinents drängen seit geraumer Zeit über die Landesgrenzen der einzelnen Kolonien hinaus; aus dem britischen Süden, dem portugiesischen Osten und Westen stößt die Schiene in die belgische Mitte vor, unsere eigene ostafrikanische Zentralbahn wird, wenn sie demnächst den Tangansika⸗ see erreicht, ihre Fortsetzung am andern Ufer in der belaischen Lukuga⸗ bahn erhalten; die ägyptische Nordsüdmagistrale strebt 1 . 1“ 1““ v144“ 88
ihrem Zu⸗
sammenschlusse mit dem von Kapstadt nach Norden
Schienenstrange entgegen; der gesamte Nordwesten Afrikas ist auf dem Wege, durch das eiserne Band des Bahngleises in festen Zu⸗ sammenhang gebracht zu werden: kurz, Afrika zeigt die gleiche Ent⸗ wicklung wie die übrigen Kontinente, die ein Netz hinüber⸗ und her⸗ überlaufender Bahnlinien gebaut und erst damit den heutigen Hochstand ihrer Wirtschaft ermöglicht haben. Nun liegt süh jede unserer drei aß
großen afrikanischen Kolonien die Sache so,
geographisches Hinterland beträchtlich weiter reicht als die politischen Grenzen weisen, und daß sie somit die Anwartschaft haben (deren Vorteile auf der Hand liegen), Ausgang und Basis wichtiger und verkehrsreicher Interkolonialbahnen zu werden. Das gilt insbesondere hervorragenden Hafen Duala ent⸗ haltenden und verkehrsgeographisch so außerordentlich günstig gelegenen Kamerunästuar, dem innersten Teil der Einschn rung des Erdteils, die den einen Küstenpunkt der schmalsten Stelle Afrikas zwischen
von Kamerun
mit seinem den
Atlantik und Rotem Meer bezeichnet.
ihr
laufenden
Ernie 1911 den allgemein als günstig bezeichneten Ernteertrag des Jahrecs 1909 um nur 550 000 dz. Die Verteilung des Ernteergebnisses auf die einzelnen Land⸗ schaften ergibt sich aus der folgenden Uebersicht:
verkéhrs⸗
Landschaften
88
Ernteergebnis 1909 — 10 1909
d2
1910
dz
Ernteergebnis 1911
bebaute
Fläche
ha
Ertrag
dz
Piemont Ligurien Lombarde
Emilia. Toscana Marken
Der Kaiserliche Generalkonsul in Genua berichtet unterm 3 M.: Nach den von dem Königlich italienischen Ministerium für Ackerbau, Industrie und Handel vor kurzem veröffentlichten Nach⸗ richten ist die diesjährige Weizenernte mit einem Mehr von 10,6 Millionen Doppelzentnern wesentlich besser ausgefallen als im Vorjahre, sie hat bei einer Anbaufläche von 4,7 Millionen Hektar 1ö — Millionen Doppelzentnern geliefert. Gleichwohl hat sie die Erwartungen der Grundbesitzer nicht in vollem Maße erfüllt, denn diese hatten mit einem bisher noch nie erzielten Ernte⸗ rekord von 55 Millionen Doppelzentnern gerechnet.
2 0. .
einen Ertrag von 52,3
Ausfalles
Land⸗ und Forstwirtschaft. Ernteergebnisse in Italien.
von annähernd
Inf
3 Millionen Doppelzentnern,
Umbrien Latium.
Apulien
Sizilien
olge dieses der dem
Abbruzzen u. Kampanien . .
Venetien
M
Basilikata .. Kalabrien.
Sardinien . zusammen.
3 845 000
210 000 4 234 0,0 4 443 000 7131 000 3 547 000 2 911 000 1 521 000 ..1 424 000 olife]/ 3 382 000 ..3139 000 4 405 000 1 638 000 1 546 000 6 739 000 1 698 000
4 270 000
226 000 4 172 000 4 190 000 6 211 000 3 216 000 1 438 000 1 173 000 1 126 000 2 094 000 1 808 000 2 293 000
893 000
918 000 5 829 000 1 893 000
315 700
24 100 280 100 305 700 479 400 364 600 276 900 200 600 182 500 358 300 322 500 372 000 158 800 181 100 705 300 224 000
3 524 000
236 000 4 088 000 4 561 000 7 004 000
3 2 1
949 000 95 000
7 7
4 029 000 1 394 000 1 596 000 7 379 000 2 234 000
51 813 000 41 750 000
4 751 600
52 362 000
Von den übrigen Getreidesorten hat nur Hafer einen wesentlich besseren Ertrag gezeitigt als im Vorjahre; das Ergebnis der Roggen⸗ und Gerstenernte hat sich dagegen nicht weit von demjenigen des Jahres 1910 entfernt, wie des näheren aus der nachstehenden Zu⸗ sammenstellung ersichtlich ist:
schwachen Körneransatz zugeschrieben wird, übertraf das Ergebnis der
Landschaften
R ogge n
Ernteergebnis
st e
dZz
1909 1910
d?2
ha
U
1911
3. d2Z
Ernteergebnis
Ernte
G
ergebnis
1909
dz
1910
dz
1911
ha
1909 1910
d⸗z d2 d2
ha
d2
Piemont Ligurien. Lombardei Venetien
Siillts.
Toscana. Marken. Umbrien. Latium
Abruzzenu. Kampanien... Aünlh6
Basiltkata Kalabrien Sizilien. Sardinien
zusammen .
8 554 300 7 6“ 2 000 1 388 600% 4 41 600 14 100 “ 23 900 2 800 3 100 4 600 18 400 97 200
8 300 89 600 20 800
Molise
23 000 53
2 100 08 700 35 800 12 200 24 400
1 800
3 100
3 700 18 500 63 000
4 400 55 500 1 25 300
28 610
10 550
110 290
4 010 1 250 2 970 340 360 900 2 770
970 3 340 2 820
600 100 2 500 389 300 42 000 23 000 28 000 2 500
3 400 10 000 16 200 106 000
7 200 84 400 31 000
12 900 1 500
7 400
8 200 96 400 37 700 7 900 18 300 20 400 54 800 32 100 207 100 3 400 41 500 909 700
12 800 3 000
7 300
8 100 89 000 32 900 8 200 18 000 22 800 70 100 55 700 432 500 9 200 63 300 1 013 200 536 300
1 340 280 640 810
9 120
5 050
1 660
2 300
2 900
8 160
4 060
40 270 1 060 8 930
93 070
605 300 67 950
283 300 1 600 527 400 181 400 223 300 440 100 2 000 40 300 419 200 134 100 401 200 998 500 724 300 502 800 418 700 1 600
b 12 900 1 400
7 800 10 400 105 500 42 300 18 000 17 500 29 300 66 600 42 100 308 200 7 700 63 600 962 800 673 300
74
270 300
1 700 473 300 191 400 208 200 357 500
1 400
342 600 500 277 900 840 200 288 100 318 800 461 400
2 000
20 190 190
29 890 16 180 16 690 39 610 490
6 200 34 800 13 000 38 990 141 140 78 400 34 810 43 400 180
00
267 200 1 500 534 300 231 700 249 300 437 700 9 200 47 000 458 500 112 500 401 000 580 700 669 700 531 600 413 600 1 800
1 278 300 1 381 500 122 290 1 345 600
2 384 400 2 064 600 247 600] 2 369 400
b Handel und Gewerbe. Wagengestellung für Kohlen, Koks und Briketts (in Einheiten zu 10 t) in den großen Kohlenbezirken für die Zeit vom 16. bis 31. Oktober 1911 . A. Steinkohlenbezirke.
8
6 299 800 4 147 600 514 160 5947 300.
Jahr
Arbeits⸗ tage
nicht recht⸗ zeitig gestellt v. H.
Im Durchschnitt für den Arbeitstag gestellt
8
Gegen das Vorjahr
Aachener öFöö1“
Gegen das Vorjahr
ainbeaet
Gegen das Vorjahr () Elsaß⸗Lothringen (Saarbezirk) ..
Gegen das Vorjahr ()
Niederschlesien. 11“¹
Gegen das Vorjahr
Sächsischer Steinkohlenbezirk.
Gegen das Vorjahr
Halle a. S.
Gegen das Vorjahr
bbeeö1ö66“;
Gegen das Vorjahr
Jbb11ö1616“*“
Gegen das Vorjahr
Sächsischer Braunkohlenbezirk
Gegen das Vorjahr
Rheinischer Braunkohlenbezirk
Wagengestellung fuͤr Koble, Koks und Briketts am 8. November 1911: 8 Oberschlesisches Revier
er Wagen
Niicht gestellt.
— Nach einer durch „W. T. B.“* übermittelten Meldung
der Kaiserlich russischen Finanz⸗ und Handelsagentur ergab der
Gegen das Vorjahr
Ruhrrev
Anzahl
25 476 2 744
Wochenausweis der Russi 81““ 1““ 8 1“
()
Ge amtsumme in den 7 Bezirken
(c†) (†)
(†) Gesamtsumme in den 5 Bezirken
Gegen das Vorjahr (+†) ..
1911 1910
1911 1910
1911 1910
1911 1910
1911 1910
1911 1910
1911 1910
1911 1910
1911 1910
1911 1910
1911 1910
1911 1910
1911 1910
1911 1910
ier
14 13
14 13
14 13
14 13
14
89510 3 680.
schen Staats
8
bank
vom 5.
35 705 + 5 446 = 15,3 % 13 974 12 165
1 809 = 14,9 %
EVö1,3 %
19 306
17 493
+ 1 813 = 10,4 %.
558 236
542 231
+ 16 005 = 3,0 %
B. Braunkohlenbezirk
62 903
48 645
+ 14 258 = 29,3 % 31 280 30 314
966 =
9 500 r
864 = 10,0 %
17 280
13 283
+ 3 997 = 30,1 %
27 395
18 617
+ 8778 = 47,2 %
148 358
119 495
+ 28 863 = 24,2 %
—
3,2 %
84 371 15 6
2 95 4
8 954 1 088
4 974 615 43 076 11 088 6 359 1 983
3 344 254
154031 31 426
23 880 25 273 — 1 393 =
751 762 11 8 2 939 2 747 — 192 — 998 936 62= 8 693 9 336 643 = 1 234 181 77 1 485 1 458 27= 39 980 41 823 - 1 843 = 4,4
+
+
4 493
3 742
+ 751 = 20,1 % 2 234
2 332
98 = 4,2 %
s
+ 1 415 = 15,2 %
No⸗] Waren;
Vorschü
der Vorwoche),
Silber⸗
“ “ “
alles in
und Scheidemünze (Nr. 3) 58,5 Wechsel und andere kurzfristige Verpflichtungen 6 4) 438,3 (429 2), Vorschüsse, sichergestellt durch Weripapiere (Nr. 5) 189,9 (191,3), Sonstige Vorschüsse (hierher gehören: Vorschüsse, sichergestellt durch
sse an Anstalten des Kleinen Kredits; Vorschüsse
Millionen
vember d. J. folgende Ziffern (die eingeklammerten Ziffern entsprechen den gleichen Positionen des neuen Bilanzformulars der Staatsvank bezw. den Ziffern Aktiva. Gold (in Münzen, Barren und Anweisungen der Minen⸗ verwaltung) (Nr. 1) 1258,6 (1264,2), 167,2 (165,7),
Rubel:
Gold im Auslande (Nr. 2)
(59,7),
an
8 9