1911 / 270 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Nov 1911 18:00:01 GMT) scan diff

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.“ das klar herauszusagen oder jene Me dung zu dementieren.

Es ist keine Scharfmacherei, wenn ich auf diese Dinge hin⸗ weise. Auch in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“, in der auf das Großblockabkommen hingewiesen wurde, stand kein Wort der Warnung. Wenn Beamte so stimmen dürfen, wie kann man dann von den Arbeitern verlangen, daß sie sich von der sozialdemokratischen Partei fernhalten? Die bürgerlichen Parteien und insbesondere das Zentrum kämpfen im Elsaß einen außerordentlich schweren Kampf, und wir müssen wissen, woran wir sind, wir müssen klare politische Verhältnisse vor uns haben. Diese Klarheit ist notwendig auch im Interesse der Arbeiter.

Preußischer Minister der öffentlichen Arbeilen von Breitenbach:

Meine Herren! Der Herr Abg. Spahn (Warburg) hat an mich die Frage gerichtet, warum im Jahre 1906 der Beitritt zu dem Süddeutschen Eisenbahnerverband für die elsaß⸗lothringischen Eisenbahner verboten wurde. Der Süddeutsche Eisenbahnerverband hatte vorher in einer seiner Versammlungen bekannt gegeben, daß er den Streik anwenden wolle, um die wirtschaftlichen Forderungen der Arbeiter durchzusetzen. Eben dieser Verband hatte sich in ein Kartellverhältnis mit dem Hamburger Verbande gegeben, der zweifellos sozialdemokratischer Verband ist, und hat sich mit diesem dahin verständigt, ihm einen Teil Süddeutschlands als Agitationsgebiet zu überlassen. Endlich war der Agitator, der einen Teil unserer Arbeiter in Elsaß⸗Lothringen bestimmte, dem Süddeutschen Verband beizutreten, ganz zweifellos ein sozialdemokratischer Agttator. Das war damals der Grund, den Beitritt zum Süddeutschen Verband zu untersagen.

Heute liegt der Fall anders. Zunächst muß ich feststellen, daß die entlassenen Arbeiter nicht wegen ihrer Zugehörigkeit zum Verband entlassen worden sind, sondern wegen großer Disziplin⸗ und Achtungsverletzung. Es unterliegt keinem Zweifel, meine Herren, daß der Verband der Arbeiter der Reichseisenbahnen, der i. J. 1910 gebildet worden ist, durch das Verhalten seiner Mitglieder den Verdacht erweckt hat, daß unter seinen Angehörigen Anhänger der Sozialdemokratie sind. Ich bin absichtlich der Frage nicht nachgegangen, auch in den gestrigen Erörterungen nicht, auf wessen Anstiftung der Verband gegründet worden ist. Sie mögen daraus erkennen, meine Herren, wie vorsichtig die Verwaltung vorgeht, wenn es sich darum handelt, das Vereins⸗ und Versammlungsrecht der Angestellten ein⸗ zuschränken. Weil wir nur eine Vermutung hatten, für diese Ver⸗ mutung aber noch nicht ausdrückliche Beweise, ist der Verband nicht ver⸗ boten worden. Aber darüber kann der Verband nicht im unklaren sein, daß er, wenn dieses Verhalten seiner Mitglieder sich fortsetzt, ver⸗ boten werden muß, nicht allein weil er sich dem Verdacht ausgesetzt hat, sozialdemokratische Bestrebungen zu fördern, sondern weil er ganz allgemein ordnungsfeindlich wirkt, da seine Mitglieder sich ständig in Gegensatz zu der Verwaltung bringen. So liegt die Sache. (Bravol)

Darauf wird Vertagung beschlossen.

Persönlich bemerkt der Abg. Behrens (wirtsch. Vgg.): Es ist unwahr, daß ich mit konservativer Hilfe gewäͤhlt worden bin; weder in der Hauptwahl, noch in der Stichwahl habe ich die Unterstützung der konservativen Partei gefunden; auch für die kommenden Wahlen hat mir die konservative Partei einen Gegner gegenübergestellt. Der Abg. Böhle hat mich in dieser Verbindung einen Zentrumslakai genannt. Beschimpfungen des Gegners haben keine Beweiskraft, erst recht nicht solche, die im Gassenjungentone gemacht werden.

Präsident Dr. Graf von Schwerin⸗Löwitz: Sie haben kein Recht, Mitgliedern des Hauses Beschimpfungen vorzuwerfen und gar in diesem Zusammenhange von Gassenjungenton zu sprechen.

Abg. Böhle (Soz.): Der Abg. Spahn wollte von mir die Namen derjenigen wissen, die mit mir bezüglich eines elsaß⸗lothringischen Wahlbündnisses in Verbindung getreten sind. Darüber werden wir uns in Straßburg sprechen. (Die übrigen Ausführungen des Redners werden vom Präsidenten wiederholt als nicht persönlich zurück⸗ gewiesen.)

Schluß 7 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr. (Zweite Lesung der Vorlage, betreffend die Erhebung von Schiffahrtsabgaben. Ein Antrag Ledebour, die Besprechung der Interpellation morgen an erster Stelle fort⸗ zusetzen, wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, der fortschrittlichen Volkspartei und des größten Teils der National⸗ liberalen abgelehnt,‚K... .

Literatur.

M. Stengleins Kommentar zu den strafrechtlichen Nebengesetzen des Deutschen Reichs. Vierte Auflage, völlig neubearbeitet in Gemeinschaft mit Geheimem Oberregierungsrat Dr. A. Hoffmann, Geheimem Regierungsrat Dr. E. Trautvetter, vortragenden Räten, und Dr. W Cuno, Regierungsrat im Reichs⸗ schatzamt, von Reichsgerichtsrat Ludwig Ebermayer, Reichs⸗ erichtsrat a. D. Franz Galli und Senatspräsidenten bei dem kammergericht, Geheimem Oberjustizrat Georg Lindenberg. Siebente Lieferung. Preis 6 ℳ. Verlag von Otto Liebmann, Berlin. In dieser Lieferung, der ersten vom zweiten Bande des schon mehrfach gewürdigten Werkes, hat die Erläuterung der Zoll⸗ und Steuergesetze des Deutschen Reichs begonnen. Zunächst vwird auf 206 Seiten ein sehr eingehender Kommentar zum Vereins⸗ zollgesetz vom 1. Juli⸗ 1869, nicht nur zu seinen strafrechtlichen, son⸗ dern auch zu allen seinen verwaltungs⸗ und zivilrechtlichen Bestim⸗ mungen, geboten. Dann folgen das Gesetz vom 1. Juli 1869, be⸗ treffend die Sicherung der Zollvereinsgrenze in den vom Zollgebiete ausgeschlossenen hamburgischen Gebietsteilen, das Zolltarifgesetz vom 25. Dezember 1902, das Gesetz, betreffend die zollwidrige Ver⸗ wendung von Gerste, vom 3. August 1909, das Reichsgesetz vom 9 Juni 1895, betreffend die Ausführung des mit Oester⸗ reich-Ungarn abgeschlossenen Zollkartells, und der Anfang des Reichsgesetzes vom 7. Februar 1906, betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auslande, mit sorgfältiger, sich nirgends auf die eigentlichen Strafrechtssätze beschränkender Erläuterung. Das Gesetz, betreffend die zollwidrige Verwendung von Gerste, ist von dem Geheimen Regierungsrat Dr. Trautvetter, die übrigen ge⸗ nannten Gesetze sind von dem Geheimen Oberregierungsrat Dr. Hoff⸗ mann bearbeitet; beide Kommentatoren waren hierfür vermöge ihrer amtlichen Berufstätigkeit als vortragende Räte im Reichsschatzamt besonders geeignet. Ibre Bearbeitung der Zollgesetze, die ebenso wie die anderen bisher erschienenen Teile des großen Kommentarwerkes, die Literatur und vor allem die Rechtsprechung in weitgehendem Maße berüiccksichtigt, wird unter der einschlägigen Literatur einen der ersten Plätze einnehmen.

Reichsgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 nebst dem Rechte am Namen 12 B. G.⸗B.) und § 826 B. G.⸗B., erläutert von Chr. Finger, Ober⸗ landesgerichterat in Colmar i. E. Vierte, vermehrte und verbesserte Auflage. VIII und 527 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 12 ℳ. In der vierten Auflage dieses eingehendsten aller Kommentare zum Wettbewerbsgesetz ist die in der dritten befolgte Art der Bearbeitung beibehalten worden. Bedeutung und Tragweite der einzelnen Paragraphen sind in klarer, auch dem Laien verständ⸗ licher Darstellung unter Heranziehung zahlreicher Beispiele,

die zeigt, wie im Leben und seitens der Gerichte das Gesetz aufgefaßt wird, erschöpfend dargelegt. Dabei sind nicht nur die bis in die jüngste Zeit ergangene Rechtsprechung in ihrer reichen Fülle und die Ergebnisse der Literatur vollständig verarbeitet, ohne daß der Leser den Ueberblick verliert, sondern auch die das Gebiet des Wett⸗ bewerbs berührenden Bestimmungen der gesamten übrigen Gesetz⸗ gebung, besonders alle einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Gewerbeordnung, des Handelsgesetzbuchs, des Kunst⸗ schutz⸗, des Muster⸗ und Modellschutz⸗, des Patent., des Urheberrechts⸗, des Warenbezeichnungs⸗, des Wein⸗, des Preßgesetzes, des Strafgesetz⸗ buchs berücksichtigt und im Zusammenhang mit den Paragraphen des Wettbewerbsgesetzes, die zu ihnen in Beziehung stehen, ein⸗ gehend mitbehandelt, auch das bei Handhabung dieses Ge⸗ setzes in Anwendung kommende formelle Recht des G.⸗V.⸗G., der Str.⸗P.⸗O. und der Z.⸗P.⸗O. (SZuständigkeits⸗ und andere Fragen) in den Kreis der Erörterungen gezogen. Inhaltsübersichten, die den zu den einzelnen Paragraphen des Gesetzes gegebenen umfangreichen Erläuterungen vorausgeschickt sind, erleichtern den Ueberblick über die Ausführungen des Verfassers und ermöglichen ein schnelles Auffinden gesuchter Antworten auf Zweifelsfragen; dem letzteren Zwecke dient auch ein gutes alphabetisches Sachregister. So wird der Kommentar in seiner vierten Auflage wieder den beteiligten Kreisen sich als ein nützlicher Führer durch das verwickelte Gebiet der Wettbewerbsgesetzgebung erweisen.

Patentgesetz und Gesetz, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern, systematisch erläutert von Dr. Hermann Isav, Rechtsanwalt beim Kammergericht. Zweite, umgearbeitete Auflage. VIII und 584 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 14 ℳ. Die Tatsache, daß im Jahre 1910 nicht weniger als 45 000 Patentanmeldungen beim Kaiserlichen Patentamt eingegangen sind, beweist die Bedeutung des Patentwesens für die Allgemeinheit. Bei solcher Sachlage ist es für den einzelnen wünschenswert, daß er Inhalt und Tragweite der wichtigsten Bestimmungen des Patentgesetzes kennt, zum mindesten, daß er weiß, welche Grundsätze für die Prüfung der Patentfähigkeit von Erfindungen und für die Erteilung von Patenten maßgebend sind. Eine sehr brauchbare Darstellung des gesamten Reichspatentrechts, in der das Verständnis vielfach durch Anführung praktischer Beispiele wird, findet man in der vor kurzem erschienenen zweiten

uflage des geschätzten Kommentars von Isay, in dem außer dem Patentgesetz auch das Gesetz über den Schutz von Gebrauchsmustern eine erschöpfende und sorgfältig durchdachte Erläuterung erfahren hat. Sie berücksichtigt bereits das am 1. Juli 1911 in Kraft getretene wichtige Gesetz, betreffend den Patentausführungs⸗ zwang, und legt Zeugnis davon ab, wie äußerst frucht⸗ bar die seit dem Erscheinen der ersten Auflage verflossenen acht Jahre für die Wissenschaft des Patent⸗ und des Gebrauchs⸗ musterrechts gewesen sind, welche ungeahnte Bereicherung der Recht⸗ sprechung und der Literatur in dieser Zeit zu verzeichnen war. Die Entscheidungen des Patentamts und des Reichsgerichts sind reichlich herangezogen, aber keineswegs unkritisch befolgt. Die Literatur ist vollständig verarbeitet, wobei auch die abweichenden Meinungen an⸗ geführt sind. Inwieweit Isay bei Geltendmachung seines Standpunktes dem des Reichsgerichts, namentlich in der strittigen Frage nach der Bedeutung des Patentanspruchs gerecht wird, mag hier unerörtert bleiben. Es genüge die Feststellung, daß er von dem gleichen hohen Gesichtspunkt geleitet wird wie das Reichsgericht, nämlich der Allgemeinheit nach besten Kräften zu dienen. Nach der Ansicht des Verfassers ist bisher in der Rechtsprechung vor⸗ nehmlich der unteren Instanzen nicht genügendes Gewicht auf die Herausarbeitung dessen gelegt worden, was bei jedem Patent als seine Aufgabe zu bezeichnen 8 Gerade sie aber muß den Ausgang bilden, von dem aus das Verständnis und der entscheidende Gesichtepunkt für die Behandlung der Patente, sowohl im Erteilungs⸗ und Nichtigkeits⸗ verfahren wie namentlich im Verletzungsprozeß, zu gewinnen ist. Dieser Gesichtspunkt ist daher in den Erläuterungen zu den §§ 1, 3 und 4 des Patentgeseßfs schärfer als in der ersten Auflage betont. Die Ausführungen des Verfassers zu §§ 1 und 2 nehmen jetzt nicht weniger als 88 Seiten, die zu § 3 33, die zu § 4 74 Seiten ein; im ganzen umfaßt der Kommentar zum Patentgesetz 431, der zum Gesetz, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern, 57 Seiten. Den Ueberblick über die umfangreichen, systematisch geordneten Erläute⸗ rungen zu dem einzelnen Paragraphen erleichtern ihnen vorangestellte Inhaltsübersichten Trotz aller Reichhaltigkeit des gebotenen Stoffes erfreuen die Kommentare zu den beiden Gesetzen durch Klarheit und Uebersichtlichkeit, durch Herausarbeiten der leitenden Gedanken. Vorausgeschickt ist ihnen neben einem zusammenhängenden Abdruck der Gesetzestexte eine Einleitung über die Geschichte des Erfindungsschutzes und über das Verhältnis des Patentschutzes zu den anderen gewerb⸗ lichen Schutzrechten und zu § 826 des B. G.⸗B. Den Schluß des Werkes bilden ein Abdruck der zum Patent⸗ und zum Gebrauchs⸗ musterschutzgesetz ergangenen Ausführunge bestimmungen sowie der Uebereinkommen des Deutschen Reichs mit Staaten des Auslandes über den gegenseitigen Patent⸗, Muster⸗ und Markenschutz und ein genaues alphabetisches Sachregister.

Das deutsche Patentrecht. Ein Handbuch für Praxis und Studium von Dr. F. Damme, Oberverwaltungsgerichtsrat zu Berlin. Zweite Auflage. XXVI und 549 Seiten. Verlag von Otto Lieb⸗ mann, Berlin. Geh. 10 ℳ. Das 1906 zum ersten Male er⸗ schienene Werk enthält eine systematische Darstellung des Patent⸗ rechts, die dem Praktiker eine leichte Orientierung, dem Lernenden eine gründliche Einführung und auch dem Fernerstehenden einen anregenden Einblick in das vielgestaltete Rechtsgebiet ermöglicht. Der Verfasser, der his vor nicht langer Zeit Direktor im Kaiserlichen Patentamt war, bietet in dem Buche den Nieder⸗ schlag in mehr als zehnjähriger Uebung gewonnener Erfahrung und Erkenntnis. Vortrefflich sind besonders die Kapitel über den Gegen⸗ stand des Patentschutzes (Begriffe der Erfindung und der gewerblichen Verwertbarkeit, nicht schutzfähige Erfindungen, Begriff der Neuheit, Ausnahmen von der neuheittzerstörenden Wirkung der Veröffent⸗ lichung und Vorbenutzung einer Erfindung), über den Anspruch auf Patentschutz (dessen Voraussetzungen, Grenzen, Formen, Verwirkung und wirtschaftliche Bedeutung), über die Be⸗ gründung des Patentschutzes (Erfordernisse der Anmeldung, Regeln und 1-g. für die Prüfung einer Anmeldung usw.), über die Grenzen, den Inhalt und die Sicherung des Patentschutzes (Aus⸗ schließlichkeit der Befugnis, Gegenstand der Erfindung, gewerbsmäßige Benutzung, wirtschaftliche Bedeutung des Patents usw.), ferner die Ausführungen über den Schutz des öffentlichen Interesses gegen den Mißbrauch des Patentschutzes. Ueberall ist erkennbar, daß der Ver⸗ fasser über große praktische Erfahrung und reiches Wissen verfügt, und er vermittelt diese Kenntnisse dem Leser in leicht verständlicher und anregender Form. Ein Anhang ent⸗ hält den Wortlaut des Patentgesetzes, der zu diesem er⸗ gangenen Ausführungsbestimmungen, des Gesetzes, betreffend den Schutz von Erfindungen usw. auf Ausstellungen, des Gesetzes, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern, und der einschlägigen Verträge des Deutschen Reichs mit Staaten des Auslandes; bei jedem Paragraphen der hier abgedruckten Gesetze und Verordnungen ist zugleich in Anmerkungen auf die Zahl der Seiten hingewiesen, auf denen in der systematischen Darstellung die Bestimmung behandelt ist. Dies und das alphabetische Sachregister erleichtern es dem Leser, sich schnell über Inhalt und Tragweite einer einzelnen Be⸗ stimmung des SCea zu vergewissern. Mit Rücksicht darauf, daß nach der Begründung zu dem Gesetze, betreffend die Beschäftigung von Hilfsmitgliedern im Kaiserlichen Patentamt, vom 10. März 1911 die Frage der Reform des Patent⸗ rechts in der Zeit bis zum 1. April 1914 ihrer Lösung entgegensieht, hat der Verfasser sein Werk, das nach wenigen Jahren vergriffen war, aufs neue im alten Gewande erscheinen lassen; die zweite Auf⸗ lage ist ein unveränderter Abdruck der ersten. Jedoch sind in Nach⸗ trägen die seit dem Abschluß der ersten Auflage erfolgten Aenderungen in der inneren Gesetzgebung des Deutschen Reichs (Gesetz, betreffend den Patentausführungszwang, vom 6. Juni 1911 u. a.), im inter⸗ nationalen Vertragssystem und in den fremdstaatlichen Patentgesetzen

sowie einige wichtige neue Entscheidungen des Reichsgerichts und des

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Patentamts zusammenfassend wiedergegeben und die bedeutenderen neuen Erscheinungen der Literatur angeführt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich nebst dem Einführungsgesetz, erläutert durch die Rechtsprechung, von Dr. Otto Warneyer, Amtsgerichtsrat in Leipzig. Dritte Auflage. XVI und 1378 Seiten. Leipzig, Roßbergsche Verlagsbuchhandlung. Geb. 8 ℳ. Die neue Auflage enthält zu jedem Paragraphen des B. G.⸗B. und zu jedem Artikel des Einführungsgesetzes die gesamte seit 1900 bis in das Jahr 1911 hinein veröffentlichte Rechtsprechung, systematisch geordnet und unter Hervorhebung von Stichwörtern übersichtlich gruppiert. Wie in den früheren Auflagen ist nicht nur die Judikatur des Reichsgerichts, sondern auch die der übrigen Ober⸗ gerichte berücksichtigt. Letztere fördert das Verständnis des Gesetzes namentlich auf den Gebieten, auf denen das Reichsgericht nicht oder nur selten zu Worte kommt. Der wesentliche Inhalt der veröffent⸗ lichten einschlägigen Rechtsprechung, von der kein wichtigeres Erkenntnis außer acht gelassen, ist in kurzer, präziser und klarer Fassung, meist mit den Worten der Originalent⸗ scheidung, wiedergegeben. Der Praktiker wird durch diese Hand⸗ ausgabe des B. G.⸗B., deren Brauchbarkeit noch durch ein nicht weniger als 82 Seiten einnehmendes alphabetisches Sach⸗ register erhöht wird, in den Stand gesetzt, sofort festzustellen, ob und in welcher Richtung eine ihn gerade interessierende Frage schon ent⸗ schieden ist, und den mitgeteilten Rechtssprüchen beigefügte genaue An⸗ gaben darüber, wo sie mit den Gründen veröffenklicht worden sind, erleichtern ihm das Nachschlagen und eingehendere Studium der Ent⸗ scheidungen. Auch dem angehenden Juristen wird das Buch von Nutzen sein. Denn erst das Studium der Rechtsprechung zeigt ihm, wie das neue Recht im Leben wirkt; die zu den einzelnen Gesetzesstellen ver⸗ merkten Entscheidungen sind Beispiele dafür, wie die im Gesetzestert enthaltenen Rechtssätze auf die konkreten Verhältnisse anzuwenden sind, und erleichtern somit dem Anfänger das Eindringen in den abstrakten Rechtsstoff.

Recht und Wirtschaft. Monatsschrift der Vereinigung zur Förderung zeitgemäßer Rechtspflege und Verwaltung „Recht und Wirtschaft“. Abonnementspreis des Jahrgangs für Nichtmitglieder 10 ℳ. Berlin, Karl Heymanns Verlag. Aus dem reichen Inhalt des 2. Heftes dieser neubegründeten Monatsschrift nennen wir die Aufsätze: „Die moderne Rechtfindung und die Aufgabe der Rechts⸗ anwaltschaft“ von Rechtsanwalt Dr. Hachenburg, „Das Reichskali⸗ gesetz und seine Bedeutung für eine staatliche Kartellpolitik“ von Professor Dr. Liefmann, die rechtshistorische Studie des Privat⸗ dozenten Dr. Kantorowicz: „Was ist uns Savigny?“, die aktuelle staatsrechtliche Abhandlung des Oberamtsrichters Riß: „Die neue Verfassung der Reichslande“; Reichsgerichtsrat Dr. Düringer verbreitet sich über das Thema „Zum Methodenstreit“; Oberlandes⸗ gerichtsrat Dr. Gmelin und Professor Dr. Konrad Hellwig führen ihre im 1. Heft begonnenen Aufsätze: „Ueber staatsbürgerliche Er⸗ ziehung“ bezw. „Gläubigernot“ zu Ende. Die Arbeit von Professor Dr. Hellwig „Gläubigernot“ soll in erweiterter Form als selbständige Schrift und zwar als Heft 3 der Schriften des Vereins „Recht und Wirtschaft“ erscheinen.

Verdingun gen

Die Lieferung von A. Eisendrähten, Stahlblechen, Drahtgeweben, Halfterketten, Messingringen, Holz⸗ schrauben ꝛc., B. Muttern, Bekleidungsschrauben und Schraubenbolzen ist von der Königlichen Eisenbahn⸗ direktion Berlin ausgeschrieben. Angebotstermin für A 12. De⸗ zember 1911 und für B 13. Dezember 1911. Angebotsbogen und Lieferungsbedingungen können von der genannten Verwaltung gegen post⸗ und bestellgeldfreie Einsendung von 1,05 für A und 1,55

für B in bar bezogen oder im Verkehrsbureau der Berliner Handels⸗

kammer, Universitätstraße 3 b, eingesehen werden. 8

(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger“ auskiegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden.)

ö“

„„Stadtverwaltung von Mailand. 27. November 1911, Nach⸗ mittags 2 Uhr: Lieferung von gußeisernen Bestandteilen für die Trinkwasserleitung in Mailand. Sicherheitsleistung 7400 Lire. Offerten ꝛc. bis 27. November 1911, Nachmittags 3 Uhr. Zeugnisse bis 20. November 1911, Nachmittags 3 Uhr. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Artilertedirektion des Konstruktionsarsenals in Turin. 27. No⸗ vember 1911, Vormittags 10 Uhr: Verkauf von altem Stahl, Eisen, Gußeisen ꝛc. in einem Lose im Werte von 13 447,25 Lire⸗ Sicherheitsleistung 2600 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Stadtverwaltung von Mailand. 28. November 1911, Nach⸗ mittags 2 Uhr: Lieferung von gußeisernen Röhren für die Trink⸗ wasserleitung in Mailand. Sicherheitsleistung 48 000 Lire. Offerten ꝛc. bis 28. November 1911, Nachmittags 3 Uhr. Zeugnisse bis 21. No⸗ vember 1911, Nachmittags 3 Uhr. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Gemeinde Nepi (Provinz Rom). 23. November 1911, Vor⸗ mittags 11 Uhr: Bau einer Wasserleitung und Kanalisationsanlage. Vokanschlag 120 624,35 Lire. Sicherheitsleistung 3500 Lire. Zeug⸗ nisse bis 22. November 1911. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeigerr.

„28. November 1911, 11 Uhr. Kolonkalabteilung des Staats⸗ ministeriums in Madrid: Vergebung des Baues eines Regierungs⸗ gebäudes, einer Schule und eines Gerichtsgebäudes in Santa Isabel de Fernando Po. Angebote bis zum 27. November 1911, Mittags 12 Uhr, an die genannte Amtsstelle. Voranschlag 408 926,26 Peseten. Vorläufige Sicherheiteleistung 7000 Peseten. Der für den 30. Sep⸗ tember 1911 ausgeschrieben gewesene erste Verdingungstermin ist in Ermangelung von Angeboten erfolglos verlaufen. Näheres bei der Sektion für öffentliche Arbeiten der Kolonialabteilung des Staats⸗ ministeriums sowie in spanischer Sprache beim „Deutschen Reichsanzeiger“ und in der Redaktion der „Nachrichten für Handel und Industrie“.

Türkei.

Kaiserlich ottomanische Staatsschuldenverwaltung in Kon⸗ stantinopel: Vergebung der Lieferung von a. 600 000 Jutesäcken für je 100 kg Salz, Größe 44 26 ½ Zoll, Gewicht 2 engl. Pfund, sowie von 350 000 Jutesäcken für je 50 kg Salz, Größe 28 %✕ 23 Zoll, Gewicht 1 ¼ engl. Pfund; Qualität fuͤr beide Sorten, Liverpool Twil. 300 000 Stück der ersten und 200 000 Stück der zweiten Sorte, lieferbar in Smyrna am 28. März 1912, der Rest am 28. Mai 1912. Angebote (in Schillings) in versiegeltem Um⸗ schlag bis zum 31. Dezember 1911 an die General⸗ direktioen. Sicherheitsleistung von 10 % erforderlich. Eine Probe wird Bewerbern auf Wunsch gegen 10 Pfd. Sterl. nebst Transportkosten von der Verwaltung übersandt. b. von 9900 kg Blei in Hülsen sowie 7300 kg Bindfaden, lieferbar c. k. f. in Teilen bis zum 28. März 1912 in Konstantinopel, Smyrna und Salonik. Muster im Verwaltungsbureau der Administration des Revenus concédés. Vorläufiger Zuschlagstermin am 26. Dezember, end⸗ gültiger am 28. Dezember 1911. Angebote mit Proben in ver⸗ siegeltem Umschlag an die Zentralstelle der genannten Verwaltung. Sicherheitsleistung von 10 % erforderlich. 2

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

erliche Gesundheitsamt meldet den che vom Viehhof in tgart sowie den Au und Klauenseuche vom

Das Kais Maul⸗ und vom Schlachthof Erlöschen der Maul⸗ furt a. M. am 13. Nov und Klauenseuche vom vember 1911.

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sundheitsrat in Konstantinopel hat folgende

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Verkehrswesen.

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Berlin, Mittwoch, den 15.

onstantinopel ist auf drei Tage unter rabgemindert worden; 2) di Herkünfte aus Smyrna, Cavalla, und Rostow werden aufge a Pratica nach ärztlicher Revision und

vom 13. und 28. Sevtember d. J. Nr. 216 253 und 11. d. M. Nr. 267.)

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17,00 17,80 18,00 16,00 19,80 20,70 20,00 20,40 20,00 17,65 16,50

19,50 19,00

17,20 18,40 17,50 17.50. 18,00 18,30 17,20 20,40 18,20 19,75

17,80 19,40 19,50 18,70

18,50 19 00 18,75

van der Borght.

40⁰0

12 222

883

378 4 751 5 118

11 400 9 500

545 4 920

14 400

7 000 1 038

2 634 1 462 3 065 3 495

18 500 18 750

Der Durchschnittspreis wird aus den unab (.) in den letz

förderungsgelegenheit bieten. Es empfiehlt Leitvermerk wie

zu versehen. nicht auch auf gilt nur für Briefe nach den nicht auch nach anderen Gebieten

Abgang⸗ die schnellste Be dienhehe „direkter eg“

Die Porto⸗ ur auf Briefe,

amts Berlin W. 8 befindet sische Straße 9/12, Die Paket⸗ . mit Dienstschluß auf⸗

Neubau Franzö bis 7 Uhr Nachm. ße wird am 18

(Dorotheenstraße 8) schusses des Zentral⸗ Gegenstände fung der Elbe auf der amburg (Bericht⸗ gdeburg) und die auf dem neuen Groß⸗

Generalsekretär

der Handelskammer zu Berlin tzung des Großen Aus Binnenschiffahr werden u. a. sein: die Vertie r deutsch⸗österretchischen Grenze ektor, Oberbaurat Roloff Schiffahrtsbetriebes Berlin Stettin Rägoöczy⸗Berlin und Reedereibesitze

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