mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden
und in dem Urleil auszusprechen, daß die Beklagte die Schuld an der Scheidung trägt. Der Kläger ladet die Beklagte von neuem zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 14. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I1I in Berlin zu Char⸗ lottenburg, Tegeler Weg 17,20, Sitzungssaal 53, auf den 19. Januar 1912. Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Der Termin am 12. Januar 1912 ist aufgehoben.
Charlottenburg, den 14. November 1911.
(L. S.) Schulz, Landgerichtssekretär, Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Landgerichts III Berlin.
[71719] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Karl Radermacher, geborene Wil⸗ helmine Marie Radilé, in Cöln, Breitestraße 18, III. Etg., Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Pagener zu Cöln, im Armenrecht, klagt gegen ihren Ehemann, den Reisenden Karl Peter Radermacher, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Cöln wohnhaft, Beklagten, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für schuldig an der Scheidung zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 10. ilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Cöln auf den 12. Februar 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Cöln, den 13. November 1911.
Langenbach, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
171688] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Mathias Hombergs, Mathilde ge⸗ borene Stemper, in Crefeld, Münkerstraße 5 a, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gieben in Crefeld, klagt gegen den Färbergesellen Mathias Hombergs, früber in Crefeld, jetzt ohne bekannten Aufenthalt, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte sie grob mißhandelt, für den Unterhalt der Familie nicht gesorgt und außerdem Ehebruch ge⸗ trieben habe, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Crefeld auf den 19. Januar 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Crefeld, den 13. November 1911. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[72029] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Marie Christine Ingeburg Ras⸗ mussen, geb. Blutau, in Flensburg, Ballastbrücke 28, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ehlers in Flensburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Monteur Peter Nasmussen, unbekannten Aufenthalts, früher in Flensburg, auf Grund der §§ 1567², 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage: 1) die Ehe der Parteien zu scheiden und auszusprechen, daß Beklagter schuld an der Scheidung sei, 2) eventvell Beklagten zu verurteilen, die häusliche Gemeinschaft mit der Klägerin wieder herzustellen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Flensburg auf den 7. Februar 1912, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei dieser Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Flensburg, den 13. November 1911.
Der Gerichtsschreiber des Könialichen Landgerichts.
72030] Oeffentliche Zustellung.
Der städtische Arbeiter Peter Julius Petersen in Flensbura, Heinrichstraße 6 II, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hansen in Flensburg, klagt Segen seme Ehefrau Emma Alwine Petersen, geb Jacoks, z. Zr. unbekannten Aufentbalts, früber in Flensburg, auf Grund der §§ 1567 ², 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage, durch hinsichtlich der Kosten vor⸗ läufig vollstreckbares Urteil zu erkennen: die Ehe der Parteien wird geschieden und die Beklagte für den schuldigen Teil erklärt. Die Beklagte trägt die Kosten der Scheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlang des Ro⸗chts⸗ streits vor die zweite Zivilkammer des Könialichen Landgerichts in Flensburg auf den 7. Februar 1912, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Recktsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vdertreten zu lassen.
Fleusburg, den 13. Neovember 1911.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 332] OCeßentliche Zustellung.
Die Ebefrau Amalie Hulda Holtorff verw. Standke, eb. Luedke, Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Scholk, klagt ihren Ehemann Emil Alerander Holtorff, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der Panteien zu scheiden und den Beklaaten für den schuldigen Teil zu erklären. Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des
streits vor die Zivilkammer III des Land⸗ ichts Hamburg (Ziwiltustizgebäube vor dem
Istentor) auf den 16. Januar 1912, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bet dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 14. November 1911.
Der Gerichsschreben des Landgerichts Hamburg⸗ Zwilkammer III. 7172] Oeffentliche Zustellung. Die ue Söchnick in Nürnberg, Alphonsstraße 5/4, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Max Siehr in 2 urg, klagt gegen den Kaufmann Georg I. Söcknick, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früͤber in Stallarönen, vnter der Be⸗ hauptung, baß der Beklagte sie am 10. September 1900 in New Pork böslich verlassen habe, mit dem Antrage, die Ehe der Partelen zu scheiden und den Beklagten fütr den allein schuldigen Teil zu erklärer Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Perhandlung des Rechtsstrests vor die II. Zwil⸗ des Königlichen Landgerichts in Insterburg vden 22. Januar 1912, Vormittags
10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei ;
diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten pertreten zu lassen.
Insterburg, den 10. November 1911. Zühlke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[71722]
1) Marie Henriette verehel. Kummer, verw. gew. Kummer, geb. Grützner, in Weißenfels, 2) Klara Hedwig verehel. Voigt, geb. Oehm, in Leipzig Klein⸗ zschocher, Prozeßhevollmächtigte: Rechtsanwalte Dr. Klien und Dr. Heinemann in Leipzig, klagen gegen ihre Ehemänner,
zu 1 den Arbeiter Ferdinand Richard Kummer aus Weißenfels, früher in Leipzig,
zu 2 den Maurer Karl Hermann Voigt aus Leipzig⸗ Kleinzschocher, zuletzt in Engelsdorf, beide jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung wegen bös⸗ licher Verlassung (§ 1567 B. G.⸗B.). Die Klägerinnen laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung der Ehestreite vor die erste Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Leipzig auf Freitag, den 12. Januar 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch je einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Leipzig, den 13. November 1911.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[71724] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Karoline Massow, geb. Heide, in Rix⸗ dorf, Jägerstr. 55, Hof III, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Pfeiffer in Neu Ruppin, klagt gegen ihren EChemann, den Zimmermann Heinrich Massow, unbekannten Aufenthalts, früher in Pritzwalk, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für schuldig zu er⸗ klären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Neu Ruppin auf den 25. Januar 1912, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 8 166. 11.
Neu Ruppin, den 11. November 1911.
Gruhl, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[71716] Oeffentliche Zustellung.
Der Oberschweizer Robert Wulff in Gehlsdorf, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Weidt in Rostock, klagt gegen seine Ehefrau Olga Wulff, geb. Kina, früher in Rostock, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagte mehrfach sich des Ehebruchs schuldig gemacht habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und auszusprechen, daß die Beklagte Schuld an der Scheidung trage. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Großherzoglich Mecklen⸗ burgischen Landgerichts in Rostock auf den 18. Ja⸗ nuar 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Rostock, den 11. November 1911.
Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[72037] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterin Frau Wilhelmine Hühner, geb. Winter, zu Pyritz, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Dr. Corte in Stargard i. Pomm., kagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Ferdinand Hübner, früher zu Massow, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte die Klägerin im Jahre 1905 verlassen, sich von der Zeit ab der häuslichen Gemeinschaft in offenbar bös⸗ williger Absicht ferngehalten und sich weder nach dem Wohlergehen der Klägerin, noch seiner Kinder er⸗ kundigt oder für deren Unterbalt das geringste getan habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und auszusprechen, daß der Beklagte Schuld an der Scheidung trägt. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Stargard i. Pomm. auf den 17. Ja⸗ nuar 1912, Vormittags 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage kannt gemacht.
Stargard i. Pomm., den 9. November 1911.
Behrendt,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[71718] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Carl Haas jr. in Cöln, Hohe⸗ straße 101, in seiner Eigenschaft als gerichtlich be⸗ stellter Pfleger der minderjährigen Felicitas Espey in Cöln, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wallenfang in Bonn, klagt gegen den Avpotheker Josef Espey, früher in Waldbröl, jetzt ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte zur Zahlung des Unter⸗ halts für die Felicitas Espey verpflichtet sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, vom 13. Juni 1911 ab an die minderjährige Felicitas Espey monatlich 50 — fünfzig — Mark Unterhalts⸗ kosten in vierteljährlichen Raten von je 150 ℳ im voraus zu zahlen, und zwar die rückständigen Be⸗ träge sofort, die künftig fällig werdenden am ersten eines jeden Quartals, demselben die Fosten des Rechtsttreits zur Last zu legen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Bonn auf den 26. Ja⸗ nuar 1912, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. “ Bonn, den 10. November 1911. von der Seipen, Aktnar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[71728] Oesffentliche Zustellung.
Der minderjährige Alfong Jacob Schaffert, un⸗ eheliches Kind der Elisabeth Winterkorn, geb. Schaffert, in Frankfurt a. M., vertreten durch den Sammelvormund des Waisen⸗ und Armenamts Stadtsekretär Heinrich Orf in Frankfurt a. M., Saalgasse 31/33 im Armenrecht —, Prozeß⸗ bevollmäͤchtigter: Rechtsanwolt Dr. Bohn in Saar⸗ louis, klagt gegen den Jakob Gottfried, Küfer, früher in Biringen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und
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Aufenthaltsort, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des von der Elisabeth Winterkorn, geb. Schaffert, in Frankfurt a. M. am 9. Februar 1910 unehelich geborenen Klägers sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger zu Händen seines Sammelvormunds, den Stadtsekretär Heinrich Orf in Frankfurt a. M., Saalgasse 31/33, vom 9. Februar 1910 bis 8. Fe⸗ bruar 1916 vierteljahrlich im voraus 75 ℳ, vom 9. Februar 1910 bis 9. Februar 1926 vierteljährlich im voraus 90 ℳ sowie 200 ℳ als Kosten der Vor⸗ bildung für einen Beruf in vierteljährlich im voraus zu zahlenden Raten von 25 ℳ vom 2. Dezember 1923 ab zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil hinsichtlich der fälligen Unter⸗ haltsbeiträge für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Saarlouis auf den 8. Januar 1912, Vor⸗ mittags 10 Uhr, Zimmer 13, geladen. Snarlouis, den 9. November 1911. Schaefer, Aktuar, Gerichtsschreiber des Könialichen Amtsgerichts.
[71711] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjaͤhrige Willt Leopold Degener in Halberstadt, gesetzlich vertreten durch seinen Vor⸗ mund, den Magistratssekretär Schiedung in Halber⸗ stadt, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jesch in Leipzig, klagt gegen den Schweizer Leopold Kykal, geboren am 10. Oktober 1889 in Hohenelbe in Böhmen, zuletzt in Schönau bei Leipzig wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Zahlung von Unterbaltskosten gemäß § 1708 d. B. G.⸗Bs., mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger von dessen am 3. Februar 1911 erfolgter Ge⸗ burt an bis zur Vollendung des sechzehnten Lebens⸗ jahres vierteljährlich im voraus 50 ℳ zu zahlen und das Unteil hinsichtlich der bereits fälligen Unterhalts⸗ beiträge für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Leipzig, Peterssteinweg 8, Zimmer 147, Fehen 30. Dezember 1911, Vormittags
r. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Leipzig, am 10. November 1911.
[71713]
In Sachen des minderjährigen Walter Johann Reitmeyer, vertreten durch seinen Vormund, den Seilermeister Josef Zeininger in Burglengenfeld, Klägers, Prozeßbepollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Greif in Mittweida, gegen den Maschinenschlosser Friedrich Walter Montag, zuletzt in Mittweida, Deckerstraße 5, jetzt unbekannten Aufenthalts, Be⸗ klagten, wegen Unterhaltsansprüchen, wird der Be⸗ klagte zu dem anberaumten Termine zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung auf den 29. De⸗ zember 1911, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Amtsgericht Mittweida geladen.
Mittweida, den 13. November 1911.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[71731] Oeffentliche Zustellung.
Die Julius Hesper Ehefrau, derzeit in Eickel, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Spohr in Gießen, klagt gegen ihren Ehemann, den Masseur Julius Hesper. zuletzt in Bad⸗Nauheim, zurzeit mit un⸗ bekanntem Aufenthalt, mit der Begründung, daß der Beklagte sich absichtlich von ihr fernhalte, keine ge⸗ meinschaftliche Wohnung bereitstelle und ihr den Unterhalt versage, mit dem Antrage: das eheliche Leben mit der Klägerin wieder herzustellen, eine ent⸗ sprechende Wohnung bereit zu halten, in dieselbe die Klägerin aufzunehmen und ihr den zukommenden Unterhalt zu gewähren; ferner durch einstweilige Verfügung anzuordnen, der Klägerin eine Prozeß⸗ kostenvorlage von 250 ℳ zu leisten und ihr eine im voraus zahlbare Rente von 150 ℳ für je drei Monate als Unterhalt bis zur Wiederherstellung des ehelichen Lebens zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits und den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung vor die 2. Zivilkammer des Großherzogl. Landgerichts zu Gießen auf den 24. Januar 1912, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannt gemacht.
Gießen, den 11. Nopember 1911.
Der Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts: Weidemann.
[72021] Oeffeuntliche Zustellung.
Die Frau Martha Tauchmann in Rirdvorf, Kasser Friedrichstraße 200, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Rabert in Berlin, Lichterfelberstraße 11 — 17, klagt gegen den früheren Ehemann, den Werkmeister Ferdinand Emil Georg Tauchmann, früher in Rirdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihr früherer Ehemann unterhalts⸗ pflichtig sei und monatlich 324 ℳ verdiene, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, eine vierteljährliche Unterhaltsrente von 180 ℳ seit dem 1. Oktober 1910 zu zahlen, und das Urteil wegen der rückständigen Raten und der Raten für das Quartal nach Erhebung der Klage für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 19. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts II in Berlin, Hallesches Ufer 29 —31, Zimmer Nr. 10, auf den 14. Februar 1912, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 9. November 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.
[72020] Oeffeutliche Zustellung.
Die Firma Gebrüder Koch in Schoͤneck i. Vogtl., Prozeßbevollmächtigte: Dr. Conrad Mendelsohn und Dr. Jacquet Abraham in Berlin W. 8, Jägerstr. 10, klagt gegen den Kaufmann Siegmund Hausner, fruher in Berlin, Wilhelmstr. 33, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter für von Klägerin käuflich geliefert erhaltene Waren trot Mahnung und Zielablauf den Betrag von 1799 ℳ schulde, und ferner zur Erstattung von 3,60 ℳ Kosten der Klägerin bei versuchter Ermitte⸗ lung der Adresse des Beklagten verpflichtet sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 1802,60 ℳ nebst 5 % Zinsen und zwar von 1799 ℳ seit dem 11. August 1911 an Klägerin zu verurteilen und das Urteil gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die
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Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗
handlung des Rechtestreits vor die 6. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts I in
Berlin, Neue Friedrichstraße 16/17, II. Stockwerk,
Zimmer 76, auf den L2. Februar 1912, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen hei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗
stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. — 50. O. 279ö. 11.
Berlin, den 13. November 1911.
Straube, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.
[71707] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Charles Heidsieck zu Reims, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Justizrat Sluzewskt und Rechts⸗ anwalt Dr. Wittkowski zu Berlin, Wallffr. 3, klagt gegen 1) Rheinisches Winzerhaus Excelsior Richard Igel & Co., Kommanditgesellschaft in Liquidation, vertreten durch den Liquidator, Architekt Richard Igel, Berlin, Ritterstraße 71, 2) deren persönlich haftende Gesellschafter: a. Peter Jacobi, b. Richard Igel, ebenda, Beklagter zu 2a früher in Berlin, auf Grund des Wechsels vom 17. März 1911 über 268,65 ℳ, fällig gewesen am 5. April 1911 und des Wechsel⸗
zu 2a zur Zahlung von 268,65 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 5. April 1911 und 8,40 ℳ Wechselunkosten als
Gesamtschuldner mit den durch Urteil vom 2. Mai 1911 bereits verurteilten Beklagten zu 1 und 2 b.
Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte zu 2a vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 29, Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 12/15, Zimmer 167, I. Stockwerk, auf den 1. Februar 1912, Vormittags 10 Uhr, geladen. Berlin, den 13. November 1911. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte Abt. 29.
[72015] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Joseph Kober in Breslau VI, Will⸗ mannstraße Nr. 8, Prozeßbevollmächtigte: Justizrat Fritz Kirschner und Rechtsanwalt Cohn hier, klagt gegen die Tonwarenfabrik L. Fischer, Inhaber: von
Schuckmann, früher in Lehnin (Mark), jetzt un-
bekannten Aufenthalts — 2 b D. 54./11. — unter
der Behauptung, daß die Beklagte als Akzeptantin
ihr aus dem am 27. September 1911 protestierten, am 25. September 1911 zahlbaren Wechsel vom 2. August 1911 über 386,05 ℳ diesen Betrag ver⸗
schulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver⸗ urteilung zur Zahlung von 386,05 ℳ nebst 6 v. H.
Zinsen seit dem 25. September 1911 und 12,05 ℳ Wechselunkosten. Die Klägerin ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Brandenburg a. H. auf den ü. Februar 1912, Vorm. 10 Uhr, Zimmer Nr. 41. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stelung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Brandenburg a. H., den 7. November 1911.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[71708] Oeffentliche Zustellung. Die Witwe Frau Mathilde Blauzwirn, geb.
Pinner, in Berlin, Pfalzburgerstraße 12, Prozeß⸗
bevollmächtigte: Rechtsanwälte Ludwig Steiner und Dr. Gustav A. G. Goldschmidt in Berlin C. 2, Königstraße 46, klagt gegen den Kaufmann Paul Groddeck in Cöln a. Rh., Unter Sachsenhausen 33 bei Divot. Bossin, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte aus den Monaten September und Oktober 1908 für die ihm gewährte Pension 54,— ℳ schuldig geblieben sei, ferner, daß der Beklagte von der großzjährigen
Tochter der Klägerin ein bares Darlehn von 6,— ℳ und von dem Sohne der Klägerin ein solches von
6,50 ℳ unter der Verpflichtung der Rückzahlung in einigen Tagen erhalten, die Rückzahlung aber nicht erfolgt, und Fräulein wie Albert Blauzwirn der Klägerin diese Antprüche zum Eigentum abgetreten hätten, der Beklagte aber nur 45,— ℳ gezahlt habe, mit dem Antrage, den Beklagten durch vor⸗ läufig vollstreckbares Urteil kostenpflichtig zur Zahlung von 66,50 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. No⸗ vember 1908, abzüglich der bereits gezahlten 45,— ℳ, zu verurteilen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Charlottenburg, Abteilung 11, auf den 12. Januar 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. IS 1I10
Charlottenburg, den 7. November 1911.
(L. S.) v. Lebkowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[71720] Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtsanwalt Saul in Duisburg klagt gegen den Monteur Mathias Braun, früher in Duisburg, unter der Behauptung, daß derselbe ihm für die Vertretung in der Prozeßsache Gentjes gegen Braun 115 ℳ 20 ₰ verschulde, mit dem Antrage, Be⸗ klagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an Kläger 115 ℳ 20 ₰ nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivil⸗ kammer des Könialichen Landgerichts in Duisburg auf den 19. Januar 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auzszug der Klage bekannt gemacht.
Duisburg, den 10. November 1911.
Bremer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[72016] Oeffentliche Zustellung.
Der Restaurateur Oskar Fischer in Cronenberg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Zustizrat Schmitz in Elberfeld, klagt gegen den Kinemato⸗ graphenbesitzer Oskar Bruner, früher in Solingen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß Beklagter ihm für Saalmiete für Jult und August 1911 50 ℳ, für eine Portion Kaffee 75 ₰, für Feuerversicherung 24,50 ℳ, für Schieferdeckerarbeiten 2,25 ℳ, für Anstreicherarbeit 8,75 ℳ, für Schreinerarbeit 49,30 ℳ verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten zu ver⸗ urteilen, an den Kläger 135 ℳ 55 ₰ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. September 1911 zu zahlen und die Kosten des Rechteftreits einschl. der des Arrest⸗ befehls des Königlichen Amtsgerichts Ohligs vom 21. Oktober 1911 zu tragen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen
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protestes vom 7. April 1911, mit dem Antrage auf vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten
2*
Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Elberfeld auf den 19. Januar 1912, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 87, geladen. Elberfeld, den 11. November 1911. Grünter, .“ Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[71709] Oeffentliche Zustellung.
Der Fr. Link, Frankfurter kunstgewerbliche Werk⸗ stätte in Frankfurt a. Main, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Richard Bruck und O. Roth⸗ barth in Frankfurt a. Main, klagt gegen die Frau Henriette Mahr⸗Propach, früher in Frankfurt a. Main, Opernplatz 10, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund am 8. und 12. April 1911 erfolgter Darlehnshingabe, mit dem Antrage, die Beklagte kostenfällig zu verurteilen, an Kläger 185 ℳ nebst 4 % Zinsen aus 100 ℳ seit 15. Mai 1911 und aus 85 ℳ seit 15. Juni 1911 zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht, Abteilung 14, in Frankfurt a. Main, Hauptgebäude, Heiligkreuzstraße Nr. 34, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 1, auf den 30. Dezember 1911, Vormittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Frankfurt a. Main, den 10. November 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Abteilung 14.
[71710] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Marx Halbreich in Frankfurt a. M., gr. Friedbergerstr. 27, Prozeßbevollmächtigter: W. Beck daselbst, klagt gegen den Buchhalter Georg Huber, früher in Mannheim, R 7 10, wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Be⸗ auptung, daß Beklagter aus käuflicher Warenliefe⸗ rung 86 ℳ sowie an Portokosten 1,50 ℳ schulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung zur Zahlung von 87,50 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 29. Oktober 1911 unter vorläufiger Vollstreckbarkeits⸗ erklärung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Königliche Amts⸗ gericht, Abt. 11, in Frankfurt a. M. auf den 24. Januar 1912, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 22, Hauptgebäude, Heiligkreuzstraße 34, Erdgeschoß, geladen.
Frankfurt a. Main, den 10. November 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 11.
[71712] Oeffentliche Zustellung.
Der praktische Arzt Dr. Schneidereit zu Siegen⸗ dorf, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Fronzig und Jescheck in Liegnitz, klagt gegen den Rittergutsbesitzer Saft, früher in Petschendorf, Kreis Goldberg⸗Haynau, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte für die ärztliche Behandlung aus den Jahren 1910/11 noch 92 ℳ schulde und daß das in Ansatz gebrachte Honorar angemessen sei und der Gebührenordnung für Aerzte entspreche, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zur Zahlung von 92 ℳ nebst 4 vom Hundert Zinsen seit dem 1. Juli 1911 zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Königliche Amts⸗ gericht in Haynau auf den 22. Dezember 1911, Vormittags 9 Uhr. geladen.
Haynau, den 3. November 1911.
(Unterschrift), Amtsgerichtssekretär,
Gerichtsschreiber des Königlichen “
[71932] Kgl. Amtsgericht Heilbronn. Oeffentliche Zustellung. 8 Der Wirtschaftspächter August Rank in Heilbronn, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schliz daselbst, klagt gegen den Kaufmann Karl Mayer, früher in Heilbronn, mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, wegen Forderung aus Miete, mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urteil kostenfällig zur Zahlung von 170 ℳ nebst 4 % Zinsen aus 150 ℳ seit dem 1. Oktober 1911 und aus 20 ℳ seit dem Eintritt der Rechtshängig⸗ keit, zu vecurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht Heilbronn auf Montag, den 8. Januar 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen. Den 11. November 1911. Amtsgerichtssekretär Riedt.
[71730] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Viehverwertungsgenossenschaft Belgard, e. G. m. b H., vertreten durch den Vorstand, nämlich: 1) den Rittergutsbesitzer von Rekowski in Tiftzow, 2) den Rittergutsbesitzer von Rhoeden in Vietzow, 3) den Ackerbürger Wilhelm Pergande in Belgard, Klägerin und Berufungsbeklagte, im Prozeß vertreten durch den Rechtsanwalt Sachse in Köslin, gegen den Fleischermeister Fen Syring in Belgard a. Pers., jetzt dessen Erben: 1) die verehelichte Bauerhofsbesitzer Alwine Pagel, geb. Syring, in Klempin, 2) die verehelichte Bauerhofsbesitzer Marta Finger, geb. Syring, in Degow, 3) die verehelichte Bäckermeister Olga Sellnow, geb. Spring, in Belgard, 4) die unverehelichte Helene Syring in Darkow, 5) den Schlosser Emil Syring in Stargard, zu 1 bis 5 vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Brummund in Köslin, 6) den Seefahrer Franz Syring in Darkow bei Belgard, 7) den Landwirt Otto Syring in Darkow, 8) den Böckergesellen Wilhelm Syrina in Darkow, wegen 200 bis 300 ℳ, nimmt die Klägerin gegen die vorbezeichneten 8 Abkömmlinge als die Erben des Beklagten den Rechtsstreit auf, und ladet die Erben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Landgericht, Zivilkammer 2, zu Köslin auf den 206. Jaunuar 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Landgericht zu Köslin zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung an den Beklagten zu 6, den See⸗ fahrer Franz Syring, wird diese Ladung bekannt gemacht.
Köslin, den 11. November 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts:
Leß, Landgerichtssekretär.
[71723] Oeffentliche Zustellung.
Der Ingenieur Theo Schiffer zu Port⸗Novo⸗ rossisk (Nußland), Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Voege und Artz in. M.⸗Gladbach, klagt gegen den Generaldirektor Anton Raky, jetzt un⸗ bekannten Aufenthaltsorts, früher in Erkelenz, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem Kläger ein monatliches Gehalt von 800 Fres. versprochen, jedoch
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für die Zeit vom 1./12. 1907 bis 28. Februar 1908 nur 1500 Frcz. gezahlt habe, und daß der Beklagte trotz Aufforderung die Ausstellung seines Zeugnisses weigert, mit dem Antrage: 1) auf Zahlung von 900 Frcs., d. i. 720 ℳ, nebst 4 % Zinsen seit 1. März 1911, 2) den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger über seine Täligkeit als Ingenieur bei dem Beklagten für die Zeit vom 1. Dezember 1907 bis 31. Dezember 1909 ein auf Führung und Leistung ausgedehntes Lege auszustellen, 3) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, 4) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in M.⸗Gladbach, Zimmer 19, auf den 30. Januar 1912, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. M.⸗Gladbach, den 10. November 1911. (L. S.) Schulz, Aktuar, Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.
[72035] Oeffentliche Zustellung.
Die Gewerbebank e. G. m. b. H in Hamburg, Mönkedamm 13, vertreten durch ihre Vorstands⸗ mitglieder Justus Müller und Poulsen Nautrup, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Bödiker in Münster, klagt gegen den Kaufmann Johann Otto Wilhelm Eichholz, früͤher Hamburg, Adolphsplatz 6, dann Berlin, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, im Urkundenprozeß unter der Behauptung, daß der Beklagte eine im Grundbuche von Liesborn Band I Blatt 1 in Abteilung III unter Nr. 1 zu⸗ gunsten der Klägerin eingetragene Darlehnshypothek von 25 000 ℳ nebst 4 ½ % Zinsen, welche zum 1. April 1911 gekündigt worden sei, verschulde, mit dem vntee den Beklagten kostenpflichtig und vor⸗ läufig vollstreckbar zu verurteilen, an Klägerin 25 000 ℳ nebst 4 ½ % Zinsen seit dem 1. Januar 1911 zu zahlen und wegen des Kapitals, der Zinsen und Kosten die Zwangsvollstreckung in das im Grundbuche von Liesborn Band I Blatt 1 einge⸗ tragene Solquellenfeld „Deutschland“ zu dulden. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Münster auf den 18. Januar 1912, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen 8n diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8
Münster, den 11. November 1911.
Oebike, Gerichtsschreiber— des Königlichen Landgerichts. 3. Zivilkammer.
[72036] Oeffentliche Zustellung.
Die Gewerbebank, e. G. m. b. H. in Hamburg, Mönkedamm 13, vertreten durch ihre Vorstandsmit⸗ glieder Justus Müller und Poulsen Nautrup, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Bödiker in Münster, klagt gegen den Kaufmann Wilhelm Eichhols, genauer Johann Otto Wilhelm Eich⸗ holz, früher in Hamburg, Adolphsplatz, dann Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, im Urkundenprozeß, unter der Behauptung, daß der Beklagte eine im Grundbuche von Liesborn, Kreis Beckum, Band XIII. Blatt 2 in Abteilung III Nr. 5 zugunsten der Klägerin eingetragene Darlehnshypothek von 50000 ℳ nebst 6 % Zinsen verschulde, welche auf den 1. April 1911 zur Auszahlung gekündigt sei, mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an Klägerin 50 000 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 1. September 1910 zu zahlen, auch wegen des Kapitals, der Zinsen und der Kosten die Zwangsvollstreckung in das im Grund⸗ buche von Liesborn Band 13 Blatt 2 eingetragene Grundstück zu dulden. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Münster auf den 18. Januar 1912, Vormittags 9 ⅛ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ ftellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.
Münster, den 11. November 1911. 8
Oebike, Gerichtsschreiber— des Königlichen Landgerichts. 3. Zivilkammer. [72018] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma B. Mayer in Weitingen, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Bock in Rottweil, klagt gegen 1) den Alfons Seug, 2) die Josefine Seng, früher in Schörzingen, mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, unter der Behauptung, daß ihr ein rechtlicher Anspruch aus Warenkauf vom 26. Sep⸗ tember 1905 und 28. Februar 1906 im Betrage von 67 ℳ 52 ₰ zustehe, mit dem Antrage, durch vor⸗ läufig vollstreckbares Urteil für Recht zu erkennen, die Beklagten seien unter Haftung als Gesamt⸗ schuldner in Gemeinschaft mit Anna Lindenmüller, geb. Seng, in Schörzingen kostenfällig schuldig, ihr 67 ℳ 52 ₰ nebst 4 % Zinsen seit 28. Mai 1906 u bezahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreiis werden die Beklagten vor das König⸗ liche Amtsgericht in Spaichingen auf Mittwoch, 1 3. Januar 1912, Nachmittags 2 ½ Uhr, eladen.
b Spaichingen, den 13. November 1911.
Gerichtsschreiberei 88 Femeetiehen Amtsgerichts.
eller.
[71726] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma H. van der Moolen in Geldern, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ober⸗ tüschen zu Ohligs, klagt gegen den Otto Ludwig Böhmer, früher in Obligs, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß ihr der Be⸗ klagte laut eingereichten Rechnungsauszugs 234,28 ℳ nebst Zinsen schulde, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenfällia zu verurteilen, an Klägerin 234,28 ℳ nebst 5 % Zinsen von 124,09 ℳ seit dem 22. März 1911 und von 110,19 ℳ seit dem 4. August 1911 zu zahlen, und das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Ohligs, Zimmer 7, auf den 9. Januar 1912, Vormittags 10 Uhr, geladen. 11“ 8
Ohligs, den 7. November 1911.
Terhardt, Aktuar,
als Gerichtsschreiber des Königlichen Amt
““
71727] Oeffentliche Zustellung. “
Die Firma H. van der Moolen zu Geldern, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ober⸗ tüschen zu Ohligs, klagt gegen den Otto Ludwig Böhmer, früher in Ohligs, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, im Wechselprozeß, unler der Behauptung, daß ihr der Beklagte aus einem Wechsel von 21. Ja⸗ nuar 1911, der am 11. April 1911 unter Protest gegangen ist, 120 60 ℳ nebst Zinsen und Kosten schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig zu verurteilen, an Kägerin 126 70 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 10. April 1911 zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Ohligs, Zimmer 7, auf den 9. Januar 1912, Vor⸗ mittags 10 Uhr, geladen. 8
Ohligs, den 7. November 1911.
Terhardt, A
als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[71715] Oeffentliche Zustellung.
Der Privatmann Wilhelm Relfegersse in Dessau, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Langwagen in Dessau, klagt gegen den Zimmermann Emil Ehret, früher zu Roßlau, jetzt unbekannt abwesend, unter der Behauptung, daß ihm Beklagter 4 ½ % Zinsen für das II. Quartal 1911 einer Hypothek von 13,000 ℳ, welche auf dem Band 23 Blatt 30 ge⸗ führten Grundstück des Beklagten eingetragen sei, schulde, mit dem Antrage, 1) den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an den Kläger 146,25 ℳ zu zahlen, 2) ein Urteil dabin zu erlassen, daß Kläger berechtigt ist, wegen seiner Forderung nebst Kosten die Zwangsvollstreckung in das Grundstück Roßlau, ceegcaße. Grundbuch von Roßlau Band 23. Blatt 30 einzuleiten⸗ und aus dem Erlös sich zu be⸗ friedigen, 3) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Herzogliche Amtsgericht zu Roßlau auf Sonnabend, den 6. Januar 1912. Vormittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8
Roßlau, den 9. November 1911.
Matthige, Bureauassistent,
Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts, i. V.
171363] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Karl Dittmer zu Stettin, Grabowerstr. 11, Prazeßbevollmächtigter: Justizrat Baar in Stettin, klagt gegen den Lederhändler R. Jasper, früher in Jena, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die auf dem Grundstück Grünhof Band 17 Blatt 465 in Abteilung III unter Nr. 8 für den Beklagten auf dem Anteil des damaligen Grundstückseigentümers Ernst Oskar Heinsdorf eingetragene Vormerkung zur Erhaltung des Vorrechts einer Hypothek von 100 ℳ Wechselforderung nebst 6 % Zinsen feit dem 25. Juli 1889, ferner von 2 ℳ Wechselunkosten, 60 ℳ Kostenpauschquantum und 3,90 ℳ Kosten der Ein⸗ tragung bereits durch Zahlung erloschen sei, mit dem Antrage auf kostenlästige Berasrzeskaag des Be⸗ klagten, in die Löschung der auf vorgenanntem Grundstück eingetragenen Vormerkung, wie sie vorher bezeichnet ist, auf Kosten des Klägers zu willigen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklaate vor das Königliche Amtsgericht in Stettin, Abteilung 20, Zimmer 34, auf den 9. Ja⸗ nuar 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Stettin, den 10. November 1911.
Wahl, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[71729] Oeffentliche Zustellung.
Der S. Roßkamm in Ichenhausen klagt gegen den Paul Gichenhofer jun., Kellner, früher in Ulm, unter der Behauptung, derselbe schulde ihm für am 8. Januar, 18. September, 25. September, 13. No⸗ vember, 25. November 1908 und am 31. Dezember 1909 käuflich gelieferte Herrengarderobe zus. 470 ℳ, mit dem Antrage, durch vorläufig vollstreckbares Urteil zu erkennen, der Beklagte sei kostenfällig schuldig, an ihn 470 ℳ nebst 4 % Zinsen aus 60 ℳ vom 8. März 1908, 145 ℳ vom 25. Dezember 1908, 190 ℳ vom 20. Februar 1909 und aus 75 ℳ vom 1. April 1910 an zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das önigliche Amtsgericht in Ulm auf Donnerstag, den 28. Dezember 1911, Vor⸗ mittags 8 ¾ Uhr, geladen.
Ulm, 10. November 1911.
Göser, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 8
3) Verkäufe, Verpachtungen, n Verdingungen c. 8
Verdingung von 41 670 kg Knupferhblech, 412 765 kg Kupferplatten zu Lokomotivfeuerbuchsen, 347 485 kg Stangenkupfer, 7110 kg Kupferdraht, 52 665 kg Kupferrohren, 9510 kg Messingblech und 9770 kg Messingdraht und Rundmessung für die Direktionsbezirke Cöln, Elberfeld, Essen, Frankfurt a. M., Mainz und Saarbrücken. Die Verdingungs⸗ unterlagen können bei unserer Hausverwaltung, Domhof 28 hier, eingesehen oder von derselben gegen portofreie Einsendung von 2 ℳ in bar (nicht in Briefmarken) bezogen werden. Angebote sind ver⸗ siegelt und mit der Aufschrift: „Angebot auf die Lieferung von Kupferblech usw.“ versehen bis 7. Dezember d. Is., Vormittags 10 ½ Uhr, dem Zeitpunkte der Eröffnung, vorto⸗ und bestellgeld⸗ frei an uns einzureichen. Die Proben von Stangen⸗ kupfer und Kupferplatten sind vor dem Eröffnungs⸗ termin, und zwar bis 25. November d. Js., an das Königl. Eisenbahn⸗Werkstättenamt a Cöln⸗Nippes abzusenden. Ende der Zuschlagsfrist am 15. De⸗ zember d. Js., Nachmittags 6 Uhr. Cöln, im No⸗ vember 1911. Königliche Eisenbahndirektion.
[71970] Fleischverdingung.
Am Sonnabend, den 2. Dezember 1911, Vormittags 10 Uhr und Mittags 12 Uhr Üund Nachmittags 1 bezw. 2 Uhr, soll der Friedensbedarf sämtlicher Küchen der Marineteile am Lande und Lazarette, getrennut nach den Standorten Wilhelmshaven, Cuxhaven (einschließlich Schiffe). Lehe, Helgoland und Wangeroog. —, bei letzterem einschließlich Kriegsbedarf — an Rind⸗, Hammel⸗
und Schweinefleisch usw. für die Zeit vom 1. Ja⸗ nuar 1912 bis Ende Juni 1912 öffentlich verdungen werden.
Die Lieferungsbedingungen, welche ein Verzeichnis sämtlicher zu verdingenden Fleischsorten enthalten, liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus, sie können aber auch gegen vorherige Einsendung von 1,00 ℳ in bar G Garnison) von der Marige⸗ intendantur Wihelmshaven bezogen werden.
Angebote sind unterschrieben, portofrei und ver⸗ schlossen bis zum Verdingungszeitpunkte an die unter⸗ zeichnete Intendantur unter der äußeren Aufschrift: „Angebot auf die Lieferung von Fleischwaren für Wilhelmshaven ꝛc.“ einzureichen.
Withelmshaven, im November 1911.
Kaiserliche Marineintendantur.
[71969] Verdingung.
541 500 kg weiße Wischbaumwolle für die Werft
iel,
153 000 kg weiße Wischbaumwolle für die Werft Danzig und “
242 000 kg weiße Wischbaumwolle für die Werft Wilhelmshaven
sollen am 29. November 1911, Vormittags 11 ½ Uhr, verdungen werden.
Bedingungen und Zeichnungen liegen im Annahme⸗ amte der Werft aus, werden auch, soweit der Vorrat reicht, gegen zusammen 0,70 ℳ postfrei versandt.
Gesuche um Uebersendung der Bedingungen sind an das Annahmeamt der Werft zu richten.
Bestellgeld nicht erforderlich.
Wilhelmshaven, den 11. November 1911.
Beschaffungsabteilung 2 der Kaiserlichen Werft.
4) Verlosung ꝛc. von Wert⸗ papieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wert⸗ papieren befinden sich ausschließlich in Unterabteilung 2.
[71972] Bekanntmachung,
betreffend die Ausgabe von ℳ 4 000 000,—
4 proz. Pfandbriefe von 1911, Reihe II,
unkündbar bis 1930, der Deutschen Pfand⸗
briefanstalt in Posen (Körperschaft des öfsent⸗ lichen Rechts).
Auf Grund Allerhöchster Verordnung vom 4. Sep⸗ tember 1910 und des Erlasses der Herren Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, der Justiz, des Innern und der Finanzen vom 21. September 1910 hat die Deutsche Pfandbriefanstalt in Posen beschlossen, ℳ 4 000 000,— 4 prez. Pfandbriefe au zugeben. Die Schuldverschreibungen bilden die Reihe I1I und sind in folgende Abschnitte eingeteilt:
Buchstabe A Nr. 9201 bis 9400 200 Stück zu ℳ 5000,—,
Buchstabe B Nr. 9401 bis 10400 1000 Stück zu ℳ 2000,—,
Buchstabe C Nr. 10401 bis 11100 700 Stück zu ℳ 1000,—,
Buchstabe D Nr. 11101 bis 11400 300 Stück zu ℳ 500,—,
Buchstabe E Nr. 11401 bis 11900 500 Stück zu ℳ 200,—,
Buchstabe F Nr. 11901 bis 12400 500 Stück zu ℳ 100,—.
Kündigung und Verlosung ist bis zum 1. Januar 1930 ausgeschlossen. Der Pfandbrief ist von seiten des Inbabers unkündbar und wird von seiten der
Anstalt sechs Monate noch erfolgter Auslosung oder
Kündigung eingelöst. Die Auslosung bezw. Kündi⸗ gung erfolgt im Monat Dezember, die Rückzahlung am darauf folgenden 1. Juli.
Die Pfandbriefe sind mit 20 Zinsscheinen, die am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres zahlbar sind, und mit Erneuerungsscheinen versehen. Die Pfand⸗ briefe tragen die faksimilierte Unterschrift des Vor⸗
sitzenden des Verwaltungsrats und zweier Vorstands⸗
mitglieder.
Alle die Pfandbriefe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere auch alsbald nach jeder Ziehung die Nummern der gezogenen und der früher ausgelosten, aber nicht eingelösten Nummern werden im Reichs⸗ anzeiger, einer weiteren Berliner Tageszeitung, im
Posener Tageblatt und im Graudenzer Geselligen
veröffentlicht.
Die Zinsscheine und ausgelosten oder gekündigten Pfandbriefe werden kostenfrei eingelöst:
in Berlin bei der Königlichen Seehandlung
(Preußische Staatsbank), der Bank für Handel und Industrie, der Berliner Handelsgesellschaft, der Deutschen Bank, der Direction der Disconto⸗Gesellschaft, der Dresdner Bank und dem A. Schaaff⸗ hausen’schen Bankverein,
in Halle bei dem Bankhause H. F. Lehmann,
in Hannover bei dem Bankhause Ephraim
Meyer & Sohn, n Posen bei der Kasse der Anstalt, der Danziger Privat⸗Aktien⸗Bank, Filiale Posen, der Norddeutschen Kreditanstalt, der Ostbank für Handel und Gewerbe und den Herren Hartwig Mamroth & Co., sowie an allen Orten, an denen vorstehende Banken Niederlassungen haben. Bei diesen Stellen erfolgt auch die Ausgabe neuer Zinsscheinbogen kosten⸗ und talonsteuerfrei. Ebenso wird im Falle einer Kon⸗ vertierung die Abstemplung der alten bezw. eine Ausgabe neuer Stücke bei den genannten Stellen kostenfrei erfolgen.
Die Beleihungen sind nur gegen erststellige hypo⸗ thekarische Sicherheit zulässig und haben sich inner⸗ halb der ersten Hälfte des ermittelten Wertes zu halten. Die Beleihungen sind auf Grund beson⸗ derer Wertermittlungsvorschriften vorzunehmen, welche ebenso wie etwaige Abänderungen der Auf⸗ sichtsbehörde zur Genehmigung einzureichen sind.
Die Pfandbriefe sind mündelsicher auf Grund der Artikel 73 und 74 des preußi⸗ schen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch.
Auf Grund des Erlasses (Prospektbefreiung) des Königlich Preußischen Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 26. Oktober 1911 ist die vorge nannte Reihe II zum Handel an der Börse zu Berlin nach § 40 des Börsengesetzes zugelassen.
Posen, im November 1911.
Deutsche Pfandbriefanstalt in Posen. Dr. Stübben. Loos.