1911 / 273 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Nov 1911 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. Dr. Am Zeh nhoff (Zentr.): Wenn man der Mosel⸗ analisierung jede Möglichkeit der Durchführung in absehbarer Zeit erlegen will, dann muß man die gestellten Anträge annehmen. Wenn ier von „obligatorischen“ Bauarbeiten geredet wird, so sind das nicht twa solche, die ausgeführt werden ““ der Ausdruck hat hier ur den Sinn, daß es sich um solche Arbeiten handelt, die ausgeführt verden müssen, bevor andere in Angriff genommen werden dürfen.

Denn „die Selbständigkeit der Staaten 81 dem Gebiete des Strom⸗ aues bleibt unberührt; eine Verpflichtung der Staaten, Mittel für diese Wasserstraßen aufzuwenden, wird durch dieses Gesetz nicht begründet“, das steht ausdrücklich im § 5 des Artikels II. Die preußische Regierung bleibt souverän, die Moselkanalisierung uszuführen oder nicht auszuführen, ob sie im Gesetze steht oder nicht. Der Antrag Bassermann ist also ein Nichts, ein ausgeblasenes Ei. Die Moselkanalisierung ist eine rein preußische Frage, die allein der reußische Landtag diskutiert. Persönlich glaube ich ja, daß der Tag es Ausgleichs zwischen den beiden großen jetzt konkurrierenden ndustriezentren kommen wird, aber glauben Sie, Preußen wird iesen Entschluß eher fassen in der Zwangsjacke des Rheinstrombau⸗ verbandes? Wenn das Moselprojekt sich rentiert, so wird sich Preußen doch erst recht nicht in diese Vereinigung begeben; das wäre a, als wenn ein Mädchen einer sehr reichen Familie in eine ganz rme Familie durchaus hineinheiraten will. Durch die Hineinbringung er Moselkanalisierung in diese Vorlage würde man die besten Chancen gerade wegnehmen. 1 Abg. Dr. Frank⸗Mannheim (Soz.): Der Abg. Am Zehnhoff t nicht ein Freund, sondern einer der schärfsten Gegner der Mosel⸗ analisation. Aus seinen heiteren Wendungen ging es nicht ganz lar hervor. Er hat eine offene Tür für die Moselkanalisierung eigen wollen. Aber der Vorredner würde schon jede Tür ver⸗ chließen, wenn er der Ueberzeugung wäre, daß man durch diese Tür zur Moselkanalisierung kommen könnte. Aber er hat uns wenigstens mit großer Offenheit klar gemacht, was von den Versprechungen der Vorlage zu halten ist. Der Minister von Breitenbach hat heute erklärt, daß die Aufnahme der Mosel⸗ und Saarkanalisierung unter die obligatorischen Projekte der deutschen Regierung weder eine moralische noch eine rechtliche Verpflichtung zur Ausführung auferlegt. Damit keine Mißverständnisse aufkommen, hat der Abg. Am Zehnhoff auch ganz richtig diese Erklärung auf sämtliche Projekte, die jetzt in der Vorlage enthalten sind, erweitert. Der Abg. Am Zehnhoft hat dem Abg. Bassermann ein ausgeblasenes Ei an den Kopf eworfen. Der Abg. Behrens hat in aller Stille und Be⸗ scheidenheit den Antrag über die Aufnahme der Kanalisierung der Lahn zurückgezogen, nachdem der Abg. Dahlem mit einem nicht zu übertreffenden Eifer und mit außerordentlicher Tapferkeit für die Lahn gekämpft hatte. Er hatte sogar daran gedacht, die Annexion der preußischen Provinz zu widerrufen. Ich bedauere, daß der Abg. Dahlem bei dem Begräbnis seines Projekts nicht anwesend ist, er hat sich beurlauben lassen. Aber wenn man nicht einmal darauf bauen kann, daß Versprechungen in einer Thronrede über die Lahnkanalisierung erfüllt werden, so zeugt es von einer rührenden Vertrauensseligkeit, wenn man nun seinen Glauben auf das setzt, was ein preußischer Minister in aller Verschwiegenheit versprochen hat. (Zuruf: Das Versprechen ist heute gegeben worden!) Nein, der Abg. Dahlem ist ja schon heute beurlaubt gewesen, hat also sein Einverständnis zu der Zurückziehung des Lahnantrages ge⸗ eeben, ehe die heutige Sitzung begann. Wenn die Aufnahme dieses Projektes so bedeutungslos für die Vorlage ist, warum sträubt sich denn die preußische Regierung so dagegen? Ich kann nicht ver⸗ stehen, wie dieses Projekt ausgenommen werden soll, wenn man die Absicht hat, einen großzügigen Wasserwirtschaftsplan aufzustellen. Elsaß und die Saar haben jetzt eine Verbindung nach Frankreich, ie bekommen aber keine Verbindung mit Preußen und Deutschland. n den letzten Monaten wollten starke Interessentengruppen in Rheinland und Westfalen einen Krieg anfangen, weil wir in Marokko ein neues Erzlager haben müßten. Hier sträuben sich aber dieselben Interessentengruppen dagegen, daß uns die großen französischen Erz⸗ lager zugänglich gemacht werden. Es wird auf jeden Fall dahin kommen, daß die Cchiffahrtsabgaben auf die Konsumenten abgewälzt werden. Diese Ansicht hat auch der Vorstand der Produktenbörse in Mannheim telegraphisch geäußert. Ich habe auch heute eine Zu⸗ schrift aus den Kreisen der Neckarschiffer bekommen, die befürchten, daß sie durch die Kanalisierung des Neckar vollkommen ruiniert werden. Sie haben sich besondere Kähne bauen lassen, die durch die Kanalisierung vollkommen wertlos werden. Ihr ganzes Vermögen steckt in diesen kleinen Schiffen, die einen Wert von etwa 1500 bis 3000 haben. Es kommen ungefähr 50 Schiffe in Betracht. Wir Sozialdemokraten wollen keinen wirtschaftlichen Fort⸗ schritt aufhalten, aber wir haben immer den Grundsatz vertreten, daß kleinere Existenzen, die dadurch aufs Spiel gesetzt werden würden, entschädigt werden müssen. Ich möchte deshalb den Gedanken auf⸗ werfen, ob nicht diesen kleinen Schiffern eine Entschädigung zugeführt werden könnte.

Preußischer Minister der Breitenbach:

Meine Herren! Als die Kommission eine erweiterte Fassung des § 1 des Art. II beschloß, auf Grund deren die Mosel, die Lahn, der obere Neckar und der obere Main in das Gebiet des Rheinzweckverbandes einbezogen wurde, da habe ich wörtlich ausgesprochen:

Namens der Königlich Preußischen Staatsregierung habe ich

öffentlichen Arbeiten von

8

ausdrücklich zu erklären, daß sie aus einer Aenderung des Entwurfs im Sinne der Kommissionsbeschlüsse keine rechtliche, moralische oder

politische Verpflichtung irgendwelcher Art herleiten würde, bei ihrem Landtage Mittel für die Ausführung der Mosel⸗, Saar⸗, Lahn⸗ und Saalekanalisierung anzufordern.

Diese Erklärung gab zu Zweifeln in der Kommission Anlaß, ob auch bezüglich derjenigen Aufgaben, die der § 2 des Art. II brachte, der sogenannten obligatorischen, dieselbe Erklärung zu gelten hätte.

Auf dieses Bedenken hin, das als Mißverständnis erklärt wurde, ist, wie der Kommissionsbericht zutreffend wiedergibt, von einem Bundesratsbevollmächtigten und auch von mir selbst ausdrücklich an⸗ erkannt, daß für die im Art. I1 § 2 der Regierungsvorlage bezeichneten Projekte eine Verpflichtung zur Vorlage bei den Landtagen sich aller⸗ dings aus der Tatsache der Einbringung des Entwurfs ergebe.]

Meine Herren, damit ist die Sachlage völlig klargestellt und ich darf annehmen, daß der Herr Abg. Frank in dieser Kommissionssitzung nicht zugegen gewesen ist, oder daß er diese in den Kommissionsbericht aufgenommenen Erklärungen übersehen hat. Die Sachlage ist durchaus zweifellos: die obligatorischen Projekte sind diejenigen, über die die beteiligten Bundesregierungen sich verständigt haben, und zwar sowohl nach der technischen wie nach der wirtschaft⸗ lichen Seite hin. Nicht obligatorische Projekte sind alle diejenigen, bezüglich deren keine Verständigung vorliegt. Darum, meine ich, können sich an diese Frage kaum noch Zweifel knüpfen. Es kann namentlich auch nicht, wie es der Herr Abg. Frank durch einen Appell an die süd⸗ deutschen Regierungen zu erreichen suchte, der Glaube entstehen, als wenn hier Projekte in Aussicht gestellt seien, deren Ausführung nicht ernstlich beabsichtigt wäre, und als wenn eine Abgabenerhebung stattfinden solle, ohne daß tatsächlich die Bauausführung erfolge. Das ist eine Irrtumserregung, die ich nicht begreife nach den fast einjährigen Ver⸗ handlungen in der Kommission. Es besteht eine Verpflichtung der Regierung, an die Ausführung dieser Projekte heranzutreten, in erster Linie natürlich die Mittel bei ihren Landtagen anzufordern.

Abg. Oeser (fortschr. Volksp.): Jetzt sind wir bei dem eigentlichen Kernpunkt der Vorlage angelangt, die in der Tat mit einem ausgeblasenen Ei zu vergleichen ist. Das einzige Sichere, was die Vorlage bringt, ist die Aufhebung der Abgabenfreiheit auf den Strömen. Alles übrige ist unsicher. Der Ausdruck „obligatorisch“ hat außerordentlich zur Verwirrung der Sachlage beigetragen. Der Minister hat eben zugegeben, daß eine weitere Verpflichtung nicht besteht, als die Bewilligung beim Landtage zu beantragen. Wenn der Landtag ablehnt, dann besteht keinerlei weitere juristische Verpflichtung. Es ist sehr richtig vorhin auf den § 5 der Vorlage hingewiesen worden. Nach § 9 können zudem die Staaten ihrerseits nicht das Recht herleiten, vollständig befriedigt zu werden. Sie haben nur soweit einen Anspruch auf den Ersatz ihrer Strombaukosten, als Einnahmen überhaupt vorhanden sind. Wenn Sie sich das ver⸗ gegenwärtigen, so werden Sie es begreiflich finden, daß wir den Vorwurf, den auch der bayerische Bundeskommissar uns neulich hier im Hause gemacht hat, daß Gegner der Vorlage auch Gegner des Verkehrs sind, als unrichtig zurückweisen. Durch die Vorlage wird die Abgabenfreiheit auf den deutschen Strömen beseitigt. Was wir auf der anderen Seite bekommen, ist aber nichts Sicheres. In bezug auf die Weser liegt ein Streit nicht vor; hier wird ein einheitliches Votum des Hauses erzielt werden. Anders liegt es schon bei der Elbe; das Projekt liegt vor, aber seine technische Aus⸗ führbarkeit ist stark angefochten worden; sämtliche Mitglieder des Hauses aus Sachsen widersprechen der ihrem Lande zugedachten Wohltat, und es wäre doch eine Vergewaltigung Sachsens, wenn man gegen seinen Widerspruch hier beschließen wollte, die Elbe müsse ver⸗ tieft werden. Bezüglich der östlichen Ströme haben wir ja gehört, daß sic⸗ Preußen durch das Reich nicht dreinreden lassen will; die östlichen Ströme sollen keine Strombeiräte bekommen. Gerade da scheint mir die Ausdehnung der vorhandenen Rechtsgarantien ge⸗ boten. Für die Kanalisierung des Rheins und des Mains bestehen bezüglich gewisser Strecken Staatsverträge bereits. Die Neckar⸗ kanalisation hätte Württemberg vielleicht doch allein und ohne dieses Gesetz auf sich nehmen können; jedenfalls wird ihm die Sache nicht erleichtert, denn Baden und Hessen können diese Kanalisierung auch nach dem Gesetz genau so verhindern wie vorher; und ob es ein Vorteil für Württemberg ist, daß in Zukunft auch Preußen, Bayern, Baden, Hessen bel der Neckarkanalisierung mitverwalten werden, möchte ich ganz dahingestellt sein lassen. Der Minister von Pischek hat das bundesfreundliche Verhalten Preußens mit Dank anerkannt, dasselbe ist von einem bayerischen Vertreter geschehen; ich hebe das hervor mit Rücksicht auf andere noch bestehende Pläne, die ein solches bundesfreundliches Verhalten zur Voraus⸗ setzung haben. Ob die in der Vorlage enthaltenen Kautelen für die Vertiefung der Rheinfahrrinne zwischen St. Goar und Mann⸗ heim auf 2 ½ m ausreichen werden, scheint mir sehr zweifelhaft. Ueber die Bedeutung dieses Projektes ist nicht weiter zu reden. Das wird in Frankfurt ganz besonders verlangt. Das bisher vor⸗ gelegte Projekt hat unter den Interessenten lebhafte Beunruhigung ervorgerufen. Es handelt sich um eine Schleuse im Binger Loch. Dagegen haben die Fachmänner erhebliche Bedenken geäußert, und in der Kommission hat man versucht, diese Bedenken zu zerstreuen. Der badische Vertreter meinte in der Kommission, ausführbar sei die Schleuse schon, aber es sei keine ideale Lösung. Nun frage ich mich, wie sich die Sache wirtschaftlich gestaltet. Liegt ein Zwang vor, die Rheinvertiefung durchzuführen oder nicht? Im Gesetz ist nicht vorgesehen, daß bei einem Aufgeben der Rheinvertiefung die Ab⸗ gaben hinfällig werden. Drei Viertel der Abgaben müßten gezahlt werden, ob die Vertiefung des Rheins erfolgt oder nicht. Gewiß haben wir mit einer Vermehrung des Verkehrs zu rechnen, aber zweifelhaft ist mir, ob die gemachten Schätzungen richtig sind; es wird von über 6 % gesbrochen. Es ist zweifelhaft, ob 1920 die Abgaben die erhoffte Höhe erreichen werden. Nach der günstiasten Rechnung würde eine Defizit von 800 000 vorhanden sein. Und dann tritt der Fall ein, daß nun die Regierungen, die schon ein Pro⸗ jekt ausgeführt haben, das größte Interesse daran haben, weitere Pro⸗ jekte zu hintertreiben. Die Vertiefung des Rheins wird also höchst⸗ wahrscheinlich nicht ausgeführt werden. Für diesen Fall hat die Vor⸗ lage nichts vorgesehen, es müßte aber doch für diesen Fall der Fortfall der Abgaben vorgesehen werden. Die Mosel kann heute schon kanalisiert werden, ohne großes Risiko der Unternehmer. Aus nationalen Rücksichten, sagt man, müsse das niederrheinische Gebiet in der jetzigen Gestalt erhalten bleiben. Nationale Rück⸗ sichten verlangen nicht, daß andere Gebiete nicht berücksichtigt werden. Der Niederrhein befindet sich doch in einer geradezu glänzenden Lage, er kann seine Erze aus der ganzen Welt beziehen; keine zweite Industrie ist so leistungsfähig. Es ist nun unbillig, daß aus Rücksicht auf ein solches Gebiet ein anderes Gebiet nicht auf⸗ geschlossen wird. Man wird sich fragen müssen, wo sind denn die wirklich nationalen und zukunftsreichen Gedanken? Wir haben ja im Spätherbst eine Reise nach Lothringen und Luxemburg ge⸗ macht, es wäre wünschenswert, wenn sich auch der ganze Reichstag davon überzeugte, in welcher Lage die dortige Industrie ist. Sollen wir die lothringische und luxemburgische Industrie zwingen, ihren Weg über Belgien und Frankreich zu nehmen? Es hat mich gewundert, daß der Abg. Dr. Hahn gegen die Mosel⸗ und Saar⸗ kanalisation so heftig polemisiert hat, nachdem 1904 der Bund der Landwirte in eine sehr kräftige Agitation für diese Kanalisierung eingetreten ist. Dr. Hahn war doch der Referent auf den Ver⸗ sammlungen. Was der Minister von Breitenbach von der Abwande⸗ rung der preußischen Industrie gesagt hat, ist vielleicht vom Standpunkt der preußischen Verwaltung verständlich. Wenn aber in Lothringen Eisenerze in freiem Besitz nicht vorhanden sind, so kann doch von einer Abwanderung von 160 000 Arbeitern nicht die Rede sein. Aus diesen Erwägungen werden meine Freunde fast einstimmig für die Aufnahme der Mosel⸗ und Saarkanalisierung in die Vorlage stimmen. Einen Zwang können wir damit allerdings nicht ausüben, weil es im Belieben des Einzelstaats steht, ob die Projekte aus⸗ geführt werden; aber es wird doch eine Verstärkung unseres Ver⸗ langens bedeuten, wenn die Mehrheit des Reichstags aus nationalen und wirtschaftlichen Gründen mit Rücksicht auf Lothringen und auf Luxemburg, welches letztere wir nicht aus dem Zollverband treiben wollen, und von dem wir wünschen, daß es seine Interessen nicht in anderen Ländern sucht, einen Beschluß für die Mosel⸗ und Saar⸗ kanalisierung faßt. Für die Weser ist Streit nicht vorhanden, für die Elbe läßt sich die Zustimmung zu dem, was geboten wird, recht⸗ fertigen, für den Rhein fehlen die Garantien bezüglich des Mittel⸗ 85 und bezüglich der klaren Durchführung des genossenschaftlichen edankens. Ein erheblicher Teil meiner Freunde wird gegen die Vor⸗ lage stimmen.

Direktor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Peters: Wenn der Antrag Sommer wegen Kanalisierung der Saale von Weißenfels ab in die Vorlage auf⸗ genommen wird, so hat das nur die Folge, daß die Saalestrecke in die Vorlage eingesetzt wird, aber nicht, daß sie ausgebaut wird. Der Abg. Dr. Frank hak ein Telegramm der Mannheimer Produktenbörse verlesen, wonach eine wesentliche Verteuerung des Getreides zum Schaden der Konsumenten eintreten wird. Nun, wenn die Konsumenten die Schiffahrtsabgaben tragen, wie es die Meinung dieser Börse ist, so kann man doch nicht sagen, die Schißzer sie tragen werden. Es trifft also zu, was ich schon gestern gesagt habe. Der Abg. Oeser hat zu meinem Bedauern die Ausführungen des Abg. Am Zehnhoff dahin ausgelegt, daß durch dieses Gesetz sicher nur die Einführung der Schiffahrtsgabgaben sei, aber nicht die Gewährung der Gegenleistungen; in der Vorlage stehen doch aber alle die Aufgaben aufgezählt, die gemacht werden sollen Daß erst die Verbesserungen der Wasserstraßen durchgeführt, und dann erst die Schiffahrtsabgaben eingeführt werden, dafür ist doch durch unsere verschiedenen Erklärungen Gewähr gegeben. Der Abg. Oeser bezweifelt, ob die Mittel des Rheinstromverbandes ausreichen werden, um die Vertiefung der Rinne von St. Goar bis Mannheim durchzuführen. Das läßt sich allerdings im Plenum nicht im einzelnen nachweisen. Für den Weser⸗ und Elbeverband sollen die Abgaben erst eingeführt werden, wenn ¹ der veranschlagten Kosten der Bauten

verausgabt sind. Diese Kosten werden also zunächst vorgeschossen werden, und erst nachher werden sie aus den Abgaben gedeckt werden. Aus der Mosel⸗ und Saarkanalisierung ist eine große Schädigung wirtschaftlicher Interessen zu befürchten. Der Abg. Oeser hält zwar die Abwanderung der Industrie für ein Phantom; wenn

aber die Konkurrenz von Lothringen stärker wird, so entsteht tat⸗

sächlich ein Anreiz, die Werke von Norden dorthin zu verlegen.

Abg. Schmid⸗Konstanz (nl.): Art. II des Entwurfs hat eine wesentliche Verbesserung für Baden insofern gebracht, als die Schiff⸗ barmachung des Rheins von Basel bis Konstanz mit hinein⸗ genommen ist. Wir sind aber der Meinung, daß sie viel schneller von den betreffenden Staaten ausgeführt würde, wenn der Rhein von Abgaben befreit würde. Wenn der Oberrhein von Basel bis Konstanz vielleicht recht spät oder gar nicht kanalisiert wird, dann sind die Abgaben da und für alle Zeiten. Am Oberrhein hat die Industrie sich in der letzten Zeit recht erfreulich entwickelt, und wir wünschen, daß das auch in Zukunft der Fall sein wird. Wenn aber die Industrie in der chweiz und in Oesterreich günstiger gestellt ist als die auf der deutschen Seite, dann muß die Entwicklung der deutschen Industrie durch die Schiffahrtsabgaben gehindert werden. Wir sind leider vom Meere sehr weit entfernt. Durch die Kilometer⸗ abgaben des Entwurfs werden wir stark herangezogen. Der Handelestand hat deshalb einen lebhaften Widerstand gegen den Entwurf entwickelt, und heute noch ist der Widerstand sehr lebhaft. Die Handelskammer in Konstanz und auch die Stadt Karlsruhe haben sich neuerdings auf das entschiedenste gegen Schiffahrtsabgaben ausgesprochen. Wird der Entwurf Gesetz, dann wird die Preisgestaltung der einzelnen Artikel sich verschieben, und die Unzufriedenheit über diese Differenzen wird sich nach Einführung der Schiffahrtsabgaben noch steigern. Wir bleiben deshalb in meiner Gegend nach wie vor Gegner der Vorlage. Wir wissen ja heute noch gar nicht, wie die abzuschließenden Staatsverträge zwischen Deutschland und der Schweiz und Oesterreich zustande kommen werden, und ob nicht gerade mit Rücksicht auf diese Verträge die Schiffbarmachung des Oberrheins hinausgezögert oder unmöglich gemacht werden wird. Die Freihaltung der Wasserwege ist für die Städte bedeutsam, die in den letzten zwanzig Jahren außerordentlich vorwärts gekommen sind. Sie würden von den Schweizer Städten überflügelt werden, wenn Schiffahrtsabgaben erhoben werden. Für uns wäre nur eine Schiffbarmachung des von Vorteil. Im übrigen sind wir gegen das ganze

esetz. Abg. Dr. Zehnter (Zentr.): Es ist eine Illusion, daß ohne Abgaben der Ausbau der Wasserstraßen am Oberrhein rascher vor sich geben würde. So große Ausgaben, wie das erfordert, können die Staaten nicht allein tragen, da müssen die Interessenten mit beitragen. Der Abg. Schmid sollte dafür sorgen, daß das Volk nicht in so un⸗ erhörter Weise angelogen wird, wie es bei seiner Wahl geschehen ist, namentlich in bezug auf die Finanzreform. Es wurden da ganz un⸗ geheuerliche Behauptungen aufgestellt, wonach die deutschen Haus⸗ frauen mit acht bis neun Milliarden belastet werden würden. (Vize⸗ präsident Schultz bittet den Redner, bei der Sache zu bleiben.) Ich möchte nur den Abg. Schmid bitten, dafür zu sorgen, daß die Wähler künftighin nicht so angelogen werden.

Abg. D. Naumann (fortschr. Volksp.): Der Abg. Gothein hatte die Erklärung abgegeben, daß diejenigen, die jetzt notgedrungen und mit schwerem Herzen für das Gesetz stimmen, weil sie lieber einen anderen Weg eingeschlagen hätten, nicht die eigentlich Schuldigen sind. Ich bin ihm für diese milde und freundliche Beurteilung, die er uns hat zukommen lassen, dankbar. Es scheint mir aber, daß es sich in dieser Frage mehr um die Ergreifung von praktischen Möglichkeiten handelt, was sich ja auch dadurch zeigt, daß die Ge⸗ sinnungen in dieser Frage sehr geographisch verteilt sind. Schon allein die Bodenständigkeit der einen oder anderen Gesinnung zeigt, daß das, was hier verhandelt wird, weniger auf Ueberzeugungen, als auf Interessenfragen beruht. Von diesem Standpunkte aus ist es vollständig zu erklären, wenn die Herren vom Rhein und Main ihrerseits sagen, wir wünschen diese Vorlage nicht, wir wünschen den bisherigen Zustand weiter; aber mit derselben Logik wird es auch verständlich sein, daß diejenigen, die weiter oben sitzen, sich auf einen anderen Standpunkt stellen. Wie ist denn jetzt z. B. die wirtschaft⸗ liche Lage des württembergischen Landes? Württemberg hat Jahr⸗ zehnte mehr Kinder erzogen, als es bei sich behalten konnte. Seine Bevölkerung ging den Rhein hinab, weil dort Arbeit gesucht wurde. Weshalb? Weil zu wenig Kohlen den Rhein hinauf befördert werden konnten. Es liegt also tatsächlich ein wirtschaftliches Inter⸗ esse vor. Die Frage ist nur, ließ sich das nicht auf andere Weise be⸗ friedigen? Der Minister von Pischek hat angedeutet, es wäre vielleicht auch sonst auf andere Art gegangen, uur die Schwierigkeiten dauerten schon so lange, daß der Moment, wo einmal die Aussicht da ist, jetzt endlich zu einem Resultat zu kommen, natürlich von allen be⸗ teiligten Kreisen ergriffen wird ohne besondere theoretische Bedenken. Allerdings, das Zutrauen wird durch das getrübt, was der Minister Breitenbach über den Mangel an Verpflichtungen erklärt hat. Er hat damit wohl weniger Hessen, Baden und Württemberg gemeint; denn diese Staaten mit einer geordneten Landesvertretung werden dieses Maß von moralischer Verpflichtung, welches in dem Gesetz liegt, auch übernehmen können. Wenn der Minister glaubt, für die preußische Regierung das Maß von Verpflichtung moralisch nicht übernehmen zu können, so kann das nur darauf zurückzuführen sein, daß bei der besonderen Art der preußischen Vertretung derartige moralische Verpflichtungen infolge der von Gott gegebenen Abhängigkeit nicht übernommen werden können. Wir nehmen also an, daß das Pro⸗ ramm, das. in dem Gesetz enthalten ist, als ein zwar noch nicht formell Hetse aber formal akzeptiertes Programm wenigstens für die be⸗ teiligten süddeutschen Staaten gilt. Und wenn Preußen in der Art des reichen Mädchens, das in die arme Familie hineinheiratet, eine Art dauernde Gütertrennung sich sozusagen vorbehalten will, ob es in späterer Zeit noch etwas zahlen will oder nicht, so ist das in dem Moment der Cheschließung außerordentlich erschwerend, diese Er⸗ klärung zu bekommen. Der Abg. Frank hat sich auf ein Telegramm der Produktenbörse in Mannheim berufen, wonach der Transport ver⸗ teuert würde. Diese Verteuerung wirkt aber nur für diejenigen Ge⸗ biete, die direkt am Rhein liegen. Sobald man aber den Neckar hinauf⸗ geht, nach Heilbronn, nach Stuttgart, so liegt die Sache anders. Das Getreide muß jetzt in Mannheim umgeladen und mit der Eisen⸗ bahn befördert werden. Es ist deshalb durchaus glaubhaft, daß für fast das ganze württembergische Land mit Ausnahme geringer Teile des Schwarzwaldkreises das Brot und andere Dinge verbilligt werden dürften. Der Abg. Frank hat nicht die Snteresten aller kleinen Neckarschiffer vertreten. Ein anderer Teil ist der Meinung, daß durch die Ver⸗ tiefung der Fahrrinne ihnen ein großes Maß von neuer Arbeit zugeführt wird. Aber die Lösung dieser Entschädigungsfrage gehört ar nicht zu den Aufgaben dieser Vorlage, sondern Sache der kandesgesetzgebung, wenn an die der vorgesehenen Projekte herangegangen wird.

Abg. Hildenbrand (Soz.): Es ist sicher, daß in den nächsten Wahlen gewiß recht viel gelogen wird; niemals aber ist mehr gelogen worden, als vom Zentrum im Wahlkampf in Konstanz. Wir Sozialdemokraten, die wir gern für jede Verkehrs⸗ verbesserung eintreten, würden unserer württembergischen Regierung gewiß gern folgen in der Zustimmung zu dem Gesetz, wenn wir glauben würden, daß die Garantien, die das Gesetz gibt, ausreichend sind, um die Hoffnungen zu erfüllen, die Württemberg darauf setzt. Wenn wir im Zweifel gewesen sind, ob wir unserer Regierung no folgen sollen, so sind wir heute in unserem Mißtrauen gegen die preußischen Versprechungen dusch die Erklärungen des preußischen Ministers ganz außerordentlich gestärkt worden. Daß man die Mosel nicht hineinnehmen will, ist nur darauf zurückzuführen, daß man die durch das Gesetz gewährleistete Selbstverwaltung einschränken, daß man die Mitwirkung der Interessenten ausschalten will.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

Ausführung

eutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußische

Berlin, Sonnabend, den 18. November

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

können wir dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zu⸗ stimmen. Wir müssen aber als Volksvertreter alles tun, um die Interessen der beteiligten Staaten zu fördern, darum sind wir be⸗ rechtigt, entsprechende Anträge zu stellen. Der Abg. Naumann übersieht, daß man gerade durch die Abgabenfreiheit seinerzeit die Interessen⸗ gegensäße zwischen den einzelnen Teilen der deutschen Bevölkerung eseitigt hat; diese Interessengegensätze werden durch die Vorlage von neuem hervorgerufen und verschärft. Es ist auch für Württemberg nicht die geringste Garantie gegeben, daß das Opfer der Abgaben⸗ freiheit irgendwie vergolten werden wird. Nach § 1 wird der Neckar bis Eßlingen in den Rheinstrombauverband hineingezogen; damit ist zugegeben, daß der Neckar bis Eßlingen kanalisiert werden muß. Wenn man ferner erklärt, die Kanalisierung des Neckar bis ins Innere des Landes sei für Württemberg eine Lebensfrage, so müßte sie doch auch in dieser Ausdehnung in das Bauprogramm auf⸗ genommen werden.

Preußischer Minister der Breitenbach:

Meine Herren! Der Herr Abg. Naumann stellte sich auf den Standpunkt, den ich für den allein richtigen halte, dieses Gesetz aus⸗ schließlich nach wirtschaftlichen Erwägungen zu behandeln. Trotzdem unternahm er einen politischen Exkurs, und zwar nach Preußen. Er brachte die Regierung und die Landtage von Württemberg und wahr scheinlich auch von Bayern in Gegensatz zum Landtag von Preußen. Ich möchte seinen Zweifeln gegenüber nochmals betonen, daß die preußische Regierung im Landtage auf Grund des verabschiedeten Schiffahrtsabgabengesetzes die Vorlage wegen Vertiefung der Rhein⸗ straße von St. Goar bis Mannheim, soweit preußisches Gebiet in Frage kommt, vorlegen wird.

Der Herr Vorredner hat in der bekannten Art und Weise gegen die preußische Regierung Stellung genommen. Er hat unter anderem hier von oben herab gesagt, wir leisten Widerstand gegen die wohlerwogenen Bestrebungen, die Mosel in das Gesetz hineinzuziehen. Meine Herren, wer nach den Ver⸗ handlungen dieses hohen Hauses und nach dem ungeheuren Widerstreit der Meinungen über die Frage der Moselkanalisierung heute hier behaupten will, daß es sich um eine wohl erwogene Frage handelt, der wird überhaupt nicht geneigt sein, sich in die Diskussion zu vertiefen. Wenn es eine Frage gibt, die zweifelhaft ist, so ist es sicherlich die Frage der Kanalisierung der Mosel, die nunmehr seit mehr als drei Jahrzehnten alle Interessenten und auch die Regierungen beschäftigt. Er meint, nur eigennützige Gründe wären es, die die preußische Regierung veranlaßten, sich in der Frage zurückzuhalten und zu erklären, z. Zt. wäre die Kanalisierung nicht möglich. Nein, meine Herren, es sind sehr wohl erwogene wirtschaftliche Bedenken, die die Regierung dazu veranlassen, und wenn er weiter meinte, ich hätte ausgeführt, daß Preußen und unter Umständen die Reichslande bestrebt sein müßten, den Verband auszuschalten, so ist er meinen Ausführungen in keiner Weise gefolgt. Ich habe gerade im Gegen⸗ teil ausgeführt, daß zwei Möglichkeiten beständen, die Nebenflüsse zu begünstigen, durch den Verband oder ohne Verband, daß es aber zweifelhaft sein könnte, ob es den Interessen der Nebenflüsse entspräche,

öffentlichen Arbeiten von

in den Verband hineinzugehen.

Damit schließt die Diskussion.

In persönlicher Bemerkung verwahrt sich der Abg. Schmid⸗ Konstanz gegen die Unterstellung, daß er zugelassen habe, daß die Wähler angelogen wurden.

Abg. Zehnter (Zentr.): Ich muß es zurückweisen, als ob ich ohne tatsächliche Unterlagen meine Behauptung aufgestellt hätte. Ich lege auf den Tisch des Hauses. . (Präsident: Das ist nicht per⸗ sönlich! Der Redner legt auf den Tisch des Hauses ein Zeitungs⸗ blatt nieder.)

In der Abstimmung wird § 1 nach Ablehnung der An⸗ träge Albrecht und Bassermann unverändert in der Kommissions⸗ fassung angenommen. Der Antrag Sommer ist zurückgezogen.

Bei § 2 findet über die identischen Anträge Albrecht und Bassermann, die Mittel des Rheinstromverbandes auch zur Kanalisierung der Mosel von Metz bis zum Rhein auf 2,50 m Fahrwassertiefe und der Saar von Brebach bis zur Mosel auf 2 m Fahrwassertiefe zu verwenden, namentliche Ab⸗ stimmung statt. Das Ergebnis ist die Ablehnung mit 188 gegen 109 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen.

§ 2 wird unverändert in der Kommissionsfassung an⸗

genommen; ebenso §§ 3 bis 6. § 7 statuiert die Errichtung von Strombeiräten neben den Verwaltungsausschüssen. Die Strombeiräte sind aus den beteiligten Kreisen nach Maßgabe ihres Interesses zu wählen, und zwar durch die berufenen Vertretungen von Handel, Industrie und Landwirtschaft, die Hafenstädte und die Organisationen der Schiffahrttreibenden. Abg. Sachse (Soz.) begründet einen Antrag, auch den Gewerbevertretungen in den Strombeiräten eine Vertretung .“ und ihnen durchweg beschließende Stimmen zu geben.

Direktor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirk⸗ licher Geheimer Oberregierungsrat Peters bekämpft den Antrag; das Gewerbe würde durch das Präsentationsrecht der Industriekorporationen ohnehin vertreten.

Abg. Sachse (Soz): Bei gutem Willen könnte man den Arbeitern in den Strombeiräten ebensogut eine Vertretung zugestehen, wie es im Landeseisenbahnrat von Württemberg geschehen ist.

Der Antrag Albrecht wird abgelehnt.

Ein nachträglich zum § 2 gestellter Antrag Sommer, die Kanalisierung der Saale von Weißenfels bis Halle auf⸗ zunehmen, der bei der Abstimmung über § 2 vom Bureau übersehen war, wird hierauf zur Abstimmung gebracht und abgelehnt.

Um 6 Uhr wird die Weiterberatung auf 11 Uhr vertagt.

nnabend 81

Nr. 59 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des

folgenden Inhalt: Medizinal⸗ der Kaiserlich Deutschen Regierung und der? Republik, betreffend den Austausch von

Innern, vom 15. November hat und Veterinärwesen: Abkommen zwischen Regierung der Französischen Nachrichten über das Auf⸗

seitigen Grenzbezirken.

Statistik und Volkswirtschaft.

Deutsche Seefischerei und Bodenseefischerei für Oktober 1911.

Seetiere und davon gewonnene Erzeugnisse

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Nordseegebiet**)

Ostseegebiet

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IV. V.

IV./V. Sorte Ieru6.* Schellfisch aus dem weißen Meer. Weißling Me Kabliau, groß. mittel, 8 Isländer. ““ Kabliau aus dem weißen 1““ ““ Seehecht (Hechtdorsch). Scholle klein 2 . 2 9 2 . lebend .. Blindling (r Füentthahn. vWrec Petermann, echter . 14 J (Blaufisch). 0

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(Quappe,

IIIISII

I. Fische. 102 230 142 058 304 124 203 139 187 133 885 948 817 130

8 980

163 976 309 762 432 277 882 722

3 255 109 910 51 953

47 082 154 161 2 800

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286 714 82

632 206 252 585 40 062 23 485 127 180 34 810 2 764 200

93 180 7 619

3 183

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3 742 46 444

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2 694

35 995 99 087 109 761 222 502

586 11 332 22 550

24 149 45 078 1 700 3 062 16 104 482

6

61 863 21

133 804 55 901 6 513 7 100 72 213 7 691! 1 696 454 65 502 25 741 8 013 20 074 15 236

3 941 2 902

680 1 8922 1 939 4 181

398 107 849

2 358 13 017 69 574

14 024

863

145 427

9

11

1 659 152 426 44 658 674

1 732 528 2 160 116 462

191 185 930

78 820 68 833 629

1 556 377 715 171 170 287 500 68 090

14 140 1 965

2 1069

387 984 8

48 351

11111

1

—+½

v

I

3 689 141 664 46 779 1 023 80 930 160

64 452

46 344 866

19 817 49 497 63

2 354 46 910 75 742 6 064 91 649

10 077 380

868

zusammen

Stück

7 450 266 II. Schal

427 043

5 939 32 772 333 124 46 525

2 121 314 tiere.

70 934 1 298 1 329 1 982

29 645 1 898

4 220 498

kg zusammen (es g

III. Andere Seetiere.

Stüůck

180 113 365 896

1 107 086

14

zusammen Stück

*) Im Gemenge mit echter.

**) Die Angaben eines Fisch

versteigerers stehen noch aus.

Seetiere und davon

wonnene Erzeugnisse

Nordseegebiet Ostseegebiet kg kg

IV. Erzeugnisse von Seetieren.

Salzheringe. Kantjes]/ 138 594 3 099 706 Fischlebern .. kg 36 747 36 461 Fischrogen. u“ 74 095 10 840

zusammen kg 710 842 8 Kantjes 138 594 13 147 007

2 1% 5⸗445 5445 189 gs h 194086u

365 896 Ees 7 450 266 2 121 314 4 220 498 906 724 122)8,3

kg I . . [Stfe V 1““

8 641 221 365 898 5 375 421 5 445

138 594 912 420

912 420

kg zus. I—IV (ihe

Kantjes

Nord⸗ und Ostseegebiet Gesamtwert. 66 287 841

Bodensee⸗ und Rheingebiet.

I16“

Süßwassertiere.

Blaufelchen. v1116664*“ Sand⸗(Weiß⸗)Felchenr... . Kilche (Kropffelchen)). ... . 8 i. 8 ) Forellen: a. Bach⸗ (See⸗) . b. Bac ge oder Silber⸗ 1““ d. Regenbogen⸗-⸗.. . e. Rhein⸗Forellen 8 Sgiblinge (Rötel). Rheinlachs.. Fnn“ Aeschen. Trüschen.. S1 1e“ Barsche (Egli, Krätzer) ““ “*“ Weißfische (Alet, Nasen Aale

Sonstige Fische..

27 511

zusammen Berlin, den 17. November 1911.

Kaiserliches Statistisches Amt. pean der Borght.

Literatur. 8

2

Verhandlungen des zweiten Deutschen Jugend⸗ gerichtstages vom 29. September bis 1. Oktober 1910, heraus⸗ egeben von der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge. 210 Seiten.

erlag von B. G. Teubner, Leipzig. Geh. 4 ℳ. Von allgemeiner Teilnahme getragen, ist die Jugendgerichtsbewegung in raschem Fort⸗ schreiten ausgebreitet und vertieft worden. Wenige Großstädte, ja selbst nicht allzuvtele Mittelstädte entbehren jetzt dieser der Sorge für das heranwachsende Geschlecht dienenden Einrichtung. In bisher no nicht gekannter Art haben die Jugendrichter ihre Tätigkeit mit der⸗ jenigen der Polizet⸗ und der Armenpflegeorgane, der Schul⸗ und der charitativen freiwilligen Kräfte in Verbindung gesetzt. Darüber, wie diese Verbindung am fruchtbarsten zu gestalten ist, baben sich die Beteiligten in den Verhandlungen des zweiten Deutschen Jugend⸗ gerichtstages ausgesprochen. Es sind Richter und Ver⸗ waltungsbeamte, Aerzte, Lehrer und Geistliche, Vrreinsmitglieder und auch Frauen zum Worte gekommen. Dabei hat sich ergeben, daß örtliche und persönliche Eigentümlichkeiten das Verfahren der Jugend⸗ gerichte beeinflussen, daß mehr als anderswo die Persönlichkeit der Sache den Stempel aufdrückt; es ergab sich aber auch, daß ein gemein⸗ sames Ziel von allen ins Auge gefaßt wird: die erzieherische Beein⸗ flussung der gefährdeten Jugend zum Zwecke der Verbrechensverhütung. Dem zweiten Deutschen J gendgerichtstage lag es ob, die schnell sich mehrenden praktischen als Material für Gesetzesvorschläge und verwaltungstechnische Wünsche zu formulteren und rechtzeitig zur Kenntnis der gesetzgebenden Körperschaften zu bringen. Ein reicher Stoff wurde in den vom 29. September bis 1. Oktober 1910 in München gepflogenen Beratungen zusammengetragen, der jetzt, wie früher die Verhandlungen des ersten Deutschen Jugend⸗ gerichtstages, zur Veröffentlichung gelangt ist. Wenn auch nicht jeder Wunsch und jede Forderung sähen jetzt der Erfüllung sicher ist, so werden doch die Verhandlungen des zweiten Deutschen Jugendgerichtstages über die Jugendgerichte, ihre Zusammensetzung und Zuständigkeit nach bestehendem Recht und den veröffentlichten Gesetz⸗ entwürfen, über die Jugendgerichte im Vorverfahren und die Be⸗ sonderheiten des Fauo gegen Jugendliche, über Strafe und Erziehungsmaßnahmen sowie deren Abgrenzung, über das Zu⸗ sammenwirken der Jugendgerichte mit anderen Behörden und frei⸗ willigen Organisationen eine reiche Fundgrube für die Wissenschaft und die Praxis sein. Der vorliegende, nach stenographischer Nieder⸗ schrift die Verhandlungen wiedergebende Bericht dürfte daher allen, die sich für das Wohl der heranwachsenden Generation verantwortlich fühlen, willkommen sein.

Das Gesetz über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874, erläutert mit Benutzung der Akten des Königlich preußischen Ministeriums der öffentlichen Arbeiten von Dr. jur. Georg Eger, Geheimem Regierungsrat. Dritte Auflage. II. Band. XXIII und 689 Seiten. J. U. Kerns Verlag, Breslau. Geh. 18 ℳ. Dieser zweite Band, nach dessen Erscheinen das Werk in seiner neuen Auflage wieder vollständig vorliegt, enthält die Erläuterung der §§ 15—58 des preußischen Enteignungsgesetzes. Er bietet, wie der die §§ 1—14 behandelnde erste Band, die Er⸗ gebnisse der Praxis in großer Vollständigkeit, ohne daß der Kommentar der eingehenden wissenschaftlichen Begründung ermangelt. Die gesamte Rechtsprechung, insbesondere die Entscheidungen des Reichsgerichts und des preußischen Ober⸗ verwaltungsgerichts haben ebenso wie die Literatur über das Ent⸗ eignungsrecht und die Entscheidungen, Verordnungen und Erlasse der Verwaltungsinstanzen bis zur neuesten Zeit Berücksichtigung gefunden. Die wichtigen Ergänzungen und Aenderungen, die das Bürgerliche Gesetzbuch auf dem Gebiete des preußischen Enteignungsrechts ge⸗

bracht hat, sind eingehend erörtert und die Materialien des