1911 / 274 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Nov 1911 18:00:01 GMT) scan diff

1 Die Befugnis erstreckt sich auf das ganze gebiet. Berlin, den 15. November 1911. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Richter.

zur den S eutsche Re

annimachung.

1 Der Fernsprechverkehr ist eröffnet worden zwischen

Berlin und dem österreichischen Orte Heidenreichstein, dem

belgischen Orte Jurbise gewöhnliche Gesprächsgebühr je 3

sowie den deutschen Orten Hermsdorf, Städtisch und Hoff⸗

nungsthal Bez. Cöln je 1 ℳ.

Berlin C., den 18. November 1911. v“

Kaiserliche Oberpostdirektion. yVorbeck

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen ordentlichen Professor an der Universität zu Leiden Dr. Johann Jacob Maria de Groot zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗ Universität zu Berlin unter gleichzeitiger Verleihung des Charakters als Geheimer Regierungsrat zu ernennen.

Seine Majestät der König haben den Anschluß der Hamburger lutherischen Kirche und der deutschen evangelischen Christuskirche in London an die evange⸗ lische Landeskirche der älteren Provinzen der preußischen Mon⸗ archie Allergnädigst zu genehmigen geruht.

8

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ 8 angelegenheiten.

An der Technischen Hochschule zu Danzig ist der etatsmäßige Professor W agener zum Rektor für die ga bis zum 30. Juni 913 ernannt worden. 1 Der bisherige Privatdozent an der Universität zu Leiden Dr. Fale Marquart ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität zu Berlin ernannt worden. 16“ Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Bekanntmachung.

Seine Majestät der König haben durch Allerhöchste Order vom 30. Oktober d. J. geruht, dem Verbande der preußischen Landwirtschaftskammern in Berlin die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes zu verleihen.

Die Satzung des neu gegründeten Verbandes wird nach⸗ folgend veröffentlicht:

Satzung

des Verbandes der preußischen Landwirtschaftskammern.

§1.

Die Landwirtschaftskammern für die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Pommern, Brandenburg, Pofen, Schlesien, Sachsen, Schleswig⸗Holstein, Hannover und Westfalen, für die Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden und für die Rheinprovinz sowie der Verein für Landwirtschaft und Gewerbe in Hohenzollern vereinigen sich zu einem Verbande, der den Namen „Verband der preußischen Landwirt⸗ schaftskammern“ führt.

Wo in dieser Satzun Rede ist, ist darunter au stehen.

§ 2. Der Verband bildet eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes und hat seinen Sitz in Berlin.

nur von den Landwirtschaftskammern die der im Abs. 1 bezeichnete Verein zu ver⸗

Der Verband hat den Zweck: 1) Die Gesamtheit der Landwirtschaftskammern in gemeinschaft⸗ lichen Angelegenheiten zu vertreten;

2) die zur Geschäftsführung in solchen Angelegenheiten erforder⸗ lichen Einrichtungen zu treffen;

3) die Kosten aufzubringen, die den Landwirtschaftskammern durch die Bearbeitung ihrer Angelegenbeiten im Königlichen Landes⸗ ökonomiekollegium erwachsen 1 Abs. 1 zu b der kraft landesherr⸗ licher Ermächtigung vom 13. November 1898 erlassenen Satzungen für das Landesökonomiekollegium vom 10. Dezember 1898).

Der Verband ist befugt, seine Einrichtungen und Beamten für die Geschäftsführung in den nicht unter Abs. 1 Nr. 3 fallenden An⸗ gelegenheiten des Landesökonomiekollegiums dem Staate gegen Er⸗ stattung der dadurch zur Verfügung zu stellen.

.

Das Verhältnis, nach dem die Landwirtschaftskammern zu den im § 3 Nr. 3 bezeichneten sowie zu den durch die Erfüllung der übrigen Verbandszwecke entstehenden Kosten, soweit sie nicht durch anderweite Einnahmen, insbesondere durch Staatszuschüsse, gedeckt werden, beizutragen haben, richtet sich nach dem Gesamtbetrage des Grundsteuerreinertrags, der innerhalb der einzelnen Kammerbezirke auf die nach § 18 Abs. 1 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammern vom 30. Juni 1894 (Gesetzsamml. S. 126) beitragspflichtigen Be⸗ sitzungen entfällt. 8

Auf den Verein für Landwirtschaft und Gewerhe in Hohenzollern findet diese Vorschrift sinngemäße Anwendung. Welcher Anteil an den Kosten danach von dem Vereine zu Se. nen ist, bestimmt die Verbandsversammlung 6).

Sofern es sich um die Kosten solcher Maßnahmen oder Ein⸗ richtungen handelt, die in besonders hervorragendem oder in besonders geringem Maße din Bezirken einzelner Landwirtschaftskammern zugute kommen, kann die Verbandsversammlung eine Mehr⸗ oder Minder⸗ belastung dieser Kammern beschließen. Derartige Beschlüsse bedürfen der Genehmigung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 8

§ 5.

Organe des Verbandes sind: 1) die Verbandsversammlung 6), 2) der Verbandspräsident 8), . 3) der Verbandsausschuß (.9).

1

Die Verbandsversammlung besteht aus den jeweiligen Vorsitzenden der Landwirtschaftskammern und, soweit diese behindert sind, aus ihren Stellvertretern. Falls auch der Stellvertreter behindert ist, hat der Vorsitzende einen anderen Vertreter zu bestellen.

Jährlich findet eine Verbandsversammlung statt, sind Verbandsversammlungen einzuberufen, so oft das Interesse des Ver⸗ bandes es erfordert oder wenn mindestens drei Landwirtschaftskammern schriftlich beim Verbandspräsidenten 8) darauf antragen.

Zu den Verbandsversammlungen sind die Vorsitzenden der Land⸗ wirtschaftskammern schriftlich einzuladen.

Die erste Verbandsversammlung wird von dem Vorsitzenden des Königlichen Landesökonomiekollegiums berufen und geleitet.

5 1 In der Verbandsversammlung steht jeder Landwirtschaftskammer eine Stimme zu.

Die Verbandsversammlung beschließt über alle An⸗ gelegenheiten des Verbandes, soweit nicht nach den Vorschriften dieser Satzung der Verbandspräsident 8) oder der Verbandsausschuß 12) dazu berufen ist, und zwar, abgesehen von den Fällen des § 15, nach der Mehrheit der Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Aueschlag, soweit nicht in dieser Sitzung ein anderes bestimmt ist. 8 Abs. 2, § 12 Abs. 2.

Die näheren Bestimmungen über das Verfahren bei Beratungen und Abstimmungen werden durch eine von der Verbandsversammlung zu beschließende Geschäftsordnung getroffen. Bis zu deren Erlasse bestimmt der Vorsitzende das Verfahren.

§ 8.

Der Verbandspräsident und ein Stellvertreter für ihn werden

von der Verbandsversammlung aus den Vorsitzenden der Landwirt⸗ schaftskammern jedesmal 18 drei Jahre gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Vorsitzenden zu ziehende Los. Im übrigen wird das Wahlverfahren durch die Ge⸗ Cee e 7 Abs. 2) geregelt und bis zu deren Erlaß vom Be estimmt.

Zei der erstmaligen Wahl kann die Wahlperiode durch Beschluß der Verbandsversammlung auf einen kürzeren Zeitraum als drei Jahre beschränkt werden.

Hört der Verbandspräsident oder sein Stellvertreter auf, Vor⸗ itzender einer Landwirtschaftskammer zu sein, so erlischt auch sein

mt als Verbandspräsident oder als dessen Stellvertreter.

Scheidet der Verbandspräsident oder sein Stellvertreter vor Ablauf der Wahlperiode aus, so ist für den Rest der Wahlperiode ein Ersatzmann zu wählen. 8

Ist bei Ablauf einer Wahlperiode der neue Verbandspräsident noch nicht gewählt, so führt der bisherige Verbandspräsident die Ge⸗ schäfte bis zur Wahl des Nachfolgers weiter.

§ 9.

Der Verbandspräsident vertritt den Verband gerichtlich und außer⸗ gerichtlich. Er führt die laufenden Geschäfte, beruft und leitet die Verbandsversammluggen „und die Sitzungen des Verbandsausschusses 12), bereitet deren Besaflüsse vor und führt sie aus. Er ist der Dienstvorgesetzte der Beamten und führt die Aufsicht über die sonstigen Angestellten des Verbandes. .

Zu Maßnahmen, durch die für den Verband Verbindlichkeiten begründet werden, soll er die Zustimmung der Verbandsversammlung einholen. In eilbedürftigen Fällen genügt jedoch die Zustimmung des Verbandsausschusses 12).

10. Ist der Verbandspräsident behindert, so sind seine Obliegenheiten von seinem Stellvertreter wahrzunehmen. 11.

Die Legitimation des Präsidenten nach außen sowie der Nach⸗ we is, daß der Fall seiner Stellvertretung vorliegt, wird durch eine Beücheinignng des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten geführt.

§ 12.

Der Verbandsausschuß besteht aus dem Verbandspräsidenten und vier weiteren Mitgliedern, die von der Verbandsversammlung jedesmal für längstens drei Jahre aus den Vorsitzenden der Landwirtschafts⸗ kammern oder ihren Stellvertretern gewählt werden. Der Verbands⸗ präsident ist auch Vorsitzender des Ausschusses; einen stellvertretenden 8 wählt der Verbandsausschuß aus seiner Mitte.

G uf die Wahlen finden die Bestimmungen des § 8 Absatz 2 An⸗ wendung.

Ein Mitglied des Ausschusses verliert dieses Amt, sobald es auf⸗ hört, Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender einer Landwirt⸗ schaftskammer zu sem.

Scheidet ein Mitglied des Ausschusses vor Ablauf der Wahlperiode aus, so ist für den Rest der Wahlperiode ein Ersatzmann zu wählen.

Besch He des rbandsausschusses können nur mit Zustimmung vern minden De bigr Mitgliedern gefaßt werden.

Die Absthmmungen des Verbandsausschusses können auch auf schriftlichem Wege herbeigeführt oder ergänzt werden. § 13.

Die Beamten des Verhandes werden vom Verbandspräsidenten angestellt. Zur lebenslänglichen Anstellung von Beamten sowie zur Verleihung der Pensionsfähigkeit an Beamte bedarf es der Zustimmung der Verbandsversammlung, zur sonstigen Anstellung von Beamten der Zustimmung des Verbandsausschusses. Staatlicher Genehmigung bedarf nur der mit der obersten Geschäftsleitung betraute Beamte (Generalsekretär).

Zur Anstellung von Personen ohne Beamteneigenschaft ist der Verbandspräsident allein berechtigt.

§ 14. Die Aufsicht über den Verband führt der Minister für Land⸗ wirtschaft, Domänen und Forsten.

§ 15.

Zu Satzungsänderungen und zur Auflösung des Verbandes sowie zum Austritt einer Landwirtschaftskammer aus dem Verbande bedarf es eines mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen gefaßten Beschlusses der Verbandsversammlung und der Genehmigung des Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 1

Berlin, den 17. November 1911.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Schorlemer.

b Abgereist:

Seine Erzellenz der Staatsminister und Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von

Schorlemer, nach der Rheinprovinz.

Angekommen: Seine Exzellenz der Präsident des Reichsbankdirektoriums, Wirkliche Geheime Rat Havenstein, von der Dienstreise.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 20. November.

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen gestern im Neuen Palais bei Potsdam den Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg zum Vortfag. v1“

8

Anlage’eC zur Eisen bahnverkehrsordnung.

8 Grund der Schlußbestimmung in Anlage C zur Eisen⸗ bahnverkehrsordnung hat das Reichseisenbahnamt unterm 8. d. M. einige Aenderungen der Nummern I a bis d, II, IV und V verfügt:

Ia. In den Eingangsbestimmungen, A. Sprengmittel, sind in der 1. Gruppe a (Ammoniaksalpetersprengstoffe) „Wetter⸗Gehlingerite“ und „Glückauf 1“ sowie in der 2. Gruppe b (Chlorat⸗ und Per⸗ chloratsprengstoffe) „Bomlit I, II und III“ nachgetragen.

1 b. Munition. Das Zusammenladen von sprengkräftigen Füp duügen (Ziffer 4) mit brisanten Sprengladungen (Ziffer 5) ist verboten.

Ic. Für die Beförderung von Knallkörpern, die mittels Schlag⸗ bolzenvorrichtung zur Detonation gebracht werden (Knallkorke, Knall⸗ kapseln und dergleichen), sind unter Ziffer 2 d neue Vorschriften ein⸗ geführt. Zur Zulassung neuer Muster ist eine besondere Genehmigung des Reichseisenbahnamts erforderlich; daß sie erteilt ist, hat der Ab⸗ sender im Frachtbriefe zu bescheinigen.

I d. Der Ueberdruck des stark gepreßten Fettgases darf bei einer Temperatur von 450 nicht mehr als das 1,14 fache des Füllungsdrucks betragen. Nahtlose Gefäße siud bei Leucht⸗ und Fettgas nur noch erforderlich, wenn der Füllungsdruck mehr als 20 Atmosphären be⸗ trägt. Bei Fettgas, Mischgas, Wassergas und Grubengas in Kessel⸗ nichen vhe von einer Bedeckung auch während der warmen Jahreszeit abgesehen.

II. Die unter Ziffer 10 getroffenen Vorschriften für mit Fett oder Oel getränktes Papier und für daraus gefertigte Hülsen gelten für diese Gegenstände auch dann, wenn sie gefirnißt sind.

Die Beipackung von Phosphor in Mengen bis zu 250 g zu anderen Stoffen ist gestattet.

IXV. Zur Verpackung von chlorsauren Salzen sind nunmehr auch dünnere Blechgefäße zugelassen; doch muß ihre Wandstärke mindestens 0,6 mm betragen.

Flüssige Arsenikalien in Mengen bis zu 1 kg dürfen anderen Gegenständen beigepackt werden.

V. Die Vorschriften der Ziffer 6 gelten auch für Antimonpenta⸗ chlorid, Benzoylchlorid, Chromylchlorid, Sulfurylchlorid, Thionyl⸗ chlorid und Chlorsulfonsäure.

Für elektrische Akkumulatoren, deren Zellen aus widerstandsfähigen Stoffen wie Holz mit Bleimtter oder Hartgummi hergestellt und so eingerichtet sind, daß gefährliche Säuremengen nicht verspritzt werden koͤnnen, sind leichtere Vorschriften vorgesehen.

Wasserfreie Schwefelsäure bis zu 2 kg darf mit anderen Gegen⸗ ständen zusammengepackt werden.

Das Nähere geht aus der Bekanntmachung in Nr. 59 des Reichs⸗ gesetzblatts vom 17. d. M. hervor.

Uebersicht der Einnahmen an Zöllen, Steuern und Gebühren für die Zeit vom 1. April 1911 bis zum Schlusse des Monats Oktober 1911.

der Einnahmen im v11“

Laufende Nummer

Die Solleinnahme nach Ahzug der Ausfuhrvergütungen usw.

bat betragen vom Beginne des Rechnungsjahrs inn

M bis zum Schlusse i 2. bis zum Schlusse t Okt ber des Monc 18 Monat Oktober des Monats

Die Isteinnahme hat betragen

1 vom Beginne des 1 Rechnungsjahrs

Im Reichshaushalts⸗ etat ist die Einnahme für das Rechnungsjahr 1911. veranschlagt auf

Okrtober Oktober

9 29

4 5 I 6 7

67 151 578 1 044 641 3 362 579

11 657 142 5 373 240

20 709 682

98 238 1 477 877 2 104 850 1 915 108

11 659 546 199 323

1 812 621

4 243 519

636 790

1 724 854

5 793 260

980 148

1 599 693

2 456 858

255 907

Belersäee igarettensteuer Eäö“”“ 11161A“ Verbrauchsabgabe für Branntwein Essigsäureverbrauchsabgabe.... Schaumweinsteaiurr Leuchtmittelsteuer .... Zündwarensteuer ö 1“ Brausteuer und Uebergangsabgabe von Spielkartenstempel.. Fv 4““ Reichsstempelabgaben: . .o. von Gewinnanteilschein⸗ und Zins⸗ 1111“ von Kauf⸗ und sonstigen Anschaffungs⸗ 11664* von Lotterielosen: a. für Staatslotterien b. für Privatlotterien von Frachturkunden .. . von ;e E1 von Erlaubniskarten für Kraftfahr⸗ 1264* von Vergütungen an Mitglieder von Aufsichtsräten... 1X1ö1X4X*“ K. von Grundstücksübertragungen Erbschaftesteuer .. Statistische Gebühr.

222’8’e

3 246 649 3 533 545 171 554

459 650 124

102 381 066 120 053 876

638 291 000 14 549 000 25 814 000

151 919 000 58 250 000

433 996 484 7 720 266 16 998 017 95 723 059 31 264 496 117 111 460 392 425

5 942 194

6 164 239 10 489 262

70 653 131 1 006 790 11 126 031 30 811 939 5 521 706 14 091 593 20 533 706 8 193 449

10 (83 898 13 568 232

56 877 979 2 653 779 2 808 953

11 719 955 4 610 944

17 337 910

64 441 599 545 898 045

1 354 966

9 678 091 119 713

4 158 648 624 054 1 689 507

5 793 260

960 545 1 567 699 2 407 721

250 789

256 191 258 373 3 181 256 3 533 545 171 554

6 165 023 20 078 193

31 971 846

545 471

6 747 163 6 804 131 11 052 422

72 561 433 982 409 11 353 092

31 440 755 5 529 623 14 383 183

20 533 706

8 365 764 10 289 692 13 845 134

2 544 719

3 226 266 1785 322 22 825 129 22 632 751 1 100 051

17 190 000

49 000 000

15 430 000 36 605 500

14 994 000 19 600 000

2 493 825 2 352 000

3 161 741 4 410 000 1 749 616 3 724 000 22 365 235 43 700 000 22 632 751 39 000 000 1 083 797 1 536 950. 8

8 330 000

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für die Verfassung und für Elsaß⸗Lothringen hielten heute eine Sitzung. 8 8

8

9

8 Laut Meldung des „W. T. B.“ sind am 17. d. M. S. M. S. „Leip 18 mit dem Chef des Kreuzergeschwaders und S. M. Torgedo oot „Taku“ in Schanghai, und am 18. S. M. S. „Jaguar“ in Amoy angekommen. 6

Bayern.

Die Landtagswahlen sind laut Meldung des „W. T. B.“ auf den 5. Februar 1912 anberaumt worden.

Baden.

Seine Majestät der Kaiser und König traf heute mittag in Baden⸗Baden ein und wurde, „W. T. B.“ zufolge, von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog, dem preußischen Gesandten von Eisendecher sowie den Spitzen der ö und städtischen Behörden auf dem Bahnhof empfangen. Nach herzlicher Begrüßung fuhren die Monarchen nach dem neuen Schlosse, wo Seine Majestät der Kaiser von Ihren Königlichen Hoheiten den Großherzoginnen Luise ind Hilda begrüßt wurde. 8

Bremen.

Aus Anlaß des Ablebens des Bürgermeisters Dr. Marcus find dem Senat von Seiner Majestät dem Kaiser und König, verschiedenen anderen Fürstlichkeiten, dem Reichs⸗

anzler u. A. Beileidstgleqramme zagegenogen.

aea

Oesterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser Franz Joseph hat laut Meldung des „W. T. B.“ den Finanzminister Dr. Meyer auf seine Bitte seines Postens enthoben, ebenso den galizischen Landsmann⸗ minister Ritter von Zaleski, der interimistisch auch das Ackerbauministerium geleitet hat. Zum Finanzminister ist Ritter von Zaleski, zum Ackerbauminister der sschechische E“ Braf und zum galizischen Landsmann⸗ minister der Abgeordnete Dlugosz ernannt worden.

Frankreich.

Der König Peter von Serbien ist gestern abend von Paris abgereist. Auf dem Bahnhofe waren zur Verab⸗ schiedung der Präsident Fallières und sämtliche Minister erschienen.

Rußland. Wie „W. T. B.“ meldet, ist gestern eine außerordent⸗ li türkische Mission in Jalta zur Begrüßung des Kaisers Nikolaus eingetroffen.

ꝑX“

In ihrer Antwort auf den Bericht der Sektionen der Kammer, der allgemeine Bemerkungen über das Budget ent⸗ hält, erklärt die Regierung, wie „W. T. B.“ meldet, sie be⸗ dauere die Unruhen, die letzten Sommer während des Aus⸗ stands der Seeleute in Amsterdam stattgefunden hätten, auf das lebhafteste. Eine unparteiische Auffassung der Sachlage führe indessen zu der Ueberzeugung, daß die Zivil⸗ und Militär⸗ behörden mit Takt und Mäßigung vorgegangen seien. Die Verantwortung für die Vorgänge treffe diejenigen, die die revolutionären Handlungen hervorgerufen hätten.

In dem Teile des Sektionsberichtes, der sich mit dem Budget der Marine beschäftigt, wird unter Bezugnahme auf das Unglück der „Liberté“ an die Regierung die Anfrage gerichtet, ob das bei der niederländischen Flotte angewandte Pulver die Möglichkeit ähnlicher Unfälle ausschließe.

Türkei.

Die Pforte hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ ihre Botschafter beauftragt, den Mächten anzuzeigen, daß sie auf die Gerüchte von einer Aktion Italiens zur See hin alle militärischen Maßnahmen zum Widerstand ergriffen habe. Diese Verteidigungsmaßnahmen würden möglicherweise an den be⸗ drohten Punkten verschärft werden, was die internationale Schiffahrt behindern müßte.

Alle Patriarchate sowie das bulgarische Exarchat haben vorgestern die schon lange erwartete Antwortnote der Pforte auf ihre Wünsche bezüglich der Fragen des Militär⸗ dienstes und der Organisation der Schulen erhalten.

Amerika. MNiach einer Meldung des „W. T. B.“ ist den Befehls⸗ habern der amerikanischen Truppen, die jetzt in der Nähe der mexikanischen Grenze stehen, der zugegangen, sich bereit zu halten, sofort vorzurücken, falls dies zur Aufrechterhaltung der strengsten Neutralität erforderlich werden sollte.

Da während der Revolution in Mexiko 350 Chinesen getötet worden sind, hat China, obiger Quelle zufolge, an Mexiko Schadenersatzansprüche gerichtet. Zur Deckung dieser Ansprüche hat die mexikanische Regierung vorbehaltlich der Genehmigung des Kongresses beschlossen, 1 500 000 Dollars an China zu zahlen. 1

Asien. 8

Nach Meldungen des „Reuterschen Bureaus“ aus Teheran

ist Salar ed Dauleh, der wieder zum Angriff übergegangen

ist, in einem fünfstündigen Gefecht bei Burudjird geschlagen.

worden. Seine Verluste sollen 500, die der Regierungstruppen 50 Mann betragen.

Der frühere Scheh Mohammed Ali ist nach mehrfachen erfolglosen Versuchen, in Asterabad einzudringen, wieder nach Komeschtepe zurückgekehrt. Der Regent hat den früheren Premierminister überredet, die Bildung eines neuen Kabinetts zu übernehmen.

Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, macht Juan⸗ schikai bekannt, daß die Insurgenten die Kaiserlichen Truppen am Freitag bei Hankau im Rücken angegriffen hätten. Es sei darauf zu einem heftigen Kampf gekommen, in dem die Insurgenten mit großen Verlusten zurückgeworfen worden seien. 1 1—

Achttausend Rekruten der aufständischen Armee werden, obiger Quelle zufolge, in Canton zusammengezogen, um für die Belagerung von Nanking mitverwendet zu werden.

Das Lokalkomitee in Mukden hat, der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ zufolge, alle Verfügungen der Zentral⸗ regierung für ungültig erklärt. Der offizielle Verkehr des Vizekönigs mit Peking ist eingestellt.

Afrika. 1

Nach Meldungen der „Agenzia Stefani“ haben die italienischen Truppen in Tripolis sofort nach dem Durchbruch der Wassermassen des Ued Medjenin durch die Linie der Ver⸗ schanzungen begonnen, eine vorläufige Verteidigungslinie gegen⸗ über der Lücke herzustellen sowie die Verbindungen und Tele⸗ phonlinien zwischen den Verteidigungsabschnitten und dem Hauptquartier auszubessern. Da die Ueberschwemmung während der Nacht merklich abgenommen hat, haben die Truppen unverzüglich die Ausbesserung der ersten Verteidigungslinie be⸗ gonnen. Vorgestern abend wurde eine kleine türkische Truppen⸗ abteilung, der eine Karawane mit Munition und drei Kanonen folgte, in einer Entfernung von 4000 m von Bumeliana gesichtet und durch eine italienische Batterie zum Rückzug gezwungen. Bald darauf tauchte sie wieder in der Nähe von Sidi Mesri auf, wurde aber durch Artilleriefeuer verjagt. Gestern vormittag eröffnete der Feind wie gewöhnlich von Zeit zu Zeit ein plan⸗ loses Gewehrfeuer, das keinen Schaden anrichtete.

Aus 71. hat man befriedigende Meldungen über die politische sowie militärische Lage erhalten. Wegen Mangels an Lebensmitteln und Desertionen sollen Unstimmigkeiten zwischen den Arabern und den Türken bestehen. Aus Benghasi und Tobruk wird nichts Neues gemeldet. Von Derna liegt die Meldung über ein neues Gefecht mit den italienischen Vor⸗ posten vor, in dem die Italiener keine Verluste, die Feinde einige Verwundete hatten.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung des Reichs⸗ tags befindet sich in der Ersten Beilaggge.

Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes, betreffend die militärische Strafrechtspflege im Kiautschougebiet, vom 25. Juni 1900 (Reichsgesetzblatt Seite 304) nebst Begründung zugegangen.

Statistik und Volkswirtschat.

Nach einer Statistik der Bevölkerungsbewegung in während des ersten Halbjahrs 1911, die das Kinisterium der öffentlichen Arbeiten und der sozialen Fürsorge in den letzten Tagen veröffentlicht hat, beträgt die Zahl der in diesem Zeitraum lebend Geborenen, wie „W. T. B.“ berichtet, nur 385 999, die der Todesfälle 404 278. Der „Temps“ bemerkt dazu, dieses Ergebnis sei um so beklagenswerter, als der Ueberschuß der Zahl der lebend Geborenen über die der Gestorbenen in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres 21 189 betragen hat.

Zur Arbeiterbewegung.

Der Ausstand der Fuhrleute in Triest ist, wie „W. T. B.“ meldet, beendet. Diese haben die Arbeit am 18. d. M. wieder auf⸗

genommen.

Der Ausstand der Arsenalarbeiter in Lorient (vgl. Nr. 273 d. Bl.) ist, „W. T. B.“ zufolge, beigelegt und die Arbeit am Sonn⸗ abend früh ohne Zwischenfall wieder aufgenommen worden. Die Leiter des dortigen Syndikats der Arsenalarbeiter erklärten aber, daß die Wiederaufnahme der Arbeit nur vorläufig erfolgt sei; sie be⸗ auftragten den Touloner Ausschuß des Gesamtverbandes der französischen Arsenalarbeiter, eine Art Ultimatum an den Marineminister zu richten, um die Forderungen der Arbeiter durchzusetzen. Die Minister des Innern und der Marine kündigen nämlich energische Strafmaßnahmen an, falls die Arsenalarbeiter auf dem Kriegsschiff „Courbet“ tatsächlich die rote Fahne gehißt und die Internationale gesungen haben sollten. Die Führer des Syndikats erklärten dagegen, daß es sehr ernste Folgen haben werde, falls die Regierung wirklich Strafmaßnahmen ergreifen wolle. Die Arbeit sei nur unter der Bedingung wieder aufgenommen worden, daß niemand bestraft werde.

In Lissabon haben, wie „W. T. B.“ erfährt, die Bäcker den allgemeinen Ausstand erklärt.

In Kopenhagen sind, wie der „Köln. Ztg.“ gemeldet wird, die Erd⸗ und Betonarbeiter, etwa 2500 Mann, in den Aus⸗ stand getreten.

Kunst und Wissenschaft.

Die bayerische Akademie der Wissenschaften, die am Sonnabend eine Festsitzung zu Ehren ihres Protektors, Seiner König⸗ lichen Hoheit des Prinz⸗Regenten abhielt, ernannte, wie „W. T. B.“ aus München gemeldet wird, u. a. zu korrespondierenden Mitgliedern die Professoren Hirzel⸗Jena, Bauschinger⸗ Straßburg, Plank⸗ Berlin, von Kries⸗Freiburg i. Br., Meinecke⸗Freiburg i. Br., Roux⸗Halle und Wi chert⸗Göttingen.

8 Banwesen. 8

Ein Wettbewerb für Entwürfe zu einer Kirche nebst Pfarrhaus und Gemeindehaus für die evangelische Ge⸗ meinde Heerdt⸗Oberkassel wird vom Presbyterium der Ge⸗ meinde Düsseldorf⸗Oberkassel unter den Architekten Rheinlands und Westfalens ausgeschrieben. Dem Preisgericht gehören u. a. an: Architekt Hermann vom Endt in Düsseldorf, Geheimer Baurat Dr.⸗Ing. O. March in Charlottenburg. Heefessoe F. Pützer in Darmstadt und Geheimer Regierungsrat Professor Schupmann in Aachen. Es sind drei Preise von 3000, 2000 und 1000 ausgesetzt und der Ankauf von zwei weiteren Entwürfen zu je 500 vorgesehen. Die Entwürfe sind bis zum 1. April 1912 bei dem Vorsitzenden des Pfarrer Meyer, Düsseldorf⸗Oberkassel, Cherusker⸗ traße 27, einzureichen, von welchem auch die Wettbewerbsunterlagen für 3 bezogen werden können.

Bauernhäuser und Holzkirchen in Ostpreußen. Herausgegeben von Richard Dethlefsen, Ksöniglicher Baurat, Provinzialkonservator der Provinz Ostpreußen. Verlag von Ernst

asmuth, Berlin. Preis 8 ℳ. Ueber die Werke der Volskunst in Ostpreußen liegen zwar eine Reihe wertvoller Veröffentlichungen vor, es fehlte jedoch bisher an einer umfassenderen Behandlung des gesamten Materials. Das vorliegende Werk füllt diese Lücke in ausgezeichneter Weise aus. In etwa fünfzig photographischen Aufnahmen sehen wir jene charaktervollen Wohn⸗ und Wirt⸗ chaftsbauten, Kirchen usw., die in ihrer behäbigen Bauart und hrer Einzelausbildung einen gewissen Reichtum und die Fähigkeit ihrer Erbauer verraten, eine simple Aufgabe mit größter Liebe und viel Anpassungsvermögen zu lösen. Der besondere Wert des aus genauer Kenntnis der örtlichen Verhältnisse geschriebenen Buches liegt

8

in den äußerst zahlreichen Maßaufna men der Häuser; in einfacher aber geschickter Weise sind perspektivische Ansichten zur Uebersicht, Grundrisse, ornamentale und konstruktive Einzelheiten Die besondere Ausführlichkeit der bildlichen und textlichen Darstellungen muß hervorgehoben werden; fanden doch auch Möbel, Haus⸗ und Wirtschaftsgerät, Aufnahme in dem Buch. Alle Aufnahmen sind so eingehend, in solchem Maßstab gehalten, daß sie den Bauleuten als Vorlage und Anregung dienen können. Wie im Anschluß an die Ueberlieferung modern aber gut gebaut werden kann, zeigt der Ver⸗ fase an einigen Beispielen. Das Buch ist in seiner Ausstattung recht gediegen, und es ist zu wünschen, daß auch für die anderen Pro⸗ vinzen derartige Veröffentlichungen entstehen, die verborgen liegende Schätze einer älteren Kunst uns näher bringen und zugänglich machen.

Verkehrswesen.

Wie „W. T. B.“ aus zuverlässiger Quelle mitgeteilt wird, hat die Deutsch⸗Atlantische Telegraphengesellschaft seit einiger Zeit auf ihrem Emden mit Vigo verbindenden Kabel eine neue Erfindung eingeführt, durch die sie in den Stand gesetzt ist, die

Telegraphiergeschwindigkeit um über 50 v. H. zu erhöhen.

Der Verkehr auf diesem Kabel hat sich bedeutend gehoben und dürfte durch die neue Betriebsverbesserung noch schneller als bisher ab⸗ Vfeniätel werden. Die Gesellschaft beabsichtigt, sobald die nötigen

pparate fertiggestellt sind, auch auf den zwischen Emden und New York laufenden Kabeln den Betrieb mit dieser Verbesserung zu versehen. Dieses wird für den dauernd wachsenden Verkehr zwischen Deutschland und lmerika ein erheblicher Vorteil sein

Theater und Musik. Berliner Theater.

„Die Ahnengalerie“, ein dreiaktiger Schwank von Leo Walther Stein und Ludwig Heller, wurde bei der Erst⸗ aufführung im Berliner Theater am Sonnabend piel belacht und er⸗ füllte somit-seinen. Jweck.⸗In allzugroße geistige Fakosten in bezug auf Erfindung und Witz haben sich die bekannten Verfasser mit diesem Werke nicht gestürzt, in dem sie ohne alle Rücksicht auf Wahrschein⸗ lichkeit und Glaubhaftigkeit des Geschehens das einst so beliebte Thema der Liebesbeziehungen zwischen Mitgliedern des Hochadels und des schlichtesten Bürgertums wieder aufnehmen. Von den Vertretern von vier Generaticnen der gräflichen Familie Kray⸗Itzbach, die da vorgeführt werden, sind einige als dünkelhaft und be⸗ schränkt, einige als normal und vernünftig geschildert. Als ver⸗ nünftigster entpuppt sich zuletzt der, den alle für völlig verblödet halten, der alte neunzigjährige Urgroßvater in dem Augenblick, wo es gilt, als Familienoberhaupt das Liebesglück seiner Enkel zu sichern. Er hatte in seiner eigenen wenig glücklichen Ehe an der Seite einer zänkischen und herrschsüchtigen Frau seit Jahren die Rolle des Idioten nur gespielt, um, von ihr nicht beachtet, seine Ruhe zu haben. Das ist die einigermaßen überraschende Wendung des Schlußakts, der überhaupt am besten gelungen ist. Vorher geht alles so zu, wie in Schwänken üblich; der erste Akt bringt das Anspinnen der Liebesgeschichten, der zweite das Aufeinanderplatzen der hochadligen und bürgerlichen Gegensätze. Eine nette Darstellung sicherte dem Schwank den Erfolg. Besonders belustigend war Karl Mein⸗ hard als ältlicher Graf Kray⸗Itzbach, der seinen Wahnsinn, der Methode hat, geschickt zur Schau trägt. Oskar Sabo und Karl Platen verkörperten, mit spitzen Nasen und Aztekenschädeln ausge⸗ stattet, wirksam die Entarteten des gräflichen Geschlechts. Sympathische Vertreter fanden die Liebespaare in den Damen Serda und Hel, den Herren Harprecht und Sternberg. In den wichtigen Nebenrollen zeichneten sich Frieda Richard, Josephine Dora, Olga Engl, Herrmann Picha und Gustav Botz aus. Der Regisseur Max Jungk hatte für ein flottes Zusammenspiel und eine geschmackvolle Anordnung der Szene Sorge getragen.

Im Königlichen Opernhause findet morgen, Dienstag, eine Wiederholung des „Rosenkavaliers“ in der bekannten Besetzung durch die Damen Artöt⸗de Padilla, Denera, Dux, von Scheele⸗Müller sowie die Herren Knüpfer, Hoffmann, Sommer und Häöpfl statt. Dirigent ist der Generalmusikdirektor Dr. Muck.

Im Königlichen Schauspielhause geht morgen, Dienstag, zur Feier des 100. Todestages Heinrich von Kleists „Penthesilea“ in Szene. Die Titelrolle spielt Frau Poppe, die Prothoe: Frau Willig, den Achilles: Herr Staegemann. Die sonstigen Hauptrollen liegen in den Händen der Damen von Arnauld, Thimig, ven May⸗ burg, Ressel, Heisler und Butze sowie der Herren Kraußneck Geisen⸗ dörfer, Koch und Zimmerer.

Im Neuen Königlichen Operntheater (Direktion Dr. Fri Helmer) beendet Rudolf Christians morgen sein Gastspiel in „Hamlet“.

Vom Deutschen Theater wird im Zirkus Schumann am Freitag dieser Woche die letzte Aufführung der „Orestie“ ver⸗ anstaltet, da für Anfang Dezember das Mysterium „Jeder⸗ mann“ angesetzt ist, ein Spiel vom Sterben des reichen Mannes, von Hugo von Hofmannsthal erneuert nach dem altenglischen Original „Everyman“.

Mannigfaltiges.

Berlin, 20. November 1911. b

Ueber die Witterung in Norddeutschland im Monat Oktober 1911 berichtet das Königlich preußische Meteorologische Institut auf Grund der angestellten Beobachtungen: Im Oktober entsprach die Temperatur annähernd normalen Verhältnissen, da die Abweichung vom Mittelwerte im allgemeinen + 0,5“ nicht überschritt, nirgends aber 1 ° erreichte. Im Gegensatze zu den Vormonaten war der Nordwesten, mit Einschluß des größeren Teils des linksrheinischen Gebiets zu naß, während der Osten und besonders Mitteldeutschland bis westwärts zum Rhein hin zu wenig Niederschläge aufwiesen. Die Sonnenscheindauer übertraf im allgemeinen die normalen Werte ein wenig, die Bewölkung war etwas zu klein. Außer an der Nordsee⸗ küste und dem Niederrheine wurde schon überall Frost beobachtet. Be⸗ sonders im östlichen Binnenlande war seine Stärke, in Hinter⸗ pommern seine Häufigkeit bemerkenswert. Schnee ist nur auf den Hebensgatteen und in Ostpreußen gefallen. Auf der Schneekoppe estand zu Anfang und zu Ende des Monats eine mehrtäg g- Schnee⸗ decke. Gewitter wurden vereinzelt im Westen und an der Ostseeküste, in größerer Ausdehnung in Schleswig⸗Holstein beobachtet. Die Karte der Niederschlagsverteilung zeigt sehr große Gegensätze; Im östlichen Thüringen ist am wenigsten Regen (unter 25, teilweise sogar unter 10 mm) gefallen. Trockengebiete von weniger als 25 mm finden sich ferner in der Weichsel⸗ und Netzegegend, an der oberen und mittleren Oder, im Osten des Polnischen Landrückens, sowie an der mittleren Pommerschen Küste. Im größeren Teil des Landes sind 25 bis 75 mm niedergegangen. Im äußersten Nordosten, im Thüringer Walde, im Vogelsgebirge, in der Eifel, im Aachen⸗Dürener Hügellande, im Bergischen Lande sowie in ganz Nordwestdeutschland sind über 75, stellenweise über 100 mm, beobachtet worden. Allgemein über 100 mm hatte nur die Nordseeküste und fast ganz Schleswig⸗Holstein. An der Schlei⸗ mündung wurde der außerordentlich hohe Betrag von 220 mm erreicht. Zu Beginn des Monats stand die Witterung unter dem Einflusse eines barometrischen Minimums, daß von Großbritannien her schnell nach Mitteldeutschland hin vorgedrungen war. Es war kühl, trübe und besonders an der Nordsee regnerisch. Am 3. beherrschte dieses Tiefdruck⸗ gebiet den größeren Teil der Küste, während ein neues von Süd⸗ westen her herannahte. Der bei dieser Wetterlage einsetzende Ost⸗ wind bedingte zunächst Aufheiterung und Abkühlung, sodaß am 4. und 5. mehrfach Reif beobachtet wurde. Vom 6. ab wurde es wärmer und vielfach regnerisch. Am 8. nahm der Wind mit dem Fort⸗ schreiten des Minimums nach Nordosten eine südwestliche, sehr bald aber mit dem Herannahen eines opzeanischen Hochdruckgebiets eine nordwestliche Richtung an. In der Folgezeit wurde die