8 — bilität der Bahn ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen, die dünn gesäte Bevölkerung wird weder eine große Zahl von Passagieren noch von Gütern stellen können, und nur vom See her werden der Bahn Güter zugeführt werden. Diese Vorlage ist auch zu geradezu gemeingefährlichen chauvinistischen Treibereien benutzt worden, es ist geradezu unerhört, wie die „Deutsche Tageszeitung“ für eine überhastete Beschlußfassung über diese Vorlage Stimmung macht, weil darin eine Demonstration gegen Eugland liegen würde; zu einer politischen De⸗ monstration ist diese Bahn gar nicht geeignet, der Reichstag hat ledig⸗ lich zu prüfen, ob er aus wirtschaftlichen Gründen die Fortführung der Bahn billigen kann. Bei unseren Bahnbauten in den Schutz⸗ gebieten scheint die gemeinste Behandlung der Eingeborenen die Regel zu sein. Schon die Anwerbung der schwarzen Arbeiter für die Bahn⸗ bauten erfolgt zwangsweise, indem bewaffnete Leute dazu in den Busch ziehen. Ich frage an, ob es richtig ist, daß auch Unter⸗ offiziere und Soldaten bei diesen Anwerbungen verwendet werden. Wenn die Stämme vorher gewarnt werden, so fliehen sie vor den Anwerbern in den Busch. In Kamerun sind Leute angeworben worden, die zu schwerer körperlicher Arbeit gar nicht geeignet waren, und die schon auf dem Marsch zur Arbeit zusammenbrachen. Die Vorschriften über die Behandlung der Arbeiter stehen nur auf dem Papier, denn der Gouverneur ist weit und sieht nicht, was im Busch vor sich geht. Die Sterblichkeit der Bahnarbeiter und ihre Krankheitsziffer ist außerordentlich groß. Die Arbeiter werden in gewisser Beziehung wie die Hunde behandelt; sie werden nicht mit Namen angeredet, sondern nur nach Nummern genannt; jeder bekommt eine solche mit einer festen Plombe angeschlossene Hunde⸗ marke (Der Redner zeigt eine runde Blechmarke vor) um den Hals gelegt. Die Leute werden also wie Zuchthäusler behandelt. Die gröblichsten Mißhandlungen sind an der Tagesordnung. Als ein Arzt Mitteilung davon machte, daß ein schwarzer Arbeiter von einem Schachtmeister mit dem Hammer am Schienbein blutig ge⸗ schlagen sei, erklärte die Bauleitung, sie werde diese Anzeige an die staatliche Aufsichtsinstanz nicht weitergeben, weil es dem Interesse der Bauleitung nicht entspräche, und der Arzt wurde ersucht, keinerlei Mitteilungen an andere zu machen, weil die Bauleitung alles selber regulieren werde, und er wurde auch dorauf hingewiesen, Beschwerden nur durch die Bauleitung zu er⸗ heben. Als einmal eine Revision der Lazarette vorgewommen werden sollte und der Gebeime Medizinalrat wünschte, daß der dirigierende Arzt des Lazaretts nicht an der Revision teilnehme, wurde von der Direktion dafür gesorgt, daß er überhaupt nichts zu sehen bekam; nicht einmal ein weißer Heilgehilfe wurde ihm mitgegeben. Manche Heilgehilfen schafften sich einen Extraverdienst damit, daß sie den Toten die Köpfe abschnitten und damit einen lebhaften Handel nach Deutschland trieben. Als der Bauverwaltung davon Mitteilung gemacht wurde, verfügte der dirigierende Arzt: „Soeben höre ich, daß Sie Köpfe abschneiden, zu meinem Bedauern muß ich Ihnen das untersagen!“ Also zu seinem Bedauern! Ich behaupte auf Grund des mir vorliegenden Materials, daß Arbeiter am Bahnban direkt durch die Schachtmeister zu Tode geschunden worden sind. Diese Leute, die ein Einkommen von 7⸗ bis 8000 ℳ mit ihren Nebeneinnahmen haben, haben den farbigen Arbeitern die, Lebensmittel, die sie zu verteilen hatten, gestohlen und sich damit Neben⸗ einnahmen verschafft, daß sie die Arbeiter unter Pröügeln zwangen, ihnen die gestohlenen Lebensmittel wieder abzu⸗ kaufen. Wenn eine Revision kam, wurden die halb verhungerten Leute einfach in den Busch geschickt. Wegen einer denkbar schwersten Körperverletzung erhielt ein Schachtmeister zwei Monate Gefängnis, ein anderer von dieser Blüte deutscher Kultur, der einen Arbeiter buchstäblich mit den Füßen totgetreten hat, erhielt zwei Jahre drei Monate Gefängnis. Derartige Scheußlichkeiten und Schändlichkeiten müssen so schnell wie möglich beseitigt werden. Es ist zu fürchten, daß derartige Dinge auch beim bstafrikanischen Bahnbau vor⸗ kommen, denn diese Schandwirtschaft hat schon jahrelang gedauert, und erst jetzt erfährt man durch einen Zufall etwas davon. Wir müssen es uns sehr gründlich überlegen, ob wir unter solchen Ver⸗ hältnissen der Regierung Geld für die Fortführung der Bahnbauten bewilligen können.
Abg. Eickhoff (fortschr. Volksp.): Die vom Vorredner an⸗ geführten Fälle können wir jetzt nicht auf ihre Richtigkeit hin kon⸗ trollieren. Ich möchte aber die Kolonialverwaltung bitten, diese Vor⸗ gänge zu prüfen und wenn nötig sofort Remedur eintreten zu lassen. Meine volitischen Freunde beurteilen die Vorlage etwas günstiger, als es der Abg. Erzberger im ersten Teil seiner Rede getan hat. In der ersten Zeit sind beim Bahnbau große Fehler gemacht worden, wir haben aber im Laufe der Jahre vieles gelernt, wir bauen jetzt rascher als früher und haben auch die Baukosten verringern können. Für den Bahnbau sprechen nicht nur wirtschaftliche, militärische und politische Gründe, auch die belgische Bahnpolitik ist zu berück sichtigen. Würden die Arbeiter nach Fertigstellung der Strecke bis Tabora nach Hause geschickt, so würde die Fortsetzung der Bahn auch erheblich verteuert werden. Das wäre so unrentabel wie möglich. Meine politischen Freunde haben gegen die Vorlage keinerlei Ein⸗ wendungen zu machen. In der Kommission wird immerhin die sehr optimistisch gehaltene Begründung, die dem Entwurf beigegeben ist, auf ihre Haltbarkeit geprüft werden müssen. Es wird vor allem zu prüfen sein, ob die Linie nach Kigoma wirklich die richtige ist, ob man nicht eher nach Kirondo, das einen sehr guten Hafen hat, oder nach Karema gehen sollte. Weiter ist die finanzielle Unterlage des Projekts auf ihre Tragfähigkeit zu untersuchen; eine Erhöhung der Hüttensteuer, bei der freilich mit größter Vor⸗ sicht vorgegangen werden muß, dürfte nicht zu umgehen sein. Die Notwendigkeit des Umbaues der Usambarabahn auf der Strecke Tanga — Mombo ist schon früher vorausgesagt worden; nur zu bald hat sich herausgestellt, daß die jetzige Anlage einem gesteigerten Ver⸗ kehr nicht genügt. Werden uns in der Kommission ausreichende Garantien für die Rentabilität gegeben, so werden wir dem Bau zustimmen. ö 8
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Gouverneur Dr. Solf: ““
Ich möchte mit wenigen Worten auf die Ausführungen des Herrn Abg. Noske zurückkommen. Er hat verschiedene Fälle an⸗ geführt von Brutalitäten und Betrügereien des Baupersonals der Firma Lenz, und zwar mit der unverkennbaren Tendenz, die Bau⸗ gesellschaft sowohl wie das Gouvernement dafür verantwortlich zu machen. Dem Gouvernement und dem Kolonialamt sind zunächst zwei Fälle von Verfehlungen zweier Schachtmeister bekannt geworden, und es liegt das Urteil von Duala schon vor; sie sind bestraft worden wegen Betrügereien. Weiteres Material ist nach meinen In⸗ formationen bei uns noch nicht eingegangen. Ich würde sehr dankbar sein, wenn der Herr Abg. Noske uns Material zur Verfügung stellte, (Zuruf links: Ich habe noch genügend!) Wir würden dann prüfen können, ob das Material neu ist oder bereits den Gerichten des Schutzgebietes vorliegt.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch noch einmal auf die Aus⸗ führungen des Herrn Abg. Erzberger zurückkommen, welcher von Ausschreitungen der Schutztruppe gesprochen hat. Ich glaube, der Herr Abgeordnete wird mir zustimmen, wenn ich diesen Vorwurf in der Allgemeinheit doch zurückweisen muß. Es ist vorgekommen — und das ist niemals geleugnet worden, weder vom Gouvernement noch vom Kolonialamt —, daß einzelne Askaris gelegentlich Ver⸗ fehlungen begangen haben. Wenn Sie aber die Straflisten der Schutztruppen in Daressalam durchblicken, werden Sie finden, daß Verfehlungen von Askaris an Eingeborenen aufs allerempfiadlichste bestraft werden, daß gerade hiergegen die allerstrengsten Strafen ver⸗ fügt werden. Ich bitte also, nur davon zu spr von Askaris vorgekommen sind, 2
vor uns, die
der
Schutztruppe im
wenn von Ausschreitungen gesprochen wird.
Abg. Arning (nl.): Von dem, was der Abg. Noske vor⸗ gebracht hat, ist mir nichts bekannt. Es wird niemand im Hause sein, der derartige Vorkommnisse nicht aufs schärfste verurteilt, wenn sie so, wie vorgetragen, passiert sind. Ich glaube auch nicht, daß man im allgemeinen der bauausführenden Firma daraus einen Vor⸗ wurf machen kann, ich bin überzeugt, daß die Firma Lenz, soweit sie kann, getan hat, was getan werden muß, und noch mehr als das. Jedenfalls lassen sich diese Klagen auch nicht ohne weiteres auf Ostafrika übertragen, denn hier haben die Eisenbahnen einen außer⸗ ordentlichen Zulauf von Arbeitern, was doch nicht der Fall sein würde, wenn man die Arbeiter schlecht behandelte. Der Abg. Erz⸗ berger meinte, es handele sich um einen verschleierten Nachtrags⸗ etat. Ich kann nicht finden, daß hier etwas verschleiert wird; es ist angegeben, daß 14 Millionen vorhanden sind, und es geht daraus hervor, daß wir später noch mehr bewilligen müssen. Dann hat der Abg. Erzberger bemängelt, daß jetzt schon wieder Umbauten an den Anfangsstrecken notwendig sind. Daß solche notwendig werden mußten, sollte er bei seiner Kenntnis der Etatsverhältnisse doch schon 1908 gewußt haben. Es hat sich herausgestellt, daß den außer⸗ ordentlich schweren Bautransvorten die Stichbahn nach Morogoro nicht standgehalten hat. Mit dem Gouverneur Dr. Solf bi ich aber der Meinung, daß daraus der bauausführenden Firma ein Vorwurf nicht erwachsen kann, weil diese Stichbahn unter ganz anderen Verhältnissen gebaut worden ist. Bedauerlich ist es ja, daß es so gekommen ist. Aber es läßt sich nicht vermeiden. Was das Projekt selbst betrifft, so wende ich mich hauptsächlich den hier in Betracht kommenden praktischen Fragen zu. Im Bezirk Morogoro hat sich die Zahl der Pflanzungen seit der Inangriffnahme der Bahn 1904/05 ganz erheblich gesteigert, woraus man erkennt, wie kolossal eine solche Bahn auf die Kultur⸗ und Verkehrsentwicklung einwirkt. Der Export hat sich in einem Jahre um 8 Millionen gehoben. Gerade die Entwicklung der Pflanzungen hebt also die Kolonie, sowohl was die Eingeborenen als was die finanzielle Seite angeht, auf eine Höhe, die uns Freude macht. Die Fortführung der Bahn wird neue Einnahmequellen erschließen. Die Steuererträgnisse sind in Tabora gestiegen; die Fortführung in verhältnismäßig sehr volkreiche Gebiete wird aber mindestens 500 000 Hütten neu der Besteuerung zuführen. Auch ich sehe allerdings die alsbaldige Einführung der Hütten⸗ steuer in den erwähnten beiden Residenturen als gesährlich an. Wenn wir in die durch die Bahn aufzuschließenden Gebiete hinein⸗ kommen, werden wir Gelände nutzbar machen, welche eine Steigerung des Baumwollbaues ermöglichen. Jetzt wird der Baumwollbau in Gebieten betrieben, die dafür nicht die günstigsten klimatischen Verhältnisse bieten; das wird dann anders werden, und eine wesentliche Erhöhung der Baumwollausfuhr, die jetzt 3800 Ballen beträgt, wird die Folge sein. Ueber die Linienführung erspare ich mir weitere Auslassungen; nach Kirondo wird man der entgegen⸗ stehenden Terrainschwierigkeiten wegen kaum gehen können. Gegen die Rentabilität sind mancherlei Bedenken erhoben worden. Natürlich kann eine solche koloniale Bahn nicht von vornherein rentavbel sein. Auch die Engländer haben nicht von vornherein bei der Ugandabahn Rentabilität gefordert, sie haben sie als Militärbahn gebaut; in den letzten Jahren ist ihre Entwicklung besser geworden und hat auch eine Verzinsung ermöglicht. So wird es auch hier kommen. Be⸗ züglich der Tarife werden wir uns allerdings einen gewissen Ein⸗ fluß sichern müssen; ich bin auch mit der Forderung des Abg. Erzberger, einen Eisenbahnrat einzusetzen, einverstanden Die Bedenken des Abg. Erzberger wegen der Verzinsung der Bahn kann ich nicht teilen. Wir haben es dort nicht mit wechselnden Ein⸗ nahmen zu tun, so daß auf eine regelmäßige Verzinsung zu rechnen ist. Wir werden auch mit höheren Erträgen aus der Steuer zu rechnen haben. Zu hoffen ist, daß trotz der neuen Kongoerwerbungen unsere alten Kolonien nicht leiden werden. Wir sind mit der Ueber⸗ weisung der Vorlage an die Budgetkommission einverstanden und stehen dem ganzen Projeckt um so sympathischer gegenüber, als es sich hier um eine alte Forderung nationalliberaler Männer handelt.
Abg. von Liebert (Rp.): Nach dem mancherlei Unangenehmen und Herabstimmenden, was wir in den letzten 6 Monaten aus Ost⸗ afrika gehört haben, ist diese Vorlage doch etwas Erfreuliches. Wir haben hier eine großzügige Vorlage vor uns. Zum ersten Male soll in deutschen Schutzgebieten eine Eisenbahn von einer Grenze bis zur andern geführt, eine Tranesversalverbindung hergestellt werden. Ich freue mich, daß die beiden Begründer der Kolonie, Dr. Karl Peters und Graf Joachim Pfeil, dies noch erleben. Als ich 1898 mit aller Kraft darauf drängte, daß diese Bahn quer durch die Kolonie gebaut werden solle, sagte ein Leipziger Professor: „Wir Deutschen können keine Transversalbahn bauen; das können nur die Engländer. Wir Deutschen können nur Stichbahnen bauen.“ Ein anderer Professor meinte, wir müßten es machen wie die alten Römer. Ich er⸗ widerte: „Hätten die Römer Eisenbahnen gekannt, so hätten sie statt einer Via Appia eine Ferrovia Appia gebaut.“ Anfangs wurde bei uns in den Kolonien billig und schlecht gebaut. Ich freue mich, daß dieser Fehler nun endlich gründlich abgelegt werden soll. Leider ist sowohl die Regierung wie der Reichstag für diesen Fehler verantwortlich. Die erste Forderung dieser Vorlage ist der Umbau der Strecke Tanga — Mombo, die dem gesteigerten Verkehr und der Sicherheit nicht mehr genügt. Es müssen die Kurven umgebaut, der Oberbau verstärkt werden usw. Gegen diesen Umbau läßt sich nun einmal nichts machen, aber derartige Fehler sollten nicht wieder vorkommen. Mit dem Prinzip: billig und schlecht müssen wir brechen und endlich Bahnen bauen, die gleich von vornherein brauchbar sind und auf die Dauer standhalten. Nach beglaubigten Nachrichten soll am Endpunkt der Tangabahn die Tsetsefliege aufgetreten sein. Nun haben sich in der Nähe des Kilimandscharos eine große Zahl von deutschen Ansiedlern etabliert, die Viehzucht treiben wollen. Sobald nun die Fliege auftritt, wird der ganze Betrieb illusorisch. Ich möchte die Verwaltung um Auskunft bitten, ob dies wahr ist, sollte es wahr sein, dann müßte die Strecke sofor weitergebaut werden, damit die Ansiedler sich in einem höheren Ge⸗ biet betätigen können. Wir müssen auch den nördlichen Teil der Kolonie wirtschaftlich aufschließen. Die hauptsächlichste Forderung der Vorlage ist die Verlängerung der Zentralbahn von Tabora bis zum Tanganjikasee. Drei Gesichtspunkte sind von den verschiedenen Rednern erörtert worden: warum soll die Bahn überhaupt ver⸗ längert werden, ist die Linienführung richtig, und ist die Finanzierung gewährleistet? Ueber die erste Frage kann kein Zweifel bestehen. Wir können bei Tabora nicht stehen bleiben. Nach der Theorie sind allerdings 300 km dort wirtschaftlich erschlossen. Das ist aber eben nur Theorie. Es handelt sich jetzt darum, diesem ganzen Gebiet durch die Verbindung nach dem Tanganjfkasee wirt⸗ erelice Nahrung zuzuführen. Dieser See stellt tatsächlich ein Meer für Zentralafrika vor. Durch die Bahnverbindung bis zu diesem See eröffnen sich für uns sehr bedeutende handelspolitische Aussichten. Wir erschließen da ein großes Viermillionengebiet, in dem noch mächtige Sultane sind, die der deutschen Herrschaft noch nicht unterworfen sind. Das wird anders werden, wenn wir mit der Bahn in drei Tagen von der Küste nach dem Tanganjika⸗ see fahren können. Wir haben schon gute Beziehungen mit den Sultanen, und es steht zu hoffen, daß unsere Regierung, wenn sie etwas hinter sich hat, größere Macht und wirtschaftliche Be⸗ deutung dort erzielen wird. Wir haben dort große Handelsartikel und verschiedene Naturprodukte, wir bekommen auch den Menschen⸗ zuwachs und werden nicht mehr darauf angewiesen sein, nur aus einigen Gebieten, die dadurch entvölkert werden, die Arbeiter für unsere Pflanzungen an der Küste herzuholen. Die Träger brauchen jetzt 6 bis 8 Wochen zu Fuß bis zur Küste und kommen ausgehungert und entblößt an, man muß sie wochen⸗ und monatelang aufpäppeln, ehe sie wieder schwere Arbeit tun können; in Zukunft werden die Leute in Tabora oder noch weiter her vom Tanganjikasee einfach auf die Bahn gesetzt. Alles das sind auf der Hand liegende Vorteile. Wir haben ferner den großen Kongostaat mit seinen Naturprodukten Kupfererze können von dort nach der Küste b
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allgemeinen
fördert werden. Unsere Ostlinie bietet da erhebliche 2
Die Ostlinie nach Daressalam ist allerdings nur 124 km kürzer als der Westweg nach der Kongomündung. Aber auf unserer Strecke sind nur 6 Tage erforderlich, auf der Weststrecke dagegen wegen der⸗ häufigen Umladung zwischen Bahn und Fluß 26 Tage. Die Tarife müssen allerdings 8 festgelegt werden, daß sie geschäftlich nutzbar für die einzelnen Produkte gemacht werden können, daß sie nicht bloß schematisch aufgestellt sind. Der gewählten Linienführung Tabora — Kigoma stimmen wir zu. Diese Linie verfolgt alte Karawanen⸗ straßen nach Udjidji, wo seit Jahrhunderten die Fäden des Verkehrs sich zusammengefunden haben. In den Häfen des Tanganjika hat sich schon jetzt, wo diese Punkte ohne Verbindung mit der Kulturwelt daliegen, der Umschlag in jedem Jahre verdoppelt, und der Verkehr wird sich noch bedeutend heben, wenn der Schienen⸗ strang dort hinführt. Die Bedenken wegen der Finanzierung werden sich in der Kommission heben lassen, es sind doch nur budget⸗ technische Bedenken; die Grundlagen sind doch entschieden gut. Die Verhältnisse in Ostafrika haben sich bedeutend gebessert, seitdem wir die Eisenbahn haben. Früͤher hatte man von Westen her keinen Absatz, es lohnte nicht, die Kulturprodukte aus dem Lande zu holen, aber seitdem wir die Stichbahn haben, ist schon eine wichtige Wirtschaft dort geschaffen, und sie wird mit Hilfe der Bahn immer weiter ausgebaut werden können. Die Einnahmen des Schutzgebietes haben sich von 1906 bis 1909 durchschnittlich jedes Jahr um 925 000 ℳ erhöht; der gesamte Handelsumschlag ist in einem Jahre von 40 auf 48 Millionen gestiegen, während wir zu meiner Gouverneurszeit nur mit einer Handelsbilanz von 10 bis 12 Millionen rechneten. Deshalb kann die Denkschrift behaupten, daß die Einnahmesteigerung für die Finanzierung der Bahn ausreichen wird. Die Hüttensteuer hat sich von 1906 bis 1910 jedes Jahr um 5 oder 600 000 ℳ gehoben. Ich habe schon früher gesagt, daß wir die Hüttensteuer erhehlich höher ansetzen könnten; die Voranschläge sind immer zu gering gewesen. Auch namens meiner Freunde schlage ich vor, die Vorlage der Budgetkommission zu überweisen. Unsere wirt⸗ schaftlichen Vorteile werden besonders die sein, daß die Maschinenindustrie bedeutende Absatzgebiete bekommen wird, sowohl im Kongostaat wie in unserer eigenen Kolonie; ferner kommt die Textilindustrie in Betracht, denn es werden Milltonen Eingeborene der Kultur zugeführt die sich jetzt nur mit Bast kleiden und der Baumwollstoffe noch entbehren. Wir machen einen neuen wirt⸗ schaftlichen Schritt in Zentralafrika hinein, es können Handels⸗ reisende hinausgeschickt werden, um die Bedürfnisse der Bevölkerung kennen zu lernen. Wir können uns freuen, daß wir wirklich einen großen wirtschaftlichen Schritt vorwärts tun. Wie oft haben wir uns nicht überholen lassen. So könnten die Aktien des Suezkanals in deutschen Banken ruhen, anstatt in London; Anregungen dazu wurden damals gegeben, aber es fehlte an Mut. Mit der Uganda⸗ bahn haben wir uns auch überholen lassen, und ich erinnere daran, wie wir auch jetzt in Marokko wieder Einbuße erlitten haben. Wir wollen hoffen, daß das in Zukunft anders sein wird. 8
Abg. Erzberger (Zentr.): Es ist dagegen protestiert worden, daß ich die Vorlage einen „Nachtragsetat“ genannt habe. Ich muß meine Behauptung aufrechterhalten, daß es sich in der Tat um einen verschleierten Nachtragsetat handelt. Auch dafür werde ich in der Kommission den Nachweis erbringen, daß wir alle Veranlassung haben, die bauausführende Firma zu den nachgeforderten Kosten heran⸗ zuziehen. Es wäre etwas anderes, wenn damals die Regierungs⸗ vorlage mit der schmaleren Spurweite angenommen worden wäre. Aber nach den Beschlüssen des Reichstags ist diese Nachforderung durchaus unberechtigt. Als Ausschreitung muß ich es bezeichnen, wenn Strafexpeditionen ausgerüstet werden, der nur Schwarze angehören. Es muß unter allen Umständen immer ein weißer Angehöriger der Schutztruppe als Führer dabei sein. 2
Die Vorlage geht an die Budgetkommission.
Zur zweiten Lesung gelangt hierauf der Entwurf eines Hausarbeitsgesetzes, dessen erste Beratung bereits am 16. Februar 1910 stattgefunden hat. Der Entwurf wurde damals einer Kommission von 28 Mitgliedern über⸗ wiesen; über deren Verhandlungen hat der Abg. Dr. Pieper schriftlichen Bericht erstattet, der vor Jahresfrist, am 29. No⸗ vember 1910, festgestellt wurde. 8
§ 1 stellt fest, was unter „Hausarbeit“ im Sinne dieses Gesetzes zu verstehen ist; er lautet nach den Kommissions⸗ beschlüssen: 1
„Für Werkstätten, in denen 1) jemand (Entwurf: der Arbeitgeber) ausschließlich zu seiner Familie gehörige Personen gewerblich beschäftigt, 2) eine oder mehrere Personen gewerbliche Arbeit verrichten, ohne von einem den Werkstattbetrieb leitenden Arbeitgeber beschäftigt zu sein, gelten neben den bestehenden reichs⸗ rechtlichen Vorschriften die Vorschriften dieses Gesetzes. 8
Ausgenommen bleiben Werkstätten, in denen ausschließlich für den persönlichen Bedarf des Herstellers oder seiner Angehörigen ge⸗ arbeitet wird.
Die hier bezeichneten Personen mit der angegebenen Aus⸗ nahme gelten als Hausarbeiter im Sinne der folgenden Vorschriften.“
Abg. Dr. Kolbe (Rp.): Es ist hier nicht versucht worden, eine Definition des Begriffes Hausarbeiter zu geben. Der öster⸗ reichische Gesetzentwurf bringt in seinem § 1 eine eingehende Auf⸗ zählung aller in Frage kommenden Berufe. Ja, man hat bei uns nicht einmal versucht, den Begriff Hausarbeit zu definieren, obgleich das Gesetz Hausarbeitsgesetz genannt worden ist. Wir können uns auch nicht verhehlen, daß die Bestimmung: „Ausgenommen. bleiben Werkstätten, in denen ausschließlich für den persön⸗ lichen Bedarf des Herstellers oder seiner Angehörigen gearbeitet wird“ nicht ausreicht. Wie soll der Begriff „Angehörige“ aufgefaßt werden? So wie er im Strafgesetzbuch normiert ist? Ich habe allerdings keine Hoffnung, daß diese Schwierigkeiten sich noch in letzter Stunde beseitigen lassen.
Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.): Die Heimarbeiter sind nach dem Abschluß der Kommissionsverhandlungen über dieses Gesetz in ihren Hoffnungen betrogen worden. Sie haben noch einmal in einem großen Kongreß zu den Fragen, die den Gesetz⸗ entwurf beschäftigen, Stellung genommen und haben eine Reihe von Forderungen aufgestellt, die nur von der sozialdemokratischen, aber von keiner einzigen bürgerlichen Partei vertreten worden sind. Gerade die Lohnfrage, diese Frage von ausschlaggebender Bedeutung, ist nicht geregelt worden. Es wäre eine derartige Regelung sehr wohl möglich; das zeigen die verschiedenen Tarifverträge, die auch in schwierigen Situationen abgeschlossen worden sind. Am meisten sträubt sich allerdings dagegen die Konfektionsindustrie, obwohl in der sogenannten Maßbranche eine Reihe von Tarifverträgen für die Heimarbeiter vorliegen. Die Zwischenmeister in der Konfektion haben sich sogar mit den Hausarbeitern zusammengeschlossen, um eine Regelung der Löhne herbeizuführen. Diese Bestrebungen sind aber an der schroffen Ablehnung der Konfektion gescheitert. In enger Verbindung mit der Lohnfrage steht die Aushängung und Bekannt⸗ gabe der Tarife. In der ausländischen Gesetzgebung, z. B. in der englischen, ist diese Forderung schon durchgesetzt. In den letzten Monaten haben wir eine rege Agitation gesehen, die darauf hinaus⸗ ging, den Nachweis zu führen, daß die Gesetzgebung es nich nötig habe, in die Verhältnisse der Heimarbeiter einzugreifen. Von zahlreichen Stellen ist versucht worden, den Nachweis zu erbringen, daß die Lohnverhältnisse in der Heimarbeit durchaus nicht so uͤbe seien, daß man nicht von einer Elendsindustrie sprechen könne. Seiner⸗ zeit hat auch der Vertreter der sächsischen Regierung nachzuweisen versucht, daß die Angaben der Berliner Heimarbeiterausstellung bezüglich der sächsischen Heimindustrie unrichtig wären. Wodurch ist diese Kenntnis der sächsischen Regierung gekommen? Wir haben ihr die Angaben der Berliner Heimarbeiterausstellung über die Löhne zur Verfügung gestellt. Anstatt diese aber nachzuprüfen, hat si die sächsische Regierung einfach an die städtischen Verwaltungen gewandt, die wiederum nicht bei den Heimarbeitern, sondern
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bei den Arbeitgebern und den Großkaufleuten ihre Erkundigungen ein⸗ gezogen haben. So sieht eine Enquete der sächsischen Regierung aus. Wie sah aber die „Berichtigung“ der sächsischen Regierung in Wirklichkeit aus? Der Wochenverdienst einer erwa senen Person im sächsischen Erzgebirge war in einer gewissen Branche nach den An⸗ gaben der Heimarbeiterausstellung 4,80 ℳ. Der Berichterstatter der sächsischen Regierung „stellt fest“, daß dieser Wochenverdienst 5,80 bis 6 ℳ, heute sogar 6,25 ℳ beträgt. Selbst wenn diese Zahlen richtig wären, auf welches Elend läßt diese amtliche Ermittlung schließen! Wie soll ein Arbeiter bei den heutigen Notstands⸗ preisen aller Lebensmittel seinen Unterhalt und seine Existenz mit 6 ℳ wöchentlich bestreiten? Und dabei wird ganz kalt⸗ blütig die Tatsache der chronischen Unterernährung in Abrede gestellt und die Heimarbeiterausstellung als „tendenziös“ verdächtigt. Welche nichtswürdige Ausbeutung der Arbeitskraft findet in der Holz⸗ drechflerei, in der Spitzenklöppelei statt. Nach diesen amtlich fest⸗ gestellten Tatsachen mußte es ja der sächsischen Regierung höchst un⸗ angenehm sein, die Hausindustrie auf dem Hygienekongreß in Dresden in die Erscheinung treten zu lassen; die sächsische Regierung gerade trifft der Vorwurf des tendenziösen Vorgehens, indem sie durch die Fernhaltung der Hausindustrie von dem Kongreß das Urteil der Allgemeinheit zugunsten der Kaufleute, der Unter⸗ nehmer beeinflußte. Auch die Frankfurter Ausstellung der Heim⸗ arbeitsindustrie hat eine Menge des größten Elends von Heim⸗ arbeitern in den Vogelbergen, in der Rhön usw. an den Tag gebracht. Es war da bei Plüschwebern ein Stundenlohn von 7 ₰ bei l1bstündiger Arbeitszeit aufgeführt. Und von diesen so geringen Löhnen werden noch Abzüge gemacht. Die Nahrung ist die durftigste, Kartoffeln und Brot; Fleisch nur ausnahmsweise. Daher große Kindersterblichkeit, Anämie und Chlorose bei den Erwachsenen, der ganze Menschenschlag siech und schwächlich. Dabei wird uns immer wieder von der „Zufriedenheit“ dieser Hunger⸗ leider mit ihrem Lose erzählt. Welcher abgrundtiefe Mangel an sozialem Verständnis;! Und merkwürdigerweise sind es gerade diejenigen, die die Wortführer dieser Elenden sein sollten, gerade Geistliche sind es, welche von dieser „Zufriedenheit“ berichten. In gewissen Bezirken Oberfrankens drängen die Heimarbeiter aus ihrem angeblich so schönen „Heim“, aus den staub⸗ und schmutz⸗ geschwängerten Räumen hinaus in die Fabriken; wie reimt sich das mit der tendenziösen Behauptung, daß die Heimarbeiter aus ihren Wohnungen gar nicht herauszubekommen seien? Weberverdienste von 3 ℳ wöchentlich, Stundenlöhne von 7
ℳ w 1 b ) 7 ₰ für Stickerinnen sind dort keine Seltenheit; ebenso besteht dort noch das von der Gewerbe ordnung verbotene Trucksystem
nung ganz munter fort, kein Arbeiter darf auf Arbeit rechnen, der nicht einen Teil seines Lebens⸗ mittelbedarrss aus den Spezereiwarenläden entnimmt, die dort fast jeder Heimarbeiter beschäftigende Arbeitgeber unterhält. Auch unsere Gesetzgebung hat große Teile der arbeitenden Be⸗ völkerung in die Heimarbeit hineingedrängt, so namentlich in der Zigarrenbranche. Diese Zustände schreien nach Abhilfe. Die Gesetzgebung sollte das Ihrige tun, um den Arbeitern das Rückgrat zu stärken gegenüber den übermächtigen Unternehmern. In England ist man viel weiter. Hoffentlich werden die Liberalen Deutschlands dem Beispiel ihrer englischen Freunde folgen und gleiche Lorbeeren pflücken. Die vorgeschlagenen Fachausschüsse können die Lohnämter nicht ersetzen, sondern verhindern sie auf absehbare Zeit; das wird auch in einer Eingabe des Gewerkvereins der Hirsch⸗ Dunckerschen Gewerkschaften zugegerven. Der Abg. Mugdan sagte einmal, das Zentrum mache eine papierne Sozialpolitik. Hier treiben die Freisinnigen dieselbe Politik; sie haben sich einwickeln lassen. Abg. Dr. Fleischer (Zentr.): Der Abg. Schmidt hat wiederum ein Bild der entsetzlichen Lage der Hausarbeiter entworfen. Wir alle sind davon ebenso tief ergriffen und erschüttert wie die Sozial demokraten. Der Abg. Schmidt nimmt aber diese Schilderung zum Vorwande, daß seine Partei allein für die Heimarbeiter eingetreten sei. Ich kann eine solche Bemerkung begreifen angesichts des scheidenden Reichstags; aber richtig ist sie nicht. Die Regierungs⸗ vorlage bedeutet jedenfalls einen Fortschritt gegenüber dem bestehenden Zustande, und sie ist die Frucht eines Antrages, der 1906 von allen bürgerlichen Parteien gestellt worden ist. Die Resolution des Heimarbeiterkongresses enthält den Satz: „Dringend erforderlich
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ist, daß die von der Reichstagskommission zugefügten Verbesserungen erhalten bleiben.“ Der Kongreß erkennt also an, daß die Kommission Verbesserungen herbeigeführt hat, und daran sind die bürgerlichen Parteien zum großen Teil beteiligt. ie können Sie sagen, daß wir vom Zentrum und die bürgerlichen Parteien sich nicht bemüht haben, den Forderungen des Kongresses Rechnung zu tragen? Die allgemeine Registrierpflicht, die Unterstellung unter die Gewerbeaufsicht, die Schaffung eines sanitäten Schutzes, alles Forderungen des Kongresses, sind verwirklicht worden. Meine Freunde haben gerade eine allgemeine Bekämpfung der sanitären Schäden durchgesetzt. Wir haben gegenüber der fakultativen Einführung des Aushangs der Lohntafeln die obligatorische durchgesetzt. Daraus ergibt sich zur Evidenz, was es mit der Behauptung auf sich hat, daß wir den Forderungen des Heimarbeiterkongresses nicht Rechnung getragen haben. Diese Behauptung muß auf das allerschärfste zurückgewiesen werden. Ueber die Forderungen der Sozialdemokraten werden wir weiter zu reden haben, zum Teil würden sie die Wirkung haben, die Hausarbeiter brotlos zu machen. Wir bedauern ja, daß nicht alles erreicht worden ist, namentlich bezüglich der Lohnfrage. Man sollte aber nicht in agitatorischem Interesse die Wahrheit auf den Kopf stellen und es so darstellen, als ob die bürgerlichen Parteien, ins⸗ besondere das Zentrum, kein Herz für die Heimarbeiter haben. „Abg. D. Naumann (fortschr. Volksp.): Der Vorredner hat mit dem Herzen allein geredet, aber damit ist die Frage nicht er⸗ ledigt. Was ist denn in dem vorliegenden Entwurf, zu dessen gesetz⸗ geberischer Vorbereitung man vier Jahre gebraucht hat, tatseaͤchlich für diese Schicht der Heimarbeiter geleistet worden? Das einzige greifbare und nützliche Stück in der Vorlage ist die Oeffentlichkeit und Schriftlichkeit der Lohnfestsetzung. Die übrigen Bestimmungen sind an sich zwar im allgemeinen Interesse wünschenswert, führen aber nicht zu einer Hebung gerade dieser hausindustriellen Schicht. Im Interesse der öffentlichen Gesundheit mögen sie an sich notwendig sein, werden aber nur die Wirkung zur Folge haben, daß eine Zahl von Arbeitskräften niedrigster Art ausgeschaltet und in das Gebiet der Armenpflege verwiesen wird. Geändert wird aber im übrigen an der ganzen Zusammensetzun dieser Schicht nichts. Als wirkliches Stück bleibt schließlich nur noch übrig die Aufstellung eines Verzeichnisses der Haus⸗ industriellen. Dieses Verzeichnis hat aber nur dann einen Vorteil, wenn es der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Dann kann es als Grundlage für die Organisation dienen. Solange dieses Ver⸗ zeichnis aber ein Geheimnis der Aufsichtsbehörden bleibt, ist die Mühe vergebens, die man auf seine Herstellung anwendet. Aus dem allen ergibt sich: ob man das Gesetz annimmt oder nicht, ist fast ganz gleichgültig. Im großen und ganzen wird es ja keine be⸗ föns den Schädigungen hervorrufen, aber es wird auch keinen greifbaren Nutzen bringen. Nach der letzten Berufsstatistik ist die Heimarbeit fast überall zurückgegangen. In den letzten 12 Jahren ist die Hausindustrie in der Wollenweberei von 28 000 auf 14 000 zurückgegangen, in der Leinenweberei von 26 000 auf 14 009, in der Baumwollenweberei von 33 000 auf 21 000, in der Näherei von 41 00) auf 29 000. Dieses Sinken des ganzen Berufs ist die Frage, vor der jetzt die Gesetzgebung steht. In der Wäschekonfektion sind zwar die Männer um 6000 ge⸗ sunken, die weiblichen Personen weisen dagegen eine Steigerung um 19 000 auf. Sonst steigen in der Hauptsache nur die Zahlen der Arbeiter von Spitzen, künstlichen Blumen, Stroh⸗ hüten, Spielwaren. Im Grunde steigt also nur der geringe Luxus, der Plunder und Schundluxus, dessen Mittelpunkt das schöne Weihnachtsfest bildet. Aber überall, wo es sich um Qualitäts⸗ arbeit handelt, ist die Hausindustrie im Rückgang. Sie versucht die Konkurrenz mit der Maschine, aber kann es nur dadurch, daß sie immer geringere Löhne zahlt und immer geringere Arbeitskräfte heranzieht. Die Hauptinteressenten an der Heimarbeit sind die greeö Frauen und die Bewohner der letzten Gebirgs⸗ örfer. schaffen. Ueber die Elektrizität können wir hier nicht ver⸗ handeln, da ist jede Sitzung der Allgemeinen Elektrizitätsgesellschaft wichtiger, wenn es wirklich gelingt, die Dezentralisation der Kraft bis in die entlegensten Dörfer zu bringen, sodaß jeder sie in seinem Hause haben kann. Das Wichtigste ist aber das Lohnamt. Wer ist
Aenderung werden hier nur die Elektrizität und das Lohnamt
heute männlich in der Hausindustrie? Die Zurückgebliebenen, die Schwachen. Eine Industrie, die sich auf solche Qualitätsarbeit aufbaut, kann aber nicht existieren. Und wodurch kommt das? Weil in der Heimindustrie Lohnabmachungen unmöglich sind, die Unter⸗ nehmer sind unorganisiert, und die Arbeiter sind unorganisiert. Soll das Gesetz überhaupt Inhalt haben, müssen wir die Einführung des Lohnamtes beschließen. Ich muß bedauern, daß die Mitglieder der Zentrumspartei, die in der Kommission Einsicht gezeigt haben, jetzt nicht für das Lohnamt eintreten. (Zuruf: Schaffen Sie es doch!) Das können wir haben, stimmen Sie (zum Zentrum) doch nur für das Lohnamt. (Zuruf rechts: Und die Freisinnigen?) Auch die Lälfte der fortschrittlichen Volkspartei ist dafür. Die Regierung wird wohl schwerlich das Hausarbeitergesetz an dieser Frage scheitern lassen. Abg. Schmidt⸗Berlin (Soz.) wendet sich gegen die Be⸗ hauptung, daß die Beschlüsse des letzten Heimarbeiterkongresses durch die Kommissionsvorschläge fast durchweg erfüllt worden seien. Im wesentlichen hätte sich die Kommission darauf beschränkt, dem Bundes rat Befugnisse zu geben. Es stehe aber jetzt schon fest, daß nur in
Ausnahmefällen davon Gebrauch gemacht werden würde, da sich die
Vertreter der verbündeten Regierungen gegen die Uebertragung dieser
Befugnisse ablehnend verhalten hätten.
Abg. Behreus (wirtsch. Vgg.): Die Rede des Abg. Nau⸗ mann machte seinem guten Herzen alle Ehre. Aber es wäre besser gewesen, er hätte uns in der Kommission die Stimmen seiner Freunde für weitergehende Beschlüsse zur Verfügung gestellt. Das Gesetz ist ein erheblicher Fortschritt gegen den heutigen Zustand, es wird draußen im Lande gewünscht. Ohne das unermüdliche Wirken des Vereins der Heimarbeiter wären wir auch heute noch nicht so weit. Die Zustände sind nicht besser,“sondern übler geworden, besonders in der Konfektlonsbranche, die Zugeständnisse der Konfektionäre sind durchaus ungenügend. Da wir aber für die Lohnämter eine Mehrheit voraussichtlich nicht erlangen, müssen wir uns auf den Antrag, Fach⸗ ausshüsse einzusetzen, zurückziehen. Die Vorwürfe, die aus diesem Ankah von der Linken gegen uns geschleudert werden, weisen wir mit Entschiedenheit zurück.
§ 1 wird hierauf in der Kommissionsfass stimmig angenommen, ebenso ohne Debatte § 2.
Hierauf schlägt der Präsident dem Hause Verhandlung abzubrechen und morgen 12 Uhr fortzusetzen.
Die Vertagung wird beschlossen.
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ause vor, die
Abg. Freiherr von Gamp (Rp.) fragt an, ob beabsichtigt sei, G
von jetzt ab mit den Sitzungen so früh zu beginnen. Die Budget⸗ kommission habe noch eine große Arbeitslast zu bewältigen. Auch den Fraktionen müsse zu weiteren Beratungen die genügende Zeit gelassen werden. weiterführen.
Der Präsident erwidert, daß sein Vorschlag schon ein Ent
Man solle die Verhandlungen nicht in überhastetem Tempo
gegenkommen bedeute, da von anderer Seite für die nächsten Sitzungen
ein möglichst früher auch wohl nicht mehr so viel zu tun, und man müsse doch dahin streben, die dem Reichstage noch obliegenden Arbeiten in den ersten Tagen des Dezember zu 88.
Abg. von Gamp (Rp.): Der Budgetkommission ist erst heute noch ein Gesetzentwurf überwiesen, der eine schwere finanzielle Be lastung des Reiches in sich schließt; zur Beratung desselben muß sie dech Zeit haben. Die Privatbeamtenversicherungsvorlage ist eine außerordentlich weitschichtige Materie, über die man doch auch in den Fraktionen sich erst verständigen muß. Auch bei Berück sichtigung meiner Wünsche wird es möglich sein, mit den Reichstags⸗ arbeiten etwa bis Mittwoch nächster Woche fertig zu werden. Gegen den Vorschlag, morgen um 12 Uhr zu beginnen, erhebe ich keine Einwendung.
Schluß gegen 7 Uhr. Nächste Sitzung: Dienstag 12 Uhr. (Fortsetzung der zweiten Lesung des Schiffahrts⸗ abgabengesetzes, Fortsetzung der eben abgebrochenen Beratung, zweite Lesung der Gesetzentwürfe, betreffend die Aufhebung des Hilfskassengesetzes und die Versicherung der Privat⸗ angestellten.)
1. Untersuchungssachen.
2. u“ Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
Sffentlicher Anzeiger.
Preis für den Raum einer 4gespaltenen Petitzeile 30 ₰.
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
—2
8 25 75516
1) Untersuchungssachen. 188060 [75520)
Der gegen den Musk. d. Res. Richard Reinsdorf unterm 28.,27. April 1911 erlassene Steckbrief wird 1 . ..“
alle a. S., — 1 Torgau. den 23. November 1911. [75517] Kal. Gericht der 8. Diviston. Der
75521] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Rekruten Gustav Hubrich aus dem Landwehrbezirk Flens⸗ burg, geboren 10. Januar 1890 zu Taucha, wegen
gegen
den Musketier 8. Göldner der 3. J.⸗R. 22 am 23. 8. 1911 er⸗ gangene Fahnenfluchtserklärung wird aufgehoben, da der Zustand der Fahnenflucht nicht mehr besteht.
Neisse Gleiwitz, den 23. November 1911. Gericht der 12. Division.
gegen den Segelmachersgasten Baumer zu unter dem 25. Oktober 1911 erlassene Beschlagnahme⸗ beschluß ꝛc. wird aufgehoben.
Wilhelmshaven, den 23. November 1911. Gericht II. Marineinspektion.
Beschluß.
Friedrich Gustav
borenen Schüttrich, Kaufmann Anna
Neue Zimmer
Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69ff. des
Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt. Flensburg, den 25. November 1911. Gericht der 18. Division.
[755182 Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache wider den Fahrer Wilhelm Albert Alfred Wolter der Bespannungs⸗ abteilung des Sächsischen Fußartillerieregiments Nr. 12, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der 356 und 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt,
Metz, den 24. November 1911. u“
Gouvernementsgericht.
[75522] Beschluß. In der Strafsache gegen Woppmann, Eduard, lediger Viehhändler von Vorderbrünst, und 1 Gen., wegen gemeingefährlichen Vergehens u. a., hat die trafkammer des K. Landgerichts Weiden in nicht öffentlicher Sitzung vom 24. November 1911 gemäß § 332 R.⸗St.⸗P.⸗O. beschlossen: Das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeklagten Eduard Woppmann, ledigen Vieh⸗ händlers von Vorderbrünst, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, wird mit Beschlag belegt. (gez.) Deschauer. Kraus. Forster. 1 Zur Beglaubigung: 8 Weiden, den 26. November 1911. Der K. Gerichtsschreiber:
Buhl, K. Sekretär.
[75496]
auf den
werden. rolle bei
85. K. 155/11. Die in Nr. 66/1908 Pos. 103 011 gegen den Mus⸗ ketier Fromm 6/130 veröffentlichte Fahnenfluchts⸗ erklärung ist aufgehoben. Metz, den 24. 11. 1911. Gericht 33. Diviston.
[75497]
legenen,
2) Aufgebote, Verlust⸗u. Fund⸗ sachen, Zustellungen u. dergl.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin, Manteuffelstr. 59 belegene, im Grundbuche vom Kocttbusertorbezirk Band 20 Blatt Nr. 571. zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks Namen der verwitweten Frau Tischler⸗ meister Ernestine Noack, geborenen Härtrich, zu Berlin, eingetragene Grundstück 8 haus mit linkem Rückflügel, abgesondertem Abtritts⸗ gebäude und teilweise unterkellertem I. Hofe, b. Doppel⸗ querwerkstattgebäude mit Seitenwerkstattgebäude links, Hof und Lagerplatz, c. Stall⸗ und Remisengebäude auf dem I. Hofe rechts, d. offenem Lagerschuppen quer im II. Hof⸗ 1912, Vormittags 10 Uhr, durch das unter⸗ zeichnete Gericht, Neue Friedrichstraße 13/14, III. (drittes Stockwerk), Zimmer Nr. 113/115, versteigert Das Grundstück — Kartenblatt 3 Parzelle 1698/146 ꝛc. der Gemarkung Berlin — ist nach Artikel Nr. 5398 der Grundsteuermutterrolle 10 a 52 qm groß und nach Nr. 745 der Gebäudesteuer⸗ einem 14 630 ℳ mit 406,20 ℳ Jahresbetrag zur Gebäude⸗ steuer veranlagt. Der Versteigerungsvermerk ist am 23. Oktober 1911 in das Grundbuch eingetragen.
II. unterkellertem
Berlin, den 13. November 1911. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
Zwangsversteigerung.
Zum Zwecke der n in Ansehung des in Berlin, Görlitzerstraße 64, be⸗ im Grundbuche vom
wohnhaus mit
steigerungsvermerk ist das Grundbuch eingetragen. forderung, Rechte,
steigerungstermine vor
Hofe, am 26. Januar
weilige
jährlichen Nutzungswerte von [75498]
Klosett, zufhebung der Gemeinschaft, die
Kottbusertorbezirk
Band 10 Blatt Nr. 283 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Erben des Restaurateurs Hermann Schlichting, nämlich: A. seiner Witwe Lydia Schlichting, ge⸗ B. seiner Kinder: a. Frau Kauf! Rosalie Pauline Rädel, Schlichting, b. des Kaufmanns Hermann Carl Walter Schlichting, c. des am 25. Dezember 1888 geborenen Kaufmannslehrlings Hermann Schlichting, sämtlich Berlin, eingetragenen Grundstücks besteht, soll dieses Grundstück am 2. Februar 1912, Vor⸗ mittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, riedrichstraße 13/14, III (drittes Stockwerk), Nr. 113 — 115, versteigert werden. Das Grundstück — Kartenblatt 1 Parzelle 1587/15 der Gemarkung Berlin —, bestehend aus: a. Vorder⸗ — anschließendem kleinen gebäude und unterkellertem Hof, links und quer, ist nach Artikel Nr. 13 029 der Grundsteuermutterrolle 3 a 64 qm groß und nach Nr. 361 der Gebäudesteuerrolle bei einem jährlichen Nutzungswerte von 7510 ℳ mit 291 ℳ Jahres⸗ betrag zur Gebäudesteuer veranlagt. am 27. Oktober 1911 in Es ergeht die Auf⸗ te, soweit sie zur Zeit der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grund⸗ buche nicht ersichtlich 5. “ im 88 1 — er Aufforderung zur Ab⸗ estehend aus: a. Vorderwohn⸗ 8 von Geboten anzumelden und, wenn 2 Antra ’ teller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteige⸗ rungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegen⸗ stehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Sei Zuschlags die Aufhebung oder einst⸗ eilig Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Verlin, den 15. November 1911. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin, Joachimstraße 16, belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 132 Blatt Nr. 5688 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen der Witwe Ida Uecker, geborenen Unger, zu Berlin eingetragene Grundstück, bestehend aus: a. Vorderwohnhaus mit Hof und abgesondertem b. Seitenwohngebäude rechts, am 2. Fe⸗ bruar 1912. Vormittags 11 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, Neue Friedrichstraße 13/14, III.
(drittes Stockwerk), Zimmer Nr. 113/11b, versteigert
werden. Das Grundstück — Gemarkung Berlin — ist nach Nr. 2045 der Gebäudesteuerrolle bei einem jährlichen Nutzungswert von 6580 ℳ mit 252 ℳ Jahresbetrag zur Gebäudesteuer veranlagt und als in den ungetrennten Hofräumen belegen mit einer Fläche im Kataster nicht nachgewiesen. Der Ve steigerungsvermerk ist am 23. Oktober 1911 in das Grundbuch eingetragen. 85. K. 152. 11.
Berlin, den 16. November 1911.
Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
[75494] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Wittenau belegene, im Grundbuche von Wittenau Band 21 Blatt Nr. 636 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Maurerpoliers Richard Sammler in Lichtenberg ein getragene Grundstück am 16. Januar 1912, Vor⸗ mittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Berlin, Brunnenplatz, I. Etage, Zimmer 32, versteigert werden. Das Grundstuück liegt in der Gemarkung Wittenau, Charlottenburger⸗ straße, und besteht aus der Parzelle Kartenblatt 3 Nr. 1247/29. Es ist eine Holzung von 9 a 84 qm, eingetragen in der Grundsteuermutterrolle des Ge⸗ meindebezirks Wittenau unter Artikel 624 mit einem Reinertrag von 0,23 Talern. Der Versteigerungs⸗ vermerk i am 6. November 1911 in das Grund⸗ buch eingetragen.
Berlin, den 18. November 1911.
Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 7.
75495] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von Berlin (Wed⸗ ding) Band 53 Blatt Nr. 1251 zur Zeit der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen der Wriezenerstraße 22 Grurdst icksgesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Lichtenberg eingetragene Grund⸗ stüch am 16. Januar 1912, Vormittags 10 ¼ Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Berlin, Brunnenplatz, I. Etage, Zimmer Nr. 32, versteigert werden. as in Berlin, Wriezenerstraße 22, belegene Grundstück, Hofraum, ist 16 a 4 m groß, besteht aus der Parzelle Kartenblatt 24 Nr. 544/36, ist in der Grundsteuer⸗ mutterrolle unter Artikel 1134 und in der Gebäude⸗ steuerrolle unter Nr. 6599 verzeichnet. Eine Ver⸗ anlagung der auf dem Grundstück errichteten Neu⸗ bauten zur Gebäudesteuer ist nach Bescheinigung des Katasteramts noch nicht erfolgt. Der Versteigerungs⸗ vermerk ist am 21. Juni 1911 in das Grundbuch eingetragen.
Berlin, den 18. November 1911.
Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 7.
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Namen der
geb.
Abtritts⸗ b. Stallgebäude
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Beginn angeregt sei, die Kommissionen hätten
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