1911 / 283 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Dec 1911 18:00:01 GMT) scan diff

sozialdemokratische Herrschaft. Wer den Terrorismus der Herren Genossen draußen im Lande kennt, der wird wissen, daß die Polizei⸗ aufsicht geradezu noch eine Wohlfahrtseinrichtung ist gegenüber der Inutenherrschaft der Sozialdemokratie. (Unruhe bei den Sozial⸗ demokraten: Zuruf links, den der P räsident als unzulässig rügt.)

Abg. Dr. Neumann⸗Hofer (fortschr. Volksp.): Wir haben bei den Kassen, denen wir die Zügel anlegen wollen, den Schwindel⸗ kassen, überhaupt keine Selbstverwaltung⸗ Die Statuten werden in einem kleinen Kreise gemacht, und die Mitglieder haben keine Mit⸗ wirkung an den Kassen. Durch § 3 f allein kann es nicht erreicht werden, daß die Selbstverwaltung wirklich durchgeführr wird. Gegen Betrügereien und Schädigungen müssen die Versicherten geschützt werden, das ist der Zweck dieses Gesetzes, und es hat keinen Zweck, in hohen Tönen von einer Verletzung der Selbstverwaltung zu sprechen. Durch den sozialdemokratischen Antrag wird der Schwindel nicht be⸗ seitigt. Aber trotzdem werfen wir Ihnen (zu den Sozialdemokraten) nicht vor, daß Sie Freunde der Schwindelkassen seien. Machen Sie aber auch uns nicht unbegründete Vorwürfe.

Abg. Hoch (Soz.): Nur auf dem Wege unseres Antrags ist es möglich, den Schwindelkassen wirksam entgegenzutreten. Das Privat⸗ versicherungsamt hat doch felbst in seinem Jahresbericht zugegeben, daß es nicht in der Lage sei, dem Schwindel nachzugehen.

Abg. Stadthagen (Soz.): Der Abg. Behrens fürchtet, daß, wenn den Behörden nicht das Aufsichtsrecht, also das Recht der Drangsalierung gegeben würde, dem Terrorismus der Sozialdemokratie Tür und Tor geöffnet würde. Er kennt die Tatsachen nicht. Thalia und Union, Schwindelkassen ersten Ranges, sind geleitet worden von Leuten, die die erbittertsten Gegner der Sozialdemokratie waren. Unsere Presse hat diese Schwindler auf das schärfste bekämpft. Aber ein Redakteur vom „Hannoverschen Volkswillen“ ist bestraft worden, weil er gegen eine dieser Schwindelkassen vorging! Natürlich ist es Pflicht jeder Presse ohne Unterschied der Partei, gegen einen solchen Schwindel vorzugehen, aber unsere Presse hat ein besonderes Ver⸗

jenst gehabt. Wenn nun der Abg. Behrens meinte, man könnte en sozialdemokratischen Blättern ein so weit gehendes Recht der Kritik nicht geben, denn man kenne doch den sozialdemokratischen Terrorismus, so ist das eine so tief stehende Verdächtigung, daß jemand, der nicht unter einem

Tiere steht, zu einem solchen Gedanken nicht kommen kann. Wo sind denn die Beweise für eine solche Behauptung? Wer

2 1 1 eine solche Behauptung auf⸗ stellt, ist auch verpflichtet, sie zu beweisen. (Zuruf des Ahg. Graef: Gerichtskundig!) Wie kann das

denn gerichtskundig sein? (Vize⸗ präsident Dr. Spahn: Herr Redner, wir sind beim Hilfskassen⸗ gesetz!) Wir können doch nicht das, was alte Weiber und bezahlte gewerbsmäßige Hetzer sagen, als gerichtskundig binstellen! Das System, das Sie jetzt vorschlagen, haben wir bis 1876 gehabt. Die Freisinnigen haben damals ausgeführt, daß die Konzessions⸗ pflicht dahin geführt habe, daß der Schwindel blühte. Wir wollen bestimmte Momente in das Hilfskassengesetz hineinnehmen, die es verhindern, daß Schwindel getrieben wird; zu diesem Zwecke wollen wir das ganie Gesetz umarbeiten. Dem Abg. Graef bin ich für seinen Zwischenruf dankbar. Dieser Zwischentuf beweist, daß das Mißtrauen gegen einen Teil der Richter noch lange nicht tief genug ist. Abg. Behrens (wirtsch. Vgg.): Warum muß notwendiger⸗ weise jede auf Gesetz bestehende Staatsaufsicht mit Drangsalierung und ähnlichem zu tun haben?2 So weit kann doch nur ein Sozial⸗ demokrat gehen. Wenn die Subjekte, die die „Union“ oder „Thalia“ gegründet haben, glauben würden,

mit dem roten Lappen Geschäfte machen zu können, so würden sie nicht einen Augenblick zögern, sich ein sozialdemokratisches Mäntelchen umzuhängen. Was den Terro⸗ rismus betrifft, so kann man nur⸗ einem ganz Weltfremden weis⸗ machen, daß von der Sozialdemokratie kein Terrorismus ausgeübt wird, oder der Abg. Stadthagen ist so weltfremd, daß er davon nichts weiß. Die Darlegungen des Abg. Stadthagen bezüglich des „Ge⸗ richtsnotorisch“ haben mich davon überzeugt, daß er doch schon zu lange aus der Gerichtspraxis heraus ist, um noch zu wissen, was „gerichtskundig“ ist.

Abg. Dr. Neumann⸗Hofer soortschr. Volksp.): Auch der Abg. Hoch könnte wissen, wie sehr das diskretionäre“ Ermessen der Reichs⸗ aufsichtsbehörde im Gesetz eingeschränkt ist. Sollten in Zukunft sich hier Uebergriffe herausstellen, so werden die Herren der außersten Linken uns bei der Kritik derfelben an ihrer Seite finden.

§ 1 wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und des Abg. Traeger (fortschr. Volksp.) angenommen, ebenso 8 2 Auch § 3, der die reichs⸗ und landesgesetzlichen Vorschriften für die Hilfskassen auf die Krankenversicherungsvereine auf Gegen⸗

seitigkeit überträgt, wird ohne Debatte angenommen.

In §§ 3 a, 3f und 3 % hat die Kommission einige Be⸗ stimmungen vorgeschlagen, die die Selbstverwaltung dieser Gegenseitigkeitsvereine sichern sollen. Die Annahme erfolgt mit einer vom Referenten Abg. Dr. Fleischer vorgeschlagenen Modifikation, wonach die Vorschriften über die General⸗ versammlungen auf die ganz großen Gegenseitigkeitsvereine nicht Anwendung finden sollen.

Abg. Stadthagen begründet die von seiner Fraktion beantragte Einschaltnng eines weiteren § 3 h.

Tadelnde Urteile über das Verhalten eines Versicherungsvereins

auf Gegenseitigkeit, der zum Betriebe der Versicherung seiner Mit⸗

glieder gegen Krankheit befugt ist, oder über seine Verwaltung sind als Urteile über gewerbliche Leistungen im Sinne des 193 des

Strafgesetzbuches zu erachten.

Der Redner beruft sich auf einen Fall, demokratischen „Proletarier“, der genannt hatte, von der Anklage der Beleidigung freigesprochen worden ist, weil die behauptete Tatsache wahr war; dieser Fall bilde aber leider eine Ausnahme, da die Rechtsprechung auch des Reichs⸗ gerichts sich dahin gewendet habe, der Presse in solchen Fällen das Recht der „Wahrung berechtigter Interessen“ abzusprechen. Diesem Mißsttand solle der Antrag abhelfen. Mit der event. Schadensersatz⸗ pfiicht der Beamten, die den Schwindel nicht verhütet haben, vwerde man nicht weit kommen. Fälle wie der mit dem Hannoverschen „Volkswillen“ dürften sich nicht wiederholen.

Abg. Trimborn (Zentr.); Meine Freunde lehnen den Antrag Stadthagen ab. Der Antrag bezweckt die Schaffung eines Sonder⸗ rechts für Urteile über Versicherungsvereine. Die Frage könnte all⸗ gemein gelöst werden, aber dieser Spezialfall hier ist nicht derart,

eeine solche Bestimmung zu treffen. Nach dem geltenden Gesetz sind übrigens nicht nur Urteile über gewerbliche Leistungen privilegiert, sondern auch Urteile über „ähnliche Dinge“, der Richter hat also die Möglichkeit, auch Urteile über Mißstände in den Kassen unter dem § 193 zu subsumieren. Auf diese Möglichkeit ist auch schon bei dem Gesetzentwurf von 1906 über die Hilfskassen hingewiesen worden. Der Antrag wird gegen die Stimmen der Sozial⸗ demokraten abgelehnt. 2

Die Kommission hat einen § eingefügt, wonach der Beschluß einer eingeschriebenen Hilfskasse über die Auflösung oder die Vereinigung mit einem anderen Unternehmen der Genehmigung der Behörde unterliegen soll.

Abg. Becker⸗Arnsberg (Zentr.: Die Kommission hat diese Be⸗ stimmung eingefügt, weil bei der Fusion von Hilfskassen mit sozial⸗ demokratischen Gewerkschaften die Mitglieder der Hilfskassen, die nicht sozialdemokratisch sind, gezwungen werden könnten, auf ihre durch langjährige Beitragszahlung erworbenen Rechte als Mitglieder der Hilfskassen zu verzichten oder sich den sozialdemokratischen Ge⸗ werkschaften anzuschließen, mit denen sie nichts zu tun haben wollen. So beabsichtigt der Krankenunterstützungsbund der Schneider in Braunschweig, seine freie Hilfstasse aufzulösen, deren Vermögen der in sozialdemokratischen Händen befindlichen freien Gewerkschaft der Schneider zuzuführen und die Kasse als Zuschußkasse bei der Gewerkschaft. fortbestehen zu lassen. Mir liegt ein Rundschreiben an die

in dem der Redakteur des sozial⸗ einen Schwindler Schwindler

worin sie aufgefordert werden, Material zur Prüfung der Frage zu sammeln, ob es praktisch wäre, die Kasse mit der Schneidergewerk⸗ schaft zu verschmelzen und sie dort als Zuschußkasse weiterbesteben zu lassen. In der sozialdemokratischen Presse ist mehrfach empfoblen worden, die freien Hilfskassen den Gewerkichaften anzugliedern. Durch dieses Bestreben der Sozialdemokraten werden viele kleine Hand⸗

werker und andere Leute, die den freien Hilfskassen angehören und mit den Sozicldemokraten nichts zu tun haben wollen, terrorisiert. Wenn durch den § 7 die Selbsiverwaltung der freien Hilfskassen etwas beschränkt wird, so ist dies also lediglich die Schuld der Sozialdemoktaten. Die diskretionäre Vollmacht der Bebörden ist den Leuten, die nichts mit den Sozialdemokraten zu tun haben wollen, doch noch lieber als der Zwang, in die sozialdemokratischen Gewerk⸗ schaften einzutreten. 11““ 4 Abg. Hoch (Soz.): Diese Sache ist wichtig durch ihre Vor⸗ geschichte. In der Kolnmission hat ver Abg. Becker⸗Arnsberg zunächst verlangt, daß überhaupt ein Zusammenschluß der Kassen mit anderen Unternehmungen verboten werden solle. Erst als ihm von allen Seiten und auch von der Regierung nachgewiesen wurde, daß das zu ganz unmöglichen Konfequenzen führen müsse, wurde der § 7e in der jetzigen Fassung beschlossen. Wie das Material des Abg. Becker über den sozialdemokratischen Terrorismus bestellt ist, ersieht man aus dem Fall, daß der Abg. Becker vor wenigen Tagen nach Zeitungsnachrichten über den Terrorismus der Sozialdemokraten in der Reichsdruckerei klagte. Die Arbeiter haben nun nachgewiesen, daß alle diese Zeitungsangaben von A bis Z erlogen waren. Die dem Verbande der deutschen Buch⸗ drucker und Schriftgießer angehörenden Mitglieder, die in der Reichs⸗ druckerei beschäftigt sind, haben unter Zustimmnung der angeblich tertorisierten Leute in einer Versammlung in den Arminhallen in Berlin am 20. November eine Resolution gefaßt, worin sie ihr tiefstes Bedauern über die von dem Abg. Becker⸗Arnsberg aus⸗ gesprochenen Beschuldigungen gegen die in der Reichsdruckerei be⸗ schäftigten 500 Verbandsmitglieder aussprechen und die aufgestellten Behauptungen für vollkommen unzutreffend und für nur geeignet erklären, das bestehende gute Einvernehmen unter den Arbeitern zu stören. Nach einer solchen Erfahrung könnte man von dem Abg. Becker⸗Arnsberg mindestens verlangen, daß er Zeitungsartikel, über

Wiedergabe des

die er sich entrüstet, selbst liest, während er nur die Wi Inhalts in anderen Blättern zitiert hat. Das Rundschreiben der Schneiderkasse in Braunschweig hat der Abg. Becker ebenfalls un⸗ richtig wiedergegeben. Von dem, was Becker gesagt hat, steht nichts darin, seine Ausführungen waren eine Entstellung des Wortlautes. Er hätte doch so viel Pflichtgefühl haben müssen, sich bei den Leuten, die er angreifen wollte, auch zu erkundigen, zumal er, der sich immer als Arbeiter hinstellt. 8 Abg. Dr. Neu E’u (fortschr. Volksp.): In diesem § 7 wird nur das ausgesprochen, was in den frühberen Paragraphen bereits gesagt ist, er bringt nichts Wir werden also für ihn

stimmen. 1 Abg. Becker⸗Arnsberg (Zentr.):

Neues.

Der Vorwurf wegen meiner Haltung in der Kommission berührt mich nicht. Wenn man durch die Diskussion anders uberzeugt wird, so kann doch daraus nicht Kapital gegen einen geschlagen werden, sonst hörte überhaupt jeder parlamentarische Betrieb auf. Der Abg. Hoch scheint übrigens ein schwaches Gedächtnis zu haben. Ich habe nach der „West⸗ deutschen Arbeiterzeitung“ zitiert, habe mir aber die „Metall⸗ arbeiterzeitung“ und den „Volksfreund“ verschafft. Es stimmt Wort für Wort überein. Die Tendenz kann niemand bestreiten, daß die freien Hilfskassen mit den freien Gewerkschaften verschmolzen werden sollen. Das ist der Sinn des Braunschweiger Rundschreibens. Die Rede des Abg. Hoch war ein Wortschwall, um diese Bestrebungen, die die sozialdemokratische Presse propaaiert, zu verdunkeln. Mein Material über die Reichedruckerei stützt sich auf die Mit⸗ teilungen der Leitung des christlichen Gutenberabundes. Selbst im „Korrespondent“ wird Klage über den sozialdemokratischen Terrorismus geführt. (Der Redner verliest eine weitere Aeußerung aus Arbeiterkreisen über diesen Terrorismus. Hört, hört! rechts. Zurufe bei den Sozialdemokraten: Schwindler! Namen nennen!) Ich nenne keine Namen. Das Wort Schwindler tangiert mich nicht, die Wähler meines Wahlkreises kennen mich. Sie weigern sich der Regterung gegenüber doch auch, wegen des angeblichen Terrorismus die Namen zu nennen. Da soll ich Ihnen den Mann preisgeben? Als das sozialdemokratische Drgan der Maurer dagegen aussprach, daß Anders⸗ organisierte terrorisiert werden, mokierte sich das Organ der Zimmerer darüber. In Ihren Reihen wird also nicht der Terrorismus ver⸗ dammt, wie man es glauben machen möchte.

Abg. Hoch (Soz.): Mit allen diesen Deklamationen kann der Abg. Becker die Tatsache nicht unterdrücken, daß er, um sein Bestreben, die Selbstverwaltung der Arbeiter weiter einzuschränken, zu maskieren, hier eine Terrorismusdebatte heraufbeschworen hat. Er mag noch soviel Worte machen, hätte er sich bei der Kasse erkundigt, so hätte er erfahren, daß schon vor 3 Monaten die Braunschweiger Kasse den Antrag, über den er sich so entrüstet, abgelehnt hat. Er hat auf die Arbeiter Schmutz geworfen, ohne dazu Veranlassung zu haben. (Große Unruhe im Zentrum; Zurufe.) Nein, das ist ge⸗ logen! (Vizeprasident Schultz ruft den Redner wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung). Es hat sich nicht im geringsten um einen Racheakt oder um einen Akt des Terrorismus gehandelt. Mit all den Terroristengeschichten, mit all den Schwindeleien, die außerhalb des Hauses gegen uns vorgebracht und selbst in dieses Haus hineingetragen werden, arbeiten Sie nur zu ihrem eigenen Schaden? Der eine dunkle Ehrenmann, der sich an den Abg. Becker heran⸗ gemacht hat, um seine Kollegen in der Reichsdruckerei anzuschwärzen, ist dem Abg. Becker mehr wert, als die 500 Arbeiter der Reichs⸗ druckerei, die die verlesene Resolution gefaßt haben, trotzdem auch die strengste Untersuchung ergeben hat, daß die ganze Geschichte nicht wahr war. Der Deutsche Buchdruckerverband steht leider politisch noch nicht auf dem sozialdemokratischen Standpunkt. Der Abg. Becker spricht aber immer von dem sozialdemokratischen Buchdruckerverband. An diesem Falle wird, des freue ich mich, den Arbeitern gezeigt, wes Geist s Kind die Zentrumsarbeitervertreter sind. 1

Abg. Becker (Zentr.); Die Zentrale des „Gutenbergbundes“ hat mir zweimal erklärt, daß die Leute, die die Anklage erhoben haben, bei ihr gewesen sind; ich bin von der Zentrale aufgefordert worden, es hier zur Sprache zu bringen, daß die Gutenbergbündler in der Reichsdruckerei belästigt, mißhandelt worden sind und nicht un⸗ gestört arbeiten können. In dem Braunschweiger Fall kommt es lediglich darauf an, daß man sich mit dem Plan der Durchführung

dieser Verschmelzung trug⸗ 189* Abg. Hoch (Soz.): Es handelt sich nicht um einen Beschluß, sondern um eine Erörterung, und die herbeizuführen war der Kassen⸗ vorstand verpflichtet. 2 8 7e wird angenommen, ebenso ohne Debatte der Rest

3 . des Gesetzes. Damit ist die zweite Lesung erledigt.

Hierauf beginnt das Haus die zweite Lesung des Ent⸗ wurfs eines Versicherungsgesetzes für An⸗ gestellte auf Grund des vom Abg. Sittart (Zentr.) er⸗ statteten Berichts der 16. Kommission.

Der erste Abschnitt des Entwurfs den Umfang der Versicherung. 4

Nach § 1 sind für den Fall der Berufsunfähigkeit und des Alters sowie zu Gunsten der Hinterbliebenen vom voll⸗ endeten 16. Lebensfahre an versichert:

1) Angestellte in leitender Stellung, ihren Hauptberuf bildet. 8

2) Betriebsbeamte, Werkmeister und andere Angestellte in einer ähnlich gehobenen oder höheren Stellung ohne Rücksicht auf ihre Vorbildung, Bureauangestellte, soweit sie nicht mit niederen oder lediglich mechanischen Dienstleistungen beschäftigt werden.

1 bis 18a betrifft

88 X

wenn diese Beschäftigung

Mtskh dieser Hilsskasse vor,

3) Handlungsgehilfen und Gehilfen in Apotheken.

den Kunstwert der Leistung 5) Lehrer und Erziehe 6) die höheren Ange

zeuge. Voraussetzung der V nicht berufsunfähig sind, a

nicht 60 Jahre alt sind. Es liegt dazu der Ziffer 2 statt der Worte:

A

Arbeiten“.

die Worte: „soweit sie

technischen Beamten, auf den künstlerischen Direktor im Reichsamt Frage bejahen.

Auf eine Anfrage des

Direktor im Reichsamt Kündigungsfrist auf die Beur diesem Gesetz ohne Abg. Molkenbuhr Antrag. Die Fassung der

schriftlichen Arbeiten“ ist kein allen Fällen darauf an, die Grenzen festzulegen. Dafür bei einem Wechsel der

Abg. Dr. Potthoff. (

ch nicht so fest

rungsamtes no

bekamen. Gerade bei den ge worden. Die Bureauangestellte hingenellt wäre deshalb am einfachsten, meint, die Bureauangestellte verstanden. heute geschrieben,

des § 1 unglücklich, unklar bitten, die Bureauangestellte Umfange in das Abg. Irl (Zentr.): ziehen, die der Gesetzgeber n. zu entscheiden, befindet. C konstruiert führer ist, Versicherung nichts So könnte z. B. die für versicherungspflichtig schied zwischen großen kann das zu

Haush

die Sache ja schlecht uns eine authentische Die einer Auslegung

Direktor im richtig, uns kedlich bemüht, das zu Vorarbeiten als auch der Eine genauere Fassung ist dieser Beziehung auf stützen. Es liegt einen Angestellten, führer tätig ist, Es liegt sogar vertrag auszudrücken,

führen, die Reichsamt

der dauernd

geben braucht. es sich z. B. um einen eine Bezeichnung für um eimnen Korrektor in ein

die man dann als Abg. Cuno (fortschr. Ministerialdirektors nicht, d der Entscheidungen des entscheiden. b schieden zurückweisen, daß Prinzipals, im einzelnen seinen Angestellten durch kommt ein Bruch in die

auf das äußerste bemüht,

irgendwie Bureauangestellte sie die Vorlage vorsieht, ist die Beschäftigung einma gestellten wieder mit

dieses Gesetz fallen?

nicht so Es

ihte Verhältnisse ne gebilfen geschehen ist.

Vorteile des Gesetzes verlust des Abgeordneten Irl, entfernen, wie sich ja hat, die andere Sache ist aber die, wird. Der Auffassung des Wie kann man z. B. einen und einem kleinen Hotel? stellen. Was soll niedere läͤßt sich schwer feststellen. Abg. die Gärtner zu Direktor im

diesem Gese

nicht aufstellen kann. Mein die Beschäftigung, die Tätigkeit der Anaestellten h

sind oder nicht. Nach einer kurzen

Hersfeld (. Reformp.)

4) Bühnen⸗ und Orchestermitglieder

Jahresarbeitsverdienst 5000

Antrag mechanischen Dienstleistungen“ zu

Die Abgg. Ab haß und

Direktor im Reichsamt des Innern werden etwaige Bedenken nicht

el de Beschäftigung eintreten muß, ist selbstverständlich.

schrittlichen Antrag: Wir können fälle gehandelt hatte, wo die

scheidung zwischen Bureauarbeitern und Befürchtung, daß eine

Der Verband der llte daß die Fassung der Kommission

wer sich in einer gehobenen Es könnte in einem

werden für einen der die hohen Beiträge hat, weil er eben nur vorübergehend

erklärt werden. gen und kleinen einer Belastung der kleinen Betriebe Gesetzgeber nicht beabsichtigen

machen. Erklärung des Begriffs —— des Paragraphen

daß wir uns möglichst präzise

die natürlich

in der Hand des 1 wie er die Beschäftigung jeder Person gestalten will. Ich glaube also, daß man sich nicht der Befürchtung Wie soll z. B. eine Definition gefaßt werden, Oekonomiebaumeister, einen Großknecht ist,

1 Reichsversicherungsamts die ttrittigen Einen Gedanken des

Falle

der sozialen Gesebgebung maßgehend

es nicht von der Willkür des halte ich für eine gewaltige

möglich ist. In den städtischen

schriftlichen Arbeiten zu tun. machen doch auch mechanische Arbeiten, sollen die etwa nicht unter

Abg. Molkenbuhr (Soz.) doch angestellten nicht daraus einen Strick drehen, daß die Handlungsgehilten als Bureauangestellte behandelt werden gegenüber dem bestehenden Zustande. möglichst viele Leute aus

—ia seinerzeit landwirtschaftlichen

Reich amt des Innern führungen beider Redner zeigen,

er den Angestellten zuweisen will.

1““

ohne Rücksicht auf

r. 8 p 4 stellten, die Verwalter und Ver

waltungsassistenten aus der Schiffsbesatzung deutscher Seefahr⸗

ersicherung ist, daß diese Personen [s Angestellte beschäftigt werden, ihr

nicht übersteigt und daß sie

beim Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung noch

Al brecht (Soz.) vor: in niederen oder lediglich

„nicht mit oder ledie „mit schriftlichen

setzen:

Gen. (fortschr. Volksp.) beantragen,

nicht mit niederen oder lediglich

mechanischen Dienstleistungen beschäftigt werden“ zu streichen. Abg. Linz (Rp.): Ich möchte die Regierung vor allem auch Wert ihrer Leistungen. werden sollen, ohne daß sie im §1 ausdrücklich genannt werden.

fragen, ob sämtliche die Musterzeichner, ohne Rücksicht Leistungen in das Gesetz einbezogen

des Innern Caspar: Ich kann diese

Vgg.) erklärt der daß die Art der nach

Abg. Raab (wirtsch. des Innern Caspar, daß die A. teilung des Begriffs „Werkmeister

Einfluß sein wird. 1.““ Soz.) begründet den sozialdemokratischen

——

Kommission gebe zu Zweifeln Anlaß.

Caspar: Durch die Anträge beseitigt. Mit der Bezeichnung „mit e Klärung erreicht. Es kommt eben in Verhältnisse zu prüfen und danach die ist ja auch eine Instanz vorgesehen. Daß eine Aenderung der Beurteilung

fortschr. Volksp.) begründet den fort⸗ auf die Praxis des Reichsversiche⸗ da es sich bisher nur um Streit⸗ Bureauangestellten mehr als 2000 ringer bezahlten Kräften ist eine Unter⸗ Arbeitern noch nicht gemacht Scheuerfrau oder ein Portier als werden könnten, ist unbegrundet. Es keinen Zusatz zu machen. Man hat ge⸗ n seien mit der Fassung des § 1 ein⸗ Bureauangestellten in Leipzig bat mir s in dieser Nummer

und strittig sei. Ich möchte dringend n wie die Handlungsgehilfen in vollem

bauen,

Gesetz aufzunehmen. Man sollte nicht Leute in das

Gesetz hinein⸗ icht hineinziehen will. Es ist schwierig, oder kleinen Betrieb eine gehobene Stellun Gesellen, der vorübergehend Geschäfts gar nicht zahlen kann und von der beschäftigt ist. Witwer annimmt, nicht ein Unter⸗ Betrieben gemacht wird, so führen, die der kann. Im Gesetze selbst läßt sich Vielleicht gibt die Regierung ffs „gehobene Stellung’⸗ ist nicht klar genug und kann zu Mittelstande schädlich sein kann. Innern Caspar: Gewiß ist es ausdrücken müssen. Wir haben

Sowohl die Regierung in ihren

die sich ein Wenn

alterin,

dem des

tun.

Reichstag durch seine Kommissionsbeschlüsse.

aber nicht möglich, wir müssen uns in Praxis des Reichsversicherungsamts nicht in der Absicht des Gesetzes, vorübergehend einmal als Geschäfts⸗

unter diese Kategorie zu rechnen. Prinzipals, durch den Anstellungs⸗

hinzu⸗ wenn was im Sprachgebrauch um eine Haushälterin, Den fort⸗

D

er kleinen Druckerei handelt?

schrittlichen Antrag bitte ich abzulehnen. Es gibt Tausende von Arbeitern, Bureauangestellte ansehen könnte.

Ich teile den Optimismus des leicht sein dürfte, an der Hand Fälle zu Ministerialdirektors möchte ich ent⸗ sagte, es liegt in der Hand des

festzustellen, welche Stellung er den Dienstvertrag geben will. Damit

Grundsätze, die sei längerer Zeit in ewesen sind. Wir haben uns objektive Merkmale festzustellen, damit Arbeitgebers abhängt. Diese Worte

Gefahr. Ich frage alle diejenigen, die beschäftigen, ob eine solche Trennung, wie Verwaltungen haben die An⸗ Die Techniker

Volksp.): es so

er

l mechanisch, und dann

Man sollte doch den Bureau⸗ Gesetzgebung wie es für die Handlungs⸗ daß ein Teil der und der Das wäre eine Benachteiligung Begreiflich ist ja das Bestreben dem Gesetz zu das Zentrum dagegen gesträubt Arbeiter usw. zu versichern. Eine ob damit den betreffenden Leuten genützt Direktors Caspar kann ich nicht beitreten. Unterschied machen zwischen einem großen Man sollte rein objektive Merkmale auf⸗ und was soll höhere Arbeit sein? Das

geregelt hat, kann auch vorkommen,

ig gehen.

Werner⸗Hersfeld (d. Reformp.): Welche Stellung sollen

tz einnehmen?

Caspar: Die Aus⸗

daß man eine allgemeine Definition

Hinweis auf den Prinzipal bezog sich auf t Von der

versicherungspflichtig

2.

aängt es ab, ob sie

Die Praxis wird eine Klärung bringen.

Bemerkung werden

1

des Abg. Werner⸗ Anträge der Sozial⸗

höheren Stellung

demokraten und der Fortschritt der § 1 in der

im anteile, Auf eine Anfrage des Abg Direktor im Reichsamt

Nach § 9 sind Dienste des Reichs, eines Geme oder eines Trägers gestelltenversicherung Beschäftigten

auf Ruhegeld und Hinterbliebenenrenten gewährleistet ist. Das Gleiche gilt für die Geistlichen

Korporationen anerkannten Lehrer und Erzieher an öffentl Ob eine Anwartschaft als der Reichskanzler res treffenden Bundesstaates.

Abg. Cuno (fortschr. staatlichen oder kommunalen eine gewisse Zeit angestellt sind? daß sie nach dieser aber doch vielleicht oder kommunaler griff der Anwartschaft müßte werden. Hier muß noch ein wir eine gewaltige Lücke im Ges einzelnen Bundesstaaten sind doch tritt eben der Mangel unferer ganze

Direktor im Reichsamt des uns in der Frage, ob eine Anwartscha

Volks

später Beschäftigung

an die Entscheidungen des Reichsversicherungsamts halten.

Praxis geht dahin, daß bei einem wartschaft hat, lebenslänglich angeste lassen werden kann, eine Anwartscha Insofern hat der Vorredner recht, al Bundesstaaten Entscheidung des Bundesrats bezw. vorgesehen.

Abg. Mommsen (fortschr.

Beamten zu diesem Gesetz muß doch klargestellt werden.

Beamter als solcher kommt in de

Definitiv angestellte Beamte können nach meiner

unter das Gesetz fallen.

Direktor im Reichsamt des Inn allgemeinen ist das Gesetz allerdin unkündbar angestellte Beamte fallen

Abg. Cuno sfortschr. Volksp.): lichen Beamten fällt der Anspruch auf Abg. Trimborn als Mitglied einer Schuldeputation einer katholischen Liebes Fräulein, Sie sind

Lehrerin sagen: rente bekommen Sie aber nur, we

.

junge Dame würde jedenfalls einer solchen

furchtbar erröten.

Der Abg. Schultz (Rp.) hat zu diesem Paragraphen folgenden

Zusatz beantragt: „In den Fällen waltungsbehörde desjenigen Bund

Korporation oder die öffentliche Schule oder Anstalt ihren Sitz hat.“

.89 wird mit diesem Zusa nissionsfassung angenommen. 1 Um 6 ½ Uhr wird die Freitag 11 Uhr vertagt.

ichen Form der Kommissionsfassung angenommen.

Nach § 2 der Kommissionsbeschlüsse gehören zum Entgelt Sinne dieses Gesetzes neben Gehalt Sach⸗ und andere Bezüge usw.

des Weihnachtsgratifikationen dazu gehören. versicherungsfrei die in Betrieben oder im

der reichsgesetzlichen Arbeiter⸗ oder An⸗

Religionsgesellschaften, sowie für

8 gewährleistet anzusehen ist, entscheidet p. die oberste Verwaltungsbehörde des be⸗

Angestellten, die nur auf Kündigung für jeste Da könnte doch der Fall eintreten, Versicherung verfcherapgapss dig sind, außerdem ihre

eine Ausgleich geschaffen werden, sonst haben

Innern Caspar:

sehr verschieden liegen.

des Absatzes 2

Fortsetzung der Beratung auf 1 Vorher: Gesetzentwurfs, betreffend die Ausgabe kleiner Beratung des Schiffahrtsabgabengesetzes. 8

gelehnt und maßregeln.

oder Lohn auch Gewinn⸗

vom 29. November 1911.)

ZEBII Ir Pest.

Innern

(Zentr.) erklärt der

Caspar, daß

7508 + 7372 Personen an der Pest.

indeverbandes, einer Gemeinde †di äsi Gemeinde kamen 9969 auf die Präsidentschaft Bomb

n, wenn ihnen die Anwartschaft 1073 auf den Staat Mysore, 881 vinzen, 559 auf Hyderabad, 369 352 auf die Vereinigten Provinzen, galen (davon auf Kalkutta 11),

27 auf Burma (davon auf die Stadt Rangun

auf d

der als öffentlich⸗rechtliche

ichen Schulen oder Anstalten.

Niederländisch Indien. tober berrscht die Pest in 7 Distrikten Verwaltungsbezirks Pasoeroean. in letzter Zeit etwas zurückgegangen. Die Distrikte gelten bereits seit Anfang April als distrikt Poedjon der genannten b

Panama. In Panama verstarb

p.): Wie ist es mit denjenigen

Pensionen aus staatlicher beziehen. Ueber den Be⸗ 1 genauere Definition gegeben Pest und Cholera. Britisch Ostindien.

14. Oktober 7 Personen an der Pest und

Cholera.

in den

Da

etz. Die Verhältnisse außerordentlich verschieden. n Beamtengesetzgebung zutage.

Wir müssen ft als gewährleistet anzusehen ist, Die Kommunalbeamten, der die An⸗ llt zu werden, sodaß er nicht ent⸗ ft als gewährleistet anzusehen ist. s die Verhältnisse in den einzelnen Aber deshalb ist ja gerade die der obersten Verwaltungsbehörde

Oesterreich⸗Ungarn.

Kroatien⸗Slavonien vom 5. schaften des Komitats Sriem. Rußland.

Serbien.

stellt worden; gleichzeitig wurden dort 8 8 . Bulgarien. Volksp.): Das Verhältnis der Das Wort nicht vor. Meinung nicht

m Gesetz überhaupt Türkei. In Medina sind vom krankungen (und 13 Todesfälle) an davon 10 (9) seit dem 9. November. Malta. gesamt 71 choleraverdächtigen Erkrankungen mit 22 (10) als Cholerafälle bakteriologisch festgestellt.

Tunesien. Nach amtlichen Ausweisen sind vo

ern Caspar: Für Beamte im gs nicht gedacht. Mit Pension nicht unter dieses Gesetz. Bei Lehrerinnen und weib⸗ Waisenrente fort. Würde der

Biserta, sonst im Bezirke Biserta 219 (195). Persien. und Mohamera

pensionsberechtigt, Waisen⸗ Sie Kinder kriegen? Die

Eröffnung gegenüber

nn

veranlaßt. In der Umgebung von Ahwaz war an Cholera fast erloschen, dagegen wurde damals

entscheidet die oberste Ver⸗

2 3 54* t emeldet. esstaates, in dessen Gebiet die 8

Niederländisch Indien. An 1 tober herrscht die Cholera noch an 30 Orten; tz unverändert in der Kom⸗ China.

jährigen Auftretens der Cholera bis zum

Beratung des Aktien;

zweite

vor. Hafengebiet von Port Arthur

8 8 8 E1I“

Der Vorstand der lungen wird in der 3 1912 in der Ausstellungshalle am Zo achtzehnte Ausstellung veranstalten. Elch⸗ und Damschaufeln, Rehkronen,

welche im Laufe des Jahres 1911 von

Auslande oder von Ausländern auf sind.

festigt sind. Aus bäuslicher Pflege d der betreffende Erleger des Wildes od rechtiät, solche Trophäen auszustellen.

In jeder Abteilung erbalten di klimatischen u. a. von Seiner Majestät dem Kaiser und für die beiden besten deutschen Hirschg bahn oder einem zum mindesten 3000 je 6 bis 8 silberne Schilder für die aus freier und sprechende Anzahl silberner Schilder Rehkronen, Gemskrickeln usw. sowie Medaillen für weitere

Ersatz. Die Zuerkennung der welches vom Vorstande eine Berufung nicht stattfindet.

Der Aussteller hat die einzusendenden Ausstellungsgegenstände bis spätestens zum 5. Januar bei dem Königlichen 6 anzumelden. Bezeichnung der Ausstellungsgegen⸗ 8 Namen des Erlegers; den Namen den Schußort*) und den Tag, an

Berlin W. 9, Schellingstraße dung muß enthalten: Die genaue stände nach Art und Anzahl; den des Jagdbesitzers; treffende Wild erlegt ist.

Bis zum 6. Januar müssen Poststücke unter der Adresse:

Frachtgut unter eingesandt sein. Um Transportschäden Korbverpackung zu vermeiden. Zum Gehörne, Tierköpfe usw. müssen mit Haken versehen sein. Die Kosten trägt der Aussteller. gegenstand mit einer sicher befestiat versehen, die ebenso wie Kiste und Wohnort des Ausstellers

Jeder Auesteller erklärt durch Unterz meldeformulars“*) sein Besondere Wünsche,

enommen und möglichst berücksichtigt.

. v. . ha groß“, Gebirge ꝛc. zc. ) Anmeldeformulare efr. §8§

gdamt, Berlin W. 99, zu beziehen.

jährlichen deutschen eit vom 27. Januar bis zum 14.

Ausgestellt werden Hirschgeweihe

Sie müssen schädelecht und ungefärbt sein. Geweihe und Gehörne werden nicht prämiiert, ebensowenig solche, an denen abgeworfene oder abgebrochene Stangen

Verhältnisse besten Stücke Ebrenpreise,

eschlossener Wildbahn, eine den

Einzelstücke und Grurnpen. mehr als zwei silberne Schilder gleicher Kategorie dürfen ein und demselben Aussteller nicht zuerkannt werden, doch bieten dafür Medaillen

Preise erfolgt durch ein Preisgericht, berufen wird, und gegen dessen Aussprüche

t 1 Spediteur ausstellung Walter Taeschner⸗Berlin W. leicher Adresse nach Berlin,

auf Holztafeln gesetzt und letztere

Platzmiete wird nicht erboben wechselungen und Vertauschungen vorzubeugen, ist jeder

recht Einverständnis mit vorstehendem Programm.

9 Zünsche, auch insofern sie sich Ausstellung eingesandter Gegenstände beziehen, werden gern entgegen⸗

2) Mit dem Zusat „freje Wildbahn“ beiw.

schleppte Fälle von der Cholera verschont geblieben.

Gelbfieber.

Geweihausstel⸗ 3 Erkrankungen, in a. Februar ologischen Garten in Berlin die

Caracas vom. 23.

1 Todesfall.

Pocken. Gemskrickel u. a. Jagdtrophäen, deutschen Jägern im In⸗ und deutschen Jagdrevieren erbeutet Im Bast erbeutete

wurde 1 Erkrankung Oppeln (Reg.⸗Bez. Oppeln) festgestellt.

krankungsfall aus Leppersdorf (Kreis gemeldet worden. Niederländisch Indien.

Stang künstlich wieder be⸗ ürfen sie nicht stammen. Nur Zufolge er der Jagdbesitzer selbst ist be⸗ nsel U e nach Maßgabe der örtlichen, - 1 und zwar 2 König gestiftete silberne Becher eweihe, welche aus freier Wild⸗ ha großen Wildgatter stammen, chstbesten deutschen Hirschgeweihe 2. Verhattnissen ent

für Elch⸗ und Damschaufeln, e 60 bis 80 silberne und bronzene Beide Becher und

Soerakarta) seit dem 6. September d.

Die Erkrankungsziffer war in letzter Zeit etwas Hongkong. Vom

Fleckfieber.

Oesterreich. 14 Erkrankungen. Genickstarre.

Preußen. 5 Erkrankungen (und 4 Todesfälle) Regierungsbezirken sund Kreisen]: Merseburg 1 (1) [Halle a. S.)], barnim 1 (1), Potsdam 1], Oesterreich.

1 Vom 5. bis 11. Stadt Lemberg.

Hofjagdamt Die Anmel⸗

Spinale Kinderlähmung. Preußen. In der Woche vom 12. bis 2 Erkrankungen Regierungsbezirken lund

welchem das be⸗ die Ausstellungsgegenstände als Peillera⸗ der Deutschen Geweib⸗ 15, Kurfürstendamm 61, als Potsdamer Bahnhof, zu verhüten, ist Karton⸗ und Aufhängen bestimmte Geweihe,

(Eiderstedt]. Verschiedene Krankheiten. Pocken: Konstantinopel (6. bis 12.

(15. bis 21. November) 1 Erkrankungen; New York 30, Wien 74 Erkrankungen; (Krankenhäuser) 1 Erkrankung; Rückfallf fall; St. Petersburg 1 Erkrankung: Todesfälle; Budapest 1 Erkrankung; Milzbrand: fall; Reg.⸗Bezirke Koblenz, Hildesheim, Münster,

krankung; Influenza: Berlin 3, Budapest je I, London 6., Moskau 4, New York 1, Paris burg 1 Todesfälle; Nürnberg 22, Körnerkrankheit: Reg.⸗Bez. Königsberg spinale Kinderlähmung: Stockbolm vergiftung: Rea.⸗Bez.

des Hin⸗ und Rücktransports

Um Ver⸗ Ausstellungs⸗ Ledertafel zu und Deckel den Namen deutlich tragen soll. eichnung des eingesandten An⸗

en Holz⸗ oder Reg⸗Bez

auf eine gruppenweise

8 86 Erfurt (Erfurt Stadt) ‚eingefriedigtes Re⸗ und Röteln (Durchschnitt aller deutschen 1,10 %): in Aachen Erkrankungen wurden gemeldet

6 und 9 sind unentgeltlich Lübeck 31. Hamburg 94, Budapest 267

1“ 8 8 8 4 5

8

Stadt Bombav 22), 1464 auf die Präsident

Ortschaft Tagron (an der Hauptstraße zwischen Ahwaz

1“ Es gelangten zur Anzeige in Mangos vom 1.

2 Potsdam 2 Stade 1 (1) [Rotenburg i.

Kopenbagen 62

ay

15),

putana mit Ajmer Merwara und 3 auf Coorg. Zufolge Mitteilung vom 19. Ok⸗ der Abteilung Malang des Die Zahl der Erkrankungen war meisten der betroffenen pestverseucht, der Unter⸗ Abteilung seit dem 26. M nam am 17. Oktober in der Quarantäne eine aus Guavaquil angekommene Person an der Pest.

46

m

1

21.

8

bis

.“

(1

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

(Aus den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts N

In Kalkutta starben vom 8. bis 15 an der Cholera.

In Ungarn wurden vom 12. bis 18. November 11 Erkrankungen in 3 Komitaten festgestellt, bis 11. November 9 in 2 Ort⸗

nd. Vom 5. bis 11. November wurden 2 Erkranku und 1 Todesfall in der Stadt Rostow am Don gemeldet. ber Vom 29. Oktober bis 11. November sind im Kreise Podrinje 8 Erkrankungen, davon 2 mit tödlichem Ausgang, festge⸗ eitig Bazillenträger ermittelt. 8 Lulgar Zufolge Mitteilung vom 15. November sind in einer Ortschaft des Kreises Burgas 4 Personen der Cholera erlegen, als erste eine aus der Türkei eben zurückgekehrte Frau. 4. bis 11. November 14 Er⸗ der Cholera festgestellt worden,

Vom 15. Oktober bis 11. November wurden von ins⸗ Todesfällen 1 . 23. bis 31. Ok⸗ tober 780 Erkrankungen (und 713 Todesfälle) an der Cholera fest⸗ gestellt worden, davon 18 (3) in der Stadt Tunis und

Zufolge Mitteilung vom 4. November sind Behahan für cholerafrei erklärt worden.

5 In Mohamera hatte die Seuche insgesamt 266 Erkrankungen und

208 Todesfälle Oktober die ihr Auftreten in der und Ispahan)

Zufolge Mitteilhagg vom 19. Ok⸗ 1 die Erkrankungsziffern waren jedoch in letzter Zeit meistens etwas zurückgegangen. b In Dalny und Umgebung waren während des dies⸗ 2 10. Oktober insgesamt 144 Personen erkrankt, davon 76 (24 Japaner und 52 Chinesen) gestorben; vom 10. Oktober bis 6. November wurde keine Erkrankung mehr festgestellt. Etwa 100 der zur behördlichen Kenntnis gelangten Er⸗ krankungen kamen in und bei Dalny und 38 Fälle im Landgebiete Europäer sind nicht von der Seuche ergriffen worden. ist bis auf 3 von Dalny einge⸗

111“

4

14.

1 September bis 7. 4 und in Merida vom 22. bis 29. Oktober 5 Erkrankungen und

Deutsches Reich. In der Woche vom 19. bis 25. November (bei einem Maurer aus Rußland) in der Stadt

Für die Zeit vom 5. bis 18. November ist nachträglich 1 Er⸗ Landeshut, Reg.⸗Bez. Liegnitz)

ndisch I 1 Mitteilung vom 19. Ok⸗ tober gelten die Südküste der Insel Biak (Neu Guinea) bereits seit Juli 1908, der Unterdistrikt Slogohimo (Verwaltungsbezirk ta) S d. J. und der Distrikt Badjo (auf der Insel Celebes) seit dem 27. September als pockenverseucht. zurückgegangen. 2 d 8. bis 14. Oktober 3 Erkrankungen in Kolonie (davon 1 in der Stadt Viktorta) mit 2 Todesfällen.

Vom 12. bis 18. November in Galizien

In der Woche vom 12. bis 18. November sind gemeldet worden in folgenden Aachen 1 (1) (Jülich), , Nieder⸗ Han.)].

November 1 Erkrankung in der

be 18. November sind (und 2 Todesfälle) gemeldet worden in folgenden 1 ir ind K. Arnsberg mund Land , Düsseldorf 1 (Oberhausen], Schleswig (1)

(1)

scke November), St. Petersbur je 2, Warschau 5 Todesfälle; Paris 4, St. Henberh, 2, Rorerdam Varizellen: Budapest 24, Fleckfieber: Warschau ieber: Moskau 1 Todes⸗ ng: Genickstarre: New York 3 Budapest 1, New York 2 Erkrankungen; Tollwut: Pojen 1 Todes⸗

rier je 1 Er⸗

„Kopenhagen St. Peters⸗ Kopenhagen 33 Erkrankungen; 35 Erkrankungen:; 2 Todesfälle; Fleisch⸗ G 25 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an M Berichtsorte 1895/1904: in sene ceag 86 8 „New York 96, Odessa b6, Paris 52, St. Petersburg 77, Wien 220; deegl. an Diphtherie

auf

Britisch Ostindien. In den beiden Wochen vom 1. bis 14. Oktober erkrankten in Indien 10 382 + 10 452 und starben Von den 14 880 Todesfällen (davon auf die ntschaft Madras, ie Zentralpro⸗ auf Zentralindien, 118 46 auf das Punjabgebiet, 19 auf Raj⸗

Ben⸗

ai.

in

5 (1) in

Das

Oktober Oktober

der

[Dort⸗

asern

r. 48

und Krupp (1895/1904: 1,62 %): in Altona, Erfurt, Hamburg, forzheim, Regensburg, Zabrze Erkrankungen wurden angezeigt im andespolizeibezirk Berlin 430 (Stadt Berlin 269), in den Reg.⸗ Bezirken Arnsberg 142, Düsseldorf 139, Frankfurt 105, Magdeburg 208, Merseburg 144, Potsdam 205, Schleswig 174, Stettin 108, in Nürn⸗ berg 20, Hamburg 134, Budapest 45, Christiania 27. Kopen⸗ hagen 36, London (Krankenhäuser) 209, New York 196, Odessa 26, Paris 64, St. Petersburg 60, Stockholm 25, Wien 62; desgl. an Keuchhusten: in Hagen. Mülheim g. Rh. Erkrankungen ge⸗ langten zur Anzeige in Kopenhagen 42, New York 38, Odessa 22, Wien 21; desgl. an Typhus (1895/1904: 0,46 %): in Borbeck Erkrankungen gelangten zur Meldung in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 37, Düsseldorf 78, Münster 48, in Budapest 31, New York 133, Paris 68, St. Petersburg 136, Warschau (Krankenhäuser) 24; ferner wurden Erkrankungen an Scharlach gemeldet im Landespolizeibezirk Berlin 329 (Stadt Berlin 234), in den Reg.⸗Bezirken Arnsberg 261, Breslau 104 (Stadt Breslau 55), Düsseldorf 302, Magdeburg, Merseburg je 111, Potsdam 128, in Nürnberg 30, Hamburg 57, Budapest 121, Christiania 28, Edinburg 27, Kopenhagen 46, London ö 291, New York 122, Odessa 28, Paris 89, St. Petersbur 57, Prag 31, Rotterdam (15. bis 21. Novem 2

Stockholm 2rg, 81, 1136.

Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch und das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche vom Schlacht⸗

viehhofe in Frankfurt a. M. am 29. November 1911.

Italien. Die italienische Regieruna hat durch seesanitätspolizeiliche Ver⸗ ordnung vom 25. d. M. die Donaubhäfen sowie die rumänische Küste des Schwarzen Meeres für choleraverseucht erklärt.

Verdingungen. 8

11“ 2

Der Zuschlag auf das von dem Verwaltung

lichen Werft zu Wilhelmshaven am 3. November 1911 ver⸗ dungene Packungsgarn ist, wie folgt, erteilt worden:

Gegenstand Firma

Funnasaar 84 8 C g. Packungsgarn von Hanf Ed. Morgenstern,

8 Schönebeck a. E. Otto Junghauß,

Chemnitz⸗Gablenz.

desgl. von Baumwolle. u““

(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9 bis 3 Uhr eingesehen werden.) 8 Aegypten. Miinisterium des Innern, Genexalinspektor der Gefängnisse in Kairo. 4. Januar 1912, Mittaas 12 Uhr: Lieferung von 8700 m Kaki⸗Drillich. Lastenheft in englischer Sprache und Muster beim

Verkehrswesen.

Schiffsliste für billige Briefe nach den Vereinigten Staaten von Amerika (10 für je 20 g).

„President Lincoln“ ab Hamburg 2. Dezember,

„Neckar“ ab Bremen 9. Dezember,

„Kronprinzessin Cecilie“ ab Bremen 14. Dezember,

„Barbarossa“ ab Bremen 19. Dezember,

„Pennsylvania“ ab Hamburg 23. Dezember,

„Blücher“ ab Hamburg 30. Dezember.

Postschluß nach Ankunft der Frühzüge.

1 Alle diese Schiffe außer „President Lincoln“, „Barbarossa“ und „Pennsylvania“ sind Schnelldampfer oder solche, die für eine bestimmte Zeit vor dem Abgang die schnellste Beförderungsgelegenheit bieten. Es empfiehlt sich, die Briefe mit einem Leitvermerk wie „direkter Weg“ oder „über Bremen oder Hamburg“ zu versehen. Die Porto⸗ ermäßigung erstreckt sich nur auf Briefe, nicht auch auf Post⸗ karten, Drucksachen usw., und gilt nur für Briefe nach den Ver⸗ einigten Staaten von Amerika, nicht auch nach anderen Gebieten Amerikas, z. B. Canada. 1s

Laut Telegramm aus Herbesthal ist die heute nachmittag in Berlin fällige Post aus Frankreich ausgeblieben. Zugverspätung.

6 Uhr Grund:

Handel und Gewerbe.

den im Reichsamt des Innern zusammengest 1 nengestellte

„Nachrichten für Handel und Industrie“.)

3 Rußland. Geplante Verlängerung, Aufhebung oder Abände“ rung gewisser zeitweiliger zolltari farischer Bestim⸗ mungen. Nach einem der Duma unterm 12. Mai 1911 vorgelegten Gesetzentwurf sollen die Bestimmungen des allgemeinen Zolltarifs für den europäischen Handel in der Anmerkung 3 zu Art. 37, Anmerkung zu Art. 71, Art. 89, Art. 103 Punkt 1, Anmerkung 2 zu Art. 112 und Anmerkung zu Art. 154, ferner die Gültigkeit der Bestimmungen des Zollreglemenis in der Anmerkung zu Art. 476, Punkt 5 der An⸗ 8sg 2 zu Art. 507 und der Anmerkung zu Art. 675 verlängert berden. Die Anmerkung 2 zu Art. 191 des allgemeinen Zolltarifs für den europäischen Handel und die Anmerkung zu Art. 474 des Zollregle⸗ ments ³) sollen aufgehoben werden. Die Anmerkung 3 zu Art. 59 und Art. 108 Punkt 2 des allge⸗ meinen Zolltarifs für den europäischen Handel sowie Punkt 6 der Meisspein 2 zu Art. 507 des Zollreglements sollen folgende Fassung erhalten: buch Art. dor ncperkunnas Ferctttt ist die zollfreie Einfuhr von buchenen Faßdauben, mit und ohne Reifen über die Ostseehäfen un über die westliche Landgrenze. . Art. 108 Punkt 2. Schwefelkohlenstoff 1,50 Rbl. für das Pud. Art. 507 Anmerkung 2 Punkt 6. Die Geltung der in den Punkten 1— dieser Anmerkung enthaltenen Bestimmungen erstreckt sich auf ausredlehe Eisenbech. e von den Bakuer Petroleumfabrikanten zur Herstellung von Behältern für die Ausfuhr von Petroleum na Persien bezogen wird. at 6

Geplante Maßnahmen zur Förderung des Baues von landwirtschaftlichen Maschinen. Der bns 8 . 11. September 1911 ein Gesetzentwurf, betreffend die Förderung des russischen Maschinenbaues, vorgelegt worden. Die darin vorgesehenen Maßnahmen erstrecken sich zunächst auf Gewährung der zollfreien Einfuhr von Maschinen, Apparaten und Teilen davon, die zur Fabri⸗ kation von landwirtschaftlichen Lokomobilen, komplisierten Dampf⸗ dreschmaschinen (Art. 167 P 6 des allgemeinen Zolltarifs für den europäischen Handel), Maͤbmaschinen mit Selbstablage und Mäh⸗ maschinen mit Bindevorrichtung bestimmt sind, sowie auf die zoll⸗

(Aus

¹) Die Anmerkung bezieht sich auf die zollfreie Zulassun

1) leeren hölzernen Fässern, einfachen völhemnen Kisten. 2es nicn gefärbten Körben aus Binsen, Bast, Spänen u. dergl. Verpackungs⸗ gegenständen, die Anzeichen des Gebrauchs haben und mit russischen Erzeugnissen ins Ausland ausgeführt worden sind, und 2) leeren

1

Flaschen aus grünem Glase, die mit Getränken ins geführt worden sind. 11116“4“ reeE 22