lassung (§ 1567 Abs. 2 B. G⸗Bs.). Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung dee Ehestreits vor die elfte Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Leipzig, Harkortstr. 9, auf den 31. Januar 1912, Vormittags 110 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
Leipzig, am 4. Dezember 1911.
[78406]
Der Schiffer Valentin Geschwill zu Brühl, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bassermann, klagt gegen seine Ehefrau, Anna Maria geb. Kohl, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§, 1565 und 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Parteien am 25. Juli 1903 zu Brühl geschlossenen Ehe wegen Verschuldens der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die V. Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Mannheim auf Freitag, den 9. Februar 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Mannheim, den 29. November 1911.
Der Gerichtsschreiber Großh. Landgerichts.
[78435“= SOeffentliche Zustellung.
Der Schmied August Bonhomme zu Deutsch⸗Oth, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fitzau in G iedenhofen, klagt gegen die Maria Franziska Tempo, Ehefrau Bonhomme, früher in Deutsch⸗ Oth, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort, wegen Ehebruchs und böswilligen Verlassens, mit dem Antrage, die Ebe der Parteien zu scheiden, die Beklagte für den schuldigen Teil zu erklären und ihr die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts in Metz auf den 9. Fe⸗ bruar 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht.
Metz, den 5. Dezember 1911.
Gerichtsschreiberei des Kaiserlichen Landgerichts.
[78407] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefran Wilhelm Busch, Gertrud geb. Ammann, zu Crefeld, Drießendorferstraße 63, Klä⸗ gerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Scheidt in M.⸗Gladbach, klaat gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Wilhelm Busch, früher zu M.⸗Gladbach, jetzt ohne bekannten Aufenthalt, Beklagten, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte die Klägerin der⸗ artig beschimpft und mißhandelt hat und daß der Be⸗ klagte derart dem Trunke ergeben sei, daß ihr die Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden könnte, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in M.⸗Gladbach auf den 21. Fevruar 1912, Vormittags 9 Uhr. mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
M.⸗Gladbach, den 24. November 1911.
*Fleckner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Ausgefertiat: Tuchner, Aktuar.
[78409] Oeffentliche Zustellung. “ Die Ehefrau Helene Sonnenkalb, geb. Lörhs, in Speden (Kreis Lehe), Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Böning in Nordhausen, klagt gegen ihren Ehemann, den Dekorateur Heinrich Sonnenkalb, früher in Nordhausen, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, der Beklagte habe sie am 1. Oktober 1910 heimlich verlassen und seit dieser Zeit sei sein Aufenthaltsort unbekannt, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Nordhausen auf den 4. März 1912, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht..
Nordhausen, den 4. Dezember 1911.
Schneider, 8 1
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [78¹10] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Arbeiter Frieda Lippelt, geb. Gawel, zu Brandenburg a. H., Kleine Münzenstraße 14, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schröder zu Potsdam, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Wilhelm August Lippelt, Beklagten, früher in Brandenburg a. H., jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Grund der §§ 1567², 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Potsdam auf den 5. März 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Potsdam, den 4. Dezember 1911.
2 Riekesmann, .
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[78411] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Emilie Beggerow, geb. Krüger, in Wriezen, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schwartz in Prenzlau, klagt gegen den Arbeiter Hermann Beggerow, früher in Solothurn (Schweiz), jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er sie, die Klägerin, vor 6 Jahren verlassen und sich um sie und die Kinder nicht mehr gekümmert hat, mit dem Antrag auf Ehescheldung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zwilkammer des Königlichen Landoerichts in Prenzlau auf den 3. Februar 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. — R. 11. 11.
Prenzlau, den 1. Dezember 1911.
Seemann, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[78326] Oeffentliche Zustellung.
Die Katharina Reitmaier, geb. Aumüller, in Stierstadt, Obergasse, Klägerin im Armenrecht, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schmitt, Saar⸗ brücken I, klagt gegen ihren Ebemann Josef Max Reitmaier. zuletzt in Saarbrücken, jetzt ohne be⸗ kannten Aufenthaltsort, Beklagten, auf Ehescheidung, mit dem Antrag, die am 16. September 1899 vor dem Standesbeamten in Oberursel geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Saarbrücken auf den 16. Februar 1912, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Saarbrücken, den 28. November 1911.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [78412] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Heinrich Brünnet, Katharina geb. Pesy, zu Saarlouis Roden Wasserstraße 20, Klägerin im Armenrecht, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. L. Fourman in Saarbrücken 3, Kaiserstraße 33, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Heinrich Brünnet, ohne bekannten Aufenthalt. auf Che⸗ scheidung, mit dem Antrag, die am 22. Februar 1909 vor dem Standesbeamten zu Saarsouis geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden, den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts in Saarbrücken auf den 16. Fe⸗ bruar 1912. Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Saarbrücken, den 30. November 1911.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[78413] Oeffentliche Zustellung. 8
Die Ehefrau des Arbeiters Berthold Karl⸗ Friedrich Taubenheim, Katharina Hinrike Gesine geb. Peters, in Blumenthal in Hann., Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Hagemann in Verden, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Berthold Karl Friedrich Taubenheim, früher in Blumen⸗ thal, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1568 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Verden (Aller) auf den 1. Februar 1912, Vor⸗ mittags 9 Uhr. mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Verden, den 4. Dezember 1911.
Der Gerichtsschreiber Königl. Landgerichts.
[78375 Oeffentliche Zustellung.
Kläger: 1) Die Dienstmagd Katharina gen. Lina unverehel. Ruck in Heiersdorf b. Ziegelheim, 2) der minderjährige Erich Walter Ruck in Oberwiera, ver⸗ treten durch seinen Vormund, den Tischlermeister Ernst Karl Julius Gemhke in Oberwiera, Be⸗ klagter: der Müller Arno Funke, zuletzt in Heiers⸗ dorf b. Niederwiera, jetzt unbekannten Aufenthalts. Die Kläger klagen unter der Behauptung, daß der Beklagte der uneheliche Vater des Mitklägers unter 2 sei, mit folaendem Antrage: Der Beklagte wird verurteilt, 1) der Mitklägerin zu 1 die Kosten a. der Entbindung mit 60 ℳ, b. ihres Unterhalts während der ersten 6 Wochen nach der Entbindung mit 30 ℳ und c. des Unterhalts für das Kind auf die Zeit von der Geburt bis zum 27. Oktober 1911 mit 36 ℳ zu erstatten, 2) dem Mitkläger unter 2 vom 28. Oktober 1911 ab bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 58,50 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 1. Dezember, 1. März, 1. Juni und 1. September jeden Jahres, zu zahlen, 3) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor das Herzogl. Amtsgericht, Abt. 2, in Altenburg auf Dienstag, den 5. März 1912, Vorm. 9 Uhr, gelacen. Die Einlassungsfrist ist auf 4 Wochen bestimmt worden
Altenburg, den 2. Dezember 1911. Gerichtsschreiberei des Herzogl. Amtsgerichts. Abt. 2
[78378] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Friedrich Reinhard Lankuttis in Gadderbaum, vertreten durch seinen Vormund, Stadtsekretär Emil Schnuphase in Bielefeld, klagt gegen den Schlosser Wilhelm Küffe, früher in Bielefeld, zurzeit unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter der Vater des am 6. Juni 1911 unehelich geborenen Klägers sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, unter Anerkennung der Vaterschaft dem Kläger vom Tage seiner Geburt, 6. Juni 1911, an bis zur Vollendung seines sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich sechzig Mark zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge sofort und die künftig fällig werdenden am Ersten eines jeden Kalendervierteljahres, auch das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Bielefeld, Luisenstraße 12, Zimmer 8, auf den 9. Februar 1912, Vormittags 9 Uhr. geladen.
Bielefeld, den 30. November 1911.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 4.
[78380] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Mactha Flora Rennau in Oborn, gesetzlich vertreten durch ihren Vormund, den Werkführer Johann Otto Prescher in Ohorn Nr. 99, Klägerin, klagt gegen den Holzbildhauer Richard Karl Bretschneider, zuletzt in Dresden, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten, unter der Be⸗ hauptung, daß sie die am 31. Juli 1911 außerehelich geborene Tochter der Arbeiterin Martha Lina Rennau in Ohorn Nr. 99 sei und daß der Beklagte ihrer Mutter innerhalb der gesetzlichen Empfänaniszeit bei⸗ gewohnt habe, mit dem Antrage, den Beklagten, den sie als Vater in Anspruch nimmt, vorläufig voll⸗ streckbar zu verurteilen, die Unterhaltskosten für sie von ihrer Geburt an bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres nach jährlich 216 ℳ zu gewähren
und vierteljährlich mit 54 ℳ im voraus zu zahlen
.“
Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung
des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu
Dresden auf den 27. Januar 1912, Vormittags
49 Uhr, geladen.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Dresden, am 23. November 1911.
[78401] Der Willi Seemann, minderjährig, vertreten durch Kabinettmeister August Kopp in Pforzheim als Pfieger. hrch Shrveshigte. Rechtsanwälte Dufner und Willmann in Pforzheim, klagt gegen den Zeichner Wilhelm Seemann, zuletzt wohnhaft in Pforzheim, jetzt an unbekannten Orten, unter der Behauptung, daß der Beklagte ihm keinen Unterhalt gewähre, mit dem Antrage auf kostenfällige, vorläufig vollstreckbare Verurteilung des Beklagten zur Zahlung einer Unter⸗ haltsrente von wöchentlich 10 ℳ vom Klagzustellungs⸗ tage an bis zum zurückgelegten 18. Lebensjahre des Klägers, in vierteljährlichen Raten zahlbar. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Karlsruhe auf Samstag, den 10. Februar 1912, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Karlsruhe, den 30. November 1911. Gerichtsschreiberei des Großberzoglichen Landgerichts.
[78392] Oeffentliche Zustellung.
Der Deutsche Kreditverein, eingetragene Genossen⸗ schaft m. b. H., in Berlin, Mauerstr. 86/88, ver⸗ treten durch ihre Vorstandsmitglieder von Schmiterlöw und Kuhn, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Jansen in Berlin, Hinter der Katholischen Kirche 2, klagt gegen den Alfred Krosta, unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Schöneberg, Kaiser Friedrichstr. 16, unter der Behauptung, daß der Beklagte Mit⸗ eigentümer des im Grundbuch des Königlichen Amts⸗ gerichts Berlin⸗Mitte von der Dorotheenstadt Bd. 12 Bl. 583 verzeichneten Grundstücks zu ¼ ist, daß auf diesem Grundstücksanteil in Abt. III Nr. 11 für Paul Krosta eine Sicherungshypothek von 7354 ℳ eingetragen ist, welche wegen einer vollstreckbaren Urteilsforderung des Klägers gegen Paul Krosta in Höhe von 3326 ℳ nebst 3 % Zinsen seit dem 6. Ja⸗ nuar 1911 und 29,20 ℳ Zwangsvollstreckungskosten für den Kläger gepfändet und ihm zur Einziehung überwiesen ist, mit dem Antrage: 1) den Beklagten Alfred Krosta zu verurteilen, an Kläger 3355,20 ℳ nebst 6 % Zinsen seit 1. Oktober 1911 bei Ver⸗ meidung der Zwangsvollstreckung in das dem Be⸗ klagten gehörige Grundstücksviertel der im Grund⸗ buch des Königlichen Amtsgerichts Berlin Mitte von Dorotheenstadt Bd. 12 Bl. 583 verzeichneten Grund⸗ stücks zu zahlen, 2) dem Beklagten die Kosten auf⸗ zuerlegen, 3) das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dreizehnte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Neues Gerichtsgebäude, Grunerstraße, II. Stockwerk, Zimmer 16/18, auf den 26. Februar 1912, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 30. November 1911.
Kappus, Gerihtsschreiber des Könialichen Landgerichts I.
[78054] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Jonaß & Co., G. m. b. H. zu Berlin, Belle⸗Alliancestraße 3, vertreten durch ihre Geschäfts⸗ führer Sandhank und Lövy, ebenda, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Kurt Jacusiel, Berlin C. 2, Svandauerstraße 11 — 13, klagt gegen 1) die Frau Martha Landry, geb. Ladebeck, 2) deren Ehemann Peter Landry, beide früher in Berlin W., Barbarossastraße 32, wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund folgender Bebhauptung: die Beklagte zu 1 habe mit Genehmigung des Beklagten zu 2 von der Klägerin im Jahre 1909 und 1910. verschiedene Schmucksachen auf ihre Bestellung und Anerkennung des Eigentumsrechtes der Klägerin und des Erfüllungsortes Berlin⸗Mitte zu vereinbarten und auch angemessenen Preisen auf Teilzahlung ge⸗ liefert erhalten mit der Maßgabe, daß, wenn inner⸗ halb 2 Monaten keine Zahlung erfolgt, der ganze Betrag fällig wird. Unter diesen Bedingungen habe die Beklagte zu 1 am 24. August 1909 nach dem von ihr unterzeichneten Bestellschein 1 Weinkanne zum Preise von 25 ℳ, 1 Ring H. für 510 ℳ, 1 D. Ring Saph. B. für 925 ℳ, 1 D. Ring für 175 ℳ, zu⸗ sammen 1635 ℳ erhalten mit der Maßgabe, daß am 1. September 1909 50 ℳ, am 2. Oktober 1909 75 ℳ, am 29. September 1909 200 ℳ und vom 6. November 1909 ab monatlich 100 ℳ gezahlt werden sollten. Die nach diesem Bestellschein zu leistenden Ratenzahlungen seien samtlich fällig geworden. Ferner habe die Beklagte zu 1 am 27. August 1909 inhalts des von ihr unterzeichneten Bestellscheins einen Ring zum Preise von 290 ℳ erhalten und sich verpflichtet, vom 1. Oktober 1909 ab monallich je 100 ℳ zu zahlen; die hiernach zu leistenden Ratenzahlungen seien sämtlich fällig geworden. Endlich habe die Betlagte zu 1 Ende Dezember 1909 von der Klägerin 1 Armband zum Preise von 152 ℳ, 1 Paar Boutons zum Preise von 560 ℳ, zusammen 712 ℳ geliefert erhalten und sich verpflichtet, vom 3. Januar 1910 ab monatlich 20 ℳ auf die For⸗ derung zu zahlen. Die Beklagte zu 1 sei mit den Zahlungen auf diese 712 ℳ mit mehr als zwei Monatsraten im Rückstande, sodaß nach den ge⸗ troffenen Vereinbarungen der ganze Betrag fällig geworden sei. Die Beklagte zu 1 habe auf die Forderungen von 1635 ℳ + 290 ℳ + 712 ℳ = 2637 ℳ, obwohl nach dem oben, Gesagten sämtliche Zahlungen fällig geworden seien, bisher nur in Raten 1180 ℳ gezahlt, sodaß sie noch 1457 ℳ verschulde. Die Klageforderung sei spätestens vom 2. November 1911 ab mit 4 % zu verzinsen. Die Klägerm beantragt: 1) die Beklagte zu 1 kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 1457 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 2. November 1911 zu zahlen:; 2) den Beklagten zu 2 ferner zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das ein⸗ gebrachte Gut seiner Frau, der Beklagten zu 1, zu dulden; 3) das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 37. Zivilkammer des König⸗
lichen Landgerichts I zu Berlin, Grunerstraße
1“ “ 111““ 88
2 Treppen, Zimmer 19/21, auf den 13. Februar 1912, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. — 75. O. 336. II.
Berlin, den 2. Derember 1911. 1
Eichmann, .“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.
[78393] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Paul Schmidt, geb. am 22. August 1890 in Berlin, vertreten durch den Vormund, Rechtsanwalt Dr. Martin Isaac, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Martin Isaac in Berlin W. 8, Jägerstr. 63 II, klagt gegen den Ingenieur Arthur Nemery. zuletzt in Berlin, Sonnenburgerstr. 1, wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte als früherer Vormund des Klägers dessen Vermögen verwaltet, über die Verwaltung aber bis⸗ her — auch nach der Fortführung seines Amtes — Rechenschaft nicht abgelegt habe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, 1) an den Kläger 8765,77 ℳ nebst 4 % Zinsen von 8610,37 ℳ seit dem 1. Januar 1909 und von 155,40 ℳ seit dem 18. Mar 1911 zu zahlen, 2) die Zwangsvollstreckung in das etwa eingebrachte Vermögen seiner Ebefrau wegen des vorgenannten Betrages zu dulden, 3) das Urteil ev. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig pollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 30. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I zu Berlin, Grunerstr., I. Stockwerk, Zimmer Nr. 11/13, auf den 5. Februar 1912, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 4. Dezember 1911.
Doll, Gerichtsschreiber des Könialichen Landgerichts I.
[78376] Oeffentliche Zustellung. Die offene Handelsgesellschaft Bach & Co., hier, Linkstraße 25, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Schreuer und Mahlow, W. 9, Linkstraße 25, klagt gegen den Ingenieur Adalbert Gunya, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Berlin, Linkstraße 25, unter der Behauptung, daß der Beklagte im Hause der Klägerin auf Grund schriftlichen Vertrages vom 20. April 1911 die im Vert age näher bezeichneten Bureauräume für einen jährlichen Mietspreis von 2100 ℳ für die Zeit vom 1. Mai 1911 bis 31. März 1914 gemietet und die am 1. Oktober fällig gewesene Miete mit 525 ℳ nicht gezahlt habe und unter der ferneren Behauptung, daß nach § 2 des Vertrages die Miete im Bureau der Ver⸗ mieterin zu zahlen sei und in Sachen des Kauf⸗ manns Hugo J. Soiron, hier, Geisbergerstraße 2/3, der Gerichtsvollzieher Krüger, Yorkstraße 2, in den von dem Beklagten gemieteten Räumen gepfändet und auf den von der Klägerin wegen ihrer obigen Mietforderung erwirkten Hinterlegungsbeschluß den Versteigerungserlös mit 91,51 ℳ bei der Kgl. Ministerial⸗Militär⸗ und Baukommission hinterlegt habe und sie zur teilweisen Befriedigung ihrer obigen Mietforderung die Auszahlung des Ver⸗ steigerungserlöses an sie verlange, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig voll⸗ streckbar zu verurteilen, darin zu willigen, daß die in Sachen des Kaufmanns Hugo Soiron, Geis⸗ bergerstraße 213, gegen den Beklagten von dem Gerichtsvollzieher Krüger am 7. Oktober 1911 zu dem Aktenzeichen S. 578. 11 Hauptjournal Nr. 2961 bei der Kgl. Ministerial⸗Militär⸗ und Baukommission in Berlin hinterlegten 95,51 ℳ an die Klägerin ausgezahlt werden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das König⸗ liche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 22, Neue Friedrichstraße 13/14, Zimmer 174/176, 1. Stock, auf den 6. März 1912, Vormittags 10 Uhr, geladen. Berlin, den 27. November 1911. 18 Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 22.
[78377] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann F. Suck zu Berlin C. 19, Kreuz⸗ straße 2, Prozeßbevollmächtigte: Justizrat Dorn und Fuchs und Rechtsanwalt Br. von Lüdinghausen in Berlin W. 8, Jägerstraße 19, klagt gegen den Kaiser⸗ lichen Legationssekretär Grafen Fedor zu Dohna⸗ Lauck, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aus⸗ enthalts, auf Grund der Behauptung, daß dem Beklagten von der Firma Truntz & Voß hier, Behrenstraße 22, im Jahre 1904 bis 31. Dezember 1906 auf Bestellung Waren und Arbeiten im Be⸗ trage von 813,60 ℳ geliefert worden sind. Die Firma Truntz & Voß habe diese Forderung von 813,60 ℳ nebst 4 % Zinsen seit 1. April 1910 durch Zession vom 24. Dezember 1910 an den Kläger ab⸗ getreten und der Beklagte habe darauf am 1. März 1911 184,35 ℳ und am 1. Mai 1911 105,85 ℳ gezahlt, sodaß noch 523,80 ℳ zu bezahlen seien, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, an den Kläger 523,80 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. April 1910 zu zahlen, und das Urteil ev. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklaate vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte in Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 15. I Treppe, Zimmer 250/252, auf den 8. Februar 1912. Vormittags 10 Uhr, ge⸗ laden. — 12. C. 2427. 1911.
Berlin, den 1. Dezember 1911. Lukoschewski,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 12. 8
[784977 SOeffentliche Zustellung. - „Dyr Kaufmann Louis Pfeiffer in Aachen, Groß⸗ kölnstraße, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Zündorff in Aachen, klagt gegen den Dr. H. Henzer⸗ ling, früher in Dortmund, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß ihm der Beklagte für in den Jahren 1909 und 1910 auf Bestellung gelieferte Kleidungsstücke 106,45 ℳ schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 106,45 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Klagezustellungstage zu zahlen. Zur mündlichen Ver⸗ des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht, Abteilung 12, in Aachen, Kongreßstraße 11, Zimmer 18, auf den 3. Fe⸗ bruar 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen. — 12. C. 1629/11. Aachen, den 2. Dezember 1911. Pfaff, Gerxichtsi iher hes Sünialichen. A
1. Untersuchungssachen.
2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc⸗ 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
Dritte Beilage
“ 8
ichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 7. Dezember
8
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenscheften.
Bankausweise.
—
ffentlicher Anzeiger. Reei si iblo, o. “
Preis für den Raum einer 4gespaltenen Petitzeile 30 ₰. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fund⸗
sachen, Zustellungen u. dergl.
[78784] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Preuß & Riegner in Berlin, Friedrich⸗ straße 38/40, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Rosenfeld und Riegner in Berlin, An der Spandauer Brücke 1a, klagt gegen den Bäckermeister Eduard Rosky, früher in Berlin, Chorinerstraße 46/47, unter der Behauptung, daß sie dem Beklagten am 15. Mai 1911 24 Sack Roggenmehl 0/I à 24,35 ℳ geliefert habe, mit dem Antrage, dahin zu erkennen: Der Beklagte wird kostenpflichtig verurteilt, an Klägerin 584,40 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 15. Mai 1911 zu zahlen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Köntgliche cht in Berlin⸗ Mitte, Neue Friedrichstraße 15, auf den 2. März 1912, Vormittags 9 ½ Uhr, Zimmer 244/,246, II. Stockwerk, geladen. — 57 C 21. 19. 11/1.
Berlin, den 29. November 1911.
(L. S.) (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte.
[78379] Oeffentliche Zustellung. 3
Die Firma E. Vier & Co., G. m. b. H. in Dresden⸗A., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Lämmler in Cöthen, klagt gegen den Friseur Otto Bethmann in Cöthen, jetzt unbekannt ab⸗ wesend, auf Grund der Behauptung, daß der Be⸗ klagte ihr für am 16. September 1910 und 9. No⸗ vember 1910 käuflich gelieferte Waren den Betrag von 153,35 ℳ schulde, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig zur Zahlung von 153,35 ℳ nebst 4 %, Zinsen von 83,55 ℳ seit dem 16. De⸗ zember 1910 und von 69,80 ℳ seit dem 9. Februar 1911 zu verurteilen und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Herzog⸗ liche Amtsgericht zu Cöthen (Anh.) auf den 10. Fe⸗ bruar 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. “
Cöthen, den 4. Dezember 1911.
E. Reinicke, Assistent,
Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts, i. V.
[77595] Oeffentliche Zustellung.
Der Restaurateur Marian Kasprzewski in Culmsee, ZE11 Rechtsanwalt Boege in
ulmsee, klagt gegen den Buchhalter Frackiewicz, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in Culmsee, unter der Behauptung, daß Frackiewicz ihm 25,65 ℳ für käuflich gelieferte Waren schulde, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an Kläger 25,65 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1911 zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Culmsee auf den 18. Jan⸗ nuar 1912, Vormittags 9 Uhr. Zum Zvecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. “
Culmsee, den 24. November 1911.
Wisniewski, “
als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[78398] Oeffentliche Zustellung.
Der Bernhard Otten zu Düsseldorf, Kreuzstraße Nr. 34, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hoen zu Düsseldorf, klagt gegen den Alexis Heintz⸗ mann, früher zu Düsseldorf, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts im Auslande, auf Grund des Wechsels vom 1. Juni 1911, zahlbar am 1. September 1911, über 3000 ℳ und der Protesturkunde vom 2. September 1911, mit dem Antrage auf Verurteilung zur Zahlung von 3000 ℳ Wechselsumme nebst 6 % Zinsen seit dem 1. September 1911 sowie 23,05 ℳ Wechsel⸗ unkosten und der Kosten des Rechtsstreits. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2. Kammer für Handels sachen des Königlichen Landgerichts in Düssel⸗ dorf auf den 30. Januar 1912, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 2. Dezember 1911.
Riewer, Assistent, Eerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[78427] Oeffentliche Zustelluug. 8 Die Firma Hugo Müller in Zeitz in Sa., Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Holtz in Duisburg, klagt gegen das Kredithaus „Merkur“, Inhaber Emil Strenitz, früher in Duisburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihr der Be⸗ klagte für gelieferte Waren vom 23. Mai 1911 195,70 ℳ schulde, mit dem Antrage 1) den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 195,70 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 23. August 1911 zu zahlen, 2) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Duisburg, Gerichtsneubau, Zimmer 85, auf den 8. Februar 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen. Duisburg, den 1. Dezember 1911. Schmitt, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts
[78381] Oeffentliche Zustellung.
Die Eierverkaufsgenossenschaft e. G. m. u. H. in Jaderberg in Oldenburg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bernstein in Elberfeld, klagt gegen die Elisabeth Hampel, früher in Elberfeld, unter der Behauptung, daß die Beklagte ihr für käuflich geliefert erhaltene Eier den eingeklagten Betrag verschulde, dem A
trage, die Beklagte
zu verurteilen, an die Klägerin 84 ℳ 35 nebst 4 % Zinsen vom 1. April 1911 ab zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits, einschl. des vorauf⸗ gegangenen Mahnverfahrens, zu tragen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Elber⸗ feld auf den 30. Januar 1912, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 87, geladen. Elberfeld, den 4. Dezember 1911. Grünter, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
[75705] Oeffentliche Zustellung.
Der Schneidermeister Georg Bolender in Fulda, Gemüsemarkt 6, klagt gegen den Monteur Wilhelm Peulcke, zuletzt in Frankfurt a. M., Gutleutstraße Nr. 127 I, wohnhaft gewesen, unter der Behauptung, daß er dem Beklagten am 24. Dezember 1909 einen Anzug und einen Ueberzieher, am 11. Januar 1910 eine Hose und eine Weste geliefert sowie einen Paletot repariert und dafür nach Abzug einer Zahlung am 28. Dezember 1909 von 125 ℳ, einschließlich Skonto, noch 41 ℳ 50 ₰ zu fordern habe, mit dem An⸗ trage, den Beklagten zu verurteilen: an den Kläger 41 ℳ 50 ₰ nebst 4 % Zinsen seit dem Fälligkeits⸗ tage, d. i. dem 1. Juli 1910, zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Fulda auf den 24. Januar 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Fulda, den 24. November 1911.
1 Werner,
Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
[78382] Oeffentliche Zustellung.
Kläger: der Geschirrführer jetzt Fabrikarbeiter Julius Müller in Debschwitz, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Schmidt in Gera, Be⸗ klagter: Milchhändler Frans Hugo Lehmann, früher in Debschwitz, jetzt unbekannten Aufenthalts. Ter Kläger klagt gegen den Beklagten auf Zahlung eines Teilbetrags von 600 ℳ aus der für ihn auf dem beklagtischen Grundbesitztum Blatt 450 des Grund⸗ buchs von Debschwitz eingetragenen Hypothek von 5000 ℳ, welche infolge Verzögerung der Zinszahlung über 4 Wochen ohne Kündigung als zahl⸗ und klag⸗ bar gelte, mit dem Antrage, zu erkennen: 1) der Beklagte ist schuldig, an den Kläger 600 ℳ mit Zinsen zu 4 % vom 1. Juli 1911 ab zu zahlen, 2) dem Kläger steht das Recht zu, wegen dieses Kapitals nebst Zinsen und Kosten die Zwangsver⸗ steigerung und Zwangsverwaltung des Grundstücks Blatt 450 des Grundbuchs von Debschwitz zu be⸗ treiben, 3) der Beklagte ist schuldig, die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Arrestverfahrens zu tragen und zu erstatten, 4) das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. 8 mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Fürstliche Amtsgericht Gera, Abteilung 5 für Zivilprozeßsachen, Zimmer Nr. 3, auf 1u““ den 29. Januar 1912, Vorm. 9 ¼ Uhr, geladen.
Gera, den 1. Dezember 1911.
Der Gerichtsschreiber des Fürstlichen Amtsgerichts. [78383] Oeffentliche Zustellung. 1
Die C. H. Bostelmann Erben, 1) Frau A. W. H. Bostelmann, geb. Hevecke, 2) Ilse Bostelmann, 3) Lisbeth Bostelmann, vertreten durch ihren Bevoll⸗ mächtigten bezw. Beistand A. H. Wessely, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Wex & Magnus zu Hamburg, klagen gegen M. Suleimanovich zu Hamburg, Katharinenkirchhof, „Louisenhof“ III. Stock, Zimmer 89, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen: 1) an Kläger 87,50 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1911 zu zahlen, 2) zur sofortigen Räumung der im Passiv⸗ rubrum benannten Lokalitäten unter Zurücklassung der dem Pfandrecht unterliegenden Sachen zwecks Deckung der verfallenen und laufenden Miete, unter der Begründung, daß der Beklagte den Klagbetrag für die am 1. Oktober dieses Jahres fällig gewesene
iete schulde und zur Räumung wegen nicht prompter Mietezahlung verpflichtet sei. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Hamburg, Zivilabteilung XVIII, Ziviljustiggebäude vor dem Holstentor, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 112, auf Mittwoch, den 14. Februar 1912, Vormittags 10 Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
eauit den 29. November 1911.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts
[78384] Oeffentliche Zustellung. Der Privatier August Brandis in Linden, Deister⸗ straße 52, klagt gegen den Gastwirt Heinrich Ehlers, früher in Linden, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Ehlers ihm an Miete noch 272 ℳ und an Gerichtskosten eines Zahlungsbefehls 2,50 ℳ schulde, mit dem Antrage auf Verurteilung des Ehlers durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung von 274,50 ℳ nebst 4 % Zinsen auf 480 ℳ vom 1. Juli bis 4. August 1911 und auf 272 ℳ seit 4. August 1911 und zur Kostentragung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Han⸗ nover, Abteilung 17, Volgersweg Nr. 1 II, auf den 12. Februar 1912, Vormittags 10 ½ Uhr, Zimmer 327, geladen.
Hannover, den 1. Dezember 1911.
Der Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.
[78395] Oeffentliche Zustellung.
Die Eheleute Wilhelm Hartmann, Kaufmann, und Louise geborene Pitz, ohne Geschäft, in Koblenz⸗ Lützel, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Alberts in Koblenz, klagen gegen die Eheleute Adolf
“
Abt. 3.
Gerhard, Kaufmann, und Frau Maria Luzia ge⸗ borene Syre, früher in Godesberg wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß die Beklagten die durch Ver⸗ trag vom 30. März 1910 eingegangene Verpflich⸗ tung: für die Dauer von 10 Jahren ab 1. April 1910 weder ein Wettbewerbgeschäft in gleicher oder ähnlicher Branche im Land⸗ oder Stadtkreis Koblenz zu betreiben, noch sich unmittelbar oder mittelbar an einem solchen zu beteiligen, noch für ein solches Ge⸗ schäft unmittelbar oder mittelbar tätig zu sein, ver⸗ letzt haben, und somit zur Zahlung der festgesetzten Konventionalstrafe von 10 000 ℳ verpflichtet sind, ohne daß sie durch die Zahlung der Strafe von der Erfüllung des Vertrags befreit worden, und daß die Zuständigkeit des Landgerichts Koblenz durch die §§ 23, 29, 32 Z⸗P.⸗O., 269 B. G.⸗B. begründet ist, mit dem Antrag: Königliches Landgericht wolle 1) die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilen, an die Kläger zu zahlen den Betrag von ℳ 10 000 — Zehn Tausend Mark — nebst 5 % Zinsen seit dem
age der Klagezustellung, 2) den Beklagten für die Zukunft, d. h. bis zum 1. April 1920, den Betrieb jeglichen Wettbewerbsgeschäfts, sei es direkt, sei es indirekt, bei Meidung einer gerichtsseitig festzu⸗ setzenden Geld⸗ oder Haftstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagen, wolle den Beklagten die Kosten des Rechtsstreits zur Last legen und das Urteil — eventuell gegen Sicherheitsleistung — für vorläufig vollstreckbar erklären. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Kammer für Handelssachen des König⸗ lichen Landgerichts in Koblenz auf den 16. Fe⸗ bruar 1912, Vormittags 9 ⅛ Uhr, Zimmer 42, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Koblenz, den 4. Dezember 1911.
(L. S. Büchel, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[78385] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma J. C. Hinrichs’'sche Buchhandlung in Leipzig, Prozeßbevollmächtigte:Rechtsanwälte Justizrat Barth und Dr. Wünschmann in Leipzig, klagt gegen den Studenten Friedrich Ferdinand Lange, früher in Leipzig, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund Kaufvertrags, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 103 ℳ 40 ₰ nebst 4 % Zinsen von 94,60 ℳ seit dem 14. Dezember 1909 kostenpflichtig zu verurteilen und das Urteil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Leipzig, Peterssteinweg 8, Zimmer 139, auf den 6. Februar 1912, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Leipzig, am 28. November 1911.
[78405]
Der Bildhauer August Schmiemann in Leipzig, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Hillig in Leipzig, klagt gegen: 1) den Kaufmann Joh. Nels und 2) die Firma L. Schalk & Co., alleiniger Inhaber der Kaufmann L. Schalk, beide früher in Cöln a. Rh., Allerheiligenstraße 13, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des nicht eingelösten Wechsels vom 27. Mai 1911 über 900 ℳ, fällig gewesen am 27. August 1911, mit dem Antrage, dahin zu er⸗ kennen: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 927 ℳ 20 ₰ nebst 6 % Zinsen von 924 ℳ 20 ₰ seit dem 14. November 1911 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu eipzig auf den 18. Januar 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
Leipzig, am 29. November 1911.
[78039) 8
Der Rechtsanwalt Justizrat Zieger in Leipzig, Verwalter im Konkurse zum Vermögen des Rauch⸗ warenhändlers Samuel Klahr in Leipzig, klagt im Wechselprozesse gegen den Kaufmann Samuel Sachsman, früher in Leipzig, Nikolaistraße 28, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des Wechsels vom 15. Februar 1911 über 2327 ℳ 20 ₰, fällig gewesen Ende August 1911, und der Protest⸗ urkunde vom 31. August 1911, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 2327 ℳ 20 ₰ Wechselsumme nebst 6 % Zinsen davon seit dem 31. August 1911 und 15 ℳ 20 ₰ Protestkosten. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die dritte Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 16. Januar 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Leipzig, den 2. Dezember 1911.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[78429]
Die Firma Oliver Schreibmaschinengesellschaft m. b. H. zu Berlin SW. 68, Markgrafenstraße 92/93, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Göcke zu Arns⸗ berg, klagt gegen den Johbann Fusangel, früher zu Eslohe, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß Beklagter ihr für erhaltene Waren den Betrag von 445 ℳ verschulde, mit dem An⸗ trage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 445 ℳ nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Oktober 1911
5
zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht zu Meschede auf den 17. Januar Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 3, geladen.
Meschede, den 1. Dezember 1911.
esper, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[78499] Fraeegvʒg.; In Sachen der Firma Klöpfer & Königer, Holzgroß⸗ handlung in München, Luisenstraße 5/0, Klageteil, vertr. durch R.⸗A. Ferd. Kussius, gegen Hug, Michael, Holz⸗ händler, früher in Pasing, nun unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagter, wegen Forderung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der III. Kammer für Handelssachen des K. Landgerichts München I vom Montag, den 19. Februar 1912, Vormittags 9 Uhr, bestimmt, wozu Beklagter durch den Prozeßbevollmächtigten der Klagspartei mit der Aufforderung geladen wird, rechtzeitig einen bei diesseitigem K. Landgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der klägerische Anwalt wird beantragen, zu erkennen: I. Der Beklagte ist schuldig, an Klagspartei 1003 ℳ 43 ₰ Hauptsache nebst 5 % Zinsen hieraus seit 24. Mai 1911 zu bezahlen. II. Der Beklagte hat die sämtlichen Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil wird event. gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt. München, den 4. Dezember 1911. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts München I. Kammer für Handelssachen.
[78498] Bekanntmachung.
In Sachen der Firma Klöpfer & Königer, Holz⸗ großhandlung in München, Luisenstraße 5/0, Klags⸗ partei, vertr. d. R.⸗A. Ferd. Kussius hier, gegen Matscher, Johann, Zimmermeister, früher in München, Donnersbergerstr. 12/0, nun unbekannten Ausenthalts, Beklagten, wegen Wechselforderung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt, und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffent⸗ liche Sitzung der II. Kammer für Handelssachen des K. Landgerichts München I vom Samstag, den 27. Januar 1912, Vormittags 9 Uhr, be⸗ stimmt, wozu Beklagter durch den Prozeßbevoll⸗ mächtigten der Klagspartei mit der Aufforderung ge⸗ laden wird, rechtzeitig einen bei diesseitigem K. Land⸗ gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der klägerische Anwalt wird beantragen, zu erkennen: I. Der Beklagte ist schuldig, an Klagspartei 1500 ℳ Wechselsumme, 6 % Verzugszinsen aus 500 ℳ vom 21. November 1911 bis 5. Dezember 1911, von da ab bis 20. Dez. 1911 aus 1000 ℳ und vom 20. Dezember 1911 aus 1500 ℳ sowie 4 ℳ 20 ₰ Protestkosten zu bezahlen. II. Der Beklagte hat die sämtlichen Kosten des Rechtsstreits zu tragen und zu erstatten. III. Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt.
München, den 5. Dezember 1911. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts München I.
Kammer für Handelssachen.
[78408] Oeffentliche Zustellung.
In der Zivilprozeßsache der Witwe Franz Brandts in M.⸗Gladbach, Weiherstraße 62, Klägerin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schmitz in M.⸗ Gladbach, gegen die Witwe Franz Beeker, geb. Brandts, in Cöln⸗Lindenthal, Hillerstraße 18, Be⸗ klagte, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. David in M.⸗Gladbach, ist das Verfahren durch den Tod der Beklagten unterbrochen. Die Klägerin nimmt das Verfahren gegen die Erben der Beklagten, nämlich: 1) den Franz Beeker, unbekannten Auf⸗ enthaltsorts, 2) die Frau Josef Kleeschulte, Hermine geb. Beeker, in M.⸗Gladbach, “ 42, 3) die Frau Alfred Püllen, Maria geb. Beeker, in M.⸗Gladbach, 4) den Paul Beeker in Elberfeld, 5) die Lenchen Beeker, früher in Lobberich, jetzt in Cöln, 6) die Frau Schreiber, Eugenie geb. Peeker, in Cöln⸗Lindenthal, Hillerstraße 18, wieder auf. Die Klägerin ladet den Beklagten zu 1 Franz Beeker, früher in M.⸗Gladbach, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Kgl. Landgerichts in M.⸗ Gladbach auf den 24. Februar 1912, Vormit⸗ tags 9 Uhr, mit der Aufsorderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. er Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
uszug der Klage bekannt gemacht.
M.⸗Gladbach, den 29. November 1911. 8 Fleckner, Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.
[78386] Oeffentliche Zustellung. 88
Die Firma J. & A. Witkowski in Posen, Wil⸗ helmstraße 15, klagt gegen den Kaufmann Alexander Markwitz, früher in Posen, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, unter der Behauptung, daß ihr der Be⸗ klagte für käuflich gelieferte Kleidungsstücke 135 ℳ verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 135 — Ein⸗ hundertfünfunddreißig — Mark nebst 4 % Zinsen seit dem 6. August 1909 zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Königliche Amtsgericht in Posen auf Donnerstag, den 20. Februar 1912, Vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 56, geladen.
Posen, den 1. Dezember 1911. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,
[78387] Oeffentliche Zustellung.
Der Besitzer Josef Rathenow in Werblin, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Neumann in Neustadt, Westpr., klagt gegen den großjährigen Besitzersohn Josef vn unbekannten Aufenthalts, früher in Werblin, auf Grund der Behauptung, daß