1911 / 301 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Dec 1911 18:00:01 GMT) scan diff

zu versetze

den Assist. Arzt Dr. Eis herzog Franz Ferdinand von Prinz Leopold;

art. Regts. und Dr. von Preußen. Kaiserliche Schutztruppen.

Neues Palais, 19. Dezember. Assist. Aerzte in befördert.

en: den Stabsarzt Dr. Mayer, Bats. Arzt im 23. Inf. Regt., in gleicher Eigenschaft zum 20. Inf. Regt. Prinz Rupprecht, enreich vom 2. Schweren Reiterregt. Erz⸗ Oesterreich⸗Este zum 3. Feldart. Regt.

zu befördern: zu Assist. Aerzten die Unterärzte Rive des 10. Feld⸗ Salger des 6. Chev. Regts. Prinz Albrecht

Dr. Rinke, Kirchheim, der Schutztruppe für Kamerun, zu Oberärzten

8 1.“ Seine Majestät der König haben Allergnädiast geruht

XI. Armeekorps den Stellenrang der dritten Klasse und

dem Kriegsgerichtsrat Dr. van Gember bei 14. Division den

Provinzialbeamten

XX

zu verleihen,

Armeekorps den bisheri zum Kriegsgeri

zum Oberkriegsgerichtsrat und tsrat, direktor I. Klasse und

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Landgerichtsdirektor Sch Senatspräsidenten bei dem Kammergericht, 8 präsidenten bei dem Oberlandesgericht in Königsberg,

den Abteilungsvorsteher bei der Staatsanwaltschaft des

n 1 Dr. Cretschmar zum Senatspräsidenten bei dem Oberlandesgericht in Frank⸗

Landgerichts I in Berlin, Ersten Staatsanwalt furt a. M.,

die Landgerichtsräte Delkeskamp aus Hannover und Landgerichtsdirektoren bei

Rohrmann aus Wiesbaden zu dem Landgericht I in Berlin, den Gerichtsassessor Dr. Bergmann Landrichter in Insterburg, den Gerichtsassessor Dr. Nowrath in Schwetz zum Land⸗ richter in Konitz, 3 den Gerichtsassessor richter in Darkehmen, den Gerichtsassessor Charlottenburg, den Gerichtsassessor Groß⸗Strehlitz, den Gerichtsassessor richter in Hultschin, den Gerichtsassessor Dr. von Bardeleben zum Amts⸗ richter in Hess. Lichtenau, den Ersten Staatsanwalt bei dem Landgericht III in Berlin, Geheimen Justizrat Sta chow zum Oberstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht in Marienwerder, den Staatsanwaltschaftsrat Dr. Daniels in Bonn Ersten Staatsanwalt in Saarbrücken, die Staatsanwaltschaftsräte von Schaewen und Dr. Kühne in Berlin zu Abteilungsvorstehern bei der Staats⸗ anwaltschaft des Landgerichts I in Berlin mit dem Titel Erster Staatsanwalt, den Gerichtsassessor Dr. Stipanski zum Staatsanwalt in Meseritz und den Gerichtsassessor Steinbeck in Liegnitz zum Staats⸗ anwalt in Gleiwitz zu ernennen, den Landgerichtsräten Kersten, Dr. Ma reus, Jewasinski und Dr. Fritzschen in Berlin, Goering in Osnabrück, Meurers in Cöln, Evers in Bielefeld, Erler in Halle a. S., Bruns in Torgau, Lindemann in Han⸗ nover, Biensfeldt in Königsberg i. Pr., Vette in Brom⸗ berg, von Ahlefeld in Flensburg, Roth in Wiesbaden, den Amtsgerichtsräten xube in Korbach, Börner und Büning in Leer, Dr. Schlüter und Groschupf in annover, Karl Schultze, Eduard Cohn, Petersen, Sandersleben, Lisiecki und Kaehler in Berlin, Maeder in Bromberg, Lehmann in Erfurt, Scheele in Ahaus, Kleeberg in Halle a. S., van Rossum in Boppard, Schlüter und Flater in Danzig, Felgen⸗ in Herzberg a. H., Seyberth in Siegen, BnJse in Warendorf, Deutsch in Magdeburg, Fraenkel in Breslau, Echte in Plön, Dr. Conring in Aurich, Schuhmann in Hirschberg, Kratz in Cassel, Schmidt in Minden, Dr. Jackisch in Kattowitz und Zehe in Posen den Charakter als Geheimer Justizrat zu verleihen, ferner 88 den Charakter als Justizrat zu verleihen:

im Kammergerichtsbezirk: den Rechtsanwälten und Notaren Homeyer, Dr. Görres, Zaucke und Friedrich Brandt in Berlin, Meyer in Branden⸗ burg a. H., den Rechtsanwälten Marba, David Lißner, Dr. Max Meyer und Hugo Wolffenstein in Berlin,

im Oberlandesgerichtsbezirk Breslau: den Rechtsanwälten Wiener in Breslau und Arthur Kochmann in Gleiwitz, im Oberlandesgerichtsbezirk Cassel:

dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Faber in Gelnhausen, dem Rechtsanwalt Heeren in Cassel,

im Oberlandesgerichtsbezirk Celle: dem Rechtsanwalt und Notar Stegemann in Melle, dem Rechtsanwalt Dr. Naumann in Celle,

im Oberlandesgerichtsbezirk Cöln: dem Rechtsanwalt Hanstein in Eschweiler, dem Notar Dr. Westenberg in Bonn, im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf: dem Notar Hertzberg in Barmen, im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt a. M.: dem Rechtsanwalt Dr. Gehrke in Frankfurt a. M., im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm: dem Rechtsanwalt und Notar Max Schmidt in Hagen, dem Rechtsanwalt Dr. Schürmann in Münster i. W., im Oberlandesgerichtsbezirk Marienwerder: den Rechtsanwälten und Notaren Regierungsrat a. D. Künstler in Tiegenhof und Mogk in Schlochau, im Oberlandesgerichtsbezirk öI a. S.: dem Rechtsanwalt und Notar Weigelt in rfurt, dem Rechtsanwalt Werner in Magdeburg,

im Oberlandesgerichtsbezirk Stettin: dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Scharff in Greifswald

sowie zu genehmigen, daß der Landgerichtsdirektor Douqué in Essen (Ruhr) an das Landgericht in Bonn, der Oberstaatsanwalt Hacker in Marienwerder nach Stettin, der Erste Staatsanwalt Figge in Saarbrücken an das Landgericht in Gleiwitz und der Erste Staatsanwalt Krause in Gleiwitz an das Land⸗ gericht III in Berlin versetzt werde.

in Aachen zum

Stankewitz in Wischwill zum Amts⸗ Leske in Berlin zum Amtsrichter in Lex in Breslau zum Amtsrichter in

Dr. Westphal in Gleiwitz zum Amts⸗

zum

in Stargard i. P.

3

lockermann in Berlin zum

den Kammergerichtsrat Schweighöfer zum Senats⸗

Beerrlin, den 18. Dezember 1911.

die Betriebsleiter Wichelhaus Betriebsdirektoren zu ernennen sowie den Geheimen Registratoren

heimer Rechnungsrat,

direktor, Hofrat

. ritzsche den Chara den Geheimen ”. 1

egistratoren im Kriegsministerium Haeser

Rechnungsrat zu verleihen. 8

1

den Regierungsrat Leiter

vortragenden Rat im Finanzministerium zu ernennen und kammer, Rechnungsräten Krause als Geheimer Rechnungsrat sowie den Geheimen Rechnungsrevisoren bei derselben Behörde Fehtkötter und Theis den Charakter als Rechnungsrat zu

verleihen. 8 8 8 ih 1 8—

8 18 1 1“ Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Grafen Karl von Carmer auf Zieserwitz, Kreis Neumarkt i. Schl., zum Kurator der Ritterakademie und des St. Johannisstiftes in Liegnitz zu ernennen sowie der Wahl des Oberlehrers, Professors Dr. Edmund Suchier an dem Gymnasium nebst Realschule in Höchst a. Main zum Direktor der städtischen Höheren Mädchenschule in Höchst a. Main die Werhs h Bestätigung zu erteilen und infolge der von der Sta tverordnetenversammlung zu Burg getroffenen Wahl den Zweiten Bürgermeister der Stadt Jena Dr. Karl Müller als besoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürgermeister) der Stadt Burg für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen. .

Kriegsministerium

„Der Oberkriegsgerichtsrat Stud ist dem Generalkommando XV. Armeekorps und der Kriegsgerichtsrat Dr. Grimm der 2. Division zugeordnet worden. Der Betriebsassistent, Militärbaumeister Ewald und der Betriebsassistent, Maschineningenieur Breest sind zu Betriebs⸗ leitern bei den technischen Instituten ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem zum Kreistierarzt ernannten Tierarzt Karl Witte ist die Kreistierarztstelle zu Opalenitza, Kreis Coönt. dem zum Kreistierarzt ernannten Tierarzt Wilhelm Koops die Kreistierarztstelle zu Lauenburg i. Pomm. und dem zum Kreistierarzt ernannten Tierarzt Dr. Max Schraepler die tie, zu Wanzleben verliehen

worden. .“ Ministerium des Innern.

1““ Das Diphtherieheilserum mit den Kontrollnummern 254 bis 257 und 259 bis 261, geschrieben: „Zweihundertvier⸗ undfünfzig bis Bweihundertsiebenundfunf ig und Zweihundert⸗ neunundfünfzig bis Zweihunderteinundsechzig“ aus der Chemi⸗ schen Fabrik von E. Merck in Darmstadt ist wegen Ab⸗ chwächung zur Einziehung bestimmt.

ö“

Evangelischer Oberkirchenrat.

Bekanntmachung. ““ Der Evangelische Oberkirchenrat bisher Berlin W. 9, Köthener Straße 38 wird am 2. Januar 1912 in sein neues Dienstgebäude in Charlottenburg, Hardenbergstraße 30 a, über⸗ siedeln und den Geschäftsbetrieb daselbst aufnehmen. Die Adresse für Briefe und Sendungen für den Evangelischen Oberkirchenrat ist vom gedachten Tage ab: Berlin⸗Charlottenburg, Hardenbergstraße 30 a (Postamt Charlottenburg 2). 8

8 8

Der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats. D. Voigts.

Preußen. Berlin, 22. Dezember. 8 85 9 Das Kronprinzliche Hofmarschallamt gibt heute folgendes Bulletin aus:

Das Befinden Ihrer F„ 5 und Königlichen oheit der Frau Kronprinzessin und des jungen Prinzen ist andauernd gut. gez.: E

88 8 8

Bumm.

In der am 21. d. M. unter dem Vorsitz des Staats⸗ sekretärs des Reichsschatzamts Wermuth abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem vom Reichstag in der Sitzung vom 5. Dezember 1911 ange⸗ nommenen Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Schutzgebietsgesetzes, die Zustimmung erteilt. Die

Entwürfe zu Kaiserlichen Verordnungen über den w;

chäfts⸗ gang und das Verfahren des Reichsversicherungsamts, über die

rungsbehörden, über den Geschäftsgang und das Verfahren

Gebühren der Rechtsanwälte im Verfahren vor den Versiche⸗

dem Oberkriegsgerichtsrat Platz bei dem Generalkommando

der Stellenrang der vierten Klasse der höheren

den Kriegsgerichtsrat Stud bei dem Generalkommando en badischen Regierungsassessor Dr. Grimm den Betriebsdirektor II. Klasse Pieper zum Betriebs⸗ und Klinkenberg zu

2 im Kriegsministerium, Rech⸗ nungsräten Heinnecke und Toepel den Charakter als Ge⸗

dem beim Militärkabinett äftgten Eehemen Fee⸗ er als Geheimer Hofrat,

und Nicolaus sowie dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator Henkel im Kriegsministerium den Charakter als

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: 8 Geheimen Finanzrat und

den Geheimen Rechnungsrevisoren bei der Oberrechnungs⸗ und Peters den Charakter

: der Oberversicherungsämter und der Entwurf einer Ve⸗ über den Geschäftsgang und das Verfahren der ämter gelangten zur Annahme. Ferner Vorlage, betreffend Uebergangobestimmumgen versicherungsordnung, der Vorlage, betreffend Uebergan bestimmungen für die Invaliden⸗ und Hinterbliebenss versicherung nach der Reichsversicherungsordnung, dem Antr auf Erlaß einer Uebergangsbestimmung nach Artikel 100 deß Einführungsgesetes zur Reichsversicherungsordnung sowie 8 Vorlage, betreffend Verteilung der Gesamtvergütung für der

erordnung Versicherungs wurde

zur Reichs

erteilt.

—.

„Emden“

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. . „Hertha“ am

am 19. d. M. in Schanghai und S. 2

M. 20. in Kingston (Jamaika) eingetroffen.

S

t Mecklenburg.

Gestern ist dem Landtage der Landtagsabschied üher⸗ reicht worden. Wie „W. T. B.“ meldet, gibt 9 Absübe⸗ sden Bescheid der Regierung zu den 8 Capita der Landtags⸗ anträge. Im übrigen hat Seine Königliche Hoheit der Großherzog im Hinblick auf die nicht zum Abschlusse ge⸗ brachten wichtigen Vorlagen mit Bedauern bemerkt,

1 daß d Ergebnis des Landtags ein befriedigendes nicht gewesen 2 1“ 8 E

Oesterreich⸗Ungarn.

Das Herrenhaus hat gestern das sechsmonatige Budget⸗ sprovisorium angenommen.

Im Laufe der Debatte führte, wie „W. T. B.“ mayr aus, die gegenwärtige Regierung habe drei Schaffung eines modus vivendi in Böhmen, die Reform der Finanzen und die dringend notwendige Durchführung der Wehrreform. knapper Not sei man im letzten halben Jahr der ungeheuren Kata⸗ strophe eines „Weltkrieges entgangen. Gegenüber der leidenschaft⸗ lichen Kriegsstimmung in Deutschland habe nur der besonnene staats⸗ männische Ernst des Deuts⸗ dafür könne man ihm ni werde diese Tat

meldet, Grab⸗ Aufgaben, die

ihm nicht genug danken. at sein höchster Ruhm sein. der letzten Zeit mehr als erwünscht von Kriegsmöglichkeiten die Rede gewesen. „Demgegenüber dürfen wir“, so schloß der Redner, „eine gewisse Beruhigung darin finden, daß unser geliebter Monarch ein wahrer Friedenskaiser ist und daß alle Völker der Monarchie aufrichtig und ehrlich den Frieden wollen. Mögen wir aber noch so friedlich gesinnt sein, mögen wir noch so entschieden die an⸗ gebliche Existenz einer Kriegspartei in Oesterreich in das Reich der Fabel verweisen, so müssen wir doch darauf bedacht sein, unsere Wehrkraft entsprechend unserer Großmachtstellung zu entwickeln. Sämtliche weiteren Redner betonten die Notwendigkeit der Spar⸗ samkeit im Ausgabeetat und der Schaffung finanzieller Deckung für die großen, dem Staate harrenden wirtschaftlichen und sozialen An⸗ forderungen und warnten die Eisenbahnbeamten entschieden vor einer durchaus verwerflichen passiven Resistenz.

Der Finanzminister Ritter von Zaleski besprach sodann ein⸗ gehend die Investitionspolitik. Die bedauerliche, übrigens in allen europäischen Großstaaten nachweisbare Abbröckelung der Rentenkurse schrieb der Minister vornehmlich dem Umstande zu, daß sich das Publikum in der jüngsten Zeit mehr den Industrie⸗ und Bankpapieren zuwende, was aber andererseits einen erfreulichen Beweis für die auf⸗ strebende Konjunktur dieses Zeitabschnitts bilde. Er bezeichnete als einen Hauptvorteil der Wasserstraßennovelle den Umstand, daß nunmehr zwar mit hohen, aber mit festbegrenzten Summen gerechnet werden könne. Er erklärte, seine Devise sei: Gleichgewicht im Staats⸗ haushalte, Investitionsanlagen nur wenn rentabel, keine Auslagen

ohne Deckung. Frankreich.

In der gestrigen Sitzung des Senats legte der Minister des Aeußern de Selves den Gesetzentwurf, betreffend Rati⸗ fizierung des deutsch⸗französischen Abkommens, vor und ersuchte den Senat, die Dringlichkeit auszusprechen, damit eine Kommission zur Prüfung des Abkommens sobald als mög⸗ lich ernannt werden könne. „Laut Bericht des „W. T. B.“ sprach sich der Senator Ratier für die Dringlichkeit aus und beantragte, daß die Kommission aus 27 durch Listenwahl gewählten Mitgliedern bestehen solle. Die Gruppen der Linken, erklärte er, seien der Ansicht, daß es in Fragen der internationalen Politik gut wäre, wenn alle Parteien ihre e. mühungen vereinigten, und daß Kommissionen nicht aufs Geratewohl von den Bureaus, sondern durch überlegte Auswahl ernannt würden. Wenn sie auch in inneren Fragen geteilt seien, auf dem Gebiete der äußeren Politik hätten sie alle dieselbe Sor e, die ihnen die patriotische Pflicht, die Interessen und die Ehre Frankreichs auferlegten.

Hierauf wurde der Antrag angenommen und die Dring⸗ lichkeit erklärt. Die Kommission von 27 Mitgliedern soll heute gewählt werden.

Die Deputiertenkammer hat gestern die Artikel eines Finanzgesetzes angenommen, welches das Arbeiter⸗ pensionsgesetz abändert, namentlich dahin, daß die Alters⸗ pension bereits vom 60. Lebensjahre an bezogen und die Staats⸗ zulage von 75 auf 100 Francs erhöht wird.

Türkei.

Der Kammerausschuß hat gestern die Debatte über den Antrag auf Abänderung des Artikels 35 der Ver⸗ fassung beendigt und laut Meldung des „W. T. B.“ die Abänderungsanträge angenommen, nach denen der Sultan die Kammer nur auf drei Monate vertagen kann und im Falle einer Auflösung die neue Kammer innen drei Monaten zu⸗ sammentreten muß.

Griechenland. In der Deputiertenkammer erklärte des Aeußern Gryparis, daß er den Augenblick für ungeeignet halte, Dokumente über die kretische Frage vorzulegen, und der frühere Premierminister Dragumis führte laut Meldung des „W. T. B.“ aus: Er halte den Entschluß der Kreter, Ab Kammer zu entsenden, für unangebracht. internationalen Umständen abhängig, die im letzten Jahre gestaltet hätten⸗ Ungeduld wäre unverzeihlich, an⸗ gesichts der wohlwollenden Stellungnahme der Maͤchte, die eine günstige und den nationalen Wünschen entsprechende Lösung verhießen, vorausgesetzt, daß Griechenland und Kreta eine weise Politik befolgten.

Die Kammer zollte diesen Ausführungen Beifall. 8

Bulgarien.

8 der gestrigen Sitzung der Sobranje führte der terpräsident Geschow in Beantwortung einer Inter

Auch bei der Nachwelt

estern der Minister

erznetf un ge ees Fice ie kretische Frage sef von sich gegenwärtig besser als

pellation, betreffend die Ereignisse in Ischtip, laut Meldun;

des „W. T. B.“ aus: 8

Mit

en Kaisers den Frieden erhalten, und

Auch in Oesterreich sei in

b 21 „oöj

Verwaltung der Branntweinverbrauchsabgabe, die Zustimmunel

Schiffe,

ignisse seien bedauerlich, da solche Vorfälle der von der bul⸗ IEIEA befolgten friedlichen und freundschaftlichen ctik und der angestrebten Annäherung beider Länder b. Her Ministerpräsident sprach ferner die Hoffnung auf rasche 88”

mplarische Bestrafung der Schuldigen aus und erklärte, 25 gerung werde alles tun, was die Würde und die Interessen Bulgarien

eEhelschie Sobranje nahm eine diese Erklärung billigende Tages⸗

opkdnung Amerika.

r Präsident Taft hat gestern, nach einer Meldung des W . Präsan⸗ Resolution, die Kündigung des zussischen Vertrages, unterzeichnet. kesse an neuen Botschaft an den Kongreß weist der Präsident Taft auf die Notwendigkeit hin, für die amerikanischen die durch den Panamakanal fahren, Vorzugssätze einzuführen. B ft betont, obiger Quelle zufolge, die Gepflogenhe d

ihrer . Handelsschiffahrt Zuwendungen vr machen, und erklärt, ein entsprechender Erlaß von Kanalzöllen für die 2nnas kanische Handelsschiffahrt könne nicht als unterschiedliche 22 * 1 angesehen werden. Er glaube nicht, daß es aus ckalischen 839 2e die beste Politik sein würde, der heimischen 11““ 5 Zölle gänzlich zu erlassen. Er wünsche, den Kanal hinreichen tentabel zu machen, um die für den Bau aufgenommene Anleihe und deren Zinsen abzuzahlen. Auf der anderen Seite wünsche er, die amerikanische Handelsschiffahrt zwischen dem Atlantischen und dem Stillen Ozean zu ermutigen, ins besondere 16. weit dies die Leistungsfähigkeit des Kanals im Wettbewerb mit 5. franskontinentalen Bahnen sichern werde. Es sei notwendig, 1 e Kanalzölle versuchsweise festzusetzen, bevor sie richtig bestimmt wer könnten und bis man endgültig ermittelt habe, welche Belastung die amerikanische Schiffahrt billigerweise tragen könne, und es 1 wünschenswert, diese Versuche nicht der Legislative, sondern der Frekutive der Regierung zu übertragen. 86

In einem anderen Teil der Botschaft befürwortet der Präsident erneut die Vorschläge des Senators Aldrich für eine Währungsreform, die 8n 9* reß in kurzer Zeit in Form erichts vorgelegt werden sollemn. erklärt, er sei nicht ganz sicher, wie die Leitung der vor⸗ geschlagenen Reserveassoziation organisiert werden solle. Aber in 8 Hauptsache halte er es für wünschenswert, daß die Banken, ie Assoziation gehört, die Leitung übernehmen sollen, da die Assozia . tie Agentin der Banken sei, und da man niemand besser a den Banken die Leitung anvertrauen könne. Der Präsident befür⸗ wortet zu gleicher Zeit eine Beaufsichtigung und oberste Lestehg 8” die Regierung und sagt: „Ich hege die Zuversicht, daß a e Banken im Lande auf der Grundlage vollständiger Gleichheit der Betätigungs⸗ möglichkeit errichtet sein werden und daß die Gesetzgebung sorgfältig und vollständig die Eigenheit und Unabhängigkeit jeder Bank soweit schützt, daß jede etwaige Absicht, die dem Gelde und den zur Verfügung ee Macht zusammenzuschließen, vereitelt werden wird.

Asien.

Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗ aus Dschulfa haben die Perser eine russische Truppenabteilung überfallen. Es entwickelte sich ein Feuergefecht, das den ganzen Tag andauerte und an dem sich auch Artillerie beteiligte. Wie das „Reutersche Bureau meldet, hat in Täbris ein ernster Kampf zwischen Anhängern der Konstitution und russischen Truppen stattgefunden; auch in Enseli und Rescht soll es zu Streitigkeiten zwischen Russen und Persern gekommen und in Rescht das Polizeiamt von den Russen besetzt worden sein.

Afrika. 1

Ueber den Kampf bei Birtobras am 19. d. M. werden von der „Agenzia Stefani“ folgende Einzelheiten berichtet:

Der Oberst Fara, der von dem Kommandanten der ersten Division, dem General Pecori Giraldi, beauftragt worden war, den Feind, der die Oase von Birtobras besetzt hatte, zu überraschen, brach frühmorgens um 3 Uhr von Ainzara mit zwei Bataillonen Bersaglieri, einem Bataillon Grenadiere, einer Abteilung Gebirgsgeschütze sowie einer Schwadron Kavallerie auf und gelangte gegen 10 Uhr in die Nähe der Oase. Nach einem kurzen, vorbereitenden Artillerieffeuer ließ Oberst Fara die Grenadiere zum An⸗ giff nach Osten vorgehen. Die Absicht war, von dieser Seite und vom Süden die Oase einzuschließen, während das Gros seiner Streitkräfte in abwartender Stellung blieb, um für jede Eventualität bereit zu sein, je nachdem der Feind seine Truppen entwickeln würde. Während die Grenadiere die kleinen Mauena, Hecken und Dünen der Umgebung der Oase angriffen, sahen sie si plötzlich vor den befestigten Stellungen des Feindes, der auf die ita⸗ lienischen Truppen ein lebhaftes, anhaltendes Feuer eröffnete. Währenddes führten Abteilungen der regulären türkischen Infanterie, begleitet und gedeckt von einer Eskadron Kavallerie, ein Manöver aus, um die Italiener auf der rechten Seite einzuschließen. Der Feind wurde auf eine Stärke von mindestens über 3000 Mann geschätzt, von denen ein Drittel reguläre türkische Soldaten waren. Oberst ara konzentrierte seine Streitkräfte auf die rechte Seite. Der Feind machte seinerseits wiederholte Angriffe auf die Italiener, wobei er sich den schnell auf⸗

eworfenen Gräben bis auf fünfhundert Meter näherte. Aber alle Angriffe wurden mit schweren Verlusten zurückgeschlagen, der sich unter dem Feuer der italienischen Artillerie und der Fuß⸗ truppen zurückzog. Nach Einbruch der Nacht blieben die talienischen Truppen in den Verschanzungen, immer kampfbereit. Die Türken unternahmen noch während der Nacht mehrere Angriffe, die alle zurückgeschlagen wurden. Gegen 4 Uhr früh stellte Oberst Fara fest, daß der Feind seine Stellungen in der Oase verlassen und sch zurückgezogen hatte. Nachdem die italienischen Truppen ihre Ge⸗ fallenen bei Tagesanbruch an Ort und Stelle beerdigt und die Ver⸗ wundeten nach Ainzara auf den Weg gebracht hatten, begann die Kolonne ihren Rückzug, der ungestört verlief. Der Verlust der Ftaliener betrug sechs Tote; zwei Offiziere und 78 Mann wurden verwundet, fast alle leicht. Die Verluste der Feinde, die ziffernmäßig nicht geschätzt worden sind, werden allgemein für sehr beträchtlich ge⸗ balten. 1111

Ein infolge schlechten Wetters bei der „Agenzia Stefani verspätet 2. Funkentelegramm meldet ein Gefecht bei Derna am 16. d. M.

Ein Bataillon Alpenjäger mit Maschinengewehren, das sich auf der Hochebene vor Derna zum Schutz der rings um den Ort aus⸗ geführten Befestigungen befand, wurde am 16. d. M. frühmorgens Peßlich mit lebhaftem Gewehrfeuer angegriffen. Unterstützt von zwei Sektionen Gebirgsartillerie, die hinaufgeschickt waren, erwiderte das Bataillon das feindliche Feuer, das sich nach und nach abschwächte und gegen 11 Uhr vollständig aufhörte. Nachdem die Arbeiten wieder aufgenommen waren, fand um 1 Uhr ein neuer, mit größerer Kraft ausgeführter Angriff auf die italienischen Truppen siatt, an dem sich von seiten des Feindes ungefähr 2000 Mann be⸗ teiligten. Um den Angriff abzuschlagen, wurden die Alpenjäger auch zurch die mit Befestigungsarbeiten beschäftigten Soldaten sowie durch fünf Kompagnien, die aus der Stadt heranrückten, ferner durch eine weitere Sektion Gebirgsartillerie und zwei Sektionen Feldartillerie verstärkt. Da der Kampf sich in die Länge zog, machte der italienische rechte Flügel einen Gegenangriff, durch den der Feind zum Rückzuge gezwungen wurde. Als sieben andere Kompagnien zur Verstärkung auf der Hochfläche ankamen, hatte der Feind sich bereits außer Schuß⸗ h urückgezogen.

Parlamentarische Nachrichten.

Das Mitglied des Hauses der Abgeordneten Dr. von Dosß Naagh Vertreter der Kreise Arnswalde und Friede⸗ berg im Regierungsbezirk Frankfurt, ist nach einer Meldung von „W. T. B.“ aus Landsberg a. W. vom 21. d. M. auf seinem Gute Berkenbrügge bei Rohrbeck (Kr. Arnswalde) gestorben.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

e itgeberverband der Herrenkleiderfabri⸗ kane sttnhe tgebgrvfr soeben in Berlin begründet worden, dem sich fast alle Firmen angeschlossen haben, die im Besitze eines Lohntarifs sind. Der Zweck des Verbandes ist die Wahrung und Förderung der gemeinsamen Berufsinteressen, insbesondere Regelung des Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Auf der gestrigen Tagung des Bergarbeiterverbandes in London wurde, „W. T. B.“ zufolge, beschlossen, eine Abstimmung über eine allgemeine Arbeitseinstellung wegen der Forderung eines Mindestlohns für alle Arbeiter unter Tage, auch die ju gendlichen, stattfinden zu lassen. Die Abstimmung soll am 10. Ja⸗ ächsten res beginnen. 11ö“ kam 82 wie „W. T. B.“ meldet, gestern im Laufe des Tages wiederum zu Ausschreitungen der Streikenden (vgl. Nr. 300 d. Bl.). Ein Haufe von mehreren hundert Personen machte einen Angriff auf zwei mit Kohlen beladene Wagen, die von Schutzleuten begleitet waren. Die Schutzleute trieben die v mit ihren Stöcken zurück, während diese mit Kohlen auf sie n . Schließlich gelang es, die Menge zu zerstreuen. Abends um 11 Uhr SreeJlg. sich die Ausschreitungen. Mehrere tausend Personen sammelten sich vor der Eisenbahnstation an und brachte den Zug⸗ verkehr zum Stillstand. Berittene Polizei ging wiederholt gegen 8. Menge vor und wurde dabei von einem Hagel von Steinen n anderen Wurfgeschossen überschüttet. Vier Konstabler wurden so erns verletzt, daß sie ins Spital gebracht werden mußten. Schüeßlich wurde die Ruhe wiederhergestellt. Auch einige Zivilpersonen wur en

Kunst und Wissenschaft.

Jahrbuch der Königlich preußischen Geolo⸗ 1856 1 das Jahr 1909 ist Teil I er⸗ schienen. Er kann zum Preise von 102,— sowohl durch die Ver⸗ triebsstelle der Geologischen Landesanstalt zu Berlin N. 4, Invaliden⸗

straße 44, als auch durch jede Buchhandlung bezogen werden.

vorderasiatische Abteilung der Königlichen ist bis auf weiteres im Sockelgeschoß des Kaiser⸗Friedrich⸗ Museums untergebracht und wird vom 2. Januar 1912 ab Dienstags, Donnerstags und Freitags von 11 bis 2 Uhr dem Publikum zur Be⸗ sichtigung geöffnet sein. 1.“ 6

ber die Frage, ob unsere Vorfahren größer oder kleiner 11 918 wir, äußert sich der Professor Dr. K. Weule, der bekannte Ethnolog und Direktor des Leipziger Völkermuseums, in einer Schrift „Kulturelemente der Menschheit“ (Veröffentlichung des Kosmos, Gesellschaft der Naturfreunde, Stuttgart. Preis 1 eh., 1,80 geb.), wie folgt: Der griechische Schriftsteller bilostratus wies seinen Zeitgenossen aus dem zweiten nachchrist⸗ lichen Jahrhundert nach, daß ihre Vorfahren eine ganz anders geartete Rasse von wahrhaft riesigem Wuchs gewesen sein müßten. Die Gebeine des Orestes, die man bei Tegea in Arkadien gefunden haben wollte, maßen sieben Ellen, die des Ajas in der Ebene von Troja deren gar elf. Andere Skelette, die man auf der Insel Kos und bei Sigeion aufgedeckt hatte, wiesen noch erheblichere Abmessungen, solche von 12 bis 22 Ellen, auf. Der Glaube an ein Riesentum des Vormenschen ist auch dem Mittelalter geläufig. Der Kirchenvater Augustinus widmete dem großen Wuchs und der Lang⸗ lebigkeit der vorsintflutlichen Vorfahren ein ganzes Buch; die Araber aber meinten, Adam habe die Größe eines stattlichen Palmbaumes gehabt. Auch die Neuzeit hat sich von dieser Ansicht nicht ganz frei u halten vermocht; selbst ein Linns hielt Adam und Eva für ein Riiefenpaar, dessen Nachkommen aus den verschiedensten n körperlich mehr und mehr verkümmert seien. Wir Aelteren der Gegenwart endlich sind in der Schule belehrt worden, die alten Ger⸗ manen seien den Römern wie wahrhafte Riesen erschienen, und selbst noch die Ritter des ausgehenden Mittelalters hätten über Gestalten verfügt, die den Wuchs der Krieger von heute erheblich übertrafen. Man konnte und durfte derartigen Anschauungen huldigen, solange es noch keine aläanthropologie gab, d. h. solange man noch keine wirklichen Menschenskelette aus älteren geologischen Schichten gefunden hatte. Heute, wo wir Schädel und ganze Skelettfunde aus alt⸗ und jungdiluvialen Schichten zu Dutzenden besitzen, sind wir wohl oder übel zu der anderen Anschauung gezwungen, daß der Mensch jener weit entlegenen, dem Jugendalter der Menschheit erheblich näher liegenden Zeit keineswegs größer, sondern kleinwüchsiger ge⸗ wesen ist als die Mehrzahl der Rassen von heute. Die großen Skelett⸗ funde der Alten haben wir zudem längst als die fossilen Reste grofer vorweltlicher Tiere erkannt. Auch das biogenetische Grundge 6. spricht für einen Entwicklungsgang von kleinen Formen herauf. Unter diesem Namen begreift die Biologie die eigenartige Erscheinung, daß das Einzelwesen in seiner kurzen Sonder⸗ entwicklung von der befruchteten Keimzelle an his zur Vollreife alle die Zwischenstufen durchläuft, die der ganzen Art im Laufe langer Zeiten beschieden gewesen sind, daß somit die Entwicklung des ein⸗ zelnen sozusagen nur eine kurze Wiederholung, ein Auszug aus der ganzen Stammesgeschichte ist. Auf den Menschen angewendet, er⸗ ibt das Gesetz die Tatsache, daß unser Geschlecht nur von sehr hilf⸗ oser Herkunft sein kann. Unser frühes Jugendstadium mit der Notwendigkeit seiner Unsumme von mütterlicher Fürsorge bestätigt das ja am besten.

ichsversicherungsordnung nebst Einführungsges EEEö1 8s Dr. L. von Köhler, Ministerial⸗ direktor und K. württembergischem stellv. Bundesratsbevollmächtigten, J. Biesenberger, Oberregierungsrat bei der Versicherungsanstalt Württemberg, 83 Schäffer, Regierungsrat, und Dr. W. Schall, Amtmann im K. württembergischen Ministerium des Innern. Vierte Lieferung: 4. Buch: Invaliden⸗ und Hinterbliebenenver⸗ sicherung, bearbeitet von Oberregierungsrat Biesenberger. Preis 2 ℳ. Verlag von W. Kohlhammer Stutt⸗ gart. Wie in den bereits erschienenen Teilen des Werkes, die das erste und zweite Buch der Reichsversicherungsordnung er⸗ läutern, werden auch in dem jetzt folgenden Kommentar zum vierten Buch bei den einzelnen Gesetzesbestimmungen die bisher geltenden Vorschriften des Invalidenversicherungsgesetzes angeführt und wird auf die Materialien des neuen Gesetzes hingewiesen. In den er⸗ läuternden Anmerkungen sind in erster Linie die Abweichungen von dem bisherigen Recht hervorgehoben, sodann ist aber auch der Gesetzesauslegung durch Anfügung der einschlägigen Stellen der Begründung des Regierungsentwurfs und durch 3229 auf die bis in die neueste Feit ergangenen Entscheidungen des Reichs⸗ versicherungsamts weitgehend Rechnung getragen. Der leichteren Orientierung dienen bei sich berührenden Bestimmungen die gegen⸗ seitigen Verweisungen. Das Verständnis der Bestimmungen über die neu ins Leben tretende Hinterbliebenenversicherung erleichtert eine ein⸗

ese

leitende Besprechung derselben. Allen, die sich mit der Invaliden⸗ 8 88 I

nd Hinterbliebenenversicherung zu befassen haben, bietet die Be⸗ 8 des xveSe WAAXX“ von jer eine zuverlässige Unterstützung. 1 1“ Syem der Reichsversicherungsordnung. Ein Führer durch das neue Recht. Von Dr. Ernst Cahn, Privat⸗ dozenten in Frankfurt a. M. 134 Seiten. Verlag der „Arbeiter⸗ Versorgung“, A. Troschel, Groß Lichterfelde. Preis 60 4. In klarer, knapper und doch vollständiger Darstellung gibt der Verfasser einen guten Ueberblick über den ganzen systematischen Aufbau des neuen Rechts, indem er nicht nur, wie die bisher erschienenen Leitfäden, die alltäglichen Fragen der Praxis behandelt, sondern auch der für die tägliche Praxis weniger wichtigen Bestim⸗ mungen gedenkt. Das Buch ist daher geeignet, vor allem den Studierenden, ferner den Beamten der Versicherungsträger und der Versicherungsbehörden, der Rechtsauskunftstellen und der Arbeiter⸗ sekretariate es zu erleichtern, sich in das Recht der sozialen Versiche⸗ rung, soweit es durch die Reichsversicherungsordnung geregelt ist, ein⸗ zuarbeiten. h.g alphabetisches Sachregister erhöht seine Brauchbarkeit. . 8 ae r eege ne ersicherung der Reichsversicherungs⸗ ordnung und ihrer Nebengesetze, erläutert von Justizrat Dr. Mayer, Rechtsanwalt in Frankenthal (Pfalz). 1. Lieferung. Preis 2,50 ℳ. Frankfurt a. M., Verlag von Dr. Eduard Schnapper. Der 8. der seit einer längeren Reihe von Jahren in der Praxis der Krankenversicherung steht, beginnt in dem vorliegenden ersten Teil seines Kommentars eine gründliche Darstellung des neuen Krankenversicherungsrechts unter sorgfältiger Heranziehung der bis⸗ herigen Rechtsprechung und Literatur. Die Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911, die Hauptrechtsquelle der Kranken⸗ versicherung, enthält bekanntlich in ihrem ersten Buche die für alle Reichsversicherungszweige gemeinsamen, grund⸗ legenden Vorschriften über die Rechtsfähigkeit, die Organe, die Ehren⸗ ämter, die Verwaltung des Vermögens der Versicherungsträger und die Aufsicht über sie und weiter einheitliche Vorschriften über Ver⸗ sicherungs⸗ und sonstige Behörden, Rechtshilfe, Leistungen, ärztliche Behandlung, Fristen, Zustellungen, Gebühren und Stempel, Verbote und Strafen, Ortslohn und Beschäftigungsort, endlich gemeinsame Be⸗ griffsbestimmungen. Demgemäß werden in dem hier angezeigten Kom⸗ mentar zunächst diese für alle sozialen Versicherungszweige gemeinsgmen Vorschriften erläutert, bevor der Verfasser sich den im zweiten Buch der Reichsversicherungsordnung enthaltenen besonderen Bestimmungen über die Krankenversicherung zuwendet. In der ersten Lieferung sind die §§ 1— 33 der gemeinsamen Vorschriften, die den Umfang und die Träger der Reichsversicherung betreffen, eingehend kommentiert Die zu den einzelnen Paragraphen gegebenen zahlreichen Erläuterungen sind systematisch geordnet, was die Uebersichtlichkeit erhöht. Besonders wertvoll macht den Kommentar die erschöpfende Mitbehandlung de ergänzenden ge genesdnaen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der übrigen Reichsgesetzgebung sowie der Landesrechte der größeren deutschen Einzelstaaten. In einer dem Kommentar vorausgeschickten Einleitung wird ein kurzer Ueberblick über die geschichtlichen Grundlagen der Krankenversicherung in Deutschland und über die Neuerungen, die auf diesem Gebiete durch die Reichsversicherungsordnung eingeführt werden 1 ben. 8 8 1] 8r Unter dem Titel „Archiv für Reichsversicherung erscheint von Januar 1912 an eine neue, dem Recht der Arbeiter⸗ und An⸗ gestelltenversicherung gewidmete Monatsschrift, die Geheimer Regie⸗ rungsrat Düttmann, Vorsitzender der Landesversiche⸗ rungsanstalt Oldenburg, der die Schriftleitung übernommen hat, Landesrat F. Appelius, Vorstandsmitglied der Landesversi e⸗ rungsanstalt. Rheinprovinz (Düsseldorf), Landesrat Dr. Brunn, Vorstandsmitglied der Landesversicherungsanstalt Berlin, Stadtrat H. von ö.“ (Braunschweig), Dr. Lange, Geschäftsführer der Beru xveraflenscha der Molkerei⸗, Brennerei⸗ und Stärkeindustrie (Charlottenburg), Regierungs⸗ rat K. Meinel, Mitglied des Königlich bayerischen Landes⸗ versicherungsamts München, Dr. A. Saucke, stellv. Geschäftsführer der Steinbruchberufsgenossenschaft (Charlottenburg), und Landes⸗ versicherungsassessor H. Seelmann, Vorstandsmitglied der Landes⸗ vee Ferenran acr Oldenburg, herausgeben (Verlag des „Ver⸗ sicherungsboten“, Ad. Littmann, Oldenburg; Preis halb⸗ jährlich 4 ℳ). Im Gegensatz zu anderen Zeitschriften will sie auf die Aufnahme von Abhandlungen verzichten, aber durch die vollständige Sammlung der Ausführungsbestimmungen und bemerkenswerten Entscheidungen, die zur Reichs⸗ versicherungsordnung und zu dem Versicherungsgesetz für Angestellte ergangen sind, bezw. noch ergehen werden, die Erfüllung der erweiterten W welche die neuen Gesetze für Behörden und Versicherungsträger bringen, erleichtern. Die Namen der geber, die auf den verschiedenen Versicherungsgebieten ü en. und von denen der einzelne im „Archiv“ dieselben Teile der Gesetze bearbeiten wird, die er in den in Stephan Geibels Verlag zu Alten⸗ burg erscheinenden Komentaren bearbeitete, hürgen dafür, daß die Eigenart, die jedem Versicherungsgebiet zukommt, volle Berücksichtigung erfahren wird. Das schon jetzt vorliegende erste Heft enthält neben einem einführenden Aufsatz die bisher für das Reich und für Preußen ergangenen Ausführungsbestimmungen zur Reichsversicherungsordnung, neun wichtige Entscheidungen zu dem den verschiedenen Versicherungs⸗ zweigen gemeinsamen Recht, zur Kranken⸗, gewerblichen und landwirt⸗ schaftlichen Unfall⸗ und zur Invalidenversicherung, ferner eine Reihe von kürzeren Mitteilungen und Besprechungen einschlägiger Literatur.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

liche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch der Ma r⸗ aus Frankfurt a. M. (Viehhof) am 21. Dezember 1911.

8 pPportugal. 1“ . Durch eine im „Diario do Governo“ veröffentlichte Verfügung der Generaldirektion des Gesundheitsamts vom 12. Dezember werden sämtliche Häfen von Rumänien für von Cholera, und der Hafen von Tanger für von Pest frei erklärt. Ferner werden die Häfen von Dakar und Rufisgue für von gelbem Fieber verseucht erklärt. (Vergl. „R.⸗Anz.“ vom 27. September d. J. Nr. 228 und vom 16. v. M. Nr. 271) 8 Griechenland. 3 Die griecfi Resfans hat unterm 9. änevorschriften erlassen: u1u“] mührütte Quarantäne gegen die Herkünfte von der Küste zwischen Salonik und Dedeagatsch sowie zwischen Salonik und Papapultu ist aufgehoben. 1 2) Die Quarantäne gegen die Herkünfte aus Catania und Palermo ist auf eine einfache ärztliche Visite herabgemindert. 3) Gegen die Herkünfte aus Konstantinopel tritt statt der bisherigen Desinfektion nur noch eine ärztliche Visite in An⸗ wendung. 8 1 tatt der bisherigen Quarantäne gegen die Donauhäfen bis Lfeakt gegen und Valona, kommt nur noch eine ärztliche Visite gegen diese Herkünfte zur Anwendung. 8 5) Die Quarantänemaßregeln gegen die Herkünfte au Italien sind durch eine einfache ärztliche Personenuntersuchung t worden. Die ärztliche Visite auf den Herkünften aus Preveza ist aufgehoben. 3 8 ine fünftägige Quarantäne ohne Anrechnung der Fahrt m da er er die Herkünfte aus Kreta ausschliefälich derjenigen von den Häfen Canea, Rethymo, Candia und St. Nikolaus verhängt worden. 8 . . I 8 ie bisberige Desinfektion und Rattenvertilgung der Her⸗ Sa . b Pord Said ist durch eine einfache ärztliche Visite

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