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heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 3 setzblatts enthält unter 4005 das Gesetz, betreffend die Aenderung der §§ 114a, 120, 120e, 134, 139 b, 139h, 146, 146a, 147, 150, 154 a der Gewerbeordnung, vom 27. Dezember 1911. Berlin W., den 9. Januar 1912. “ Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee. Beamte der Militärverwaltung.
HDHurch Verfügung des Kriegsministeriums. 3. Januar. Wiesemann, Karnzleisekretär im Großen Generalstabe, zum ex⸗ pedierenden Sekretär ernannt. Sk ottnick, Kanzleidiätar im Großen Generalstabe, als Kanzleisekretär angestellt.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armeekorps.
Offiziere, Fähnriche usw. Stuttgart, 22. Dezember. Diez, Rechnungsrat, Geheimer expedierender Sekretär im Kriegs⸗ ministerium, auf seinen Antrag mit der gesetzlichen Pension unter Verleihung des Titels Geheimer Rechnungsrat in den Ruhestand versetzt. Günther, Proviantamtsinsp. beim Proviantamt Stuttgart, zum Proviantmeister bei diesem Amt, Klenk, Frost, Proviantamts⸗ unterinspektoren in Ludwigsburg und Ulm, zu Proviantamtsinspektoren, Schrode, Garn. Verwalt. Unterinsp. in Gmünd, zum Garn. Verwalt⸗ Insp., letzterer mit Wirkung vom 1. Januar 1912, — ernannt.
Stuttgart, 29. Dezember. Dr. Frank, Unterveterinär bei der Militärveterinärakademie, mit dem 3. Januar 1912, unter Be⸗ förderung zum Veterinär, im Armeekorps, und zwar im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25 angestellt.
Stuttgart, 30. Dezember. Feeser, Garn. Verwalt. Insp. bei der Garn. Verwalt. Stuttgart, seinem Antrage entsprechend mit der gesetzlichen Per sion in den Ruhestand versetzt.
Durch Verfügung des Kriegsministeriums. Schrode, Garn. Verwalt. Insp., der Garn. Verwalt. Ulm zugeteilt.
Königreich Pr Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Hüttendirektor, Bergrat Eisfelder in Altenau ist zum Bergrevierbeamten des Bergreviers Ost⸗Cottbus ernannt worden.
Bei dem Knappschaftsschiedsgericht in Breslau ist der juristische Hilfsarbeiter bei dem Königlichen Oberbergamt in Breslau, Gerichtsassessor Dr. Werner zum stellvertretenden Vorsitzenden ernannt worden. 1A“
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
— Preu ßen. Berlin, 9. Januar.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute vormittag im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des Chefs des Militärkabinetts, Generals der Infanterie Frei⸗ herrn von Lyncker, des Chefs des Marinekabinetts, Admirals von Müller und des Chefs des Admiralstabes der Marine, Vizeadmirals von Heeringen entgegen.
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Im Verlage der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler u. Sohn ist das von dem Auswärtigen Amt heraus⸗ zeichnis der Kaiserlich Deutschen Kon⸗ sulate für 1912 erschienen. In den Bemerkungen wird von euem darauf hingewiesen, daß es sich empfiehlt, Schreiben, in denen die amtliche Tätigkeit einer Konsularbehörde des Reichs i, Anspruch genommen wird, an das Konsularamt — die dresse in lateinischer Schrift: „Deutsches (General-, Vize-) onsulat“ — und nicht an die Person des Stelleninhabers zu richten. Die Nichtbeachtung dieses Hinweises kann zur Folge haben, daß Schreiben einem aus dem Amte aus⸗ geschiedenen oder beurlaubten Konsul nachgesandt werden und erst eine verspätete oder überhaupt keine Erledigung finden. In einem Anhange zu dem Verzeichnis sind die im Auslande befindlichen Aerzte aufgeführt, die zur Ausstellung glaubhafter Zeugnisse über die Militärtauglichkeit deutscher Wehrpflichtiger allgemein ermächtigt sind. 8
8 Am 27. Januar, dem Geburtstage Seiner Majestät
des Kaisers und Königs, werden bei sämtlichen Post⸗ anstalten im hiesigen Oberpostdirektionsbezirk die Schalter von 8 bis 9 Uhr Vormittags, 12 bis 1 Uhr und 5 bis 7 Uhr Nachmittags für den Verkehr mit dem Publikum geöffnet sein. Die Briefbestellung findet nur zweimal (Vormittags), die Geld⸗ und Paketbestellung einmal (Vormittags) statt.
88 “
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Eber“ am 6. d. M Freetown (Sierra Leone) eingetroffen.
8
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗
und Staatsanzeigers“ wird eine Zusammenstellung der Berichte von deutschen Fruchkmärkten für den Monat Dezember 1911 veröffentlicht.
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E11“
Hannover, 8. Januar. In der vorgestrigen Sitzung der Landessynode der evangelisch⸗lutherischen Kirche der Provinz Hannover wurden, wie der „Hannoyersche Courier“ meldet, nach längeren Verhandlungen die Anträge des Vierzehnerausschusses über das Pfarramt und dessen Besetzung über den Gottesdienst und die Sonntagsheiligung sowie die folgende Resolution über die Feuerbestattung angenommen:
Im Hinblick auf ihre Erklärung vom 1. Dezember 1899 wegen der Beteiligung der Geistlichen bei sog. Feuerbestattungen und auf die am 6. November 1911 über den gleichen Gegenstand erlassene Be⸗
chen Landeskon
heilige Schrift Erdbestattu
kanntmachung des Königli synode das Folgende: Di chung des durch die
sistoriums erklärt die Landes⸗ klagt tief, daß die Darch⸗ und die kirchliche Sitte
durch die Ver
lichen gewahrt ist. rung auf Grund der von dieser in rungen einig in der unverändert bestattung und gibt dieser sie nach wie vor die Erdb und die christliche Sitte a fordert sie Geistliche, Kirchenvo der christlichen Sitte
hältnisse gegebenen Bekanntmachung des König⸗ Gewissensfreiheit zugleich mit der er Synode gegebenen Ecläute⸗ sätzlichen Stellung zur Erd⸗ ruck durch das Zeugnis, daß en durch die heilige Schrift n Gebrauch ansieht. Deshalb nd Gemeinden auf, zur Auf⸗
der Erdbestattung ernstlich mit⸗
Sie weiß sich Kirchenregie⸗
Stellung Ausd estattung als d
rechterhaltung des Ueberda
Frankreich. Ein unter dem
Koloniales.
Der Brückenbau über den Sanaga⸗Süda
im Schutzgebiet Kamerun.
Wie das Goupernement aus Buea meldet, ist das Ein wimmern der zweiten Stahlbogenhälfte der 160 m weiten Brücke 8. den Sanaga⸗Südarm im Zuge der kamer in der Zeit vom 7. bis 11. November gangen. Damtt ist die glückliche Vollendung dieses g Brückenbaues in Kamerun, dessen Herstellung von der Gutehoffnungshütt (Ober hausen) bewirkt wird, gesichert. Die Brücke — der eiserne Ueberbau ist ein Zweigelenkbogen mit angehängter Fahrbahn — übertrifft bekannt⸗ lich die Bogenbrücke an den berühmten Viktoriafällen des Sambesi an Spannweite noch um rund 8 m und dürfte somit gegenwärtig die weitest gespannte Brücke in Afrika sein. Die Aufstellung eerbaues ohne feste Gerüste stellte bei der ungemöhnlichen Wassertiefe des Sanaga in dem tropischen Lande ganz besonders hohe Anforderungen an die Leistungsfähigke
die Umsicht des bauleitenden Ingenieurs und an it der Brückenbauanstalt. (Deutsches Kolonialblatt.)
Vorsitz des kinisterrat beriet geste Organisation
Marokko sowie über die Bedin g über das deutsch⸗fran Der Ministe
Präsidenten Falliéres abge⸗ ion über verschiedene Fragen Verwaltung unter denen zösische Abkommen fort⸗ r des Aeußern de Selves Zügen Mitteilung über eine der heutigen Sitzung des Senats⸗ ch⸗französische Abkommen über die Abschluß des Ab⸗ „Agence Havas“ sion diejenigen Schrift⸗ von der Regierung geplante und deren Veröffentlichung ß geben kann. aux hat gestern, „W. T. B.“ my, die Obersten Ntarokko, Gouraud vom Vertreter der Gläubiger ,mit denen er über ver⸗ zügliche Fragen konferierte.
haltener N
t werden soll.
der christli Erklärung, die er in ausschusses für das deuts Verhandlungen kommens vorau meldet, wird die stücke mitteilen,
wird, die dem sgegangen sind. Regierung der Kommis die später in das Gelbbuch Aufnahme finden können gegenwärtig nicht zu Bedenken Anla
— Der Ministerpräsident Caill zufolge, den Kriegsminister Messit vom Expeditionskorps in M. Schauja und den Gesandt der marokkanischen Schul schiedene auf Marokko be
Mangin
en Guyot, d, empfangen
Spanien.
hat laut Meldung gebiet eine aus Eingeboren ren befehligte Kolonia Diese Tru
Die Regierung h nungen des
Plan gefaßt, im Rif von spanischen Offizie 15 000 Mann zu schobenen Posten eim jedoch ausschließlich Außerdem s Streitkräfte in Bereits falle nach Afrika abzu
nen bestehe larmee von etwa ppe würde die vorge⸗ Besatzung von Melilla würde
n Truppen zus Kriegsminift
aus spanische in Malaga und
chaft gehalten werden,
zusammengesetzt Algeciras ständig um im Bedarfs⸗
Amerika.
Wie dem „Reuterschen Bureau“ aus gemeldet wird, ist am Sonnabend ein E Die Ausständigen habe aufgestellt; sie verlangen vor allem tag, gewisse Ruhepausen im Laufe des halben Tag in der Woche ausmachen, dem Range zwischen 40 estsetzung einer Höchstzal nd fast alle L Personenverkehr Angestellten aufrecht stand im Fahrdienst au befaßte sich geste Pena mit der zur Verfrachtung Weizenernte nicht von der E ernst geworden ist. schlossen, die Eisenbahngesellschaften Verpflichtungen zu entbinden mannschaften einzustellen, s gestellten Bedingungen ent wird verstärkt werden. Ausständigen eine der Arbeit. nehmen, sollen nach
Gegenzeichnung, o werden kann. Hilfemittel g
isenbahnerstreik n zahlreiche Forderungen einen wöchentlichen Ruhe⸗ Tages, die einen weiteren Lohnerhöhungen, und 50 % schwanken, Al der täglich zurückzule Leute ausständig
mit Hilfe von 2 die im Hinbl sgebildet worden sind. in unter dem Vorsitz des Pr. Lage, die dadurch, d bestimmten isenbahn beförde
ausgebrochen.
die je nach und schließlich die genden Meilen. Es jedoch wird ein vorläufiger Zureaubeamten und anderen ick auf den Aus⸗ Der Ministerrat äsidenten Saenz aß die ersten in dieser Wagenladungen
rt werden könn „W. T. B.“ wurde be⸗ g von ihren laufenden zu ermächtigen, Ersatz⸗ nicht den sonst städtische Garnison chaften bewilligten den Tagen zur Wiede Ulten, die die Arbeit nich Ablauf dieser Frist entla
grenzung der und sodann ü
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eldung des gierung erklärt, daß kongolei in ihren g des Cheptsun r zum Monarchen
gierung hat nach einer N der chinesischen Re⸗ der äußeren P unter der Leitun 29. Dezembe erden müsse. ß Rußland die Mongolei bei der ig unterstützen werde und eine zu bauen beabsichtige. Künftig ßeren Mongolei mehr senden dürfen. E fsicht über die auswärtigen
Die chinesische Regierung se Erklärung gegeben.
den chinesischen Re⸗ tersche Bureau“ mel der Waffenstillstand Negierung in Peking hegt daß sich die Revolutionäre legenheit zu einer entscheidenden da sie selbst infolge des Mangels an genügend Truppen nach dem Süden Die Aufständischen int auf Honanfu. Eine nach Schensi geschickt zurück; jedoch kommen Ver⸗ Die Kaufleute von Tientsin erlichen Offiziere, die unnötigerwe sodaß der Außenh
Die russische R „Reuterschen Bureaus“ die Unabhängigkeit inneren Angelegenheiten, die Dampa Hutuktu stehen, der am ausgerufen worden ist, anerkannt w der Mitteilung hinzugefügt, da Aufrechterhaltung der Ordnun Bahn von Kiachta nach Urga werde China keine Truppen in halten und keine Kolonisten dorthin China jedoch gestattet sein, die Au Beziehungen des Landes zu behalten. hat noch keine Antwort auf die
Die Verhandlungen volutionFären sind, wie das „Reu einem toten Punkt angelangt; ist nicht erneuert worden. rwartung und die Hoffnung, nach Norden wenden und so Ge eben werden Mitteln außerstande i zu senden, um sich den von Schansi und Sch Entsatzabteilung der Kaiserlichen, die war, zieht sich auf Honanfu en vom Norden herbei. beklagen sich über die Kais den Güterverkehr hemmen, gefährdet erscheint.
Der „Daily Telegraph“ meldet aus Muanschikai telegraphie handlungen aufl Führer hätten beschlossen, Regierung den
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Schlacht g
weiter dar als die als Ehrengerich halten der Konti
n Sieg zu sichern. ensi rücken vere
andel von Tientsin
Schanghai, Wu⸗ tingfang habe a rt, daß alle tele⸗ graphischen Ver republikanischen beachtung der Schanghai zu berufen.
unter völliger Nicht⸗ Nationalkonvent nach
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Bochum meldet die „Rh.⸗Westf. Ztg.“ Der Gewerkverein istlichen Holzarbeiter, der Zentralverband der deutschen Holzarbeiter und der Verband der Holzarbeiter Hirsch⸗ Dunckerscher Richtung haben gemeinsam für den 1. April d. J. den im Bezirk Bochum gültigen Tarifvertrag gekündigt ohne An⸗ gabe von Gründen. Sie erklären jedoch, daß sie jederzeit bereit sind, mit dem Arbeitgeberverband zwecks Bildung eines neuen Vertrages zu verhandeln.
Bei der Gladbacher Wollindustrie⸗Aktiengesellschaft, Josten, haben, der „Köln. Zig.“ zufolge von 200 dort be⸗ igten Webern 195 wegen zurückgewiesener Forderungen die ündigung eingereicht. Darauf hat die Firma in der Spinnerei⸗ abteilung ihrerseits 17 Arbeitern gekündigt.
Die Konfektionsschneider der Kleiderfabriken Aschaffen⸗ burgs sind, wie die Köln. Ztg.“ erfährt, wegen Nichtbewilligung ibrer
dün in den Ausstand getreten. 8—
Literatur.
twortlichkeit und Gegenzeichnung bei Anord⸗ obersten Kriegsherrn. Studie zum deutschen Staatsrecht von Dr. jur. F. Freiherin Marschall von Bieber⸗ XXVIII und 605 Seiten. Berlin, Verlag von Franz
Gch. 12 ℳ. — Dse auf Anregung von Professor Anschütz verfaßte Studie behandelt die umstrittene Fage der Gegenzeichnungs⸗ bedürftigkeit militärischer Herrscherakte und der Verantwortlichkeit des ers für solche, und der Verfasser sucht an diesem auch praktisch und politisch bedeutsamen Beispiel zu zeigen, daß in unserer heutigen Staatsordnung die konstitutionellen Grundgedanken restlos durchführbar und durchgeführt sind. Zu den wichtigsten dieser Gedanken gehört der Satz, daß alle Anordnungen des unye antwortlichen Staatsoberhauptes der Gegenzeichnung durch einen verantwortlichen Mininer bedürfen, von der ihre Gültigkeit abhängen soll. Nun ergeht aber, vor allem auf dem Gebiete des Heerwesens, eine Reihe solcher Akte ohne ministertelle hne daß ihnen darum zechtliche Kraft abgesprochen Zur Erklärung dieser Erscheinung hat man zu dem egriffen, aus den Befugnissen des Staatsoberhauptes eine kontrasignaturfreie Sphäre auszuscheiden. Der Verfasser berichtet im Teil seiner Studie eingehend über die bi her von der Theorie unternommenen Versuche einer juristischen Rechtfertigung des
Gegenzeichnung bei Militärsachen und einer Ab⸗ egenzeichnungsbedürftigen von den freien Anordnungen n über das Verhalten der Praxis, die ebenso wenig imstande gewesen ist, hier eine einigermaßen sichere sachliche Abgrenzung zu finden, und dies nach der Ansicht des Verfassers auch gar nicht ver⸗ mag, da es sich um ein unlösbares Problem handelt. Nach einer Kritik der auf sachl’cher Ab renzung beruhenden Theorien, die er ab⸗ lehnt, sucht Marschall von Bieberstein im zweiten Teil des Werks zu einer eigenen Los erblickt. Eine scharfsinnige Prüfung der Fragen, inwiefern ein Unter⸗ bleiben der Gegenzeichnung mit den Verfassungsbestimmungen juristisch baren und wie und wo die Grenze zu ziehen ist, innerhal deren militärische Akte des Staatsoberhauptes der Gegenzeichnun entbehren können, führt ihn zu dem Ergebnis, daß alle gegenzeichnungs losen Orders der Verfassung zuwiderlaufen, trotz ihrer Fehlerhaftig it verbindlich sind, als auf Grund der gesteigerter amepflicht auch unrechtmäßige Befehle bindend wirken.” Hinsicht
ung zu gelangen, die er in persönlicher Abgrenzung
gegengezeschneten Anordnungen des oberster
bestebt die Besonderheit, daß sie in der Regel nur für einen Kreis von Organträgern Geltung beanspruchen, denen g ausdrücklich verboten ist; auch einer formell nicht rder muß mithin, soweit sie sich auf Personen des Soldatenstandes bezieht, volle Geltung zugesprochen werden. Ein solcher trotz fehlender Gegenzeichnung für den Kriegerstand gültiger Armeebefehl ist jedoch unverbindlich, so eit er zugleich auch auf Organe stößt, die keinen militärischen Gehorsam schulden, für die dem⸗ nach nicht durch Emschränkung des Prüfungsrechts die Sanktion der Gegenzeichnung norm wieder entkräftet ist. Daraus ergibt sich zwingend die Stellung der Gerichte zu nicht gegengezeichneten Herrscher⸗ akten, soweit durch sie Rechte und Verbindlichkeiten Deitter begründet werden. In einem letzten Abschnitt wird noch die rechtliche Be⸗ deutung der Gegenzeichnung erörtert; hier finden sich auch lesenswerte Ausführungen uüͤber den Umfang der Verantwortlichkeit des Kriegs⸗ ministers und darüber, wer in Mililärsachen zur Geltendmachung der Ministerverantwortlichkeit berufen ist. Die Gegenzeichnung
Beweise der Haftung; auch ohne sie ist
der Kriegsminister verantwortlich. Dies sind, in Kürze wiedergegeben,
die großen Gesichtspunkte, die in dem umfangreichen Werke vertreten Von Einzelheiten seien noch folgende hervorgehoben: Daß Ehrengerichteverordnungen für Heer und Marine heute ohne die ent⸗ scheidende Mithilfe der verantwortlichen Ministerialstellen ausgearbeitet und erlassen werden, hält Marschall von Bieberstein für ausgeschlossen. Aber die h ute noch geitende wichtigste von ihnen, die am 2. Mai 1874 von König Wilhelm erlassene Verordnung über die Ehren⸗ gerichte der Offiziere im preußischen Heere, ist nicht gegengezeichnet Trotzdem ist sie rechtswirksam, weil ihre Befehle Tätigkeit solcher Personen beschränken, denen
formellen Verfassungsmäßigkeit untersagt ist.
keine Rechtsvorschriften, stellt vielmehr nichts eine Dienstanweisung für die Ehrenräte und te fungierenden Offizierkorps, deren dienstliches Ver ugentsherr in jeder Hinsicht regeln kann. Der Ver⸗ streift auch die den juristischen Praktiker berührende Frage, ob bürgerliche Gerichte in ehrengerichtlichen Sachen zur Rechtshilfe ver⸗ pflichtet sind, und gelangt zu dem Ergebnis, daß es in das amtliche Ermessen eines jeden Zwilgerichts gestellt sei, ob es dem Ersuchen eines militärischen Ehrenrats stattgeben will. Eine andere Frage, ob nämlich im ehrengerichtlichen Verfahren eine Zeugnispflicht für die in
Gewaltverhältnisse stehenden Untertanen besteht,
muß für Preußen auf Grund der den formellgesetzlichen Erforder⸗ nissen entsprechenden Allerhöchsten Kabinettsorder vom 18. Juli 1844 bejaht werden; im übrigen Deutschland ist jedoch, soweit nicht gleich⸗ falls positive gesetzliche Bestimmungen ergangen sind, kein Zeugnis⸗ und Eideszwang
für Zivilpersonen anzunehmen. Die eft er⸗
der Gegenzeichnungsbedürftigkeit der Ernen⸗ Verabschiedungen ꝛc. von Offizieren beantwortet Grund der vom Verfasser entwickelten all⸗ He nach denen ein Gegenzeichnungsmangel t d
Sold enst angehörenden Personen hemmend
in Betracht kommt, sehr einfach: Das rechtliche Zustandekommen des Gewaltverhältnisses wird durch den Mangel der Gegenzeichnung nicht
berührt; hinsichtlich der Ansprüche an den Staat auf Gehalt oder Zulagen kann jedoch die nicht gegengezeichnete Ernennung nur das
Mitnisterium durch Nachholung der Kontrasignatur oder durch ent⸗
prechenden Zusatzbefehl an die Militärbeamten oder die Behörden,
die als unmtttelbare Adressaten dieser Ansprüche in Betracht kommen,
vollziehbar machen. — Auch derjenige, der in den Ergebnissen, zu denen Marschall von Bieberstein gelangt ist, noch keine abschließende Lösung der erörterten Fragen erblickt, wird anerkennen müssen, daß die anregenden, auf gründlicher Untersuchung der behandelten Materie beruhenden Ausführungen des Verfassers eine wertvolle Bereicherung
der staatsrechtlichen Literatur bedeuten.
Die Grundgesetze der Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reichs und des Königreichs Preußen, er⸗ läutert von Justizrat Dr. Alfred Korn, Rechtsanwalt beim Kammer⸗ gericht. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Preis 4,50 ℳ. — In guter systematischer Anordnung sind hier alle wichtigen Gese ze und Verordnungen, die die Verfassung und Verwaltung des Reichs und des preußischen Staats betreffen, mit Ausnahme der Steuergesetze, wiedergegeben: zunächst als die wichtigsten, grundlegenden die Ver⸗ fassungsurkunden für den preußischen Staat und für das Deutsche Reich, sodann die Gesetze über Staatsangehörigkeit, Freizügigkeit, Gleichberechtigung der Konfessionen, polizeiliche Beschränkung der Ehe⸗ schließung, Paßwesen, Auswanderung, Presse, Vereins⸗ und Versamm⸗ lungsrecht, die preußischen Gesetze uͤber den Schutz staatabürgerlicher Rechte, die das Beamtenrecht und die Verwaltungskontrolle regelnden Gesetze des Reichs und Preußens, die den Konflikt bei Rechts⸗ verfolgung gegen Beamte sowie den Kompetenzkonflikt betreffenden preußischen Gesetze, im Abschnitt „Innere Verwaltung in Preußen“ das esetz über die Befähigung zum höheren Ver⸗ waltungsdienst, das Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung, im Auszug auch Kreis⸗ und Provinzialordnung, unter „Polizei⸗ verwaltung“ die preußischen Gesetze über die Polizeiverwaltung und über polizeiliche Strasverfügungen sowie das Polizeikostengesetz von 1908, im Abschnitt „Kommunalverwaltung“ die Städte⸗ und die Landgemeindeordnung, letztere im Auszuge; dann folgen einige er⸗ gänzende Gesetze. Unter „Steuergesetzgebung“ sind die Gesetze über Reichs⸗ Landes⸗ und Kommunalsteuern nicht abgedruckt, sondern nur mit ihren Titeln angeführt. Den Schluß bilden die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für die Schutzgebiete, die teils wörtlich abgedruckt, teils nur zitiert sind; eine ihnen vorausgeschickte Uebersicht über den Gang dieser Gesetzgebung stellt den Zusammenhang der organisatorischen Vorschriften klar. Den beiden Verfassungsurkunden sind knappe, juristisch einwandfreie Erläuterungen beigegeben. Was dabei auf Seite 99 über das öffentliche Recht von Elsaß⸗Lothringen gesagt ist, findet seine dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung entsprechende Richtigstellung in dem Nachtrage S. IX. Die An⸗ merkungen zu den übrigen wiedergegebenen Gesetzen enthalten über⸗ wiegend Hinweise auf erfolgte Abänderungen und auf ergänzende Be⸗ stimmungen. Der Wert des Buches besteht wesentlich darin, daß es einen erschöpfenden Ueberblick über das Verfassungs⸗ und Verwaltungs⸗ recht des Reichs und des preußischen Staates bietet.
Handbuch für das preußische Herrenhaus, heraus⸗ gegeben von E. David, Direktor bei dem Herrenhause. IV und 469 Seiten. Berlin, Karl Heymanns Verlag. — Außer den (am 20. November 1911 abgeschlossenen) Verzeichnissen der jetzigen und der früheren Mitglieder des Herren hauses nehst biographischen Mit⸗ teilungen enthält die neue Ausgabe des Handbuchs zunächst die schon in früheren Auflagen abgedruckten Allerhöchsten Botschaften und Kundgebungen, sodann die Verfassungsurkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850 mit den bisher beschlossenen Abänderungen, die Gesetze, Verordnungen und Allerhöchsten Erlasse, betreffend die Bildung und Zusammensetzung des Herrenhauses, die Geschäfts⸗ ordnung für das Herrenhaus in der durch seine Beschlüsse vom 15. Juni 1892 und 9. April 1908 festgestellten Fassung und das Gesetz, betreffend die Verfassung des Deutschen Reichs, vom 16. April 1871 mit den erfolgten Abänderungen. In Anmerkungen zu den Artikeln der beiden Verfassungsurkunden sind Hinweise auf ergänzende Gesetzesbestimmungen, vielfach auch kurze Erläuterungen gegeben Den Schluß bildet ein sehr ausführliches asphabetisches Sachregister, das die Brauchbarkeit des Handbuchs als Nachschlagewerks erhöht.
Die Rechtsprechung des Großherzoglich badischen Verwaltungsgerichtshofes. Dritter Teil (1896 — 1910), im amtlichen Auftrag bearbeitet von Geh imem Rat Ernst Behr,
vorsitzendem Rat beim Verwaltungsgerichtshof. XIV und 1443 Seiter. Karlsruhe, G. Braunsche Hofbuchdruckeret und Verlag. — Ven der Rechtsprechung des badischen Verwaltungsgerichtshofes erschien im Jahre 1891 der erste Teil, der die Urteile der Jahre 1864 — 1890,
und 1897 der zweite Teil, der die Entscheidungen der Jahre 1891
bis 1895 umfaßt. Der vorliegende dritte Teil, enthält eine Be⸗ arbeitung der in den Jahren 1896 bis einschließlich 1910 zum Ver⸗
waltungsrecht im engeren Sinne und zu den das Verwaltungs⸗ und Polizeistrafrecht berührenden Reichsstrafnebengesetzen, badischen
Landesstrafgesetzen und Polireiverordnungen ergangenen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs. Bei der großen Zahl der behandelten Gesetze sind diese und die sie erläuternden Entscheidungen systematisch
geordnet, was die Uebersichtlichkeit erhöht. In prägnanten Sätzen ist
das Wesentliche der Erkerntn sse zu allen Gesetzen und Verordnungen
wiedergegeben, deren Anwendung den badischen Verwaltungsbeamten
obliegt. Nicht gering ist die Zahl der mitgeteilten Urteile, die zu
Bestimmungen der einschlägigen Reichsgesetze ergangen sind. Aber guch soweit sich die Rechtsprechung des badischen Verwaltungsgerichts⸗ hofs auf das Landesrecht bezieht, das auf dem behandelten Gebiete neben dem Reichsrechte noch immer einen großen Raum einnimmt, dürfte ihre Bearbeitung nicht nur die Juristen und Verwaltungs⸗ beamten Badens interessieren. Sie bietet auch den Angehörigen der
nderen deutschen Einzelstaaten die Möglichkeit, die Rechtsprechung in Baden kennen zu lernen, was nicht unwichtig ist, weil eine Rechts⸗ vergleichung im allgemeinen fördend und anregend wirkt und oft wegen der mehr oder weniger großen Uebereinstimmung der landes⸗ gesetzlichen Vorschriften geradezu notwendig ist. Beigegeben find dem vorliegenden Bande ein auf diesen sich beziehendes, ausführliches lphabetisches Sachregister und ein auf die Nummern und Seiten aller bisher erschienenen Bände verweisendes systematisches Inhalts⸗
verzeichnis.
„Das öffentliche Recht der Gegenwart, in Verbindung mit einer großen Anzahl hervorragender Schriftsteller des In⸗ und und Auslandes herausgegeben von Dr. Georg Jellinek †, weil. Professor an der Universität Heidelberg, Dr. Paul Laband, Professor an der Universität Straßburg, und Dr. Robert Piloty, rofessor an der Universität Würzburg. Fortlaufender Teil: Jahr⸗ buch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Band v, 1911. XI und 660 Seiten. Verlag von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) in Tübingen. Geh. 20 ℳ. — „Das öffentliche Recht der Gegenwart“ erscheint in einem systematischen und einem fort. laufenden Teil. Ersterer behandelt in selbständigen Bänden die
taatsrechte der einzelnen Staaten und die allgemeinen Lehren; letzterrr, das „Jahrbuch des öffentlichen Rechts“, bringt Berichte über den Fortgang der Gesebvgebung auf dem Gebiete des Staats⸗ und Verwaltungsrechts aller Staaten der Erde und soll dadurch den systematischen Teil ergänzen und fortführen und die einzelnen Bände desselben auf dem Laufenden erhalten, daneben aber auch eine Sammelstätte von Abhandlungen üͤber wichtige Gegenstände aus dem ganzen Gebiete des öffentlichen Rechts sein. „In dem seit kurzem vorliegenden fünften Band des Jahrbuchs wird wieder eine Reihe von Beiträgen geboten, die wegen ihres aktuellen Inhalts allgemeine Beachtung finden werden. Von den Abhandlungen, die die ersten 359 Seiten des Bandes einnehmen, haben namentlich diejenigen von Dr. Ernst Radnitzky über den „Anteil des Parlaments an Staatsgesetz und Staatsvertrag“, Konrad Vornhak über „die inländische Gerichtsbarkeit über ausländische Staaten“ und Dr. Robert Coester über die Haftung des Staates für Amtsdelikte bei Ausübung der öffentlichen Gewalt nach preußischem Rechte“ eine größere allgemeine Bedeutung.
Dr. Friedrich Tezner behandelt „das détournement de pouvoir und die deutsche Rechtsbeschwerde“, Dr. G. Grosch das Thema „Der Staat als Kontrahent“, Earl of Halsbury „die Gesetze Englands“, Professor Dr. Karl Lamp „die Verfassung von Bosnien und der Herzegowina vom 17. Februar 1910*, A. Esmein „la question de la juridiction administrative devant PAssemblée Constitnante“, Landgerichtsrat Keetman „die römischen Katakomben“. In der Ab⸗ teilung „Berichte“ finden sich fünf Referate, die sich auf die Gesetz⸗ gebung des Deutschen Reichs und deutscher Einzelstaaten beziehen. So gibt Professor Dr. Richard Thoma einen Ueberblick über diejenige des Reichs im Jahre 1910, Dr. Franz Schneider berichtet über die Entwicklung des öffentlichen Rechts in Preußen in demselben Jahre, Regierungsassessor F. Bracker über die Reform der direkten Steuern in Bayern, Bürgermeister und Professor E. Walz über die Gesetzgebung des Großherzogtums Baden in den Jabren 1909 und 1910 und Professor Dr. Walter Schücking über die Regelung der oldenburgischen Thronfolge im Jahre 1904. Diesen Berichten schließen sich fünf über das Ausland an: Professor und Rektor der Universität Brüssel Paul Errera gibt einen Ueberblick über die Gesetzgehung Belgiens auf dem Gebiete des öffent⸗ lichen Rechts im Jahre 1910, Professor Gaston Jose (Paris) berichtet über die Gesetzgebung, Rechts brechung und Literatur auf demselben Gebiet in Frankreich im Jahre 1910, Professor der Rechte an der Universität in Tokio Dr. Shin Uyesugi über die Gesetzgebung in Japan im Jahre 1909, Professor Dr. Gribowsky (Odessa) über die⸗ jenige in Rußland im Jahre 1910 und Professor Dr. Reuterskiöld (Uvsala) über die das öffentliche Recht betreffende Gesetzgebung Schwedens in den Jahren 1906 bis 1910. Das Studium des Jahr⸗ buchs kann allen, die eine Beschäftigung auf Spezialgebieten von einer gleichmäßigen Verfolgung der allgemeinen Fortschritte der Gesetz⸗ gebung fernhält, zur Ergänzung ihrer Kenntnisse empfohlen werden. Fälle und Fragen des Staats⸗ und Verwaltungs⸗ rechts. Zu akademischem Gebrauch. Von Dr. Gerhard Anschütz, Geheimem Justizrat, ordentlichem Professor des öffentlichen Rechts an der Universität Berlin. IX und 74 Seiten. Verlag von Otto Liebmann, Berlin. Preis 2 ℳ. — Es sind in diesem Buche 83 inter⸗ essante Fälle und Fragen des preußischen und deutschen Staats⸗ und Verwaltungsrechts zusammengestellt, die dem Verfasser in den letzten Jahren als Uebungsmaterial, teils als Diskussionsgrundlage für den konversatorischen Seminarbetrieb, teils als Stoff für schriftliche Be⸗ arbeitung, gedient haben. Zumeist nicht frei erfunden, sondern aus der Wirklichkeit des Staats⸗ und Rechtslebens entnommen, regen die mitgeteilten Tatbestände und die daran geknüpften Fragen, deren richtige Beantwortung nicht durch Hinweise auf die in Betracht kommenden Gesetzesbestimmungen erleichtert ist, den Leser zu selbständigem Nach⸗ denken und eingehender Beschäftigung mit den bezeichneten Rechts⸗ gebieten an. In einem Anhang hat Anschütz 18 „staatsrechtlich bedeutsame Stücke aus den politischen Reden und Schriften Bis⸗ marcks“ beigefügt, um, wie er im Vorwort bemerkt, „zu zeigen, wie unendlich viel nicht nur der Politiker, sondern auch der Jürist von dem Fürsten Bismarck lernen kann, und zwar nicht nur aus den⸗ jenigen seiner Aussprüche, welche die Zustimmung erzwingen, sondern auch aus denen, die den Widerspruch herausfordern“ 1“
Theater und Musik.
Theater des Westens.
Das gestern eröffnete Gastspiel des russischen Balletts veranlaßte, in Erinnerung an die glänzenden Erfolge früherer Gast⸗ spiele, das trotz der hohen Preise das Haus ganz füllende Publikum zu einem stürmischen Empfang der russischen Künstler und an⸗ haltenden lautenden Beifallsbezeugungen. Das war durchaus berechtigt. Denn wieder weiß man nicht, ob man mehr die hinreißende Ver⸗ bindung von Kraft und Anmut oder die charaktervolle Ausdrucksfähig⸗ keit und die bei allem Bestreben, die hergebrachten Formen des Tanzes in den Dienst einer dramatischen Handlung zu stellen, doch strenge choreographische Disziplin bewundern soll. Eine Fülle bestrickender Einzelleistungen und begeisternder Massentänze, die, wie ein Sturmwind dahinbrausend, sich fließend in gefällige und klar gegliederte Gruppen auflösen, bekunden die Meister⸗ schaft des Leiters Michel Fokine. Von den Solisten ist an erster Stelle der hier schon bekannte Nijinsky mit seiner unvergleichlichen Be⸗ herrschung der Technik und seiner männlichen, geschmeidigen Erscheinung zu nennen; desgleichen als Charaktertänzer Adolf‚ Bolm. Unter den Damen muß Tamara Karsavina hervorgehoben werden, eine Künstlerin von starker Ausdruckskraft und vollendeter Anmut. Das ganze Personal zeichnet sich überhaupt durchgängig durch reizvolle Erscheinungen aus. Der Kapellmeister Pierre Monteux hatte schwierige Aufgaben zu bewältigen, die er aber mit Geschick zu Ende führte. Vorgeführt wurde zunächst der hier hereits bekannte „Carnaval“ mit der Schumannschen Musik. Die Bühnenausstattung war hier wie auch bei den folgenden Tanzbildern von dem Maler L. Baxt in modernem Geist entworfen. Beim „Carnaval“ sah man den Biedermeierstil. Das zweite Der Pavillonder Armida“ von Benois, Musik von Tcherepien, überraschte durch eine Fülle von Farben, die wohl etwas feiner gegliedert und dadurch wirkungevoller hätten sein können. Zum Schluß gab es das hier ebenfalls bereits bekannte choreographische Drama „Kleopatra“ mit der wirkungsvollen Musik Arenskys. Sehr günstig wirkte hier der einfache schwarze Hintergrund, der die entzückenden Silhouetten der sich bewegenden Tänzer voll zur Geltung brachte. — Man darf mit Spannung den weiteren Darbietungen der russischen Gäste entgegensehen.
Konzerte. 8 1116“
Die Sängerin Cläre Huth zeigte am Dienstag voriger Woche im Klindworth⸗Scharwenkasaal, welche bedeutsamen Wirkungen eine echte Künstlernatur selbst einer spröden, fast glanz⸗ losen Stimme abzugewinnen vermag. Die blühende Gestaltungskrast der Künstlerin belehte den trocknen Klang mit einer Wärme des Gefühls, die unwillkürlich zur Mitfreude und zum Mitleiden zwang. Von dem „Potsdamer Weegenleed“, das Marx Möller verfaßt und Hans Hermann vertont hat, wurde stürmisch eine Wiederholung ver⸗ langt. Bruno Hinzek ⸗Reinhold steuerte verschiedene Klaviervorträge bei, einige geistreiche Stimmungsbilder von Debussy, Hugo Kaun und Tondichtungen von Cheopin und Liszt; daß auch diese pianistischen Leistungen mit leb⸗ haftem Beifall aufgenommen wurden, war selbstverständlich. — Michael von Zadora entfaltete, ebenfalls am Dienstag, im Blüthnersaal wiederum die ganze Pracht seines glänzenden Klavierspiels. Einen starken Eindruck hinterließen gleich zu Beginn Tonwerke von Wilhelm F. Bach, J. S Bach und Paganini in seiner Bearbeitung. Bei Chopin und Liszt, die darauf zu Worte kamen, machte sich die spielende Leichtigkeit der Technik geltend, ohne daß dabei jedoch der tief inner⸗ liche musikansche Ausdruck zu kurz gekommen wäre. — Von den zahlreichen Weihnachtskonzerten sei noch eines, das zum Besten des „Zellerhauses“ in der Singakademie stattfand, nach⸗ träglich erwähnt. An der Durchführung der reichhaltigen Vortrags⸗ folge beteiligten sich im gesanglichen Teil Frau Anna von Pilgrim und der Kamm rsänger Jean Nadolowitsch, von denen die erstere vornehmlich in der geschmackvoll wieder⸗ gegebenen Berceuse von Gounod und letzterer in einer mit viel Temperament gesungenen Arie aus „Bajazzi“ reichen Beifall fanden. Den instrumentalen Teil bestritten neben der ausgezeichneten Violonvirtiosin Edith von Voigtlaender der bekannte Violon⸗ cellsst Willi Deckert und die Harfenvirtuosin Dorothee de Ségal⸗Güntz ebenfalls mit starkem Erfolge. Außerdem trug der Königliche Schauspieler Hermann Vallentin noch verschiedene Dichtungen hetterer und ernster Art in anregender Weise vor. Zum Schluß statteten die kleinen Schützlinge des „Zellerhauses“, denen diese Veranstaltung galt, ihren Dank durch einige reizvoll wieder⸗ gegebenen Liecec in gemischtem Chor und recht brav gesungene Duette ab
Am Mittwoch hatte Tilly Koenen im Beethovensaal einen „Schubert⸗ van Eyken⸗Abend“ veranstaltet, der starke känst⸗ lerische Eindrücke hinterließ. Die schönsten Gaben aus dem Leder⸗
Komponisten waren zu einem in einen vollen Genuß bot. zurückzuführende Abends bemerkbar machten, ume der Künstlerin strahlte feinsinniger Begleiter wirkte Ein gleichzeitig von Liederabend bot flegten Stimme und chen Sinn kann nur Unzulon anges geleistet werden. — Raou fensten Chopin⸗Interpreten an dieser erwähnt worden, am Mittwoch in de meten Konzertabends nur ch technisch glänzenden nung verdienten. Namentlich und bei der Mehrzahl der n über die Auffassung der Meinung sein k r Wiedergabe der „Berceuse“ 34 Nr. 1, As⸗Dur) und des
schatze des älteren und des neueren Programm zusammengestellt, das den eine Indisposition zu Anfang des
schwankungen, die sich e herrliche Stin
schwanden bald, und di
Coenraad V. chsteinsaal gege zweifelbafte Genüsse. Mit einer so ungep so mäßig entwickelten dem Gebie Koczalski ist Stelle schon wiederholt rühmend züglich seines demselben Komponisten für Musik erübrigt, daß seine be bietungen diesmal ebenfal trat dies bei der H⸗Moll⸗Sonate hervor „Préludes“, während ma de stellenweise anderer Perlen der Vortragskunst wurden bei ), der Prn (Op.
Die Geigerin Helen Teschner bestärkte a ingakademie den vorteil bereits früher gemacht hat. weichem, schönem Ton,
te des Liedges als einer der odaß es sich be⸗ r Königlichen
Is volle Anerken
vorgetragenen G⸗Moll⸗Balla
Op. 57, Des⸗Dur „Scherzo“ (Op. 31 m Donnerstag in ck, den ihr Violinspiel ms’ D⸗Dur⸗Konzert mit chnik zu Gehör; sich glücklich
denn auch einer
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dem Spiel geltend. Wirkungen mit ihren Da Anerkennung vo Edith Albrechts gleichzeit abend fand eine wohlberechti
musikalischen Ge Prägnanz des Ausdrucks, de Vortrag entschiede Ansorgefand, ebenfalls am Donne eifallsfreudigen Zu Spiel der Künstlerin au hige Ausgeglichenheit ihres n Legenden hätte fre glanzvoller sein können.
‚welche in F. Busonis Bea gegeben wurde, traten der chlag und die virtuose Be lüthnerorchester u ete mit Sch dieser Nummer ein voller Klavierspiel von gerühmte Kraft und Wand auegezeichneten Busoni⸗
Die junge K rbietungen,
ebener Klavier⸗ In den Vor⸗ ihres frischen nung; auch an ungen aufwies, Der Klavierabend von rstag, den Blüthner⸗ char besetzt. Die szeichnet, wirkte Vortrags; in der ilich die Phantasie Aber in Liszts „Spani⸗ rbeitung für Klavier und schöne runde Ton, der piels lebhaft
Schlagfertig⸗ den war. — schon des öfteren nach⸗ it des Tons sowie die diesem nie versagende Technik wiederum voll in di
äßigen Spiels nehmen keit der Phrasierung un⸗ Von letzteren verdienen „Wanderer⸗
ehoben zu werden.
ig im Bechsteinsaal geg gte freundliche Aufnahme. erin tritt die Sicherheit us angenehm in die Erschei r häufig prächtige Sbattier n gewonnen.
gen Künstl ühls übera
Margarethe aal von eine technische Sau ebenso angenehm, wie die ru Wiedergabe der L blühender, der Ton scher Rhapsodie“ Orchester wieder weiche Ans
r ansehnlichen, b berkeit, die das
hendigkeit des S nter Edmund v Leitung begleit wung und rhythmischer Erfolg beschie Die dem Kl.
lungsfähigke Schüler eigene b. Donnerstag im Beethovensaal Trotz seines sehr verstandesm ßzügiakeit und die Durchsichtig Gaben des Künstlers ein. Variationen Beethoven ert in dieser Hinsicht hervor Jerusalemskirche, Wol Donnerstag in diesem erneut als ein Meister seine von Bach gaben ihm art des großen Orge gister vom zartesten eindrucksvoll gelang es seinem Spiel, von de oralvorspielen bis zu den herrlich in C⸗Moll, die geistvolle Be dichters den ande
Erscheinung.
doch dessen Gr gemein für di namentlich die Er Phantasie“ von Schub Der Organist der bewährte sich in einen anstalteten Orgelkonzert Zwei Präludien und Fugen ganze Eigen Wirkung der einzelnen Re gewaltigsten
s und die
Gotteshause ver⸗ s Instruments. vornehmlich Ge⸗ rgelwerkes und die Piano bis zu den zu bringen. herzgewinnenden en Harmonien der Passacaglia der Orgelmusik desselben Ton⸗ rern in vollendeter Weise vor⸗ n bekundete der Organist ein nd zeigte sich als ein Interpret n Empfinden. — der auf ein 25 jähriges Be⸗ m Donnerstag in der Phil⸗ er der Leitung seines ständigen Diri⸗ r die erste Nummer des rige Chormeister. Musikdirektor eigene Komposition: rüßte den um den Ve auch in reichem Maße seinem Wer das Festyvrogramm Gesänge von Jüngst und Bruch, deren Wie s über 200 Mann winnen ließ. Für Abwechslung Marteau, der, von Heren durch sein abgeklärtes G So nahm denn lichen Verlauf.
Die pianistischen Leistun Freitag im Klindworth befinden sich noch so tief in den lichen Klavierkunst bei dieser j
zur Geltung i einfachen,
ichtig lauschenden Zuhö Ulen seinen Darb
in den Geist Bachs u teren von feinem, durchgeistigten erein ‚„Berliner Liederkra stehen zurückblickt, gab aus die harmonie ein
tiefes Eindringen Der Männer⸗
sem Anlaß a Festkonzert unt genten Ernst B Mitlacher. Nu dirigierte der frühere langjäh Handwerg; es war eine Starker Beifall beg
Prog amms Wilhelm „Das erste Lied“ rein verdienten Künstler und Im übrigen ent⸗ Grell, Schumann, Hegar, von der Leistungs⸗ ünstiges Urteil ge⸗ e Professor H rtrefflich begleitet, in Begeisterung ver⸗ en schönen und wahrhaft fest⸗
fähigkeit de starken Chors ein g im Programm sorgt Wilhelm eigenspiel die Zu der Abend ein
Scholz vo
gen von Anny Nickel, wie sie am saal geboten wurden, „daß von einer eigent⸗ ch nicht gesprochen ebenfalls am erabend veranstaltet; der junge Künstler nirgends fehlen; aber
Scharwenka
ungen Dame no In der Singakademie h lty einen Klavi
werden kann. Freitag, Hans So hendigkeit des Spiels ließ es Gestaltungskraft Tondichtungen Liszts H⸗Moll⸗Sonate seelische Spannkraft Das letzte dieswinterliche Konzert von Wil am Freitag in der Philharmonie stürm gefeierten Violinvirtuosen, Alfred Schmidt⸗B Künstler spielten die Sonaten und R. Strauß gemeinsam brachte dann u. a au von Haydn, Rameau, Händel würdig ansprechenden Bearbeitun denen „Courante“ und „Alter Tanz⸗“ den nicht zu beschwichtigenden Beif werden mußten. Einzelvorträgen starken E Als tüchtige Geigerin führte sich Witt am Sonnabend im des Philharmonischen O Preß spielte sie das K in D⸗Dur von Tschaikowsky und Paganini Empfinden und tiefer Innerlichkeit. der schöne weiche Ton besitzt, wenn es Musikalisches Feingefühl und gute V Violinspiel von J. Klindworth⸗Scharwenkasaal aus: stellenweise noch an Sauberkeit. Satz des D.Dur⸗ Konzerts war die Wiedergabe der für Violine „Havanaise“
nicht aus. Iy Burmester zeitigte ische Ovationen für den an denen auch der mitwirkende gebührenden Anteil hatte. in F. und Es⸗D geradezu vollendet. ch fünf kleinere, reizvolle
ur von Beethoven
Herr Burmester musikalische Kompositionen und Dittersdorf in seiner liebens⸗ Male zu Gehör, von ttgenannten auf
hin wiederholt w erzielte mit zwei
g zum ersten der beiden le⸗ ¹ all der Zuhörer Herr Schmidt⸗Badeko
Margarita Allardice Mit Begleitun tung von Michae Bach und die Konzerte Wilhelmj mit musikalischem e Technik ist gut ausgebildet, arauf ankommt, auch Energie. — sweise zeichneten auch das demselben Sonnabend im Technik fehlt es jedoch sich besonders im letzten cht ansprechend onate sowie des einer Romanze von Die Kladier⸗ n übernommen. saltete anläßlich es Geburts⸗ aal der Königlichen denkfeien, die, unter glichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wi⸗ in einer des Aniasses würdi⸗ einleitenden Orgelvortrag einer To
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Das machte von Brahms bem rkbar. Veracinischen E⸗Moll⸗S allein von Bach, von Saint⸗Saöëns. e Herr Walter Meyver.⸗Rado
Der Berliner Tonkünstler⸗ der bevorstehenden 200 jährigen tags Friedrichs des Große Hochschule für Musik So dem Protektorat Seiner Köni Preußen stehend,
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