1912 / 13 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Jan 1912 18:00:01 GMT) scan diff

2 371 360 Mehreinnahmen (425 000 Kosten⸗ usw. Einnahmen der Oberversicherungsämter und 2 455 342 hauptsächlich aus der Nutzbarmachung verfügbarer Geldbestände der Staatsfinanzverwaltung und zur Ausgleichung der Schlußsummen des Staatshaushaltsstats). Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten rfordert einen Mehrzuschußbedarf von 531 950 ℳ, der auf das Erxtraordinarium entfällt, in dem für den Ankauf und die bauliche Herrichtung eines Dienstgebäudes für die Gesandtschaft in Hamburg 540 000 vorgesehen sind. 8 Bei der allgemeinen Bauverwaltung ergibt sich ein Minderzuschußbedarf von 3 202 454 ℳ, wovon 756 953 auf das Ordinarium und 2 445 501 auf das Extraordinarium entfallen. Abgesehen von der Ruhrschiffahrtsverwaltung, deren Einnahmen und Ausgaben nur durchlaufen, sind die Einnahmen um 1 553 000 ge⸗ steigert (803 000 Beiträge zur Unterhaltung der Land⸗ und Wasser⸗ straßen und 400 000 Verkehrsabgaben), während die dauernden Ausgaben um 796 047 erhöht worden sind (415 100 zur Unter⸗ haltung der Seehäfen, Seeschiffahrtsstraßen, Binnenhäfen und Binnengewässer und 156 000 zur Abwendung und Bekämpfung der Hochwasser⸗ und Eisgefahr). Im Extraordinarium sind für die Erweiterung der Emdener Hafenanlagen 2 600 000 weniger angesetzt; es werden dafür nur 400 000 gefordert. Als 7. Beitragsrate der Stadt Emden ist eine Summe von 500 000 als Einnahme nachgewiesen. Ferner werden 300 000 als 1. Rate für Landgewinnung westlich vom Emdener Außen⸗ hafen gefordert. Dazu wird im Etatsentwurf bemerkt: „Die guten Erfahrungen, welche bei der Eindeichung des östlich vom Emdener Außenhafen belegenen Königspolder Watts gemacht worden sind, lassen auch die Eindeichung der westlich vom Hafen belegenen Wattflächen, der Larrelter und der Wybelsumer Bucht, zweck⸗ mäßig erscheinen. Die Vorteile der Eindeichung werden darin be⸗ stehen, daß die aus dem Emsstrom und dem Außenhafen geförderten Baggermassen, die bisher in der Unterems an anderer Stelle wieder verstürzt werden mußten, vorteilhaft nntergebracht und zu⸗ gleich dem Emsͤstrom dauernd entzogen werden können, Auch wird eine Verbesserung der Hochwasserführung erreicht werden. Endlich werden die mißlichen Verhältnisse der Entwässerung im ersten Ent⸗ wässerungsverband des Si lamts Emden, worüber wiederbolt, auch im Abgeordnetenhause, Klage geführt ist, beseitigt und darüber hinaus noch Verbesserungen geschaffen werden. Durch die geplante Ein⸗ deichung wird gleichzeitig eine Landfläche von über 1600 ha Größe ewonnen, von welcher allein bei landwirtschaftlicher Nutzung eine Jahreseinnahme von etwa 200 pro Hektar zu erwarten ist. In die einzudeichenden Flächen fallen rund 134 ha, die der Stadt Emden gehören. Die Eindeichung mit allen Nebenkosten ist für die Larrelter Bucht auf 2 900 000 und für die Wybelsumer Bucht auf 3 200 000 veranschlagt. Es wird jedoch der Versuch gemacht werden, soweit dies ohne Gefährdung des Ge⸗ samtunternehmens möglich ist, durch Zusammenfassung beider Ein⸗ deichungen Ersparnisse zu erzielen. Die Ausführung soll tunlichst im Eigenbetriebe der Wasserbauverwaltung erfolgen unter Ver⸗ wendung der. fiskalischen Geräte, die mit den zugehörigen maschinellen Anlagen erforderlichenfalls zu ergänzen sind. Die Interessenten, denen durch die Maßnahmen der Staatsbau⸗ verwaltung Vorteile erwachsen, werden zu entsprechenden Beitrags⸗ leistungen herangezogen. Die Stadt Emden wird 422 975 ℳ, die Niederemsische Deichacht 307 275 und der I. Entwässerungsverband 200 000 zahlen. Der Gesamtbeitrag der Interessenten beläuft sich hiernach auf 930 250 ℳ. Hierin sind auch die Ablösungskapitalien für die anteiligen Deich- und Sielunterhaltungskosten enthalten. Die Staatsbauverwaltung wird dementsprechend die gesamten Neuanlagen allein unterhalten, wie sie auch die künftige Verwaltung und Ver⸗ wertung des gewonnenen fiskalischen Neulandes bewirken wird. Die jährlichen Unterhaltungs⸗ und Betriebskosten sind auf 13 850 ver⸗ anschlagt, denen die Einnahmen aus der Nutzung des Geländes gegenüberstehen werden. Die Interessentenbeiträge von zusammen 930 250 werden in Raten gezahlt und je nach den 11 in den Etats der Bauverwaltung als Einnahme nachgewiesen werden.“ Durch eine von beiden Häusern des Landtags gefaßte Resolution ist 1909 die Staatsregierung ersucht worden, „der Stadt Altona zur Verbesserung und Erweiterung ihrer Hafenanlagen eine erhebliche Staatsbeihilfe zu gewähren“. Der Magistrat der Stadt Altona hat inzwischen das Bedürfnis und die Wirtschaftlichkeit der geplanten Erweiterung der Altonar Hafenanlagen nachgewiesen und ein durchgearbeitetes und revisionsfähiges Projekt vorgelegt, das ge⸗ prüft und auf 2 078 000 festgestellt worden ist. Der Stadt Altona soll zur Ausführung dieses Projekts eine Staatsbeihilfe im Betrage von 1 000 000 gewährt werden. Für das Etatsjahr 1912 ist eine erste Rate von 600 000 flüssig zu machen. Für die Verbesserung der Seeschiffahrtsstraße nach Harburg werden als 4. Rate 700000 gefordert. In Höhe von 100 000 ist eine einmalige Beihilfe zum Bau einer Strandmauer bei Westerland auf Sylt eingestellt, wozu im Etatsentwurf bemerkt wird: „Die Düne vor Westerland ist den Angriffen der Sturmfluten schutzlos preisgegeben und bröckelt unausgesetzt ab, sodaß nicht nur die Dünengrundstücke, sondern auch die dahinterliegenden bewohnten Teile von Westerland stark gefährdet sind. Die am 5./6. November 1911 aufgetretene Sturmflut hat wieder bedeutende Schäden verursacht. Die Stadt Westerland hat beschlossen, die besonders gefährdeten Stellen der Düne durch eine Mauer zu befestigen. Die Kosten sind auf 200 000 veranschlagt und können von der Stadt bei ihrer hohen finanziellen Belastung nicht allein et werden. Die Stadt hat daher die Gewährung einer Staatsbeihilfe er⸗ beten. In Anerkennung der geringen Leistungsfähigkeit der Ge⸗ meinde und mit Rücksicht darauf, daß die Ausführung der Strand⸗ mauer nicht nur im Interesse der Stadtgemeinde und des Badeortes Westerland, sondern auch die Erhaltung des Strandes durch Buhnen⸗ bauten erleichtern wird, ist die Bewilligung einer einmaligen Beihilfe von 100 000 beabsichtigt. Die Unterhaltung der Mauer über⸗ nimmt die Stadtgemeinde.“ Ferner soll eine Beihilfe zum Ausbau des Hafens von Wyk auf Föhr, den diese Stadtgemeinde be⸗ absichtigt, im Betrage von 125 000 gewährt werden. Zur Begründung wird angeführt: „Die Hafenanlagen befinden sich in einem so schlechten baulichen Zustande, daß ihre Erneuerung dringend erforderlich ist. Bei ihrer außerordentlich hohen finanziellen Belastung ist die Stadt außerstande, die auf 231 000 veranschlagten Kosten allein zu tragen, sie hat daher eine Staatsbeihilfe erbeten. Der Hafen hat eine mehr als lokale Bedeutung und ist der geeignetste Schutzhafen für die Wattenschiffahrt. Die Gewährung einer Staatsbeihilfe ist somit gerechtfertigt. Die Kosten für die Unterhaltung des Hafens trägt wie bisher die Gemeinde allein.“ Zur Sicherung der Hallig Hooge werden als weitere (2.) Rate 200 000 ℳ, zum Bau einer Schutzmauer auf der Insel Helgoland als letzte Rate 318 000 gefordert. Eine 1. Rate von 500 000 ist zur Verbreiterung des Hafenkanals in Neu⸗ fahrwasser eingestellt, wozu im Etatsentwurf u. a. bemerkt wird: „Der vom Staate zu unterhaltende, etwa 1500 m lange Hafenkanal in Neufahrwasser ist für die Seeschiffahrt die einzige Verbindung zwischen der See und dem inneren Danziger Hafen. Er dient neben dem Lösch⸗ und Ladeverkehr als Durchfahrtstraße zwischen der See und dem Freihafen in Neufahrwasser einerseits und den Hafenanlagen in der Toten Weichsel, im Kaiserhafen und in der Mortlau ander⸗ seits und hat außerdem den bedeutenden Personendampferverkehr nach der Westerplatte aufzunehmen. In seinem mittleren Teile hat er im allgemeinen eine nutzbare Wasserspiegelbreite von 64,5 bis 73,0 m, verengt sich aber an den am schwersten zu passierenden Stellen an der Ecke bei dem Hafenbauamt auf 58 m und in der Krümmung beim Lotsenamt bis auf 49 m. Der Seeschiffs⸗ verkehr ist in Danzig⸗Neufahrwasser während der letzten Jahrzehnte erheblich gewachsen. Gleichzeitig haben auch die Maßverhältnisse der verkehrenden Fahrzeuge wesentlich zugenommen. Waäͤhrend noch vor noch nicht zu langer Zeit Dampfer von über 12 m Breite zu den Ausnahmen zählten, sind in dem letzten Jahrzehnt solche von 15 m und darüber pielfach ein⸗ und ausgegangen. Die auf der Danziger Schiffs⸗ werft der Firma Schichau Faclea Handelsdampfer und Kriegsschiffe

weisen Breiten von 19,42 bezw. 28,5 m auf. Beim Durchgang der⸗ arfig großer Schiffe ist meist eine gänzliche Räumung des Kanals, also die Entfernung der an den Ufern löschenden oder ladenden Fahrzeuge erforderlich. Abgesehen von den hierdurch unmittelbar verursachten Kosten hat diese Unterbrechung des Lösch⸗ und Lade⸗ geschäfts eine empfind liche Verzögerung in der Abfertiaung der Dampfer und hierdurch mittelbar eine Schädigung der Schiffahrtsinteressen zur Folge. Trotz aller Vorsicht haben die für die Schiffahrt bestebenden Schwierigkeiten Veranlassung zu Havarien gegeben. Bei dem ständig auf Vergrößerung der Schiffsräume gerichteten Streben der Schiffahrts⸗ interessenten bildet eine Verbreiterung des Hafenkanals die Vor⸗ bedingung für jede weitere Entwicklung des Handels und der Industrie von Danzig, insbesondere für die Erhaltung der Wettbewerbsfäbigkeit der Schiffswerft Schichau. Zur Beseitigung der bestehenden Mißstände ist eine durchgängige Verbreiterung des Hafenkanals auf rund 100 m notwendig. Die Kosten sind auf 1 782 000 veranschlagt worden. Hierzu tragen als Nächstbeteiligte bei: die Firma Schichau 185 000 ℳ, die Stadtgemeinde Danzig 100 000 und die Danziger Kaufmann⸗ schaft 65 000 ℳ. Außerdem ist die Stadt Danzig bereit, das zur Aus⸗ führung des Unternehmens erforderliche städtische Gelände im Werte von etwa 9500 unentgeltlich herzugeben. Der Beitrag der Interessenten mit zusammen 350 000 ist bei Kap. 28 Tit. 5 dieses Etats zum Soll gestellt. Zur Bauausführung sind drei Jahre in Aussicht genommen. Für das Etatsjahr 1912 ist eine erste Baurate von 500 000 flüssig zu machen. Ein Mehrbedarf an Betriebs⸗ und Unterhaltunaskosten wird gegenüber dem jetzigen Zustand nicht eintreten. Schiffahrtsabgaben werden in Danzig⸗Neufahrwasser bereits erhoben.“ Ferner werden u. a gefordert; zur Ausgestaltung der Stauwerke an der Netze und Bildung von Genossenschaften zu deren Betrieb und weiterer Aus⸗ nutzung im Interesse der Landesk ltur als 6. Rate 250 000 ℳ, zum Bau eines Verkehr⸗ und Winterschutzhafens und zur Wa theverlegung in Posen als 2 Rate 625 000 zur Begradigung der Warthe ober⸗ halb Posens als letzte Rate 100 000 ℳ, zur Schadloshaltung der durch die Stauwirkung der kanalisierten Oeer geschädiaten Ansieger 600 000 ℳ, zur Instandsetzung der Spree Oder⸗Wasserstraße auf der Strecke Große Tränke Fürstenberg als 4. Rate 1 600 000 zum Aus bau des Sakrow⸗Paretzer Kanals als 1. Rate 1 300000 ℳ. Zu, der letztgenannten Forderung wird im Etatsentwurfe bemerkt: „Die Sakrew⸗Paretzer Wasserstraße verbindet die Havel oberhalb Potsdams bei Sakrow und Glienicke mit dem Havellauf unterhalb Potsdams bei Paretz. Sie kürzt den über Kaputh und Werder ge⸗ richteten, etwa 30 Km langen Flußlauf um 13,5 km ab, hat daher eine große Bedeutung für den durchgehenden Schiffabrtsverkehr. Ihr erster Ausbau erfolgte in den Jahren 1874 bis 1877. Es wurden drei Landseen, der Schlänitzser, der Fahrlander See und der Weiße See, durch Kanäle, die zum größten Teil im Zuage vorhandener Gräben geführt wurden, untereinander und mit der Havel verbunden. Die Kanäle erhielten 14 m Sohlenbreite und 1,25 m Fahr⸗ wassertiefe bei niedrigem Wasserstande. Ende der 1880 er Jahre wurde bereits eine Verbesserung des Kanals notwendig: die Sohle wurde auf 18 m verbreitert und das Fahrwasser auf 1.57 m vertieft. In den Jahren 1902 bis 1904 wurde ferner die für den Verkehr schwierigste Strecke zwischen dem Weißen See und dem Jungfernsee durch die Ausführung des Nedlitzer Durchstichs verbessert. Da der Verkehr weiter gestiegen ist und auch die Größe der Schiffe noch zu⸗ genommen hat, genügt der Kanal auch in seinen jetzigen Abmessungen nicht mehr dem vorhandenen Bedürfnisse. Er wird noch weniger dem künftigen Bedürfnis genügen, weil dies nach der Eröffnung der Schiffahrt auf dem Großschiffahrtweg Berlin —Stettin weiter wachsen wird. Es muß der Kanal so ausgebaut werden, daß zwei Schleppzüge von beladenen 600⸗t⸗Kähnen sich gefahrlos begegnen können. Zu dem Zweck soll er um 15 m perbreitert und, den schlammigen Boden⸗ verhältnissen ent;prechend, im Querschnitt so flach geböscht werden, daß er auf 20 m Breite eine Wassertiefe von 2,4 m bei niedrigem Wasserstande erhält. Die Böschungen sollen in der Höhe des Wasser⸗ wechsels in der Neigung 1:3 durch Steinschüttungen befestigt werden. Die Leinpfade erhalten 2 m Kronenbreite und 1 m Höhe über dem höchsten Wasserstand Die Bauzeit ist auf 2 Jahre anzunehmen. Von dem anschlagsmäßigen Kostenbedarf von 2 100 000 sind be⸗ reits im Etatsjahr 1911 für einleitende Maßnahmen 15 000 er⸗ forderlich geworden, welche außeretatsmäßig verrechnet und auf die spätere Bewilligung in Anrechnung gebracht werden sollen. Für das Etatsjahr 1912 ist eine erste Rate von 1 300 000 bereitzustellen. Ein Mehrbedarf an Unterhaltungskosten tritt nicht ein. Auf den märkischen Wasserstraßen, zu denen der Sakrow⸗Naretzer Kanal gehört, werden Schiffahrtsabgaben erhoben.“ Zur Kanalisierung der Aller von Celle bis zur Leine⸗ mündung werden als 5. Rate 600 000 ℳ, zur Erweiterung des Schutzhafens bei Hameln als letzte Rate 100 000 ℳ, zum Bau von Schleypzugsschleusen auf der Strecke des Dortmund Ems Kanals von Bevergern bis zur Ems als 5. Rate 2 500 000 gefordert. Eine Summe von 124 000 ist für Verlegung der See⸗ zeichenversuchsräume des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten an den Müggelsee eingestellt, was, wie folgt, be⸗ gründet wird: „Die Seezeichenversuchsräume des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten sind gegenwärtig in zwei Stadthahnbögen in der Lüneburger Straße untergebracht. Die durch den Stadtbahnbetrieb hervorgerufenen Erschütterungen und Geräusche verhindern in diesen Räumen die Ausführung feinerer Messungen und die Er⸗ probung gewisser Lichtquellen und wirken außerdem auf das Arbeitsvermögen der dort beschäftigten Beamten und Handwerker ungünstig ein. Die Ausführungen von Lichtmessungen auf größere Entfernungen und vornehmlich im Freien sowie von Versuchen auf dem Gebiete der schwimmenden Seezeichen, der Luft⸗ und Wasser⸗ schallsignale und der elektrischen drahtlosen Uebertragung von Nebel⸗ signalen sind in den jetzigen Räumen und auf dem zur Verfügung stehenden Gelände des alten Lehrter Güterbahnhofs unmöglich. Die Versuchsräume sollen des halb auf ein am Müggelsee östlich des In⸗ stituts für Binnenfischerei belegenes sorstfiskallsches Grundstück ver⸗ legt werden, wo gleichzeitig eine ausreichend große und tiefe Wasser⸗ fläche für die Versuche zur Verfügung steht. Die Leuchtfeuerversuchs⸗ station in Bredow wird aufgehoben und die dort befindliche Prüf⸗ stelle für Leuchtfeuerbetrieb in die neuen Versuchsräume verlegt. Die Bau⸗ und Umzugskosten werden 124 000 betragen. Die Be⸗ G und Unterhaltungskosten erfahren einen Zuwachs von jährlich 2 ℳ.“

Bei der Handels⸗ und Gewerbeverwaltung ist der Zuschußbedarf um 137 779 gesunken, wenn aber der einer be⸗ sonderen Beurteilung unterliegende Minderbedarf für das Eichwesen von 534 753 außer Betracht gelassen wird, um 396 974 ge⸗ stiegen. Das Mehr entfällt in der Hauptsache auf das gewerbliche Unterrichtswesen; für gewerbliche Fortbildungsschulen allein sind 100 000 mehr vorgesehen.

Die Justizverwaltung beansprucht scheinbar einen Mehr⸗ zuschuß von 30 149 500 ℳ, der sich aus einem Mehrbedarf im Ordinarium von 30 718 500 und aus einem Minderbedarf im

Extraordinarium von 569 000 zusammensetzt. Unter den Mehr⸗

ausgaben im Ordinarium sind aber 30 924 500 enthalten, die vom Etat des Finanzministeriums hierher übernommen worden sind. Es handelt sich hauptsächlich um die Pensionen (12 994 800 ℳ), die Witwen⸗ und Waisengelder (6 336 700 ℳ) und das Portoaversum (10 615 000 ℳ). Die Uebertragung ist erfolgt, um alle die Justiz⸗ verwaltung betreffenden Ausgaben auf dem Etat dieser Ver⸗ waltung zu vereinigen, und weil die betreffenden Ausgaben, ab⸗ gesehen von dem Portoaversum, schon bisher von den Kassen der Justizverwaltung geleistet worden sind. Ohne die Uebertragungen würde der Justizetat mit einem Minderzuschußbedarf von 775 000 abgeschlossen haben, wobei aber zu berücksichtigen ist, daß das Portoaversum aus Anlaß der Einführung der Justiznovelle eine Erhöhung um rund 2 100 000 erfahren bat, die in der über⸗ tragenen Summe von 10 615 000 mitenthalten ist. Abgesehen von den Uebertragungen, sind die Ausgaben im Ordinarium um 5 489 500 gestiegen, während die Einnahmen eine Erhöhung um 5 695 500 aufweisen. Von den Mehrausgaben sind hervorzuheben: die Gehälter für neue Stellen für 96 Richter und Staatsanwälte,

1 202 630 für Schreiblöhne des Kanzleipersonals, 882 400 füur

Hilfsarbeiter und Stellvertreter mit Ausschluß des Kanzleidienstes,

440 600 Gehührenanteile der Gerichtsvollzieher, 359 260 für

die besonderen Gesängilisse und 440 000 bare Auslagen in Zivil

und Strasachen. An neuen Stellen für Richter sind vorgesehen: solche

für 5 Landgerichtsdirektoren, und zwar 2 bei dem Landgericht II und 3 bei

dem Landgericht III in Berlin, für 15 Landrichter (1 bei dem Landgericht I in Berlin, je 4 bei den Landgerichten II vnd III daselbst, 2 in ssen sowie je 1 in Frankfurt a. O., Beuthen O. S., Altona und Kiel), von denen 1 (in Berlin 1) wieder in Wegfall kommen wird, und für 60 Amtsrichter (je 2 in Charlottenburg, Essen und Kiel sowie je 1 in Berlin⸗Schöneberg, Köpenick, Oranienburg, Pankow, Zehtenick, Breslau, Hermsdorf u. K, Kattowitz, Myslowitz, Fulda, Hameln,

Hannover, Lüneburg, Blankenheim, Bonn, Coln, Koönigswinter, Meisenheim, Merzig, Stromberg, Crefeld, Düsseldorf, Duisburg,

Solingen, Uerdingen, Dillenburg, Höchst, Kirchen, Königstein, Bochum, Burgsteinfurt, Castrop, Dortmund, Förde, Fredeburg, Gelsenkirchen, Hagen, Haspe, Langendreer Oeynhausen, Siegen, Werne, Bramstedt, Danzig, Dt. Eylau, Marienburg, Neustadt Westpr., Erfurt, Genthin, Magdehurg, Salzwedel, Wernigerode, Bromberg und Tremessen. Nach Bewilligung dieser Richterstellen werden in Preußen 1395 Land⸗ und 3683 Amtsrichter vorhanden sein. Neue Stellen sind ferner vorgesehen für 15 Staatsanwälte, und zwar je 2 bei den Staatsanwaltschaften in Berlin II und III, je 1 bei den

Staatsanwaltschaften in Berlin I, Beuthen O. Schl., Bonn, Duis⸗ burg Elberfeld, Essen und bei den Amtsann altschaften in Kattowitz,

Duisburg, Elberfeld⸗Barmen, Dortmund, Essen, sowie für 6 Amts⸗ anwälte, und zwar 2 bei der Amtsanwaltschaft in Elberfeld⸗Barmen, je 1 bei den Amtsanwaltschaften in Tarnowitz Cäln, Höchst a. M.

und Erfurt, wogegen 1 der beiden Amtsanwäͤlte bei der Amtsanwalt⸗

schaft in Kattowitz für den Fall in Wegfall kommt, daß die neu in

Ansatz gebrachte Stelle eines Staatsanwalts daselbst bewilligt wird. Bei der Verwaltung des Innern ist ein Mehrzuschuß

von 6 520 622 veranschlagt, von dem 5 863 656 auf das Ordinarium und 656 966 auf das Extraordinarium entfallen. Der

Mehrbedarf im Ordinarium setzt sich aus 3 829 196 Mehrein⸗

nahmen und 9 692 852 Mehrausgaben zusammen. An Beihilfen für unterstützunge bedürftige ehemalige Krieger sind durchlaufend in Einnahme und Ausgabe 3 014 160 mehr angesetzt. Von sonstigen Mehreinnahmen und Mehrauegaben sind zu erwähnen: 549 908

Beiträge der Gemeinden zu den Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen, 125 000 Einnahme der Versicherungsämter, 1 344 060 Kosten

der landrätlichen Verwaltung, darunter rund 500 000 zur Erhöhung der Dienstaufwandsentschädigungen der Landräte und 650 000

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persönliche und sächliche Kosten der Versicherungsämter, sodann

1 462 489 für die Königlichen Polizeiverwaltungen, darunter die Gehälter für 294 neue Stellen, ferner 1 400 000 zu Dienst⸗ prämien für die Schutzmannschaft, 859 885 für die Landgendarmerie, darunter 542 000 zu Dienstprämien für die Gendarmen, endlich 1 000 00 für die Fürsorgeerziehung Minderjähriger.

Die landwirtschaftliche Verwaltung erfordert einen Mehrzuschuß von 1 534 400 ℳ, der sich aus einem Mehrhedarf im Ordinarium von 1 753 888 und aus einem Minderbedarf im Extraordinarium von 219 488 zusammensetzt. An Mehrausgaben

im Ordinarium sind vorgesehen: 1 138 795 für das Veterinärwesen,

hauptsächlich aus Anlaß des Reichsvieseuchengesetzes, 310 270 für die

landwirtschaftlichen Lehranstalten, 291 538 für Landesmeliorationen

und 231 983 für die Generalkommissionen. Die Kultivierung und Besiedlung der in den Provinzen Hannover und

Ostpreußen belegenen fiskalischen Moorflächen, und zwar des Marcardsmoores im Regierunge bezirke Aurich, des Kehdinger Moores (Groß Sterneberg) und des Hahnenknooper Moores im

Regierungsbeziik Stade, des Königsmoores im Regierungsbezirk Lüneburg, des Augstumal⸗ und Rupkalvener Moores (Kolonie Bis⸗

marck) im Regierungsbezirk Gumbinnen sowie des Großen Moos⸗

bruches (Kolonie Carlsrode Elchtal) in den Regierungsbezirken Gum⸗ binnen und Königsberg, soll unter tunlichster Förderung der Arbeiten

fortgesetzt werden. Hierzu ist für das Etatsjahr 1912 ein Betrag von 181 000 in das Extraordinarium eingestellt worden. Zur

Förderung der Land⸗ und Forstwirtschaft in den west⸗ lichen Provinzen sollen dem Bedürfnis entsprechend die durch den

vorigen Etat überwiesenen Beträge 1 015 000 wiederum zu⸗ gewendet werden. Danach sind zu verwenden innerhalb D—DJDD*“ 420 000 ℳ, 2) Provinz Westfalen.. 205 000 3 o 120 000 8 Hannover.. 8 110 000 2 Hessen⸗Nassau . .. 100 000 8 Schleswig⸗Holstein —. 40 000 Hohenzollernschen Lande 20 000 zusammen . 1 015 000 ℳ.

Die Zuwendungen sollen wie bisher unter der Voraussetzung mindestens gleicher Leistungen der Provinzial⸗ oder Kommunalverbände und der gemeinsamen Verwendung der Fondsanteile des Staats und der be⸗ teiligten Verbände geleistet werden. Ebenso bleiben die bisberigen

Grundsätze für die Verwendung und Verteilung maßgebend. Für die

Förderung der Land⸗ und Forstwirtschaft in denöstlichen Provinzen sind 1 252 000 in das Extraordinarium eingestellt. Ferner ist zur Fortsetzung der in den Provinzen Ostpreußen und Pommern und in dem Regierungsbezirk Frankfurt a. O. auf dem Gebiete der inneren Kolonisation ergriffenen Maßnahmen, deren Ausdehnung auf die ganze Provinz Brandenburg sich als wünschenswert erwiesen hat, die Einstellung neuer Mittel erfo derlich. Sie sollen ins⸗ besondere dazu dienen, um weitere Einzahlungen auf die vom Staate bei den gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften in Ostpreußen, Pommern und Brandenburg übernommenen Stammeinlagen zu machen und sonstige Unterstüpungen zu gewähren. Die Höhe des Fonds ist ebenso bemessen wie im Vorjahre, auf 1 500 000 ℳ. Zu dem Ausbauder hochwassergefährlichen Gebirgsflüsse in der Provinz Schlesien sowie damit im Zusammenhange stehenden Verbesserungen an der mittleren Oder und der schiffbaren Strecke der Glatzer Neiße werden als 12. Rate mit Einschluß eines Zuschusses des Staates zu den Kosten des Ausbaues der Sammelbecken im Quellgebiete des Bobers 2 185 440 gefordert. Das Be⸗ dürfnis, die Kultivierung und Besiedlung der Oed⸗ ländereien mehr als bisher zu fördern, ist allgemein anerkannt. Dementsprechend soll zunächst in der Provinz Hannover, in der sich die umfangreichsten Oedländereien befinden, im Einvernehmen mit den Organen des Provinzialverbandes und unter der Voraussetzung, daß dieser sich mit ebenso hohen Beträgen wie der Staat beteiligt, vorgegangen werden. Die Höhe dex hierzu notwendigen Mittel läßt sich zurzeit noch nicht bestimmen. Für das Jahr 1912 werden je 200 000, zusammen also 400 000 ℳ, genügen. Mit diesen Mitteln soll die Kultwierung und Besiedlung von Oedländereien gefördert werden. Um das erwünschte Vorgehen auf dem Gebiete der Moor⸗ kultur und Moorbesiedlung nicht um ein weiteres Jahr verschieben zu müssen, ist ausnahmsweise davon abgesehen worden, vor der Ein⸗ stellung der Mittel in den Entwurf des Staatshaushaltsetats einen Beschluß des Provinziallandtages einzuholen und die Grundsätze ihre Verwendung mit der Provinzialverwaltung näher zu ver⸗ einbaren.

Bei der Gestütverwaltung hat sich der Zuschußbedarf um 151 118 erhöht. Es sind nämlich höher veranschlagt die Ein⸗ nahmen um 204 930 und die dauernden Ausgaben um 372 335 ℳ, darunter 180 000 zum Ankauf von Pferden und zur Gewährung zinsfreier Darlehen an Pferdezuchtvereine und Genossenschaften zum Ankauf von Zuchtpferden.

Bei der Verwaltung der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten tritt ein Mehrzuschußbedarf von 3 463 882 hervor, und zwar entfällt auf das Ordinartum ein Mehrbedarf von 5 088 198 ℳ, während das Extraordinarium einen Minderbedarf von 1 624 316 aufweist. Von den Mehrausgaben im Ordinarium sind zu erwähnen: 475 543 für die Universitäten und das Charité⸗ krankenhaus in Berlin, 128 666 für die höheren Lehranstalten für

die männliche Jugend und 56 010 desgleichen für die weibliche Jugend, 4 130 432 für das Elementarunterrichtswesen, darunter der Mehrbedarf für 13 neue Stellen für hauptamtliche Kreisschulinspektoren, 600 000 zur Errichtung neuer Schulstellen, 1 000 000 gesetz⸗

cher Baubeitrag des Staates an Schulverbände mit mehr als 7 Schulstellen, 900 000 Pensionen für Volksschullehrpersonen,

461 500 Witwen⸗ und Waisengelder für die Hinterbliebenen von

Volksschullehrern, 100 000 Unterstützungen und Remunerationen für Elementarlehrer und lehrerinnen, 100 000 Unterstützungen für ausgeschiedene Elementarlehrpersonen, 50 000 Unterstützungen von Witwen und Waisen von vor dem 1. April 1907 verstorbenen oder in den Ruhestand versetzten Volksschullehrern, 100 000

Unterstützungen für Witwen und Waisen von Elementarlehrern und 500 000 zu Beibilfen für Veranstaltungen Dritter

zwecks Förderung der Pflege der schulentlassenen männ⸗ lichen Jugend, ferner 159 557 für Kunst und Wissen⸗ schaft und 148 1714 für das technische Unterrichtswesen. Die Kosten der auf der Museumsinsel in Berlin zunächst aus⸗ zuführenden Bauten für die Antike und für ältere deutsche Kunst sind auf 6 887 500 veranschlagt. Davon sind durch die Etats für 1908 bis 1911 3 300 000 bewilligt, sodaß noch 3 587 500 flüssig zu machen sind. Für 1912 werden im Extra⸗ ordinarium 1 500 000 gefordert. Für den Neubau der König⸗ lichen Bibliothek, der Universitätsbibliothek und der Akademie der Wissenschaften in Berlin auf dem sogenannten Akademieviertel einschließlich der Kosten der inneren Einrichtung sind als 10. Rate 880 (00 eingestellt. Die gesamten Bau⸗ kosten sind auf 12 100 4244 veranschlagt. Dazu treten die Kosten der inneren Einrichtung. Durh die Etats für 1903 bis 1911 sind 11 680 350 Baukosten bewilliat. Zur Fortführung der Arbeiten sind für 1912 an Baukosten 380 000 und zur inneren Emrichtung 500 000 erforderlich. In diesem Betrage sind für sächliche Bauleitungskosten 26 000 enthalten. Für den Neubau eines hessischen Landesmuseums in Cassel einschließlich der Kosten der inneren Einrichtung werden als 3. Rate 350 000 gefordert Die Gesamtkosten des Baues einschließlich der Außenanlagen sind auf 829 000 veranschlagt. Hierzu kommen die

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Kosten der inneren Einrichtung im Betrage von 80 000 ℳ. Davon sind durch die Etats für 1910 und 1911 502 000 bewilligt. Für 1912 sind an Baukosten 300 000 und für die innere Einrichtung 50 000 erforderlich. Von den zahlreichen weiteren Forderungen für Neu⸗ bauten, die im Extraordinarium des Etats des Ministeriums der geist⸗ lichen und Unterrichtsangelegenheiten erscheinen, seien hervorgehoben: 3,0 000 als 3. Rate für den Neubau der Psychiatrischen und Nervenklinik an der Universität in Königs erg, 379 600 als letzte Rate für den Neubau eines Zahnärztlichen Instrtuts an der Universität in Berlin, 100 000 als 2. Rate für den Neubau des Pflanzen⸗ physiologischen Instituts in Dablem, 45 000 als letzte Rate für den Neubau des Astronomischen Rechen nstitus in Dahlem, 620 000 als 2. Rate für den Neubau der Universitätssternwarte in Babels⸗ berg und für die Beschaffung von Instrumenten und Apparaten für diese, 100 000 als 1. Rate für den Neubau der Kinderklinik an der Universität Greifswald, 85 950 für den Neubau eines Hörsaals für die Medizinische Klinik an der Universität Breslau, 80 000 als 1. Rate für die Erweiterung des Phvysiologischen Instituts, 100 000 als 1. Rate für die Herstellung neuer Kranken⸗ säle für die Chirurgische Klinik und 100 000 als 1. Rate für den Um⸗ und Erweiterungsbau des Hauptgebäudes des Landwirtschaftlichen Instituts an der Universität Halle, 100 000 als 1. Rate für den Um⸗ und Erweiterungsbau des Kollegiengebäudes und 50 900 für den Um⸗ und Erweiterungs bau des Zoologischen Instituts an der Universität Kiel, 118 900 als letzte Rate für den Neubau eines Hörsaal⸗ und Seminargebäudes an der Universität Göttingen, 50 000 als 1. Rate für den Neubau einer Psychiatrischen Aufnahmestation und Poliklinik, 100 000 als 1. Rate für bauliche Aenderungen und Verbesserungen in der Medizinischen Klinik und 200 000 als 1. Rate für den Neubau des Physikalischen Instituts an der Universität Marburg, 71 000 für den Erweiterungsbau der Klinik für Haut⸗ und Ge⸗ schlechtskrankheiten und 150 000 als 2. Rate für den Neubau des Physikalischen Instituts an der Universität Bonn, 250 000 als 2. Rate für die Erbauung eines neuen Hörsaal⸗ und Seminar⸗ gebäudes an der Universität Münster, 630 000 als 6. Rate für den Neubau der I. und II. Medizinischen Klinik des Charitékrankenhauses

in Berlin und der gemeinsamen Poliklinik, ferner 175 000 als letzte Rate für den Neubau des Realgymnasiums nebst Oberreal⸗ schule in Tilsit, 50 000 als 1. Rate für den Um⸗ und Erweiterungs⸗ bau des Gymnasiums in Lyck, 73 000 als letzte Rate für den Neubau eines Realgymnasiums in Danzig⸗Langfuhr, 183 900 als letzte Rate für den Neubau des Fürstin Hedwig⸗Gymnasiums in Neustettin, 135 500 als letzte Rate für den Neubau eines Gymnasialgebäudes in Kempen (Posen), 91 000 für den Er⸗ weiterungsbau des König Wilhelms⸗Gymnasiums und 62 070 als letzte Rate für den Umbau des Matthias⸗Gymnnasiums in Breslau, 151 600 als letzte Rate für den Neubau des vom Staate und von der Stadt gemeinschaftlich zu unterhaltenden Real⸗ progymnasiums in Staßfurt, 150 000 als 1. Rate für den Neubau eines Gymnasiums nebst Realgymnasium in Flensbu g, 76 000 als letzte Rate für den Um⸗ und Erweiterungsbau des Gymnasiums in Dillenburg, 68 000 als 1. Rate für den Um⸗ und Erweiterungs⸗ bau des Gymnasiums in Kreuznach, 99 650 für den Um⸗ und Er⸗ weiterungsbau des Friedrich Wilhelms⸗Gymnasiums in Cöln, 280 000 als 2. Rate für den Neubau des Kaiser Wilhelms⸗Gymnasiums in Trier, 300 000 als 2. Rate für den Neubau der Augustaschule in Berlin, 1 647 200 als 3. bezw. 2 oder 1. Raten für den

Neubau von Lehrersemmnaren in Havpelberg, Jüterbog, Wollstein,

Schweidnitz, Rendsburg, Elbing, Krotoschin, Tarnowitz, Coesfeld, Lüdenscheid, Myslowitz, Kiel, Kettwig und Ratingen, 58 400 als 1. Rate zur Ahfindung der Reichsfinanzverwaltung für die Ueber⸗ eignung des Schlosses Hartenfels in Torgau an die preußische Unterrichtsverwaltung und zum Umbau dieses Schlosses für die Unterbringung des Volksschullehrerinnenseminars in Torgau. Als Beihilfen, für Elementarschulbauten einschließlich von Küsterschulbauten behufs besonderer Förderung des Volksschulwesens in den Provinzen Westpreußen und Posen sowie in dem Regierungsbezirk Oppeln sind 1 750 000 ℳ, als einmalige Ver⸗ stärkung des Fonds zum Neubau und zur Unterhaltung der Kirchen⸗, Pfarr⸗, Küsterei- und Schulgebäude 600 000 ℳ, als Beihilfen für deutsche evangelische und katholische Kirchengemeinden in den ehemals polnischen Landesteilen bei Kirchen⸗ und Pfarrhausbauten 500 000 in das Extraordinarium eingestellt worden.

Berichte von deutschen Fruchtmärkten.

Qualität

gering

mittel gut Verkaufte

Januar 3 Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

niedrigster

1

höchster V niedrigster böchster niedrigter bochster (Doppelzentner

ℳ* ℳt;

Außerdem wurden am Martttage (Spalte 1)

Durchschnitts⸗ vn büalaen

Verkaufs⸗ pre

für H wert 1 5 Hunch. V de Schätzung verkauft zentner preis 2 Doppelzentner 2 V (Dreis unbekannt)

Tilsit. Insterburg Lyck. 1 Brandenburg g. Frankfurt a. O. Z11““ Greifenhagen. Pyritz. . . Kolberg.. Köslin Bromberg . Breslau. . Oblau.. Brieg . . Neusalz a. O. Sagan.. Fauee. Leobschütz. Nrisse.. Halberstadt Eilenburg Erfurt. Kiel Goslar . Paderborn Fulda.. Kleye Crefeld. RNeuß München. Straubing. Meißen ... virnaa Plauen i. V. Ravensburg. UIm Offenburg. Bruchsal... Rostock.. Waren.. Braunschweig Altenburg .

Nördlingen. Mindelheim Heidenheim . Ravensburg. Saulgau . III“ Bruchsal...

E Insterburg. Brandenburg g. Frankfurt a. O. Anklam Greifenhagen. Z1“ Stargard i. Pomm.. “] “*“ E161“”“; Rummelsburg i. Pomm. Bromberg.. 3 Breslau..

Ohlau .

Brieg. 3

Neusalz a. O. . Sagan.

Jauer

ss 8 Eilenburg Erfurt. Kiel. Goslar. Fulda . Kleve. .

Weizen. 19,830 19,90 19,90 20,50 ½ fa2 20,00 20,00 19,45 19,55 19,65 19,65 20,00 20,20 20,30 20,50 19,60 19,80 20,00 20,00 - 20,70 20,70 - 20,00 20,30 19,80 20,30 19,80 20,10 20,20 20,60 19,40 19,40 20,40 20,40

18,20 19140 19,20 20,10 19,00 19,00 17,90 18,90 19,00 20,00 19 80 20,00 20,30 20,30 19,50 19,50 20,20 20,20 19,70 19,70 20,20 20,20 19,50 19,70 19,80 20,00 19,50 19,50 19,90 19,90 19,00 19,00 20,20 20,20 19,00 19,25 19,50 20,00 20,25 20,950 20,50 20,80 20,50 20,50 19,30 19,50 19,50 20,00 20,00 20,00 20,20 20,60 20, 50 20 50 21,00 21,00 20,57 20,86 21,04 21,04 20,30 20,30 21,00 21,00 19,80 19,80 20,80 20,80 ͤ 22,60 22,60 21,/0 22,35 20,00 20,3 20,10 20,40 20,50 20,80 20,50 20,50 21,00 21,00 22,20 22,56 22,70 22,90 22,40 22,60 22,80 23 00 22,00 22,00 22,25 22,50 22,75 22,75 23,25 23,25 üeas 88 20,60 20,80 185 20,50 20,50 19,70 19,70 20,50 20,50 88. 2 19,70 19,80

Kernen (euthülster Spelz, Dinkel, Fesen).

22,40 22,50 22,600 22,80 58

21,60 22,00 22,00 22 40 323 w

22,40 23,60 102 22,30 22,39 22,50 22,50 21 22,20 22,20 * 20 22,40 22,40 22,60 22,60 534 22,50 22,50 23,00 23,00 8

Roggen. 17,30 17,80 17,80 18,30 261 18,00 18,00 15 17,35 17,45 175 17,55 8 18,20 18,30 18,35 18,50 4 17,50 17,60 17,80 17,80 17,50 17,50 18,10 18,10 10 18,00 18,30 8 18,00 18,9 32²2 17,60 17,80 18,00 18.00 22 16,75 17,00 8 17,70 18,00 18,10 18,50 17,20 17,20 17,60 17,60 17,90 7,90 18,00 18,10 16,90 17,50 17,60 8 1 17,80 16,50 17,40 17,50 865 17,60 18,00 18,00 18,20 PDT11-— 18,2 18,20 10 116 18,330 ‧18,50 60 17,70 17,80 18,00 1vön147,80 18,20 18,20 1669 1789 18,60 18,60 17,75 18,00 18,30 18,80 19,00 19,10 19,30 189,50 18,60 18,60 17790 18,00 18,00 18,30 18,10 18,40 18,60 19,25 19,25 19,759 19,37 19,69

19,56 20,00

19,83 20,50

20,30 23,20

22,42 22,48 22,26

20,70 20,50

17,54 18,00

8

18,00 17,81 17,90 17,00 17,00 17,20

17,60

17,51

19,33

1 2. 8

nach überschläglicher

—vgnö—