1912 / 14 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jan 1912 18:00:01 GMT) scan diff

haben sich die Pensionäre mehr und mehr zu Unterstützungsanträgen verstanden. Während früher die Unterstützungsfonds niemals aufge⸗ braucht wurden, scheinen die Unterstützungen jetzt doch in so großer Zahl begehrt zu werden, daß die Staatsregierung nicht gezögert hat, mit einem weiteren Antrage an den Landtag zu treten und darum zu ersuchen, 500 000 für die pensionierten Beamten und ihre Hinter⸗ bliebenen davon entfallen 200 000 auf die Eisenbahnverwaltung und 250 000 bei den entsprechenden Fonds für die Volksschul⸗ lehrpersonen als Mehrbetrag einzustellen. (Bravo!) Ich kann hinzu⸗ fügen, daß gegebenenfalls auch weitere Mittel bereitgestellt werden sollen, falls sich herausstellt, daß die bisherigen Fonds nicht ausreichen⸗ (Erneutes Bravo!)

Nach diesen Vorbemerkungen zu den Etats der eigentlichen Staats⸗ verwaltungen kann ich mich sehr kurz fassen.

Der Etat der Justizverwaltung hat insofern eine Umgestaltung erfahren, als alle die Justiz betreffenden Ausgaben auf diesen Etat vereinigt worden sind. Zu diesem Zwecke sind die bisher beim Etat des Finanzministeriums ausgebrachten Pensionen und Reliktenbezüge sowie die Portoaversbeträge auf den Etat der Justizverwaltung ge⸗ bracht worden. Diese Veränderung lag nahe, da die Justizverwaltung schon bis jetzt die Mehrzahl der betreffenden Zahlungen durch ihre eigenen Kassen geleistet hatte. Diese Veränderung hat aber auch noch die erwünschte Nebenwirkung, daß man nunmehr klar ersehen kann, wie hoch sich die Kosten der gesamten Rechtspflege belaufen. Da ist es für die Staatsregierung außerordentlich bedeutsam, daß sich da⸗ durch herausstellt, daß die Staatsregierung das ihrige für die Kosten der Rechtspflege tut; sie wendet dafür jetzt einen Zuschuß von 85 Millionen Mark auf. Demgegenüber hält sich die Erhöhung der Gerichtskosten in durchaus angemessenen Grenzen.

Dieselbe Etatsgestaltung auch bei den übrigen Staatsverwaltungen einzuführen, dazu lag keine besondere Veranlassung vor. Die Beträge, um die es sich bei diesen Verwaltungen handelt, haben einen geringeren Umfang; außerdem hat sich bei diesen Verwaltungen das Bedürfnis nach Klarstellung auch nicht in dem Maße gezeigt wie bei der Justizverwaltung; die Zahlungen sind auch nicht durch eigene Kassen dieser Verwaltungen vorgenommen.

Beim Etat des Ministeriums des Innern sind die Dienst⸗ aufwandsentschädigungen der Landräte mit Rücksicht auf eine sach⸗ gemäße Festsetzung der Fuhrkosten neu reguliert worden. Ferner erscheinen hier zum ersten Male die Kosten der Versicherungsämter.

Bei der landwirtschaftlichen Verwaltung sind weitgehende Fonds⸗ erhöhungen vorgenommen worden. Die Fonds für landwirtschaftliche Fortbildungsschulen, für Haushaltungsschulen für schulentlassene Mädchen auf dem Lande, für die Kultivierung und Besiedlung der Moore, für Unter⸗ stützung der Viehzucht und der Pferdezucht im besonderen sind beträchtlich verstärkt worden. Außerdem möchte ich noch darauf hinweisen, daß in⸗ folge des Viehseuchengesetzes 800 000 mehr eingestellt werden mußten, und daß der Veterinärschutz im ganzen 1,14 Millionen Mark mehr erfordert.

Im Unterrichtsetat ist der im vorigen Jahre zum ersten Male in Höhe von 1 Million Mark eingestellte Fonds zur Förderung der Jugendpflege um ½ Million Mark erhöht worden. Ich erkenne es dankbar an, daß die mit der Durchführung betrauten Stellen im all⸗ gemeinen mit regem Eifer und gutem Verständnis den Fürsorge⸗ gedanken aufgegriffen haben. Es ist eine hochbedeutsame Aufgabe, die männliche Jugend gerade in dem kritischen Alter nach dem Ver⸗ lassen der Schule vor schädlichen Einflüssen zu bewahren und sie sitt⸗ lich sowohl wie körperlich zu stärken, und ich hoffe, daß sich überall die geeigneten Persönlichkeiten finden werden, welche sich freudig in den Dienst der guten Sache stellen; denn hierauf kommt es in erster Linie an. (Sehr richtig!) Wenn die Jugendfürsorge in diesem Sinne ausgeübt wird, wenn man sich vor allen Dingen von der Pflege äußerlichen und oberflächlichen Vereinswesens fern hält, dann kann die Staatsregierung diese Be⸗ strebungen auch fernerhin tatkräftig unterstützen und, wenn es er⸗ forderlich sein sollte, auch noch weitere Mittel zur Verfügung stellen.

Meine Herren, ich komme nun zum Schluß. Wenn es auch noch nicht gelungen ist, den Staatshaushalt ins Gleichgewicht zu bringen, so ist doch nicht zu leugnen, daß er wiederum besser geworden ist. Dabei ist bewußt davon Abstand genommen, die sämtlichen zur Ver⸗ fügung stehenden Einnahmequellen auszuschöpfen. Wäre dieses ge⸗ schehen, dann wäre das Destzit spielend beseitigt, es wäre kein Defizit vorhanden, sondern ein beträchtlicher Ueberschuß. Das seit Jahren erstrebte Ziel, einen Etat zu besitzen, der alle Aufgaben erfüllt, ohne die Eisenbahneinnahmen in übermäßiger Weise heranzuziehen, und außerdem eine Rücklage für die unausbleiblichen schlechten Jahre vorsieht, ist ein beträchtliches Stück näher gerückt; der unumgänglich notwendige Ausgleichsfonds beginnt sich stärker zu füllen, und das Defizit geht stetig herab, es schrumpft zusammen. Wenn wir auf diesem Wege zielbewußt fort⸗ schreiten, dann wird der Zeitpunkt nicht mehr fern sein, an dem wir sagen können, daß die preußischen Staatsfinanzen von ihrer Ueber⸗ lastung genesen und auf eine so kräftige und gesunde Grundlage ge⸗ stellt sind, daß sie auch einigen schlechten Jahren ohne jede Er⸗ schütterung stand zu halten in der Lage sind. (Bravo!) Hierzu bei⸗ zutragen, sind Regierung und Landtag in gleicher Weise berufen. (Lebhafter Beifall.)

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Präsident von Kröcher beraumt die nächste Sitzung mit der Tagesordnung: Wahl des Präsidenten, der beiden Vizepräsidenten und der Schriftführer auf 5 Uhr Nachmittags an und fährt dann fort:

Um odie Wahlhandlung abzukürzen, möchte ich gleich erklären, daß ich zu meinem Bedauern nicht in der Lage bin, eine etwa auf mich fallente Wahl zum Präsidenten anzunehmen. Ich bitte, es mir nicht als Fahnenflucht auszulegen, wenn ich die Bitte ausspreche, daß Sie mich nicht wählen. Es ist mir wirklich für die Dauer unmöglich, dieses ewige Gebundensein an Berlin

ertragen. Meine Amis⸗ und Privatgeschäfte leiden mit der Zeit darunter, ich muß deshalb von meinem Posten zurücktreten. Ich kann dies aber nicht tun, ohne derjenigen zu gedenken, welche es mir erleichtert, ja beinabe ermöglicht haben, meine Präsidialgeschäfte zu führen. In erster Linie verdanke ich es dem liebenswürdigen Ent⸗ gegenkommen, welches ich die ganze Zeit über bei der Mehrheit des Dauses gefunden habe, zweitens der tatkräftigen Hilfe der Herren Bizepräsidenten, Schriftfüͤhrer und Quästoren und drittens last not leaest der hingebenden und treuen Arbeit aller Beamten, vom Bureaudir ktor herab bis zum letzten Hilfstiener. Ich sage ibnen allen meinen berzlichen Dank. Die 14 Jahre, die ich an der Spitze dieses Haufes habe stehen dürfen, werden stets für mich zu den eee Erinnerungen meines an solchen überreichen Lebens ge⸗ ören.

Schluß 2 ½ Uhr.

2. Sitzung vom 15. Januar 1912, Nachmitiags 5 Uhr. (Bexicht von Wolffs Telegraphischem Bureau.)

Das Haus ehrt zunächst das Andenken der seit der vorigen Session verstorbenen Mitglieder Gleim (nl.), Junghenn (nl.), Dr. Gerschel (fortschr. Volksp.) und Dr. von Voß (kons.) in der üblichen Weise.

Erloschen infolge Beförderung sind die Mandate der Abgg. Lusensky (nl.), Dr. Lotz (frkons.) und von Tilly (kons.).

Auf der Tagesordnung steht die Wahl des Präsidenten, der beiden Vizepräsidenten und der Schriftführer.

Bei der Wahl des Präsidenten werden 356 Stimmzettel abgegeben; davon erhalten Abg. Dr. Freiherr von Erffa (kons.) 347, Freiherr von Richthofen 2 Stimmen, von Arnim, von Flottwell, Hoffmann (Soz.), Schwabach, von Brandenstein, von Jagow und Dr. Runze je eine Stimme.

präsident des Hauses in der vorigen Session von Kröcher Ich habe festzustellen, daß der Abg. Freiherr von Erffa zum Präsi⸗ denten gewählt ist, und ich frage ihn, ob er die Wahl annimmt.

Abg. Dr. Freiherr von Erffa (kons.): Meine Herren! Ich danke Ihnen Ferilich für das Vertrauen, das Sie mir in der Berufung für das schwere und verantwortungsvolle Amt des Präsidenten dieses Hauses geschenkt haben. Ich nehme die Wahl an und werde nach meinen besten Kräften bestrebt sein, die Geschäfte des Hauses sachlich und unparteiisch zu führen. Dazu bedarf ich Ihrer Unterstützung, um die ich Sie hierdurch bitte. Meine erste Aufgabe als neuer

räsident soll es sein, der Verdienste des alten scheidenden Prä⸗ senen zu gedenken. Ich glaube, daß wir alle Ursache haben, ihm ür seine langjährige opferfreudige und treue Führung der Geschäfte des Hauses unseren Dank auszusprechen, und ich glaube, daß ich mich hierbei im Einverständnis mit Ihnen befinde.

Auf Vorschlag des Abg. Stengel (frkons.) wird zum Ersten Vizepräsidenten der Abg. Dr. Porsch (Zentr.) und zum Zweiten Vizepräsidenten der Abg. Dr. Krause (nl.) durch Zuruf wiedergewählt. Beide erklären dankend die Annahme der Wahl.

Zu Schriftführern werden gleichfalls auf Vorschlag des Abg. Stengel die bisherigen Schriftführer von Bockelberg (kons.), Schulze⸗Pelkum (kons.), von Bonin⸗Stormarn (frkons.), Lüdicke (frkons.), Dr. Röchling (nl.), Blell (fortschr. Volksp.), von dem Hagen (Zentr.) und Itschert (Zentr.) wiedergewählt.

u Quästoren ernennt der Präsident die Abgg. Dr. Schröder⸗Cassel (nl.) und Henning⸗Kalau (kons.).

Damit ist das Haus konstituiert, der Präsident wird Seiner Majestät dem König und dem Herrenhause Anzeige davon machen.

Das Präsidium erbittet und erhält dann die Ermächtigung, Seiner Majestät dem König die Glückwünsche des Hauses zum Geburtstage auszusprechen.

Schluß 6 ½ Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, 30. Januar, 12 Uhr. (Erste Lesung des Staatshaushaltsetats.) 8

8

Witterungs⸗ verlauf der letzten 24 Stunden

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auf Meeres⸗

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Wind⸗ richtung, Wind⸗ stärke

Name der Beobachtungs⸗ station

Schwere

in 45* Breite Niederschlag in Stufenwerten *⁴) Barometerstand rom Abend

Barometerstan

Borkum Keitum Hamburg 769 9 Swinemünde 772,7 Neufahrwasser 777,3 Memel 780 4 Aachen 761,2 Hannover 768,0 0 Berlin 770,5

wolkanl. 0 en heiter heiter 50 769 vorwiegend heiter wolkenl. 0 770 vorwtegend heiter heiter 0 773 vorwiegend heiter Dunst 12 0 776 ziemlich heiter 2 heiter 2778 ziemlich heiter. bedeckt 763

765,5 769 3

8 meist bewölkt Zheiter 768 ziemlich heiter 770,5 S9 2bedeckt 11 097771] ziemlich heiter Dresden 769,4 SO 2 balb bed. 10 0 770 Kemlich heiter Breslau 773,0 SO 2 Dunst. 12 0 773] Alemlich heiter Bromberg 776,0 0 bedeckt 2 775 Nachts Niederschl. Metz 761,8 Z bedeckt 2763] meist bewölkt Frankfurt, M. 764,8 SO Z bedeckt 766 ziemlich heiter Karlsruhe, B. 762,9 NO bedeckt 764 meist bewölkt München 766,1 O 3 Nebel 767] meist bewölkt Zugspitze 522,5 N 4 Nebel 523 vorwiegend heiter (Wilhelmshav.) ziemlich heiter (Kiel) vorwiegend heiter

(Wustrow i. M.) vorwiegend heiter ö Pr.) ziemlich heiter (Cassel) vorwiegend heiter (Magdeburg) vorwiegend heiter (Grünbergschl.) iemlich heiter (Mülhaus., Els.) meist bewölkt (Friedrichshaf.) Nachts Niederschl. (Bamberg) 760 vorwiegend heiter

Stornowap 747,5 Regen

Malin Head

743,9 Regen

Valentia 741,2

Seilly

wolkig bedeckt

747,0

Aberdeen 756,6 8 bedeckt Shields 175 Holyhead 48, 6 bedeckt

3übalb bed.

5 Regen

Isle d'Aix 754,8 V

St. Mathieu

—½

750,2 Regen

V

7596,9 SO. 4 bedeckt 758 4 SO 1 bedeckt 759,9 SSO Zbedeck

Grisnez Parts Vlissingen

V

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Ernteergebnisse in Chile 1910/11 und Ernteaussichten Chiles für 1911/12. Der Kaiserliche Generalkonsul in Valparaiso berichtet unterm 12. Dezember v. J.: Die Ernte des Jahres 1910/11 ist in fast allen Teilen Chiles wegen anhaltender Trockenheit und Dürre schlecht aus⸗ gefallen; an einzelnen Stellen des Konsulatsbezirks Concepciön hat man sogar Weizenfelder, deren Aberntung die Mühe nicht lohnte, durch Vieh abweiden lassen, um so wenigstens Viehfutter zu sparen. Dagegen lauten die Nachrichten über die Ernteaussichten für 1911/12 allgemein dahin, daß die Aussaat unter günstigen Umständen erfolgt ist, daß genügende Niederschläge sich eingestellt haben und daß auf eine über dem Durschschnitt stehende Ernte mit ziemlicher Sicher⸗ heit gerechnet werden kann. ie nachstehende Zusammenstellung der Getreideanbau⸗ flächen des Landes ist dem in Concepciõn erscheinenden Boletin de la Sociedad Agricola del Sur entnommen.

Provinzen Anbaufläche in Hektar e“““ Atacama Coquimbo Aconcagua Valparaiso Santiago. O'Higgins Colchagua Curicéö.. Palcea.. Linares. Maule..

Nuble.. Concepcion Arauco.. Bio⸗Bio Malleco . Cautin. Valdivia. Llanquihue Chilos..

Mitteilungen des Königlichen ASsronautischen Observatoriums,

veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau.

Drachenaufstieg vom 14. Januar 1912, 4 ½ bis 7 Uhr Vormittags:

Station Seehöhbe. 122 m 1000 m]/ 1500 m 2000 m] 2790 m

Temperatur (C °) 16,3 3,7 5,0 9,9 Rel. Fchtgk. (%) 100 8 63 52 15 Wind Richtung. 0 80 sso 8so V 880 Geschw. mps. 9 V 10 9 4—5

Himmel fast wolkenlos. Vom Erdboden an bis zu 1500 m Höhe Temperaturzunahme.

s Königlichen Asronautischen Observatoriums, veröffentlicht vom Berliner Wetterbureau.

Drachenaufstieg vom 15. Januar 1912, 8 bis 10 ½ Uhr Vormittags:

Station Seehöhe. 122 m] 500m [1000 m] 1500 m 2000 m] 2220 m

Temperatur 99 uoo =o 20 Rel. Fchtgk. % 67 61 88ß66 55 Wind⸗Richtung. 80 880 8 bis 880 880 Geschw. mpe. 14 13 I1I1a6Gb 5

Himmel etwa zur Hälfte bedeckt. Vom Erdboden an bis zu 1500 m Höhe Temperaturzunahme.

1“ 8

763,0 O balb bed. 774,9 wolkenl. 769,5 S5 2 beiter 770,3 S5 Sbedeckt 2775,2 SW. bedeckt 775,5 5SO 4 bedeckt b bedeckt. 6 bedeckt 4 bedeckt Hernösand SS 2 bbedeckt 4 0 Haparanda S 2bedeckt. 4 2 2 v s

Helder

Bodoe Christiansund Skudesnes Vardö Skagen Hanstholm 7&2 Kopenhagen 774, Stockholm 780,

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Wisbv SO A bedeckt Karlstad 22 ONO 2 Schnee Archangel SW 2 bedeckt Petersburg SO 1 wolkenl. Riga OSO I bedeckt Wilna 5 O bedeckt Gorki NO wolkenl. Warschau SO wolkenl. Kier SnD 2sbebeck Wien SO wolkenl. fee Prag Windst. Nebel meist bewölkt Rom NO 4 Regen b Florenz DO bedeckt aus Cagliari . NIAIW wolkenl. 0 762 naes Thorshavn 752, S bedeckt deen Seydisfjord 3 Regen fns Rügenwalder⸗ Skegneß

wolkenl. he tees heiter bedeckt dn

kemberg 772.7 NO. I Schnee Hermanstadt 775,4 SSO l wolkenl. Triest

Trh 767 5 SNXO Abedeckt Reykjavik 735,6 5 Regen (5 Uhr Abends) Cherbourg 754,1]% Clermont 728,7 % Biarritz 756,7 % Nizza 763,22 Perpignan 758,2 S Belgrad, Serb. 772,8 S Brindisi 766,5 Moskau 789,1 Lerwick 760,7 S. bedeckk. 3 Helsingfors 783,5 OCNO 2bedeck 6 Kuopio 786,4 bedeckt 11 Zürich [763,8 bedeckt 1 Genf 763,0 Nebel 0,3 Lugano 765,7 bedeckt 0 Säntis 557,0 WSW4 Schnee 8 Budapest 772,5 Windss. wolkig 13 Portland Bill] 752,8 SSO 5 Regen 9 Horta 765,5 4 Regen 10 Coruna 753,5 SW 3 Nebel 9 *) Die Zahlen dieser Rubrik bedeuten: 0= 0 mm; 1 = 0,1 bis 0,4; 2= 0,5 bis 2,4;

8 = 2.5 bis 6,4; 4 = 6,5 bis 12,4; 5 = 12,5 bis 20,4; 6 = 20,5 bis 81.4; 7 = 81,5 bis 44,4; 8 = 44,5 bis 59,4; 9 =I nicht gemeldet.

Die Wetterlage ist wenig verändert; ein Hochdruckgeblet über 790 mm liegt über Nordrußland; ein ozeanisches Tiesoruckgeblet, mit einem Minimum von 735 mm nordwestlich von Schottland, breitet sich bis zu den Pyrenäen und über Großbritannien aus. In Deutsch⸗ land ist das Wetter bei meist schwachen Ostwinden trocken, im Süden vorwiegend trübe, sonst heiter; im Südweston herrscht schwacher, sonst strenger Frost, meist unter zehn Grad.

Nachts Niederschl. meist bewölkt meist bewölkt

( vorwiegend heiter bedeckt G heiter wolkig 8 bedeckt wolkenl. halb bed. 14 halb bed. 2 wolkenl. 18.

vorwiegend heiter

1 SSSS=zsS

Deutsche Seewarte.

Wetterbericht vom 16. Januar 1912, Vorm. 9 ¼ Ahr.

Kleidungsstücken und urnggewaschener Leib⸗

3 weite B 1. age zum ichsanzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Dienstag, den 16. Januar

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Das Kaiserliche Gesundheitsamt meldet den Ausbruch und das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche vom Schlacht⸗ viehhofe in Magdeburg am 15. Januar 1912.

Niederlaude.

Die Königlich niederländische Regierung hat ihre Verfügung vom 4. August 1911, wodurch Konstantinopel für cholerap erseucht erklärt worden war, du ch eine im „Niederländischen Staatscourant“ Nr. 7 vom 10. d. M. veröffentlichte Bekanntmachung vom 9. d. M. aufgehoben. 8

Die Königlich niederländischen Minister des Innern und der Finanzen haben nach einer im „Niederländischen Staatscourant“ Nr. 8 vom 11. d. M. veröffentlichten Bekanntmachung vom 9. d. M. das Verbot der Ein⸗ und Durchfuhr von Lumpen, gebrauchten und Bettwäsche aus Konstantinopel vom 11. d. M. ab aufgehoben. „Anz.“ vom 9. August v. J., Nr. 186.) 8 .“

Türkei.

Der internationale Gesundheitsrat in Konstantinopel hat folgende Verfügungen erlassen:

Herkünfte von Konstantinopel unterliegen sowohl bei der Abreise als auch bei der Ankunft im ersten türkischen Hafen, wo sich ein Sanitätsarzt befindet, einer ärztlichen Untersuchung. (Bei der .. in Häfen des Marmarameeres findet diese Untersuchung nicht statt.

8 Die Herilafte von Inboli unterliegen einer ärztlichen Unterfuchung nebst Desinfektion im Lazarett von Sinope oder in demjenigen von Monastir⸗Aghzy (Cavak). Die Ausführung dieser Maßznahmen soll nicht länger als 24 Stunden dauern. 3

Indien.

Nach einer Mitteilung der Regierung in Kalkutta vom 20. De⸗ zember 1911 sind in den Häfen von Orissa Quarantänemaß⸗ regeln gegen Schiffe, die von Moulmein ankommen, ange⸗ ordnet worden. Aegypten.

Deer internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat beschlossen, das Cholerareglement gegen Herkünfte aus Mersina, Ineboli und Durazzo nicht mehr anzu wenden. (Vgl. „R.⸗Anz.“ vom 11. und 27. Dezember v. J., Nr. 291 und 303).

Der internationale Gesundheitsrat in Alexandrien hat ferner be⸗ schlossen, das Cholerareglement gegen Herkünfte aus Braila, Galatz und Tulcea nicht mehr anzuwenden und die Herkünfte aus Syrakus dem Cholerareglement zu unterwerfen. (Vgl. „R. Anz.“ vom 11. Oktober und 21. No⸗ vember v. J., Nr. 240 und 275.)

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Winke für den Verkehr mit dem Kaiserlichen General⸗ konsulat in Zürich.

Portokosten. Allen Anträgen ist mindestens das einfache Rückporto in einem „Antwortschein für das Ausland“, über 25 lautend, beizufügen. Deutsche Briefmarken werden zwar auch in Zablung genommen, da jeroch deren Verwertung mit Weiterungen verbunden ist, werden Antwortscheine vorgezogen. Die letzteren müssen, um in der Schweiz eingelöst zu werden, mit dem Stempel der Verkaufspostanstalt versehen sein. 1

Anknüpfungvon Geschäftsverbindungen. Nachweisung von Vertretern. Angesichts der sehr ausgedehnten Handels⸗ beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz und in Anbetracht des Umstands, daß in den meisten Handelszweigen erstklassige deutsche Firmen hierzulande bereits ihre ständigen Vertreter haben oder das Land regelmäßig bereisen lassen, ist die Einführung neuer Firmen nicht selten mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, und es bedarf zuweilen umfassender Nachforschungen und auch der Auf⸗ w ndung von Kosten für Zeitungsinserate, um einen rührigen Agenten ausfindig zu machen, welcher nicht bereits durch ander⸗ weitige Vertretungen gleicher Art gebunden ist. Den beim General⸗ konsulat in Zürich zahlreich eingehenden Anträgen auf Nachweisung kaufmännischer Vertreter in bestimmten Geschäftszweigen kann unter diesen Umständen unmittelbar nur in solchen Fällen entsprochen werden, wenn eine geeignete Persönlichkeit der Behörde entweder bereits bekannt oder durch Nachfragen in den dem Generalkonsulat nahestehenden Geschäftskreisen ohne Weiterungen zu ermitteln ist. Andernfalls muß es den Beteiligten überlassen bleiben, sich an ein kaufmännisches Auskunftsbureau zu wenden oder mittels Zeitungs⸗ inserats eine zur Vertretung geeignere Firma zu ermitteln. Mit der Nachweisung von kaufmännischen Vertretern befaßt sich u. a. die hiesige Filiale der bekannten Auskunftei pon Schimmelpfeng, Bahn⸗ hofstraße 70. Für ein Inserat der in Rede stehenden Art geeignet ist die „Neue Züricher Zeitung“. Verzeichnisse der in der Schweiz erscheinenden Fachzeitschriften finden sich in den alljährlich veröffent⸗ lichten Zeitungstatalogen der Annoncenexpeditionen von Haasenstein u. Vogler, Rudolf Mosse, u. a.

Adressen schweizerischer Firmen. Im Verlag des artistischen Instituts von Orell Füßli in Zürich erscheint alljährlich in neuer Auflage das sogenannte „Schweizerische Ragionenbuch“, d. i. ein Verzeichnis der im schweizerischen Handeleregister eingetragenen Firmen. Das Buch zerfällt in zwei Hauptteile: in das Firmen⸗ register und in das Branchenverzeichnis. Im Firmenregister 85 alle bis zum 31. Dezember des abgelaufenen Jahres ins Handelsregister eingetragenen Firmen, nach Kantonen und Gemeinden geordnet, auf⸗ geführt, und im Branchenregister finden sich die nämlichen Firmen nach Handels⸗ und Industriezweigen zusammengestellt. Der An⸗ schaffungspreis des Werkes beträgt 12 Fr. Dasselbe kann den am Handelsverkehr mit der Schweiz beteiligten deutschen Exporteuren als eine nützliche Informationsquelle empfohlen werden.

Verwertung von Preisverneichnissen, Adressenlisten u. dergl. Die dem Kaiserlichen Generalkonsulat von deutschen Firmen zugehenden Preisverzeichnisse, Adressenlisten und ähnliches Material werden gewöhnlich durch Auslegen im Wartezimmer ver⸗ wertet; in geeianeten Fällen auch durch Uebermittlung an hiesige Firmen, die dafür Interesse haben könnten. Im allgemeinen wird in der Schweiz, wo in den meisten Geschäftszweigen, wie oben bemerkt, deutsche Exportfirmen durch Reisende oder Agenten vertreten sind, die Versendung von Preisverzeichnissen allein nur von verhältnismäßig geringem Nutzen für den Abschluß von Geschäften sein.

Zoll⸗ und handelsrechtliche Bestimmungen der Schweiz. Die wesentlichsten diesbezüglichen Bestimmungen finden sich in der vom Reichsamt des Innern herausgegebenen Sammlung. Zoll, und handelsrechtliche Bestimmungen des Auslandes Heft 4 „Die Schweiz“, Verlag von Ernst Siegfried Mittler u. Sohn, Berlin 1909 (Preis 4 ℳ). Besonders set auf die in dieser Veröffentlichung abgedruckten Bestimmungen über ausländische Handlungsreisende hin⸗ gewiesen (S. 61 ff.).

““

Erteilung verbindlicher Auskunft über die Waren⸗ verzollung Außer der Oberzolldirektion in Bern sind auch die Zollkreisdirektionen (Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf), über deren Gebiet die Einfuhr in die Schweiz statt⸗ finden soll, zur Erteilung verbindlicher Auskunft über die Tarifierung von Waren befugt, soweit es sich um Warenartikel handelt, die im schweizerischen Zolltarif nicht ausdrücklich aufgeführt oder nicht durch Entscheidung der Zollbehörde bereits tarifiert sind. Gemäß Ver⸗ fügung der Schweizerischen Oberzolldirektion vom 5. Juni 1909 hat der Fragesteller, wenn möglich, eine Probe oder eine Abbildung der einzufübrenden Ware beizufügen und wahrbeitsgemäß nachstehende Angaben zu machen: 1) Voraussichtliches Einfuhrzollamt; 2) Name und Wohnort des Versenders; 3) Name und Wohnort des Empfängers; 4) Handelsübliche Bezeichnung der Ware; 5) Aufmachung bezw. Verpackung der Ware; 6) Wert der Ware für 100 kg; 7) Zusammensetzung der Ware; 8) Verwendung der Ware; 9) Beschaffenheit bezw. Beschreibung der Ware; 10) Angabe, ob es sich um eine Reklamation über eine bereits erfolgte Verzollung handelt, oder ob die gleiche Anfrage schon an eine andere schweizerische Zolldirektivbehörde gerichtet und von dieser beantwortet wurde. ö ist der Verzollungsausweis bezw. das Antwort⸗ chreiben der betreffenden Derektivbehörde beizufügen.) Vorgedruckte Fragebogen sind unentgeltlich bei den schweizerischen Zollkreisdirektionen Fhtlich, Wird infolge ungenügender Angaben über die Zusammen⸗ setzung der Waare eine technische oder fachmännische Untersuchung nötig, so werden die entstandenen Kosten dem Fragesteller auferlegt.

(Schweizerisches Handelsamtsblatt.)

Zolltarif und amtliches Warenverzeichnis zum Zoll⸗ tarif. Der am 1. Januar 1906 in Kraft getretene schweizerische Gebrauchszolltarif nebst den seit der letzten bereinigten Tarifausgabe (31. Mai 1907) erschienenen Tarifentscheidungen dee Schweizerischen Zolldepartements kann von den genannten Zollkreisdirektionen sowie von den Hauptzollämtern in Zürich und St. Gallen bezogen werden. Der Preis des Tarifs beträgt 1 Fr., wozu 0,90 Fr. Porto⸗ kosten für das Ausland kommen. Bei den nämlichen Stellen ist auch das Ende Dezember 1910 erschienene amtliche Warenverzeichnis zum schweizerischen Gebrauchszolltarif zum Preise von 2,50 Fr., zuzüglich 0,90 Fr. für das Aus⸗ landsporto, erhältlich. Barsendungen sind durch Postanweisung zu übermitteln. Briefmarken können laut Bekanntmachung der Schweize⸗ rischen Oberzolldirekkion in Bern nicht entgegengenommen werden. Das letztgenannte umfangreiche Werk enthält die im Gebrauchstarif aufgeführten und die seit der letzten Ausgabe desselben von den Direktivbehörden tarifierten, zur Einfuhr gelangenden bekannteren Artikel nebst einer nicht unbedeutenden Zahl von Begriffsbestimmungen und Erläuterungen. Das Warenverzeichnis wird periodisch ergänzt und das Erscheinen der Nachträge jeweilen bekannt gegeben werden. Der erste Nachtrag ist im Juli 1911 ausgegeben worden.

Zollbeschwerdeverfahren. Die für das Zollbeschwerde⸗ verfahren in der Schweiz geltenden Bestimmungen sind im Deutschen Handels Archiv, Jahrgang 1911, Teil I Seite 1124/25, abgedruckt. Zu berichtigen sind die in dirser Veröffentlichung (auf Seite 1125) enthaltenen Angaben über den Instanzenzug, insofern gemäß Art. 169 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über das Zollwesen vom 12. Februar 1895 Beschwerden gegen Entscheidungen der Schweizerischen Oberzolldirektion in Bern an das Zolldepartement daselbst (nicht an den Schweizerischen Bundesrat, welcher die letzte Instanz bildet) zu richten sind.

Vermittlung in Forderungs⸗ und sonstigen Streit⸗ sachen. Bezüglich der Beitreibung von Forderungen oder der Beilegung von Streitigkeiten anderer Art muß die Tätigkeit des Generalkonsulats sich darauf beschränken, durch schrift⸗ liche oder mündliche Vorstellungen bei der Gegenpartei eine gütliche Regelung der Streitsache zu versuchen. Bleibt die konsularische Ver⸗ mittlung erfolglos, so erübrigt nur der Klageweg oder, in Forderungs⸗ sachen, je nach Lage des Falles, die Einleitung des Schuldbetreibungs⸗ verfahrens (ein dem deutschen Mahnverfahren ähnliches summarisches Ver⸗ fahren, welches, wenn kein Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl erfolgt, in das Vollstreckungsverfahren ohne weitere Förmlichkeiten übergeht). Nach gesetzlicher Vorschrift muß der im Ausland wohnhafte Gläu⸗ biger, um das genannte Verfahren durchführen zu können, in der Schweiz einen Bevollmächtigten bestellen. Die Vermittlung eines Rechtsanwalts wird daher in solchen Fällen in der Regel nicht zu umgehen sein. Als Rechtsbeistand des Kaiserlichen Generalkonsulats ist zurzeit Herr Dr F. Fick, Bahnhofstraße 71 in Zürich, tätig. Der⸗ selbe ist in der Lage, ohne daß bierdurch für den Gläubiger erheb⸗ liche Mehrkosten entstehen, von Zürich aus das Schuldbetreibungs⸗ verfahren auch gegen einen in einem beliebigen anderen Schweizer Kanton wohnhaften Schuldner durchzuführen. Da die „bet eibende“ Partei gemäß Gesetzesvorschrift die Kosten des Verfahrens vorschuß⸗ weise decken muß und die Anwaltskosten des Gläubigers im Schuld⸗ betreibungsverfahren nicht von der Gegenpartei zwangsweise ein⸗ gezogen werden können, muß der Gläubiger stets dem Anwalt einen Kostenvorschuß einsenden. In der Regel genügt ein Aufwand von 20 ℳ. Für die konsularische Tätigkeit in Forderungssachen sind Ge⸗ bühren auf Grund des am 1. Januar 1911 in Kraft getretenen Ge⸗ bührentarifs vom 17. Mai 1910 (R⸗G.⸗Bl. 1910 Nr. 33 S. 847 ff.) zu entrichten. Abgesehen von dem vorerwähnten Schuldhetreibungs⸗ verfahren, das für die ganze Schweiz einheitlich geregelt ist, wird es angesichts der Verschiedenheit der Proseßordnungen der einzelnen Kan⸗ tone in der Regel notwendig sein, daß der Gläubiger seinen Prozeß⸗ bevollmächtigten unter den Anwälten des Kantons wählt, in welchem der Prozeß durchzuführen ist. Das Generalkonsulat macht von Fall zu Fall auf Grund sorgfältiger Erhebungen geeignet erscheinende An⸗ wälte namhaft, kann indessen keinerlei Verbindlichkeiten hinsichtlich der betreffenden Persönlichkeiten übernehmen.

Prozeßkosten; Anwaltshonorar. Die Gehühren und Auslagen der Rechtsanwälte sind ohne Rücksicht auf den Ausgang des Prozesses von der Partei zu tragen. Ob und inwieweit die unter⸗ liegende Partei der obsiegenden die Kosten zu erstatten hat, wird in den einzelnen Katonen meistens im Urteil festgesetzt. Im Kanton Zürich wird die unterliegende Partei verpflichtet, der obsiegenden eine „Entschädigung für außergerichtliche Kosten und Umtriebe“, die sog. Prozeßentschädigung, zu bezahlen, die jedoch den Kostenaufwand häufig nur etwa zur Hälfte bis zu zwei Dritteln deckt. Regel ist, daß Prozeßentschädigungen nur der vollständig obsiegenden Partei zu⸗ gesprochen werden.

Vollstreckung deutscher Zivilurteile in der Schweiz. Da zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz noch kein Staatsvertrag üͤber die Vollstreckung gerichtlicher Urteile besteht, sind die Kantone bundesrechtlich nicht verpflichtet, deutschen Urteilen die Vollstreckung zu gewähren. Immerhin wird in den meisten Kantonen (insbesondere auch im Kanton Zürich) auf Grund deutscher Zivilurteile die sog. „Rechtsöffnung“ erteilt (d h. im Falle des Widerspruchs des Schuldners gegen den im Schuldbetreibungsverfahꝛen wider ihn erwirkten Zah⸗ lungsbefehl die Zwangsvollstreckung bewilligt); unter allen Um⸗ ständen aber nur dann, wenn das betreffende Urteil unzweifelbaft rechtskräftig und von einem Richter erlassen ist, der an sich zuständig war und dessen Zuständigkeit auch nicht durch die detreffende kantonale oder durch die eidgenössische Gesetzgebung ausgeschlossen ist. Nach Artikel 59 der Schweizerischen Bundesverfassung muß der „auf⸗ recht stehende Schuldner d. h. der nicht im Konkurs befind⸗

liche —, der in der Schweiz einen festen Wohnsitz hat, für persön⸗

liche Ansprüche vor dem Richter seines Wohnoris belangt werden.

nzeiger. 1212.

Hieraus folgt nach schweizerischer Rechtsanschauung, daß deutsche Urteile in der Schweiz nur dann vollstreckbar sind, wenn der Schuldner zur Zeit der Klageerhebung entweder seinen Wohnsitz im Bezirk des urteilenden Gerichts hatte, oder sich, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, der Zuständigkeit des betreffen den Gerichts unter⸗ worfen hatte, oder wenn ein anderer nach der betreffenden kantonalen und nach der deutschen Prozeßordnung anerkannter beson derer Gerichtsstand gegeben ist. Eine stillschweigende Anerkennung des an sich nicht zuständigen Gerichts wird jedoch dann angenommen, wenn der Beklagte sich auf die Klage eingelassen hat, ohne die Ein⸗ rede der Unzuständigkeit zu erheben, niemals aber dann, wenn er auf die Klage lediglich nicht reagiert hat Aus Vorstehendem ergibt sich, daß deutsche CECEE1114““ in der Schweiz in der Regel nicht voll⸗ streckbar sind. Man erwirke daher gegen einen hier zu Lande wohnhaften Schuldner ein Versäumnisurteil nur dann, wenn mit demselben der deutsche Gerichtsstand ausdrücklich vereinbart worden war. Die in den Fakturen übliche Klausel: „Erfüllungsort ist für beide Teile X“ enthält, auch wenn der Schuldner sich dagegen nicht ausdrücklich ver⸗ wahrt, für den in der Schweiz wohnhaften Schuldner nicht die An⸗ erkennung des Gerichtsstands in X.

Aufenthaltsermittlung. Das „Zentralkontrollbureau“ (Einwohnermeldestelle) in Zürich erteilt auf Verlangen jedermann Auskunft über die Aufenthaltsverhältnisse der hier polizeilich gemel⸗ deten Einwohner gegen Entrichtung einer Gebühr von 30 Centimes für eine Auskunft. Es empfiehlt sich, bei diesbezüglichen von Deutsch⸗ land aus an die genannte Behörde gerichteten Anträgen zugleich den gedachten Gebührenbetrag nebst 25 Centimes für die Antwort mittels Postanweisung einzuzahlen.

Konkurse im Auslande. Rumänien. Amtsbezirk des Galatzer Konsulats. ö1 Anmeldunz Verifkation

der er Domizil Fordefungen Forderungen

Fallite Firmen

Jean Kirschen Braila

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 15. Januar 1912: Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen Gestelltt 25 214 95 Nicht gestellt.

In der gestrigen außerordentlichen Generalversammlung der seldorfer Eisen⸗ und Draht⸗Industrie⸗Ge⸗ schaft ist laut Meldung des „W. T. B.“ aus Düsseldorf

den Anträgen der Verwaltung der Interessengemein⸗

t mit dem Lothringer Hütten⸗Verein Aumetz

de sowie der Erhöhung des Aktienkapitals um 200 000 zugestimmt worden

Die württembergischen Staatseisenbahnen verein⸗

nahmten im Dezember 1911 bei einer Betriebslänge von 2088 km (i. V. 2039 km): 6 285 000 (gegen def. mehr 273 951 ℳ). Ein⸗ nahme vom 1. April 1911 bis letzten Dezember 1911: 65 ,007 000 (gegen def. mehr 4 551 398 ℳ). Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Einnahmen der Oesterreichischen Südbahn vom 1. bis 10. Januar: 3 467 574 Kronen, gegen die endgültigen Ein⸗ nahmen des entsprechenden Zeitraums des Vorjahres Mehreinnahme 113 994 Kronen und gegen die vorläufigen Einnahmen mehr 348 520 Kronen. Die Gothaer Feuerversicherungsbank auf Gegen⸗ seitigkeit wird laut Meldung des „W. T. B.“ ihren Versicherten für das Jahr 1911 an Ueberschuß siebzig Prozent der eingezahlten Prämien zurückgewähren.

Die Kaiserlich russische Finanz⸗ und Handelsagentur teilt laut Meldung des „W. T. B.“ aus Berlin nachstehende Ziffern über den Außenhandel Rußlands (in Rubeln) mit:

Europäischer Handel.

Ausfuhr

om 2./15. bis 9./22 Dezember. .30 978 009, vom 1./14. Januar bis 9./22. Dezember . .1 373 748 000.

Einfuhr om 2./15. bis 9./22. Deember . . . . . 12 564 000,

vom 1./14. Januar bis 9,22. Dezember 972 988 000. Asiatischer Handel.

Ausfuhr om 22. Nov./5. Dez. bis 29. Nov./12.4 vom 1./14. Januar bis 29. Noy 112.4

Einfuhr vom 22. Nov./5. Dez. bis 29. Nov./12. D. vom 1./14. Januar bis 29. Nov./ 12.

8

Berliner Warenberichte.

Produktenmarkt. Berlin, den 16. Januar. Die amtlich ermittelten Preise waren (per 1000 kg) in Mark: Weizen, inländischer 209 00 210,00 ab Bahn, Normalgewscht 755 g 217,00 bis 216,75 Abnahme im Mai, do. 218,00 217,75 Abnahme im Juli. Schwächer.

Roggen, inländischer 188,00 ab Babn, Normalgewicht 712 g 195,75 195 50 19600 Abnahme im Mai, do. 195,00 Abnahme im Juli. Rubig.

Hafer, Normalgewicht 450 g 194,25 193,50 193,75 Abnahme im Mai, do. 193,75 192,75 193,25 Abnahme im Juli. Matter.

Eeh 6

eizenmehl (per 100 kg) ab Bahn und Speicher Nr. 00 .“ 7 8

Roggenmehl (vper 100 kg) ab Bahn und Spei Nr. 0

und 1 22,30 24,20. Still. dhanan

Rüböl für 100 kg mit Faß 65,10 65,00 Abnahme im Mat.

Schwächer.

Berlin, 15. Jenuar. Marktpreise nach Erm des Königlichen Polizeiprösidium 8. (Höchste und niedrigste P Der Doppelzentner für; Weizen, aute Sorte †) 21,00 ℳ, 20,98 ℳ. Weizen. Mittelsorte †) 20,96 ℳ, 20 94 ℳ. Weizen, geringe Sorte †) 20.92 ℳ. 20,90 ℳ. Roggen, gute Sertek†) 18,80 ℳ, —,— ℳ. Razgen. Mittelsorte †) —,— ℳ, —,— ℳ. Roggen, geringe Sorte †) —,— ℳ. —,— ℳ. Futtergerste, gute Sorte“) 2000 ℳ, 19,40 ℳ. Futtergerste. Mittelsorte“) 19,30 ℳ, 18,70 ℳ. Futtergerste. geringe Sorte*) 18,60 ℳ, 18 00 ℳ. Hafer, aute Sorte*) 21,00 ℳ. 20,60 ℳ. Haser. Mittelsorte“) 20.50 , 20.10 ℳ.. eeringe Sorte*) 20,00 19,70 ℳ. Mams (amtped) gute Garhe 8 60 ℳ, 18,40 ℳ. Mais (mired) geringe Serte —,— ℳ. .

Mais (runder) gute Sorte 18,30 ℳ, 18,00 ℳ. Richtstreb ℳ, —,— . Heu —,— ℳ. ℳ. 1 len- preife.) Erdsen, gelbe, zum Kochen 50,00 ℳ. 880*