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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 ℳ 40 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Helbstabholer
auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
rtionspreis für den Raum einer 4 gespaltenen Petit⸗
zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Petitzeile 40 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition des ZDeutschen Reichsanzeigers und Königl. Preußischen Staats- anzeigers Berlin SW., Withelmstraße Nr. 32.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.
D
Ernennungen ꝛc.
Exequaturerteilungg.. 8
Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung von Maßnahmen zur Verhütung der Einschleppung der Cholera aus den an⸗ das Mittelmeer und das Schwarze Meer grenzenden Ländern.
Landespolizeiliche Anordnung, betreffend die Geflügeleinfuhr.
Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Kommanditgesell⸗ schafh auf Aktien Köchlin, Schmidt u. Cie. in Mülhausen i. Els.
Personalveränderungen in der Armee und in der Kaiserlichen Marine.
Königreich Preußen. 8
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhö sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachungen, betreffend die Erteilung von Marfkscheider⸗ konzessionen.
Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern verö fentlichten landes⸗ herrlichen Erlasse, Urkunden usw.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberpostsekretären a. D., Rechnungsräten Friedrich Jähnigen zu Hamburg und Emil Pohl zu Liegnitz, den Postmeistern a. D., Rechnungsräten Karl Möbius zu Schkeuditz im Kreise Merseburg und Georg Stahm zu Langen⸗ 8* im Kreise Steinfurt, dem Oberpostkassenbuchhalter a. D. Karl Grove zu Hannover und dem Postbausekretär a. D. ” Hennecke zu Goslar den Roten Adlerorden vierter lasse, sem Oberpostdirektor a. D., Geheimen Oberpostrat Otto Gürtler zu Potsdam den Stern zum Königlichen Kronen⸗ orden zweiter Klasse, dem Geheimen Postrat Hermann Brell zu Cöln⸗Linden⸗ thal, bisher in Münster i. W., dem Postdirektor a. D. Robert Engelberg zu Friedenau bei Berlin und dem Oberpostkassen⸗ rendanten a. D., Rechnungsrat Rudolf Gartmann zu Brom⸗ berg den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, den Postsekretären a. D. Hermann Benedict zu Chemnitz, Rudolf Flick zu Montigny. bei Metz, Maximilian Goldbeck zu Hamburg, Berthold H erberg zu Halensee bei Berlin, Karl Howe und Emil Scholz zu Karlshorst bei Berlin, Christian Lampe zu Zwickau (Sachsen), Otto Niendorf zu Flensburg, Hermann Petau zu Zoppot, Eduard Virchow zu Heiligensee im Kreise Niederbarnim und August Wörsdorfer zu Ransbach im
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Unterwesterwaldkreise, den Telegraphensekretären a. D. Wilhelm 8
Gottschalk zu Cöln⸗Sülz, Emil Makowski zu Tirschtiegel im Kreise Meseritz, Emil Rücker zu Baumschulenweg ei Berlin, Richard Scherff zu Reichenbach i. Schl., Eduard Täuber zu Fürstenberg (Oder), Adolf Vortisch zu Berlin und dem Architekten Gustav Petrich zu Metz den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
den pensionierten Oberpostschaffnern Heimbert Forner zu Rirxdorf, Michael Likus zu Metz und August Schneider zu Schweidnitz das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie
dem bisherigen Postagenten Ludwig Güßefeld zu Pretzier im Kreise Salzwedel, dem pensionierten Geheimen Kanzlei⸗ diener Hermann Dürkoop zu Werder (Havel), den pensionierten Oberbriefträgern Karl Bötführ, Wilhelm Groenberg zu Berlin, Peter Blaise zu Bermeringen in Lothringen, Adam Dahmen zu M.⸗Gladbach, Franz Engel zu Altgrottkau im Kreise Grottkau, August Groß zu Stettin, Robert Haase zu Breslau, Friedrich Henk zu Rüstringen, Johann Scheid zu Koblenz, Johann Strey zu Förstenau im Kreise Schlochau, Johann Velte zu Ludwigshütte im Kreise Biedenkopf,
Franz Vollmer zu Breslau, Adam Winckens zu Elberfeld
nd Hermann Zenke zu Bublitz, den pensionierten Oberpost⸗ schaffnern Franz Claus, Wilhelm Matuscheck, Wilhelm Scholz zu Berlin, August Barkow zu Gollnow, Albert Baumann zu Aachen, Ernst Beyer zu Luckenwalde, Johannes Boß zu Cassel, August Bremer zu Braunschweig, Friedrich Brendel zu Neunkirchen im Kreise Saargemünd, Gottlieb Churt zu Saarbrücken, Gerhard Credo zu Pankow bei Berlin, Peter Danklefsen zu Rendsburg, Friedrich Dickel, Heinrich Jordan zu Iserlohn, Jakob Dorn zu Off⸗ weiler im Kreise Hagenau, Johannes Gohle zu Gusow im Lebus, August Lönnig zu Wilhelmsruh bei „Wilhelm Maas zu Kiel, Christoph Nischk zu Allenstein, Heinrich Pahmeyer zu Obernbeck im Kreise derford, August Reinicke zu Görlitz, Heinrich Schneider zu rankfurt a. M., Heinrich Stock zu Detmold, Stanislaus Szymkowiak zu Kwiltsch im Kreise Birnbaum, Wilhelm Urban zu Boxhagen⸗Rummelsburg, Wilhelm Voßebrecker zu Radevormwald im Kreise Lennep, August Werner zu Barmen, Ferdinand Winkelmann zu Osnabrück, August immermann zu Lankwitz bei Berlin, Johann Kleinwegen zu Nieukerk im Kreise Geldern, August Schopphoff
Berlin, Donnerstag, den 18. Januar,
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Barmen, Karl Hartmann, Wilhelm Ottermann und Georg Pielsticker zu Hannover, dem pensionierten Oberleitungs⸗ aufseher Theodor Leistenschneider zu Treptow bei Berlin, den pensionierten Briefträgern Gustav Eggebrecht zu Rothemühl im Kreise Ueckermünde, Gustav Gruschkus zu Angerburg, Franz Stiller zu Neisse, den pen⸗ sionierten Postschaffnern Julius Graupner zu Gera (Reuß), Wilhelm Höschen zu Mörs, Heinrich Killmann zu Kreuz⸗ burg O. Schl., Karl Möller zu Kleinhagen im Kreise Rügen, Friedrich Reiß zu ankensbüttel im Kreise Isenhagen, August Schewel zu Ströbel im Landkreise Schweidnitz, Augustin Sroka zu Falkenberg O. Schl. und Wilhelm Tobjinski zu Berlin, den pensionierten Landbriefträgern Karl Barbehenn zu Wörsdorf im Untertaunuskreise, Stanislaus Bursy zu Wierschy im Kreise Rosenberg O. Schl. und Jakob Franke zu Niederbergheim im Kreise Arnsberg das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen. u““ 16“
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:
dem Hauptmann Winkler und dem Stabsarzt Eckhard, beide in der Schutztruppe für Kamerun, die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu er⸗ teilen, und zwar ersterem: des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Königlich Sächsischen Albrechtsordens, — letzterem: des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Königlich Sächsischen Verdienstordens.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht:
den nachbenannten Beamten im Weschäftsbereiche des Auswärtigen Amts die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Orden zu erteilen, und zwar: der Königlich Bayerischen Prinz⸗Regent Luitpold⸗
medaille in Bronze am Bande der Jubiläums⸗
medaille:
dem Dragomanatsaspiranten bei der Botschaft in Kon⸗ stantinopel, Referendar Hammann; des Ehrengroßkreuzes des Großherzoglich Olden⸗ burgischen Haus⸗ und Verdienstordens des Herzogs
Peter Friedrich Ludwig:
dem Botschafter in St. Petersburg, Wirklichen Geheimen Rat Grafen von Pourtalés; des Persischen Löwen⸗ und Sonnenordens dritter
Klasse: ddem dritten Dragoman bei der Botschaft in Konstantinopel Anders; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich Norwegischen Ordens vom heiligen Olaf: dem Hofrat im Auswärtigen Amt Walter; des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich Schwedischen Wasaordens:
dem Oberleutnant Freiherrn von Lyncker im 1. Garde⸗ feldartillerieregiment, Attaché im Auswärtigen Amt; sowie
des Ritterkreuzes des Königlich Schwedischen
Nordsternordens: dem Vizekonsul im Auswärtigen Amt Schliack.
Deutsches Reich. 8 sch ch. -— v
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Botschaftsrat bei der Botschaft in Wien Grafen Alfred von Oberndorff zu Allerhöchstihrem außer⸗ ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich norwegischen Hofe zu ernennen.
— ö11146“ x 8 4 Dem Königlich italienischen Konsul Robert Hoesch in Dortmund ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Bekanntmachung Mit Rücksicht auf den augenblicklichen Stand der Cholera in den an das Mittelmeer und das Schwarze Meer grenzenden Ländern werden:
1) die Anordnungen vom 1. Juli 1910 und 15. Oktober 1910 — „Deutscher Reichsanzeiger und Königlich Preußischer Staatsanzeiger“ Nr. 154 vom 4. Juli 1910 bezw. Nr. 245 vom 18. Oktober 1910 —, soweit sie die Herkünfte aus den russischen und rumänischen Häfen des Schwarzen Meeres und den Häfen des
Asowschen Meeres betreffen;
die auf italienische Häfen bezüglichen Anordnungen vom 7. Juli 1911 und 28. September 1911 — „Deutscher Reichsanzeiger und Königlich Preußischer Staatsanzeiger“ Nr. 158 vom 7. Juli 1911 bezw. Nr. 229 vom 28. September 1911 —, außer für die Herkünfte aus den Häfen der sizilianischen Provinzen Caltanissetta und Girgenti; die Anordnung vom 12. Dezember 1911 — „Deutscher Reichsanzeiger und Königlich Preußischer Staats⸗ anzeiger“ Nr. 292 vom 12. Dezember 1911 — hin⸗ siichtlich der Herkünfte von der Insel Malta außer Wirksamkeit gesetzt. 8 8 Berlin, den 15. Januar 1912.. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquisres. 1
Landespolizeiliche Anordnung.
Da in den für die Geflügelausfuhr nach Deutsch⸗ land in Betracht kommenden Ländern übertragbare Geflügel⸗ seuchen (Geflügelcholera, Hühnerpest) in einem für den inländischen Geflügelbestand bedrohlichen Umfange herrschen, wird auf Grund des § 7 des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unter⸗ drückung von Viehseuchen, vom 1. Mai 1894 (Reichsgesetzblatt S. 409) und des § 3 des Ausführungsgesetzes vom 12. Mai 1881 (Gesetzsamml. S. 128) in der Fassung des Gesetzes vom 22. Juli 1905 (Gesetzsammlung S. 318) in Ergänzung der viehseuchenpolizeilichen Anordnung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 1. August d. J. — Amtsblatt Stück 38 — zu § 2 Absatz 1 und 4 bis auf weiteres unter Aufhebung meiner landespolizeilichen Anord⸗ nung vom 16. September 1911, Amtsblatt Stuͤck 38 Seite 325 folgendes bestimmt: 8
“ Lebendes Geflügel darf aus dem Auslande nur über die Grenz⸗ übergangsstellen Bentheim und e s easeren eingelassen werden.
Für die Einfuhr
a. über Bentheim wird der Dienstag, Donnerstag und Freitag “ und zwar die Zeit von 3 Uhr Nachmittags bis 7 Uhr
ends,
b. über Frensdorferhaar der Donnerstag jeder Woche, und zwar die Zeit von 10—12 Uhr Vormittags festgesetzt.
In besonderen eiligen Fällen kann ausnahmsweise die Einfuhr und Untersuchung an anderen Tagen und Stunden erfolgen, wobei die Einbringer außer den Gebühren zu 3 die den untersuchenden “ gesetzlich zustehenden Reisekosten und Tagegelder zu zahlen aben.
1
Für die auf Grund des § 7 der viehseuchenpolizeilichen An⸗ ordnung vom 1. August 1911, Amtsblatt S. 324 und 325, und auf Grund dieser landespolizeilichen Anordnung bei der Geflügel⸗ einfuhr vorzunehmenden tierärztlichen Untersuchungen, einschließlich der Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen, sind die Gedühren⸗ sätze meiner Bekanntmachung vom 3. Oktober 1911. Stück 40 Seite 347 und 348, maßgebend. Die Gehährnen werden von dem Königlichen Zollamt I in Bentheim und dem Königlichen Zollamt II in Frensdorferhaar erhoben und vereinnahmt.
4. Das Eintreffen der Transporte ist dem zuständigen beamteten Tier.⸗ arzt in Neuenhaus i. H. rechtzeitig, in der Regel bis spä §8 Uhr Abends des der Einfuhr vorausgehenden Tages, von den Be⸗ sitzern (Einbringern) des Geflügels a
5. Zuwiderbandlungen gegen vorstehende Anordn werden nach 8 65 1ade Hanlhanchse chargesebes und nach 8 328 des Neichesten
gesetzbuchs bestraft. 8
Diese Anordnung tritt mit der Veröffentlichung im in Kraft. Osnabrück, den 8. Januar 1912. Der Regierungspräsident. Bötticher.
Bekanntmachung.
A
Der Kommanditgesellschaft auf Aktien Kë lin, Schmidt u. Cie. zu Mülhausen i. Els. ist auf C § 795 B. G.⸗B. die staatliche Genehmigung erteilt worden zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den In⸗ haber im Gesamtbetrage von 1 400 000 ℳ, ilt in 1400 Stück zu 1000 ℳ.
Die Schuldverschreibungen sind verzinslich zu 4 ½ vom Hundert und rückzahlbar innerhalb 14 Jahren vom Jahre 1920 ab, erstmalig am 30. September 1920, auf von Ver⸗ losung. Von diesem Zeitpunkte ab ist verstärkte Tilgung ader Kündigung der ganzen Anleihe zulässig. Zur Sicher Anleihe wird eine Hypothek an erster Stelle destellt. der Inhaber der Schuldverschreibungen (Treuh Banque de Muihouse zu Mülhausen . mit der mit Wirkung für und gegen jeden diger Verf
jeder Art über die Hypothek zu ireffen und die Gecubecher