1912 / 18 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Jan 1912 18:00:01 GMT) scan diff

5 205 zu 434,10 Gebäudesteuer veranlagt. Der Versteigerungsvermerk ist am 19. Dezember 1911 in das Grundbuch eingetragen. 87. K. 168. 11. Berlin, den 10. Januar 1912.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87.

[92354] Zwangsversteigerung. .

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Charlottenburg, Helmholtzstr. 16, belegene, im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg (Berlin) Band 9 Blatt Nr. 230 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen der ver⸗ witweten e Wanda Fermum, geb. Zadow, zu Pankow eingetragene Grundstück, bestehend aus a. Vorderwohnhaus mit rechtem Seitenflügel und Hofraum, b. Gartenhaus mit linkem Seitenflügel, am 2. April 1912, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, Neue Friedrich⸗ straße 13/14 III (drittes Stockwerk), Zimmer Nr. 113 115, versteigert werden. Das Grundstück Gemarkung Charlottenburg ist unter Artikel Nr. 5719 der Grundnteuermutterrolle als Kartenblatt 5 Parzelle 5643/213 ꝛc. eingetragen, 8 a 2 qm groß und unter Nr. 493g der Gebäudesteuerrolle bei einem jährlichen Nutzuftltvert von 13 970 mit 552 Jahresbetrag zu bäudesteuer veranlagt. Der Ver⸗ steigerungsvermerk ist am 13. Dezember 1911 in das Grundbuch eingetragen. 85. K. 189. 11.

Berlin, den 12. Januar 1912.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 85.

[92316] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Reinickendorf belegene, im Grundbuche von Reinicken⸗ dorf Band 72 Blatt Nr. 2167 zur Zeit der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Geflügelhändlers Friedrich Hunke in Berlin ein⸗ getragene Grundstück am 15. März 1912, Vor⸗ mittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 30, 1 Treppe, versteigert werden. Das in Reinickendorf belegene Grundstück, ein Acker an der Hechelstraße, umfant die Parzelle Kartenblatt Nr. 1 Trennstück 2137/35 von 9 a 81 qkm Größe. Es ist in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Reinicken⸗ dorf unter Artikel Nr. 2151 mit einem Grundsteuer⸗ reinertrag von 0,08 Tlr. eingetragen. Der Ver⸗ steigerungsvermerk ist am 5. Januar 1912 in das Grundbuch eingetragen.

Berlin, den 15. Januar 1912.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6.

[92343] Bekanntmachung.

Das unter Nr. 82 758 Jahrgang 1911 veröffent⸗ lichte Sammelaufgebot von Schuldverschreibungen der preußischen konsolidierten Staatsanleihen wird dahin berichtigt, daß die unter H“ aufgeführte Magdalene Johanna Albine Fuchs eißt.

Berlin, den 6. Januar 1912.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 154.

[92341] Bekaunntmachung.

Das Aufgebot vom 7. November 1911 wird dahin berichtigt, daß es unter Nr. 4b statt Lit. G Nr. 396 heißen muß Lit. G Nr. 346.

Berlin. den 11. Januar 1912.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84.

[91909] Bekanntmachung.

Es ist das Aufgebot angeordnet, und zwar:

1) Auf Antrag des Bauern Josef Hummel in Eismannsdorf bezüglich zweier Pfandbriefe der Bayerischen Bodenkred tanstalt in Würzburg, nämlich eines solchen der Serie XIII Lit. B Nr. 185 400 und eines weiteren der Serie XVII Lit. B Nr. 238 365 über je 1000 ℳ.

2) Auf Antrag des Schneidermeisters Benno Huitl in Germering bei München, namens des Veteranen⸗ und Kriegervereins Unterpfaffenhofen bezüalich des Pfandbriefs der Bapr. Bodenkreditanstalt in Würz⸗ burg der Serie III Lit. E Nr. 39 060 über 100 ℳ.

3) Auf Antrag des Gemeindedieners Paulus Füller in Estenfeld, namens des Bauern Johann Göbel, des Johann Gutmann, des Gärtners Johann Herbig, der Taglöhnerstochter Dorothea Herbig, der Gemeindedienersehefrau Margaretha Füller, des Schmieds Adam Brendler, sämtliche von Estenfeld, sowie des Bäckers Philipp Gutmann in Würzburg bezüglich des Pfandbriefs der Bayerischen Boden⸗ kreditanstalt in Würzburg der Serie XI Lit. C Nr. 156 921 über 500 ℳ.

4) Auf Antrag des Stadtbaumeisters Ludwig Stripp in Lohr, namens des Frauenklosters in Lohr a. M. bezüglich zweier Pfandbriefe der Bayerischen Bodenkreditanstelt in Würzburg, und zwar eines solchen der Serie VII Lit. E Nr. 108 490 über 100 und eines weiteren der Serie XV. Lit. D Nr. 222 937 über 200 ℳ.

5) Auf Antrag der verwitweten Privatiere Anna Steinhach in Bad Kissingen bezüglich der Aktie Nr. 1353 der Würzburger Volksbank in Würzburg, nunmehr der Bayerischen Vereinsbank in München (laut Fusionsvertrags vom 16. Oktober 1907), über 300 ℳ.

Der Aufgebotstermin ist bestimmt auf Samstag, den 21. September 1912, Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 70/‚JI. Die Inhaber der obenbezeich⸗ neten Urkunden werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine ihre Rechte beim K. Amtsgerichte Würzburg anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieser Urkunden erfolgen wird.

Würzburg, den 12. Januar 1912.

Königliches Amtsgericht.

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192779]

Der von uns ausgegebene 3 ½ % Pfandbrief Em. X Lit. C Nr. 2917 1/1000 er ist dem Eigentümer ab⸗ handen gekommen.

Meiningen, den 18. Januar 1912.

Deutsche Hypothekenbank. [92778]

Der Pfandbrief des Frankfurter Hypothekencredit⸗ vereins in Frankfurt a. M. von: 1000,— Ser. 51 Lit. K Nr. 3616 m. Coup. per 1. Jult a. c. u.

ist verloren worden. 1

Würzburg, 18. Januar 1912. . Bayerische Handelsbank Filiale Würzburg vporm. Rich. Kirchner. 8

[81920] 1 Aufgebot.

Die von uns auf das Leben des Kaufmanns Herrn Theophil Gutmann in Berlin, geboren am 30. Juni 1865 in Berlin, ausgestellte Lebens⸗ versicherungspolice Nr. 85 929 vom 8. August 1890 ist der Zessionarin Frau Toni London, geb. Kayser,

in Berlin angeblich abhanden gekommen. Der gegen⸗ wärtige Inhaber der Police wird aufgefordert, sich binnen spätestens 6 Monaten bei uns zu melden, widrigenfalls die Police für kraftlos erklart werden wird. Berlin, den 13. Dezember 1911.

Viectoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗ Gesellschaft. O. Gerstenberg, Generaldirektor.

[92314] Aufgebot.

Die von uns auf das Leben des Buchhalters Kasimir Borowka, früher in Strasburg Westpr., jetzt in Hohensalza, geboren am 4. März 1876, aus⸗ gestellte Lebensversicherungspolice Nr. 261 058 ist an⸗ geblich abhanden gekommen. Der gegenwärtige In⸗ haber der Police wird aufgefordert, sich innerhalb 4 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls die Police für kraftlos erklärt und dafür eine neue aus⸗ gestellt werden wird.

Berlin, den 15. Januar 1912.

Victoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗ Gesellschaft. O. Gerstenberg, Generaldirektor.

[82179] Oeffentliches Aufgebot.

Die von uns am 15. Oktober 1897 ausgefertigte Police Nr. 43 034 auf das Leben des Fräulein Franziska Sailer in Saint Marys, Ohio, Nord⸗ amerika, früher in Mindelheim in Bayern, ist in Verlust geraten. Wenn innerhalb dreier Monate der Inhaber der Police sich nicht bei uns meldet, werden wir sie für kraftlos erklären und eine Ersatz⸗ police ausfertigen.

1“ den 14. Dezember 1911.

ilhelma in Magdeburg, Allgemeine Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.

[91603] „Die Police A 114 764 über 1000,— Ver⸗ sicherungssumme, auf das Leben des Rottenarbeiters Fritz Ferdinand Bange in Westbüderich lautend, ist angeblich abhanden gekommen. Alle Personen, welche Ansprüche aus dieser Versicherung zu haben glauben, werden hierdurch aufgefordert, sie innerhalb 3 Monate von heute ab bei Vermeidung ihres Verlustes bei uns geltend zu machen. Magdeburg, den 29. Dezember 1911. Magdeburger Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft.

[92342] Bekannrmachung.

Das im Sammelaufgebot vom 7. November 1911 unter Nr. 8 aufgeführte Aufgebot der beiden Wechsel über 500 und 95,24 ist durch Rücknahme erledigt.

Berlin, den 11. Januar 1912.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84.

[92298) Aufgebot.

Der Kupferschmiedemeister Karl Teske in Stettin, Alleestraße 37, vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat Paul Schmidt und Werner Schmidt in Stettin, hat das Aufgebot des verloren gegangenen Hypothekendokuments vom 5. November 1858 über die auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks Bublitz Haus Band VII Blatt Nr. 279 in Abteilung III unter Nr. 2 für den Pächter Jakob Nimtz in Berns⸗ dorf eingetragene, zu fünf vom Hundert jährlich vom 1. Juni 1864 verzinsliche Darlehnsforderung von 200 Talern beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. März 1912, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Bublitz, den 3. Januar 1912.

Königliches Amtsgericht.

[92299] Aufgebot.

Der Kolon Franz Herdt zu Borghorst, vertreten durch Rechtsanwalt Gansz zu Burgsteinfurt, hat das Aufgebot zum der Ausschließung der Gläu⸗ biger der im Grundbuch von Borghorst Band 24 Blatt 82 Abt. III Nr. 2 auf Grund der Obligation vom 22. Juli 1852 für den Kaufmann Bernard Josef Kock ex decr. vom 29. Juli 1852 eingetra⸗ genen Darlehnspost von 100 Thalern gegen 4 %, bei verzögerter Zinszahlung von 3 Monaten gegen 4 ½8 % Zinsen und halbjähriger Kündigung samt Zinsen und Rückforderungskosten mit Einschluß der Kosten der gerichtlichen Kündigung hbeantragt. Die (Hlaubiger werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. März 1912, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Zimmer Nr. 10, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihr en Rechten erfolgen wird.

Burgsteinfurt, den 22. Dezember 19111.

Königliches Amtsgericht.

191572] Aufgebot.

Die Erben des Vollkoters Heinrich Schulze aus Eischott haben das Aufgebot des Hypothekenbriefes vom 28. Februar 1884 über 1500 nebst 4 ½ % Zinsen, ausgestellt über die Hypothek, welche im Grundbuche von Eischott Bd. II Bl. 46 S. 252 auf dem Anbauerwesen Vers.⸗Nr. 26 dort für ein Darlehn aus der Schuldurkunde vom 4. Januar 1884 zugunsten ihres Erblassers eingetragen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 30. Sep⸗ tember 1912, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 1

Vorsfelde, den 10. Januar 1912.

Herzogliches Amtsgericht. Schottelius.

[91573] Aufgebot.

Der Maurer Friedrich Brüning in Wernigerode, H. Lüttgenfeldstraße 10a, und die verehel. Schuh⸗ macher Jacob Preuß, Marie geb. Schulz, ebenda, im Beistande ihres Ehemanns, vertreten durch den Rechtsanwalt Krümling in Wernigenode, haben das Aufgebot des unbekannten Hypothekengläubigers a, der Antragsteller Brüning der im Grundbuche von Hasserode Band 18 Blatt Nr. 642 in Abt. 3 unter Nr. 1 eingetragenen Hypothek von 8 Talern 24 Silbergroschen 2 Pfennigen recht skräftige Forde⸗ rung des Kaufmanns W. J. Hertzer zu Wernigerode aus dem Mandate vom 22. Oktober 1862 und Re⸗ quisition des Prozeßrichters vom 8. Juli 1863, b. die Antragstellerin Preuß der im Grundbuche von Hasserode Band 5 Blatt Nr. 165 unter Nr. 3 eingetragenen gleichen Hypothek beazitragt. Der un⸗ bekannte Gläuoiger wird aufgefo dert, spätestens in dem auf den 20. September 1912, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem untterzeichneten Gericht

anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte . anzu⸗

melden, widrigenfalls er mit seinen Rechten aus⸗ geschlossen wird.

Wernigerode, den 10. Januar 1912.

Königliches Amtsgericht. [92300] Aufgebot.

Der Regierungsassessor a. D. Hermann Laurenz hat, auch im Auftrage und als Bevollmächtigter der Miteigentümer der Eheleute Hardy Jackson jun. zu Rheine und der Eheleute Justizrat Hellraeth zu Münster, zum Zwecke der Ausschließung der Eigen⸗ tümer des Grundstücks das Aufgebot der in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Ochtrup Flur 3 Nr. 1020/524, am Brinker Wege, Acker, 2 a 14 qm groß, beantragt. Es werden daher alle Per⸗ sonen, welche das Eigentum an dem aufgebotenen Grundstücke in Anspruch nehmen, aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 5. März 1912, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte Zimmer Nr. 10 anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihren Rechten erfolgen mwird.

Burgsteinfurt, den 12. Januar 1912.

Königliches Amtsgericht. [92296] 6

Die Zimmermann Paul Walde Ehefrau, Monika geb. Hug, in Krenkingen, hat beantragt, den ver⸗ schollenen Karl Hug, geb. 16. IV. 1872, zuletzt wohnhaft in Krenkingen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 31. Ok⸗ tober 1912, Vormittags 11 Uhre, vor dem Gericht Bonndorf anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Bonndorf, den 12. Januar 1912.

Gerichtsschreiberei Großh rzoglichen Amtsgerichts. [91905]

Die Frau Minna Merbach, geborene Hintzsche, in Los Angeles, Staat California, bat beantragt, die verschollene Ehefrau des Arbeiters Wilhelm Gott fried Karl Hintzsche, Bertha Anna Minna ge borene Herrmann, geboren am 25. März 1860 in Trotha, zuletzt wohnhaft in Rochelle Illinols (letzter inländischer Wohnsitz Eisleben), mit Wirkung für die Rechtsverhältnisse, die sich nach den deutschen Gesetzen benimmen, sowie mit Wirkung für das im Inland befindliche Vermögen für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 8. Oktober 1912, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung mit den angegebenen Wirkungen erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Eisleben, den 9. Januar 1912.

Königliches Amtsgericht.

[92304] Aufgebot. ““ Der Schmied August Cchmidt in Mechow hat beantragt, den verschollenen Schmied Georg Daniel August Schmidt, geb. am 14. August 1831 zu Mechow als Sohn des Schmieds August Schmidt und seiner Ehefrau, Marie geb. Schmidt, zuletzt wohnhaft in Dennever⸗Colorado in Amerika, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 8. November 1912, Vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Aus⸗ kunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Feldberg, den 16. Januar 1912. Großherzogl. Amtsgericht.

[92369] Aufgebot.

Der Nachlaßpfleger der unbekannten Erben des am 25. August 1898 zu Bremen gestorbenen Schneider⸗ meisters Johann Heinrich Muhlert, Rechtsanwalt Dr. Otto Bachof zu Bremen, hat beantragt, die verschollene Christine Dorothee Wilhelmine Muhlert, eboren am 3. Oktobr 1830 zu Göttingen als

ochter des Schuhmachermeisters Heinrich Friedrich Wilhelm Muhlert und dessen 18. Ernestine Caroline geb. Saakel, zuletzt wohnhaft in Göttingen, für tot zu erklären. Dite bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den S. August 1912, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichr, Baurat Gerberstraße Nr. 3, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Göttingen, den 13. Januar 1912.

Königlichen Ämtsgericht. 1.

[92306] 48 ο 6 ε ον1.

Der Rechtsanwalt Justizrat Duncker in Gollnow hat beantragt, den verschollenen Bureauvorsteher Carl Barfknecht, zuletzt wohnhaft in Gollnow, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 26. September 1912, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Gollnow, den 13. Januar 1912.

Königliches Amtsgericht.

[92370] Aufgebot. 8 18 Der Fabrikbeamte Marthias Schuh in Forbach i. L., als Pfleger des nachgenannten Verschollenen, hat beantragt, den verschollenen Marthias Schmitz, Sohn von Nikolaus Schmitz, geboren am 26. März 1866 zu Biel, Kreis Merzig in Preußen, wohnhaft, früher in Wahlen (Kreis Merzig), zuletzt in Chicago (Nordamerika), von dort angeblich nach San Fran⸗ cisco verzogen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 23. Juli 1912, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Sitzungssaal, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen

zu erteilen vermögen, ergebt die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Merzig den 8. Januar 1912. Koͤnigliches Amtsge icht. Abt. 4

[92366] Aufgebot.

Die minderjährige Mathilde Meister in Brilon, vertreten durch ihren Vormund, Gerichtssekretär Kersting daselbst, hat als Erbin des am 15. Sep⸗ tember 1911 in Brilon verstorbenen Schenkwirts Karl Meister das Aufgebotsverfabren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Schenkwirts Karl Meister spätestens in dem auf den 8. Juli 1912, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gerichte anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkund⸗ liche Beweisstücke sind in Urscheift oder in Abschrift

melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗

nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Brilon, den 13. Januar 1912. Königliches Amtsgericht

[92591] Aufgebot. Der Prokurist Imanuel Mann hier hat als Nachlaßverwalter des am 10. September 1912 in Pforzheim verstorbenen Kaufmanns Loufs Rudolf Seiz hier das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Louis Rudolf Seiz spätestens in dem auf Sams⸗ tag, den 11. Mai 1912, Vormittags 9 Uhr, vor dem Gr. Amtsgericht, Zimmer Nr. 19, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkund⸗ liche Beweisstücke sind in ÜUrschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Pforzheim, den 12. Januar 1912.

Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts. [92589]

Der Erbschein a. Abl. des Hauptlehrers Konstantin Kefer in Neudingen vom 13. Juni 1909 Nr. 2275/2344 wird gemäß § 2361 B. G.⸗B. fuüͤr kraftlos erklärt.

Donaueschingen, den 30. Dezember 191ü1.

Großh. Notariat. Hoffmaoann

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X&IN.

[91563] Beschtuß.

Das unterzeichnete Nachlaßgericht hatte dem Kätner Christof Grolla in Gusenofen am 26. April 1911 einen gemeinschaftlichen Erbschein erteilt, worin be⸗ scheinigt ist, daß sich als alleinige gesetzliche Erben der am 6. August 1909 in Gusenofen verstorbenen Kätnerfrau Justine Grolla, geb. Böhm, ausgewiesen haben: 1) deren Ehemann, Kärner Christof Grolla,

2) deren Kinder: a. Emilie, 8. Auguste, 7. Fritz, 5. Karl, zu 3 noch minderjährig, und zwar zu 1 zu

7 zu 2 2— 8 zu je ⁄½ des Nachlasses. Dieser Erb⸗ schein ist unrichtig und wird daher für kraftlos erklärt. Hohenstein, Ostpr., den 27. Dezember 1911. Königliches Amtsgericht.

[923611 SOeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Schuhmachers Karl Hilche, Anna Maria geborene Brock, in Cöln, Sionsthal 50 II, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Schmitz II. und Dr. Levinger in Cöln, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schuhmacher Karl Hilche, früher in Cöln, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗

klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 10. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Cöln auf den 18. März 1912, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei hemn gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗

ellen. dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht.

Cöln, den 16. Januar 1912.

Langenbach, Aktuar, 8 als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichte.

[92362) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Elisabeth. Gottbehüt, geborene Manuel, in Wanne, Heidstraße 15, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Mantell in Duisburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneider Wilhelm Gottbehüt, früher in Duisburg, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grand der §§ 1567² und 1568 des Bürgerlichen Gesetzbuches mit dem Antrage auf Ehescherdung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die V. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Duishurg, Zimmer 166, auf den 16. März 1912, Vormittags 9 Uhr, Saal 166, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Duisburg, den 15. Januar 1912.

Grimmelt, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[92350] Oeffentlime Zustellung. 8

Der minderjährige Karl Wilhelm Kasten, gesetz⸗ lich vertreten durch den Generalvormund, Sekretar des Waisenamts Friedrich Rust in Bremen, klagt gegen den Schmied August Heinrich Kaasau (Kahsau), zuletzt in Bremen, jetzt unbekannten

Aufenthalis, wegen Unterhaltsforderung, gemäß

beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht

nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich

Die Gläubiger aus

trage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

§ 1708 B. G.⸗B., mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung eines jährlichen Unterhalts von 240 für die Zeit vom 2. Dez. 1911 bis 1. Dez. 1927, vierteljährlich im voraus zahlbar, zu verurteilen und das Urteil, soweit die Beträge im voraus und für

das der Klagerhebung vorangegangene Vierteljahr

gefordert werden, für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Der Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ hanolung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Bremen, Gerichtshaus, I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 89 (Eingang Ostertorstraße), auf den 11. März 1912, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffentlichen S ees werden dieser Auszug der Klage und diese Ladung bekannt gemacht. Bremen, den 15. Januar 1912. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: 8 Niedlich, Gerichtssekretär.

[92359] Oeffentliche Zustellung. Der Dr. Richard Loewenberg zu Berlin W., Keithstraße 13, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Severin Behrendt, in Berlin W. 9, Potsdamer⸗ straße 19, hat gegen die Witwe Mary von Rantzen⸗ berger, geb. Santos⸗Samaro, früher zu Schöneberg bei Berlin, Viktoria Luiseplatz Nr. 7, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, in den Akten 25. O. 460. 10

wegen 1400 mit dem Antrage geklagt, die Be⸗

klagte kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger 1400 nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Januar 1910 zu zahlen, und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte von neuem zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 14. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29 31, Zimmer 57, auf den 12. März 1912, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 16. Januar 1912. Lindemann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.

192360] Oeffentliche Zustellung.

Die offene Hane in Firma Otto Standtke und Co., Inbaber: Klempnermeister Otto Standtke und Frau Johanna Standtke, beide in

Rirdorf, Knesebeckstraße 139, Klägerin, Prozeß⸗

bevohlmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Paul Petzold

in Berlin W. 9, Potsdamerstraße 1, klagt gegen den Architekten und Bauunternehmer Otto Kiehnel, früher in Köpenick, Kaiser Wilhelmstraße 18, auf

Grund der Behauptung, daß der Beklagte laut an⸗ liegender Rechnung für gelieferte Waren und Arbeiten in den Monaten August bis Oktober 1910

37,40 schulde, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin

1337,40 nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der

Klagezustellung zu zahlen, und das Urteil eventuell gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar

zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur

mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die achte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I1

in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29 31, auf den 28. März 1912, Vormittags 10 Uhr,

Zimmer 40, mit der Aufforderung, einen bei dem

gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29—31, den 17. Januar 1912.

Voigt

g1, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 186

192400] K. Amtsgericht Brackenheim. Oeffentliche Zustellung. Die Fuhrwerks⸗Berufsgenossenschaft in Berlin . 59, vertreten durch Rechtsanwalt Nübling hier, klagt gegen den Weingärtner Christian Blatt von Hausen a. Z, zurzeit mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, mit dem Antrage, durch vorläufig voll⸗ streckbares Urteil kostenfällig auf Zahlung von 66 73 aus ungerechtfertigter Bereicherung zu erkennen Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das K. Amtsgericht Brackenheim auf Donuerstag, den 29. Februar 1912,. Vormittags 9 ¼ Uhr, geladen. Den 15. Januar 1912. Gerichtsschreiber Staib.

[92349] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Heinrich Drewes in Achim bei Bremen, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Heye und Warneken, Bremen, klagt gegen den Kassierer Theodor Cames, früher in Bremen, Schüsselkorb 13, wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, mit dem Antrage, en Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreck⸗ Zahlung von 75 nebst 4 % Zinsen seit Klagzustellung zu verurteilen. Der Beklagte wird ur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht zu Bremen, Gerichtsbaus, I. Ober⸗ geschoß, Zimmer Nr. 85 (Eingang Ostertorstraße), auf den 2. März 1912, Vormittags 9 ½ Uhr, eladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung werden dieser Auszug der Klage nebst Ladung be⸗ kannt gemacht. Bremen, den 15. Januar 1912. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Kaulitz.

[92351] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Heinrich Drewes, Achim b. Bremen,

ertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Heye und Warneken, Bremen, klagt gegen den Kassierer Theodor Cames, früher in Bremen, Schüssel⸗ korb 13, wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Forderung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 88 nebst 4 % Prozeßzinsen zu verurteilen sowie das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des

cechtsstreits vor das Amtsgericht zu Bremen, Ge⸗

ichtshaus, I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 85 (Einaang Ostertorstraße), auf den 2. März 1912, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, geladen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung werden dieser Auszug der Klage

ebst Ladung bekannt gemacht.

Fremen, den 15. Januar 1912.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Kaulitz.

92285] Oeffentliche Zustellung.

Der Schneidermeister Robert Raschke zu Freiberg Prozeßbevollmächtigte: die Rechtsanwälte Blüher und Dr. Wagner in Freiberg klagt gegen den Handlungsgehilfen Paul Hain, früher in Freiberg,

t unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung:

er Beklagte habe auf vorherige Bestellung Waren

(Herrenkleider) und Arbeiten in den Jahren 1907 und 1908 zu dem Gesamtpreise von 214 50 känflich geliefert erhalten. Darauf habe er im Gesamtbetrage von 121 geleistet, soda nun der Kläger noch einen Rest von 93 50 zu fordern habe. Der Kläger stellt den Antrag: Der Beklagte wird kostenpflichtig verurteilt, rem Kläger 93 50 nebst 4 % Zinsen seit dem 2. September 1909 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Freiberg auf Sonnabend, den 9. März 1912, Vormittags 9 ½ Uhr, geladen.

Freiberg, den 11. Januar 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: (L. S.) Dittrich, Exp.

[92364] Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Karl Schäfer in Frankfurt a. M., Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Dochnahl daselbst, hat u. a. gegen den Kaufmann Albert Zweigle, früher in Saarbrücken, jetzt ohne be⸗ kannten Aufenthalt, wegen Wechselforderung ge⸗ klagt und ladet den Beklagten Zweigle zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts in Frankfurt a. M. auf den 19. März 1912, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsnwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. . Frankfurt a. M., den 13. Januar 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[92294] Oeffentliche Zustellung.

Die Schriftstellerin Margarethe geschiedene Sichrowskv, vorher geschiedene Oesterreich, geb. Engel, in Dresden, Uhlandstr. Nr. 14 II bei Löwen⸗ berg, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Dr. Wolfes I. in Hannover, klagt gegen ihren geschiedenen Ehe⸗ mann, den Leutnant a. D. Ludwig Jakob Oester⸗ reich, zuletzt in Hannover, Oberstraße 6, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte das von ihr eingebrachte Vermögen von 182 173,60 während einer kurzen Ehe mit noblen Passionen und insbesondere mit Weibern durch⸗ gebracht habe, mit dem Antrage: Königliches Land⸗ gericht wolle den Beklagten verurteilen, der Klägerin 182 173,60 nebst 4 % Zinsen seit 1. Januar 1910 zu zahlen, wolle auch das Urteil gegen Sicherheit für vollstreckbar erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Hannover auf den 12. März 1912, Vormittags 9 Uhr. mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Haunover, den 13. Januar 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[91632] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Emil Wolff in Koblenz, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Maur II. in Koblenz, klagt gegen den Kaufmann Heinrich Guttmann, früher 5 Koblenz, jetzt ohne bekannten Aufenthalts⸗ ort, unter der Behauptung, daß der Beklagte für im September 1909 käuflich geliefert erhaltene An⸗ züge einen Restbetrag verschulde, mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollsteckbares Urteil kostenfällig zur Zahlung von 98,20 nebst 4 % Zinsen seit Klagezustellung zu verurteilen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Koblenz, Zimmer Nr. 7, auf den 28. März 1912, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. Der Termin am 14. März 1912 ist aufgehoben. 6X“

Koblenz, den 13. Januar 1912.

(Unterschrift),

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[92295] 1

Die Firma R. Schemelli & Co., Pianofortefabrik in Zeitz, Prozeßbevollmächtigte: die Rechtsanwälte Dr. Hillig, Dr. Franz und Dr. Freiesleben in Leipzig, klagt gegen den Ernest B. Raunser, früher in Leipzig, Peterssteinweg 17, auf Bezahlung von Wechselforderungen s. A. und Arrestkosten, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, 1) an die Klägerin 799 35 hes 6 % Zinsen von 355 seit dem 5 September 1911 und von 365 seit dem 5. Dezember 1911 zu zahlen, 2) wegen eines Anspruchs von 720 nebst 6 % Zinsen von 355 seit dem 5. September 1911 sowie 2 80 Protestkosten und 69 25 Arrestkosten die Fronnsgod ter hen in die von der Klägerin arrestweise gepfändeten Ansprüche, nämlich: a. in den Anspruch gegen den früheren Postanwärter Gustav Klette in Essen, jetzt Musikalienhändler in Leipzig, auf Auszablung einer Hypothek von 5000 ℳ, eingetragen im Grundbuche von Thale Band 34 Blatt 1129 in Abt. III unter Nr. 3, und Zahlung des Restkaufpreises, b. in den Anspruch auf Heraus⸗ abe eines Pianinos im Werte von 500 gegen die petvat Th. Ehrenberg in Lripzig, zu dulden. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivil⸗

den 9. März 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. s. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Leipzig, am 5. Januar 1912.

[92781]

Der Kaufmann Josef Weinberger in Bayreuth, vertreten durch Rechtsanwalt Klein dort, hat gegen Klotz, Karl, fruͤher Kaufmann in Memmingen, nun unbekannten Aufenthalts, Klage erhoben zum K. Amts⸗ gerichte Memmingen auf Zahlung von 160 50 Warenschuld auf Grund Schuldscheins vom 29. De⸗ zember 1905 nebst 4 % Zins seit 1. Januar 1903. Es ist beantragt, vorläufig vollstreckbares Urteil zu erlassen: Der Beklagte ist kostenpflichtig schuldig, an den Kläger 160 50 nebst 4 % Zinsen hieraus seit 1. Januar 1903 zu bezahlen. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ist bestimmt auf Freitag, den 1. März 1912, Vorm. 8 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzunassaale. Hierzu wird der Beklagte Karl Klotz hiermit ge⸗ laden. Die öffentliche Zustellung der Klage an den Beklagten ist bewilligt.

Memmingen, 15. Januar 1912.

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Memmingen.

kammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf

192587]. Oeßfeutliche Zustellung. Rechtsanwalt Koenigsberger in München hat als

mann, zuletzt in Nürnberg, nun unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Forderung für ärztliche Dienst⸗ leistungen Klage zum K Amtsgerichte Nürnberg er⸗ hoben mit dem Antrage, zu erkennen: 1) der Be⸗ klagte hat an den Kläger 400,— zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen bezw. zu er⸗ statten. 2) Das Urteil ist ev. gegen Sicherheits⸗ leistung vorläufig vollstreckbar. Die öffentliche Zustellung der Klage ist bewilligt und Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf Donners⸗ tag, den 14. März 1912, Vormittags 9 Uhr, im Zimmer Nr. 15 des Justizgebäudes an der Augustinerstraße. Zu diesem Termine wird der Be⸗ klagte geladen.

Gerichsschreiberei des K. Amtsgerichts Nürnberg.

[92371] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma M. Dreyfuß, Söͤhne, Kleiderfabrik in Speyer a. Rh., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Weil in Speyer, klagt gegen den Julius Renn, Bildhauer, früher in Speyer a. Rh. wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, sie fordere an den Beklagten für einen am 5. Juni 1909 gelieferten Smokinganzug den Betrag von 91,00 nebst 4 % Zinsen vom 1. Januar 1910 an und beantragt zu erkennen: I. Beklagter wird verurteilt, an Klägerin zu bezahlen: 1) Hauptsumme 91,00 ℳ, 2) 4 % Zinsen hieraus vom 1. Januar 1910 an. II. Dem Beklagten werden die Kosten des Rechtestreits auferlegt. III. Das Urteil ist vor⸗ läufig vollstreckbar. Der Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in den auf Donnerstag, den 14. März 1912, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im Sitzungssaale des K. Amts⸗ gerichts Speyer bestimmten Termin vorgeladen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Speyer, den 17. Januar 1912. . 6

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.

[92588] K. Amtsgericht Stuttgart⸗Cannstatt. Oeffentliche Zustellung.

Michael Keim, Baugeschäft in Stuttgart, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Greiner in Stutt⸗ gart, klagt gegen Hermann Wahl, Metzger, früher in Obertürkheim, jetzt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, unter der Behauptung, er habe dem Be⸗ klagten auf seine Bestellung am 30. Oktober 1911. in jein Metzgereianwesen in der Karlsstraße zu Ober⸗ türkheim eine Trockenlustkühlanlage zum Preis von 925 ℳ, an welchen 333 90 bezahlt seien, ge⸗ liefert, mit dem Antrag, durch ein gegen Sicherheits⸗ leistung vorläufig vollstreckbares Urteil für Recht zu erkennen, der Beklagte sei schuldig, an den Kläger die Summe von 591 10 nebst 4 % Zinsen hieraus seit 1. Mai 1911 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das K. Amtsgericht Stuttgart⸗Cannstatt, Sitzungs⸗

mittags 9 ¼ Uhr, geladen. 8 Den 15. Januar 1912. 8 Gerichtsschreiber Eitel.

—x —,

3) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

[89439] Bekanutmachung.

Montag, den 29. 1. 12, 11 Uhr, sollen

51 427,5 kg Flußstahl i/Stg.,

2 532,4 kg Flußstahl, gezogen, schiedenen 3 483,17 kg Tiegelflußstahl i/Stg., Ab⸗ M 262 K zs 1.

8 298 ne Tiegelflußstahl, gezogen, messungen, meistbietend verkauft werden. 11““

Vorschriftsmäßige Angebote sind, mit der Aufschrift:

„Verdingung von Flußstahl ꝛc., Verdingungstermin am 29. 1. 1912“, versehen, postmäßig verschlossen der unterzeichneten Gewehrfabrik bis zum genannten Termin portofrei

einzusenden.

Die Bedingungen liegen in der Registratur der Gewehrfabrik aus, können auch gegen portofreie Einsendung von 50 abschriftlich bezogen werden.

Vorschriftsmäßige Formulare zu Angeboten werden unentgeltlich abgegeben.

Königliche Gewehrfabrik zu Erfurt.

[92394] Verdingung.

Die Lieferung von Bauhölzern für die Ufer⸗ befestigung am Süd⸗ und Ostufer der Kohlenzunge im Großen Hafen soll am 30. Januar 1912, Vormittags 11 ½ Uhr, verdungen werden. 8

Bedingungen liegen im Annahmeamte der Werft aus, werden auch, soweit der Vorrat reicht, gegen 0,80 postfrei versandt.

Gesuche um Uebersendung der Bedingungen sind an das Annahmeamt der Werft zu richten. Bestellgeld nicht erforderlich.

Wilhelmshaven, den 17. Januar 1912 Beschaffungsabteilung 4 8 der Kaiserlichen Werft.

[92604]

Zur Anfertigung von Säcken soll die Lieferung von 16 669 m roher Segelleinwand und 16 060 m Sackband im Wege der öffentlichen Verdingung vergeben werden.

Hierzu ist im Geschäftszimmer des Proviantamts Königsberg i. Pr. Termin auf den 8. Februar 1912, Vormittags 10 Uhr, angesetzt. Die Lieferungsbedingungen liegen beim Proviantamt zur Einsicht aus, können von diesem auch gegen Ein⸗ sendung von 1,50 in bar bezogen werden. Königliches Proviantamt Königsberg i. Pr.

EÜEÜEÜEEEEE ————

4) Verlosung ꝛc. von Wert⸗ poabieren.

[92397] 8 Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier⸗ durch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz buchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs vom

16. November 1899 der Stadtgemeinde Hagen die

Vertreter des prakt. Arztes Dr. Koenigsberger daselbst, Goethestraße 10, gegen den Kaufmann Hans Sauer⸗ f ren; g Kanalisation, zum Ausbau der städtischen elektrischen

saal, auf Freitag, 29. März 1912, Vor⸗

Vormittags

Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen

auf den Inhaber bis zum Betrage von 7 000 000 in Buchstaben: „Sieben Millionen Mark“, zwech Beschaffung der Mittel zur weiteren Ausführung der

Anlagen, zur Erweiterung des Schlachthofs, des Wasserwerks und der kommunalen Friedhöfe, zur Unterstützung des Krankenhausneubaues, zu Grund stückserwerbungen, zum Bau höherer Schulen un städtischer Verwaltungsgebäude, zur Freilegung enge Straßen in der Altstadt und zur Anlegung öffent⸗ licher Schmuckplätze, zur Leistung eines Kosten⸗ beitrages für den Bahnhof Ambrock und für den Ausbau des von diesem in das Hamperbachtal führenden Weges und zur Hergabe eines Darlehns an die Hagener Badeanstalts⸗Aktiengesellschaft.

Die Schuldverschreibungen sind nach dem an⸗ liegenden Muster auszufertigen, nach Wahl der städtischen Behörden mit 3 ½⅛ bis 4 % jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungeplane durch Ankauf oder Verlosung vom zweiten auf die Begebung der Anleihe oder der einzelnen Teilbeträge folgenden Rechnungsjahre an jährlich wenigstens mit 1,85 % des Kavitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, zu tilgen.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt.

Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld verschreibungen wird eine Gewährleistung vom Staa nicht übernommen.

Diese Genehmigung ist mit den Anlagen Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußische anzeiger bekannt zu machen.

Verlin, den 30. Dezember 1911. 8

Der Der Minister des Junnern. Finanzminister. Im Auftrage: Im Auftrage (Unterschrift.) Genehmigungsurkunde. Min. d. Inn. IV b 3854 Fin.⸗Min. I. 98 II. 10.

Regierungsbezir Arnsberg. Schuldverschreibung der Stadtgemeinde Hagen... te Ausgabe, Buch⸗ siabe über Reichswährung.

Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er⸗ mächtigung erteilten Genehmigung der Minister de Frash und des Innern vom 30. Dezember 191 (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staats anzeiger vom .. ten 18ö

Provinz Westfalen.

Gemäß dem von dem Bezirksausschusse des Re gierungsbezirks Arnsberg genehmigten Beschlusse de Stadtverordnetenversammlung vom 20. Novembe 1911 wegen Aufnahme einer Anleihe von 7 000 000 bekennt sich der unterzeichnete Erste Bürgermeiste namens der Stadt Hagen durch diese für jeder Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld von

ℳ, welche mit % jährlich zu ver zinsen ist.

Die ganze Schuld wird nach dem genehmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuld verschreibungen oder durch Ankauf von Schuld verschreibungen vom zweiten auf die Begebung de Anleihe oder der einzelnen Teilbeträge folgenden SSe an in längstens einunddreißig Jahren gettlgt.

Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet welchem jährlich wenigstens 1,85 % des Anleihe kapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuld verschreibungen zuzuführen sind.

Die Auslosung geschieht im Monat Dezembe jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Rech vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtliche noch im Umlauf befindlich Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Di durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Tilgungsstock zuzuführen.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Zeitpunkts, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung er⸗ folgt drei Monate vor dem Zahlungstage in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ anzeiger, in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg und in dem amtlichen Kreisblatte für die Stadt Hagen (zurzeit „Westfälisches Tageblatt*).

Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrags der angekauften Schuldverschrei⸗ bungen alsbald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht.

Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von der Stadtverordnetenversamm⸗ lung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗ präsidenten ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 1. Oktober und 1. April. domg an gerechnet, mit % jährlich verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuldverschreibung bei der Stadt⸗ hauptkasse in Hagen, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstages folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zins⸗ scheine der späteren Fälligkeitstage zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung erlischt mit dem Ablaufe von 30 Jahren nach dem Rück⸗ zahlungstage, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablaufe der 30 Jahre der städtischen Ver⸗ waltung zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in 2 Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltendmachung des An⸗ spruchs aus der Ürkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen beträgt die Vorlegungsfrist 4 Jahre. Sie beginnt mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zwilprozeß⸗ ordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bisherigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust von