unter Nr. 2 für den Pächter Jakob Nimtz in Berns⸗
dorf eingetragene, zu fünf vom Hundert jährlich zu
vom 1. Juni 1864 verzinsliche Darlehnsforderung von 200 Talern beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. März 1912, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird Bublitz, den 3. Januar 1912. Kdoönigliches Amtsgericht.
“ Der Kaufmann Heinrich Förster in Dömitz, als Abwesenheitspfleger des verschollenen Emil Meier, hat beanfragt, den verschollenen, am 7. Februar 1833 zu Dömitz geborenen Karl Emil Ferdinand Meier, zuletzt wohnhaft in Dömitz, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 14. Oktober 1912, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgehotstermine zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, spätestens im Aufgebolstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Dömitz i. M., den 15. Januar 1912. Großherzogliches Amtsgericht. 8
192745] 1 Z. A. 2/12. Der Landwirt Leopold Mohr, die Alois Kratz Witwe, Katharina geb. Mohr, Franz Lorenz Ehefrau, Emma geb. Mohr, und Leopold Glaser Witwe, Walburga geb. Mohr, letztere ver⸗ treten durch Leopold Mohr, alle in Burbach, haben beantragt, den am 2. Februar 1839 geborenen, seit dem Jahre 1865 verschollenen Bäcker Anton Mohrn von Burbach, zuletzt daselbst wohnhaft, für tot zu
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stein, zuletzt wohnhaft in Jagstseld, für tot erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mi twoch, den 18. September 1912, Vormittags 10Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Neckarsulm, den 13. Januar 1912. Königliches Amtsgericht.
Rösler, H.⸗R.
[92774] Aufgebot. . Die Frau Charlotte Reimer, geborene Sielaff, in Rügenwalde hat beantragt, ihren verschollenen Ehe⸗ mann, den Schneider August Reimer, geboren am 5. Februar 1849 in Neu Krackow (Kreis Schlawe), zuletzt wohnhaft in Rügenwalde, für tot zu erklären, Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 23. September 1912, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Rügenwalde, den 15. Januar 1912. Königliches Amtsgericht.
[92775] Aufgebot.
Die Ehefrau des Gerichtsvollziehers a. D. Karl Maximilian Hellwig, Maria geborene Steingaß, in Niederpleis hat beantragt, ihren genannten Ehe⸗ mann, im Inlande zuletzt in Sinzig, später in New York unter dem Namen Friedrich Schlüter wohnhaft, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf
[927442 — Aufgebot.
Der Gerichtstaxator Peter Sterzenbach, Elberfeld, hat als Pfleger für den Nachlaß der am 6. April 1910 in Elberfeld, ihrem letzten Wohnsitz, ver⸗ storbenen Witwe Richard Morrn, Marta gevorenen Tönnissen, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden 81. aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Witwe Richard Morrn spätestens in dem auf den 29. April 1912 Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer Nr. 53, anberaumten Auf⸗ gebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift bei⸗ zufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlich keiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowte für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Elberfeld, den 13. Januar 1912.
Königliches Amtsgericht. Abt. 16
[92771] Aufgebot. 8. Der Gerichtsvollzieher Sadler in Großtänchen hat in seiner Eigenschaft als Nachlaßpfleger für die jenigen, welche Erben des am 7. April 1909 in
[93119]
1 8 unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.
Kallies, den 10. Januar 1912.
Ksönigliches Amtsgericht.
1 1 Aufgebot. 5 Der Privatier Georg Anton Schultz in Hamburg, Drosselstraße 26, und der Privatier Gustav Adolpb
Schultz in Hamburg, Werderstraße Nr. 8, haben als
Erben nach dem am 11. Januar 1912 in Roest bei
Kappeln verstorbenen Seefahrer Heinrich Georg
Anton Schultz in Roest bei Kappeln das Auf⸗ ebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Seefahrers Heinrich Georg Anton Schultz in Roest bei Kappeln spätestens in dem auf den 27. März 1912, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht an⸗ zumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forderung zu enthalten Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausges Hahege Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit. Für die Gläuhiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Kappeln, den 15. Januar 1912.
Königliches Amtsgericht Abt. 2.
1. Untersuchu Plachen. 2. Aufgebote,
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengese
erlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl
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Sonnabend, den 20. Janna
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Ulschaften.
ffentlicher Anzeiger.
Preis für den Raum einer 4gespaltenen Petitzeile 30 ₰.
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5. Erwerbs⸗ und S enossenschaften. e
tsanwälten. ꝛc. Versicherung
ederlassung ꝛc. von fall⸗ und Invaliditäts⸗
Bankausweise. Verschiedene Bekanntmachungen.
2) Aufgebote, Verlust⸗u. Fund⸗ sachen, Zustellungen u. dergl.
[92728] Oeffentliche Zustellung.
Der Privatgärtner Hermann Knispel in Nieder⸗ lehme bei Königs⸗Wusterhausen, Villa Siebert, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Erling⸗ hagen, Berlin W. 8, Unter den Linden 30II, klagt egen seine Ehefrau Karoline Knispel, geborene Platter, zurzeit unbekannten Aufenthalts, in den Akten 7. R. 2. 12, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: prinzipaliter: die zwischen den Parteien am 3. Februar 1911 vor dem Standesamt in Berlin eschlossene Ehe als nichtig zu erklären, eventualiter: ie Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für den allein schuldigen Teil zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die siebente Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts II in Berlin SW. 11, Hallesches Ufer 29-31, Zimmer Nr. 40, auf den 12. April 1912, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 16. Januar 1912.
Friedrichs, früher in Lüdenscheid, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Be⸗
sei, sich seit dieser Zeit um seine Familie nicht be⸗ kümmert und nicht für dieselbe gesorgt habe, daß er dem Trunke stark ergeben gewesen und die Klägerin in gemeiner Weise beschimpft habe, daß er auch längere Gefängnisstrafen erlitten habe, mit dem An⸗
den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Kläͤgerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Hagen i. W. auf den 28. März 1912, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hagen, den 16. Januar 1912.
Bönner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [91963]
Der Invalide Ludwig Beckmann in Rohrbach b. H., Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Moufang und Degen hier, klagt gegen seine Ehefrau, Elisabetha geb. Burckhardt, unbekannten Aufenthalts, mit dem
klagte, dessen Aufenthalt seit 3 Jahren unbekannt
trage, die Ehe zu trennen und den Beklagten für
[92738]
klagt gege
für schuldig
[92731]
nuar 1908,
Kunkel, geb. Schurig, straße Nr. 27, part., bei Kluth, Aufenthalts, wegen Ehescheidung, die Ehe der Parteien zu trennen
Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter Albert Kunkel in 1 bevollmächtigter: Rechtsanwalt St Ehefrau früher in Hamburg, Revaler⸗
n. seine
zu erklären.
.
Oeffentliche Zustellun Die minderjährigen Kinder des Gödecke, namens: 1) Elly Gödecke, geboren 15. Ja⸗ 2) Erich Gödecke, geboren 25. 1909, 3) Elfriede Gödecke geboren 11. Mai 1911, vertreten durch Rechtsanwalt Trauner zu Cassel als
Mathilde Genovef jetzt unbekannte
und die Beklagt
Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Neuruppin auf den 11. April 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu bestellen. Zum Zwecke der ö wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Neuruppin, den 1912. ruhl,
entlichen Zustellun
Janua
Wilsnack, Prozeß⸗ ade in Neuruppin,
mit dem Antrage,
elassenen Anwalt zu
3. R.57 11 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
8 beiters Karl
voraus zu entrichtende Geldrente von vierte ljährlich 45 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 25. Oktober, 25. Ja⸗ a nuar, 25. April und 25. Juli jedes Jahres, zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckhar zu erklären. n Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das 8wb Amtsgericht, Ab⸗ e teilung 4, in Halle a. S., Poststraße 13/17, Zimmer 136, auf den 22. März 1912, Vor⸗ mittags 9 Uhr, geladen. Halle a. S., den 11. Januar 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[92764] g Oeffentliche Zustellung und Ladung. Bruno Tripp, unehel. minderjähr. Kind der Bauerntochter Zäzilia Tripp von Wiesenfeld, Kläger, hbat am ,16. Januar 1912 durch seinen Vormund Adolf Sichling, Bauern von Wiesenfeld, gegen den ledigen volljährtgen Bauernsohn Johann Re chert, zuletzt in Stetten, nun unbekannten Aufem thalts, Beklagten, wegen Vaterschaft u. a. Klage zum Kgl. Amtsgericht Karlstadt erhoben, mit dem Antrage, zu r erkennen: I. Es wird festgestellt, daß der Beklagte der Vater des von der ledigen Zäzilia Tripp am 20. August 1909 unehelich geborenen Kindes Bruno Tripp ist. II. Der Beklagte ist schuldig, an die
den 18. September 1912, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, velche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerichte Anzeige zu machen. Sinzig, den 12. Januar 1912. 3
Königliches Amtsgericht. [92776] Aufgebot. “ Die Ehefrau Ludwig Rüffler, Sofie, geborene Dietrich, Hebamme in Saarbrücken, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Fleißig in Saarbrücken, hat beantragt, den verschollenen Wirt Ludwig
Ersdorf ö verstorbenen Fehgehens — Georges sind oder werden, das Aufgebotsverfahren . 11“ zum Zwecke der Ausschliezung von Nachlaßgläubigern 92368] “ Vpekaumtmachung. ber 1911 beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher auf⸗ Durch Ausschlußurteil vom 20. Dezember 83 gefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß ist die Katbarina Petry, geboren am E“ des verstorbenen vorgenannten Eduard Georges 1870 zu Neuerkirch, Kreis Simmern, To ““ spätestens in dem auf Freitag, den 29. März Witwe des Ackerers Jakob Petry, Elisabetha ge⸗ 1912, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ borene Auler, zu Neuerkirch für tot erklärt worden. 8 zeichneten Gericht, im Sitzungssaal, anberaumten Als Todestag ist der 31. Dezember 1904 festgestellt. Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Koblenz, den 12 Januar 1912. 8 Die Anmeldung hat die Angabe des ö Königliches Amtsgericht. 9. und des Grundes der Forderung zu enthalten. [999927 Uirkundliche Beweisstücke sind in Urschristkoder in Ah. 02Zr—h Ausschleheken bmachung. ber 1911 ist schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich der Karl Fr⸗ drich Staeiben gehoren in Crefeld nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den der Fax GCriehrsch eohe 1“
7 en, „ 5 — am 5. August 1870, zuletzt wohnhaft in Koblenz,
Antrage auf Scheidung der am 22. VI. 1892 zu Sandhausen geschlossenen Ehe aus Verschulden der Beklagten. er Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Heidelberg auf Mittwoch, den 13. März 1912, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen be f gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu
estellen. Heidelberg, den 15. Januar 1912. 8 Der Gerichtsschreiber
Pfleger, klagen gegen den Arbeiter Karl Gödecke, unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte, der Vater der Kläger, seit Januar 1911 unbekannten Aufenthalts verzogen und seitdem seiner Unterhaltspflicht gegen die Kläger nicht mehr genügt. Als Kosten des Unterhalts für Kläger werden monatlich je 20 ℳ gefordert, mit dem An trage, den Beklagten kostenfällig zu verurteilen, an die Kläger seit 1. Januar 1911 vierteljährlich 180 ℳ, die rückständigen Beträge sofort, die übrigen in vierteljährlichen, im voraus zu zahlenden Raten
des Großherzoglichen Landgerichts. v11“ 18 und 8 1“ für 1“ E“ 9 FvSSx. FF zu erklären. ie Kläger laden den Beklagten 18ge- “ “ Losse, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreitz vor Eleonore geb. Zakonska, in Hamßurg, Stresow⸗ die IV. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in
erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 26. November 1912, Vormittags 10 ½ Uhr. vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gerichte Anzeige zu machen. Ettlingen, den 13. Januar 1912. Großh. Amtsgericht. I.
1[92770] Aufgebot eines Verschollenen. Der am 11. März 1866 in Großeislingen ge⸗ orene Gottlob Bidlingmaier, Sohn der ver⸗
Klagspartei für die Zeit von der Geburt des Kindes, das ist 20. August 1909, bis zu dessen zurückgelegtem 16. Lebensjahre eine je für drei Monate vorauszahlbare Unterhaltsrente von jährlich 240 ℳ zu entrichten. III. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. IV. Das Ulteil wird, soweit gesetzlich zulässig, für vorläufig vollstrech⸗ bar erklärt 85 Zwecke der mündlichen Verhan dlung des Rechtsstreits wurde vom K. Amtsgericht Karl⸗ stadt Termin auf Montag, den 1. April 1912, Vorm. 9 Uhr, im Sitzungssagle des K. Amts⸗ gerichts anberaumt. Zu diesem Termine wird nach Bewilligung der öffentlichen Zustellung der Be klagtt
lts,
Ecknig, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II.
[92767] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Viktor Flörke, Marie geborene Klesch, in Cöln, Krahnenbäumen 62, Klägerin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Weilinghaus in Cöln, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Viktor Flörke, früher in Cöln, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 10. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Cöln auf den 18. März 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte
Johann Reichert, z. Zt. unbekannten Aufent ha
torbenen Christine Reik, geb. Bidlingmaier, Bauers⸗ vitwe, zuletzt in Geislingen, ist im Jahre 1882 ach Nordamerika ausgewandert. Seit dem Jahre 892 ist über seinen Aufenthalt nichts mehr bekannt. Der Privatier Daniel Friedel in Geislingen hat als Abwesenheitspfleger das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung des Verschollenen in zu⸗ lässiger Weise beantragt. Der Verschollene wird eshalb hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 3. Oktober 1912, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte nberaumten Aufgebostermin sich zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen würde. Art. 9 Abs. 2 E.⸗G. B. G.⸗B.) Zugleich wird edermann, der Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermag, aufgeordert, pätestens in diesem Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. 8 Göppingen, den 8. Januar 1912. K. Amtsgericht. Ott, stv. A.⸗N Aufgebot. 3 Die Frau Anna Pokucinski, geb. Kasprzewska, z. Zt. in Baiersee, und vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Boege in Culmsee, hat beantragt, den ver⸗ chollenen Arbeiter Leo Pokucinski, geboren am .April 1867 zu Klein Kielbasin aus Mirakowo, uletzt wohnhaft in Paparzyn, für tot zu erklären Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich vätestens in dem auf den 2. Oktober 1912, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, immer 3, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, idrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. i alle, welche Auskunft über und Tod des chollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ orderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Culm, den 12. Januar 1912.“ Königliches Amtsgericht. 3 Aufgebot. 8 Der Friseur Heinrich Stallkamp in Lingen hat beantragt, den verschollenen Eberhard Heinrich Stall⸗ kamp, zuletzt wohnhaft in Lingen, fur todt zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf Sonnabend, den 27. Juli 1912, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Lingen, den 12. Januar 1912. Königliches Amtsgericht. Abt. 2.
[92819] Aufgebot. Die Kaufmannsfrau Marie Burezyk in Rosdzin, z. Zt. in Breslau im Karolusstift, hat beantragt, ihren verschollenen Ehemann, den Kaufmann Karl Burczyk, zuletzt in Wilhelminehütte, für tot zu er⸗ klären, Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 31. Juli 1912, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 25, anberaumten ufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ rklarung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über eben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ ebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Myolowitz, den 12. Januar 1912. 8 Königliches Amtsgericht.
[92590] Aufgebot. 18 1—
Der Vereinskassier Wilbelm Schloßstein in Graz hat beantragt, seine verschollenen Geschwister, die vor etwa 50 Jahren nach Amerika auswanderten: 1) den am 23. September 1820 in Jagstfeld geborenen Andreas
Rüffler, ihren Ehemann, geboren am 4. März 1864, zuletzt wohnhaft in Geislautern, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 12. August 1912, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 4 — Filiale Gastwirt⸗ schaft Schiel — anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder ZCod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gerichte Anzeige zu machen. 1 Völklingen, den 11. Januar 1912. Königliches Amtsgericht. 5.
[92750] Aufgebot.
Der Abwesenheitspfleger des am 8. März 1868 zu Lindental (Gde. Unterschlechtbach, Gerichtsbezirk Welzheim), als Sohn des † Joh. Georg Rapp und der Luise geb. Kull daselbst geborenen Jakob Friedrich Rapp, der Ende der 80 er Jahre von Lindental aus, wo er zuletzt wohnhaft war, nach Nordamerika (Pennsylvanta) ausgewandert und seit 1896 verschollen ist, hat beantragt, den Verschollenen für tot zu erklären. Der Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 24. Oktober 1912, Nachmittags 4A Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen erteilen können, ergeht die Auffordernng, spätestens im Auf⸗ gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Welzheim, den 17. Januar 1912.
K. Württ. Amtsgericht.
Becht, O.⸗A.⸗R.
[92753] Oeffentliche Aufforderung.
Am 10. April 1910 ist in Kotzenau, Kreis Lüben, seinem Wohnsitz, der Modelltischler Ernst Stiebitz verstorben. Als seine Erben kommen in Betracht die Verwandten seines Vaters, des zuletzt in Greulich, Kreis Bunzlau, wohnhaften Inwohners Karl Gott⸗ lieb Stiebitz und mütterlicherseits die Nachkommen des am 26. November 1846 in Armadebrunn, Kreis Sprottau, verstorbenen Häuslerauszüglers Gottlieb Thomas und seiner ebendaselbst am 7. Dezember 1836 verstorbenen Ehefrau, Dorothea Elisabeth geb. Schulz. Soweit diese Personen sich noch nicht über ihr Erbrecht erklärt haben, werden sie aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. März 1912, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 8, anberaumten Termine ihre Rechte anzumelden und die ihr Erbrecht begrün Urkunden vorzulegen. 8
Lüben, den 13. Januar 1912.
Königliches Amtsgericht.
85
[92740] 1
Auf Antrag des Bureauvorstehers Moritz Schneider in Cottbus, Karlstraße 14, als Nachlaßpflegers, werden die Nachlaßgläubiger der am 18. November 1910 in der Landesirrenanstalt in Sorau, Nieder⸗ lausitz, verstorbenen unverehelichten Emma Procksch, früher im Diakonissenhaus Salem in Cottbus, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 15. April 1912. Vormittags 11 Uhr, beim unterzeichneten Amtsgericht, Gerichtsplatz 2, zwei Treppen, Zimmer 55, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der Emma Procksch anzumelden, widrigen⸗ falls sie, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlich⸗ keiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit werden Berücksichtigung verlangen können, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ geschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Nach Teilung des Nachlasses haftet ihnen jeder Erbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit.
Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Eee ei g der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit. Für die Gläuhiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. 8 Großtänchen, den 17. Januar 1912.
8 Kaiserliches Amtsgericht.
[92746] Aufgebot. Das Amtsgericht Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag des Pflegers für die⸗ jenigen Personen, welche Erben des verstorbenen Joseph Wagener werden, nämlich des Assessors Dr. Franz Goldmann, Grindelallee 53, II., werden alle Nachlaßgläubiger des hierselbst am 29. März 1832 geborenen und hierselbst am 16. November 1911 ver⸗ storbenen Privatmannes Joseph Wagener auf⸗ gefordert, ihre Forderungen bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Ziviljustizgebäude, Sieveking⸗ platz, Erdgeschoß, Mittelbau, Zimmer Nr. 165, spätestens aber in dem auf Freitag, den 8. März 1912, Vormittags 11 ½ Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermine, daselbst, Heiligengeist⸗ feldflügel, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 145, anzumelden. Die Anmeldung einer Forderung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ geschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt; auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur vnr den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.
den 4. Januar 1912.
Hedagee den 4. Je Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Der
[92772] Aufgebot.
Der Rechtsanwalt Leleune in Kallies hat als Nachlaßpfleger des am 8. November 1911 in Kallies verstorbenen Kanzleigehilfen Hermann Rohrsdorff das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Kanzleigehilfen Hermann Rohrsdorff spätestens in dem auf den 14. März 1912, Vormittags 10 Uhr. vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotetermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung
enen Gläubiger noch ein Ueberschuß
geschlo
verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗ 1 ergibt.
für tot erklärt worden. Als Todestag
31. Dezember 1910 festgestellt.
Koblenz, den 12. Januar 1912. Königliches Amtsgericht. 9.
ist der
[92747] e In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todes⸗
boren am 24. März 1841 zu Hille, hat das König⸗ liche Amtsgericht in Minden am 19. Dezember 1911 für Recht erkannt: Der verschollene, am 24. März 1 41 zu Htlle geborene Heinrich Reimler wird für tot erklärt. itpunkt 31. Dezember 1872 festgestellt. Minden, den 29. Dezember 1911. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! 1“ In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung der verschollenen unverehelichten Selma Hödt hat das
[92748]
Hödt, geboren am 26. Februar 1868 in Tirschtiegel als Tochter des Korbmachermeisters Ernst „Höth“ und seiner Ehefrau Emma geborene Horn, wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1899 festgestellt.
[92739] Bekanntmachung. “ Durch Ausschlußurteil vom 9. Januar 1912 ist die
der preußischen konsolidierten 3 ½ % igen Staats⸗ anleihe von 1890 für kraftlos erklärt worden. Berlin, den 9. Januar 1912.
[92592]/ K. Amtsgericht Stuttgart Stadt. Durch Ausschlußurteil vom 13. Januar 1912 wurde die am 15. Juni 1885 ausgestellte, auf den Inhaber
zinsliche Württembergische Staatsschuldverschreibung
Den 15. Januar 1912. 8 Gerichtsschre iber He ller. [9274381 Im Namen des Königs In der Aufgebotssache der Ehefrau des Tischlers das Königliche Amtsgericht Abt. 88 in Duderstadt durch den unterzeichneten Richter für Recht erkannt: Auf Antrag der Ehefrau des Tischlers Karl Böning,
ihren Geburtsnan hausen ausgestellte, angeblich verloren gegangene Sparkassenbuch Nr. 13 872 der hiesigen städtischen Sparkasse über ein Guthaben von 400 ℳ 53 ₰
stellerin für kraftlos erklärt. Duderstadt, den 10. Januar 1912. Königliches Amtsgericht
u“ [927286]
Das K. Amtsgericht Memmingen hat am 5. Ja⸗ nuar 1912 Ausschlußurteil erlassen: Der von Jo⸗ hann Georg Martin in Memmingen am 28. De⸗ zember 1910 über 500 ℳ, zahlbar am 28. Maͤrz 1911, auf Johann Weiß „zum goldenen Hecht“ in Memmingen gezogene, von diesem angenommene und auf der Rückseite mit Johann Georg Martin und August Wegelin indossierte und von der Antrag⸗ stellerin Aktiengesellschaft in Firma Deutsche Linoleum⸗ und Wachstuch⸗Compagnie in Rirdorf an die Firma Gehr. Heyl u. Co., Aktiengesellschaft, girierte Prima⸗ wechsel wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragstellerin zur Last.
Memmingen, 17. Januar 1912. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Memmingen.
Friedrich Se 2) die am 23. Januar 214* s 8 2 46 2.
223. 1836 de rene Christine Elisabeth Sct
Königliches Amtsgericht Cottbus, den 16. Januar 1912
und A.
ie Cöge aus Pflichtteilsrechten, ö“
erklärung des verschollenen Hemrich Reimler, ge⸗-
Als Zeitpunkt des Todes wird der
önigliche Amtsgericht in Tirschtiegel durch den Amtsrichter Meißner für Recht erkannt: Die verschollene unverehelichte Selma
Schuldverschreibung Lit. D Nr. 321781 über 500 ℳ
Königliches Amtsgerich: Berlin⸗Mitte. Abteilung 154.
lautende, auf 1. Januar und 1. Juli zu 3 ½ % ver⸗ Lit. H. H. Nr. 1925 über 200 ℳ für kraftlos erklärt. Karl Böning, Therese geb. Förster, zu Hilkerode hat
Therese he Förster, zu Hilkerode wird das auf burtsnamen „Therese Förster“ zu Werx⸗
nach erfolgtem Aufgebot auf Kosten der Antrag⸗
zugelassenen Anwalt zu bestellen. Ger Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Cöln, den 16. Januar 1912. T311“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[92733] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Müller Sophie Bauer, geb. inze, zu Stift Königslutter bei Braunschweig, Umstraße 75 II, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Dedolph zu Cottbus, klagt gegen ihren Ehemann, den Müller Johann Bauer, früher in Senftenberg N. L., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß der Beklagte die Klaͤgerin am 4. Sep⸗ tember 1903 böslich verlassen und sich seitdem nicht mehr um seine Familie gekümmert habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in C ottbus, Land⸗ gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 17, auf den 12. April 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwall zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. ETbTZZ’ Cpottbus, den 12. Januar 1912. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
192768) SOeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Schlossers Heinrich Christian, Luise geborene Cremer, zu Biebrich am Rhein, Waldstraße 90, Rechtsanwalt Justizrat Belles hierselbst, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schlosser Heinrich Christian, früher in Düsseldorf, Blücherstraße 45, wohnhaft, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, unterzder Behauptung, daß Be⸗ klagter die Klägerin seit Bestehen der Ehe fort⸗ während gröblich mißhandelt und sich ferner des Ehe⸗ kruchs schuldig gemacht hbat, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in üsseldorf auf den 26. März 1912, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Peoebenlanschtigsn vertreten zu lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Düsseldorf, den 13. Januar 1912. Riewer, Assistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[93155] Oeffentliche Zustellung.
Der Schmied Friedrich Middendorf in Erfurt, Cö“ der Rechtsanwalt Dr. P. R. Müller in Erfurt, klagt gegen seine Ehefrau Wilhelmine Middendorf, geb. Striebeck, früher in Bremen, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen, die Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären und ihr die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
gerichts in Erfurt auf den 20. März 1912,
Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen
bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu
bestellen. Zum Zwecke der öffent ichen Zustellung
wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Erfurt, den 17. Januar 1912.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[92735] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Packer Wilhelm Friedrichs, Gryta geborene Paskarbies, in Lüdenscheid, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Geilen in Hagen,
[93163)
888 “ ter: “ je 4. Zivj 28,1 75 „Nagel in Stade, klagt gegen ihren Ehemann, den streits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Land Mechaniker Paul Jarchow,
auf Grund der §§ 1567 Nr. 2, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. 2 Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Königlichen 25. April 1912, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
straße 115, Haus 2, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Köhler zu Hildesheim, klagt gegen ihren Ehemann, früher in Lehrte i. H., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er trotz Urteils des Königlichen Landgerichts in Hildesheim vom 3. November 1906 die bäusliche Gemeinschaft mit ihr nicht wiederhergestellt habe, mit dem An⸗ trage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts in Hildesheim auf den 1. April 1912, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Hildesheim, den 15. Januar 1912.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[93159] Oeffentliche Parthum, Eva geb. Dittmar, Webersehefrau in Helmbrechts, Klägerin, im Armenrecht, vertreten durch Rechtsanwalt Gummi in Hof, klagt gegen ihren Ehemann, den Weber Franz Ewald Parthum, früher in Helmbrechts, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Streitsteile aus Verschulden des Mannes zu scheiden und diesen zur Tragung der Kosten zu vperurteilen. Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Zivil⸗ kammer des Kgl. Landgerichts Hof ist auf Frei⸗ tag, den 15. März 1912, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaal, anberaumt, wozu Klagerin den Beklagten mit der Aufforderung ladet, einen der hiesigen Rechtsanwälte zu seiner Vertretung zu bestellen. S öffentlicher Zustellung wird dieser Klageauszug ekannt gemacht. Hof, den 19. Januar 1912.
Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts Hof.
[92737] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Martin Kappler, Josefine geb. Bürglin, in Dornach, Darlehnskassenstr. 35, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Justizrat Goldmann hier, klagt gegen ihren Ehemann Martin Kappler, Tagner, früher in Dornach, z. Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Ehebruchs, mit dem Antrage, die am 13. April 1887 in Reichweiler M“ Ehe der Parteien zu scheiden, den Be⸗ lagten als den an der Ehescheidung schuldigen Teil zu erklären und ihm die Prozeßkosten aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts in Mülhausen im Elsaß auf Montag, 18. März 1912, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Mülhausen, den 12. Januar 1912.
Der Gerichtsschreiber des Kaiserl. Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Katharina Jarchow, geb. Wadle, in
früher in Harburg, Die Kandgerichts in Stade auf den Zum Zwecke der
Stade, den 17. Januar 1912.
1568 B. G.⸗B., 86
Cassel auf
[92763]
halter,
Mutter der
dem weitere
zu erklären.
[92783]
Gmünd —,
Bekla vorläufi
des Rechtsstre
Gmünd, d
[92756]
tember 1906 bis deshalb als V.
“
klagt gegen ihren Ehemann, den Packer Wilhelm
8
eines sechzehnt
zu verurteilen,
den 15.
mittags 9 Uhr, mit der dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Cassel, den 16. Januar 1912. schnidt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Elisabet Vaupel, jetzt Winter⸗ zu Frankfurt a. M.,
Sammelvormund des Waisen⸗ Stadtsekretär Heinrich Orf zu Frankfurt a. M., klagt gegen den Gärtner Theodor Weller, ekannten Aufenthalts, früher in Frankfurt a. M., auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte der
Be
Klägerin
Empfängniszeit, d. i. in der Zeit vom 19. bis 17. September 1903 geschlechtlich beigewohnt habe, mit dem Antrag, den Beklagten kostenfällig an Klägerin z. H. vom 17. März 1904 bis 17. März 1910 vierteljährlich im voraus 75 ℳ, vom 17. März 1910 bis 17. März 1920 vierteljährlich im voraus 90 ℳ, sowie 200 ℳ als Kosten der Vorbildung für einen Beruf in vierteljährlich im voraus zu zahlendeu Raten von je 25 ℳ vom 17. März 1918 ab, zu sahleng mit
i Antrag,
fälligen Unterhaltsbeiträge für 8 vollstreckbar 1 Zur mündlichen Verhandlung des
Rechtsstreits wird der Beklagte vor
Amtsgericht in Frankfurt a. M., Heiligkreuzstraße 34,
Zimmer 30, auf den 6. März 1912, Vor⸗
mittags 10 Uhr, geladen.
Frankfurt a. M., den 16. Januar 1912.
Der Gerichtsschreiber 5 “ Amtsgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Der am 29. Oktober 1910 in Utzstetten Adolf Müller unehelicher Sohn der ledigen Korsett⸗ näherin Amalie Müller von bevollmächtigter:
unter
te der Kindsmutter innerhalb der Empfängnis⸗ zeit allein beigewohnt habe, mit dem Antrage, durch vollstreckbares Urteil der Beklagte sei kostenfällig schuldig, dem Kinde von seiner Geburt an bis zur Vollendung seines 16. Lebens⸗ jahres als Unterhalt eine vierteljährlich im voraus fällige Geldrente von jährlich 180 ℳ (Einhundert achtzig Mark), und zwar sofort, zu bezahlen.
Zur its wird der
liche Amtsgericht in Gmünd auf Freitag, den 15. März 1912, Nach en 18. Januar 1912.
Sekretär
Gerichtsschreiber des 88 Hace, Amtsgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Der Vormund des am 25. Juli 1907 anßerehench borenen Friedrich Otto Laue in Unterteut uchdruckereibesitzer Johannes Winkler daselbst, klagt gegen den Steineträger Karl Koch aus Halle a. S., jetzt in unbekannter Abwesenheit, unter der Behaup⸗ tung, daß der Beklagte der der Witwe Auguste Siebelist, geborenen Laue, inner⸗ halb der gesetzlichen Empfängniszeit vom 26. Sep⸗ „Januar 1907 beigewohnt und ater seines Mündels zu gelten habe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, dem . Kinde von seiner Geburt an bis Der Gerichtsschreiber des Koͤniglichen Landgerichts. †
25. J
Lebensj
Rechtsanwalt klagt gegen den mit unbekanntem Auf⸗ enthalt abwesenden Elektro
von Oberböbingen,
April 1912, ufforderung, einen be
z. Zt. un⸗
während
der gesetzlichen Man 1903
ihres Vormunds
das Urteil hinsichtlich der
das Königliche
geborene
Utzstetten — Prozeß⸗ Dr. Debler 3
monteur Friedrich Bauder der Behauptung, daß der für Recht zu erkennen: die rückständigen Beträge
mündlichen Verhandlung Beklagte vor das König⸗
mittags 3 Uhr, geladen.
aas,
chenthal,
Mutter seines Mündels,
zur Vollendung
Vor⸗
vertreten durch den und Armenamts,
geladen. i Karlstadt, den 17. Januar 1912. Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.
[92287] Oeffentliche Zustellung. Die am 19. April 1910 geborene Hildegard Marte Lorke in Landsberg a. Warthe, vertreten durch den Kellner August Kaeske in Landsberg a. Warthe, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Rimpler in Oels, klagt gegen den Reisenden Eugen Marke, früher in 121 Willongkby Street, Bropklhyn, New Pork, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er der Mutter der Klägerin, un⸗ verehelichten Elisabeth Lorke in Landsberg a. Warthe, in der gesetzlichen Empfängniszeit, nämlich in der Zeit vom 21. Juni 1909 bis zum 20. Oktober 1 909 beigewohnt habe, mit dem Antrage, der Klägertin von ihrer Geburt an bis zur Vollendung ihres sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 45 ℳ, und zwar die rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden am 19. Januar, 19. April, 19. Juli, 19. Oktober jedes Jahres, zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Dels 1 n. 21. März 1912, Vormittags 9 lhr, geladen. ““
Oels, den 13. Januar 1912.
als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[92766] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen des minderj. Erich Johannes Ziskoa i Leipzig⸗Reudnitz, vertreten durch seinen Vorm un Stadtrat Dr. Kechler in Leipzig, Klägers, gegen den Kellner Friedrich Wilhelm Ferdinand Hartmann in Bad Sodenthal, Beklagten, nun unbekanmten Aufenthalts, wegen Feststellung u. a., hat das K. Amtsgericht Obernburg neuen Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung bestimmt auf Dienstag, den 5. März 1912, Vorm. 9 Uhr. Zu die em Termine wird der Beklagte Friedrich Wilhelm Ker⸗ dinand Hartmann vor das Amtsgericht Obernburg, Sitzungssaal, geladen. Die öffentliche Zustell unig wurde bewilligt mit Beschluß vom 12. ds. Mts. Obernburg, den 18. Januar 1912. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Obernbzarg.
[92724) Oeffentliche Zustellung. . Die minderjährigen 1) Charlotte Melzer, 2) Kurt Melzer, in Potsdam, Schockstraße 35, vertreten darch ihren Pfleger Rechtsanwalt Dr. Plagemann in Potsdam, klagen gegen ihren Vater, den Tischler⸗ gesellen Emil Melzer, Aulebt im Strafgefängn is Tegel, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß sie noch nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten, und der Beklagte sich nicht men sie kümmert, mit dem Antrage, den Beklagten kosten⸗ pflichtig zu verurteilen, an die Kläger eine jährliche Unterhaltsrente von je 120 ℳ, zusammen 240 ⸗, am 1. jedes Vierteljahrs im voraus für drei Monate zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Königliche AmtS⸗ gericht in Potsdam, Kaiser⸗Wilhelm⸗Straße 8, Hinter⸗ gebäude, Zimmer 58, auf den 11. März 1912, Vormittags 9 Uhr, geladen.
Potsdam, den 11. Januar 1912.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerscht8. Abteilung 6.
[92723] Oeffentliche Zustellung. 8 In Sachen des minderjährigen Franz Chojnacki, vertreten durch seinen Vormund, den Geschaftsührer Walter Boltz in Posen, Berlinerstraße 14, Prozeßz⸗
balt eine im
bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Fink in .e gegen den Kaufmann Max Glodek, früher in Posem,