dieser Art versuchenden Dilettanten weiß Fräulein von Derp davon zu
überzeugen, daß dieses Lied, jene Tanz⸗ oder Volksweise oder sonstige Komposition nur so und nicht anders ins Choreographische übertragen werden kann. Den Eindruck erhöhte noch die dezente, schlichte und
Fee Dr. Collin⸗Haberlandt (Sopran) und der Chor der Apostel aulus⸗Kirche. Eintrittskarten zu 50 ₰, 1 ℳ, 2 ℳ sind vorher in der Hofmusikhandlung von Sulzbach (Bülowstr. 10) und in der Buch⸗
rücksichtigung der Baumwollkultur“ sprechen und dabei eine Rei interessanter Lichtbilder vorführen. Der Zutritt zu dem “ jedermann frei.
dabei doch zierliche und temperamentvolle Tanzart und die Anmut der jungen Frlich Die zart ausgeführte Musik der Herren Andre orchiana (Klavier), Max Modern (Violine), Fritz Becker Violoncello) kam noch hinzu, um ein einheitliches, erfreuliches Ganzes zu schaffen. Nur die wenig stimmungsvolle Fetcea der Bühne
irkte störend. — Im Bechsteinsaal ließ si
Winifred Purnell, die kaum dem Kindesalter entwachsene austra⸗ lische Pianistin, hören, die kürzlich im Choralionsaal Aufsehen erregte. Wenn je der Ausdruck „Wunderkind“ am Platze war, so ist er es bei
8 ünstlerin, deren Können so gar nicht angelernt und ; deesie anagstt fafleren sondern durch 12 Macht der Inspiration Kiel gebildet worden ist, trit eine Aenderung insofern ein, als dieee „Deutsche Gartenbau⸗ Sele⸗
1.
öPH eiiin, 2.
an demselben Abend Der Unterfeebootsdienst . Die Besatzung unserer Unterseeboote setzte sich bisher aus Leuten gesagt. zusammen, die bei den einzelnen Marineteilen eingetreten waren und sich erst später freiwillig für den Dienst auf den Unterseebooten meldeten. Nachdem eine besondere Unterseebootsabteilung in unter dem Protektorat Seiner Ehrüestst des Kaisers stehende
handlung von Dobbertin (Hauptstr. 140) zu haben.
Mannigfaltiges.
Januar 1912. in der Kaiserlichen Marine. Jubilar
Morgen, Abends 10 Uhr, findet in der Philharmonie ein roßer Corps de ballet-Ball zu Ehren des Hofballettmeisters iegel vom Zirkus Busch anläßlich seines 30 jährigen Jublläums
statt. Den Höhepunkt des Abends bilden zwei neueinstudierte Ballett⸗ lhrrhen des Ballettkorps des Zirkus Busch. Zahlreiche, dem efreundete Artisten haben außerdem ihre
itwirkung zu⸗
Eine Blumen⸗ und Pflanzenausstellung veranstaltet die
chaft“ gelegentlich des
t kommen scheint. Hier ist wirklich ein Wunder, Abteilung regelmäßig zum 1. April und 1. Oktober jedes Jahres 90. Stiftungsfestes in den Gesamträumen des Landwehroffizierkasinos “ 8 Maschinistenwärter einstellt. Für —in Charlottenburg am 15. Februar. Durch diese Nusstalft rasinos
an das man glauben muß.
selbständig Freiwillige als
8 „Berliner Trio“ veranstaltete am Mittwoch sein junge Leute im Alter von 1
2. Abonnementskonzert im Bechsteinsaal. An Stelbe des erkrankten Elektrotechniker, Maschinenschlosser (besonders für Gas⸗ und sind und bei der Unterseeboots⸗
Herrn Jan Gesterkamp trat Herr Theodore Spiering mit Oelmotore) oder Mechaniker
vollem Gelingen für den Violinpart ein. noch jungen Kammermusikvereinigung verdienen das man ihnen im Publikum entgegenbringt. Ein Zusammenspiel,
7 bis 20
Jahren, die gelernte öffentlich bekundet werden, was für hervorragende Schätze die Treib⸗ häuser der Blumenliebhaber und Gäriner um diese Jahreszeit bergen. Insbesondere werden Orchideen, Rosen, Flieder, Schneebälle und
Die Leistungen der abteilung am 1. April 1912 in Kiel als Dreijährig⸗freiwillige andere Treibsträucher, ferner Tulpen, Makblumen un Azaleen in
das Interesse, für die Unterseebootsmaschinisten⸗ (Unteroffizier⸗) Laufbahn eintreten einzelnen Gruppen wie auch in dekorativer Verwendung vorgeführt fein abgetöntes wollen, empfiehlt es sich daher, ihre Einstellungsgesuche werden. Der ganze Festschmuck soll ein Vorbild Fasn in welcher
lebhafter Musiksinn, das Bestreben, alter wie umgehend an das Kommando der genannten Abteilung einzusenden. Weise große Feste durch reichliche Verwendung Beizufügen sind: ein Lebenslauf mit Adresse, ein von der zuständigen verschönt werden
ebender Blumen können. Die Eröffnung der Ausstellung, einschl.
duktion gleich gerecht zu werden, das sind Eigenschaften, neuer Pro gleich gerecht — Anteilnahme Ersatzkommission ausgefertigter Meldeschein, sowie die Lehr⸗ und der Besichtigung der Gesamttafeldekorationen, erfolgt am 15. Februar
die den Abenden des „Berliner Trio“ wachsende chern. Das Programm am Mittwoch brachte außer dem C⸗Moll⸗ rio Op. 1 von Beethoven und Tscharkowskys großem A⸗Moll⸗Trio
Op. 50 noch ein Trio Op. 58 Nr. 2 von errang lebha
ruhig wirkenden
auf Allerhöchsten Befehl und aus Anlaß des
Seiner Majestät des Kaisers und Königs eine Fest⸗
Auf der Tagesordnung der
den Gebrauch der Schußwaffe bei der Schutzmannschaft. Der vorstellung statt, bei der, zum ersten Male wiederholt, „Der Ausschuß hatte sich vornehmlich mit der vom Polizeipräsidenten von große Königs, drei Bilder aus seinem Leben, von Josef Lauff, Musik Jagow kundgegebenen Ansicht zu beschäftigen, daß die Versammlung,
Der Dip
Arbeitspapiere über eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit, um 2 Uhr. Die Teilnehmerkarte, die durch die Geschäftsstelle, Berlin, sowie eine besondere pollzeilich beglaubigte Einwilligung des Vaters Invalidenstraße 42, zu beziehen ist, kostet für alles Gebotene, ein⸗ Hugo Kaun. Das Werk, oder Vormundes zu einer späteren Kapitulation für ein viertes Jahr. schließlich Festessen, 6 ℳ; der Eintritt für die Blumenausstellung das mit großer Hingabe von den drei Künstlern vorgetragen wurde, Die Beförderungsverhältnisse in dieser neuen und interessanten allein beträgt 2 ℳ. 8
’ ser. Beifall. Es bietet klanglich eine Fülle des Inter⸗ Laufbahn sind günstig. Nähere Auskunft erteilt die Unterseeboots⸗ 8 essanten und Originellen, läßt aber in seiner stellenweise etwas un⸗ abteilung in Kiel.
Chromatik eine klare Zeichnung vermisseteeaen.
viga⸗ Johannisthal bei Berlin, 25. Januar. (W. . B.) omingenieur Grulich flog heute mit drei Passagieren
estrigen Sitzung der Stadt⸗ ; . spspperordneten stand zunächst Bericht u“ Aus⸗ C“ 1 Stunde 35 Minuten und stellte damit
Im Königlichen Opernhause findet morgen, Sonnabend, schusses über den Antrag der Stadtv. Dr. Arons und Genossen, t 3 Geburtstages betreffend die bekannte Verfügung des Polizeipräsidenten über Därfet g 11ö.“ bisher der Belgier Lanser mit
Dauerweltrekord auf. Die Höchstleistung im
Saarbrücken, 25. Januar. (W. T. B.) Der bei dem heutigen Zugzusammenstoß verletzte ngö es Ziegel ist
von Friedrich dem Großen, für die szenische Aufführung eingerichtet wenn sie sich mit dieser Sache befaßt⸗ die ihr im § 35 der Städteordnung seinen Verletzungen erlegen. (Vgl. Nr. 24 d.
von J. Schlar, gegeben wird. Die Besetzun
ist die gleiche wie am Tage der Zweihundertjahrfeier, 24. Januar. — Der große König“ von Joseph Lauff mit der Musik von Friedrich II., wird, da eine überaus starke Nachfrage nach Eintritts⸗
der Hauptrollen ezogene Zuständigkeitsgrenze über
karten zu dieser Vorstellung besteht, am Dienstag, 30. Januar, und die Verfügung ein nicht 8S
Sonntag, 4. Februar, im Opernhause als Abonnementsvorstellung, öffentlichen Verkehrs herbe holt werden. Dies bedingt eine abermalige Uebersiedlung
wieder der Oper ins Königliche Schauspielhaus, woselbst am
der ursprünglich angekündigten Vorstellung („Der Bettler von Syrakus“),
Puccinis „Madama Butterfly“ au en. wird. 30. Abonnementsvorstellung (zu „Der
8 nner 1 gegsan vese, Auffasun “ 9 “ 8. e Handhabung der Polizei do ie Stadtgemeinde, die große Summen zu den Polizeikosten beitrage, erheblich interessiere und durch roßen.. 8 Fden ni gricteten, Weniger starke Erd⸗
geführt werde. In der vorgeschlagenen Resolution wurde ferner das Bedauern über die in Rede stehende Ver⸗
chreite. Der Ausschuß schlug vor,
Zakynthos, 25. Januar. (W. T. 8* Heftige Erdbeben,
en hier stattgefunden.
icher Zustand in der Sicherheit des stöße waren in Leukadia, Elis und Kephalonia zu spüren.
30. Januar statt fügung des Polizeipräsidenten ausgedrückt. Die Resolution wurde mit der Hambur
Die für die der
vI gekauften Eintrittskarten haben Gültigkeit für die neu⸗- von Vorkommnissen in
angesetzte
orstellung „Madama Butterfly“, können aber auch bis bureaus zu verhüten, wie zum Tage der Vorstellung an der Vormittagskasse und am Vor⸗ Lüdicke zutage getreten sind.“ stellungstage an der Vormittags⸗ und Abendkasse bis zum Beginn
e der Eintrittskarten findet nicht die Kontrolle auszubauen. Gegen
Stadtv. Dr. Arons und ettler von Syrakus“) an der „ob Vorkehrungen getroffen sind, um die
Genossen an den Magistrat: Das Schiff
den städtischen Steuer⸗ wurde. —
Honolulu, 25. Januar. (W. T. B.) Auf dem Dampfer großer Mehrheit angenommen. — Es folgte eine Interpellation während der Fa E“ E—1—— stieß infolgedessen mit dem amerikanischen Wiederholung Kreuzer 16 zusammen, der am HKeck getroffen sie aus Anlaß des Prozesses Honolulu ei 1 Tel Der Stadtrat Sauße legte v Meehens elegramm ste 1 8 8 g als stark übertrieben heraus. Der auf diese Anfrage in erschöpfender Weise dar, daß der Dampfer ist allerdings beim Einlaufen in den Hafen mit dem Kreuzer
einem bei der Hamburg⸗Amerika⸗Linie aus t sich diese über Amerika
der Vorstellung gegen Erstattung auch des Au geldes zurückgegeben Magistrat alles im Bereich der Möglichkeit liegende getan habe, um w 1 1 ha Fälschungen werde man sich freilich . rung gewefen nd ⸗ 8 Fe —e dert ahl “
werden. Eine spätere Zurückna statt.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen „Die von der Auskunft des Magistrats
Entführung aus dem Serail“, Oper in 3 Akten von Mozart, unter Besprechung der Interpellation. der musikalischen Leitung des Generalmusikdirektors Dr. Muck und in geheime Sitzung.
der Besetzung der Hauptrollen durch die Damen Andrejewa⸗Skilondz, Dietrich sowie die Herren Fischer, Sommer, Lieban und Dahn
1e
den 29. Januar, Abends 8 ÜUhr,
n der Paul Gerhardt⸗Kirche (Schöneberg, Hauptstraße) (Bellevuestraße 3), ihren dritten
veranstaltet am Sonntag, Abends 8 Uhr, der Professor Egidi ein
heime Regierungsrat Dr. Busse w
Konzert zum Besten der „Frauenhilfe“. Mitwirkende sind züge der Wirtschaft in Turkestan
2. . 8
Theater.
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ haus. Das Abonnement, die ständigen Reservate owie die Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben.
uf Allerhöchsten Befehl: Festvorstellung ur Feier des Geburtstags Seiner Majestät des Kaisers. Der große König. Drei Bilder aus einem Leben von Josef Lauff. Musik von Weiland Seiner Majestät dem König, für die szenische Aufführung eingerichtet von Josef Schlar. Anfang 2.
Schauspielhaus. 27. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Die Entführung aus dem Serail. Oper in drei Akten von Wolfgang Amadeus Mozart. Text von Bretzner. 1 8— General⸗ usikdirektor Dr. Muck. Regie: Herr Regisseur
raunschweig. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag: Opernhaus. 26. Abonnementsvor⸗ stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Der Rosenkavalier. Komödie für Musik in drei Akten von Hugo von Hofmannsthal. Musik von Richard Strauß. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 28. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Die Nibelungen. Ein deutsches Trauerspiel in drei Abteilungen von Friedrich Hebbel. 2. Abend. Dritte Abteilung: Kriemhilds Rache. Ein Trauerspiel in fünf Aufzügen. Anfang 7 Uhr.
Die für die 30. Abonnementsvorste Sung „Der Bettler von Syrakus“ an der Fevd gekauften Eintrittskarten behalten Gültigkeit für die neu an⸗ gesetzte Vorstellung „Madama Butterfly“, können aber auch täglich an der Vormittagskasse und am Tage der Vorstellung an der Vormittags⸗ und Abendkasse bis zum Beginn der Vorstellun gegen Erstattung auch der Vorverkaufsgebühr zurück⸗ gegeben werden. Eine spätere der Ein⸗
ttskarten findet nicht statt.
8 8 Uhr. Theater des Westens. 8 Uhr.
= Vorletzte Woche! =—
Russisches Ballett.
Heute: Giselle — Polowetzer Tänze —
Scheherasade. [95151]
Billettverk.: Theaterkasse, Bote & Bock, Kaufhaus d. Westens, Invalidendank.
Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstr. 12.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: — Blut. Operette in drei Akten von Johann
rauß.
Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Fatinitza. — Abends: Wiener Blut.
Deutsches Theater. Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr:
Turandot. Sonntag: Turandot. Montag: Faust, 1. Teil. Montag, den 29. Januar, Abends 8 Uhr: Auf⸗ führung im „Zirkus Schumann“: Jedermann.
Kammerspiele. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Eine glückliche Ehe. Sonntag: Nathan der Weise. Montag: Frühlings Erwachen.
Berliner Theater. Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Torquato Tasso. — Abends 8 Uhr: Großte Rosinen. Originalposse mit Gesang und Tanz in drei Akten (5 Bildern) von R. Bernauer und R. Schanzer.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bummelstudenten. — Abends: Große Rosinen.
Montag und folgende Tage: Große Rosinen.
Theater in der Aöniggrätzer Straße. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die fünf Frankfurter. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Ein Fallissement. — Abends: Die fünf Frankfurter. Montag und folgende Tage: Die fünf Frank⸗
furter.
Lessingtheater. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Ein Trauerspiel in 5 Akten von Ernst
ardt.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die versunkene Glocke. — Abends: Gudrun.
Montag: Glaube und Heimat.
Nenes Schauspielhaus. Sonnabend, Nach⸗ mittags 3 ¼ Uhr: Agnes Bernauer. Ein deutsches Trauerspiel in 5 Akten von Friedrich Hebbel. — Abends 8 Uhr: Fiat justitia. Kriminalgroteske in 3 Instanzen von Lothar Schmidt und Heinrich Ilgenstein.
Sonntag: Fiat justitia. Montag: Heiligenwald.
—Q
Komische Oper. Sonnabend, Abends 8 Uhr: b. onntag, Nachmittags 3 Uhr: La Traviata. — Abends: Undine. Montag: Der Freischütz.
Kurfürsten-Cper. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Schmuck der Madonna. Oper aus dem neapolitanischen Volksleben in drei Akten. Handlung und Musik von Ermanno Wolf⸗Ferrari.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Tiefland. — Abends: Der Schmuck der Madonna.
Montag: Der Schmuck der Madonna.
befriedigt und verzichteten auf eine geringsten S
niemals vollständig schützen können. D e Interpellanten erklärten sich Einfahrt plötzlich gestorben. Der Dampfer hat indessen nicht den chaden genommen. Nach dem Tode des Lotsen hat
— Auf die öffentliche folgte eine der Kapitän die Einfahrt des Schiffes in den Hafen allein weiter⸗
geführt. Der
im Saale des Künstlerhauses Gesellschaftsabend. Der Ge⸗ ird über das Thema: „Die Grund⸗ und Buchara mit besonderer Be⸗
Schillertheater. o. (Wallnertheater.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Weg zur Hölle. Schwank in drei Akten von Gustav Kadelburg.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Probe⸗ kandidat. — Abends: Der Probepfeil.
Montag: Der Weg zur Hölle.
Charlottenburg. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Kilometerfresser. Schwank in drei Akten von Curt Kraatz.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Maria Stuart. — Abends: Emilia Galotti.
Montag: Der Probevpfeil.
Lustspielhaus. (Friedrichstr. 236.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die Damen des Regiments. Fchpank in drei Akten von Julius Horst und Artur
ppschitz.
Sonntag, Nachmittags 3Uhr: Der Herr Senator. — Abends: Die Damen des Regiments.
Montag und folgende Tage: Die Damen des Regiments. 8
Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Alles für die Firma. Von M. Hennequin und Georges Mischell, für die deutsche Bühne bearbeitet von Bolten⸗Baeckers.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Kümmere dich um Amelie. Schwank in drei Akten (vier Bildern) von Georges Feydeau. — Abends: Alles für die
rma.
Montag und folgende Tage: Alles für die Firma.
Thaliatheuter. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Polnische Wirtschaft. Schwank mit Gesang und Tanz in drei Akten von Kraatz und Okonkowsky, bearbeitet von J. Kren. Gesangsterte von Alfred Schönfeld, Musik von
J. Gilbert. scheeanntag und folgende Tage: Polnische Wirt⸗ a 2
Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof Fie ü. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Das kleine
afé. Lustspiel in drei Akten von Tristan Bernard.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Francillon. — Abends: Das kleine Café.
Montag und folgende Tage: Das kleine Café.
Konzerte.
Singakademie. Sonnabend, Abends 8 ½ Uhr: Klavierabend (Brahms⸗Abend) von Gregor Beklemischeff.
Dampfer „Cleveland“ wird heute seine Reise von
Die Deutsch⸗Asiatische Gesellschaft veranstaltet Montag, 82 hsich Die Reise ist bisher
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der
Ersten Beilage.)
Beethoven-Saal. Sonnabend, Abends 8 Uhr:
Konzert von Guy Magrath (Violine) mit dem
Philharmonischen Orchester. Dirigent: Dr. Ernst Kunwald. 1
Birkus Schumann. Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: Große Galavorstellung. Auftreten sämtlicher Spezialitäten. — Zum Schluß: Das neue Aus⸗ stattungsstück „Das Motorpferd“ in 5 Akten Hervorzuheben: Die große Schlußapotheose mi 6 noch nie dagewesenen Effekten. 8
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr und Abends 7 ⅛ Uhr: 2 große Galavorstellungen. — In beiden Vor⸗ stellungen: Das Motorpferd.
Montag: Keine Zirkusvorstellung, sondern: Aufführung des „Deutschen Theaters”: Jedermann. Anfang 8 Uhr.
Birkus Busch. Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr⸗ Große Galavorstellung. Zum Schluß: Das neue Manegeschauspiel „Die Hexe“ mit Gertrud Arunold als Gast. — Vorher: das auserwählte Programm.
Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr und Abends 7 ½ Uhr: 2 große Vorstellungen.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Elsa von Behr mit Hrn. Landrat Hrs⸗ Jaspar Frhrn. von Maltzahn (Behrenhoff—
ergen a. Rügen).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungsrat Pohle (Düsseldorf). — Hrn. Major a. D. G. von Marschall (Grüssow). — Eine Tochter: Hrn. Re⸗ gierungsassessor Franz Irmer (Cassel).
Gestorben: Hr. Generalmajor z. D. Ernst von Jossa (Wiesbaden). — Hr. Oberstleutnant z. D. Arthur von Leslie (Charlottenburg). — Hr. Re⸗ gierungsrat a. D. Friedrich von der Marwitz⸗ Klein Nossin (Potsdam). — Hr. Oberstleutnant ga. D. Barnim Wohlfahrt (Harburz). — Verw. Fr. Geheimrat Hermine Nasse, geb. von Hogen⸗ dorp (Bonn).
DPVerantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heidrich) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. ₰4 Acht Beilagen
einschließlich Börsenbeilage und Warenzelchen⸗ beilage Nr. 8 A und 8 B). 6
1 — Amtliches. Deutsches Reich.
Bekanntmachung
über die Anmeldung unfallversicherungsp lichtiger 1 Betriebe und Tätigkeiten.
Vom 15. Januar 1912.
Nach Artikel 49 des Einführungsgesetzes zur Reichs⸗ versicherungsordnung vom 19. Juli 1911 (Reichsgesetzbl. 1911 S. 839) hat jeder Unternehmer eines Betriebs oder von Tätigkeiten, die erst die Reichsversicherungsordnung der Unfall⸗ versicherung unterstellt binnen einer vom Reichsversicherungsamt zu bestimmenden Frist das Unternehmen unter Angabe seines Gegenstandes und seiner Art sowie der Zahl der durchschnittlich ihn ihm beschäftigten versicherungspflichtigen Personen bei dem Versicherungsamt, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat, anzumelden. 1 Die Frist für die Anmeldung wird hiermit auf die Zeit
bis zum 15. März 1912 einschließlich
festgesetzt. 8
Ist die Anmeldung versäumt oder unvollständig, so hat das Versicherungsamt selbst die Angaben nach eigener Kenntnis der Verhältnisse aufzustellen oder zu ergänzen. Das Versiche⸗ rungsamt ist befugt, die Unternehmer durch Geldstrafe bis zu 100 ℳ anzuhalten, binnen einer gesetzten Frist Auskunft zu erteilen (Artikel 50 des Einführungsgesetzes zur Reichsversiche⸗ rungsordnung). 1
Soweit noch keine Versicherungsämter errichtet sind, haben die Anmeldungen bei den von der obersten Verwaltungsbehörde bestimmten örtlich zuständigen Stellen zu erfolgen (Artikel 7 des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung).
Im übrigen wird wegen der Anmeldung auf die beigefügte Anleitung verwiesen. 8 .
Berlin, den 15. Januar 1912.
Das Reichsversicherungsamt.
Abteilung für Unfallversicherung. Dr. Kaufmann.
8 Anleitung für die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Betriebe und Tätigkeiten (Artikel 49, 50 des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911).
I. Welche Betriebe und Tätigkeiten sind anzumelden? Anmeldepflichtig sind die durch § 537 der Reichsversicherungs⸗ ordnung vom 19. Juli 1911 der reichsgesetzlichen Unfallversicherung neu oder erst in vollem Umfang unterstellten Betriebe und Tätigkeiten. Demzufolge sind anzumelde: 11X1““ 8 1) Apotheken, 2) Gerbereibetriebe, 3) Gewerbebetriebe, in denen a. Bau⸗ und bPb. Dekorateurarbeiten ausgeführt werden, 4) Steinzerkleinerungsbetriebe, 8 5) Betriebe von Badeanstalten, 6) gewerbsmäßige Binnenfischerei⸗, Fischzucht⸗, Teichwirtschafts⸗ und Eisgewinnungsbetriebe, 7) das Halten von Fahrzeugen auf Binnengewässern, 8) gewerbsmäßige Fahr⸗, Reittier⸗ und Stallhaltungsbetriebe, 9) das Halten von anderen Fahrzeugen als Wasserfahrzeugen, wenn sie durch elementare oder tierische Kraft bewegt werden, 19 das Halten von Reittieren, 11 a. Betriehe zur Beförderung von Personen oder Gütern, 3 b. Holzfällungsbetriebe, ce. Betriebe zur Behandlung und Handhabung der Ware, wenn sie mit einem kaufmännischen Unternehmen verbunden ind, das über den Umfang des Kleinbetriebs hinausgeht.
öG Apotheken.
Zu 1. Schon bisher unterlagen Apothekenbetriebe der Unfall⸗ versicherung, wenn in ihnen mehr als zehn Personen beschäftigt oder Motore verwendet wurden oder mit ihnen eine umfangreiche Lager⸗ tätigkeit verbunden war. Nach der Reichsversicherungsordnung sind sämtliche Apotheken ohne Rucksicht auf Art und Umfang versicherungs⸗
pflichtig. Gerbereien.
Zu 2. Das gleiche gilt von den Gerbereien, die jetzt in vollem Umfang ohne Rücksicht auf die Zahl der in ihnen beschäftigten oder die Verwendung von Motoren der Versicherung unter⸗ liegen.
Gewerbebetriebe, in denen Tiefbauarbeiten ausgeführt werden.
Zu 3 a. Hinsichtlich der Gewerbebetriebe, in denen Tiefbauarbeiten ausgeführt werden, ist der Umfang der versicherten Tätigkeit durch die Reschsversicherungsordnung nicht unwesentlich erweitert worden. Denn bisher waren bei an sich nicht versicherungspflichtigen Gewerbebetrieben, in denen nebenbei Tiefbauarbeiten ausgeführt wurden, nur die eigent⸗ lichen Tiefbauarbeiten versichert, während jetzt in gleicher Weise wie schon früher bei Hochbauarbeiten der gesamte Gewerbebetrieb ver⸗ sichert ist, sobald in ihm gewerbliche Tiefbauarbeiten nicht nur gelegentlich ausgeführt werden.
Gewerbebetriebe, in denen Dekorateurarbeiten ausgeführt werden.
Zu 3 b. Neu in die Versicherung sind allgemein einbezogen Ge⸗ werbebetriebe, in denen Dekorateurarbeiten (Anbringen von Gardinen,
8
Bildern, Vorhängen usw.) ausgeführt werden. Für sie gilt Ziffer 3a
entsprechend. 1 Badeanstalten. Zu 5. Für die Badeanstalten gilt Ziffer 2. Das Halten von Fahrzeugen und Reittieren.
1 8 G 7, 9 und 10. Neu sind ferner der Versicherung unterstellt 08
. alten von Fahrzeugen auf Binnengewässern, und zwar ohne Rücksicht auf die verwendete Triebkraft, sowie das Halten von anderen als Wasserfahrzeugen, wenn sie durch elementare oder tierische Kraft bewegt werden, ferner das Halten von Reittieren.
Es sind somit jetzt nicht nur die Tätigkeiten im Interesse der zu gewerblichen Zwecken gehaltenen, sondern auch der zu Privat⸗, Luxus⸗ oder wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Fahrzeuge und Reittiere versichert. Dabei ist zu beachten, daß die Versicherung bei allen Wasserfahrzeugen auf Binnengewässern ohne Unterschied ihrer Art Platz greift, während dies bei Land⸗ und Luftfahrzeugen nur dann der
all ist, wenn sie durch elementare oder tierische Kraft bewegt werden.
oraussetzung der Versicherungspflicht bei allen diesen Tätigkeiten ist aber, daß das Fahrzeug oder das Reittier nicht bloß zu einem ganz vorübergehenden Zweck gehalten wird.
versicherungs⸗ und anmeldepflichtig.
Unversichert bleibt das Halten von durch menschliche Kraft bewegten Fahrzeugen (Kinderwagen, Handkarren, Fahrrädern).
Fahr,, Reittier⸗ und Stallhaltungsbetriebe.
8 8. Gleichfalls neu versichert ist der gewerbsmäßige Fahr⸗ betrieb, d. h. das Einfahren fremder Pferde sowie der gewerbsmäßige Reittier⸗ und Stallhaltungsbetrieb. Hierher gehören namentlich die Betriebe von Reit⸗, Renn⸗ und Fahrbahnen, von Reit⸗ und Fahr⸗ schulen sowie die sogenannten Tattersalls und Hippodrome, ferner die Zirkusbetriebe, soweit es sich bei ihnen um die Wartung und Pflege der Reittiere oder um sonstige Arbeiten der Stallhaltung handelt; außerdem die Pensionsstall⸗ und Viehhaltungsbetriebe. Die Ein⸗ stellung von Vieh durch einen Viehhändler in eigener Stallung gehört nicht zum Viehhaltunasbetriebe, sie unterfällt aber als Betrieb zur Behandlung und Handhabung der Ware (zu vgl. 11 c) der Versiche⸗ rungspflicht.
Betriebe zur Beförderung von Personen und Gütern sowie Holz⸗ fällungsbetriebe.
Zu I1 a und b. Betriebe zur Beförderung von Personen oder Gütern sowie Holzfällungsbetriebe sind nicht mehr wie früher nur in Verbindung mit einem Handelsgewerbe, dessen Inhaber im Handels⸗ register eingetragen ist, versicherungspflichtig. Sie unterstehen viel⸗ mehr jetzt den Bestimmungen der Reichsversicherungsordnung, wenn sie mit einem über den Umfang des Kleinbetriebs hinausgehenden kaufmännischen Unternehmen verbunden sind. 8
Betriebe zur Behandlung und Handhabung der Ware. Zu 11 c. Die Versicherung der früheren „Lagerungsbetriebe“ ist wesentlich umgestaltet worden. Früher waren derartige Betriebe nur hinsichtlich der eigentlichen Lagerungsarbeiten und nur unter der Voraussetzung versichert, daß sie mit einem Handelsgewerbe verbunden waren, dessen Inhaber im Handelsregister eingetragen war. Jetzt sind alle Betriebe zur Handhabung und Behandlung der Ware ver⸗ sichert, sofern sie mit einem über den Umfang des Kleinbetriebes hinausgehenden kaufmännischen Unternehmen verbunden sind. Hieraus ergibt sich die Ausdehnung der Versicherungspflicht auf eine Reihe von Tätigkeiten, die bisher der Versicherungspflicht nicht unterfielen. Denn der neue Begriff „Handhabung und Behandlung der Ware“ umfaßt sowohl die eigentlichen Lagerungsarbeiten, wie: Auf⸗ und Abladen und Hineinschaffen der Ware in die Ge⸗ schäftsräume, Aus⸗, Ein⸗ und Umpacken, Umfüllen, Auffüllen des Handlagers, Sortieren, Vermessen und Auszeichnen der Ware, Handhabung der Ware bei der Bestandsaufnahme, Be⸗ förderung der Ware aus einem Geschäftsraum in den anderen, Behandlung der Ware, um sie in verkaufsfähigen Zustand zu versetzen und darin zu erhalten, sowie die Instandhaltung der Warenräume (zu vgl. Bescheid 2229, Rekursentscheidung 2277, Amtliche Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1908 S. 494, 655),
als auch alle übrigen dem technischen Teile des Betriebs angehörenden
Verrichtungen, die zu der bisher unversicherten Verkaufstätigkeit in
näherer Beziehung stehen, wie: Das Herbeiholen der Ware aus dem Hand⸗ oder sonstigen Lager, das Vorlegen und Vorzeigen der Ware zum Zwecke des Verkaufs das Umgehen mit der Ware während der Verkaufs⸗ verhandlungen, das Abmessen, Abwiegen, Verpacken oder Bereitstellen der Ware zum Zwecke des Vexpackens, der Ueber⸗ gabe der Ware an die Käufer und das Zurücklegen der unver⸗ kauften oder nicht passenden Ware in das Lager usw.
Unversichert bleiben auch jetzt noch die dem Handel dienenden Tätigkeiten, die mit der eigentlichen Behandlung und Handhabung der Ware nichts zu tun haben. Dahin gehören beispielsweise die Ar⸗ beiten im Kontor und in der Kasse.
Der Kreis der versicherten Betriebe ist auch insofern ausgedehnt worden, als der Inhaber des Betriebs nicht mehr im Handelsregister eingetragen sein muß. Ferner ist der Begriff „Handelsgewerbe“ durch „kaufmännisches Unternehmen“ ersetzt. Auch dies führt zur Versicherungspflicht von bisher versicherungsfreien Betrieben, die zwar nicht zu den eigentlichen handelsgewerblichen Betrieben gehören, ihrer Natur nach aber ihnen nahestehen. Dahin gehören die Genossen⸗ schaften des Reichsgesetzes vom 1. Mai 1889, nämlich Produktiv⸗, Absatzgenossenschaften, Magazinvereine, Konsumvereine, Vereine zur Beschaffung von Gegenständen des landwirtschaftlichen und gewerb⸗ lichen Betriebs usw.
Damit aber nicht durch diese neuen Vorschriften auch kleinste Betriebe mit ganz unerheblicher Unfallgefahr von der Versicherung erfaßt werden, hat die Reichsversicherungsordnung vorgesehen, daß die Versicherungspflicht von Betrieben zur Behandlung und Handhabung der Ware dann nicht eintritt, wenn das kaufmännische Unternehmen, mit dem sie verbunden sind, über den Umfang des Kleinbetriebs nicht hinausgeht.
Das Reichsversicherungsamt hat auf Grund des § 537 letzter Absatz der Reichsversicherungsordnung zu bestimmen, welche kauf⸗ männischen Unternehmungen als Kleinbetriebe der Unfallversicherung nicht unterliegen Demgemäß hat es beschlossen, daß alle diesenigen kaufmännischen Unternehmungen als Kleinbetriebe zu gelten haben, in welchen die Tätigkeit der von dem Unternehmer beschäftigten Personen im ganzen jährlich nicht mindestens dreihundert volle Arbeitstage (Tagesleistungen) ergibt. Bei Berechnung der Arbeitstage wird die Tätigkeit der Hausdiener, Arbeiter, Packer, Markthelfer, Laufburschen, Kenscher und der mit ähnlichen Arbeiten beschäftigten Personen voll, die Tätigkeit der kaufmännischen Angestehlten nur zur Hälfte angerechnet.
Es ist also beispielsweise ein Betrieb versicherungspflichtig, der Hausdiener usw. 100 Tage und kaufmännische Angestellte 400 Tage
0 8 8 im Jahre (100 + = 300 Tage) beschäftigt, während ein Betrieb, in welchem Hausdiener usw. 100 Tage und kaufmännische Angestellte
300 “ 300 Tage (100 + 90 = 250 Tage) beschäftigt werden, von der Ver⸗
sicherung befreit bleibt.
Werden Arbeitskräfte zum Teil als Hausdiener usw., zum Teil als kaufmännische Angestellte verwendet, so ist ihre Tätigkeit im ersteren Falle voll, im letzteren nur zur Hälfte in Ansatz zu bringen. Versichert ist also beispielsweise ein Betrieb dann, wenn in ihm zwei Personen in der Weise beschäftigt werden, daß die eine 100 Tage als Hausdiener usw. und 80 Tage als kaufmännischer Angestellter, die andere 60 Tage als Hens. usw. Tage als kaufmänni Angestellter tätig ist (100 +. 2 + 60 + 2 = 320 Tage)
II. Welche Betriebe und Täͤtigkeiten sind nicht
anzumelden?
1) Von den nach Ziffer I der Unfallversicherung in vollem Um⸗ fang unterstellten Betrieben und Tätigkeiten sind diejenigen nicht an⸗ zumelden, welche bereits versicherungspflichtig und angemeldet waren.
2) Desgleichen sind nicht anzumelden solche Unternehmen, die als Nebenbetriebe gewerblicher oder landwirtschaftlicher Betriebe bereits versichert sind. 1
3) Nicht versicherungspflichtig und deshalb gleichfalls nicht an⸗ zumelden sind alle Betriebe und Tätigkeiten, in welchen der Unter⸗ nehmer allein ohne Gehilfen, Lehrlinge oder sonstige Arbeiter tätig ist; die rein zufällige Beschäftigung einer Hilfskraft, deren Heran⸗ ziehung nicht vorausgesehen werden kann, macht den Betrieb nicht
11“
—
Als Arbeiter Selhen auch Familienangehörige des Unternehmers, die in dem Betriebe beschäftigt werden, mit Ausnahme der Ehefrau, die niemals als Arbeiterin ihres Ehemanns angesehen werden kann.
III. Wer hat anzumelden?
Zur Anmeldung verpflichtet ist der Unternehmer des Betriebs oder der Tätigkeiten oder sein gesetzlicher Vertreter.
Unternehmer ist derjenige, für dessen Rechnung der Betrieb geht, und bei nicht gewerbsmäßigem Halten von Reittieren oder Fahrzeugen, 28 8 Reittier oder Fahrzeug hält (§ 633 der Reichsversicherungs⸗ ordnung).
Halter eines Fahrzeugs oder Reittiers ist, wer nicht nur vor⸗ übergehend die Instandhaltung des Fahrzeugs oder die Wartung und Pflege des Reittiers für eigene Rechnung übernommen hat.
Von mehreren Unternehmern eines Betriebs ist jeder zur An⸗ meldung verpflichtet. Durch die Anmeldung eines Unternehmers wird der Anmeldepflicht der übrigen genügt. Für die Anmeldepflicht ist 9 ob der Unternehmer eine natürliche oder juristische
erson ist.
IV. In welcher Form und in welchem Umfang soll die Anmeldung erfolgen? 1) Für die Anmeldung wird die Benutzung der nachstehenden Muster empfohlen. 2) In ihr ist der Gegenstand des Betriebs (Muster 1) oder die Art der Tätigkeiten (Muster I 1) genau zu bezeichnen. Umfaßt ein Betrieb wesentliche Bestandteile verschiedenartiger Gewerbszweige, so sind sämtliche Bestandteile anzugeben; dabei ist der Hauptbetrieb lenghher st die Zahl aller durchschnittlich besch erner ist die Zahl aller durchschnittli eschäftigten ver⸗ sicherungspflichtigen Personen anzugeben, gleichviel, ob sie Inländer
oder Ausländer, männlichen oder weiblichen Geschlechts, ob sie er⸗
wachsene oder jugendliche Arbeiter, Gebilfen, Gesellen oder Lehrlinge mit oder ohne Entgelt sind, ob sie dauernd oder vorübergehend be⸗ schäftigt werden.
4) Betriebsbeamte sind nur dann versicherungspflichtig, wenn ihr Jahresarbeitsverdienst an Entgelt 5000 ℳ nicht übersteigt.
Zum Entgelt gehören neben Gehalt oder Lohn auch Gewinn⸗ anteile, Sach⸗ und andere Bezüge, die der Versicherte, wenn auch nur gewohnheitsmäßig statt des Gehalts oder Lohnes oder neben ihm von dem Arbeitgeber oder einem Dritten erhält.
5) Wenn regelmäßig nur eine bestimmte Zeit des Jahres ge⸗ arbeitet wird, ist die anzumeldende „durchschnittliche Arbeiterzahl diejenige, welche sich zur Zeit des regelmäßigen vollen Betriebs ergibt. .6) Als beschäftigt sind diejenigen Personen anzumelden, welche im Unternehmen tätig sind und Arbeiten, die zum Unternehmen ge hören, zu verrichten haben, ohne Rücksicht darauf, ob die Verrichtun oder außerhalb der etwa vorhandenen Anlage (Werkstätte usw. erfolgt.
7) Hat ein Unternehmer Zweifel, ob er zur Anmeldung verpflichtet ist oder nicht, so empfiehlt sich gleichwohl die Anmeldung zur Ver⸗ meidung der Nachteile bei Verletzung der gesetzlichen Anmeldepflicht. Die Zweifel können aber vermerkt werden (Spalte „Bemerkungen“ der Muster I und 11).
V. Bis wann ist anzumelden?
Die Anmeldung muß bis zum 15. März folgen. Säumige Unternehmer können von oder der Behörde, welche nach der Bestimm waltungsbehörde vorläufig an die Stelle des treten ist, zur Anmeldung durch Geldstrafe werden. 8
Muster I. (für Betriebe).
Anmeldung .“ unfallversicherungspflichtiger Betriebe gemãäß Artikel 49 es Ein⸗ führungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911
(Reichsgesetzbl. S. 839).
Bemereh. Zahl (insbesondere des Gegenstand Art durchschnittli ch Angabe, ob
Unter⸗ des des beschäftigten z bereits
Mitglied einer nehmers Betriebs*) Betriebs**) Verufs⸗ genossenschaft
(Firma) Personen und welcher,
Name
(Unterschrift des Anmeldepflichtigen
*) 3. B. Fahr⸗ und Reittierhaltungsbetrieb. **) „Handbetrieb“ oder Betrieb mit elementarer oder tierischer Kraft. 88 8
ö Muster II (für Tätigkeiten bei nichtgewerbsmäßigem Halten von Fahrzeugen und Reittieren). Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Tätigkeiten gemäß Artikel 49 des Ein⸗
8
führungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911
(Reichsgefetzbl. S. 839).
Bemerkungen
Name Jahl 1 des durchschnittlich 8e e, 0 Art * 8 8 8 ½ ereits
Unter⸗ Art*) der Tätigkeiten 88 Muig lieg eer nehmers 8 8 pflichtigen 28 ffensch f
b Personen. and wweliher
3 4
(Unterschrift des Anmeldepflichtigen)
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